Datum: 26.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:16 Uhr bis 20:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass bzw. Vorberatung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Füssen für die Wahlperiode 2020 – 2026
2 Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter
3 Bestellung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
4 Entsendung von Vertretern in die gebildeten Arbeitsgruppen
5 Bestellung von Beauftragten bzw. Beiräten einschl. deren Vorsitzenden
5.1 Wirtschaftsbeirat / Wirtschaftsbeauftragte/r
5.2 Beirat für Klima, Natur und Umwelt
5.3 Bestellung des Energiebeirates
5.4 Gleichstellungsbeirat
6 Neubau eines EDEKA-Standortes in Füssen; Standort-Entscheidung und Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes
7 Modellvorhaben "Klimaanpassung im Wohnungsbau" des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr; Bewerbung der Stadt Füssen mit den geplanten Wohnprojekten "Ziegelwies"
8 Bekanntgaben
9 Anträge, Anfragen
9.1 Gastronomie - Corona
9.2 Übergabe der Ernennungsurkunden zum Standesbeamten
9.3 Zeitungsartikel in der Allgäuer Zeitung bezüglich Ärztehaus

zum Seitenanfang

1. Erlass bzw. Vorberatung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Füssen für die Wahlperiode 2020 – 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich nach Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung regelt die künftige Arbeit, insbesondere die Abgrenzung und die Geschäftsverteilung zwischen Bürgermeister, Ausschüssen und dem Stadtrat als Gesamtplenum. Im Besonderen finden sich darin die Regelungen zur Sitzung (z.B. Einladung, Form und Frist, Digitalisierung, Sitzungsverlauf, Abstimmungen, Wahlen, Niederschrift, Bekanntmachung usw.). 

Seitens der Verwaltung wird vorab zum Geschäftsordnungsentwurf darauf hingewiesen, dass dieser weitgehend auf dem Entwurf des Bayer. Gemeindetages für größere Kommunen basiert. Auch die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem Bürgermeister, den ständigen Ausschüssen und dem Stadtrat folgen dem Vorschlag des Kommunalen Spitzenverbandes.

Die Geschäftsordnung gilt jeweils nur für die Wahlzeit des Stadtrates, so dass die bisherige Geschäftsordnung mit dem 30. April 2020 grundsätzlich einmal abgelaufen ist. 

Aufgrund der in der Geschäftsordnung zu erörternden Fragestellungen (siehe oben, aber auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Gremienarbeit) und zur Entlastung der konstituierenden Sitzung erschien es durchaus empfehlenswert, zunächst die Fortgeltung der Regeln der Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates zu beschließen, um den Inhalt der künftigen Geschäftsordnung und die zur Auswahl stehenden Möglichkeiten hinreichend diskutieren zu können. Dazu empfiehlt die Verwaltung eine Klausurtagung des Stadtrates, in dem die neue Geschäftsordnung ein Schwerpunkt sein sollte.

Eine Übernahme der alten Geschäftsordnung wurde in der letzten Sitzung des Stadtrates am 12. Mai 2020 beschlossen. Die Geschäftsordnung vom 27. Mai 2014, geändert am 27. Juni 2017, soll danach bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in der bisherigen Form ihre Gültigkeit behalten, mit Ausnahme, dass § 7 Abs. 1 dahingehend abgeändert wird, dass auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände die Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers verteilt werden (wie auch  und nicht mehr nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers wurden bei den Kommunalwahlen 2020 erstmals auch die Stadtratssitze berechnet (Art. 35 GLKrWG).

Bezüglich der Ausschüsse sah der ursprüngliche Entwurf der Geschäftsordnung folgende ständigen Ausschüsse vor:

  1. Hauptverwaltungs-, Kultur-, Sozial und Verkehrsausschuss
  2. Finanz- und Immobilienausschuss
  3. Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
  4. Werkausschuss

Den Vorsitz in diesen Ausschüssen übt der Erste Bürgermeister aus. Insgesamt sollen diese Ausschüsse aus 12 Stadtratsmitgliedern und dem Ersten Bürgermeister, also aus 13 Personen bestehen.

Daneben ist noch der Rechnungsprüfungsausschuss verpflichtend. Dieser wird mit insgesamt 5 Stadtratsmitgliedern vorgeschlagen. Den Vorsitzenden sollte nach der Geschäftsordnung der Stadtrat bestimmen.

Die vorgesehene Ausschussgemeinschaft, bestehend aus FW Füssen und UBL hat ihrerseits mit Schreiben vom 24. April 2020 folgende alternativen Vorschläge unterbreitet:

Alternative 1: 
Die Bildung von drei ständigen Ausschüssen. Neben dem 

  • Werkausschuss (WA) soll es einen 
  • Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BUV) sowie einen 
  • Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (HFK)

geben. 

Diese Vorschläge wurden wie folgt begründet:

Allgemein: 
In der aktuellen Wahlperiode gab es 5 ständige Ausschüsse. Der Verkehrsausschuss (VA) (ab Sept. 2016 eigenständig, vorher im Bauausschuss integriert) wie auch der Ausschuss für Kultur-, Soziale Angelegenheiten und Sport (KSS) tagten jeweils nur 2 x im Jahr. Eine Reduzierung auf 3 ständige Ausschüsse und die Integration des VA in den bisherigen BA sowie des KSS in den bisherigen HFP führt zu weniger Verwaltungsaufwand wie auch zu einer Zeit- und Kostenersparnis. 

Zum (neuen) BUV: 
Nach unserer Auffassung sind Angelegenheiten der innerstädtischen und überörtlichen Verkehrsplanung und -leitung nicht nur unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch im Rahmen von Bauleitplanungen, Baugenehmigungen sowie Straßen- und Wegebau u.a. zu behandeln und sollten deshalb im BUV – wie auch schon früher – angesiedelt werden. 

Zum (neuen) HFK: 
Neben reinen Informationen zu Kulturveranstaltungen ging es im bisherigen KSS oft auch um finanzielle Fragen (Sportförderung, Kostensituation der Kultureinrichtungen, Kostenkalkulation von Veranstaltungen). Das würde im HFK gut passen.

Alternative 2: 

Die Bildung von vier ständigen Ausschüssen. 

  • Werkausschuss (WA), 
  • Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss (BUV), 
  • Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) sowie einen 
  • Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss (KBS). 

Begründung: 

Bei dieser Alternative würde der neue KBS eine deutliche Aufwertung bekommen. Zu den bisherigen Themen des KSS würden wir ergänzend Themen aus dem HFP wie Angelegenheiten der Schulen, VHS, Musikschule, BLZ, Bürgerspital, sowie Maßnahmen zur Seniorenbetreuung, ambulanter Krankenpflege und Zusammenarbeit mit Wohlfahrtverbänden in diesen Ausschuss verlagern. 

Zum BUV (Siehe oben!). 

Ergänzend möchten wir uns noch dafür aussprechen, die ständigen Ausschüsse mit 12 Mitgliedern zu besetzen und die Bildung einer Fraktion mit mindestens 2 Mitgliedern zu ermöglichen. Damit ist gewährleistet, dass in den zukünftigen Ausschussgremien alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften mindestens einen Sitz erhalten. 

Für den Rechnungsprüfungsausschuss schlagen wir ebenfalls 5 Sitze vor. Würden aber jeweils an CSU, FWF, Füssen-Land, Grüne und SPD je einen Sitz vergeben. Somit kann die Kontrollfunktion des Rechnungsprüfungsausschusses über alle Parteien und Wählergruppen hinweg gerecht wahrgenommen werden.

Die SPD teilt zur geplanten Ausschuss-Bildung und –Besetzung mit E-Mail vom 27. April 2020 Folgendes mit:

„… Wir teilen die Ansichten, die Frau Fröhlich in ihrer Mail vom 17. April 2020 dargelegt hat. Des weiteren beantragen wir im Wesentlichen eine Fortführung von vier der bestehenden ständigen Ausschüsse, nämlich HFP, BUV, Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport, Werkausschuss:

HFP: 
Der Hauptausschuss muss in seiner Bedeutung erhalten bleiben, weshalb die Finanz- und Personalentscheidungen weiter in der Obhut eines HFP zu liegen haben. Eine Ausgliederung der Finanzen in einen eigenen Finanzausschuss würde den Hauptausschuss seiner Kernkompetenz berauben und die dortigen politischen Diskussionen zu einer Schaufensterdebatte degradieren. 

BUV:
Die städtischen Immobilien sowie die Liegenschaftsverwaltung wiederum gehören in den Bereich des Bauamts, nachdem dort auch die Betreuung der bebauten Grundstücke angesiedelt ist und die Entscheidungen über Stadt-, Siedlungs- und Quartiersentwicklung vorbereitet werden sowie die Stadt hier mit ihren Liegenschaften und ihrer Grundstückspolitik wesentliche Steuerungsinstrumente in der Hand hält. Dieser Aufgabenbereich fällt in die Zuständigkeit des Bauausschusses. Die Verkehrsproblematik der Stadt Füssen hat im Jahre 2016 zur Bildung eines eigenen Ausschusses geführt. Dieser könnte unseres Erachtens wieder in den Bau- und Umweltausschuss eingegliedert werden.

Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport
Füssen als ausgewiesene Kultur- und Sportstadt braucht auch einen Ausschuss, der sich explizit mit diesen Themen befasst. Der Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport ist ein Aushängeschild und zeigt, wie wichtig die Stadt Füssen diese Aufgaben nimmt. Dazu gehören auch die Arbeitsgebiete Inklusion und Teilhabe, Jugend, Gleichstellung, Migration und SeniorInnenpolitik. Zu all diesen Bereichen existieren seit 2010 sogar eigene Beiräte.

Werkausschuss
Dieser Ausschuss ist verbindlich vorgesehen.

Wir unterstützen den Vorschlag, die Größe der ständigen Ausschüsse auf 12 Mitglieder plus Bürgermeister festzulegen, sowie das Berechnungsverfahren nach Saint-Lagué/Schepers, weil damit die Sitzverteilung des Stadtrats am besten abgebildet wird.“

Auch die Fraktion der Grünen/BFF hat sich dafür ausgesprochen, die Verkehrsangelegenheiten künftig im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu behandeln.

Wie in der Stadtratssitzung am 12. Mai 2020 besprochen und beschlossen, wurden zwischenzeitlich die Inhalte der Geschäftsordnung im Rahmen der Klausur-Tagung am 22. und 23. Mai 2020 besprochen. Letztlich einigte man sich dort einvernehmlich auf folgende drei ständigen Ausschüsse:

  1. Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss
  2. Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  3. Werkausschuss

Dazu kommt noch der in der Gemeindeordnung verpflichtend vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss. Die Ausschussstärke wurde mit 12 für die ständigen Ausschüsse (zzgl. Erster Bürgermeister als Vorsitzender) und 5 für   den Rechnungsprüfungsausschuss (incl. des bzw. der Vorsitzenden).

Die Geschäftsordnung selbst wurde entsprechend auf diese Ausschussgrößen und –inhalte angepasst. Auch die übrigen, in der Klausurtagung besprochenen Änderungen/Ergänzungen wurden eingearbeitet und sind in der beiliegenden Geschäftsordnung rot markiert.

Der Stadtrat wird nun gebeten, die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form zu beschließen. Sie bildet dann die Grundlage für die künftige Zusammenarbeit und für die Kompetenz-/Zuständigkeitsabgrenzungen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026. Der beiliegende Entwurf der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026. Der beiliegende Entwurf der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nachdem in der Konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2020 die Bildung und Bestellung der Ausschüsse vertagt wurde, ist der Stadtrat am 22. und 23. Mai 2020 dazu in Klausur gegangen und hat sich letztlich auf die nachfolgend genannten Ausschüsse festgelegt. 

Nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in Verbindung mit der derzeit noch im Entwurf vorliegenden Geschäftsordnung bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse. Vorgesehen wären folgende Ausschüsse:

 mit dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzendem und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern:

  1. Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss
  2. Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  3. Werkausschuss (zwingend gemäß Art. 88 Abs. 2 GO)
  4. Rechnungsprüfungsausschuss

Im Entwurf der Geschäftsordnung wird die Ausschussstärke wie bisher mit 12 Stadtratsmitgliedern vorgeschlagen. Mit dem Ersten Bürgermeister, der in den ständigen Ausschüssen kraft Gesetzes den Vorsitz führt, beträgt die Ausschussstärke damit in den unter Ziffer 1 – 3 vorgesehenen Ausschüssen jeweils 13 Mitglieder. 

Zum gemäß Art. 103 Abs. 2 GO zwingend vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss wird im Geschäftsordnungsentwurf vorgeschlagen, diesen mit 5 Mitgliedern zu besetzen. Für diesen Ausschuss wäre vorgesehen, dass der Stadtrat ein Mitglied zum Vorsitzenden bestimmt.

Soweit mit diesen Ausschüssen und der Zusammensetzung – unabhängig vom Beschluss über die Geschäftsordnung – schon Einverständnis besteht, könnte die Besetzung dieser Ausschüsse schon erfolgen.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse und der bekannt gegebenen Ausschuss-/Fraktionsgemeinschaften ergeben sich folgende Stärkeverhältnisse in den ständigen Ausschüssen:

CSU                         4 Sitze
GRÜNE % BFF       2 Sitze
FWF & UBL/FDP     3 Sitze
SPD                         1 Sitz
Füssen Land            2 Sitze

  1. Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss
Vorsitzender Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter, Vertretung durch Vertreter im Amt

Mitglied
Partei/
Wählergruppe
Vertreter
Stellvertreter
Simon Hartung
CSU
Dr. Christoph Böhm
Thomas Meiler
Barbara Henle
CSU
Andreas Eggensberger
Christoph Weisenbach
Peter Hartung
CSU
Christoph Weisenbach
Andreas Eggensberger
Nicole Eikmeier
CSU
Thomas Meiler
Dr. Christoph Böhm
Christine Fröhlich
FWF
Jürgen Doser
Thomas Scheibel
Dr. Anni Derday
FWF
Magnus Peresson
Jürgen Doser
Hans-Jörg Adam
FWF
Thomas Scheibel
Magnus Peresson
Christian Schneider
FL
Bernhard Eggensberger
Martin Dopfer
Nikolaus Schulte
FL
Martin Dopfer
Bernhard Eggensberger
Wolfgang Bader
Grüne
Dr. Martin Metzger
Anna-Verena Jahn
Bastian Schuhwerk
Grüne
Anna-Verena Jahn
Dr. Martin Metzger
Ilona Deckwerth
SPD
Erich Nieberle



  1. Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Vorsitzender Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter, Vertretung durch Vertreter im Amt

Mitglied
Partei/
Wählergruppe
Vertreter
Stellvertreter
Dr. Christoph Böhm
CSU
Peter Hartung
Barbara Henle
Christoph Weisenbach
CSU
Simon Hartung
Nicole Eikmeier
Thomas Meiler
CSU
Barbara Henle
Peter Hartung
Andreas Eggensberger
CSU
Nicole Eikmeier
Simon Hartung
Jürgen Doser
FWF/UBL/FDP
Dr. Anna Derday
Christine Fröhlich
Thomas Scheibel
FWF/UBL/FDP
Hans-Jörg Adam
Dr. Anna Derday
Magnus Peresson
FWF/UBL/FDP
Christine Fröhlich
Hans-Jörg Adam
Bernhard Eggensberger
FL
Christian Schneider
Nikolaus Schulte
Martin Dopfer
FL
Nikolaus Schulte
Christian Schneider
Dr. Martin Metzger
BFF/Grüne
Bastian Schuhwerk
Wolfgang Bader
Anna-Verena Jahn
Grüne/BFF
Wolfgang Bader
Bastian Schuhwerk
Erich Nieberle
SPD
Ilona Deckwerth



  1. Werkausschuss
Vorsitzender Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter, Vertretung durch Vertreter im Amt

Mitglied
Partei/
Wählergruppe
Vertreter
Stellvertreter
Dr. Christoph Böhm
CSU
Peter Hartung
Simon Hartung
Barbara Henle
CSU
Andreas Eggensberger
Christoph Weisenbach
Thomas Meiler
CSU
Christoph Weisenbach
Andreas Eggensberger
Nicole Eikmeier
CSU
Simon Hartung
Peter Hartung
Jürgen Doser
FWF/UBL/FDP
Thomas Scheibel
Christine Fröhlich
Dr. Anni Derday
FWF/UBL/FDP
Christine Fröhlich
Magnus Peresson
Hans-Jörg Adam
FWF/UBL/FDP
Magnus Peresson
Thomas Scheibel
Bernhard Eggensberger
FL
Christian Schneider
Martin Dopfer
Nikolaus Schulte
FL
Martin Dopfer
Christian Schneider
Bastian Schuhwerk
Grüne/BFF
Anna-Verena Jahn
Dr. Martin Metzger
Wolfgang Bader
Grüne/BFF
Dr. Martin Metzger
Anna-Verena Jahn
Ilona Deckwerth
SPD
Erich Nieberle



  1. Rechnungsprüfungsausschuss
Vorsitzender wird durch Beschluss bestimmt!

Für den Rechnungsprüfungsausschuss ergibt sich folgendes Stärkeverhältnis:

CSU                         2 Sitze
GRÜNE % BFF       1 Sitz
FWF & UBL/FDP     1 Sitze
SPD                         0 Sitze
Füssen Land            1 Sitz

Die Vertreterin der SPD (einschl. des Stellvertreters) sitzt für die vorschlagende Partei der CSU im Ausschuss (die SPD hat also als Partei weiterhin keinen Ausschusssitz)

Mitglied
Partei/
Wählergruppe
Vertreter
Stellvertreter
Thomas Meiler
CSU
Andreas Eggensberger
Nicole Eikmeier
Erich Nieberle
 
Ilona Deckwerth
 
Christine Fröhlich
FWF/UBL/FDP
Dr. Anna Derday
Hans-Jörg Adam
Martin Dopfer
FL
Christian Schneider
 
Wolfgang Bader
Grüne/BFF
Dr. Martin Metzger
Bastian Schuhwerk

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt folgende vier ständige Ausschüsse (ohne Rechnungsprüfungsausschuss), die mit jeweils 12 Stadtratsmitgliedern besetzt werden:

  1. Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss
  2. Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  3. Werkausschuss 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit 5 Mitgliedern besetzt. 

Der Stadtrat beschließt die Besetzung der Ausschüsse wie sie von den Fraktionen und Wählergruppen vorgeschlagen wurde.

Beschluss

Der Stadtrat bestellt folgende vier ständige Ausschüsse (ohne Rechnungsprüfungsausschuss), die mit jeweils 12 Stadtratsmitgliedern besetzt werden:

  1. Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss
  2. Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  3. Werkausschuss 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit 5 Mitgliedern besetzt. 

Der Stadtrat beschließt die Besetzung der Ausschüsse wie sie von den Fraktionen und Wählergruppen vorgeschlagen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bestellung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der gemäß Art. 103 Abs. 2 GO zwingend vorgeschriebene Rechnungsprüfungsausschuss wird mit fünf Mitgliedern besetzt, wobei der Stadtrat ein Mitglied zum Vorsitzenden und ggf. eines zum Stellvertreter bzw. zur Stellvertreterin bestimmt.

Vorgeschlagen werden für diese Funktionen folgende Stadtratsmitglieder:

Vorsitzender:                Thomas Meiler
Vertreterin:                Christine Fröhlich

Beschlussvorschlag

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Thomas Meiler und zur stellvertreten Vorsitzenden Christine Fröhlich bestellt. 

Beschluss

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Thomas Meiler und zur stellvertreten Vorsitzenden Christine Fröhlich bestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Entsendung von Vertretern in die gebildeten Arbeitsgruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In der letzten Wahlperiode wurden mehrere stadtratsinterne Arbeitsgruppen gebildet, die bestimmte Themen bearbeitet haben:

  • Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung Füssen“
  • Arbeitsgruppe „Reisebus-Konzept Füssen“
  • Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“
  • Arbeitsgruppe „Beherbergungskonzept“

Zu allen bestand damals Einigkeit darüber, dass diese jeweils aus dem Ersten Bürgermeister (bzw. Vertreter im Amt) sowie je einem Mitglied aus den im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestehen. Die Fraktionen werden deshalb  um Entscheidung gebeten,

  1. ob diese Arbeitsgruppen fortgeführt werden sollen und –wenn ja- 
  2. wie diese künftig besetzt werden sollen.

Im Rahmen der Klausurtagung des Stadtrats waren sich die Stadtratsmitglieder einig, diese fortzuführen. 

Neben dem Ersten Bürgermeister, der allen Arbeitsgruppen vorsteht, wurden folgende Stadtratsmitglieder hierfür benannt:

Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung – SoBon – Füssen:

Arbeitsgruppe Reisebuskonzept

Arbeitsgruppe „Schaulbauausschuss“

Arbeitsgruppe „Beherbergungskonzept“

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die nachfolgend genannten Arbeitsgruppen fortzuführen bzw. neu zu bilden:

Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung –SoBon- Füssen“
Arbeitsgruppe „Reisebuskonzept“
Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“
Arbeitsgruppe „Beherbergungskonzept“

Die Arbeitsgruppe Beherbergungskonzept wird um die Vertreter des Tourismus‘ entsprechend ergänzt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die nachfolgend genannten Arbeitsgruppen fortzuführen bzw. neu zu bilden:

Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung –SoBon- Füssen“
Arbeitsgruppe „Reisebuskonzept“
Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“
Arbeitsgruppe „Beherbergungskonzept“

Die Arbeitsgruppe Beherbergungskonzept wird um die Vertreter des Tourismus‘ entsprechend ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bestellung von Beauftragten bzw. Beiräten einschl. deren Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 12. Mai 2020 wurden folgende Beiräte gebildet bzw. mit Vorsitzenden besetzt:

Beirat für Menschen mit Behinderungen
  • Barbara Henle

SeniorInnenbeirat
  • Ilona Deckwerth

Kinder- , Jugend-  und Familienbeirat
  • Wolfgang Bader

Migrationsbeirat
  • Erich Nieberle

Gleichstellungsbeirat
  • Anna-Verena Jahn

Offen geblieben und noch nicht entschieden wurden folgende Beiräte:

  • Wirtschaftsbeirat
  • Klima-, Natur- und Umweltbeirat (die Einführung eines solchen wurde angeregt und wird seitens der Verwaltung begrüßt und unterstützt)
  • Energiebeirat

Wieder offen ist der Vorsitz im „Gleichstellungsbeirat“, da Anna-Verena Jahn ihren Beiratsvorsitz wegen der Querelen rund um das Thema „Frauenquote“ niedergelegt hat. In der Klausurtagung bestand Einigkeit darüber, dass man hier erst einen Tätigkeitsbericht aus der letzten Wahlperiode abwarten möchte.

In diesem Zusammenhang sollte auch darüber beraten werden, wie diese Gremien / Beiräte oder ähnliches ausgestaltet werden sollen (z.B. Anzahl, Besetzung, Personen). Vorgesehen ist, diese Entscheidung auch erst im Rahmen der geplanten Klausurtagung zu besprechen und die Entscheidung darüber dann in der Sitzung zu treffen.

zum Seitenanfang

5.1. Wirtschaftsbeirat / Wirtschaftsbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Wirtschaftsbeirat gebildet. Als Vorsitzender bzw. Beauftragter fungierte bisher Klaus Zettlmeier. Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen:

Im Rahmen der Klausur-Tagung bestand Einigkeit darüber, dass dieser Beirat zunächst nicht besetzt werden soll. Stattdessen möchte der Bürgermeister diese Funktion zunächst zur „Chefsache“ machen und sich gemeinsam mit dem Sachbearbeiter Markus Guggemos diesem wichtigen Thema annehmen.

Beschlussvorschlag

Es besteht Einverständnis damit, dass die Funktion des bzw. der Wirtschaftsbeirats-Vorsitzenden bis auf weiteres nicht besetzt wird.

Beschluss

Es besteht Einverständnis damit, dass die Funktion des bzw. der Wirtschaftsbeirats-Vorsitzenden bis auf weiteres nicht besetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Beirat für Klima, Natur und Umwelt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Dem Vorschlag bzw. der Anregungen der Sitzung vom 12. Mai 2020 folgend wird angeregt, einen Klima-, Natur-, Umwelt- und Energiebeirat einzurichten. Aufgrund des umfangreichen Themenfeldes soll dieser doppelt besetzt werden, und zwar mit 

Andreas Eggensberger als Beiratsvorsitzenden 
und mit
Dr. Martin Metzger als dessen Stellvertreter

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Bildung eines Klima-, Natur-, Umwelt- und Energiebeirates. Als Vorsitzender wird Andreas Eggensberger, als dessen Stellvertreter Dr. Martin Metzger bestellt.


Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Bildung eines Klima-, Natur-, Umwelt- und Energiebeirates. Als Vorsitzender wird Andreas Eggensberger, als dessen Stellvertreter Dr. Martin Metzger bestellt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Bestellung des Energiebeirates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Der Energiebeirat ist ein Forum zwischen der Stadt und dem Energieversorger Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG (EWR), um eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung im Sinne des § 1 EnWG unter Berücksichtigung der kommunalen Belange zu gewährleisten. Da dieser aus dem Konzessionsvertrag entstanden ist bzw. darauf beruht, wurde vorgeschlagen, diesen als „Konzessionsbeirat“ umzubenennen. Er besteht aus dem Ersten Bürgermeister der Stadt Füssen, 3 Stadtratsmitgliedern, 3 Mitarbeitern der Stadtverwaltung und 4 Vertretern der EWR.

Beschlussvorschlag

In den gemeinsamen Konzessionsbeirat der Stadt Füssen und dem EWR GmbH & Co. KG werden neben dem Ersten Bürgermeister folgende Stadtratsmitglieder berufen:

Christian Schneider, Zweiter Bürgermeister
Wolfgang Bader, Dritter Bürgermeister

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung entsprechend vorzubereiten.

Beschluss

In den gemeinsamen Konzessionsbeirat der Stadt Füssen und dem EWR GmbH & Co. KG werden neben dem Ersten Bürgermeister folgende Stadtratsmitglieder berufen:

Christian Schneider, Zweiter Bürgermeister
Wolfgang Bader, Dritter Bürgermeister

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung entsprechend vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.4. Gleichstellungsbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 5.4

Sachverhalt

Nachdem Anna-Verena Jahn als Vorsitzende des Gleichstellungsbeirates zurückgetreten ist, sollen, so Ilona Deckwerth Frauengruppen mobilisiert werden. In ein paar Monaten könnte dann erneute darüber beraten werden.

Eine neuerliche Beschlussfassung erfolgte sodann darüber bis auf Weiteres nicht.

zum Seitenanfang

6. Neubau eines EDEKA-Standortes in Füssen; Standort-Entscheidung und Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04. Februar 2020 über die Verlagerung und damit verbundener Vergrößerung des Edeka-Lebensmittelmarktes (bisher Hopfener Straße 2 und 4) auf die gegenüber liegende Straßenseite befasst und mit 13:0 Stimmen folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes N 10 einzuleiten, um auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1434 und 1435 der Gemarkung Füssen die Umsiedlung und Vergrößerung des benachbarten Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen. Die Verträglichkeit der geplanten Verkaufsflächengröße ist gutachterlich zu untersuchen.“

In der Zwischenzeit ist von den Eigentümern des Grundstücks, auf dem sich vormals der OBI-Markt befand, ebenfalls ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes eingegangen. 

Fakt ist, dass die Firma Edeka den Standort an der Hopfener Straße neu aufstellen will, da das bestehende Objekt nur ca. 800 m² Verkaufsfläche hat und die Anzahl der Parkplätze zu gering ist. Ein konkurrenzfähiger, neuer Edeka-Standort, der auch eine Perspektive für die Zukunft haben muss, sollte min. 1.700 m² Verkaufsfläche haben, zzgl. der erforderlichen Anzahl an Stellplätzen. 

Zufällig ergeben sich nun in Füssen zwei Ansätze: einmal der Standort an der Hopfener Straße 15 + 17 und zum anderen der ehemalige Obi-Markt im benachbarten Gewerbegebiet (Abt-Hafner-Str. 20 und Moosangerweg 22). Klar ist, dass es nur für einen Standort eine Baugenehmigung geben wird und kann, da für beide Vorhaben ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt bzw. die bestehende Bauleitplanung geändert werden muss. Welcher Standort favorisiert und genehmigt wird, liegt allein in der Interessenslage der Vertreter der Stadt Füssen und sollte nicht von Begehrlichkeiten von Investoren abhängig gemacht werden. 

Die Firma Edeka hat nun beide Standorte geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Grunde nach jeder der beiden angefragten Standorte machbar ist. Edeka hat beiden Eigentümern einen Mietvertrag mit der aufschiebenden Bedingung „Baurecht/Baugenehmigung“ zum Abschluss angeboten. Somit ist gewährleistet, egal für welchen Standort sich die Stadt Füssen entscheidet, dass ein entsprechender Mietvertrag geschlossen werden könnte. Für den Standort beim ehemaligen OBI-Markt existiert dieser Mietvertrag bereits. Beide Standorte werden parallel nicht genehmigt werden.

Fakt ist aber auch, dass die Regionalleitung der EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG den Standort beim ehemaligen OBI-Gelände eindeutig präferiert, weil dieser wesentlich einfacher und großzügiger, vor allem sehr zeitnah realisiert und entwickelt werden könnte. Am Standort Hopfener Straße sieht die EDEKA-Regionalleitung diesbezüglich größere Einschränkungen und Zwänge, die zwar lösbar erscheinen, aber doch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würden. Außerdem besteht dort noch ein Mietvertrag, der zu beachten ist. Diese Präferenz für den Standort am ehemaligen OBI wurde vom Vorstand bereits durch einen Vorstandschaftsbeschluss ausgedrückt.

Aus Sicht der Verwaltung wurden die FÜR und WIDER der einzelnen Standorte gegenübergestellt:

Für den Standort ehem. OBI spricht unter anderem:

  • Das Gebäude steht in großen Teilen leer und die Neubelegung soll als in sich stimmige Lösung erfolgen, die zu einer Bedarfsdeckung im Stadtgebiet führt.
  • Großzügige Parkmöglichkeiten sind dort vorhanden.
  • Die Erschließung ist sowohl über den Moosangerweg als auch über die Abt-Hafner-Straße gegeben.
  • Die Freizeitanlage ist so konzipiert, dass sie zu einer gewünschten Bedarfsdeckung insbesondere in Schlechtwetterperioden führt, genauso auch in der touristischen Nebensaison. Auch wird damit einem dringenden Wunsch der Bevölkerung entsprochen. Ohne einen Ankermieter ist dieses Freizeitanlage für sich betrachtet hinsichtlich der erzielbaren Mieteinnahmen für den Eigentümer wenig attraktiv und deshalb nur in Kombination mit anderen Betrieben, die mehr Miete einbringen, realisierbar. 
  • Das Vorhaben könnte zeitnah realisiert werden!

Gegen den Standort ehem. OBI spricht unter anderem:

  • Der Nahversorgungscharakter ist hier nicht darstellbar, da der Standort nicht von Wohnbebauung umgeben ist.
  • Die nur fragliche Vereinbarkeit mit den Entwicklungszielen des ISEK (Nahversorgungsfunktion, neuer Standort mit erheblichem Erweiterungspotenzial, städtebauliche Randlage)
  • Drogeriemarkt mit innenstadtrelevanten Sortiment
  • noch fehlende ÖPNV-Anbindung

Anmerkungen zur „ÖPNV-Anbindung“: Die Eigentümer der Immobilie haben angeboten, die ÖPNV-Anbindung des Standortes über die Schleife Moosangerweg und Abt-Hafner-Straße auf deren Kosten herzustellen und vor Ort eine Bushaltestelle für den ÖPNV einzurichten. Die näheren Regelungen dazu müssten im Bauleitplanverfahren bzw. im städtebaulichen Vertrag / Vorhabens- und Durchführungsvertrag getroffen werden.

Für den Standort an der Hopfener Straße spricht unter anderem:

  • Mit der Ansiedlung ist die Behebung eines städtebaulichen Missstandes gesichert, was in anderer Form seit vielen Jahren nicht gelungen ist.
  • Der Standort ist wegen der damit verbundenen auch fußläufigen Nahversorgung städtebaulich besser zu rechtfertigen. 
  • die dort bereits vorhandene ÖPNV- und Radweg-Anbindung
  • Kein Drogeriesortiment außerhalb der Innenstadt

Gegen den Standort an der Hopfener Straße spricht unter anderem:

  • Die im Vergleich zum OBI-Gelände räumlich beengteren Verhältnisse
  • die vertragliche Situation auf dem Grundstück (Pachtvertrag) und die damit verbundene, deutlich spätere zeitliche Realisierung
  • die schwierigere Erschließungssituation
  • Offene Situation bezüglich der Nachnutzung der Bestandsimmobilie

Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort an der Hopfener Straße aus städtebaulichen Gründen bei der Weiterentwicklung zu bevorzugen. Dies gilt auch im Hinblick auf die bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen im Bereich des Bebauungsplans „Moosangerweg N 10“, in dem derzeit noch entsprechende Sortimentsbeschränkungen vorgesehen sind. Diese waren auch Grundlage im Rechtsstreit wegen der Ansiedlung eines Drogeriemarktes beim dortigen ALDI, wozu das Verwaltungsgericht Augsburg am 4. März 2020 entschieden hat, die entsprechende Klage zurück zu weisen. Diese Sortimentsbeschränkungen betreffen zwar auch den Standort Hopfener Straße, könnten aber dort räumlich begrenzt auf den Ersatzstandort verträglicher aufgehoben werden (es entsteht nicht wirklich ein neuer Standort).

Zu beiden Standorten haben die jeweiligen Eigentümer bzw. Investoren jeweils eine Auswirkungsanalyse der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH eingeholt, die auch das Einzelhandelskonzept für die Stadt Füssen erstellt haben. Zu beiden Standorten kommt diese zum Ergebnis, dass „die Verlagerung und Erweiterung des Standortes mit dem geplanten Lebensmittelsortiment ist mit den Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Zuge des ISEK nicht vollständig kompatibel ist. Neuansiedlungen sowie auch Erweiterungen von großflächigen Betrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten, zu denen auch Lebensmittel zu rechnen sind, sind laut Einzelhandelskonzept nicht gewünscht, es sei denn die städtebauliche Verträglichkeit wird gutachterlich nachgewiesen. 

Dem Vorhaben in der Hopfner Straße positiv zuzurechnen ist, dass es sich nicht um eine Neuansiedlung, sondern um die Verlagerung eines bestehenden Betriebes handelt. Die Maßnahme geht aber eindeutig über den Bestandsschutz des bestehenden Betriebs hinaus, weil damit zum einen eine erhebliche Verkaufsflächenerweiterung und zum anderen eine Verlagerung des Standortes, einhergehend mit einem Neubau, verbunden ist.

Zum Vorhaben beim ehemaligen OBI-Markt stellt die Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH fest, dass „die Weiterentwicklung des Standortes mit den geplanten Sortimenten mit den Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes im Zuge des ISEK nicht kompatibel ist. Eine Nachfolgenutzung mit den aktuell genehmigten Sortimenten (Bau-, Garten- und Heimwerkerbedarf) ist allerdings aus gutachterlicher Sicht unwahrscheinlich. Dies belegen auch die Versuche der Eigentümer eine passende Nachfolgenutzung mit Einzelhandel zu finden. Um einen dauerhaften Leerstand zu vermeiden, ist daher eine Umnutzung des Gebäudes und eine Veränderung der Sortimente innerhalb städtebauliche verträglicher Grenzen zu prüfen. Da es sich beim Entwurf des Einzelhandelskonzeptes (innerhalb des ISEK) jedoch lediglich um ein informelles Planungsinstrument handelt ist grundsätzlich ein dialogorientierter Abwägungsprozess anzustreben, um einen Leerstand zu vermeiden. Daher werden im Folgenden alle Planungsziele und -vorgaben erörtert, um dem Stadtrat eine fundierte Abwägungsgrundlage zu liefern.

Zur fachlichen Einschätzung haben wir dazu auch zusammenfassende, vergleichende Beurteilung unseres Einzelhandelsgutachters, der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH in Erlangen eingeholt. 


Zu beiden Standorten kommt diese zum Ergebnis, dass 
  • beide Standorte innerhalb des zentralitätsbildenden Standortes Moosangerweg/Abt-Hafner-Straße liegen, für den im Einzelhandelskonzept eine Entwicklungsbeschränkung für Nahversorgungsbetriebe festgeschrieben ist;
  • Erweiterungen und Neuansiedlungen nur mit dem gutachterlichen Nachweis der städtebaulichen Verträglichkeit möglich sind, diese aber für beide Standorte festgestellt wurde,
  • Im Vergleich beider Standorte ist jedoch aufgrund der geringeren Größe des geplanten EDEKA und des nicht vorgesehenen Drogeriemarktes aus städtebaulichen Gründen der Standort Hopfener Straße als spürbar verträglicher einzustufen – vorausgesetzt der Drogieremarkt erfolgt nicht als Nachvermietung am alten Standort!
  • Aus Sicht der Nahversorgungsfunktion hat der Standort Hopfener Straße aufgrund seiner größeren Nähe zu fußläufig erreichbaren Wohngebieten Vorteile gegenüber dem Standort am ehemaligen OBI

Zusammenfassend ist nach der fachlichen Einschätzung der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH aus städtebaulichen Gründen der Standort Hopfener Straße zu bevorzugen.

Zu beiden Standorten wurde auch die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Schwaben schon vorab einer späteren Bauleitplanung beteiligt und um entsprechende Prüfung beider Standorte gebeten. Insbesondere haben wir dort Aussagen zu folgenden Themen abgefragt:

  • die "Lage im Raum" - Lenkung der Ansiedlung in Zentrale Orte (ZO) zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der ZO
  • die "Lage in der Gemeinde" - Lenkung auf "städtebaulich integrierte Standorte" zur Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung, hier insbesondere, ob die beiden Standorte als sog. „integrierte Standorte“ oder eher als sog. „Randlagen“ betrachtet werden, und 
  • die "zulässigen Verkaufsflächen" – d.h. die raumverträgliche Dimensionierung der Projekte durch Begrenzung der Kaufkraftabschöpfung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZO und einer verbrauchernahen Versorgung

Auch das Sachgebiet „Städtebauförderung“ bei der Regierung von Schwaben haben wir entsprechend beteiligt.

Nun liegt es am Stadtrat zu entscheiden, wo dieser neue Markt tatsächlich realisiert werden soll. Dabei wird die Stadt spätestens im anstehenden Bebauungsplan-Verfahren die landesplanerischen Vorgaben einerseits und evtl. mögliche Auswirkungen auf das integrierte städtebaulichen Entwicklungskonzept und dessen Zielsetzungen im Auge haben müssen. Schließlich wird die Stadt auch in Zukunft auf Zuwendungen aus dem Bayer. Städtebauförderprogramm angewiesen sein, die nur dann zu erwarten sind, wenn den Zielsetzungen des ISEK’s entsprochen wird. Zu einem Einzelhandelsgroßprojekt (und um ein solches handelt es sich hier) macht das Landesentwicklungsprogramm klare Vorgaben zur Zulässigkeit, die im Bauleitplanverfahren zur berücksichtigen sind. Hier wird vor allem die Äußerung zu der Frage des geforderten „städtebaulich integrierten Standorts“, der wiederum einen Standort innerhalb eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen fordert, interessant. 

Aussagen der beiden Fachstellen werden erst im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erfolgen, sobald konkrete Entwürfe von Bauleitplänen vorgelegt werden. Fakt ist, dass die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Schwaben den Standort beim ehem. OBI sehr kritisch sieht, da es bei diesem an der geforderten städtebaulich integrierten Lage mangelt. Städtebaulich integrierte Lagen in diesem Sinne erfordern einen Standort innerhalb eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen. Dieser wird beim ehemaligen OBI nicht gesehen, sondern wir eher als Randlage betrachtet.

Ausschluss von zentrenrelevanten Sortimenten im Bebauungsplan Moosangerweg

Gerade auch im Hinblick auf die vom Stadtrat im Bebauungsplan „N10 – Moosangerweg – Ost“ vorgegebenen städtebaulichen Zielsetzungen erscheint der Standort „Hopfener Straße“ als städtebaulich geeigneter. Dort hat der Stadtrat den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass Handelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten in diesem Gebiet gesondert zu prüfen und ggf. nicht zulässig sind. Diese Änderung dient dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt. Zur Sicherung dieser Planung wurde eine Veränderungssperre erlassen.

Genau diese Sortimentsbeschränkung und die dazu erlassene Veränderungssperre waren auch Gegenstand im Rechtsstreit wegen der geplanten Ansiedlung eines Drogeriemarktes beim dortigen ALDI-Markt. ALDI GmbH & Co. KG hat gegen die Verweigerung des städtischen Einvernehmens und den Erlass der Veränderungssperre durch die Stadt sowie die daraus resultierende Ablehnung der Baugenehmigung durch das Landratsamt Ostallgäu geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dazu am 4. März 2020 entschieden und die Klage von ALDI zurückgewiesen. Das Gericht hat weder Zweifel an der formellen oder materiellen Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre noch an der von der Stadt vorgenommenen städtebaulichen Zielsetzung gesehen. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde nun zwar Berufung eingelegt, die Stadt ist aber guter Dinge, dass im Falle der Zulassung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt wird. 

Diese Sortimentsbeschränkungen betreffen zwar auch den Standort Hopfener Straße, könnten aber dort räumlich begrenzt auf den Ersatzstandort verträglicher aufgehoben werden (es entsteht dort nicht wirklich ein neuer Standort, sondern nur eine Verlagerung.

Vor allem die geplante Ansiedlung eines DM-Drogeriemarktes bereitet erhebliche Probleme. 

Nicht umsonst wurde in den Auswirkungsanalysen bzw. der vergleichenden Betrachtung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorgesehene Entwicklungsplanungen in der Innenstadt Füssens durch die Ansiedlung des Drogeriemarktes konterkariert werden könnten. Insofern gibt das Gutachten den Hinweis, bei der Entscheidung über das Vorhaben diesen Aspekt zu berücksichtigen. 

Auch durch diese Aussagen wird nochmals deutlich, dass aus gutachterlicher Sicht für die Stadt Füssen die Ansiedlung eines weiteren Drogeriemarktes durchaus sinnvoll und städtebaulich vertretbar ist, dass die Lage im Standortbereich Moosangerweg/Abt Hafner Straße aber im Vergleich zu einem zentraler gelegen Standort nur zweite Wahl sein kann.

Die Wahl des Standortes für einen zusätzlichen Drogeriemarkt in Füssen liegt letztlich in der Entscheidung des Stadtrates. Die Empfehlung von Markt- und Standort Beratungsgesellschaft mbH dazu ist klar: Vor dem Hintergrund der Umsatzlenkungen sind alle untersuchten Standorte als verträglich zu bewerten. Aus Sicht der künftigen Stadtentwicklung, insbesondere der Weiterentwicklung des Zentrums Füssens, wäre die Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Standortbereich Moosangerweg/Abt-Hafner-Straße kontraproduktiv

Im Rahmen dieser Entscheidung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass ein weiteres Gutachten über ein Verlagerungsprojekt der Norma in der Kemptener Straße vorliegt. Hier sind neben Norma auch ein Drogeriemarkt sowie ein Bio-Markt als Nahversorgungsangebote geplant. Dieser zentral gelegene Standort erscheint aus städtebaulicher Sicht sogar noch empfehlenswerter für einen Drogeriemarkt, als ein Standort im Bereich Moosangerweg/Abt-Hafner Straße.

Die Verwaltung befürchtet im Falle der Ansiedlung des DM-Marktes nicht nur das Leerfallen eines bestehenden Drogeriemarktes im Zentralen Versorgungsbereich, sondern sieht auch die Gefahr, dass damit der Fortbestand des Theresienhofes gefährdet wird. Außerdem wäre im Falle der Zustimmung zu einem Konzept mit dem DM-Drogeriemarkt zu berücksichtigen, dass dieser an wenigstens 3 Standorten entstehen könnte:

  • Ehemaliger OBI-Baumarkt am Moosangerweg – Abt-Hafner-Straße
  • Nähe ALDI am Moosangerweg – Abt-Hafner-Straße
  • Kemptner Straße, gegenüber NORMA

Für alle drei Standorte liegen entsprechende Planungen vor.

Und alle drei Standorte gefährden die bisher betriebene Innenstadtentwicklung. Die Ansiedlung des V-Baumarktes sollte hier eine Lehre sein, auch wenn diese nur deutlich geringere Auswirkungen auf den Zentralen Versorgungsbereich hatte. 

So sehr die Stadt einen zusätzlichen Drogeriemarkt in Füssen grundsätzlich begrüßen würde, wird dringend empfohlen, an den bisherigen städtebaulichen und im Einzelhandelskonzept definierten Zielsetzungen festzuhalten, und einen weiteren Drogeriemarkt an allen drei beantragten Standorten nicht zuzulassen. Dagegen würde die Stadt die Ansiedlung im Zentralen Versorgungsbereich ausdrücklich unterstützen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an den bisherigen bauleitplanerischen, sowohl im ISEK, dort insbesondere im Einzelhandelskonzept und im Bebauungsplan N10 definierten handelspolitischen Zielsetzungen fest. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Gremium den Neubau und die Erweiterung des jetzigen EDEKA’s  in der Hopfener Straße. 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet Hopfener Str. 5 und 7. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 1434 und 1435 der Gemarkung Hopfen am See und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,685 ha (siehe beigefügter Lageplan). Entstehen soll dort ein EDEKA-Vollsortimenter mit Backshop und ein Matratzen-Concord Markt. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dem Antragsteller bzw. Vorhabenträger wird aufgegeben, angesichts der Lage am Einfallstor nach Füssen eine städtebaulich ansprechende Gebäudesituierung und Gestaltung der geplanten Baukörper zu realisieren.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens und sonstige projektbezogenen Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag ist abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag bzw. der Durchführungsvertrag ist vor der Unterzeichnung dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Geprüft werden solle die Gestaltung des Gebäudes und die Möglichkeit einer Wohnbebauung, sowie die Zufahrt der LKWs.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an den bisherigen bauleitplanerischen, sowohl im ISEK, dort insbesondere im Einzelhandelskonzept und im Bebauungsplan N10 definierten handelspolitischen Zielsetzungen fest. Vor diesem Hintergrund unterstützt das Gremium den Neubau und die Erweiterung des jetzigen EDEKA’s  in der Hopfener Straße. 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet Hopfener Str. 5 und 7. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 1434 und 1435 der Gemarkung Hopfen am See und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,685 ha (siehe beigefügter Lageplan). Entstehen sollen dort ein EDEKA-Vollsortimenter mit Backshop und ein Matratzen-Concord Markt. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Dem Antragsteller bzw. Vorhabenträger wird aufgegeben, angesichts der Lage am Einfallstor nach Füssen eine städtebaulich ansprechende Gebäudesituierung und Gestaltung der geplanten Baukörper zu realisieren. Ergänzend zum geplanten Einzelhandelsvorhaben ist eine Wohnbebauung zu prüfen.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens und sonstige projektbezogenen Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag ist abzuschließen. Der städtebauliche Vertrag bzw. der Durchführungsvertrag ist vor der Unterzeichnung dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Modellvorhaben "Klimaanpassung im Wohnungsbau" des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr; Bewerbung der Stadt Füssen mit den geplanten Wohnprojekten "Ziegelwies"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr verfolgt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ des Experimentellen Wohnungsbaus das Ziel, die Möglich-keiten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im bezahlbaren und geförderten Woh-nungsbau beispielhaft aufzuzeigen. Der Anspruch ist, auch in Zukunft eine hohe Lebensqualität in den Städten und Wohnquartieren sicher zu stellen. Praktische Lösungen zur Klimaanpassung bei Wohnanlagen und Wohngebäuden sollen daher eine hohe Aufenthaltsqualität, vielfältige Nutzbar-keit der Freiflächen, die Schaffung strukturreicher Lebensräume sowie eine wassersensible Ge-staltung berücksichtigen.

Die Modellprojekte, die hiermit zur Bewerbung zur Aufnahme in das Modellvorhaben aufgerufen sind, sollen konzeptionell und baulich auf den Klimawandel vorbereitet werden. In Betracht kom-men dafür neue Wohnanlagen, neue Wohngebäude sowie Maßnahmen im Bestand wie beispiels-weise Nachverdichtung und Erweiterung sowie umfassende Modernisierungen.

Ausführliche Informationen mit entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/modellvorhaben_klimaanpassung_im_woh-nungsbau-auslobung.pdf

Ansprechpartner für das Modellvorhaben sind das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Referat 32 Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Woh-nungsbau und die Bewilligungsstellen für die Wohnraumförderung an den Regierungen, Sachge-biete 35. Bewerbungen zur Aufnahme in das Modellvorhaben sind bis Freitag, 24. April 2020 an die Bewilligungsstellen der Mietwohnraumförderung zu richten. Aufgrund der Corona-Situation wurde die Bewerbungsfrist bis zum 26. Mai 2020 verlängert. 

Die Stadt Füssen beabsichtigt, sich mit dem Wohnprojekt Ziegelwies für dieses Modellvorhaben zu bewerben.  

Die Durchführung des Modellvorhabens mit Unterstützung durch die Umweltinitiative „Stadt.Klima.Natur“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ermöglicht dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Wettbewerbsverfahren bei diesem Modellvorhaben wegen zu erwartender höherer Planungsanforderungen mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten mitzufinanzieren.

Ebenso kann im Zuge dieser Kooperation ein höherer Untersuchungs- und Planungsaufwand beispielsweise auf der Objektplanungsebene aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bewerbung der Stadt Füssen mit dem Wohnprojekt „Ziegelwies“ am Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr  in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird zugestimmt.

Beschluss

Der Bewerbung der Stadt Füssen mit dem Wohnprojekt „Ziegelwies“ am Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr  in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bekanntgaben lagen nicht vor.

zum Seitenanfang

9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 9
zum Seitenanfang

9.1. Gastronomie - Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Gastronomie sei das Angebot gemacht worden, dass sie ihre Bestuhlung etwas ausweiten dürfen. Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, ob dies auch beim Einzelhandel möglich ist? 

Der Bürgermeister erklärte dazu, dass er zunächst bis Ende der Pfingstferien die Situation beobachten möchte und dann könnte sicher eine Lösung gefunden werden.

zum Seitenanfang

9.2. Übergabe der Ernennungsurkunden zum Standesbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Entsprechend des Beschlusses vom 12. Mai 2020 überreichte der Erste Bürgermeister an Zweiten Bürgermeister Christian Schneider und Dritten Bürgermeister Wolfgang Bader die Ernennungsurkunden zu den sog. „Eheschließungsstandesbeamten“. 

Anschließend überreichte Zweiter Bürgermeister Christian Schneider die entsprechende Urkunde für den Ersten Bürgermeister

zum Seitenanfang

9.3. Zeitungsartikel in der Allgäuer Zeitung bezüglich Ärztehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.05.2020 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister spricht den Artikel bezüglich des Ärztehauses an. Er möchte ein Zeichen setzen und informierte den Stadtrat darüber, dass er beabsichtige, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Der Stadtrat mache eine gute Arbeit und es werde nicht geduldet, dass die Arbeit des Stadtrates durch Querschüsse schlecht gemacht werde. Wolfgang Bader bittet dies auch für die Zukunft vorzusehen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt einer Strafanzeige gegen unbekannt aufgrund des nichtöffentlichen Berichtes zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einer Strafanzeige gegen Unbekannt aufgrund der offensichtlich erfolgten Weitergabe von nichtöffentlichen und vertraulichen Informationen, die zu dieser Presseberichterstattung geführt haben, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2024 10:32 Uhr