Datum: 08.09.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 22:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung und Erweiterung der Grundschule Füssen - Schwangau und der Anton - Sturm - Mittelschule Füssen sowie Neubau einer Dreifachturnhalle und einer Tiefgarage; Terminplanung für die geplanten Baumaßnahmen
2 Städtebauliche Feinuntersuchung "Theresienbrücke mit Umfeld"; Vorstellung des Entwurfs der Feinuntersuchung und weiteres Vorgehen
3 Die Idee der "Verbundenen Stadt" der Ideenwerkstatt; Ansätze zur Schaffung zusätzlicher Freiräume und der Verbesserung der Verkehrssituation Vorstellung und weiteres Vorgehen
4 Erneuerung bzw. Modernisierung der Außenbeleuchtung am Hohen Schloss in Füssen
5 Ortsrecht der Stadt Füssen
5.1 Erlass einer Spielplatzsatzung
5.2 Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)
5.3 Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
6 Einmaliger Erlass der Sondernutzungsgebühren für die gastronomischen Freischankflächen
7 Informationen und Bekanntgaben
7.1 Aktueller Sachstand Sanierung/Neubau der Alatseestraße und Baumaßnahmen am Mitter-/Obersee
7.2 Wieder-Eröffnung der Theresienbrücke
7.3 Projektierung des Verkehrskonzeptes Füssen - Schwangau
7.4 Brandschutztechnische Ertüchtigung in der Kindertagesstätte Sternschnuppe in Füssen; Sachstand und Kostensituation
8 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2020
9 Anträge, Anfragen
9.1 Asphaltierungsarbeiten beim Hotel Sonne

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1. Sanierung und Erweiterung der Grundschule Füssen - Schwangau und der Anton - Sturm - Mittelschule Füssen sowie Neubau einer Dreifachturnhalle und einer Tiefgarage; Terminplanung für die geplanten Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Am 30.07.2020 wurde mit dem Schulbauausschuss die Ausschreibungsthematik für die Grund- und Mittelschulsanierung in Abhängigkeit vom Förderbescheid vorgestellt. Der Grundsatz für die Ausschreibungsreife besagt, dass der Auftraggeber die zu erbringende Leistung erst ausschreiben darf, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und alle ggf. benötigten Genehmigungen vorliegen. Dem Baubeginn voraus geht bei Durchführung einer Ausschreibung die Bekanntmachung und daran anschließend die Beauftragung an einen Unternehmer mit einer gewissen Vorlauffrist.

Nach Gesprächen mit dem Fördergeber bleibt festzuhalten, dass dieser keine Aussage im Voraus dazu trifft, wann der Förderbescheid 2021 bei uns eingehen wird. In der Regel ist dies Ende April Anfang Mai der Fall kann aber auch später werden. Dies beinhaltet eine gewisse Unsicherheit für das Projekt, da vor Eingang des Förderbescheides bzw. der Zusage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginnes nicht mit der Ausschreibung begonnen werden darf, ohne förderschädlich zu werden.

Vorgestellt wurden von dem Büro Kling Consult 3 Varianten für den weiteren Projektablauf.

Variante 1:
Aktueller Terminplan (Baubeginn) bleibt bestehen

Aktueller Terminplan ist so ausgelegt, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2021 stattfinden.

Nachteil
- Bekanntmachung Ausschreibungen vor Erhalt Förderbescheid
- Mögliche Schadensersatzforderungen im Falle einer Aufhebung
Vorteil
  • Bauablauf findet wie geplant statt
     (Voraussetzung: Erhalt Förderbescheid rechtzeitig und positiv)
  • Abbrucharbeiten können in Sommerferien stattfinden

Variante 2:
Terminplan (Baubeginn) wird entsprechend verschoben

Termine werden sich so verschieben, dass Abbrucharbeiten nicht in den Sommerferien stattfinden.

Nachteil
- Bauablauf muss neu strukturiert werden
- Abbrucharbeiten können nicht in Sommerferien stattfinden
Vorteil
- Bekanntmachung der Ausschreibungen erst nach Erhalt Förderbescheid
- Keine möglichen Schadenersatzforderungen, da Ausschreibungsreife erreicht

Variante 3:
Terminplan (Baubeginn) verschiebt sich um 1 Jahr

Terminplan wird so verschoben, dass die Abbrucharbeiten in den Sommerferien 2022 stattfinden.

Nachteil
  • Baubeginn verschiebt sich um 1 Jahr
Vorteil
  • Bekanntmachung der Ausschreibungen erst nach Erhalt Förderbescheid
  • Keine möglichen Schadenersatzforderungen, da Ausschreibungsreife erreicht
  • Abbrucharbeiten können in Sommerferien stattfinden

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt vom Sachverhalt Kenntnis beschließt den Baubeginn der Grund- und Mittelschulsanierung auf den Sommer 2022 zu verschieben.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth bittet angesichts der Verschiebung darum, doch noch einige Reparaturarbeiten am Schulgebäude vorzunehmen. Die Stadt sollte sich großzügig zeigen.

Kleinigkeiten sollten ausgebessert werden, so Jürgen Doser. Eine Lüftung einzubauen sei übertrieben. Besser wäre es ein Fenster zu öffnen.

Auch Dr. Martin Metzger ist für Lüften. Im Übrigen sei es mit einer Lüftungsanlage nicht getan. Sie ziehe noch einen Rattenschwanz nach sich. Er verwies dazu auf Beispiele aus seiner Praxis.

Erich Nieberle berichtet über die Realschule Marktoberdorf. Hier gebe es eine Lüftung. Die Schüler und das Kollegium fühlten sich hierdurch sicherer .

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt vom Sachverhalt Kenntnis beschließt den Baubeginn der Grund- und Mittelschulsanierung auf den Sommer 2022 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Städtebauliche Feinuntersuchung "Theresienbrücke mit Umfeld"; Vorstellung des Entwurfs der Feinuntersuchung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 30.07.2019 wurde vom Stadtrat die Aufstellung der Städtebaulichen Feinuntersuchung des ‚Gebietes um die Theresienbrücke‘ für die Umgestaltung und städtebauliche Aufwertung des Bereichs Lechhalde, die Theresienbrücke mit Beleuchtung und Geländer, die Einfahrtssituation in das Gelände des früheren Hanfwerkeareals bis über die Tiroler Straße mit Stützmauer- und Treppenanlage an der Tiroler Straße und dem ‚Promenadenplatz‘ (Aussichtsplatz) am südlichen Ende der Theresienbrücke mit der Aufgabenstellung, -entsprechend den Städtebauförderrichtlinien, formuliert vom Büro Lars Consult- gebilligt und freigegeben.

Die Verwaltung hat hierfür nach Angebotseinholung das Planungsbüro Stadt –Raum-Planung aus München mit der Feinuntersuchung beauftragt, welches bereits an den Vorbereitenden Untersuchungen des ehemaligen Hanfwerkeareals beteiligt war. Die Präsentation des Zwischenstandes der Feinuntersuchung im Stadtrat erfolgt durch dies Büro.

Die Städtebauliche Feinuntersuchung wird nun zum einen durch die Regierung von Schwaben mit Städtebaufördermitteln bezuschusst und soll zum anderen Grundlage für die weitere bauliche Umsetzung sein. Der Stadterneuerungsprozess wird im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gefördert.

Gespräche mit der Regierung von Schwaben hatten zuvor ergeben, dass Voraussetzung für eine Förderung eine sog. „städtebauliche Feinuntersuchung“ ist. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass in diesem hoch sensiblen Bereich in dem damals in Aufstellung befindlichen ISEK Füssen mehrere städtebauliche Maßnahmen angedacht sind, die sinnvollerweise gleich mit beplant werden sollten, was nun in der Feinuntersuchung geschehen ist. Es handelt sich um eine informelle Planung.

Zu dem inhaltlichen Kapitel ‚Stützmauer‘ wird auch auf die Beratungen im Stadtrat am 30. April 2019 verwiesen. Damals ging es um die Sanierung der Stützmauer entlang der Tiroler Straße.

Der Stadtrat hatte damals beschlossen, neben der notwendigen Sanierung der Kanalisation den öffentlichen und - soweit möglich –unmittelbar angrenzenden privaten Bereich um die Stützmauer- und Treppenanlage an der Tiroler Straße (Hausnummer 7 bis 13) mit den Mitteln des Städtebauförderprogramms städtebaulich aufzuwerten, damit die Aufenthaltsqualität erhöht und die Attraktivität des dortigen Bereichs entsprechend gesteigert werden kann. Die Verwaltung wurde dazu beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben und vorbehaltlich deren Förderzusage entsprechende Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen, was derzeit in Vorbereitung ist. Eine informative Anliegerversammlung für den Bereich der sanierungsbedürftigen Stützmauer an der Tiroler Straße (Hausnummer 7 bis 13) wurde im Juli 2020 durchgeführt.

Ende September 2020, nach Wiedereröffnung der Theresienbrücke für den Straßenverkehr, soll an der Tiroler Straße am Einfahrtsbereich des ehemaligen Hanfwerkeareals eine Verkehrszählung durchgeführt werden, anhand der Zahlen jetzt und vorausschauend Zahlen für die Zukunft prognostiziert werden können, und somit die notwendige Lage und Breiten der Verkehrs- und Zufahrtsflächen weiter geplant werden können.

Wegen der derzeitigen Planungsinhalte der Städtebaulichen Feinuntersuchung wird auf die beiliegende Anlage Städtebauliche Feinuntersuchung ‚Bereich Lechhalde mit Theresienbrücke, Tiroler Straße, Lechufer und Einmündung Ehemaliges Hanfwerkeareal‘ verwiesen. Das mit der Erstellung beauftragte Stadtplanungsbüro Stadt & Raum in München wird die wesentlichen Inhalte in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Der Stadtrat wurde anschließend gebeten, den Zwischenstand der Planungsinhalte zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungen mit  der Regierung von Schwaben, dem Staatlichen Bauamt Kempten, dem Wasserwirtschaftsamt Kempten sowie der Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer des Ehemaligen Hanfwerkeareals werden durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Füssen nimmt den Zwischenstand der Planungsinhalte der informellen Planung der Städtebaulichen Feinuntersuchung ‚Bereich Lechhalde mit Theresienbrücke, Tiroler Straße, Lechufer und Einmündung Ehemaliges Hanfwerkeareal‘ zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung, die Weiterentwicklung der Feinuntersuchung mit der Regierung von Schwaben, dem Staatlichen Bauamt Kempten, dem Wasserwirtschaftsamt Kempten sowie der Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer des Ehemaligen Hanfwerkeareals abzustimmen.

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel gibt bei allem zu bedenken, dass der gesamte Autobahnverkehr bei einer Tunnelsperrung hier fahre. Schließlich sei die B 17 die Bedarfsumleitungsstrecke für den Autobahnverkehr.

Ilona Deckwerth möchte den Lebensraum Altstadt wieder gewinnen.

Dr. Christoph Böhm spricht die Vorlage an. Auf Seite 31 im Schreiben des Staatsministeriums für Bildung, Kultur, Wissenschaft und Kunst werde angeraten den Mühlbach zu erhalten. Es sei ein Bodendenkmal, das der Eigentümer beseitigt hat. Es müsse vielmehr heißen, es werde gefordert, dieses Bodendenkmal zu erhalten. Er fragt weiter, warum der Mühlbach so schmal eingezeichnet ist, und der Uferbereich so breit.

Frau Schneider erläuterte bzw. beantwortete die gestellten Fragen und fasste nochmals das oben beschriebene weitere Prozedere zusammen.  

Beschluss

Der Stadtrat Füssen nimmt den Zwischenstand der Planungsinhalte der informellen Planung der Städtebaulichen Feinuntersuchung ‚Bereich Lechhalde mit Theresienbrücke, Tiroler Straße, Lechufer und Einmündung Ehemaliges Hanfwerkeareal‘ zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung, die Weiterentwicklung der Feinuntersuchung mit der Regierung von Schwaben, dem Staatlichen Bauamt Kempten, dem Wasserwirtschaftsamt Kempten sowie der Oberen und Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer des Ehemaligen Hanfwerkeareals abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Die Idee der "Verbundenen Stadt" der Ideenwerkstatt; Ansätze zur Schaffung zusätzlicher Freiräume und der Verbesserung der Verkehrssituation Vorstellung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Im Herbst letzten Jahres haben sich parteiübergreifend mehrere Interessierte in einer „Ideenwerkstatt“ zusammengesetzt, um gemeinsam und ohne Denkverbote über Möglichkeiten nachzudenken, um Füssens Kernproblem - die verstopfte Innenstadt - zu entzerren und diesen äußerst wertvollen Lebensraum für die Bürger auch lebenswert zu machen! So entstand eine Art „Ideenwerkstatt“ unabhängiger Bürger, die außerhalb des operativen Geschäfts und in keinerlei Konkurrenz zu den bestehenden Gremien und Parteien ihre Überlegungen zusammen trugen.
 
Die Beteiligten aus den unterschiedlichsten beruflichen Bereichen einte ein gemeinsamer Nenner: sich in die Entwicklung der Stadt einbringen und Veränderungen anstoßen. Gemeinsam war ihnen  auch die geschichtliche Prägung der letzten 30 bis 40 Jahre, in der es zumeist um die vielen vergeblichen Bemühungen ging, das Füssener Verkehrsproblem zu lösen.
 
Immer mehr reifte in diesem Prozess die Erkenntnis, dass das vermeintliche Verkehrsproblem nicht das zentrale Problem der Füssener Innenstadt ist! Das größte Problem sei der mangelnde Platz für die Bürger und Touristen in der Innenstadt.

In den Diskussionen wurde immer klarer, dass die Hauptverkehrsachsen, also die Augsburgerstraße in Nord-Süd-Richtung und die Luitpoldstraße + Sebastianstraße in West-Ost-Richtung zu einer fatalen Trennung der städtischen Füssener Wohn-, Arbeits- und Einkaufsquartiere führt. Wegweisend für diese Einschätzung waren die schon länger existierenden Verkehrsgutachten, in denen immer wieder der sehr hohe Anteil des Ziel- und Quellverkehrs am Verkehrsaufkommen in der Innenstadt festgestellt wurde. Unter diesem Aspekt erscheint eine Fortführung der Umfahrung auf den Trassen, wie sie in der Vergangenheit gefordert wurde, nicht geeignet, um das Füssener Problem der „geteilten Stadt“ zu lösen.

Was nutzt eine Trasse über/unter dem Forggensee oder am Rande des Weidachs bei ca. 60-80% Ziel- und Quellverkehr? Leider nichts, denn die Innenstadt bliebe „geteilt“. Eine solche Trasse würde nur vom touristischen Verkehr genutzt, nicht aber vom Füssener Bürger, der möchte in seiner Stadt einfach nur schnell von A nach B kommen können, zurecht!
 
Die Betrachtung der Realität führte eher zu folgender Einschätzung: Egal von welchem Quartier sie als einer von 15.000 Einwohnern in Füssen starten, sie müssen in der Regel immer über den Kaiser-Max.-Platz oder an anderer Stelle die Hauptverkehrsachsen nutzen oder queren, um dorthin zu kommen, wohin sie innerhalb der Stadt wollen. Diese Zerteilung der Füssener Innenstadt („geteilte Stadt“) ist also das zentrale Problem! Wenn nun noch der phasenweise außerordentliche touristische Verkehr hinzukommt, geht mobilitätsmäßig gar nichts mehr - weder für Autos, noch für Fußgänger, noch für Radler - und das viele Monate im Jahr!

Und somit wird jede Entwicklung in Füssens Kernbereich nahezu unmöglich. Denken wir nur an die Forderungen nach mehr qualifiziertem und familienfreundlichem Handel, denken wir an die kaum lösbare Aufgabe, den Radverkehr geordnet durch die Füssener Kernstadt zu führen, denken wir nur an den fehlenden Parkraum, an die Probleme der Eltern mit Kinderwagen, der Menschen mit Behinderungen, die einen Rollator oder einen Rollstuhl benötigen, die Verkehrswege der Kinder zu ihren Schulen, an die Diskussionen im Rahmen der Bahnhofstraße, überall fehlt der Platz!

Ganz zu schweigen davon, dass niemand, weder unsere Besucher noch unsere Bürger mit Ruhe und Muße die Schönheit dieser Stadt genießen können, es fehlen die Plätze zum Schauen, „Entschleunigen“ und Verweilen, um vom Frühling bis zum Herbst unser z.T. fast mediterranes Klima in der Innenstadt incl. der Altstadt zu genießen! Dafür Autos soweit man schaut, Enge und Hektik, Schlange stehen v.a. in der immer länger werdenden Hauptsaison.
 
Ergebnis all dieser Überlegungen war, dass als mögliche Lösungsidee für die Diskussion mit der Politik und den Bürgern vorgeschlagen wird, dass die Idee der „verbundenen Stadt“ organisiert werden muss.

Wie aber kann es gelingen eine „verbundene Innenstadt“ zu gestalten? Der Vorschlag der Ideenwerkstatt lautet deshalb: Mit dem klaren Ziel, den Menschen als Fußgängern oder Radlern die Innenstadt nutzbar zu machen, benötigt man eine verkehrsberuhigte Innenstadt vom Alten Landratsamt bis zum Kaiser-Max-Platz sowie von der Morisse zum Pulverturm!

Die entscheidende Frage aber ist: Wollen die Menschen in Füssen das auch? Diese Entscheidung steht am Anfang allen weiteren Geschehens. Und so wird sie zur wichtigsten Entscheidung, die von den Bürgern und der Politik getroffen werden müsste!
 
Gesetz den Fall, dass die Füssener diese Idee einer Ausdehnung der verkehrsberuhigten Innenstadt gefällt, sie die Chancen sehen, sie diese grundsätzliche Veränderung wollen - trotz aller damit möglicherweise verbundenen zeitbegrenzten Schwierigkeiten - dann wäre dies genau das Signal für die Politik auf allen Entscheidungsebenen, welches benötigt wird, um ein solches Projekt anzuschieben und umzusetzen.
 
Aber - natürlich ist bewusst, dass die 1. Frage als Folge dieser Grundsatzentscheidung logischer Weise lauten wird: „Und wohin dann mit dem Verkehr“?
 
Die Antwort der Ideenwerkstatt wäre, den Verkehr durch einen Tunnel unter den bisherigen Straßen (also Augsburgerstrasse ab Altem Landratsamt bis Kaiser-Maximilians-Platz und Luitpoldstraße, Sebastianstrasse bis Pulverturm auf ca. 800m Länge) hindurch zu führen. Dies ohne größeren neuen Flächenverbrauch und ohne permanente Stopps durch Fußgänger, Radler, Busse oder Ortsunkundige.

Wie das aussehen könnte, wurde auf entsprechenden Kartenausschnitten verdeutlicht. In welcher Art ein solcher Tunnel gebaut werden könnte, ist eine äußerst anspruchsvolle technische Frage. Antworten hierzu bedürfen des Fachwissens und Sachverstandes der erforderlichen Experten. Ob z.B. eine solche Verkehrsverlagerung unter die Erde in offener oder geschlossener Bauweise erfolgen würde, können wir derweil natürlich nicht beantworten, wohl aber die Sachverständigen, die zu Rate gezogen werden müssen!

Auf dem Deckel dieses Tunnels gäbe es allerdings eine Innenstadt mit breitem Raum. Genug Platz für ein behindertengerechtes Neben- und Miteinander für Fußgänger, Radler, Anwohner, Hotel-Gästen, ÖPNV, Taxis, Zulieferer & Entsorgung sowie Rettungs- und Sicherheitsdienste.
 
Die 2. zu erwartende wichtige Frage wird sicher die sein nach der Finanzierbarkeit dieses Projektes. Hierzu ergeben sich aus unserer Sicht zwei unterschiedliche Wege:

  1. Die Baumaßnahmen werden nachträglich durch politische Bemühungen als Maßnahme in den vordringlichen Bedarf (VB) im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (BVWP) aufgenommen! Baustart unklar und eher in weiter Ferne! Bund aber dann mit im Finanzierungsboot aus diesem BVWP-Topf.
  2. Die Baumaßnahmen werden als Kreuzungsänderung einer Bundesstraße eingeordnet. Dies ist sehr wahrscheinlich auch so zu erwarten! Der Vorteil dieses Weges ist, dass solche Maßnahmen nicht den langen Weg über den BVWP benötigen! Der Baubeginn könnte deutlich früher starten. Die Kosten müssen über alle denkbaren und möglichen Fördermöglichkeiten der unterschiedlichen Ebenen (Bund (nur nicht über BVWP), Land, Bezirk, Landkreis und Stadt) gedeckt werden. Ein durchaus aufwendiger aber wahrscheinlich auch deutlich schneller realisierbarer Weg! Unsere 1. Präferenz

 
Aber an dieser Darstellung kann man erkennen, dass auch dieses Thema sehr komplex ist und viel Sachverstand und Unterstützung benötigt! Bedeutsam ist hierbei aber v.a. Eines: Füssen hat eine Jahrzehnte lange Erfahrung durch die kontroverse Diskussion mit der Nachbargemeinde Schwangau! Und diese Erfahrung hat uns gelehrt, dass „nix“ geht, wenn man sich in der Politik und in der Bevölkerung nicht mit klarer Mehrheit einig ist.

Die vorgeschlagene Idee ist im Unterschied zu voran gegangenen Diskussionen nun eine primär von Füssener Bürgern zu entscheidende Idee, selbst wenn wir überzeugt sind, dass sie im Benehmen mit den Nachbargemeinden umgesetzt werden sollte. Unterstützung bei der Umsetzung wurde im Vorfeld unter Hinweis auf die erforderliche Bürgerakzeptanz schon von der Politik zugesichert. Ein wichtiges politisches Signal. Wenn also Einigkeit in Bezug auf dieses Projekt als Masterplan für Füssens Stadtentwicklung in der Politik und bei den Bürgern besteht, wird es nach unserer Einschätzung gelingen, dieses Projekt ohne eine unverantwortliche Überschuldung der Stadt finanziert zu bekommen.
 
Die Ideenwerkstatt glaubt, dass die Menschen in Füssen, die Perspektiven und Chancen der Idee erkennen können und so die Ideenwerkstatt hierfür bei den Bürgern und der der Politik um breite und öffentliche Unterstützung.

Die Überlegungen werden durch einen Vertreter der Ideenwerkstatt in der gebotenen kompakten Art nochmals vorgestellt; anschließend soll der Stadtrat darüber beraten und das weitere Vorgehen beschließen.

Da die Stadt Füssen der Schauplatz vieler Aufgabenstellungen ist, werden sowohl an die Stadtverwaltung wie auch an deren Tochterunternehmen Füssen Tourismus und Marketing AöR  die verschiedensten Projekte herangetragen, für die Füssen ein idealer Show Case sein kann. Dies deckt sich mit der Bereitschaft und dem Willen Füssens, innovative, nachhaltige, gut vernetzte… in einem Wort: smarte Lösungen zu finden. Eine wesentliche Herausforderung besteht darin, den Überblick nicht zu verlieren, verschiedene Handlungsstränge zu verknüpfen, zu synchronisieren und zu koordinieren. Allein für Füssen wurden die folgenden Projekte und Konzepte relevant, die parallel nebeneinander bzw. sich ergänzend verfolgt werden:
 
       Nahverkehrsstudie Bayern für den ÖPNV (Träger: Landkreise)
       Mobilitäts- und Buskonzept Füssen (gemeinsam mit Schwangau)
       Smart City Füssen & Schwangau
       Mobilitätskonzept Ostallgäu (Masterplan Mobilitätskonzept Süd)
       Modellregion Mobilität auf Allgäu-Ebene
       Aktivitäten des Bayerischen Zentrums für Tourismus und des Wissenstransferzentrums
 
Hinzu kommt noch das ganz aktuelle Bundesprojekt AIR, in das FTM „hineingerutscht“ ist, das sich aber für Füssen und das Allgäu als sehr erfolgversprechend erweisen könnte: KI-basierte Besucherlenkung. Da wir uns mit FTM AöR einig waren, dass Füssen bzw. das Allgäu dabei sein möchten, galt es, eine Aufgabenstellung zu priorisieren und einzubringen (z.B. digitale Parkraumbewirtschaftung). Gleichzeitig können die Lösungen in der Regel nicht lokal, sondern müssen regional verankert sein. Mit Herrn Professor Bauer von der Hochschule Kempten haben wir früh bereits den Abstimmungsbedarf thematisiert.

Zu guter Letzt:
Auch das in Kürze seine Arbeit in Füssen aufnehmende Wissenstransferzentrum der Hochschule Kempten wird einen ganz wesentlichen Beitrag für die anstehenden Projekte leisten können, ganz abgesehen davon, dass auch hierfür bereitgestellte Mittel zumindest teilweise entsprechend umgeleitet werden sollten.

:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die mit der Idee der „Verbundenen Stadt“ verfolgten Ziele der Schaffung zusätzlicher Freiräume, Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie der Erhöhung der Aufenthaltsqualität einschl. der damit erwarteten Verkehrsentlastung und beauftragt die Verwaltung, die technische Machbarkeit einer Untertunnelung mit Anbindung der Zu- und Abfahrtsstraßen einschl. der finanziellen Auswirkungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vorab prüfen zu lassen.

Im Vorgriff auf dieses frühestens mittelfristig realisierbare Projekt wird die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Ostallgäu und dem Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA) die Einführung eines Shuttle-Bus-/Stadtbus-Service auf den stark frequentierten Strecken auch durch Schaffung zusätzlicher Anreize (z.B. in der Form der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung, Rabatt-Aktionen bzw. Gutschein-Aktionen o.ä.) zunächst und nach Möglichkeit schon zur kommenden Hauptsaison testweise zu prüfen.

 

Diskussionsverlauf

Erich Nieberle befürchtet, dass keine Reduzierung des Verkehrs erzielt werde. Außerdem fehlen ihm derzeit die zu- und Abfahrten.

Dr. Martin Baier antwortet, dass sich der Verkehr nicht ändern lasse. Allerdings glaube er nicht, dass es unterirdisch viel Stau geben werde. Eine intelligente Ampellösung, evtl. ein Kreisverkehr werden dies verhindern. Außerdem gebe es keine Mehrfachnutzung der Straße. Er weist außerdem darauf hin, dass Meran derzeit die Stadt untertunnle. Für Zu- und Abfahrten müsse ein ingenieurtechnische Verkehrsplanung beauftragt werden.

Julius Hofmann ergänzt, dass zu- und Abfahrten der Tunnel in Telfs angesehen besichtigt werden. Dort könne man schön sehen, wie diese Problemstellung gelöst werden könne. Ähnlich gelte es auch für Füssen.

Parkplätze vor den Tunnelzufahrten könnten die Morisse oder das Krankenhaus sein. Lediglich von Norden her sei es vielleicht schwieriger.

Magnus Peresson fragt, wie mit der Statik der Häuser, der Infrastruktur, den Bäumen und dem Regenwasserkanal verfahren werde. Dies müsse unbedingt bedacht werden. Es seien vier Fahrspuren notwendig.

Dies müsse eine Machbarkeitsstudie zeigen, so der Vorsitzende.

Wolfgang Bader erklärt, dass es sich um eine mittel- bis langfristige Lösung handle. Er vermisse den ÖPNV. Wie soll der Verkehr aus der Stadt gehalten werden, bzw. auch aus dem Tunnel gehalten werde.

Christine Fröhlich findet die Diskussion jetzt kontraproduktiv. Man solle die Idee nicht zerreden, bevor sie überhaupt näher untersucht werden konnte.

Bezüglich der Parkplätze erklärt Bürgermeister Maximilian Eichstetter, einen Shuttleservice vom Achmühlparkplatz auszuprobieren, der vielleicht auch bis Hohenschwangau fahre.

Außerdem soll ein Nachtbus nach Hopfen, Hopferau, Weißensee und Füssen getestet werden. Auch in Hopfen könnte ein Parkplatz eingerichtet werden. Dann könnte ein Shuttleservice nach Füssen oder Ho’gau funktionieren.  

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die mit der Idee der „Verbundenen Stadt“ verfolgten Ziele der Schaffung zusätzlicher Freiräume, Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie der Erhöhung der Aufenthaltsqualität einschl. der damit erwarteten Verkehrsentlastung und beauftragt die Verwaltung, die technische Machbarkeit einer Untertunnelung mit Anbindung der Zu- und Abfahrtsstraßen einschl. der finanziellen Auswirkungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vorab prüfen zu lassen.

Im Vorgriff auf dieses frühestens mittelfristig realisierbare Projekt wird die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, gemeinsam mit dem Landkreis Ostallgäu und dem Regionalverkehr Allgäu GmbH (RVA) die Einführung eines Shuttle-Bus-/Stadtbus-Service auf den stark frequentierten Strecken auch durch Schaffung zusätzlicher Anreize (z.B. in der Form der kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung, Rabatt-Aktionen bzw. Gutschein-Aktionen o.ä.) zunächst und nach Möglichkeit schon zur kommenden Hauptsaison testweise zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Erneuerung bzw. Modernisierung der Außenbeleuchtung am Hohen Schloss in Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Außenbeleuchtung am Hohen Schloss ist mittlerweile in die Jahre gekommen und erneuerungsbedürftig. Sie ist immerhin 50 Jahre alt, derzeit 8 Leuchten sind bereits komplett defekt und nicht mehr reparabel. Die Beleuchtung ist von Abenddämmerung bis um 23 Uhr an (somit im Durchschnitt 4 Std/Tag). Das gesamte Kabelnetz ist verbraucht und defekt (50 Jahre alt im Erdboden). Die dort verwendeten Hess-LED haben 5 Jahre Garantie, eine weitere Garantie ist nicht möglich.


Zur besseren Orientierung haben wir die Daten mit dem EWR Reutte wie folgt zusammengefasst:

Stromverbrauch:

Stromverbrauch heute stellt sich wie folgt dar:
  • 22x 1500/2000 Watt x 4 Stunden = 176 kW / Tag
  •        35,20 € pro Tag  
  •        12.848,-€ pro Jahr x 10 Jahre = 128.848 € in 10 Jahren (ohne Stromkostenerhöhung)
  •        CO2-Ausstoß aktuell bei 33,64 Tonnen pro Jahr!

Stromverbrauch zukünftig:
  • 10 x Emerald                = 95 Watt (0,95 kW)
  • 16 x Powershine           = 280 Watt (4,48 kW)
  •        5,43 kW x 4 Stunden = 21 kW / Tag
  •        4,20 €/Tag
  •        1.533 € pro Jahr (ohne Stromkostenerhöhung)
  • Neuer CO2-Ausstoß bei 4,01 Tonnen pro Jahr

Fazit:
       Erhöhung des qualitativen Außenbildes von unserem „Hohen Schloss“
       Zirka 11.315 € pro Jahr weniger Stromkosten
       Zirka 29,63 Tonnen CO2-Ausstoss pro Jahr weniger

Kosten:
Die genauen Kosten können erst nach vorheriger Angebotseinholung bzw. einer Auftragserteilung ermittelt werden, da hierfür 3 D -Zeichnungen angefertigt werden müssen, anhand derer dann erst die tatsächlichen Kosten für den Tiefbau, die Höhe der Masten und die Montage der Leuchten errechnet werde können. Außerdem befindet sich der Standort des Hohen Schlosses in der sog. „roten Zone“. Das  bedeutet, dass bei den Erdarbeiten eine Baubegleitung durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bereich von Bodendenkmälern) benötigt wird, welches die Kosten noch einmal erhöhen könnte. Grob geschätzt geht die Verwaltung davon aus, dass Kosten in Höhe von knapp 200.000 € anfallen könnten.

Anmerkung zum Thema Insektenschutz:
Dass künstliche Lichtquellen in der Nacht nicht nur von Menschen wahrgenommen werden, erkennt jeder, der im Spätsommer eine alte Straßenlaterne oder eine grell beleuchtete Reklamefläche aus der Nähe betrachtet: Zahllose Insekten tummeln sich im Bann des Lichtstrahls. Genau dieser Schutz der Insekten ist im Angebot in Form einer sog. „naturverträglichen Stadtbeleuchtung“ bereits berücksichtigt.

Bereits bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge von künstlichen Lichtquellen auf Insekten wird deutlich, dass sich die negativen Folgen der Stadtbeleuchtung für die Natur verringern lassen.

Effektive Stellschrauben zum Schutz der Insekten sind dabei vor allem folgende:
       die Wahl des Leuchtmittels  
       die Konstruktion der Leuchte  
       sowie zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Zeiten

Lösung am Beispiel des Hohen Schlosses:

Die Wahl des Leuchtmittels  
       Es sollten daher Leuchtmittel eingesetzt werden, bei denen der Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum möglichst gering ist.
o        Dies wird mit sparsamen LED-Lampen umgesetzt. Geringe Wattzahlen schonen Insekten und den Geldbeutel
o        Warmweiße LEDs benutzen (kleiner 3000 Kelvin)
o        Verschiedene Studien zeigen, dass diese Leuchtmittel offenbar deutlich weniger Insekten anlocken als die derzeit am weitesten verbreiteten Quecksilberdampfhochdrucklampen (HQL) oder auch Metalldampfhalogenlampen und Leuchtstofflampen.
o        LED zeichnen sich zudem durch eine relativ hohe Energieeffizienz und Lebensdauer aus.
o        Nur dort beleuchten, wo es notwendig ist – Wege bodennah ausleuchten.
o        Streulicht vermeiden.

Die Konstruktion der Leuchte
       Die ausgewählten Leuchten sind so konstruiert, dass ein Eindringen von Insekten nicht möglich ist, aufgrund der hohen IP (staub- und wasserdicht).

Zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Zeiten
       Die Beleuchtung leuchtet nur bis 23 Uhr und nicht die gesamte Nacht.

Geprüft wurde, ob die Maßnahme über den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem EWR Reutte abgewickelt und finanziert werden kann, was aber leider nicht möglich ist, da sich dieser ausschließlich auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze, nicht aber öffentliche Gebäude bezieht.

Natürlich ist die Untere Denkmalschutzbehörde über die Maßnahme sowohl wegen des denkmalgeschützten Hohen Schlosses als auch dem umliegenden Ensembleschutz über die bevorstehende Maßnahme zu informieren und entsprechend einzubinden, auch wenn das Gebäude selbst nicht angefasst wird. Es geht nur um die Außenanlage. Stromanschluss ist im Trafogebäude unten. Gebäude von neuen Leitungen nicht betroffen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Erneuerung der beschädigten, in die Jahre gekommenen Außenbeleuchtung des Hohen Schlosses entsprechend den oben genannten Vorschlag. Die dafür zu erwartenden Kosten werden zur Kenntnis genommen und sind im bevorstehenden Nachtragshaushalt einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich fragt, ob in diesem Zusammenhang auch die Beleuchtung im Klosterhof ausgetauscht werden könne.

Bürgermeister Eichstetter führt aus, es gebe keinerlei Synergien zwischen der Beleuchtung Hohem Schloss und dem Klosterhof. Die Kosten für den Klosterhof betragen 37.000,- €

Magnus Peresson regte an, z.B. die Türme heller beleuchten und dazwischen etwas dunkler lassen.

Bürgermeister Eichstetter führt aus, dass dies alles einstellbar sei und auch Bilder projiziert werden könnten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Erneuerung der beschädigten, in die Jahre gekommenen Außenbeleuchtung des Hohen Schlosses entsprechend den oben genannten Vorschlag. Die dafür zu erwartenden Kosten werden zur Kenntnis genommen und sind im bevorstehenden Nachtragshaushalt einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Ortsrecht der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 5
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5.1. Erlass einer Spielplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 16. Juni 2020 wurden unter anderem das Spielplatzkonzept und die darauf basierende bzw. abgestimmte Spielplatzsatzung vorgestellt. Der Ausschuss hat dem Stadtrat in der genannten Sitzung empfohlen, die Spielplatzsatzung im vorliegenden Entwurf zu beschließen.

Im Einzelnen wird auf den beiliegenden Satzungsentwurf und die ausführliche Beratung in der Ausschusssitzung verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Kinderspielplatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Kinderspielplatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoh Bhm und Magnus Peresson haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5.2. Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Die städtische Erschließungsbeitragssatzung vom 19.05.2011 stützt sich auf § 132 BauGB i. V. m. Art. 23 GO sowie die erste Änderung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 25.02.2014 und zweite Änderungssatzung vom 25.09.2019. Der erforderliche Mindestinhalt nach § 132 BauGB enthält die städtische Satzung.

Seit der Gesetzesänderung des Art. 5a Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) ist seit dem 01.04.2016 als maßgebliche Rechtsgrundlage zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Landesgesetzgebung zurückzugreifen. Somit bedarf es neben den bundesrechtlichen Mindestanforderungen des Baugesetzbuchs weiterer Mindestanforderungen einer Abgabensatzung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG.

Um dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung zu berücksichtigen bedarf es des Neuerlasses der Erschließungsbeitragssatzung. Der Satzungsentwurf wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetages erarbeitet und berücksichtigt die erforderlichen Mindestinhalte nach landesrechtlicher Grundlage (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 KAG).

Hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen wird den Gemeinden nach Art. 13 Abs. 5 und 6 KAG die Möglichkeit eingeräumt durch Satzung Erschließungsbeiträge teilweise zu erlassen. Der Satzungsentwurf enthält eine solche Satzungsregelung. Durch diese Bestimmung, ermöglicht die Stadt Füssen einen abgemilderten Übergang zur 25-jährigen Ausschlussfrist der Beitragserhebung.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung empfohlen. Die Satzung ist Grundlage für die Ablösung der Erschließungsbeiträge bei den zu veräußernden städtischen Baugrundstücken im Baugebiet Weidach O 53 und Weidach O 65.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich bittet künftig alle Neuerungen oder Änderungen in der Satzung rot zu drucken.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Erschließungsbeitragssatzung entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf . Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5.3. Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö vorberatend 5.3

Sachverhalt

Im Zuge von Baumaßnahmen kommt es zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Eingriffsfolgen sind auszugleichen und können auf der beeinträchtigten Fläche selbst oder durch Maßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Werden Ausgleichsmaßnahmen nicht auf dem Baugrundstück selbst festgelegt, hat die Stadt Füssen die erforderlichen Flächen bereitzustellen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen.

Bei der Zuordnung der Ausgleichsflächen im Bebauungsplan und der Kostenerstattungsbetragssatzung nach § 135 c BauGB können zur Refinanzierung die entstandenen Kosten von den Grundstückseigentümern und Vorhabenträgern erhoben werden. Bislang hat die Stadt Füssen von dieser Möglichkeit der Satzungsregelung nicht Gebrauch gemacht.

Um finanzielle Mehrbelastung für die Stadt Füssen auszugleichen schlägt die Verwaltung vor, die Kostenerstattungssatzung für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu erlassen. Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2020 dem Stadtrat en Erlass der beiliegenden Satzung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen entsprechend dem beigefügten Satzungsentwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson haben an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Einmaliger Erlass der Sondernutzungsgebühren für die gastronomischen Freischankflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Klausur-Tagung und in der darauffolgenden Stadtratssitzung wurde dieser darüber informiert, dass die Stadt Füssen die von der Corona-Pandemie besonders gebeutelte Gastronomie in der Gestalt unterstützen will, dass einmalig auf die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen verzichtet wird. Damals wurde aus den Reihen des Stadtrates sogar angeregt, auch eine Ausdehnung auf den Einzelhandel zu prüfen. Dies wurde nicht weiterverfolgt, da dieser damals schon früher wieder öffnen konnte (und letztlich auch das Online-Geschäft nutzen konnte). Stattdessen wurde dieser Branche Zugeständnisse bei der Bewerbung und Vermarktung gemacht (z.B. Aussteller im öffentlichen Raum, Erleichterungen bei der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung).

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hatte den Kommunen nahegelegt, die für die bayerische Tradition und das bayerische Brauchtum so wichtige Gastronomie in dieser schwierigen Phase besonders zu unterstützen. Die Stadt Füssen ist hier dem Beispiel von verschiedenen anderen vergleichbaren oder teilweise größeren Kommunen gefolgt.

Seitens der Finanzverwaltung wurde zum Vorgehen der Verwaltung die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Ostallgäu beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Diese weist in ihrer E-Mail vom 7. September 2020 zusammenfassend auf Folgendes hin:

  • „Einen Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren sehen wir in Berücksichtigung der Art. 61 (sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung), Art. 62 (Grundsätze der Einnahmenbeschaffung) und ggf. Art. 75 GO kritisch. So z.B. Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke in Erl. 6 zu § 62 GO: „Dem Grundsatz der Priorität der speziellen Entgelte widerspricht es grundsätzlich, Einnahmeausfälle durch einseitigen Verzicht auf die Erfüllung von Verträgen und auf Gebühren durch allgemeine Steuermittel auszugleichen.“ Gegen den Erlass der Sondernutzungsgebühren spricht auch die Formulierung in dem von Ihnen zitierten IMS vom 07.04.2020. Nicht zuletzt bietet die Finanzlage der Stadt Füssen keine Spielräume für einen Gebührenverzicht in Höhe von rd. 40 T €, was Sie auch klar formuliert haben.
  • Will die Stadt Füssen, und zwar einmalig „coronabedingt“, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise verzichten, sind unseres Erachtens zwei Schritte notwendig:
  1. Grundsatzbeschluss des zuständigen Gremiums mit einer schlüssigen Begründung, dass für den Zeitraum von ….. bis ….. auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für Gastronomiebetriebe ganz oder teilweise verzichtet werden soll.
  2. Erlass einer Änderungssatzung durch den Stadtrat, in der dieser Sachverhalt wiedergespiegelt wird (z.B. Änderung des Gebührenverzeichnisses in Ziffer 2). Mit Inkrafttreten der Änderungssatzung könnten dann die weiteren Schritte erfolgen.

  • Zu Ihrer Information sei noch erwähnt, dass nach unserer Kenntnis eine Reihe bayerischer Städte auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren verzichten wird, so z.B.: Passau, Neu-Ulm, Kempten, Herzogenaurach, Fürth, Nürnberg. Die Stadt Regensburg hält wohl einen kompletten Verzicht nicht für vertretbar, sie wird allerdings nur geringe Pauschalsätze erheben. Die Gebühren reduziert hat auch die Stadt München. In der Stadt Augsburg werden die Gebühren nach uns zugrunde liegenden Informationen „nur“ gestundet.

Beschlussvorschlag

Dem einmaligen Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen für die gastronomischen Betriebe  für das laufende Jahr 2020 wird aufgrund der besonderen Beeinträchtigungen und Mehraufwendungen für die Gastronomie zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Grundlage für den einmaligen Verzicht durch eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (Änderung des Gebührenverzeichnisses) für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten.

Beschluss

Dem einmaligen Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen für die gastronomischen Betriebe  für das laufende Jahr 2020 wird aufgrund der besonderen Beeinträchtigungen und Mehraufwendungen für die Gastronomie zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Grundlage für den einmaligen Verzicht durch eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung (Änderung des Gebührenverzeichnisses) für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Informationen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 7
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7.1. Aktueller Sachstand Sanierung/Neubau der Alatseestraße und Baumaßnahmen am Mitter-/Obersee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 30. Juni 2020 wurden dem Stadtrat die ersten Alternativen für die Verlegung der Alatseestraße beim Gipsbruchweiher im Faulenbacher Tal vorgestellt. Der Stadtrat hat die damals vorgestellten drei Varianten zustimmend zur Kenntnis genommen, gebilligt und gleichzeitig die  Verwaltung beauftragt, mit den Naturschutzbehörden diejenige Variante zu ermitteln und weiter zu verfolgen, die in diesem naturschutzfachlich sensiblen Bereich am ehesten verträglich und realisierbar ist. Dazu wurde die Verwaltung auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Untersuchungen und Planungen zu beauftragen (z.B. Ersatz- und Ausgleichsflächen, Verträglichkeitsuntersuchungen, ingenieurtechnische Ausführungsplanungen usw.).

In Vollzug dieses Beschlusses und in Abstimmung mit den am Verfahren beteiligten Fachstellen, Planungsbüros usw. wurden weitere drei Alternativen untersucht. Am 27. August 2020 hat dazu nun die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt, dass „aus naturschutzfachlicher Sicht die Variante 6 den geringsten Eingriff in die Natur darstellt. Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen Lebensraumtypen und Arten sind von der Maßnahme bei dieser Variante nicht betroffen (Aussage FFH-Verträglichkeitsabschätzung). Deshalb ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.

Die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung erfolgt über einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung ebenso wie eine Ausnahmegenehmigung bezüglich der Landschaftsschutzgebietsverordnung erhalten Sie von uns, wenn ich die Unterlagen gesichtet habe, die ich erst heute vollständig erhalten habe.

Für den Bescheid benötigen wir noch einen offiziellen Antrag der Stadt Füssen mit kurzer Erläuterung der Maßnahme, einem Plan (Planzeichnung) und einem Antrag auf Befreiung von den Verboten der LSG – VO (Landschaftsschutzgebietsverordnung - Verordnung).“

Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, wurden das Büro MOD-Plan zwischenzeitlich mit den weiteren Leistungsphasen 3 – 7 für die Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen (Straße) und den Wasserleitungsbau beauftragt. Gleichzeitig wurde das Büro gebeten, die Ausarbeitung und Erstellung der Ausführungsplanung, des Leistungsverzeichnisses und der Kostenberechnung usw. als bald als möglich vorzulegen. Der Beschluss zur öffentlichen Ausschreibung soll in der Sitzung des Stadtrates am 29. September 2020 gefasst werden.

Die Variante 6 sieht nun folgende Trasse vor:
Variante 6 – Planung MOD-Plan, Marktoberdorf

Im Weiteren wurden nun auch die übrigen Maßnahmen rund um den Mitter- und Obersee besprochen und soweit möglich terminiert. Folgender Terminplan ist vorgesehen:


Natürlich steht der Terminplan unter dem Vorbehalt der Witterung (vor allem des Winters) und der Verfügbarkeit der dafür benötigten Firmen und Unternehmen.

Parallel dazu beginnen bereits in de nächsten Wochen die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gebäude am Obersee (z.B. Installationen, Reparatur- und Malerarbeiten, Duschen, WC’s, Küche usw.).

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm berichtet, dass Frau Prudlo-Mößlein Erfahrungen gesammelt habe.  Die Verlegung des WCs sei nicht gut, da es zu nahe am gastronomischen Bereich sei. Außerdem gebe es statische Probleme, wenn das Gebäude im Westen abgerissen werde.  Er schlägt weiter vor, die Dachkonstruktion im Bereich des jetzigen WC’s zu belassen und einen Ruhebereich oder eine Bibliothek unterzubringen.

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7.2. Wieder-Eröffnung der Theresienbrücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Mit der Errichtung des Geländers und der Beleuchtung an der Theresienbrücke befinden sich die dortigen Sanierungsarbeiten in der Schlussphase. Ausstehend sind aktuell noch die Wiederherstellung der Anschlussbereiche beidseitig des Lechs und behindertengerechte Anpassungen am Bestand. Abschließend, auch nach der derzeitigen parallelen Aufgrabung für die Gasleitung, sollen Mitte September die Asphaltbeläge ausgeführt werden. Die Freigabe der Theresienbrücke für den Fahrverkehr scheint gemäß dem aktualisierten Bauzeitenplan ab 21. September 2020 möglich. Geplant ist, unmittelbar danach einen kleinen offiziellen Wiedereröffnungstermin zu machen, zu dem auch die Anlieger eingeladen werden sollen. Auch an den Stadtrat ergeht dazu eine gesonderte Einladung.

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7.3. Projektierung des Verkehrskonzeptes Füssen - Schwangau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 30. Juni 2020 hat der Stadtrat die Bernhard Gruppe ZT GmbH in München/Stuttgart mit den Planungsleistungen für die Projektierung des Verkehrskonzeptes beauftragt. Damals lag die Auftragssumme bei gerundet 41.000 €. Durch die zusätzlich noch beauftragten Leistungen hat sich diese zwischenzeitlich auf 45.887,40 € geändert. Festgelegt wurde zwischenzeitlich auch der Aufteilungsschlüssel zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Schangau. Danach ergibt sich nun folgende Kostenverteilung:

Gesamtkosten Bernhard-Gruppe ZT GmbH
45.887,40 €
Kostenbeteiligung Freistaat Bayern
23.000,00 €
Anteil der Gemeinde Schwangau (25 %)
5.750,00 €
Anteil der Stadt Füssen
17.250,00 €

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7.4. Brandschutztechnische Ertüchtigung in der Kindertagesstätte Sternschnuppe in Füssen; Sachstand und Kostensituation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt

Durch den Beschluss des Stadtrates vom 29. Januar 2019 und die Erteilung der Planungs- und Baufreigabe vom 3. Juni 2019 durch das Landratsamt Ostallgäu laufen seit Mitte Oktober 2019 die Bauarbeiten an der Kindertagesstätte Sternschnuppe, die für einen brandschutzgerechten Betrieb der Einrichtung sorgen.

Die Arbeiten in der Kita Sternschnuppe waren ursprünglich bis Ende des Jahres terminiert. Da wegen der Corona-Pandemie der Kitabetrieb nahezu zum Erliegen gekommen war, konnten die für in den Ferien geplanten Um- u. Abbrucharbeiten deutlich früher ausgeführt werden. Demnach wird die Baumaßnahme bis Mitte Oktober vollständig abgeschlossen sein. Die Kindertagesstätte wurde südöstlich durch einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach um ca. 60m² und durch die Nutzung der Foyerfläche um weitere 60m² erweitert.

In dem zu sanierenden Gebäude wurden in den vergangenen Monaten umfangreiche Abbruch- und Umbauarbeiten durchgeführt. Zudem wurde die alte Küche ausgetauscht und durch eine pflegeleichte, ergonomische Edelstahlküche ersetzt. Damit haben sich die Arbeitsabläufe in diesem Bereich enorm verbessert. Insgesamt können dann etwa 15 Krippen- und 75 Kindergartenkinder in der Kindertagesstätte im Erdgeschoss betreut und gefördert werden.

Die Verwaltung der Kita ist nach dem Umbau im 1.OG untergebracht, sodass die Erdgeschosszone frei für den Ganztages-Kitabetrieb ist, damit die Anforderungen des Rettungswegs- u. des Brandschutzkonzeptes eingehalten werden können.

Geplant und begleitet wird das rd. 800.000 Euro teure Bauvorhaben durch das Architekturbüro Martin & Brenner aus Füssen. Bezüglich der Termine und der Qualität kann festgehalten werden, dass sich alles im geplanten Rahmen befindet. Im Punkt der Kosten ist aufgrund der bis jetzt vergebenen Gewerke eine – wenn auch relativ geringfügige - Überschreitung vorhanden.
 
Die aktuelle Kostensituation stellt sich wie folgt dar:

Im Rahmen der Fertigstellung der grundhaften brandschutztechnischen Ertüchtigung der Kindertagesstätte Sternschnuppe entsteht nach derzeitigen Erkenntnissen ein Mehrbedarf an Haushaltsmitteln in Höhe von rd. 70.000.- € für die Baumaßnahme.

Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung hat sich herausgestellt, dass im Bestandsbereich der Kita aus brandschutztechnischen Gründen der Umfang dieser Maßnahme erhöht werden musste. Als die Kosten für den Umbau kalkuliert wurden, wurden die betroffenen Gebäudeteile noch von der Kindertagesstätte genutzt. Daher wurden in dieser Phase die Kosten angesetzt, die die erwartete Gebäudesubstanz wiederspiegeln. Erst als in den Räumen kein Kita-Betrieb mehr stattfand, konnten die (Fach)- Planer Wand- und Deckenbereiche öffnen und mussten feststellen, dass die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten aus brandschutztechnischer Sicht deutlich schlechter waren als angenommen.
 
Die Abweichungen sind im Wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen:
Etwa 40 % aus überhöhten Angeboten infolge der momentanen Marktsituation am Bau und zu ca. 60 % aus Nachträgen infolge Mehrmengen und Zusatzleistungen. Der aktuelle Stand der Kostenverfolgung weist einen Gesamtbetrag von rd. 800.000 € / brutto aus und liegt damit um rd. 70.000 €, d.h. ca. 9 % über dem genehmigten Budget in Höhe von rd. 730.000 € / brutto.

Erläuterungen zu den einzelnen Kostenbereichen:

Vergaben:
Zwischen Anfang 2019 und Mitte 2020 wurden 34 Gewerke u. Dienstleistungen ausgeschrieben und vergeben (ohne Nachträge). Betrachtet man die Ergebnisse der Vergaben der Kostengruppen 300 - 700 in der Gesamtschau, so stehen der Kostenberechnung in Höhe von rd. 724.000 € Vergabesummen in Höhe von rd. 800.000 € gegenüber. Die Vergabeverluste belaufen sich damit zum aktuellen Zeitpunkt in Summe auf rd. 24.000 €. Dies entspricht einer Überschreitung von rund 3 %. Diese Kostenüberschreitung erklärt sich durch die allgemein gute Baukonjunktur und der damit verbundenen hohen Auslastung der Firmen.

Nachträge:
Gerade bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der Kindertagesstätte Sternschnuppe anstehen, sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich planbar. Im Zuge des Bauablaufs kamen daher Teilleistungen zum Vorschein, die so im Vorfeld nicht erkennbar waren. Einige Bauabschnitte wurden in einem weitaus schlechteren (brandschutztechnischen) Zustand vorgefunden, als im Zuge der im laufenden Betrieb erfolgten Untersuchungen zur Bestandsaufnahme ersichtlich waren. Erst die nach dem Rückbau erkennbaren Bestandssituationen machen teilweise Alternativen zur geplanten Ausführung erforderlich, die bislang zu zusätzlichen Nachtragsvereinbarungen mit Kosten in Höhe von rd. 42.000 € / brutto führten.

Nachtrag Schreinerarbeiten vom 18.6.2020, Fa. Max Streif,14.703,50 € / brutto:
So mussten bspw. einige Türen ausgetauscht werden, weil sie nicht dichtschließend sind oder nicht in die richtige Richtung aufgehen (Fluchtrichtung). Des Weiteren mussten aufgrund des technischen Ablaufs des Kita-Betriebs, einige Türen mit einem Lichtausschnitt versehen werden. Zudem war geplant, die vorhandene Garderobe vom 2.OG in das EG umzubauen. Nachdem entsprechende Vorarbeiten für den Abbau vorgenommen wurden, musste festgestellt werden, dass die Garderobe aufgrund der veränderten, örtlichen Gegebenheiten nicht mehr verwendbar war.

Nachtrag Trockenbauarbeiten vom 18.6.2020, Fa. Bradt, 21.121,72 € / brutto:
Bei einer Begehung Mitte Mai durch die begleitente Sachverständige für Brandschutz, Frau Kneißl, wurden verschiedene Festlegungen in Bezug der brandschutztechnischen Anforderungen im Hinblick auf die Anpassung an die Dach-, Deckenkonstruktion festgelegt.

Nachtrag, Tür- u. Fensterbauarbeiten vom 7.7.2020, Fa. Wirthensohn, 5.897,64€ / brutto:
Im Zuge des Bauablaufs kamen Teilleistungen zum Vorschein, die so im Vorfeld nicht erkennbar waren. Demzufolge mussten einige Ergänzungen bzw. Änderungen in Bezug auf die auszuführenden Fenster- u. Türarbeiten vorgenommen werden. Bspw. musste bei einer Türe das Türmaß auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst bzw. geändert werden, des Weiteren mussten einige Türen zusätzlich als Fluchtweg- und Rauchschutztüren ausgeführt werden.

Nicht zuletzt wurden auch sinnvolle Gebrauchswertverbesserungen ausgeführt. Beispielsweise durch den Einbau von Sonnenschutzelementen, Anschaffung von Kindergerechten Einbaumöbel, Einbau einer qualitativ hochwertigen Küche, Installation einer barrierefreien Toilette im EG, etc.

Der Stadtrat wurde  gebeten, von der Kostensituation Kenntnis zu nehmen.

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8. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 28. Juli 2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 28. Juli 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 28. Juli 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 9
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9.1. Asphaltierungsarbeiten beim Hotel Sonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.09.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Jürgen Doser spricht die Asphaltierungsarbeiten beim Hotel Sonne an. Wenn diese getätigt wird, sollte auch die Stadt die zweite Spur (sog. Bypass) anlegen. Die Stadt sei jetzt aber nicht dabei.

Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass dieses Thema vor kurzem bereits angesprochen wurde. Mit dem Bauwerber habe man gesprochen und der Bauwerber habe einen Baustopp bekommen. Wenn hier nicht richtig asphaltiert werde, gebe es einen Absatz. Dies dürfe nicht sein.

Armin Angeringer gehe auf den Bebauungsplan 43 ein. Solange dort kein Baurecht bestehe, weil dieser noch nicht rechtskräftig sei, könne die Durchführung der Baumaßnahme nicht rechtssicher erfolgen.

Bürgermeister sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 23.09.2020 09:02 Uhr