Datum: 17.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des neuen Gebietsbetreuers Herrn Hennemann für die Bereiche Natur, Umwelt & Naturschutz;
2 Verkehrsangelegenheiten
2.1 Faigeleweg/Wolkensteinweg; neue Einbahnstraßenregelung (probeweise) - digitaler Bürgerworkshop am 04.11.2020
2.2 Verkehrslösung Ritterstraße ab 2021
2.3 Anträge, Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten
3 Bekanntgaben und Informationen
4 Bauleitplanung
4.1 Einfacher Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und Satzungsbeschluss
5 Bauangelegenheiten
5.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
5.2 Bauvoranfragen
5.2.1 Anbau einer Haushälfte, Abt-Heß-Straße 3a, Fl.Nr. 1544/25, Gemarkung Füssen
5.2.2 Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Nähe Fischerweg, Fl.Nr. 222, Gemarkung Weißensee
5.2.3 Neubau 4 Doppelhaushälften, Borhochstraße 1, Fl.Nrn. 978/3 und 978/6, Gemarkung Füssen
5.2.4 Abbruch des bestehenden Hotel Berger, sowie Neuerrichtung eines Aparthotels, Alatseestraße 26, Fl.Nrn. 2742 und 2750/3, Gemarkung Füssen
5.2.5 Nutzungsänderungen, Breitenbergstraße 14, Fl.Nr. 241/33, Gemarkung Weißensee
5.3 Bauanträge
5.3.1 Tektur zum Bauantrag, Erweiterung des Outdoor Hochseilgartens MIKADO nach Norden am Sportmarkt in Füssen, Steinbrecherstraße, Gemarkung Füssen
5.3.2 Dachsanierung mit Einbau einer Gaube, Eschach 22, Fl.Nr. 67/14, Gemarkung Eschach
5.3.3 Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Gastronomie und Betreiberwohnung für best. Wohnmobilplatz, Abt-Hafner-Straße 7a, Fl.Nr. 1431, Gemarkung Füssen
5.3.4 Nutzungsänderung ehemaliges Gästehaus, Wohnungen in Pensionszimmer, Abstimmung über Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu vom 21.10.2020, Weidachstraße 15, Gemarkung Füssen
5.3.5 Tektur zur Baugenehmigung vom 10.07.2019, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Einbau Dachgauben in die Treppenhäuser 1, 2 und 3, Abstimmung über Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu vom 27.10.2020, Enzianstraße 1, Gemarkung Weißensee
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 13.10.2020
7 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Vorstellung des neuen Gebietsbetreuers Herrn Hennemann für die Bereiche Natur, Umwelt & Naturschutz;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung.
Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Einwände gegen die Tagesordnung bestehen nicht. Sie gilt damit als genehmigt.
Bevor der erste Tagesordnungspunkt behandelt wird, teilt Vorsitzender Maximilian Eichstetter mit, dass die Mund- und Nasenschutz-Masken die komplette Veranstaltung über aufgelassen werden müssen und alle 20 Minuten die Fenster geöffnet werden zur Durchlüftung. Dies wird auch im Protokoll festgehalten. Weiter bitte er alle Zuhörer darum die Besuchererfassung auszufüllen und in die Urne einzuwerfen, sofern noch nicht erfolgt.

1.
Vorstellung des neuen Gebietsbetreuers Herrn Hennemann für die Bereiche Natur, Umwelt & Naturschutz;


Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Hennemann, den neuen Gebietsbetreuer im Bereich Natur, Umwelt und Naturschutz.

Herr Hennemann stellt seine Person, sowie seinen Aufgabenbereich anhand einer PowerPoint Präsentation vor und steht im Anschluss daran für Fragen zur Verfügung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter findet es super, dass die Stelle für weitere 3 Jahre besteht. Weiter berichtet er dem Gremium, dass das Projekt Wiese x16 ebenfalls von Herrn Hennemann gemacht wurde und er die Azubis der Stadt Füssen durch die Wälder geführt hat. Dafür ist ein großer Dank von der Stadtverwaltung auszusprechen.
Außerdem teilt er Herrn Hennemann noch mit, dass der Bauhof ab nächstem Jahr ein Mähkataster erstellen wird; hier wäre es wünschenswert auch eine Unterstützung zu erhalten welche Wiesen wann gemäht werden sollen. Hier wird auch Herr Hundhammer die Stadt unterstützen.

Herr Hennemann ist der Meinung, dass die Stadt Füssen mit Herrn Hundhammer schon den Besten dafür an ihrer Seite hat, steht aber natürlich auch gern zur Verfügung.

Andreas Eggensberger möchte noch wissen wo Herr Hennemann sein Büro hat.

Herr Hennemann teilt mit, dass er im Forstamt in der Ziegelwies sitzt, denn die Gebietsbetreuer sollen mitten in ihren Gebieten sitzen. Auch möchte er nochmal klarstellen, dass er kein Mitglied der unteren Naturschutzbehörde ist, dies wird meist so vermutet.

Christoph Weisenbach bittet darum ihm Bescheid zu geben, wenn wieder eine Führung möglich ist, da er daran dann gerne teilnehmen möchte.

Herr Hennemann informiert, dass alle Führungen im Veranstaltungskalender von Füssen Tourismus drinstehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, dass er den Stadträten die Termine mitteilen wird, sobald es wieder welche gibt.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Die Fenster wurden um 17.22 Uhr bis 17.33 Uhr geöffnet.

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2. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 2
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2.1. Faigeleweg/Wolkensteinweg; neue Einbahnstraßenregelung (probeweise) - digitaler Bürgerworkshop am 04.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Die Verkehrssituation im Wohngebiet Faigeleweg/ Wolkensteinweg/ Schalkweg wurde bereits im ersten Bürgerworkshop am 30.09.2020 besprochen (Leit-, Absperrbarken, Sackgassen etc).                                    

In einem zweiten digitalen Bürgerworkshop am 04.11.2020 wurden die weiteren Planungen des Sportareals, aber auch die Möglichkeit einer probeweisen neuen Einbahnstraßenregelung mit Zufahrt vom Schwedenweg für den Faigeleweg/ Wolkensteinweg/ Schalkweg vorgestellt.

Von den am digitalen Workshop beteiligten Anwohnern wurde mehrheitlich gewünscht, zunächst probeweise für 1 Jahr diese neue Einbahnstraßenregelung nur für den Faigeleweg und Wolkensteinweg zu testen; beim Schalkweg soll es bei der jetzigen Regelung verbleiben.

Dieser Testphase schließt sich die Verwaltung an.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Die im Bürgerworkshop besprochene und von der Mehrheit der beteiligten Anwohner gewünschte neue Einbahnstraßenregelung für den Faigeleweg und Wolkensteinweg mit Zufahrt vom Schwedenweg wird probeweise für ein Jahr umgesetzt (Testphase).
Nach dieser Testphase wird über die weitere Verkehrsführung beraten.  

Beschluss

Die im Bürgerworkshop besprochene und von der Mehrheit der beteiligten Anwohner gewünschte neue Einbahnstraßenregelung für den Faigeleweg und Wolkensteinweg mit Zufahrt vom Schwedenweg wird probeweise für ein Jahr umgesetzt (Testphase).
Nach dieser Testphase wird über die weitere Verkehrsführung beraten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.2. Verkehrslösung Ritterstraße ab 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Wie in der letzten Ausschusssitzung gebeten, hat die Verwaltung mit der Polizei und einigen Stadträten eine Abstimmungsrunde durchgeführt.

Hierbei hat man sich darauf geeinigt, dass die vernünftigen Fahrradfahrer im Sommer in diesem Bereich sowieso absteigen. Daher wird vorgeschlagen, in der Ritterstraße die Fahrradfahrer ganzjährig in beiden Richtungen zuzulassen mit einem ähnlichen Zusatzschild wie in Wangen (s. unten). Für die Fußgängerzone mit Reichenstraße u.a. verbleibt es bei einem Verbot für Radfahrer; eine entsprechende Beschilderung ist bereits angebracht.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Ritterstraße ab 2021 vom 1. Juli bis 3. Oktober eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr für Kraftfahrzeuge zu sperren. Ein automatischer Poller soll an der jetzigen Stelle den manuellen Poller ersetzen.  
 
Beispiel Beschilderung

Vorsitzender Maximilian Eichstetter vertritt den Standpunkt, dass die die sich daran halten Rücksicht nehmen werden und absteigen und alle anderen machen es sowieso nicht egal ob ein Schild aufgestellt wird oder nicht. In erster Linie geht es heute darum den Zeitraum festzulegen.

Martin Dopfer spricht die Thematik Poller an, dies sollte in einem extra Tagesordnungspunkt gebündelt behandelt werden wo überall ein elektrischer Poller installiert werden sollen und wo nicht. An dieser Stelle ist seiner Meinung nach keine Notwendigkeit für einen elektrischen Poller gegeben. Weiter möchte er wissen mit wie viel Geld gerechnet werden muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass sich in den anderen Bereichen die nächsten Jahre nichts tun wird und es deshalb nur um einen Poller an diesem Standpunkt geht. Die Hardware liegt bei ca. 7000 Euro + Installation.

Johannes Stoll möchte noch anmerken, dass sich die dargestellte Beispiel Beschilderung widerspricht. Besser wäre es ein 250 oder 260 Schild anzubringen, dieses bedeutet nämlich, dass die Straße gesperrt ist für Fahrzeuge aller Art. Und es für Fahrradfahrer frei zu geben.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:  

Beschlussvorschlag

Die Ritterstraße wird ab 2021 vom 1. Juli bis 3. Oktober eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr für Kraftfahrzeuge gesperrt. Von dieser Sperrung ausgenommen sind Radfahrer, die die Ritterstraße in beiden Richtungen befahren dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ritterstraße zwei Zusatzschilder mit der Aufschrift „Vernünftige Radfahrer steigen ab“ anzubringen.
Ein automatischer Poller soll an der jetzigen Stelle den manuellen Poller am Magnusplatz/ Ritterstraße ersetzen, hierfür wird ein Angebot eingeholt und dem Gremium vorgestellt, sobald dieses vorliegt.  

Beschluss

Die Ritterstraße wird ab 2021 vom 1. Juli bis 3. Oktober eines jeden Jahres täglich von 10 Uhr bis 18 Uhr für Kraftfahrzeuge gesperrt. Von dieser Sperrung ausgenommen sind Radfahrer, die die Ritterstraße in beiden Richtungen befahren dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Ritterstraße zwei Zusatzschilder mit der Aufschrift „Vernünftige Radfahrer steigen ab“ anzubringen.
Ein automatischer Poller soll an der jetzigen Stelle den manuellen Poller am Magnusplatz/ Ritterstraße ersetzen, hierfür wird ein Angebot eingeholt und dem Gremium vorgestellt, sobald dieses vorliegt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.3. Anträge, Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Fuß- und Radweg Augsburger Straße (gegenüber altes Landratsamt)
Dr. Martin Metzger erkundigt sich, welchen Hintergrund die verschiedenen Schilder gegenüber dem alten Landratsamt haben. 10-15 Meter nach Norden ist das Schild angebracht Fußgängerweg, Radfahrer erlaubt und später nach der Ampel ist es ein Schild angebracht Rad- und Fußweg.

Manfred Schweinberg, wie auch Thomas Meiler erläutern beide, dass dies damals so vom Straßenbauamt gewollt war. Es dient zum Schutz der Schüler.

Dr. Martin Metzger ist der Meinung, dass dies dann aber konsequenter Weise auch an der anderen Seite gemacht werden müsse.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter wird dies vor Ort nochmals prüfen lassen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

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3. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Wegweiser für Radfahrer
Die Verbindung nördlich der Anwesen von-Freyberg-Straße 14-20 zwischen Bahnhofstraße und Mariahilfer Straße bzw. umgekehrt ist durch je einen Wegweiser für Radfahrer kenntlich gemacht worden, da zwischen dem Siedlungswerk und der Stadt Füssen eine Grunddienstbarkeit zur Benutzung besteht.
Nachdem seitens des Siedlungswerks -auch nach gemeinsamem Ortstermin- in dieser Hinsicht kein Entgegenkommen zu erzielen war hat die Stadt nun in dieser Form auf diese Verbindung hingewiesen.

Neue Bushaltestellen
Die neuen Bushaltestellen in der Kemptener Straße beim Kreisverkehr Gewerbepark West und Höhe Festplatz wurden eingerichtet, die beim V-Markt in der sog. Industriestraße dafür aufgehoben.

Alatseestraße Verkehrserfassung durch den ZVO
An der Alatseestraße Höhe Hs.Nr. 12 in Bad Faulenbach wurde vom 19.10.-02.11.2020 eine Verkehrserfassung durch den ZVO durchgeführt. Nachdem die Verstöße hier teilweise gravierend waren, wird Bad Faulenbach wieder als Radarmessstelle aktiviert.

Teilnahmeaktion ADFC-Fahrradklimatest
Bis zum 30.11.2020 läuft noch die Teilnahmeaktion am ADFC-Fahrradklimatest, in dem Radfahrer in ganz Deutschland die Radverkehrsbedingungen in ihren Städten und Gemeinden bewerten.
Schon zum jetzigen Zeitpunkt gibt es die erfreuliche Mitteilung, dass Füssen erstmals in der Wertung erscheinen wird, da die Voraussetzungen (50 Teilnahmen für Städte bis 100.000 Ew.) mit derzeitigem Teilnehmerstand von 168 bereits deutlich übertroffen wird.
Im Frühjahr 2021 werden die Ergebnisse durch den ADFC gemeinsam mit dem BMVI der Öffentlichkeit vorgestellt.
Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Städte und Gemeinden sowie die, die seit der letzten Befragung am stärksten aufgeholt haben.
Besonders in letztem Punkt deutet die aktuelle Statistik auf ein Top-Ergebnis hin, hier steht Füssen auf jew. 10.000 Einwohner bezogen derzeit unter ca. knapp eintausend teilnehmenden Kommunen Bayerns auf Platz 10, vielleicht kann dies durch weitere Teilnahmen an der Fragebogenaktion -Dauer ca. 5 Min.(fahrradklima-test.adfc.de) in den verbleibenden knapp zwei Wochen noch einmal forciert werden, auch um ein noch breiteres Spektrum mit Standortbestimmung zur Fahrradfreundlichkeit zu erreichen.
Vergleich Stand 17.11.2020:
Augsburg 1180, Erlangen 522, Kempten 306, Memmingen 165, GAP 108, Isny 84, KF 64, Immenstadt 64, MOD 59, Murnau 55, Bad Tölz 44, SF 40, Schwangau 3, Pfronten 2.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter plädiert, dass bitte alle, die noch nicht an der Aktion teilgenommen haben, dies noch bis zum 30.11.2020 machen, sodass die Stadt Füssen mind. auf Platz 10 bleibt.

Manfred   Schweinberg teilte dazu noch mit, dass auch ein Slider auf der Homepage dafür eingerichtet worden ist.
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 4
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4.1. Einfacher Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Armin Angeringer teilt mit, dass Herr Wolpert kurz die o.g. Bauleitplanung vorstellt, da alle Unterlagen vorab im RIS zur Verfügung gestanden haben und übergibt Herrn Wolpert von der Firma Kling Consult das Wort.
Herr Wolpert informiert, dass der Geltungsbereich erweitert wurde und deshalb die Unterlagen erneut ausgelegt werden müssen und erörtert die einzelnen Stellungnahmen zur Abstimmung.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 14.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des einfachen Bebauungsplans, der die Grundlage für den Umbau und die Modernisierung der Grund- und Mittelschule darstellt, und beauftragte die Verwaltung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Freitag, 24.07.2020 bis Montag, 24.08.2020 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen standen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Füssen zur Einsicht und zum Abruf zur Verfügung.
Hinsichtlich der Gebäudeplanung fanden zwei Informationstermine für die Eigentümer und Anwohner der Grundstücke in der näheren Umgebung statt. Dort wurden auch die Inhalte des Bebauungsplanes erörtert.
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 / § 4 Abs. 2 BauGB

  1. Von Kling Consult wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

  2. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Marktoberdorf
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co. KG, Füssen
  • Feuerwehrkommandant, Herrn Roth, Füssen
  • Gemeinde Schwangau
  • Immobilien Freistaat Bayern, Augsburg
  • Kreisbrandrat, Herrn Barnsteiner, Marktoberdorf

  1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:
  • IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 21. August 2020
  • Landratsamt Ostallgäu, Sachgebiet 32 – Kommunale Abfallwirtschaft, Marktoberdorf, Schreiben vom 7. August 2020
  • Landratsamt Ostallgäu, Untere Immissionsschutzbehörde, Marktoberdorf, Schreiben vom 7. August 2020
  • Landratsamt Ostallgäu, Untere Naturschutzbehörde, Marktoberdorf, Schreiben vom 30. Juli 2020
  • Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 25 – Luftamt Südbayern, München, Schreiben vom 23. Juli 2020

  1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

    1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Gersthofen, Schreiben vom 11. August 2020
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben PTI Aktenzeichen 2020349 vom 06.05.2020 Stellung genommen (grober Tenor: Durch die vorliegende Planung werden die Belange der Deutschen Telekom Technik nicht berührt). Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter:
Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt.
Bei Planungsänderungen bitten sie um erneute Beteiligung.
Sollten im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne der Telekommunikationsanlagen benötigt werden, können diese angefordert werden bei:
E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de 
Fax: +49 391 580213737
Telefon: +49 251 788777701
Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.
Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, ist die Telekom auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Süd, PTI 23
Gablinger Straße 2
86368 Gersthofen

Diese Adresse bitte auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen verwenden.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange der Telekom durch die Planung derzeit nicht berührt werden. Die sonstigen Anregungen und Hinweise betreffen die Erschließungsplanung. Hinsichtlich der Bauleitplanung ergibt sich kein Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

    1. Elektrizitätswerk Reutte GmbH & Co. KG, Füssen, Schreiben vom 24. Juli 2020
Die Stellungnahme vom 04.05.2020 hat weiterhin Gültigkeit!
Die Elektrizitätsversorgung des Bebauungsplangebietes „Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ (Bebauungsplan N 73 E der Stadt Füssen) ist sichergestellt über unser regionales und lokales Verteilungsnetz (20 kV – und 1 kV Leitungen), sowie der 20 kV – Trafostation „Bürgermeister-Wallner-Straße“, welche sich außerhalb des überplanten Bereiches befindet.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Elektrizitätsversorgung des Plangebiets sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. Kreisheimatpfleger Ostallgäu, Bodendenkmalpflege, Lamerdingen, Schreiben vom 24. August 2020
Zu o.a. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ich die Stellungnahme vom 04.06.2020 aufrecht erhalte, da sich aus archäologischer Sicht in den Planungsunterlagen keine Änderungen ergeben haben.
Allgemeines:
Ca. 50 m östlich des Planungsgebietes befindet sich ein bereits bekanntes Bodendenkmal (Straße der römischen Kaiserzeit (Via Claudia)). Der aus Sicht der Bodendenkmalpflege richtige Umgang mit der im Bebauungsplan definierten Fläche findet in den Unterlagen zur Bauleitplanung unter Punkt 16 Bodendenkmalschutz Erwähnung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Zuge der geplanten Baumaßnahme weitere, bisher noch nicht bekannte Bodendenkmäler zutage treten.
Hier nun die Stellungnahme:
Durch die vorliegende Bebauungsplanung werden die heimatpflegerischen Belange des Schutzgutes Bodendenkmal nicht berührt, da im Planungsgebiet derzeit keine Bodendenkmäler bekannt sind. Die Meldepflicht für bisher unbekannte und „spontan“ auftretende archäologische Bodenfunde ist in den Planungsunterlagen aufgenommen. Somit gibt es keine weiteren Anregungen.

Beschluss:
Das Einverständnis mit den Planunterlagen im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange der Bodendenkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. Landratsamt Ostallgäu, Untere Bodenschutzbehörde, Marktoberdorf, Schreiben vom 31. Juli 2020
Altlasten:
Der vorliegende Bebauungsplan für das Gebiet „Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ wurde in Bezug auf Altlasten und Altablagerungen überprüft.
Nach den bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen befinden sich im Geltungsbereich des Planes keine altlastverdächtigen Ablagerungen.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine altlastenverdächtigen Ablagerungen befinden.
Abstimmungsergebnis 13 : 0


Schutzgut Boden:
Die Versiegelung des Bodens ist gering zu halten.
Schadstoffbelasteter Boden und Aushub, der bei Bauarbeiten anfällt, ist entsprechend der abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hierüber sind Nachweise zu führen und dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen.

Beschluss:
Die Versiegelung des Bodens wird unter Berücksichtigung des Raumbedarfs der Grund- und Mittelschule so gering wie möglich gehalten. Der Raumbedarf und das Raumkonzept der Grund- und Mittelschule führen trotz platzsparender Planungen zu einer notwendigen Grundfläche von 13.500 m2, welche im Bebauungsplan festgesetzt wird.
Die festgesetzte Grundfläche entspricht einer Grundflächenzahl von 0,89. Zwar wird die in § 17 Abs. 1 BauNVO für das Sondergebiet geltende Obergrenzen von 0,8 hierdurch geringfügig überschritten, diese Überschreitung erfolgt jedoch aus städtebaulichen Gründen.
Die Überschreitung kommt insbesondere durch die Neuanlage einer Tiefgarage sowie der 3-fach-Sporthalle und sämtlicher anzulegender Pausenhöfe und Terrassen zu Stande. Diese werden auf der Grundlage eines detailliert ausgearbeiteten Freianlagenplanes des Planungsbüros Daeges (Ingenieurbüro für Verkehrs- und Freianlagen) grünordnerisch gestaltet, so dass die durch die Pausenhöfe und Terrassen verursachte Versiegelung nicht mit einer Versiegelung durch Gebäude zu vergleichen ist.
Die Tiefgarage ist zur Deckung des Stellplatzbedarfes im Innenstadtbereich dringend erforderlich. Zwar führt auch die Tiefgarage durch ihre Unterbauung des Baugrundstücks zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen. Auf der anderen Seite wirkt sie einer zusätzlich erforderlichen Versiegelung durch oberirdische Stellplätze entgegen.
Durch die geplanten Maßnahmen wird die bereits bestehende Grund- und Mittelschule saniert, umgebaut und erweitert und an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse und den tatsächlichen Raumbedarf angepasst. Im Vergleich zu einem Neubau an ggf. anderer Stelle werden dabei bereits versiegelte Flächen einer erweiterten Nutzung zugeführt. Durch die damit zusammenhängende Nachverdichtung lässt es sich verhindern, dass zusätzliche Flächen in Anspruch genommen müssen.
Die Grund- und Mittelschule liegt im Innenstadtbereich der Stadt Füssen. Im Innenstadtbereich ist grundsätzlich mit einer gesteigerten Versiegelung zu rechnen.
Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis zum Umgang mit schadstoffbelastetem Boden und Aushub bei den Bauarbeiten.
Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 31. Juli 2020
In Beantwortung Ihres oben genannten Schreibens teilt die schwaben netz gmbh mit, dass wir gegen den Bebauungsplan keinen Einwand erheben.
Im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt und des Kleinspielfeldes befinden sich von uns keine Erdgasleitungen.
Im nordwestlichen Eck des Grundstückes befindet sich eine Fernwärmeleitung der Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co. KG. Gegebenenfalls gilt es diese zu beachten.
Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der schwaben netz gmbh keine Einwände gegen die Planung erhoben werden und sich im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt und des Kleinspielfeldes keine Erdgasleitungen der schwaben netz gmbh befinden.
Die Fernwärmeleitung der Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co. KG befindet sich ausweislich der aktuellen Bestandspläne außerhalb des geplanten Bauvorhabens. Vorsorglich wird die Leitung nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


    1. Staatliches Bauamt Kempten, Schreiben vom 27. Juli 2020
Das Staatliche Bauamt Kempten nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 12.05.2020.
Nachdem die Erschließung der Grund- und Mittelschule rückwärtig über die Bürgermeister-Wallner-Straße erfolgt, entsteht von Seiten des Bauamtes Kempten keine direkte Betroffenheit. Auf die Problematik des Schulbusverkehrs in Verbindung mit dem Bring- und Abholverkehr durch die Eltern wird nochmals hingewiesen und einer adäquaten Lösungsfindung wird nochmals hingewiesen.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Belange des Staatlichen Bauamtes Kempten durch die Planung nicht direkt betroffen sind.
Die Problematik des Schulverkehrs in Verbindung mit dem Bring- und Abholverkehr durch die Eltern wurde in einem vom Planungsbüro Daeges (Ingenieurbüro für Verkehrs- und Freianlagen) erstellten Verkehrswegekonzept aufgearbeitet. Um die Ergebnisse des Verkehrswegekonzepts im Bebauungsplan planungsrechtlich sichern zu können, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans um die angrenzenden Straßengrundstücke erweitert. Dies entspricht auch der Forderung des Landratsamtes Ostallgäu im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Das Verkehrswegekonzept sieht vor, dass der im Norden des Plangebietes gelegene Taxisweg als Fuß- und Radweg dient und nicht für den regulären Kfz-Verkehr freigegeben wird. An-/Ablieferverkehr von und zur Mensa sowie Anliegerverkehr zu den angrenzenden Grundstücken soll nur ausnahmsweise zugelassen werden. Dementsprechend wird der Taxisweg im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche – Fuß- und Radweg festgesetzt.
Hinsichtlich des Schulbusverkehrs ist für den morgendlichen Verkehr aus Richtung Süden ein Busausstieg im Westen des Plangebietes an der Feistlestraße vorgesehen. Der Busausstieg für den aus Richtung Norden kommenden Busverkehr soll an der Augsburger Straße, also außerhalb des Plangebietes erfolgen. Mittags soll der Buseinstieg zentral an der Feistlestraße erfolgen, ein Buseinstieg in der Augsburger Straße ist nicht vorgesehen.
Die 8 im Südosten des Plangebiets an der Bürgermeister-Wallner-Straße gelegenen Stellplätze sollen laut Verkehrswegekonzept als Kurzhaltezone für Eltern dienen, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen („Kiss & Run-Zone“).  

Abstimmungsergebnis 13 : 0

    1. Stadtwerke Füssen, Schreiben vom 7. August 2020
Die Löschwasserversorgung ist nach W 405 mit 96m2/2h als Grundschutz und unter dem ausdrücklichen Hinweis des Wasserversogers, der anzuwenden Risikoanalyseannahme des technischen Regelwerkes W 1001 (A) im Normalbetrieb der SWF, soweit gesichert.

Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Löschwasserversorgung nach Ansicht der Stadtwerke Füssen gesichert ist.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

    1. Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 14. August 2020
Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Kempten bestehen unter Berücksichtigung der nachfolgend fachlichen Vorgaben keine grundsätzlichen Einwände zu der vorgelegten Planung.
Altlasten und Bodenschutz:
Anfallender Aushub ist aufgrund der innerörtlichen Lage des für die Bebauung vorgesehenen Grundstücks vor der Entsorgung entsprechend zu untersuchen.

Beschluss:
Der Bebauungsplan enthält einen Hinweis zur Untersuchung von anfallendem Aushub sowie zum Umgang mit schadstoffbelastetem Boden und Aushub bei den Bauarbeiten.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Gewässerschutz:
Nach wasserwirtschaftlichen Grundsätzen soll die Niederschlags-wasserbeseitigung vorzugsweise durch Versickerung erfolgen und damit zur Grundwasserneubildung beitragen. Hierbei ist eine breitflächige Versickerung (muldenförmige Ausbildung) über den bewachsenen Oberboden anzustreben. Sollte eine Versickerung aus fachlichen Gründen nicht möglich sein (z. B. undurchlässige Böden), so ist das anfallende Niederschlagswasser gedrosselt in oberirdische Gewässer einzuleiten.
Für die Niederschlagswasserentsorgung sind grundsätzlich das DWA Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“, das DWA Arbeitsblatt A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ und ggf. die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung NWFreiV sowie die dazugehörigen Technischen Regeln TRENGW bzw. TRENOG zu beachten.

Beschluss:
Der Bebauungsplan bedingt keine Änderung der bisherigen Niederschlagswasserbewirtschaftung im Plangebiet. Dennoch enthält die Begründung des Bebauungsplanes vorsorglich einen Hinweis auf die empfohlenen Regelwerke.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


  1. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

  1. Weitere Änderungen des Entwurfes anlässlich des Baugenehmi-gungsverfahrens

  • Erweiterung Geltungsbereich unter Einbeziehung der umliegenden Verkehrsflächen mit entsprechenden Festsetzungen (s. o. 4.6 und Planzeichnung)
  • Anpassung der maximal zulässigen Grundfläche (GR, dto. s. o.)
  • Festsetzung einer Baugrenze 2 für überdachte Fahrradstellplätze, überdachte Tretrollerstellplätze, Bushaltestellen, überdachte Müllhäuser, Carports, Garagen und Schuppen
  • Anpassung der Baugrenze 1 auf die aktuelle Gebäudeplanung

Beschluss:
Der Planungs-, Bau- Umwelt- und Verkehrsausschusses billigt die entsprechenden Änderungen, wie sie aus dem vorgelegten zweiten Entwurf ersichtlich sind.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Dr. Martin Metzger möchte wissen wie es künftig mit dem Taxisweg geregelt ist. Da bisher das Gymnasium über diesen Weg angefahren wird bei Anlieferungen. Auch Eltern nutzten diesen Weg.

Herr Wolpert teilt mit, dass dies künftig nur noch mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung möglich ist. Diese Ausnahmegenehmigung erhalten die Anlieger, um Ihre Stellplätze weiter anfahren zu dürfen, bzw. das Gymnasium für Anlieferungen. Generell handle es sich aber dann um einen Fuß- und Radweg. Dies ist auch im Bebauungsplan so festgehalten.

Andreas Eggensberger erkundigt sich ob bei dem Anwohnergespräch am 14.10.2020 Einverständnis herrschte.

Armin Angeringer sagt im Prinzip ja. Die Beteiligung bei der Veranstaltung fiel sehr dürftig aus, aber es wurde im Vorfeld von der direkt an den Fahrradabstellplatz angrenzenden Eigentümergemeinschaft ein Schreiben verfasst und auf deren Anregungen wurde eingegangen.

Danach wurde der Verfahrensbeschluss gefasst:

  1. Verfahrensbeschluss

Beschluss:
Der Planungs-, Bau- Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ (Stand der Planunterlagen: 17. November 2020) und die damit verbundene Erweiterung des Geltungsbereiches mit der Maßgabe, dass Kling Consult die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest“ wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Kling Consult beteiligt die Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Die Fenster wurden von 17.46 Uhr bis 17.49 Uhr geöffnet zum Lüften.

Beschlussvorschlag

Siehe Einzelbeschlüsse oben unter „Sachverhalt“

Beschluss

Siehe Einzelbeschlüsse oben unter „Sachverhalt“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5
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5.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

1.        Neubau eines Carports, Breitenbergstraße 13, Gemarkung Weißensee
2.        Einbau von zwei Löschwasservorratsbehälter, Hiebelerstraße 6, Gemarkung Füssen
3.        Errichtung einer Terrassenüberdachung, Knöringenstraße 7, Gemarkung Füssen
4.        Errichtung eines Carports mit 2 Stellplätzen, Simpert-Kramer-Straße 19, Gemarkung Weißensee
5.        Nutzungsänderung: Wohnung in Ferienwohnung, Mariahilfer Straße 7, Gemarkung Füssen
6.        Nutzungsänderung: Wohnung in Ferienwohnung, Thanellerstraße 2, Gemarkung Weißensee
7.        Neubau einer Fahrzeughalle auf dem Flurstück 1441 für gewerblichen Fuhrpark, Moosangerweg 24, Gemarkung Füssen
8.        Neubau eines Siebenfamilienhauses mit Tiefgarage, Bildhauer-Sturm-Str. 14a, Gemarkung Füssen
9.        Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Hochstiftstraße 4, Gemarkung Füssen
10.        Anbau einer Fahrradgarage und Umnutzung von 4 Doppelzimmer in 2 Ferienwohnungen, Uferstraße 28, Gemarkung Hopfen am See
11.        Anbau einer Außentreppe und Ausbau Dachgeschoss, Frauensteinweg 27, Gemarkung Füssen


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2
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5.2.1. Anbau einer Haushälfte, Abt-Heß-Straße 3a, Fl.Nr. 1544/25, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Armin Angeringer erläutert o.g. genanntes Bauvorhaben. Es befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Mit dem reiheneckhausartigen Anbau entfallen 3 Stellplätze des hier genehmigten Carports. Für die Wohnnutzung müssen zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden.

Die formlose Planvorlage zeigt, dass das Grundstück für die angedachte Nutzung nicht mehr groß genug ist, um die Erweiterung städtebaulich vertretbar zu lösen.

Problematisch ist das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung (Gebäudelänge), nachdem in direkter Nähe keine vergleichbar langen Gebäude mehr vorhanden sind. Diese

Bedenken werden jedoch nach der Sitzungsvorbesprechung von den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu nicht geteilt.  

Die Stellplätze an der Straßenseite weichen von der Stellplatzsatzung ab und führen zu einer nachteiligen Lösung im Hinblick auf das Straßenbild (befestigte private Verkehrsflächen auf nahezu der gesamten Frontseite des Gebäudes). Die Abweichung von der Stellplatzsatzung sollte zur Vermeidung von Präzedenzfällen und aus Gründen des Ortsbildes nicht zugelassen werden.

Der an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück gelegene mittlere Stellplatz weist nicht die erforderliche Mindestlänge von 6 m auf. Dies könnte in einem Bauantrag ggf. noch geändert werden.

Das ursprünglich gesamtheitliche Baugrundstück wurde nach Ausfertigung des damaligen Genehmigungsbescheids geteilt. Die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 1544/4 erfolgt jetzt über das abgeteilte Grundstück Fl.Nr. 1544/25. Eine Sicherung der Zufahrt liegt nicht vor, so dass die Erschließung des rückseitigen Grundstücks nicht mehr gesichert ist.

Dies steht auch im Widerspruch zu Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO, wonach über eine (rechtlich gesicherte Wohnwege-) Zufahrt nur Wohnnutzungen erschlossen werden können, nicht aber gewerbliche Nutzungen. Der abgetrennte Bereich wird gewerblich genutzt.

Martin Dopfer möchte wissen, welche Alternativen sich Armin Angeringer vorstellt.

Armin Angeringer sagt, dass es nicht ganz leicht ist und deshalb auch keine Lösung vorgestellt werden kann.

Magnus Peresson frägt, ob es genehmigungsfähig ist oder nicht.

Armin Angeringer teilt mit, dass es genehmigungsfähig wäre wenn der Ausschuss der Abweichung von der Stellplatzsatzung zustimmt. Dies ist von Seiten der Verwaltung aber nicht zu begrüßen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

Die Fenster wurden von 18.07 Uhr bis 18.10 Uhr zum Lüften geöffnet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss begrüßt zwar grundsätzlich die Ausweitung einer Wohnnutzung in dem Bereich, beschließt aber, das kommunale Einvernehmen aus den im Sachverhalt genannten Gründen nicht in Aussicht zu stellen. Zu sichern ist die Zufahrt in den abgetrennten Bereich und die Stellplätze sind in einer satzungskonformen und städtebaulich vertretbaren Form nachzuweisen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss begrüßt zwar grundsätzlich die Ausweitung einer Wohnnutzung in dem Bereich, beschließt aber, das kommunale Einvernehmen aus den im Sachverhalt genannten Gründen nicht in Aussicht zu stellen. Zu sichern ist die Zufahrt in den abgetrennten Bereich und die Stellplätze sind in einer satzungskonformen und städtebaulich vertretbaren Form nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5.2.2. Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Nähe Fischerweg, Fl.Nr. 222, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.2

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert das Bauvorhaben anhand der Sitzungsvorlage.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das geplante Gebäude liegt noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, jedoch nicht mehr an einer Stelle, an der eine Bebauung vorgesehen wäre.
Der Standort schließt sich räumlich unmittelbar an die ausgewiesene Bebauung an. Städtebaulich erscheint die Lage daher noch vertretbar. Ob die Bebauung noch über eine Befreiung ermöglicht werden kann oder eine Bebauungsplanänderung (auf Kosten der Bauherren) erforderlich wurde mit dem LRA geklärt. Ergebnis: Es handelt sich um einen Eingriff in die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan geändert werden muss.

Zu sichern ist bei einer Zustimmung die Erschließung (Lage nach Teilung nicht an der Ortsstraße). Hinsichtlich der Zufahrt sind mehrere Lösungsansätze denkbar:

  1. Die Nutzung nur des verlängerten Fischerweges ist wegen der zu geringen Breite von nur ca. 1,9 m nicht ausreichend.
  2. Östlich des städtischen Fischerweges verläuft auf den privaten Grundstücken desselben Eigentümers der zur Bebauung vorgesehenen Fläche ein Feldweg, der als eigene Zufahrt vorstellbar wäre (mit Überquerung des Fischerweges im Bereich der neuen Hauszufahrt);
  3. Alternativ könnte der Feldweg zur Erweiterung des Fischerweges dienen. Dies erscheint im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer nicht optimal, soweit nicht eine gewisse Mindestbreite erreicht wird.
  4. Theoretisch wäre nach den Eigentumsverhältnissen eine eigene Hauszufahrt an der Westseite des Fischerweges und auf der Flur-Nummer der angedachten Bebauung möglich. Nachdem hierbei dann aber drei parallele Wege vorhanden wären wird dies nicht für sinnvoll erachtet.

Aus Sicht der Verwaltung ist Lösung 2) sinnvoll. Es würde sich hierbei um einen Wohnweg beschränkter Länge handeln (ca. 65 m), der im privaten Eigentum verbleiben kann, keine Widmung erfordert, aber eine Eintragung im Grundbuch. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei dieser Lösung in privater Hand. Die mit der Lösung verbundenen Querungsvorgänge des öffentlichen Geh- und Radwegs erscheinen vertretbar.

Evtl. Kosten von Anschlüssen an Wasser und Kanal sind privat zu übernehmen. Ein Anschluss kann voraussichtlich von der Breitenbergstraße geführt werden (nähere technische Überprüfung noch erforderlich) oder über überlange Hausanschlüsse von Süden her (genaue Trassenfestlegung und rechtliche Sicherung erforderlich).


Andreas Eggensberger möchte wissen welche Bedeutung das Trenngrün im Flächennutzungsplan hat.

Armin Angeringer erläutert daraufhin kurz die Bedeutungen der Flächen im Flächennutzungsplan. Nur wenn die Flächen in Ihre damalige Bestimmung geändert werden würden, bräuchte man auch ein Trenngrün. Dies könnte dann aber auch an anderer Stelle gemacht werden.

Christian Schneider berichtet, dass es sich um eine einheimische Familie handelt, die durch Familie, Jobs und Vereine fest mit Weißensee verwurzelt ist. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit einer Ortsabrundungsatzung oder eines einfachen Bebauungsplans bestünde, da die Familie gern den Anspruch auf die Fördergelder geltend machen würde und somit bis März 2021 beginnen müsste.

Armin Angeringer teilt mit, dass weder eine Ortsabrundungssatzung hier möglich sei, noch ein einfacher Bebauungsplan. Es sei aber wohl ein beschleunigtes Verfahren möglich.

Christoph Weisenbach findet es eine gute Sache, möchte aber wissen, ob es auch eine Baufertigstellungsverpflichtung gibt, bis wann der Bau errichtet werden muss und auch, dass weder Ferienwohnungen, noch Zweitwohnsitze erlaubt sind, bei einem evtl. Verkauf.

Armin Angeringer erläutert, dass dies in einem städtebaulichen Vertrag geregelt wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen mit Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht zu stellen. Die insoweit anfallenden Kosten einschließlich der zu sichernden Erschließung sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von den Bauherren zu tragen. Die Zufahrt soll gemäß o.a. Lösung 2) hergestellt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen mit Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht zu stellen. Die insoweit anfallenden Kosten einschließlich der zu sichernden Erschließung sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von den Bauherren zu tragen. Die Zufahrt soll gemäß o.a. Lösung 2) hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2.3. Neubau 4 Doppelhaushälften, Borhochstraße 1, Fl.Nrn. 978/3 und 978/6, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass das Objekt in letzter Zeit negativ aufgefallen ist, da beispielsweise keine Baustellensicherung erfolgt ist. Der Eigentümer wurde dazu angeschrieben und sicherte zu dies zu ändern.
Armin Angeringer erläutert weiter, dass im Jahre 2017 eine Baugenehmigung zur Umnutzung in 5 Reihenhäusern mit zwei Garagen erfolgte. Diese wurde vor kurzem vom Bauherren verlängert und fast zeitgleich der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 4 Doppelhaushälften eingereicht.
Der Neubau fügt sich ein. Die Errichtung eines Satteldaches über den Garagen wäre vorzuschlagen (Firstrichtung wie Wohnhäuser). Die Abweichung der Lage der beiden Stellplätze an der Straße von der Stellplatzsatzung ist nicht erforderlich und wird nicht zugelassen. Diese können stattdessen um 90° gedreht und wie die Nrn. 1 und 2 von Norden herangefahren werden. Der dazu notwendige Verkauf des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 kann soweit ersichtlich erfolgen (weitere Klärung erfolgt  noch). An dieser Stelle befand sich früher eine Trafostation. Diese wurde jedoch nach Genehmigung 2005 auf die andere Straßenseite versetzt, so dass die Fläche nicht mehr benötigt wird (Klärung bereits bei früherer Planung).  

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen, formuliert der Vorsitzende Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:


Die Fenster wurden von 18.25 Uhr bis 18.27 Uhr geöffnet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die Errichtung eines Satteldaches über den Garagen wird gefordert (Firstrichtung wie Wohnhäuser). Die Stellplätze Nrn. 7 und 8 sind um 90° zu drehen und wie die Nrn. 1 und 2 von Norden heranzufahren. Der dazu notwendige Verkauf des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 wird grundsätzlich weiter befürwortet.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die Errichtung eines Satteldaches über den Garagen wird gefordert (Firstrichtung wie Wohnhäuser). Die Stellplätze Nrn. 7 und 8 sind um 90° zu drehen und wie die Nrn. 1 und 2 von Norden heranzufahren. Der dazu notwendige Verkauf des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 wird grundsätzlich weiter befürwortet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2.4. Abbruch des bestehenden Hotel Berger, sowie Neuerrichtung eines Aparthotels, Alatseestraße 26, Fl.Nrn. 2742 und 2750/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.4

Sachverhalt

Die vor der Sitzung erstellte Sitzungsvorlage, sowie die weiteren Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass das geplante Projekt durch die Herren Singer persönlich dem Gremium vorgestellt wird und übergibt daher das Wort an die Herren Singer.

Peter Singer übergibt den Ausschussmitgliedern vorab die Projektmappe, auf die jetzt näher eingegangen wird und informiert weiter, dass inzwischen das Hotel Berger von der Firma erworben wurde.

Alexander Singer erzählt, dass das aktuelle Hotel Berger aus den 70er Jahren stamme und ziemlich in die Jahre gekommen sei und auch optisch eher ein „Schandfleck“ darstelle. Der Neubau fügt sich optisch schöner in die Umgebung ein. Betreiben soll es die Firma Alps Residence Holidayservice GmbH aus Österreich, die schon einige solcher Ferienanlagen unterhält. Weiter erläutert er, dass es sich hier um einen bonitätsstarken Partner handelt, der auch in der Coronazeit eine Steigerung von 30% zu verbuchen hat.

Peter Singer berichtet, dass ein Aparthotel mit 48 Appartements geplant sei, von denen die meisten 25-30 Quadratmeter groß sein werden. 4-5 Einheiten sollen durch eine Schiebetür verbindbar sein, falls der Bedarf von mehr Wohnraum bestünde. Für die 48 Einheiten sind 23 oberirdische Stellplätze und 35 Stellplätze in der Tiefgarage vorgesehen. Der Grundsatz des Apartment-Charakters ist, dass kein Essen angeboten wird und die Gäste weiter die umliegenden Bäcker, Metzger und Restaurants nutzen.

Andreas Eggensberger findet die Größe der Einheiten mit 25 Quadratmeter sehr klein, wenn jedes Zimmer auch mit einer kleinen Kochgelegenheit ausgestattet werden soll.

Alexander sicherte zu, dass man keine Zweitwohnungen wolle. Auch werden keine Wohnungen verkauft.

Peter Singer sagt dazu weiter, dass es sich um ein Anlegerhotel handle. Man kann somit einen Anteil am Hotel erwerben, ähnlich wie eine Aktie.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, wer sich denn das kaufen soll.

Peter Singer teilt mit, dass jeder der ein Stück Bad Faulenbach haben möchte, ein Apartment kaufen kann. Weiter berichtet er, dass aber kein Anspruch bestünde, dass man das Apartment zur Nutzung erhält, welches man gekauft hat. Außerdem erhält man jährlich eine Ausschüttung.

Christoph Weisenbach fragt bei Herrn Singer nach in welcher Art die einzelnen Einheiten im geplanten Gebäude verkauft werden.

Peter Singer teilt mit, dass die Einheiten in Wohnungseigentum, Teil- und Sondereigentum aufgeteilt werden und hierfür eine Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung erstellt wird und lässt ein maßstabsgetreues Modell, welches mit einem 3D-Drucker erstellt wurde durchgehen. Hier kann der Bestand herausgenommen werden und gegen den Neubau ersetzt werden. Der Bestand hat aktuell 6,5 Stockwerke und der Neubau soll insgesamt 5 Stockwerke erhalten, außerdem rückt der Neubau weiter zusammen, sodass ein größerer Abstand zu den Nachbargrundstücken entstehen wird, wie es aktuell beim Altbestand hat.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verteilt Desinfektionstücher, sodass bei der Weitergabe des Modells keine Ansteckung besteht.

Alexander Singer gibt an, dass es sich hierbei lediglich um einen Entwurf handle mit welchem in erster Linie die Art, Größe und der Nutzen angesprochen werden kann.

Ein Großteil des Gremiums ist mit dem Betreibermodell nicht einverstanden und findet den kastigen und massiven Bau nicht passend für Bad Faulenbach.

Thomas Scheibel berichtet, dass in den nächsten Jahren der Kfz-Verkehr in Bad Faulenbach ganz rausgenommen werden soll und möchte wissen, was dann mit der Tiefgarage passiert, die zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch gebaut werden muss.

Alexander Singer erläutert, dass dies in Serfaus auch so ist. Und hier werden die Tiefgaragen beispielsweise als Fitnessräume, Lagerräume, Schwimmbad oder andere zweitrangige Nutzungen umgenutzt.

Jürgen Doser erwähnt, dass das Projekt professionell vorgestellt worden ist, das geplante Objekt aber eher nach München passt als nach Bad Faulenbach ins Tal der Sinne.

Armin Angeringer informiert weiter, dass die Stadt Füssen 1/1000 Miteigentum an dem Objekt erhalten soll, womit ein gewisses Mitspracherecht besteht. Und dass über den Weg des Bebauungsplans die Möglichkeit besteht Lösungen anzubringen. So ist die Nutzung auch bei einem Betreiberwechsel o.ä. gesichert. Strittig kann nun sein, ob es sich bei den Appartements um Wohnungen im Sinne dieses Begriffes handelt. Nach der Planung sollen in den einzelnen Einheiten oder jedenfalls in deren Mehrzahl keine vollständigen Küchen eingerichtet werden, sondern lediglich eine eingeschränkte Ausstattung („Teeküche“). Von einer Überschreitung der Maximalzahl von sechs (Wohnungen) ist jedoch auszugehen. § 3 Abs. 2 regelt aber, dass in einem Bebauungsplan abweichende Regelungen getroffen werden können. In dieser Form kann das Vorhaben als Aparthotel zugelassen werden, weil über die Bauleitplanung weitere Regelungen zur Sicherung getroffen werden können um Zweitwohnungen im Rahmen der Möglichkeiten zu verhindern.
Im Einzelnen wird Folgendes vorgeschlagen:

  1. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt eine entsprechende Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung (z. B. SO Hotel bzw. Beherbergungsbetrieb). Eine anderweitige Wohnnutzung mit Ausnahme einer evtl. Wohnung oder Zimmer für Betriebspersonal wird ausgeschlossen.
  2. Begleitend ist ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB abzuschließen, in dem Näheres weiter geregelt wird, u. a.
    - die Vermietung der Appartements über einen Betreiber; ein entsprechendes namhaftes
       Unternehmen liegt bereits vor;
    - Vorlage eines längerfristigen Betreibervertrages;
    - Vorlage einer Sicherheitsleistung (Bürgschaft) zum Durchführungsvertrag;
    - Vereinbarung von Vertragsstrafen bei Verstößen.
  3. Fremdenverkehrsdienstbarkeit im Grundbuch; Beschränkung der Eigennutzung der Eigentümer auf einen entsprechenden Zeitraum wie 6 Wochen/Jahr, im übrigen Vermietung über den Betreiber.
  4. Eintragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen zur dauerhaften
    Mitentscheidung über die Weiterführung in der angedachten Form.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

Ein Einfügen nach § 34 BauGB ist bei der geplanten Größe des Gebäudes nicht gegeben. Die Lösung über einen Bebauungsplan ohne Änderung des Gebäudes (Verkleinerung oder Aufteilung in getrennte Baukörper) wird als kritisch bewertet. Es wird bezweifelt, dass die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.

Dr. Martin Metzger spricht sich dafür aus, über diesen Tagesordnungspunkt abzustimmen. Es ist gegenüber den Mitbürgern und den anderen Tagesordnungspunkten, bei denen dann die Zeit eingespart werden muss unangebracht so lange zu diskutieren.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert den Beschlussvorschlag:

Die Fenster wurden von 18.45 Uhr bis 18.50 Uhr geöffnet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich den geplanten Ersatzbau als Aparthotel. Voraussetzung ist die Regelung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Kostenübernahme im Durchführungsvertrag und Sicherung der Zweckbestimmung über die im Sachverhalt (Punkte 1 bis 4) genannten Maßnahmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen ist nachzuweisen.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich den geplanten Ersatzbau als Aparthotel. Voraussetzung ist die Regelung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Kostenübernahme im Durchführungsvertrag und Sicherung der Zweckbestimmung über die im Sachverhalt (Punkte 1 bis 4) genannten Maßnahmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen ist nachzuweisen.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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5.2.5. Nutzungsänderungen, Breitenbergstraße 14, Fl.Nr. 241/33, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.2.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Armin Angeringer erörtert kurz die Sitzungsvorlage.
Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1971 setzt die maximale Zahl der Wohneinheiten auf zwei fest.
Das Gebiet ist als reines Wohngebiet festgesetzt.

Im Gebäude wurden insgesamt vier Wohneinheiten genehmigt. Es liegt die formlose Anfrage eines Kaufinteressenten vor, der die Wohnungen teilweise als Ferienwohnungen vermieten möchte. Eine der Wohnungen soll der Dauervermietung dienen.

Aufgrund der Lage im WR muss der Nutzungsschwerpunkt bei der Nutzung zum dauernden Bewohnen liegen. Es können also maximal 2 WE als Ferienwohnung genutzt werden, wobei diese nur den kleineren Teil der Gesamtwohnfläche umfassen dürfen. Die Ausnahme zur Umnutzung in eine Ferienwohnung muss in einem Antrag auf Baugenehmigung beantragt und begründet werden.

Seitens des Landratsamtes wird dieser Vorschlag bestätigt.

Armin Angeringer teilt weiter mit, dass es in diesem Baugebiet schon die ein oder andere Ferienwohnung gibt und ganz aktuell eine Ferienwohnung in der Breitenbergstraße 19 genehmigt wurde. Weiter berichtet er, dass parallel eine weitere Anfrage für dieses Objekt eingereicht wurde bei der 3 von den 4 genehmigten Wohneinheiten in Ferienwohnungen umgenutzt werden sollen.  Auch diesem Kaufinteressenten wird mitgeteilt, dass maximal 2 Ferienwohnungen der vier Wohnungen umgenutzt werden dürfen und die dauergenutzten Wohnungen den größeren Anteil der Wohnfläche im Gebäude umfassen müssen.

Peter Hartung spricht sich dafür aus, dass o.g. Vorhaben abzulehnen.

Christian Schneider bittet noch um Prüfung, ob der Carport genehmigungskonform errichtet wurde.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen: Als Ferienwohnungen dürfen maximal zwei der vier Wohnungen genutzt werden. Die dauergenutzten Wohnungen müssen den größeren Anteil der Wohnfläche im Gebäude umfassen.

Jürgen Doser nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht zu stellen: Als Ferienwohnungen dürfen maximal zwei der vier Wohnungen genutzt werden. Die dauergenutzten Wohnungen müssen den größeren Anteil der Wohnfläche im Gebäude umfassen.

Jürgen Doser nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Siehe Abstimmungsergebnis, der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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5.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3
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5.3.1. Tektur zum Bauantrag, Erweiterung des Outdoor Hochseilgartens MIKADO nach Norden am Sportmarkt in Füssen, Steinbrecherstraße, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Armin Angeringer verliest kurz die Sitzungsvorlage zu o.g. Bauvorhaben.

Mit der Erweiterung soll eine zweite Kletterebene geschaffen und somit die Attraktivität der Anlage gesteigert werden.

Das Vorhaben ist nach dem Bebauungsplan W 20 zulässig. Die Widmung ist zum Vollzug bereits vorgemerkt.

Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurden bei der Sitzungsvorbesprechung keine Bedenken geäußert, sondern sogar die Behandlung im Wege der Genehmigungsfreistellung in Erwägung gezogen (nicht beantragt).

Dr. Martin Metzger teilt dem Gremium mit, dass der Sportmarkt mit Salami Taktik gerade was die Parkplatzflächen anginge unaufhörlich wachse, hier sollte grundsätzlich nochmal eine Prüfung stattfinden.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Die Fenster wurden von 19.10 Uhr bis 19.13 Uhr geöffnet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5.3.2. Dachsanierung mit Einbau einer Gaube, Eschach 22, Fl.Nr. 67/14, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Die Sitzungsvorlage wird kurz von Armin Angeringer vorgestellt.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die Gaube dient nach den Planangaben der Einrichtung eines Büroraumes im DG und der Höhe des Treppenzugangs. In gestalterischer Hinsicht überzeugt die Lage des Fensters im Treppenbereich nicht; sie ist aber funktional bedingt (Änderung ist abgestimmt; Tekturaufkleber folgt).

Insgesamt ist das Vorhaben aber nach § 34 BauGB zulässig.

Nachdem keine Wortmeldung eingeht, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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5.3.3. Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Gastronomie und Betreiberwohnung für best. Wohnmobilplatz, Abt-Hafner-Straße 7a, Fl.Nr. 1431, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3.3

Sachverhalt

Armin Angeringer stellt das o.g. Bauvorhaben kurz vor.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Es handelt sich um das Grundstück, auf dem erfolglos versucht wurde, im Klagewege die Errichtung eines Hotels durchzusetzen.

Es ist ein Blechdach geplant, hier ist aus Sicht der Verwaltung auf eine Ziegeleindeckung zu bestehen, wie es der Bebauungsplan vorschreibt.

Das Vorhaben ist grundsätzlich zulässig; die Begründung für die abweichende Dacheindeckung überzeugt allerdings nicht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter trägt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.

Die Fenster wurden von 19.23 Uhr bis 19.25 Uhr geöffnet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Dacheindeckung ist aber in bebauungsplankonformer Weise auszuführen.

Auf die Beschränkung der Übernachtungsdauer von Gästen aufgrund  der Lage im GE wird hingewiesen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Dacheindeckung ist aber in bebauungsplankonformer Weise auszuführen.

Auf die Beschränkung der Übernachtungsdauer von Gästen aufgrund der Lage im GE wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.4. Nutzungsänderung ehemaliges Gästehaus, Wohnungen in Pensionszimmer, Abstimmung über Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu vom 21.10.2020, Weidachstraße 15, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3.4

Sachverhalt

Das o.g. Vorhaben wird kurz von Armin Angeringer erörtert. Stellungnahme vom Landratsamt Ostallgäu siehe für angemeldete Nutzer im Ratsinformationssystem. Das Landratsamt teilt mit, dass die zuletzt beschlossene Verweigerung des Einvernehmens rechtlich nicht begründet ist. Die Stadt Füssen wird aufgefordert, erneut über die Erteilung zu entscheiden; es wurde angekündigt, anderenfalls das Einvernehmen zu ersetzen.
Auf die Stellplätze ist in der Stellungnahme vom Landratsamt nicht näher eingegangen worden. Da diese teilweise in der Tiefgarage auf der Fl.Nr. 3076/1 nachgewiesen werden ist hier eine Dienstbarkeit einzutragen. Das Landratsamt sicherte hier aber zu, dies ggf. als Auflage im Bescheid festzuhalten. Die Umsetzung und Kontrolle liegt aber nicht in unserer Hand.

Magnus Peresson teilt mit, dass es ihm ein Anliegen sei, dass das Haus in seiner äußeren Form nicht beschädigt wird, da es sich um einen ortsbildtragenden Bau handle.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass dies dem Eigentümer mitgeteilt wird.

Andreas Eggensberger möchte wissen wie wir dann den Beschlussvorschlag formulieren.

Armin Angeringer erläutert, dass das kommunale Einvernehmen zu den planungsrechtlichen Gegebenheiten nach § 34 BauGB erteilt werden kann, nicht aber zur Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bittet das Gremium um Abstimmung des von Herrn Angeringer formulierten Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den planungsrechtlichen Gegebenheiten nach § 34 BauGB zu erteilen, nicht aber zur Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den planungsrechtlichen Gegebenheiten nach § 34 BauGB zu erteilen, nicht aber zur Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.5. Tektur zur Baugenehmigung vom 10.07.2019, Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Einbau Dachgauben in die Treppenhäuser 1, 2 und 3, Abstimmung über Stellungnahme Landratsamt Ostallgäu vom 27.10.2020, Enzianstraße 1, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 5.3.5

Sachverhalt

Armin Angeringer stellt kurz das o.g. Vorhaben vor. Stellungnahme vom Landratsamt Ostallgäu siehe für angemeldete Nutzer im Ratsinformationssystem. Das Landratsamt teilt mit, dass die zuletzt beschlossene Verweigerung des Einvernehmens rechtlich nicht begründet ist. Die Stadt Füssen wird aufgefordert, erneut über die Erteilung zu entscheiden; es wurde angekündigt, anderenfalls das Einvernehmen zu ersetzen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass der Bauherr darum bat ihn in der Endphase zu unterstützen und formuliert den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 13.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 13.10.2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 13.10.2020 wird genehmigt.

Peter Hartung nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil, da er bei der letzten Sitzung nicht anwesend war.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 13.10.2020 wird genehmigt.

Peter Hartung nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil, da er bei der letzten Sitzung nicht anwesend war.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 17.11.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Ländeweg oberhalb des Lechs
Magnus Peresson spricht an, dass am Ländeweg oberhalb des Lechs ein Elektrozaun aufgestellt worden ist. Reste des Zauns befinden sich noch vor Ort und beeinträchtigen den Weg.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass er gleich Herrn Fuchs vom Bauhof vorbei schicken wird.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Die Fenster wurden von 19.38 Uhr bis 19.40 Uhr geöffnet.
 

Der Vorsitzende schließt um 19:40 die Sitzung, nachdem keine weitere Wortmeldung mehr vorliegt.

Datenstand vom 07.12.2020 09:31 Uhr