Datum: 30.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Sanierung der Alatseestraße im Bereich des Gipsbruchweihers; Vorstellung der derzeitigen Planungsalternativen und weiteres Vorgehen
3 Modernisierung und Aufwertung des Freibades am Obersee; Vorstellung der Planungsalternativen und Entscheidung über das weitere Vorgehen
4 Bebauungsplan W 43 - Ottostraße / Bahnhofstraße, 1. Änderung; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen; Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
5 Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen sowie Erteilung der Entlastung
6 Bekanntgaben und Informationen
6.1 Bekanntgabe von Auftragsvergaben, die als laufende Verwaltungsangelegenheit erfolgt sind
6.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
6.3 Bewerbung zur "Smart-Cities-Förderinitiative" des Freistaates Bayern
7 Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 12. und 26. Mai 2020
8 Anträge, Anfragen
8.1 Stadträteportal
8.2 Farbgestaltung der Häuser in der Reichenstraße
8.3 Mähen von Wiesen
8.4 Straße Niederried
8.5 Spielplatz am Forggensee
8.6 Radfahren in Füssen
8.7 Sperrung Ritterstraße
8.8 Gebäude Allgäuer Zeitung

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Sanierung der Anton-Sturm-Schule

Herr Schmidt aus der Bürgermeister-Wallner-Straße zeigt sich verwundert, dass die Anwohner der Grund- und Mittelschule über die dort geplanten millionenschweren Baumaßnahmen (Hochbau und Verkehrsplanung) nicht informiert wurden.

Armin Angeringer erklärt, dass die Schulsanierung einerseits bereits mehrfach Thema im Stadtrat war und andererseits auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im laufenden Bauleitplanverfahren stattgefunden hat. Die Rückmeldungen daraus waren sehr zurückhaltend. Ergänzend dazu wurde heute eine öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Baupläne einsehen können. Für Fragen steht die Verwaltung nach Vereinbarung eines Termins zur Verfügung, bzw. erläutert die Einzelheiten.

Maximilian Eichstetter möchte alle Nachbarn zu einem Treffen in die Turnhalle einladen, um die Maßnahmen zu erläutern. Die Einladung soll zeitnah ergehen.


Durchgang Krankenhaus zum Lechuferweg/Zugang Notaufnahme

Herr Schmutz bemängelt, dass der Zugang vom Krankenhaus zum Lechuferweg gesperrt ist, obwohl augenscheinlich hierkeine Bauarbeiten mehr durchgeführt werden. Außerdem sei der Zugang von Stadtbleiche her zur Notaufnahme ist mit Rasenpflaster angelegt worden. Mit Gehbehinderung könne hier niemand laufen.

Maximilian Eichstetter antwortet, er habe vor drei Wochen Kontakt mit dem Krankenhaus gehabt. Im September soll dieser Durchgang wieder geöffnet werden, auch wenn es derzeit so aussehe, als wären die Bauarbeiten abgeschlossen. Tatsächlich laufen dort noch Außenarbeiten. Den anderen Zugang zu Notaufnahme werde er ansprechen.

Blumentröge in der Kreuzkopf- und Reintalstraße

Herr Schmutz spricht die ungepflegten Blumentröge in der Kreuzkopfstraße und der Reintalstraße an. Diese müssten doch von der Stadtgärtnerei gepflegt werden.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagt eine Überprüfung zu.

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2. Sanierung der Alatseestraße im Bereich des Gipsbruchweihers; Vorstellung der derzeitigen Planungsalternativen und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Anfang Februar 2020 ist es an der Alatseestraße zwischen Bad Faulenbach und dem Alatsee auf Höhe des sog. „Gipsbruchweihers“ zu einem Böschungsbruch gekommen. Das Schadensbild stellt sich so dar, dass direkt am Asphaltrand der Alatseestraße auf eine Länge von ca. 30 m der Boden aufgerissen ist. Die Böschung ist insgesamt in Richtung Gipsbruchweiher in Bewegung. Der Riss ist ca. 80 cm bis 1,20 m tief, der Bankettbereich um ca. 40 cm abgesunken. Seither ist diese Verbindungsstraße dort für den Pkw-Verkehr komplett gesperrt.

Vorübergehend ist der Bereich für den Rad- und Fußgängerverkehr freigegeben. Ein KFZ-Verkehr ist von Faulenbach Richtung Ober- und Mittersee seither nicht möglich.

Der betroffene Straßenbereich befindet sich in einem umweltschutzfachlich sehr sensiblen Bereich: Natura 2000 – Gebiet, Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet (Flora-, Fauna-, Habitatgebiet). Zudem ist der Gipsbruchweiher als „Alpenbiotop“ ausgewiesen. Insofern werden bei der Sanierungsplanung auch die betroffenen Fachstellen, vor allem die Untere Naturschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt, ein gehöriges Wörtchen mitreden. Zudem ist die Baulärmverordnung der Stadt Füssen zu beachten, weil der Baustellenverkehr zwangsläufig durch den Ortsteil Bad Faulenbach laufen wird.

Zur Vorbereitung der weiteren Maßnahmen wurden weitere Untersuchungen (Bodenuntersuchung, Bestandsvermessung des Geländes, Echolotvermessung des Gipsbruchweihers usw.) veranlasst. Diese Untersuchungen bzw. besser gesagt deren Ergebnisse liegen nun vor und sind Voraussetzungen für eine Sanierungsplanung. Mit den Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 26. Mai 2020 nach vorausgegangener Angebotsanfrage das Ingenieurbüro MOD-Plan aus Marktoberdorf beauftragt.

Auch fand zwischenzeitlich ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde statt. Es sollten nun verschiedene Varianten z. B. Straßenverlegung, Böschungssicherung oder Kombination untersucht werden um hier auch für einen Abwägungsprozess die Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Für die weitere Sanierungsplanung wird dann noch eine Umwelt- bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgrund der Lage im Natura 2000 – Gebiet erforderlich sein.

Im Rahmen der Beratung wird das beauftragte Ingenieurbüro die untersuchten Alternativen der Verkehrsplanung vorstellen und erläutern und – soweit schon möglich – auch Kostenschätzungen vorlegen.

Eine ins Spiel gebrachte Variante, nämlich eine Bohrpfahlgründung auf der bestehenden Trasse, scheidet wohl aus, da hierzu der Untergrund nicht entsprechend tragfähig ist. Denn die für die  Sanierungsarbeiten notwendige Zufahrtsmöglichkeiten über die Morissestraße und auch speziell das Eck in die Alatseestraße (Dachüberstand Hausnr. 5) ist für den Transport eines Großgeräts extrem beengt. Eventuell müsste hier ein Gerät vorher abgeladen und auf den Baggerketten mit entsprechenden Schutzmaßnahmen selber zur Baustelle fahren. Im weiteren Verlauf ist auf der rechten Seite die Böschung zum ersten See extrem übersteilt, sodass auch hier Sonderbetrachtungen gemacht werden müssten, bevor eine größere Belastung aufgebracht wird.

An der Baumaßnahme selbst wurden mittlerweile zusätzliche Standsicherheitsbetrachtungen durchgeführt. Die Berechnungen wurden an einem Schnitt am Untersuchungspunkt DPH-1  durchgeführt. Für den Istzustand ist eine Überlastung von 96% nachgewiesen, sodass die in diesem Bereich noch nicht gerutschte Böschung als höchst empfindlich anzusehen ist. Jegliche Erschütterungen im Zuge der Sanierungsmaßnahmen und Zusatzbelastungen sollten vermieden werden. Nach Rücksprache wurden zwei weitere Bauzustände mit Verkehrslasten für ein größeres (33 KN/m²) bzw. kleines Gerät (10 KN/m²) berechnet. Auch bei diesen Berechnungen ergeben sich Überlastungen von 58 bzw. 54 % und damit bei Weitem keine standsichere Situation.

Das beauftragte Büro sieht deshalb ein erhebliches Risikopotential schweres Gerät auf die offensichtlich labilen Schichten für die Ausführung von Sanierungsarbeiten zu stellen. Um dies zu ermöglichen, müsste man über Vorabzusatzmaßnahmen der Bodenverbesserung nachdenken, die sukzessive immer von einem bereits gesicherten / verbesserten Standbereich nach vorne ergänzt werden. Vermutlich werden diese Vorabmaßnahmen einen längeren Zeitraum und auch recht hohe Kosten erfordern.

Es stellt sich deshalb die Frage, ob es unter diesen Randbedingungen überhaupt noch einen Sinn macht, eine exemplarische Bohrpfahlgründung zu bemessen und dafür eventuell erforderliche weitere Unterlagen anzufordern, wenn ja gleichzeitig bereits auch Berechnungen vorliegen, die bei einer verlegten Straße ausreichende Sicherheitsreserven nachweisen.

Vor diesem baufachlichen Hintergrund wurden vom Ingenieurbüro MOD-Plan nun drei Varianten entwickelt, deren Verlauf jeweils nördlich der bestehenden Trasse verläuft:

Variante 1:


Greift weit nach Norden in den gewachsenen Hangbereich ein. Rodung des gesamten Hangbereiches wird notwendig. Trasse führt durch wertvolle Krautschichtbereiche. Die geplante Alatseestraße verläuft in unmittelbarer Nähe zur Mineralquelle,  nahezu höhengleich, sodass diese zwar erhalten werden kann, aber durch die Breite der neuen Straße und die dort zu erwartetende Frequenz an Rad- und Fußgängern das parkartige Umfeld des Mineralbrunnens beeinträchtigt wird. Die als Spazierwege gebauten Verbindungen zur Mineralquelle entfallen dadurch gänzlich. Das Steigungsverhältnis der neuen Trasse Alatseestraße ist nicht barrierefrei. Die Trasse weist die größten Steigungsverhältnisse auf (Auswirkung auch auf Radfahrer beachten). Der Mineralbrunnen war bisher von Westen her barrierefrei erreichbar, das ist in Variante 1 nicht mehr gegeben. Der Pumpenschacht kann voraussichtlich erhalten bleiben, die Zuleitungen müssen allerdings auch neu verlegt werden.

Voraussichtliche Kosten: 250.000 € netto, ohne Baunebenkosten

Variante 2:

Reicht nicht bis zur bestehenden Parkanlage am Mineralbrunnen, diese kann somit einschl. der Zuwege erhalten bleiben. Der naturschutzfachliche Eingriff in den Hangbereich ist ebenfalls gegeben, er reicht jedoch nicht ganz so weit nach Norden. Der Pumpenschacht muss verlegt werden (Wiederverwendung bestehendes Schachtbauwerk scheint möglich). Die Barrierefreiheit ist gegeben. Der Abtrag ist allerdings größer wie in Variante 1, es sollte ggf. geprüft werden, ob die Abtragsmasse durch das Verschieben der westlichen Trasse nach Norden noch etwas minimiert werden kann. Aus Sicht des Eingriffs in die bestehende Park-Anlage stellt Variante 2 die verträglichste Lösung dar.

Durch das starke Absenken der Trasse ist die Höhendifferenz zum Gipsbruchweiher und zum Gipsloch am geringsten und entschärft dadurch die Höhensituation Straße/Gewässer!

Voraussichtliche Kosten: 530.000 € netto, ohne Baunebenkosten

Variante 3:

Greift großflächig in den gewachsenen Hang ein und zieht den größten Eingriff nach sich. Die bestehende Parkanlage Mineralbrunnen wird stark beeinträchtigt, auch der nordöstliche Teil der bestehenden Parkanlage entfällt dadurch (Wegeverbindung entlang Gipsbruchweiher).

Voraussichtliche Kosten: 326.000 € netto, ohne Baunebenkosten

Die einzelnen Trassen wurden vom Büro MOD-Plan im Rahmen der Beratung vorgestellt und entsprechende Fragen dazu beantwortet.

Ergänzend zu den drei Varianten wurde auch noch der Vorschlag eines „Brückenbauwerks“ über den Grundbruch erläutert. Diese Variante wurde aber angesichts der dafür zu erwartenden knapp 5 Millionen Euro nicht weiter vertieft.

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass bezüglich der wirtschaftlichsten Variante nicht nur die tatsächlichen Baukosten, sondern auch die Kosten der notwendig werdenden naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einerseits und evtl. Auswirkungen auf gewährte Förderungen (bis hin zur – teilweisen – Rückzahlung der Fördermittel) für das Kneippguss-Areal zu berücksichtigen sind.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Entwurfsplanung des Ingenieurbüros MOD-Plan wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Naturschutzbehörden diejenige Variante zu ermitteln und weiter zu verfolgen, die in diesem naturschutzfachlich sensiblen Bereich am ehesten verträglich und realisierbar ist. Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Untersuchungen und Planungen zu beauftragen (z.B. Ersatz- und Ausgleichsflächen, Verträglichkeitsuntersuchungen, ingenieurtechnische Ausführungsplanungen usw.).

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth schlägt vor, Betonfundamente in den Untergrund zu verankern um die nötige Festigkeit zu erzielen. Dann könnte die Straße so bleiben wie sie ist. Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass diese Variante schon untersucht wurde und technisch nicht realisierbar ist. Er verwies auf die Sitzungsvorlage, in der das Problem ausführlich erläutert ist.

Dr. Martin Metzger wollte wissen, ob die Tragfähigkeit der Straße über den schadhaften Bereich hinaus untersucht wurde. Er fragte, ob es möglich sei, die Straße für die großen fortwirtschaftlichen Fahrzeuge zu sperren. Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass die Straße jederzeit auch an einer anderen Stelle abrutschen könne. Es bestehe keinerlei Garantie, dass diese nach der Instandsetzung nicht wieder abrutscht. Genauso wie im Übrigen das gesamte Gebiet.

Herr Emek führt aus, dass es sicher auf eine Variante 4, eine Mischung aus Variante 1 und 2 geben.

Thomas Scheibel erinnert daran, dass a uch noch die Orchideen und Schmetterlinge umgesiedelt werden müssen. Innerhalb 5 – 6 Monaten sollte hierzu ein entsprechendes Gutachten vorliegen, so der Vorsitzende.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter fasste zusammen, dass aus seiner Sicht wohl eine Kombination aus den Varianten 1 und 2 die sinnvollste wäre, dass nun aber erst einmal alle Varianten mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen werden sollten.

Beschluss

Die vorgestellte Entwurfsplanung des Ingenieurbüros MOD-Plan wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Naturschutzbehörden diejenige Variante zu ermitteln und weiter zu verfolgen, die in diesem naturschutzfachlich sensiblen Bereich am ehesten verträglich und realisierbar ist. Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Untersuchungen und Planungen zu beauftragen (z.B. Ersatz- und Ausgleichsflächen, Verträglichkeitsuntersuchungen, ingenieurtechnische Ausführungsplanungen usw.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Modernisierung und Aufwertung des Freibades am Obersee; Vorstellung der Planungsalternativen und Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 10. Dezember 2019 hat der damalige Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss das Sachverständigenbüro Erwin Wiedermann mit der Sanierung und zum Umbau / zur Ertüchtigung des Naturfreibades Obersee sowie den Gefährdungsbeurteilungen/Sicherheitskonzepte für Obersee, Mittersee, Weißensee und Hopfensee beauftragt.

Zwischenzeitlich fand dazu ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Interessengemeinschaften Mittersee und Bad Faulenbach sowie der interessierten Öffentlichkeit statt.  An diesem nahm unter anderem auch der Sachverständige teil.  Im Nachgang zu diesem Termin haben sich die Vertreter der IG nochmals getroffen und sich letztlich dafür ausgesprochen, dass das Obersee-Bad als „Badeanstalt/Freibad“ erhalten bleiben soll.

Im Rahmen der Beratung wird der Sachverstände und Landschaftsplaner Erwin Wiedermann nun seine Vorschläge vorstellen und erläutern. Umgesetzt werden können diese natürlich nur dann, wenn die Zufahrt zu diesem Bad gesichert werden kann (Alatseestraße). Dazu wird auf den vorherigen Tagesordnungspunkt verwiesen.

Am vergangenen Dienstag fand noch ein weiteres Gespräch mit der interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der IG Bad Faulenbach statt, bei dem diese über die Überlegungen bzw. Ansätze des Sachverständigen informiert und deren Meinung dazu abgefragt wird.

Zusammenfassend geht es um folgende wesentlichen Maßnahmen:

  • Umsetzung der Maßnahmen des im Stadtrat am 8. Oktober 2019 vorgestellten Gutachtens zur Risikobewertung am Natur-Freibad Obersee des Sachverständigen Erwin Wiedermann; darin sind im wesentlichen folgende Maßnahmen empfohlen worden:

    • Abgrenzung des Freibadbereichs (zur Beschränkung der Verpflichtung zur Badeaufsicht) so, dass der überwiegende Teil künftig „nur“ mehr Badestelle wird und nur der näher zu definierende Bereich ein Natur-Freibad bleibt.

    • Durch die Anlage eines zusätzlichen Steges können mehrere Punkte gelöst werden:
      • Ein genau definierter Schwimmerbereich innerhalb des beaufsichtigten Freibadgeländes
      • Ein Schwimmbecken mit genauer Längenangabe
      • Die Entschärfung der Unterwassersituation wie auf Bild 2, deutlich zu sehen

    • Anbringung/Ergänzung der Beschilderung:
      • Direkt an den Abgrenzungen Freibad zur Badestelle sollte ein Hinweisschild auf eine Badestelle stehen,
      • Der Nichtschwimmerbereich sollte mit einer Schwimmkette zusätzlich zu den Geländern abgesichert werden
      • Ein Tiefenanzeiger mit Warntafel „Untiefe" sollte im Sichtfeld stehen
      • Neben der Einstiegsleiter oder in den Flachwasserbereichen muss ein Schild „Nichtschwimmer" in Sichtweite am Boden befestigt sein oder ein deutliches Piktogramm
      • Sichtbar an den Abgrenzungsbügeln Schilder mit dem Hinweis Schwimmer oder ein deutliches Piktogramm
      • Auf den Stegen ist ein Geländer als Sprung- und Fallschutz, zu den Nichtschwimmerbereichen anzubringen
      • Rettungsringstation

    • Sanierung des bestehenden des Steges bzw. Ergänzung
      • Zusätzliche Ausstattung Steg:
      • Schild Abgrenzung
      • Am Zugang zum Steg ein Hinweis Schwimmer
      • Neben Einstiegsleiter ein Hinweis Schwimmer
      • Unter Abgrenzungsschild Hinweis Schwimmer
      • Geländer als Sprungschutz ins Flachwasser, Kinderbecken,
      • Abgrenzungsbügel

    • Befestigung des Untergrundes im Nichtschwimmerbereich
Die Lösung dabei ist, keine starre Verbindung mit den labilen Absperrbügeln:
Grundidee:
einen Kunststoff- oder Holzbalken (sollte nicht aufschwimmen) als Anschlag für eine Kies/Sandschüttung zu verwenden. Damit der Balken eine soweit als möglich sichere Lage bekommt ist ein geeignetes Vlies auf der Unterseite des Balkens zu verklemmen, das Vlies sollte mind. 2 m Breite haben um genügend Auflagefläche für die Kies/Sandschüttung zu erhalten. Auf diese Weise kann der Bereich gegen schnelles Abrutschen des Kies/Sandmaterials gesichert werden und eine vollständige Bedeckung des Nichtschwimmerbereiches erreicht werden. Somit sollte auch die Rutschgefahr und die Kanten der Betonfundamente beseitigt werden. Da das Vlies sich flexibel an den Untergrund anschmiegt kann auch das Kies/Sandmaterial nicht unter den Balken hindurch in tieferes Wasser abgleiten.

    • Sprunganlage
Die Sprunganlage mit einem 3 und 5 m Sprungturm ist eine Eigen- Sonderkonstruktion, eine Abnahme durch einen Prüfer wird deshalb und in Kombination mit dem Alter der Anlage nicht möglich sein.

Die einzige Möglichkeit ist: diese Problematik mit dem Versicherer zu klären und den Sprungturm in kurzen Zeitintervallen, mind. 1 pro Monat in der Badesaison auf Veränderungen, Abplatzungen an Lack, Rissen in Schweißnähten zu überprüfen und zu dokumentieren.

Eine zeitnahe —sofortige- Reparatur von auffälligen Stellen ist selbstverständlich und für alle Verantwortlichen haftungsbedingt unbedingt notwendig.

Das vorhandene Meter-Sprungbrett ist, auf Sicherheit des Sprungbrettes zu prüfen, hier gibt es Haltbarkeitsdaten und Austauschempfehlungen der Hersteller.

Wenn keine Wasseraufsicht im direkten Bereich des Sprungturmes tätig ist, muss der Sprungturm so sicher als möglich gesperrt werden, auch außerhalb der Öffnungszeiten ist die Sperrplatte anzubringen. Unbeaufsichtigtes Springen von solch einer Anlage ist versicherungstechnisch nicht gedeckt.

    • Stege und Wasserrutsche
Der Belag der bestehenden Steganlage ist dringend vor Beginn der nächsten Badesaison auf Schäden zu überprüfen und Diese fachgerecht zu beseitigen.  Mittlere Reihe der Befestigungsschrauben, hier stehen teilweise Schrauben über die
Oberfläche des Belages heraus, Unfallgefahr! Lose Bretter! Winkeleisen der statischen Verstrebung sind gegen untertauchen abzusichern, hier können beim Auftauchen vermeidbare Kopfverletzungen entstehen.

Die Kosten für die Herstellung der Badesicherheit werden auf ca. 81.500 € netto geschätzt.

  • Bauliche Instandsetzung der Anlage, insbesondere des Gebäudes des Natur-Freibades. Im Wesentlichen sind dort folgende Maßnahmen notwendig, um die Verkehrssicherheit herzustellen und den Sanierungsstau zu beseitigen:
    • erdbauliche Veränderungen in verschiedenen Bereichen, dies auch im Wasserbereich
    • Sanierung/Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der Elektroinstallation
    • Sanierung/Instandsetzung der Heizung/Lüftung/Sanitär-Anlagen
    • Sanierung der Abwasseranlage/Kanalisation
    • Anschaffung eines Zutritts-/Kassensystems (Drehkreuz mit Kasse)
    • Instandsetzung des Bauwerkes (z.B. Dach und Attika des Gebäudekomplexes usw.)
    • Umbaumaßnahmen „Küche Kiosk“
    • Umbau alter Umkleide-Schuppen

Die Kosten für diese Instandsetzungen werden auf ca. 340.000 € netto geschätzt.

  • Aufwertung des Natur-Freibades für einen nachhaltigen Betrieb
Die Aufwertung kann Zug um Zug geschehen und soll vor allem auch die Geschäftsgrundlage für einen möglichen künftigen Pächter liefern. Ohne eine solche ist kaum zu erwarten, dass sich ein solcher finden lässt.

Sachverständiger und Landschaftsarchitekt Erwin Wiedermann schlägt hierfür die in der beiliegenden Präsentation enthaltenen Maßnahmen vor. Zusammenfassend geht es hierbei um folgende Einzelmaßnahmen:

    • Bewirtung
Hier ist angedacht für die entsprechende Bewirtung die Küche des Kioskes so zu modernisieren, dass auch eine ausreichend wirtschaftliche Gästezahl hygienisch einwandfrei zu versorgen ist. Dazu auch die Erweiterung der Bewirtungszone auf den sog. Biergarten, dieser soll im Zwischenbereich des Gebäudes angelegt werden und ist mit einer einfachen Bestuhlung mit entsprechenden Tischen und Sonnenschutz ausgestattet. Der momentan vorhandene Rasen wird durch eine wassergebundene Wegedecke mit Riesel als Deckmaterial ersetzt und sichert so eine saubere und begehbare Fläche auch bei feuchten Bodenverhältnissen. Wie die Ausstattung des Biergartens erfolgen kann, dazu sind auch z. B. Gespräche mit den entsprechenden Getränkelieferanten oder ortsansässigen Firmen notwendig.

    • Sanierung und Aufwertung
      • Abbau der alten Spielgräte und Neuanlage eines zeitgemäßen Bewegungs-Spielplatzes
      • Erneuerung und Ergänzung der Steganlagen
      • Tiefenregulierung der Becken insbesondere „Spaß – Bereich“
      • Schwimmender Boden im Bereich Kleinkinder mit entsprechender Absicherung zu den Tiefwasserbereichen
      • Ggfs. Schaffung eines „Lehrschwimmbeckens“ für Schülerinnen und Schüler

    • Spaß- Bereich
Bereich für Jugendliche und Erwachsene, Schwimmbereich
Z.B. „Themenspielplatz“ für Kinder wie z.B. aufblasbare und Sektionserweiterungsfähiges Spiel-, Sprung- und Klettergerät für den öffentlichen Bereich

       Die Kosten hierfür werden auf ca. 232.000 € netto geschätzt.

  • Gewährleistung der Badeaufsicht

Die Badeaufsicht im ganzheitlichen Sinne besteht aus folgenden Teilbereichen:

  • Betriebsaufsicht
Die Betriebsaufsicht erstreckt sich auf die baulichen und technischen Anlagen. Sie umfasst die notwendigen betrieblichen Maßnahmen und sorgt für einen sicheren Badebetrieb. Die Mindestanforderung an die Betriebsaufsicht ist, dass das Bad täglich vor der Inbetriebnahme auf seine Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Die Betriebsaufsicht setzt die persönliche Anwesenheit des entsprechenden Personals nicht voraus, sie kann z. B. auch für mehrere Bäder gleichzeitig ausgeführt werden. Dies hängt von den Gegebenheiten des einzelnen Bades ab, die Einrichtung einer Rufbereitschaft wird in diesem Fall empfohlen.

  • Beaufsichtigung des Badebetriebes
Die Beaufsichtigung des Badebetriebes beinhaltet die Überwachung der Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind (z. B. Umkleide- und Sanitärbereiche, der Eingangsbereich und Verkehrswege) sowie die Einhaltung der Haus- und Badeordnung. Der wesentliche Teil der Beaufsichtigung des Badebetriebes ist die Wasseraufsicht.

  • Wasseraufsicht (Beckenaufsicht)
Die Wasseraufsicht umfasst die Aufsicht über die Wasserfläche, den Beckenumgang und die mit der Wasserfläche verbundenen Geräten oder Anlagen (z. B. Sprunganlagen, Wasserrutschen oder Spielgeräte). Sie beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Gefahrensituationen, die Rettung vor dem Ertrinken und weitere Hilfeleistungen.

       Notwendiger Personaleinsatz hierfür:

    • Ein sog. Bademeister, der die Verantwortung der Badeaufsicht trägt; ddies kann durch eine Person oder mehrere Personen abgedeckt werden. Die jeweils verantwortliche Person benötigt, um diese Tätigkeit ausüben zu können, mindestens das Deutsche Rettungsabzeichen in Silber / oder Gold ist somit ausgebildeter Rettungsschwimmer!

    • Bei Badebetrieb ist mind. der für diesen Tag verantwortliche Bademeister während der Öffnungszeiten vor Ort, ansonsten ist der Badebetrieb nicht zu öffnen.

    • Der verantwortliche Bademeister hat ein Betriebshandbuch das vor Ort ausliegt, zu führen. Hier werden nach Vorgabe, sämtliche Vorkommnisse, Auffälligkeiten, zusätzliches Personal usw. umfassend dokumentiert, und regelmäßig den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.

    • Für die Aufsicht in öffentlichen Bädern gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben, es greift vor allem der § 823 BGB, der die Anforderungen des Schadensersatzes regelt. Bundesweit gilt, und wird regelmäßig von Gerichten herangezogen, ausschließlich die Richtlinie DGfdB R 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“, in der alle Anforderungen an die Organisation und die Durchführung der Aufsicht sowie an das Personal und seine Qualifikation niedergelegt sind.

    • Zusätzliches Personal, wenn auf Grund der aktuellen Situation von einer einzelnen Person eine eventuell anfallende Rettungskette nicht aufrechterhalten werden kann. Ist zusätzliches Personal anzufordern.

Hier wäre zu klären, wer dieses Personal zu stellen hat (z.B. der Pächter und/oder der Betreiber des Naturfreibades); damit eng verbunden wird letztlich auch sein, wer die Eintrittsgelder in das Bad erhält. Zweifelsohne werden diese künftig deutlich angehoben werden müssen.

Beschlussvorschlag

Unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der straßenmäßigen Erschließung hält der Stadtrat am Fortbestand des Natur-Freibades Obersee fest und beschließt, dies auch weiterhin als solches zu führen. Ein Rückbau zu einer reinen Badestelle wird nicht beabsichtigt. Dazu wird die Verwaltung beauftragt,

  1. die vorstehend beschriebenen, im Stadtrat am 8. Oktober 2019 vorgestellten Maßnahmen des Gutachtens zur Risikobewertung am Natur-Freibad Obersee des Sachverständigen Erwin Wiedermann umzusetzen,
  2. die bestehenden Gebäude bzw. baulichen Anlagen entsprechend zu ertüchtigen, wobei hierfür eine Kostenobergrenze in Höhe von max. 300.000 € (netto) festgelegt wird und
  3. die Anlage durch folgende Maßnahmen aufzuwerten:
-        Erneuerung und Ergänzung der Steganlagen
-        Tiefenregulierung der Becken (Spaßbereich)
-        Lehrschwimmbecken ca. 15 x 10 m, Tiefe 0,8 – 1,3 m

Weitere Maßnahmen für die beabsichtigte bauliche Aufwertung des Natur-Freibades Obersee werden mit Ausnahme folgender Maßnahmen zunächst zurückgestellt. Diese sollen zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bezüglich der künftigen Gewährleistung der Badeaufsicht (einschl. der Betriebs-, Wasser-/Beckenaufsicht und der Beaufsichtigung des Badebetriebes) einschl. der künftigen Bewirtschaftung des Bades (z.B. Verpachtung) wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Personal- und Bewirtschaftungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Simon Hartung erklärt, dass gut und vor allem wirtschaftlich saniert werden müsse um einen Betreiber zu finden. Maximilian Eichstetter führt aus, dass hier auch eine Ganzjahresgaststätte entstehen könnte, ohne dass es einen zusätzlichen Personalbedarf bei der Bade- bzw. Wasseraufsicht gäbe.

Dr. Christoph Böhm berichtet, dass über eine Ganzjahresgaststätte bereits diskutiert wurde. Seiner Meinung nach laufe diese jedoch nicht. Im Übrigen mache diese Gaststätte den anderen Gastwirten Konkurrenz.

Barbara Henle begrüßt es, dass hier eine Plattform für Familien geschaffen werde.

Nikolaus Schulte zeigt eine Planung von 2010, in der bereits alles drin stehe, was heute vorgetragen worden ist.

Ilona Deckwerth möchte ein Becken bzw. eine Abgrenzung mit 25 m Länge. Die Tiefe sollte mit 60 cm beginnen und dann abfallen. Im Übrigen weist sie darauf hin die Ausgestaltung eines solchen Beckens mit den entsprechenden Fachstellen abzustimmen (z.B. befestigter Untergrund, Einsehbarkeit). Darum bat auch Wolfgang Bader.

Beschluss

Unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der straßenmäßigen Erschließung hält der Stadtrat am Fortbestand des Natur-Freibades Obersee fest und beschließt, dies auch weiterhin als solches zu führen. Ein Rückbau zu einer reinen Badestelle wird nicht beabsichtigt. Dazu wird die Verwaltung beauftragt,

  1. die vorstehend beschriebenen, im Stadtrat am 8. Oktober 2019 vorgestellten Maßnahmen des Gutachtens zur Risikobewertung am Natur-Freibad Obersee des Sachverständigen Erwin Wiedermann umzusetzen,
  2. die bestehenden Gebäude bzw. baulichen Anlagen entsprechend zu ertüchtigen, wobei hierfür eine Kostenobergrenze in Höhe von max. 300.000 € (netto) festgelegt wird und
  3. die Anlage durch folgende Maßnahmen aufzuwerten:
-        Erneuerung und Ergänzung der Steganlagen
-        Tiefenregulierung der Becken (Spaßbereich)
-        Errichtung eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Lehrschwimmbecken

Weitere Maßnahmen für die beabsichtigte bauliche Aufwertung des Natur-Freibades Obersee werden mit Ausnahme folgender Maßnahmen zunächst zurückgestellt. Diese sollen zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bezüglich der künftigen Gewährleistung der Badeaufsicht (einschl. der Betriebs-, Wasser-/Beckenaufsicht und der Beaufsichtigung des Badebetriebes) einschl. der künftigen Bewirtschaftung des Bades (z.B. Verpachtung) wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Personal- und Bewirtschaftungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan W 43 - Ottostraße / Bahnhofstraße, 1. Änderung; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen; Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan W 43 - Ottostraße/Bahnhofstraße ist am 20.04.2006 in Kraft getreten. In seiner Sitzung am 25.06.2013 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zu einer ersten Änderung des Bebauungsplanes W 43 Ottostraße / Bahnhofstraße einzuleiten; die Verwaltung wurde beauftragt, mit allen Beteiligten alternative Lösungen zum Abstellen der Busse am Luitpoldparkhotel zu suchen.

Der Stadtrat beschloss am 21.11.2017:

A:
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsplanung zustimmend zur Kenntnis. Folgende Maßnahmen werden entschieden:

  1. Die Fußgängerampelquerung in der Luitpoldstraße wird als dauerhafte Lösung beschlossen. Die Ampelschaltung soll eine Countdown-Anzeige für die Fußgänger erhalten.
  2. Beim Umbau des Kreisverkehrs am Prinzregentenplatz soll eine Bypassspur eingerichtet werden.
  3. Weitere Maßnahmen gemäß Verkehrskonzept.
  4. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des ZOB mit Von-Freyberg-Park einen Gestaltungswettbewerb in Form eines nichtoffenen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Teilnehmerverfahren vorzubereiten.

B:
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Vorentwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes W 43 – Ottostraße, Bahnhofstraße zustimmend zur Kenntnis und billigt ihn für das weitere Verfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen. Während dieser Zeit ist parallel dazu eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, bei der Fragen zu erörtern sind.


Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 15.02.2019 lag in der Zeit vom Mittwoch, 20.03.2019 bis Dienstag, 23.04.2019 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden (frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit).

Am 04.04.2019 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Vorstellung der Planung und Erörterung von Fragen statt.

Der Wettbewerb für den Bereich des ZOB mit Von-Freyberg-Park fand statt. Der Siegerentwurf wurde in die Bauleitplanung aufgenommen.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 17.12.2019 erfolgte die Abwägung der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen.

Am 15.01.2020 fand ein Gespräch mit dem neuen Direktor des Hotels Luitpoldpark statt. Mit Schreiben vom 16.01.2020 wurde dazu folgende Stellungnahme eingereicht:

„[…]
Zusammenfassung:
Die Stadt plant den Bürgersteig Bahnhofstrasse Südseite (Hotelseite Luitpoldpark) auf 3,83 zu verbreitern. Damit entfällt die Parkbucht über die Gesamte Länge der HLF Hotel Luitpoldpark Betreuungs- und Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft mbH. Der Bürgersteig soll zur Straße hin abgeschrägt werden, so dass Busse (zwei Stück) und /oder PKWs zum Be- und Entladen für mind. 30 Minuten dort anhalten können. Diese Be- und Entladezone soll über eine Verkehrsregelung genehmigt werden. Ab Hoteleingang bis zum Luitpold-Kreisverkehr entfällt die Parkzone gänzlich. Der Bürgersteig soll dort auf eine Breite von 3,19 erweitert werden.

Fakten:
Nach dem Baurecht muss ein Bürgersteig bei Neubauten 2,20m betragen. Der Bürgersteig Nordseite beträgt heute 3,19m, ab Restaurant Intime 2,57m. Der Bürgersteig auf der Südseite der Bahnhofstrasse beträgt heute schon ab Hoteleingang 2,22m plus Parkbucht 2,15 =4,37, was ausreichend ist, da die Fußgänger zur Altstadt ohne hin nur über die Nordseite kommen. Der Bürgersteig ab Garagenzufahrt bis Hoteleingang beträgt 1,80m plus 2,17 Parkbucht = 3,97m – Hier ist die geplante Maßnahme mit der Abschrägung auf eine Gesamtbreite von 4,35 m nötig 2,20 +2,15. Der Zugang zum NETTO-Markt bleibt erhalten. Fahrradwege sind grundsätzlich nicht möglich. Eine Einbahnregelung für die Bahnhofstrasse und damit der Umleitung über die Augsburgerstrasse wird nicht in Erwägung gezogen.

Zu klären:
Die Eigentümerin Zertius Grundbesitz GmbH muss die Besitzverhältnisse  (Grundstücksgrenzen) klären und schriftlich dieser Maßnahme zustimmen.
Aus meiner Sicht, ist die Verbreiterung des Bürgersteiges über die gesamte Länge auf 3,83m und damit der Wegfall der Parkbuchten keine Verbesserung des Verkehrsflusses. Durch die Genehmigung der Be- und Entladezone entsteht weiterhin ein Konflikt zwischen den Fußgängern und den haltenden Fahrzeugen. Eine Zustimmung kann nur empfohlen werden, wenn die Vorfahrt und Haltemöglichkeit für Hotelgäste und Busse garantiert ist und der Bürgersteig Süd-Seite ab Hoteleingang bis Luitpold-Kreisverkehr auf max. 2,20 m angepasst wird.

Ein Antrag im Stadtrat kann erst nach Zustimmung der Eigentümerin erfolgen.“

Abwägungsvorschlag:

Der Stadtrat nimmt diese nachträgliche Stellungnahme zur Kenntnis. Es wird festgestellt, dass ein darüber hinaus gehender Antrag nicht mehr eingegangen ist. Gemäß dem beigefügten Planungsvorschlag soll ein Be- und Entladebereich für Busse und ein kurzzeitiger Haltebereich für PKW geschaffen werden. Mit der Beschränkung auf kurze Zeiträume lässt sich der angesprochene Konflikt minimieren. Näheres ist in einer verkehrsrechtlichen Anordnung zu regeln; im Bebauungsplan ist dies nicht möglich. Entsprechendes gilt für bauliche Details, die in der späteren Ausbauplanung zu regeln sind. Der Bebauungsplan setzt nur den Rahmen fest.


Zum Anwesen Kemptener Straße 6 lag ein  Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten vor. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss dazu am 04.02.2020 in öffentlicher Sitzung:

„Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten samt Befreiungen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Baugestaltungssatzung einzuhalten ist und die Fenster somit mit Kreuzsprossen zu versehen sind. Bezüglich der Geschossigkeit wird eine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen um eine Änderung der Geschossigkeit im Bebauungsplan für dieses Grundstück zu veranlassen.“

Abwägungsvorschlag:

Diese Anpassung wird im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans berücksichtigt. Auf die diesbezüglich angepasste Planzeichnung wird verwiesen.

Zu den weiter am 17.12.2019 erörterten Fragen wird ebenfalls auf den Bebauungsplanentwurf bzw. die Präsentation zur Fraktionsbeiratssitzung vom 18.06.2020 verwiesen.  

Nächste Schritte wären sodann:

  • Erneute Behandlung im Gremium nach Einarbeitung der Ergebnisse aus der Beratung und Abwägung am 17.12.2019 mit Behandlung der nachträglichen Stellungnahme des Hotels Luitpoldpark und Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 04.02.2020.
  • Billigung des insoweit überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange auf dieser Basis.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die ergänzende Abwägung der nachträglichen Stellungnahme des Hotels Luitpoldpark (siehe Sachverhalt) und die Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 04.02.2020.

  1. Der Stadtrat billigt den insoweit ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Diskussionsverlauf

Zu den Abwägungen wird erklärt, dass die Busse nicht den ganzen Tag vor dem Hotel stehen sollten. Im südöstlichen Bereich, bei Netto sollten Radstellplätze entstehen. Die vorgetragene Lösung habe keinen Fußgängerbereich.

Erich Nieberle möchte die gleichen Rechte für alle Verkehrsteilnehmer auf dieser Gehbahn haben.

Jürgen Doser betont, dass das maximale herausgeholt worden ist.

Zum Bauvorhaben Kemptener Straße 6 trägt Maximilian Eichstetter einen Antrag von Dr. Böhm vor. Hier sollte ein Walmdach realisiert werden. Der Bauwerber müsste dann das Dach umplanen bzw. umgestalten.

Nach kurzer Beratung bezüglich der Geschossigkeit wird folgende Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen: Eine Änderung der Geschossigkeit für dieses Grundstück zu veranlassen für die gesamte Nordseite Innere Kemptener Straße als Dachformen Walmdach oder Mansardenwalmdach festzusetzen.

Dr. Christoph Böhm erklärt, dass die Taxis auf der Ostseite des Bahnhofes situiert werden sollten. Frau Beltinger vom begleitenden Planungsbüro LARS Consult GmbH habe uns dies nie vorbringen lassen

Herr Schaible antwortet hierauf, dass der Gewinner seinen Vorschlag weiterentwickeln könne. Die Taxis auf der Ostseite seien jedoch in der Dezembersitzung abgelehnt worden.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die ergänzende Abwägung der nachträglichen Stellungnahme des Hotels Luitpoldpark (siehe Sachverhalt) und die Berücksichtigung des Empfehlungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 04.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Stadtrat billigt den insoweit ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bastian Schuhwerk hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen sowie Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Vorlage der Jahresrechnungen an den Stadtrat erfolgte in der Sitzung vom 08.10.2019, anschließend wurde die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchgeführt und die Prüfungsfeststellungen protokolliert. Dazu wird auf die beiliegenden Anlagen verwiesen.

Noch nicht örtlich geprüft und festgestellt wurde die Jahresrechnung 2017, die zwar in der Stadtratssitzung am 30.07.2019 vorgelegt, jedoch bei der Prüfung „übersehen“ wurde. Derzeit führt der Bayer. Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2014-2018 durch.

Angesichts dieser aktuell laufenden überörtlichen Prüfung wurde vorgeschlagen den Beschluss über die Entlastung für das Jahr 2018 erst nach der örtlichen Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2017 sowie dem Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung zu fassen. Dem schloss sich der Stadtrat ohne Beschlussfassung an.

Beschlussvorschlag

Dieser Tagesordnungspunkt  wird vertagt.

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6. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 6
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6.1. Bekanntgabe von Auftragsvergaben, die als laufende Verwaltungsangelegenheit erfolgt sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö Bekanntgabe 6.1

Sachverhalt

Vergaben für das städtische Museum:

Der  Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 beschlossen, für die städtischen Museen eine zeitgemäße Depotplanung und eine Inventarisierung der Museumsbestände zu beauftragen. Hierfür wurden nun die entsprechenden Zuwendungsanträge gestellt, die Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen erteilt und nun entsprechende Angebote eingeholt.

Depotplanung

Für die Depotplanung wurden insgesamt 4 Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma RT-CConcepts in Eichstätt im Altmühltal mit 17.334 € abgegeben. Die Landesstelle für nichtstaatliche Museen fördert diese Maßnahme mit 8.400 €.

Inventarisierung

Für die Inventarisierung der Museumsbestände wurden drei Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat das Büro Dr. Gabriele Wiesemann in Bamberg mit 31.416 € abgegeben. Diese Maßnahme wird von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen mit 10.000 € gefördert.

Corona-Soforthilfeprogramm für Museen

Der Deutsche Verband für Archäologie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Museumsbund hat anlässlich der Corona-Krise ein „Corona-Soforthilfeprogramm“ für Heimatmuseen aufgelegt, wofür sich die Stadt Füssen mit ihren Museen mit einer Maßnahmensumme in Höhe von 32.000 € beworben hat. Mit E-Mail vom 17. Juni 2020 wurde der Stadt mitgeteilt, dass dieser Antrag positiv bewertet wurde und für eine Förderung vorgesehen ist. Die Förderstelle wird nun zeitnah einen entsprechenden Zuwendungsvertrag aufsetzen, mit dem dann die Maßnahme begonnen werden kann. Die Förderung beträgt bis zu 90 %, höchstens aber 25.000 €.

Vergaben für BLZ, hier Flachdachsanierung:

300_1.1 Dachabdichtungsarbeiten Halle 1, 2 netto        596.143,67 €        Fa. Rampp Kunststoffe, Erkheim        1 Angebot
300_1.2 Dachabdichtungsarbeiten Arena netto                188.957,45 €        Fa. Rampp Kunststoffe, Erkheim        1 Angebot
300_2 Verglasungsarbeiten / Fiberglas-Fassade netto        225.654,00 €        Fa. Butzbach, Kellmünz                1 Angebot
300_3 Vorgehängte Fassade Tonnendach netto                  36.120,00 €        Fa. Hermannshofer, MOD                1 Angebot
300_4 Gerüstarbeiten netto                                  70.730,56 €        Fa. Söll, Neusäß                        4 Angebote
300_5 Dachentwässerung – Sanitärtechnik netto                  55.777,58 €        Fa. Hauke, FÜS                        4 Angebote
300_6 Tiefbauarbeiten / Rigole netto                          36.173,80 €        Fa. Scheibel, FÜS                        1 Angebot
Summe                                                1.209.557,06 €

Die Kosten liegen damit derzeit unter der Kostenberechnung.

Beschlussvorschlag

 

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6.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Folgende Vergaben der letzten nichtöffentlichen Sitzungen werden bekannt gegeben:

Ertüchtigung der Kindertagesstätte Sternschnuppe im Venetianerwinkel in Füssen:

  • Mit dem Gewerk Innentüren wurde die Firma Max Streif aus 87669 Rieden am Forggensee mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 21.637,77 € beauftragt. Insgesamt wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, drei haben auch abgegeben. Das beauftragte wirtschaftlichste Angebot liegt 18 % unter der Kostenberechnung.

  • Mit dem Gewerk Rohrrahmentüren wurde die Firma Langhof aus 87637 Seeg mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 11.072,95 € beauftragt. Das Angebot liegt 16 % über der Kostenberechnung; auch hier wurden 3 Angebote eingeholt, 2 sind eingegangen.

  • Mit dem Gewerk Malerarbeiten wurde die Firma Ullmann aus 87629 Füssen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 10.487,47 € beauftragt. Das Angebot liegt 12 % unter der Kostenberechnung (3 Angebotsanforderungen, 3 eingegangene Angebote).

  • Mit dem Gewerk Kücheneinrichtung einschl. der Lieferung und Montage wurde die  Firma Schmid aus 87600 Kaufbeuren mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 54.539,84 € beauftragt. Das Angebot liegt 2 % über der Kostenberechnung (3 Angebote lagen vor).

  • Mit dem Gewerk Bodenbelagsarbeiten wurde die Firma Stiegler Wohnkultur aus 87629 Füssen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 8.534,09 € beauftragt. Das Angebot liegt 31 % unter der Kostenberechnung (2 Angebote).

  • Mit dem Gewerk Außenanlagen wurde die Firma Seeger Landschaftsbau aus 87637 Seeg mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 9.322,82 € beauftragt. Das Angebot liegt 7 % unter der Kostenberechnung (4 Angebote).

  • Mit der Teeküche wurde die Firma Alpina Möbel Schoder aus 87629 Füssen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 8.480,00 € beauftragt. Das Angebot war das einzige und ist als wirtschaftlich einzustufen. Das Angebot liegt 13 % unter der Kostenberechnung.

Insgesamt wurden mit diesem Paket Aufträge im Wert von 124.074,54 € beauftragt.  Die Kostenunterschreitung zur Kostenberechnung entspricht -7.113,46 € ≙ ca. -5 %.

Die bislang vergebenen Gewerke und Dienstleistungen inkl. Nachträge stimmen nahezu mit dem genehmigten Budget überein. Auch unter Berücksichtigung der noch anstehenden Vergaben kann derzeit davon ausgegangen werden, dass das freigegebene Gesamtbudget auskömmlich ist.

Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule

  • Dort wurde die Fa. Daeges aus Wangen mit der Planung für die Umsetzung des Verkehrswegekonzeptes im Bereich der Grund- und Mittelschule beauftragt. Die Gesamtbeauftragungssumme beträgt  76.084,02 €.

Sanierung der Theresienbrücke in Füssen

  • Die Firma Dobler aus Kaufbeuren wurde mit einer Auftragssumme in Höhe von 87.498,51 € mit der Lieferung und Errichtung des Brückengeländers beauftragt.

Vergabe von Straßensanierungen mittels Spritzdecken

  • An folgenden Beläge und Straßenabschnitte wurden Spritzdeckensanierungen beauftragt
    • Geometerweg in Abschnitten 1 und 2
    • Panoramaweg
    • Fußweg Bootshafen
    • Fußweg zwischen Zollernstraße und Feistlestr.
    • Gemeindehaus Weißensee
Beauftragt wurde die Fa. Hörmann, Kempten mit einer Angebotssumme in Höhe von  43.091,33 €; eingeholt wurden insgesamt 3 Angebote.

Fuhrpark für den städtischen Bauhof

  • Für den städtischen Bauhof wurde die Anschaffung von 2 Vorführgeräten Ladog T1250 über die Fa. Kalinke Vertriebs GmbH zum Angebotspreis von je 106.481,20 € (gesamt 212.962,40 €) beschlossen.

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6.3. Bewerbung zur "Smart-Cities-Förderinitiative" des Freistaates Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Mit dem Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ greift der Freistaat Bayern den bewährten Ansatz der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung auf und unterstützt die bayerischen Gemeinden zielgerichtet auf dem Weg in die Digitalisierung.

Im Rahmen des ausgerufenen Modellprojekts können Städte, Märkte und Gemeinden sowie interkommunale Kooperationen in ganz Bayern Unterstützung bei der Erarbeitung von sogenannten integrierten digitalen Entwicklungskonzepten (IDEK) erhalten. Ziel ist es übertragbare und praxisnahe Lösungsansätze zur Entwicklung von individuellen Digitalisierungsstrategien zu erarbeiten und aufzuzeigen. Gleichzeitig soll der Austausch zwischen den Teilnehmern gefördert werden.

Die Stadt Füssen hat sich auf dem Weg gemacht, sich für diese Förderinitiative zu bewerben. Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßte dies ausdrücklich. Ins besondere wurde positiv zur Kenntnis genommen, dass die Bewerbung gemeinsam mit der Gemeinde Schwangau erfolgt.

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7. Genehmigung der Niederschriften der Sitzungen vom 12. und 26. Mai 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates am 12. Mai und am 26. Mai 2020 an. Nicole Eikmeier wies auf einzelne Rechtschreibfehler hin, die noch zu korrigieren wären.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12. Mai 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26. Mai 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Stadtrates am 12. Mai 2020  und vom 26 . Mai 2020 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Nachfolgende Anfragen wurden gestellt:

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8.1. Stadträteportal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger berichtet, dass im Stadträteportal keine neuen Sitzungen hinterlegt sind. Peter Hartl erklärt hierzu, dass es sie 01.05.2020 nur noch das Ratsinformationsprogramm aktualisiert und gepflegt werde. Im alten Stadträteportal werde nichts mehr hinterlegt.

Dr. Anni Derday bemängelt, dass die Suchfunktion nicht funktioniere.

Thomas Scheibel möchte informiert werden, wenn sich bei den Sitzung svorlagen etwas verändert hat.

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8.2. Farbgestaltung der Häuser in der Reichenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Magnus Peresson spricht die Farbgestaltung der Häuser in der Reichenstraße an, insbesondere das Gebäude Gasthof Mohren. Er möchte, dass der Bauausschuss mit eingebunden wird. Maximilian Eichstetter erklärt, die Genehmigung der Farbgebung erfolgte sehr kurzfristig.

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8.3. Mähen von Wiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Jürgen Doser hat es als sehr positiv empfunden, dass die Wiesen  frühzeitig gemäht wurden. Er bittet dies auch weiterhin so beizubehalten.

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8.4. Straße Niederried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.4

Sachverhalt

Jürgen Doser bemängelt, dass die Straße durchs Niederried sehr viele Schlaglöcher hat.

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8.5. Spielplatz am Forggensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.5

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam erklärt, dass es beim Spielplatz am Forggensee nur eine Schaukel gebe. Vielleicht könnte ja noch eine weitere angebracht werden. Maximilian Eichstetter verweist auf eine der nächsten Sitzungen, in der ein Spielplatzkonzept vorgestellt werde.

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8.6. Radfahren in Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.6

Sachverhalt

Maximilian Eichstetter berichtet, dass in Füssen einige Schilder für Radfahrer aufgestellt wurden, so z.B. beim Lila Haus. Hier müsse beim Durchgang abgestiegen werden. Ein Radfahrverbot für Radfahrer für die Ritterstraße werde ebenfalls angebracht.

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8.7. Sperrung Ritterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.7

Sachverhalt

Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass in diesem Jahr keine Sperrung der Ritterstraße erfolge, da ja die Theresienbrücke wegen der dortigen Bauarbeiten gesperrt ist.

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8.8. Gebäude Allgäuer Zeitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.06.2020 ö beschliessend 8.8

Sachverhalt

Nikolaus Schulte fragt, was mit dem Gebäude der Allgäuer Zeitung passiere. Bisher sei nichts bekannt. Die Familie möchtet den vorderen Teil vermieten .

Datenstand vom 04.08.2020 07:38 Uhr