Datum: 23.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schützenhaus, Weißensee-Roßmoos
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Modernisierung und Nachverdichtung im Stadtteil Ziegelwies Auslobung eines nichtoffenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs Vorstellung der Auslobung und Billigung des Auslobungstextes
3 Bebauungsplan W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
4 Bundesstützpunkt Eishockey und Curling Füssen; Bedarfsanmeldung für die Bewilligungsplanung des Bundes für das Jahr 2022
5 Stadtentwicklung Füssen
5.1 Künftige Organisation und Aufgabenbereich für Stadtmarketing & Wirtschaftsförderung
5.2 Schaffung einer Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in; Antrag der Grüne-Stadtratsfraktion
6 Grüngutentsorgung durch die Stadt Füssen
6.1 Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Stadt Füssen (Grüngutentsorgungssatzung)
6.2 Erlass einer Gebührensatzung der Stadt Füssen für die öffentliche Entsorgung von Grüngut (Grüngutentsorgung-Gebührensatzung)
6.3 Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu über den weiteren Betrieb der Einrichtung
7 Füssener Kurbetriebe GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2019 Genehmigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
8 Bekanntgaben & Informationen
8.1 Phantomgerüst für das geplante Parkdeck beim Klinik-Areal und weiteres Vorgehen
8.2 Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Füssen sowie der mitverwalteten Stiftungen
8.3 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
9 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23. Februar 2021
10 Anträge, Anfragen
10.1 Antrag Nr. 650 von Dr. Martin Metzger bezüglich Covid 19
10.2 Baumfällungen und Heckenschnitt
10.3 Kiestransporte aus dem Forggensee - Verschmutzung der Straße

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Harald Vauk wegen des Tunnelprojekts

Harald Vauk hat der AZ entnommen, dass für das Tunnelprojekt „Verbundene Stadt Füssen“ 30.000,- € ausgegeben werden sollen. Um eine fachlich korrekte Machbarkeitsstudie zu erstellen, sei dieser Betrag zu wenig. Außerdem brauche man ein geoseismisches Gutachten, da der Tunnel an der Stadtmauer und einem alten Braukeller vorbei gehe.

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass es derzeit eine verkehrstechnische Untersuchung gebe. Wenn diese ergibt, dass ein Tunnel sinnvoll ist, werde ein geoseismisches Gutachten in Auftrag gegeben bzw. von der Regierung beauftragt.

Harald Vauk wegen der Finanzen der Stadt Füssen

Harald Vauk spricht die angegangenen Projekte , wie z.B. den Skaterplatz, das Parkhaus usw. an. Dies alles sei mit enormen Kosten verbunden. Füssen habe aber die rote Marke bereits überschritten. Mache es Sinn, so viel Geld auszugeben, für Projekte, die nicht unbedingt erforderlich sind. Besser wäre es Geld für etwas auszugeben, was dringend erforderlich ist.

Bürgermeister Eichstetter entgegnet, dass differenziert werden müsse, was nachhaltige und was freiwillige Leistungen seien. Das Parkhaus am Krankenhaus verursache hohe Kosten, sei aber die Voraussetzung für das Jugendhaus. Ein Deck werde auch den Mitarbeitern des Krankenhauses zur Verfügung gestellt. Die Kosten seien teilweise förderfähig. Für die Entwicklung der Gewerbesteuer sei z.B. das Gebiet Füssen-Nord wichtig. Es gebe derzeit viele Baumaßnahmen (Bundesstützpunkt, Haus Hopfensee usw.) die dringend durchgeführt werden müssen. Die Stadt versuche gleichzeitig wirtschaftlicher zu arbeiten, wie z.B. ein Blockkraftwerk im Bundesstützpunkt. Auch der Ausbau Ziegelwies sei eine nachhaltige Investition. Die Stadt werde Jahre brauchen um wirtschaftlich arbeiten zu können.

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2. Modernisierung und Nachverdichtung im Stadtteil Ziegelwies Auslobung eines nichtoffenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs Vorstellung der Auslobung und Billigung des Auslobungstextes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die hohe Nachfrage nach Wohnraum sowie die äußerst eingeschränkte Flächenverfügbarkeit in Füssen führen zu kontinuierlich steigenden Mieten.  Durch die nachhaltige Innenentwicklung im Plangebiet Ziegelwies soll zeitnah dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Mit Beschluss vom 25.05.2018 hat der Stadtrat daher die Entwicklung im Bereich Ziegelwiesstraße 2-16 (gerade) zur Wohnraumversorgung beschlossen. Des Weiteren wurde im Oktober 2019 der Beschluss gefasst, einen Planungs- und Realisierungswettbewerbe durchzuführen.

Mit dem geplanten Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, möchte die Stadt Füssen herausragende aufwertende Lösungen finden. Im Fokus steht dabei die Schaffung von gutem und bezahlbarem Wohnraum. Bei der Maßnahme soll auch ein besonderes Augenmerk auf Klimaschutz und Klimaanpassung gelegt werden, einhergehend mit einer hohen Aufenthaltsqualität und vielfältiger Nutzbarkeit der Freiflächen. Das favorisierte Entwurfskonzept soll Grundlage für die weiterführenden Planungen, möglicherweise für die verbindliche Bauleitplanung sein.

Mit dem Abschluss des Realisierungswettbewerbes und der Beauftragung eines Planungsbüros soll der erste Schritt bei der Entwicklung des Planungsreals Ziegelwies getätigt werden.

Die Inhalte der Auslobung werden in der Sitzung am 23.3.2021 durch das Büro Oberprillerarchitekten vorgestellt und erläutert.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stimmt dem oben ausgeführten Antrag von Dr. Böhm zu.

  2. Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem nichtoffenen Planungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für das Planungsareal Ziegelwies.

  1. Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Auslobungstextes wird als Grundlage für die Wettbewerbsauslobung zustimmend zur Kenntnis genommen und gebilligt.

  1. Das Preisgericht legt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) den endgültigen Auslobungstext fest.

Die Besetzung des Auswahlgremiums sowie des Preisgerichts (Fachpreis- u. Sachpreisrichter) wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Stadtrates wird befürchtet, dass sich andere Investoren bezüglich der Stellplatzregelung auf diese Auslobung berufen. Es zeigt sich wieder einmal, dass es  dringend erforderlich ist, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten und moderne Formen der Mobilität einfließen zu lassen. In der Kagerstraße konnte die andere Regelung mit dem „Sozialen Wohnungsbau“ begründet werden.

In der Ziegelwies gilt ein ähnlicher, dennoch anderer Ansatz: Als Begründung für den reduzierten Stellplatzschlüssel müsse ein einfaches Mobilitätskonzept mitgeliefert werden. Dies wird die Rechtfertigung sein, von der derzeitigen Stellplatzsatzung abzuweichen, ohne Vergleichsfälle zu schaffen.  Außerdem könnte für dieses Gebiet eine eigene Stellplatzsatzung erarbeitet werden, die sich dann ggf. auch im Bebauungsplan wiederfindet.
 
Angeregt wurde, ob und wie es möglich ist, die Diskussionen im Preisgericht zu komprimieren, damit die ehrenamtlich tätigen Stadträte nicht einen ganzen Tag oder mehr dort verbringen müssen.
Eine weitere wichtige Rolle spiele die Besonnung der Gebäude (manche haben 3 Monate keine Sonne) und ein Bodengutachten. Früher sei der Lech in das Schwanseetal geflossen, somit habe man hier einen Flussbettboden.

Laut Aussage der Verwaltung liege ein Bodengutachten bereits vor. Der Auslobungstext spiegle das wieder, was der Stadtrat wolle, insbesondere im Hinblick auf die Fahrradstellplätze. Diese waren nicht vorgesehen.

Dr. Christoph Böhm bemängelt, dass er nur den Auslobungstext vor der Aktualisierung habe. Die Ausführungen in Klammern sollten herausgenommen werden. In der neuen aktualisierten Fassung seien diese Passagen bereits entfernt worden.

Dr. Christoph Böhm zitiert dazu aus der Geschäftsordnung, dass Sitzungsvorlagen 5 Tage vor der Sitzung vorgelegt werden sollten. Er bezeichnete das Vorgehen als „formalen Fehler“. Dem widerspricht Peter Hartl. Es heißt Sitzungsvorlagen sollen beigefügt werden, solange sie sachdienlich sind. Und sie wurden beigefügt. Dass sich diese bis zum Sitzungstag ändern, liegt in der Natur der Sache. Im Übrigen wurden allen Stadtratsmitgliedern per E-Mail – wie immer – die aktuellen Fassung zugestellt. Das Herr Dr. Böhm über keine E-Mailadresse verfüge, ist nicht das Problem der anderen.

Dr. Christoph Böhm findet eine Halbierung der Stellplätze nicht richtig, vielmehr müsste eine Tiefgarage mit 50 und mehr Stellplätzen gebaut werden. Er bittet dies zu überprüfen und dann in der nächsten Sitzung zu behandeln. Sollte der Stadtrat dies wie Dr. Böhm sehen, müssen die Preisrichter informiert werden.

Nach kurzer Beratung stellt Dr. Christoph Böhm folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtrat beschließt, die Stellplatzfrage zuerst zu klären. Das umfasst, die technische und finanzielle Machbarkeit des Bauvorhabens/Tiefgarage zu prüfen. Der Tagesordnungspunkt sollte dann in der nächsten Sitzung diskutiert werden.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat stimmt dem oben ausgeführten Antrag von Dr. Böhm zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem nichtoffenen Planungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für das Planungsareal Ziegelwies.

  1. Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Auslobungstextes wird als Grundlage für die Wettbewerbsauslobung zustimmend zur Kenntnis genommen und gebilligt.

  1. Das Preisgericht legt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) den endgültigen Auslobungstext fest.

  1. Der Besetzung des Auswahlgremiums sowie des Preisgerichts (Fachpreis- u. Sachpreisrichter) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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3. Bebauungsplan W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat billigte am 20.10.2020 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Bebauungsplans W 43 – Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.

Beteiligungsverfahren

Die amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am Donnerstag, den 14.01.2021 in der Allgäuer Zeitung – Füssener Blatt veröffentlicht und es erfolgte der Aushang im Schaukasten der amtlichen Bekanntmachungen am Rathaus.

Die Auslegung der vollständigen Bebauungsplanunterlagen erfolgte im Flur des ersten Obergeschosses des Rathauses in der Zeit vom Freitag, 22.01.2021, bis Montag, 22.02.2021, sowie in digitaler Form durch Einstellung in das Internet. Zuvor wurden die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger beteiligt und die Möglichkeit gegeben, im Zeitraum der Auslegung eine Stellungnahme abzugeben.

Ergebnisse mit Abwägungs- und Beschlussvorschlägen

siehe Anlagen.

Informationen zu den Straßenbaumaßnahmen Luitpoldstraße, Bahnhofstraße, Augustenstraße einschl. Luitpoldkreisel

Details zur Straßenentwässerung
Das Planungsbüro empfiehlt soweit wie möglich eine Versickerung umzusetzen. Es wurde auch für die Bahnhofs- und Luitpoldstraße geprüft und die Planer müssen hier leider von einer Versickerung abraten. In der Luitpoldstraße kann keine Versickerung umgesetzt werden, respektive nur mit unverhältnismäßigen Nutzen/Kosten Aufwand, dazu würde es hier einen hohen Wartungsaufwand geben.

Gründe im Detail:
  • Laut Baugrundgutachten ist eine Sperrschicht im Untergrund vorhanden -->Tiefenlage der Sickeranlage unter Sperrschicht erforderlich, also tiefer als 1,6 m
  • Der mögliche Einfluss auf die bestehende Bebauung --> Tiefenlage unter Sohle der Bebauungsunterkellerung erforderlich
  • Vorreinigung durch Filterschächte (nach neuem DWA-Arbeitsblatt 102 erforderlich (Wartungsaufwand!)
  • ggfs. wasserrechtliche Genehmigung erforderlich
  • Höhere Kosten als Anschluss an MW-Kanal
  • Anfälligkeit gegen Havariefälle und Zugänglichkeit zur Instandsetzung


Für die Einleitung über einen Straßenentwässerungskanal in den Mischwasserkanal spricht:
  • Nutzung des vorhandenen funktionierenden Entwässerungssystems
  • Kostengünstiger, da weniger Tiefe, weniger Aushubvolumen, weniger Kollisionen und Probleme mit Sparten im Vergleich mit Rigolen
  • Künftige Sanierungsmöglichkeiten / Zugänglichkeit besser im Vergleich mit Rigolen

Empfehlung Steinbacher-Consult:
Bau eines Straßenentwässerungskanals

2. Baubeginn 2022
Das beauftragte Planungsbüro empfiehlt, mit der Baumaßnahme erst im Frühjahr 2022 zu beginnen.

Gründe dafür sind u.a.:
  • laut Baugrundgutachten ist in der Augustenstraße aufgrund fehlender Tragfähigkeit ein Bodenaustausch mit vorzusehen, der bis ca. 1,2 m Tiefe erfolgen soll. Vorab ist eine Spartenverlegung nicht sinnvoll, da ansonsten 2 x bis zur gleichen Tiefe aufgegraben werden muss.
  • Nicht zweimal ein Baubeginn erforderlich (Wahrnehmung in der Bevölkerung, Anlieger)
  • Keine Standzeiten der Baustelle über Winter (Wahrnehmung in der Bevölkerung, Anlieger)
  • Kosteneinsparung durch Entfall provisorisches Verschließen der Oberfläche nach Spartenverlegung.
  • Regenwasserkanal wird gefördert (Bescheid des vorzeitigen Maßnahmenbeginns seitens der Regierung erforderlich. Nicht in 2021 zu erwarten)

Folgende Pläne liegen als Anlage bei:
  • Lageplan Vorplanung
  • Ergebnisse Baugrunduntersuchung
  • Darstellung der Zuwendungsaufteilung
  • Straßenquerschnitt Bahnhofstraße

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen zu den Stellungnahmen siehe Anlagen.

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan W 43 Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 23.03.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser erinnert zum Abschluss daran, dass dieses Thema den Stadtrat seit 2010 beschäftige. Heute 2021 sei es abgeschlossen und funktioniere, was bewiesen wurde. Es sei ein Meilenstein.

Abschließend berichtet Bürgermeister Eichstetter über den Baubeginn und die unterschiedlichen Bauabschnitte.

Beschluss

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen zu den Stellungnahmen siehe Anlagen.

  1. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan W 43 Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung in der Fassung vom 23.03.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenomnmen.

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4. Bundesstützpunkt Eishockey und Curling Füssen; Bedarfsanmeldung für die Bewilligungsplanung des Bundes für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Derzeit sind für die Bedarfsanmeldung, insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Sanierung des Tonnendachs der Halle 1 (vorgesehen mittels eines Blechdachs), ca. 1,5 Mio. €
- Sanierung Kabinen in der Arena nach Abstimmung mit dem DEB, ca. 500 k€
- Schaffung barrierefreier Zugänge
- Bodenbelagsarbeiten im Eingangs-/Schlittschuhbereich

Auf Grund des Wechsels des Ingenieurbüros für den Bauunterhalt beschränken wir uns dabei auch die vordringlichst durchzuführenden Maßnahmen.

Die Entscheidung, welche Maßnahmen in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und damit förderfähig sind, wird Anfang Dezember mitgeteilt.

Ergänzung 18.03.2021:
Der Entwurf der Bedarfsanmeldung wurde als pdf angefügt.

Hinzugekommen sind bzw. konkretisiert wurden folgende Maßnahmen:
- Sanierung der Lichtkuppel der Arena, ca. 375 k€
- Sanierung HS / Verteilnetze in den Kabinen Halle 1 und Arena, ca. 1,09 Mio. €
- Sanierung der Kabinen, ca. 700 k€
- Sanierung Räume/Inventar Halle 1 und Arena, ca. 140 k€

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Bedarfsanmeldung für die Bewilligungsplanung des Bundes für das Jahr 2022. Je nach Zusage von Fördermitteln sind die entsprechenden Eigenmittel bereitzustellen.

Beschluss 1

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Bedarfsanmeldung für die Bewilligungsplanung des Bundes für das Jahr 2022. Je nach Zusage von Fördermitteln sind die entsprechenden Eigenmittel bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat billigt die vorgelegte Bedarfsanmeldung für die Bewilligungsplanung des Bundes für das Jahr 2022. Je nach Zusage von Fördermitteln sind die entsprechenden Eigenmittel bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Andreas Eggensberger hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5. Stadtentwicklung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 5
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5.1. Künftige Organisation und Aufgabenbereich für Stadtmarketing & Wirtschaftsförderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat bereits im vergangenen Jahr versucht, zur Stärkung des Standortes ein Stadtmarketingprozess zu initiieren. Vorausgegangen waren vor allem in den Jahren 2018 und 2019 intensive Beratungen mit den Akteuren in und um Füssen, begleitet von der Hochschule in Kempten. In mehreren Workshops war man sich einig, den Stadtmarketingprozess in Füssen angehen zu müssen. Der Focus damals lag auf Initiative der Werbegemeinschaft Füssen vor allem auf dem Bereich des Innenstadtmarketings, d.h. dem sog. „Citymarketing“.

In der Sitzung am 24. September 2019 befasste sich der Stadtrat schließlich mit diesem Thema und beschloss, sich dem Stadtmarketing künftig widmen zu wollen und eine entsprechende Stelle in der Verwaltung zu schaffen. Die Werbegemeinschaft Füssen hat dazu per E-Mail vom 19. Juli 2019 mitgeteilt, dass „sich die Füssener Wirtschaft an der Finanzierung des Stadtentwicklers beteiligen wird“.

Damals lagen der Werbegemeinschaft nach deren Angaben Zusagen von knapp über 50.000 € aus allen Bereichen der Wirtschaft vor. Die Zusagen waren jeweils für die Finanzierung auf eine Laufzeit von 3 Jahren, also pro Jahr der genannte Betrag. Da weitere bereits mündlich erteilte Zusagen noch ausstehen und ein Vorstandsbeschluss besteht, dass die Werbegemeinschaft notfalls den fehlenden Betrag aufstocken wird, hat Herr Mayerhofer von der Werbegemeinschaft eine Mindestsumme von 50.000 € als Beteiligung zugesichert. Je nach Verlauf der weiteren Gespräche kann diese Summe voraussichtlich auch noch auf 60.000 € anwachsen. Allerdings galt diese Zusage nur unter der Bedingung, dass die Einstellung einer entsprechenden Fachkraft bis Ende 2020 und in Abstimmung mit der Werbegemeinschaft erfolgt.

Im Dezember 2019 wurde daraufhin die entsprechende Stelle öffentlich ausgeschrieben. Daraufhin haben sich 15 Interessierte beworben, wovon 3 durch den damaligen Haupt-, Finanz- und Personalausschuss in die engere Wahl einbezogen und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden. Die Vorstellungen fanden vor dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, ergänzt um Vertreter der Werbegemeinschaft Füssen, des Bundes der Selbständigen, FTM AöR und dem Personalrat, statt. Leider konnte keiner der drei eingeladenen Bewerber die gestellten Anforderungen erfüllen, sodass das Gremium dem Stadtrat empfohlen hat, von einer Einstellung abzusehen. Dies hat der Stadtrat am 3. März 2020 dann auch getan.

Stattdessen sollte geprüft werden, ob nicht durch eine externe Begleitung (z.B. durch die CIMA Management und Beratung GmbH) der Stadtmarketingprozess, ggf. sogar finanziell unterstützt durch Städtebaufördermittel, in Gang gesetzt werden könnte. Entsprechende Gespräche mit den Vertretern der CIMA ergaben dann aber ganz eindeutig, dass dazu erst einmal geklärt werden sollte, was den die Stadt mit dieser Aufgabenstellung erreichen will. Die Bemühungen wurden daraufhin zunächst eingestellt.

Im Dezember 2020 teilte dann der im dualen Studium zum Wirtschaftsförderer ausgebildete Markus Guggemos mit, dass er seine Beschäftigung bei der Stadt Füssen zum 31. März 2021 beenden wird und sein Studium fortsetzen möchte.  Insofern stellte sich sodann die Aufgabe, eine Nachbesetzung für seinen Aufgabenbereich zu finden.

Anhand der eingegangenen Bewerbungen bestätigt sich nun erneut, dass ein nachhaltiger Start eines Stadtentwicklungsprozesses dringend einer vorherigen Auseinandersetzung mit diesem Aufgabenbereich bedarf, wenn nicht nur eine vorherige Stelle mit reinen Marketingaufgaben besetzt werden soll.

Die vordringliche Aufgabe bestünde nun, eine Art Handlungsleitfaden für die Stadtentwicklung bzw. das Stadtmarketing in Füssen zu erarbeiten, der dann die Grundlage für den anschließenden Umsetzungsprozess bildet. Entsprechend den lokalen Herausforderungen müssen die Ziele und Aufgaben eines zukünftigen Stadtmarketings individuell für die Stadt Füssen herausgearbeitet und definiert werden. Dabei sollen die wesentlichen Akteure aus Verwaltung (u.a. Hauptverwaltung, Bauamt, Kulturamt, Liegenschaftsamt), Füssen Tourismus und Marketing AöR, die Privatwirtschaft (u.a. Werbegemeinschaft Füssen, BdS Füssen, Einzelhandelsverband, Gastronomie) und Politik im geeigneten Rahmen intensiv eingebunden werden.

Im Rahmen der Stadtmarketingkonzeption müssten aus Sicht der Verwaltung folgende zwei zentrale Aufgabenstellungen bearbeitet werden:

  • Was wollen wir in Füssen mit der Stadtentwicklung erreichen? Wo wollen wir mit der Stadtentwicklung hin?
  • Welche Schwerpunkte sehen wir im Stadtmarketing?

Im Focus sollte dabei die Klärung folgender konkreten Fragen stehen:
  • Welche Aufgaben soll der Stadtentwicklungs- und –Marketingprozess erfüllen?
  • Welche Ziele bestehen?
  • Festlegung eines strategischen und inhaltlichen Rahmens zur Umsetzung
  • Wie müssen wir uns organisieren?
  • Empfehlung einer geeigneten Organisationsstruktur
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • usw.

Folgende Vorgehensweise auf diesem Weg wäre denkbar:

Ggf. wäre auch zu überlegen, ob und inwieweit dieser Weg mit einer externen Begleitung erfolgen müsse oder könne.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Beratung im Stadtrat nicht darum geht, die Inhalte der künftigen Stadtentwicklung, des Stadtmarketings bzw. der Wirtschaftsförderung festzulegen, sondern den Prozess und vor allem das Verständnis in und um Füssen für die Stadtentwicklung/Stadtmarketing/Wirtschaftsförderung zu definieren und die gemeinsamen Ziele zu definieren. Diese sollten mit Beteiligung aller Akteure beispielsweise in Workshops erarbeitet und gemeinsam als vordringliche Aufgabenstellung formuliert werden. Diese würden dann als Handlungsleitfaden für die künftige Stadtentwicklung und Stadtmarketing mit Wirtschaftsförderung dienen. In den weiteren Schritten ginge es dann um die künftige Organisation und die Finanzierung.

Nähere Informationen erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Fraktionen und den wesentlichen Akteuren der Stadtentwicklung und des Stadtmarketings hierfür einen Handlungsleitfaden zu erarbeiten. Entsprechend den lokalen Herausforderungen sollen darin die Ziele und Aufgaben eines zukünftigen Stadtmarketings individuell für die Stadt Füssen herausgearbeitet und definiert werden. Dieser Leitfaden soll dann die Grundlage für den anschließenden Umsetzungsprozess bilden. Die künftigen Herausforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes sind darin zu integrieren.

Diskussionsverlauf

Dr. Derday erinnert daran, dass es mit Prof. Bauer u.a. bereits Prozesse und Vorschläge zu diesem Thema gegeben habe. Müsse jetzt wieder alles von vorne aufgerollte werden? Es stelle sich die Frage, ob ein Citymanager, ein Stadtentwickler oder ein Wirtschaftsförderer gesucht ist. Könnte nicht Input von an Städten eingeholt werden?

Ilona Deckwerth stimmt den Ausführungen zu. Die Stelle müsse unter Stadtentwicklung gesehen werden, sowie die Stelle eines Klimaschutzmanagers. Im Antrag sei nicht besonders aufgeführt, was der Stadtrat wolle. Der Stadtrat sei nicht vom ökologischen Handeln ausgeschlossen. Ein Klimaschutzmanager kann nur so erfolgreich sein, wie es der Stadtrat zulasse.

Peter Hartung möchte den Prozess jetzt anstoßen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Fraktionen und den wesentlichen Akteuren der Stadtentwicklung und des Stadtmarketings hierfür einen Handlungsleitfaden zu erarbeiten. Entsprechend den lokalen Herausforderungen sollen darin die Ziele und Aufgaben eines zukünftigen Stadtmarketings individuell für die Stadt Füssen herausgearbeitet und definiert werden. Dieser Leitfaden soll dann die Grundlage für den anschließenden Umsetzungsprozess bilden. Die künftigen Herausforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes sind darin zu integrieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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5.2. Schaffung einer Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in; Antrag der Grüne-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22. Februar 2021 beantragt Wolfgang Bader für die Stadtratsfraktion der Grünen die Einrichtung einer Stelle als Klimaschutzmanager/in bei der Stadt Füssen.

Wolfgang Bader weist in seinem Antrag darauf hin, dass t trotz der Anstrengungen, die uns die Corona-Pandemie abverlangt, wir die anderen Herausforderungen unserer Zeit nicht vergessen dürfen. Dazu zählt insbesondere, die Energiewende in Bayern mit aller Kraft voranzutreiben. Nur mit einem starken und beständigen Engagement vor Ort wird es möglich sein, das von der Politik ausgegebene, ambitionierte Ziel, Bayern bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen, zu erreichen. Das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kann die Kommunen und weitere Akteure dabei unterstützen und über den Wissenstransfer aus der bayerischen Energieforschung die Umsetzung innovativer Projekte in die kommunale und betriebliche Praxis fördern.

Zur Unterstützung unseres aktiven Beirates für Energie, Natur, Umwelt und Klima schlägt die Grüne-Stadtratsfraktion vor und beantragt, eine Klimaschutzmanagerin bzw. einen Klimaschutzmanager zu installieren. Die Kosten einer solchen Stelle könnten zum weit überwiegenden Teil über Förderprogramme aus der Kommunalrichtlinie Klimaschutz refinanziert werden. Derzeit sind – wenigstens bis 31. Dezember 2021 – Zuschüsse von 80 bis teilweise sogar 100 % möglich!

Zum Aufgabenbereich der Klimaschutzmanagerinnen und -manager gehört u. a. die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren so-wohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren.

Seitens der Verwaltung wird diese Anregung grundsätzlich begrüßt. Da diese Aufgabenstellung allerdings viele Synergieen und Schnittstellen zur Stadtentwicklung und zum Stadtmarketing bietet, wäre es sinnvoll und richtig, diese ggf. in den Stadtentwicklungsprozess zu integrieren.

Diskussionsverlauf

Da der Antrag der Grünen bereits im Beschluss zum vorherigen Tagesordnungspunkt 5.1. integriert ist, hat sich dieser Antrag insofern zunächst erledigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Grüngutentsorgung durch die Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die bisherigen Beratungen sowohl im Stadtrat (insbesondere am 23. Februar 2021) als auch im damaligen Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 15. Oktober 2019 verwiesen. Darin wurde der Sachverhalt zur Grüngutentsorgung aufgezeigt.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Stadt Füssen seit Jahrzehnten in Ehrwang eine eigene Grüngutentsorgung betreibt, obwohl dem Grunde nach der Landkreis Ostallgäu dafür zuständig wäre.

Dazu hat das Landratsamt bereits in den 90er Jahren auf die Initiative der Stadt Füssen die Rechtsverordnung erlassen, die der Stadt Füssen diese Möglichkeit der Aufgabenerfüllung auch in rechtlicher Hinsicht eröffnet.

In den letzten Jahren gab es dann durchaus politische Überlegungen, diese Aufgabe wieder an den Landkreis zurück zu übertragen, was wiederum bedeutet hätte, dass die Rechtsverordnung geändert werden müsste. Entsprechende Gespräche dazu wurden mit dem Landratsamt geführt, Beschlüsse auch gefasst. Dabei wollte die Stadt sichergestellt haben, dass für die Bürgerinnen und Bürger von Füssen weiterhin die Möglichkeit besteht, in Füssen deren Grüngut zu entsorgen.

Das Landratsamt hat daraufhin erklärt, dass es mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sei und sich eine Änderung bzw. Aufhebung der Rechtsverordnung nicht vorstellen könne. Vor allem könne keine Gewähr dafür gegeben werden, dass der Landkreis dann anstelle der Stadt Füssen eine Grüngutentsorgung in Füssen betreibt. Schließlich besteht eine solche in Roßhaupten.

Stattdessen erklärte sich das Landratsamt bereit, sich stärker an den anfallenden Kosten zu beteiligen als dies in der Vergangenheit der Fall war. Dazu wurden neue Berechnungsmodelle erstellt und eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Ostallgäu und der Stadt Füssen vorbereitet. Beides wurde dem Stadtrat in den eingangs genannten Beratungen erläutert und aufgezeigt.

Das Landratsamt Ostallgäu drängt darauf, dass die Stadt den Betrieb der Grüngutannahmestelle öffentlich regelt und hierzu sowohl eine Grüngut-Satzung als auch eine Gebührensatzung dazu erlässt.

In den vergangenen Beratungen wurden in den städtischen Gremien auch verschiedene Möglichkeiten der nachhaltigen Grüngutentsorgung beraten und diskutiert. Diese werden auch weiterverfolgt, sind aber kurzfristig nicht umsetzbar.

Der aktuelle Vertrag zum Betrieb der Grüngutsammelstelle läuft noch bis zum 31.03.2021. Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates am 3. März 2020 wurde dieser Vertrag zum genannten Zeitpunkt zwischenzeitlich gekündigt.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde die Grüngutentsorgung der Stadt Füssen auf der Grüngutannahmestelle in Ehrwang öffentlich ausgeschrieben und die Leistungen für die Grüngutverwertung (= Entsorgung) an die Firma Demmel Sixtus in Wolnzach sowie der Betrieb der Grüngutannahmestelle an die Firma KSK-Kompostierungsservice Käßmeyer GmbH, Erkheim vergeben.

In den folgenden Tagesordnungspunkten geht es nun darum die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für den künftigen Betrieb der Grüngutannahmestelle in Ehrwang zu schaffen.

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6.1. Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grüngut in der Stadt Füssen (Grüngutentsorgungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Der Betrieb und die Organisation der Grüngutannahmestelle in Ehrwang wird öffentlich – rechtlich durch den Erlass einer Grüngutentsorgungssatzung geregelt. Auf den beiliegenden Satzungsentwurf, der im wesentlichen den Regelungen der Mustersatzung und der des Landkreises Ostallgäu entspricht, wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Grüngutentsorgungssatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Grüngutentsorgungssatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6.2. Erlass einer Gebührensatzung der Stadt Füssen für die öffentliche Entsorgung von Grüngut (Grüngutentsorgung-Gebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Aufbauend auf der Grüngutentsorgungssatzung regelt die Grüngut-Gebührensatzung künftig die Gebührenerhebung für die Grüngutannahme. Vorgesehen sind Gebühren für die Privatanlieferung und die gewerbliche Anlieferung. Die Gebühren werden dort mit 8,00 € pro Kubikmeter für die Privatanlieferung und mit 10,00 € pro Kubikmeter für die gewerbliche Anlieferung geregelt. Private Grüngutmengen bis zu 1 Kubikmeter sind gebührenfrei.

Auf den beiliegenden Satzungsentwurf wird verwiesen. Nähere Erläuterungen dazu erfolgen im Rahmend der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den beiliegenden Entwurf der Grüngut-Gebührensatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den beiliegenden Entwurf der Grüngut-Gebührensatzung als Satzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6.3. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu über den weiteren Betrieb der Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Mit der beiliegenden Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis Ostallgäu wird die Kostenbeteiligung des Landkreises an der Grüngutentsorgung der Stadt Füssen geregelt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt dem Abschluss der beiliegenden Vereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu bezüglich des Betriebs und der Kostenbeteiligung an der Grüngutannahmestelle in Ehrwang zu und beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister mit dem rechtswirksamen Abschluss dieser Vereinbarung.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt dem Abschluss der beiliegenden Vereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu bezüglich des Betriebs und der Kostenbeteiligung an der Grüngutannahmestelle in Ehrwang zu und beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister mit dem rechtswirksamen Abschluss dieser Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Füssener Kurbetriebe GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2019 Genehmigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Beiliegend geben wir den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 mit Lagebericht der Füssener Kurbetriebe GmbH zur Kenntnis.

Auf Grund der verzögerten Aufstellung sowie der Einhaltung der Frist zur gesetzlichen Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger war eine vorzeitige Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2019 der Füssener Kurbetriebe GmbH sowie den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis.
 
Der Jahresabschluss 2019 der Füssener Kurbetriebe GmbH wird wie folgt festgestellt:
 
Bilanzsumme                        1.037.160,61 EUR                (Vj.: 1.054.314,29 EUR)

davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen           920.286,08 EUR                (Vj.:   920.286,08 EUR)
- das Umlaufvermögen           116.874,53 EUR                (Vj.:   134.028,21 EUR)

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital                   616.908,47 EUR                (Vj.:   616.908,47 EUR)
- die Rückstellungen                     20.432,49 EUR                (Vj.:     33.576,95 EUR)
- die Verbindlichkeiten           399.819,65 EUR                (Vj.:   458.434,25 EUR)

Jahresüberschuss                     54.605,38 EUR                (Vj.:     52.240,22 EUR)
Summe der Erträge                     87.644,55 EUR                (Vj.:     89.742,45 EUR)
Summe der Aufwendungen             33.039,17 EUR                (Vj.:    37.502,23 EUR)

Der Jahresüberschuss i. H. v. 54.605,38 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Geschäftsführung der Füssener Kurbetriebe GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2021 werden genehmigt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2019 der Füssener Kurbetriebe GmbH sowie den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis.
 
Der Jahresabschluss 2019 der Füssener Kurbetriebe GmbH wird wie folgt festgestellt:
 
Bilanzsumme                        1.037.160,61 EUR                (Vj.: 1.054.314,29 EUR)

davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen           920.286,08 EUR                (Vj.:   920.286,08 EUR)
- das Umlaufvermögen           116.874,53 EUR                (Vj.:   134.028,21 EUR)

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital                   616.908,47 EUR                (Vj.:   616.908,47 EUR)
- die Rückstellungen                     20.432,49 EUR                (Vj.:     33.576,95 EUR)
- die Verbindlichkeiten           399.819,65 EUR                (Vj.:   458.434,25 EUR)

Jahresüberschuss                     54.605,38 EUR                (Vj.:     52.240,22 EUR)
Summe der Erträge                     87.644,55 EUR                (Vj.:     89.742,45 EUR)
Summe der Aufwendungen             33.039,17 EUR                (Vj.:    37.502,23 EUR)

Der Jahresüberschuss i. H. v. 54.605,38 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Geschäftsführung der Füssener Kurbetriebe GmbH wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2021 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Dr. Martin Metzger haben an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 8
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8.1. Phantomgerüst für das geplante Parkdeck beim Klinik-Areal und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö Bekanntgabe 8.1

Sachverhalt

Auf die Beratungen im Rahmen der Vorstellung und Billigung der Machbarkeitsuntersuchung für den Sport- und Freizeitpark Weidach wird verwiesen. Gegenstand dieser Untersuchung ist auch die Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten z.B. auf dem Areal des Klinikums Füssen. Wegen der Lage am Fuße der Stadtmauer, der denkmalschutz- und bodendenkmalrechtlichen aber auch der städtebaulichen Belange bedarf dieser Standort besonders sorgfältigen Betrachtungen bzw. Abwägungen.

Um die ruhige Winterwitterung zu nutzen, hat der Bauhof das Phantomgerüst für das prospektive Parkdeck auf dem Krankenhausareal aufstellen können. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro F64 Architekten wurden die relevanten städtebaulichen Situationen aus der Luft und der Perspektive des Fußgängers bildlich festgehalten. Eine Bildausauswahl und weitere Unterlagen sind in der Anlage ersichtlich und wurden den Stadtratsmitgliedern im Vorfeld zugesandt.

Vorbesprochen wurde mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, dass hoffentlich im April ein Ortstermin stattfinden könne. Ggf. sind bereits weitere Abstimmungen früher möglich.

Auf Nachfrage wird noch mitgeteilt, dass die Höhe des aufgebauten Phantomgerüst die gesamte Höhe inklusive Fahrzeuge darstellt.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth bittet zu prüfen, ob das Parkhaus nicht noch etwas tiefer gelegt werden könnte.

Magnus Peresson empfindet das hier schon einmal geplante Ärztehaus als Posse. Der Denkmalrat habe sich damals eingeschaltet. Er weist auf die Ansicht der Stadtmauer und den Friedhof hin. Auch er sei der Ansicht, das Parkhaus so tief wie möglich zu platzieren. In jedem Fall müssen Grabungen gemacht werden.

Dr. Christoph Böhm wirft ein, dass diese Ansicht „Jablensky-Ansicht“ heiße.

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8.2. Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Füssen sowie der mitverwalteten Stiftungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö Bekanntgabe 8.2

Sachverhalt

Hierzu wird auf die beiliegenden Anlagen verwiesen. Das darin festgestellte Ergebnis wurde von Kämmerer Marcus Eckert bekannt gegeben.

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8.3. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Sanierung des Waschplatzes im städtischen Bauhof
Der Auftrag für die Sanierung des Waschplatzes im Bauhof Füssen wurde an die Firma Scheibel (Füssen) mit der Auftragssumme von 118.151,72 € vergeben. Insgesamt wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; eingegangen sind zwei Angebote!

Machbarkeitsstudie für die Untertunnelung beauftragt
Zur Prüfung der formalen Voraussetzungen für die Aufnahme einer mittel- bzw. langfristigen Untertunnelung des Kaiser-Maximilian-Platzes mit den Zu- und Abfahrten in den Bundesverkehrswegeplan wurde die Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung an die Bernard-Gruppe ZT in Stuttgart zu den angebotenen Konditionen beauftragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 35.000 €.

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9. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23. Februar 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23. Februar 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23. Februar 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 23. Februar 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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10. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 10
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10.1. Antrag Nr. 650 von Dr. Martin Metzger bezüglich Covid 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger erklärt zu seinem Antrag, dass Corona und sein Inzidenzwert seit einem Jahr unseren Alltag bestimme. Seit einem Jahr reagiere die Politik mit Einschränkungen darauf. Seit Januar werde jetzt geimpft. Aufgrund der Nebenwirkungen sei die Akzeptanz für den Impfstoff jedoch nicht so groß. Er befürchte viele Insolvenzen. Hier müsse Abhilfe geschaffen werden. Sodann erläutert er anhand von Grafiken die erste und zweite Welle sowie die Belegung der Intensivbetten. Es sei viel Politik dahinter, aber es gab nie eine Stelle bei der es Probleme gegeben habe. Die Todesfälle konzentrierten sich auf 70 +. Die Ziele neben dem Lockdown war der Impfschutz. Auch wenn alle durchgeimpft seien, wird es welche geben, die erkranken und sterben werden. Jedoch wird die Anzahl der Toten nicht mehr so hoch sein. Für ihn sei es wichtig aus Füssen ein Signal nach München zu schicken.

Erich Nieberle erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag nicht mitgehen werde. Der Schutz müsse das oberste Ziel sein.

Bürgermeister Eichstetter setzt auf testen und impfen.

Andreas Eggensberger wird diesen Antrag unterstützen. Er habe seinen Betrieb offen und teste dauernd.

Jürgen Doser unterstützt den Antrag und weist auf Tübingen hin.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat unterstützt den Antrag von Dr. Martin Metzger. Der Antrag liegt der Niederschrift bei.

Beschluss

Der Stadtrat unterstützt den Antrag von Dr. Martin Metzger. Der Antrag liegt der Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

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10.2. Baumfällungen und Heckenschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 10.2

Sachverhalt

Der Beirat für Klima, Natur, Umwelt und Energie hat mit Schreiben vom 20.03.2021 Baumfällungen und Heckenschnitte angesprochen. Besonders kritisiert wurde das Schneiden von blühenden Kätzchen. Die Verwaltung sollte herausfinden, warum welche Bäume geschnitten werden und welcher Gewinn für die Stadt entstehe. Wolfgang Bader fragt, in welchem Umfang Nachpflanzungen geplant seien. Erster Bürgermeister Eichstetter sagt eine Überprüfung zu.

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10.3. Kiestransporte aus dem Forggensee - Verschmutzung der Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 23.03.2021 ö beschliessend 10.3

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger berichtet über die Verschmutzung der Bundesstraße durch die Kiestransporter. Sie fahren u.a. nach Buching. Die Lkw‘s könnten auch anders herum um den Forggensee fahren. Bürgermeister Eichstetter sichert zu, gerne nochmals bei der Firma Heer anzurufen.

In diesem Zusammenhang berichtet Thomas Meiler von 16 Lkw’s, die ihm heute früh auf dem Weg nach Marktoberdorf entgegen kamen.

Datenstand vom 06.04.2021 08:47 Uhr