Datum: 02.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schützenhaus, Weißensee-Roßmoos
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verkehrsangelegenheiten
1.1 Errichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten "Am Ziegelstadel"; Vorstellung und ggf. Billigung der Planung
1.2 Ferdinand-Benz-Weg; Widmung zusätzlicher Teilflächen
1.3 Anträge, Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten
2 Bekanntgaben und Informationen
3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Weißensee – See, fünfte Änderung: Aufstellungsbeschluss
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauvoranfragen
4.2.1 Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und einer Tiefgarage, Froschenseestraße 2-4, Fl. Nr. 859/33 , Gemarkung Füssen
4.2.2 Umbau und Erweiterung Uferstraße 31
4.3 Bauanträge
4.3.1 Nutzungsänderung eines Teilbereiches des Kellers als PKW-Garage mit Bau eines unterirdischen Zufahrtstunnels mit Parklift als PKW-Hebeanlage, Hubmannsegg 1, Fl. Nrn. 290, 290/2 und 293/1, Gemarkung Weißensee
4.3.2 Anbau eines Dunglagers an bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle, nähe Erkenbollingen, Fl.Nr. 559/2, Gemarkung Eschach
4.3.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport, König-Ludwig-Promenade 8, Fl. Nr. 432, Gemarkung Füssen
4.3.4 Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienwohnung (Wohnung 14 und 22), Birkstraße 3, Fl. Nr. 832, Gemarkung Füssen
4.3.5 Tektur: Errichtung Betriebsgebäude mit Gastronomie (öffentlich) und Betreiberwohnung für best. Wohnmobilplatz, Abt-Hafner- Straße 7a, Fl. Nr. 1413, Gemarkung Füssen
4.3.6 Tektur: Nutzungsänderung: Restaurant und Wohnungen zum Hostel mit Gaststätte, Augsburger Straße 12, Fl. Nr. 495/1, Gemarkung Füssen
4.3.7 Aufstockung Einfamilienhaus, Bergstraße 4, Fl. Nr. 179/2, Gemarkung Hopfen am See
4.3.8 Errichtung eines Verkaufswagens für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Heidelsbuch, Fl. Nr. 504, Gemarkung Eschach
4.3.9 Nutzungsänderung in den Geschossen 5-7, Bahnhofstraße 1-3, Fl. Nr. 597, Gemarkung Füssen
4.3.10 Neubau eines 7- Familienhauses, Tektur zum Bauantrag vom 18.10.2016, Errichtung von 7 statt 5 Wohneinheiten, Neubau einer Tiefgarage mit 9 Stellplätzen, Anbau eines Carports mit 3 Stellplätzen an bestehende Garagen, Abt-Heß-Straße 4, Fl. Nr. 1544/2,
4.3.11 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, untere Weidach, Fl. Nr. 1648, Gemarkung Füssen
4.3.12 Neubau einer Erdtribüne, Errichtung von 4 Holzhütten, Tektur zum genehmigten Baseballplatz, Schwedenweg 2, Fl. Nr. 1684, Gemarkung Füssen
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 02.02.2021.
6 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 1
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1.1. Errichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten "Am Ziegelstadel"; Vorstellung und ggf. Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 beschlossen, dass die Schaffung von weiteren Fahrradabstellplätzen im Bereich der Innenstadt ausdrücklich begrüßt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Planungsbüros ggf. auch unter Aufzeigen von Lösungsansätzen wegen der Planungsleistungen anzufragen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Ein erster Vorschlag für die Fahrradstellplätze vor dem Finanzamt liegt nun bereits vor. Bei der Wahl des Bearbeitungsumgriffs wurde darauf geachtet, dass einerseits die erwähnten sechs Meter Abstand zum Finanzamtsgebäude eingehalten werden, andererseits der Bestandsbaum auf dem Grundstück erhalten wird.


Da die Straße derzeit relativ eng ist, können wir uns gut vorstellen, dass der Straßenraum trichterförmig aufgeweitet wird. So kann an der Ecke sogar ein kleiner Platz mit Sitzmöglichkeit und einer Baumgruppe entstehen.  

Insgesamt bringen wir 20 abschließbare Fahrradboxen und 16 Anlehnbügel (für 32 weitere Fahrräder) unter. An der Stirnseite der Fahrradboxen könnten darüber hinaus Schließfächer mit Ladefunktion für E-Bike-Akkus positioniert werden. Selbstverständlich kann die Anzahl der Fahrradboxen auch zu Gunsten von weiteren Fahrradanlehnbügeln reduziert werden.

Vorgeschlagen wird, sowohl die Fahrradboxen als auch die Anlehnbügel zu überdachen. Die Rückwand der Überdachung könnte in Form einer Holzlattung ausgebildet werden.

Bevor sich das Planungsbüro nun an die weitere Detaillierung setzt, wird dem Gremium die Planung vorgestellt und erläutert. Folgende Fragen sollten geklärt werden:

  • Sind der Planungsumgriff sowie die räumliche Gliederung im Sinne der Stadt?
  • Wurden alle funktionalen Aspekte (Anzahl Fahrradboxen, Fahrradstellplätze, Überdachung, Lademöglichkeiten etc.) berücksichtigt?
  • Bestehen weitere Anregungen?

Herr Dr. Böhm äußert seine Bedenken bezüglich der Lage der geplanten Fahrradabstellplätze aus verschiedenen Gründen:

  • Denkmalrechtliche Belange: das Gebäude ist ein Denkmal, das schützenswert ist und durch die Anbringung der Abstellplätze nicht aufgewertet, sondern verschandelt würde

  • Städtebaulicher Aspekt: die Lage ist nicht optimal ausgewählt

  • Naturschutzrechtlich: die Grünfläche in einer Stadt muss erhalten werden und sollte nicht versiegelt werden.

Außerdem befürchten er, sowie auch Thomas Meiler, dass sich an dieser versteckten Stelle „lichtscheue Gestalten“  aufhalten könnten und die Örtlichkeit schnell ihre ursprüngliche Funktion verliere.
Auch einige andere Mitglieder des Bauausschusses sind mit der Lage der Abstellmöglichkeiten nicht mehr einverstanden, trotz des im Dezember gefassten Beschlusses.
Thomas Scheibel macht auf eine Fahrradunterbringung in Kempten aufmerksam, welche sich unaufdringlich in das Stadtbild einfügt. Nach eingehender Beratung  wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorschlag

Das Gremium des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt, dass der Standort für Fahrradabstellmöglichkeiten beibehalten wird. Es soll eine neue Planung sowie neue Vorschläge für die optische Darstellung an dieser exponierten Lage erarbeitet werden.

Beschluss

Das Gremium des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt, dass der Standort für Fahrradabstellmöglichkeiten beibehalten wird. Es soll eine neue Planung sowie neue Vorschläge für die optische Darstellung an dieser exponierten Lage erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

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1.2. Ferdinand-Benz-Weg; Widmung zusätzlicher Teilflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der „Ferdinand-Benz-Weg“ im Ortsteil Hopfen am See ist wie im nachfolgenden Lageplan mit roter Farbe dargestellt als Ortsstraße gewidmet:


Im Zuge der Ausweisung und Erschließung des Baugebietes Hopfen am See Nr. 5 und der Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 72 der Gemarkung Hopfen am See wurde diese durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Darin ist zur Sicherung der Erschließung auch die Widmung der derzeit nicht gewidmeten und im Zuge der Baugebietserschließung auszubauenden Straßenfläche FlNrn. 72/12, Fl.Nr. 72/14 und 72/18 der Gemarkung Hopfen vorgesehen.

Im Bereich des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 5 wurde die die im nachfolgenden Planauszug markierte Teilfläche der Erschließungsstraße neu gebaut. Sie ist eine Erweiterung des vorhandenen Ferdinand-Benz-Weges. Die Straße erfüllt technisch und optisch die Merkmale einer Ortsstraße und wird deshalb wie folgt gewidmet:


Die Widmung der Ortsstraße „Ferdinand-Benz-Weg“ wird um die im nachfolgenden Planauszug rot gekennzeichneten Grundstücke bzw. Teilflächen Fl.Nrn. 72/12 (Teilfläche), 72/14, 72/18 und 72/19 der Gemarkung Füssen auf einer Länge von 0,075 km erweitert.

Anfangspunkt ist der Erweiterung ist an der bestehenden Ortsstraße „Ferdinand-Benz-Weg“, SW-Ecke Fl.Nr. 72/1 und Endpunkt ist das nördliche Ende von Fl.Nr. 72/14, jeweils der Gemarkung Hopfen am See. Eine Beschränkung der Widmung erfolgt nicht.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. u. 4., Art. 6,  Art. 46 und Art. 53 Ziff. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird der straßenrechtlichen Widmungsergänzung des Ferdinand-Benz-Weges in der vorstehend beschriebenen Form zugestimmt.  Das Bestandsverzeichnis des Ferdinand-Benz-Weges ist entsprechend zu ergänzen.

Beschluss

Aufgrund der Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3. u. 4., Art. 6,  Art. 46 und Art. 53 Ziff. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wird der straßenrechtlichen Widmungsergänzung des Ferdinand-Benz-Weges in der vorstehend beschriebenen Form zugestimmt.  Das Bestandsverzeichnis des Ferdinand-Benz-Weges ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Anträge, Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Magnus Peresson bittet auf Verlangen einer Anwohnerin in der Ziegelwies die Markierung auf dem neu asphaltierten Fuß-/ und Radweg zu prüfen. Laut dieser wurde noch keine Markierung angebracht. Maximilian Eichstetter wird sich dies vorOrt ansehen und ggf. nachbessern lassen.


Außerdem bittet Magnus Peresson die Park-, bzw. Haltesituation vor dem Restaurant Kyohdai zu begutachten, hier würde bei Abholung der bestellten Speisen regelmäßig der Gehsteig zugeparkt so dass man nicht mehr vorbeikommt. Bürgermeister Eichstetter möchte daraufhin nochmals mit dem Restaurantinhaber sprechen.

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2. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter gibt folgende Informationen bekannt:

Füssen- West

Durch die Steinbrecherstraße wurde in Füssen West eine Anbindung an mehrere Betriebe geschaffen. Diese Verbindung wird jedoch noch nicht in er erhofften Form genutzt und vor allem Lkw´s befahren immer noch die Route über die Froschenseestraße und weiter nach Westen.
Nachdem Anwohner der Lautenmacherstraße in einer Bürgersprechstunde auf diese Problematik hinwiesen, wurde für die Lautenmacherstraße ein Verbot für Lkw ab 7,5 t ausgewiesen, selbiges auf Anregung der PI Füssen auch für die gegenüber der Lautenmacherstrasse in die Froschenseestraße einmündende Werkmeisterstraße.
Somit soll in dieser Hinsicht der Steinbrecherstraße mehr Bedeutung verliehen und der (Schwer)verkehr hierdurch entzerrt werden. Somit wird den Anwohnern der Froschensee- und Lautenmacherstraße eine Entlastung und erhöhte Verkehrssicherheit gewährt.


Weidach

Der in der letzten Sitzung des PBUV-Ausschusses gefasste Beschluss, die Einbahnstraßenregelung am Faigele- und Wolkensteinweg umzudrehen, wurde mit Wirkung vom 01.12.2020 für die Testphase von einem Jahr umgesetzt.


Radverkehr

Das abschließende und detaillierte Ergebnis der Umfrage des ADFC und Ministerium zum Fahrradklimatest in den Städten und Orten wird ausgewertet und im Frühjahr 2021 veröffentlicht. An dieser Stelle gilt jedoch jetzt schon allen, welche sich an dieser Aktion beteiligten, ein besonderer Dank.


Ausrüstung von Bauhoffahrzeugen mit Abbiegeassistent
Nach Prüfung der Fahrzeuge ob diese mit dem Abbiegeassistent nachgerüstet werden können, stellte sich leider heraus, dass dies nicht möglich ist. Daher könne auch die dafür bereitgestellte Förderung nicht in Anspruch genommen werden

Tempo 30 Zone Weidach

Versetzung der Tempo 30 Zone Weidach im Norden von der Weidachkurve Richtung B 16, somit Integration des Anwesens Weidachstraße 64 (früher. Haus Sonnenkeller) mit unübersichtlicher Ausfahrt innerhalb der 30er Zone.
Zudem erhöhte Verkehrssicherheit im Bereich Weidachkurve mit zahlreichen Abbiege- und Querungsvorgängen des Radverkehrs.
Piktogramm „30“ am neuen Beginn der Tempo 30 Zone wird mit Aufnahme der Markierungsarbeiten im Frühjahr ergänzt.


Kemptener Str. 6

Seit 22.02.21 laufen die Bauarbeiten beginnend mit dem Aushub der Baugrube Kemptener Str. 6. Die halbseitige Straßensperrung in diesem Bereich erfordert die Sperrung mehrerer gebührenpflichtiger Parkplätze über die der Verkehr stadtauswärts geleitet wird.
Baufahrzeuge vom Morissekreisverkehr das kurze Stück unter Einweisung entgegen der Einbahnstraße bis Baustelle frei

Dauer dieser Beschränkung voraussichtlich bis 31.7.2021
Verrechnung gem. Gebührensatzung 6,50/Tag/Parkplatz.




Weidach

Stichproben-Verkehrserhebung der Straßen Faigele-, Wolkenstein-, Schalk- und Schwedenweg am Do., 04.02.2021. Eine Wiederholung erfolgt im Sommer bei hoffentlich wieder zulässigem Sportbetrieb etc.


Bekanntgaben Bauverwaltung:

Fa. Wirthensohn- Bescheid des Landratsamt Ostallgäu vom 05.02.2021
„Neubau eines Gewerbetriebes im Gewerbepark Allgäuer Land BA 1 in Füssen“.
Herr Angeringer erläutert den eingegangenen Bescheid des Landratsamtes. Die Firma Wirthensohn muss die nichtgenehmigten Stellplätze wieder zurückbauen und die Asphaltierung aufbrechen. Dies sind 11 an der Nordseite und drei an der Straße. Das Landratsamt ist für die Kontrolle der auferlegten Maßnahmen zuständig; die Stadt Füssen wird dies jedch ebenfalls begleitend überprüfen.

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3. Bauleitplanung; Bebauungsplan Weißensee – See, fünfte Änderung: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadt Füssen lag eine formlose Bauvoranfrage zur Bebauung einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 222, Gemarkung Weißensee mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage Nähe dem Fischerweg vor.

Das geplante Gebäude liegt noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, jedoch nicht mehr an einer Stelle, an der eine Bebauung vorgesehen wäre.
Der Standort schließt sich räumlich unmittelbar an die ausgewiesene Bebauung an. Städtebaulich erscheint die Lage daher noch vertretbar. Ob die Bebauung noch über eine Befreiung ermöglicht werden kann oder eine Bebauungsplanänderung (auf Kosten der Bauherren) erforderlich wurde mit dem LRA geklärt. Ergebnis: Es handelt sich um einen Eingriff in die Grundzüge der Planung, weshalb der Bebauungsplan geändert werden muss.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss fasste am 17.11.2020 folgenden Beschluss:
„Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen mit Änderung des Bebauungsplanes in Aussicht zu stellen. Die insoweit anfallenden Kosten einschließlich der zu sichernden Erschließung sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages von den Bauherren zu tragen. Die Zufahrt soll gemäß o.a. Lösung 2) hergestellt werden.“

Lösung 2
Östlich des städtischen Fischerweges verläuft auf den privaten Grundstücken desselben Eigentümers der zur Bebauung vorgesehenen Fläche ein Feldweg, der als eigene Zufahrt vorstellbar wäre (mit Überquerung des Fischerweges im Bereich der neuen Hauszufahrt.

Auf den weiteren Sachverhalt im Beschlussauszug zum Beschluss vom 17.11.2020 wird verwiesen.

Mit Schreiben vom 02.02.2021 teilen die Antragsteller mit, dass sie die anfallenden Kosten übernehmen. Das Büro abtplan wurde mit der Erstellung der fünften Änderung des Bebauungsplans See beauftragt.

Lageplan mit Geltungsbereich der Bauleitplanung

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der fünften Änderung des Bebauungsplans See. Ziel ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage an der im Plan dargestellten Stelle mit Regelung der Zufahrt aus südlicher Richtung.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der fünften Änderung des Bebauungsplans See. Ziel ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage an der im Plan dargestellten Stelle mit Regelung der Zufahrt aus südlicher Richtung.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Antragsteller. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anna Jahn ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4
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4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Folgende Anträge sind dem Landratsamt als laufende Verwaltung zugegangen oder wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren von der Stadt Füssen freigestellt:

1, Umnutzung zur Ferienwohnung, Abt- Goßwin- Straße 6, Gemarkung Füssen
2, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Josef-Lorch-Straße 13, Gemarkung Füssen
3, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage mit Carport, nähe Paul-Mertin- Straße, Gemarkung Füssen
4, Umnutzung Wohnung 1 zur Ferienwohnung, Abt-Goßwin-Straße 11, Gemarkung Füssen
5, Umnutzung Wohnung 67 zur Ferienwohnung, Thanellerstraße 5, Gemarkung Weißensee
6, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Rudibert-Ettelt-Straße, Gemarkung Füssen
7, Tektur Neubau Gaube Westseite und Verlegung der Treppe ins Dachgeschoss, Uferstraße 15, Fl. Nr. 215/2 Gemarkung Hopfen am See
8, Anbau einer unterkellerten Garage, Am Kirchgäßchen 1, Fl. Nr. 12/7, Gemarkung Hopfen am See
9, Abbruch bestehende Garage und Neubau Garage, Nähe im Venetianerwinkel, Fl. Nr. 585/39, Gemarkung
10, Sanierung Dach und Ausbau Dachgeschoss, Schwedenweg 4, Fl. Nr. 1682, Gemarkung Füssen  
11, Nutzungsänderung ehemaliges Gästehaus, Wohnungen in Pensionszimmer, Anordnung der Stellplätze, Weidachstraße 15, Fl. Nr. 3076, Gemarkung Füssen
12, Nutzungsänderung Wohnung in Fewo (2. OG), Theresienstraße 10, Fl. Nr. 1617, Gemarkung Füssen

Auf Nachfrage erklärt Armin Angeringer, dass die Zufahrtsrechte für den Bau der Garage in Punkt 9 bisher immer noch nicht vorhanden sind und dem Bauherr geraten wurde, die Garage in einer verfahrensfreien Größe zu bauen. Der eingereichte Bauantrag wurde mit Ablehnung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitet.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.2
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4.2.1. Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und einer Tiefgarage, Froschenseestraße 2-4, Fl. Nr. 859/33 , Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet den Ausschussmitgliedern von dem eingereichten Antrag auf Vorbescheid und erläutert die Anfrage anhand vorliegender Pläne. In Fortführung der in der Sitzung am 08.12.2020 behandelten Pläne liegt nun ein Antrag auf Vorbescheid vor.

Einfügung nach § 34 BauGB

Art und Größe des Vorhabens fügen sich in die umliegende Bebauung ein. Die maximale Firsthöhe liegt dabei mit 13,9 m um ca. 0,5 m über der des Bestandes. Die Gebäude sind dreigeschoßig zzgl. Dachgeschoße mit Satteldach.

Die GFZ wird für das Gesamtareal mit 0,56 angegeben.

Der Abstand des nordwestlichen Gebäudes liegt bei ca. 3,4 m zur Grundstücksgrenze der Froschenseestraße. Bei der letzten Planung wurde gefordert, den Abstand wie an dem nächsten nördlichen Gebäude einzuhalten. Dieser Baukörper ist versetzt; im nördlichen Teil beträgt der Abstand ca. 3,8 m und im südlichen Teil ca. 5,5 m. Die Vorgabe wird damit nicht vollständig erreicht.

Bei einer weiteren Verschiebung nach Osten vergrößert sich der Abstand zur Straße und ihren Emissionen; in straßenräumlichen Wirkung ist dies vorteilhaft, jedoch verkürzt sich auch der Abstand zum bestehenden Wohngebäude, was hinsichtlich der Wohnverhältnisse an beiden Häusern nachteilig ist.

Stellplätze

Ein ausreichender Stellplatznachweis liegt vor. Der Nachweis umfasst 39 Stellplätze (Stpl.) in der Tiefgarage (TG) und 30 offene Stpl..

Hinweis: Von den 48 Stpl. für die 24 neuen WE müssen lt. Stpl.-Satzung 25 % für Besucher vorhanden sein (=12 Stpl.); die übrigen 75 % (=36 Stpl.) müssen in der Tiefgarage liegen. Diese Mindestzahl wird mit 39 TG-Stpl. erfüllt. Rechnerisch stehen damit für das Bestandswohnhaus 3 TG-Stpl. zur Verfügung.

Für den Bestand mit 18 WE waren bisher 12 offene Stpl. und sechs Garagen vorhanden.
Mit der Neuplanung sind dies damit zwar 3 überdeckte Stellplätze weniger, jedoch erhöht sich die Zahl der offenen Stpl. von 12 auf 18. In der Summe sind dies für den Bestand damit 3 Stpl. mehr.

Lt. Baubeschreibung werden aus der Gesamtzahl neu insgesamt 20 Stpl. für Menschen mit Behinderung konzipiert. Im Freiflächenplan sind dies die 14 mit „B“ gekennzeichneten Stpl..

Die TG-Rampe muss an ihrer Ausfahrt eine ausreichend lange gering geneigte Haltefläche mit uneingeschränkten Sichtbeziehungen zur Straße aufweisen; dies ist jedoch im Bauantrag in detaillierter Form zu lösen. Nach der Beschreibung kann die Einfahrt noch angepasst werden.


Spielplatz

Der im Vorfeld thematisierte Erhalt des südlichen Spielplatzes wurde mit möglicher Aufwertung ebenfalls berücksichtigt. Weitere Spielplatzflächen kommen mit den Neubauten hinzu. Der genaue flächenmäßige Nachweis entsprechend der Spielplatzsatzung ist mit dem Bauantrag zu erbringen.


Baumfällung

Die Fällung der Birke an der Ecke Froschensee-/Welfenstraße ist zulässig. Der Baum ist rechtlich nicht geschützt. Eine Ersatzpflanzung wird angeboten.


Vorabbeurteilung Landratsamt Ostallgäu

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 24.02.2021: Die Planung fügt sich ein; eine Änderung der Lage oder Höhe ist nicht geboten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.2. Umbau und Erweiterung Uferstraße 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet von der Bauvoranfrage und erläutert das Vorhaben. Die Familie, welche seit vielen Jahrzehnten das Hotel betreibt, möchte einen Verbindungsbau schaffen und somit die Gebäude verbinden. Die dadurch entstehende Wohnung ist für die private Nutzung vorgesehen. Ein Bauantrag wurde bereits 2016 genehmigt, jedoch nicht verlängert und die Frist ist abgelaufen. Der Bauherr möchte nochmals einen Bauantrag stellen und stellt somit die formlose Bauvoranfrage zur Vorabklärung. Weiter erläutert Armin Angeringer das o. a. Anwesen soll im Bereich der Wohnung und der vor dem Hauptbaukörper gelegenen Funktionsgebäude/-räume erweitert werden. Es wurde zunächst angenommen, dass sich die Vergrößerung des Hauptgebäudes sich noch nach § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Bei Gebäudeteilen, die unmittelbar am Gehweg liegen ist noch eine Abstimmung der Ausführung im Detail erforderlich.
Die grundsätzliche Zulässigkeit nach § 34 wurde in einem Bauvorbescheid vom 06.06.20216 seitens des Landratsamtes Ostallgäu bestätigt. Der Forderung des Ausschusses nach einem Verbindungsbau mit II+D wurde Rechnung getragen und die Höhe reduziert. Die oberste Geschoßebene ist zwar ein Vollgeschoß, jedoch als DG ausgebildet, welches unter der Firsthöhe der Haus Nr. 32 liegt.

Wie sich nun herausgestellt hat sieht das LRA die Zulässigkeit mittlerweile nicht mehr als gegeben an. Begründet wird dies mit der Gesamtlänge von mehr als 60 m, die der Baukörper erreicht. Eine solche Länge sei in der Umgebung nicht vorhanden und bei mehr als 50 m liege keine offene, sondern eine geschlossene Bauweise vor.

§ 34 Abs. 3a BauGB, wonach die Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Gewerbebetriebes im Einzelfall zugelassen werden kann auch wenn sich das Gebäude nicht mehr einfügt, sei nicht anwendbar. Nachdem noch weitere Grundstücke an der Uferstraße vorhanden seien, auf denen solche Vorhaben denkbar sind handle es sich nicht um einen Einzelfall.


Die Kommentierung zum BauGB führt dazu tatsächlich aus:

§ 34 Abs. 3a lässt Genehmigungen in Abweichung vom Einfügungserfordernis nur „im Einzelfall“ zu. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Genehmigungen nach § 34 Abs. 3a nicht in Betracht kommen, wenn in einem Gebiet zu gleicher Zeit oder in kurzen zeitlichen Abständen mehr als nur wenige Vorhaben nach dieser Vorschrift genehmigt werden sollen. Darin erschöpft sich jedoch das Einzelfallerfordernis nicht. In Anlehnung an das frühere Befreiungserfordernis der Atypik in § 31 Abs. 2 (vgl. → § 31 Rn. 29 ff.) ist davon auszugehen, dass eine Einzelfallgenehmigung nicht in Betracht kommt, wenn dabei auf Umstände abgestellt wird, die auf mehr als nur einzelne Grundstücke übertragen werden können (BVerwG Beschl. v. 8.5.1989 – 4 B 78.89). Das Einzelfallerfordernis erfüllt insofern seinen wesentlichen Zweck darin, nicht durch die Zulassung mehrerer Vorhaben die Eigenart der näheren Umgebung iSd § 34 Abs. 1 Satz 1 nicht oder nicht wesentlich zu verändern; eine städtebaurechtliche Umstrukturierung soll vielmehr der Aufstellung von Bebauungsplänen vorbehalten sein, für die das BauGB für die in Betracht kommenden Fällen die Möglichkeit des vereinfachten oder beschleunigten Verfahrens bietet (§ 13 Abs. 1, § 13a).  

Im Rahmen der Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 13 – Uferstraße Nord wird die Größe des Baukörpers dementsprechend festgesetzt. Allerdings ist mit einer gewissen Zeitdauer bis zum Abschluss des Verfahrens zu rechnen. Alternativ wäre die Einleitung einer vorhabenbezogenen Bebauungsplanung nur für dieses Anwesen in Betracht zu ziehen. Dafür wäre ein schnelleres Ergebnis zu erwarten.

Nach kurzer Diskussion entscheidet das Gremium dem Bauherrn das Einvernehmen in Aussicht zu stellen und fasst folgenden Beschluss.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt weitergeleitet werden.
Bei Gebäudeteilen, die unmittelbar am Gehweg liegen ist noch eine Abstimmung der Ausführung im Detail erforderlich und hierfür ggf. eine weitere Beratung im Ausschuss.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für dieses Anwesen besteht grundsätzliches Einverständnis.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt weitergeleitet werden.
Bei Gebäudeteilen, die unmittelbar am Gehweg liegen ist noch eine Abstimmung der Ausführung im Detail erforderlich und hierfür ggf. eine weitere Beratung im Ausschuss.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für dieses Anwesen besteht grundsätzliches Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3
zum Seitenanfang

4.3.1. Nutzungsänderung eines Teilbereiches des Kellers als PKW-Garage mit Bau eines unterirdischen Zufahrtstunnels mit Parklift als PKW-Hebeanlage, Hubmannsegg 1, Fl. Nrn. 290, 290/2 und 293/1, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert anhand der Unterlagen das Bauvorhaben und deren Vorgeschichte.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich; die eingereichten Pläne sind noch zu ergänzen um die topographische Situation der Zufahrt prüfbar darzustellen.

Unter der Voraussetzung, dass die Zufahrt nicht als künstliches Bauwerk in Erscheinung tritt wird von keiner relevanten Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 BauGB auszugehen sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zufahrt nicht als künstliches Bauwerk in Erscheinung tritt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zufahrt nicht als künstliches Bauwerk in Erscheinung tritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.2. Anbau eines Dunglagers an bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle, nähe Erkenbollingen, Fl.Nr. 559/2, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist aber offensichtlich privilegiert. Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wird hier noch Prüfungsbedarf gesehen was durch das Landwirtschaftsamt erfolgen wird.  

Entgegenstehende Belange sind – soweit dies durch die Stadt Füssen zu beurteilen ist - nicht ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport, König-Ludwig-Promenade 8, Fl. Nr. 432, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein. Die wegfallenden vier Stellplätze in Garagen sollen mit dem Neubau in einem Carport bzw. als offene Stellplätze wieder angelegt werden. Für den Neubau sind rechnerisch zwei Stellplätze weniger ausreichend. Ungünstig ist die räumliche Anordnung am Stiftsweg, weshalb insoweit eine Reduzierung in Betracht zu ziehen ist. Andererseits erscheint es fraglich, ob für das Bestandsgebäude (nur) vier Garagenstellplätze ausreichend waren bzw. sind und die Errichtung von zwei weiteren Stellplätzen aus diesem Grund zu begrüßen ist. Bei dem Stiftsweg handelt es sich um eine nur gering frequentierte Straße.

Die Planerin verweist dabei ergänzend auf Folgendes:

  • Von den vier Garagen werden schon seit vielen Jahren nur drei von den Mietern genutzt, die Vierte ist extern vermietet, wird also nicht benötigt.
  • Wir wären sehr froh, wenn wir auf die Stellplätze am Stiftsweg verzichten könnten und würden gern den Garten vergrößern.
  • Im Erdgeschoss wird eine rollstuhlgerechte Wohnung Platz finden, vielleicht könnte man das auch mit bedenken. („1.3 Gebäude mit Altenwohnungen 0,5 Stpl. Je Wohnung“)
  • Der Bauherr ist Füssen sehr verbunden, das Bestands-Gebäude hat sein Großvater gebaut, die vierte Generation steht schon bereit und wird die Gebäude übernehmen und die Wohnungen weiter fest vermieten.
  • Die neu geplanten Wohnungen werden wieder fest vermietet und es entstehen keine Ferienwohnungen.


Die Ausschussmitglieder beraten über die Stellplatzsituation und bitten in diesem Fall die Stellplätze, auch wenn momentan nicht benötigt, zu erstellen wie sie im Plan ersichtlich sind.
Man habe ein generelles Stellplatzproblem, auch an der anliegenden Hochstiftstraße und solle daher besser präventiv die Stellplätze errichten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.4. Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienwohnung (Wohnung 14 und 22), Birkstraße 3, Fl. Nr. 832, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein, weshalb das Einvernehmen danach zu erteilen ist. Das Gebäude befindet sich mit der angrenzenden Schule in einem Mischgebiet und ist hier rechtlich zulässig. Gleichwohl führt dies die städtebaulich unerwünschte weitere Ausbreitung der Ferienwohnungen fort.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig das in diesem Bauwerk keine Ferienwohnungen entstehen sollen, da diese bei der Genehmigung ausschließlich zur Dauervermietung vorgesehen waren.
Der Bauwerber hat nun die Wohnungen verkauft und es ist nicht mehr in dessen Verantwortung was die Eigentümer mit der Wohnung tatsächlich machen. Den Mitgliedern ist bewusst, dass das Landratsamt den Beschluss nochmals vorlegen wird und aufgrund der Lage die Ferienwohnungen voraussichtlich genehmigen wird. Die Mitglieder des PBUV heben jedoch hervor, dass die  Wohnungen auch im Konflikt mit dem Beherbergungskonzept stehen, welches momentan ausgearbeitet wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen trotz rechtlicher Belange nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen trotz rechtlicher Belange nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.5. Tektur: Errichtung Betriebsgebäude mit Gastronomie (öffentlich) und Betreiberwohnung für best. Wohnmobilplatz, Abt-Hafner- Straße 7a, Fl. Nr. 1413, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.5

Sachverhalt

Die Änderung besteht im Wesentlichen darin, einen nun auch für die Öffentlichkeit nutzbaren Gastronomiebereich zu schaffen. Dies ist im Gewerbegebiet allgemein zulässig. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze sind nachweisbar.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Böhm war nicht anwesend als der TOP besprochen wurde und nimmt an der Abstimmung nicht teil

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4.3.6. Tektur: Nutzungsänderung: Restaurant und Wohnungen zum Hostel mit Gaststätte, Augsburger Straße 12, Fl. Nr. 495/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert das Vorhaben. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben aufgrund der mischgebietsartigen Umgebung zulässig.

Konzipiert ist das Hostel lt. Beschreibung wie folgt:

  • Einfache Zimmer im Jugendherbergsstil, WC und Waschgelegenheit als Gemeinschaftsanlage je Etage und Wohneinheit
  • Aufenthaltsräume je Etage mit Selbstversorgerküchen
  • Zielgruppe: Rucksacktouristen, Wander- und Radlergruppen

Eine öffentliche Gaststättennutzung ist im Gebäude und auf der Terrasse täglich von 11 bis 22 Uhr geplant; bis 10:30 Uhr werden die Flächen zum Frühstück für die Hostelgäste genutzt.

Per E-Mail wurde am 15.02.2021 seitens des Planers mitgeteilt, dass mit dem aktuellen Antrag der Lokalbereich verkleinert wurde, so dass die Sitzplätze nicht mehr für einen Bus ausreichen und im Betriebskonzept nicht mehr vorgesehen sind.

Lt. Baubeschreibung hat der Gastraum 25 qm und 22 Gastplätze.
Lt. Plan gibt es daneben den Frühstücksraum mit 13 qm und 4 Sitzplätzen.
Die Terrasse hat ca. 25 qm und 24 Sitzplätze.

Die Summe aller Gastplätze (innen und außen und mit Frühstücksraum) beträgt damit 48.

Der Frühstücksraum wurde bei der Stellplatzberechnung nicht erfasst und darf demzufolge nicht der öffentlichen Bewirtung zugeschlagen werden.

Die Einrichtung der 12 Gastzimmer führt dazu, dass von den ursprünglich wohl vier Wohnungen in dem Gebäude nur noch eine Wohnung verbleibt.

Lt. Beschreibung sind im Bestand teilweise Kunststofffenster vorhanden. Dies widerspricht der Baugestaltungssatzung und eine Zulassung ist nicht vertretbar. Nicht im Antrag erfasst sind die beiden Verkaufsautomaten vor der Ost- und der Westfassade. Diese sind gemäß § 6 Satz 1 der Werbeanlagensatzung unzulässig und zu entfernen.

Zum ursprünglichen Bauantrag, der in der Sitzung am 13.10.2020 behandelt wurde lag eine Stellungnahme vom FTM vor, nach der das Vorhaben nicht befürwortet wurde. Eine wesentliche inhaltliche Änderung hat sich mit der Tektur dahingehend nicht ergeben, so dass auf eine erneute Beteiligung verzichtet wurde.


Die Ausschussmitglieder beraten über das Vorhaben und sind mit der Nutzungsänderung nicht einverstanden. Es ist nicht nachvollziehbar ob der Frühstücksraum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und dann die Stellplatzsituation noch  verträglich ist.
Außerdem entspricht das Hostel nicht der geplanten Qualitätsoffensive zu der man sich entschlossen hat.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4.3.7. Aufstockung Einfamilienhaus, Bergstraße 4, Fl. Nr. 179/2, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Mit der Aufstockung weist das Gebäude südseitig eine dreigeschoßige Höhe auf. An der Uferstraße sind solche Höhen vorhanden. In der „zweiten Reihe“ ist dies tendenziell untypisch. Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu fügt sich die Höhe nach erster Einschätzung aber ein.

Das Baugrundstück liegt nicht an einer gewidmeten öffentlichen Verkehrsfläche; ein gesichertes Geh- und Fahrtrecht liegt nach derzeitigem Stand ebenfalls nicht vor, sondern lt. Aktenlage nur ein Notwegerecht. Ein solches erfüllt grundsätzlich nicht die Anforderungen an eine gesicherte Erschließung. Zwar besteht für das vorhandene Gebäude Bestandsschutz. Dieser gilt jedoch nicht für eine wesentliche Veränderung des betroffenen Gebäudes. Nach momentanem Stand ist davon auszugehen, dass eine ausreichend gesicherte Erschließung nicht besteht. Inwieweit Nutzungen verändert und ggf. erweitert werden ist weiter zu prüfen, zumal keine Akten einer Bestandsgenehmigung vorliegen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, soweit eine ausreichend gesicherte Erschließung des Gebäudes nachgewiesen ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, soweit eine ausreichend gesicherte Erschließung des Gebäudes nachgewiesen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.8. Errichtung eines Verkaufswagens für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Heidelsbuch, Fl. Nr. 504, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Nutzung handelt, die von der landwirtschaftlichen Privilegierung mitgezogen wird. Eine geeignete Abstellmöglichkeit für PKW von Kunden ist nachzuweisen.
Da sich der Verkaufswagen länger als 6 Monate an dem genannten Standort befindet wurde der  Eigentümer aufgefordert (Landratsamt) einen Bauantrag zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Für die Nutzung ist noch mindestens ein Stellplatz für Kunden nachzuweisen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Für die Nutzung ist noch mindestens ein Stellplatz für Kunden nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.9. Nutzungsänderung in den Geschossen 5-7, Bahnhofstraße 1-3, Fl. Nr. 597, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.9

Sachverhalt

Nach der Beschreibung im Brandschutznachweis war in den Ebenen 5. bis 7. OG bisher eine Cafénutzung genehmigt, jedoch nicht (mehr) im Betrieb. Stattdessen soll dies nun ebenfalls der Hotelnutzung zugeschlagen werden. Beim 7. OG handelt es sich um eine Galeriegeschoßebene.

Der notwendige Stellplatznachweis fehlt aktuell noch; er wird jedoch zahlenmäßig zu erbringen sein, nachdem mit der ursprünglichen Errichtung eine TG-Ebene mit öffentlicher Nutzung konzipiert war.

Von der Genehmigungsfähigkeit in bauplanungsrechtlicher Hinsicht – insbesondere im Hinblick auf den Bebauungsplan W 43 – und der Erfüllung der Anforderungen der Stellplatzsatzung wird auszugehen sein.

Andreas Eggensberger bittet den Bauherrn darum den Nachweis für die Stellplätze nachzubringen. Dies soll in den Beschluss mit aufgenommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Stellplatznachweis ist vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Stellplatznachweis ist vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.10. Neubau eines 7- Familienhauses, Tektur zum Bauantrag vom 18.10.2016, Errichtung von 7 statt 5 Wohneinheiten, Neubau einer Tiefgarage mit 9 Stellplätzen, Anbau eines Carports mit 3 Stellplätzen an bestehende Garagen, Abt-Heß-Straße 4, Fl. Nr. 1544/2,

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.10

Sachverhalt

Mit der Umplanung ergibt sich eine neue Lage der notwendigen Zufahrten. Das Grundstück ist an den Randbereichen nur provisorisch anfahrbar; die geplante TG-Zufahrt liegt auch außerhalb dieses Bereiches. Eine Straßenherstellung, die dann die Abt-Oberleitner- und die Abt-Heß-Straße gesamtheitlich umfassen müsste, war seitens der Stadt Füssen aus finanziellen Gründen bisher und in den nächsten Jahren nicht eingeplant. Um die notwendige Erschließung herzustellen müsste der Straßenbau in die Finanzplanung aufgenommen werden. Da die Straßenzüge nicht als bisher erstmalig endgültig hergestellt einzustufen sein werden ist von einer Teilfinanzierung über Erschließungsbeiträge auszugehen.

Ohne gesicherte Erschließung ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig (§ 34 BauGB). Da das Vorhaben sich aber bereits im Bau befindet und eine Fertigstellung ohne Tiefgarage nicht zu befürworten ist wird vorgeschlagen, einer provisorischen Anbindung der TG-Zufahrt bis zu dem befahrbaren Bereich auf der städtischen Fläche auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten des Bauherrn zuzustimmen. Aus der Vorabstimmung mit dem LRA OAL ergab sich, dass sich eine alsbaldige Widmung der Verkehrsfläche empfiehlt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück noch nicht ausreichend erschlossen ist. Einer provisorischen Anbindung der Tiefgaragenzufahrt bis zu dem befahrbaren Bereich auf der städtischen Fläche auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten des Bauherrn wird zugestimmt. Bis zur Herstellung der Straße hat der Bauherr die Verkehrssicherung in dem provisorischen Verbindungsbereich zu übernehmen. Die Möglichkeit einer baldmöglichen Widmung ist zu prüfen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück noch nicht ausreichend erschlossen ist. Einer provisorischen Anbindung der Tiefgaragenzufahrt bis zu dem befahrbaren Bereich auf der städtischen Fläche auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages auf Kosten des Bauherrn wird zugestimmt. Bis zur Herstellung der Straße hat der Bauherr die Verkehrssicherung in dem provisorischen Verbindungsbereich zu übernehmen. Die Möglichkeit einer baldmöglichen Widmung ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4.3.11. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, untere Weidach, Fl. Nr. 1648, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.11

Sachverhalt

Die Befreiung im Bereich der Garage von der Baugrenze betrifft lediglich eine Ecke des Gebäudes mit ca. 1 qm; diese untergeordnete Überschreitung durch nur einen Gebäudeteil kann zugelassen werden. Die Bepflanzung auf dem Grundstück ist als Maßnahme zum Ausgleich gemäß der Außenbereichssatzung mittels eines noch zu ergänzenden Freiflächengestaltungsplanes darzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Freiflächengestaltungsplan ist noch um nähere Angaben zur Bepflanzung zu ergänzen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der Freiflächengestaltungsplan ist noch um nähere Angaben zur Bepflanzung zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3.12. Neubau einer Erdtribüne, Errichtung von 4 Holzhütten, Tektur zum genehmigten Baseballplatz, Schwedenweg 2, Fl. Nr. 1684, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 4.3.12

Sachverhalt

Das Areal liegt im Außenbereich, es ist jedoch gesamtheitlich durch die Sportanlagen geprägt, so dass aus Sicht der Verwaltung keine zusätzliche und wesentliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange anzunehmen ist. Dennoch soll der Wall eine Höhe von bis zu ca. 1,10 m erreichen, auf denen die beiden Hütten mit einer max. Höhe von ca. 3 m errichtet werden sollen.

Auf der Erdtribüne sollen lt. Angabe 138 Sitzplätze errichtet werden. Die im Antrag bisher nachgewiesenen 20 Stellplätze sind hierfür nicht mehr ausreichend. Die Zahl 20 resultiert aus der ursprünglichen Genehmigung vom 27.03.2019. Dort war keine Angabe über eine Besucherzahl vorhanden und auch keine dahingehende Fläche ausgewiesen. Der rechnerisch ermittelte Bedarf von 40 Stellplätzen wurde insoweit auf 20 Stellplätze reduziert.
Der Nachweisbedarf für 138 Besucher liegt lt. Satzung bei 28 Stellplätzen (1 Stpl. je 5 Besucherplätze; Rahmen lt. Satzung: 1 Stpl. je 5 bis 10 Plätze; eine überörtliche Bedeutung ist anzunehmen). Der rechnerische Gesamtbedarf liegt damit bei 48 Stellplätzen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die als zunächst provisorisch konzipierte Parkplatzerweiterung am Rotwandweg von den bisherigen 28 um die weiteren 28 auf 56 Stellplätze auszudehnen ist (vorbehaltlich eines evtl. weiteren Nachweises der zeitlich versetzten Nutzung mit anderen Stellplätzen).    

Die Verschiebung der Fläche, wo und in welcher Größe der Baseballplatz gemäß Gesamtkonzept Büro F 64 errichtet wird ist im Antrag mit enthalten, ebenso die Zaunanlagen, soweit sie nicht schon früher beantragt wurden, wie dies z. B. beim Ballfangzaun der Fall war. Insoweit sollen die bisher mit 2 m Höhe genehmigten seitlichen Zäune einen Ballfang mit zusätzlichen 2 m erhalten. Entgegen den teilweisen Eintragungen in den Plänen müssen alle Zaungeflechte an den Außenseiten der Pfosten angebracht werden. Dass Pfosten an den Außenseiten stehen ist gestalterisch nicht akzeptabel.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Zaungeflechte sind an den Außenseiten der Pfosten anzubringen. Die Erweiterung des Parkplatzes P.2 am Rotwandweg ist von 28 auf 56 Stellplätze zu vergrößern, soweit nicht noch ein evtl. zusätzlicher Nachweis der zeitlich versetzten Nutzung mit anderen Stellplätzen erbracht wird.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Zaungeflechte sind an den Außenseiten der Pfosten anzubringen. Die Erweiterung des Parkplatzes P.2 am Rotwandweg ist von 28 auf 56 Stellplätze zu vergrößern, soweit nicht noch ein evtl. zusätzlicher Nachweis der zeitlich versetzten Nutzung mit anderen Stellplätzen erbracht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 02.02.2021.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 02.02.2021 an.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 02.02.2021.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 02.02.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel war in der zu genehmigenden Sitzung nicht anwesend und nimmt daher nicht an der Abstimmung teil.

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6. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 6
Datenstand vom 28.04.2021 09:12 Uhr