Datum: 29.09.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Auslobung eines Realisierungswettbewerbs für den Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen Vorstellung und Billigung der Auslobung eines nichtoffenen Planungswettbewerbes mit direkt bestimmten Teilnehmern (Einladungswettbewerb)
3 Vorstellung und Billigung der Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Füssen
4 Vorstellung und Billigung der Sanierung der "Alatseestraße" im Bereich des Gipsbruchweihers einschl. der Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten
5 Errichtung einer Fußgänger-Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Von-Freyberg-Straße; Vorstellung und Billigung der Planung und Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten
6 Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße zur An- bzw. Umsiedlung verschiedener Handelsmärkte; Aufstellungsbeschluss
7 Tiroler Grundbesitz der Stadt Füssen; Vorstellung des Grundbesitzes und Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019 und Ausblick auf bevorstehende Maßnahmen
8 Errichtung einer Polleranlage für den Bereich der Fußgängerzone in der Altstadt
9 Bekanntgaben & Informationen
9.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte und Beschlüsse
9.2 Bekanntgabe von verschiedenen Vergaben als laufende Verwaltungsangelegenheiten
10 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 8. September 2020
11 Anträge, Anfragen
11.1 Untertunnelung der Innenstadt

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Erweiterung Autohaus Medele und Schäfer – Naturschutzgebiet
Harald Vauk spricht die Erweiterung des Autohauses Medele und Schäfer im Landschaftsschutzgebiet an. Alle Unweltbehörden haben sich seiner Ansicht nach dagegen ausgesprochen. Er möchte wissen, ob dem Stadtrat das Meinungsbild im Energie und Umweltbeirat mitgeteilt  und darüber diskutiert wird. 

Des Weiteren führt er aus, dass es immer schwierig sei,  Bauherrn vorzuschreiben was und wie sie auf ihrem Grundstück bauen sollen. Warum werde heute der Verkauf des Grundstücks an Medele und Schäfer beschlossen, bevor alles vorgelegt wurde. 

Andreas Eggensberger erklärt, dass diese Erweiterung als sehr negativ eingestuft wurde. Das Ergebnis werde dann diskutiert werden. Allerdings handele es sich um einen bestehenden Betrieb, der nicht einfach mal so wo anders hinverlegt werden könne.

Die Vorgaben des „european energy awards“ sollten eingehalten werden.

Peter Hartl weist darauf hin, dass im Notarvertrag entsprechende Vereinbarungen enthalten seien, die sowohl für die Stadt als auch für den Erwerber alle Möglichkeiten offen halten, falls die geplante Bebauung/Erweiterung dort nicht möglich sein sollte.


Gastronomie in Füssen

Harald Vauk spricht den Erlass der Gebühren für die zusätzlichen Schankflächen der Gastronomiebetriebe an. Hiervon profitieren jedoch nur die Gastronomen in der Fußgängerzone. Er berichtet über schwarze Schafe bei diesen Gastronomen. Warum bekommen die Gastronomen z.B. in Hopfen oder andernorts keine derartigen Vergünstigungen.

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass es sehr schade sei, wenn ein Gastronom seine Mitarbeiter nicht fair behandle. Seitens der Stadt werden alle gleich behandelt.

Harald Vauk ergänzt, dass eine größere Verkaufsfläche auch mehr Gewinn bringe. Bürgermeister Eichstetter hofft, dass dies eine einmalige Angelegenheit war und es kein derartiges Szenario mehr gebe. 

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2. Auslobung eines Realisierungswettbewerbs für den Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen Vorstellung und Billigung der Auslobung eines nichtoffenen Planungswettbewerbes mit direkt bestimmten Teilnehmern (Einladungswettbewerb)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts wird es immer schwerer, entsprechenden Wohnraum zu finden. Die Sicherstellung der Wohnraumversorgung ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre. Diesbezüglich möchte die Stadt Füssen in Verbindung mit staatlicher Förderung neuen bezahlbaren Wohnraum auf dem Grundstück Floßergasse 22 schaffen.

Die Umsetzung für bezahlbaren Wohnraum soll durch einen Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 nun realisiert werden. Um für dieses topografisch nicht einfache Gelände verschiedene Planungsvorschläge zu erhalten, ist nach dem Grunderwerb der Liegenschaft Floßergasse 22 (Flur Nr. 287/1), als nächster wichtiger Schritt die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs geplant.

Dieses dient der Findung geeigneter Planer sowie einer gestalterischen und wirtschaftlichen Lösung der Bauaufgabe. Mit dem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, möchte die Stadt Füssen herausragende aufwertende Lösungen finden. Im Fokus steht dabei die Schaffung von gutem und bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Lebensmodelle und Lebensphasen. 

Kurz zur bisherigen Beschlusslage:

  • Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 287/1 durch Beschluss vom 8. Oktober 2019
  • Genehmigung des notariellen Kaufvertrages durch Beschluss vom 26. November 2019
  • Beschluss vom 26. November 2019 zur Überplanung des erworbenen Grundstücks zum Zwecke der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einerseits und der Freiflächen-/Grünanlagengestaltung im Hangbereich andererseits zu, sofern zu letzterem auch eine Bezuschussung aus Städtebaufördermitteln oder ähnlichem in Aussicht gestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben entsprechende Planungs- bzw. Betreuungsangebote einzuholen und dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
  • Beauftragung der Landherr und Wehrhahn Architektenpartnerschaft mbB mit der Wettbewerbsbegleitung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Flossergasse 22

Berücksichtigung Denkmalschutz:

Wegen der unmittelbaren Nähe zum Franziskanerkloster hat das Bauprojekt auch unter städtebaulichen Aspekten eine hohe Bedeutung. Bisher haben verschiedene Abstimmungsgespräche zum Vorgehen zwischen dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Ostallgäu, Kreisbaumeister und Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadtverwaltung stattgefunden. Die genaue Aufgabenstellung ist dem Auslobungstext zu entnehmen, der als Anlage beiliegt und auf dem verwiesen wird.

Einladungswettbewerb

Die darin zur Beteiligung vorgesehenen Architektur- bzw. Planungsbüros wurden in Abstimmung mit der Förderstelle, der Regierung von Schwaben, ausgewählt. Angesichts der Anzahl der Wohnungen und der Dimension des Wettbewerbes ist nur mehr ein Einladungswettbewerb mit definierten Teilnehmern (10 – 12) geplant.

Fach- und Sachpreisrichter
Im Auslobungstext ist auch die Besetzung der Sach- und Fachpreisrichter enthalten. Aufgrund des nunmehr vorgesehenen Einladungswettbewerbes wären nun nur mehr drei Sachpreisrichter ausreichend, die aus dem Stadtrat zu besetzen wären. Neben dem Ersten Bürgermeister könnten noch zwei weitere Vertreter sowie insgesamt weitere drei, ständig anwesende Stellvertreter bestellt werden.

Aufgrund des Beschluss des Stadtrats vom 11.2.2020 wurde die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München mit der Vorbereitung und fachlichen Betreuung des Wettbewerbsverfahrens beauftragte. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung sollen interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten gebildet werden.

Bestimmungen zur Durchführung des Wettbewerbs:

Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Stadt Füssen bei der Durchführung eines Planungswettbewerbs den europa- und bundesweit geltenden rechtlichen Standards bei ihrer Aufgabe, einen fairen Leistungswettbewerb für Planungsdienstleistungen sicherzustellen. Die Stadtverwaltung handelt grundsätzlich nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) und der einschlägigen Vergabeverordnungen (u. a. Vergabeverordnung - VgV und Unterschwellenvergabeordnung - UVgO). 

Es ist geplant, den Planungswettbewerb als nicht offener Wettbewerb mit direkt bestimmten Teilnehmern (Einladungswettbewerb) gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 auszuloben, da der geschätzte Auftragswert für die Planungsleistung unterhalb des Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro liegt.

Wird der o. g. Schwellenwert nicht erreicht, entfällt die Bekanntmachungspflicht im EU- Amtsblatt, es gelten jedoch dennoch die Grundprinzipien des Vergaberechts wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung. Das Verfahren kann daher nach §§50 u.52 der UVgO angelegt werden.

Die UVgO ähnelt in ihrer Struktur der Vergabeverordnung (VgV), nach § 50 UVgO sind öffentliche Aufträge über freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben daneben regelt § 52, dass Planungswettbewerbe, insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens, durchgeführt werden können.

Wettbewerbsablauf:

Der beabsichtigte Architektenwettbewerb durchläuft grob folgende 3 Stufen/Phasen:

  • Erste Stufe: Auswahlverfahren

Bei dem vorgeschalteten Auswahlverfahren werden die Teilnehmer für den nachfolgenden nicht offenen Planungswettbewerb ermittelt. Die zu bestimmende Teilnehmerzahl sollte sich an der Aufgabe, der Vielfalt von Lösungsmöglichkeiten und der Leistungsfähigkeit orientieren.
Aufgrund der vorliegenden Aufgabenstellung wurden im Vorfeld des Wettbewerbes 10 Architektur-/Stadtplanungsbüros durch die Ausloberin in Abstimmung mit dem begleitenden Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn und der Regierung von Schwaben als Fördergeber direkt ausgewählt.

  • Zweite Stufe: Planungswettbewerb / Bewertung

In diesem zweiten Teil des Verfahrens sollen von den zehn ausgewählten Bewerbern die Wettbewerbsbearbeitung durchgeführt werden. Für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten ist entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 ein Preisgericht aus sogenannten Sach- und Fachpreisrichtern zu benennen. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein, Fachpreisrichter besitzen die Qualifikation der Teilnehmer. Nach den Wettbewerbsregeln muss die Anzahl der Fachpreisrichter immer höher sein, d.h. mindestens ein Preisrichter mehr, als die Anzahl der Sachpreisrichter. Damit das Preisgericht nicht unnötig vergrößert wird, soll die Anzahl der Sachpreisrichter, -innen auf 3 Preisrichter, -innen begrenzt werden. Aus diesem Grund sollen neben dem ersten Bürgermeister 2 Stadträte, -rätinnen (je Fraktion) als Sachpreisrichter, -innen und drei Stadträte, -rätinnen als Vertreter an den Terminen Preisrichtervorbesprechung, Kolloquium und Preisgerichtssitzung teilnehmen. Das Preisgericht ist unabhängiger Berater der Ausloberin. Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe, sowie die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Preisgericht.

Die Benennungen der Sachpreisrichter,-innen haben die Fraktionen vorberaten. Auf Grundlage der Rückmeldung der Fraktionen sind von der Verwaltung folgende Personen vorgesehen:


Sachpreisrichter (innen)
(3 Teilnehmer, mit Stimmrecht)

1.        Herr Eichstetter, Erster Bürgermeister 
2.        Wolfgang Bader, Dritter Bürgermeister 
3.        Thomas Scheibel

Ständig anwesende (r) Sachpreisrichter (in)
(1-2 Teilnehmer)

1.        Christian Schneider, Zweiter Bürgermeister 
2.        Christine Fröhlich
3.         Christoph Weisenbach

In der Preisrichtervorbesprechung wird die Auslobung vollumfänglich diskutiert und beschlossen. Ein Entwurf der Auslobung des Wettbewerbs ist beigefügt (Stand 14.9.2020). Danach erfolgt der Versand der Wettbewerbsunterlagen an die ausgewählten Teilnehmer. Nach dem Kolloquium (voraussichtlich am 20.11.2020), das dem Dialog zwischen Ausloberin und Teilnehmern, zur Klärung von Rückfragen sowie der Präzisierung der Aufgabe dient, erfolgt die Preisgerichtssitzung.
Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben der Ausloberin und den dort genannten Beurteilungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert (Protokoll).

Als Durchführungszeitraum ist für diesen Teil der 10.2.2021 vorgesehen.

Dritte Stufe: Vergabeverfahren

Im Verhandlungsverfahren nach einem Planungswettbewerb führt der Auftraggeber die Auftragsgespräche in der Regel mit allen Preisträgern (voraussichtlich 3) des Wettbewerbs. Die Auftragskriterien und ihre Gewichtung gibt er in der Aufforderung zur Teilnahme an den Auftragsverhandlungen an. 

In den Auftragsgesprächen mit den Preisträgern des Planungswettbewerbs kann sich der Auftraggeber schwerpunktmäßig auf die Bewertung des Wettbewerbsergebnisses der preisgekrönten Wettbewerbsarbeiten beschränken. Ansonsten kann er Auftragskriterien einsetzen, die er bisher weder im Teilnahmewettbewerb noch im Planungswettbewerb abgefragt hat, wie zum Beispiel: Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Projektteams und das Honorar.
  
Nach Abschluss der Auftragsgespräche legt die Bewertungskommission dem Stadtrat einen Vergabevorschlag mit dem Gewinner vor. Als Durchführungszeitraum ist für diesen letzten Teil Mitte April vorgesehen.

In Anlehnung an die bisher durchgeführten Wettbewerbs- und VgV-Verfahren wird die Bildung einer Bewertungskommission vorgeschlagen, die sich aus Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Die vorgeschlagene Kommission ist angehalten, den Architekten auszuwählen, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertungskommission wie folgt zusammenzusetzen:

1. Armin Angeringer (Verwaltungsrat / Bauamtsleiter)

2. Göster Reinhold (Technischer Angestellter / Bauamt-Hochbau)

Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO wird die den Wettbewerb begleitende Architektenpartnerschaft Landherr & Wehrhahn ebenfalls beratend tätig sein.

Fazit:

Als Ergebnis des Wettbewerbs wird eine ausgereifte Gebäudeplanung erwartet, die nach der Auslobung zügig beauftragt werden kann. Im Bereich von Fachplanungen, z.B. bei Statik oder der Technischen Ausrüstung sind im Anschluss an den Wettbewerb gesonderte Ingenieurbüros mit der Detailplanung zu beauftragen (voraussichtlich nach Maßgabe § 50 UVgO / nationale Vergabe)
Mit den notwendigen Fachplanungen ergänzt, soll zur Vorbereitung eines Baubeschlusses eine Übertragung des Wettbewerbsergebnisses in eine Entwurfsplanung i.V.m. der Erarbeitung einer Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt werden (Leistungsphase 2- 3). Die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 4 - 9, nach § 34 HOAI, soll zum Zeitpunkt der Baubeschlussfassung durch das jeweilig zuständige Gremium beschlossen werden.

Zeitplanung:

Eine konkrete Zeit- /Maßnahmenplanung für den Wettbewerb kann erst mit der Bekanntmachung und nach Abstimmung mit dem Preisrichter, -innen erfolgen. Hierfür ist die vorliegende Beschlussfassung erforderlich. Eine Auslobung des Wettbewerbs wird zeitnah nach Beschlussfassung über diese Vorlage erfolgen.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bei der Durchführung von Planungswettbewerben ist ab dem Zeitpunkt der Ausgaben der Wettbewerbsunterlagen am 16.10.2020 bis zur Entscheidung des Preisgerichts über den Wettbewerbssieger ein Zeitraum von ca. 5 bis 6 Monaten zu kalkulieren.

Nach heutigem Stand ist von folgender Zeitschiene für das Gesamtprojekt auszugehen:

  • Beschluss Auslobung im Stadtrat
28.9.2020
  • Preisrichtervorbesprechung
7.10.2020
  • Rückfragekolloquium 
20.11.2020
  • Sitzung des Preisgericht
10.2.2021
  • Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern
  Ende März 2021
  • Vertragsabschluss, Umsetzung Entwurfsplanung
Mitte April 2021
  • Genehmigungs- und Ausführungsplanung
Ende 2021
  • Bauzeit einschl. Abbruchplanung und -arbeiten
ca. 2 Jahre

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines nichtoffenen, einphasigen und anonymen Einladungswettbewerbs nach RPW 2013 auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Auslobung.
  
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zum Auslobungstext, gemäß Anlage, Stand 14.9.2020, für den Realisierungswettbewerb „Neubau einer Wohnanlage, Floßergasse 22 in Füssen“, erstellt durch die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München zu.

Das Preisgericht legt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) den endgültigen Auslobungstext fest.

Dem Vorschlag der Verwaltung über die Zusammensetzung der Bewertungskommission zur Bewertung der Planungsteams im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt.

Der Besetzung des Preisgerichts mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Füssen und den o. g. Stadträten, -rätinnen als Sachpreisrichter, sowie jeweils entsprechenden Stellvertretern, -rinnen wird zugestimmt.

Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts und auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, einen der Preisträger mit der Planung bis Leistungsphase 3 zu benennen und den Vergabevorschlag dem jeweiligen zuständigen Gremium vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Für die Freien Wähler wies Christine Fröhlich darauf hin, dass nicht sie als Sachpreisrichterin teilnehmen werde, sondern Herr Jürgen Doser. 

Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson haben einige Anregungen:

Magnus Peresson  führt aus, dass er und Dr. Böhm dagegen stimmen werden. Dies liege an der Entwicklung. Vor 500 Jahren sei der Lech so hoch gewesen, dass er hier reingeflossen ist. Es handelte sich um eine sog. Kehrwasser-Situation. Hier habe sich Lehm abgelagert. Das sei nicht der Baugrund, den man sich wünsche. Ein Kehrwasser sei eine einmalige Gelegenheit. Sollte hier gebaut werden, verschwinde ein Stück Stadtgeschichte. 

Dr. Christoph Böhm trägt vor, dass es keine Tiefgarage gebe, weil der Hang nicht angetastet werden kann.  Außerdem sei ein 30° Winkel bei der Fundamentierung einzuhalten. Um ein Haus zu errichten brauche man ein Fundament (auf einen Keller werde verzichtet). Hierzu müsse eine Sondierung gemacht werden um festzustellen, welcher Untergrund vorhanden ist. Diese müsse auf 1.30 m hinunter, und somit 2,41 m vom Hang weg gehen. Das Baufenster ist kleiner. Außerdem bittet er zu berücksichtigen, dass in dem vorderen Haus die Fenster zugebaut werden. Es gebe zwei Möglichkeiten, entweder das Haus bleibe stehen, dann habe es Bestandsschutz oder es werde.

Magnus Peresson bemängelt, dass bei den angeschriebenen Architekten ein Name stehe, mit dem es schon Probleme in der Altstadt gegeben habe. 

Christoph Böhm  möchte, dass im Ausschreibungstext auf Seite 34 und 30  „sprossenlose Fenster“ gestrichen wird.

Außerdem ist er der Ansicht, dass es problematisch sei, Stellplätze bereits in der Ausschreibung abzulösen. Ein Realisierungswettbewerb soll zeigen, ob dieses Grundstück bebaut werden kann oder nicht. Wenn hier Stellplätze angeordnet werden müssen, ist das Projekt nicht realisierbar. Wenn dieses Gebiet nur im Rahmen der jetzigen Bebauung bebaut wird, könne auch er mitgehen.

Frau Semmlin vom Architekturbüro Landherr & Wehrhahn erklärt, dass der Quaglioblick noch genauer definiert werden soll. Das Baufeld beziehe sich auf die oberirdischen Anlagen. Der 30° Winkel  könne berücksichtigt werden. Die Abstandsflächen und auch die Auslobung seien gemäß der Bayer. Bauordnung bzw. den Wettbewerbsrichtlinien erstellt. Die Altstadtsatzung sei in Bezug auf die Fenster zitiert worden, die Stellplätze sind Abwägungssache. 

Nikolaus Schulte führt aus, wenn das Gebäude ein Wirtschaftsgebäude ist, dann habe es  keine Sprossenfenster und für Stellplätze gebe es eine Tiefgarage bei der Sparkasse, die nicht weit entfernt ist. 

Dr. Metzger fand den Beitrag von Magnus Peresson sehr interessant und möchte  das  Kehrwasser in irgendeiner Weise hier einbauen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines nichtoffenen, einphasigen und anonymen Einladungswettbewerbs nach RPW 2013 auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Auslobung.
  
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zum Auslobungstext, gemäß Anlage, Stand 14.9.2020, für den Realisierungswettbewerb „Neubau einer Wohnanlage, Floßergasse 22 in Füssen“, erstellt durch die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn, Karlstraße 55 aus 80333 München zu.

Das Preisgericht legt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) den endgültigen Auslobungstext fest.

Dem Vorschlag der Verwaltung über die Zusammensetzung der Bewertungskommission zur Bewertung der Planungsteams im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt.

Der Besetzung des Preisgerichts mit dem ersten Bürgermeister der Stadt Füssen und den o. g. Stadträten, -rätinnen als Sachpreisrichter, sowie jeweils entsprechenden Stellvertretern, -rinnen wird zugestimmt.

Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts und auf der Grundlage eines Verhandlungsverfahren wird die Verwaltung beauftragt, einen der Preisträger mit der Planung bis Leistungsphase 3 zu benennen und den Vergabevorschlag dem jeweiligen zuständigen Gremium vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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3. Vorstellung und Billigung der Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 11. Februar 2020 hat der Stadtrat die Beauftragung einer Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Füssen beschlossen. Der Auftrag wurde nach vorheriger Ausschreibung an die CIMA-Institut für Regionalwirtschaft GmbH erteilt.

Vorausgegangen waren intensive Beratungen in der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung“. Dort wurde schnell deutlich, dass für die verschiedenen bau- und wohnungspolitischen Instrumente verlässliche, gutachterliche Grundlagen zum Wohnungsbestand und zur weiteren Wohnungsentwicklung, und zwar konkret in Füssen, notwendig bzw. wenigstens hilfreich sind.

Zentrale Aufgabe dieser Wohnraumbedarfsanalyse ist es deshalb, auf Basis von Bestandsindikatoren sowie der Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung den zukünftigen Wohnungsbedarf möglichst präzise zu beschreiben und darauf aufbauend geeignete Handlungsempfehlungen für die Stadt Füssen zu entwickeln.

Fabian Böttcher, Vertreter des beauftragten CIMA-Instituts für Regionalwirtschaft GmbH erläuterte anschließend das Ergebnis der Untersuchung. Dazu wird sowohl auf die zusammenfassende Präsentation als auch auf die Analyse selbst verwiesen.

Ergänzt wird diese Grundlage im Weiteren noch durch den ebenfalls in Aufstellung befindlichen qualifizierten Mietpreisspiegel, der voraussichtlich im Oktober 2020 vorgestellt wird.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt nach weiterer kurzer Beratung vom Entwurf der Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Füssen Kenntnis und billigt diese vollinhaltlich. Sie ist Grundlage für die künftigen  wohnungspolitischen Entscheidungen bzw. Weichenstellungen.

Diskussionsverlauf

Zum Thema Leerstände wird erklärt, dass Ferienwohnungen ja bewohnbar sind und nicht zu den Leerständen gehören. Heut wurde eine quantitative Analyse vorgestellt, wichtig wäre auch eine qualitative Analyse. Um eine Staffelung nach Einkommen zu erreichen, müsse eine Umfrage vor Ort durchgeführt werden. 

Ilona Deckwerth bittet um die genauen Zahlen der demografischen Entwicklung. Füssen sei um Jahre voraus.

Auf die Frage von Thomas Scheibel nach dem Arbeitsmarkt erklärt Herr Böttcher, dass viele der Ansicht sind, die Infrastruktur müsse stimmen. Das sei sicherlich richtig, aber das eine bedingt immer auch das andere. Qualitativ gute Arbeitsplätze sind immer auch wichtig für die Wohnungswahl. 

Zu Nachfragen bezüglich der künftigen Prognosen (z.B. Füssen wird jünger) und der Nachfrage von Dr. Martin Metzger wegen der Attraktivität Füssens für Senioren erläuterte Fabian Böttcher zusammenfassend wie folgt:

Grundlegende Punkte zur Methodik:
  • Grundsätzlich schreibt das Prognosemodell den Altersaufbau der Stadt Füssen in den kommenden Jahren fort; ein im Jahr 2020 50 Jahre alter Mann ist im Jahr 2035 demnach 65.
  • Zusätzlich berücksichtigen wir Zu- und Fortzüge sowie Sterbefälle für jeden Jahrgang.
  • Die Annahmen der Zu- und Fortzüge orientieren sich dabei an den Daten aus dem Einwohnermelderegister von Füssen der letzten Jahre.
  • Zusätzlich unterstellen wir für die Sterblichkeit die aktuelle bayerische Sterbetafel.

Altersaufbau in Füssen:
  • In den letzten Jahren ist die Zahl der Älteren (über 75 Jahre) in Füssen stark gestiegen; zwischen 2015 und 2019 etwa um 13%.
  • Wir starten in die Prognose daher mit sehr hohen Bestandswerten.
  • Dies muss beim Vergleich des Ausgangsjahres 2019 mit dem Endjahr der Prognose 2035 berücksichtigt werden.
  • Ein Blick auf den aktuellen Altersaufbau in Füssen (siehe Bevölkerungspyramide) erlaubt bereits erste Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung.
  • Zur besseren Orientierung habe ich bei 65 und bei 75 Jahren eine waagerechte Linie eingezeichnet.
  • Erkennbar ist, dass einige Jahrgänge der heute 65 bis unter 75 Jährigen schwächer besetzt sind. Hier ist die wesentliche Ursache für den Rückgang der über 75-Jährigen in der Prognose zu finden.
  • Wenn die wieder stärker besetzten Jahrgänge (um das 55. Lebensjahr) weiter nachrücken, wir die Zahl der über 75-Jährigen voraussichtlich wieder etwas ansteigen. Dies wird aber nach dem Jahr 2035 sein.


Fazit:
  • Die Entwicklung einzelner Altersgruppen ist durch den heutigen Altersaufbau, der Wahl der betrachteten Gruppe (z.B. 60 bis unter 65, 65 und älter etc.) und den Veränderungen durch Wanderungen und Sterblichkeit abhängig.
  • Auch die Betrachtung des Zeitraumes ist wichtig. Obgleich im Zeitraum 2019 bis 2035 die Zahl der Älteren insgesamt rückläufig ist, kann es in einzelnen Jahrgängen oder Altersgruppen kurzfristig zu anstiegen kommen.
  • Ursache sind fast immer stärker oder schwächer besetzte Jahrgänge im Altersaufbau.
  • Dieser Altersaufbau hat sich über die letzten Jahrzehnte entwickelt und ist von vielen Ereignissen abhängig (z.B. Geburtenausfall durch den zweiten Weltkrieg, Baby-Boomer sowie Zu- und Fortzüge etc.).

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt nach weiterer kurzer Beratung vom Entwurf der Wohnraumbedarfsanalyse für die Stadt Füssen Kenntnis und billigt diese vollinhaltlich. Sie ist Grundlage für die künftigen  wohnungspolitischen Entscheidungen bzw. Weichenstellungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Vorstellung und Billigung der Sanierung der "Alatseestraße" im Bereich des Gipsbruchweihers einschl. der Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Anfang Februar 2020 ist es an der Alatseestraße zwischen Bad Faulenbach und dem Alatsee auf Höhe des sog. „Gipsbruchweihers“ zu einem Böschungsbruch gekommen. Das Schadensbild stellt sich so dar, dass direkt am Asphaltrand der Alatseestraße auf eine Länge von ca. 30 m der Boden aufgerissen ist. Die Böschung ist insgesamt in Richtung Gipsbruchweiher in Bewegung. Der Riss ist ca. 80 cm bis 1,20 m tief, der Bankettbereich um ca. 40 cm abgesunken. Seither ist diese Verbindungsstraße dort für den Pkw-Verkehr komplett gesperrt.

Vorübergehend ist der Bereich für den Rad- und Fußgängerverkehr freigegeben. Ein KFZ-Verkehr ist von Faulenbach Richtung Ober- und Mittersee seither nicht möglich.

Der betroffene Straßenbereich befindet sich in einem umweltschutzfachlich sehr sensiblen Bereich: Natura 2000 – Gebiet, Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet (Flora-, Fauna-, Habitatgebiet). Zudem ist der Gipsbruchweiher als „Alpenbiotop“ ausgewiesen. Insofern werden bei der Sanierungsplanung auch die betroffenen Fachstellen, vor allem die Untere Naturschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt, ein gehöriges Wörtchen mitreden. Zudem ist die Baulärmverordnung der Stadt Füssen zu beachten, weil der Baustellenverkehr zwangsläufig durch den Ortsteil Bad Faulenbach laufen wird.

Zur Vorbereitung der weiteren Maßnahmen wurden weitere Untersuchungen (Bodenuntersuchung, Bestandsvermessung des Geländes, Echolotvermessung des Gipsbruchweihers usw.) veranlasst. Diese Untersuchungen bzw. besser gesagt deren Ergebnisse liegen nun vor und sind Voraussetzungen für eine Sanierungsplanung. Mit den Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 26. Mai 2020 nach vorausgegangener Angebotsanfrage das Ingenieurbüro MOD-Plan aus Marktoberdorf beauftragt.

In der Stadtratssitzung am 30. Juni wurden vom Ing. Büro MOD-Plan 3 Varianten zur Verlegung der Alatseestraße auf Höhe des Gipsbruchweihers vorgestellt.

Der Stadtrat fasste am 30. Juni folgenden Beschluss:
Die vorgestellte Entwurfsplanung des Ingenieurbüros MOD-Plan wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Naturschutzbehörden diejenige Variante zu ermitteln und weiter zu verfolgen, die in diesem naturschutzfachlich sensiblen Bereich am ehesten verträglich und realisierbar ist. Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Untersuchungen und Planungen zu beauftragen (z.B. Ersatz- und Ausgleichsflächen, Verträglichkeitsuntersuchungen, ingenieurtechnische Ausführungsplanungen usw.).

Die Planungen wurden nun weiterentwickelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt. 

Variante 4:



Variante 5:

Variante 6:

Am 27.08.2020 teilte die UNB der Verwaltung mit, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Variante 6 den geringsten Eingriff in die Natur darstellt. Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen Lebensraumtypen und Arten sind von der Maßnahme bei dieser Variante 6 nicht betroffen (Aussage FFH-Verträglichkeitsabschätzung). Deshalb ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung erfolgt über einen landschaftspflegerischen Begleitplan.

Das Büro Dietz-Hofmann, welches im näheren Bereich auch mit der Gestaltung des Mineralienbrunnens beauftragt war, wurde beauftragt, den landschaftspflegerischen Begleitplan zur Umsetzung der Variante 6 auszuarbeiten.

Der landschaftspflegerischen Begleitplan liegt als Anlage zur Sitzungsvorlage bei. Der geforderte Ausgleich für die Verlegung Alatseestraße erfolgt über das Ökokonto der Stadt Füssen, Fl.Nr. 258, Gem. Eschach.

Abbuchung Ökokonto der Stadt Füssen (bei Eschach):

Kostenberechnung:
Die Kostenberechnung für die Variante 6 schließt mit gesamt brutto 648.500 €. Enthalten sind Straßenbau, Entsorgung Erdaushub, Stützmauer zum Brunnenareal, Wasserleitungsbau sowie die Pflanzarbeiten laut Landschaftspflegerischem Begleitplan.

Unsicherheitsfaktor bleibt die Entsorgung des Erdaushubes welcher zwischengelagert und beprobt werden muss. Bei Überschreitung des Sulfatgehaltes muss über Deponieklasse DK 1 entsorgt werden, in der Kostenberechnung ist hier eine Entsorgung von 2.200 to über Deponieklasse 1 vorgesehen was an dieser Position alleine mit Kosten von 165.000 € netto zu Buche schlägt.

Erst nach Vorliegen des Sulfatgehaltes steht die Entsorgungsklasse fest.

Zeitlicher Ablauf:
Die Verwaltung schlägt vor, das Vergabeverfahren über den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland durchzuführen.

Im Vorgriff wurde der zeitliche Ablauf abgestimmt, sodass nach Durchführung des Vergabeverfahrens mit Submissionstermin am 03.11.2020 in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren wie
  • Qualität und Anzahl der Angebote
  • Einhaltung gesetzlicher Nachforderungsfrist
  • Überprüfung Kostenberechnung / Preisprüfung eventuell sogar mit Bieteraufklärung /Technische Wertung / Eintrag technische Wertung und Anfrage Aufgliederung der Einheitspreise
  • Aufforderung und Einholung Auszug GZR

die Zuschlagsmitteilung an den erfolgreichen Bieter – mit allen zeitlichen Eventualitäten und Einhaltung aller vergaberechtlichen Richtlinien – frühestens Ende Dezember 2020 bzw. Anfang Januar 2021 erfolgen kann.

Der Baubeginn richtet sich nach dem Winterverlauf (stark witterungsabhängig) und ist ab Frühjahr 2021 möglich. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen (+/- 2 Wochen) wieder witterungsabhängig.

Wasserleitungen:
In der Alatseestr. auf Höhe des Gipsbruchweihers liegen unterirdisch 3 Wasserleitungen. Der vorliegenden Planung liegt folgende Vorgehensweise mit diesen Leitungen zugrunde.

  1. Hauptwasserleitung der Stadtwerke wird mit verlegt auf der neuen Straßentrasse.
Kostentragung SWF

  1. „Schwefelleitung“ welche den Mineralienbrunnen von FTM speist: Auf der neuen Straßentrasse wird ein Leerrohr mitverlegt. Die „alte“ Schwefelleitung auf der bestehenden Trasse wird beibehalten und in Betrieb genommen. Falls es in Zukunft zu Problemen/Schäden an der „alten“ Schwefelleitung kommt (durch weiteres Abrutschen der Böschung usw.) kann auf das Leerrohr umgestellt werden.
Kostentragung Stadt

  1. Quellleitung Ø 175 mm:
Die Quellleitung speist den Springbrunnen im Wiedemannweiher. Diese ist im Freispiegel verlegt. Die Leitung steht nicht unter Druck und kann somit keine Höhenunterschiede überwinden.
Falls diese Leitung auf der neuen Trasse mit vorgesehen werden sollte würde dies am Hochpunkt eine extrem Tiefe Sohle (geschätzt 3 - 4 m für Aushub/Verbau) nach sich ziehen => hohe Kosten und technisch nicht ganz einfach da dann mit der Leitung vom Frostschutzkies der neuen Straße in den darunterliegenden Boden eingedrungen wird (unterschiedliches Setzungsverhalten). Die Verwaltung schlägt vor auf der neuen Straßentrasse diese Leitung nicht mehr vorzusehen. Die bestehende Quellleitung wurde vorsichtshalber nach Feststellung des Grundbruches im Februar abgestellt.

Die Stadtwerke werden nun kurzfristig diese Leitung in Betrieb nehmen um festzustellen ob diese noch intakt ist und der Springbrunnen im Wiedemannweiher anspringt. Falls dies nicht der Fall ist, oder künftig Schäden an der alten Quellleitung entstehen (wieder durch weiteres Abrutschen der Böschung) müsste um den Springbrunnen im Wiedemannweiher zu erhalten, hier eine Pumpe mit Steuerung angeschafft werden (Kosten ca. 1000 €) Pumpe + künftigen Stromverbrauch).

Aus Sicht der Verwaltung ist dies zum Thema Springbrunnen die günstigere und wirtschaftlichere Lösung als für diesen eine neue Wasserleitung über 200 m Länge zu bauen (Kosten Material => Leitung allein ca. netto 17.000 € ohne Erdarbeiten). Kostentragung Stadt

Straßenbeleuchtung:
Bisher ist in diesem Bereich der Alatseestr. nur 1 Laterne vorhanden. Die Verwaltung schlägt vor, im Zuge der Bauarbeiten ein Leerrohr für eine mögliche spätere Verkabelung und Errichtung einer durchgehenden Straßenbeleuchtung vorzusehen.

Kostensituation:
Das Ingenieurbüro MOD-Plan hat zwischenzeitlich die Kostenberechnung für die Variante 6 erstellt. Diese stellt sich derzeit wie folgt dar:

Kostenberechnung Verlegung Alatseestraße, Gipsbruchweiher (Variante 6)

Position
Maßnahme
Kosten
Gesamt




§ 47
Verkehrsanlagen


01
Verkehrssicherung, Unterlagen, SiGeKo 
7.020,00 €

02
Baufeld Freiräumen 
25.090,00 €

03
Straßenentwässerung 
24.696,00 €

04
Straßenbau 
355.810,00 €

06
Kabelarbeiten 
6.910,00 €

07
Pflanzarbeiten, Sonstiges 
26.400,00 €


Stundenlohnarbeiten und Unvorhergesehenes
4.074,00 €


Netto gesamt

450.000,00 €




§ 43
Ingenieurbauwerke Wasser, Sparten


05
Wasserleitung
92.999,00 €


Stundenlohnarbeiten und Unvorhergesehenes
2.001,00 €


Netto gesamt

95.000,00 €




Gesamt


§ 47
Verkehrsanlagen
450.000,00 €

§ 43 
Ingenieurbauwerke
95.000,00 €


Netto gesamt

545.000,00 €
Zzgl. 
19 % MWSt.

103.550,00

Brutto gesamt

648.550,00




Informativ zusätzliche Baunebenkosten



Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen



Planungskosten Verkehrsanlage & Wasser, Sparten



Planungskosten Natur & Umwelt (z.B. landschaftspflegerischer Begleitplan, Ersatz- und Ausgleichsflächen, usw.

110.000,00 €

Gesamt gerundet

760.000,00 €

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Planung der Variante 6 des Ingenieurbüros MOD-Plan sowie der landschaftspflegerische Begleitplan des Büro Dietz-Hofmann mit Bereitstellung und Abbuchung des Ausgleiches vom Ökokonto der Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Maßnahme laut Variante 6 öffentlich auszuschreiben und nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilten und den Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird im Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (z.B. ingenieurtechnische Begleitung bis LP 9 nach HOAI 2013 einschl. örtliche Bauüberwachung, usw.)

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Dr. Anni Derday bittet in diesem Zusammenhang eine Pumpe bzw. Leitung für den Springbrunnen des Wiedemannweihers mit einzubauen.

Herr Köpf erklärt, dass die Pumpe im Weiher sein wird und somit ein konstanter Betrieb gesichert ist. 

Beschluss

Die vorgestellte Planung der Variante 6 des Ingenieurbüros MOD-Plan sowie der landschaftspflegerische Begleitplan des Büro Dietz-Hofmann mit Bereitstellung und Abbuchung des Ausgleiches vom Ökokonto der Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Maßnahme laut Variante 6 öffentlich auszuschreiben und nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilten und den Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird im Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (z.B. ingenieurtechnische Begleitung bis LP 9 nach HOAI 2013 einschl. örtliche Bauüberwachung, usw.)

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Fußgänger-Bedarfs-Lichtsignalanlage in der Von-Freyberg-Straße; Vorstellung und Billigung der Planung und Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 13. Dezember 2018 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, im nachstehenden Bereich der Von-Freyberg-Straße in Füssen eine Fußgänger-Bedarfs-Lichtsignalanlage zu errichten. Diese soll vor allem für die Kinder und Jugendlichen den Schulweg sicherer machen.


Mit den dafür notwendigen Planungsleistungen wurde das Büro Mooser-Ingenieure beauftragt (und zwar sowohl für die Verkehrsanlage als auch für die Technische Ausrüstung).

Die Unterlagen befinden sich derzeit in der Ausarbeitung und werden in der Sitzung am 29.09.2020 vorgestellt. Rechtzeitig vorher werden sie im Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Im Vermögenshaushalt 2020 (HHSt. 6300.9516) sind 25.000 € sowie in der Finanzplanung 2021 50.000 € (Gesamtansatz: 75.000 €) für  die Errichtung der Fußgängerbedarfs-LSA in der Von-Freyberg-Str. vorgesehen.

Im Hinblick auf die kürzlich vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossene Errichtung von weiteren zwei Bedarfs-Fußgängerampeln in der Kemptner Straße macht es Sinn, diese drei Lichtsignalanlagen gemeinsam zu planen und auszuschreiben, weshalb dieser Tagesordnungspunkt heute nochmals zurückgestellt werden sollte. Hinzuweisen ist aber darauf, dass sich damit die Realisierung auch der Ampelanlage in der Von-Freyberg-Straße auf Frühjahr 2021 verzögern wird.

Beschlussvorschlag

Im Hinblick auf die kürzlich vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossene Errichtung von weiteren zwei Bedarfs-Fußgängerampeln in der Kemptner Straße wird die Verwaltung beauftragt, diese drei Lichtsignalanlagen gemeinsam zu beplanen und zur Freigabe vorzulegen. Der Stadtrat erwartet sich mit der gemeinsamen Planung und späteren Beauftragung wirtschaftlichere Ausschreibungsergebnisse. Mit der zeitlichen Verzögerung auf Frühjahr 2021 besteht Einverständnis.

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser weist auf eine weitere Ampel in der Luitpoldstraße hin. Könnte die Planung hier mit einbezogen werden.
       
Martin Köpf antwortet, dass es sich bei dieser Ampel um eine andere Art von Ampel handle und deshalb nicht mit einbezogen werden kann. Sie müsse zwingend mit den Ampelanlagen am Kaiser-Max-Platz und der Sebastianstraße gekoppelt werden.

Beschluss

Im Hinblick auf die kürzlich vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossene Errichtung von weiteren zwei Bedarfs-Fußgängerampeln in der Kemptner Straße wird die Verwaltung beauftragt, diese drei Lichtsignalanlagen gemeinsam zu beplanen und zur Freigabe vorzulegen. Der Stadtrat erwartet sich mit der gemeinsamen Planung und späteren Beauftragung wirtschaftlichere Ausschreibungsergebnisse. Mit der zeitlichen Verzögerung auf Frühjahr 2021 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Martin Metzger hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße zur An- bzw. Umsiedlung verschiedener Handelsmärkte; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Bereich des Areals des ehemaligen Bundeswehrparkplatzes soll eine Ansiedlung verschiedener Handelsmärkte erfolgen: 

  • Norma- Lebensmittelmarkt (Umsiedlung vom Bestandsstandort an der Kemptener Straße)
  • Evtl. weiterer Lebensmittelmarkt oder weitere Fachmärkte mit nicht innenstadtrelevanten Sortimenten

Der ursprünglich dort geplante Drogeriemarkt ist nicht mehr vorgesehen. 

Das Vorhaben setzt nach vorheriger Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu eine Bauleitplanung voraus. Aufgrund des Projektbezuges trägt der Antragsteller die anfallenden Kosten des Verfahrens etc.. Die konkreten Betriebe werden zudem im städtebaulichen Vertrag festgelegt.

Die Verträglichkeit im Hinblick auf die örtliche Handelsstruktur wurde in einem Gutachten des Büros Markt und Standort untersucht und dem Grunde nach bestätigt.

Da es sich um ein Einzelhandelsgroßprojektes handelt, ist die Beteiligung der Höheren Landesplanungsbehörde notwendig. 

Zunächst geht es aber nun darum, das Bauleitplanverfahren als Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht in die Wege zu leiten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße für das in der Anlage bezeichnete Gebiet. Ziel ist die Ansiedlung von Einzelhandelsmärkten mit nicht – innenstadtrelevanten Sortimenten.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag über die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, die Kostentragung und die Fragen der künftigen Erschließung zu regeln.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte bittet nur eine Ausfahrt in die Kemptener Straße zu machen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße für das in der Anlage bezeichnete Gebiet. Ziel ist die Ansiedlung von Handelsmärkten mit nicht innenstadtschädlichen Sortimenten, vorwiegend Lebensmittel.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag über die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, die Kostentragung und die Fragen der künftigen Erschließung zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Tiroler Grundbesitz der Stadt Füssen; Vorstellung des Grundbesitzes und Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019 und Ausblick auf bevorstehende Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der Verwalter der Tiroler Liegenschaften, Herr Ing. Thomas Wechner, wird den Stadtrat über den Umfang und das Ausmaß des Tiroler Grundbesitzes und den damit verbundenen Aufgaben und Anforderungen informieren. Darüber hinaus gibt er die Abrechnung des Haushaltsjahres 2019 (Überschussrechnung erstellt durch Dr. Rhomberg Steuerberatungs-GmbH, Reutte) bekannt und erläutert die einzelnen Positionen.

Der Jahresabschluss des Tiroler Grundbesitzes wurde durch die Stadtkämmerei anhand der vorgelegten Belege stichprobenweise geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2019 schließt in
den Erträgen mit        und in        den Aufwendungen mit        und damit einem 
75.564,44 EUR                75.564,44 EUR                Jahresverlust von         0 EUR.

Der Tiroler Grundbesitz verfügt zum 31.12.2019 über liquide Mittel von                60.869,08 EUR.

Im Weiteren wird er über die Maßnahmenschwerpunkte des laufenden Jahres und die künftigen Herausforderungen informieren.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 für den Tiroler Grundbesitz mit dem genannten Jahresergebnis fest. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Stadtrat erteilt Herrn Ing .Wechner für den Jahresabschluss 2018 die Entlastung.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach fragt nach dem Zustand der Pirschhütte und geplanter Arbeiten in der Füssener Hütte.

Thomas Wechner antwortet, die Pirschhütte ist Sache des Jagdpächters. In der Füssener Hütte müsse die Heizung gemacht werden. Kosten hierfür betragen mit Ausbesserungsarbeiten ca. 50.000 €. Die Wasserversorgung sei gesichert und beim Strom soll dann an ein geplantes Kraftwerk angeschlossen werden.

 

Beschluss

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 für den Tiroler Grundbesitz mit dem genannten Jahresergebnis fest. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Stadtrat erteilt Herrn Ing .Wechner für den Jahresabschluss 2018 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Magnus Peresson hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Errichtung einer Polleranlage für den Bereich der Fußgängerzone in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

In der Fußgängerzone, hier insbesondere in der Reichenstraße gibt es immer wieder Ärger mit widerrechtlich einfahrendenden Kraftfahrzeugen. Außer den vorhandenen bzw. bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen  und den Beschilderungen vor Ort gibt es praktisch kaum Hindernisse, die ein Einfahren in den stark frequentierten Fußgängerbereich erschweren, geschweige denn gar verhindern würden.

Hierzu bieten sich nun durch den Einbau einer automatischen Polleranlage verschiedene Möglichkeiten, die im Rahmen der Beratung vorgestellt und erläutert werden. Außerdem schützt eine solche Polleranlage auch die Passanten vor einem absichtlichen Einfahren.

Eine ähnliche Anlage wäre auch angedacht für die Einfahrt in den Klosterhof in der Lechhalde.

Wegen der Finanzierung einer solchen Anlage wurden zwischenzeitlich Gespräche mit der Regierung von Schwaben, Sachgebiet Städtebauförderung geführt. Danach wären solche Einrichtungen dann förderfähig, wenn diese im Zuge einer Straßenbaumaßnahme durchgeführt werden würden. In Anbetracht der Tatsache, dass gerade in der Reichenstraße ohnehin die Erneuerung des Oberflächenbetrages geplant ist (und im ISEK entsprechend priorisiert wurde), könnte zwar diese Maßnahme zunächst zurückgestellt werden. Allerdings bedarf eine Oberflächenumgestaltung der Reichenstraße (und anderer) zunächst einmal eine Definition, welche Oberflächen, Ausstattung usw. künftig verwendet werden soll. Dazu ist es sinnvoll, ein städtebauliches Konzept für die betroffene Innenstadt zu erstellen, zu dem auch die Anlieger, Geschäftsinhaber, Gastronomen und Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden. Außerdem ist die Bewirtschaftung der späteren Baustelle zu planen, da dies für die Betroffenen zwangsläufig mit Beeinträchtigungen einhergehen wird, die zumindest in der jetzigen schwierigen Phase der Corona-Pandemie den Geschäftsinhabern, Händler, Gastronomen nicht zugemutet werden sollte. Eine Umsetzung der künftigen Oberflächengestaltung wird deshalb noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Beschlussvorschlag

Die Errichtung einer Polleranlage wie vorgeschlagen wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere der Fußgänger und Passanten in der Fußgängerzone grundsätzlich begrüßt und soll weiter verfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die dafür nötigen Ingenieurleistungen einzuholen.

Ergänzend dazu wird die Verwaltung beauftragt, das ohnehin geplante Städtebauliche Konzept „Oberflächengestaltung & Barrierefreiheit“ im Rahmen des ISEK’s vorzubereiten.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer möchte nochmals über die Schließung der Ritterstraße sprechen.

Dr. Martin Metzger bittet genau zu überlegen ob die Fußgängerzone geschlossen wird oder nicht und wer eine Fernsteuerung bekomme.

Nikolaus Schulte fragt, ob in die Fußgängerzone unbedingt drei-achsige LKWs rein fahren müssen. Diese machen die Platten kaputt.

Bürgermeister Eichstetter sagt eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu.

Beschluss

Die Errichtung einer Polleranlage wie vorgeschlagen wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere der Fußgänger und Passanten in der Fußgängerzone grundsätzlich begrüßt und soll weiter verfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die dafür nötigen Ingenieurleistungen einzuholen.

Ergänzend dazu wird die Verwaltung beauftragt, das ohnehin geplante Städtebauliche Konzept „Oberflächengestaltung & Barrierefreiheit“ im Rahmen des ISEK’s vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 9
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9.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte und Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse bzw. Vergaben sind in der letzten Sitzung erfolgt:

Die Planung für den Rückbau an der Grund- und Mittelschule wurde an die Firma bauenUmwelt UG als den wirtschaftlichsten Bieter zu dem Angebotspreis von 66.877,02 € beauftragt. Vorausgegangen waren Anfragen an drei Planungsbüros.

Der Auftrag zur Planung eines Sanierungskonzeptes (Leistungsphasen 2 - 3) für die Grundstücksentwässerungsanlage des Rathauses in Füssen wurde aufgrund des durchgeführten Angebotsverfahrens an das Ingenieurbüro ISAS aus Füssen zum voraussichtlichen Bruttoangebotspreis von 30.000 € als wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Angefragt wurden drei Ingenieurbüros.

Die Beratungs- und Planungsleistungen zur Umsetzung der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurden an das Büro Corwese GmbH, Seefeld / Bürostandort Heretsried mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 12.673,50 € beauftragt. Insgesamt lagen drei Angebote vor.

Mit den Leistungen der sog. „Städtebaulichen Beratung“ der Stadt Füssen wurde das Büro „DIE STADTENTWICKLER“, Am Bleichanger 33 in 87600 Kaufbeuren auf der Grundlage deren Angebotes beauftragt. Der Auftrag erfolgt zunächst für drei Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember 2023. Insgesamt wurden 5 Büros angefragt, vier haben ein Angebot abgegeben.

Für den städtischen Bauhof wurde ein NISSAN-NAVARA als neues Bauhofleiter-Fahrzeug auf Leasing-Basis mit einer monatlichen Leasingrate in Höhe von 317,99 € angeschafft. Insgesamt wurden 4 Autohäuser angefragt.


Für den Neubau der Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Weidach wurden folgende Vergaben beschlossen:

Los 13) - Estricharbeiten
Die Estricharbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 6 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 3 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Fa. Aitranger Estrich aus 87648 Aitrang mit einer geprüften Bruttoangebotssumme 75.247,08 € erteilt. Das Angebot entspricht der Kostenberechnung.

Los 14) - Bodenbelagsarbeiten für Parkettbeläge
Die Bodenbelagsarbeiten für Parkettbeläge wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 7 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 4 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma Georg Günther aus 82347 Bernried mit einer geprüften Bruttoangebotssumme 78.263,33 € erteilt. Das Angebot liegt 5 % unter der Kostenberechnung.

Los 15) - Bodenbelagsarbeiten für PVC Wand- u. Bodenbeläge
Die Bodenbelagsarbeiten für PVC Wand- u. Bodenbeläge wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 5 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 2 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma 3B Bodenbeläge Börmann & Bader aus 87648 Aitrang mit einer geprüften Bruttongebotssumme 40.221,46 € erteilt. Das Angebot liegt 19 % unter der Kostenberechnung.

Los 16) - Putz- und Stuckarbeiten
Die Putz- und Stuckarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 5 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 2 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma Rexha Maler- und Lackiermeisterbetrieb aus 87629 Füssen mit einer geprüften Bruttoangebotssumme 72.779,89 € erteilt. Das Angebot liegt 19 % über der Kostenberechnung.

Los 17) - Innentürarbeiten
Die Innentürarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 5 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 4 Angebot eingereicht.  Der Auftrag wurde an die Fa. Schreinerei Mayr aus 87629 Füssen mit einer geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 121.415,70 € erteilt. Das Angebot liegt 31 % über der Kostenberechnung.

Los 18) - Sonnenschutz
Die Lieferung und Montage der Sonnenschutzelemente wurde beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 5 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurde lediglich 1 Angebot eingereicht. Da das einzige eingereichte Angebot mit über 75 % über der Kostenberechnung lag, hat der Stadtrat beschlossen, diese Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben.

Los 19: - Trockenbauarbeiten
Die Trockenbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 5 Firmen angefordert. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 4 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma Trockenbau Goldhofer aus 82346 Andechs mit einer geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 205.923,55 € erteilt. Das Angebot liegt 2 % unter der Kostenberechnung.

Los 20) - Malerarbeiten
Die Malerarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 5 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 3 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma Rexha Maler- und Lackiermeisterbetrieb aus 87629 Füssen mit einer geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 68.248,29 € erteilt. Das Angebot liegt 23 % über der Kostenberechnung.

Los 21) - Profilrahmentüren
Die Profilrahmentürenarbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden die Ausschreibungsunterlagen an 5 Firmen versandt. Zum Eröffnungstermin am 25.08.2020 wurden 2 Angebote eingereicht. Der Auftrag wurde an die Firma Langhof Metallbau aus 87637 Seeg mit einer geprüften Bruttoangebotssumme in Höhe von 83.108,41 € erteilt. Das Angebot liegt 27 % über der Kostenberechnung.

Kostensituation beim Bauvorhaben:
Der Wertumfang aller o.g. zu beauftragenden Gewerke des 3. Ausschreibungsblock, Los 13 bis 21 (ohne Sonnenschutz), beträgt 745.207,71 € / brutto. Dies entspricht einer Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung vom 29.6.2018 von rd. 52.000 € resp. v. rd. 8 %.

Kiesabbau am Forggensee – Überfahrtsrechte über das städtische Grundstück

Weiterhin abgelehnt hat der Stadtrat das erneute Ansinnen der ARGE Forggensee II, vertreten durch die Hubert Schmid GmbH, zum Kiesabbau aus dem Forggensee über das städtische Grundstück Fl.Nr. 3023 der Gemarkung Füssen fahren zu können. Vielmehr hält der Stadtrat an der im Stadtrat am 26. November 2019 einstimmig getroffene Entscheidung über die Gewährung der Überfahrtsrechte fest. Die vom Stadtrat beschlossenen  Vergabe- und Überfahrtskriterien orientieren sich an den Vorgaben im Regionalplan und sind dazu geeignet, einen nachhaltigen Kiesabbau als in der Region dringend benötigten und endlichen Rohstoff einerseits und einer ökologisch und immissionsschutzfachlichen nachhaltigen Bewirtschaftung zu fördern. Die  festgelegten Vergabe- und Überfahrtskriterien dienen deshalb geradezu dazu, die Vorgaben des Regionalplans nach Kräften zu unterstützen.

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Ostallgäu aber einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zum Kiesabbau für die ARGE Forggensee II über ein Privatgrundstück nördlich des städtischen Grundstücks erlassen.

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9.2. Bekanntgabe von verschiedenen Vergaben als laufende Verwaltungsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte im Weidach wurden weitere anstehende Bauleistungen beauftragt, die gemäß der Geschäftsordnung im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters lagen.

Dabei handelt es sich im um folgende Gewerke:

Vergabe: Los) 22 - Photovoltaikanlage
Submission am:
25.8.2020
Art der Ausschreibung:
Beschränkte Ausschreibung
Aufgeforderte Bewerber:
5
Abgegebene Angebote:
1
Ausgeschiedene Angebote:
0
Kostenberechnung v. 29.6.2018
51.412,55 €
Höchstangebot / geprüft:
42.536,80 €
Niedrigstangebot / geprüft:
42.536,80 € ≙ - 18 % gem. Kostenberechnung 
Haushaltsmittel:
HHST 4644 9400  => ausreichend 

Den Auftrag für die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage erhielt die Firma: 
Elektro Uhlemayr GmbH & Co.KG, Rothelebuch 1, 87637 Seeg, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 42.536,80 €.

Vergabe: Los) 23 -Bodenbeschichtung
Submission am:
25.8.2020
Art der Ausschreibung:
Beschränkte Ausschreibung
Aufgeforderte Bewerber:
6
Abgegebene Angebote:
3
Ausgeschiedene Angebote:
0
Kostenberechnung v. 29.6.2018
18.528,30 €
Höchstangebot / geprüft:
56.378,63 €
Niedrigstangebot / geprüft:
25.019,45 € ≙ + 35 % gem. Kostenberechnung 
Haushaltsmittel:
HHST 4644 9400  => ausreichend 

Den Auftrag für die Bodenbeschichtungsarbeiten erhielt die Firma: 
3B Bodenbeläge Börmann & Bader GmbH, Am Ursprung 5, 87648 Aitrang, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 25.019,45 €.

Vergabe: Los 24) - Elementschiebewände
Submission am:
25.8.2020
Art der Ausschreibung:
Beschränkte Ausschreibung
Aufgeforderte Bewerber:
5
Abgegebene Angebote:
5
Ausgeschiedene Angebote:
0
Kostenberechnung v. 29.6.2018
39.984,00 €
Höchstangebot / geprüft:
46.281,48 €
Niedrigstangebot / geprüft:
38.223,99 € ≙ - 4 % gem. Kostenberechnung 
Haushaltsmittel:
HHST 4644 9400  => ausreichend 

Den Auftrag für die Lieferung und Montage der Elementschiebewände erhielt die Firma: 
BLS mobile Trennwandsysteme GmbH & Co.KG, Ottostraße 1, 61200 Wölfersheim, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 38.223,99 €.

Vergabe: Los 25) - WC - Trennwände
Submission am:
25.8.2020
Art der Ausschreibung:
Beschränkte Ausschreibung
Aufgeforderte Bewerber:
5
Abgegebene Angebote:
3
Ausgeschiedene Angebote:
1
Kostenberechnung v. 29.6.2018
12.376,00 €
Höchstangebot / geprüft:
10.655,53 €
Niedrigstangebot / geprüft:
9.978,15 € ≙ -20 % gem. Kostenberechnung 
Haushaltsmittel:
HHST 4644 9400  => ausreichend 

Anmerkung:
Das Angebot des günstigsten Bieters (9.860,39 €) wurde von der Wertung ausgeschlossen, da das angebotene Produkt nicht der Leistungsbeschreibung entsprach.

Den Auftrag für die Lieferung und Montage der WC - Trennwände erhielt die Firma: 
KEMMLIT-Bauelemente GmbH, Maltschachstr. 37, 72144 Dusslingen, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 9.978,15 €.

Vergabe: Los 26) - Hausalarmanlage
Submission am:
25.8.2020
Art der Ausschreibung:
Freihändige Vergabe
Aufgeforderte Bewerber:
5
Abgegebene Angebote:
2
Ausgeschiedene Angebote:
0
Kostenberechnung v. 29.6.2018
15.865,68 €
Höchstangebot / geprüft:
30.283,97 €
Niedrigstangebot / geprüft:
25.265,60 € ≙ + 59 % gem. Kostenberechnung 
Haushaltsmittel:
HHST 4644 9400  => ausreichend 

Den Auftrag für die Hausalarmanlagearbeiten erhielt die Firma:
Minck Elektro- & Fernmeldetechnik GmbH, Eberle-Kögl-Str. 13, 8616 Marktoberdorf, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 25.265,60 €.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zum Neubau der Kita im Weidach erfolgt über die im Haushaltsplan 2020 in der HHST 4644.9400 enthaltenen und in den Haushalt 2020 ff. bereitzustellenden Mittel.

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10. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 8. September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 8. September 2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 8. September 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 8. September 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bernhard Eggensberger und Christoph Weisenbach haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 11
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11.1. Untertunnelung der Innenstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Jürgen Doser regt an, Christian Markmann mit einer Stellungnahme zum Thema Untertunnelung der Kreuzung zu beauftragen. Meistens seien sie kostenlos. 

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass erst die Anzahl der Fahrzeuge geprüft werden müsse. Ob der Tunnel realisierbar und ggf. wie er dann finanzierbar sei, wären erst die nächsten Schritte. Er erklärt in diesem Zusammenhang, dass das Bayer. Verkehrsministerium der Meinung sei, dass es keine reine Kreuzungsänderung sei und diese Maßnahme deshalb zwingend über den Bundesverkehrswegeplan abzuarbeiten sei. Es besteht die Möglichkeit in den Bundesverkehrswegeplan 2026 mit aufgenommen zu werden.

Datenstand vom 02.10.2024 10:41 Uhr