Datum: 14.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bundesstützpunkt Füssen, Hörsaal der Arena (1.Stock), Am Eisstadion 1
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verkehrsangelegenheiten
1.1 Radverkehr in der Ritterstraße
1.2 Bekanntgaben und Informationen
2 Bauleitplanung
2.1 Vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplans N 5 - Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel); Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss/ Satzungsbeschluss
2.2 Einfacher Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2.3 6. Änderung des Bebauungsplans N 10 - Moosangerweg Ost; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
2.4 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans W 70- Kemptener Straße; Änderungsbeschluss
2.5 Bebauungsplan W 70 - Kemptener Straße; Aufstellungsbeschluss und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Nachverdichtung Wohnungsbau Ponickaustraße 14-24
3.2.2 Nachverdichtung Wohnungsbau Hiebelerstraße 1-11
3.2.3 Nachverdichtung Wohnungsbau, Froschenseestraße 2,4
3.2.4 Neubau eines Milchviehstalles, sowie eines Altenteiler- / Betriebsleiterwohnhauses, Uferstraße 42, Fl.Nr. 247 und 236, Gemarkung Hopfen am See
3.2.5 Umnutzung Maschinenhalle, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See
3.3 Bauanträge
3.3.1 Generalsanierung; Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Füssen, Augustenstraße 24, Bürgermeister-Wallner-Straße 4, Fl. Nr. 1331, Gemarkung Füssen
3.3.2 Nutzungsänderung: Einbau einer Ferienwohnung und privater Aufenthaltsräume, Benkener-Berg-Weg 2, Fl.Nr. 641, Gemarkung Weißensee
3.3.3 Errichtung einer Bewegungsfläche, Oberdeusch 3, Fl.Nr. 920, Gemarkung Weißensee
3.3.4 Tektur: Umbau zu drei Wohneinheiten, Verlegung der Küche etc, Drehergasse 11; Fl. Nr. 206, Gemarkung Füssen
3.3.5 Neuerrichtung der Hofstelle nach Brandfall, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See
4 Bekanntgaben und Informationen
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt -, und Verkehrssauschusses vom 09.06.2020
6 Anträge, Anfragen

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1. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 1
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1.1. Radverkehr in der Ritterstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Maximilian Eichstetter gibt eine kurze Einführung über das Thema „Radverkehr in der Ritterstraße“. Er berichtet von der großangelegten Kontrolle durch Verkehrsüberwachung und Polizei vergangenes Wochenende. Es wurde eine Vielzahl von Fahrradfahrern auf das Fahrverbot hingewiesen. Diese zeigten sich meist alle einsichtig.

Die Ritterstraße war in den vergangenen Jahren jeweils für die Monate Juli/August/September zwischen 10 und 18 h in Anlehnung an die Lieferzeiten der Fußgängerzone für den Verkehr gesperrt. Über die Regelung für den Radverkehr gab es kontroverse Meinungen und unterschiedliche Regelungen.

In den letzten Jahren war das Radfahren auf dem Abschnitt der Ritterstraße zwischen Magnusplatz und Einmündung Hinterer Gasse für Radfahrer von 10-18 h verboten.

In diesem Jahr stellt sich die Situation insofern anders dar, dass die Theresienbrücke gesperrt ist und der Anliegerverkehr aus der Altstadt nur über die Ritterstraße abfließen kann, weshalb eine Sperrung entfiel.

Das Radfahrverbot stadteinwärts wurde nach verwaltungsinterner Absprache und aus Sicherheitsgründen zum 1. Juli an das bestehende Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) wieder in Kraft gesetzt, um Konflikte in diesem sehr stark von Fußgängern und in diesem Jahr Kfz-Verkehr frequentierten Bereich in dieser Hinsicht zu reduzieren.

Nachdem der Kfz-Verkehr über die Ritterstraße in Richtung Westen aus der Altstadt abfließen muss, sollte dies auch dem Radverkehr zugestanden werden, weshalb in diese Richtung heuer auch kein Radfahrverbot ausgewiesen wurde.

In der Stadtratssitzung am 30.06.2020 wurde vorgeschlagen, diese Regelung im heutigen Fachausschuss gesondert zu beraten.

Dr. Metzger plädiert in diesem Zusammenhang weiterhin für die Gestattung mit dem Rad durch die Ritterstraße zu fahren, da schließlich momentan auch die Autos hindurchfahren.
Da sich aus der Diskussion keine Einigung abzeichnet ist das Thema erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen. Sollte die Theresienbrücke bis dahin fertig gestellt sein, wird der Durchgangsverkehr mit dem Auto wieder über die Brücke geleitet und die Ritterstraße wie in den letzten Jahren bis Anfang Oktober tagsüber gesperrt.

In diesem Zusammenhang wird auf die Erweiterung von Radabstellmöglichkeiten durch zusätzliche Fahrradständer hingewiesen, welche aktuell zunächst probeweise in der Reichenstraße sowie am Schrannenplatz installiert wurden. Immer wieder kommt es vor, dass ungeordnet abgestellte Fahrräder die Durchfahrt behindern und es für Einsatz-/Rettungsfahrzeuge bereits zu Verzögerungen kam. Viele Radfahrer wollen ihr oft teures (E-)Bike möglichst in Sichtweite abstellen, was anderseits die ohnehin aufgrund der Warenständer/Außenbestuhlungen verbunden mit zahlreichen Passanten beengten Platzverhältnisse erschwert. Durch die probeweise Aufstellung einiger Fahrradständer soll hier eine Abstellmöglichkeit angeboten werden, welche ein geordnetes Abstellen erhoffen lässt  

Eine Erweiterung wäre auch am Rathauseingang aufgrund der starken Frequentierung angedacht, hierzu würde jedoch ein ausgewiesener Pkw-Stellplatz wegfallen. Nach wie vor wäre an dem wohl meist frequentierten Platz vor Sport Keller eine Erweiterung sinnvoll, jedoch zu Lasten eines verbliebenen Parkplatzes für Schwerbehinderte.

In diesem Zusammenhang wird nochmal darauf hingewiesen, dass Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis ohnehin im verkehrsberuhigten Bereich parken dürfen, soweit sie den Verkehr nicht behindern und von daher ein solcher Parkplatz in der Altstadt nicht dringend notwendig erscheint.


Christoph Weisenbach bittet bei dieser Gelegenheit folgende Punkte bei der Aufstellung der mobilen Fahrradständer zu beachten:
  • Die räumliche Wirkung z.B. am Schrannenplatz bei der Platzierung der Fahrradparkplätze zu beachten

  • Eine leichte Rückbauweise zu gewährleisten um bei Veranstaltungen flexibel zu bleiben

  • Wie von der Verwaltung vorgeschlagen die Fahrradparkplätze bei den Behindertenparkplätzen der DIN- Norm anpassen

Maximilian Eichstetter bestätigt dies und erklärt, dass die ersten bereits installiert wurden.

Beschlussvorschlag

Die Beratung wird auf die nächste Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss verlegt.

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1.2. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Gem. Beschluss der letzten PBUV-Sitzung v. 09.06.2020 wurde in der Lautenmacherstraße auf der Nordseite ein Haltverbot mit dem Zusatz „auch auf dem Seitenstreifen“ angebracht.

Vollzogen wurde ebenfalls der Beschluss der Verkehrsregelung Heidelsbuch mit Ergänzung der bestehenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit 50 km/h durch das Gefahrzeichen „Kinder“ jeweils aus beiden Richtungen. Zusätzlich wurde zur Verdeutlichung noch eine Markierung „50“ auf der Fahrbahn aufgebracht. Die Verkehrserhebung/-zählung im Bereich Heidelsbuch erfolgt noch bis einschließlich morgen, 15.7.2020, über das Ergebnis kann dann in der nächsten Sitzung berichtet werden.

In diesem Zusammenhang soll nochmals das Thema bezüglich des fehlenden Buswartehäuschens für die Kinder aus Heidelsbuch aufgenommen werden und die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt werden.

In der Luitpoldstraße wurde ein zusätzlicher Parkplatz ausgewiesen und ein Einfahrtsbereich entsprechend markiert, nachdem es hier immer wieder Probleme gab. Der Blumentopf wurde an den Magnusplatz versetzt.

Ein weiteres Haltverbot wurde auf der Ostseite der Zufahrt zum Parkplatz „Vilser“ in Hopfen angebracht, auf der Westseite besteht dieses bereits. Insbesondere Busse oder landwirtschaftliche Fahrzeuge hatten hier zuletzt Probleme durchzukommen.

Auf dem Parkplatz am Lechfall hat das Staatliche Bauamt im Zuge der Arbeiten an der B 17 zwischen Theresienbrücke und Ziegelwies einen Parkplatz für Schwerbehinderte eingerichtet.

Im Rahmen eines Ortstermins zwischen dem Zweiten Bürgermeister Herrn Schneider, der Polizei Füssen und örtlicher Verkehrsbehörde wurde ein Gefahrenpunkt an der Einmündung Steigmühlenweg/Alte Steige besichtigt. Fahrzeuge aus dem verkehrsberuhigten Bereich Steigmühlenweg sehen sich oftmals plötzlich mit Radfahrern, welche die Alte Steige abwärts fahren und den weiterführenden Weg zur Ampelanlage beim Strandbad benutzen, konfrontiert. Hier gab es auch schon Unfälle bzw. gefährliche Situationen, da die Radfahrer bedingt durch das Gefälle entsprechend flott unterwegs sind.
Mit einem Gefahrzeichen „Radfahrer von rechts“ werden die Verkehrsteilnehmer aus dem Steigmühlenweg zusätzlich auf den Gefahrenpunkt hingewiesen.
Piktogramme „Fußgänger“ auf dem nordseitigen Gehweg Alte Steige weisen auf den Gehweg hin, zumal Kinder bist 10 Jahre auf dem Gehweg radeln dürfen, bis 8 Jahre sogar müssen.
Zusätzlich wurde ein Piktogramm „30“ an der Alten Steige markiert.

Im Zuge der Markierungsarbeiten erfolgte eine Trennlinie zur optischen Führung im Bereich der unteren Kurve auf dem Weg zum Skateplatz/Schwedenweg. Des Weiteren wurden die Sträucher etwas zurückgeschnitten um den Abschnitt übersichtlicher zu gestalten. Hierdurch sollte dieser Bereich verkehrssicherer sein.

Dr. Metzger bittet darum den Radweg am V- Markt zu überprüfen da aus seiner Sicht die neugepflanzten Büsche die Einsicht für Autofahrer erschweren.
Markus Gmeiner wird sich der Sache annehmen und in der nächsten Sitzung dazu Stellung nehmen.

Auf die Anfrage von Herrn Dr. Metzger in der letzten PBUV- Sitzung, dass die Parkscheinautomaten bei Dunkelheit nicht eingesehen werden können, berichtet Herr Gmeiner, dass eine Nachfrage beim Hersteller ergeben hat, dass die Nachrüstung, sprich das Bedienfeld mit Beleuchtungs-Kits zu erhellen, sehr kostspielig ist; die Kosten dieser Nachrüstung belaufen sich auf netto  602,-€ pro Automat (insgesamt müssten 37 Automaten nachgerüstet werden; Kosten gesamt netto 22.300 €) Dies ist somit aus Kostengründen nicht durchführbar.

Thomas Scheibel berichtet, dass nach Wegfall der Corona-Auflagen der Fahrradweg am Skateplatz wieder installiert wird. Er bittet darum, im Bereich der Anlage ein Schild mit der Aufschrift „Bitte absteigen“ anzubringen, da der Weg zwischen zwei Spielplätzen hindurch verläuft und hier eine große Unfallgefahr bestehe.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2
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2.1. Vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplans N 5 - Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel); Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss/ Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss am 28.04.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplans N 5 - Südlich des Waldfriedhofes, um die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des Hotels zu schaffen.

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss nach Vorstellung der Vorhabenplanung die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 03.04.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Öffentlichkeit wurde gemäß des § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit von 13.05.2020 bis 15.06.2020 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort eingesehen werden.

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sowie weitere Unterlagen einschließlich der Vorhabenplanung sind den Ausschussmitgliedern zugegangen. Herr Berberich vom Büro Sieber verliest die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und öffentlicher Einrichtungen. Er erläutert, dass aufgrund der Unbedenklichkeit ein Gesamtbeschluss über die Stellungnahmen gefasst werden kann.

Dr. Christoph Böhm und Dr. Martin Metzger merken an, dass die Stellplatzsituation nicht optimal gelöst ist. Herr Angeringer erklärt darauf hin, dass diese entlang der Straße bereits Bestand war und die Änderung des Bebauungsplanes zur Erweiterung des Hotels diese Lage berücksichtigt .

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrates macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 03.04.2020 zu eigen.

2.
Für die beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 29.06.2020. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.
Die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) in der Fassung vom 29.06.2020 wird gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Vorlage des städtebaulichen Vertrages bekannt zu machen.

4. Hinweis:
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) im Wege der Berichtigung angepasst.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrates macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 03.04.2020 zu eigen.

2.
Für die beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 29.06.2020. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt.

3.
Die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) in der Fassung vom 29.06.2020 wird gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Vorlage des städtebaulichen Vertrages bekannt zu machen.

4. Hinweis:
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) im Wege der Berichtigung angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Einfacher Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 17.12.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest.

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen beschloss am 21.04.2020 in öffentlicher Sitzung die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 21.04.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Montag, 04.05.2020 bis Donnerstag, 04.06.2020 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort eingesehen werden. Die Pläne wurden wie auch in allen anderen Fällen in die Homepage der Stadt Füssen eingestellt (https://www.stadt-fuessen.de/6145.html).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt. Ergebnisse und Abwägungsvorschläge sind den Ausschussmitgliedern zugegangen. Rückmeldungen von Bürgern liegen nicht vor.
Herr Wolpert vom Büro Kling Consult verliest die eingegangenen Stellungnahmen und beantwortet die Fragen die zu dieser Beschlussfassung gestellt werden. So möchte Stadtrat Magnus Peresson  auf die Nähe zur Via Claudia erinnern und hier besonders bei den Ausgrabungen auf mögliche Funde hinweisen.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, ob nicht eine bessere Versickerungsmöglichkeit besteht und mit aufgenommen werden kann. Jedoch wird mitgeteilt, dass das Verfahren bereits läuft und dies nicht mehr mit aufgenommen werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest (Stand der Planunterlagen: 14. Juli 2020) mit der Maßgabe, dass Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nord-west“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest (Stand der Planunterlagen: 14. Juli 2020) mit der Maßgabe, dass Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nord-west“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. 6. Änderung des Bebauungsplans N 10 - Moosangerweg Ost; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Zur Historie des Bebauungsplanes N 10 siehe https://www.stadt-fuessen.de/moosangerweg-ost.html#c21982. Mit der aktuell im Verfahren befindlichen 6. Änderung erfolgt die Änderung der Abgrenzung der Gebiete GE 1 und GE vor dem Hintergrund der geplanten Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Parkplatz eines bestehenden Lebensmittelmarktes, sowie die einschränkende Neuregelung von Beherbergungsbetrieben.

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigte am 18.09.2018 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans N 10 – Moosangerweg Ost, sechste Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung und beschloss, die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange frühzeitig zu beteiligen.

Dies erfolgte in der Zeit vom 22.10.2018 bis 23.11.2018.

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sowie weitere Unterlagen einschließlich der Vorhabenplanung sind den Ausschussmitgliedern zugegangen.

Beschlussvorschlag

1. Abwägung gemäß Anlage.

2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Bebauungsplan N 10 „Moosangerweg Ost – 6. Änderung“ (Stand der Planunterlagen: Datum der Sitzung) mit der Maßgabe, dass Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in die Bebauungsplanunterlagen einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes Bebauungsplan N 10 „Moosangerweg Ost – 6. Änderung“ wird gemäß § 3 Abs. 2BauGB öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Beschluss

1. Abwägung gemäß Anlage.

2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Bebauungsplan N 10 „Moosangerweg Ost – 6. Änderung“ (Stand der Planunterlagen: Datum der Sitzung) mit der Maßgabe, dass Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in die Bebauungsplanunterlagen einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes Bebauungsplan N 10 „Moosangerweg Ost – 6. Änderung“ wird gemäß § 3 Abs. 2BauGB öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans W 70- Kemptener Straße; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt



Das Autohaus auf Grundstück Kemptener Straße 131, FlNr. 1747 benötigt Flächen zur Erweiterung. Die Erweiterung soll auf den nebenan liegenden Grundstücken FlNr. 1754 (Teilfläche) und FlNr. 1756 (Teilfläche) verwirklicht werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Füssen ist der Bereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans als Grundlage für einen aufzustellenden Bebauungsplan.

Lageplan

Das Gelände liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Nach einer ersten Einschätzung hält das Landratsamt Ostallgäu die Planung aus diesem Grund für nicht möglich (Gespräch am 09.07.2020). Hierzu ist anzumerken, dass bereits der bestehende Betriebsteil in das LSG hineinentwickelt wurde. Ein entsprechend großer Umfang an Ausgleichsflächen wurde notwendig.

Dr. Martin Metzger erklärt, dass in der Vergangeneit beschlossen wurde dieses Gebiet aufgrund seiner schlechten Bodenverfassung nicht mehr bebauen zu wollen und möchte hier eine Grenze ziehen ab welcher man sich in Zukunft bei erneuten Anfragen danach richten kann.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem im Lageplan dargestellten Umgriff. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet darzustellen.
  2. Mit dem Autohaus ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem u. a. die Übernahme aller projektbezogenen Kosten geregelt wird.
  3. Der Antragsteller ist auf die ablehnende Vorabeinschätzung des Landratsamtes Ostallgäu hinzuweisen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem im Lageplan dargestellten Umgriff. Das Gebiet ist als Gewerbegebiet darzustellen.
  2. Mit dem Autohaus ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem u. a. die Übernahme aller projektbezogenen Kosten geregelt wird.
  3. Der Antragsteller ist auf die ablehnende Vorabeinschätzung des Landratsamtes Ostallgäu hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.5. Bebauungsplan W 70 - Kemptener Straße; Aufstellungsbeschluss und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 2.5

Sachverhalt

Das Autohaus auf Grundstück Kemptener Straße 131, FlNr. 1747 benötigt Flächen zur Erweiterung. Die Erweiterung soll auf den nebenan liegenden Grundstücken FlNr. 1754 (Teilfläche) und FlNr. 1756 (Teilfläche) verwirklicht werden.

Das Vorhaben erfordert wie beim bereits bestehenden Areal eine Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes. Der Flächennutzungsplan ist zeitgleich zu ändern.

Lageplan

Das Gelände liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Nach einer ersten Einschätzung hält das Landratsamt Ostallgäu die Planung aus diesem Grund für nicht möglich (Gespräch am 09.07.2020). Hierzu ist anzumerken, dass bereits der bestehende Betriebsteil in das LSG hineinentwickelt wurde. Ein entsprechend großer Umfang an Ausgleichsflächen wurde notwendig.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 70 – Kemptener Straße mit dem im Lageplan dargestellten Umgriff. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes.

  2. Mit dem Autohaus ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit welchem u. a. die Übernahme der projektbezogenen Kosten geregelt wird.

  3. Notwendige Ausgleichsflächen sind nach Möglichkeit vom Autohaus selbst bereit zu stellen (z. B. an der Südseite oder als Randeingrünung an der Westseite).

  4. Der Antragsteller ist auf die ablehnende Vorabeinschätzung des Landratsamtes Ostallgäu hinzuweisen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 70 – Kemptener Straße mit dem im Lageplan dargestellten Umgriff. Ziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes.

  2. Mit dem Autohaus ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit welchem u. a. die Übernahme der projektbezogenen Kosten geregelt wird.

  3. Notwendige Ausgleichsflächen sind nach Möglichkeit vom Autohaus selbst bereit zu stellen (z. B. an der Südseite oder als Randeingrünung an der Westseite).

  4. Der Antragsteller ist auf die ablehnende Vorabeinschätzung des Landratsamtes Ostallgäu hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

1        Neubau einer Doppelgarage, Im Venetianerwinkel 11a, Fl. Nr. 943/178, Gemarkung Füssen

2        Nutzungsänderung im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus zu Wohnungen, Augsburger Straße 8, Fl. Nr . 491, Gemarkung Füssen

3        Neubau eines Wohnhauses mit Garage, nähe Ringweg, Fl.Nr. 200/16, Gemarkung Hopfen

4        Nutzungsänderung der ehemaligen Gaststätte/Restaurant in private Eigentumswohnung, Höhenstraße 53, Fl. Nr. 168/23, Gemarkung Hopfen

5        Anbau eines Wintergartens an das best. Wohnhaus, Augsburger Straße 60b

6        Brandschutzertüchtigung BT 1+2+4 und BTA, Stadtbleiche 1

7        Nutzungsänderung der Einliegerwohnung zur Ferienwohnung, Rohrkopfweg 9, Fl.Nr. 1638/8, Gemarkung Füssen

8        Eingeschossiger, altersgerechter Anbau an bestehendes Wohnhaus, Fichtenstraße 8, Fl.Nr. 97/7, Gemarkung Weißensee

9        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und  Carport, Keltensteinstraße 12, Fl.Nr. 763 , Gemarkung Füssen

10        Nutzungsänderung bestehendes Wohnhaus in 7 Mietwohnungen, Neuerrichtung Stellplätze und  Lichtgraben, Wegscheiderweg 2, Fl. Nr. 3063/2, Gemarkung Füssen


Auf Nachfrage aus dem Gremium zu Nr. 10 erklärt Armin Angeringer die Anzahl der errechneten Stellplätze und dass die Wohnungen im momentanen Zustand bereits vorhanden sind.  Das Gremium bittet darum mit dem Planer ein Gespräch bezüglich der Zufahrten zu führen, damit jeweils Ein- und Ausfahrt von jeder Seite  sicher gestellt seien.

Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des  Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss erteilen ihre Zustimmung zu den Weitergeleiteten Bauanträgen.

Beschluss

Die Mitglieder des  Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss erteilen ihr Einvernehmen zu den Weitergeleiteten Bauanträgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Nachverdichtung Wohnungsbau Ponickaustraße 14-24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung ist eine Nachverdichtung in drei Bereichen der bestehenden Wohnliegenschaft nördlich der Allgäu-Kaserne durch je ein weiteres Wohngebäude geplant. Nach der Beschreibung sollen sie sich in ihrer städtebaulichen Setzung, ihrer Volumetrie in Baukörperlänge und Wandhöhe an der vorhandenen Siedlungsstruktur orientieren.

Jedes der drei neuen Gebäude soll 20 Wohnungen erhalten. Stellplätze für die drei Gebäude sollen unter anderem in einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden. Die fußläufige Entfernung liegt insoweit bei über 300 m.

Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich, d.h. innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Erschließung des Vorhabens wird gesichert sein.

Problematisch hinsichtlich des Einfügens ist die Zahl der geplanten Geschoße (4). Die umliegende Bebauung weist maximal drei (Wohn-)Geschoße zzgl. einem sogenannten Sockelgeschoß auf. Insoweit ist die Situation vergleichbar mit der jeweils viergeschoßigen Neubebauung in der Hohenstaufenstraße und der Hiebelerstraße/Ecke Kagerstraße. Dort war jeweils die Entwicklung über einen Bebauungsplan notwendig.

Dies wurde in einem Gespräch am 09.07.2020 beim Landratsamt Ostallgäu auch für den vorliegenden Fall bestätigt. Es genügt grundsätzlich ein einfacher Bebauungsplan, in dem jedenfalls die Geschoßigkeit geregelt wird. Eine bessere optische Einpassung kann durch ein Satteldach erreicht werden wenngleich sich dadurch die Gebäudehöhe noch etwas vergrößert.

Hinsichtlich des Stellplatznachweises wird eine Verbesserung der verfügbaren Anzahl in der Tiefgarage erforderlich. Dazu wird mitgeteilt, dass antragstellerseits auch eine Anpassung der Wohnungszahl an die Zahl der Stellplätze denkbar ist.

Weiter wird erläutert, dass das Errichten von Flachdächern nicht genehmigt werden sollte um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.    Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass es in seinem Sinn gewesen wäre wenn sich der Bauwerber in einem persönlichen Gespräch sich und das Vorhaben vorgestellt hätte und erwartet, dass dies nachzuholen ist. Nach kurzer Sammlung der wichtigsten Eckpunkte wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.2. Nachverdichtung Wohnungsbau Hiebelerstraße 1-11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung ist eine Nachverdichtung in drei Bereichen der bestehenden Wohnliegenschaft nördlich der Allgäu-Kaserne durch je ein weiteres Wohngebäude geplant. Nach der Beschreibung sollen sie sich in ihrer städtebaulichen Setzung, ihrer Volumetrie in Baukörperlänge und Wandhöhe an der vorhandenen Siedlungsstruktur orientieren.

Jedes der drei neuen Gebäude soll 20 Wohnungen erhalten. Stellplätze für die drei Gebäude sollen unter anderem in einer gemeinsamen Tiefgarage errichtet werden. Die fußläufige Entfernung liegt insoweit bei über 300 m.

Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich, d.h. innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Weiterer Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen.

Die Erschließung des Vorhabens wird gesichert sein.

Problematisch hinsichtlich des Einfügens ist die Zahl der geplanten Geschoße (4). Die umliegende Bebauung weist maximal drei (Wohn-)Geschoße zzgl. einem sogenannten Sockelgeschoß auf. Insoweit ist die Situation vergleichbar mit der jeweils viergeschoßigen Neubebauung in der Hohenstaufenstraße und der Hiebelerstraße/Ecke Kagerstraße. Dort war jeweils die Entwicklung über einen Bebauungsplan notwendig.

Dies wurde in einem Gespräch am 09.07.2020 beim Landratsamt Ostallgäu auch für den vorliegenden Fall bestätigt. Es genügt grundsätzlich ein einfacher Bebauungsplan, in dem jedenfalls die Geschoßigkeit geregelt wird.

Hinsichtlich des Stellplatznachweises wird eine Verbesserung der verfügbaren Anzahl in der Tiefgarage erforderlich. Dazu wird mitgeteilt, dass antragstellerseits auch eine Anpassung der Wohnungszahl an die Zahl der Stellplätze denkbar ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.3. Nachverdichtung Wohnungsbau, Froschenseestraße 2,4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Im Rahmen der Wohnraumoffensive der Bundesregierung ist eine Nachverdichtung in drei Bereichen der bestehenden Wohnliegenschaft nördlich der Allgäu-Kaserne durch je ein weiteres Wohngebäude geplant. Nach der Beschreibung sollen sie sich in ihrer städtebaulichen Setzung, ihrer Volumetrie in Baukörperlänge und Wandhöhe an der vorhandenen Siedlungsstruktur orientieren.

Jedes der drei neuen Gebäude soll 20 Wohnungen erhalten. Stellplätze für die drei Gebäude sollen unter anderem in einer gemeinsamen Tiefgarage beim Neubau an der Hiebelerstraße errichtet werden. Die fußläufige Entfernung liegt insoweit bei über 300 m.

Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich, d.h. innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich deshalb nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Weiterer Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen.

Die Erschließung des Vorhabens wird gesichert sein.

Problematisch hinsichtlich des Einfügens ist die Zahl der geplanten Geschoße (4). Die umliegende Bebauung weist maximal drei (Wohn-)Geschoße zzgl. einem sogenannten Sockelgeschoß auf. Insoweit ist die Situation vergleichbar mit der jeweils viergeschoßigen Neubebauung in der Hohenstaufenstraße und der Hiebelerstraße/Ecke Kagerstraße. Dort war jeweils die Entwicklung über einen Bebauungsplan notwendig.

Dies wurde in einem Gespräch am 09.07.2020 beim Landratsamt Ostallgäu auch für den vorliegenden Fall bestätigt. Es genügt grundsätzlich ein einfacher Bebauungsplan, in dem jedenfalls die Geschoßigkeit geregelt wird. Eine bessere optische Einpassung kann durch ein Satteldach erreicht werden wenngleich sich dadurch die Gebäudehöhe noch etwas vergrößert.

Hinsichtlich des Stellplatznachweises wird eine Verbesserung der verfügbaren Anzahl in der Tiefgarage erforderlich. Dazu wird mitgeteilt, dass antragstellerseits auch eine Anpassung der Wohnungszahl an die Zahl der Stellplätze denkbar ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Abstimmung abzulehnen bis eine detailliertere Planung vorgelegt wird. Der Antrag auf Vorbescheid wird unter Nichterteilung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitetet und die jeweiligen Abwägungen in den Stellungnahmen mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.4. Neubau eines Milchviehstalles, sowie eines Altenteiler- / Betriebsleiterwohnhauses, Uferstraße 42, Fl.Nr. 247 und 236, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

Andreas Eggensberger berichtetet von dem Vorhaben und dass er als Freund der Familie von Anfang an in das Vorhaben involviert. Der Bauwerber möchte das Gebäude in seiner ursprünglichen Form wiedererrichten und ihm, bzw. der Familie ist an einer zügigen Bearbeitung gelegen damit die Familie besagtes Objekt möglichst bald bewohnen kann.
Herr Angeringer erläutert daraufhin den Antrag wie folgt: Der angekündigte Neubau liegt im Außenbereich. Als privilegiertes Vorhaben kann es dort grundsätzlich zugelassen werden. Eine nähere Beurteilung ist mangels entsprechender weiterer Unterlagen derzeit nicht möglich. Vorgabe des Landratsamtes war dabei aber auch die Einreichung zunächst nur der grundsätzlichen Fragestellung ohne weitere Pläne. Dies wird erfüllt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Hierbei wird vom abschließenden Nachweis der Privilegierung und der Sicherstellung der Erschließung ausgegangen. Andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund der Lage am Ortsrand ist auf eine gute äußerliche Gestaltung besonderer Wert zu legen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Hierbei wird vom abschließenden Nachweis der Privilegierung und der Sicherstellung der Erschließung ausgegangen. Andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund der Lage am Ortsrand ist auf eine gute äußerliche Gestaltung besonderer Wert zu legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.5. Umnutzung Maschinenhalle, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.2.5

Sachverhalt

Der angekündigte Neubau liegt im Außenbereich. Als privilegiertes Vorhaben kann es dort grundsätzlich zugelassen werden. Zugelassen werden soll hierbei die Einrichtung einer kleineren Zimmerei mit Umnutzung der landwirtschaftlichen Maschinenhalle in eine gewerblich genutzte Maschinen- bzw. Lagerhalle. Eine Wohnung für den Betriebsinhaber soll ebenfalls eingerichtet werden. Der Inhaber soll auch den Campingbetrieb übernehmen. Eine darüber hinaus gehende Beurteilung ist mangels entsprechender weiterer Plandarstellungen derzeit nicht möglich.

Rahmenbedingungen einer Bebauung auf dem von dem zurückliegenden Brandfall betroffenen Areal wurden bereits mit dem Landratsamt Ostallgäu besprochen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Hierbei wird vom Nachweis der Privilegierung und der Sicherstellung der Erschließung ausgegangen. Andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende Plandarstellungen sind noch nachzureichen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Hierbei wird vom Nachweis der Privilegierung und der Sicherstellung der Erschließung ausgegangen. Andere öffentliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Weitergehende Plandarstellungen sind noch nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Generalsanierung; Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Füssen, Augustenstraße 24, Bürgermeister-Wallner-Straße 4, Fl. Nr. 1331, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Das Projekt wurde in seiner Entwicklung bereits wiederholt im Stadtrat beraten.
Für die Entwicklung der bauplanungsrechtlichen Grundlage wird derzeit der einfache Bebauungsplan N 73 E aufgestellt. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen wurden den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Anna  Verena Jahn bittet mitaufzunehmen, dass durch die Raumaufteilung in der derzeitigen Corona Situation kein Unterricht möglich wäre da das offene Konzept keine Raumtrennung vorsieht.

Christoph Weisenbach macht den Vorschlag eine Zisterne für die Bewässerung in das Gelände miteinzuplanen. Des Weiteren bittet er darum nochmals die Stellplätze zu überprüfen, da sich einer der vorgesehenen Stellplätze  direkt vor dem Nachbargrundstück befindet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.2. Nutzungsänderung: Einbau einer Ferienwohnung und privater Aufenthaltsräume, Benkener-Berg-Weg 2, Fl.Nr. 641, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Die Mitglieder des Ausschusses wurden über das Vorhaben, welches im Außenbereich liegt, vorab informiert (siehe Anlage). Für den Gebäudebestand liegen keine vollständigen Akten mit einer ursprünglichen Genehmigung vor. Aufgrund eines 1986 genehmigten Anbaus ist aber von einem legalen Altbestand auszugehen, zumal es sich um ein jedenfalls vormalig landwirtschaftliches Gebäude handelt.

Die Nutzungsänderung ist als sogenanntes teilprivilegiertes Vorhaben zulässig. Das Gebäude wird äußerlich offensichtlich nicht vergrößert oder in seinem Erscheinungsbild nachteilig verändert. Es wurde vorbesprochen, dass eine neue Grundstücksteilung notwendig ist. Damit sollen die Abstandsflächen auf dem unmittelbaren Baugrundstück liegen; dto. die Stellplätze, die Zufahrtsflächen und soweit möglich die Leitungsführungen in Abgrenzung zum Anwesen Hausnummer 2a.

Nach kurzer Diskussion um die Frage ob hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, wird der Beschluss gefasst.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.3. Errichtung einer Bewegungsfläche, Oberdeusch 3, Fl.Nr. 920, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Herr Angeringer berichtet, dass das Vorhaben im Außenbereich liegt. Eine Vorabstimmung mit dem Landwirtschaftsamt ist wie den Unterlagen zu entnehmen ist erfolgt. Die beantragte Größe der Reitfläche beträgt ca. 36 m x 10 m bis max. 18 m. Die vorabgeklärte Größe wird damit in etwa eingehalten, ebenso der Standort. Die mit der Herstellung einer ebenen Fläche verbundenen Geländeveränderungen sind als moderat einzustufen (Abgrabungen max. 49 cm; Anschüttungen über natürliches Gelände max. 79 cm.) Naturnah gestaltbare Übergänge in den angrenzenden Randbereich erscheinen ohne Probleme möglich.

Als Aufbau ist angegeben:
10 cm Tretschicht: Sand
8 cm Trennschicht: Bitumen, wasserdurchlässig
30 cm Tragschicht: Frostschutzkies

Die Höhe der Einzäunung ist mit 1,50 m angegeben; die Art der Ausführung ist nicht beschrieben.

Über mögliche Stellplätze für Nutzer liegen keine Angaben vor. Dies ist noch nachzuholen.

Von der grundsätzlichen planungsrechtlichen Zulässigkeit ist auszugehen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine Einzäunung ist nur in angepasster und optisch zurückhaltender Form zulässig. Geländeübergänge sind in naturnaher Form herzustellen. Über die Notwendigkeit und den evtl. Nachweis von Stellplätzen sind Angaben nachzureichen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine Einzäunung ist nur in angepasster und optisch zurückhaltender Form zulässig. Geländeübergänge sind in naturnaher Form herzustellen. Über die Notwendigkeit und den evtl. Nachweis von Stellplätzen sind Angaben nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.4. Tektur: Umbau zu drei Wohneinheiten, Verlegung der Küche etc, Drehergasse 11; Fl. Nr. 206, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet, dass der Bauantrag Gegenstand der Tektur des bereits genehmigten Vorhabens lt. Beschreibung ist: Die Änderung besteht in der Verlegung der Küche, um mehr Raum für die Zimmer zu erhalten. Der Sanitärbereich wurde ebenfalls leicht modifiziert (Ergebnis der Entkernungsarbeiten). Zusätzlich angedacht ist noch die Anbringung eines außenliegenden Vollwärmeschutzes mit 20 cm Stärke zzgl. 2 cm Putz.

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Altstadt.

Die Änderung innen ist bauplanungsrechtlich zulässig. Belange der städtischen Satzungen (Baugestaltung, Stellplätze) sind insoweit nicht betroffen. Der Erteilung des kommunalen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB und im Hinblick auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung steht nichts entgegen.
Bei der Anbringung eines außenliegenden Vollwärmeschutzes sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Die Bewertung der Materialität. Außen ist satzungskonform Putz vorgesehen.
  2. Die Außengestaltung nach ihrem Erscheinungsbild, insbesondere der Beschaffenheit, Struktur und Farbe.
  3. Bei grundsätzlicher Zulassungsfähigkeit die Tiefe der Überbauung der Grundstücksgrenze zum städtischen Straßengrundstück (Dienstbarkeit; Klärung der damit verbundenen Entschädigung)
  4. In Verbindung mit der Tiefe der Überbauung die Bewertung des Eingriffs in den öffentlichen Straßenraum und die Reduzierung der einfachen und sicheren Benutzbarkeit (Fußgänger, Fahrzeugbegegnungsverkehr, Rettungseinsätze usw.).
  5. Ausschluss von Ersatzansprüchen gegenüber der Stadt bei evtl. Schäden durch den öffentlichen Verkehr

1) und 2) richtet sich bei der Beurteilung der Stadt Füssen nach der städtischen Baugestaltungs-satzung. Deren Vorgaben sind grundsätzlich einzuhalten. Die Oberfläche ist verputzt geplant und mit einem abgestimmten Farbton zu versehen. Da das außen sichtbare Material lt. Satzung dem herkömmlichen Material entsprechen muss ist die Struktur der verputzten Oberfläche noch im Detail abzustimmen bzw. vom LRA per Auflage zu regeln.

Zu 3) und 4) liegen Stellungnahmen der entsprechenden Fachstellen vor.

Eine Dienstbarkeit wird seitens der Finanzverwaltung im Hinblick auf die geringe Fläche nicht für geboten erachtet. Weitere entgegenstehende Belange bestehen nicht.  

Nach eingehender Beratung, bei denen der Zweifel an der grundsätzlichen Notwendigkeit der Anbringung eines Vollwärmeschutzes deutlich wird und ob dies in der Altstadt nicht einen Präzedenzfall auslösen könnte, den man eigentlich zu verhindern versuche, entschließt sich der Ausschuss zu folgendem Beschluss:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den im Inneren des Gebäudes geplanten Änderungen zu erteilen.
Für die Dämmung der Außenwände soll die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege eingeholt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den im Inneren des Gebäudes geplanten Änderungen zu erteilen.
Für die Dämmung der Außenwände soll die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.5. Neuerrichtung der Hofstelle nach Brandfall, Uferstraße 42, Fl.Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert das Vorhaben und den Sachstand zu den vorliegenden Plänen. Wie bereits in den vorherigen Punkten zu den Vorhaben des Antragsstellers angesprochen, soll der Hof in seiner ursprünglichen Form und Art wiedererrichtet werden. In zwei Gesprächsterminen, zuletzt am 18.06.2020 hat der Eigentümer die Rahmenbedingungen des Ersatzbaus für das durch das Brandereignis zerstörten Anwesens, das mittlerweile abgerissen wurde, mit dem Landratsamt Ostallgäu abgestimmt. Die weitere Umsetzung steht nach Angabe im Hinblick auf die Abwicklung mit der Brandversicherung unter großem Zeitdruck.

Bei der Vorabklärung wurde besprochen, wie die Nutzungen in genehmigungsfähiger Form gelöst werden können. Dahingehende Einschränkungen bestehen im Hinblick auf die Lage im Außenbereich.

Bei der Lösung wird auf die Inhalte des Aktenvermerks des Landratsamtes zum Gespräch vom 18.06.2020 verwiesen. Die mit der innerfamiliären Übergabe der Hofstelle mit Campingplatz verbundenen Anforderungen sind hierbei berücksichtigt.

Hinweis: Bei den zunächst eingereichten Plänen handelt es sich um Vorabzüge auf der Grundlage der o. a. Klärungen. Der vollständige Bauantrag wurde nachgereicht. Laut  Besprechung mit dem Landratsamt entspricht die Planung soweit den zuvor entwickelten Vorhaben, dass sie als insgesamt privilegiert und zulässig eingestuft werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Dr. Böhm ist abwesend.

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4. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 4
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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt -, und Verkehrssauschusses vom 09.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 09.06.2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 09.06.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 09.06.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Böhm und Stadträtin Fröhlich nehmen nicht an der Abstimmung teil.

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6. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 14.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Christine Fröhlich erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Stellplätze der Firma Wirthensohn. Hier waren noch einige Unklarheiten aus der Vergangenheit bezüglich der Stellplatzverordnung der Stadt Füssen und des Beschlusses der durch den Zweckverband Allgäuer Land gefasst wurde. Frau Fröhlich bittet darum dies aufzuarbeiten und die Informationen an das Gremium zu geben.

Dr. Martin Metzger möchte wissen wie der Sachstand bezüglich des Steingartens ist. Über diesen wurde bereits mehrmals gesprochen.

Christoph Weisenbach erkundigt sich warum auf dem Grundstück von Besel und Schwäller (immer noch) die Hinweistafel „Hier entsteht ein Gewerbegebiet“ angebracht ist.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob mittlerweile eine Genehmigung für die Bepflanzung des Privatgrundstückes an der Höhenstraße eingeholt wurde. Diese Baugenehmigung hatte gewisse Auflagen die nicht erfüllt wurden. Man wollte der Angelegenheit schon in der Vergangenheit nachgehen, was jedoch nicht geschehen sei.
Maximilian Eichstetter erklärt, dass er sich diesbezüglich erkundigen wird.

Datenstand vom 10.08.2020 07:29 Uhr