Datum: 13.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bundesstützpunkt Füssen, Hörsaal der Arena (1.Stock), Am Eisstadion 1
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verkehrsangelegenheiten
1.1 Überwachung des fließenden Verkehrs in Füssen; Bericht des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland
1.2 Verkehrsregelung für Faigele-, Wolkenstein- und Schalkweg probeweise (Testphase) mit Absperrpfosten (Sackgassen) gemäß Bürgerworkshop vom 30.09.2020 mit der damit verbundenen Aufhebung des Beschlusses Nr. 3 des Verkehrsausschusses vom 19.03.2019
1.3 Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Gebührenpflicht für den Parkplatz am Schwedenweg
1.4 Verlegung von Bushaltestellen in der Kemptener Straße gemäß Vorschläge RVA
1.5 Beratung über Umgestaltung der provisorischen Absperrgitter auf der Westseite Luitpoldstraße/Prinzregentenplatz
1.6 Anträge, Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten
2 Bekanntgaben und Informationen
3 Zusammenfassung der letzten Umweltbeiratssitzung vorgestellt durch die Stadträte Dr. Martin Metzger und Andreas Eggensberger
4 Bauleitplanung
4.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Fachstellen und Behörden eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss und Durchführung der weiteren Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
4.2 Bebauungsplan mit Grünordnung Brand-Mühlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.3 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.4 Bebauungsplan N 10 - Moosangerweg Ost; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und Satzungsbeschluss
5 Bauangelegenheiten
5.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
5.2 Bauvoranfragen
5.2.1 Neubau Mehrfamilienhaus, 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Neubau Mehrfamilienhaus 18 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Nähe Ziegelbergweg, Fl.Nrn. 2633, 2637 und 2640
5.3 Bauanträge
5.3.1 Einbau Gaube und 2 Dachflächenfenster, Nutzungsänderung: Wohnhaus 2 Wohneinheiten in 4 Wohneinheiten, Kenzenweg 3, Fl.Nr. 3056/1, Gemarkung Füssen
5.3.2 Abbruch und Neubau DG mit 2 Gauben, Bergstraße 9, Fl.Nr. 210/3, Gemarkung Hopfen am See
5.3.3 Anbau einer Garage und die Erweiterung der mechanischen Werkstatt, nähe Fischerweg, Fl.Nr. 222, Gemarkung Weißensee
5.3.4 Einbau von Dachgauben in die Treppenhäuser Haus 1, 2 und 3, Enzianstraße 1, Fl.Nr. 387/4, Gemarkung Weißensee
5.3.5 Nutzungsänderung: Restaurant und Wohnungen zum Hostel, Augsburger Straße 12, Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Füssen
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 15.09.2020
7 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

zum Seitenanfang

1. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1
zum Seitenanfang

1.1. Überwachung des fließenden Verkehrs in Füssen; Bericht des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Herr Preßler vom Kommunalen Dienstleistungszentrum Oberland stellt die Präsentation vor, die vorab von den Stadtratsmitgliedern eingesehen werden konnte und beantwortet dabei aufkommende Fragen des Gremiums:

Andreas Eggensberger möchte wissen ob in beide Richtungen gemessen wird. Weiter informiert er sich, wann die Gemeinde kein Messgerät aufstellen darf.
Herr Preßler teilt mit, dass in beide Richtungen gemessen wird und die Gemeinde überall auf Ihrem Gemeindegebiet ein Messgerät aufstellen darf außer es ist zweispurig.

Christian Schneider berichtet, dass in der Pfrontener Straße bei der ersten Messung das Gerät gut sichtbar stand, bei der zweiten Messung nicht und bedauert, dass dieses Messergebnis noch nicht vorliegt.

Martin Dopfer erkundigt sich, ob es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt.
Herr Preßler bejaht dies. Es wird ein hoher Wert auf die Qualität gelegt auch im rechtlichen Bereich. Messtechnik die nicht in Ordnung ist, wird auch nicht eingesetzt. Eine gewisse Einspruchsquote gibt es, die Zahl an Fällen die vor Gericht verloren werden ist aber sehr gering oder wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Thomas Scheibel spricht an, dass das Ziel die Verkehrssicherheit ist und nicht die Einnahmen, trotzdem möchte er wissen wie es sein kann, dass die Stadt Augsburg 600.000 Euro Gewinn erzielt.
Herr Preßler sagt, dass Prävention in vielen Bereichen Geld kostet. Es könnten auch Stellen herausgesucht werden, die Gelder bringen, aber das ist nicht der Zielgedanke, dieser ist in erster Linie die Verkehrssicherheit. Und da hat die Stadt Füssen eine gute Strategie.
Jürgen Doser sieht ebenfalls die Intention darin Verkehrssicherheit zu schaffen und nicht damit Geld zu verdienen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt zum Schluss noch mit, dass als neuer Messpunkt die Augsburger Straße festgelegt wurde, dort soll an einem Wochenende gemessen werden, um das Fahraufkommen und die Geschwindigkeit zu überprüfen. Für die Unterstützung dafür möchte er sich bei Herrn Meiler und Herrn Stoll bedanken. Und versichert dem Gremium noch, dass alle Messstellen nochmal durchgeschaut werden ob eventuell an den Standorten oder Zeiten noch Optimierungsbedarf besteht.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

1.2. Verkehrsregelung für Faigele-, Wolkenstein- und Schalkweg probeweise (Testphase) mit Absperrpfosten (Sackgassen) gemäß Bürgerworkshop vom 30.09.2020 mit der damit verbundenen Aufhebung des Beschlusses Nr. 3 des Verkehrsausschusses vom 19.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert das Gremium darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt heute abgesetzt wird. Er wurde am Wochenende in der Klausurtagung besprochen und dort waren sich alle einig, dass es so nicht funktionieren kann. Deshalb wurde jetzt für den 11.11.2020 ab 17 Uhr zu einem weiteren Bürgertermin eingeladen um eine Lösung zu erarbeiten. Bei diesem Bürgertermin sollten auch Herr Meiler, Herr Gmeiner und Herr Schweinberg teilnehmen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

1.3. Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Gebührenpflicht für den Parkplatz am Schwedenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Für den städtischen Parkplatz am Schwedenweg (Weidach) wurde im Jahre 1993 eine Parkscheibenregelung mit 3 Stunden von 8 Uhr – 18 Uhr beschlossen (Beschluss des Verkehrsausschusses vom 15.11.1993, Nr. 25).

In seiner Sitzung am 29.10.2019 hat der Stadtrat eine Anpassung der Parkgebühren sowie weitere gebührenpflichtige Parkplätze in Füssen, Hopfen am See und Weißensee beschlossen, ferner auch den Neuerlass der Parkgebührenverordnung mit Inkrafttreten zum 01.01.2020.

Die Verwaltung schlägt vor, dass auch der Parkplatz am Schwedenweg im Weidach künftig gebührenpflichtig ist und die Parkscheibenregelung aufgehoben wird. Dies hat zur Folge, dass ein weiterer Parkscheinautomat mit der Funktion der Kreditkartenzahlung angeschafft werden muss.

Die Parkgebührenverordnung vom 30.10.2019 wird wie folgt geändert:

㤠3 a
Parkplatz am Schwedenweg (Weidach)

  1. Für den gebührenpflichtigen städtischen Parkplatz am Schwedenweg im Weidach (Fl.Nr.1684) wird die tägliche Parkgebühr wie folgt festgesetzt:

bis zu 1 Stunde                1,00 €
bis zu 2 Stunden                2,00 €
bis zu 3 Stunden                3,00 €
ab der 3. Stunde                4,00 € (=Tagespauschale)
Die Tagespauschale gilt für den Tag der Lösung des Tickets.

  1. Das Parken ist täglich von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr gebührenpflichtig.
  2. Die erste halbe Stunde ist gebührenfrei (sog. „Semmeltaste“).“

Einige Mitglieder des Gremiums sind der Meinung, dass der Tagessatz mit 4,00 Euro zu niedrig ist und erhöht werden soll auf z.B. 8,00 Euro am Tag. Dabei sollte es aber dann für 2-3 Stunden kostenlos mit Parkscheibe sein, sodass man den Skateparknutzern entgegen kommt.

Markus Gmeiner teilt daraufhin mit, dass man sich bei der Höhe der Gebühr an die anderen Parkplätze in Füssen, Hopfen und Weißensee orientiert hat. Und deshalb die Tagespauschale so dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden sollte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, dass alle Eltern, die Ihre Kinder an den Skatepark fahren, die „Semmeltaste“ verwenden können und somit für 30 Minuten kostenlos parken können.

Thomas Scheibel spricht sich dafür aus, dass es weiter gebührenfrei gehalten werden soll.

Martin Dopfer schildert noch, dass bei Fußballspielen sich nicht an die Parkregelungen gehalten wird und deshalb die Polizei bei Fußballspielen kontrollieren sollte, so könnte Erziehungsarbeit geleistet werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt an, dass beim letzten Spiel alle Falschparker gezettelt wurden und die Verkehrsüberwachung beauftragt wurde hier vermehrt zu kontrollieren.

Beschlussvorschlag

Der Einführung der Gebührenpflicht für den Parkplatz am Schwedenweg wie vorstehend vorgetragen wird zugestimmt.
Der Anschaffung des hierfür erforderlichen Parkscheinautomaten über die Firma Flowbird wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung der städtischen Parkgebührenverordnung vom 30.10.2019 dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
 

Beschluss

Der Einführung der Gebührenpflicht für den Parkplatz am Schwedenweg wie vorstehend vorgetragen wird zugestimmt.
Der Anschaffung des hierfür erforderlichen Parkscheinautomaten über die Firma Flowbird wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung der städtischen Parkgebührenverordnung vom 30.10.2019 dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

1.4. Verlegung von Bushaltestellen in der Kemptener Straße gemäß Vorschläge RVA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt

Seitens der RVA wird eine Haltestelle am Gewerbepark West, östlich und westlich des Kreisverkehrs Kemptener-/Hiebelerstraße, für sinnvoll erachtet, da hier mehr Frequenz herrscht als am V-Markt.

Bei Einrichtung dieser beiden Haltestellen könnte die Haltestelle am V-Markt aufgelöst werden, zumal diese kaum frequentiert und aufgrund des oftmals langwierigen Wiedereinfädelns von der sog. Industriestraße in die Kemptener Straße die Einhaltung des Fahrplans negativ beeinflusst.

Wird dies befürwortet, würde die RVA zusätzlich einen Haltepunkt auf Höhe Festplatz anbieten, u.a. um die Flixbusse aber auch Kasernenbeschäftigte besser anzubinden.

Die RVA würde diese Regelung gerne zunächst probeweise praktizieren und Erfahrungen sammeln.

Nachdem keine Wortmeldung eingeht, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, der von der RVA für sinnvoll erachteten Einrichtung der genannten Haltestellen in der Kemptener Straße, sowie am Festplatz zuzustimmen und die Haltestelle in der Industriestraße beim V-Markt aufzulösen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, der von der RVA für sinnvoll erachteten Einrichtung der genannten Haltestellen in der Kemptener Straße, sowie am Festplatz zuzustimmen und die Haltestelle in der Industriestraße beim V-Markt aufzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Beratung über Umgestaltung der provisorischen Absperrgitter auf der Westseite Luitpoldstraße/Prinzregentenplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter trägt den o.g. Tagesordnungspunkt vor. Seit Jahren erfüllen die dort mit der Errichtung der Fußgängerbedarfsampel anstelle des Zebrastreifens aufgestellten Absperrgitter zwar ihren Zweck, sind jedoch aus gestalterischer Sicht keine Dauerlösung.
Deshalb ist zu überlegen, welche Art von Absperrgitter für die Luitpoldstraße verwendet werden soll. Auf der Straßenseite von Füssen Tourismus sind beispielweise Poller angebracht worden, diese stellen ein hohes Verkehrsrisiko dar, da der Durchgang weiter frei für Fußgänger ist und die Straße jederzeit überquert werden kann.


Auf der gegenüberliegenden Seite von Füssen Tourismus wurden Absperrgitter angebracht die durch ihre Höhe nicht einfach überquert werden können und somit mehr Sicherheit darstellen. Dieses Modell „in schöner“ würde favorisiert werden für die Luitpoldstraße.


Andreas Eggensberger macht darauf aufmerksam, dass der Radius für die Busfahrer sehr eng ist. Bei den neuen Absperrgittern sollte deshalb darauf geachtet werden, dass diese nicht ganz so abschließend mit dem Gehweg angebracht werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass bei einem dauerhaften Absperrgitter von Haus aus ein gewisser Abstand zur Straße eingehalten werden muss.

Dr. Martin Metzger regt noch an, dass zu beachten ist bei der Anbringung neuer Absperrgitter, dass der Kreisverkehr in ein paar Jahren erneuert werden soll.

Dr. Christoph Böhm regt an, dass die Gitter auf der linken Seite schön aussehen und zur Altstadt passen würden.


Vorsitzender Maximilian Eichstetter hält fest, dass jetzt Angebote eingeholt werden, Vorschläge gemacht und dann darüber diskutiert werden kann.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

1.6. Anträge, Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt

Haltelinie für Linksabbieger
Jürgen Doser bittet um Prüfung, ob für die Linksabbieger in Richtung Hochstiftstraße eine Haltelinie markiert werden kann, so dass jeder Autofahrer weiß, wie weit er vor fahren darf.

Martin Dopfer verweist auf den Kaiser-Maximilian-Platz dort ist ebenfalls eine Haltelinie markiert, wie weit vorgefahren werden darf.

Markus Gmeiner klärt dies mit dem Straßenbauamt ab.

Gullideckel Vorplatz am Eisstadion
Dr. Christoph Böhm teilt mit, dass der Gullideckel au f dem Vorplatz am Eisstadion in Fahrtrichtung eingesetzt wurde und es gefährlich ist, dort mit dem Fahrrad drauf zu kommen, da die Reifen stecken bleiben.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt dies prüfen.

Ampelschaltung Fußgängerüberweg an der Theresienstraße Richtung Hochstiftstraße
Christoph Weisenbach teilt mit, dass von mehreren Bürgern angesprochen wurde, ob es möglich sei, die Ampelschaltung für Fußgänger zu verlängern. Mit Kindern würde man es nicht schaffen die Ampel bei grün zu überqueren.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt dies prüfen.

Weidachstraße Tempo 30 Zone bauliche Maßnahmen
Thomas Meiler erkundigt sich, ob in der Weidachstraße auch noch bauliche Maßnahmen in der 30 Zone vorgenommen werden wie es in der Josef-Lorch-Straße gemacht wurde.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass es im Weidach den einen oder anderen Anwohner gibt, der die Stadt Füssen tatkräftig und intensiv unterstützt. Es werden alle Straßen im Weidach zusammen angegangen, sobald die richtigen Positionen festgelegt wurden.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Sperrung Durchfahrt Ritterstraße
Wie in der letzten PBUV-Sitzung beschlossen und anhand der bis dato festzustellenden hohen Frequentierung gerechtfertigt ist die Durchfahrt Ritterstraße bis einschließlich Monatsende Oktober 2020 zwischen 10 und 18 h für den Verkehr gesperrt, Radfahrer sind in beide Richtungen zugelassen.

Parkplatz am Alatsee
Der Parkplatz am Alatsee wurde analog dem unteren Parkplatz beim Weißensee mit einer Parkscheibenregelung 1 Std. ergänzt. Somit darf 1 Stunde kostenlos geparkt werden.

Kanal- und Straßenbauarbeiten im Bereich Mittersee
Aufgrund Kanal- und Straßenbauarbeiten an der Alatseestraße im Bereich Mittersee müssen die Bauarbeiten über die Alatseestraße-Alatsee-Saloberstraße abgewickelt werden.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Umleitung für Fußgänger und Radfahrer über den östlich der Alatseestraße durch das Bad Faulenbacher Tal verlaufenden Wanderweg südlich Mittersee und Obersee bis Alatsee bzw. umgekehrt. Der Zeitraum beläuft sich vom 20.10.2020 bis voraussichtlich 07.12.2020.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bittet die Presse darauf aufmerksam zu machen und die Bürger zu sensibilisieren, dass hier aktuell eine Umleitung für Fußgänger und Radfahrer besteht.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

3. Zusammenfassung der letzten Umweltbeiratssitzung vorgestellt durch die Stadträte Dr. Martin Metzger und Andreas Eggensberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Andreas Eggensberger teilt dem Gremium mit, dass 4 Gruppen bei der ersten Beiratssitzung eingeladen wurden. Es gab dort begrenzte Themen, wie auch eine festgelegte Redezeit von 10 Minuten pro Gruppe. Herr Dr. Metzger und würden sich die Themen des o.g. Beirats aufteilen. Andreas Eggensberger hält den Bereich Klima und Energie fest und Dr. Martin Metzger den Bereich Natur und Umwelt.

Die erste Umweltbeiratssitzung am 21.09.2020 befasste sich mit den Themen Natur und Umwelt, sodass Dr. Martin Metzger nun dem Gremium die angesprochen Themen wiedergibt. Er teilt gleich zu Beginn mit, dass er keine technische Aufzeichnung gemacht habe, sondern er alles aus dem Kopf heraus mitteilt.

1.) Baum-Freunde wären für die Einführung einer Baumpatenschaft in Füssen, so sollen alte schützenswerte Bäume geschützt werden. Dafür muss es einen Ansprechpartner bei der Stadt für die Baumpaten geben, der Material und Werkzeuge zur Verfügung stellt (Bauhof/ Gärtnerei).

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Verkehrssicherungspflicht hierbei ein großes Thema darstellt. Auf der einen Seite könnte städtisches Material/ Werkzeug kaputt gemacht werden, auf der anderen Seite könnte sich der Baumpate verletzen und ein Versicherungsfall entstehen. Weiter wurde ein Baumkataster angelegt, welches gerade durch Herrn Baier vom Tiefbauamt geprüft wird.

Magnus Peresson erörtert, dass auch in privaten Besitz Bäume stehen die erhaltenswert sind z.B. die 100 Jahre alte Linde am Gesellenhaus, sowie in den Hinterhöfen der Brunnengasse und Reichenstraße.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ist der Meinung, dass dieses Thema in kleinerer Runde mit Herrn Dr. Metzger, Herrn Fuchs, Herrn Baier, Frau Flierl und Herrn Eggensberger A. weiterverfolgt und näher besprochen werden soll.

2.) Bund Naturschutz: fordert, dass in Füssen darüber nachgedacht werden solle eine Baumschutzverordnung zu erlassen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter empfiehlt hierzu eine Vorlage zu erstellen, sodass dieses Thema in einer Besprechung erörtert werden kann.

3.) Förderung von Insekten und Tieren: es sollten mehr Blühstreifen angelegt werden. Außerdem sollten Infotafeln aufgestellt werden, sodass die Bürger wissen warum diese Wiese noch nicht gemäht wurde.

Einige Mitglieder des Ausschusses sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass die Bürger darüber mehr informiert werden sollen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter nimmt dies zu Kenntnis und teilt weiter mit, dass es ab nächstem Jahr eine neue Bauhofsoftware geben wird in der jede Wiese individuell definiert werden kann samt Zeitplan.

4.) Greenpeace: Mikroplastik sollte verringert werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass er als Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes sich für ein Forschungsprojekt beworben hat. Bei dem Forschungsprojekt wird ein Mittel eingefügt, dass dann das Mikroplastik zu einem Klumpen werden lässt und dies dann ganz einfach rausgesiebt werden kann.

5.) Tempo 30 Zonen sollen weiter in Füssen ausgebaut werden.

6.) Ökologisches/ recyceltes Papier soll verwendet werden und generell mehr auf Fair Trade geachtet werden z.B. mit Mehrwegpfandbechern, oder aber bei der Arbeitskleidung der Beschäftigten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, dass die Mehrwegpfandbecher schon umgesetzt wurden und erhältlich sind. Auch das bei der Stadt Füssen verwendete Papier, sowie das Papier an den gemeindlichen Schulen ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Auf Nachfrage beim Landratsamt Ostallgäu wurde mitgeteilt, dass auch an den staatlichen Schulen darauf geachtet wird. Weiter läuft die Arbeitskleidung des Bauhofes als Mietwäsche über die Firma Boco und auch die Marke Engelbert Strauß ist ein zertifizierter ökologischer Partner, bei der weitere Berufsbekleidung erworben wird. Diese kann auch über die ortsansässige Firma Pleier in Eisenberg gemacht werden. Und auch bei den Arbeitsschuhen wurde der Schuhlieferant aus Halblech darauf aufmerksam gemacht. Es wird somit darauf geachtet, wo es möglich ist.
Es ist aber auch wichtig zu wissen, dass Fair Trade nicht gleich Fair Trade heißt, bei Kleidung beispielsweise reichen schon 20% aus um dies angeben zu dürfen.

Thomas Scheibel bringt noch an, dass bei Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen der Stadt darauf aufmerksam gemacht werden sollte, dass ein Plastikverbot gilt und nur Mehrweggeschirr verwendet werden darf.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass die Stadt Füssen schon dran sei.

7.) Innenbereich vor Außenbereich, Begrenzungen einführen b ei Neubaugebieten.

8.) Eingrenzung von Stein-/ Schottergärten
Stein- und Schottergärten sind in ersten Linie schlecht für Insekten und Tiere. Außerdem wird im Sommer verstärkt Hitze gespeichert. Deshalb sollte es in den Bebauungsplänen mit geregelt werden oder sogar überlegt werden eine Freiflächengestaltungssatzung zu erlassen.

Einige Mitglieder des Ausschusses teilen mit, dass kein Verbot ausgesprochen werden sollte, sondern es besser wäre in dieser Richtung mehr Aufklärungsarbeit zu leisten.
Auch wäre es nicht schlecht wenn die Presse einen Artikel verfassen würde über die Vor- und Nachteile eines Stein- und Schottergartens.

Zum Schluss des Vortrages legt Andreas Eggensberger noch die Einladung zur nächsten Umweltbeiratssitzung am 19.10.2020 auf und teilt die Themen mit.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Fachstellen und Behörden eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss und Durchführung der weiteren Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Bevor Herr Haag mit seinem Sachvortrag beginnt, möchte er noch kurz ansprechen, dass er es wirklich toll findet, dass sich das Gremium auch z.B. um das Thema Steingärten kümmert. Und gibt den Hinweis, dass es dafür auch Auslegehilfen gibt die z.B. die Größe der Steingärten regelt.

Dr. Martin Metzger bedankt sich für den Hinweis.

Danach fährt Herr Haag mit seinem Sachvortrag fort.
Für den gegenständlichen Bereich liegt der mit Verfügung des Landratsamtes Marktoberdorf vom 31. Mai 1974 Nr. Füs-404/Ha-610 genehmigte Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße vor. Die hier gelegene Hotelanlage am Ringweg 6 / Enzensbergstraße 5 soll nun erweitert werden. Da die Erweiterung nicht im Rahmen des bestehenden Bebauungs-planes möglich ist wurde bei der Stadt Füssen ein Antrag auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Es soll ein Pensions- und Kurhotel mit modernen Energiekonzepten entstehen.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2017 die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße. Das Plangebiet wies eine Größe von ca. 1,6 ha auf. Die Festsetzungen zum reinen Wohngebiet und zum Sondergebiet Hotel sollten überarbeitet werden.
Der Stadtrat nahm Kenntnis vom Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes und stimmte diesem zu. Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, jeweils in der Fassung vom 28.11.2017 lag in der Zeit vom Freitag, 15.12.2017 bis Mittwoch, 31.01.2018 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen und Vorschläge zur Abwägung siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Im Ergebnis soll eine vorhabenbezogene Weiterführung der Planung beschränkt auf das Areal des Hotelbetriebes erfolgen.

Die Vorhabenplanung fügt sich aus Sicht der Verwaltung im nordwestlichen Bereich im Hinblick auf die Geschossigkeit und die Dachgestaltung nicht gut in die Umgebung ein; es wäre zu überdenken, dies dort weiter zu überarbeiten, um eine bessere Einfügung zu erreichen. Der Vorhabenträger verweist auf die Notwendigkeit, eine gewisse Mindestzahl an zusätzlichen Zimmern unterzubringen, was bei in der Höhe reduzierter Lösung nicht mehr möglich wäre. Angepasst wurde die Dachform bei der Vorhabenplanung; der Baukörper soll nun hier anstelle eines Flachdaches ein Pultdach erhalten.

Hinsichtlich der Windkraftanlage wurde noch eine besser erkennbare Darstellung nachgereicht, sowie auch eine Ansicht von Westen.

Seitens der Stadtwerke Füssen wird die Festsetzung der GFZ für geboten erachtet. Es ist zu prüfen, ob eine Regelung im Durchführungsvertrag genügt.

Ergänzt wurde in der Begründung noch die Darlegung zur Einhaltung der Abstandsflächen, insbesondere an der Westseite.

Einige Mitglieder des Gremiums sprechen sich gegen das geplante Flachdach aus. Es passe nicht zu den anderen Gebäudeteilen, die mit einem Satteldach ausgeführt worden sind.

Herr Haag teilte daraufhin mit, dass die Nutzbarkeit der Zimmer im Dach dadurch verloren geht bzw. nicht die gleiche Qualität geboten werden kann, wie in den anderen Stockwerken.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, dass das Gremium die Änderung des Daches folgendermaßen meinte: die Gebäudehöhe soll wie in der Planzeichnung dargestellt erhalten bleiben und nur die Dachform auf ein Satteldach geändert werden, sodass es im Ganzen ein wenig höher ausfällt, sich aber optisch besser an die Bestandsgebäude einfügt. Der Beschluss kann unter dieser Rahmenbedingung heute geschlossen werden.

Nachdem die Bauherrenschaft mit der Änderung einverstanden ist legt Herr Haag, wie besprochen eine Höhe für das oberste Geschoss fest auf das dann das Satteldach gesetzt wird.

Weiter möchten einige Mitglieder des Gremiums noch wissen, wie laut die geplante Windkraftanlage ist.

Herr Haag teilt mit, dass die Lautstärke verträglich ist.

Anna-Verena Jahn informiert, dass auf der Schule eine ähnliche Windkraftanlage auf dem Dach steht und man dies gar nicht mitkriegt.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag.

Dr. Christoph Böhm hakt ein und erkundigt sich ob nicht die ganzen Stellungnahmen einzeln vorgetragen werden müssen.

Herr Haag informiert, da es sich um eine frühzeitige Auslegung handle, es in einem zusammenfassenden Beschluss abgehandelt werden kann.

Armin Angeringer ist der gleichen Meinung wie Herr Haag, dass es zusammengefasst abgestimmt werden kann. Es kann aber auch nochmal stichpunktartig von Herrn Haag wiedergegeben werden.

Herr Haag verliest daraufhin stichpunktartig die einzelnen Stellungnahmen.

Danach formuliert der Vorsitzende Maximilian Eichstetter noch einmal den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Die Vorhabenplanung wird zur Kenntnis genommen. Im nordwestlichen Bereich ist, wie besprochen die Gebäudehöhe, wie in der Planzeichnung dargestellt bei zu behalten und die Dachform durch ein Satteldach zu ergänzen, sodass eine bessere Einfügung in die Umgebung erreicht wird.

Ein entsprechender GFZ-Wert soll festgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Regelung im Durchführungsvertrag genügt.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen im Übrigen abwägend zur Kenntnis und billigt unter Berücksichtigung der dort gefassten Einzelbeschlüsse den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße. Die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen sind in den Bebauungsplan-Entwurf in Planzeichnung, Satzung und Begründung einzuarbeiten.

Gleichzeitig beschließt der Ausschuss auf der Grundlage der vorstehend gebilligten Entwurfsfassung die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einschl. der nochmaligen Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Die Vorhabenplanung wird zur Kenntnis genommen. Im nordwestlichen Bereich ist, wie besprochen die Gebäudehöhe, wie in der Planzeichnung dargestellt bei zu behalten und die Dachform durch ein Satteldach zu ergänzen, sodass eine bessere Einfügung in die Umgebung erreicht wird.

Ein entsprechender GFZ-Wert soll festgesetzt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Regelung im Durchführungsvertrag genügt.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen im Übrigen abwägend zur Kenntnis und billigt unter Berücksichtigung der dort gefassten Einzelbeschlüsse den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 4 – Bebele nördlich der Ringstraße. Die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen sind in den Bebauungsplan-Entwurf in Planzeichnung, Satzung und Begründung einzuarbeiten.

Gleichzeitig beschließt der Ausschuss auf der Grundlage der vorstehend gebilligten Entwurfsfassung die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB einschl. der nochmaligen Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Bebauungsplan mit Grünordnung Brand-Mühlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Herr Wandinger und seine Kollegin Frau Speer erläutern den Bebauungsplan mit Grünordnung Brand-Mühlbach.

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 26.11.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ beschlossen.
Nördlich des Stadtteils Brand existiert eine Pony- und Pferderanch, welche Reitunterricht, teilweise mit heilpädagogischen Elementen, für Kindergärten und andere Gäste anbietet. In absehbarer Zukunft sind verschiedene betriebliche Erweiterungen angedacht. Unter anderem sind ein neues Stallgebäude, ein Aufenthaltsraum sowie ein Wohnhaus für die Betriebsleiterin geplant. Zudem soll die bestehende Reitanlage neu angelegt werden, so dass die artgerechte Pferdehaltung weiterhin gewährleistet ist.
Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Weiteres Planungsziel ist es, die Folgen der Planung auf den Naturhaushalt zu klären, insbesondere die Vereinbarkeit der Nutzung mit dem Moorstandort sowie den angrenzenden Biotopflächen.
Die Pony- und Pferderanch ist eine wichtige Ergänzung des Freizeitangebotes der Stadt Füssen sowohl für die Bewohner, als auch für touristische Gäste und leistet einen substanziellen Beitrag zum Wirtschafts- und Freizeitstandort Füssen.
Der Bebauungsplan entspricht den Anforderungen des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB), wodurch die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend geregelt werden.
Da die Flächen im Flächennutzungsplan bislang als Moorgebiet dargestellt sind, wird in dem Bereich der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Hinweis: Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss hat sich der räumliche Geltungsbereich geringfügig im Osten und Südwesten vergrößert.

Armin Angeringer ergänzt den Vortrag noch dahingehend, dass seitens der Stadtwerke Füssen die Festsetzung der GFZ für geboten erachtet wird.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt an, dass die Verwaltung das Vorhaben der Pony- und Pferderanch grundsätzlich unterstützt. Es stellt eine gute Institution dar, welche Reitunterricht teilweise mit heilpädagogischen Elementen anbietet. Deshalb möchte man mit Hilfe des Bebauungsplans die „Schwarzbauten“ legalisieren.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, wie viel Ausgleichsfläche noch benötigt wird.

Frau Speer berichtet, dass dies nicht genau in Quadratmeter angegeben werden kann. 26.000 Wertpunkte werden insgesamt benötigt und 20.000 werden davon noch gebraucht.

Christian Schneider betont, dass fast alles was hier errichtet wurde Schwarzbauten sind, dies sollte nicht vergessen werden. Bei der Vorstellung wurde überhaupt nicht auf die Stellplatzsituation eingegangen. Es handelt sich in Brand um eine Spielstraße im Wohngebiet bei der zu den Hauptzeiten die ganze Straße vor der Ponyranch beparkt wird. Dies kann kein Dauerzustand sein und deshalb muss eine großzügige Parkfläche auf der Pony- und Pferderanch integriert werden. Die 11 eingezeichneten Stellplätze werden dabei bei weitem nicht ausreichend sein.

Die Ansicht von Christian Schneider wird von weiteren Mitgliedern des Gremiums geteilt. Es muss für ausreichende Stellplätze auf dem eigenen Grundstück gesorgt werden, sodass die Straße dauerhaft frei bleibt.

Aus der Diskussion heraus, einigten sich die Mitglieder aus dem Gremium, zusammen mit der Verwaltung auf 20 Stellplätze, die auf dem Grundstück nachzuweisen sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020 mit der Maßgabe, dass eine entsprechende GFZ festzusetzen ist. Die Planzeichnung muss auf mindestens 20 Stellplätze ergänzt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020 mit der Maßgabe, dass eine entsprechende GFZ festzusetzen ist. Die Planzeichnung muss auf mindestens 20 Stellplätze ergänzt werden.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 26.11.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ beschlossen.
Ziel ist es, einen bereits bestehende Pony- und Pferderanch nördlich des Stadtteils Brand planungsrechtlich zu sichern.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Füssen wird der betroffene Bereich zu großen Teilen als Moor dargestellt. Da die gegenwärtige und auch zukünftig weiterhin beabsichtigte Nutzung nicht mit dieser Darstellung übereinstimmt, wird der Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ geändert.

Dr. Christoph Böhm möchte noch wissen, wer die Kosten dafür trägt.

Armin Angeringer teilt mit, dass die Kosten die Antragsteller, in diesem Fall die Betreiberin der Pony- und Pferderanch zu tragen hat. Dies wurde auch so in der Sitzungsvorlage festgehalten.

Nachdem keine weitere Wortmeldung eingeht formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den Vorentwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 13.10.2020.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4. Bebauungsplan N 10 - Moosangerweg Ost; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4.4

Sachverhalt

Armin Angeringer erörtert den oben genannten Bebauungsplan. Von der Stadt Füssen wurden 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 14.07.2020 lag in der Zeit vom Freitag, 24.07.2020 bis Montag, 24.08.2020 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus.

Ergebnisse mit Stellungnahmen und Verfahrens- bzw. Beschlussempfehlungen siehe Ausarbeitung Kling Consult vom 27.08.2020 (Anlage im Ratsinformationssystem).

Kurz zusammen gefasst wird die Art der baulichen Nutzung geändert und die Hotelnutzung ausgeschlossen.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Abwägung gesamtheitlich gemäß den in der Anlage vom 27.08.2020 formulierten Vorschlägen für Einzelbeschlüsse.

  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt den Bebauungsplan N 10 „Moosangerweg Ost – 6. Änderung“ (Stand der Planunterlagen: 14. Juli 2020) als Satzung mit der Maßgabe, dass Kling Consult die redaktionellen/nachrichtlichen Änderungen und Ergänzungen mit Datum vom 13.10.2020 in die Bebauungsplanunterlagen einarbeitet.
    Die Verwaltung und KC werden beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Abwägung gesamtheitlich gemäß den in der Anlage vom 27.08.2020 formulierten Vorschlägen für Einzelbeschlüsse.

  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt den Bebauungsplan N 10 „Moosangerweg Ost – 6. Änderung“ (Stand der Planunterlagen: 14. Juli 2020) als Satzung mit der Maßgabe, dass Kling Consult die redaktionellen/nachrichtlichen Änderungen und Ergänzungen mit Datum vom 13.10.2020 in die Bebauungsplanunterlagen einarbeitet.
    Die Verwaltung und KC werden beauftragt, die Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß BauGB zusammenzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5
zum Seitenanfang

5.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

1. Nutzungsänderung zu einer Ferienwohnung, Brunnengasse 10, Fl.Nr. 224, Gemarkung Füssen
2. Nutzungsänderung von einer Wohnung (Einliegerwohnung) im Dachgeschoss zu einer
    Ferienwohnung, Breitenbergstraße 19, Fl.Nr. 241/27, Gemarkung Weißensee
3. Nutzungsänderung im Obergeschoss des best. Wohnhauses - Umnutzung Wohnung in
    Ferienwohnung, sowie Anbau eines Balkons, Wegscheiderweg 3, Fl.Nr. 3069/1, Gemarkung
    Füssen
4. Anbau eines landwirtschaftlichen Hackschnitzellagers, das Moos, Eschach, Fl.Nr. 509/5

Unter Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

1. Tekturplan: zwei Bauanträge 28.07.83 AZ 501-1131/82, 14.10.85 AZ 501-796/85
    Umnutzung EG: 1 Whg. statt Tierarztpraxis, OG: 1 Whg. Eigennutzung, DG: Ferienwohnung
    Bestand, Kemptener Straße 15. Fl. Nr. 759/2, Gemarkung Füssen

Weiter wurde ein Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt:

1. Neubau eines Einfamilienhauses, Nähe Paul-Mertin-Straße, Fl.Nr. 1623/54.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

5.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.2
zum Seitenanfang

5.2.1. Neubau Mehrfamilienhaus, 17 Wohneinheiten mit Tiefgarage und Neubau Mehrfamilienhaus 18 Wohneinheiten mit Tiefgarage, Nähe Ziegelbergweg, Fl.Nrn. 2633, 2637 und 2640

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.2.1

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung erörtert Armin Angeringer das o.g. Bauvorhaben. Es fand nochmal eine Drehung des südlichen Gebäudekörpers statt. Die Hauptthematik wird sein, ob das Landratsamt Ostallgäu das Bauvorhaben nach § 34 BauGB genehmigen wird oder nur über eine Bauleitplanung.

Ergebnis aus einer ersten Vorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Eine Genehmigung ist nur über eine Bauleitplanung erreichbar. Dies wurde auch hinsichtlich der geänderten Lage des südlichen Hauses bestätigt. Die vollständige Lage innerhalb der Wohnbaufläche nach Flächennutzungsplan führt dahingehend zu keinem anderen Ergebnis. Der FN-Plan stellt nach dem BauGB kein Beurteilungskriterium hinsichtlich der Einstufung zum Innen- oder Außenbereich dar.

Aufgrund seiner Art und Größe unterliegt das Vorhaben den beschlossenen Rahmenbedingungen zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN). Soweit danach 30% der Geschoßfläche zugrunde gelegt wird sind nach erster überschlägiger Bemessung bei jedem der beiden Gebäude voraussichtlich je fünf Wohnungen betroffen.

Bei der Planung der Spielplatzflächen sind die Vorgaben der neuen Spielplatzsatzung zu beachten; eine öffentliche Benutzbarkeit gegen Erstattung der Unterhaltskosten ist in Betracht zu ziehen.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

Dr. Martin Metzger möchte wissen warum das südliche Gebäude nicht in einer Flucht mit dem zweiten Gebäude steht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, dass er den Bauwerber darum bat, das südliche Gebäude nach hinten zu versetzen, so dass im vorderen Bereich der Spielplatz errichtet werden kann.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob es nicht schneller ginge gleich in die Bauleitplanung zu gehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Bauleitplanung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und daher der Bauwerber erst prüfen möchte, ob eine Genehmigung nach § 34 BauGB möglich ist.

Christoph Weisenbach plädiert, dass die städtebaulichen Ziele bewahrt werden sollen. Dauerhaft genutzte Wohnungen ja aber keine Ferienwohnungen. Gibt es einen Weg, dies ohne Bauleitplanung festzulegen.

Armin Angeringer teilt mit, dass grundsätzlich die Bereitschaft besteht so etwas zu regeln. Zunächst unterliegt dies der Vertragsfreiheit. Wenn allerdings ein Vorhaben zulässig ist und auf die Erteilung der Genehmigung ein Rechtsanspruch besteht darf der Bauwerber nicht zum Abschluss eines Vertrages gezwungen werden. Dagegen könnte nach Aufteilung auch ein späterer Wohnungseigentümer vorgehen, der die Verpflichtung übernehmen muss.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Bei der Planung der Spielplatzflächen sind die Vorgaben der neuen Spielplatzsatzung zu beachten; eine ggf. öffentliche Benutzbarkeit ist zu prüfen.

Thomas Scheibel nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Bei der Planung der Spielplatzflächen sind die Vorgaben der neuen Spielplatzsatzung zu beachten; eine ggf. öffentliche Benutzbarkeit ist zu prüfen.

Thomas Scheibel nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3
zum Seitenanfang

5.3.1. Einbau Gaube und 2 Dachflächenfenster, Nutzungsänderung: Wohnhaus 2 Wohneinheiten in 4 Wohneinheiten, Kenzenweg 3, Fl.Nr. 3056/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:
Die Dachflächenfenster weisen nach der DG-Grundrisseinzeichnung eine Größe von ca. 1,2 qm auf. Sie liegen auf der straßenabgewandten Seite.

Hinsichtlich der Stellplätze wurde im Rahmen einer Vorbesprechung eine andere Lösung vorgeschlagen. Die beantragte Anordnung von sieben Stellplätzen ohne Abstand und senkrecht zur Straße und zusätzlich zu der im nördlichen Anschluss liegenden Garagenzufahrt ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum (Spielstraße!) vertretbar.

Armin Angeringer führt weiter aus, dass die Dachflächenfenster auf der Rückseite (Westseite) des Gebäudes liegen und die Gaube auch vertretbar ist. Problematisch sind die für die Nutzungsänderung zusätzlichen nachzuweisenden Stellplätze. Rechnerisch wären hier weitere 4 Stellplätze notwendig. Der Bauwerber beantragt dafür eine Abweichung von der Stellplatzsatzung und verweist auf ähnliche Fälle in der näheren Umgebung. Dieser Abweichung kann von Seiten der Verwaltung nicht zugestimmt werden. Die anderen Fälle sind nicht ausreichend vergleichbar bzw. stammen aus der Zeit vor dem Erlass der Stellplatzsatzung.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen
  1. zu der Ausnahme für die Dachgaube und
  2. zu der Befreiung für die Dachflächenfenster.

Zu der Befreiung hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten wird das Einvernehmen nur erteilt, soweit eine vertretbare Lösung hinsichtlich der Lage der Stellplätze vorgelegt wird. Das Einvernehmen zu den notwendigen Abweichungen von der Stellplatzsatzung wird zu der eingereichten Planung nicht erteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen
  1. zu der Ausnahme für die Dachgaube und
  2. zu der Befreiung für die Dachflächenfenster.

Zu der Befreiung hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten wird das Einvernehmen nur erteilt, soweit eine vertretbare Lösung hinsichtlich der Lage der Stellplätze vorgelegt wird. Das Einvernehmen zu den notwendigen Abweichungen von der Stellplatzsatzung wird zu der eingereichten Planung nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3.2. Abbruch und Neubau DG mit 2 Gauben, Bergstraße 9, Fl.Nr. 210/3, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das bestehende Dachgeschoss soll zurückgebaut werden und durch einen Neubau ersetzt werden. Dabei soll eine Schleppgaube eingebaut werden, sowie ein Wiederkehr. Dies fügt sich aus Sicht der Verwaltung ein; eine Änderungsnotwendigkeit besteht hinsichtlich der linken Balkontüre, diese sollte den gleichen Abstand und Ausführung haben wie die rechte Balkontüre. Auch die Stütze sollte anders gelöst werden.

Ein rechnerischer Nachweis, dass das Dachgeschoss durch den Umbau nicht zu einem Vollgeschoß wird, liegt noch nicht vor. Dies ist noch nachzureichen.
Die Aussage des Landratsamt Ostallgäus hinsichtlich des Einfügens liegt dahingehend noch nicht abschließend vor.

Folgendes teilte der Planer per E-Mail am 30.09.2020 bzgl. der Stellplätze mit:
„Die 2 bereits genehmigten Wohnungen bleiben bestehen. Es entsteht keine weitere Wohnung.“
Gemäß den vorgelegten Plänen bestanden bereits 2 Wohnungen. Für 2 Wohnungen wurde seinerzeit offensichtlich 1 Stellplatz in der Garage als ausreichend betrachtet.


Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt Herrn Angeringer den Grundrissplan auflegen, um zu verdeutlichen wie die Innenwand um ein paar Zentimeter verschoben werden muss, um äußerlich die neue Balkontüre mit dem gleichen Abstand wie die bestehende einsetzen zu können. Auch soll der Balken zum unteren Balkon in einer Flucht abschließen.

Andreas Eggensberger teilt mit, dass an dem Gebäude kein richtiger Parkplatz besteht, nur eine kleine Parkbucht, bei der das Auto weit in die Straße hineinragt. Dies ist sehr problematisch für die Rettungsfahrzeuge. Alle anderen Anwohner in der Straße haben Parkplätze nachgerüstet bis auf den Anwohner der Bergstraße 9.

Armin Angeringer gibt an, dass die Höhe der Wohneinheiten sich nicht verändert und deshalb die Stellplatzproblematik nicht berücksichtigt wurde. Es wird versichert, das Thema nochmals mit dem Planer/ Bauherrn zu besprechen.

Martin Dopfer erkundigt sich, wo der Kran für die Umbauarbeiten hingestellt werden soll.

Christoph Weisenbach spricht an, dass aus 2 Wohneinheiten schnell 3 gemacht werden können und deshalb das Stellplatzthema geklärt sein sollte. Weiter beantwortet er Herrn Dopfer die Frage und sagt, dass laut Planer der Kran unten bei der Garage aufgestellt werden soll.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Gestaltung ist in der Südansicht wie folgt zu ändern:
  1. Fenstertür im Zwerchgiebel links gleiches Format und gleicher seitlicher Abstand zur Außenseite wie die Fenstertür rechts
  2. Stütze zwischen DG und Balkon im OG an die rechte Außenseite des Zwerchgiebels setzen und bis zum Boden verlängern.

Die Verwaltung ist außerdem beauftragt das Stellplatzthema nochmals mit dem Planer zu besprechen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Die Gestaltung ist in der Südansicht wie folgt zu ändern:
a) Fenstertür im Zwerchgiebel links gleiches Format und gleicher seitlicher Abstand zur
    Außenseite wie die Fenstertür rechts
  1. Stütze zwischen DG und Balkon im OG an die rechte Außenseite des Zwerchgiebels setzen und bis zum Boden verlängern.

Die Verwaltung ist außerdem beauftragt das Stellplatzthema nochmals mit dem Planer zu besprechen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3.3. Anbau einer Garage und die Erweiterung der mechanischen Werkstatt, nähe Fischerweg, Fl.Nr. 222, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die Stadt Füssen geht von einer Lage im unbeplanten Innenbereich aus. Die Umgebung weist einen dorf-/mischgebietsartigen Charakter auf. Das Vorhaben ist als grundsätzlich zulässig einzustufen. Evtl. Belange des Immissionsschutzes sind vom LRA näher zu prüfen.

Aus Sicht des Landratsamt Ostallgäus wird von der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit sowohl bei einer Zurechnung zum Innen- wie auch zum Außenbereich auszugehen sein.

Über die Zweckbestimmung der Garagen (z. B. für Betriebsfahrzeuge) und evtl. weitere Beschäftigte im Betrieb liegen derzeit keine näheren Angaben vor. Dies ist nachzureichen, um den Stellplatznachweis als ggf. erfüllt bestätigen zu können.

Defizite in den planerischen Darstellungen sind nach Vorlage an das Landratsamt Ostallgäu noch zu beheben (z. B. vollständige Kennzeichnung im Plan, was alles geändert wird; Abstandsflächenplan, Freiflächengestaltungsplan).

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert der Vorsitzende Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Nähere Angaben im Hinblick auf den Stellplatzbedarf und –nachweis sind vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Nähere Angaben im Hinblick auf den Stellplatzbedarf und –nachweis sind vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3.4. Einbau von Dachgauben in die Treppenhäuser Haus 1, 2 und 3, Enzianstraße 1, Fl.Nr. 387/4, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.4

Sachverhalt

Armin Angeringer erörtert kurz das o.g. Bauvorhaben.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die Gauben führen zu einer nachteiligen Veränderung der Dachlandschaft. Zur Notwendigkeit der Dachgauben wurde vom Planer auf Anfrage folgende nähere Beschreibung vorgelegt:

„…die Dachgauben beim o. g. Objekt sind aus folgenden Gründen erforderlich:

  1. Wegen der notwendigen Überfahrt des Aufzugschachtes.
  2. Wegen der Sturzhöhe des Aufzugs im DG.

Wir haben uns bemüht die Dachaufbauten so klein wie nötig auszuführen. Durch die Gauben wird kein einziger Quadratmeter Mehrfläche geschaffen.

Die Dachgeschosse überschreiten unabhängig von den Dachgauben die Vollgeschossgrenze (2/3 2,30m).“

Detaillierte rechtliche Rahmenbedingungen bestehen jedoch nicht, so dass eine Zulässigkeit nach § 34 BauGB zu unterstellen sein wird. Vom Vertreter des Landratsamt Ostallgäus wurde dies im Rahmen der Vorbesprechung dem Grunde nach bestätigt.

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass das Bauvorhaben schon oft Thema im Ausschuss war und viel geändert werden musste bis der Ausschuss dem Vorhaben zustimmen konnte. Deshalb wird er diesem Antrag nicht zustimmen, auch wenn das Landratsamt Ostallgäu den Bauantrag trotzdem genehmigen wird.

Magnus Peresson ist der gleichen Ansicht wie Herr Dr. Metzger.

Andreas Eggensberger möchte wissen, ob zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Armin Angeringer verneint dies. Die Dachgauben sollen offensichtlich der Belichtung und Nutzung des Treppenhauses mit Aufzug dienen.

Christoph Weisenbach teilt dem Gremium mit, dass er mit dem Planer gesprochen habe und dieser sagt ihm, dass die Dachgauben errichten werden müssen, sodass der Brandschutz eingehalten werden kann. Außerdem wurde beim ersten Gebäude schon das Dach drauf gesetzt, samt Gaube.

Magnus Peresson legt nahe, dass das Landratsamt Ostallgäu keine Baugenehmigung erteilt hätte, wenn der Brandschutz nicht gegeben wäre.

Nach eingehender Diskussion macht Vorsitzender Maximilian Eichstetter noch das Gremium darauf aufmerksam, dass am Schlimmsten ist, dass kein Einheimischer dort einzieht, da die Kosten sich nur wenige leisten können.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

3/10 dafür gestimmt.

Siehe Abstimmungsergebnis; damit wurde der Einbau von Dachgauben in die Treppenhäuser Haus 1, 2 und 3 in der Enzianstraße abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

3/10 dafür gestimmt.

Siehe Abstimmungsergebnis; damit wurde der Einbau von Dachgauben in die Treppenhäuser Haus 1, 2 und 3 in der Enzianstraße abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

5.3.5. Nutzungsänderung: Restaurant und Wohnungen zum Hostel, Augsburger Straße 12, Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5.3.5

Sachverhalt

Armin Angeringer erörtert die o.g. Nutzungsänderung.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Oberhalb der genehmigten Gastronomiefläche waren bisher offensichtlich vier Wohnungen vorhanden. Neu: Gastraumfläche im EG zzgl. 12 Hostel-Zimmer + 1 WE.

Der bisherige Betrieb war durch die Ausrichtung auf die Kurzzeitverpflegung asiatischer Bustouristen im Hinblick auf den hierdurch ausgelösten Busverkehr mit erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenraum verbunden. Eine dahingehende Verbesserung ist dringend erforderlich. Alternativ wären entsprechende Maßnahmen im Bereich der Bauleitplanung in Betracht zu ziehen.

Städtebaulich ist die Umwandlung von Wohnraum in Hostelzimmer grundsätzlich ebenfalls nicht zu begrüßen.  

Zu dem Antrag wurde eine Stellungnahme von FTM eingeholt. Ergebnis:
„Für die Bewertung von Projekten im Übernachtungsbereich gelten seitens des Marketing- und Wirtschaftsausschuss und des Verwaltungsrats von FTM die folgenden Grundsätze:

  • Die Steigerung der Übernachtungen über eine reine Ausweitung der Kapazitäten ist keine zielführende Maßnahme innerhalb der Qualitätsstrategie.
  • Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Betriebe hat den Vorrang vor neuen Kapazitäten.
  • Eventuelle neue Kapazitäten müssen der Beseitigung strategischer Schwächen dienen.
  • Die Beseitigung strategischer Schwächen könnte in dem Ausfüllen einer Nische, einer Leuchtturmfunktion oder der Stützung wichtiger Betriebe wie des Festspielhauses oder des BLZ liegen.

Das geplante Objekt wird im low-budget-Bereich positioniert. Aus den Unterlagen und dem Betriebstyp heraus ist nicht zu erschließen, dass es einen Beitrag zu Füssens touristischer Qualitätsoffensive leistet. Auch eine spezielle Werteorientierung im Sinne der Marke Allgäu ist nicht erkennbar. Nicht zuletzt ist anzumerken, dass sich die bisherige Kooperation mit dem Eigentümer hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Meldegesetzes als durchaus schwierig gestaltete (was allerdings keine baurechtliche Relevanz hat). Die Reduzierung von Wohnungen zugunsten dieses Projektes halten wir in der Gesamtbetrachtung der Stadtentwicklung für kontraproduktiv.
Vor diesem Hintergrund kann seitens FTM keine Befürwortung des Projektes erfolgen.“

Eine nähere Betriebsbeschreibung wurde mit dem Antrag nicht eingereicht.

Aufgrund der Lage im Mischgebiet ist das Vorhaben nach seiner Art nach § 34 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO bauplanungsrechtlich jedoch allgemein zulässig.

Ohne Betriebsbeschreibung geht der Uz. jedoch von einem höheren Stellplatzbedarf als im Antrag dargestellt aus. Gleichwohl wurden 2016 in der Außenanlage noch vier weitere Stellplätze als im aktuellen Antrag enthalten genehmigt, so dass auch einem ggf. höher anzusetzenden Bedarf Rechnung getragen werden kann.

Christoph Weisenbach spricht an, dass immer von Qualitätstourismus gesprochen wird. Deshalb ist bei diesem Vorhaben das einzig richtige es abzulehnen.

Dr. Martin Metzger berichtet, dass in seiner Zeit im Bauausschuss er bemerkt hat, dass man bei den Anträgen immer nach dem Mangel suchen muss, dieser ist meist der Stellplatznachweis. Daher möchte er wissen, ob der Stellplatznachweis erfüllt wird.

Armin Angeringer teilt mit, dass die Anzahl der Stellplätze räumlich möglich sind nachzuweisen. Eine Nachbesserung der Unterlagen ist aber noch erforderlich, da andernfalls keine abschließende Beurteilung möglich ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu versagen bis folgendes nachgereicht worden ist: die Vorlage einer Betriebsbeschreibung, aus der sich der angesetzte Stellplatzbedarf konkret begründet und die belegt, dass keine weitere schwerpunktmäßige Ausrichtung auf Busgäste besteht. Alternativ sind zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine (nicht verfahrensfreie) Änderung der Werbeanlage einer Vorlage prüffähiger Unterlagen bedarf. Die Vorgaben der städtischen Werbeanlagensatzung sind zu beachten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu versagen bis folgendes nachgereicht worden ist: die Vorlage einer Betriebsbeschreibung, aus der sich der angesetzte Stellplatzbedarf konkret begründet und die belegt, dass keine weitere schwerpunktmäßige Ausrichtung auf Busgäste besteht. Alternativ sind zusätzliche Stellplätze nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine (nicht verfahrensfreie) Änderung der Werbeanlage einer Vorlage prüffähiger Unterlagen bedarf. Die Vorgaben der städtischen Werbeanlagensatzung sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 15.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 15.09.2020 an.

Dr. Christoph Böhm teilt mit, dass in der o.g. Niederschrift auf der Seite 26 festgehalten wurde, dass die Stärke der Dämmung nach Möglichkeit zu reduzieren ist. Es wurde aber seines Wissens ganz konkret 14 cm festgelegt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass der Tenor war bis auf 14 cm runter zu kommen. Wenn aber nur 16 cm machbar sind ist dies auch okay.

Magnus Peresson legt dem Gremium dazu den Artikel Altbau energetisch verbessern ans Herz. Der Artikel zeigt auf, dass auch eine Innendämmung möglich ist.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 15.09.2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 15.09.2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bürgerworkshop Termin am 11.11.2020 verschieben
Martin Dopfer bittet darum, den für 11.11.2020 angesetzten Termin zu verschieben, falls doch ein Martinsumzug an diesem Tag stattfindet.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Einladung schon verschickt wurde, er aber prüfe ob ein anderer Termin möglich wäre.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 18.11.2020 10:10 Uhr