Datum: 16.06.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kulturarbeit der Stadt Füssen
1.1 Jahresbericht über 2019 und Ausblick auf das laufenden Jahr 2020
1.2 Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen; Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
2 Kommunales Förderprogramm der Stadt Füssen Vorberatung zu den Zielen und Inhalten eines solchen Förderprogramms einschl. eines Gestaltungshandbuchs bzw. einer Gestaltungsfibel
3 Städtebauliche Beratung; Beauftragung einer städtebaulichen Begleitung und Beratung für die aus dem ISEK abgeleiteten Maßnahmen in den Sanierungsgebieten 'Innere Kernstadt', Hanfwerkeareal' und 'Lechvorstadt Füssen' und ggf. darüber hinaus
4 Volkshochschule Füssen; Wirtschaftliche Situation aufgrund der Corona-Krise und weiteres Vorgehen
5 Informationen und Bekanntgaben
5.1 Erneuerung der Ortseingangsstelen an den Hauptzufahrten
5.2 Aufwertung der Kreisverkehrsplätze
6 Anträge und Anfragen

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1. Kulturarbeit der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 1
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1.1. Jahresbericht über 2019 und Ausblick auf das laufenden Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö Bekanntgabe 1.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung wird der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss über die Tätigkeiten und die Entwicklungen der städtischen Museen, der Stadtbibliothek, dem Stadtarchiv und der sonstigen Kulturarbeit (insbesondere den Veranstaltungen) entsprechend informiert. Darüber hinaus erfolgt ein Ausblick auf das aktuell laufende Jahr, insbesondere auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise. Dazu wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen, die Kulturamtsleiterin Karina Hager vorstellte und die dazu entstandenen Fragen beantwortete.

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1.2. Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen; Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Für die Museen der Stadt Füssen wurden die Eintrittspreise bisher durch Beschlüsse des zuständigen Ausschusses festgelegt, aber nicht in eine Gebührensatzung gefasst, obwohl die Museen der Stadt durch Satzung als öffentliche Einrichtung geführt werden. Dazu wird nun vorgeschlagen, eine Gebührensatzung zu erlassen und gleichzeitig die Gebühren anzupassen.

Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Bisher bezahlen Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren einen ermäßigten Eintritt von 4,00 €, Familien erhalten einen ermäßigten Eintritt von insgesamt 8,00 €. Seit einem Stadtratsbeschluss vom 27.06.2017 haben alle Schulklassen freien Eintritt im Museum der Stadt Füssen und in der Staatsgalerie im Hohen Schloss.

Um Kindern und Jugendlichen und ihren Familien einen niedrigschwelligen Zugang zu den Museen und damit auch zum örtlichen Kulturerbe zu ermöglichen, ist es wünschenswert, auch einzelnen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren den Eintritt zu erlassen. Diese Anpassung folgt einem generellen Trend bei Museen und öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise beim Deutschen Museum oder bei den Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. So wird es auch für Schüler leichter, sich alleine oder im Rahmen von kleinen Gruppen in den Museen zu informieren.

Erhöhung der Führungsgebühr auf 40,00 € und der Gebühr für fremdsprachige Führungen auf 50,00 €

Bisher betrugen die Führungsgebühren 30,00 € und die Gebühren für fremdsprachige Führungen 40,00 €. Diese Beträge werden in gleicher Höhe vom Museum an freiberufliche Gästeführer ausgezahlt, wenn Kräfte des Museums die Führung nicht selbst halten können. Sie sind seit 2010 nicht erhöht worden und bedürfen einer preislichen Anpassung.

Mit den oben vorgeschlagenen Anpassungen ergeben sich folgende Eintrittspreise:
 
Eintritt regulär

6,- €

Eintritt ermäßigt
4,- €
Bürgerinnen u. Bürger der Stadt Füssen
Gäste mit FüssenCard
Volljährige Schüler, Studenten, Azubis
Gruppen ab 10 Personen
Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger
Senioren ab 65 Jahren
Schwerbehinderte Freiwilligendienstleistende
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren
0,- €

Kombikarte
(Museum & Hohes Schloss)
7,- €

KönigsCard
0,- €
Einschließlich KönigsCard Ehrenamtskarte
Gebuchte Gruppenführung
4,- €/Person (ermäßigt)
plus 40,- €/Führung
max. 20 Personen, sonst 2. Gruppe
Gebuchte Gruppenführung
in einer Fremdsprache
4,- €/Person (ermäßigt)
plus 50,- €/Führung
max. 20 Personen, sonst 2. Gruppe
Schulklasse
0,- € (Schüler & Lehrer)
40,- €/Führung
Gebuchte Führung bzw. museumspädagogischer Einsatz
max. 25 Schüler, sonst 2. Gruppe

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Füssen billigt den beiliegenden Satzungsentwurf einer Gebührensatzung für die städtischen Museen und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung in der vorliegenden Form zu erlassen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Die Anregung von Ilona Deckwerth zur Gebührenstaffelung wird nochmals geprüft und nach Möglichkeit bis zur Satzungsvorlage entsprechend eingearbeitet.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Füssen billigt den beiliegenden Satzungsentwurf einer Gebührensatzung für die städtischen Museen und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung in der vorliegenden Form zu erlassen. Die vorgeschlagene Gebührenstaffelung ist zur Beschlussfassung nochmals zu überprüfen.  Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kommunales Förderprogramm der Stadt Füssen Vorberatung zu den Zielen und Inhalten eines solchen Förderprogramms einschl. eines Gestaltungshandbuchs bzw. einer Gestaltungsfibel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Behandlung und der Beschlussfassung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK’s) der Stadt Füssen am 29. Oktober 2019 wurde unter anderem auch über Fördermöglichkeiten für private Bauherren bzw. Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten informiert.

Zur Erhöhung des Anreizes privater Investitionen wurde bereits im ISEK vorgeschlagen, gemäß den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Bayern vom 08.12.2006 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09. November 2015) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms einen Teil ihres jährlichen Städtebauförderungskontingentes in ein kommunales Förderprogramm einzubringen.

Mit dem seitens der Stadt Füssen im Rahmen einer Richtlinie festzulegenden Förderzweck zielt dieses Programm auf die Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände gemäß § 177 Abs. 3 BauGB auf Grundlage privater Investitionen, z. B. mittels Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, der Verbesserung, Inwertsetzung und Pflege des Stadtbildes sowie dem Erhalt charakteristischer und ortsbildprägender Merkmale, Verbesserungen hinsichtlich barrierefreier Zugänge. Die Förderkriterien des aufzulegenden kommunalen Förderprogramms sind seitens der Stadt Füssen im Detail festzulegen. Ein geeignetes Fachbüro (sog. „städtebauliche Beratung“) kann die Kommune diesbezüglich beraten und unterstützen (siehe dazu nächsten Tagesordnungspunkt).
 
Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können entsprechend seitens der Stadt Füssen definierte bauliche Maßnahmen gefördert werden, soweit sie den Sanierungszielen entsprechen und mit der Bauverwaltung vereinbart wurden. Die Förderung beträgt bis zu maximal 30 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung unterliegt der Einzelfallprüfung und wird auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Eine Förderung von Maßnahmen durch die Städtebauförderung ist nur bei Lage in einem Sanierungsgebiet möglich.  

Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien erfolgt für die Stadt Füssen für das kommunale Förderprogramm eine Förderung bis zu 60 % durch Städtebauförderungsmittel, so dass der Eigenkostenanteil der Stadt Füssen 40 % der Kosten des kommunalen Förderprogramms beträgt. Die Stadt Füssen definiert Ziel und Zweck des kommunalen Förderprogramms, die im Rahmen des Förderprogramms geförderten Maßnahmen, die Grundsätze der Förderung, Förderungsbedingungen (z. B. Fördersatz und Förderhöchstgrenzen) und das Förderverfahren.

Bei Bedarf kann ein möglicher inhaltlicher Aufbau einer Richtlinie für ein kommunales Förderprogramm (Quelle: Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Bayern vom 08.12.2006 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 9. November 2015)) gerne erläutert werden. Nur zur Orientierung dienen soll nachfolgendes, aus dem ISEK entnommenes Beispiel eines Kommunalen Förderprogramms:

Beispiel für eine Richtlinie
Richtlinie der Stadt Füssen für das kommunale Förderprogramm gemäß Nr. 20 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) zur Durchführung

a) stadtbildverbessernder Maßnahmen
b) Maßnahmen zur Barrierefreiheit
c) evtl. weitere

Präambel
Gemäß den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Bayern vom 08.12.2006 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staats-ministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 9. November 2015) können die Städte und Gemeinden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms einen Teil ihres jährlichen Städ-tebauförderungskontingentes in ein kommunales Förderprogramm, zugeschnitten auf ihre Bedürf-nisse, einbringen. Der Stadtrat der Stadt Füssen hat am …….. die Richtlinie für das vorliegende kommunale Förderprogramm beschlossen. Das kommunale Förderprogramm basiert auf Nr. 20 StBauFR und wird im Rahmen des jeweiligen Städtebauförderungsprogramms, derzeit „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren „Leben findet Innen Stadt““ angewendet.

§ 1 Förderzweck

Das Programm dient der Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände gemäß § 177 Abs. 3 BauGB an der Außenhülle von Gebäuden, der Verbesserung, Inwertsetzung und Pflege des Stadtbildes sowie dem Erhalt der charakteristischen und ortsbildprägenden Merkmale der Füs-sener Innenstadt; Maßnahmen zur Verbesserung barrierefreier Zugänge und ggf. weitere.

§ 2 Räumlicher Förderbereich

Der räumliche Förderbereich erstreckt sich auf die Fläche ……………. (Anlage 1, Übersichtsplan räumlicher Förderbereich). Sollten weitere Sanierungsgebiete ausgewiesen werden, so kann der Förderbereich auch auf diese Gebiete ausgeweitet werden.

§ 3 Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können folgende bauliche Maßnahmen gefördert werden, soweit sie den Sanierungszielen entsprechen und mit der Bauverwaltung vereinbart wurden:

  1. Verbesserung der Fassadengestaltung und Sanierung der Gebäudeaußenhaut (Wände, Dach) einschließlich der statischen Sicherung der tragenden Bauteile.

  1. Erhaltung und soweit dies nicht möglich ist, Wiederherstellung stadtbildprägender Fassadenteile, insbesondere historischer Gebäude.

  1. Verbesserung und Neugestaltung von Freiflächen (private Aufenthaltsbereiche, Plätze, Höfe, Gärten mit Einfriedungen) unter Berücksichtigung der Gestaltung, der Stadtökologie, der Funktionalität.

  1. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Gebäudezugänge unter Berücksichtigung der allgemeinen Gestaltungsvorgaben, wie z. B. Denkmal-schutz, Belange der Ortsbildgestaltung.

  1. Bauliche Maßnahmen zur Aufwertung von Schaufenster und Werbeanlagen, soweit sie für den öffentlichen Raum wirksam bzw. davon einsehbar sind. Hier kommen auch insbesondere Maßnahmen zur Her-stellung barrierefreier Gebäudeeingänge in Betracht.

  1. ……………..

  1. ……………..

Nicht förderfähig sind:

  1. Maßnahmen, die überwiegend zur Erhöhung des Nutzwertes der Gebäude beitragen.

  1. Maßnahmen, die im Rahmen des Bauunterhalts erbracht werden müssen und keine oder nur geringe gestalterische Veränderungen bewirken.

  1. Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.

  1. ……………..…

§ 4 Förderungshöhe/Förderungsbedingungen

Die Förderung beträgt bis zu maximal 30 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung unterliegt der Einzelfallprüfung, sie beträgt je-doch höchstens ..…,-- €. Eine Förderung kommt erst in Betracht, wenn die ermittelte Fördersumme mindestens …….,-- € beträgt. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Zuwendungen stellen eine freiwillige Leistung der Kommune dar.

Eigenleistungen in Form von Selbst- und Nachbarschaftshilfe bleiben einschließlich der zur Erbringung notwendiger Materialkosten von einer Förderung ausgeschlossen.

§ 5 Zuwendungsempfänger

Die Fördermittel werden natürlichen und juristischen Personen gewährt.

§ 6 Verfahren

  1. Anträge auf Förderung sind nach vorheriger fachlicher Beratung durch die Bauverwaltung schriftlich an die Stadt Füssen zu stellen. Der Antrag muss alle zur Beurteilung der Maßnahme erforderlichen Unterlagen enthalten und ist auf Wunsch der Stadt entsprechend zu vervollständigen.

Der Antragsteller hat der Stadt zur Beurteilung folgende Antragsunterlagen vorzulegen:
• Planunterlagen mit Angaben zu Materialien, Oberflächen, Farben ………..
• Detailzeichnungen (sofern erforderlich in Ab-sprache mit der Stadt)
• Baubeschreibung
• Materialangaben
• Kostenschätzung oder Kostenangebote
• Fotodokumentation des Zustands vor der Sanierung
• …………….…..

  1. Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie vor Beauftragung und Beginn der Ausführung mit der Stadt Füssen abgestimmt wurden und eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt geschlossen worden ist.

  1. Im Rahmen der Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und der Stadt Füssen wird die Einhaltung wesentlicher Grundsätze und Ziele der Stadtbildgestaltung geprüft und festgelegt. Die Stadt prüft anhand der o. g. Unterlagen, ob die Maßnahme dem Förderzweck entspricht und kann weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der Förderwürdigkeit von Bedeutung sind, beim Antragsteller anfordern. Bauordnungsrechtliche und denkmalschutzrechtliche Erfordernisse bleiben davon unberührt.

  1. Wird die Förderung befürwortet, legt die Stadt die Höhe der Förderung gemäß den Regelsätzen nach § 4 fest. Es erfolgt der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Antragsteller. Sämtliche Bauaufträge müssen dann in dem Jahr der Mo-dernisierungsvereinbarung vergeben werden.

  1. Maßnahmen dürfen grundsätzlich erst nach Beratung durch die Bauverwaltung und schriftlicher Zustimmung der Stadt begonnen werden. Die Maßnahme ist seitens des Antragstellers spätestens bis …………………… (maßgebend hierfür ist das Jahr des Sanierungsvertrages) abzuschließen und gegenüber der Stadt abzurechnen.

Zur Abrechnung ist vorzulegen:
  • sämtliche Rechnungen der durchgeführten Baumaßnahmen einschließlich der Baunebenkosten
  • eine Fotodokumentation

  1. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme, Prüfung der Aus-führung und der eingereichten Abrechnungsunterlagen durch die städtische Bauverwaltung oder dem beauftragten Sanierungsbetreuer.

§ 7 Fördervolumen

Das Gesamtvolumen des kommunalen Förder-programms wird nach Bedarf, dem zur Verfügung stehenden Städtebauförderungs-Jahreskontingent und den kommunalen Haushaltsmitteln festgelegt.

§ 8 Inkrafttreten

Die Richtlinie wird mit Ihrer Bekanntmachung rechtskräftig.


Ergänzt wird dieses Kommunale Förderprogramm durch eine Gestaltungsfibel bzw. ein Gestaltungshandbuch oder z.B. eine Gestaltungssatzung, je nachdem, in welcher Form man dieses Werk in Kraft setzen will. Die Erarbeitung eines solchen Handbuches soll mit fachlicher städtebaulicher Begleitung einschl. der Beteiligung des Landratsamts und des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege erfolgen. Auch dazu werden im Rahmen der Beratung Vorschläge unterbreitet.

Abschließend wird noch auf eine weitere Fördermöglichkeit der privaten Eigentümer hingewiesen:

Steuerliche erhöhte Absetzbarkeit der Investitionen

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass bei einem umfassenden Sanierungsbedarf unter den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) die Möglichkeit besteht, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können (§§ 7h, 10f und 11a EStG). Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bezuschussung oder eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Füssen, der vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen werden muss.

Ziel der Beratung im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss ist es, die Weichen für ein solches Kommunales Förderprogramm zu stellen. Anschließend wäre dann die Beratung und Entscheidung im Stadtrat vorgesehen. Danach wäre geplant, hierfür Angebote einzuholen, den Zuwendungsantrag zu stellen, damit dann nach Bewilligung bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Erstellung in Angriff genommen werden könnte.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss begrüßt die Auflegung eines Kommunalen Förderprogramms mit einer entsprechenden Gestaltungsfibel (-Handbuch oder –Satzung) und empfiehlt dem Stadtrat, ein solches auf den Weg zu bringen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss begrüßt die Auflegung eines Kommunalen Förderprogramms mit einer entsprechenden Gestaltungsfibel (-Handbuch oder –Satzung) und empfiehlt dem Stadtrat, ein solches auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Städtebauliche Beratung; Beauftragung einer städtebaulichen Begleitung und Beratung für die aus dem ISEK abgeleiteten Maßnahmen in den Sanierungsgebieten 'Innere Kernstadt', Hanfwerkeareal' und 'Lechvorstadt Füssen' und ggf. darüber hinaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zunächst auf die Beratung eines möglichen Kommunalen Förderprogramms im vorherigen Tagesordnungspunkt verwiesen.

Für die sog. „städtebauliche Beratung“ würde die Stadt ein leistungsfähiges und auf diesem Aufgabengebiet erfahrenes Stadtplanungsbüro suchen, das strategisch und nach bzw. bei Bedarf tätig wird und die Stadt Füssen in (städte-)baulichen Fragen z.B. mit folgenden Aufgabenbereichen berät:

  • städtebauliche Begleitung und Beratung für die aus dem ISEK abgeleiteten Maßnahmen in den Sanierungsgebieten 'Innere Kernstadt', Hanfwerkeareal' und 'Lechvorstadt Füssen'
  • Beratung bei Fragen zur Gestaltung der öffentlichen Räume; Zufahrten, Zuwegungen und Plätze
  • städtebauliche Fragestellungen in Zusammenhang mit privaten Bauvorhaben
  •        Stellungnahmen zu sog. 'öffentlich wirksamen Projekten' (öffentlich und privat)
  •        Erarbeitung von Anregungen im Hinblick auf die Stadtraumgestaltung
  •        Moderation und städtebauliche Begleitung folgender exemplarisch ausgewählter Themenbereiche und Projekte:
    • 'Innenentwicklungspotenziale erkennen, aktivieren und mobilisieren: Baulandkonzept der Stadt Füssen - Füssener Baulandstrategie'
    • 'Barrierefreiheit & Oberflächengestaltung / Beläge in der Innenstadt'
    •        Entwicklung Gestaltungsfibel / Gestaltungssatzung als Grundlage für das zu erstellende kommunale Förderprogramm
    • geplante städtebauliche Feinuntersuchung 'Morisse-Areal' (jetzt Parkplatz)  
    •        Zentraler Omnibusbahnhof Füssen, Aufwertung von–Freyberg–Park auf der Grundlage des Realisierungswettbewerbs
    • städtebauliche Begleitung des Realisierungswettbewerbs einschl. Aufwertung der Grünanlage „Floßergasse 22“
    • Begleitung bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen des ISEK (z.B. Innere Kemptner Straße, Palästrinaplatz, Magnusplatz, Bahnhofstraße, Luitpoldstraße, Reisebuskonzept, Verkehrskonzept usw.)
    •        usw.

Ein besonderer Aufgabenschwerpunkt wäre die Beratung privater Bauherren bzw. Investoren im Rahmen des geplanten Kommunalen Förderprogramms.

Die Regierung von Schwaben fördert diese städtebauliche Beratung im Rahmen des Städtebauförderprogramms mit bis zu 60 %.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die städtebauliche Beratung für die Stadt Füssen zunächst befristet für bis zu 3 Jahren auszuschreiben und hierfür Angebote einzuholen. Gleichzeitig ist bei der Regierung von Schwaben ein Zuwendungsantrag zu stellen. Nach Vorliegen der Angebote und der Bewilligung der Zuwendung bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist die Angelegenheit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die städtebauliche Beratung für die Stadt Füssen zunächst befristet für bis zu 3 Jahren auszuschreiben und hierfür Angebote einzuholen. Gleichzeitig ist bei der Regierung von Schwaben ein Zuwendungsantrag zu stellen. Nach Vorliegen der Angebote und der Bewilligung der Zuwendung bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist die Angelegenheit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Volkshochschule Füssen; Wirtschaftliche Situation aufgrund der Corona-Krise und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung wird der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss über den aktuellen Stand der Volkshochschule Füssen informiert.

Mit Schreiben vom 4. Mai 2020 wurde die Stadt Füssen wie die übrigen Kommunen auch darüber informiert, dass aufgrund der Corona-Situation der Volkshochschule Füssen e.V. die Insolvenz droht.

Daraufhin wurden von der Stadt mehrere Maßnahmen gegenüber der Volkshochschule angeführt, die Seitens der Volkshochschule zu ergreifen wären (wie z.B. Überstunden- und Resturlaub-Abbau, Kurzarbeit für Mitarbeiter, Verwaltungskosten-Reduzierung, usw.).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Eichstetter informierte das Gremium darüber, dass die Volkshochschulen gerettet wurden. Die Kurse wurden wieder angesetzt, es ist momentan kein Rettungsschirm nötig. Weitere Infos erfolgen im Rahmen der nächsten Stadtratssitzung. Zudem ist Herr Iacob bis im Jahr 2021 noch Vorsitzender der VHS Füssen.

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5. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 5
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5.1. Erneuerung der Ortseingangsstelen an den Hauptzufahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Die Ortseingangsstelen an den Hauptzufahrten sollen entsprechend den Allgäu-Motiven erneuert werden. Dazu befindet sich derzeit folgende Gestaltungsform in Abstimmung mit den betroffenen Stellen und Behörden. Letztlich wird hierfür ein Baugenehmigungsverfahren notwendig werden.


 

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5.2. Aufwertung der Kreisverkehrsplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Die Verwaltung könnte sich vorstellen, die vorhandenen Kreisverkehrsplätze in Füssen gestalterisch über die Bepflanzung hinaus aufzuwerten.



Damit könnte die Bedeutung der Stadt Füssen als Lauten- und Geigenbauerstadt betont werden. Die Auftragsvergabe könnte nach Ausschreibung an örtliche Metallbetriebe erfolgen.

Diskussionsverlauf

Christian Schneider regte an, bei der Ausstattung der Kreisverkehrsplätze den Sportbereich wie
z. B. Eishockey mit einzubinden.
Bürgermeister Eichstetter stimmte dem zu, die Stadt Füssen möchte das Erscheinungsbild verbessern, wir werden die Anregungen aufnehmen. Weitere Daten und Fakten werden gesammelt, in einer der nächsten Sitzungen könne man die Planungen folglich abstimmen.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Anfragen und Anträge lagen nicht mehr vor.

Diskussionsverlauf

Die Forggenseeschifffahrt startete trotz aller Widrigkeiten ihre Saison, die Schifffahrt wird zudem digitaler, die Gäste können neuerdings auch mit EC Karte zahlen, verwies Bürgermeister Eichstetter.

Thomas Scheibel erwähnte, dass die staatlichen Gelder jetzt ausreichend zur Verfügung stehen.
Könne man diese auch für die Renovierung der Schulen abrufen?
Peter Hartl sicherte zu, dass die Förderanträge selbstverständlich gestellt werden.

Die Terrasse der Füssener Hütte wurde    komplett neu errichtet, wann könnte man diese besichtigen, erkundigte sich Nikolaus Schulte. Bürgermeister Eichstetter schlug vor, die Klausurtagung im September diesen Jahres dort abzuhalten.

Ilona Deckwerth berichtete, dass der DSL Anschluss in den Schulen leider noch nicht der benötigten Geschwindigkeit entspreche. Probleme gäbe es unter anderem bei Videokonferenzen.
Bürgermeister Eichstetter bestätigte, dass der Termin zur Digitalisierung bereits feststünde, die Zusage für die Glasfaserleitung gibt es seit dem letzten Jahr.

Datenstand vom 11.07.2020 08:16 Uhr