Datum: 25.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Stadtwerke Füssen - Lagebericht über das Wirtschaftsjahr 2019; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
3 Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2019; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
4 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht über das Wirtschaftsjahr 2019; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
5 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2019; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
6 Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen) Zeitraum: Januar - September 2020
7 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV Zeitraum: Januar - Oktober 2020
8 Anpassung Gebühren und Beiträge Wasser für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2021- 2024 und Beitragskalkulation ab 2021; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
9 Anpassung Gebühren und Beiträge Abwasser für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2021- 2024 und Beitragskalkulation ab 2021; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10 Wirtschaftsplan 2021; Stadtwerke Füssen
10.1 Wirtschaftsplan 2021, Wasserversorgung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10.2 Wirtschaftsplan 2021, Abwasserbeseitigung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10.3 Wirtschaftsplan 2021, Parkierung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
11 Wirtschaftsplan 2021; Städtische Forggensee Schifffahrt, hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
12 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsein-richtung der Stadt Füssen (Wasserabgabesatzung - WAS), Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
13 Stadtwerke Füssen Betriebssatzung, 3. Änderungssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Stadtwerke Füssen“ (SWF), Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
14 Städt. Forggensee-Schifffahrt Betriebssatzung, 3. Änderungssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF), Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
15 Jahresabschluss der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019; Feststellung, Behandlung der Jahresergebnisses und Erteilung der Entlastung - Vorberatung
16 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 07.07.2020
17 Anträge, Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Vorstellung neuer Mitarbeiter

Verwaltung
Irene Baur
Abwasserbeseitigung / Parkierung
Alexander Haag (Ersatzeinstellung Herr Göster)
Techniker Wasser
Thomas Osterried (Ersatzeinstellung Herr Hecir)
Techniker Abwasser
Tomislav Lorberger und Siegfried Lory,
FSF
Melise Güzel, ehem. Auszubildende Stadt Füssen

Corona-Maßnahmen
Nach dem Bundesamt für Sicherheit gehört die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum systemrelevanten Bereich, also zu der kritischen Infrastruktur.
Um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten werden diese in A und B Teams eingeteilt.

Spülung Wasserinstallationen/Hauseigentümer
Weiterer Aufruf an die Hotels, Pensionen, Restaurants usw. ihre Hausinstallationen während des Teil-Lockdowns und bei einem Start in die Normalität in Ordnung zu halten, zu spülen und bei Bedarf sich an die fachkundigen Unternehmen in Füssen zu wenden.

Wasserzählerablesung
Die Stadtwerke Füssen versenden dieses Jahr erstmalig Ablesekarten per Post. Die Karten können ausgefüllt und dann portofrei zurückgesandt werden. Eine Meldung ist auch telefonisch unter 08362-3002-919 oder online über unsere Internetseite www.stadtwerke-fuessen.de möglich. Für Anwesen, die bereits einen Funkzähler eingebaut haben, ist keine Ablesung notwendig. Der Zählerstand wird per Funksignal übertragen. Diese Anwesen erhalten keine Ablesekarte.

Sanierung TG Sparkasse UG 1
Die Sanierung wird bis Ende Januar 2021 andauern. Im Moment dürfte die Einschränkungen keine Probleme bereiten, da aufgrund des Teil-Lockdowns die Touristenströme ausbleiben.
Herr Schulte erkundigt sich nach der Gewährleistung. Herr Schauer erklärt, dass diese abgelaufen ist. Das Bauvorhaben ist jedoch dem minderwertigen Bodenbelag geschuldet, der damals bewusst verbaut wurde.

Genehmigung zum Befahren des Foggensees
Die Genehmigung zum Befahren des Forggensees mit den Schiffen läuft am 31.12.2020 aus. Die Neubeantragung ist eingereicht, der Bescheid der Unteren Wasserrechtsbehörde wird zeitnah erwartet.

Masterarbeit „Unterstützendes Konzept für die Reduzierung des Wasserverlustes des Versorgungssystems der Stadtwerke Füssen
Frau Lena Prestel, derzeit Studentin an der Verfahrens- und Umwelttechnik Hochschule Augsburg, erstellt in den nächsten 6 Monaten ihre wissenschaftliche Arbeit in den Stadtwerken Füssen. Die Präsentation wird der Niederschrift beigelegt.

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2. Stadtwerke Füssen - Lagebericht über das Wirtschaftsjahr 2019; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbe- triebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

Im Lagebericht ist einzugehen auf:

  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

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3. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2019; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen

Aktiva/Passiva

Jahresüberschuss




Bilanzsumme zum 31.12.2019

17.595.959,35 €

55.177,27 €


Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.

Wasserversorgung

Aktiva/Passiva

Jahresüberschuss




Bilanzsumme zum 31.12.2019

6.999.356,05 €

72.882,86 €


Abwasserbeseitigung

Aktiva/Passiva

Jahresüberschuss




Bilanzsumme zum 31.12.2019

8.296.890,98 €

- 79.726,45 €


Parkierungsanlagen

Aktiva/Passiva

Jahresüberschuss




Bilanzsumme zum 31.12.2019

4.190.592,55 €

62.020,86 €


Der Jahresüberschuss 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von 55.177,27 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung


Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.999.356,05 € (Vorjahr: 7.283.025,59 €).
Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 123.900 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist die Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von – 176.900 €, welche sich auf Grund der Gebührennachkalkulation ergab. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 196.700 €. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss in Höhe von 72.882,86 €.

Umsatzerlöse
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 138.200 € unter dem geplanten Ansatz von 1.625.800 €.
Ursache ist hierbei die Rückstellung für Gebührenüberdeckung in Höhe von 176.900 €. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013 - 2016 beträgt 110.000 €. Der Wasserverbrauch im Jahr 2019 mit 1.126.434 m³ ist mit einer Minderung von 15.607 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 56.800 €.  Der Planansatz von zusammen 40.000 € konnte auf Grund weitaus höherer aktivierten Eigenleistungen überschritten werden.

Aufwendungen
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 34.500 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.000 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 438.000 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 310.800 € wurde der Mittelansatz für 2019 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 648.900 €. Gegenüber dem Planansatz von 678.800 € ergab sich eine Einsparung von ca. 29.900 €, welche zum Großteil auf Einsparungen in der (technischen) Verwaltung zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 42.400 € unter dem Planansatz von 175.600 €. Hier konnten in allen Bereichen (Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen) Einsparungen erzielt werden. Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2019 insgesamt 29.900 € angefallen. Der Planansatz von 23.400 € wurde überschritten. Grund hierfür war eine geplante Darlehensaufnahme am Ende des Jahres 2018.

Ergebnis

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2018

- 97.969,34 €
Jahresgewinn / Verwendung 2019

+ 72.882,86 €
Verlustvortrag

-  25.086,48 €

Der Jahresgewinn 2019 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 72.882,86 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.







Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.296.890,98 € (Vorjahr: 8.050.028,43 €).
Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 262.600 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist zum größten Teil die Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von - 254.606 €, welche sich auf Grund der Gebührennachkalkulation ergab. Bei den Aufwendungen erfolgte eine Verminderung der Ausgaben in Höhe von rund 220.400 €. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2019 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -79.700 €. Im Wirtschaftsplan 2019 wurde bereits mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 37.500 € gerechnet.

Umsatzerlöse
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.747.800 € und liegen mit rund 121.400 € über den Erlösen des Vorjahres. Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 204.801 € unter dem geplanten Ansatz von 2.363.500 €. Inbegriffen ist hierbei die Rückstellung für Gebührenüberdeckung. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulations-zeitraums 2013 - 2016 beträgt 268.100 €. Die Menge der eingeleiteten Abwässer mit 1.070.959 m³ ist gegenüber dem Jahr 2018 um 11.602 m³ gesunken. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen konnten Einnahmen in Höhe von 1.300 € verbucht werden. Die im Ansatz geplanten 10.300 € bezogen sich ursprünglich auf voraussichtliche Auflösung von Rückstellungen, welche in 2019 nicht anfielen.

Aufwendungen
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungs-ergebnis von 2.165.500 €. Die Umlage an den Abwasserzweckverband fiel gegenüber dem Planansatz um rund 271.800 € niedriger aus und betrug 1.608.200 €. Dafür wurden die ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetz im Ansatz überschritten. Eine außerplanmäßige Verlegung eines Regenwasserkanals in Hopfen am See und Mehraufwendungen bei der notwendigen Kanalsanierung im Ortsteil Weißensee waren die Gründe hierfür. Am Ende des Jahres konnten allerdings gegenüber dem Planansatz für Materialaufwand und Fremdleistungen Einsparungen von insgesamt 177.500 € erreicht werden. Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 260.700 € um ca. 93.500 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus dem Ausscheiden des technischen Leiters zum Jahresbeginn und eines weiteren Mitarbeiters im 4. Quartal 2019 (Wechsel ins Bauamt der Stadt Füssen). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 18.300 € gegenüber dem Ansatz von 88.900 € überschritten und beinhalten hauptsächlich höhere Insertionskosten für die Personalausschreibungen sowie Rechtsberatungs- und Anwaltskosten einschließlich externe Dienstleistungen zur Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit der Einführung eines Betriebs- u. Organisationshandbuches im Abwasserbereich. Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 45.700 € und liegt mit 6.600 € über dem Planansatz. Hier ist ebenfalls wie bei der Wasserversorgung eine eingeplante Kreditaufnahme am Jahresende der Grund.




Ergebnis

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2018

- 201.939,24 €
Jahresgewinn / Verwendung 2019

-   79.726,45 €
Verlustvortrag

- 281.665,69 €

Der Jahresfehlbetrag 2019 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von -79.726,45 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.190.592,55 € (Vorjahr: 4.188.591,31 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 528.300 € aus dem Jahr 2004 verbucht werden. Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 64.800 € höher aus als geplant. Bei den Aufwendungen erfolgten Mehrausgaben in Höhe von 2.800 €. Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresüber-schuss von 62.020,86 € aus.

Umsatzerlöse
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 594.500 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 64.900 € höher ausgefallen.

Umsätze im Einzelnen    

Umsätze
Planansatz
TG Sparkasse

169.814,59 €
150.000 €
Parkplatz an der Morisse

272.907,08 €
280.000 €
Parkplatz an der Achmühle

115.828,30 €
60.000 €
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)

36.000,00 €
36.000 €

Aufwendungen
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (186.000 €) musste nicht voll ausgeschöpft werden und wurde mit rund 4.900 € unterschritten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mussten eine leichte Ausgabesteigerung gegenüber dem Ansatz (1.100 €) verzeichnen. Bei den Zinsen sind Einsparungen in Höhe von ca. 2.600 € zu verbuchen.

Ergebnis

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2018

- 4.664.215,53 €
Verlustausgleich aus dem Jahr 2004

+   528.300,00 €
Jahresgewinn / Verwendung 2019

+     62.020,86 €
Verlustvortrag

- 4.073.894,67 €

Der Jahresgewinn 2019 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von 62.020,86 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 21.09.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung, eine angespannte Finanzlage sowie von der Rückstellungsbildung für Gebührenüberdeckung nach dem KAG geprägt.“

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       Die Jahresüberschüsse 2019 für die Bereiche Wasserversorgung und Parkierungsanlagen sind mit Verlustvorträgen aus den Vorjahren zu verrechnen, der Jahresfehlbetrag 2019 der Abwasserbeseitigung soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2019 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2019 der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen

Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2019 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2019 der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebs- verordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht über das Wirtschaftsjahr 2019; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbe-triebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses.

  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Frau Deckwerth erkundigt sich ob es ggf. eine Corona-Förderungen gäbe um die finanziellen Lücken auszugleichen. Herr Schauer teilt mit, dass die Stadtwerke leider eine Absage erhielten. Im  November findet kein Fahrbetrieb statt, somit fällt eine Förderung bezg l. Verdienstausfall im Vergleich zu Vorjahr weg. Zum anderen wurde versucht auch für die Parkierungsanlagen für den Ausfall von Parkgebühren Hilfen zu bekommen, auch diese wurden verwehrt.

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5. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2019; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen konnte sich gegenüber dem schwerwiegenden und verlustreichen Jahr 2018 spürbar erholen. Zum ersten Mal in der Geschichte des Betriebs wurden 2019 über 100.000 Besucher (109.509) in nur 5 Monaten gezählt. Den nächsten Rekord gab es im Bereich der Umsatzerlöse. Mit über 1,1 Millionen Euro Umsatz verzeichnet der Eigenbetrieb einen bisher nie erreichten 7-stelligen Wert. Somit blieb es nicht aus, dass es auch den zweitgrößten Erfolg beim Geschäftsergebnis mit über 106.000 € Gewinn in der über 60 – jährigen Geschichte des Traditionsunternehmens der Stadt Füssen zu verzeichnen gab.
       
Städtische Forggensee-Schifffahrt
Aktiva/Passiva
Jahresüberschuss



Bilanzsumme zum 31.12.2019
571.536,77 €
106.488,64 €

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von 571.536,77 €
(Vorjahr: 626.973,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.169.000 € des Wirtschaftsjahres standen 1.158.083,91 € Erlöse gegenüber.
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.169.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2019 beträgt 1.051.595,27 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresgewinn für das Jahr 2019 in Höhe von 106.488,64 €.

Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (+ 17.300 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (+ 26.100 €) übertroffen werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde der Ansatz von 80.000 € nicht erreicht und schloss mit rund 25.400 €. Eine Auflösung von Rückstellungen wurde nicht wie geplant gegen Erträge, sondern gegen Aufwand gebucht.




Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 117.400 € niedriger als geplant (Planansatz 1.169.000 €).
Die Minderausgaben sind im Wesentlichen beim Materialaufwand (bezogene Leistungen) für Schiffsreparaturen der beiden Motorboote, durch Einsparungen beim Personalaufwand auf Grund geringerer als geplanter Aufwendungen für die Altersvorsorge und Sozialabgaben sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen für die Werbe- und Insertionskosten zu verzeichnen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen nach HGB für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 62.881,44 € verbucht.

Die Zinsbelastungen betrugen 13.334,12 € und entsprechen dem Planansatz i. H. von 13.200 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für das Jahr 2019 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor.


Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses:
Der Jahresgewinn 2019 ist mit dem Verlustvortrag aus 2018 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen. Dies führt im Jahr 2019 wieder zu einer positiven Eigenkapitalausstattung (18.182,24 €).

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresüberschusses wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschluss-prüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresüberschusses wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen) Zeitraum: Januar - September 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Wasserversorgung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen vorläufigen Jahresüberschuss von 109.860,32 € aus.

Erlöse:
Die Umsatzerlöse sind geringfügig gesunken (1.220.000 €, Vorjahr 1.229.000 €). Die bisherigen Wassergebühren sind zwar um 15.700 € gesunken, die Nebengeschäfte und Neuanschlusskosten gegenüber dem vorliegenden Zeitraum dafür um 7.700 € gestiegen.

Aufwendungen:
Der Wareneinkauf fiel für dieses Jahr gegenüber dem Vergleichszeitraum um 15.200 € höher aus, bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen konnten dagegen die Kosten um 6.600 € zunächst verringert werden. Als große Posten können hier die Aufwendungen für Energiestoffe (Strom) genannt werden (84.000 €), sowie Reparatur und Instandhaltung für das Leitungsnetz und Hausanschlüsse (44.600 €). Im weiteren Unterhalt gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen.

Die Personalkosten wurden anteilmäßig pauschal mit zwei Vorauszahlungen verbucht. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres. Eine Erhöhung der Ansätze liegt am notwendig gewordenen höheren Personaleinsatz.

Die Abschreibungen sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für neun Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss errechnet und gebucht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 40.300 € gestiegen. Diese sind überwiegend nicht geplante Ausgaben wie ein erhöhter Reinigungsbedarf in den Betriebsgebäuden auf Grund der Hygienemaßnahmen wegen Corona, höhere Portokosten auf Grund der Bürgerinformation in Sachen Abkochanordnung sowie besonders hohe Rechts- und Beratungskosten in Verbindung mit dem Wasserschutzgebiet (31.000 €). Eine Anpassung der Sachversicherungen für unsere Anlagen war zudem erforderlich.

Durch das aktive Zinsmanagement konnten Einsparungen bei den Zinszahlungen in Höhe von 4.800 € erzielt werden.


Abwasserbeseitigung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen vorläufigen Jahresverlust von
171.991,08 € aus.

Erlöse:
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 47.900 € gesunken. Dies liegt an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Abwassergebühren auf Grund der geringeren Einleitungsmenge in 2019. Im Vorjahr wurden zudem Reparaturen und Neuanschlüsse von Grundstücken abgerechnet, in 2020 gab es bisher kaum Weiterverrechnungen.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen für bezogene Waren sind leicht gestiegen (2.100 €). Die bezogenen Leistungen schlagen mit 149.400 € höher als im Vorjahr zu Buche. Allein die Umlage an den Abwasserzweckverband ist um 156.700 € höher. Dagegen konnten Einsparungen bei den Fremdleistungen zur Weiterverrechnung und im Kanalnetzunterhalt erzielt werden (23.100 €), während für Kanal-Reinigung/Spülung/TV-Befahrung/Untersuchung, Energiestoffe, Schutzkleidung und andere Dienst- u. Fremdleistungen höhere Aufwendungen verbucht werden mussten
(20.700 €).

Die Personalkosten wurden anteilmäßig pauschal mit zwei Vorauszahlungen verbucht.  Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres. Eine Erhöhung der Ansätze liegt am notwendig gewordenen höheren Personaleinsatz.

Die Abschreibungen sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für neun Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss errechnet und gebucht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen gegenüber dem Vorjahr um 17.700 € niedriger aus. Hier sind in sämtlichen Bereichen mal höhere, überwiegend aber niedrigere Kosten angefallen als im Vorjahreszeitraum.

Der Aufwand an Zinszahlungen ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 1.000 € höher.






Parkierungsanlagen

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen vorläufigen Jahresverlust von
135.719,73 € aus.

Erlöse:
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 61.200 € zurückgegangen. Grund hierfür sind die verminderten Parkeinnahmen auf Grund der Corona-Krise ab März 2020. Ausstehende Forderungen, für welche Stundungen beantragt wurden, schlagen allein mit 18.000 € zu Buche.
 
Die im Vergleichszeitraum verbuchten Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Jahres-Pachteinnahmen in Höhe von 113.016 € (Vorjahr: 132.960 €) zu verzeichnen, eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung darüber hinaus ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der Fixpacht liegt an der freigewordenen Mietfläche im Einkaufszentrum Theresienhof. Laut Pachtvertrag reduziert sich die Fixpacht, wenn einer der Ankermieter (bisher Fa. Charles Vögele, REWE, Rossmann) für eine Dauer von mindestens 6 Monaten seine jeweilige Mietfläche nicht betreibt (hier: Vögele).

Die Buchungen der Erlöse beim Parkplatz an der Achmühle beinhalten dieses Jahr nur die Parkgebühren (APCOA) mit gerundet 36.600 € (Vorjahr 67.700 €). Ein Erlös aus dem Parkplatznutzungsrecht lt. Interimsvereinbarung (mit dem Festspielhaus) kann diesjährig auf Grund der Corona-Krise bisher nicht verzeichnet werden.

Aufwendungen:
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 23.800 € niedriger aus (98.700 €, Vorjahr 122.500 €).

Die Abschreibungen sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für neun Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss errechnet und gebucht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 3.700 € niedriger als im Vergleichszeitraum (6.600 €) und beinhalten überwiegend Aufwendungen für Versicherungen und den Fremdenver- kehrsbeitrag.

Die Zinsen fallen mit rund 87.800 € um 26.000 € höher aus als im Vorjahr. Grund hierfür sind spätere Zinsbuchungen erst im 4. Quartal 2019 (25.300 €) gegenüber dem Jahr 2020 (bereits im 3. Quartal abgebucht).

Beschlussvorschlag

Diese Zwischenberichte sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

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7. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV Zeitraum: Januar - Oktober 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2020 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2020 einen Jahresverlust von -323.935,35 € aus (Vergleichszeitraum 2019: 351.962,89 €).

Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach anfänglichen Bedenken auf Grund der Corona-Einschränkungen schließlich doch termingerecht zum 01. Juni 2020 aufgenommen werden. Allerdings mussten die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Hierzu wurde ein Hygienekonzept ausgearbeitet. Statt der möglichen 420 Sitzplätze auf der MS Füssen könnten tatsächlich nur 128 belegt werden. Bei der MS Allgäu statt 200 nur 75 Sitzplätze. Bei schlechter Witterung verringerte sich das Platzangebot aufgrund der Hygienebestimmungen. Dies bedeutete erhebliche Umsatzeinbußen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gleichen Zeitraum in 2019 um ein „Rekordjahr“   gehandelt hat (u. a. bei den Fahrgästen). Für die restlichen Monate des Jahres 2020 werden noch weitere Ertragseinnahmen erwartet.

Erlöse:
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 475.200 € zurückgegangen. Grund hierfür sind die verminderten Einnahmen im Fahrkartenverkauf einschließlich Bordgastronomie auf Grund der Corona-Krise. Forderungen gegenüber verschiedenen Vertragspartnern stehen noch aus (Königscard, LRA, Zentrum für Familie).

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs liegen mit 200.700 € über dem Zwischenergebnis des letzten Jahres. Grund hierfür ist die Verbuchung von 3 Abschlägen der Beschäftigtenentgelte gegenüber nur 2 Vorauszahlungen im gleichen Zeitraum 2019. Ohne diese Buchung wären die Aufwendungen insgesamt um ca. 90.000 € geringer ausgefallen.

Bei den Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen sind im einzelnen direkten Vergleich besonders die Kosten für Treibstoffe und Waren (z.B. Lebensmittel u. Getränke) sowie beim Unterhalt der Motorschiffe niedriger ausgefallen. Dagegen stiegen die Stromkosten und Aufwendungen für Versicherungen. Im direkten Vergleich zum Vorjahr konnten in Summe die Kosten um 79.900 € gesenkt werden.

Die Personalkosten wurden anteilmäßig pauschal mit drei Vorauszahlungen (2019 zwei) verbucht. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen wurden anteilmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss errechnet und gebucht.

Minderausgaben sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (58.000 €, Vorjahr 65.900 €) zu verzeichnen.

Durch das aktive Zinsmanagement konnten Einsparungen bei den Zinszahlungen in Höhe von 1.400 € erzielt werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaftsteuer) fielen im Jahr 2020 auf Grund der hohen Verlustvorträge, resultierend aus 2018, keine an.

Ein endgültiges Jahresergebnis in der „Corona-Saison“ 2020 ist erst im neuen Jahr belegbar.

Letztlich spielt in ganz großem Maße dieses Jahr die Krise neben den sonst üblichen Risiken Wetter und Urlauberzustrom eine entscheidende Rolle. Die Umsatzentwicklung zeigt eine stetige Minderung des Umsatzeinbruchs von Juni bis September von anfänglich -53,60 % zu -35,77 % im September und dann wieder steigend aufgrund des schlechten Wetters im Oktober auf -49,39 %. Das bisherige Umsatzdefizit im vergleichbaren Zeitraum zu dem Rekordjahr 2019 liegt bei - 45,63 %. Trotz des bisher schlechteren Ergebnisses gegenüber 2019 ist das Minus immer noch besser als in der gänzlich ausgefallenen Saison 2018 und bestätigt uns in der Entscheidung, die Schifffahrtssaison 2020 trotz der immensen Einschränkungen doch durchgeführt zu haben.

Beschlussvorschlag

Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

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8. Anpassung Gebühren und Beiträge Wasser für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2021- 2024 und Beitragskalkulation ab 2021; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Wassergebühren:
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Wassergebühren in 2020 für den Zeitraum 2021 bis 2024 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 1,39 €/m³ zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.
Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüberdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüberdeckungen im nächsten Bemessungszeitraum zugunsten aller Verbraucher gebührenmindernd berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegenüber allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.


(alt)
(neu)



Verbrauchsgebühr €/m³
1,39 €/m³
1,39 €/m³




zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.

       






Herstellungsbeiträge Wasser:
Die Herstellungsbeitragssätze für die Wasserversorgung nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche wurde ebenfalls vom BKPV neu berechnet (zuletzt 2013).


(alt)
(neu)



Grundstücksfläche pro m²
1,80 €/m²
1,95 €/m²



Geschoßfläche pro m²
5,73 €/m²
5,99 €/m²




zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Wassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,39 €/m³ zu belassen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,95 € pro m² Grundstücksfläche und auf 5,99 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Diskussionsverlauf

Herr Micheler vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erläutert den Mitgliedern die Details zur vorgenommen Kalkulation. Diese liegt der Niederschrift bei.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Wassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 1,39 €/m³ zu belassen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,95 € pro m² Grundstücksfläche und auf 5,99 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Füssen (BGS-WAS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Anpassung Gebühren und Beiträge Abwasser für die Stadt Füssen; Gebührenkalkulation Zeitraum 2021- 2024 und Beitragskalkulation ab 2021; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Abwassergebühren
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurden die Abwassergebühren in 2020 für den Zeitraum 2021 bis 2024 neu kalkuliert. Die bisherige Gebühr beträgt 2,25 €/m³ (steuerfrei).
Zur Ermittlung des Gebührenbedarfs sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden.
Das Kostendeckungsprinzip stellt eine vom Landesgesetzgeber normierte Anforderung dar. In Form eines Kostenüberschreitungsverbots zum Schutze des Bürgers. Jede Gebührenkalkulation enthält sehr viele Prognoseansätze für den nächsten Kalkulationszeitraum. Dabei können sich bei einer Gebührennachschau kalkulatorische Kostenüberdeckungen ergeben. Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG werden solche unbewussten Kostenüberdeckungen im nächsten Bemessungs-zeitraum zugunsten aller Verbraucher gebührenmindernd berücksichtigt. Die einzelnen Gebührenbescheide für den letzten Bemessungszeitraum werden aber nicht geändert. Der Ausgleich erfolgt in der nächsten Kalkulationsperiode gegen über allen Gebührenzahlern. Er wirkt nicht zurück.
Der Begriff „Gewinn“ ist den kommunalabgabenrechtlichen Begrifflichkeiten fremd. Das Kostendeckungsprinzip verlangt auf der anderen Seite in der Form eines Kostendeckungsgebots, dass die Anlagenbetreiber ihre Einrichtungen ausfinanzieren. Dies dient dem Schutz der Gemeindefinanzen.


(alt)
(neu)



Einleitungsgebühr €/m³
2,25 €/m³
2,52 €/m³











Herstellungsbeiträge Abwasser
Die Herstellungsbeitragssätze für die Abwasserbeseitigung nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche wurde ebenfalls vom BKPV neu berechnet (zuletzt 2013).


(alt)
(neu)



Grundstücksfläche pro m²
1,73 €/m²
1,04 €/m²



Geschoßfläche pro m²
6,67 €/m²
9,08 €/m²




Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Abwassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 2,52 €/m³ zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,04 € pro m² Grundstücksfläche zu senken und auf 9,08 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Füssen (BGS-EWS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Diskussionsverlauf

Herr Micheler vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erläutert den Mitgliedern die Details zur vorgenommen Kalkulation. Diese liegt der Niederschrift bei.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Abwassergebühr ab dem 01.01.2021 auf 2,52 €/m³ zu erhöhen und für den Gebührenkalkulationszeitraum 2021 – 2024 festzuschreiben.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Herstellungsbeitragssätze ab dem 01.01.2021 auf 1,04 € pro m² Grundstücksfläche zu senken und auf 9,08 € pro m² Geschossfläche zu erhöhen.

Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Füssen (BGS-EWS) vom 25.11.2014 zum 01.01.2021 entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Hartung ist ab 18.11 Uhr anwesend, Stimmberechtigt 12 Mitglieder.

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10. Wirtschaftsplan 2021; Stadtwerke Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 10
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10.1. Wirtschaftsplan 2021, Wasserversorgung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2021 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.868.000 €
Aufwendungen
1.851.800 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
16.200 €
   
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.577.300 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2019 und der Zwischenergebnisse 2020 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2021. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.110.000 m³ belaufen wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 77.000 € kalkuliert. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 30.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 43.000 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2021 von 1.868.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr moderat um 7.400 € gestiegen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um höhere Aufwendungen für den Energiebezug (Strom) und den Unterhalt der Quellwassergewinnung. Die größten Ausgaben sind für die Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände und die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke im Jahr 2021 vorgesehen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2021 betragen insgesamt 538.000 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2020 gesunken, da die Hochrechnungen des Vorjahres im Vergleich zu den tatsächlichen Aufwendungen im Jahr 2019 zu hoch angesetzt waren.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2020 leicht um 9.400 €.  Auf Grund der Corona-Pandemie sind höhere Aufwendungen für die Reinigung des Betriebsgebäudes (Desinfektion) vorgesehen. Die Werbe- und Insertionskosten mussten angehoben werden, da künftig mehr Kosten für die Offenlegung der Jahresabschlüsse anfallen werden. Ansonsten wurden verschiedene Planansätze gekürzt, was insgesamt dennoch zu einer leichten Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 12.000 € angehoben.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.577.300 € aus.
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1 Mio. für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 183.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 53.800 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 942.000 € auf Rohrnetzneubauten (u.a. Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg incl. Planungskosten, Bau-nebenkosten HB Enzensberg mit landschaftspflegerischer Begleitplanung, Baugrundunter-suchung Zwölferkopfweg DN 200 und eine Vorplanung für die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen und Zugänge der beiden Tiefbrunnen I und II in Alterschrofen). 5.000 € sind für einen weiteren Trinkbrunnen in einer Schule/Kindergarten eingeplant. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind insgesamt 103.000 € vorgesehen. Der größte Anteil ist mit der Neuanschaffung von Ultraschallwasserzähler zu verzeichnen. Verschiedene weitere Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung sind auch in diesem Jahr notwendig.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich allerdings im Ansatz nicht negativ auswirkt.


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2021 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Meiler war während der Abstimmung nicht anwesend.

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10.2. Wirtschaftsplan 2021, Abwasserbeseitigung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 10.2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2021 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.377.000 €
Aufwendungen
3.392.000 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)
   -15.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.032.600 €.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2019 und der Zwischen-ergebnisse 2020 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2021.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von 1.071.000 m³ ausgegangen. Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (Erhöhung pro m³ auf 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.700.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 220.000 € veranschlagt. Die Erlöse aus Nebengeschäften und sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 11.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 356.000 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2021 von 3.377.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2020 um 268.000 € gestiegen. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird mit einem Ansatz von 1.790.000 € (+ 100.000 €) berücksichtigt. Höhere Kosten (165.000 €) sind rund um die Instandhaltungen und dringenden Sanierungen am Kanalnetz vorgesehen. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in Bad Faulenbach (BA II), die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke und die Untersuchungen für die Sanierungen in Hopfen am See sein.

Lfd. Nr.  6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr höher angesetzt. Stellenbewertungen, Tarifänderungen nach TVöD und innerbetriebliche Änderungen im Zuständigkeitsbereich sind hierfür die Gründe.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Diese steigen gegenüber dem Vorjahr um 7.500 € auf 98.200 €. Die Ansätze der Insertions- und Fortbildungskosten müssen erhöht werden (Ersatzeinstellung, Schulung neuer Mitarbeiter). Höhere Reinigungskosten im Betriebsgebäude fallen auf Grund der Corona-Hygienemaßnahmen an. Ansonsten liegen die geplanten Ausgaben für sonstige betriebliche Aufwendungen wie im Jahr 2020.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsenaufwendungen liegen annähernd auf dem Niveau des Vorjahres bei 43.400 €.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.032.600 € aus. Die Einnahmen aus Herstellungsbeiträgen sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 302.500 € zur Tilgung verwendet. Die weiteren Investitionen entfallen mit 719.000 € auf die notwendige Voranschreitung der Bestands-vermessungen des Kanalnetzes, Neubaukosten in Bad Faulenbach, einer Kanalneuverlegung in Weißensee, dem Umbau der Pumpstation in der Unteren Weidach und allgemeinen Kanalbaumaßnahmen. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt wie 2020 15.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Neben der Kreditaufnahme im Jahr 2021 in Höhe von 700.000 € sind auch in den Folgejahren weitere Kreditaufnahmen eingeplant, da umfangreiche Investitionen im Kanalnetz durchgeführt werden müssen.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Abwasserbeseitigung, für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Abwasserbeseitigung, für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Meiler war während der Abstimmung nicht anwesend.

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10.3. Wirtschaftsplan 2021, Parkierung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 10.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2021 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
466.000 €
Aufwendungen
562.000 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
-96.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 594.400 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2019 und der Zwischenergebnisse 2020 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2021. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzminderungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2020 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist weiterhin von der überregionalen Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Die Pachterträge für das Parkplatznutzungs-recht durch das Festspielhaus wurden vorerst mit 36.000 € eingestellt. Eine Verlängerung des Interimsvertrags zu den gleichen Konditionen wird weiterhin angestrebt. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2021 beträgt insgesamt 466.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 170.500 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (78.000 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzeinbußen gegenüber dem Ansatz 2020 gesenkt. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i. H.v. 40.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Beleuchtung) erwartet.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Erstmalig wird ein prozentualer Aufwand im Wirtschaftsplan 2021 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich geringfügig gegenüber dem Vorjahr
(200 €).

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 1.900 €.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 594.400 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 180.300 € zur Tilgung verwendet. Für die Fertigstellung von Investitionen der Parkeinrichtung TG Sparkasse (Verbesserungsmaßnahmen Fußgängerführung und Oberflächen-beschichtung) werden 100.000 € angesetzt.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.


Finanzplan 2019 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist eine Kreditaufnahme i. H.v. 100.000 € vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2005 nach und nach durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Parkierungsanlagen, für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Parkierungsanlagen, für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Wirtschaftsplan 2021; Städtische Forggensee Schifffahrt, hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2021 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
805.300 €
Aufwendungen
940.300 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)            
-135.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 77.900 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2019 und der Zwischenergebnisse 2020 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2021. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wurde nicht nur vom Zwischenergebnis 2020 ausgegangen. Die Umsatzerlöse stehen mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Jahr 2021 noch im direktem Einfluss der Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Es wurden daher die Ansätze für die Umsatzerlöse beim Schiffsbetrieb und aus der Bordgastronomie entsprechend moderat angepasst, mit der Erwartung auf einen besseren Verlauf. Ein Verlustausgleich gemäß EBV durch die Stadt Füssen für das Jahr 2021 wurde nicht eingeplant. Da der Jahresfehlbetrag erst nach fünfmaliger Vortragung Behandlung findet, entscheidet es sich erst im sechsten Jahr endgültig, ob der Verlustvortrag mit Haushaltsmitteln auszugleichen ist. Ab dem Jahr 2022 gehen wir von einem wieder positiven Verlauf mit Gewinnen aus. Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2021 beträgt 805.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 25.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand und Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 77.000 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 35.000 € (Vorjahr 60.000 €) reduziert, da große Reparaturen und Instandhaltungen an den Schiffen bereits in den vergangenen Jahren bewerkstelligt wurden. Dennoch wurde eine gewisse Summe eingeplant, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt reduzieren wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 100.900 € gegenüber dem Planungsjahr 2020, was hauptsächlich an dem verringerten Wareneinsatz liegt, was wiederrum ihre Ursache in den Auswirkungen der Pandemie findet.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkostenansätze sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, da im kaufmännischen Bereich der FSF im Herbst 2020 die geprüfte Auszubildende von der Stadtverwaltung übernommen wurde. Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Die vertraglich geregelten Tarifänderungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2021 berücksichtigt.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um 20.300 € auf 71.300 €. In vielen Bereichen konnten die Ansätze verringert werden. Nennenswert sind hier die Werbungskosten.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt, die sich aus früher aufgenommenen Krediten ergeben. Die Kredite werden teilweise annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsbelastung fällt gegenüber dem Vorjahr um ca.  1.900 € geringer aus.


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 77.900 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 65.900 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 12.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. 2 Sonargeräte (Echolote) für die MS Füssen und MS Allgäu sind notwendig. Die Montage eines Sonnensegels auf der MS Füssen ist dringend erforderlich.  Zur Aufrechterhaltung des Kioskbetriebes wird die Anschaffung einer neuen Fritteuse auf der MS Füssen angestrebt.


C.        Stellenübersicht
2021 tritt ein langjähriger Schiffsführer in den Ruhestand. Durch innerbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen kann diese Stelle durch eigenes Personal ersetzt werden. Bei der Stellenübersicht ist daher eine Einstellung für einen Kassier/Matrosen geplant. (Weiteres siehe auch A. Lfd. Nr. 6).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsein-richtung der Stadt Füssen (Wasserabgabesatzung - WAS), Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration (StMI) – Az. B1-1405-2-9

Im Zuge der Anpassung des bayerischen Rechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) durch das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15. Mai 2018 ist in Art. 24 Gemeindeordnung (GO) ein neuer vierter Absatz aufgenommen worden, der den Einsatz elektronischer Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul gesetzlich regelt.

Vor dem Hintergrund des Vorbehalts des Gesetzes war eine gesetzliche Ordnung dieses Bereichs insbesondere mit Blick auf den Einsatz elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul geboten, da dieser verschiedene Grundrechte berühren kann, namentlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Änderung Nr. 1:

In dem Einleitungssatz der Wasserabgabesatzung vor § 1 wird die Angabe „Abs. 2“ durch die Angabe „Abs. 2 bis 4“ ersetzt

Wortlaut der WAS:
>>Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Füssen folgende Satzung<<


Änderung Nr. 2:

Regelung zu Produkten und Materialien wird aufgehoben

§ 10 Abs. 3 WAS wurde aufgrund der IMBek vom 29.03.2010 neu gefasst und damit an die Änderung in § 12 Abs. 4 AVBWasserV vom 13.01.2010 angepasst. Die europäische Kommission sah die Regelungen der europäischen Warenverkehrsfreiheit durch § 12 Abs. 4 AVBWasserV (alte Fassung) beeinträchtigt. Dieser Paragraphen musste somit wegen Verstoßes gegen EU-Recht aufgehoben werden. Dies erfolgt mit der Änderung der Muster-WAS. Seit der Änderung sieht die AVBWasserV keine Vorschrift über die Zertifizierung von Materialien mehr vor. Eine entsprechende Anpassung des entsprechenden Paragraphen der örtlichen Wasserabgabesatzungen ist nach § 35 Abs. 1 AVBWasserV zwingend erforderlich. Da der entsprechende § 12 Abs. 4 AVBWasserV nun aber nicht mehr existiert, war die Änderungsbekanntmachung des STMI überfällig.

Wortlaut der WAS:
>>§ 10
Anlage des Grundstückseigentümers

(3) wird aufgehoben<<


Änderung Nr. 3:

Einsatz von mechanischen und elektronischen Wasserzählern – Satzungsrechtliche Umsetzung in Bayern

Bei Art. 24 Abs. 4 GO (siehe auch lfd. Nr. 1) handelt es sich um eine abschließende Sonderregelung eines durch Ortsrecht auszugestaltenden Verarbeitungsvorganges auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 3 DSGVO. Bis eine Änderung der datenschutzrechtlichen Grundlagen erfolgt, gilt die Änderung der amtlichen Mustersatzung vom 22.02.2019. In der Zwischenzeit galt eine „Sofortlösung“, die jetzt wieder geändert wurde. Um den Einbau und Betrieb von elektronischen Wasserzählern zu ermöglichen, legte das StMI deshalb in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz einen § 19 a WAS vor. Diese Vorschrift ist von den Gemeinden zu übernehmen, die Wasserzähler mit Funkmodul einsetzen.  

Wortlaut der WAS:
>>§ 19
Wasserzähler

  1. Der Wasserzähler ist Eigentum der Stadt. Die Lieferung, Aufstellung, technische Überwachung, Unterhaltung, Auswechslung und Entfernung der Wasserzähler sind Aufgabe der Stadt; sie bestimmt auch Art, Zahl und Größe der Wasserzähler sowie ihren Aufstellungsort. Bei der Aufstellung hat die Stadt so zu verfahren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist; sie hat den Grundstückseigentümer zuvor anzuhören und seine berechtigten Interessen zu wahren.

(1a) wird aufgehoben

  1. Die Stadt ist verpflichtet, auf Verlangen des Grundstückseigentümers die Wasserzähler zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigungen einer einwandfreien Messung möglich ist. Die Stadt kann die Verlegung davon abhängig machen, dass der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

  1. Der Grundstückseigentümer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Wasserzähler, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Stadt unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, sie vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.

  1. Die Wasserzähler werden von einem Beauftragten der Stadt möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen der Stadt vom Grundstückseigentümer selbst abgelesen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.


§ 19a
Besondere Regelungen bezüglich des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler

  1. Die Stadt setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese.

  1. Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelesene personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren.

  1. Elektronische Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktionen betrieben werden, werden von einem Beauftragten der Stadt möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen der Stadt vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst ausgelesen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.<<

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Füssen (Wasserabgabesatzung - WAS) in der Einleitung sowie in den §§ 10, 19 und 19a wie vorgeschlagen zu ändern. Die 2. Änderung der Wasserabgabesatzung – WAS tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Füssen (Wasserabgabesatzung - WAS) in der Einleitung sowie in den §§ 10, 19 und 19a wie vorgeschlagen zu ändern. Die 2. Änderung der Wasserabgabesatzung – WAS tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Stadtwerke Füssen Betriebssatzung, 3. Änderungssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Stadtwerke Füssen“ (SWF), Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Art. 88 Abs. 5 Satz 2 GO und § 1 Abs. 1 EBV verpflichten die Städte, für ihre Eigenbetriebe eine Betriebssatzung (BS) zu erlassen. Die Satzung ist vom Stadtrat zu beschließen. Sie regelt die interne Organisation des Eigenbetriebs und grenzt insoweit Zuständigkeit der Organe des Eigenbetriebs von denen der Stadt ab.

Nach der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Füssen vom 28.05.2020 ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g) der Erste Bürgermeister ermächtigt, Kredite im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Festsetzung in der Haushaltssatzung aufzunehmen sowie bestehende Kredite umzuschulden.

Die derzeitige Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Stadtwerke Füssen“ (SWF) sieht für die Beschlussfassung bzw. den Abschluss von Kommunalkrediten im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Festsetzung in der Haushaltssatzung folgende Betragsgrenzen und Gremien vor:

bis 35.000
Werkleitung
(Allgemeinzuständigkeit für lfd. Angelegenheiten nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BS)
ab 35.001 € bis 250.000 €
Werkausschuss
(§ 5 Abs. 3 Nr. 6 BS)
ab 250.001 €
Stadtrat
(§ 6 Abs.1 Nr. 10 BS)

Um Regelungskonflikte zu vermeiden und die identische Vorgehensweise im Bereich Finanzen wie die dem FB 20 Stadtkämmerei der Stadt zu entsprechen, wurde per Grundsatzbeschluss vom 10.07.2020 die Geschäftstätigkeit im Bereich Finanzmanagement an die SWF übertragen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Stadtwerke Füssen“ (SWF) nach Vorlage zu ändern. Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Stadtwerke Füssen“ (SWF) nach Vorlage zu ändern. Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Städt. Forggensee-Schifffahrt Betriebssatzung, 3. Änderungssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF), Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Art. 88 Abs. 5 Satz 2 GO und § 1 Abs. 1 EBV verpflichten die Städte, für ihre Eigenbetriebe eine Betriebssatzung (BS) zu erlassen. Die Satzung ist vom Stadtrat zu beschließen. Sie regelt die interne Organisation des Eigenbetriebs und grenzt insoweit Zuständigkeit der Organe des Eigenbetriebs von denen der Stadt ab.

Nach der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Füssen vom 28.05.2020 ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g) der Erste Bürgermeister ermächtigt, Kredite im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Festsetzung in der Haushaltssatzung aufzunehmen sowie bestehende Kredite umzuschulden.

Die derzeitige Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städt. Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) sieht für die Beschlussfassung bzw. den Abschluss von Kommunalkrediten im Rahmen der rechtsaufsichtlich genehmigten Festsetzung in der Haushaltssatzung folgende Betragsgrenzen und Gremien vor:

bis 35.000
Werkleitung
(Allgemeinzuständigkeit für lfd. Angelegenheiten nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BS)
ab 35.001 € bis 250.000 €
Werkausschuss
(§ 5 Abs. 3 Nr. 6 BS)
ab 250.001 €
Stadtrat
(§ 6 Abs.1 Nr. 10 BS)

Um Regelungskonflikte zu vermeiden und die identische Vorgehensweise im Bereich Finanzen wie die dem FB 20 Stadtkämmerei der Stadt zu entsprechen, wurde per Grundsatzbeschluss vom 10.07.2020 die Geschäftstätigkeit im Bereich Finanzmanagement an die FSF übertragen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die 3. Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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15. Jahresabschluss der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019; Feststellung, Behandlung der Jahresergebnisses und Erteilung der Entlastung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö vorberatend 15

Sachverhalt

Die Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen waren bis zur Auslösung am 31.12.2019 ein Eigenbetrieb der Stadt Füssen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Der Eigenbetrieb bestand nur noch aus dem Haus des Gastes „Haus Hopfensee“ im Ortsteil Hopfen am See. Das Kurhaus Füssen wurde im Jahr 2013 veräußert und zwischenzeitlich abgerissen.


Jahresabschluss
Bilanzsumme zum        31.12.2018 (Aktiva/Passiva)                10.226.214,41 EUR
                       31.12.2019 (Aktiva/Passiva)                10.416.157,08 EUR

Jahresverlust                          2018                                     464.723,98 EUR
Verlustvortrag vor Gewinnverwendung:                        13.002.325,92 EUR

Jahresverlust                          2019                                     509.688,70 EUR
Verlustvortrag vor Gewinnverwendung:                        13.467.049,90 EUR


Erträge:
Die in den beiden Wirtschaftsjahren 2018 und 2019 erzielten Erträge entstanden im Wesentlichen aus der Schuldendiensthilfe der Stadt Füssen in Höhe von 110.000 EUR und der Überlassung eines Anteils des gewerblichen Fremdenverkehrsbeitrags von 30.000 EUR. An Umsatzerlösen aus dem „Kerngeschäft“, der Verpachtung des Hauses Hopfensee wurden lediglich 5.000 EUR (2018) bzw. 6.000 EUR (2019) erwirtschaftet.

Als Sondereffekt auf Grund des laufenden CHF-Darlehens treten die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 370.083,57 EUR (2018) bzw. 382.410,92 EUR (2019) auf, die auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag gefallenen Kurs (2019: 1,0854 CHF/EUR, 2018: 1,1269 CHF/EUR, 2017: 1,1702 EUR/CHF) zurückzuführen sind.


Aufwendungen:
Die Abschreibungen wurden mit 53.116,96 EUR (2018) bzw. 48.490,00 EUR (2019) verbucht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Unterhaltsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Verwaltungskostenbeitrag) addieren sich auf 144.591,79 EUR (2018) bzw. 179.619,00 (2019).

Für Zinsen und ähnliche Aufwendungen beträgt das Ergebnis 39.055,77 EUR (2017) bzw. 40.890,49 EUR (2019) Die Zinsen beziehen sich auf die Zinsleistungen aus dem CHF-Darlehen.


Behandlung der Jahresverluste:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 weist einen Verlustvortrag von -13.002.325,92 EUR und einen Jahresverlust von 464.723,98 EUR aus.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 weist einen Verlustvortrag von -13.467.049,90 EUR und einen Jahresverlust von 509.688,70 EUR aus.

Vorschlag zur Behandlung der Jahresverluste:
Der Jahresverlust der Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 wird jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.


Bestätigung des Abschlussprüfers:
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 und 2019 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 10.09.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine bilanzmäßige Überschuldung; der Fortbestand des Unternehmens aus eigener Ertragskraft ist nicht möglich. Der Eigenbetrieb wurde zum 31.12.2019 aufgelöst und im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in den Kernhaushalt der Stadt Füssen rückgeführt.“

Der bisherige Eigenbetrieb wird nunmehr als Regiebetrieb im Kernhaushalt fortgeführt. Der steuerliche Betrieb gewerblicher Art (BgA) bleibt unabhängig davon bestehen, insbesondere die Verlustvorträge können uneingeschränkt fortgeführt werden.


Erteilung der Entlastung:
Die Entlastung ist ein Zeichen der Billigung der Betriebsführung im entsprechenden abgelaufenen Wirtschaftsjahr und ein Vertrauensbeweis für das zukünftige Handeln der Werkleitung. Die Entlastung kann grundsätzlich nur Gegenstände der vorherigen Jahresabschlussprüfung, insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, umfassen. Somit bleiben beispielsweise persönliche Eigenschaften der Werkleiter, wie Engagement und Zielstrebigkeit außer Betracht. Der Stadtrat hat nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der ihm vorliegenden Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und diesbezüglicher Stellungnahmen sachgerecht über die Entlastung der Werkleitung zu entscheiden und einen Beschluss zu fassen. Durch den Beschluss des Stadtrates über die Entlastung wird die Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass es keine aus der Betriebsführung resultierenden Ansprüche gibt. Eine Verweigerung der Entlastung ohne erkennbaren sachlichen Grund ist unzulässig. Hingegen ist eine Entlastung mit Einschränkungen möglich. Bei Entlastungsverweigerung oder eingeschränkter Entlastung sind der Umfang der Einschränkungen und die Gründe für die Entscheidung anzugeben.

Über die Entlastung ist in einem von der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses getrennten Beschluss zu befinden.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen fest:

    1. Die Bilanz der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird zum 31.12.2018 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 10.226.214,41 EUR festgestellt

    1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresverlust von 464.723,98 EUR festgestellt.

    2. Der Jahresverlust von 464.723,98 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen fest:

    1. Die Bilanz der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird zum 31.12.2019 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 10.416.157,08 EUR festgestellt

    1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresverlust von 509.688,70 EUR festgestellt.

    2. Der Jahresverlust von 509.688,70 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.







  1. Der Jahresabschluss 2019 der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen fest:

    1. Die Bilanz der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird zum 31.12.2018 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 10.226.214,41 EUR festgestellt

    1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresverlust von 464.723,98 EUR festgestellt.

    2. Der Jahresverlust von 464.723,98 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2019 der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen fest:

    1. Die Bilanz der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird zum 31.12.2019 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 10.416.157,08 EUR festgestellt

    1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresverlust von 509.688,70 EUR festgestellt.

    2. Der Jahresverlust von 509.688,70 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.







  1. Der Jahresabschluss 2019 der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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16. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 07.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 16

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 07.07.2020.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 07.07.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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17. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 25.11.2020 ö beschliessend 17
Datenstand vom 02.12.2020 16:49 Uhr