Datum: 21.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bundesstützpunkt Füssen, Hörsaal der Arena (1.Stock), Am Eisstadion 1
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:26 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des Bundesprojekts "Allgäuer Heimatwerk"
2 Erstellung eines Spielplatzkonzept der Stadt Füssen
3 Erlass einer Spielplatzsatzung; Vorberatung des Satzungsentwurfs und ggf. Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
4 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
5 Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen; Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
6 Informationen und Bekanntgaben
7 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 16. Juni 2020
8 Anträge, Anfragen

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1. Vorstellung des Bundesprojekts "Allgäuer Heimatwerk"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erfolgt ab sofort der Aufbau des Allgäuer Heimatwerks in Füssen durch die hartmann.event GmbH & Co. KG.

Unter dem Leitmotiv „Von Allgäuern für das Allgäu – das Allgäuer Heimatwerk“ trägt diese Kulturinitiative nachhaltig zur Revitalisierung der Füssener Altstadt, der Stadt Füssen und des südlichen Ostallgäus bei. Ziel ist, durch den Aufbau des Allgäuer Heimatwerks das Wissen um Allgäuer Kultur, Tradition und Brauchtum zu bewahren, weiter zu geben und langfristig zu verankern. Dies wird umgesetzt von einer Kultur-Kreativ-Denkwerkstatt in der Füssener Altstadt.

Mit der Etablierung einer Reihe kultureller Veranstaltungen für jede Generation rund um das Thema Heimat erfolgt künstlerische Wertevermittlung in den Bereichen Sprache, Literatur, Tanz und Musik. Neben Projekten in Kindergärten und Schulen werden Erwachsene durch neue Ideen auf das Thema Heimat hingeführt und sensibilisiert. Auf Langfristigkeit konzipiert kann dieses kulturelle Leuchtturm-Projekt des Bundes im Baukastenprinzip auch in anderen Regionen Deutschlands umgesetzt werden.

Richard Hartmann erläutert die Einzelheiten anhand einer Präsentation und beantwortet die Zwischenfragen der Stadtratsmitglieder.

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2. Erstellung eines Spielplatzkonzept der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Spielplätze sollen Raum zum Toben bieten, motorische Fähigkeiten erlebbar machen, Herausforderungen an das eigene Können stellen ohne zu gefährlich zu sein, die Phantasie anregen und zum Rollenspiel animieren.

Je vielfältiger und naturnaher ein Spielraum angelegt ist, desto reichhaltiger sind auch die Erfahrungen, die Kinder dort sammeln können.

Naturnahe Gestaltung

Der klassische Spielplatz umfasst einen Sandkasten, eine Rutsche und eine Schaukel. Diese Art Spielplatz ist allerdings in erster Linie für Kleinkinder interessant. Bei der Gestaltung bzw. Planung eines Spielplatzes sollte daher darauf geachtet werden, dass Gelände und Spielgeräte für alle Altersgruppen bzw. Geschlechter interessante Spielmöglichkeiten bieten – zum Teil klar voneinander abgegrenzt, um Interessenskonflikte und gegenseitige Störungen zu verhindern.

Z.B.
  • Bewegungsorientierte Bereiche mit einer gut bespielbaren Geländestruktur
  • Ballspielbereiche mit ebenen Flächen
  • Rückzugsbereiche mit kleinen Raumbildungen, Verstecken, etc.
  • Verschiedene Kommunikationsbereiche, die teils versteckt, teils exponiert platziert werden sollten

Spielplätze als Erholungsraum

Spielplätze können auch für Eltern und Begleitpersonen ein Ort der Erholung und sozialen Interaktion sein. Wichtig sind daher kommunikationsfördernde und schattige Sitzgelegenheiten, die sich nicht direkt im Spielgeschehen befinden, aber doch so zentral liegen, dass die Kinder gut im Auge behalten werden können.

Spielangebote und Spielgeräte mit hohem Spielwert

Der Spielwert ist dann hoch, wenn das Kind bei einem Spielgerät durch Bewegungen wie Schaukeln, Drehen, Schwingen oder Hüpfen seine eigenen körperlichen Kräfte und Fähigkeiten erfahren kann, das Spielgerät von mehreren Kindern gleichzeitig benutzt werden kann oder vielfältig nutzbar ist. So kann beispielsweise im Vergleich zur herkömmlichen Schaukel eine Nestschaukel von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden.

In Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sollte bei der Auswahl der Spielgeräte auf eine robuste Grundstruktur, den sparsamen Einsatz von wartungsintensiven Ausstattungselementen sowie die Verwendung von hochwertigen und langlebigen Materialen bzw. Gegenständen geachtet werden.

Barrierefreiheit

Eine barrierefreie Gestaltung soll allen Kindern ermöglichen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Behinderungen, Spielplätze zu erreichen und zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise mit Rollstühlen befahrbare Wege, schwellen- und stufenlose Übergänge zu Spielbereichen oder behindertengerechte Spielgeräte.

Übersicht/Ist Situation unserer Spielplätze:

Unsere Spielplätze haben keine durchgehende Struktur (Themenspielplatz)

  • Spielgeräte wurden ohne Konzept getauscht und erneuert
  • Verschiedene Spielgerätehersteller auf einem Spielplatz erscheinen uneinheitlich
  • Geländemodellierung für zusätzliche Spielinitiative und Kreativität fehlen
  • Keine Tisch/Bank Kombinationen vorhanden um z.B. Getränke, Brotzeit etc. abstellen zu können
  • Außenwirkung/Motivation der Kinder lässt schnell nach
  • Pflege der Spielplätze erfolgt nur (Rasenmähen und ähnliches) wenn nichts Wichtigeres ansteht.

Lösungsvorschläge:

  • Spielplätze werden nach einem Prioritätenkatalog umgerüstet/saniert/modernisiert
  • Kindgerechte Themen werden aufgegriffen (Wikinger, Weißensee; Schifffahrt, Bootshafen usw.)
  • Spielgeräte eines Herstellers pro Spielplatz führen zu einem  einheitlichen Erscheinungsbild
  • Tisch/Bank Kombinationen werden in der Planung berücksichtigt sowie Anlagen, wenn möglich mit Geländemodellierung umsetzen
  • In die Planungen sind auch barrierefreie Spielgeräte zu integrieren. Dabei sind auch Zugangsmöglichkeiten mit Kinderwagen und Rollstuhl zu berücksichtigen.
  • Definiertes Budget pro Jahr zurückstellen um regelmäßig in die Anlagen zu investieren.
  • Pflegeintervall (z.B. Rasenmähen) für Spielplätze max. 2 Woche

Ob und inwieweit in dieses Spielplatzkonzept eine Öffentlichkeitsbeteiligung integriert wird, wäre  zu überlegen. Ggf. wäre zu definieren, wie dies geschehen soll (z.B. über eine Arbeitsgruppe, usw.). Im ursprünglichen, im Jahr 2010 mehr oder weniger eingestellten Spielplatzkonzept wurde die interessierte Öffentlichkeit damals auf diesem Wege eingebunden. Denkbar, und aus Sicht der Verwaltung auch konsequent und richtig wäre es, den Kinder-, Jugend- und Familienbeirat entsprechend einzubinden.

Angeregt wird schließlich auch noch prüfen, ob in diese thematische Ausrichtung ein generationsübergreifender oder eine Art „Mehrgenerationenspielplatz“ integriert werden soll. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und das Älterwerden sollte diesbezüglich mehr Augenmerk auf solche Anlagen gelegt werden.

Im Rahmen der Beratung wurden erste Überlegungen eines solchen, vorstehend beschriebenen Spielplatzkonzeptes mit thematischer Ausrichtung der künftigen Spielplätze vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der HFSK-Ausschuss beschließt die Umgestaltung des Spielplatzes am Bootshafen wie in der Planung vorgelegt mit der Firma Mayer.

Die Verwaltung wird beauftragt, das bereits begonnene Spielplatzkonzept für die städtischen Spielplätze fortzuführen und dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Billigung vorzulegen. Das Konzept soll im Entwurfsstadium mit dem Kinder-, Jugend- und Familienbeirat  erarbeitet werden. Dem Stadtrat wird empfohlen, zur nachhaltigen Umsetzung des Spielplatzkonzeptes jährlich ein festes Budget zur Verfügung zu stellen, dass ggf. auch übertragen werden kann. Vorgeschlagen wird ein jährlicher Betrag in Höhe von 75.000.- €.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth dankt für die Präsentation und auch dafür, dass an die Barrierefreiheit gedacht wurde. Bei den Spielplätzen sollte nicht nur an Bewegung gedacht werden, sondern auch an Kommunikation. Schulen wurden bereits einmal angeschrieben um Ideen für Spielplätze zu entwickeln. Es könnte ein Ideenwettbewerb der Schüler durchgeführt werden. Auch am Bootshafen sollte Wasser mit integriert werden.

Wolfgang Bader begrüßt ebenfalls das Spielplatzkonzept mit dem Modellieren des Geländes und der Barrierefreiheit. Die ergänzenden Spielgeräte für das Weidach seien ja bereits da. Er bittet zu prüfen, ob sie passen.

Christine Fröhlich bringt Herrn Günter Belzig, einen Spezialisten für Spielplätze ins Spiel. Er sei aus Schrobenhausen und entwickle Alternativkonzepte für Spielplätze (z.B. Nachhaltigkeit). Sie schlägt vor, Herrn Belzig einen Vortrag durchführen zu lassen.

Barbara Henle spricht auch andere Behinderungen wie Seh- und Hörbehinderungen an. Gebe es hier einige Möglichkeiten, auch diese Sinne anzusprechen? Außerdem bittet sie die Schaukeln etwas stabiler zu gestalten, damit auch Eltern mitschaukeln können.

Beschluss

Der HFSK-Ausschuss beschließt die Umgestaltung des Spielplatzes am Bootshafen wie in der Planung vorgelegt mit der Firma  Mayer.

Die Verwaltung wird beauftragt, das bereits begonnene Spielplatzkonzept für die städtischen Spielplätze fortzuführen und dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur Billigung vorzulegen. Das Konzept soll im Entwurfsstadium mit dem Kinder-, Jugend- und Familienbeirat  erarbeitet werden. Dem Stadtrat wird empfohlen, zur nachhaltigen Umsetzung des Spielplatzkonzeptes jährlich ein festes Budget zur Verfügung zu stellen, dass ggf. auch übertragen werden kann. Vorgeschlagen wird ein jährlicher Betrag in Höhe von 75.000,- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Erlass einer Spielplatzsatzung; Vorberatung des Satzungsentwurfs und ggf. Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Kinderspielplätze, die genügend Platz zum Klettern, Toben, Rutschen oder Schwingen bieten, sind für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern ein wesentlicher Baustein. Beim Spielen trainieren Kinder Motorik, Gleichgewichtssinn, Koordination und Sozialverhalten. Ein Kinderspielbereich, integriert in eine ansprechend gestaltete Freifläche bietet Aufenthaltsqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Damit kann ein generationenübergreifender Treffpunkt geschaffen werden.

Als wachsende Stadt verzeichnet Füssen eine anhaltende Erweiterung beziehungsweise eine Verdichtung von Wohnbauflächen. Damit wachsen gleichzeitig die Anforderungen an die Qualität des Wohnumfelds und der nutzbaren Freiflächen für Kinder.

Gerade auch die Kinder der Stadt sollen künftig bei Wohnungsbauprojekten davon profitieren: Dazu wird vorgeschlagen, eine Spielplatzsatzung zu erlassen, die die schon bestehenden, zumeist recht pauschal gehaltenen bauordnungsrechtlichen Regelungen (insbesondere § 7 BayBO) ergänzt und konkretisiert.

Die neue Spielplatzsatzung, die sich auf Vorgaben zur Größe und Lage der Spielplätze auf privaten Baugrundstücken beschränkt, soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, gerade vor dem Hintergrund zunehmender Flächenkonkurrenz im städtischen Raum, die Qualität sowie die nachhaltige Instandhaltung privater Spielflächen zu sichern.

Im Vorfeld zu dieser Spielplatz-Satzung wurden verschiedene Satzungsvarianten angeregt und auch diskutiert. Viele, vor allem größere Kommunen stellen deutlich mehr und aufwändigere Anforderungen an die Gestaltung, Ausstattung, Instandhaltung und Pflege dieser Spielplätze.

Worum ging es dabei z.B.:

  • Barrierefreie Erreichbarkeit:

Dieser Hinweis wird in die Satzung mit aufgenommen, obwohl es auch hier schon einer klaren Definition bedarf, was damit gemeint sein soll.

  • Definition unbestimmter Rechtsbegriffe wie „erheblichen Bedürfnis“, „Bedürfnisse behinderter Kinder“, usw.?

Das sind beispielhaft genau die Definitionsfragen, die sich die Verwaltung im Vorfeld gestellt hat. Wenn man das rechtssicher regeln will, müsste dies zum Satzungsinhalt werden. Wir würden in unserem Spielplatzkonzept z.B. zum Bedürfnis behinderter Kinder insofern darauf eingehen, indem mindestens ein Spielgerät auch für Kinder aufzustellen ist, dass die Belange behinderter Kinder berücksichtigt.

  • Freie Zugänglichkeit

Spätestens seit dem Bauvorhaben bzw. dem „vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sonnenstraße“ (= Guggemos-Wiese) ist die freie Zugänglichkeit privater Spielplätze ein Thema.

Dazu kann ein kurzer Hinweis auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. August 1982 (MABl. S. 474, ber. S. 562) hilfreich sein. Dort wird z.B. geregelt, dass

  • dann, wenn der Spielplatz nicht auf dem Baugrundstück errichtet wird, rechtlich gesichert sein muss, dass er den Wohnungsinhabern auf dem Baugrundstück zur Verfügung steht.  
  • dann, wenn der Spielplatz allgemein zugänglich sein soll, die Kommune sich anteilig an den Kosten beteiligen muss.

Hinzu kommt, dass dies in den allermeisten Fällen auch ein versicherungstechnisches Problem wäre, das den Bauherren kaum auferlegt werden kann.

  • Vorgaben zur Ausstattung mit bestimmten Spielgeräten (z.B. mindestens mit einem Spielgerät wie z.B. Rutschen, Wippen, Schaukeln, Klettergeräte und -einrichtungen, Balken, Taue, Brücken, Recks, Hangelgeräte, etc. oder mit geeignetem Fallschutz (z.B. Holzhäcksel) und mit einer separaten Sandspielfläche von mindestens 0,3 m² je Wohnung auszustatten.

Die Spielgerätevorgabe würde unter Umständen Anbieter einschränken bzw. ausschließen, der ja in eine andere Richtung geht als nur klassisch eine Wippe, Schaukel etc. aufzustellen. Auch gibt es interaktive Spielgeräte die hier nicht erwähnt sind. Ein geeigneter Fallschutz ist nach DIN immer zu gewährleisten und muss nicht extra erwähnt werden, da man dafür haften würde.

  • Vorgaben zur Sandspielfläche (Größe, Ausstattung, Schüttung usw.)

Wer soll das wie und mit welchem Aufwand kontrollieren?

Im Verwaltungsentwurf wurde nun auf solche zusätzliche Regelungen verzichtet, da diese einen Verwaltungsaufwand bedeuten würden, den die Stadt nie und nimmer leisten könnte. Außerdem müsste dann zumindest in Teilen konkrete, allgemein verständliche und auch messbare Standards aufgestellt werden, anhand derer rechtssicher geprüft werden kann, ob der private Bauherr diese Anforderung erfüllt hat. Dies mag zwar in einer Großen Kreisstadt oder einer kreisfreien Stadt machbar sein, weil diese i.d.R. auch Baugenehmigungsbehörde ist (und mit der Bauabnahme z.B. der Freiflächen die Prüfung gewährleisten kann), nicht aber in kleineren Gemeinden. Und nur Festsetzungen um der Festsetzungen Willen können nicht unser Anspruch sein.

Im Einzelnen wird auf den beiliegenden Satzungsentwurf verwiesen, der zur Beratung gestellt wird und ggf. dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen werden soll.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Personalausschuss beschließt den Entwurf der beiliegenden Kinderspielplatzsatzung.


Der beiliegende Satzungsentwurf wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Personalausschuss beschließt den Entwurf der beiliegenden Kinderspielplatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS); Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die städtische Erschließungsbeitragssatzung vom 19.05.2011 stützt sich auf § 132 BauGB i. V. m. Art. 23 GO sowie die erste Änderung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 25.02.2014 und zweite Änderungssatzung vom 25.09.2019. Der erforderliche Mindestinhalt nach § 132 BauGB enthält die städtische Satzung.

Seit der Gesetzesänderung des Art. 5a Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) ist seit dem 01.04.2016 als maßgebliche Rechtsgrundlage zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Landesgesetzgebung zurückzugreifen. Somit bedarf es neben den bundesrechtlichen Mindestanforderungen des Baugesetzbuchs weiterer Mindestanforderungen einer Abgabensatzung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG.

Um dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung zu berücksichtigen bedarf es des Neuerlasses der Erschließungsbeitragssatzung. Der Satzungsentwurf wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages erarbeitet und berücksichtigt die erforderlichen Mindestinhalte nach landesrechtlicher Grundlage (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG).

Hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen wird den Gemeinden nach Art. 13 Abs. 5 und 6 KAG die Möglichkeit eingeräumt durch Satzung Erschließungsbeiträge  teilweise zu erlassen. Der Satzungsentwurf enthält eine solche Satzungsregelung. Durch diese Bestimmung, ermöglicht die Stadt Füssen einen abgemilderten Übergang zur 25-jährigen Ausschlussfrist der Beitragserhebung.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich bittet künftig alle Neuerungen oder Änderungen in der Satzung rot zu drucken.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen; Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Im Zuge von Baumaßnahmen kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Eingriffsfolgen sind auszugleichen und können auf der beeinträchtigten Fläche selbst oder durch Maßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Werden Ausgleichsmaßnahmen nicht auf dem Baugrundstück selbst festgelegt, hat die Stadt Füssen die erforderlichen Flächen bereitzustellen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Füssen empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach dem beigefügten Satzungsentwurf.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Füssen empfiehlt dem Stadtrat den Erlass  der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach dem beigefügten Satzungsentwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zuwendungsantrag aus dem Sonderbudget Leihgeräte

Aus dem vom Freistaat Bayern aufgelegten Sonderbudget Leihgeräte im Digitalpakt Schule hat die Stadt Füssen einen Förderantrag beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt. Mit diesem Förderprogramm können im Digitalpakt Schule insgesamt 70 Tablets für die Schülerinnen und Schüler beschafft werden. In Absprache mit den beiden Schulleitungen erhalten die Grundschule Füssen-Schwangau 30 Tablets (20 für Füssen, 10 für Schwangau) und die Anton-Sturm-Mittelschule 40 Tablets.

Füssen erhält Zuschlag im Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“

Die Stadt Füssen hat sich mit dem Projekt „Modernisierung und Nachverdichtung von Wohnungen im Ortsteil Ziegelwies“ zum Modellvorhaben des Bayer. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr beworben. Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 teilte das Ministerium nun der Stadt Füssen mit, dass  die Stadt Füssen als eine von 10 Kommunen in Bayern mit diesem Projekt den Zuschlag zu diesem Förderprogramm erhalten hat.

Anmeldungen zu den Kindertagesstätten künftig über Bürgerservice-Portal

Die Anmeldungen für unsere Kindertagesstätten erfolgen künftig auf digitalem Weg. Über das Bürgerservice-Portal können Eltern künftig ihre Sprößlinge online anmelden. Herkömmliche Anmeldungen wird es künftig nicht mehr geben. Anmeldungen werden dann im Januar und Februar 2021 möglich sein. Darauf wird durch entsprechende Bekanntmachungen hingewiesen.

Ilona Deckwerth erinnert daran, dass es auch Menschen gebe, die die Anmeldung nicht digital machen können. Wie könnte hier verfahren werden. Barbara Henle antwortet, dass diese Familien dann in den Kindergarten kommen können und sie sei dann hier behilflich.

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7. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 16. Juni 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. Juni 2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16. Juni 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16. Juni 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 21.07.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Anträge und Anfragen li egen derzeit nicht vor.

Datenstand vom 06.08.2020 10:08 Uhr