Datum: 20.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bebauungsplan W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Verfahrensbeschluss / Satzungsbeschluss
3 Ertüchtigung der Stauanlagen beider Eschacher Weiher; Vorstellung der Sanierungsalternativen und Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme
4 Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Füssen einschl. der Ergebnisse für 2019
5 25 Jahre Städtepartnerschaft mit Numata (Japan)
6 Gemeindegebietsänderung mit der Gemeinde Hopferau (im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Hopferau und Enzenstetten)
7 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2020 - 2026; Konkretisierung der Zuständigkeiten des Bürgermeisters (Grundstücksangelegenheiten, denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren)
8 Errichtung von drei bayernweit einheitlichen Buswartehäuschen (Eschach, Hopfen-Fischerbichl und Festplatz, Füssen)
9 Bekanntgaben und Informationen
9.1 Klage gegen Baugenehmigung für Ferienwohnung im Venetianerwinkel abgewiesen
9.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
9.3 Kostenfeststellung bei Straßenbaumaßnahmen
10 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates am 29. September 2020
11 Anträge, Anfragen
11.1 Weiterführung des Schulunterrichts

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Herr Kasimir Schmutz spricht die derzeit laufende „Instandsetzung/Sanierung“ des Bike- und Skatepark an. Die Anlage sei gerade mal ein Jahr alt. Er wollte wissen

  • welche Reparaturen anstehen,
  • welche Kosten zu erwarten sind und wer diese trägt sowie
  • ob evtl. noch Gewährleistungsansprüche bestehen?

Außerdem wollte er wissen, warum für diese Anlage kein Eintritt wie in anderen Kommunen verlangt wird. Schließlich wird dieser auch stark von auswärtigen Besuchern benutzt.

Thomas Scheibel als Initiator der Anlage antwortet, dass mit Argusaugen auf den Platz geachtet werde. Es findet (noch) keine Sanierung statt, sondern eine Mängelfeststellung. Sollten solche festgestellt werden, werde man selbstverständlich die ausführende Firma kontaktieren.

Zur Frage des Eintritts verwies er auf die LEADER-Förderung, bei der davon ausgegangen wurde, dass kein Eintritt erhoben wird.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter ergänzte noch, dass bei evtl. festgestellten Schäden natürlich die Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.


Herr Jürgen Brecht spricht die von der Firma Hubert Schmid errichtete Wohnanlage in der Von-Freyberg-Straße an. Dort befindet sich ein Weg, für den die Stadt ein Betretungsrecht für die Bevölkerung besitzt. Er erinnerte an seine früheren Anfragen und teilweise auch Zusagen, dass dort ein Schild Geh- und Radweg aufgestellt werden solle. Vielleicht könne nochmals mit der Verwaltung dieser Häuser gesprochen werden. Der Erste Bürgermeister sagte eine nochmalige Überprüfung zu.

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2. Bebauungsplan W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Verfahrensbeschluss / Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigte am 30.06.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Veröffentlichung in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt vom Montag, 24.08.2020, sowie durch Aushang im Schaukasten am Rathaus vom Montag, 24.08.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020; der Aushang der Bebauungsplan-unterlagen erfolgte im Flur des ersten Obergeschosses des Rathauses in der Zeit vom Dienstag, 01.09.2020 bis Mittwoch, 30.09.2020. Parallel dazu konnten die Unterlagen auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-fuessen.de/3653.html#c19145 eingesehen und abgerufen werden. In der gleichen Zeit erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Ergebnisse:

Die Stadtverwaltung nimmt Bezug auf die Unterlagen mit Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit den jeweiligen Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Stadtverwaltung hierzu.

Gegenüber der bisherigen Fassung, d.h. der Fassung der Auslegung sind nun zusammenfassend im Wesentlichen folgende Änderungen vorgesehen, die eine nochmalige Auslegung des Bauleitplans erforderlich machen:

  • Die Bahnhofstraße weist nun folgende Breiten auf:
    • Nördlicher Gehweg konstant 3,50 m
    • Fahrbahnbreite konstant 6,00 m
    • Südlicher Gehweg 3,52 m (Westen) bis zu 3,30 m im Osten
  • Der „Fahrbahnteiler“ der Bahnhofstraße in der Einfahrt in den Luitpoldkreisel wird überfahrbar (nicht mehr begrünt)
  • Der Stellplatz vor dem Kurcafe Schlosskrone wird zugunsten des Gehwegbereichs und der Fahrbahn „aufgegeben“
  • Der Durchmesser der Fahrbahn des Luitpoldkreisels wird auf 7,00 m zzgl. eines weiteren 1,80 m breiten überfahrbaren Streifens vergrößert (damit die Schleppkurven entschärft werden)

Hingewiesen wird darauf, dass dem Antrag in der Stadtratssitzung vom 30.06.2020 auf ein Walmdach in der Kemptener Str. 6 nachgegangen wurde, und der Bauherr nun eine neue Dachform als Walmdach plant.

Derzeit noch keine Änderung ist auf den Flächen des künftigen Zentralen Omnibusbahnhofes vorgesehen. Dort ist zunächst die Entwurfsplanung des Siegerbeitrages aus dem Realisierungswettbewerb abzuwarten. Dem damit beauftragten Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Lohrer.Hochrein GmbH wird dazu folgende Zielvorgabe zur Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses aufgegeben:

  • Wegfall der AST-Taxistellplätze am südlichen Bahnhofsausgang
  • Verbreiterung des Außen-Wartebereichs südlich des Bahnhofs durch Wegfall der AST-Taxistellplätze unter Begradigung der dort entstehenden Verkehrsfläche
  • Anordnung von Taxistellplätzen an der Süd-Ost-Seite des Zentralen Omnibusbahnhofes, direkt angrenzend an den Von-Freyberg-Park; eine Überdachung derselben wäre zu prüfen!
  • Verlegung der Feuerwehrzufahrt für das Privatanwesen; nicht wie bisher nördlich vom ZOB, sondern künftig südlich vom Ottokreisel aus.

Je nach dem Ergebnis der Entwurfsplanung wäre es dann möglich, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

Zeichnerisch würde das im Großen und Ganzen wie folgt aussehen:

Beschlussvorschlag

  1. Zu den in der Abwägung gefassten Einzelbeschlüssen stellt der Stadtrat der Stadt Füssen fest, dass neben den vorstehenden gefassten Beschlüssen keine weiteren Fakten bekannt oder erkennbar sind bzw. erkennbar sein hätten müssen, die zusätzlich bedacht und in die Abwägung einbezogen werden müssten.

  1. Unter Berücksichtigung der im vorstehenden Sachvortrag aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen

  • Die Bahnhofstraße weist nun folgende Breiten auf:
    • Nördlicher Gehweg konstant 3,50 m
    • Fahrbahnbreite konstant 6,00 m
    • Südlicher Gehweg 3,52 m (Westen) bis zu 3,30 m im Osten
  • Der „Fahrbahnteiler“ der Bahnhofstraße in der Einfahrt in den Luitpoldkreisel wird überfahrbar (nicht mehr begrünt)
  • Der Stellplatz vor dem Kurcafe Schlosskrone wird zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugunsten des Gehwegbereichs und der Fahrbahn „aufgegeben“
  • Der Durchmesser der Fahrbahn des Luitpoldkreisels wird auf 7,00 m zzgl. eines weiteren 1,80 m breiten überfahrbaren Streifens vergrößert (damit die Schleppkurven entschärft werden)

billigt der Stadtrat die Änderungsfassung des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 20.10.2020 und beschließt die nochmalige öffentliche Auslegung des entsprechend geänderten Bebauungsplans. In der nochmaligen öffentlichen Auslegung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird entsprechend  verkürzt.

  1. Dem Sieger des Realisierungswettbewerbs für den Zentralen Omnisbusbahnhof und dem Ideenwettbewerb für den Von-Freyberg-Park, den Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Lohrer.Hochrein GmbH wird zur Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses folgende Zielvorgabe aufgegeben:

      • Wegfall der AST-Taxistellplätze am südlichen Bahnhofsausgang
      • Verbreiterung des Außen-Wartebereichs südlich des Bahnhofs durch Wegfall der AST-Taxistellplätze unter Begradigung der dort entstehenden Verkehrsfläche
      • Anordnung von Taxistellplätzen an der Süd-Ost-Seite des Zentralen Omnibusbahnhofes, direkt angrenzend an den Von-Freyberg-Park; eine Überdachung derselben wäre zu prüfen!
      • Verlegung der Feuerwehrzufahrt für das Privatanwesen; nicht wie bisher nördlich vom ZOB, sondern künftig südlich vom Ottokreisel aus.

Dem Stadtrat sind dazu entsprechende Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen aufzuzeigen. Soweit sich aus dem späteren Bauentwurf die Notwendigkeit einer Bebauungsplan-Änderung ergeben sollte, wird eine solche in Aussicht gestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläutert kurz die Änderungen im Bebauungsplan, die in der Klausursitzung schon besprochen wurden.

Nikolaus Schulte wirft ein, dass Füssen Land bereits unter Bürgermeister Iacob  einen Antrag gestellt hat, der genau das forderte, was jetzt beschlossen worden ist. Jetzt sei es auf einmal möglich und auch die Fördermittel sind nicht gefährdet.

Zu Punkt 35 Regierung von Schwaben Sachgebiet Städtebau führt Stadträtin Deckwerth aus, dass ein Fahrradpark im Vordergrund stehen müsse. Hierzu habe die SPD Fraktion bereits einen Antrag gestellt.  Armin Angeringer weist darauf hin, dass sich nordwestlich bereits eine größere Fläche befindet, aber die genauen Detail seien noch nicht bekannt.

Ilona Deckwerth erklärt, dass ihr Abstimmungsverhalten so gewesen wäre, dass sie dem Beschluss zugestimmt hätte. Aber da über den W 43 insgesamt abgestimmt werde, und für sie die Straßenführung am Kreisel falsch sei, werde sie mit „nein“ stimmen.

Peter Hartung freut sich, dass alles so gemacht werde und können dem Bebauungsplan W 43 nur zustimmen.

Dr. Anni Derday führt aus, dass der Stadtrat bereits seit 10 Jahren darüber berät und viele Anträge gestellt wurden. Sie freue sich jetzt über eine Lösung und werde zustimmen.

Beschluss

  1. Zu den in der Abwägung gefassten Einzelbeschlüssen stellt der Stadtrat der Stadt Füssen fest, dass neben den vorstehenden gefassten Beschlüssen keine weiteren Fakten bekannt oder erkennbar sind bzw. erkennbar sein hätten müssen, die zusätzlich bedacht und in die Abwägung einbezogen werden müssten.

  1. Unter Berücksichtigung der im vorstehenden Sachvortrag aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen

  • Die Bahnhofstraße weist nun folgende Breiten auf:
    • Nördlicher Gehweg konstant 3,50 m
    • Fahrbahnbreite konstant 6,00 m
    • Südlicher Gehweg 3,52 m (Westen) bis zu 3,30 m im Osten
  • Der „Fahrbahnteiler“ der Bahnhofstraße in der Einfahrt in den Luitpoldkreisel wird überfahrbar (nicht mehr begrünt)
  • Der Stellplatz vor dem Kurcafe Schlosskrone wird zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugunsten des Gehwegbereichs und der Fahrbahn „aufgegeben“
  • Der Durchmesser der Fahrbahn des Luitpoldkreisels wird auf 7,00 m zzgl. eines weiteren 1,80 m breiten überfahrbaren Streifens vergrößert (damit die Schleppkurven entschärft werden)

billigt der Stadtrat die Änderungsfassung des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 20.10.2020 und beschließt die nochmalige öffentliche Auslegung des entsprechend geänderten Bebauungsplans. In der nochmaligen öffentlichen Auslegung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird entsprechend  verkürzt.

  1. Dem Sieger des Realisierungswettbewerbs für den Zentralen Omnisbusbahnhof und dem Ideenwettbewerb für den Von-Freyberg-Park, den Landschaftsarchitekten & Stadtplaner Lohrer.Hochrein GmbH wird zur Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses folgende Zielvorgabe aufgegeben:

      • Wegfall der AST-Taxistellplätze am südlichen Bahnhofsausgang
      • Verbreiterung des Außen-Wartebereichs südlich des Bahnhofs durch Wegfall der AST-Taxistellplätze unter Begradigung der dort entstehenden Verkehrsfläche
      • Anordnung von Taxistellplätzen an der Süd-Ost-Seite des Zentralen Omnibusbahnhofes, direkt angrenzend an den Von-Freyberg-Park; eine Überdachung derselben wäre zu prüfen!
      • Verlegung der Feuerwehrzufahrt für das Privatanwesen; nicht wie bisher nördlich vom ZOB, sondern künftig südlich vom Ottokreisel aus.

Dem Stadtrat sind dazu entsprechende Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen aufzuzeigen. Soweit sich aus dem späteren Bauentwurf die Notwendigkeit einer Bebauungsplan-Änderung ergeben sollte, wird eine solche in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Ertüchtigung der Stauanlagen beider Eschacher Weiher; Vorstellung der Sanierungsalternativen und Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Eschacher Weiher befindet sich nördlich der Stadt Füssen auf den Flurstücken 101, Gemarkung Eschach (großer Eschacher Weiher) und 79, Gemarkung Eschach (kleiner Eschacher Weiher).

Der Eschacher Weiher gilt als kleine Stauanlage im Sinne der DIN 19700. Auf Grund der Größe und der Zweckbestimmung als Fischgewässer wird hier von einer Stauanlage mit untergeordneter Bedeutung gesprochen. Dem Eigentümer / Betreiber obliegt trotzdem die Gefahrenabwehr und die Verkehrssicherungspflicht. Er ist für die von der Anlage ausgehende Gefährdung und deren Zustand verantwortlich und hat deshalb die Sicherheit seiner Stauanlage nachzuweisen sowie diese Instand zu halten und regelmäßig zu überwachen. Eine technische Beurteilung der Dammsicherheit wurde deshalb 2019 durchgeführt. Die Überprüfung ergab technische Mängel an den Stauanlagen.

Der große Eschacher Weiher ist für den Lastfall 500-jährlich und 5000-jährlich überströmt. Die Gesamtstandsicherheit des großen Eschacher Weihers konnte nicht nachgewiesen werden.

Der kleine Eschacher Weiher besitzt im Lastfall 5000-jährlich keine ausreichende Sicherheit gegen überströmen. Die Gesamtstandsicherheit am kleinen Eschacher Weiher ist mit einer kleinen Einschränkung nachgewiesen.

Die Anlage besitzt aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Kempten ein mittleres Gefährdungspotential.

Aus hydraulischer und geotechnischer Sicht sind damit Sanierungserfordernisse am großen Eschacher Weiher und Nacharbeiten am kleinen Eschacher Weiher gegeben. Zudem sind die Betriebsunterlagen der Stauanlage zu aktualisieren und zu vervollständigen.


Maßnahmenvarianten

Um die Dammsicherheit zu erreichen, sind im Rahmen der Entwurfsplanung zehn Einzelmaßnahmen entwickelt worden, die zu insgesamt 6 Varianten zusammengebündelt wurden. Folgende Maßnahmenkombinationen sind entwickelt worden:


Die Variante 4 betrifft die Aufgabe der Weiher als Stauanlagen und kommt ohne umfangreiche Baumaßnahmen aus.


Bewertung der Maßnahmenvarianten

Variante 1
Die baulichen Maßnahmen der Variante 1 konzentrieren sich auf eine Spundwand im Dammkern des großen Eschacher Weihers. Durch die Spundwand wird die Standsicherheit erreicht, jedoch die Dammkrone um einige Dezimeter erhöht. Dies bedingt Probleme bei der Bewirtschaftung der Teichfischerei und geht damit zu Lasten der Pächter. Probleme werden bei der Mahd, der Zugänglichkeit der Anlage und der Gebäude gesehen. Von Vorteil ist die dauerhafte Sicherheit gegen Wühltiere und Durchgängigkeit von Wasser.

Variante 2
Diese Variante senkt den Bemessungswasserspiegel durch eine breitere Hochwasserentlastungsanlage bei beiden Weihern ab. Durch eine flachere und rauere Dammneigung auf der Wasserseite (Erdbau) des großen Eschacher Weihers kann der erforderliche Freibord (Abstand Wasserspiegel zur Dammoberkante) verringert werde.
Durch diese Kombination von Maßnahmen ergibt sich eine wesentlich geringere Dammhöhe als bei Variante 1. Die Teichbewirtschaftung ist problemlos möglich.

Varianten 3.1 bis 3.3
Bei diesen Varianten wird hauptsächlich der große Eschacher Weiher gemäß Variante 2 angepasst. Der Hochwasserablauf aus dem großen Weiher wird über ein Umlaufgerinne am kleinen Weiher vorbeigeführt (Bypasslösung). Gegenüber der Variante 2 erhöht sich der bautechnische Aufwand. Die Erstellung des Bypasses ist bautechnisch auf Grund der Bodenverhältnisse und der Zugänglichkeit äußerst schwierig. Es bestehen erhöhte Baugrundrisiken. Die Varianten stellen zudem die teuersten Maßnahmen dar.

Variante 4
Um den bautechnischen Aufwand zu minimieren ist die Aufgabe der Teichnutzung durch Öffnung der Dämme und Durchleitung des Baches durch die alten Teiche denkbar. Aus naturschutzfachlicher Sicht eine problematische Lösung für die vorhandene Flora und Fauna, die auf den bestehenden Teichwasserspiegel eingestellt ist. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf Grund des fehlenden Wasserspiegels kommt hier dazu. Positiv ist hier die Reduzierung der Bewirtschaftungskosten zu sehen. Diese Variante besitzt auch die geringsten Investitionskosten. Hier entsteht jedoch ein Konflikt hinsichtlich der Weitergabe der Rückhaltefunktion an den Straßendamm der Staatsstraße 2008 im Hochwasserabfluss.

Finanzielle Auswirkungen

Variante 1                Brutto-Baukosten                233.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          37.000 €
                               Summe brutto                        270.000 €

Variante 2                Brutto-Baukosten                191.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          30.500 €
                               Summe brutto                        221.500 €

Variante 3.1                Brutto-Baukosten                336.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          52.000 €
                               Summe brutto                        388.000 €

Variante 3.2                Brutto-Baukosten                343.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten          52.500 €
                               Summe brutto                        395.500 €

Variante 3.2                Brutto-Baukosten                303.500 €
                               Brutto-Baunebenkosten          47.000 €
                               Summe brutto                        350.500 €

Variante 4                Brutto-Baukosten                  35.000 €
                               Brutto-Baunebenkosten            5.000 €
                               Summe brutto                          40.500 €


Förderung

Die Sanierung beider Dammanlagen ist förderfähig. Die Bauleistung kann vom Wasserwirtschaftsamt zu voraussichtlich 50% der förderfähigen Bausumme gefördert werden. Zusätzlich können die Planungsleistungen in Höhe von pauschal 15% der Bauleistungen gefördert werden. Der Planungsauftrag entspricht in etwa der Förderhöhe.

Dazu müssen noch im Oktober 2020 die Sanierungskosten und Förderung angemeldet werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Auf der Haushaltsstelle 6900.5100 sind 2020 für die Sanierung der Dämme an den Eschacher Weihern incl. Honorar Mittel in Höhe von 186.000 € eingeplant.  Außer einem Teil des Ingenieurhonorars würden die Ausgaben voraussichtlich im Jahre 2021 anstehen. Der Ansatz gesamt ist für die Baumaßnahme gemäß der Variantenwahl vorzunehmen.  Bei der günstigsten Sanierungsvariante 2 müsste der Ansatz gesamt gemäß der Kostenschätzung incl. Planung auf 260.000 € erhöht werden, die der anderen Varianten entsprechend höher.

Mit einer Auszahlung von Zuwendungen und einer Buchung auf die Haushaltsstelle 6900.1710 ist erst im Jahr 2022 zu rechnen. Bei einem Fördersatz zu den Baukosten von 50% und 15% anteiligen Honorar-Fördermitteln wären also z.B. bei Variante 2 ca. 145.000 € zu erwarten.

Beschlussvorschlag

Die vorgestellte Planung der Variante 2 des Ingenieurbüros Mooser wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Maßnahme laut Variante 2 öffentlich auszuschreiben, nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird im Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird auch ermächtigt und beauftragt, dazu die nächste Stufe der notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (ingenieurtechnische Begleitung – LP 5 bis LP 9 nach
HOAI 2013 einschl. örtlicher Bauüberwachung).

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Simon Hartung fragt, ob hier ein akuter Handlungsbedarf ist. Herr Konter antwortet darauf, dass das Wasserwirtschaftsamt Kempten hier eine Gefährdung sehe. Die Stadt hafte, wenn etwas passiere.

Beschluss

Die vorgestellte Planung der Variante 2 des Ingenieurbüros Mooser wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Maßnahme laut Variante 2 öffentlich auszuschreiben, nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. Die Auftragsvergabe wird im Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird auch ermächtigt und beauftragt, dazu die nächste Stufe der notwendigen weiteren Planungsleistungen zu beauftragen (ingenieurtechnische Begleitung – LP 5 bis LP 9 nach
HOAI 2013 einschl. örtlicher Bauüberwachung).

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Wirtschaftsfaktor Tourismus für die Stadt Füssen einschl. der Ergebnisse für 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Tourismusdirekten Stefan Fredlmeier hat dazu im Rahmen der Sitzung in einem ersten Teil die aktuelle Entwicklung einschl. der Ergebnisse für 2019 vorgestellt.

In einem zweiten Teil ging es dann um die Vereinheitlichung des Prädikats Kneippkurort und zur Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad. Füssen ist einer der höchstprädikatisierten Orte in Bayern. Der Status als Moorheilbad (Bad Faulenbach) sowie Kneipp- und Luftkurort verpflichtet zum Vorhalten einer gesundheitsspezifischen Infrastruktur und zur Präsentation von Angeboten, welche die entsprechenden Heilmittel nutzen. Füssen unterhält die Prädikate nicht rein um der Prädikate willen, sondern als Bestätigung einer besonderen und wettbewerbsfähigen medizinischen und Angebotskompetenz. Die Priorisierung der Prädikate sieht die Reihenfolge 1. Kneipp – 2. Moor –3. Luft vor. In besonderer Weise wird bei der Erstellung von Angeboten auf die medizinische Kompetenz Wert gelegt, die Füssen über reine Wellness herausheben soll. Die Prävention hat dabei den Vorrang vor der Kur und nutzt auch die natürlichen Ressourcen, besonders den Naturraum, als Gesundheitszentrum. Die Angebote sollen nicht nur der wohlhabenden Elite angeboten werden, sondern eine breite Öffentlichkeit ansprechen und gleichzeitig deren Bewusstsein für die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge verbessern. Im Allgäu soll Füssen die Profilierung als Kneipport moderner Prägung erarbeiten.

Zu beiden Themen wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum Wirtschaftsfaktor Tourismus mit den folgenden Anmerkungen zur Kenntnis:
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________

  1. Der Stadtrat beauftragt FTM mit der Durchführung des Verfahrens zur Vereinheitlichung des Prädikats „Kneippkurort“ über alle Ortsteile. Der Stadtrat beauftragt FTM ferner mit der Einleitung aller nötigen Schritte, um nach der Vereinheitlichung des Prädikats „Kneippkurort“ zeitnah die Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad einzuleiten.

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum Wirtschaftsfaktor Tourismus zur Kenntnis:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beauftragt FTM mit der Durchführung des Verfahrens zur Vereinheitlichung des Prädikats „Kneippkurort“ über alle Ortsteile. Der Stadtrat beauftragt FTM ferner mit der Einleitung aller nötigen Schritte, um nach der Vereinheitlichung des Prädikats „Kneippkurort“ zeitnah die Höherprädikatisierung zum Kneippheilbad einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. 25 Jahre Städtepartnerschaft mit Numata (Japan)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Rahmen eines Festaktes wurde am 28. September 1995 im Rathaus der Stadt Füssen die offizielle Städtepartnerschaft mit Numata, Japan, besiegelt. Dieses Jubiläum jährte sich heuer zum 25. Mal. Aufgrund der Corona-Pandemie  ist heuer ein größerer Festakt nicht möglich. Ggf. kann dieser – auch mit einem Besuch – in den kommenden Jahren nachgeholt werden. Ungeachtet dessen sollte der Stadtrat ein Zeichen der Verbundenheit setzen. Dazu wird u.a. vorgeschlagen, eine Urkunde zu erstellen und mit einem Foto vom Stadtrat zu versehen, die dann an die Partnerstadt versandt wird. Nähere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt zum Zeichen der Verbundenheit und Freundschaft die beiliegende Erinnerungsurkunde an die Partnerstadt Numata in Japan zu verleihen. Sobald es die Pandemie-Situation wieder zulässt, beabsichtigt die Stadt Füssen einen Besuch bei der Partnerstadt bzw. eine Einladung zu einem Besuch an die Partnerstadt auszusprechen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt zum Zeichen der Verbundenheit und Freundschaft die beiliegende Erinnerungsurkunde an die Partnerstadt Numata in Japan zu verleihen. Sobald es die Pandemie-Situation wieder zulässt, beabsichtigt die Stadt Füssen einen Besuch bei der Partnerstadt bzw. eine Einladung zu einem Besuch an die Partnerstadt auszusprechen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Gemeindegebietsänderung mit der Gemeinde Hopferau (im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Hopferau und Enzenstetten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In den oben genannten Flurneuordnungsverfahren sollen die gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtliche erkennbare Grenzen verlegt werden. Die betroffenen Kommunen wurden dazu schon vorab über die beabsichtigten Gemeindegebietsänderungen informiert. die drei betroffenen Gemeinden haben die Zustimmung hierfür bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Die Vorstandschaften der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigungen Hopferau und Enzenstetten schlagen nun die in den beiliegenden Kartenauszügen dargestellte, mit einem grünen Farbband versehene neue Gemeindegrenzen vor. Die Änderung bedarf nach § 58 Abs. 2 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes der Zustimmung der Kommunen, hier also der Stadt Füssen.

Insgesamt geht es um folgende Flächenveränderungen:


Insgesamt verliert die Stadt Füssen dadurch 2.259 m2.

Der Antrag an das Landratsamt auf Veröffentlichung der Gemeindegrenzänderung ergeht erst gesondert nach Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplans; zu dem darin bestimmten Zeitpunkt tritt der neue Rechtszustand dann an die Stelle des bisherigen. Dort wird auch das Inkrafttreten der Gemeindegrenzänderung festgesetzt.

Regelungen über die Fortgeltung von Orts-, Kreis- und Bezirksrecht richten sich nach den Kommunalgesetzen, auch wenn Grenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der von den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigungen Hopferau und Enzenstetten vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung entsprechend der beiliegenden Gemeindegrenzänderungskarte und stimmt dieser zu. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für die Stadt Füssen eine Flächenminderung von 0,2259 ha.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der von den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigungen Hopferau und Enzenstetten vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung entsprechend der beiliegenden Gemeindegrenzänderungskarte und stimmt dieser zu. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für die Stadt Füssen eine Flächenminderung von 0,2259 ha.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlperiode 2020 - 2026; Konkretisierung der Zuständigkeiten des Bürgermeisters (Grundstücksangelegenheiten, denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

In der vom Stadtrat am 29. Mai 2020 beschlossenen Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026 sind unter anderem auch die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem Bürgermeister, den gebildeten Ausschüssen und dem Stadtrat vorgenommen worden. In § 13 sind explizit die laufenden Angelegenheiten des Ersten Bürgermeisters oder seines Vertreters im Amt definiert worden.

In zwei Fällen zeigt sich, dass hier eine nähere Konkretisierung sinnvoll wäre:

Zuständigkeit bei Grundstücksangelegenheiten

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) ist derzeit die Zuständigkeit des Bürgermeisters wie folgt geregelt:

„Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken im Wert von max. 50.000 €, soweit sie keine grundsätzliche Bedeutung haben.“

Vom Notariat wurden wir dazu darauf hingewiesen, dass der Zusatz „soweit sie keine grundsätzliche Bedeutung haben“ vom zuständigen Grundbuchamt nicht geprüft werden kann, weshalb hier im Zweifel immer die Genehmigung des Gremiums nötig ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) den Zusatz „soweit sie keine grundsätzliche Bedeutung haben“ zu streichen.

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisanträge

In § 13 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe e) ist für die Bauangelegenheiten Folgendes geregelt:

c)        die Stellungnahme nach Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO bzw. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BayBO für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sowie für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
-        im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 30 Abs. 2 BauGB, soweit für das Vorhaben die Erteilung nur geringfügiger Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB erforderlich ist,
-        innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils,
soweit sie nicht innerhalb des Geltungsbereichs der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete bzw. der Sanierungssatzung liegen.

Denkmalrechtliche Erlaubnisanträge haben für die Stadt Füssen in aller Regel deshalb keine grundsätzliche Bedeutung, weil die seitens der Stadt gestellten Anforderungen näher durch die Baugestaltungssatzung und die Werbeanlagensatzung bestimmt sind und wenn in den beantragten Fällen diese Anforderungen eingehalten werden oder dies durch Auflagen hinreichend bestimmt werden kann.

Demgegenüber sind denkmalrechtliche Erlaubnisanträge auch z. B. zu stellen bei Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, die in der Denkmalliste aufgeführte Einzeldenkmäler betreffen, sich die Maßnahmen jedoch auf das Innere des Gebäudes beschränken. In diesen Fällen entfalten die städtischen Satzungen keine Wirkung und die fachliche Zuständigkeit zur Formulierung von Vorgaben beschränkt sich auf die Denkmalschutzbehörden.

Eine Behandlung im Ausschuss ist daher in dem Großteil der Fälle nicht zielführend und führt für den Antragsteller zu längeren Bearbeitungszeiten als notwendig. Bei größeren baulichen Eingriffen und Veränderungen unterliegt die Maßnahme regelmäßig der Baugenehmigungspflicht (Zuständigkeit s. o.).

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 15. September 2020 beschlossen, dass denkmalrechtliche Erlaubnisanträge gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Geschäftsordnung grundsätzlich in die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters fallen, soweit die Fälle durch die städtischen Satzungen geregelt sind und deren Vorgaben eingehalten werden bzw. nur geringfügige Abweichungen zu bewilligen sind. Die insoweit behandelten Fälle sind dem Ausschuss bekannt zu geben.

Zuständigkeit bei Bauleitplanung von Nachbarkommunen

In diesem Zusammenhang sollten wir zur Klarstellung auch noch folgenden Hinweis aufnehmen: Es geht um die Behandlung von Bauleitplänen in den Nachbarkommunen. Dazu wird vorgeschlagen, dass diese als laufende Angelegenheit der Verwaltung behandelt werden, außer wenn städtische Belange der Raumordnung, Landesplanung und Stadtentwicklung betroffen sind.

Dem Stadtrat wurde empfohlen, die Geschäftsordnung im Rahmen der nächsten Überarbeitung zur Klarstellung anzupassen.

Beide Änderungen sollen nun entsprechend umgesetzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt folgende erste Änderung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026:

  1. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) erhält folgende neue Fassung:
„Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken im Wert von max. 50.000 €.“

  1. § 13 Abs. 2 Nr. 5 erhält folgenden neuen Buchstaben f):
f) die Behandlung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisanträgen, soweit die Fälle durch die städtischen Satzungen geregelt sind und deren Vorgaben eingehalten werden bzw. nur geringfügige Abweichungen zu bewilligen sind. Die insoweit behandelten Fälle sind dem zuständigen Ausschuss bekannt zu geben.

  1. § 13 Abs. 2 Nr. 5 erhält folgenden neuen Buchstaben g):
g) die Stellungnahme zu Bauleitplänen bzw. ähnlichen Maßnahmen benachbarter Kommunen, sofern nicht die städtischen Belange der Planungshoheit berührt bzw. der Stadtentwicklung betroffen sind.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt folgende erste Änderung der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 – 2026:

  1. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) erhält folgende neue Fassung:
„Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken im Wert von max. 50.000 €.“

  1. § 13 Abs. 2 Nr. 5 erhält folgenden neuen Buchstaben f):
f) die Behandlung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisanträgen, soweit die Fälle durch die städtischen Satzungen geregelt sind und deren Vorgaben eingehalten werden bzw. nur geringfügige Abweichungen zu bewilligen sind. Die insoweit behandelten Fälle sind dem zuständigen Ausschuss bekannt zu geben.

  1. § 13 Abs. 2 Nr. 5 erhält folgenden neuen Buchstaben g):
g) die Stellungnahme zu Bauleitplänen bzw. ähnlichen Maßnahmen benachbarter Kommunen, sofern nicht die städtischen Belange der Planungshoheit berührt bzw. der Stadtentwicklung betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Errichtung von drei bayernweit einheitlichen Buswartehäuschen (Eschach, Hopfen-Fischerbichl und Festplatz, Füssen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Es sollen drei bayernweit einheitliche Buswartehäuschen errichtet werden. Davon zwei als Ersatz-Häuschen an bestehenden ÖPNV-Bushaltestellen, eins unterhalb vom Ortsteil Eschach, Haltestelle Füssen, Eschach und eins in Hopfen, Haltestelle Füssen, Fischerbichl.

Ein neues Buswartehäuschen soll bei der neuen Haltestelle für den Flixbus an der Kemptener Straße, Haltestelle Füssen, Festplatz, aufgestellt werden.

An den Bushaltestellen Eschach und Fischerbichl sind Fundamentplatten vorhanden, welche seitlich erweitert werden müssen, da die bayernweit einheitlichen Buswartehäuschen eine größere Breite haben als die bestehenden. Diese Verbreiterung stellt einen erhöhten baulichen Aufwand dar.

Desweitern wird angestrebt, falls möglich, dort jeweils eine Rampe für Personen mit Rollstühlen, Kinderwägen, Rollatoren und ähnlichem zur höher als der Gehweg gelegenen Fundamentplatte zu bauen, wenngleich diese Rampe nicht nach DIN behindertengerecht möglich sein wird, weil der Höhendifferenz im Bestand zu hoch ist. Alternativ kann die bestehende Stufe über die Gesamtbreite der Buswarthäuschen gelassen und nur zwischen Gehweg und Fundamentplatte gepflastert werden.

Die Bauzeit soll nach Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Herbst 2020 erfolgen.

Es wurden die Zuwendungsanträge zur Förderung aus dem Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetz (GVFG) vorbereitet.

Für folgende Haltestellen wurden beim Landkreis Ostallgäu Zuwendungsanträge gestellt und jeweils eine Förderung über 2.500,- Euro in Aussicht gestellt:

  1. Haltestellen: Füssen, Eschach, an der Hopfener Straße, Gemarkung Eschach
  2. Haltestellen: Füssen, Fischerbichl an der Hopfener Straße, am Ortsausgang Süd von Hopfen Ortsteil Fischerbichl, Gemarkung Hopfen

Für folgende Haltestelle wird bei der Regierung von Schwaben Anfang Oktober 2020 ein Zuwendungsantrag gestellt. Es ist eine Förderung über 5.000,- Euro in Aussicht gestellt:

  1. Haltestelle Füssen, Festplatz in Füssen, an der Kemptener Straße am Festplatz, Gemarkung Füssen

Die Kosten stellen sich für die einzelnen Haltestellen voraussichtlich wie folgt dar, einschließlich der Fundamentierungs-, Pflasterarbeiten, sowie dem elektronischen Informationssystem, das von der Verwaltung kommt:

  1. Haltestellen Füssen, Eschach: 18.294,36 Euro brutto inkl. Beleuchtung
  2. Haltestelle Füssen, Fischerbichl: 16.620,54 Euro brutto inkl. Beleuchtung
  3. Haltestellen Füssen, Festplatz: 13.948,07 Euro brutto (Beleuchtung: Straßenbeleuchtung vorhanden)

Für alle drei Wartehäuschen ergeben sich so voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 48.844,97 Euro brutto; die beantragte Förderung beträgt insgesamt 10.000 Euro, sodass ein Eigenanteil in Höhe von rund 39.000 € bei der Stadt verbleiben wird.

Anvisiert für 2021 ist ein viertes Buswartehäuschen in Heidelsbuch bei bestehender ÖPNV-Haltestelle Füssen, Heidelsbuch auf einem Grundstück des EWR Reutte. Die Regelung der Grundstücksangelegenheit ist derzeit in Bearbeitung. Das Buswartehäuschen ist ebenerdig von der Straße zu bauen und mit einer Aufstellfläche davor.

Der Antrag für das BWH Heidelsbuch samt Fundamentierungs- und Pflasterarbeiten im Stadtrat und der Zuwendungsantrag bei der Regierung von Schwaben (Förderung  5.000,- Euro) und beim Landkreis Ostallgäu (Förderung  2.500,- Euro) wird nach Angebotseingang gestellt werden. Bauzeit voraussichtlich im Jahr 2021. Zwischenzeitlich wurde bereits eine Sitzbank aus Holz durch den städtischen Bauhof neben dem Bushaltestellenschild aufgestellt.

Information: An der Bushaltestelle Hopfener Straße in Füssen am Edeka wird nach zukünftiger, einvernehmlicher Regelung mit dem Grundstückseigentümer, zum Beispiel mittels einer Grunddienstbarkeit, eine Sitzbank aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Errichtung der drei erstgenannten, bayernweit einheitliche Buswartehäuschen zu den im Sachvortrag genannten voraussichtlichen Kosten in Höhe von insgesamt 48.844,97 Euro brutto wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgter Zuwendungsbewilligung bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth wirft ein, dass Fischerbichl und Eschach Haltestellen des ÖPNV sind. Die Haltestelle am Festplatz ist vom Flixbus. Hier müsse differenziert werden. Der Flixbus ist ein privatrechtliches Unternehmen. Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass am Festplatz künftig auch eine ÖPNV-Haltestelle sein wird. Andreas Eggensberger findet es aus ökologischer Sicht unterstützenswert.

Beschluss

Der Errichtung der drei erstgenannten, bayernweit einheitliche Buswartehäuschen zu den im Sachvortrag genannten voraussichtlichen Kosten in Höhe von insgesamt 48.844,97 Euro brutto wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgter Zuwendungsbewilligung bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwert stellt klar, dass sie die beiden ersten Buswartehäuschen unterstütze, sich lediglich gegen das am Festplatz ausspreche.

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9. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 9
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9.1. Klage gegen Baugenehmigung für Ferienwohnung im Venetianerwinkel abgewiesen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat gegen die Erteilung für die Nutzu ngsänderung zu einer Ferienwohnung im Venetianerwinkel Klage gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Ostallgäu erhoben. Vorausgegangen war eine entsprechende Entscheidung des damaligen Bau- und Umweltausschusses.

Das Bayer. Verwaltungsgericht hat diese Klage zwischenzeitlich kostenpflichtig für die Stadt Füssen abgewiesen. In seiner Entscheidungsbegründung hat sich das Gericht weitgehend der Argumentation des Landratsamts im Baugenehmigungsbescheid angeschlossen.

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9.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

(Ersatz-)Beschaffung von Bauhof-Fahrzeugen:

In der Sitzung am 29. September 2020 hat der Stadtrat der (Ersatz-)Beschaffung eines Piaggio Porter mit Hochentleerung (höhenverstellbare Pritsche) über die Fa. Reichart aus Pfronten zum Preis von  23.287,00 € zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, das Altfahrzeug bei www.zoll-aktion.de zu versteigern.

Ebenfalls beschlossen hat der Stadtrat die Ersatzbeschaffung eines neuen Radladers YANMAR V120 über die Firma Fischer und Schweiger in Zusmarshausen zum Angebotspreis von netto 83.000,00 (brutto bei 19% 98.770 €). Auch hier wurde die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, das Altfahrzeug bei www.zoll-aktion.de zu versteigern.

Kaufvertrag für das Autohaus Medele/Schäfer

In der Sitzung am 29. September 2020 hat der Stadtrat schließlich auch noch den notariellen Grundstückskaufvertrag für eine zur gewerblichen Nutzung vorgesehene Teilfläche in der Kemptner Straße genehmigt.

Wie schon bei der Anfrage in der letzten Bürgerfragestunde angekündigt, steht dieser allerdings unter der auflösenden Bedingung, dass ein Baurecht für die Vertragsfläche für die geplante Nutzung geschaffen wird. Sollte ein solches innerhalb des definierten nicht Zeitraums entstehen, wird der Kaufvertrag wieder rückabgewickelt. D.h. die Vertragsfläche geht dann wieder an die Stadt Füssen zurück. Sollte Baurecht geschaffen werden können (z.B. durch den Bebauungsplan), wurde der Erwerber – wie in solchen Fällen üblich - im Notarvertrag verpflichtet, das Grundstück zum veräußerten Zweck auch innerhalb eines definierten Zeitraums zu nutzen / zu bebauen. Dadurch soll einem Spekulationsgeschäft entgegengewirkt werden.

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9.3. Kostenfeststellung bei Straßenbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Folgende Baumaßnahmen wurden zwischenzeitlich baulich ab- bzw. schlussgerechnet:

  • Umbau Verkehrsknotenpunkt A7/B310/St2521/Kemptener Str.:
Gesamtkosten 879.364,30 €
Anteil Stadt Füssen: 61.202,19 €
Veranschlagt Stadt waren 80.000 €

  • Erschließung Steinbrecherstraße (W20):
Schlussrechnung Straßenbau: 1.664.282,79 € (Auftragssumme Straßenbau: 1.726.178,43 €)
Schmutzwasserkanal Schlussrechnung: 144.707,93 € (Stadtwerke)
Wasserleitung Schlussrechnung: 88.790,26 € (Stadtwerke)
Gesamtsumme SR Stadt + Stadtwerke: 1.897.780,98 €; Auftragssumme gesamt: 1.991.903,80 €
Ausständig ist hier noch die Erschließungsbeitragsabrechnung!

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10. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates am 29. September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29. September 2020 an. Da diese nicht rechtzeitig versandt werden konnte, wurde die Genehmigung vertagt.

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 11
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11.1. Weiterführung des Schulunterrichts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 20.10.2020 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Jürgen Doser geht auf einen Zeitungsartikel zum Thema Schulen ein. In Seeg und Eisenberg werde der Präsenzunterricht in den Schulen weitergeführt. In Füssen gebe es schon wieder 50 % Lockdown. Warum sei dies so schnell gekommen und wie lange soll es anhalten.

Wolfgang Bader ergänzt, dass die Lehrerschaft im Laufe des Sonntags über die hohen Zahlen informiert wurde und dann wurden die Klassen eingeteilt.

Nicole Eikmeier könne diese Maßnahme bei weiterführenden Schulen verstehen, da hier viele Schüler aus dem Umland kommen, aber nicht für die Grundschule. In Füssen gebe es 4 Coronafälle.

Ilona Deckwerth weist auf einen Hygieneplan des Bayerischen Kultusministeriums hin.

Anna-Verena Jahn nimmt lieber jetzt einige Maßnahmen in Kauf, als dann wieder alles zuzuschließen.

Thomas Meiler berichtet über seine Arbeit im Tracing-Team. Man müsse froh über die niedrige Infektionsrate sein. Diese sollte nicht gefährdet werden.

Datenstand vom 23.11.2020 08:18 Uhr