Datum: 06.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenhaus, Weißensee-Roßmoos
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung; Vorverlegung des Tagesordnungspunktes Bebauungsplan See, fünfte Änderung; Billigungsbeschluss zur Beteiligung
1.1 Bebauungsplan See, fünfte Änderung; Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2 Verkehrsangelegenheiten
2.1 Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Gebührenpflicht für den Parkplatz am Festspielhaus Neuschwanstein
3 Bekanntgaben und Informationen
4 Bauleitplanung
4.1 Bebauungsplan N 10 Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene 7. Änderung (Edeka); Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4.2 Bebauungsplan Weißensee Strandbad und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
5 Bauangelegenheiten
5.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
5.2 Bauvoranfragen
5.2.1 Abbruch Bestand und Neubau einer Wohnanlage mit max. 12 Wohneinheiten, Borhochstraße 1, Fl.Nr. 987/3, Gemarkung Füssen
5.3 Bauanträge
5.3.1 Umbau Doppelhaushälfte mit -Einbau von Dachgauben, -Anbau an Doppelhaushälfte, -Neubau Carport und Abstellraum, Kräheweg 1, Fl.Nr. 3016/1, Gemarkung Füssen
5.3.2 Einbau von zwei Schleppgauben bei einem bestehenden Wohnhaus, Faulenbachgäßchen 7 1/2, Fl.Nr. 6/1, Gemarkung Füssen
5.3.3 Nutzungsänderung Restaurant und Wohnungen zum Hostel, Augsburger Straße 12, Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Füssen; Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt Ostallgäu zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
5.3.4 Erweiterung Büro, Küche und Restaurant, Weidachstraße 74, Fl.Nrn. 2833, 2833/3, 2833/4, 2833/5 und 2834/1, Gemarkung Füssen
5.3.5 Erweiterung des best. Wohnhauses, Ländeweg 6, Fl.Nr. 2711/2, Gemarkung Füssen
5.3.6 Nutzungsänderung in ein Gästehaus, Ehrwanger Straße 22, Fl.Nrn. 4121 und 4117, Gemarkung Füssen
5.3.7 Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Nähe Vorderegger Weg, Fl. Nr. 497/2 Gemarkung Weißensee
5.3.8 Hindernisfeuer am Glockenturm der Sebastianskirche für Einflugschneise Hubschrauber, Klosterstraße 3, Fl.Nr. 271/3, Gemarkung Füssen
5.3.9 Vergrößerung Terrasse und Anbau von Nebenräumen, Uferstraße 31, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Hopfen am See
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 02.03.2021

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1. Antrag zur Geschäftsordnung; Vorverlegung des Tagesordnungspunktes Bebauungsplan See, fünfte Änderung; Billigungsbeschluss zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit dass der Planer Herr Haag noch einen Folgetermin hat und er deshalb darum bittet den Tagesordnungspunkt Bebauungsplan See, fünfte Änderung vorzuziehen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Vorziehung des o.g. Tagesordnungspunktes zu.


Die Ausschussmitglieder Magnus Peresson, Thomas Meiler und Dr. Christoph Böhm sind zu dieser Zeit noch nicht anwesend.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Vorziehung des o.g. Tagesordnungspunktes zu.

Die Ausschussmitglieder Magnus Peresson, Thomas Meiler und Dr. Christoph Böhm sind zu dieser Zeit noch nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.1. Bebauungsplan See, fünfte Änderung; Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee - See zu ändern. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert werden.

Ein entsprechender Entwurf liegt nun vor.

Hinweis der Stadtwerke: die Leitungsführungen Wasser und Kanal sind noch abschließend zu klären.

Ergebnis der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu:

  • Die Festsetzungen in der Satzung sind auf die notwendigen Inhalte zu beschränken.
  • Eine talseitig dreigeschossige Wirkung des Wohnhauses ist nicht vertretbar. Dies ist über entsprechende Regelungen zur Wandhöhe und/oder Geschossigkeit zu begrenzen (KG, EG und DG statt OG lt. Skizze)
  • Berücksichtigung, dass die Wohnhauszufahrt auch als Feuerwehrzufahrt geeignet sein muss (Breite, Befestigung, Kurvenradius bei der Querung des Fuß- und Radweges)
  • Intensivierung der Ortsrandeingrünung

Vorsitzender Maximilian Eichstetter übergibt zur näheren Erläuterung des Bebauungsplanes See das Wort an den Planer Herrn Haag (abtplan). Sitzungsvorlagen, sowie weitere Anlagen mit dem Bebauungsplanentwurf erhielten die Ausschussmitglieder vorab zur Ansicht.

Dr. Martin Metzger hat noch zwei Fragen an den Planer:
1. Was bedeutet WR.
2. Warum darf die Photovoltaikanlage nicht aufgeständert ausgeführt werden, da dadurch die
    Stromgewinnung optimiert wäre.

Herr Haag teilt mit, dass das WR für reines Wohngebiet stehe. Photovoltaikanlagen dürfen aufgrund des Ortsbildes nicht aufgeständert werden.

Jürgen Doser fügt noch hinzu, dass die Stromgewinnung an 3-4 Tagen im Jahr optimiert ist und das aufs Jahr gesehen nicht viel ausmacht. Außerdem wäre optisch eine Aufständerung am Ortseingang nicht zu empfehlen. Die Dachneigung könnte noch anders festgelegt werden aber eine Aufständerung sollte nicht erlaubt werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin den Beschlussvorschlag:
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Weißensee See, fünfte Änderung in der Fassung vom 06.04.2021 zur Kenntnis und billigt diesen mit nachstehenden Änderungen für das weitere Verfahren: max. II Vollgeschoße mit KG, EG und DG, Intensivierung der Ortsrandeingrünung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Weißensee See, fünfte Änderung in der Fassung vom 06.04.2021 zur Kenntnis und billigt diesen mit nachstehenden Änderungen für das weitere Verfahren: max. II Vollgeschoße mit KG, EG und DG, Intensivierung der Ortsrandeingrünung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 2
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2.1. Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Gebührenpflicht für den Parkplatz am Festspielhaus Neuschwanstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass der o.g. Tagesordnungspunkt verschoben wird und das Gremium mehr darüber im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfahren wird.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

ADFC-Fahrradklima-Test
Die Befragung fand zum 9. Mal im 2-Jahresrythmus über die Monate Sep/Okt/Nov. statt
Gesamtbewertungsnote 3,9 bedeutet: Fahrradklima allgemein unbefriedigend und sehr viel Luft nach oben. Die 3,57 Gesamtbewertung für Füssen im Vergleich mit Umkreisorten: Augsburg 4,0, MM 3,4, KE 4,4, KF 4,0, MOD 3,5, SF 3,3, WM 4,1, TÖL 4,2, GAP 4,6, Murnau 3,9→Bremen als Sieger der Großstädte über 500.000 Ew. Gesamtbewertung 3,57
Insgesamt stieg die Teilnehmerzahl am Fahrradklimatest zu 2018 um 36 % auf 230.000. 
Füssen zum ersten Mal überhaupt in der Wertung, dank reger Teilnahme (277), (MOD 99) in diesem Ranking auf Rang 10 von 1024 bundesweit und 6./167 bayernweit.
Die Bundesregierung stellt bis 2025 Mittel i.H. von 1,25 Mrd. für den Radverkehr bereit. „Am Geld so Bundesverkehrsminister Scheuer scheitert es nicht, nun gilt es, dass die Maßnahmen auf der Straße ankommen. Deutschland=Fahrradland ist keine Phantasie mehr sondern soll Realität werden“
2020 wurden 5 Mio. Fahrräder verkauft, davon 2 Mio. E-Bikes, mehr als Kfz zugelassen wurden.
24% in Deutschland nutzen ein Pedelec
Fast die Hälfte aller zurückgelegten Wege sind kürzer als 5 km-wären demnach von der Strecke mit dem Fahrrad vermutlich zeit- und umweltschonender, zudem gesünder zu absolvieren.
Vorreiterfahrradstädte sind nach wie vor in den Niederlanden zu finden, auch Kopenhagen oder die Großstädte Paris und Barcelona. In NL und DÄN „Radler wir schützen Dich“, in Deutschland „Radler schütze Dich“.
Auch Frankfurt a.M, Berlin und Düsseldorf konnten ihre Fahrradfreundlichkeit deutlich verbessern, Frankfurt investierte u.a. in zusätzliches Personal für Radverkehrsbeauftragte und schuf 4000 zusätzliche Fahrradabstellplätze während Berlin die Corona Krise sicht- und spürbar zugunsten des Radverkehrs nutzte (z.B. Pop up Radwege)
Die eigentliche „Autofahrerstadt“ Wiesbaden hat es innerhalb weniger Jahre vom Schlusslicht bis ins Vorderfeld des Fahrradklimatests geschafft. Andere wiederum ruhten sich gem. Befragungsergebnissen offensichtlich zu sehr auf ihren Lorbeeren -„Fahrradstadt“- aus und verloren an Boden.

Von den Gewinnerstädten (20.000-50.000 Ew.) hat sich etwa Nordhorn an der NL Grenze Alleinstellungsmerkmale wie: Wasser-, Grenz-, Fahrrad-, Einkaufs- und Erlebnisstadt als Attribute auf die Fahnen geheftet und damit gepunktet. Punkte, welche zweifelsohne alle incl. einiger mehr auch für Füssen zuträfen.
  • 97 % der Bürger besitzen dort ein Fahrrad
  • Radbegeisterte Stadtverwaltung
  • Umwandlung von Kfz- in Fahrrad-Parkplätze waren anfangs teilweise umstrittene und unpopuläre, in Einklang mit den Bürgern jedoch letztlich erzielbare Lösungen zugunsten des Radverkehrs
  • Als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) und damit verbundener Zertifizierung- ist von daher ein wertvoller Austausch gegeben

Eine weitere, ausgezeichnete kleinere Stadt setzte speziell auf die Verbesserung der beim letzten Mal schlecht bewerteten Fragen-mit Erfolg. Dieses Vorhaben sollte auch für Füssen gelten, z.B. in dem, von den Teilnehmern am negativsten beurteilten Punkt „Konflikte mit Fußgängern“ besonders aktiv zu werden. Stichprobenartig durchgeführte Kontrollen Zwischen PI Füssen und KOD sind sicher ein Anfang, hier gilt es jedoch möglichst anzuknüpfen sowie Ideen für weitere wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen und umzusetzen um diese Konflikte zumindest zu reduzieren-durchaus eine Herausforderung.
Mehrere Markierungen im Zuge der Förderung des Radverkehrs sind in den nächsten Wochen nach Wiederaufnahme dieser Arbeiten vorgesehen. So z.B. die Erneuerung von Roteinfärbungen, Hervorhebung Fahrradstraße oder Hinweise auf für den Radverkehr geöffnete Einbahnstraßen.

Insgesamt wurde der politische Wille zu mehr Fahrradfreundlichkeit und schnellem Ausbau als mangelhaft beurteilt

Fazit und Ziele:

Infrastruktur über Jahrzehnte autogerecht ausgerichtet und geplant. Insgesamt viele Radweg zu schmal, zugeparkt oder durch Baustellen unterbrochen
Auch Straßenverkehrsordnung trotz „Fahrradnovelle“ und neuer Schwerpunkte auf Radverkehr vom Grund her auf motorisierten Verkehr ausgerichtet. Umdenken jedoch im Gange und Zug für Zug in Umsetzung → Geduld
Fahrrad als Verkehrsmittel gleichberechtigt behandeln
Wichtig ist das gemeinsame Ziel von Politik/Verwaltung unter Einbeziehung der Bürger/Verbände im Einklang und Miteinander pro Radverkehr
Handeln, nicht ewig überlegen, dazu gehört auch, sich nicht bewährende Maßnahmen wieder rückgängig machen
Der Radverkehr kann als deutlicher Gewinner der Coronakrise gesehen werden
Die Halbierung des Kfz- und die Verdoppelung des Radverkehrs und ÖPNV ist notwendig um die Klimaziele zu erreichen.

Staatsstraße 2008
An der Staatsstraße 2008 wurde das beidseitige Haltverbot incl. Seitenstreifen zwischen Hopfen am See und Hopferau bis Richtung Autobahnbrücke A 7 verlängert, um das verkehrsgefährdende Parken zu unterbinden. Die entsprechende Anordnung erfolgte auf Antrag der Stadt Füssen durch das Landratsamt Ostallgäu

Parkbuchten an der Uferstraße
Am Freitag vor Ostern wurde für die südseitigen Parkbuchten an der Uferstraße ein Haltverbot mit Zusatz 22-8 h angeordnet und aufgestellt, nachdem es durch Übernachter wiederholt Probleme u.a. mit Verschmutzungen gab. Ab dem kommenden Wochenende wird auch der Parkstreifen auf der Nordseite miteinbezogen. Die Regelung gilt zunächst bis auf weiteres.

Parkscheinautomat am Schwedenweg
Der vom Stadtrat beschlossene Parkscheinautomat am Schwedenweg wurde heute installiert und in Betrieb genommen

Sperrung eines Teils des Gipsbruchparkplatzes
Voraussichtlich für zwei Tage Do./Fr. 7./8.4.21 diese Woche muss ein Teil des Gipsbruchparkplatzes aufgrund von Sicherungsarbeiten an der Gipsbruchwand mit Bewuchs und Felsberäumung gesperrt werden. Die Maßnahme ist u.a. notwendig um ein gefahrloses Parken gewährleisten zu können.

Straßenverkehrszählung
Gem. Mitteilung der Autobahndirektion findet in diesem Jahr die deutschlandweite Straßenverkehrszählung (SVZ) statt, die ursprünglich (alle 5 Jahre) für 2020 vorgesehen war, aufgrund der Corona Pandemie jedoch auf 2021 verschoben wurde. Die Zählungen finden an 8 Werktagen zwischen April und Oktober statt und dienen zur Ermittlung der Verkehrsentwicklung und der Verkehrsstärken auf den Bundesfernstraßen. Die Zählergebnisse bilden die wesentliche Grundlage der Straßen- und Verkehrsplanung.


Sperrung Grenztunnel
Die nächste Sperrung des Grenztunnels wegen Reinigungs- und Wartungsarbeiten findet von Mi. 28.4.-Fr., 30.04. jeweils zwischen 18 und 6 Uhr statt, betrifft also die Nächte Mi/Do und Do. auf Fr.

Sperrung Ziegelwiesstraße und Hutlerbergweg
Die Ziegelwiesstraße und der Hutlerbergweg in Ziegelwies müssen wegen der Verlegung von Versorgungsleitungen (Erdgas) bis 30.4.21 teilweise für den Verkehr gesperrt werden. Entsprechende örtliche Umleitungen werden ausgewiesen -Presseinfo ist bereits erfolgt

Sperrung Bergstraße
Die Bergstraße in Hopfen am See wird vom 19.4.-18.5. aufgrund einer Baumaßnahme (Baukran etc.) für den Gesamtverkehr gesperrt –Sackgassenregelung. Die Umleitung erfolgt während dieser Zeit über die Ufer- und Höhenstraße bzw. umgekehrt.

Sperrung obere Höhenstraße entlang der Fachklinik
Auch in der oberen Höhenstraße entlang der Fachklinik Enzensberg kommt es durch Bauarbeiten an zwei Werktagen (6.-23.4) zu einer Vollsperrung, weshalb die Einbahnregelung hier ebenfalls -auf diesen jedoch nur kurzen Teilstücken- als Sackgassenregelung ersetzt wir.
Selbiges trifft für den Panoramaweg ganz oben zu, wobei die Anliegerzufahrt in diese als Sackgasse endende Straße durch die ausführende Baufirma jederzeit gewährleistet wird.
Des Weiteren sind der Aggenstein- sowie Ringweg betroffen.

Sperrung Gehweg- bzw. halbseitige Fahrbahnsperrung Höhenstraße
Ebenfalls ab 19.4.-19.5.21 kommt es aufgrund des Baus eines Sichtschutzes in der Höhenstraße (Vitushöhle) zu einer Gehweg- bzw. halbseitigen Fahrbahnsperrung in diesem Bereich

Halbseitige Sperrung der Riedener Straße
In Heidelsbuch wird zwischen 19.4. und 07.05.21 die Ortsdurchfahrt saniert und teilweise voll gesperrt, die Anlieger werden informiert. Damit verbunden ist auch eine halbseitige Sperrung der Riedener Straße im Bereich Heidelsbuch.

Ziegelbergweg
Aktuell fand am Mi., 31.3.2021 ein Ortstermin zwischen PI Füssen, Stadtverwaltung und Anwohnern des Ziegelbergweges statt. Der Ziegelbergweg wurde 2017/18 in zwei Bauabschnitten ausgebaut. Viele Verkehrsteilnehmer halten sich jedoch nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, weshalb vor Ort mehrere Verbesserungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen wurden.
       vom Kino kommend soll der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs durch Verengung und Aufmarkierung des Verkehrszeichens verdeutlicht werden

       evtl. geeignete weitere flankierende Maßnahmen innerhalb des verkehrsberuhigten
Bereichs

        Festinstallation der derzeit aufgrund des noch nicht erfolgten 3. BA provisorisch
             aufgestellten Verkehrszeichen in der Bgm.-Dr.-Moser-Straße

         wiederholte Anbringung des dig. Geschwindigkeitsmessgerätes und Augenmerk der Polizei

       die derzeit abgelagerten Baumstämme sollen noch in dieser Woche entfernt werden

Dr. Martin Metzger: An der anderen Seite zum Ziegelberg beim Seniorenheim fahren viele Autos zu schnell. Hier was ist eine Änderung erforderlich.
Lt. Herrn Schweinberg ist auch an dieser Stelle etwas vorgesehen; die Beschilderung wird verdeutlicht.

Dr. Christoph Böhm: Der Ziegelbergweg ist verkehrsberuhigt ausgebaut. Gehwege wurden weggemacht. Ein Gehsteig bietet aber eine Sicherheit. Am Eingang liegt eine Verengung der Fahrbahn. Beim Kino war ein Parkplatz, jetzt ist dort nichts mehr. Der Parkplatz sollte wieder gemacht werden.

Manfred Schweinberg: Anlieger wollten keine Parkplätze dort haben. Kinder rennen aus den Grundstücken raus und sind gefährdet.

Lt. Vorsitzendem Maximilian Eichstetter sollte er an der Waldseite gemacht werden.
Manfred Schweinberg entgegnet, die Anwohner wollten es nicht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verweist darauf, dass jetzt erst die Sofortmaßnahmen gemacht werden.

Armin Angeringer teilt mit, dass die Entscheidung auch wegen der umzulegenden Kosten für die Parkplätze nach dem damaligen Ausbaubeitragsrecht getroffen wurde, nachdem die Anwohner damit nicht belastet werden wollten.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 4
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4.1. Bebauungsplan N 10 Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene 7. Änderung (Edeka); Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Nach der letzten Beratung fand noch eine weitere Abstimmung mit dem Projektträger statt und Änderungen wurden in die Planung eingearbeitet (z. B. Stellplätze für Kunden mit Wohnmobilen).
Auf die im Ratsinformationssystem hinterlegten Pläne wird verwiesen.

Herr Schneider (Konzeptbau) erläutert dem Gremium nochmal kurz die Änderungen, die in die Unterlagen eingearbeitet wurden.

Die festgelegte Obergrenze einer Verkaufsfläche von max. 1.700 qm wird nicht überschritten.
Die Versiegelung des Grundstücks wurde reduziert und überschreitet nicht mehr die gesetzliche Obergrenze einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8.
Der Vorschlag der Vorhabenplanung sieht nun ein Satteldach mit geringer Dachneigung vor, dass als weiterer Ausgleich der Versiegelung eine extensive Begrünung erhalten soll.
Die in den Ansichten dargestellten Werbeschriftzüge sind in ihrer Größe noch zu reduzieren.

Martin Dopfer erkundigt sich für wen die 5 Stellplätze südlich vom Markt zur Verfügung stehen sollen.

Herr Schneider teilt mit, dass diese Parkplätze den Angestellten zur Verfügung stehen sollen.

Dr. Martin Metzger hat drei Punkte zur Klärung:
1. Wurde geprüft wie hoch die Parkbewegung in einer Stunde ist.
2. Die Schleife an der Ecke bei der LKW-Zufahrt, wie wird hier sichergestellt, dass Fußgänger und
    Radfahrer sicher über die Straße kommen.
3. Bleiben die Bestandsbäume erhalten, oder werden diese im Zuge des Neubaus entfernt und
    danach neugepflanzt.

Herr Schneider teilt zu Nr. 1 und Nr. 2 mit, dass ein Verkehrsgutachten genau dafür erstellt wurde, um dies zu prüfen. Zu Nr. 3 teilt er weiter mit, dass die Bestandsbäume erhalten bleiben sollen. Dies wurde auch im Plan festgehalten. Schwarz umkreist sind die Bestandsbäume.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, dass überlegt werden kann eine Linksabbieger Spur nach dem Ausbau einzurichten. Weiter bittet er Herr Schneider die Planunterlagen soweit abzuändern, dass die 5 geplanten Parkplätze für Angestellte in der Schleife bei der Anlieferung integriert werden sollen.

Herr Schneider sichert eine Überarbeitung zu.

Armin Angeringer gibt zur Linksabbiege Spur an, dass die Abt-Hafner-Straße noch mehr befahren sei und es dort bisher keine Probleme gab.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob eine Toilette vorgesehen ist, nachdem ein Bäcker eingeplant.

Herr Schneider zeigt im Plan auf, an welcher Stelle die behindertengerechte WC-Anlage eingezeichnet ist.

Jürgen Doser erläutert, dass es sich hier um den Nahversorger fürs ganze Weidach handle. Weiter möchte er sich beim Planungsbüro für die Einarbeitung der geforderten Punkte bedanken.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen, formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt die überarbeitete Vorhabenplanung und den darauf basierenden Vorentwurf der siebten Änderung des Bebauungsplanes N 10. Die in den Ansichten dargestellten Werbeschriftzüge sind in ihrer Größe noch zu reduzieren. Die 5 Stellplätze für die Angestellte am Moosangerweg sind in der Schleife bei der Anlieferung zu integrieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt die überarbeitete Vorhabenplanung und den darauf basierenden Vorentwurf der siebten Änderung des Bebauungsplanes N 10. Die in den Ansichten dargestellten Werbeschriftzüge sind in ihrer Größe noch zu reduzieren. Die 5 Stellplätze für die Angestellte am Moosangerweg sind in der Schleife bei der Anlieferung zu integrieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4.2. Bebauungsplan Weißensee Strandbad und 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, Billigung des Vorentwurfs, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Am 18.03.2021 fand mit Vertretern der Weißenseer Vereine ein Termin zur Besprechung der weiteren Planung statt. Über die wesentlichen Grundlagen fand eine Einigung statt.

Mit dem angepassten Vorentwurf soll das Verfahren neu durchgeführt werden, um einen bestandsorientierten Weiterbetrieb des Kiosks und der weiteren Anlagen sicherzustellen.
Für den Kiosk ist für den nachhaltigen Betrieb eine dauerhafte Genehmigung mit gastronomischem Charakter ähnlich der zuletzt betriebenen Art erforderlich. Ein weiterer von der Witterung unabhängiger Betrieb setzt weitere bauliche Verbesserungen voraus. Dies ist nur genehmigungsfähig, wenn in einem Bebauungsplan eine dahingehende Grundlage geschaffen wird.

Als Überdachung der Terrasse ist anstelle von nur mobilen Schirmen u. dgl. auch die Errichtung einer Pergola vorstellbar, die die Terrasse witterungsabhängig mit markisenartigen Elementen überdacht.

Die Positionierung des Vereinsstadels wurde zuletzt mit dem Vertreter des Staatlichen Bauamtes, Bereich Straßenbau abgestimmt. Anstelle des ursprünglich geforderten Abstandes von 20 m ist nun von einer Lösung mit 10 m auszugehen. Andere Positionierungen vor dem Bach stehen im Widerspruch zu den naturschutzfachlichen Anforderungen. Die nun im Plan dargestellte Lösung wurde auch mit den Stadtwerken bezüglich des in die Planzeichnung aufgenommenen Regenklärbeckens abgestimmt. Vorteil dieser Lösung ist, dass das Gebäude hier eingesenkt ist und den Blick zum See frei lässt.

Der Flächennutzungsplan ist dazu ebenfalls zu ändern.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich für die zügige Ausarbeitung/ Anpassung bei Architekt Herrn Hofmann.

Dr. Martin Metzger spricht an, dass jahrelang gestritten wurde und möchte im nichtöffentlichen Teil kurz darüber informiert werden, was diesmal anders ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sichert nähere Informationen im nichtöffentlichen Teil zu.

Christoph Weisenbach möchte wissen wer für die Kosten an der Pergola aufkommt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, dass dies nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ist.

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt grundsätzlich das neue Konzept für das Areal am Strandbad Weißensee.
  2. Der Ausschuss beschließt, zu dessen Umsetzung den Bebauungsplan in dem im beigefügten Plan eingegrenzten Gebiet neu aufzustellen und das dazu notwendige Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls neu einzuleiten.
  3. Die dementsprechenden Planvorentwürfe werden gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.  
  4. Beim Bebauungsplan ist in der Satzung zu ergänzen, dass für die Terrasse auch eine Pergola zulässig ist, die zeitweise mit mobilen Elementen überdacht werden kann.


Thomas Meiler nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt grundsätzlich das neue Konzept für das Areal am Strandbad Weißensee.
  2. Der Ausschuss beschließt, zu dessen Umsetzung den Bebauungsplan in dem im beigefügten Plan eingegrenzten Gebiet neu aufzustellen und das dazu notwendige Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ebenfalls neu einzuleiten.
  3. Die dementsprechenden Planvorentwürfe werden gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.  
  4. Beim Bebauungsplan ist in der Satzung zu ergänzen, dass für die Terrasse auch eine Pergola zulässig ist, die zeitweise mit mobilen Elementen überdacht werden kann.


Thomas Meiler nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5
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5.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

1.        Nutzungsänderung: Wohnung in Ferienwohnung, Spitalgasse 32, Fl. Nr. 290/2, Gemarkung Füssen
2.        Errichtung eines Carports, Augsburger Straße 31, Fl.Nr. 1360, Gemarkung Füssen
3.        Nutzungsänderung Wohnung 1. OG mit Garage in Ferienwohnung, Augsburger Straße 21a, Gemarkung Füssen
4.        Nutzungsänderung Wohnung zu Ferienwohnung, Kemptener Straße 12, Fl.Nr. 715, Gemarkung Füssen
5.        Anbau Balkon mit Treppe, Hochstiftstraße 41, Fl.Nr. 3066, Gemarkung Füssen
6.        Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Ernestine-Deml-Straße 3, Fl.Nr. 1623/69, Gemarkung Füssen
7.        Nutzungsänderung WE 3, Steigmühlenweg 25, Fl. Nr. 319/2, Gemarkung Weißensee
8.        Änderung Baueingabe: Ersatzbau Hochfahrt nach Brandfall, Uferstraße 42, Gemarkung Hopfen am See
9.        Errichtung einer Terrassenüberdachung für max. 40 Sitzplätze, Kemptener Straße 69b, Fl. Nr. 744/1, Gemarkung Füssen
10.        Aufstockung Schlachthof und Nebengebäude, Am Kühbrunnen 10, Fl. Nr. 1314/4, Gemarkung
       Füssen

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.2
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5.2.1. Abbruch Bestand und Neubau einer Wohnanlage mit max. 12 Wohneinheiten, Borhochstraße 1, Fl.Nr. 987/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 22.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Mit dem Neubau sollte nun endlich der seit Jahren anhaltende städtebauliche Missstand beseitigt werden. Durch die Änderung der BayBO zum 01.02.2021 wird ein Neubau in vergleichbarer Größe durch die Reduzierung der notwendigen Abstandsflächentiefe auf 0,4 H ermöglicht; es kann sogar eine Vergrößerung der Gebäudebreite um ca. 2 m erreicht werden. Damit ergibt sich eine verbesserte Nutzbarkeit auch des Dachgeschosses.

Mit dem Neubau soll nun erstmalig auch eine Tiefgarage errichtet werden. Drei der sieben Besucherstellplätze liegen senkrecht an der Straße. Erreicht werden konnte eine Vergrößerung des Abstandes auf ca. 2,6 bis 3,3 m zum Gehweg (Mindestmaß lt. Satzung = 3 m). Sichtbeziehungen auf die öffentliche Verkehrsfläche sind in teilweise eingeschränkter Form gegeben. Die Lösung erscheint noch vertretbar, wenngleich sie auch städtebaulich nicht optimal ist; eine Verbesserung wäre insoweit nur möglich, wenn der Baukörper in der Länge deutlich reduziert werden würde.

Der Baukörper fügt sich im Übrigen städtebaulich in die Umgebung ein. Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde dies bestätigt.

Zur Umsetzung ist noch der Erwerb des an der Straße liegenden städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 nötig (20 qm, ehemalige Trafostation).  

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Änderung der oberirdischen Stellplätze aus. Diese sollen nicht wir aktuell geplant direkt entlang der Borhochstraße liegen, sondern im hinteren Teil des Grundstückes integriert werden. Falls es nicht möglich ist die geforderten 7 oberirdischen Stellplätze für 12 Wohneinheiten im hinteren Teil des Gebäudes zu errichten, soll eine Reduzierung der Wohneinheiten in Betracht gezogen werden.
 
Martin Dopfer erkundigt sich noch ob man schon wüsste ob ein Verkauf der Wohnungen angestrebt wird, oder eine Vermietung.

Armin Angeringer teilt mit, dass dazu nichts bekannt sei.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die 7 oberirdischen Stellplätze sind im hinteren Teil des Gebäudes zu integrieren. Der Veräußerung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt.
Der Bauherr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Verbesserung des Ortsbildes eine dringende Behebung des nach wie vor vorherrschenden Missstandes erforderlich ist. Die alsbaldige Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen ist nach Einholung der Baugenehmigung erforderlich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die 7 oberirdischen Stellplätze sind im hinteren Teil des Gebäudes zu integrieren. Der Veräußerung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 978/6 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt.
Der Bauherr wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Verbesserung des Ortsbildes eine dringende Behebung des nach wie vor vorherrschenden Missstandes erforderlich ist. Die alsbaldige Umsetzung weiterer baulicher Maßnahmen ist nach Einholung der Baugenehmigung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3
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5.3.1. Umbau Doppelhaushälfte mit -Einbau von Dachgauben, -Anbau an Doppelhaushälfte, -Neubau Carport und Abstellraum, Kräheweg 1, Fl.Nr. 3016/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 02.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben fügt sich insbesondere hinsichtlich der Größe des Anbaus noch nach § 34 BauGB ein. Die Breite der Gauben liegt mit 3,5 m noch im Bereich des Ein-Drittel-Richtmaßes (Obergrenze), soweit trotz der Staffelung der Außenwand die neue Gesamtbreite von 10 m zugrunde gelegt wird.

Die Anlegung eines zweiten Stellplatzes ist zu begrüßen. Der Abstand zur Straße von mindestens 3 m wird durch den schrägen Grundstücksverlauf teilweise verkürzt. Die Lösung erscheint aber im Hinblick auf die Verkehrssicherheit als noch vertretbar. Die Ausfahrt liegt im Kurvenbereich, jedoch sind bei Freihaltung der Flächen noch ausreichende Sichtbeziehungen gegeben.

Das Vorhaben wurde in verschiedenen Punkten bereits mit dem Landratsamt Ostallgäu abgestimmt und der aktuelle Stand als grundsätzlich zulässig eingestuft.  

Magnus Peresson hält die Aussage, dass die Gaube noch im Ein-Drittel-Richtmaß liege, nicht korrekt, da hierbei seitens der Verwaltung ein falscher Bezug hergestellt werde. Die rote Linie im Plan gibt genau an wie bereit das Dach aktuell ist. Das heißt die Schleppgaube muss ein wenig an Breite verlieren und kann dann eine Zustimmung erhalten.

Armin Angeringer betont, dass daher bewusst der Hinweis auf die Gesamtbreite gefallen ist und nicht, dass es nur das Bestandsgebäude betrifft.

Dr. Martin Metzger teilt noch mit, dass die südliche Gaube weiter nach links verschoben werden sollte.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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5.3.2. Einbau von zwei Schleppgauben bei einem bestehenden Wohnhaus, Faulenbachgäßchen 7 1/2, Fl.Nr. 6/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 18.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:

In den Planunterlagen eingezeichnet ist zusätzlich ein Vollwärmeschutz am Wohnhaus mit einer Aufbauhöhe von 15 cm. Über Details der Ausführung sind Angaben vorhanden. Danach soll außen 15 mm Kalkputz aufgebracht werden. Die an Außenwände zu stellenden Anforderungen nach der Baugestaltungssatzung sind grundsätzlich einzuhalten. Ein Abweichungsantrag wurde nicht gestellt. Die Ausführung ist aufgrund der Lage im denkmalgeschützten Ensemble und in der Nähe von Einzeldenkmälern von den Denkmalschutzbehörden zu überprüfen.

Die Ansichtszeichnungen deuten darauf hin, dass in die Seitenflächen der Gauben u. U. Fensterflächen eingebaut werden sollen. Dies ist nach der Baugestaltungssatzung nicht vorgesehen und gestalterisch nicht vertretbar.

Die Breite der Gauben beträgt je 3,42 m. Dieses Maß entspricht wohl nicht mehr dem typischer historischer Vorbilder. Mit einer Größe von einem Drittel der Gebäudelänge kann dennoch die in der Baugestaltungssatzung geforderte „Zurückhaltung“ noch als erfüllt angenommen werden.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für die Absetzung des Tagesordnungspunktes aus, bis eine Stellungnahme vom Denkmalschutz vorliegt. Außerdem soll die Verwaltung ein Gespräch mit der Bauherrin und der Planerin führen um nochmals eine Gestaltungssatzung konforme Lösung auszuarbeiten und der Vorschlag gemacht werden anstatt der zwei geplanten Schleppgauben einen Wiederkehr zu errichten.
 
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Fiktionsfrist am 05.05.2021 endet und somit eine Behandlung in der Mai-Sitzung (04.05.2021) möglich sei und formuliert den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung zu nehmen und in der Mai-Sitzung (04.05.2021) nochmals zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt o.g. Punkte mit der Bauherrin und der Planerin anzusprechen und eine gestaltungssatzungs-konforme Lösung auszuarbeiten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung zu nehmen und in der Mai-Sitzung (04.05.2021) nochmals zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt o.g. Punkte mit der Bauherrin und der Planerin anzusprechen und eine gestaltungssatzungs-konforme Lösung auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3.3. Nutzungsänderung Restaurant und Wohnungen zum Hostel, Augsburger Straße 12, Fl.Nr. 495/1, Gemarkung Füssen; Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt Ostallgäu zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.3

Sachverhalt

Zur Planung wurde bisher in den Sitzungen vom 13.10.2020 und 02.03.2021 das kommunale Einvernehmen nicht erteilt. Am 12.03.2021 fand eine Besprechung mit dem Bauherrn und weiteren Beteiligten mit folgenden Ergebnissen statt.

  • Das Betriebskonzept wurde näher erläutert.
  • Zur Zielgruppe gehören Busgäste nicht mehr. Nach der Schließung von Einrichtungen im Keller sei die Küche nicht mehr auf solche Bewirtungen ausgerichtet.
  • Um zu verhindern, dass der Frühstücksraum nicht als Bestandteil der öffentlichen Gaststätte genutzt wird müsste er entsprechend abgesperrt werden. In der Praxis ist damit nicht zu rechnen, insbesondere nicht in der Zeit, in der die Terrasse bewirtet wird. Besser wäre die offizielle Beantragung als Teil der öffentlichen Gastronomie. In der Folge müssten aber zwei zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden. Im Eingangsbereich könnte noch ein Stellplatz nachgewiesen werden. Eine Ablösung des zweiten Stellplatzes wäre aufgrund der Gastraumfläche von >50 qm möglich; gewünscht wird dies bauherrnseitig nicht. Alternativ käme noch die Außerbetriebnahme des Büffetbereiches während der öffentlichen Betriebszeiten in Betracht.
  • Der der Werbeanlagensatzung widersprechende Automat an der Westseite wird entfernt; der an der Ostseite soll evtl. in das Gebäude gestellt werden.  

Die Nutzungsänderung als solche ist nach § 34 BauGB zulässig. Auf die weiteren Ausführungen des Landratsamtes Ostallgäu (Schreiben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem) wird verwiesen.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Ostallgäu wird gebeten, durch Auflage im Bescheid ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des Frühstücksraumes als Teil der öffentlichen Gaststätte unzulässig ist und dies zu überwachen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Das Landratsamt Ostallgäu wird gebeten, durch Auflage im Bescheid ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Nutzung des Frühstücksraumes als Teil der öffentlichen Gaststätte unzulässig ist und dies zu überwachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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5.3.4. Erweiterung Büro, Küche und Restaurant, Weidachstraße 74, Fl.Nrn. 2833, 2833/3, 2833/4, 2833/5 und 2834/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.4

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 25.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Im Begleitschreiben wird ausgeführt, dass aufgrund der vielen Bauabschnitte seit dem Ende der 80er Jahre die in der aktuellen Beantragung enthaltenen als untergeordnet bezeichneten Bauteile bereits entstanden sind und es versäumt wurde, eine Tektur nachzureichen. Dies erfolgt nun in Zusammenhang mit einer Aktualisierung des Brandschutzes. Der Restaurantanbau dient ausschließlich den Hotelgästen.

Weshalb hier die Errichtung eines Satteldaches und die Einhaltung der vorgeschriebenen Dachneigung nicht möglich war wird begründet. Dies erscheint schlüssig und die Ausführung ist gestalterisch vertretbar. Diesen Befreiungen kann daher zugestimmt werden.

Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu sind die Änderungen ebenfalls dem Grunde nach genehmigungsfähig.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3.5. Erweiterung des best. Wohnhauses, Ländeweg 6, Fl.Nr. 2711/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 23.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Anwesen befindet sich im Außenbereich und es liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet.
Umbaumaßnahmen an einem dort genehmigten Gebäude unterliegen den strengen Kriterien nach § 35 des Baugesetzbuches. In § 35 Abs. 4 Nr. 5 ist geregelt, dass die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden kann:

a) das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden: dies ist der Fall,
b) die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung
     der Wohnbedürfnisse angemessen und
c) bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass
    das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird.

Eine zweite Wohnung ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht geplant.

Eine Erweiterung von einem zwei- zu einem dreigeschossigen Gebäude wurde durch das Landratsamt Ostallgäu im Rahmen einer Vorabklärung als nicht möglich eingestuft. Die zunächst angedachte Höhe wurde auf den jetzt vorliegenden Stand reduziert.

Bei der Angemessenheit gilt u. a. die Wohnfläche als Kriterium. Diese beträgt lt. Antrag 143 qm. Das Gebäude weist eine familiengerechte Größe auf.

Gestalterisch problematisch ist der südostseitige Quergiebel. Durch dessen große Dachlänge und die Breite im Verhältnis zu der geringen Gebäudetiefe weist er dem Grunde nach eine das Erscheinungsbild störende Größe auf. Wie nun weiter erkennbar wurde wurden in der näheren Umgebung weitere großdimensionierte Gauben errichtet. An vorliegender Stelle ist die Einsehbarkeit sehr beschränkt. Hinsichtlich der Nutzung des Dachgeschoßes, die durch die seitens des Landratsamtes Ostallgäu geforderte Beibehaltung der Giebelrichtung große Anteile an nur niedrigen Bereichen hat, stellt der Giebel eine wesentliche Verbesserung zur familientauglichen Nutzung dar. Das Detail der unharmonisch „in der Luft hängenden“ Wirkung (Südostansicht) wurde zwischenzeitlich durch entsprechende Stützen behoben.

Die Übernahme einer Abstandsfläche auf das gegenüberliegende städtische Grundstück ist aufgrund der dort nicht zu erwartenden baulichen Nutzung dem Grunde nach zustimmungsfähig.
Eine Überprüfung der Richtigkeit der Abstandsflächenpläne durch das Landratsamt Ostallgäu ist noch geboten. Soweit die Abstandsfläche nur auf der Hälfte jenseits der Straßenmitte liegt ist dafür keine Übernahme erforderlich.

Eine Einigung mit dem Nachbarn der Flurnummer 2713, auf dessen Grundstück bereits eine Überbauung besteht und er auch von dem Umbau zusätzlich betroffen ist, liegt gemäß Vorlage der Unterschrift vor.

Der Ländeweg ist in diesem Bereich nur als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet, d. h. er hat danach nicht die Funktion einer Erschließungsstraße. Dementsprechend weist der technische Ausbau eine nur entsprechend geringe Breite und voraussichtlich nur eingeschränkte Belastbarkeit auf. Andererseits handelt es sich hierbei um eine Bestandssituation und eine wesentliche Ausweitung der Nutzung erfolgt wohl nicht.

Stellplätze werden auf dem Grundstück nicht nachgewiesen. Räumlich wäre dies ohne aufwändige technische Verbauungen auch gar nicht ohne weiteres möglich. Rechtlich ist dies nicht notwendig, weil es sich bei dem Gebäude um Altbestand handelt und sich die Zahl der Wohneinheiten nicht erhöht (kein nachzuweisender Mehrbedarf). Inwieweit z. B. für einen Anlieferverkehr eine Zufahrt zugelassen werden muss ist im Rahmen des Straßenverkehrsrechts zu entscheiden.

Hinweis: Ein Gespräch am 30.03.2021 führte zu folgenden Ergebnissen:

  1. Die bauliche Lösung wurde einschließlich des Quergiebels mit dem Landratsamt OAL vorabgestimmt. Eine Drehung der Firstrichtung wird seitens der Genehmigungsbehörde als nicht möglich erachtet.
  2. Die Größe wird im Hinblick auf die familiären Verhältnisse als zulässig eingestuft.
  3. Mit dem Eigentümer des überbauten Nachbargrundstückes wurde der Umbau vorbesprochen; die Unterschriften liegen vor.
  4. Der Quergiebel wird zur optischen Verbesserung auf Stützen gestellt (Plan wurde nachgereicht). Eine Einsehbarkeit ist nur sehr eingeschränkt gegeben.
  5. Bei der baulichen Umsetzung wird die schlechte Anfahrbarkeit durch den Einsatz kleinerer Fahrzeuge (z. B. Unimog mit Kranaufbau) und vorgefertigten, schneller montierbaren Elementen Rücksicht genommen. Sperrungen sollen so kurz wie möglich gehalten werden.

Seitens der Stadtwerke wird vor Beginn der Baumaßnahme auch eine Bestandserhebung der Leitungszustände vorgenommen.

Dr. Christoph Böhm plädiert auf Einhaltung der Gestaltungssatzung, die auch in diesem Bereich in Bad Faulenbach gilt. Die Fenster sind aus Holz anzufertigen und mit Sprossen zu versehen.
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen für eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu erteilen und einer Abstandsflächenübernahme auf das gegenüberliegende Grundstück grundsätzlich zuzustimmen. Die Gestaltungssatzung der Stadt Füssen ist einzuhalten und die Fenster aus Holz anzufertigen und mit Sprossen zu versehen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen für eine Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu erteilen und einer Abstandsflächenübernahme auf das gegenüberliegende Grundstück grundsätzlich zuzustimmen. Die Gestaltungssatzung der Stadt Füssen ist einzuhalten und die Fenster aus Holz anzufertigen und mit Sprossen zu versehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3.6. Nutzungsänderung in ein Gästehaus, Ehrwanger Straße 22, Fl.Nrn. 4121 und 4117, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 23.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Nach vorliegender Beschreibung ist die Umsetzung bereits vor einigen Jahren erfolgt und soll nun nachgenehmigt werden. Hausakten, die den genehmigten Bestand näher beschreiben liegen soweit ersichtlich nicht vor.

Hinsichtlich der Zulässigkeit wird davon auszugehen sein, dass es sich insgesamt um eine zulässigerweise vorhandene Freizeitanlage handelt und der angegebene Nutzungszweck von der Prägung des Areals umfasst wird. Eine bauliche Veränderung ist mit diesem Antrag nicht weiter geplant.  

Magnus Peresson erörtert, dass das Gebäude noch von Bawag erstellt wurde und die durften bauen was sie wollten ohne Einholung einer Genehmigung.

Christoph Weisenbach möchte wissen, wie sichergestellt werden kann, dass die Freizeitanlage nur von Mitarbeitern genutzt wird.

Dr. Martin Metzger möchte, dass festgehalten wird, dass jeder Veränderung/Vergrößerung kritisch gegenübergestanden wird.

Armin Angeringer teilt mit, dass Nutzungsausweitungen nicht möglich sind, die Umwandlung in ein dauergenutztes Gebäude wäre allerdings möglich.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt noch, dass nicht mehr gemacht werden kann, als wie aktuell da ist.

Dr. Christoph Böhm möchte über die festgelegten Konditionen aufs laufende gebracht werden und stellt deshalb einen Antrag zur Geschäftsordnung um den o.g. Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt das Gremium abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Antrag zur Geschäftsordnung von Dr. Christoph Böhm zuzustimmen und den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Antrag zur Geschäftsordnung von Dr. Christoph Böhm zuzustimmen und den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3.7. Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Nähe Vorderegger Weg, Fl. Nr. 497/2 Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 17.03.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben weicht zum Teil von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung ab.
Die formal notwendigen Beantragungen und Begründungen wurden angefordert, liegen aber bislang nicht vor. Nach erster Einschätzung wird die Zustimmung zu der Abweichung von der Firstrichtung vertretbar sein, weil diese nur geringfügig ist. Anders die erhebliche Überschreitung der Baugrenze und der dreigeschossigen Wirkung des ostseitigen Giebels, bei der auch die maximale Wandhöhe überschritten wird; hier wird eine Anpassung der Planung notwendig werden.

Der Genehmigungsfähigkeit steht unabhängig davon derzeit dem Grunde nach entgegen, dass die Erschließung nicht gesichert ist.

Aufgrund der Zuwegung über ein weiteres Grundstück (Flur Nr. 497/2), das zwar im Eigentum der Antragstellerin und ihrer Nachbarin steht ist dafür der rechtliche Nachweis eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes vorzulegen, verbunden mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern.

Hinzu kommt, dass gegen die Widmung des Vorderegger Weges nach wie vor ein Streitsacheverfahren anhängig ist. Zwar hatte die Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg keinen Erfolg. Gegen die Abweisung wurde aber Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof München gestellt. Solange das Verfahren läuft besteht eine aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass bis zu einer Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Widmung keine gesicherte Erschließung gegeben ist.

Die o. g. Punkte wurden bei der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu bestätigt; eine Genehmigungsfähigkeit besteht derzeit und mit der vorliegenden Planung nicht.

Magnus Peresson teilt mit, dass er einen Dachüberstand bevorzugen würde.

Der gleichen Ansicht ist auch Christian Schneider, weiter teilt er mit, dass der Bau in die ländliche Gegend nicht optimal passt und sehr wuchtig wirkt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Der Bauherrin wird empfohlen, das Gebäude so umzuplanen, dass es der Einbeziehungssatzung entspricht und ein Dachüberstand angebracht wird. Zwingend notwendige Abweichungen sind stichhaltig zu begründen. Hinsichtlich der Zuwegung über die Flur Nr. 497/2 ist der rechtliche Nachweis eines im Grundbuch eingetragenen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes vorzulegen, verbunden mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern. Es wird empfohlen, den Antrag nach Abschluss des Klageverfahrens gegen die Widmung neu einzureichen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Der Bauherrin wird empfohlen, das Gebäude so umzuplanen, dass es der Einbeziehungssatzung entspricht und ein Dachüberstand angebracht wird. Zwingend notwendige Abweichungen sind stichhaltig zu begründen. Hinsichtlich der Zuwegung über die Flur Nr. 497/2 ist der rechtliche Nachweis eines im Grundbuch eingetragenen Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes vorzulegen, verbunden mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates Bayern. Es wird empfohlen, den Antrag nach Abschluss des Klageverfahrens gegen die Widmung neu einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3.8. Hindernisfeuer am Glockenturm der Sebastianskirche für Einflugschneise Hubschrauber, Klosterstraße 3, Fl.Nr. 271/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.8

Sachverhalt

Auf dem Glockenturm der St. Sebastianskirche, Klosterstraße 3, Fl.Nr. 271/3, Gemarkung Füssen soll ein Hindernisfeuer in der Einflugschneise für Hubschrauber errichtet werden.
Die Hubschrauber, auch Rettungshubschrauber, fliegen den neuen Hubschrauberlandeplatz am Klinikum Füssen an. Damit die Piloten nachts sehen, wo die Einflugschneise zum Landeplatz ist, brauchen sie ein Signalfeuer. Die Einflugschneise geht über die Sebastianskirche Füssen hinweg, die Kirche soll überflogen werden.
Die Antragstellerin, die Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren, und deren Planer schlagen im Rahmend es denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens zwei Realisierungsvarianten vor:

  1. Hindernisfeuer, das mit einem Solarpaneel und einem Akku versorgt wird und bei Dunkelheit durchgängig ständig brennt, also blinkt. Ohne die Eisenstütze, mit Bodenplatte ist die Leuchte als Solarmodul 62 cm hoch. Die genaue Bauweise und Bauhöhen sind in den technischen Zeichnungen in den Anlagen dargestellt.
  2. Hindernisfeuer, das mittels Kabelverlegung durch das Kirchendach (Dachdurchführungselement baubar) mit Strom versorgt wird. Das Hindernisfeuer und die Funkansteuerung wird auf dem Dach montiert. Das Hindernisfeuer wird erst bei Anflug des Hubschraubers durch den Piloten mittels der Fernsteuerung angeschaltet. Das bedeutet, dass das Signallicht nicht durchgehend brennt und blinkt. Ohne die Eisenstütze, mit Bodenplatte ist die Leuchte 28 cm hoch. Die genaue Bauweise und Bauhöhen sind in den technischen Zeichnungen in den Anlagen dargestellt.

Die beteiligte Untere Denkmalschutzbehörde fragte 2020 nach, weshalb die Anflugschneise nicht so verlegt werden kann, dass der sehr sensible Denkmal- und Ensemblebereich nicht tangiert wird.
Das beantworten die Planer damit, dass bereits geprüft wurde, ob sich die Einflugschneise nicht verlegen lassen könnte:
Dazu gab es im Vorfeld sehr viele Untersuchungen und Randbedingungen, die erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel Raumordnung und Städtebau, Prüfung des Schutzes von Fluglärm (Wohngebiete im unmittelbarem Umfeld), Flugbetriebsabwicklungen, Luftraumstruktur, Sichtnavigation und Orientierung sowie Kontrolle Koordinaten und Höhen.

Feststellung der Unteren Denkmalschutzbehörde 2021: 
Die Batterieleuchte mit Solarpaneel scheidet in jedem Fall aus. Ob eine technisch auf das absolute Minimum reduzierte Blitzleuchte genehmigt werden kann, hängt von der Alternativenprüfung ab, zum Beispiel die Option einer Beleuchtung des Kirchturms.
Unabhängig davon, dass derzeit wohl keine Beleuchtung der Kirche existiert, könnte diese, anstelle der Blitzleuchte auf dem Kirchturmdach, installiert werden, was die geringste Beeinträchtigung des Einzeldenkmals und Ensembles bilden würde.

Feststellung des bayerischen Landesdenkmalamtes für Denkmalschutz (LfD) München 2021:
Eventuell kann ein Scheinwerfer, der im Bereich der Stadtmauer montiert wird, den Kirchturm anstrahlen, wenn der Hubschrauber im Anflug ist. Dies ist die vom LfD vorgeschlagene Lösung, die z.B. in München ausgeführt wurde.
Der Vorteil hier wäre, dass zum einen keine Beeinträchtigung des Denkmals/ Ensembles entstehen würde und zum anderen die Installation, Wartung und Instandhaltung vermutlich mit einem deutlich geringeren Aufwand bewerkstelligt werden könnte.
Sollte dies aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, wäre diese kurz darzulegen und die absolut minimierte Blitzleuchte in einer beurteilungsfähigen Darstellung als Grundlage für die denkmalrechtliche Erlaubnis vorzulegen. (Darstellung: Ansichten des Kirchturmdaches mit Turmanschnitt und eingetragener Blitzleuchte/ Grundriss/ Dachdraufsicht mit Position der Blitzleuchte, alles M=1:100/ Kurze Beschreibung wie die Montage erfolgen soll, da hier die Zugänglichkeit problematisch erscheint und auch kein Dachausstieg möglich ist.)

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass das Anstrahlen nicht realistisch sei und die Variante mit An- und Ausschalten die beste und häufig genutzte Variante wäre.

Martin Dopfer möchte wissen, ob sich die Flugschneise geändert hätte. Aus persönlicher Erfahrung ist noch nie ein Hubschrauber über die Sebastiankirche angeflogen gekommen, sondern von sämtlichen anderen Richtungen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass dies die offizielle Flugschneise wäre über die Sebastiankirche und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Dem Antragsteller wird empfohlen, die Möglichkeit der Beleuchtung des Kirchturms von der Stadtmauer her, eventuell durch Fernsteuerung, zu prüfen.

Sollte die Kirchturmbeleuchtung nicht möglich sein, wären die Gründe darzulegen. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss folgt dem Rat des bayerischen Landesdenkmalamtes und befürwortet die absolut minimierte Blitzleuchte, vorzugsweise mit Funksteuerung nach Variante 2, um eine störende dauerhafte Beleuchtung zu vermeiden. Sie soll in einer beurteilungsfähigen Darstellung als Grundlage für die denkmalrechtliche Erlaubnis vorgelegt werden.
Die geforderte Darstellung sind Ansichten des Kirchturmdaches mit Turmanschnitt und eingetragener Blitzleuchte/ Grundriss/ Dachdraufsicht mit Position der Blitzleuchte, alles M=1:100 und eine kurze Beschreibung wie die Montage erfolgen soll, da hier die Zugänglichkeit problematisch erscheint und auch kein Dachausstieg möglich ist.

Ausgeschlossen sind auch aus Sicht der Stadt Füssen Lösungen mit Solarpaneelen oder Akkuanlagen auf dem Dach.

Beschluss

Dem Antragsteller wird empfohlen, die Möglichkeit der Beleuchtung des Kirchturms von der Stadtmauer her, eventuell durch Fernsteuerung, zu prüfen.

Sollte die Kirchturmbeleuchtung nicht möglich sein, wären die Gründe darzulegen. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss folgt dem Rat des bayerischen Landesdenkmalamtes und befürwortet die absolut minimierte Blitzleuchte, vorzugsweise mit Funksteuerung nach Variante 2, um eine störende dauerhafte Beleuchtung zu vermeiden. Sie soll in einer beurteilungsfähigen Darstellung als Grundlage für die denkmalrechtliche Erlaubnis vorgelegt werden.
Die geforderte Darstellung sind Ansichten des Kirchturmdaches mit Turmanschnitt und eingetragener Blitzleuchte/ Grundriss/ Dachdraufsicht mit Position der Blitzleuchte, alles M=1:100 und eine kurze Beschreibung wie die Montage erfolgen soll, da hier die Zugänglichkeit problematisch erscheint und auch kein Dachausstieg möglich ist.

Ausgeschlossen sind auch aus Sicht der Stadt Füssen Lösungen mit Solarpaneelen oder Akkuanlagen auf dem Dach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5.3.9. Vergrößerung Terrasse und Anbau von Nebenräumen, Uferstraße 31, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 5.3.9

Sachverhalt

An dem Hotelbetrieb soll die bestehende südseitige Terrasse abgebrochen und erweitert werden. Unter der Terrasse sollen u. a. Flächen für die Unterbringung von Fahrrädern für die Hotelgäste entstehen. Durch das zur Straße hängige Gelände erreicht der Erweiterungsbau vor dem Gehweg eine eingeschossige Höhe. In dem Abstand zum öffentlichen Gehweg soll eine Bepflanzung eingesetzt werden. Durch die Gliederung der Flächen mit vorgelagerter teilweiser Begrünung erscheint der Baukörper trotz seiner nicht geringen Länge entlang des Gehweges städtebaulich noch vertretbar.


Dr. Martin Metzger hinterfragt nochmal den Sachverhalt, die Terrasse wird vergrößert und weiter zur Straße hin verlängert, die Höhe bleibt aber beibehalten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht dies.

Dr. Christoph Böhm findet, dass die liegenden Fenster beim Fahrradunterstellplatz optisch nicht gut zum Gesamtbild passen und regt hier eine Änderung an.

Magnus Peresson empfiehlt zwischen den Fenstern zwei Säulen pro Element einzusetzen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Jürgen Doser ist ab dem nächsten Tagesordnungspunkt abwesend.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Jürgen Doser ist ab dem nächsten Tagesordnungspunkt abwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 02.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.04.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 02.03.2021 an.

Dr. Christoph Böhm hat einen Einwand zu seiner Aussage in der Rupprechtstraße (Finanzamt). Er wird die Änderungen - kurz zusammengefasst: „Garten ist der Rahmen eines Kunstwerks“, „Straßenlinie wird zerstört“, „Wiese und Hecke wird zerstört“, „Großer Fahrradständer ist schon vorhanden“ - per E-Mail mitteilen und bittet um Einarbeitung in die Niederschrift.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 02.03.2021 unter der Auflage die o.g. Änderungen von Dr. Christoph Böhm in die Niederschrift noch mit aufzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 02.03.2021 unter der Auflage die o.g. Änderungen von Dr. Christoph Böhm in die Niederschrift noch mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2021 10:07 Uhr