Datum: 24.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Machbarkeitsuntersuchung für den Sport- und Freizeitpark Weidach; Vorstellung und Billigung der Untersuchungsergebnisse
3 Vollzug der Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Füssen (Mietspiegelsatzung); Beschluss des qualifizierten Mietspiegels
4 Erweiterung bestehender Aldi-Filiale in Füssen, Abt-Hafner-Straße 15; Grundsatzbeschluss
5 Bebauungsplan W 43; Durchführung der Erschließungsplanungen (Vor- und Entwurfsplanungen) für die Bahnhofstraße, Luitpoldkreisel und Luitpoldstraße (Durchführungsbeschluss)
6 Verkehrsentlastung im Ortsteil Hopfen am See; Errichtung eines Radweges entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See
7 Vorplanung der Deutschen Bahn zur geplanten Errichtung des Bahnübergangs Froschenseestraße - Haltepunkt (Hp) Füssen - West
8 Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplans und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2020
9 Städtebauförderung Programmbereich "Lebendige Zentren" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" 2021; Aufstellung der Jahresanträge für das Jahr 2021
10 Aufstellung bzw. Erlass eines Kommunalen Förderprogramms
11 Änderung und Ergänzung der Parkraumbewirtschaftung; Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen
12 Verlustausgleich gem. § 8 Abs. 2 EBV für die Stadtwerke Füssen - Parkierung
13 Anträge der SPD-Stadtratsfraktion
13.1 Standorte für Fahrradparkhäuser in die Stadtentwicklungsplanung aufnehmen
13.2 Anschaffung von Luftfilteranlagen für die Grund- und Mittelschule der Stadt Füssen
14 Bekanntgaben & Informationen
14.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
14.2 Ab sofort: Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung
15 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 20. Oktober 2020 und vom 29. September 2020
16 Anträge, Anfragen
16.1 Allgäu-Stelen
16.2 Böllerverbot in Füssen
16.3 Weihnachtsaktionen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Skate und Bikepark

Kasimir Schmutz kommt nochmals auf die Aussage von Thomas Scheibel bezüglich des Eintritts für den Skate- und Bikepark in einer der letzten Sitzungen zu sprechen. Diese sei nicht richtig gewesen. Laut Rechtsauskunft des Landwirtschaftsministeriums könne auch bei leadergeförderten Projekten grundsätzlich Eintritt verlangt werden. Er trägt hierzu aus dem Schreiben des Ministeriums vor. Außerdem werden auch bei anderen geförderten Projekten wie z.B. das Eisstadion oder der Baumwipfelpfad ebenfalls Eintritte verlangt.

Sein Antrag hierzu lautet, den Skate- und Bikepark einzuzäunen, um Beschädigungen zu vermeiden. Am Eingang soll ein Kassenautomat aufgestellt werden. Pro Stunde könnten z.B. 2,- € oder eine Tagesgebühr von 5,- € als Eintritt erhoben werden.

Bürgermeister Eichstetter sagt eine Überprüfung der Angelegenheit zu.

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2. Machbarkeitsuntersuchung für den Sport- und Freizeitpark Weidach; Vorstellung und Billigung der Untersuchungsergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Für das Sportareal im Weidach wurde das Büro f64-Architekten beauftragt eine Machbarkeitsuntersuchung durchzuführen, die heute abschließend vorgestellt werden soll.

Im Rahmen der Studie wurde von den Planern das Gesamtareal als städtebaulich sehr sensibler Bereich mit hoher Besucherfrequenz betrachtet. Auf dem Gelände sind neben den Baseball-Club zwei Fußballvereine, Leichtathleten und Turner (mit über 600 Mitgliedern), ein Skate- und Bikepark, ein hoch frequentierter Kinderspielplatz und die Anbindung der Stadt an ein Naherholungsgebiet auf dem Areal und die daraus resultierenden inneren und äußeren Funktionsbeziehungen zu berücksichtigen. Zudem soll das Jugendzentrum auf dem Areal angesiedelt werden. Durch den o.g. Mix und die zentrumsnahe Lage können sich für alle Sportarten wunderbare Synergieeffekte, sowohl im Betrieb als auch in der Wahrnehmung, ergeben. Es sind jedoch alle Belange in einer Gesamtbetrachtung, dazu gehören auch Wegebeziehungen zum und im Areal, Anbindung der Kfz-Stellplätze, Besucherlenkung und allgemeine  Erschließung und Andienung der Gebäude zu berücksichtigen gewesen.

In der weiteren Abfolge wurden Gespräche mit den Vereinen geführt um deren Bedarf festzustellen. Auch gab es eine Bürgerbeteiligung am 07.02.20 um die Interessen der Anlieger in der Studie zu berücksichtigen. Resultierend aus der Studie  wurde am 10.03.2020 die Veränderung der Standorte des geplanten Baseballplatzes und des bestehenden Trainingsplatzes mit Minispielfeld des FC Füssen bereits beschlossen und ausgeführt. Weiterhin wurde, auf Grund einer zweiten Bürgerbeteiligung, dem Stadtrat als Empfehlungsbeschuss weitergegeben, eine Parkraumbewirtschaftung im Areal sowie eine geänderte Verkehrsführung für den Faigeleweg und Wolkensteinweg zu beschließen. Auch wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Bearbeitungsumgriff erweitert, so dass ein Parkhaus auf dem Klinikareal mit in die Untersuchung eingeflossen ist.

Die anschließende Präsentation zeigt unterschiedliche Möglichkeiten auf, wie ein übergreifendes Gesamtkonzept für die Sportanlagen mit Integration eines Jugendhauses auf dem Areal funktionieren könnte.

Zu den sich daraus noch ergebenden offenen Fragestellungen wurde versucht, diese mit den nachfolgenden Beschlussvorschlägen entsprechend zu behandeln bzw. weiter zu bearbeiten:

Beschlussvorschlag

  1. Option „Lechradweg“

Um sich mittelfristig die Option eines verbreiterten und optimierten Lechufer-Radweges nicht zu verbauen, ist angesichts der wasserwirtschaftlichen Planungen am Lech (Stichwort „Fischaufstieg“) eine geringfügige Verlegung der Zaunanlage am Schnittpunkt der Baseball-Anlage zur Kunstrasenplatzanlage erforderlich (siehe Detail-Darstellung auf Folie 38). Diese ist entsprechend umzusetzen. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Füssen.

  1. (Provisorische) Parkplätze im Norden der Anlage

Der (provisorischen) Erweiterung der Stellplätze nördlich des Vereinsheims des FC Füssen (Rotwandweg) wird genauso zugestimmt wie der Installierung eines Parkleitsystems Weidach. Die nach der Stellplatzsatzung im Bereich des Schwedenwegs fehlenden Stellplätze werden dort ergänzt.

  1. Wegeführung in und am Skate- und Bikepark

Der auf Folie 39 dargestellten Fußgängerführung innerhalb des Skate- und Bikeparks wird genauso zugestimmt wie der vorgeschlagenen Anordnung des Radweges (Verbindung Füssen – Schwangau) außerhalb des Skate- und Bikeparks direkt entlang der B 16 (Sebastianstraße). Der dazu erforderlich werdenden Versetzung der bereits bestehenden Zaunanlage wird genauso zugestimmt wie der vorgesehenen Sichtschutzbepflanzung. Die Kosten trägt die Stadt Füssen als Veranlasserin.

  1. Lärmschutzwand

Der Errichtung der schallschutztechnisch notwendigen Lärmschutzwand im Bereich des Allwetterplatzes wird zugestimmt. Diese ist bautechnisch so zu errichten, dass dort das bestehende Nebengebäude in seiner Funktion als Ab- und Unterstellmöglichkeit integriert werden kann (Folie 49, Abb. rechts).

  1. Standort Wertstoff-Insel

Die Wertstoffinsel wird wie auf Folie 50 im Vorschlag V 1 vorgeschlagen in einem Abstand von wenigstens 40 m zur Bebauung (Wohnung) in südliche Richtung versetzt.

  1.  Ergänzende Flächen- und Gebäudebedarfe

Die Entscheidung über die zusätzlichen Flächen und Gebäudebedarfe, insbesondere

  • Räumlichkeiten für Türk Gücü Füssen
  • Sanitär- und Trainingsräumlichkeiten für die Royal Bavarians Füssen und das
  • künftige Jugendhaus der Stadt Füssen

wird zunächst zurückgestellt, bis die aufgezeigten Standortalternativen und –kriterien sowie die dafür notwendigen Voraussetzungen abschließend geprüft sind.

  1. Weidach-Sporthalle

Die Sanierung bzw. Modernisierung der Weidach-Sporthalle ist in das Investitionsprogramm der Stadt Füssen für die nächsten Jahre aufzunehmen. Fördermöglichkeiten hierfür sind zu prüfen bzw. entsprechende Anträge zu stellen.

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel fragt, ob es denkbar ist, den Radweg beim Skate- und Bikpark entlang der B 16 zu führen. Herr Meusburger antwortet, dass die Radrasse entlang der B 16 geführt werde. Die Sichtschutzhecke befindet sich zwischen den Bäumen an der Böschung.

Erich Nieberle möchte der Stadt den Auftrag erteilen, nochmals mit dem Vorstand des Krankenhauses Gespräche zu führen. Hier müsse etwas passieren. Was für ihn nicht gehe, sind die 84 Stellplätze im Landschaftsschutzgebiet. Er fragt weiter nach der Anfahrbarkeit des Jugendhauses.

Am nächsten Montag werde dieses Thema beim Verwaltungsrat der Kreiskliniken angesprochen werden, so der Erste Bürgermeister. Das geplante Jugendhaus kann von der B 16 aus angefahren werden und verfügt über einen Parkplatz für Mitarbeiter und Behinderte, aber nicht für Besucher bzw. für Veranstaltungen.

Ilona Deckwerth bittet um ein positives Signal für einen Parkplatz/haus beim Krankenhaus. So könnte Ursula Lax und sie sich bei der Verwaltungsrats-Sitzung entsprechend einsetzen.

Die Abfallsammelbehälter sollten noch etwas nach Süden verlegt werden. Diese Stelle sei allen bereits bekannt und werde auch genutzt.

Magnus Peresson sieht bezüglich des geplanten Standortes des Parkdecks auf dem Gelände der Klinik ein ethisches Problem. Bei dieser Stelle handle es sich um den sog. Blutanger. Hier seien 673 Tote begraben. Die Toten liegen im Schotter. Es sind alemannische Gräber um 600 n.Chr. Wenn hier nicht ein Naturereignis stattgefunden habe sind sie noch immer dort. Er bittet die Überreste angemessen zu bestatten. Vor 50 Jahren waren hier Schrebergärten. Bürgermeister Eichstetter sichert zu das Amt für Denkmalpflege mit einzuschalten.

Auf die Frage von Dr. Metzger nach der abgespeckten Variante des Jugendhauses erklärt Herr Meusburger, dass hier an eine modulare Bauweise gedacht sei. Vielleicht könne zuerst nur das Gebäude mit den benötigten Umkleiden, Sanitärräumen im Untergeschoss und den Gemeinschaftsräumen (für die Vereine und das Jugendhaus im Erdgeschoss) gebaut werden. Sollte zusätzlicher Bedarf bestehen, könnte das Angebot problemlos ergänzt werden. Die Bauweise würde dies ermöglichen. Weitere bauliche Anlagen sind aber nur mit einem Bebauungsplan möglich.

Dr. Metzger spricht die Nutzung der Sportanlagen durch die Bürger an. Aus seiner Sicht seien die Leichtathleten die Verlierer. Es gebe eine alte Turnhalle zu sanieren und hier werde ein Parkdeck geplant. Über 600 Sportler brauchen eine Perspektive.

Christine Fröhlich fühlt sich etwas überrumpelt. Die Beschlüsse lagen vor der Sitzung nicht vor. Darüber solle heute nicht abgestimmt werden.

Nikolaus Schulte ist der Ansicht, dass der Radweg sehr wichtig ist und auch als Zeichen für die Baseballer gesetzt werden müsse. Über den Radweg müsse heute abgestimmt werden. Die Untere Naturschutzbehörde habe die Stellplätze genehmigt?

Herr Meusburger antwortet, dass die Stellplätze errichtet werden müssen, sonst könnte der Baseballplatz nicht erweitert werden.

Nach weiterer kurzer Beratung stellt Christian Schneider den Antrag zur Geschäftsordnung, über Punkt 1 der Beschlussvorlage abzustimmen. Die anderen Punkte sollen vertagt werden.

Beschluss 1

Dem Antrag von Herrn Schneider nur über Punkt 1 der Beschlussvorlage zu entscheiden und die Punkte 2-7 zu vertagen, wird zugestimmt.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

Beschluss 2

Um sich mittelfristig die Option eines verbreiterten und optimierten Lechufer-Radweges nicht zu verbauen, ist angesichts der wasserwirtschaftlichen Planungen am Lech (Stichwort „Fischaufstieg“) eine geringfügige Verlegung der Zaunanlage am Schnittpunkt der Baseball-Anlage zur Kunstrasenplatzanlage erforderlich (siehe Detail-Darstellung auf Folie 38). Diese ist entsprechend umzusetzen. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Füssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Füssen (Mietspiegelsatzung); Beschluss des qualifizierten Mietspiegels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nur noch auf der Grundlage der Nettokaltmiete möglich. Für Wohnungen, die im Eigentum der Steuerpflichtigen stehen, ist eine ortsübliche Miete zu schätzen. Zur Ermittlung der rechtssicheren ortsüblichen Vergleichsmieten ist deshalb ein Mietspiegel notwendig.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 28.01.2020 die Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Füssen (Mietspiegelsatzung) beschlossen. An der Erstellung eines Mietspiegels beteiligten sich anschließend auch die Umlandgemeinden Lechbruck, Nesselwang, Pfronten, Schwangau, sowie die VG Roßhaupten und die VG Seeg; die Federführung übernahm das Füssener Steueramt.

Der Mietspiegel wurde auf Grundlage einer Befragung aller Vermieter bzw. Mieter der teilnehmenden Kommunen erstellt, dazu wurden Ende Juli knapp 7.700 Fragebogen verschickt, davon allein an Füssener Vermieter bzw. Mieter fast 3.200. Die Teilnahme an der Befragung war dabei – bundesweit erstmalig – verpflichtend. Dies sorgte – insbesondere wichtig für die kleineren beteiligten Kommunten – für einen sehr positiven Rücklauf von 70% (bzw. Füssen 74%).
Gegen 14 Vermieter mit einem größeren Wohnungsbestand, die der Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind, wurden seitens der Stadt Füssen bereits Bußgeldverfahren nach § 5 der Mietspiegelsatzung eingeleitet.

In die Wertung kamen aus den insgesamt 4.691 Datensätzen gem. § 558 Abs. 2 BGB alle Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, der Betrachtungszeitraum war erst im Dezember 2019 von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Nicht einbezogen dürfen geförderte Wohnung mit einer Mietpreisbindung werden, so dass am Ende 2.185 verwertbare Datensätze übrig blieben.
Die ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg hat daraus den nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten qualifizierten Mietspiegel für Füssen erarbeitet.
Dieser wurde dem Arbeitskreis Mietspiegel (Kommunen, Haus- u. Grundbesitzerverein Füssen, Mietervereine Kempten und Kaufbeuren, mehrere Hausverwalter) am 02.11.2020 vorgestellt. Da Haus- und Grundbesitzerverein sowie die beiden Mietervereine bei der Vorstellung der Ergebnisse nicht vertreten sein konnten, wurden sie um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Diese lagen zur Sitzungsladung noch nicht vor.
Die Ergebnispräsentation der ALP GmbH mit der entsprechenden Mietspiegeltabelle für Füssen (S. 16 der Präsentation) liegt dieser Vorlage bei.

Über alle Größen- und Baujahresklassen hinweg liegt die Durchschnittsmiete in Füssen demnach bei 7,28 EUR/m². Die günstigsten Wohnungen liegen dabei in der Größenklasse bis 60 m² und einem Baujahr vor 1948 bei einer Miete ab 4,40 EUR/m². Erwartungsgemäß am teuersten sind mittelgroße Wohnungen (60-90 m²) mit einem Baujahr ab 2010 bis 2020; hier beträgt die Miete bis zu 10,24 EUR/m².
Zu berücksichtigen ist, dass der Mietspiegel nur eingeschränkt bei Neuvermietungen (maximal 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete, sonst liegt eine Mietüberhöhung nach § 5 WiStG vor) und nicht bei Erstbezug im Neubau gilt.

Gemäß § 8 der Mietspiegelsatzung sind die Ergebnisse unter Beachtung des Statistik-geheimnisses öffentlich zugänglich zu machen. Hierzu wird derzeit noch eine Mietspiegelbroschüre erstellt (Entwurf liegt als Anlage bei), die dann im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Der qualifizierte Mietspiegel gilt gem. § 558d Abs. 2 Satz 3 BGB für vier Jahre und ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dies ist durch eine Fortschreibung anhand des Verbraucherpreisindex möglich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vom 02.11.2020 vorgelegte „Mietspiegeltabelle Füssen“ als qualifizierten Mietspiegel.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf v om 02.11.2020 vorgelegte „Mietspiegeltabelle Füssen“ als qualifizierten Mietspiegel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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4. Erweiterung bestehender Aldi-Filiale in Füssen, Abt-Hafner-Straße 15; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Fa. ALDI betreibt einen entsprechenden Markt an der Abt-Hafner-Straße und möchte diesen vergrößern.
 

Genehmigungsstand

Baugenehmigung vom 14.04.1994 „Errichtung einer ALDI-Verkaufsstelle“.
Im Bauantrag wurde „reine Verkaufsflache: Verkaufsraum = 698,40 qm“ angegeben.
Im Plan Grundriss wird angegeben: Laden F=698,40 qm und Eingang/Kassenzone F=149,40 qm,
zusammen sind das 847,80 qm.

Baugenehmigung vom 15.04.2009 „Erweiterung des best. SB-Ladens Aldi (Lagerfläche) und Nutzungsänderung eines Teilbereichs des vorh. Lagers in einen Backvorbereitungsraum“.

Baugenehmigung vom 04.06.2012 „Umnutzung von Lagerteilflachen in Verkaufsfläche
(gesamt: 976 qm)“. Im Hinblick auf die Großflächigkeit des Betriebes gemäß § 11 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauNVO (mehr als 800 qm Verkaufsfläche), musste ein Gutachten zur Verträglichkeit erstellt werden. Die beauftragte Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH kam in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch die geplante Erweiterung nicht die als Voraussetzung der Unzulässigkeit genannten negativen, städtebaulichen Auswirkungen auf die Innenstadt oder die bestehenden Nahversorgungsstrukturen zu erwarten sind.


Aktuelles Vorhaben:

Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 976 qm auf ca. 1.178 qm

„Wir möchten die Filiale in Füssen modernisieren und die Verkaufsfläche vergrößern. Die neue Einrichtung wird den Fokus noch deutlicher auf die Frische unserer Lebensmittel richten. Schon am Eingang wird unsere Kunden künftig eine reiche Auswahl an teils gekühltem Obst und Gemüse sowie gekühltem Frischfleisch und Fisch empfangen. Einen weiteren Frische-Akzent wird das Angebot MEINE BACKWELT setzen. Das Sortiment umfasst zahlreiche Backwaren - darunter verschiedene Brot- und Brötchen/Semmel-Sorten sowie Convenience-Artikel. Mitarbeiter bereiten die Artikel drei Mal täglich ofenfrisch in der Filiale zu.
Das neueste Filialdesign greift die Wünsche der Kunden auf, die großen Wert auf die Frische und Qualität ihrer Lebensmittel legen. Wie die einzelnen Warengruppen an den neueröffneten oder umgebauten Filialen in Szene gesetzt werden, ist das Ergebnis gezielter Optimierungen und Anpassungen. ALDI SÜD verfügt über insgesamt 1940 Filialen und konnte bis Sommer 2020 rund 180 neue Frische-Filialen eröffnen.
Die Gesamtzahl an Artikel in der Füssener Filiale bleibt unverändert. Das Warenangebot wird jedoch großzügiger präsentiert werden. Wir würden lediglich, dass L-Lager auflösen, was zu einer Vergrößerung der Verkaufsfläche und einer Optimierung der Lagerfläche führt. Die Gebäudekubatur bleibt unverändert. Die Auflockerung durch die Erweiterung ist für den Kunden auch in den Gängen spürbar, was zu einem entspannten und sicheren Einkauf auch zu Corona Zeiten führt.

Zur Auswirkungsanalyse [Hinweis: siehe Anlage im RIS]:
Auszug aus der Zusammenfassung - „Die flächendeckende Nahversorgung innerhalb des Stadtgebietes wird nicht tangiert werden. Aufgrund der Dimensionierung des Erweiterungsvorhabens sind wesentliche absatzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Nachbargemeinden und damit negative übergemeindliche Auswirkungen für zentrale Versorgungsbereiche und die wohnungsnahe Versorgung auszuschließen. Das Projekt ist vor dem Hintergrund der Modernisierung des Nahversorgungsbestandes in Füssen positiv zu werten.“


Benachbarter Lidl-Markt
Beim (Ersatz-) Neubau des gegenüberliegenden Marktes wurden in den Verfahren 2017/2018 gefordert, dass die Grenze der 800 qm Verkaufsfläche nicht überschritten werden darf. Ein Verträglichkeitsgutachten wurde damals aber weder beim Bauvorbescheids- noch beim Bauantragsverfahren vorgelegt. Die räumliche Situation innen war beim Vorgängerbau extrem beengt und wurde durch den Ersatzbau nur geringfügig verbessert.
Demgegenüber ist festzustellen, dass bei dem neuen Markt an der Kemptener Straße mit einer Verkaufsfläche von 1.300 qm eine dahingehende deutliche Verbesserung erzielt wurde. Die Innenstadtverträglichkeit wurde auch hier gutachterlich nachgewiesen.

Nach Auskunft der Fa. ALDI wird die Zahl der angebotenen Artikel trotz der geplanten Vergrößerung nicht erhöht.

Beschlussvorschlag

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Auswirkungsanalyse und der geplanten Attraktivierung wird der geplanten Vergrößerung grundsätzlich zugestimmt.

Beschluss

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Auswirkungsanalyse und der geplanten Attraktivitätssteigerung wird der geplanten Vergrößerung grundsätzlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

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5. Bebauungsplan W 43; Durchführung der Erschließungsplanungen (Vor- und Entwurfsplanungen) für die Bahnhofstraße, Luitpoldkreisel und Luitpoldstraße (Durchführungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 20. Oktober 2020 hat der Stadtrat die nochmalige Änderung des „Bebauungsplans W 43 – Ottostraße, Bahnhofstraße, Luitpoldstraße“ auf den Weg gebracht. Der Bauleitplan wird nun in der zuletzt geänderten Form nochmals ausgelegt und könnte dann, sofern keine grundlegenden Änderungen mehr notwendig werden sollten, als Satzung beschlossen werden. Als nächste Schritte ginge es dann darum, die darin vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße, Luitpoldstraße einschl. des Luitpoldkreisels bis zum Anschluss an die Von-Freyberg-Straße im Süden und den Kaiser-Maximilian-Platz im Norden entsprechend dem Bebauungsplan zu realisieren. Darin enthalten wäre auch der Neubau des Luitpoldkreisels.

Der Neubau des Luitpoldkreisels wurde zwar 2017/2018 schon mal beplant und ausgeschrieben. Zwischenzeitlich, insbesondere durch die Änderungen durch den Beschluss am 20. Oktober 2020 haben sich die Grundlagen aber wesentlich geändert, sodass die Planungen nochmals überarbeitet werden müssen (z.B. Verbreiterung der Fahrbahn des Kreisels, Zufahrt von der Bahnhofstraße, Wegfall des Stellplatzes im Norden des Kreisverkehrsplatzes usw.).

Außerdem erscheint es der Verwaltung für zwingend geboten, nicht den Kreisverkehrsplatz losgelöst von den übrigen Straßen zu planen, sondern eine Gesamtplanung für die betroffenen Straßen zu erstellen, die dann ggf. in Abschnitten umgesetzt werden kann. Betroffen sind deshalb folgende Straßen bzw. Teilflächen der Straßen:


  • Bahnhofstraße
  • Rupprechtstraße (Teilstück)
  • Augustenstraße (Teilstück)
  • Luitpoldstraße (Teilstück)
  • Luitpoldkreisel

Wenn dieser Bereich nun zeitnah realisiert werden soll, wäre es sinnvoll und notwendig, nun die Erschließungs- bzw. die Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen zu beauftragen und hierzu im Vorfeld entsprechende Honorarangebote von Ingenieurbüros einzuholen.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan W 43 wurden für diese Straßenzüge die voraussichtlichen Kosten auf rund 1,6 Millionen Euro geschätzt (Anhaltswert). Im Detail werden die Kosten natürlich vom Ausbaustandard abhängen, der im Rahmen der Planung definiert werden muss.

Finanziert werden kann diese Maßnahme über Zuwendungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), dem Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGFVG) und aus dem Städtebauförderprogramm (StBauF). Aus letzterem wird insbesondere der sog. „städtebauliche Mehraufwand“ gefördert. Die Förderhöhe wird bei rund 50 – 60 % liegen.

In zeitlicher Hinsicht ist es wichtig, diese straßenbaulichen Maßnahmen mit den Maßnahmen am bzw. rund um den geplanten Zentralen Omnibusbahnhof zu koordinieren, da beide nicht gleichzeitig durchgeführt werden können. Folgende zeitliche Abwicklung wäre ggf. denkbar:

Zeitpunkt
Maßnahme
Bemerkungen
2021
  • Entwurfsplanung für die Straßenbaumaßnahmen
  • Entwurfsplanung für den Zentralen Omnibusbahnhof mit Von-Freyberg-Park
  • Finanzierungs-/Fördergespräche
  • Antrag auf Baugenehmigung für die Wandelhallen am ZOB

2021, Sommer
Errichtung der Fahrradparkmöglichkeiten auf dem Finanzamtsgrundstück
Evtl. Baugenehmigung
2021, Herbst
Baubeginn für die Straßenbaumaßnahmen Bahnhofstraße, Augustenstraße, Rupprechtstraße und Luitpoldstraße
Fertigstellung im Frühjahr 2022
2022, Herbst
Baubeginn für den Zentralen Omnibusbahnhof mit Wartehallen und digitalem Fahrgastinformationssystem
Fertigstellung im Sommer 2023
2022, Herbst
Baubeginn für den Umbau des Von-Freyberg-Parks
Fertigstellung im Sommer 2023

Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsfinanzierung bzw. der Förderung, weshalb sich hier zeitliche Verschiebungen ergeben können.

Der Stadtrat wird gebeten, über die Durchführung der Maßnahme zu beraten und zu entscheiden und ggf. die Verwaltung zu beauftragen, die Entwurfsplanung für die damit verbundenen Verkehrsanlagen auszuschreiben. Vorgesehen ist zunächst die stufenweise Beauftragung bis maximal zur Leistungsphase 3 (= Entwurfsplanung). Diese bildet letztlich die Grundlage für belastbare Kosten einerseits und die Finanzierungsgespräche (Zuwendungsanträge) andererseits.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Durchführung der im Bebauungsplan W 43 vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße sowie an den Teilstrecken der Luitpoldstraße, der Augustenstraße und der Rupprechtstraße. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, für die Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagen (und soweit erforderlich auch für die Ingenieurbauwerke Wasser und Abwasser) entsprechende Honorarangebote von leistungsfähigen Ingenieurbüros einzuholen und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.

Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 und 2022 entsprechend einzuplanen.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth erklärt, dass sie dagegen stimmen wird, da sie die Entwicklung des Prinzregentenplatzes (Bypass) nicht richtig finde. Die anderen Straßenbaumaßnahmen   seien richtig und werden von ihr unterstützt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Durchführung der im Bebauungsplan W 43 vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen an der Bahnhofstraße sowie an den Teilstrecken der Luitpoldstraße, der Augustenstraße und der Rupprechtstraße. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, für die Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagen (und soweit erforderlich auch für die Ingenieurbauwerke Wasser und Abwasser) entsprechende Honorarangebote von leistungsfähigen Ingenieurbüros einzuholen und dem Stadtrat zur Vergabe vorzulegen.

Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2021 und 2022 entsprechend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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6. Verkehrsentlastung im Ortsteil Hopfen am See; Errichtung eines Radweges entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See soll verkehrsberuhigt werden. Dazu sollen vor allem die derzeit gemischt genutzten Verkehrsflächen geordnet werden. Vorgeschlagen wird dazu, entlang der Ortsdurchfahrt in Hopfen einen selbständigen Radweg zu errichten, mit dem eine Trennung der Verkehrsarten ermöglicht und damit die Verkehrsbelastung gemindert und die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verbessert wird.

Diese Verbesserung könnte erreicht werden, wenn z.B. die heute bestehenden Querparkplätze um 90° gedreht werden. Damit würden mindestens 50% der innenliegenden Parkplätze entfallen. Die zukünftige Nutzung dieser Parkplätze sollte dann nur noch für Behinderten und Hotel-/Gastroparkplätze erfolgen.




Die wegfallenden Parkplätze sollten dringend mit den Auffangparkplätzen vor den Toren Hopfens kompensiert werden und so Umwelt und Ortschaft entlasten und parallel die Lebensqualität, den Qualitätstourismus steigern. Zusätzlich wird dadurch die Umwelt durch den wegfallenden Suchverkehr geschont und zeitgleich die Sicherheit aller Beteiligten erhöht.  

Die Flächen sind bei der Drehung der Stellplätze in Längsrichtung wie folgt konzipiert:
  • Breite der Stellplätze: 2,50 m
  • Trenngrün (mind.) 1,00 m
  • Radweg Breite 3,00 m


Bezüglich möglicher Auffangparkplätze steht die Verwaltung bereits in Verhandlungen mit potentiellen Flächeneigentümern. Es scheint durchaus realistisch, sich solche Flächen sichern zu können.

Zur Realisierung dieser Radwege- bzw. Straßenbaumaßnahme bestünde grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass diesen Radweg der Freistaat Bayern über sein Radwege-Bauprogramm in seiner Bauträgerschaft errichtet und die Stadt diesen dann in ihre Unterhaltslast übernimmt. Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt haben aber gezeigt, dass die Mittel im aktuell laufenden Straßen- bzw. Radwegebauprogramm 2020 – 2024 bereits komplett ausgeschöpft und durch Maßnahmen belegt sind. Es ist auch nicht zu erwarten, dass andere Projekte entfallen und die Maßnahme in Hopfen am See nachrücken könnte.

Letztlich bliebe dann nur die Möglichkeit, mit dieser Maßnahme auf das Radwegeprogramm 2025 zu warten, womit aber die nächsten 5 – 6 Jahre keine Baumaßnahmen erfolgen könnten.

Alternativ hat das Staatliche Bauamt angeregt, dass die Stadt die Bauträgerschaft übernimmt und hierfür vom Freistaat Bayern entsprechende Zuwendungen bekommt (ca. 60 %). Dazu müsste die Stadt aber dann auch die Planungsleistungen und die dazu nötigen Untersuchungen (z.B. Bauvermessung, Bodengutachten usw.) beauftragt.

Die Details, wer was finanziert, wäre dann in den folgenden Einzel- und Detailabstimmungen entsprechend zu klären. Das gilt auch für die Themen Umbau der bestehenden Parkplätze, Neubau der Auffangparkplätze, usw. Auch hierfür können teilweise ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. FAG, GVFG) bestehen.

Ziel könnte sein, die Maßnahme im kommenden Jahr 2021 komplett zu beplanen, sich die Grundstücke zu sichern, die Auffangparkplätze zu organisieren und zu beplanen und dann bereits im Jahr 2022 die Maßnahme umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Errichtung eines selbständigen Radweges entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See zur Herstellung des Lückenschlusses und damit zur Verkehrsberuhigung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Hopfen am See wird zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wird, dass die bestehenden, an der Ortsdurchfahrt vorhandenen Parkplätze in Längsparkplätze geändert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die dadurch verloren gehenden Parkplätze an geeigneten Standorten außerorts mindestens wieder zu schaffen.  Ggf. ist auch zu prüfen, ob und inwieweit z.B. auch ein Shuttle-Bus ganz oder teilweise zu einer zusätzlichen Entlastung führen kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, die  für die Errichtung des selbständigen Radweges notwendigen Vorbereitungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchungen, Beauftragung einer ingenieurmäßigen Planung für die Verkehrsanlage Radweg, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen usw.) nach Angebotseinholung zu beauftragen und die Fördermöglichkeiten entsprechend zu prüfen. Ingenieurleistungen für den Radwegbau werden stufenweise beauftragt; zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 – 2 abgerufen und das Ergebnis bis zur Kostenschätzung dem Stadtrat vorgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich regt an, dieser Radweg könnte durch eine Förderung Radweg finanziert werden. Die Förderung wäre aber erst ab 2025 wieder möglich. Sie bittet darüber im Hinblick auf die Haushaltslage nachzudenken.

Auf die Fragen von Martin Dopfer erklären Bürgermeister Eichstetter und Peter Hartl, dass die Förderung für den Radweg 100 % betrage aber erst 2025 möglich ist. Die Parkplätze müsse die Stadt bezahlen. Der Pächter der Fischerhütte sei ebenfalls an einer Lösung interessiert. Die anderen Fragen nach einer Regelung für die Hotelgäste oder wie schnell die Parkplätze gemacht werden können wolle die Stadt jetzt in Angriff nehmen.

Erich Nieberle schlägt vor, die Uferstraße als verkehrsberuhigten Bereich zu machen. So könne er nicht mitgehen.

Simon Hartung berichtet über die Verkehrsverhältnisse in Hopfen bei schönem Wetter. Er bittet jetzt in die Planung zu gehen.

Wolfgang Bader möchte den Verkehr aus Hopfen herausnehmen.

Peter Hartung berichtet über ein Geh- und Fahrtrecht für die Stadt bei der Fischerhütte. Er bittet jetzt in die Planung zu gehen.

Barbara Henle spricht sich ebenfalls für andere Parkplätze aus. Insbesondere mit kleinen Kindern seien diese sehr gefährlich.

Jürgen Doser fragt nach den Kosten für die Planung.

Für Dr. Anni Derday ist ein Radweg notwendig und sinnvoll. Das Wichtigste ist jedoch die Grundstücke am Ortseingang zu bekommen.

Beschluss

Der Errichtung eines selbständigen Radweges entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See zur Herstellung des Lückenschlusses und damit zur Verkehrsberuhigung und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Hopfen am See wird zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wird, dass die bestehenden, an der Ortsdurchfahrt vorhandenen Parkplätze in Längsparkplätze geändert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die dadurch verloren gehenden Parkplätze an geeigneten Standorten außerorts mindestens wieder zu schaffen.  Ggf. ist auch zu prüfen, ob und inwieweit z.B. auch ein Shuttle-Bus ganz oder teilweise zu einer zusätzlichen Entlastung führen kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, die  für die Errichtung des selbständigen Radweges notwendigen Vorbereitungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchungen, Beauftragung einer ingenieurmäßigen Planung für die Verkehrsanlage Radweg, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen usw.) nach Angebotseinholung zu beauftragen und die Fördermöglichkeiten entsprechend zu prüfen. Ingenieurleistungen für den Radwegbau werden stufenweise beauftragt; zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 – 2 abgerufen und das Ergebnis bis zur Kostenschätzung dem Stadtrat vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

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7. Vorplanung der Deutschen Bahn zur geplanten Errichtung des Bahnübergangs Froschenseestraße - Haltepunkt (Hp) Füssen - West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

In der Sitzung am 25. April 2017 wurde der Stadtrat über die Überlegungen der Deutschen Bahn informiert, im Füssener Westen ggf. einen zusätzlichen Bahnhalt einzurichten.

Mit dem Programm „Stationsoffensive Bayern“ wollen der Freistaat Bayern und die Deutsche Bahn AG bis 2023 rund 20 neue Bahnstationen in Bayern realisieren. Bei ersten Gesprächen mit Vertretern der Bahn (DB Netz AG, DB Station & Service, Bayer. Eisenbahngesellschaft – BEG), dem Vertreter des LRAes Ostallgäu zum ÖPNV, Herrn Lenz und der Stadt Füssen wurde das Thema schon damals erörtert und das grundsätzliche Interesse an einer Umsetzung in Füssen signalisiert.

Hierbei wurde u. a. die Standortfrage erörtert und die in der Anlage dargestellte Fläche an der Mariahilfer Straße unter bestimmten Rahmenbedingungen als umsetzbar ermittelt. Andere Standortalternativen wurden nicht gefunden.

Der Stadtrat hatte damals mehrheitlich das Interesse an diesem zusätzlichen Bahnhalt bekundet.

Nun, nach drei Jahren hat die Deutsche Bahn dieses Thema erneut aufgeworfen. Die Deutsche Bahn will diese Maßnahmen ggf. 2023 durchführen und umsetzen.

Folgende (Umfeld-) Maßnahmen liegen dann in der Kostenträgerschaft der Stadt Füssen (Herstellung und Unterhalt):

-        Park & Ride-Parkplätze (Mindestumfang voraussichtlich 5 – 10 Stück incl. für Behinderte)
-        Fahrradstellplätze (teilweise überdacht)        
-        Bahnübergangserweiterung Froschenseestraße (Fuß- und Radweg)

Grunderwerbsplan von der Station des neuen Bahnhalts



Genaue Kosten liegen bislang nicht vor. Diese sind abhängig von der näheren Planung mit Wegeführung am Fuß- und Radweg. Außerdem ist für die Wegeführung des Fuß- und Radweges am Bahnübergang in der Froschenseestraße notwendig, entsprechende Grundstücksflächen zu erwerben. Die dafür nötigen Gespräche wurden bereits terminiert.

Schemenplan Geh-und Radwegübergang Froschenseestraße

Die Kosten der Stadt am Bahnübergang werden auf ca. 150.000 € für den neuen beschrankten Geh- und Radweg-Übergang geschätzt. Voraussetzung für diese Maßnahme ist aber der bereits angesprochene Grunderwerb hierfür. Die Kosten am künftigen neuen Haltepunkt für die dortigen P+R – Stellplätze (bisher war von nur 6 Stellplätzen die Rede) sind noch nicht ermittelt und hängen letztlich vom Ausbaustandard und der Größe ab (wohl in ähnlicher Größenordnung). Das dortige Grundstück steht bereits im Eigentum der Stadt.

Nachdem bereits 2017 die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme kontrovers diskutiert worden ist, hält die Verwaltung es für wichtig und notwendig, die dafür erforderlichen Grundsatzbeschlüsse nun herbeizuführen:

Welche Entscheidungen stehen dazu an:
  • Soll der zusätzliche Bahnhalt in der Mariahilfer Straße realisiert werden?
  • Soll der bestehende Bahnübergang in der Froschenseestraße so umgebaut werden, dass der Geh- und Radweges über den beschrankten Bahnübergang geführt werden kann? Wenn ja, ist in diese Zustimmung auch die Bereitschaft und Notwendigkeit des Grunderwerbs integriert.
  • Besteht Einverständnis, dass die Stadt den für den neuen Bahnhalt benötigten Flächenbedarf aus dem Grundstück Fl.Nr. 959 der Gemarkung Füssen an die Deutsche Bahn abtritt?

Ggf. wäre auch zu überlegen, ob für diese, sowohl im Gremium als auch in der Bevölkerung durchaus kontrovers diskutierte Maßnahme, ggf. die Bürgerinnen und Bürger um ihre Meinung befragt werden, bevor der Stadtrat die endgültige Entscheidung trifft. Dazu könnte sowohl eine herkömmliche Befragungsaktion genauso gestartet werden wie eine Online-Befragung. Damit wären sowohl die Bürgerinnen und Bürger beteiligt, genauso ergäbe sich ggf. aber ein klarer Auftrag oder eben auch nicht.

Unabhängig davon, ob der zusätzliche Bahnhalt kommt oder nicht, wäre trotzdem zu prüfen und ggf. wie der Radweg im Bereich des Bahnübergangs in der Froschenseestraße ggf. besser an die überörtlichen Radwege nördlich angebunden werden könnte.

Der Stadtrat wird um entsprechende Beratung und Entscheidung gebeten. Nähere Informationen erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt die Verwaltung vor einer Entscheidung über einen möglichen weiteren Bahnhalt in der Mariahilfer Straße, doch im Rahmen einer Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerbefragung (Online und analog) dazu die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der betroffenen Bevölkerung im Füssener Westen einzuholen und das Ergebnis dieser Befragung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Erich Nieberle spricht sich für den Umbau des Bahnübergangen mit Geh- und Radweg aus.

Dr. Martin Metzger hält die Planung nicht für sinnvoll, diese Planung ende im Nirgendwo.

Jürgen Doser möchte diese Situation nicht so abtun. Man müsse dem neuen Stadtrat die Protokolle der Stadtratssitzungen zu diesem Thema geben.

Weiter werde eine Fahrgastanalyse der Bahn, ein Statement und Zahlen der Bundeswehr  benötigt.

Thomas Scheibel warnt davor, dass hier im Wohngebiet evtl. zu viele Fahrzeuge abgestellt werden.

Eine Befragung müsse gestartet werden, dazu komme es aber darauf an,  welchen Input den Befragten gegeben werde. Die Argumente von damals sollten nochmals gelesen werden.

Beschluss

Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen und vertagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplans und Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Stadtkämmerer Marcus Eckert stellte anhand der beiliegenden Präsentation den Entwurf des Nachtragshaushalts 2020 vor, darauf wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Nachtragshaushalt in der vorliegenden Fassung.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage müsse der Schuldenstand bei 37 Mio. stehen.

Christine Fröhlich hält diesen Haushalt für außergewöhnlich. Die Neuverschuldung liege bei 2 Mio. und auch die Kassenkredite seien sehr hoch. Bei dieser Gelegenheit möchte sie an den Kämmerer appellieren, dass die Haushaltsstellen nun bleiben. Es sei unmöglich Vergleiche anzustellen. Im Namen der Fraktion dankt sie Marcus Eckert für diesen Haushalt.

Ilona Deckwerth führt aus, dass ein Haushalt in Corona-Zeiten nicht einfach ist. Es ist hier fast nochmal ein kompletter Haushalt. Es müsse sehr vorsichtig operiert werden. Die Rücknahme der 10 Mio. sei für sie nachvollziehbar. Derzeit habe die Stadt Mindereinnahmen von 2 Mio. bekomme aber nur 1,6 Mio. vom Bund. Auch sie dankt dem Kämmerer für seine Arbeit.

Nikolaus Schulte erinnert an die Abstimmung des Haushaltes 2020. Hierbei haben 3 Stadträte von Füssen – Land dagegen gestimmt, weil die 10 Mio. für das Areal Allgäuer Dorf zu hoch waren. Jetzt werde es gestrichen. Außerdem dürfe man die niedrigen Zinsen nicht vergessen. Die Darlehen sollen langfristig sein. Er würde sich wünschen, dass der Kämmerer bei mancher Diskussion ein Veto einlege.

Auch Peter Hartung dankt für die Arbeit des Kämmerers. Der Haushalt im Frühjahr war ein perspektivischer Haushalt. Die Arbeit komme erst, wenn sich die Folgen der Pandemie auswirken.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der beiliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Städtebauförderung Programmbereich "Lebendige Zentren" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" 2021; Aufstellung der Jahresanträge für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres sind bei der Regierung von Schwaben die voraussichtlich im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen, die über Mittel des Städtebauförderprogramms finanziert werden sollen, anzumelden. Anhand dieser Bedarfsmitteilung beantragt die Regierung von Schwaben beim Freistaat Bayern die entsprechenden Mittel für das kommende Jahr.

Im beiliegenden Jahresantrag haben wir die für 2021 und die folgenden Jahre angedachten bzw. begonnenen Maßnahmen zusammengestellt. Diese werden im Rahmen der Beratung erläutert.

Insgesamt ist die Stadt Füssen seit 2021 in folgenden zwei Förderprogrammen „tätig“:
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ = Hanfwerkeareal und Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK)
  • Bund-Länder-Städtebauförderbereich „Lebendige Zentren“ = Innenstadt Füssen (früher Aktive Zentren).

Die Bedarfsmitteilung stellt noch keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung der dort genannten Maßnahmen dar. Im umgekehrten Fall kann es aber schwierig werden, für nicht in der Anmeldung enthaltene Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2021 nachträglich   noch Fördermittel zu beantragen.

Die Bedarfsmitteilung ist nach Beschlussfassung über das Landratsamt Ostallgäu der Regierung von Schwaben zuzuleiten.

Beschlussvorschlag

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2021 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Beschluss

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2021 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das

  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und für das
  • Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“

wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth hat wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.

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10. Aufstellung bzw. Erlass eines Kommunalen Förderprogramms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

In der Sitzung am 16. Juni 2020 hat der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss die Verwaltung beauftragt, den Entwurf eines Kommunalen Förderprogramms vorzubereiten.

Warum ein „Kommunales Förderprogramm“ und was bedeutet dies?

Zur Erhöhung des Anreizes privater Investitionen hat die Verwaltung schon im Rahmen der Beschlussfassung über das ISEK am 29. Oktober 2019 vorgeschlagen, gemäß den Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Bayern vom 08.12.2006 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09. November 2015) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms einen Teil ihres jährlichen Städtebauförderungskontingentes in ein kommunales Förderprogramm einzubringen.

Mit dem seitens der Stadt Füssen im Rahmen einer Richtlinie festzulegenden Förderzweck zielt dieses Programm auf die Beseitigung städtebaulicher Mängel und Missstände gemäß § 177 Abs. 3 BauGB auf Grundlage privater Investitionen, z. B. mittels Maßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden, der Verbesserung, Inwertsetzung und Pflege des Stadtbildes sowie dem Erhalt charakteristischer und ortsbildprägender Merkmale, Verbesserungen hinsichtlich barrierefreier Zugänge. Die Förderkriterien des aufzulegenden kommunalen Förderprogramms sind seitens der Stadt Füssen im Detail festzulegen. Ein geeignetes Fachbüro (sog. „städtebauliche Beratung“) kann die Kommune diesbezüglich beraten und unterstützen.
 
Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können entsprechend seitens der Stadt Füssen definierte bauliche Maßnahmen gefördert werden, soweit sie den Sanierungszielen entsprechen und mit der Bauverwaltung vereinbart wurden. Die Förderung beträgt bis zu maximal 30 % der förderfähigen Kosten. Die Höhe der Förderung unterliegt der Einzelfallprüfung und wird auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Eine Förderung von Maßnahmen durch die Städtebauförderung ist nur bei Lage in einem Sanierungsgebiet möglich.

Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien erfolgt für die Stadt Füssen für das kommunale Förderprogramm eine Förderung bis zu 60 % durch Städtebauförderungsmittel, so dass der Eigenkostenanteil der Stadt Füssen 40 % der Kosten des kommunalen Förderprogramms beträgt. Die Stadt Füssen definiert Ziel und Zweck des kommunalen Förderprogramms, die im Rahmen des Förderprogramms geförderten Maßnahmen, die Grundsätze der Förderung, Förderungsbedingungen (z. B. Fördersatz und Förderhöchstgrenzen) und das Förderverfahren.

Bei Bedarf kann ein möglicher inhaltlicher Aufbau einer Richtlinie für ein kommunales Förderprogramm (Quelle: Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Bayern vom 08.12.2006 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 9. November 2015)) gerne erläutert werden.

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass bei einem umfassenden Sanierungsbedarf unter den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) die Möglichkeit besteht, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können (§§ 7h, 10f und 11a EStG). Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bezuschussung oder eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Füssen, der vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen werden muss.

Zwischenzeitlich wurde gemeinsam mit der städtebaulichen Beraterin ein erster Entwurf eines solchen Kommunalen Förderprogramms erstellt. Dieser liegt als Anlage bei. Darauf wird verwiesen. Nähere Erläuterungen dazu erfolgen im Rahmen der Beratung. Bis zur Sitzung wird dieses inhaltlich auch noch mit der Regierung von Schwaben entsprechend abgestimmt.

Im Rahmen der Bedarfsanmeldung für die anstehenden Städtebaufördermaßnahmen für das Jahr 2021 wurden in der Bedarfsanmeldung Ausgabemittel in Höhe von 100.000 € vorgesehen. In dieser Höhe könnten seitens der Stadt private Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten „bezuschusst“ werden.

Ergänzt wird dieses Kommunale Förderprogramm in den nächsten Monaten noch mit einer sog. „Gestaltungsfibel“, in der künftig auch die aktuelle Sanierungssatzung/Gestaltungssatzung aufgehen wird.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt das beiliegende Kommunale Förderprogramm.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt das beiliegende Kommunale Förderprogramm.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Änderung und Ergänzung der Parkraumbewirtschaftung; Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 die Einführung der Gebührenpflicht für den städtischen Parkplatz am Schwedenweg im Weidach beschlossen. Zugestimmt wurde auch der Anschaffung eines hierfür erforderlichen Parkscheinautomaten.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Änderung  der städtischen Parkgebührenverordnung vom 30.10.2019 dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Die Parkgebührenverordnung wird um den „§ 3 a Parkplatz am Schwedenweg (Weidach)“ ergänzt.
Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Verordnungsentwurf zu entnehmen. Den Sitzungsunterlagen liegt auch der eingegangene Antrag von Thomas Scheibel zu dieser Parkgebührenregelung bei. Auf diesen wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen.

Nach § 3 a Abs. 1 sind ab der 3. Stunde 4,00 € zu entrichten (= Tagespauschale)

Alternativ:

Nach § 3 a Abs. 1 ist ab der 3. Stunde 1,00 € für jede weitere Stunde zu entrichten, max. 9,00 €.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt auf Antrag von Thomas Scheibel eine Freiparkdauer von 2 Stunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag von Thomas Scheibel ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen.

Nach § 3 a Abs. 1 sind ab der 3. Stunde 4,00 € zu entrichten (= Tagespauschale)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

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12. Verlustausgleich gem. § 8 Abs. 2 EBV für die Stadtwerke Füssen - Parkierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Im aktuellen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Stadtwerke Füssen (SWF) stellte der Bay. Kommunale Prüfungsverband (BKPV) u.a. fest:

„Das satzungsgemäße Stammkapital des Eigenbetriebs von 2,4 Mio € ist durch Verluste der Vergangenheit nicht mehr vollständig vorhanden. Unter Einschluss des Jahresverlustes 2019 fehlen zum 31.12.2019 auf das Stammkapital 1,136 Mio €.

Die Behandlung der Jahresverluste aus Vorjahren entspricht nicht § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV. Über die nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgten Verlustvorträge wurde bisher noch nicht durch den Stadtrat entschieden. Grundsätzlich wären diese Verluste aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen oder ausnahmsweise durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage zu tilgen.

Für die den Stadtwerken in 2019 von Seiten der Stadt gewährte Kapitalzuführung von 528.300 € lag bis zum Ende der Prüfung noch kein Stadtratsbeschluss vor.“

Im Haushalt der Stadt Füssen war bei HH-Stelle 8300.7152 für das Jahr 2019 der Verlustausgleich für das Wirtschaftsjahr 2004 in Höhe von 528.300 € vorgesehen und in 2 Raten á 264.150 € am 22.07./21.10.2019 an die SWF überwiesen worden.

Im Haushalt 2020 ist bei HH-Stelle 8300.7152 eine Teilzahlung des Verlustausgleichs des Wirtschaftsjahres 2005 in Höhe von 364.600 € vorgesehen.

§ 8 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV):
(2) Ein Jahresverlust ist, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwvEBV)
zu § 8:
Ergibt sich mehrere Jahre hindurch ein Verlust, so richtet sich der Verlustausgleich durch spätere Gewinne (§ 8 Abs. 2 EBV) nach den einzelnen Wirtschaftsjahren, in denen die Verluste entstanden sind. Der älteste Jahresverlust ist zuerst zu tilgen.
Wenn in mehreren Jahren Verluste stets auf neue Rechnung vorgetragen werden, so sollten in der Bilanz oder im Anhang die Verluste nach den Wirtschaftsjahren, auf die sie entfielen, aufgegliedert werden.
Ein Verlustvortrag kann, außer durch den Einsatz des Gewinns, jederzeit mit Haushaltsmitteln der Gemeinde abgedeckt werden. Eine Abbuchung von den Rücklagen des Eigenbetriebs ist erst möglich, wenn ein Verlustvortrag nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgt wurde und die Eigenkapitalausstattung das zulässt. Erlaubt die Eigenkapitalausstattung keine Entnahme aus den Rücklagen, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen - Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2004 zulässt.

Der Stadtrat genehmigt daher die Kapitalzuführung 2019 in Höhe von 528.300 € zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2004.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen der Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2005 zulässt.

Der Stadtrat beschließt daher die Kapitalzuführung 2020 und 2021 in Höhe von jeweils 364.600 € zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2005. Im Haushalt 2021 sind entsprechende Mittel bereitzustellen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen - Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2004 zulässt.

Der Stadtrat genehmigt daher die Kapitalzuführung 2019 in Höhe von 528.300 € zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2004.

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen der Sparte Parkierung keine Entnahme aus den Rücklagen zur Deckung des Verlustvortrags aus dem Wirtschaftsjahr 2005 zulässt.

Der Stadtrat beschließt daher die Kapitalzuführung 2020 und 2021 in Höhe von jeweils 364.600 € zum Verlustausgleich des Wirtschaftsjahres 2005. Im Haushalt 2021 sind entsprechende Mittel bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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13. Anträge der SPD-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 13
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13.1. Standorte für Fahrradparkhäuser in die Stadtentwicklungsplanung aufnehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 13.1

Sachverhalt

Mit beiliegenden Antrag beantragt die S PD-Stadtratsfraktion, in die künftigen Stadtentwicklungsplanungen auch Standorte für Fahrrad-Parkhäuser aufzunehmen. Mit diesem Themenkomplex beschäftigt sich die Verwaltung bereits in den verschiedensten Konstellationen, egal ob als Fahrradparkhäuser, Fahrradstellplätze, Abstellmöglichkeiten in Form von Schließfächern oder absperrbaren Fahrradboxen und ähnlichem.

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Stadtentwicklung soll geprüft werden, ob es geeignete Standorte für ein oder mehrere Fahrradparkhäuser in Füssen gibt, und entsprechendes Planungs- und Baurecht geschaffen werden kann.

Beschluss

Im Rahmen der Stadtentwicklung soll geprüft werden, ob es geeignete Standorte für ein oder mehrere Fahrradparkhäuser in Füssen gibt, und entsprechendes Planungs- und Baurecht geschaffen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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13.2. Anschaffung von Luftfilteranlagen für die Grund- und Mittelschule der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 13.2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf den beiliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie auf die Behandlung in der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses verwiesen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat das Gremium bereits beschlossen, für 24 Klassenräume Luftfilteranlagen anzuschaffen.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth ist sehr erfreut darüber, dass bereits im HFSK-Ausschuss der Kauf der Anlagen beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion zieht den Antrag zurück, weil er bereits durch den o.g. Beschluss erledigt ist.

Jürgen Doser bittet künftig besser aufeinander zuzugehen. Es könnte ja bessere Geräte geben.

Dr. Martin Metzger erinnert an die Folgekosten.

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14. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 14
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14.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 14.1

Sachverhalt

Friedhofskonzeption für städtische Friedhöfe beauftragt

In der vergangenen Sitzung hat der Stadtrat die Firma Weiher Friedhofsexperten mit der umfassenden Friedhofskonzeption für die städtischen Friedhöfe beauftragt. Ziel soll sein, innerhalb von zwei Jahren ein Grobkonzept zu erstellen, das sodann in weiteren zwei Jahren entsprechend verfeinert werden soll. In dem Konzept ist auch zu prüfen, ob und inwieweit die Stadt künftig das Bestattungswesen für nicht städtische Friedhöfe mit übernimmt bzw. ob und inwieweit künftig wieder städtisches Bestattungs- bzw. Betreuungspersonal für die ureigenen hoheitlichen Aufgaben eingesetzt werden soll. Die Gesamtauftragssumme beläuft sich auf vorläufig rund 83.000 € netto. Darin sind auch die Kosten für das geohydrologische Gutachten und die Digitalisierung der Grabablaufpläne enthalten. Insgesamt lagen drei Angebote vor.

Ausschreibung über die Vergabe der Bestattungsdienstleistungen aufgehoben

Im Hinblick auf den Beschluss des Stadtrates vom 20. Oktober 2020,
  1. ein ganzheitliches Konzept für die städtischen Friedhöfe zu erstellen,
  2. die Bestattungen auf den und die Betreuung der kirchlichen Friedhöfe nicht mehr zu beauftragen, sondern diese Aufgaben an die Friedhofsträger zurück zu geben, und
  3. ggf. als Ergebnis aus dem Konzept einen eigenen städtischen Friedhofswärter zu beschäftigen,
stellte der Stadtrat in der letzten Sitzung fest, dass sich durch diesen Beschluss die Grundlagen für das laufende Vergabeverfahren betreffend der Vergabe der Bestattungsleistungen wesentlich geändert haben. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, das laufende Vergabeverfahren aufzuheben, und, da die grundsätzliche Vergabeabsicht fortbesteht, in abgeänderter Form neu auszuschreiben.
 
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit der Vertrag mit dem derzeitigen Unternehmen bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und der daraus resultierenden Neuvergabe um max. 3 Monate interimsweise verlängert werden kann.

Sonnenschutzarbeiten für Kindertagesstätte im Weidach vergeben

Das Gewerk Sonnenschutzarbeiten wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Blank-Sonnenschutz aus Chemnitz, zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis in Höhe von 68.038,32 € beauftragt. Vorausgegangen war eine erste Ausschreibung im September, die aber zu einer Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenberechnung in Höhe von 76 % geführt hat und deshalb vom Stadtrat aufgehoben wurde. Aufgrund dieser Aufhebung wurde das Gewerk inhaltlich ein wenig überarbeitet und erneut beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 9 geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bis zum Angebotseröffnungstermin am 8.10.2020, lagen 2 Angebote vor. Das nun beauftragte Angebot der Firma Blank – Sonnenschutz liegt um ca. 41 % über der Kostenberechnung in Höhe von rund 48.000 €.

Entwässerungsplanung für den Zentralen Omnibusbahnhof beauftragt

Mit der Entwässerungsplanung und der Regenwasserbewirtschaftung für den Zentralen Omnibusbahnhof Füssen wurde das Ingenieurbüro Klinger mit einer geprüften Auftragssumme in Höhe von netto 17.817,28 € beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Insgesamt wurden drei Ingenieurbüros wegen dieser Leistungen angefragt.

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14.2. Ab sofort: Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 14.2

Sachverhalt

Anmeldung für alle Krippen und Kindergärten in Füssen und Hopfen am See nur noch online möglich

Erstmals ab Dezember dieses Jahres muss der Bedarf auf einen Kitaplatz durch die Eltern auf der Homepage der Stadt Füssen im Bürgerserviceportal gemeldet werden. Ausgenommen von dieser digitalen Anmeldung ist die Kinderschule in Weißensee, bei der die Kinder wie bisher ausschließlich analog angemeldet werden müssen, wie der Träger der Kinderschule Weißensee mitteilt.

Alle Eltern, die ab September 2021 für das kommende Kita-Jahr 2021/22 einen Platz in einer Krippe oder Kindergarten suchen, können sich ab dem 1. Dezember bis spätestens 28. Februar online melden.

Für die Anmeldung können mehrere Kindertageseinrichtungen favorisiert werden. Dafür ist es hilfreich, sich über die gewünschten Kitas auf der jeweiligen Homepage oder persönlich zu informieren.

So funktioniert das neue Online-Anmeldeverfahren:

Wichtig ist, schriftliche Anmeldungen für 2021 verlieren ihre Gültigkeit. Wer bereits für 2021 Vormerkungen abgegeben hat, wird gebeten, sich nochmals online anzumelden. Eltern füllen keine Vormerkblätter mehr aus und geben diese nicht mehr in der Kita bzw. bei der Stadt Füssen ab.

Jeder, der ein Smartphone besitzt, hat eine personenbezogene Mailadresse und kann sich online über ein datengeschütztes eigenes Konto auf dem Bürgerserviceportal anmelden. Alle Anmeldungen sind sicher im Portal dokumentiert und für die ausgewählten Einrichtungen ersichtlich. Für die Eltern wird der Status der Bearbeitung angezeigt.

Die Zusage für einen Platz wird ab April nur online, über das Postfach des Bürgerkontos versendet. 

Ausgenommen von dieser digitalen Anmeldung ist die Kinderschule in Weißensee, bei der die Kinder wie bisher ausschließlich analog angemeldet werden müssen, wie der Träger der Kinderschule Weißensee mitteilt.

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15. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 20. Oktober 2020 und vom 29. September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 20. Oktober 2020 und am 29. September 2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. September 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 20. Oktober 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. September 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 20. Oktober 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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16. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 16
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16.1. Allgäu-Stelen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 16.1

Sachverhalt

Christoph Weisenbach fragt, ob die Allgäu-Stelen bereits beauftragt wurden. Peter Hartl antwortet, dass es bereits eine Besprechung gegeben habe und im Dezember oder Januar entscheiden werde, ob man sich mit den Vorschlägen identifizieren könne.

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16.2. Böllerverbot in Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 16.2

Sachverhalt

Anna-Verena Jahn fragt nach einem Feuerwerks- bzw. Böllerverbot zu Silvester. Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass dieser Punkt auf der Tagesordnung zur Fraktionsbeiratssitzung stehe. Nikolaus Schulte erinnert an einen Antrag von Füssen-Land zu Beginn des Jahres.

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16.3. Weihnachtsaktionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 24.11.2020 ö beschliessend 16.3

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter dankt für die 60 Hilfspakete, die bei der Stadt abgegeben wurden.

Er weist außerdem darauf hin, dass in der Sparkasse ein Wünschebaum stehe. Er bittet den Stadtrat sich daran zu beteiligen.

Datenstand vom 11.12.2020 09:02 Uhr