Datum: 29.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 17:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Mobilfunk - Suchkreisanfragen von Netzbetreibern; Einbindung der Stadt bei der Standortentscheidung
3 Umbau der Verkehrsanlagen in der Luitpold-, Bahnhof-, Augustenstraße und des Prinzregentenkreisels (Bebauungsplan W 43); Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung und der Zuwendungsanträge
4 Wiederbelebung/Revitalisierung des ehemaligen Lorch-Hauses in Füssen; Konzeptentwicklung und Konkretisierung des Vorhabens des Allgäuer Heimatwerks (z.B. Grundstücksbereitstellung, Projektträgerschaft, Durchführung von Vorplanungen, Finanzierung usw.)
5 Abbruch der Sitzung

zum Seitenanfang

1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Christine Halaby
Frau Halaby spricht Herrn Scheibel an. Sie lobt seine Arbeit für den Skatepark und seinen Einsatz für die Barrierefreiheit. Die Übergänge jedoch seien für Rollstuhlfahrer sehr schlecht passierbar. Sie spricht ihn als bauausführende Firma an.

Antwort:
Thomas Scheibel antwortet, wenn sie ihn als ausführende Firma anspreche, dann solle sie doch zu ihm ins Büro kommen. Dies hier sei das falsche Gremium.

Mobilfunk-Forum Füssen, Frau Stefanie Zeller, Füssen:

Heute soll in der Stadtratssitzung über Mobilfunkstandortvorschläge der Firma Corwese entschieden werden.

Wie es um den Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration steht, der Netzabdeckung im Allgemeinen und der Strahlenbelastung in den jeweiligen Mitgliedsgemeineden, darüber hat Diplom-Physiker Dr. Peter Nießen die Mitgliedskommunen des Zweckverbands Allgäuer Land (ZV) im Oktober 2020 informiert. Denn in der ersten Sitzung des ZVAL in der neuen Wahlperiode hatten es die Bürgermeister als sinnvollerachtet, eine Strategie für den 5G-Ausbau zu haben. Bereits 2008 hat der Zweckverband das unabhängige Fachinstitut für Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt Köln (EMF-Institut) damit beauftragt, ein Mobilfunkminimierungskonzept zu erstellen.

Was ist aus dieser Strategie geworden?

Antwort:

Gegenüber dem Zeitpunkt der Konzepterstellung (2008) ist die Mobilfunkversorgung der Autobahntrasse erheblich ausgebaut worden. Dabei sind die im Konzept entwickelten Standortvorschläge weitgehend umgesetzt worden.

In der Stadt Füssen wurde die Erschließung neuer Mobilfunkstandorte auch nach Fertigstellung des Mobilfunkkonzeptes für den Zweckverband im Jahr 2008 weiterhin durch das EMF-Institut begleitet. Die seitdem erweiterten oder neu realisierten Mobilfunkstandorte
BS24 (ca. 700 m östlich der Autobahntrasse), BS25 (Hochspannungsmast Nähe Tunnelportal), BS28 (Kühbrunnen), BS72 (Fischerbichl) und BS74 (Galgenbichl) sind auch für die Nutzung durch 5G-Mobilfunk geeignet und können – nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung – ggf. auch für 5G-Mobilfunknetze anderer Betreiber genutzt werden. Die vorstehend genannten Basisstationen betreffen vornehmlich die Außenbereiche und kaum das Stadtzentrum von Füssen.

Es wurde im Mobilfunkminimierungskonzept im Wesentlichen folgendem Inhalt vorgeschlagen:
  • Zukünftige Versorgung der Stadt Füssen im Wesentlichen von 2 Basisstationen (Wasserhochbehälter Birkenbühl und Wasserhochbehälter südl. der Innenstadt)
  • Die Innenstadtstandorte sollen abgebaut werden
  • Der Standort Horner Galgenbichl (Gemeinde Schwangau) soll mit weiteren Antennensektoren Richtung Füssen erweitert werden
  • Der 10m Mast beim Wasserhochbehälter südl. der Innenstadt soll erhöht werden
  • An der (damals) bestehenden Basisstation Füssen-Eschach (V-38) soll ein weiterer Antennensektor Richtung nordöstl. Stadtgebiet aufgebaut werden
  • Die Versorgung von Weißensee soll von einem weiter nördl. gelegenen Hochspannungsmast auf Gemarkung Hopferau erfolgen und nicht vom geplanten (und mittlerweile in Betrieb befindlichen) Hochspannungsmast der Telefonica

Aktuell wurde noch keine dieser Maßnahmen umgesetzt. Stattdessen wurde die Basisstation Füssen-Eschach (V-38) auf Drängen der Bevölkerung abgebaut, an der eine Erweiterung vom EMF-Institut empfohlen wurde.

Das Konzept des EMF-Instituts nimmt neben der umfassenden technischen Versorgung mit Mobilfunk auch die Strahlungsminimierung zum Vorsorgeschutz der Bevölkerung ernst.
Wird das Konzept für den Zweckverband Allgäuer Land von Dr. Nießen, das für die Gemeinden nicht kostenlos war, für den jetzigen Mobilfunkausbau in Füssen verwendet?

Antwort:

Die allgemein anerkannten Minimierungstechniken, die auch im Standortkonzept des EMF-Instituts genannt wurden, wurden vom Planungsbüro CORWESE berücksichtigt und auf Anwendbarkeit für die gelieferten Standortsuchkreisen der Netzbetreiber geprüft und soweit möglich angewandt.

Wurden die Standortvorschläge 1 von der Firma Corwese unter dem Gesichtspunkt der Strahlungsminimierung und der Gesundheitsvorsorge von Dr. Nießen überprüft? Inwiefern wurde Dr. Nießen bei der Mobilfunkstandortplanung eingebunden? Sind die Standortvorschläge1 von der Firma Corwese bzgl. der Strahlungsminimierung und damit Gesundheitsvorsorge mit der Konzeption von Dr. Nießen gleichwertig?

Antwort:

Die Corwese GmbH hat im Rahmen des technisch Möglichen und bei Vorhandensein entsprechender Standortalternativen die Grundprinzipien der Strahlungsminimierung angewandt.  Immissionsspitzen wurden durch Auswahl der jeweils höheren Standortalternativen minimiert (z.B. „Altes LRA“ oder Mast auf Sportgelände, Bestandsmast Galgenbichl, Gebäude der Stadtwerke Füssen). Es wurden Standortalternativen gewählt, die eine sehr gute Versorgung bereitstellen damit die Immissionen, die von den Endgeräten ausgehen, ebenfalls minimiert werden.

Weitere Informationen dazu erfolgen beim anschließenden Tagesordnungspunkt 2.

Stefanie Zeller spricht nochmals an, dass dem Zweckverband Allgäuer Land ein Mobilvorsorgekonzept zur 5 G Versorgung sowie ein Konzept zur Strahlenminimierung vorliege. Wie wurde Dr. Nießen von der Stadt Füssen bezüglich der Strahlenminimierung mit eingebunden.

Antwort:
Bürgermeister Eichstetter erklärt hierauf, dass Frau Zeller bei der Umweltbeiratssitzung anwesend war, in der drei Stunden darüber diskutiert wurde. Dr. Nießen habe 2008 ein Konzept erarbeitet. Er sei aus Norddeutschland und schon die Anfahrt koste einen erheblichen Betrag. Auch nicht alle von Dr. Nießen vorgeschlagenen Standorte wurden beibehalten. Die Firma corwese habe alle anerkannten Standards berücksichtigt. Außerdem gab es noch nie eine so umfangreiche Suche durch die Stadt. Der Mobilfunkbetreiber müsse sich dann für einen Standort entscheiden. Er hält die Vorgehensweise für richtig, sich aktiv zu beteiligen und so nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Wer dies gerne anders haben möchte, solle dies sagen.

Stefanie Zeller berichtet über Kontakt mit Herrn Dr. Nießen. Er hätte ebenfalls Zeit gehabt. Sie spricht außerdem das Gutachten an, was man hätte anpassen können.

Bürgermeister Eichstetter erklärt nochmals, dass er bereits im Umweltbeirat alles erklärt habe. Was die Beauftragung Herrn Dr. Nießens anbetrifft ist dies die Entscheidung der Stadt; und dafür gibt es ausreichend gute Gründe (z.B. Erreichbarkeit, Präsenz vor Ort, Kosten, Flexibilität usw.).

Wegen der fortgeschrittenen Zeit, so der Bürgermeister weiter, sind leider keine weiteren Anfragen mehr möglich.

zum Seitenanfang

2. Mobilfunk - Suchkreisanfragen von Netzbetreibern; Einbindung der Stadt bei der Standortentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Mobilfunkversorgung in Füssen weist ungenügende Verbindungsqualitäten sowie Kapazitätsdefizite auf. Dies geht aus zahlreichen Beschwerden von Gewerbetreibenden, Füssener Bürgern und Gästen hervor, die auch nach Inbetriebnahme der Sender Galgenbichl und Fischerbichl an die Stadtverwaltung gemeldet wurden.

Auf Anfrage der Stadt an die Netzbetreiber wurden Kapazitätsengpässe in den Mobilfunknetzen eingeräumt, die sich vor allem in der touristischen Saison bemerkbar machen. An einer gemeinsamen Besprechung der Stadt mit allen  Netzbetreibern im Januar 2021 hatten zwei Mobilfunkunternehmen Veränderungen und Verbesserungen in ihren Netzen angekündigt.

Im bayerischen Mobilfunkpakt II ist die Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunen geregelt. Die Netzbetreiber melden Suchkreise, die Kommunen erklären innerhalb von 30 Tagen schriftlich die Bereitschaft, an der Standortsuche mitzuwirken und haben innerhalb von 60 Tagen die Gelegenheit, aus Ihrer Sicht geeignete Standorte zu nennen. Diese Standorte müssen grundsätzlich für die Senderanlagen dann verfügbar sein, vorbehaltlich der Ergebnisse der Eignungsprüfung der Netzbetreiber, weiteren Detailverhandlungen beispielsweise mit Privaten und Baugenehmigungsverfahren.

Aktuell liegen nun der Stadt von zwei Mobilfunkbetreibern, Deutsche Telekom und Telefonica, Suchkreisanfragen vor. Vodafone hat keine eigenen Suchkreisanfragen bei der Stadt eingereicht. Es ist uns jedoch hier der Wille bekannt, dass nach der Errichtung von neuen Masten diese zur Verbesserung des Vodafone-Netzes mitgenutzt werden sollen.

Daneben wurde die Stadt Füssen vom Bayerischen Mobilfunkzentrum auf einen weißen Fleck in der Mobilfunkversorgung im Bereich Alatsee informiert und über die Fördermöglichkeit eines Mobilfunkausbaus in diesem Bereich hingewiesen. Die Stadt Füssen hat einen entsprechenden, unverbindlichen Antrag eingereicht. Es liegt nun seit 12.04.2021 ein positiver Vorbescheid vor. Darin ist ein Zuschuss von 80% der zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt, maximal 500.000 €. Auch hier liegt der Stadt eine Suchkreisanfrage eines Netzbetreibers, Deutsche Telekom vor.

Der Mobilfunkpakt Bayern

Der Mobilfunkpakt Bayern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Landkreistag, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern. Mit dem Abschluss des Mobilfunkpaktes wurde ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der die Einbindung der Kommunen beim Aufbau der Mobilfunknetze sicherstellt und zugleich einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz der Mobilfunktechnologie innerhalb der Bevölkerung leistet.

Die Paktpartner verständigten sich am 27. November 2015 darauf, den Mobilfunkpakt unbefristet fortzuschreiben. Damit wurde für die Umsetzung der in der Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vom August 2013 nunmehr gesetzlich verankerten Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze ein bewährter Rahmen beibehalten.

Ein Mitwirkungsverfahren gemäß Mobilfunkpakt II, Ziffer 1, wird ausgelöst, wenn ein Mobilfunkanbieter einen neuen Mobilfunkstandort zu errichten beabsichtigt. Die Gemeinde erhält in diesen Fällen einen Suchkreis vom Mobilfunkbetreiber.

Und um genau solche Vorhaben von Mobilfunkbetreibern geht es bei diesem Tagesordnungspunkt. Es liegen entsprechende Anfragen von Anbietern vor, zu denen die Stadt Füssen nun die Möglichkeit erhält, eigene Standortvorschläge zu unterbreiten. Nähere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den beiliegenden Anlagen, die im Rahmen der Beratung entsprechend erläutert werden.

Im Vorfeld zur heutigen Vorstellung und Beschlussfassung wurde der Beirat für Natur, Umwelt, Klima und Energie in die Bearbeitung der Suchkreisanfragen eingebunden. Ein entsprechender runder Tisch fand am 8. Juni 2021 statt, an dem neben dem Beratungsbüro Corwese auch Herr Dr. Gulich vom Bayer. Landesamt für Umwelt anwesend waren und ihre Sicht der Dinge geschildert haben. Mit den vorliegenden Standortvorschlägen bestand dort mit den genannten Ergänzungen weitgehend Einverständnis.

Im Vorfeld zur heutigen Sitzung hat uns dazu noch ein Schreiben  vom Mobilfunk-Forum Füssen erreicht, das im Rahmen der Bürgerfragestunde behandelt worden ist. Darauf wird verwiesen (siehe ToP 1).

Beschlussvorschlag

Im Hinblick auf das Bayer. Mobilfunkförderprogramm und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber macht die Stadt Füssen auf die vorstehend geschilderten Suchkreisanfragen folgende Standortvorschläge im Sinne des Mobilfunkpakts Bayern:

Standortalternative „1A – B 16 – Nord“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „1A“ dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „1A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Eschach für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Stadt stellt als Zuwegung die städtischen Grundstücke Fl.Nr. 560/5 und 561/1 der Gemarkung Eschach zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternativen „2A“ und „2B-I, -II, -III“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „2A“ (ehemaliges Landratsamt) und „2B-I, -II, -III“ (Mastneubau oder Flutlichtmasttausch Sportgelände Weidach)  dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „eine aus 2A“ und „2B-I, -II, -III “ realisiert werden, die die Telekom favorisiert, sofern die Stadt die Bereitschaft der Pächter für den Maststandort geklärt hat.

Die Stadt ist bereit, das entsprechende Grundstück bzw. Gebäude für den Aufbau des Mastes bzw. Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „3A“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens nur die Standortalternative „3A“ (bestehender DFMG-Mast Galgenbichl) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „3A“ als Mastmitnutzung bei der DFMG realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „4A“ Gewerbepark Allgäuer Land Südwest (Gebäude der Stadtwerke)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „4A“ (Gebäude der Stadtwerke Füssen) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „4A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück bzw. Gebäude „Hiebelerstr. 47“ (Fl.Nr. 1107/11 der Gemarkung Füssen) für den Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „7B“ und „7C“ Gewerbepark Allgäuer Land Nord (Suchkreis TEF, „Nachmeldung“)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „7C“ (Firma Kößler, Schäfflerstraße 12, Fl.Nr. 1032/4 der Gemarkung Füssen) und „7B“ (städtische Grundstücke im Schotterwerk) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „7C“ oder „7B“ realisiert werden, die die Telefonica favorisiert.

Die Stadt ist bereit, die Grundstücke Fl.Nrn. 1021 und/oder 1022 (beide Gemarkung Füssen) für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass eine Einigung mit dem aktuellen Nutzer erzielt werden kann

Im Falle von „7B“ (städtisches Grundstück) wird der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Standortalternative „5B“ Suchkreis TEF (O2) „Schwarzenbach/Oberkirch“, Mastneubau Privatgrundstücke

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „5B“ auf einem der Privatgrundstücke Fl.Nrn. 57, 59, 56, 57/1 der Gemarkung Weißensee dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt, sofern die Stadt die Vermietungsbereitschaft der Eigentümer für den Maststandort inkl. der Gestattungen für die Zuwegung geklärt hat.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „5B“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Standort-Alternative „6B-III“ (Antenne auf Dach d. Sozialwerk Bund, oder dahinter)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „6B-III“ (Antennenträger auf dem Dach oder hinter den Gebäuden des Sozialwerkes des Bundes dem Netzbetreiber Telekom vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom soll die Standortalternative „6B-III“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen (Mietvertrag nach dem Mustervertrag des Förderzentrums) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Wolfgang Bader führt aus, dass der Mobilfunkpakt eine qualitative Abdeckung des Netzwerkes verlange, aber müsse auch eine quantitative Abdeckung sein? Bürgermeister Eichstetter bejaht dies. Man müsse einer quantitativen Abdeckung zustimmen.

Auch Dr. Martin Metzger ist der Ansicht, dass die Mobilfunkbetreiber machen können was sie möchten. Da nütze auch der freiwillig vereinbarte Mobilfunkpakt Bayern nichts, da dieser keine Konsequenzen beinhalte. Er bemängelt außerdem die Größe der Suchkreise, die sehr unterschiedlich seien.  Es sei absehbar, dass in den nächsten Jahren immer mehr Masten entstehen. Leider könne sie die Stadt nicht verhindern, nur versuchen, dass sie nicht übermäßig wachsen.

Bürgermeister Eichstetter berichtet sodann über ein gefördertes Projekt, bei dem die Strahlenbelastung vor und nach der Inbetriebnahme gemessen werde. Der Freistaat Bayern fördert dieses Projekt mit bis zu 90 % der Kosten; so würden bei der Stadt pro Standort nur rund 500 € an Kosten verbleiben.

Christine Fröhlich berichtet über Diskussionen in der Bevölkerung. Laut Sitzungsvorlage gebe es hier wohl Beschwerden über eine schlechte Abdeckung. Sie würde gerne wissen, welche das denn sind? Sie bedauert, dass ihr die Diskussion des Umweltbeirates nicht bekannt sei. Damals habe man den Standort Galgenbichl ausführlich diskutiert und sei dann unter Druck gesetzt worden. Dr. Nießen habe sich sehr stark auf den Immissionsschutz konzentriert. Sie stelle sich die Frage, warum die Stadt und der Zweckverband Allgäuer Land dieses Konzept nicht zusammenführen können. Sie habe ihre Zweifel, ob sie heute bei den Beschlüssen mitgehen könne.

Ilona Deckwerth erklärt, dass der Mobilfunkpakt den Rahmen vorgebe. Aus ihrer Sicht bevorzugt dieser die Mobilfunkbetreiber mehr als die Kommunen. Trotzdem hält sie diesen deswegen für gut, weil die Kommunen damit mitreden und Verhandlungen geführt werden können. Für sie gelte nach wie vor, dass der Schutz der Bürger die wichtigste Prämisse sei. Die SPD werde hier mitgehen.

Wolfgang Bader spricht sich für die Messungen aus. Sollte eine Messung ergeben, dass der Mast nicht ausgelastet ist, könne er dann wieder abgebaut werden?

Herr Weller von der Firma Corwese erklärt, dies sei nur der Fall, wenn nahezu 100 % erreicht werden.

Beschluss 1

Im Hinblick auf das Bayer. Mobilfunkförderprogramm und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber macht die Stadt Füssen auf die vorstehend geschilderten Suchkreisanfragen folgende Standortvorschläge im Sinne des Mobilfunkpakts Bayern:

Standortalternative „1A – B 16 – Nord“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „1A“ dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „1A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Eschach für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Stadt stellt als Zuwegung die städtischen Grundstücke Fl.Nr. 560/5 und 561/1 der Gemarkung Eschach zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Standortalternativen „2A“ und „2B-I, -II, -III“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „2A“ (ehemaliges Landratsamt) und „2B-I, -II, -III“ (Mastneubau oder Flutlichtmasttausch Sportgelände Weidach)  dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „eine aus 2A“ und „2B-I, -II, -III “ realisiert werden, die die Telekom favorisiert, sofern die Stadt die Bereitschaft der Pächter für den Maststandort geklärt hat.

Die Stadt ist bereit, das entsprechende Grundstück bzw. Gebäude für den Aufbau des Mastes bzw. Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 3

Standortalternative „3A“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens nur die Standortalternative „3A“ (bestehender DFMG-Mast Galgenbichl) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „3A“ als Mastmitnutzung bei der DFMG realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss 4

Standortalternative „4A“ Gewerbepark Allgäuer Land Südwest (Gebäude der Stadtwerke)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „4A“ (Gebäude der Stadtwerke Füssen) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „4A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück bzw. Gebäude „Hiebelerstr. 47“ (Fl.Nr. 1107/11 der Gemarkung Füssen) für den Aufbau von Antennenträgern gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 5

Standortalternative „7B“ und „7C“ Gewerbepark Allgäuer Land Nord (Suchkreis TEF, „Nachmeldung“)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „7C“ (Firma Kößler, Schäfflerstraße 12, Fl.Nr. 1032/4 der Gemarkung Füssen) und „7B“ (städtische Grundstücke im Schotterwerk) dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „7C“ oder „7B“ realisiert werden, die die Telefonica favorisiert.

Die Stadt ist bereit, die Grundstücke Fl.Nrn. 1021 und/oder 1022 (beide Gemarkung Füssen) für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, dass eine Einigung mit dem aktuellen Nutzer erzielt werden kann

Im Falle von „7B“ (städtisches Grundstück) wird der Bürgermeister ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

Standortalternative „5B“ Suchkreis TEF (O2) „Schwarzenbach/Oberkirch“, Mastneubau Privatgrundstücke

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „5B“ auf einem der Privatgrundstücke Fl.Nrn. 57, 59, 56, 57/1 der Gemarkung Weißensee dem Netzbetreiber Telefonica (O2) vorschlägt, sofern die Stadt die Vermietungsbereitschaft der Eigentümer für den Maststandort inkl. der Gestattungen für die Zuwegung geklärt hat.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telefonica (O2) soll die Standortalternative „5B“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 7

Standort-Alternative „6B-III“ (Antenne auf Dach d. Sozialwerk Bund, oder dahinter)

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „6B-III“ (Antennenträger auf dem Dach oder hinter den Gebäuden des Sozialwerkes des Bundes dem Netzbetreiber Telekom vorschlägt.

Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom soll die Standortalternative „6B-III“ realisiert werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und ggf. entsprechende Vereinbarungen (Mietvertrag nach dem Mustervertrag des Förderzentrums) mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Umbau der Verkehrsanlagen in der Luitpold-, Bahnhof-, Augustenstraße und des Prinzregentenkreisels (Bebauungsplan W 43); Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung und der Zuwendungsanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat mit Beschluss vom 15.12.2020 das Ing. Büro Steinbacher Consult GmbH & Co. KG beauftragt die Planungen zum Umbau der Verkehrsanlagen im B-Plan W43, hier 1. Bauabschnitt „Luitpoldstr. Bahnhofstr. Augustenstr. mit Kreisverkehr am Prinzregentenplatz“, auszuarbeiten.

In seiner Sitzung am 23.03.2021 hat der Stadtrat den Satzungsbeschluss zum Änderungsverfahren den Bebauungsplan W43 gefasst, der geänderte B-Plan ist seit xx.xx.2021 rechtskräftig.

In der Sitzung des Stadtrates am 18.05.2021 sowie der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 01.06.2021 wurde über die Varianten der künftigen Oberflächengestaltung des Pflastermaterials in den Gehwegen beraten und beschlossen. Die Beschlüsse wurden in die Planung übernommen, die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung liegt hiermit vor. Es wird auf die entsprechende Präsentation des Büro Steinbacher verwiesen.

Das Ingenieurbüro Steinbacher Consult hat im Rahmen der Sitzung die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorgestellt und erläuter6. Auf die beiliegende Präsentation dazu wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Büros Steinbacher Consult zur Kenntnis, billigt diese und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung die Förderanträge nach Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Bayer. Finanzausgleichgesetz (BayFAG) und der Städtebauförderung StBauF "Lebendige Zentren" bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Nach Vorliegen der vorzeitigen Maßnahmenbeginnes der verschiedenen Fördertöpfe wird die Verwaltung weiter beauftragt und ermächtigt die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Auftragsvergabe ist dem Stadtrat bekanntgegeben.
Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Planungs- bzw. Ingenieurleistungen zu beauftragen (z. B. ingenieurtechnische Begleitung bis Leistungsphase 9 nach HOAI einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Beweissicherungsverfahren, usw.).  Die Leistungsphasen 5 und 6 werden unverzüglich beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen mit örtlicher Bauüberwachung nach Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Der Stadtrat beschließt weiter zu der gegenständlichen Baumaßnahme die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. der dazu nötigen Verpflichtungsermächtigung) für die Jahre 2021 ff. bereit zu stellen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger plädiert dafür, Radfahrer mit zu bedenken. Hier müsse ein Schutzstreifen eingezeichnet werden. Herr Steinbacher erklärt, dass die Fahrbahn nur 6.50 m breit sei. Um den kleinsten Schutzstreifen darzustellen, wäre eine Mindestbreite von 7 m erforderlich. Diesen geben aktuell weder die Örtlichkeit noch der Bebauungsplan als baurechtlicher Rahmen her.

Zur Speedpipe-Verrohrung führt Dr. Martin Metzger aus, dass sich der Datenbedarf in den letzten Jahren verzwanzigfacht habe. Sind die Rohre dann ausreichend, wenn er weiter steigt? Dies wird vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult uneingeschränkt bestätigt.

Thomas Scheibel fragt, warum jetzt so weitgehend beschlossen werden müsse. Könnten nicht erst die Förderanträge gestellt werden und dann sehe man schon. Für die Bewilligung der Zuwendungen erwarten die Förderstellen einen Durchführungsbeschluss, aus dem die Ernsthaftigkeit der Maßnahme hervorgeht.

Jürgen Doser plädiert dafür, jetzt nach langen Jahren endlich weiter zu gehen.

Erich Nieberle hätte es sich an vielen Stellen anders gewünscht. Die SPD könne die Entwurfsplanung so nicht mitgehen.

Nikolaus Schulte erinnert daran, dass bereits bei Bürgermeister Gangl mit der Planung begonnen wurde, deshalb müsse sie jetzt nach 20 Jahren auf den Weg gebracht werden.

Auch die CSU, so Peter Hartung, werde die Planung unterstützen. Viele Details wurden umgesetzt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die vorliegende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Büros Steinbacher Consult zur Kenntnis, billigt diese und beauftragt und ermächtigt die Verwaltung die Förderanträge nach Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Bayer. Finanzausgleichgesetz (BayFAG) und der Städtebauförderung StBauF "Lebendige Zentren" bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Nach Vorliegen der vorzeitigen Maßnahmenbeginnes der verschiedenen Fördertöpfe wird die Verwaltung weiter beauftragt und ermächtigt die Maßnahme öffentlich auszuschreiben und nach Wertung der Angebote den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Auftragsvergabe ist dem Stadtrat bekanntgegeben.

Die Verwaltung wird dazu auch ermächtigt und beauftragt, die notwendigen weiteren Planungs- bzw. Ingenieurleistungen zu beauftragen (z. B. ingenieurtechnische Begleitung bis Leistungsphase 9 nach HOAI einschließlich örtlicher Bauüberwachung, Beweissicherungsverfahren, usw.).  Die Leistungsphasen 5 und 6 werden unverzüglich beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen mit örtlicher Bauüberwachung nach Vorliegen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

Der Stadtrat beschließt weiter zu der gegenständlichen Baumaßnahme die notwendigen Haushaltsmittel (einschl. der dazu nötigen Verpflichtungsermächtigung) für die Jahre 2021 ff. bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

4. Wiederbelebung/Revitalisierung des ehemaligen Lorch-Hauses in Füssen; Konzeptentwicklung und Konkretisierung des Vorhabens des Allgäuer Heimatwerks (z.B. Grundstücksbereitstellung, Projektträgerschaft, Durchführung von Vorplanungen, Finanzierung usw.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Stadt Füssen möchte gemeinsam mit dem potenziellen künftigen Nutzer, dem Allgäuer Heimatwerk das geschichtsträchtige, denkmalgeschützte und seit Jahren leer stehende „Lorch-Haus“ inmitten der Füssener Altstadt erhalten, sanieren und wieder „Inwertsetzen“. Das Gebäude soll künftig der Sitz des Allgäuer Heimatwerkes werden.

Hier soll unter dem Leitmotiv „Von Allgäuern für das Allgäu“ die Wiege für den Erhalt und die Weiterentwicklung von alten Traditionen und Brauchtum für das südliche Ostallgäu entstehen. Das historische Lorch-Haus sucht Menschen, die mit kreativen Ideen dieses kleine Juwel in der Füssener Altstadt zu neuem Leben erwecken. So erfolgt hier eine geradezu kongeniale Ergänzung der Kulturarbeit der Stadt Füssen.

Die Kooperation zwischen der Stadt Füssen, der Heilig-Geist-Spital-Stiftung und dem Allgäuer Heimatwerk ergibt hierbei Vorteile für alle: Die öffentliche Nutzung des Lorch-Hauses durch das Allgäuer Heimatwerk ermöglicht der Stadt Füssen das für ihre Geschichte bedeutsame Gebäude sinnstiftend zu erhalten. Von der Belebung des Altstadtviertels durch das Kultur-Café und seiner Aktivitäten profitierten die Füssener Bürgerinnen und Bürger, die Bewohner des Spitals und auch die zahlreichen Gäste.

Vision der künftigen Gebäudenutzung:
  • Erdgeschoss: Kultur-Café für alle Generationen, neuer Treffpunkt in der Altstadt für  Nachbarn, Einheimische, Vereine und Gäste; Ladengeschäft mit Galerie für Trachtenberatung.
  • 1. Stock: Verwaltung, Planung, Buchhaltung, Ateliers für Handwerker
  • 2. Stock: Wohnungen (vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem Statik-/Brandschutzgutachten)

Von der Planung zur Umsetzung – die nächsten Schritte:

a)        Erstellung eines konzeptionellen „Fahrplans“:
  • Was ist zu tun?
  • Wie gehen wir es an?
  • Was brauchen wir dazu?

b)        Verantwortlichkeiten klären:
  • Wer ist verantwortlich?
  • Wer kommt für die Honorarkosten auf?
  • Vergabe von Aufträgen für die Projektentwicklung

c)        Das Vorprojekt:
  • Wie kann das Gebäude inwertgesetzt werden?
  • Welche Kosten entstehen?
  • Bestandsaufnahme, verformungsgerechtes Aufmaß, statische Untersuchung, Befunduntersuchung, usw.
  • Inwertsetzungskonzept und Kostenermittlung
d)        Planung
  • Was ist realisierbar?
  • Wie ist das Projekt zu finanzieren?
  • Wie kann es nachhaltig betrieben werden?
  • Umsetzung des Handlungsauftrags
  • Bauentwurf und Baueingabeplanung

Herr Richard Hartmann stellte im Rahmen der Beratung nicht nur das Allgäuer Heimatwerk vor, sondern erläuterte auch sein Konzept. Auf die beiliegende Präsentation und den Videoausschnitt dazu wird verwiesen.

Zwischenzeitlich haben auch entsprechende Gespräche mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und der Regierung von Schwaben stattgefunden. Um überhaupt die Grundlagen für weitere Planungen und Konkretisierungen zu erheben, sind folgende Untersuchungen nötig:

  • Verformungsgerechtes Aufmaß (3D)
    • Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Fassadenpläne

  • Bauforschung
    • Zusammenbringen der Aktenlage
    • Substanzforschung
    • Erstellen eines Baualtersplan als Basis für zukünftige Einbauten (Sanitär/Heizung, Fluchtwege)

  • Statik  
    • Erstellung eines Statik-Gutachtens zur Bausubstanz

  • Befundungsuntersuchung
    • Untersuchung von Außenwänden, Fassadenmalereien, Raumschalen,
    • Zustand der Innenräume mit Befundöffnung an Fenstern und Innen- und Außenwänden
    • Erstellen eines Raumbuchs

  • Architektonische Vorplanung
    • hinsichtlich der Realisierbarkeit der geplanten Nutzungen

Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden vorbehaltlich der Angebotseinholung auf ca. 50.000 € geschätzt. Davon entfällt in etwa die Hälfte auf  die zuletzt genannte Vorplanung.

Die Kosten werden aus Mitteln der Denkmalpflege und des Städtebauförderprogramms „Sonderfonds Innenstädte beleben“ gefördert. Die exakte Förderhöhe ist noch offen; im Ergebnis könnte es im besten Fall darauf hinauslaufen, dass bei der Stadt lediglich der vorgeschriebene 10 %ige Eigenanteil verbleibt.

Da diese Vorplanungen zunächst einmal für jede weitere Nutzung des Gebäudes, egal durch welchen Eigentümer bzw. Nutzer, erforderlich sind, um überhaupt feststellen zu können, was dort wie möglich und realistisch ist, wird vorgeschlagen, dass die Stadt diese Maßnahmen beauftragt, die Förderanträge stellt und mit dem potenziellen Nutzer  eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung trifft. Vorgeschlagen  wird, dass die nicht durch Zuwendungen, Spenden usw. gedeckten Kosten je zur Hälfte von der Stadt und dem künftigen Nutzer getragen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt den weiteren Voruntersuchungen des Lorch-Anwesens in der Form eines

       Verformungsgerechtes Aufmaß (3D)
       Bauforschung
       Statik  
       Befunduntersuchung
       und einer
       Architektonische Vorplanung

zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Vorliegen derselben bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn hierfür Angebote einzuholen und an den geeignetsten Bieter zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt den weiteren Voruntersuchungen des Lorch-Anwesens in der Form eines

       Verformungsgerechtes Aufmaß (3D)
       Bauforschung
       Statik  
       Befunduntersuchung
       und einer
       Architektonische Vorplanung

zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und nach Vorliegen derselben bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn hierfür Angebote einzuholen und an den geeignetsten Bieter zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Abbruch der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.06.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor, die weiteren Tagesordnungspunkte heute nicht mehr zu behandeln, da mehrere Stadtratsmitglieder das Achtelfinalspiel der Deutschen Nationalmannschaft bei der Europameisterschaft 2020/21 mitverfolgen möchte.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zu, beendet die Sitzung und verschiebt die Tagesordnungspunkte auf die nächste Stadtratssitzung.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag auf Vertagung zu. Die nicht behandelten Tagesordnungspunkte werden auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Datenstand vom 02.07.2021 09:03 Uhr