Datum: 28.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Neugestaltung Magnusplatz
3 Vorstellung und Billigung der Ergebnisse der Bauhof-Organisationsuntersuchung
4 Waldfriedhof und städtischer Friedhof in Hopfen am See; Erarbeitung einer gemeinsamen Ausrichtung für die nachhaltige Weiterentwicklung des Friedhofes
5 Aktueller Stand des Schweizer-Franken-Darlehens der Stadt Füssen; Weiteres Vorgehen
6 Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
7 Erlass einer Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen
8 Neuerlass der Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben
9 Bestellung einer Kassenverwalterin und eines/r stellvertretenden Kassenverwalterin
10 Dorferneuerung Weißensee; Vorstellung und Zustimmung zur Wegerechtsvereinbarung mit der Diözese Augsburg
11 Informationen und Bekanntgaben
11.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
11.2 Haushaltsplan 2020 rechtaufsichtlich unter Auflagen genehmigt
12 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. Juni 2020
13 Anträge, Anfragen
13.1 Kiesweg am Weißensee
13.2 Ruhebereich am Weißensee
13.3 Halteverbot am Hopfensee bei der Zufahrt Wasserwachthütte – Campingplatz
13.4 Sensibilisierung Corona
13.5 Bike- und Skatepark
13.6 Mittersee
13.7 Parkplatz am Walderlebniszentrum
13.8 Anträge

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Dienstwagen des Ersten Bürgermeisters

Harald Vauk erkundigt sich wegen des Dienstfahrzeuges des früheren Ersten Bürgermeisters. Es seien Gerüchte im Umlauf, dass es zwei Dienstfahrzeuge für den Bürgermeister gebe, das alte und ein neues. Wer trägt die Kosten für das zweite Auto und wird das alte Fahrzeug zurückgegeben. Er wollte wissen, ob der neue Dienstwagen ordnungsgemäß bestellt wurde und ob dieser notwendig sei.

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass es nur einen Dienstwagen für den Bürgermeister gebe. Wie es damit weiter geht, wird sich erst bis Herbst dieses Jahres zeigen. Er bat deshalb um etwas Geduld.

Radfahrer

Frau Anna Götz beschwert sich über die rücksichtslosen  Radfahrer, sie drängen die Fußgänger zur Seite. Besonders schlimm sei es im Pfarrgäßchen und auf der Promenade, genauso auf dem Lech-Radweg. In Schwangau gebe es nur einen Fußweg. Sie fragt in Bezug auf die Promenade, ob die Radfahrer nicht auf der Wachsbleiche fahren und dann den Radweg an der  Augsburger Straße nutzen können. Bürgermeister Eichstetter sagt eine Prüfung zu. Sodann werde er Frau Götz eine entsprechende Antwort zukommen lassen.

Dr. Martin Metzger erklärt hierzu, dass es immer wieder Probleme mit den Radfahrern und auch Autofahrern gebe, die sich nicht an die Regeln halten. Momentan gebe es sehr viele Radfahrer und E-Bikefahrer. Er bittet um Verständnis, dass nicht alles abgesperrt werden kann.

Bürgermeister Eichstetter ergänzt, dass e s Verhandlungen gebe, den Lechuferweg zu verbreitern.

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2. Neugestaltung Magnusplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter informierte zu diesem Tagesordnungspunkt über ein Schreiben der Freunde St. Mang und schlug vor, den Tagesordnungspunkt heute abzusetzen und ihn im Herbst zu behandeln. Bis dahin wird der Stadtrat über die Planungsalternativen informiert. Zugleich werden aktuelle Stellungnahmen des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat verschiebt den Tagesordnungspunkt auf Herbst 2020, um die geforderten Unterlagen vorbereiten zu können

Beschluss

Der Vertagung des Tagesordnungspunktes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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3. Vorstellung und Billigung der Ergebnisse der Bauhof-Organisationsuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nachdem in der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses die bisherigen Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den städtischen Bauhof umfassend vorgestellt wurden, geht es nun darum, diese dem Grunde nach zu billigen und die weitere Prüfung und im Folgenden die schrittweise Umsetzung der darin angesprochenen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Das beauftragte Unternehmen Kommunalberatung Kurz wird dazu die wesentlichen Eckpunkte bzw. Folgerungen für die Zukunft nochmals kurz aufzeigen, ohne sich in Details zu verlieren. Wegen der wesentlichen Inhalte der Untersuchung wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Herr Beil, Kommunal-Beratung- Kurz GmbH trägt anhand einer Präsentation die Untersuchungsergebnisse vor und beantwortet die gestellten Fragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den städtischen Bauhof zur Kenntnis und billigt diese.

Die Verwaltung wird beauftragt, die darin aufgezeigten Vorschläge bzw. Organisationsänderungen und Optimierungsansätze aufzuarbeiten, vorzubereiten und Zug um Zug unter Beteiligung des Personalrates umzusetzen. Dem Stadtrat ist über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu berichten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den städtischen Bauhof zur Kenntnis und billigt diese.

Die Verwaltung wird beauftragt, die darin aufgezeigten Vorschläge bzw. Organisationsänderungen und Optimierungsansätze aufzuarbeiten, vorzubereiten und Zug um Zug unter Beteiligung des Personalrates umzusetzen. Dem Stadtrat ist über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Waldfriedhof und städtischer Friedhof in Hopfen am See; Erarbeitung einer gemeinsamen Ausrichtung für die nachhaltige Weiterentwicklung des Friedhofes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Nach Ansicht der städtischen  Friedhofsverwaltung besteht bezüglich der städtischen Friedhöfe  dringender Handlungsbedarf. Dies gilt in erster Linie gestaltungstechnisch für den Waldfriedhof. Aber auch die städtische Friedhofssatzung (die sog. „Stamm- bzw. Benutzungssatzung) entspricht teilweise nicht mehr der neuesten Rechtsprechung und sollte in rechtlicher Hinsicht überarbeitet werden. Die vom Kommunalen Prüfungsverband kalkulierten Gebühren sind nach jetzt vier Jahren neu zu kalkulieren. Die erneute Kalkulation wird zu noch höhere Gebühren führen. Das liegt daran, dass immer weniger Grabverlängerungen von den Grabinhabern getätigt werden. Die Friedhofskosten müssen dann eine noch kleinere Zahl von Gebührenschuldner tragen. Das Resultat ist unschwer vorherzusagen: Es wird noch mehr Grabauflösungen geben als dies schon derzeit der Fall ist.

Dieser Trend ist gut sichtbar, wenn insbesondere der Waldfriedhof besucht wird. Es sind immer mehr Grabfelder nur noch mit zwei oder drei Gräber belegt. Im Moment sind auf dem städtischen Friedhof Hopfen am See von 174 Gräbern 141 Gräber frei. Auf dem Waldfriedhof Füssen sind von 2500 Gräbern 1303 Gräber frei.

Die nachfolgende Grafik belegt, dass die Urnenbegräbnisse mittlerweile 68 % ausmachen – mit weiter steigender Tendenz. Die Friedhofsverwaltung registriert jetzt schon viele mündliche Anfragen für die sog. Urnen-Baumbestattungen wünschen.


Beschlüsse des vorherigen Stadtrates für die Anlegung „Baumbestattungen“, „muslimische Gräber“ oder Urnengrabfelder sind vorhanden. Diese Beschlüsse sollten nach Auffassung der Friedhofsverwaltung nochmals überprüft werden. Es sind Einzelentscheidungen, die die sichtbaren Probleme höchstens abmildern, aber nicht lösen.

Es wäre nun an der Zeit, ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Waldfriedhof für die nächsten 15-20 Jahre zu entwickeln. Der Waldfriedhof gehört belebt. Er sollte wieder mehr in das Bewusstsein der gesamten Bevölkerung gebracht werden, als u.a. Oase der inneren Einkehr, des Treffens und der Erholung. Zudem ist er das Aushängeschild der Stadt. Er liegt direkt am größten Einfallstor.

Durchaus interessante Informationen über den Friedhof der Zukunft kann ein Videoclip unter Youtube bieten, der unter folgendem Download einsehbar ist: https://www.youtube.com/watch?v=iz4PN2aMrp8&feature=youtu.be.

Mehrere auf die geänderten gesellschaftlichen Friedhofsbedürfnisse spezialisierte Firmen können für Füssen die individuelle längerfristige Lösung erarbeiten. Zuletzt hat z.B. die Stadt Bobingen ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept erstellen lassen, damit der Friedhof wieder von der Bevölkerung angenommen wird. Mit Erfolg wie uns die zuständige Kollegin bestätigte.

Der Stadtrat sollte darüber beraten und entscheiden, die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung für die Erstellung eines zukunftsträchtigen Gesamtkonzeptes der städtischen Friedhöfe zu veranlassen.

Was könnte ein solches Gesamtkonzept beinhalten:

  • Ausarbeitung der Strategie für den Friedhof inkl. der Einbindung aller Interessensvertreter (Gewerke, Bürgerinnen und Bürger, Politik, Kirche, Historischer Verein etc.),
  • die Umsetzung der Zielsetzung in Rahmen einer ganzheitlichen Konzeption. Diese Friedhofskonzeption ist ausgelegt für die nächsten 20-30 Jahre
  • die Ermittlung der Bodenverhältnisse und die Aktualisierung der vorhandenen Daten aus der Software und deren Verknüpfung mit Ihrem GIS System.

Zudem würde parallel gleichzeitig die Satzung und die Gebührenkalkulation entwickelt. Ebenfalls beinhalten könnte dieses Paket eine Machbarkeitsstudie für Ihre Aussegnungshalle.

Somit wäre nach der ca. 2 jährigen Durchführung alles geklärt und wir könnten entscheiden, was wir wie, wann und in welchem Umfang umsetzten sollten. Um dauerhaft unsere Visitenkarte der wundervollen Stadt Füssen zu entwickeln, dass unser Friedhof sich allen kommenden Herausforderungen entspannt stellen kann.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Waldfriedhof und den städtischen Teil des Friedhofs in Hopfen am See ein schlüssiges und nachhaltiges Gesamtkonzept für eine Friedhofskonzeption auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Stadtrat anschließend zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten, dass die

  1. die örtlichen Akteure bzw. Interessenvertreter  (Kirchen, Öffentlichkeit, Vereine, Unternehmen, usw.) eingebunden
und
  1. die Leistungen modular angeboten und vergeben

werden können.

Diskussionsverlauf

Andreas Rösel trägt vor, der Friedhof solle zu einer Begegnungsstätte werden, in der man sich (von der Gestaltung her) gerne aufhält. Es sollten Bänke aufgestellt werden; auch ein Cafe könnte entstehen. Er zeigt ein Bild mit dem Blick auf die Aussegnungshalle mit den hohen Tujen.

Bürgermeister Eichstetter möchte das Gesamtkonzept ausschreiben lassen. Alle Interessensvertreter werden involviert. Die Weiterentwicklung des Friedhofes wird in Modulen erfolgen. Kostenmäßig hänge es davon ab, welche Leistungen vergeben werden. Ein umfassendes Konzept wird wohl mit rund 30.000 € zu Buche schlagen, je nachdem, was abgefragt wird.

Ilona Deckwerth möchte diese Idee unterstützen und dankt für die Vorbereitung. Es sei ein Ort der Begegnung von Angehörigen, wo man sich näher kommen könnte. Die Idee eines Cafes wäre sehr gut.

Jürgen Doser regt an, den Friedhof bereits jetzt etwas mehr zu pflegen.

Magnus Peresson sieht den Waldfriedhof als einmaliges Dokument. Er möchte die Hecken weiterwachsen lassen und die Buchen erhalten. Die Grabsteine sollten nicht gleich entfernt werden.

Auf die Fragen nach anderen Grabkonzepten erklärt Andreas Rösel, dass es sicher solche Konzepte gebe, wie eine Wiese z.B., auf der Kerzen aufgestellt werden Er bittet aber zu bedenken, dass die Gräber der Unterhalt des Friedhofes sind. Viele Menschen lassen sich anonym beerdigen, zu Diamanten pressen oder auf See bestatten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Waldfriedhof und den städtischen Teil des Friedhofs in Hopfen am See ein schlüssiges und nachhaltiges Gesamtkonzept für eine Friedhofskonzeption auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Stadtrat anschließend zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten, dass die

  1. die örtlichen Akteure bzw. Interessenvertreter  (Kirchen, Öffentlichkeit, Vereine, Unternehmen, usw.) eingebunden
und
  1. die Leistungen modular angeboten und vergeben

werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Aktueller Stand des Schweizer-Franken-Darlehens der Stadt Füssen; Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung genau erörtert. Im öffentlichen Teil ging es im Wesentlichen nur mehr darum, wie das Währungsrisiko bestmöglich abgemildert werden kann bzw. welche Maßnahmen dazu ergriffen werden sollen. Dazu schlug der Erste Bürgermeister den nachfolgenden Beschluss vor.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt folgendes Szenario zum kurz- bzw. mittelfristigen Ausstieg aus der bestehenden CHF-Finanzierung:

Die Verwaltung wird – zunächst befristet für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025 – beauftragt, halbjährlich und grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Kursentwicklung jeweils halbjährlich 1.000.000 Euro umzuschulden.

Abweichend von diesem Regel-Ausstiegs-Szenario ist der Stadtrat darüber zu informieren, wenn der Kurs des CHF 1,01  unter bzw. 1,15 überschreitet. Der Stadtrat entscheidet dann über ggf. vom Szenario abweichende Regelung (z.B. Aussetzung/Reduzierung bzw. zusätzliche Umschuldung).

Dem Stadtrat ist wenigstens einmal jährlich über die Kursentwicklung zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Zweitwohnungsteuer wurde bisher nach der finanzamtlichen Jahresrohmiete (Steuermaßstab) erhoben. § 4 der städtischen Zweitwohnungssteuersatzung hatte dabei folgende Fassung:

§ 4 Steuermaßstab

  1. Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung.
  2. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete. Die Vorschriften des § 79 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes finden mit der Maßgabe Anwendung, dass die Jahresrohmieten, die gemäß Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.08.1965 (BGBl. I, S. 851) vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 festgestellt wurden, jeweils für das Erhebungsjahr auf den September des Vorjahres hochgerechnet werden. Diese Hochrechnung erfolgt entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete; Reihe Wohnungsmiete insgesamt) aus dem Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wurde. Ab Januar 1995 erfolgt die Hochrechnung entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete) aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.07.2019, bekannt gemacht am 24.10.2019, die Zweitwohnungssteuersatzungen zweier bayerischen Gemeinden (Stadt Sonthofen, Markt Oberstdorf) für verfassungswidrig erklärt, da u. a. die Berechnung der Zweitwohnungsteuer anhand der Jahresrohmiete gegen das Prinzip der Lastengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstoße.

Von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist auch die Stadt Füssen betroffen. Es ist davon auszugehen, dass die bisherige Satzung einer rechtlichen Überprüfung in einem Gerichtsverfahren nicht mehr standhalten wird.

So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.11.2019 bereits festgestellt, dass angefochtene Steuerbescheide aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aufzuheben sind.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungssteuersatzung). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungssteuersatzung). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Erlass einer Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in der Sitzung am 16. Juni 2020 dem Stadtrat den Erlass einer Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen empfohlen. Bisher gab es keine solche Gebührensatzung, obwohl die Museen durch entsprechende Benutzungssatzung als öffentliche Einrichtung geführt werden. Gleichzeitig mit der Satzung ist eine Gebührenanpassung vorgesehen, die vom Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss entsprechend empfohlen worden ist.

Weitere Empfehlungen des Ausschusses wurden in den vorliegenden Satzungsentwurf übernommen. Die Gebührenfreiheit für Einheimische Gäste ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und wurde entnommen. Eine 10er-Karte wurde zusätzlich in das Gebührenverzeichnis aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich möchte auch den Einheimischen die Möglichkeit eines ermäßigten Eintritts geben , Vielleicht könnte eine Kaufkarte ähnlich der Allgäu Walserkarte eingeführt werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat im Jahr 2017 die Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderten Haustauben und Wildtauben (Verordnung vom 30. Mai 2017) erlassen. Grundlage dieser Verordnung ist Art. 16 Abs. 1 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Danach können Gemeinden zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit eine Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen. In dieser Verordnung kann insbesondere bestimmt werden, dass das Füttern von verwilderten Tauben verboten ist und die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter Maßnahmen der Gemeinde oder deren Beauftragten zur Beseitigung der Nistplätze und Vergrämung verwilderter Tauben zu dulden haben.

Gegen diese Verordnung der Stadt Füssen haben sich drei Füssener Bürger, die sich als „Taubenforum Füssen“ bezeichnen gewandt und die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung in Frage gestellt.

Dazu haben wir das Landratsamt Ostallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Füssen um entsprechende Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Auf das beiliegende Schreiben des Landratsamts vom 23. Dezember 2019 wird verwiesen. Im Ergebnis stellt das Landratsamt zusammenfassend fest, dass „das Fütterungsverbot bzw. die Verordnung, sowie sie sich auf verwilderte (Haus-)tauben bezieht, rechtmäßig ist. Es besteht insoweit keinerlei Veranlassung im Vorgriff auf eine vage angedeutete „Grundsatzentscheidung“, die von einer Berliner Stiftung angestrengt wird, irgendwie zu reagieren. Das gilt auch, für die angedrohten „rechtlichen Schritte“ durch das Taubenforum.“

Allerdings weist das Landratsamt darauf hin, dass sich die Verordnung nicht nur auf verwilderte Tauben, sondern auch auf Wildtauben bezieht und damit über den Anwendungsbereich von Art. 16 LStVG hinaus geht. Dazu wird angeregt, die Verordnung entsprechend zu ändern.

Mit dem beiliegenden Vorschlag zum Neuerlass der Verordnung kommt die Stadt dieser Anregung nach. Der damalige Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss hat schon in der Sitzung am 21. Januar 2020 dem Stadtrat den Erlass dieser Verordnung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderter Haustauben und Wildtauben. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich führt aus, ein Fütterungsverbot werde nicht auf Dauer weiter helfen. Besser  wäre die Vermehrung zu stoppen. Außerdem könnte ein Taubenhaus gebaut werden. Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagte zu, sich dem Thema anzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Verordnung über das Verbot der Fütterung von verwilderter Haustauben und Wildtauben. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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9. Bestellung einer Kassenverwalterin und eines/r stellvertretenden Kassenverwalterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Gemäß Art. 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Stadt einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.

Nach Abs. 3 dürfen der Kassenverwalter und sein Stellvertreter weder miteinander noch mit den Anordnungsbefugten der Gemeindeverwaltung, dem Leiter und den Prüfern des Rechnungs-prüfungsamts und den Bediensteten, denen örtliche Kassenprüfungen übertragen sind, durch ein Angehörigenverhältnis im Sinn des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-gesetzes verbunden sein.

Der Kassenverwalter ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich (§ 43 Abs. 1 KommHV-Kameralistik). Die Befugnisse des Kassenverwalters sind ihm gesetzlich übertragen.

Zu den Kassengeschäften gehören nach § 42 Abs. 1 KommHV-Kameralistik
  • die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen,
  • die Verwaltung der Kassenmittel,
  • die Verwahrung von Wertgegenständen und
  • die Buchführung, einschließlich der Sammlung der Belege.

Der Kasse obliegen
  • die in § 42 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Aufgaben (Mahnung, Vollstreckung usw.), soweit auf Grund anderer Vorschriften oder der örtlichen Dienstanweisung nicht eine andere Stelle zuständig ist,
  • die Erledigung der Aufgaben der Sonderkassen bzw. der gesonderten Kassen (Eigenbetriebe) und
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte, wenn dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt ist.

Es können im Rahmen des § 42 Abs. 3 KommHV-Kameralistik weitere Aufgaben übertragen werden z. B.
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte (Zweckverbände, Stiftungen, Kurbetriebe GmbH),
  • die Verwahrung von anderen Gegenständen,
  • die Führung des Inventars bzw. der Nachweise über das Vermögen, insbesondere der Anlagenachweise,
  • die Erstellung der Statistiken im Finanzbereich.

Die Gemeindekasse hat aufgrund örtlicher Anweisung auch bei der Erstellung der Haushalts-rechnung und damit der Jahresrechnung maßgeblich mitzuwirken.

Die Verwaltungsvorschrift zu § 43 KommHV regelt des Weiteren, dass in der Kasse nur zuverlässige Bedienstete mit ausreichender Vorbildung beschäftigt werden dürfen, deren wirtschaftliche Verhältnisse geordnet sind.
Die Frage der ausreichenden Ausbildung der Bediensteten der Kasse ist dabei abgestuft nach ihrer Funktion in der Kasse zu beurteilen (Nr. 3).

Außerdem ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass Bedienstete
  • auf ihren Urlaub nicht verzichten,
  • mindestens die Hälfte ihres Jahresurlaubs zusammenhängend antreten und
  • während des Urlaubs sich jeder dienstlichen Tätigkeit in der Kasse enthalten. (Nr.4).

Die Bestellung des Kassenverwalters und seines Stellvertreters obliegt dem Stadtrat, weil er die Befugnis nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat.

Auf Grund eines Arbeitgeberwechsels von Frau Beate Oberlander soll die bisherige Stellvertreterin Frau Regina Köpf zur Kassenverwalterin bestellt werden.

Die Stelle von Frau Köpf konnte zwischenzeitlich in einem externen Bewerbungsverfahren mit Herrn Stefan Kurz neu besetzt werden. Herr Kurz tritt seine Stelle bei der Stadt Füssen zum 01.10.2020 an. Er soll perspektivisch nach entsprechender Einarbeitung und erfolgreichem Abschluss der Probezeit zum Stellvertretenden Kassenverwalter bestellt werden.

Für die Übergangszeit wird vorgeschlagen Frau Maria Häder, Buchhalterin im Kassenbereich zur Stellvertreterin zu bestellen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Bestellung von Frau Beate Oberlander zur Kassenverwalterin wird zum 31.08.2020 aufgehoben.

  1. Die Bestellung von Frau Regina Köpf zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird zum 31.08.2020 aufgehoben. Sie wird mit Wirkung vom 01.09.2020 zur Kassenverwalterin bestellt.

  1. Frau Maria Häder wird mit Wirkung vom 01.09.2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

Beschluss

  1. Die Bestellung von Frau Beate Oberlander zur Kassenverwalterin wird zum 31.08.2020 aufgehoben.

  1. Die Bestellung von Frau Regina Köpf zur stellvertretenden Kassenverwalterin wird zum 31.08.2020 aufgehoben. Sie wird mit Wirkung vom 01.09.2020 zur Kassenverwalterin bestellt.

  1. Frau Maria Häder wird mit Wirkung vom 01.09.2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10. Dorferneuerung Weißensee; Vorstellung und Zustimmung zur Wegerechtsvereinbarung mit der Diözese Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Die Pfarrei St. Walburga in Weißensee hatte zusammen mit der Pfarrkirchen- und Pfarrpfründestiftung unter Förderung des Amts für Ländliche Entwicklung und der Diözese Augsburg Umgestaltungs- und Dorferneuerungsmaßnahmen im Kirchenumfeld Weißensee veranlasst. Der Stadtrat der Stadt Füssen hatte ebenfalls in der Sitzung vom 24.10.2017 beschlossen, sich mit einem Geldbetrag an den Baumaßnahmen zu beteiligen.

Grundlage für diesen Beschluss war die damalige Annahme, dass - in Übereinkunft der Kirchenverwaltung, der Stadt Füssen und dem Amt für Ländliche Entwicklung - die entstehenden Verkehrsbereiche zur Sicherstellung einer öffentlichen Nutzung gewidmet werden müssen. Für die Straße „Am Pfarrhof“ war eine Widmung als Eigentümerweg, für den Wegeabschnitt des Weißensee-Geh-/Radwegs war eine Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg vorgesehen.

Einer Zugänglichkeit der Wege für die Öffentlichkeit über mindestens 12 Jahre, wie sie das Amt für Ländliche Entwicklung fordert, wird von der Kirchenverwaltung nicht widersprochen, wurden die betreffenden Straße- und Wegeabschnitte doch schon immer öffentlich genutzt. Mit diesen Widmungen sieht die Katholische Kirchenverwaltung St. Walburga aber negative Folgen verbunden. Schon jetzt gibt es an diesen Grundstücken am See große Probleme mit der Vielzahl unterschiedlicher Freizeitnutzern auf den Zufahrten, Wege- und Parkflächen. Durch eine öffentliche Widmung sieht die Kirche wohl zukünftig Chancen, durch gewisse Regelungen Verbesserungen und Konfliktreduzierungen zu erreichen.

Der Stadt Füssen liegt ein Schreiben der Katholischen Pfarrkirchenstiftung vor, in dem beantragt wird, dass die öffentliche Benutzung der Wege durch eine vertragliche Wegerechtsvereinbarung erfolgen soll. Für den Abschluss eines solchen Vertrages hat die Pfarrverwaltung schon mit dem Amt für Ländliche Entwicklung inhaltliche Vorgespräche geführt, auch die Diözese als kirchliche Aufsichtsbehörde hat die rechtliche Billigung für einen Wegerechtsvertrag erteilt.

Ergebnis einer Beratung in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 24.09.2019 war der Beschluss, nochmalig in Verhandlungen mit Vertretern der Kirche in Weißensee mit dem Ziel, eine Widmung (anstelle nur der Regelung in einer Wegerechtsvereinbarung) zu erreichen, zu gehen.

Am 15.07.2020 fand eine diesbzgl. Besprechung statt.

Ergebnisse:

Die Kirchenverwaltung stimmt der Widmung des betroffenen Bereiches des Weißenseerundweges als beschränkt–öffentlicher Weg zu. Die Stadt Füssen übernimmt damit formal die Baulastträgerschaft und Verkehrssicherungspflicht für diesen Bereich.

Beim Parkplatz und den Zuwegungen soll es bei der Regelungen über die Wegerechtsvereinbarung bleiben und keine Widmung gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz (hier angedacht als Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 und Art. 55 BayStrWG) erfolgen. Die tatsächliche öffentliche Nutzbarkeit ist dennoch gegeben. Als Geltungsdauer der Vereinbarung wurden 30 Jahre genannt.

Inhalte der Wegerechtsvereinbarung

Der Stadt Füssen liegt ein aktualisierter Entwurf für eine Wegerechtsvereinbarung, aufgestellt durch die Kirchenverwaltung St. Walburga, vor (siehe Anlage). Inhaltlich werden darin unter anderem analog zu einer Widmung die Wegeflächen definiert, der Unterhalt der Wegeanlagen bestimmt, der Träger der Verkehrssicherungspflicht festgesetzt und Bestimmungen zur Rückgabe des Grundstücks festgelegt.


Vergleich zum aktuellen Stand

Aktuell führt die Stadt Füssen auf den Wegeflächen Am Pfarrhof den Winterdienst aus; sonstige Unterhaltsmaßnahmen werden durch die Kirche veranlasst. Der Weißensee Geh-und Radweg wird dagegen aktuell von der Stadt Füssen unterhalten. Unter die Verkehrssicherungspflicht des Geh- und Radwegs fällt auch die Kontrolle des Bewuchses, der eindeutig als zur Straße gehörend definiert ist. Mit der Widmung wird nun eine formale Grundlage für die Übernahme dieses Aufwandes geschaffen.

Die Verkehrssicherungspflicht für die Straße „Am Pfarrhof“ mitsamt etwaigen Bäumen / Gehölzen liegt derzeit bei der Kirche als Eigentümerin. Mit der Wegerechtsvereinbarung ergibt sich keine dahingehende Änderung.

Weitere mögliche Auswirkungen

Durch den Verzicht auf die Widmung der Straße „Am Pfarrhof“ können für den Eigentümer des Pfarrhofgrundstücks, Am Pfarrhof 2 (Flur Nr. 1 Gmkg. Weißensee), Nachteile entstehen, wenn beispielsweise ein Nachweis einer gesicherten Erschließung bei Beantragung von gewerblicher Nutzung erbracht werden muss. Die Vertreter der Kirche wurden hierauf erneut aufmerksam gemacht. Aktuell sind keine Maßnahmen in Zusammenhang mit einem solchen Bauantragsverfahren vorgesehen. Sollte sich dennoch die Notwendigkeit ergeben müsste die Vereinbarung ggf. geändert werden.

Nicht schlüssig ist § 6 der Vereinbarung in der aktuellen Fassung, wonach „eine Zustimmung zur Widmung der vertragsgegenständlichen Flächen gemäß Art 6 BayStrWG“ „ausdrücklich nicht erteilt“ wird. Vor dem Hintergrund, dass die geplante Widmungsfläche aber nicht vertragsgegenständlich ist, erscheint diese aber unproblematisch.

wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass spätestens bis zum Abschluss der Wegerechtsvereinbarung die schriftliche Zustimmung des Eigentümers des dortigen Weißensee-Rundweges (siehe gelbe Markierung in der Anlage I) zur Widmung dieses Wegeteilstücks vorliegt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, der vorgelegten Wegerechtsvereinbarung zuzustimmen. Zu § 6 ist noch eine Anpassung erforderlich, die beinhaltet, dass der Widmung des Weißenseerundweges in dem hier gegenständlichen Bereich als beschränkt-öffentlicher Weg zugestimmt wird. Die betroffenen Wegeflächen des Weißenseerundweges gemäß Plandarstellung werden als beschränkt-öffentlicher Weg nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, der vorgelegten Wegerechtsvereinbarung zuzustimmen.

Zu § 6 ist entweder noch eine Anpassung bzw. Klarstellung erforderlich, die beinhaltet, dass der Widmung des Weißenseerundweges in dem in der Anlage I zur Wegerechtsvereinbarung gekennzeichneten Bereich als beschränkt-öffentlicher Weg zugestimmt wird. Ggf. ist diese Anpassung bzw. Klarstellung entbehrlich, wenn diese Zustimmung außerhalb der Vereinbarung vor Abschluss der Vereinbarung erteilt wird. Die betroffenen Wegeflächen des Weißenseerundweges gemäß Plandarstellung werden als beschränkt-öffentlicher Weg nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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11. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 11
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11.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Projektierung der digitalen Verkehrslenkung und –steuerung beauftragt

In der Sitzung am 30. Juni 2020 hat der Stadtrat die Bernhard Gruppe ZT GmbH in Stuttgart entsprechend deren Angebot in Höhe von 41.499,00 € mit der Planung/Projektierung der digitalen Verkehrssteuerung für Füssen und Schwangau beauftragt. Der Freistaat Bayern fördert diese Projektierung in Höhe der Hälfte der Kosten. An der verbleibenden Hälfte beteiligt sich die Gemeinde Schwangau mit einem noch festzulegenden Schlüssel. Im Rahmen dieser Projektierung wird in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern auch gleich das evtl. Projekt einer Untertunnelung auf deren Machbarkeit hin untersucht.

Im Weiteren soll sich an dieses Projekt dann ggf. der Folgeauftrag hinsichtlich einer möglichen digitalen Besucherlenkung insbesondere der digitalen Parkraumbewirtschaftung anschließen.

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11.2. Haushaltsplan 2020 rechtaufsichtlich unter Auflagen genehmigt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 11.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 2. Juli 2020 (eingegangen am 16. Juli 2020) hat das Landratsamt Ostallgäu den vorgelegten (Corona-)Haushalt der Stadt Füssen mit der darin vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 19.191.400 € für die Stadt und in Höhe von 1.430.000 € für die Stadtwerke  für das Haushaltsjahr 2020 rechtsaufsichtlich unter folgenden Auflagen genehmigt:

  • Bis spätestens 1. Dezember 2020 ist ein Haushaltskonsoldierungskonzept mit dem Ziel der Ausgabenminderung, der Einnahmeverbesserung, des stetigen und konsequenten Schuldenabbaus und dem Defizitabbau bei den öffentlichen Einrichtungen vorzulegen.

  • Die im Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeiteten einzelnen Maßnahmen sind jeweils vom Stadtrat beschlussmäßig festzulegen und konsequent umzusetzen.

  • Im Hinblick auf die bestehende Überschuldung der Stadt sind gegebenenfalls erzielte Veräußerungserlöse und erwirtschaftete Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung zu verwenden.

  • Die Auswirkungen der Haushaltssanierung sin d jeweils fortlaufend in der Finanzplanung darzustellen.

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12. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 30. Juni 2020 steht zur Genehmigung an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzun g des Stadtrates vom 30. Juni 2020 wird mit den angegebenen Änderungen genehmigt.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte bittet im Beschluss über die Bahnhofstraße mit aufzunehmen, dass zwar Be- und Entladen werden könne, dass es jedoch keine separate Parkbucht vor dem Hotel Luitpoldpark mehr geben soll.

Ilona Deckwerth bemängelt, dass ihr Punkt, bezüglich des Schwimmunterrichts im Obersee nicht so aufgenommen wurde wie sie es bereits schriftlich eingereicht hat.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzun g des Stadtrates vom 30. Juni 2020 wird mit den angegebenen Änderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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13. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt

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13.1. Kiesweg am Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.1

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger fragt, ob der Kiesweg neben dem Angelgeschäft im Weißensee neu ist und ob es sich um die Slipstelle für die Feuerwehr handle. Christian Schneider antwortet, den Kiesweg gebe es bereits seit langem und habe nichts  mit der Slipstelle zu tun.

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13.2. Ruhebereich am Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.2

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger spricht den Ruhebereich am Weißensee an. Hier sei Baden und Surfen durch entsprechende Beschilderung verboten. Christian Schneider führt aus, dass hier der Klimapavillon platziert wurde. Hier gehen die Meinungen etwas auseinander, es wird zum Baden genutzt und die Surfer sind frühmorgens da. Evtl. könnte es zeitlich begrenzt werden. Bürgermeister Eichstetter sagt eine Prüfung der Angelegenheit zu.

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13.3. Halteverbot am Hopfensee bei der Zufahrt Wasserwachthütte – Campingplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.3

Sachverhalt

Martin Dopfer spricht ein Halteverbotsschild bei der Zufahrt zur Wasserwachthütte an. Er bittet dieses auf die andere Seite zu stellen. Bürgermeister Eichstetter sagt eine Überprüfung zu.

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13.4. Sensibilisierung Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.4

Sachverhalt

Ilona Deckwerth berichtet über eine Aussage von Frau Dantinger im gestrigen Seniorenbeirat. Sie bittet nochmals darum Masken zu tragen und auch Abstand zu halten. So könnte das Risiko gesenkt werden. Bürgermeister Eichstetter werde nochmals mit der Presse zusammen darauf hinweisen, Masken zu tragen und Abstand zu halten.

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13.5. Bike- und Skatepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.5

Sachverhalt

Thomas Scheibel bittet die Spielgeräte am Spielplatz am Bike- und Skatepark aufzustellen. Sie lagern doch bereits im Bauhof. Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass diese wegen der Erweiterung des Platzes und der geplanten Einzäunung noch nicht so schnell aufgestellt werden.

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13.6. Mittersee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.6

Sachverhalt

Dr. Anna Derday berichtet, dass das Mitterseebad gut angenommen werde. Allerdings fehle ein WC. Könnte man hier evtl. eine mobile Lösung für die Ferienzeit finden. Bürgermeister Maximilian  Eichstetter antwortet, dass hier nur Dixi-WC‘ s aufgestellt werden könnten.

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13.7. Parkplatz am Walderlebniszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.7

Sachverhalt

Jürgen Doser berichtet über die etwas verwirrende Beschilderung des Parkplatzes beim Walderlebniszentrum. Viele Besucher würden bereits in den Straße in der Ziegelwies parken und die Anwohner dort behindern.

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13.8. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.07.2020 ö beschliessend 13.8

Sachverhalt

Bürgermeister Maximilian Eichstetter nahm die vielen Wortmeldungen zu den Anträgen zum Anlass und bat darum, doch solche künftig schon vorher per E-Mail zu stellen. Ilona Deckwerth findet es richtig, dass ein Stadtrat hier sein Interesse und seinen Einsatz zeigt. Bürgermeister Maximilian Eichstetter verweist dazu auf die vom Stadtrat beschlossene Geschäftsordnung, in der geregelt ist, dass sich Anfragen auf Themen beziehen sollen, für die der Stadtrat zuständig sei.

Datenstand vom 06.08.2020 10:14 Uhr