Datum: 09.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenhaus, Weißensee-Roßmoos
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:33 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sportförderung; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine
2 Schaffung und Bereitstellung eines (öffentlichen) WLAN-Netz an öffentlichen Plätzen im Gemeindegebiet
3 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Beschaffung von Raumluftfiltern für Einrichtungen von SeniorInnen
4 Bekanntgaben & Informationen
5 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 10. November 2020
6 Anträge, Anfragen
6.1 Nistmöglichkeiten für Störche

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1. Sportförderung; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen vom 29.06.2011 können Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

1. Übungsleiterzuschüsse (Ziffer III.1)
2. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (Ziffer III.2)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe (Ziffer III.3)
4. Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten (Ziffer III.4)
5. Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen (Ziffer V)


Nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen Füssener Sport- und Schützenvereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe des Staatszuschusses und eine Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 30 v.H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Berechnung der Grundförderung je Jugendlicher:
30 v.H. aus 33.800,00 € = 10.140,00 € : 2.112 Jugendliche  = 4,80 € je Jugendlicher

Bei den Übungsleiterzuschüssen hat das Landratsamt Ostallgäu im Jahr 2020 den Vereinen neben der Vereinspauschale zusätzlich einen „Sonderfonds Corona-Pandemie“ gewährt.  

Folgende Sport- und Schützenvereine haben Zuschüsse nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien beantragt:


Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,80 €
je Jugendlicher
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss incl. Sonderfonds Corona-Pandemie
in EUR
Zuschüsse nach III.1 und 2 SportFöR in EUR
EV Füssen
286
1.372,80
7.937,30
9.310,10
TSG Füssen
366
1.756,80
5.737,28
7.494,08
DAV Sektion Füssen
657
3.153,60
-
3.153,60
FC Füssen
224
1.075,20
6.743,08
7.818,28
Reha-Sportverein Füssen
-
-
1.545,99
1.545,99
TTC Füssen
97
465,60
2.003,90
2.469,50
Füssener Royal Bavarians
38
182,40
1.967,94
2.150,34
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
17
81,60
1.028,34
1.109,94
Segelclub Füssen-Forggensee
58
278,40
1.816,56
2.094,96
Luftsportverein Füssen
10
48,00
910,02
958,02
Reit- und Fahrverein Füssen
16
76,80
1.809,60
1.886,40
Ski-Club Füssen
83
398,40
-
398,40
Schützengesellschaft Weißensee
8
38,40
-
38,40
Curling Club Füssen
24
115,20
2.218,50
2.333,70
TC Hopfen am See
9
43,20
-
43,20
1.Ruderclub Forggensee
2
9,60
1.487,70
1.497,30
SV Weißensee
207
993,60
-
993,60
Schachclub Füssen 2017
10
48,00
439,64
487,64

Summe

2.112

10.137,60

35.645,85

45.783,45


Die nach den Sportförderungsrichtlinien zu gewährenden Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter und die Grundförderung für Jugendliche in Höhe von insgesamt 45.783,45 € übersteigen den Haushaltsansatz (33.800,- €) um 11.983,45 €.

Grund hierfür ist der im Jahr 2020 vom Landratsamt Ostallgäu gewährte „Sonderfonds Corona-Pandemie“ bei den Übungsleiterzuschüssen für 13 Vereine. Aufgrund dieses Sonderfonds sind die Übungsleiterzuschüsse von im letzten Jahr 16.216,18 € auf dieses Jahr 35.645,85 € gestiegen, womit allein schon durch die Übungsleiterzuschüsse überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.845,85 € entstehen.

Neben diesen 13 Vereinen haben noch 5 weitere Vereine, denen keine Übungsleiterzuschüsse und damit kein „Sonderfonds Corona-Pandemie“ gewährt wurde, eine Grundförderung für Jugendliche beantragt.

Im einzelnen:

DAV Sektion Füssen                        3.153,60 €
Ski-Club Füssen                              398,40 €
Schützengesellschaft Weißensee             38,40 €
TC Hopfen am See                             43,20 €
SV Weißensee                           993,60 €
Insgesamt                                4.627,20 €        


Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird deshalb vorgeschlagen, den 13 Vereinen, denen Übungsleiterzuschüsse in Höhe des Staatszuschusses zustehen (Landratsamt Ostallgäu), in diesem Jahr keine Grundförderung für Jugendliche zu gewähren.

Die restlichen 5 Vereine, die keine Übungsleiterzuschüsse erhalten, kommen hingegen in den Genuss einer Grundförderung für Jugendliche lt. obiger Berechnung.

Im Haushalt 2021 ist deshalb ein Betrag in Höhe von 40.300 € anzusetzen (+ 6.500 € gegenüber dem Vorjahr).

Die von den Vereinen beantragten sonstigen Zuschüsse nach Ziffer III.3, II.4 und V der Sportförderungsrichtlinien können aus haushaltsrechtlichen Gründen in diesem Jahr nicht gewährt werden. Ergänzend hierzu eine Gesamtübersicht über die Anträge für eine Sonderförderung für Wettkämpfe, Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten und Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen:


Sonderförderung für Wettkämpfe / Zuschüsse Anmietung Sportstätten
 in EUR
Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportstätten in EUR
EV Füssen
53.000,00

TSG Füssen
3.116,02

FC Füssen
581,40
Instandhaltungskosten 35.595,74
Reha-Sportverein Füssen
2.700,97

TTC Füssen

Sanierung Treppenabgang und Terrasse 2.706,00
Füssener Royal Bavarians
778,00

Füssen-Schwangauer Karate Dojo
1.186,00

Schützengesellschaft Weißensee
718,56
Anschaffung Zeitmesseinheit und Pfeilfangnetze für Bogenschießen in der Halle 5.000,00
TC Hopfen am See
2.100,00
Instandsetzung der Anlage 3.477,16


Unter Berücksichtigung des „Sonderfonds Corona-Pandemie“ schlägt die Verwaltung Gesamtzuschüsse wie folgt vor:
 
Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,80 €
je Jugendlicher
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss incl. Sonderfonds Corona-Pandemie
in EUR
Zuschüsse nach III.1 und 2 SportFöR in EUR
EV Füssen
286
-
7.937,30
7.937,30
TSG Füssen
366
-
5.737,28
5.737,28
DAV Sektion Füssen
657
3.153,60
-
3.153,60
FC Füssen
224
-
6.743,08
6.743,08
Reha-Sportverein Füssen
-
-
1.545,99
1.545,99
TTC Füssen
97
-
2.003,90
2.003,90
Füssener Royal Bavarians
38
-
1.967,94
1.967,94
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
17
-
1.028,34
1.028,34
Segelclub Füssen-Forggensee
58
-
1.816,56
1.816,56
Luftsportverein Füssen
10
-
910,02
910,02
Reit- und Fahrverein Füssen
16
-
1.809,60
1.809,60
Ski-Club Füssen
83
398,40
-
398,40
Schützengesellschaft Weißensee
8
38,40
-
38,40
Curling Club Füssen
24
-
2.218,50
2.218,50
TC Hopfen am See
9
43,20
-
43,20
1.Ruderclub Forggensee
2
-
1.487,70
1.487,70
SV Weißensee
207
993,60
-
993,60
Schachclub Füssen 2017
10
-
439,64
439,64

Summe
(2.112)
964

4.627,20

35.645,85

40.273,05

Beschlussvorschlag

Es werden Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 40.273,05 € gewährt.

Zusätzlich wird ein sonstiger Zuschuss von je 1.000,00 € der Schützengesellschaft Weißensee sowie dem Tennisclub Hopfen am See gewährt.
Somit erhöht sich die Höhe der Zuschüsse auf 42.273,05 €.

Diskussionsverlauf

Markus Gmeiner führt aus, dass die Schützengesellschaft Weißensee und der Tennisclub Hopfen sehr geringe Zuschüsse erhalten. Aus diesem Grund schlägt er vor, den beiden Vereinen je 1.000,00 € als sonstige Zuschüsse zu gewähren.

Christian Schneider stellt das von Markus Gmeiner vorgeschlagene als Antrag. Jeder der beiden Vereine sollte 1.000,00 € als sonstigen Zuschuss erhalten.

Beschluss

Es werden Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 40.273,05 € gewährt.

Zusätzlich wird ein sonstiger Zuschuss von je 1.000,00 € der Schützengesellschaft Weißensee sowie dem Tennisclub Hopfen am See gewährt. Somit erhöht sich die Höhe der Zuschüsse auf 42.273,05 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Schaffung und Bereitstellung eines (öffentlichen) WLAN-Netz an öffentlichen Plätzen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Trotz bzw. nach Inbetriebnahme der beiden Mobilfunksender Galgenbichl und Fischerbichl waren 2019 bei der Stadt Füssen zahlreiche Beschwerden über ungenügende Verbindungsqualitäten wie auch Kapazitätsdefizite gemeldet worden. Die Beschwerdeführer waren Füssener Bürger, Gäste und Gewerbetreibende. Betroffene Gebiete waren vor allem innerstädtische (Altstadt)Bereiche und touristisch bedeutsame Orte.

Von den dem führenden Telekommunikationsunternehmen wurde auf Nachfrage der Stadt Füssen Kapazitätsengpässe in den Mobilfunknetzen angegeben. Aufgrund der hohen Auslastung der Standorte durch die anwesenden Touristen sei keine bessere Versorgung möglich.


Lösungsvorschläge – Alternativen:

Für die Qualität der Mobilfunknetze sind die Betreiber zuständig. Die Stadtverwaltung hat nach Möglichkeiten gesucht, wie ergänzend die Auslastungsspitzen gemildert werden können. Fündig geworden ist man durch Möglichkeiten im WLAN-Bereich. Speziell festzulegende Innen- wie Außenräume könnten zusätzlich durch Einrichtung eines WLAN versorgt werden.
Ein eigenes WLAN-Netz bietet dabei einige Vorteile:

  • Ergänzung zum Mobilfunk für Datentransfer,
  • Einrichtung auf ausgewählte, lokale Hotspots möglich,
  • die Nutzung kann für die User betreiberunabhängig erfolgen,
  • tageszeitliche Beschränkungen und in der Nutzungsdauer möglich,
  • Möglichkeit zur Übermittlung aktueller lokaler Informationen oder touristischer Hinweise auf der Startseite,
  • große Variabilität in der Zurverfügungstellung des WLAN-Netzes: die Nutzung kann gebührenfrei oder auch nach Ablauf einer gewissen kostenlosen Zeitdauer gebührenpflichtig angeboten werden,

Solche öffentliche, kostenlose WLAN-Bereiche gibt es bereits in Füssen als indoor-Anlagen. In der Zulassungsstelle und bei der Polizei ist der Zugang zum Internet frei möglich. Diese Anlagen sind mittels Bayern-WLAN eingerichtet worden.

Das Projekt Bayern-WLAN war vom Freistaat initiiert worden, um mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien Bayern-WLAN-Hotspots ausgerüstet zu sein und damit diesbezüglich die Spitzenstellung unter den Bundesländern zu erreichen. Bayern-WLAN bot dazu einmalig eine begrenzte Förderung in der Anzahl und Förderhöhe (max. 4 Standorte mit max. 2.500 €) mit lokaler und überregionaler Bedeutung an. Partner im Bayern-WLAN ist dabei fix Vodafone, mit dem die Nutzungsverträge abzuschließen waren.

Vergleiche haben gezeigt, dass die Bayern-WLAN-Netze trotz Förderung nicht unbedingt die wirtschaftlich beste Wahl sein müssen.

Es gibt alternative Anbieter, die eine Konzeptionierung, Herstellung und Wartung solcher WLAN-Einrichtungen durchführen und deren Kosten langfristig durch günstigeren Betrieb und Unterhalt wirtschaftlicher kommen.

Die Stadtverwaltung hat deshalb Kontakt zu Hotsplots und ITXpert aus Rieden aufgenommen. Im ersten Schritt wurden Hotspot-Bereiche in Füssen, Bad Faulenbach, Hopfen und Weißensee festgelegt, für die man eine Unterstützung und Verbesserung zum Mobilfunk erreichen könnte.

Diese waren:

  1. Reichenstraße
  2. Kaiser-Maximilian-Platz
  3. Schrannenplatz
  4. SkateBikePark
  5. Lechhalde bis König-Ludwig-Promenade
  6. Klosterhof
  7. Hohes Schloss
  8. Bundesstützpunkt
  9. Hopfen, Uferpromenade
  10. Freybergpark und Bahnhofvorplatz
  11. Badeplatz Weißensee
  12. Touristeninfo Weißensee
  13. Oberseebad und Mitterseepark
 
Im nächsten Schritt hat ITXpert für diese Bereiche ein Angebot für die Einrichtung und Betrieb eines WLAN ermittelt. Es sind dabei eine Wahl aus zwei möglichen Varianten zu treffen:

  • Variante 1: eine Internetanbindung pro Versorgungsbereich
  • Variante 2: eine zentrale Internetanbindung und Verteilung per Richtfunk

Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Varianten muss durch den Ausschuss erfolgen. Die Argumente kann Hr. Gerber von ITXpert, Rieden den Ausschussmitgliedern berichten, ebenso näheres zu inbegriffenen Kosten und denen die noch zusätzlich von der Stadt Füssen erbracht werden müssen.

Vorteile Variante 1:
  • Weniger komplexe Lösungen
  • Jeder Versorgungsbereich für sich
  • Geringere Investitionskosten

Vorteile Variante 2:
  • Zentrale Internetanbindung kann leichter skaliert werden
  • Höherwertige Internet-Access-Produkte der Provider sind optional möglich
  • Die Bandbreite der zentralen Anbindung steht allen Standorten zur Verfügung
  • Geringere laufende Kosten der Internetanbindung
  • Das Verteilnetz kann von der Stadt-IT als Infrastruktur mitbenutzt werden

Weitere Hinweise zu Ausführung und Kosten:

  • Die Bereitstellung der Internetanbindung kann wahlweise über HOTSPLOTS oder über eine einige bzw. Vorhandene Anbindung realisiert werden
  • Nicht berücksichtigt sind Maßnahmen in und an den Gebäuden für Infrastruktur (Verkabelung) und Netzwerkverteiler.
  • An den Montageorten der Sender ist bauseits eine Stromversorgung bereitzustellen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Planung.
  • Die Geräte sind in der Regel für Wand und Mastmontage vorbereitet. Besondere Montagesituationen sind bauseits bereitzustellen. Details dazu ergeben sich aus der Planung
  • Für die Montage der Sender sind bauseits geeignete und BG zugelassene Hebe- Steigvorrichtungen zur Verfügung zu stellen.

  • Bei zeitgleicher Umsetzung mehrerer Standorte reduzieren sich die Planung/Projektleitungskosten.
  • Die laufenden Kosten von HOTSPLOTS reduzieren sich mit der Anzahl von Anschlüssen (Staffelpreis).
  • Kosten für "Konzept / Planung / Projektleitung" ist Festpreis. Geräte und Material wird nach Verbrauch abgerechnet. Montage und Inbetriebnahme mit Test, Dokumentation und Übergabe nach Stundenaufwand auf Basis eines Leistungsnachweises.
  • Nach der Konzepterstellung und Planung erfolgt ein aktualisierest Angebot mit den genauen Mengen und detaillierten Angaben für die bauseitigen Voraussetzungen an jeder Geräteposition.
  • Die optionale Wartung beinhaltet Wartung und Überwachung - Reparatur, Austauschgeräte und Ersatzteile nach Aufwand. Die Kosten reduzieren sich bei der Realisierung mehrerer Versorgungsbereiche (Staffelpreis).

Alternativ zum vorliegenden Konzept mit den beiden Varianten wäre auch noch zu prüfen, ob und inwieweit die Stadt Füssen hier dem Angebot von Bayern-WLAN nähertreten will. Dort stellt sich die Situation wie folgt dar:

Die Ausstattung öffentlicher Plätze kann generell über das sog. „Bayern-WLAN“ bezuschusst werden. Die Entscheidung, welche Standorte mit BayernWLAN ausgebaut werden, wird den Kommunen überlassen.

Wie hoch die Bezuschussung ausfällt, kommt auf die Anzahl der Accesspoints an, die verbaut werden. Nach dem neuen Programm des Bayern-WLAN’s wird zwischen „Örtlichen und Regionalen Projekten“ unterschieden.
 
Örtliche Projekte:
Für den Ausbau von BayernWLAN können die Kommunen einer finanziellen Unterstützung für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 10.000 Euro brutto rechnen. Pro 2.500 Euro brutto wird der Ausbau eines Accesspoints erwartet. Bereits erhalten Zuschüsse für kommunale Standorte werden angerechnet.

Regionale Projekte:
Hierbei handelt es sich um Standorte mit herausragendem regionalen Charakter (Wirkung geht über die Grenzen Ihrer Kommune hinaus, was bei den meisten Standorten bei uns der Fall wäre). Wie bei den örtlichen Projekten kann auch hier bei einem Ausbau von mindestens vier Accesspoints eine finanzielle Unterstützung für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 10.000 Euro brutto gewährt werden. Es können mehrere Regionale Projekte beantragt werden.

Bei Bedarf können auch gerne mehr als vier Accesspoints an einem Standort gebaut werden.

Insgesamt scheint das Angebot des Bayern-WLANS durchaus attraktiv sein zu können. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst von dem kostenlosen Beratungsangebot des Bayer. WLAN-Zentrums Gebrauch zu machen und erst danach den konkreten Umsetzungsbeschluss zu fassen bzw. die Entscheidung zu treffen.

Welche Arbeiten auf die Stadt zukommen, steht erst nach der Ortsbegehung fest. Ob ein Ausbau mit BayernWLAN wirtschaftlicher ist, kann erst dann geprüft werden. Die Kommune erhält Zuschüsse für die Ersteinrichtung und mit den Mietkosten der Accesspoints erwirbt die Kommune ein Rundum-Sorglos-Paket.

Die monatlichen Mietkosten für einen Outdoor-Accesspoint betragen 23,00 € und für einen Indoor-Accesspoint 16,00 €. Pro Standort wird zusätzlich eine Grundgebühr in Höhe von 4,00 € fällig, unabhängig von der Anzahl der Accesspoints, die an dem Standort verbaut werden. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen MWST.

In diesen monatlichen Mietpreisen sind folgende Leistungen enthalten.
-        Störerhaftung
-        Jugendschutzfilter
-        Monitoring (sollte ein Accesspoint ausfallen kümmert sich Vodafone um die Reparatur oder Erneuerung des Accesspoints)

Näheres dazu im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Die WLAN-Versorgung bzw. Ausstattung der im Sachvortrag genannten Bereiche wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, neben der hierzu bereits vorgestellten Variante auch noch die Versorgung über das WLAN-Netz des Freistaates Bayern zu prüfen und dem Stadtrat sodann das Ergebnis bzw. einen entsprechenden Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Die WLAN-Versorgung bzw. Ausstattung der im Sachvortrag genannten Bereiche wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, neben der hierzu bereits vorgestellten Variante auch noch die Versorgung über das WLAN-Netz des Freistaates Bayern zu prüfen und dem Stadtrat sodann das Ergebnis bzw. einen entsprechenden Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Beschaffung von Raumluftfiltern für Einrichtungen von SeniorInnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf den beiliegenden Antrag der SPD-Stadtratsfraktion (Frau Ilona Deckwerth) und die Beratungen unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ in der Stadtratssitzung am 26. Januar 2021 verwiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass seitens der angefragten Heime weder Bedarf gesehen wird, noch dass die Stadt für diese Aufgaben zuständig wäre. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Antrag nicht näher zu treten.

Diskussionsverlauf

Zu Beginn der Beratungen informierte Ilona Deckwerth darüber, dass sie „ ie ungerechtfertigten Angriffe auf ihre Person im Zusammenhang mit diesem Antrag zurückweist und sich gegen dieses Vorgehen verwehrt. Leider, so Ilona Deckwerth weiter, wurde auf diese Weise eine Atmosphäre geschaffen, die es verhindert, sich mit dem Anliegen ihres Antrages sachlich zu befassen. Sie zog deshalb ihren Antrag zurück.

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4. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Jahresbericht 2020 der Stadtbibliothek ist online

Der Jahresbericht der Stadtbibliothek über das abgelaufene Jahr, das von den Corona bedingten Maßnahmen und Einschränkungen geprägt war, ist online auf der Website der Stadt Füssen unter https://stadt-fuessen.org/stadtbibliothek zu finden.

Wichtige Ergebnisse aus dem Jahresbericht sind (kurz zusammengefasst):
Obwohl die Bibliothek 12 Wochen geschlossen und keinerlei Ausleihe möglich war, sind die Nutzungszahlen im Vergleich zu 2019 leicht gestiegen. Die Mediennutzung ist damit seit 2015 ziemlich konstant, allerdings verschiebt sie sich zunehmend in Richtung der digitalen Angebote; lag der Anteil 2016 noch bei 5 %, sind es jetzt bereits 22 %.

Die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen haben sicher dazu beigetragen, dass die Ausleihzahlen der Kindermedien 2020 um über 13% gestiegen sind. Es gab sehr viele Rückmeldungen von Familien, die dankbar für das große Angebot der Stadtbibliothek sind. Genaue Zahlen und Daten unter o. g. Link.

Die Stadtbibliothek ist auch in Krisenzeiten ein verlässlicher Partner für Bildung und kulturelle Vielfalt.

Diskussionsverlauf

Peter Hartung erklärt, dass er seit einem Jahr Online-Nutzer sei. Das Programm allerdings sei sehr nutzerunfreundlich. Er bittet es etwas einfacher zu machen.

Ilona Deckwerth dankt für das große Engagement des Bibliotheksteams bei verschiedenen Leseprojekten und auch bei der Belieferung mit Lesestoff.

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5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 10. November 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 10. November 2020 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 10. November 2020 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 10. November 2020 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 6
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6.1. Nistmöglichkeiten für Störche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 09.02.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Christine Fröhlich spricht die Privatinitiative von Herrn Griegel (Vogelschutzbund) an, einen Nistplatz im Hohen Schloss zu schaffen. Leider sei dies jetzt aus versicherungstechnischen Gründen bzw. wegen des Brandschutzes nicht möglich.

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass Herr Griegel seine Unterstützung habe. Er bedauert außerdem die Eskalation zwischen ihm und der Feuerwehr. Gerne werde er ihn unterstützen.

Andreas Eggensberger berichtet, dass zwei Rechtsanwälte der Lions ihn bei seinem Vorhaben unterstützen.

Datenstand vom 19.04.2021 08:44 Uhr