Datum: 23.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenhaus, Weißensee-Roßmoos
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Beherbergungskonzept der Stadt Füssen; Vorstellung des aktuellen Entwurfsstandes
3 Sport- und Freizeitareal Weidach; Konkretisierung der Planung und Baufreigabe
4 Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße zur An- bzw. Umsiedlung verschiedener Handelsmärkte; Vorstellung (Vor-)/Entwurf; Billigung und Einleitung Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
5 Quartiersentwicklung "Achmühle - Füssen-Nord"; Vorstellung der Ergebnisse der natur- und immissionsschutzfachlichen Vorabschätzungen
6 Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen Aktueller Stand des Vergabeverfahrens und Kenntnisnahme des Wettbewerbsergebnisses
7 Bundesstützpunkt (BSP) Eishockey und Curling; Energiekonzept - Umsetzung eines Blockheizkraftwerks
8 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
9 Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Rieden a.F. über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rieden a.F.
10 Mitterseepark der Stadt Füssen; Sanierung und Modernisierung der bestehenden Gebäude (Toiletten, Umkleiden, Kiosk usw.); Durchführungsbeschluss und Zuwendungsantrag
11 Umbau des Verwaltungsgebäudes des städtischen Bauhofs in der Kemptner Straße; Vorstellung der Maßnahmen und Durchführungsbeschluss
12 Bekanntgaben & Informationen
12.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
13 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26. Januar 2021
14 Anträge, Anfragen
14.1 Skaterplatz
14.2 Lebensmittelladen in Hopfen am See
14.3 Grundschule Füssen - Anbringen einer Rutsche im Pausenhof
14.4 Grünstreifen an der Augsburger Straße
14.5 Sauberes Ostallgäu
14.6 Installation einer Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in

zum Seitenanfang

1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Harald Vauk führt aus, dass im Oktober ein Mehrwegsystem (Stadt Füssen Becher) für Kaffeebecher (Stadt Füssen Becher) eingeführt wurde. Leider sei dies bei der Bevölkerung noch zu wenig bekannt. Die Bäcker machen sehr gerne mit bei der Aktion. Er bittet die Stadt, mehr Werbung zu machen.

Bürgermeister Eichstetter berichtet, dass nicht alle Bäcker an dieser Aktion teilnehmen. Die teilnehmenden Bäcker haben ein kleines Plakat im Schaufenster. Ca 4.000 Becher seien schon verteilt. Er werde eine bessere Vermarktung prüfen und evtl. einen Thekenaufsteller machen lassen.

Beate Grimm ist der Meinung, dass dies nicht Sache der Stadt sei. Jeder Bäcker sollte selbst darauf hinweisen.

zum Seitenanfang

2. Beherbergungskonzept der Stadt Füssen; Vorstellung des aktuellen Entwurfsstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Unabhängig von den durch das Covid-19-Virus veränderten Rahmenbedingungen muss ein funktionierender Stadt- und Lebensraum zur Grundvoraussetzung von touristischer Entwicklung gemacht werden. Der so genannte „Overtourism“ steht im Spannungsfeld zu den übrigen Zielen der Stadtentwicklung, unabhängig davon, ob er durch den Binnenmarkt oder ausländische Gäste vorangetrieben wird. Erst wenn eine hohe Lebensqualität gegeben ist, kann eine attraktive Erlebnisqualität für Gäste geschaffen werden. Die Marktentwicklungen der Vergangenheit, haben diese Basis gesamtstädtisch und teilräumlich belastet.

Füssen besitzt einen angespannten Wohnungsmarkt, der sich aufgrund der kontinuierlichen Konkurrenz zwischen den Wohnnutzungen und Dauervermietungen mit den touristischen Nutzungen ergibt. Der hohe Anteil privater Ferienwohnungen, die lokal agglomeriert zu einer zunehmenden Verdrängung von Wohn- und Geschäftsräumen geführt haben, verstärkt dabei die angespannte Lage des Wohnungsmarktes mit all den verbundenen Konsequenzen für Stadt- und Lebensraumqualität.

Weiterhin werden sowohl der konjunkturelle Aufschwung vor Covid-19 als auch die aktuellen Stabilisierungsversuche für die Wirtschaft von einer aktiven Niedrigzinspolitik begleitet. Dies rückt Füssen, als eine der beliebtesten touristischen Destinationen Deutschlands, in den Fokus von Investoren aus dem Beherbergungssektor. Diese, häufig durch Ketten betriebenen Vorhaben, stehen vielfach im Widerspruch zu den Inhalten des Stadtimages und der gewollten qualitätsbasierten touristischen Entwicklung der Stadt.

Zudem haben diese Investoren einen starken räumlichen Fokus auf die touristischen Hot-Spots in der Kernstadt, Bad Faulenbach und Hopfen am See sowie verkehrsgünstige Standorte. Dies ist zu einem gewissen Grad auch gewollt (u.a. Nähe von Quellen und Zielen). Es darf allerdings nicht dazu führen, dass wichtige touristische Destinationen im Umland oder die Grundversorgung mit Treffpunkten und Beherbergungsangeboten in den Stadtteilen abseits der Hot-Spots, gefährdet werden.

Aus dieser Gemengelage von städtebaulichen Effekten ergibt sich ein gestiegener Bedarf an städtebaulicher Steuerung. Für eine gezielte räumliche Steuerung der Entwicklung von Nutzungen, die der touristischen Beherbergung dienen, bedarf es einer von Einzelfällen unabhängigen übergeordneten, städtebaulich begründeten Konzeption, mit der eine einheitliche und rechtssichere Beurteilungsgrundlage für den Umgang mit derartigen Nutzungen in der Stadt Füssen geschaffen wird. Diese schafft sowohl innerhalb der Stadtverwaltung als auch bei den privaten Akteuren (Immobilieninhaber, Beherbergungsstätteninhaber, Ferienwohnungsanbieter; aber auch betroffene Bürger und Gewerbetreibende) Planungs- und Investitionssicherheit. Wichtig hierbei ist, dass sowohl die marktseitige Nachfrage als auch das städtebauliche Steuerungserfordernis beurteilt werden. Dies soll mit dem vorliegenden Beherbergungskonzept künftig erfolgen.

Basis für eine Konzeption der zukünftig zu erwarteten Neuverteilungen und Veränderungen der Beherbergungsangebote in Füssen, ist eine umfassende Analyse des Bestandes und der Rahmenbedingungen im Stadtgebiet. Das Beherbergungskonzept empfiehlt – auf Basis der Analyse und den hieraus abgeleiteten Zielsetzungen – Standorte und Marktsegmente, an denen Beherbergungsnutzungen ausnahmsweise und gemäß einem standardisierten und transparenten Prüfraster zugelassen oder ausgeschlossen werden soll-ten. Das Konzept kann der Stadt im Anschluss dazu dienen, ihre Bauleitplanung rechtssicher, entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung, anzupassen. Ein Ausschluss von Beherbergungsnutzungen kann allerdings nur durch Überführung der informellen Empfehlungen in einen Bebauungsplan erfolgen.

Neben einer detaillierten Analyse und einer rechtssicheren Fachkonzeption, spielt die Sensibilisierung und fachliche Information der Entscheider und Akteure vor Ort eine wichtige Rolle. Sie ist daher immanenter Bestandteil des Konzeptes. Bei der Genehmigung von Nutzungen handelt es sich häufig um ein emotional diskutiertes Thema, das grundsätzlich einer sachlich aufbereiteten Basis bedarf. Es müssen städtebauliche Gründe identifiziert werden, anhand derer die Eignung von Standorten objektiv geprüft und bewertet wer-den kann. Hierbei ist immer zu berücksichtigen, welche Bedeutung das Beherbergungswesen in vielfältiger Hinsicht für die Stadt Füssen hat. Neben direkten und indirekten Wertschöpfungseffekten sowie Arbeitsplätzen, nimmt es maßgeblich Einfluss auf das Stadtbild, die Wahrnehmung der Attraktivität und Qualität eines Standortes oder auf das Angebot an sozialen Treffpunkten.

Zusammenfassend kommt das Beherbergungskonzept zu folgendem Ergebnis bzw. Fazit:

  • Der qualitativ hochwertige Tourismus ist und bleibt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für den nationalen und internationalen Tourismusstandort Füssen im Allgäu. Die angebotenen Beherbergungsleistungen dienen nicht nur dem Tourismus, sondern sind auch wichtiger unterstützender Standortfaktor für andere Wirtschaftszweige im Stadtgebiet und dienen der Bevölkerung auch zur Deckung von Funktionen der Daseins-vorsorge (Treffpunkte, Gastronomie…).

  • Die Entwicklungen der vergangenen Jahre hat allerdings gezeigt, dass es trotz Prädikatisierungsstrategie zunehmend zu Nutzungskonkurrenzen zwischen den touristischen Funktionen und den übrigen Belangen der Stadtentwicklung kommt. Die Entwicklungen finden im gesamten Stadtgebiet in unterschiedlichen Ausprägungen statt. Dabei führt sowohl ein erhöhtes Grundangebot in weniger touristischen Lagen als auch eine potenziell ins Ungleichgewicht zu geratene Nutzungsmischung in Hot-Spot-Lagen zu städtebaulichen Problemen. Selbst zurückhaltende Prognosen lassen zudem sogar noch einen Anstieg der Nachfrage und damit eine Verschärfung der Nutzungskonkurrenzen erwarten. Eine städtebauliche Steuerung zur Vermeidung von weiteren Fehlentwicklungen wird daher erforderlich.

  • Der vor Corona andauernde Aufschwung in einer Phase der Niedrigzinspolitik hat Füssen ebenso wie andere Top-Destinationen in Deutschland in den Fokus, u. a. von Investoren großer Hotelketten, gerückt. In Anbetracht der weiter steigenden Übernachtungszahlen bis zum Jahr 2030, auch im gehobenen Segment, sind moderate Angebotsanpassungen durch Erweiterungen oder auch Ergänzungen, neben einer besseren Verteilung von Nachfrage innerhalb des Bestandes, wahrscheinliche Entwicklungen. Sie sind aber, wenn sie zu schnell und räumlich zu konzentriert erfolgen, auch ein Risikofaktor, der ungewollte Marktanpassungen nach sich ziehen kann. Zu benennen sind hier beispielsweise der Verlust an Angeboten in den Randstadt-teilen und im Umland, die Verdrängung von inhabergeführten, kleinen und mittleren Unternehmen und ein zunehmendes Konfliktpotenzial mit den übrigen städtebaulichen und baukulturellen Erfordernissen der Stadtentwicklung, insbesondere in der Altstadt. Um erforderliche Marktanpassungen einzuleiten und gleichzeitig nicht gewollte Fehlentwicklungen zu vermeiden, ist eine stärkere städtebauliche Steuerung, insbesondere vor der Dynamik der kommenden Jahre zu empfehlen.

  • Durch die zunehmende, teilweise nicht legale Vermietung von privatem Wohnraum als Ferienunterkunft und den bereits heute hohen Anteil von Zweitwohnsitzen, verschärft sich das Problem weiter. Die Anbieter orientieren sich stark an den touristischen Lagequalitäten, so dass die Angebote, ebenfalls räumlich konzentriert, parallel zu den Angeboten des Beherbergungssektors auftreten. Der Verlust von Wohnraum in einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt sowie eine erhöhte Anzahl von Störungen im Wohnumfeld, sind nur einige der Konsequenzen. Die hohen Voraussetzungen für die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung sind erst nach der Ausschöpfung der übrigen Instrumente einer aktiven Städtebaupolitik zweifelsfrei gegeben. Die Kontrolle der Einhaltung vorhandenen Baurechts und der anlassbezogene bauleitplanerische Ausschluss bzw. die Begrenzung von Nutzungsmöglichkeiten in besonders belasteten Lagen, sind daher Steuerungsmöglichkeiten, die in der Stadt Füssen in erster Linie zur Anwendung kommen sollten. Aufgrund der hohen Dichte von legalen und illegalen Fremdenbeherbergungsnutzungen insbesondere in einigen Lagen der Altstadt sowie Bad Faulenbach, Hopfen am See und Weißensee wird ergänzend empfohlen, die Vorrausetzungen für eine Zweckentfremdungsverbotssatzung teilräumlich und auf die Nutzung für Fremdenbeherbergungsnutzungen begrenzt zu prüfen. Die gilt auch für Satzungen, die Kurzzeitvermietungen (zu beachten: neue Urteile des EuGHs noch nicht in nationales Recht umgesetzt) und die Bildung von Nebenwohnsitzen unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen.

  • Aus diesen und weiteren im Konzept beschriebenen Gründen, liefert das vorliegende Beherbergungskonzept eine Grundlage für ein städtebauliches Entwicklungskonzept durch die Fachgebiete der Stadt Füssen. Durch Beschluss der Stadt Füssen ist das Konzept als öffentlicher Belang bei allen laufenden und künftigen Bauleitplanverfahren abwägungsrelevant zu berücksichtigen. Es dient als Richtschnur für die weitere An-siedlungspolitik und bietet einen stadtweiten einheitlichen Bewertungsrahmen für Beherbergungsstätten jeglicher Art. Nur durch eine Überführung in die Bauleitplanung entfaltet das Beherbergungskonzept auch eine verbindliche Wirkung außerhalb der Verwaltung. Eine Erstellung oder Änderung der Bauleitplanung sollte allerdings nur anlassbezogen und mit einem besonderen Fokus auf wesentlich vorbelastete Räume geprüft werden. Das Beherbergungskonzept liefert mit den Zielen für die künftige Entwicklung, den städtebaulichen Begründungen auf Stadtteilebene – die in einer Standortmatrix zusammengefasst sind – einer Empfehlung für ein Prüfraster und der Ausweisung von Eignungsräumen (ausnahmsweise Zulässigkeit) die erforderlichen Argumentationsgrundlagen, um eine Begründung in der Bauleitplanung zu erleichtern. Nur durch eine Überführung der Inhalte in die Bauleitplanung erhält das Beherbergungskonzept einen rechts-verbindlichen Charakter. Darüber hinaus wird erwartet, dass allein durch den Beschluss des Beherbergungskonzeptes und den regelmäßigen Verweis bei allgemeinen und informellen Anfragen, die Nachfrage an ungeeigneten Standorten zurückgehen wird.

Mit dem Beschluss des Beherbergungskonzeptes erhält die Stadt Füssen ein neues Instrumentarium, um die sehr dynamische Entwicklung des Beherbergungssektors in der Stadt in gewollte Bahnen zu steuern – ohne dabei gewollte Marktanpassungen gänzlich auszuschließen. Während in den Bereichen der Einzelhandelsentwicklung oder der Steuerung von Vergnügungsstätten städtebauliche Entwicklungskonzepte inzwischen deutschlandweit erprobt sind, ist der Einsatz dieses Instrumentes im Bereich des Beherbergungswesens noch neu (Modellcharakter). Aus diesem Grund sollte die Funktionalität in den kommenden Jahren überprüft und ggf. erforderliche Anpassungen durch eine (Teil-)Fortschreibung erfolgen. Um aktuelle Herausforderungen und Anpassungsbedarfe erfassen zu können, sollte das Konzept mindestens alle sieben bis zehn Jahre fortgeschrieben werden.

Weiteres Vorgehen:

Die Einzelheiten des Beherbergungskonzeptes, das gemeinsam mit einer Steuerungsgruppe aus den verschiedenen Akteuren erarbeitet und mit diesen abgestimmt wurde, werden im Rahmen der  Beratung vorgestellt und erläutert. Danach besteht Gelegenheit für den Stadtrat, dieses zu beraten und zu diskutieren bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Eine Beschlussfassung ist für den 23. Februar 2021 nicht geplant. Stattdessen sollte der Entwurf des Beherbergungskonzeptes dann in den Fraktionen beraten und ggf. entsprechende Änderungswünsche eingereicht werden.

Parallel dazu wäre vorgesehen, den örtlichen Akteuren (vor allem den Gastronomen, Hotelliers und den privaten und gewerblichen Vermietern) den Entwurf des Konzeptes vorzustellen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Erst danach sollte das Konzept dem Stadtrat zur Verabschiedung vorgelegt werden. Damit hat der Stadtrat dann ein städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Hand, das bei Maßnahmen der Bauleitplanungen entsprechend berücksichtigt werden kann bzw. muss und als Grundlage für städtebauliche Steuerungsmaßnahmen dient.

Der Entwurf des Beherbergungskonzeptes liegt den Sitzungsunterlagen bei. Darauf wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Mantik von der CIMA Management und Beratung GmbH erläutert das Beherbergungskonzept.

Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass er heute einen groben Überblick geben wollte. Er bittet in den Fraktionen darüber zu beraten, um es dann in der Klausursitzung diskutieren zu können. Eine Beschlussfassung sei heute dazu nicht vorgesehen; auch keine größere Aussprache darüber.

zum Seitenanfang

3. Sport- und Freizeitareal Weidach; Konkretisierung der Planung und Baufreigabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Im Bereich der Sport- und Freizeitanlagen im Weidach sind durch die Machbarkeitsstudie, der Neuordnung von Strukturen, Auflagen aus dem Lärmschutzgutachten und durch eine Angebotserweiterung der Freizeitmöglichkeiten diverser, teilweise dringlicher Baubedarf ergeben. Die Aufgabe der Planung war, die vielen Anforderungen aus Vorgaben der Baugenehmigungen, den Ansprüchen der Vereine, Funktionalität und räumlichen Beziehungen unter einen Hut zu bringen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen waren in 8. Bauteile gegliedert worden. Wegen der Einzelheiten dazu und der Kostensituation wird auf die Beratungen in der Sitzung am 15. Dezember 2020 verwiesen.

Die Bauteile 1 und 2 (Sportplatz- und Tiefbau sowie Zaunarbeiten), die in direktem Bezug zu den Fußballvereinen wie auch Baseballverein stehen, sind nun mit oberster Priorität umzusetzen. Hier gilt als Zielvorgabe für die Inbetriebnahme des Jugendspielfelds Mitte/Ende September 2021, der Beginn der neuen Wettbewerbssaison.

Mit diesen Sportplatzbauarbeiten mit Leitungsbauvorarbeiten sind die Leistungen Zaunanlagen, Fundamente der Flutlichtbeleuchtung und erforderliche Wegeverbindungen eng verknüpft. Nach Gemäß Auflage nach Kompartimentierung aus dem Lärmschutzgutachten sind die Umsetzung der Zaunarbeiten ebenfalls dringend. Die anderen genannten Bauaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt würden nur mit stark erhöhtem Aufwand zu realisieren sein.

Zusammenfassend ergeben sich also neue Bauleistungen aus Anforderungen Lärmschutz, Machbarkeitsstudie und Funktionalen Beziehungen.

Abb. Planungsstand 11.02.2021

Gegenüber der letzten Vorstellung über die vorgesehenen Planungsleistungen haben sich nun durch weiter erforderliche Modifikationen und Ausarbeitung von Detaillösungen Änderungen ergeben:

  • neue Wegeverbindung für TürkGücü:

Aus dem aktuell gültigen Lärmschutzgutachten folgt die Verpflichtung der Vereine, die Verantwortung über die zeitlich geregelte Nutzung der eigenen Sportanlagen zu übernehmen und zu kontrollieren. Diese Verpflichtung ist den Vereinen nur durch die Kompartimierung und Freigabe begrenzter Sportbereiche möglich. Für TürkGücü bedeutet das, dass bei Nutzung der (provisorischen) Parkierung im Nordosten am Rotwandweg   eine Zugänglichkeit zum Rasenplatz 01 geschaffen werden muss. Als Folge der Machbarkeitsstudie und der Empfehlung auf Erstellung eines Funktionsgebäudes (evtl. Jugendhaus) westlich der Skateranlagen ist demzufolge auch eine eigene Wegeverbindung vom Rasenplatz 01 nach Süden herzustellen. Dies wird Massen- und Mengenänderungen bezüglich Aushub, Tragschichten und Wegebelägen verursachen. Zum Schutz der Leichtathletikanlagen und der Kunststoffbeläge sind diese ca. 1,6 m breiten Wege befestigt (z.B. mit Betonpflaster) herzustellen. Im nördlichen Anschluss an den Rotwandweg wird eine Versetzung eines Hydranten erforderlich werden

  • Rasenplatz 04 (Jugendspielfeld)

Dieser muss nochmals modifiziert werden. Dies ist eine Konsequenz aus der erforderlichen Wegeverbindung für Rasenplatz 01sowie den Vorgaben an Einhaltung von sporttechnischen Sicherheitsabständen. Neu ist auch eine Verschmälerung des Rasenspielfelds 04 (Jugendspielfeld); dies ist mit dem FC Füssen vorbesprochen, sporttechnisch würden die neuen Abmessungen auf jeden Fall die geltenden Vorgaben von FiFA und Nationalen Standards erfüllen. Ein schriftliches Ein- und Zugeständnis durch den FC liegt noch nicht vor.

  • Für das Erfordernis des Erdwalls als Lärmschutz erwartet die Verwaltung noch eine Stellungnahme des Schallschutzgutachters. Planerisch ist die Teilung und ein (teilweises) Entfernen des östlichen Walls sinnvoll. Hier wären demzufolge noch weitere Bodentransporte mit Entsorgung notwendig. Durch die freiwerdenden Flächen könnte die Herstellung der südlichen Zuwegung zum Rasenplatz 01 erleichtert sowie die Einrichtung des Kinderspielbereichs dort ermöglicht werden. Die Ausrichtung des Minispielfelds muss dementsprechend dort nochmals planerisch überdacht werden.

  • Für das nachfolgende Bauteil Flutlicht müssen im Bauteil 1 Leitungsbau- und Fundamentierungsarbeiten vorgezogen werden. Zusätzlich soll zur Einschränkung der Streuung und Blendung der Anlieger Verbesserungen der bestehenden Flutlichtanlagen erreicht werden. Die Masten sollen von 13 auf 16m erhöht, die Anzahl jedoch auf 4 St. für die Flutlichtanlage verringert werden. Es sind zwei neue und grundsätzlich größere Fundamente herzustellen.

  • Durch die Vielzahl und Art der Bauarbeiten werden neue Baustraßen innerhalb des Baubereichs und der Sportanlagen erforderlich. Der Planer wird generell versuchen, Synergien durch Berücksichtigung von Lage, Auskofferungstiefen und Schichtstärken für spätere Bauteile gleich zu berücksichtigen.

  • Für die Zaunanlagen sind kleinere Anpassungen in Anzahl von Toren erforderlich.

  • Bestehende Bandensysteme sind aus Platzmangel zu kombinieren mit Ballfangfunktion. Hier waren Sonderlösungen vom Planer zu entwickeln.

Die aktuelle Kostenentwicklung (Kostenschätzung zu Kostenberechnung) stellt sich nun wie folgt dar:

Bauteil
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Bauteil 1, Zaunanlage
163.791,60 €
132.396,90 €
Bauteil 2, Umbau der Spielfelder
165.196,19 €
345.715,22 €?? Kostenmehrung am Bauteil 2 durch
  • Beleuchtung Fundamente, Kabelzugschächte, Leerrohre, Abbruch, Erdarbeiten (43.660,54 €)
  • Sommerrenovation Naturrasenplatz (19.617,25 €)
  • Verlegung Wall, Wegeflächen Rotwandparkplatz (20.300,00 €)
  • Weg in Pflasterbauweise (12.500,00 €)
Summe Kostenmehrungen brutto 114.332,57 €
Bauteil 3, Beleuchtung Rasenplatz
99.662,50 €
80.920,00 €
Bauteil 4, Radweg entlang der B 16
44.035,95 €
78.923,77 €?? Kostenmehrung Radwegverbreiterung von 1,60 m auf 2,50 m = 17.850,00 €

Bauteil 5, zentraler Platz am Sportareal
319.798,82 €
319.789,82 €
Bauteil 6, Parkplatz Schwedenweg
27.637,75 €
27.637,75 €
Bauteil 7, Parkplatz Rotwandweg
102.042,50 €
102.042,50 €
Bauteil 8, Radweg entlang des Lechs
142.205,00 €
142.205,00 €
Bauteil 9, Beleuchtung Rasenplatz 01
243.950,00 €
151.130,00 €
Lärmschutzwand
178.309.46 €
178.309,46 €
Gesamt
1.308.321,01 €
1.380.769,96 €

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt den aktuellen Planungsstand mit den erforderlichen Investitionen für die derzeitigen Baumaßnahmen 1 und 2 zur Kenntnis und bestätigt die vorliegende Planung zur Baulichen Umsetzung.

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel fragt, wie die nächsten Schritte für das Jugendhaus seien. Die Jugendlichen seien auf dem Skatplatz, das Jugendhaus aber ist noch in der Innenstadt. Als Zwischenlösung schlägt er Container vor.

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass es auf die Parkmöglichkeiten ankomme, die vor allem im geplanten Parkdeck auf dem Klinikgelände geplant seien. In den nächsten Wochen werde dort ausgelichtet und ein Phantomgerüst errichtet werden, um weitere Aufschlüsse vor allem über die denkmalschutzfachliche Einschätzung zu erhalten.

Christine Fröhlich plädiert für die kleinste Lösung, dann werden keine Parkplätze benötigt.

Bürgermeister Eichstetter möchte jetzt keinen Schnellschuss machen und noch ein paar Monate warten. Momentan herrsche Chaos. Für jedes Bauvorhaben in diesem Bereich (baurechtlicher Außenbereich) werde ein Bebauungsplan benötigt. Der Mietvertrag des Jugendhauses wurde erst vor kurzem verlängert. Insofern bestehe zumindest was die Räumlichkeiten anbetrifft, weiterhin Planungssicherheit.

Nikolaus Schulte fragt  wie dies finanziert werden sollte. Derzeit werden einige Dinge geradegezogen und einige neu angepackt und dies alles in Zeiten von sinkenden Steuereinnahmen. Marcus Eckert teilt auf Nachfrage mit, dass dies alles nur mit Krediten finanzierbar sei.

Erich Nieberle möchte auch keinen Schnellschuss machen. Er spricht sich gegen Container aus.

Jürgen Doser führt aus, dass dem alten Stadtrat Fehlinformationen bezüglich der Kosten gegeben wurden.

Dr. Martin Metzger plädiert dafür das Parkdeck zurückzustellen. In den nächsten 10 Jahren sei es nicht finanzierbar.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den aktuellen Planungsstand mit den erforderlichen Investitionen für die derzeitigen Baumaßnahmen 1 und 2 zur Kenntnis und bestätigt die vorliegende Planung zur Baulichen Umsetzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße zur An- bzw. Umsiedlung verschiedener Handelsmärkte; Vorstellung (Vor-)/Entwurf; Billigung und Einleitung Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Seit 1984 ist die Fa. NORMA mit einem Lebensmitteldiscountmarkt an der Kemptener Straße in Füssen ansässig. Die Verkaufsfläche beträgt derzeit 372 qm - eine Fläche, die in keiner Weise einem modernen Lebensmittelmarkt entspricht und deshalb lt. Unternehmen seit Jahren nicht mehr kundenorientiert betrieben werden kann. Nach vorliegender Mitteilung erreichen den Betreiber immer wieder Beschwerden von Kunden, dass der Markt aufgrund seiner geringen Verkaufs- und Lagerfläche unaufgeräumt und unattraktiv wirkt.

Der Markt befindet sich zudem in einem Gebäude, das in städtebaulicher Hinsicht eine negative Wirkung auf das Orts- und Straßenbild vermittelt. Eine Neuordnung wäre dahingehend wünschenswert.

Entsprechende Verhandlungen über eine Verlagerung auf das südlich gegenüberliegende Areal laufen schon seit längerer Zeit. 2020 wurde nun nach einer Reihe von Voruntersuchungen die konkrete Anfrage dazu eingereicht. Mit der Verlagerung soll eine den heutigen Ansprüchen genügende Größe und Gestaltung erreicht bzw. verbunden werden. Das Areal weist eine relativ große Tiefe auf, die eine gesamtheitliche Entwicklung notwendig macht. Wie sich in der Vergangenheit bereits gezeigt hat wäre sonst der Bau einer öffentlichen Straße in das Areal zur Erschließung erforderlich.

So wurde ein Konzept vorgelegt, das eine Verbindung mit weiteren Märkten vorsieht. Durch die Lage am Rand des Gebietes, das durch Wohnnutzung geprägt ist, stellt das Projekt zumindest in einem relevanten Teil einen Beitrag zur Nahversorgung dar.

Auszug aus der Vorhabensbeschreibung:

„Geplant sind die Errichtung von zwei räumlich getrennten erdgeschossigen Gebäuden mit Flach‐ oder Pultdachausführung im Süden und Westen des Grundstücksareals sowie eine gemeinschaftlich genutzte erdgeschossige Parkplatzanlage mit ca. 142 Stellplätzen (davon 4 Behinderten‐ und 5 Eltern‐Stellplätze). Die Zu‐ und Abfahrt zum Nahversorgungsstandort erfolgt über die Kemptener Straße.
In den vorgesehenen Gebäuden sind jeweils zwei Ladeneinheiten, also gesamt vier Mieteinheiten geplant. Das im Süden des Grundstücks angeordnete Gebäude ist für einen Lebensmittel‐ Discounter nach aktueller Planung „Norma“, mit ca. 1.200 m² Verkaufsfläche und für einen Anbieter im Segment „Tiernahrung/ Tierbedarf“ mit ca. 650 m² Verkaufsfläche vorgesehen. Das westliche Gebäude ist für einen Bio‐Lebensmittelmarkt mit ca. 650 m² Verkaufsfläche und einen Getränkemarkt mit ca. 700 m² Verkaufsfläche angedacht. Gesamt sieht die aktuelle Planung eine Verkaufsfläche von ca. 3.200 m² vor.“

Die Verträglichkeit der Handelsnutzung wurde gutachterlich untersucht und bestätigt. Das Ergebnis wurde vorab bereits mit der Regierung von Schwaben erörtert und dem Grunde nach als tragfähig erachtet. Das Gutachten behandelt auch die Kombinationswirkung im Bezug auf den Stellplatznachweis.

Desweiteren wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben. Nach derzeitigem Stand ist als Maßnahme zur Verbesserung die Einrichtung einer Fußgängerquerung vorgesehen, die voraussichtlich als Bedarfsampel gelöst werden soll.

Insgesamt ist eine Entwicklung über eine Bebauungsplanung geboten (Vorentwurf und gutachterliche Untersuchungen siehe Anlagen im Ratsinformationssystem). Aufgrund des unmittelbaren Vorhabensbezuges erfolgt dies in Abstimmung mit dem Projektentwickler in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag. Wie in solchen Fällen üblich sind danach sämtliche projektbezogenen Kosten vom Vorhabenträger zu übernehmen.

Aufgrund von Vorberatungen wurde untersucht, ob hier zusätzlich eine Wohnnutzung unterzubringen ist. Als Ergebnis wird antragstellerseitig folgendes vorgetragen:

a) Variante mit wohnwirtschaftlicher Obergeschossnutzung
Bereits im August 2019 wurde ein Variante erstellt, bei welcher versucht wurde, eine wohnwirtschaftliche Nutzung in Obergeschossen in das Konzept zu integrieren. Nachdem die ebenerdig geplanten Stellplätze für den Handel benötigt werden, war hierfür eine Tiefgarage vorgesehen. Diese Variante wurde schon damals aus folgenden Gründen nicht weiterverfolgt:
  • bzgl. der Problematik Schallschutz sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
    • das Areal ist komplett von Gewerbegebieten mit teilweise auch lärmintensiveren Bestandsnutzungen umgeben. Dies führt einerseits zu Belästigungen der neuen Bewohner, andererseits aber auch zu erwartbaren Einsprüchen der umliegenden Betriebe, wenn deren Möglichkeiten, ihren Tätigkeiten nachzugehen wie sie bisher im genehmigten Gewerbegebiet möglich waren, durch den Schutz der dann neuen benachbarten Wohnungen eingeschränkt werden.
    • weiterer Lärm wirkt auf das Grundstück von der Kemptener Str. ein – täglich ca. 10.600 KFZ;
    • durch den Handel entsteht zusätzlicher Lärm/Immissionen: Anliefer- und Parkverkehr, Abladevorgänge, Einkaufswägen, Gespräche auf dem Parkplatz, etc.;
    • durch die Summe der Immissionen würden, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, diverse Schallschutzmaßnahmen notwendig, z.B. schalldämmende Bauteile, Loggien bzw. Vorbauten vor Aufenthalts-/Schlafräumen oder sog. „Grundrissorientierungen“. Das ist gerade für kleine Wohnungen eher schwierig, da technisch aufwändig oder nur zu hohen Kosten realisierbar;
  • aus der Schallproblematik, der Bequemlichkeit mancher Bewohner bzgl. der Nutzung ebenerdiger Parkplätze und weiteren Aspekten heraus sind Konflikte zwischen den Wohnungsinhabern und den Betreibern der Einzelhandelsgeschäfte absehbar.

b) „Betriebsleiterwohnungen“
In Gewerbegebieten sind nach der BauNVO regelmäßig keine Wohnungen zulässig. Eine Ausnahme gilt für sog. „Betriebsleiterwohnungen“ (§ 8 Abs. III Nr. 1 BauNVO). Die Voraussetzungen für die Schaffung dieser Spezialwohnungen werden bei diesem Projekt allerdings nicht als gegeben angesehen. Solche Wohnungen dürften eben nur von den Leitern der ansässigen Betriebe bewohnt werden – es muss also eine personelle Beziehung des Nutzers der Wohnung zum Betrieb bestehen. Dies ist bei den geplanten Handelsbauten regelmäßig nicht der Fall. Selbst wenn Gewerbetreibende auf dem Grundstück wohnen wollten, dürften die Wohnungen lt. Gesetz nur - gegenüber dem Gewerbebetrieb selbst - in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein. D.h., dass die Wohnungen nur einen Bruchteil der Fläche der Gewerbebetriebe haben dürften. Zur Schaffung von Wohnraum ist diese Ausnahmeregel somit nicht geeignet.

In einer Rücksprache am 03.12.2020 wurden die Bedenken seitens des Landratsamtes Ostallgäu geteilt:
  • Lage inmitten eines Bereiches der von gewerblichen Nutzungen geprägt ist.
  • Problem des Schallschutzes
  • Problem, eine korrekte Gebietsart festzusetzen:
    - Mischgebiet scheidet wegen der Großflächigkeit der Handelsnutzung mit
      zentrenrelevanten Sortimenten aus;
    - Gewerbegebiet dto. und dort keine uneingeschränkte Wohnnutzung möglich (s. o.).
    - Urbanes Gebiet: Im Hinblick auf die großflächigen Handelsbetriebsformen nicht gegeben;
       eine andere Struktur der Betriebsarten und –größen wäre notwendig;
    - Sondergebiet: an der Stelle mit Wohnnutzung nicht vertretbar.

In der Sitzung am 15.12.2020 wurde über das Projekt beraten. Bedenken wurden vorgetragen hinsichtlich des Flächenverbrauchs der Parkplätze. Das Landesplanungsgesetz schreibe eine Halbierung der Flächen vor. Besser wäre die Errichtung eines Parkhauses bzw. einer Tiefgarage. Dem war die fehlende Akzeptanz der Mieter entgegenzuhalten. Geschäfte werden nur eingeschränkt aufgesucht, wenn die Kunden nicht direkt dort parken können. Der Einwand bezog sich auch auf neuere Märkte in der Umgebung, bei denen dies ebenfalls nicht gefordert wurde.

Eine Entscheidung wurde vertagt, um mit den Mietern über die Ausgestaltung der Parkplätze erneut verhandeln zu können. Ergebnis: Die Fa. NORMA als Ankermieter lehnt eine solche Lösung ab. Seitens der Kunden liege an einer solchen Stelle keine ausreichende Akzeptanz vor. Bei dem erst in der jüngeren Vergangenheit genehmigten Lidl-Markt in der Nähe sei eine solche Lösung ebenfalls nicht gefordert worden. Bei dem aktuellen Projekt würde dies zu einem entscheidenden Wettbewerbsnachteil führen und sei mit dem Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dem vorgelegten baulichen Konzept grundsätzlich zuzustimmen. Der vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wurde angeregt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um festzustellen, ob die Eingeschoßigkeit weg zu bringen ist. Die Vorlage dazu sei sehr dünn gewesen. Hier könnte ein urbanes Gebiet entstehen. Es müsse  umgedacht werden, um etwas nachhaltiges zu schaffen. Zu beachten sei eine zusätzliche Verkaufsfläche von 3.200 m2 . Der V-Markt hat 2.500 m2. Das Einzelhandelsgutachten sei vom Bauwerber in Auftrag gegeben worden, nicht durch die Stadt Füssen. Auch die ausgerechneten Stellplätze erscheinen sehr viel. Eine Größe von 20 qm pro Stellplatz sei sehr groß.

Weiter wird von einem eventuellen Schnellschuss gewarnt. Wohnnutzung sei wichtig, ebenso aber auch Gewerbeansiedlung. Eventuell könnten hier hochwertigere Geschäfte untergebracht werden. Zwei Jahre lang wurde hier etwas entwickelt. Vielleicht könnten exklusivere Geschäfte gefunden werden.

Weiterhin wurde angeregt, nun endlich damit zu beginnen, dem Flächenverbrauch gegen zu steuern. Natürlich müsse berücksichtigt werden, dass die Kosten für ein Parkhaus oder eine Tiefgarage entsprechend refinanziert werden müssen. Ob und inwieweit dies von den künftigen Nutzern finanzierbar sei, müsse der Vorhabenträger prüfen.  

Armin Angeringer wies auf die Einschätzung des Landratsamts hin. Danach könne an diesem Standort kein Mischgebiet bzw. ein Urbanes Gebiet dargestellt werden. Den Vergleich zum V-Baumarkt stellte er richtig.

Christoph Weisenbach stellt nach weiterer kurzer Beratung den Antrag zur Geschäftsordnung auf  sofortige Abstimmung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem vorgelegten baulichen Konzept grundsätzlich zuzustimmen. Der vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

5. Quartiersentwicklung "Achmühle - Füssen-Nord"; Vorstellung der Ergebnisse der natur- und immissionsschutzfachlichen Vorabschätzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Anlässlich der Klausursitzung am 16. November 2019, die von zwei Vertretern des „architekturforums allgäu“ begleitet wurde, hat diese dem Stadtrat empfohlen, vor einer weiteren Entwicklung des Areals im Norden Füssens (dem früheren Allgäuer Dorf) erst einmal die Grundlagenerhebungen zu veranlassen. Dazu gehöre vor allem die Prüfung bzw. Vorabschätzung, wie sich denn auf diesem potenziellen Siedlungsareal die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. die des Immissionsschutzes in Einklang bringen lassen bzw. wie sich die Situation dort überhaupt darstellt bzw. was dort letztlich überhaupt möglich ist.

Entsprechend dieser Beratung hat die Verwaltung zwischenzeitlich folgende Vorabschätzungen veranlasst:

  • Naturschutzfachliche Vorabschätzung durch das Büro für Landschafts-, Orts- und Freiraumplanung Partnerschaftsgesellschaft Wilhelm Daurer + Meinolf Hasse, Landschaftsarchitekten & Stadtplaner in Wiedergeltingen
und
  • Immissionsschutzfachliche Vorabschätzung durch das Büro Hils Consult GmbH, Ingenieurbüro für Bauphysik in Kaufbeuren

Beide Büros haben im Rahmen der Beratung ihre Ergebnisse und Folgerungen für künftige Entwicklungen auf diesem Areal vorgestellt und erläutert. Dazu wird auf die beiliegenden Anlagen verwiesen.

Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist heute nicht vorgesehen. Stattdessen wäre es wünschenswert, wenn die Fraktionen das Ergebnis der Vorabschätzungen beraten, sodass dann in einer der nächsten Sitzungen das weitere Vorgehen beraten werden kann.

Diskussionsverlauf

Es wird aus der Mitte des Stadtrates angemerkt, dass die Aussage wegen des Grundwasserstandes nicht nachvollziehbar sei. Aus der Bewirtschaftung der Flächen sei zu erkennen, dass das Gelände dort trocken sei. Im Übrigen sind dort ja Pegelmessstellen vorhanden, von wem auch immer diese stammen.

Angesprochen wurden noch die Pufferstreifen zur Ache hin. Diese sollten großzügig geplant werden, 5 m seien zu wenig.

zum Seitenanfang

6. Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen Aktueller Stand des Vergabeverfahrens und Kenntnisnahme des Wettbewerbsergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stadt Füssen beabsichtigt auf dem erworbenen Grundstück „Floßergasse 22“ in Füssen eine Wohnanlage für bezahlbares Wohnen zu errichten. Mit der sensiblen Nachverdichtung im Altstadtbereich verfolgt die Stadt Füssen das Ziel eines sparsamen Umgangs mit Flächenressourcen im Sinne des Leitbilds „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

In seiner Sitzung am 8. September 2020 hat der Stadtrat den Auslobungstext zum Einladungswettbewerb zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Einladungswettbewerb durchzuführen. Dazu hat die Stadt Füssen einen Wettbewerb ausgelobt mit der Aufgabe, konkrete Aussagen zur Nutzung und Bebauung der Flächen zu erhalten.

Dabei handelt es sich um ein dreistufiges Verfahren mit integriertem Planungswettbewerb:

Stufe 1:         Auswahl der Teilnehmer nach Ausschluss- und Auswahlkriterien

Stufe 2:         Planungswettbewerb

Stufe 3:         Verhandlungsverfahren / Bieterpräsentation

Eckpunkte des Planungswettbewerbes
Neben der Ausbildung eines städtebaulich qualitätsvollen Wohnanlagen mit nachhaltigen flexiblen, ökonomischen und ökologisch sinnvollen Gebäudestrukturen und eines attraktiven und hochwertigen Grün- und Freiflächensystems war auch eine verträgliche Einbindung in dem topografisch anspruchsvollen Gelände umzusetzen.

Abb 1.: einzuhaltenden Abstandsflächen              Abb 2: Lage des Plan-Gebietes

Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgte durch die die Architektenpartnerschaft Landherr und Wehrhahn aus München. Aufgrund der Möglichkeit eines nationalen Einladungswettbewerbes konnte der Bewerberkreis auf 11 Wettbewerbsteilnehmer unter Abstimmung mit der Regierung von Schwaben und folgende Auswahlkriterien

  • Erfahrung im geförderten Wohnungsbau,
  • Erfahrung in Innovation und Gestaltung (Wettbewerbserfolge, Preise),
  • Personalressourcen und Referenzen des Bewerbers,

festgelegt werden.

Folgende Bewerber wurden für die Teilnahme am Planungswettbewerb ausgewählt:

  • architekten rossmann & tauber, Innsbruck, Österreich
  • Adrianowytsch Architekten BDA, Augsburg
  • hirner & riehl architekten und stadtplaner partg mbb, München
  • CBA | Clemens Böhmer Architekt, Bad Kohlgrub
  • F64 Architekten BDA, Kempten
  • Fischer & Gibbesch Architekten GbR, Sonthofen
  • pfanzelt architekten, Lechbruck am See
  • riccione architekten, Innsbruck, Österreich
  • Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren
  • Studio Rauch, München
  • Vital Architektur, Weitnau/Allgäu

Preisrichtervorbesprechung
Am 7. Oktober 2020 fand die Preisrichtervorbesprechung im Konferenzraum der Sparkasse in Füssen statt, bei welcher die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe durchgesprochen und zum Teil ergänzt und korrigiert wurde.

Kolloquium
Die zuvor genannten Büros konnten bis zum 13. November 2020 ihre Rückfragen stellen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen entfiel das Kolloquium als Präsenztermin und fand deshalb per online Videokonferenz am 20. November 2020 statt. Die Rückfragebeantwortung erfolgte durch die begleitende Architektengemeinschaft Landherr und Wehrhahn.

Ergebnis des vorgelagerten Planungswettbewerbes
Am 19. Oktober 2020 erfolgte unter Gesichtspunkten eines „Einladungswettbewerb“ die Einladung zur Teilnahme am Wettbewerb. Zu dem Abgabetermin am 20. Januar 2021 waren erfreulicherweise 11 Wettbewerbsarbeiten fristgerecht eingegangen. Nach der Vorprüfung konnten alle 11 Arbeiten zum Preisgericht zugelassen werden.

Die Sitzung des Preisgerichtes fand am 10. Februar 2021 im Konferenzraum der Sparkasse in Füssen statt. Aus dem Kreis der Fachpreisrichter wurde Architekt Hofmann einstimmig zum Vorsitzenden des Preisgerichts gewählt.

Nach zwei Wertungsrundgängen verblieben 3 Arbeiten in der engeren Wahl. Diese Arbeiten wurden von Teams aus Fach- und Sachpreisrichtern eingehend analysiert und gemäß den Kriterien der Auslobung schriftlich beurteilt.

Das Preisgericht diskutierte die Qualitäten der vorliegenden und schriftlich beurteilten Beiträge. Diese waren bis zum Beschluss des Preisgerichts durch Tarnzahlen anonymisiert. Nach der Öffnung der verschlossenen Umschläge mit den Verfassererklärungen standen die Urheber wie folgt fest:

Preise
Preisträger
Preisgeld netto
1. Preis:
Studio Rauch, München
9.000 €
2. Preis:
Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren
4.500 €
2. Preis:
Adrianowytsch Architekten BDA, Augsburg
4.500 €

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses der Jury wurden zwei 2. Preise und kein 3. Preis vergeben.

Ausstellung und Präsentation der Wettbewerbsarbeiten
Ob eine Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten unter den aktuellen Bedingungen der Corona Pandemie möglich ist und wo/wann diese stattfinden soll oder ob stattdessen eine Online-„Ausstellung“ erfolgen wird, soll kurzfristig geklärt und allen Teilnehmenden des Verfahrens mitgeteilt werden.

Nach dem abgeschlossenen Realisierungswettbewerb und der Entscheidung des Preisgerichts vom 10. Februar 2021 schlägt die Verwaltung vor, mit den drei ausgewählten Preisträgern in einem dritten Schritt nach § 12 UVgO in das Verhandlungsverfahren einzutreten.

Weiteres Vorgehen:
Im Anschluss wird gemäß § 12 UVgO unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den o. g. Preisträgern durchgeführt.

Diese Empfehlungen und Hinweise seitens des Preisgerichtes und seitens der Ausloberin werden den weiteren Verhandlungen mit den Preisträgern zugrunde gelegt. Ende März / Anfang April finden die Verhandlungsgespräche statt. Nach Überarbeitung der Entwürfe und aufgrund festgelegter Kriterien wird danach der Zuschlag auf die Fortführung der weiteren Planungsleistungen erteilt. Erst danach steht fest, welcher Entwurf weiterverfolgt wird.

Anmerkung
Der mit der Empfehlung des Preisgerichts abgeschlossene vorgelagerte Planungswettbewerb der Stufe 2 und das sich daran anschließende Verhandlungsverfahren, Stufe 3, sind zwei getrennte, nacheinander durchzuführende Verfahren.

Der Planungswettbewerb dient lediglich zur Generierung von Lösungen und ist nicht gleichzusetzen mit der Beauftragung von Planungsleistungen. Im Verhandlungsverfahren, Stufe 3, wird mit Hilfe objektiver Kriterien bspw. detaillierte Kostenschätzung zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit; Funktionalität des Raumprogrammes; Plausibilisierung des Haustechnik- und Energiekonzepts überprüft, ob die Wettbewerbsarbeiten auch im vorgegebenen Kostenrahmen technisch umgesetzt werden können.

Um einen Auftrag für die Objektplanungsleistung (Los1) und der Freianlagenplanung (Los 2), zu vergeben, werden die Teilnehmer anhand einer Wertungsmatrix bewertet.

Erst nach Abschluss des beschriebenen Verhandlungsverfahrens und durch Beschlussfassung seiner übergeordneten Gremien erfolgt eine Beauftragung durch die Stadt Füssen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht und das Ergebnis der zweiten Stufe des vorgelagerten Planungswettbewerbes zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den drei Preisträgern als Grundlage einer späteren Auftragserteilung, das Vergabeverfahren nach UVgO zu führen und nach Abschluss des Verfahrens, das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht und das Ergebnis der zweiten Stufe des vorgelagerten Planungswettbewerbes zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den drei Preisträgern als Grundlage einer späteren Auftragserteilung, das Vergabeverfahren nach UVgO zu führen und nach Abschluss des Verfahrens, das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bundesstützpunkt (BSP) Eishockey und Curling; Energiekonzept - Umsetzung eines Blockheizkraftwerks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bei jährlichen Energiekosten von zirka 415.000 € im Bundesstützpunkt Eishockey und Curling müssen dringend Energieeinsparmaßnahmen getroffen werden. In der Konzeptionierung der letzten Monaten versuchten wir die optimalste Lösung mit der effizientesten Umsetzung zu generieren und hatten hierzu mehrere Runden mit der EAO (Erdgas), dem Elektrizitätswerk Reutte GmbH & Co. KG und dem unabhängigen Ingenieurbüro Güttinger.

Die Ingenieure Güttinger haben eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Optimierung der Energiekosten im BSP mit zwei Blockheizkraftwerken erstellt. Zum Einsatz kommen 2 Blockheizkraftwerke mit je 50 kW, da hierbei die Förderung am höchsten liegt. Gefördert werden die Blockheizkraftwerke mit dem KWK-Bonus.

Um die optimalste Förderung zu erhalten, werden die Blockheizkraftwerke auf zwei Jahre aufgeteilt (Juni 2021 & Juni 2022). Hierbei ergibt sich eine Auslastung (ohne Feuerwehr) von 6500 Betriebsstunden jährlich, 8000 wären möglich.

Das war dem Ersten Bürgermeister zu wenig Auslastung und im Zuge dessen, dass die Heizanlage im Feuerwehrhaus 25 Jahre alt ist und diese zeitnah ansteht, haben wir prüfen lassen, ob nicht eine Anschlussmöglichkeit zum Feuerwehrhaus besteht. Die Prüfung war erfolgreich und das Feuerwehrhaus lässt sich mit zirka 1000 Betriebsstunden anschließen.

Somit können die 13.000 € Energiekosten (Heizung/Strom) pro Jahr vom Feuerwehrhaus zukünftig durch das BHWK im BSP geleistet werden. Somit liegt die Auslastung mit zirka 7000-7500 Betriebsstunden nahezu auf dem Idealpunkt der BHKW.  Trotz der Kosten für Leitung (120m), Tiefbauarbeiten und Anschlussarbeiten, wir die Einsparung erhöht und ergibt eine sehr kurzfristige Amortisationszeit. Damit generieren wir eine Amortisation der gesamten Anlage inkl. Anschluss Feuerwehrhaus bereits in zirka 6 Jahren! Somit ergibt sich eine jährliche Energiekosten Einsparung von rund 104.780 €. Bei dem 10 Jahres Contracting sind diese über 1.050.000 Euro Einsparung, rein Energiekosten (Strom/Heizung).

Variante A & B vergleicht Umsetzung ohne und mit Feuerwehrhaus. Der Anschluss an das Feuerwehrhaus kostet uns zirka 8 Monate der Amortisation, bringt uns aber einen Energiepreis von 0,0252€/kWh, anstatt 0,0308€/kWh. Bei 1.699.000 kWh pro Jahr, macht dies eine zusätzliche Ersparnis von 9.514€ pro Jahr (95.140€ auf 10 Jahre), bei Umsetzung inkl. Feuerwehrhaus.

Umsetzungsvarianten:
1.        Eigeninvestition
2.        10 Jahre Contracting (All-In, Vollkasko Lösung)

Durch diverse Optimierungen in der Gestaltung der Anlage, sind die Differenzen Eigeninvestition vs. Contracting auf ein Minimum reduziert. Die Differenz zum Contracting (all-in) Paket liegt bei 8.269 € jährlich. Bedeutet, dass mit der Variante „Contracting“ alle Kosten inkludiert sind: von der Planung, Umsetzung, Wartung, 24 Stunden Service, Reparaturen, Verschleiß usw.. Daher ist die Variante Contracting definitiv zu empfehlen.


Fazit: Jeder Monat, in dem wir das BHKW nicht umsetzen, kostet/e die Stadt zirka 9.000 € Energiekosten.

Weitere Energieeinsparmaßnahmen werden derzeit geprüft:
Derzeit prüfen wir weitere Maßnahmen zur nachhaltigen Energiebeschaffung und Optimierung der Anlagentechnik, damit langfristig Kosten eingespart werden. Alle weiteren Maßnahmen haben keinen Einfluss auf die Auslastung/Auslegung der oben genannten BHKW.

Eistemperatur:
4000qm Kunsteisfläche werden mit zirka 35-40 Grad Wassertemperatur auf -5 Grad bis -3 Grad abgekühlt und bearbeitet. Bei - 5 Grad reißt das Eis auf, bei -3 Grad ist es ideal. Der Grenzbereich ist sehr klein und unflexibel. Viele Gespräche durch Eismeister mit anderen Eisstadien hat ergeben, dass diese mit einer flexiblen Eisstrategie fahren. Unter der Woche -5 Grad und am Spielwochenende -3 Grad spart in einem anderen Stadien zirka 10.000 € Energiekosten.

Verdichter:
Am Verdichter kann man aktuell keine Energie einsparen (3% wäre der Effekt bei extrem hohen Kosten, nicht rentabel)

Verflüssiger / Kondensator:
Verflüssiger Kondensator, Druck runter bringen.
Verdampfungstemperatur -10 Grad, Verflüssigungstemperatur 35 Grad bei 1200kW = 366 kW/h elektrische Leistung.
Vorschlag: Verdampfungstemperatur -10 Grad, Verflüssigungstemperatur 20 Grad bei 1200kW = 233 kW/h elektrische Leistung
Detaillierte Prüfung läuft derzeit.
Zähler wurden im November installiert
Weitere Prüfungen laufen in Zusammenarbeit mit den Eismeistern.

Umliegende Bebauung:
Auch ist in den nächsten Jahren zu prüfen, inwieweit ein Nahversorgernetz in der umliegenden Bebauung angeschlossen werden kann.

Ergänzender Hinweis: Ideal wäre es gewesen, wenn man eine zentrale Heizungsanlage für Tenniscenter inkl. Wohnbau, BSP und Feuerwehrhaus generiert hätte. Potential liefern die BIMA Wohnungsbauten in naheliegender Umgebung. Hier werden bei nächster Gelegenheit Gespräche geführt. Diese Maßnahmen Erweiterung sind aber nicht relevant zur Umsetzung des jetzigen BHKW. Eine Auslastung der beiden BHKW (50kW) ist immer gegeben und die Investition dringend erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Maßnahmen zur Energieeinsparung von knapp 105.000 € jährlich. Das Blockheizkraftwerk wird als Contracting-Variante für das BSP und dem Anschluss des Feuerwehrhauses ausgeschrieben.  
Der Erste Bürgermeister wird beauftragt nach Prüfung und Wertung der Ausschreibung, dass wirtschaftlichste Angebot auszuwählen und die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

Die hierfür nötigen Haushaltsmittel sind im Haushaltplan 2021 einzustellen.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat dankt dem Bürgermeister für die gute Vorstellung und auch die Verhandlungen für dieses Projekt. Contracting sei für ein Blockheizkraftwerk das wirtschaftlichste.

Ilona Deckwerth  führt die Stadt Treuchtlingen an, die ein derartiges Blockheizkraftwerk selbst betreiben  und sehr gut damit fahren. Vielleicht könnte die Stadt das auch selbst betreiben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Maßnahmen zur Energieeinsparung von knapp 105.000 € jährlich. Das Blockheizkraftwerk wird als Contracting-Variante für das BSP und dem Anschluss des Feuerwehrhauses ausgeschrieben.

Der Erste Bürgermeister wird beauftragt nach Prüfung und Wertung der Ausschreibung, dass wirtschaftlichste Angebot auszuwählen und die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

Die hierfür nötigen Haushaltsmittel sind im Haushaltplan 2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Schnellinfo vom 14.12.2020 (Nr. 46 – 12/2020) und vom 08.01.2021 (Nr. 03 – 01/2021) hat der Bayerische Gemeindetag über die im Bayerischen Landtag beschlossene Gesetzesänderung informiert. Das Gesetz zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung mit den darin enthaltenen Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (§ 1 des Gesetzes) ist nunmehr am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (verkündet im GVBl. 2020/31 vom 30.12.2020 auf S. 683).

Wegen der geänderten und damit neuen Rechtslage ist die Winterdienstverordnung bzw. die Reinigungs- und Sicherungsverordnung neu zu erlassen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen eine Gemeinde eine Verordnung nach dem (aktuellen) Muster des Bayerischen Gemeindetags (Stand: Oktober 2017, BayGT 2017, S. 455 ff.), aber vor dem 1. Januar 2021 erlassen hat. Dies ist bei der Stadt Füssen mit der jetzigen Verordnung vom 15.05.2019 der Fall. Ansonsten bestehen Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (hier: Art. 51 Abs. 5 Satz 1 in seiner neuen Fassung ab 01.01.2021) eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 – 2 C 77.08).

Das Muster der Reinigungs- und Sicherungsverordnung 2017 kann weiterhin als Vorlage verwendet werden. Die Übertragung der Sicherung der selbstständigen Gehwege bzw. Geh- und Radwege ist darin bereits erhalten.

Die neue Reinigungs- und Sicherungsverordnung soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 15. Mai 2019 außer Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Verordnungsentwurf Dieser Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Verordnungsentwurf Dieser Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Hartung und Anna-Verena Jahn haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

9. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Rieden a.F. über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rieden a.F.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Rieden a.F. ist an die Stadt Füssen herangetreten, ob die kommunale Verkehrsüberwachung bzw. jetzt der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Füssen nicht auch in  Rieden mit den Ortsteilen Osterreinen und Dietringen den ruhenden Verkehr mit überwachen kann (so wie seit 2012 in Seeg der Fall).

Mit Schreiben vom 12.01.2021 hat der Bürgermeister der Gemeinde Rieden, Herr Andreas Haug, der Stadt Füssen mitgeteilt, dass in der Gemeinderatssitzung am 11.01.2021 der Beschluss gefasst wurde, das kommunale Einvernehmen zur Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden zu erteilen. Insbesondere in der Hauptsaison zwischen Juni und September wird eine tägliche einmalige Kontrolle des ruhenden Verkehrs gewünscht.

Hierzu ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a.F. analog der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Seeg erforderlich.

Diese Zweckvereinbarung muss nach § 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt werden. Ein Entwurf dieser Zweckvereinbarung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Der kommunale Ordnungsdienst sieht sich in der Lage, die Überwachung in Rieden durchzuführen und stimmt diesem zu. Da dieser künftig anstelle einer externen Sicherheitswacht bei Badewetter insbesondere an den Wochenenden zusätzlich auch den Parkplatz am Alatsee kontrollieren/sperren muss und auch weitere hoheitliche Aufgaben des Ordnungsamtes übernommen werden, wird sich zeigen, ob für die Hauptsaison das Aussendienstpersonal noch  aufgestockt werden muss (s. hierzu auch Beschluss des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss vom 22.09.2020).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Rieden a.F. und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Rieden durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Rieden a.F. und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Rieden durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Simon Hartung hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

10. Mitterseepark der Stadt Füssen; Sanierung und Modernisierung der bestehenden Gebäude (Toiletten, Umkleiden, Kiosk usw.); Durchführungsbeschluss und Zuwendungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

In der Sitzung am 8. Oktober 2019 hat der Stadtrat der Stadt Füssen beschlossen, das Mitterseebad künftig als „Mitterseepark“ zu einem sog.  „Park der inneren Ordnung“ umzugestalten, um so einen weiteren Beitrag der Kneipp’schen Säule der Ordnungstherapie zu leisten. So sollen dort künftig vor allem Ruhe, Rückzug, Reflexion und Inspiration die wesentlichen Motive sein, die innerhalb des Areals bedient werden. Der Zugang wird frei sein. Gleichzeitig wird durch eine attraktive Umzäunung sichergestellt, dass jeder Betretende den Eindruck hat, in ein besonderes Areal einzutreten. Das dazu vorgestellte Konzept wurde damals inhaltlich gebilligt.

Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts wurde beauftragt und ermächtigt, bei der zuständigen Interreg-Verwaltungsbehörde einen Änderungsantrag zur Aufnahme in das bereits bestehende Interreg-Projekt AB 127 „Entwicklung des naturgebundenen Tourismus entlang des Lech“ einzubringen. Im Rahmen der Beantragung der Projektänderung ist auch eine Laufzeitverlängerung bis 31. Dezember 2021 zu beantragen.

Diese Aufnahme in das Förderprogramm ist mittlerweile erfolgt, die Arbeiten für die Freiflächen wurden ausgeschrieben und sind für dieses Jahr zur Umsetzung vorgesehen.

Nicht über das touristische Interreg-Förderprojekt abgewickelt werden kann die Sanierung und Modernisierung der Bestandsgebäude.

Kostenmäßig stellt sich das Vorhaben „Mittersee“ wie folgt dar:
  • ca. € 500.000 für die Renaturierung und Entwicklung des Freigeländes
  • ca. € 500.000 für die Sanierung der Bestandsgebäude (Bestandssicherung im historischen Erscheinungsbild klassischer Badeanstalten, Abbruch des bestehenden WC’s, Neubau des neuen WC’s an der Ostseite, Aufwertung Kioskbereich mit Sitzgelegenheiten)

Die Freianlagen werden über das Interreg-Förderprogramm mit einem Fördersatz von 75 %, d.h. aus den förderfähigen Kosten mit voraussichtlich ca. 300.000 € bezuschusst.

Für die Sanierung der (mittlerweile auf Initiative von Dritten) denkmalgeschützten Bestandsgebäude kommt für den touristischen Anteil eine Förderung über RÖFE in Betracht. Die förderfähigen Maßnahmen bzw. Bauteile werden derzeit mit der Regierung von Schwaben genauso besprochen und geklärt, wie die sich daraus letztlich ergebende, mögliche Förderung.

Hingewiesen wird darauf, dass derzeit die Sanierung und Modernisierung des Oberseebades als Freibad im Gange ist. Die dortigen Maßnahmen einschl. der daraus resultierenden Kosten hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30. Juni 2020 bis zu einer Kostenobergrenze von 300.000 € freigegeben und den Bürgermeister zur Umsetzung beauftragt.

Das Mitterseebad ist im vergangenen Jahr entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 8. Oktober 2019 von einem zu beaufsichtigenden Freibad zu einer reinen (nicht mehr mit Badeaufsicht zu versehender) Badeanstalt zurück gebaut.

Angesichts dieser – rechtlichen – Umwidmung der Badestelle Mittersee, der derzeit laufenden Modernisierung und Aufwertung des Oberseebades, aber auch wegen der damit auf engstem Raum vorhandenen gastronomischen Angeboten (z.B. Obersee, Gasthaus Waldwirtschaft) einerseits sowie den dort vorhandenen bzw. entstehenden Sanitäreinrichtungen (z.B. Obersee, öffentliches WC an der Waldwirtschaft, Kneippanlage Bad Faulenbach) andererseits stellt sich die Frage, ob die Investitionen für die Bestandsgebäude des Mitterseebades – auch angesichts der anstehenden kommunalen Pflichtaufgaben - wirklich notwendig sind. Aus Sicht der Verwaltung sind sie dies zweifelsohne nicht!

Aufgrund der Ausbaumaßnahmen im gesamten Außenareal des Mittersee-Geländes, sollte die künftige Nutzung des Kneipp-Konzepts ggf. erst einmal beobachtet bzw. analysiert werden, um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Nutzer der Außenanlage kennen zu lernen und daraus die ggf. sich ergebenden Konsequenzen zu ziehen. Eine voreilige Sanierung und Modernisierung des Gebäudes könnte hier – ggf. auch nicht gewollte – Fakten schaffen. Im Übrigen steht auch noch die Entscheidung des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege hinsichtlich der von Dritten angeregten Qualifizierung des Gebäudes als Baudenkmal aus. Auch diese sollte abgewartet werden.

Einen Termin vorab wird es mit der IG Bad Faulenbach und der IG Mittersee geben.

Noch ein Hinweis zur Außenanlage:

Die Baumaßnahme von FTM AöR zur Umgestaltung/Erneuerung der Außenanlagen läuft demnächst an. Dort werden wir verschiedene Bauabschnitte haben, damit ein permanenter Zugang zur Badestelle gewährleistet ist. Ob es dann angenehm ist, dort neben einer Baustelle zu liegen, ist schwierig abzuschätzen. In der Anlage liegt ein Bauabschnittsplan bei. Hier sind mit blauen Pfeilen die Zugänge zum Wasser markiert. Im Wesentlichen wird sich die Zugangssituation zum jetzigen Bestand nicht verändern. Am westlichen Ufer entsteht im 1. BA eine zusätzliche Einstiegsstelle in den See.

Dieser Bauabschnittsplan wurde Ende 2020 mit den Interessengemeinschaften besprochen und abgestimmt. Auch ein Interims Kiosk (analog 2020) und ein Toilettenwagen ist eingeplant.

Der Stadtrat wird deshalb um Beratung und Entscheidung gebeten, wie mit diesem Bestandsgebäude verfahren werden soll.

Beschlussvorschlag

Angesichts der heuer laufenden Umgestaltungen der Außenanlagen des Mittersees, der noch nicht abschließend geklärten Fragen der Denkmaleigenschaft des Mitterseegebäudes und der noch offenen Auswirkungen der neuen Freianlagen auf das Nutzerverhalten wird die Sanierung/Modernisierung des Mitterseegebäudes zunächst zurück gestellt.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte bittet auch das vor wenigen Jahren eingebaute Geogitter zu überprüfen. Es sei sehr teuer gewesen und habe noch nie richtig funktioniert.

Beschluss

Angesichts der heuer laufenden Umgestaltungen der Außenanlagen des Mittersees, der noch nicht abschließend geklärten Fragen der Denkmaleigenschaft des Mitterseegebäudes und der noch offenen Auswirkungen der neuen Freianlagen auf das Nutzerverhalten wird die Sanierung/Modernisierung des Mitterseegebäudes zunächst zurück gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Umbau des Verwaltungsgebäudes des städtischen Bauhofs in der Kemptner Straße; Vorstellung der Maßnahmen und Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Das Verwaltungsgebäudes des städtischen Bauhofs in der Kemptner Straße wurde in den letzten Jahren weder verändert noch saniert bzw. den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Insbesondere gilt es, dem bestehenden Raumbedarf und vor allem den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung gerecht zu werden. Dazu sind nun, nachdem die beiden darin befindlichen Wohnungen entmietet worden sind, eine bauliche Veränderungen erforderlich, die weitgehend vom eigenen Personal im Bauhof ausgeführt werden können. Beschafft werden muss lediglich das notwendige Material und ggf. einzelne Fremdleistungen.

Was ist alles geplant?

  • Umnutzung des jetzigen Aufenthaltsraums im EG in zwei Büros (stellvertretender Bauhofleitung, Büro und Arbeitsplatz für Verwaltungsmitarbeiterin, die sich derzeit ein kleines Büro mit dem Bauhofleiterbüro teilt). Dieses – jetzt noch gemeinsam genutzte - Büro wird künftig das des Bauhofleiters.
  • Einzelne Mitarbeiter haben auch Büroarbeiten zu verrichten und brauchen deshalb auch wenigstens einen entsprechenden Raum dafür (z.B. Grüntrupp, Verkehrsanlagen, Baumpflege)
  • Einrichtung eines ERSTE-HILFE-Raumes im EG
  • Im Weiteren werden im EG die arbeitsstättenrechtlich erforderlichen Sanitärräume für Damen geschaffen und untergebracht.
  • Im 1. OG wird die Wohnung zu einem Aufenthaltsraum für die BauhofmitarbeiterInnen umgebaut. Der derzeitige Aufenthaltsraum ist für 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur in Pandemiezeiten, deutlich zu klein bemessen.
  • Ein Besprechungsraum mit Ausstattung wird vorgesehen. Derzeit gibt es einen solchen nicht. Weder für externe Besucher noch für wichtige, interne Kommunikation, insbesondere z.B. für Mitarbeitergespräche.
  • Schließlich werden im 1. OG die Sanitärräume für die Herren eingerichtet.

In der Anlage beigefügt sind zwei Planauszüge, in denen die Umbauten dargestellt sind (EG + OG). Außerdem liegt eine Kostenermittlung bei, die aber noch keinerlei Eigenleistungen berücksichtigt und davon ausgeht, dass sämtliche Leistungen vergeben werden.

Die durch die Eigenleistungen des Bauhofs möglichen Einsparungen und die so voraussichtlichen verbleibenden Fremdkosten werden bis zur Sitzung ermittelt und im Rahmen der Beratung mit Plänen bzw. Skizzen vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Dem Umbau des bestehenden Verwaltungsgebäudes mit den vorstehend vorgestellten Maßnahmen und Umnutzungen besteht Einverständnis. Die dafür nötigen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsberatungen einzustellen.

Beschluss

Dem Umbau des bestehenden Verwaltungsgebäudes mit den vorstehend vorgestellten Maßnahmen und Umnutzungen besteht Einverständnis. Die dafür nötigen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsberatungen einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

12. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 12
zum Seitenanfang

12.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 12.1

Sachverhalt

Digitales Verkehrsleit- und –steuerungssystem Füssen und Schwangau

Die Bernard-Gruppe ZT in Stuttgart wurde

  1. mit der Planung und Ausschreibung von Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrssteuerung in Füssen und Schwangau entsprechend dem Angebot vom 5. November 2020 zum darin enthaltenen Angebotspreis von 33.490,17 €,
und
  1. mit der Konzeption für ein dynamisches Parkleitsystem für Füssen, Schwangau, die Tegelberg-, die Breitenberg- und die Buchenbergbahn entsprechend dem Angebot vom 25. November 2020 zum darin enthaltenen Angebotspreis in Höhe von 12.487,86 €.

beauftragt. Damit geht die Konzeption des digitalen Verkehrsleit- und –steuerungssystems für Füssen und Schwangau einen weiteren Schritt in die Realisierungsphase.

Fahrzeugbeschaffung für den Bauhof und das Gebäudemanagement

Der Beschaffung/Ersatzbeschaffung von fünf Fahrzeugen für den Bauhof und das Gebäudemanagement bzw. den Kommunalen Ordnungsdienst hat der Stadtrat zugestimmt. Elektrovarianten sollen auch weiterhin in der Zukunft abgefragt und geprüft werden.

Folgende Fahrzeuge werden beschafft:

Fahrzeug
Firma
Hersteller
Rate
Laufzeit
Kilometerleistung / Jahr
Fahrzeug 1: Ersatz
Pritsche Bauhof
MedeleSchäfer
Mercedes-Benz Pritschenwagen
245,89 €
48 Monate
10000
Fahrzeug 2:
Trapo Maler
Opel Haeberlen
Opel Vivaro
349,13 €
48 Monate
10000
Fahrzeug 3:
Ersatz SF2
VW Heuberger
VW Polo (inkl. WKR)
138,00 €
36 Monate
15000
Fahrzeug 4:
Ersatz SF3
VW Heuberger
VW Polo (inkl. WKR)
138,00 €
36 Monate
15000
Fahrzeug 5:
KOD
MedeleSchäfer
smart EQ 4.2
165,00 €
36 Monate
15000

Auch das Malerfahrzeug wurde als E-Fahrzeug beschafft.

Künftiges Malerfahrzeug

smart des Kommunalen Ordnungsdienstes

Nachträge für das Bauvorhaben Kindertagesstätte im Weidach genehmigt

Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung beim Neubau der Kindertagesstätte im Weidach wurde festgestellt, dass Leistungen aus technischen Gründen zur Ausführung kommen müssen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbar bzw. nicht berücksichtigt und deshalb nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren.

Für geänderte und zusätzliche Leistungen, wurden von der Firma Lankes insgesamt zwei Nachträge in Gesamthöhe von 20.737,87 € gestellt. Die geänderte bzw. zusätzliche Leistungen i. S. § 2 Nr. 5 bzw. 6 VOB/B wurden auf der Grundlage des bestehenden Bauvertrages und deren Angebotspreisen vereinbart.

Worum geht es dabei?

1. Nachtrag v. 3.11.2020
Im Zuge der Fenstermontage musste festgestellt werden, dass der untere Fensteranschluss im Erd- und Obergeschoss nicht wie geplant ausgeführt werden konnte, somit musste in diesen Bereichen die Abdichtung mit einem hochwertigem Flüssigkunstoff erfolgen. Diese anspruchsvolle Tätigkeit wurde daraufhin der ausführenden Abdichtungsfirma Lankes übertragen.

2. Nachtrag v. 4.11.2020
Durch das Gewerk Lüftungstechnik wurde eine außerplanmäßige Dachdurchdringung in der Satteldachkonstruktion verursacht. Diese Dachdurchführungen müssen an den Ecken und Rändern fachgerecht wasserdicht abgedichtet werden. Die Abdichtung erfolgte durch eine Verblechung der Dachdurchdringung, damit kein Wasser in die Dachkonstruktion eindringen kann. Die geprüften Nachträge sind in der beigefügten Anlage ablesbar.

Beide Nachträge wurden vom Stadtrat in der letzten Sitzung genehmigt!

Integriertes Digitales Entwicklungskonzept Füssen & Schwangau beauftragt

Der Freistaat Bayern hat im vergangenen Jahr das Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions – Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ ausgeschrieben. Die Federführung für dieses interdisziplinäre Projekt lag und liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Mit dem Modellprojekt“ können Städte, Märkte und Gemeinden in ganz Bayern bei der Erarbeitung von integrierten digitalen Entwicklungskonzepten (IDEK) gezielte Unterstützung erhalten. Mit dem Ziel übertragbare und praxisnahe Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung von individuellen Digitalisierungsstrategien aufzuzeigen, sollen mit dem Modellprojekt die Potentiale der Digitalisierung genutzt und bayernweit Anreize für Strategien, Konzepte und Projekte auf dem Weg in die digitale Stadt, Gemeinde oder Kooperation der Zukunft geschaffen werden.

Bis zum 10. Juli 2020 konnten sich die Städte, Märkte, Gemeinden und Kooperationen in digitaler Form zur Teilnahme am Modellprojekt bewerben. Die Stadt Füssen hat sich für dieses Projekt gemeinsam mit der Gemeinde Schwangau beworben.

Die eingereichten Anträge wurden geprüft und im Rahmen einer Jurysitzung wurden 12 Modellkommunen ausgewählt. Insgesamt sind bis zum 10. Juli 36 Bewerbungen beim Bau- und Verkehrsministerium eingegangen, von kleinen Gemeinden über interkommunale Zusammenschlüsse bis hin zu größeren Städten. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2020 wurde der Stadt Füssen vom Ministerium mitgeteilt, dass „unsere Bewerbung von der Fachjury als eine von zwölf interkommunalen Zusammenschlüssen, Städten und Gemeinden für das Modellprojekt Smart Cities Smart Regions — Kommunale Digitalisierungsstrategien für Städtebau und Mobilität der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ausgewählt wurde. Es haben sich insgesamt 36 Kommunen beworben. Unsere Bewerbung wurde als besonders geeignet und motiviert beurteilt, um die Zielsetzungen des Projekts zu erfüllen.

Die daraufhin veranlasste Ausschreibung eines integrierten digitalen Entwicklungskonzeptes ergab insgesamt 3 Bewerbungen von Bietergemeinschaften. Das „Rennen“ gemacht hat die Bietergemeinschaft bestehend aus den Planungsbüros bauchplan in München (Landschaftsarchitekten & Stadtplaner), berchtoldkrass space & options in Karlsruhe (Raumplaner) und orange edge in Hamburg (Stadtplanung & Mobilitätsforschung). Die Kosten für dieses in den nächsten 18 Monaten zu erstellende IDEK belaufen sich auf rund 180.000 €. 60 % davon fördert der Freistaat Bayern.

zum Seitenanfang

13. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26. Januar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26. Januar 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14
zum Seitenanfang

14.1. Skaterplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14.1

Sachverhalt

Thomas Scheibel berichtet, dass der Skaterplatz am Wochenende voll war. Könnte er nicht mit einem Konzept geöffnet werden. Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass dies nicht erlaubt sei.

zum Seitenanfang

14.2. Lebensmittelladen in Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14.2

Sachverhalt

Andreas Eggensberger stellt den Antrag auf einen kleinen Lebensmittelladen in Hopfen, nachdem der „Tante Emma-Laden“ geschlossen hat und nicht ersetzt wurde. Er bittet zu prüfen, ob nicht ein regionaler Lebensmittelladen gemacht werden könnte.

zum Seitenanfang

14.3. Grundschule Füssen - Anbringen einer Rutsche im Pausenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14.3

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam fragt, ob nicht im Pausenhof der Grundschule eine Rutsche installiert werden könnte.

zum Seitenanfang

14.4. Grünstreifen an der Augsburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14.4

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam spricht an, dass in der Augsburger Straße beim Bau einer Ampel ein Grünstreifen entstehen sollte. Momentan sei es ein Parkplatz und ein großes Loch.

Bürgermeister Eichstetter bestätigt das große Loch und wird den Bauhof anweisen, dies zu beseitigen.

zum Seitenanfang

14.5. Sauberes Ostallgäu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14.5

Sachverhalt

Anna-Verena Jahn erklärt, dass im Frühjahr immer die Aktion „Sauberes Ostallgäu“ durchgeführt wurde. Die Kinder möchten Müll sammeln. Vielleicht könnten Müllsäcke zur Verfügung gestellt werden. Die Aktion sollte öffentlich ausgeschrieben werden und statt einer Brotzeit könnte es einen Gutschein für ein Eis bei Beppo geben.

zum Seitenanfang

14.6. Installation einer Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.02.2021 ö beschliessend 14.6

Sachverhalt

Wolfgang Bader weist auf den heute versandten Antrag der Grünen hin. Die Fraktionen sollten darüber sprechen.

Datenstand vom 19.03.2021 09:41 Uhr