Datum: 27.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:36 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Festlegung des Endes der Sitzung
2 Bürgerfragestunde
3 Radweglückenschluss in Hopfen am See (Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008)
3.1 Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung
3.2 Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfs; Beratung und Billigung zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4 Vorhabenbezogene vierte Änderung des Bebauungsplanes N 8 - In der Bildsaul für Projekt der Lebenshilfe Ostallgäu an der Bildhauer-Sturm-Straße; Vorstellung des Projekts, Aufstellungsbeschluss
5 Dynamisches Verkehrs- und Parkleitsystem Füssen & Schwangau; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung
6 Änderung der Parkraumbewirtschaftung; Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen
7 Verkehrsberuhigende Maßnahmen für den Ortsteil Bad Faulenbach; Antrag der Interessengemeinschaft (IG) Bad Faulenbach (Zufahrtsbeschränkung für Busse und Nachtparkverbot für Wohnmobile/Camper)
8 Billigung des Beherbergungskonzeptes der Stadt Füssen einschl. deren Umsetzung
9 Quartiersentwicklung "Achmühle - Füssen-Nord"; Beratung und Entscheidung über die künftige Nutzung des Areals
10 Zusätzlicher Bedarfs-Bahnhalt Füssen-West; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen bezüglich des geplanten neuen Standorts "Froschenseestraße"
11 Schanzenanlage in Bad Faulenbach; Situationsbericht und weiteres Vorgehen (Abbruch der Schanze K51)
12 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Nachverdichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Stadtteil Ziegelwies; Statusbericht VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanung Gebäude und Freianlagen und Einleiten des Vergabeverfahrens zur Wettbewerbsbetreuung für die Beauftragung weiterer Planungsleistungen im VGV - Verfahren
13 Dach- und Fassadensanierung Augsburger Straße 15 in Füssen (Altbau) Berichterstattung über den Planungsfortschritt
14 Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes; Organisation, Vorgehensweise und Zeitplan
15 Bekanntgaben und Informationen
15.1 Umbau, Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Füssen; Abschluss einer Maßnahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern
15.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
15.3 Interview mit Stadtratsmitgliedern
16 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2021
17 Anträge, Anfragen
17.1 Fahradweg Lechfall - Walderlebniszentrum
17.2 Abt-Hafner-Straße
17.3 Kleine Skisprungschanze
17.4 Kemptener Straße
17.5 Spiegel am Krankenhaus-Lechuferweg
17.6 Alatseestraße beim Gipsbruchweiher

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1. Festlegung des Endes der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Ilona Deckwerth stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Dauer der Sitzung auf 4 Stunden zu begrenzen, also das Ende der Sitzung sollte um 21.00 Uhr sein. Vier Stunden Sitzung seien nach einem langen Arbeitstag genug. Der Erste Bürgermeister erwiderte, dass heute klar sein dürfte, dass die Tagesordnung aufgrund der Komplexität einzelner Punkte kaum zu bewältigen sei. Er schlug seinerseits aber als Sitzungsende 22:00 Uhr vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat lehnt den Antrag von Ilona Deckwerth, das Sitzungsende auf 21.00 Uhr festzulegen ab.


Auf Vorschlag von Bürgermeister Eichstetter, beschließt der Stadtrat  das Sitzungsende auf 22.00 Uhr festzulegen.

Beschluss 1

Dem Antrag von Ilona Deckwerth, das Sitzungsende auf 21.00 Uhr festzulegen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit abgelehnt!

Beschluss 2

Auf Vorschlag von Bürgermeister Maximilian Eichstetter beschließt der Stadtrat  das Sitzungsende auf 22.00 Uhr festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

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2. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Jürgen Brecht: Bebauung der Floßergasse 22

In der Sitzung des Bauausschusses vom 17. September 2019 ging es unter Punkt 1.3.3 um eine Bauvoranfrage für das Grundstück Floßergasse 22. In der Niederschrift heißt es dazu: "Das Areal wird als ohne Bauleitplanung nicht bebaubar eingestuft." Der Siegerbeitrag des Architekturbüros Studio Rauch wirkt auf mich so, dass die Bauentwürfe nach Osten hin über die Grenze des Baugebietes des Flächennutzungsplanes hinausgehen. Das wäre ein weiterer Aspekt, der für ein Bauleitplanverfahren mit eventueller Änderung des Flächennutzungsplanes dort spricht. Kann also davon ausgegangen werden, dass gemäß dieser Feststellung die Stadt Füssen für die Baupläne auf diesem Grundstück eine Bauleitplanung einleiten wird?

Antwort:

Diese Frage, ob für das geplante Wohnbauvorhaben ein Bauleitplan notwendig ist oder nicht, wird derzeit mit dem Landratsamt Ostallgäu bzw. juristisch geklärt. Das Landratsamt vertrat dazu bisher die Meinung, dass der zur Bebauung vorgesehene Grundstücksteil der Fl.-Nrn. 287/1 der Gemarkung Füssen weder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Stadt Füssen liegt und sich damit im unbeplanten Außenbereich befindet. Für die Umsetzung des Bauvorhabens wäre daher als Grundlage ein Bebauungsplan erforderlich. 

Dazu weist das Landratsamt darauf hin, dass der Stadtrat für den Bereich bereits 2011 beschlossen hat, einen Bebauungsplan (A 52 – östliche Floßergasse) aufzustellen, auch wenn dieser nie in Kraft getreten ist. Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass die damalige Planung weit über die jetzigen hinausreicht und eine deutlich umfänglichere Bebauung vorgesehen hätte (u.a. eine weitergehende Bebauung in den Hang). Der derzeitige Siegerentwurf sieht im Ergebnis eine Bebauung vor, die sich weitgehend am vorherigen Stand orientiert.

Anna Götz: Parkhaus am Krankenhaus

Frau Götz spricht sich gegen ein Parkhaus am Krankenhaus aus. Lärm und Abgase könnten nicht an einem Krankenhaus sein. In der Nähe gebe es eine Tiefgarage, in der immer Plätze frei sind. 

Antwort:

Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass sich die Schichten des Personals überlappen. Außerdem parken hier Gäste und auch Krankenhausbesucher. Weiter werde neben dem Krankenhaus eine Wohnbebauung entstehen. Das aufgestellt Phantomgerüst stimme nicht ganz. Es werde noch niedriger. 

Anna Götz: Bauvorhaben Floßergasse
Frau Götz führt aus, dass die Füssener Bürger vor einigen Jahren dagegen waren dort zu bauen. Jetzt aber soll das Grundstück bebaut werden. Die Bürger werden aber nicht daran beteiligt. Was sie ebenfalls störe, die Abgase werden bei Westwind zum Kloster geweht. 

Antwort:
Bürgermeister Maximilian Eichstetter könne nicht sagen was im Jahr 2011 war, er könne nur den jetzigen Stand vortragen. Die Fraktionen waren immer beteiligt. 

Frau Götz bemängelt weiter, dass der Hang beim Grundstück Floßergasse bis oben mit Gestrüpp zugewachsen ist, was sehr unordentlich aussehe. 

Anna Götz: Bebauung Morisse
Frau Götz kritisiert die geplante Bebauung der Morisse. Hier brauche man nicht noch einen Klotz, keine neuen Beschäftigten und keinen Wohnraum. Der Parkplatz werde sehr gut angenommen und sei auch schön begrünt. Wohnungen werde es in absehbarer Zeit durch die Bebauung der Guggemoswiese geben. 

Antwort:
Bürgermeister Maximilian Eichstetter beruhigt, es stehe noch nichts fest in welcher Art und Weise gebaut werden soll. Außerdem finde eine Bürgerbeteiligung statt.

Kasimir Schmutz: Gästekarten
Herr Schmutz führt aus, dass es ab diesem Jahr neue fälschungssichere Gästekarten gebe. Was sei der Grund hierfür und gab es irgendwelchen Missbrauch? Welcher Schaden ist dadurch ggf. entstanden. Eine Änderung des Programmes bzw. der Karten werde von den Vermietern bezahlt. Von wem werde das veranlasst.

Antwort:
Simon Hartung antwortet, dass er von einem Missbrauch noch nichts gehört habe. Hauptgrund war der Anbieter. Das Programm habe nicht einwandfrei funktioniert. Im Übrigen sei Papier umweltfreundlicher wie Plastikkarten. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter verspricht Herrn Schmutz eine schriftliche Stellungnahme.

Anna Götz: Radfahrer
Frau Götz bittet Bürgermeister Eichstetter, ihr einen Weg zu benennen, auf dem keine Radfahrer fahren und Fußgänger ungehindert laufen können. 

Antwort:
Bürgermeister Maximilian Eichstetter kann dies gut nachempfinden. Er appelliert an die Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer aufeinander Rücksicht zu nehmen. Auch er wisse dass Füssen sehr beengt ist. 

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3. Radweglückenschluss in Hopfen am See (Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 3
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3.1. Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter begrüßt zu diesem Tagesordnungpunkt Thomas Schweiger (Straßenbauamt), Sebastian Klinger (Klinger Ingenieur GmbH), Thomas Haag (abt-Plan) und Helmut Rösel (Landschaftsplaner).
Im Bereich der Uferstraße in Hopfen a. S. besteht eine erhebliche Frequentierung durch Radfahrer. Ein Radweg führt an der Westseite nur bis an den Ortsrand und an der Südostseite nur ein kurzes Stück in die Ortschaft. Innerhalb der Ortslage wird der Radverkehr über die Staatsstraße 2008 geführt. Dort herrscht insbesondere während der Saisonzeiten ein erheblicher Durchgangs-, sowie Ziel- und Quellverkehr. An der Seeseite der Straße befinden sich in einer erheblichen Zahl Stellplätze, die wegen ihrer Anordnung senkrecht und ohne Abstand zur Straße aufgrund der stark eingeschränkten Sichtbeziehungen und der Rangierbewegungen eine potentielle Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund wurde eine solche Lösung in der seit 2008 geltenden Stellplatzsatzung ausgeschlossen. An der gegenüberliegenden Seite der Straße befinden sich über weite Bereiche öffentliche Längsparkplätze, welche hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs ebenfalls nachteilig sind (Ein- und Ausparken, zur Straße öffnende Türen, ein- und aussteigende Personen). Viele Radfahrer nutzen den Gehweg an der Uferseite. Dieser ist jedoch wegen der zeitweise erheblichen Frequentierung nur für Fußgänger zugelassen. Als kombinierter Geh- und Radweg ist die Breite der Uferpromenade nicht ausreichend. 

Zur Verbesserung sollen daher die seeseitigen Parkplätze um 90° gedreht und ebenfalls in Längsrichtung angeordnet werden, sowie ebenfalls seeseitig ein Radweg für beide Richtungen angelegt werden. Mit der Änderung der Parkplätze ergibt sich eine zahlenmäßige Reduzierung um mehr als die Hälfte. 

Da ein entsprechender Bedarf gegeben ist sollen an der West- und an der Ostseite des Ortsbereiches Auffangparkplätze angelegt werden. Hierdurch soll auch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs im Ortsbereich erreicht werden. 

Für einen Parkplatz an der Ostseite wurde ein Aufstellungsverfahren für den des Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 15 eingeleitet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand stehen der Umsetzung fachliche Hindernisse entgegen. Es wird deshalb untersucht, den Parkplatz vor dem Campingplatz mit weiteren Stellplätzen auszustatten. 

Hinsichtlich der Lösung vor der Fischerhütte wurden aus den Gesprächen mit den Besitzern Varianten entwickelt. Aus dortiger Sicht ist die Einrichtung einer „Schiebestrecke“ geboten.  

Entwurfsplanung siehe Anlagen im RIS.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Baumaßnahme ist aktuell im Haushaltsplan-Entwurf für 2021 mit 100.000 € an Planungskosten veranschlagt. Die Gesamtsumme ist mit 1.200.000 € an Ausgaben und 700.000 € an Zuwendungen eingeplant. Tatsächlich stellt sich die Finanzierung aktuell wie folgt dar, wobei die Details der Grunderwerbs-, Vermessungs- und Nebenkosten noch variabel sind.







Fakt ist in jedem Fall, dass sich der Eigenanteil der Stadt voraussichtlich deutlich erhöhen wird. So werden die Baukosten derzeit auf ca. 2.800.000 € geschätzt, die zu erwartenden Zuwendungen belaufen sich bei einem Regelfördersatz von 75 % auf rund 1.800.000 €. Bis zuletzt wurde mit der Regierung von Schwaben und dem Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geprüft, ob die Stadt in den Genuss der erhöhten Förderung von 90 % für finanzschwache Kommunen kommen kann. 

Gemäß FAQs des Bundes und der für dieses Sonderprogramm geltenden Verwaltungsvereinbarung (VV SP "S&L" vom 05.11./22.12.2020) beteiligt sich der Bund bei Maßnahmen finanzschwacher Kommunen mit einen Höchstfördersatz in Höhe bis zu 90% der förderfähigen Kosten. Unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung. Gemäß FAQs des Bundes und der geltenden Verwaltungsvereinbarung (VV SP "S&L" vom 05.11./22.12.2020) sind finanzschwache Kommunen solche, die nach dem jeweiligen Landesrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen oder eine vergleichbare finanzschwache Haushaltssituation nachweisen können. 

Seitens der Verwaltung wurde hierzu darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen vom Landratsamt Ostallgäu als Aufsichtsbehörde ein solches Haushaltssicherungskonzept im letzten sowie diesem Jahr aufgetragen bekommen hat bzw. bekommen wird, da die Finanzlage der Stadt Füssen äußerst angespannt ist. Laut Unterlagen der Regierung von Schwaben kann diese "äußerst angespannte Finanzlage" bestätigt werden.

Im Nachgang zu unserem Gespräch mit der Regierung von Schwaben hat diese mit dem StMB Kontakt aufgenommen und eine mögliche Förderquote von bis zu 90% angefragt. Nach Aussage des StMB kann der Antrag mit 90% Fördersatz gestellt werden, wenn durch das Landratsamt Ostallgäu mit einem offiziellen Schreiben bestätigt wird, dass die Stadt Füssen für das Jahr der Antragstellung und bestenfalls für ein bis zwei Jahre darüber hinaus aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage an die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzept gebunden ist.

Letztendlich obliegt dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die finale Entscheidung über die Gewährung des Höchstfördersatzes i.H.v. 90%.

Die Regierung von Schwaben wird bei vollständiger Vorlage aller antragsrelevanten Unterlagen und Vorliegen aller Fördervoraussetzungen (u.a. abgeschlossene Planung, vollständig getätigter Grunderwerb, sämtliche Stellungnahmen, Sicherheitsaudit, Verkehrszahlen des Radverkehrs, etc.) die Maßnahme mit 90% in die Beantragung bringen. Die Regierung von Schwaben schließt damit, dass „diese die Maßnahme des Radwegs in Hopfen am See grundsätzlich sehr begrüßt“.


Ungeachtet der konkreten Förderhöhe stellt sich die Frage, ob es die Aufgabe der Stadt ist, den Radweg-Lückenschluss im Ortsdurchfahrtsbereich entlang einer Staatsstraße zu errichten.  Vor allem dann, wenn eine Kommune wie die Stadt Füssen von der Rechtsaufsichtsbehörde angehalten ist, alle disponiblen und nicht unaufschiebbaren Pflichtaufgaben auf den Prüfstand zu stellen. Dazu gehört zweifelsohne auch dieser Radweg.  Der Stadtrat wird deshalb um Beratung und Entscheidung gebeten, ob diese Maßnahme fortgeführt werden soll. 

Fakt ist aber auch, dass 

  • auch bei einer Einstellung der Maßnahme bereits enorme Kosten für die Planung und Vorbereitung angefallen sind (ca. 100.000 €);
  • vertragliche Verpflichtungen mit den Ingenieur- bzw. Architekturbüros für den Bebauungsplan bzw. für das Ingenieurbauwerk Radweg bestehen, 
  • der Radweg-Lückenschluss dann über Jahre hinweg nicht erfolgen wird (mit der Folge, dass die verkehrlichen Zustände bestehen bleiben und sich angesichts der zu erwartenden Zunahme der Gästeströme eher noch verschlechtern werden) 
  • dass es erheblich bezweifelt werden darf, dass der Gehweg unter der Trägerschaft des Straßenbaulastträgers errichtet wird, wenn die Routenführung wegen Widerständen erschwert bzw. eine vernünftige Trassenführung dadurch gar verhindert wird..

Angesichts der berechtigten Annahme, dass die Höchstförderung von 90 % gewährt Schließlich sollte im Falle einer Einstellung der weiteren Planung auch geklärt werden, ob in diesem Fall trotzdem die Arbeiten an den Parkplätzen West (= Neubau) und der Optimierung des Parkplatzes beim Campingplatz Hopfensee fortgeführt oder auch eingestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH und des Landschaftsarchitekturbüros Rösel vom 27. Juli 2021 und billigt diese vollinhaltlich. Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Verwaltung auf der Basis dieser Entwurfsplanung und nach Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen den entsprechenden Zuwendungsantrag nach dem Radförderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen und dort die erhöhte Förderung für finanzschwache Kommunen zu beantragen. 

Der Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 soll – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt werden (Durchführungsbeschluss). 

Diskussionsverlauf

Simon Hartung fragt, ob bereits errechnet werden könne, welche Einnahmen bei den umgebauten Parkplätzen künftig erzielt werden.

Auch für Nikolaus Schulte ist der Begegnungsverkehr nicht die optimale Lösung, aber man müsse das Beste darauf machen.

Sebastian Klinger führt aus, dass nie die optimale Lösung gefunden werden könne, aber man könne von der Oberfläche und der Bepflanzung her spielen. Es ist eine Mischfläche und man komme davon nicht weg.

Dr. Martin Metzger spricht die Straßenverkehrsordnung an. Hier seien für einen gegenläufigen Radweg 2.50 m Breite vorgeschrieben, wenn Fußgänger diesen Wegen ebenfalls benutzen, müsse er noch breiter sein. Hier aber sei man noch weit entfernt von dem, was die Straßenverkehrsordnung verlange.

Sebastian Klinger könnte versuchen auf 3,50 m zu gehen, 3,00 m seien jedoch ausreichend. 

Auf die Frage bezüglich der Radwegführung bei der Fischerhütte, erklärt Bürgermeister Maximilian Eichstetter, dass sich die gezeigte Trasse nach vielen Gesprächen als letztlich einzig denkbarer Kompromiss ergeben habe.

Wolfgang Bader befürchtet Gefahrenpotentiale durch Mischflächen. Ansonsten sei er für den Fahrradweg. 

Peter Hartung hat selten so viele Alternativen bei einer Planung gesehen. Die Feinplanung müsse vom Stadtrat begleitet werden. Der Radweg werde die Qualität in Hopfen verbessern und die Gefahren verringern. 

Erich Nieberle könne bei diesem Radweg nicht mitgehen. Der Geh- und Radweg liege zu eng beieinander. Auf der Straße fühle er sich sicherer. Der Nutzen sei zu gering. 

Nikolaus Schulte möchte einen Steg bauen und fragt, warum dies nicht möglich ist. Landschaftsarchitekt Rösel erklärt, dies sei aus Naturschutzgründen nicht möglich. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis von der Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH und des Landschaftsarchitekturbüros Rösel vom 27. Juli 2021 und billigt diese vollinhaltlich. Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Verwaltung auf der Basis dieser Entwurfsplanung und nach Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen den entsprechenden Zuwendungsantrag nach dem Radförderprogramm „Stadt und Land“ zu stellen und dort die erhöhte Förderung für finanzschwache Kommunen zu beantragen. 

Der Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 soll – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – in den Jahren 2022 und 2023 durchgeführt werden (Durchführungsbeschluss). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

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3.2. Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfs; Beratung und Billigung zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Im Bereich der Uferstraße in Hopfen a. S. besteht eine erhebliche Frequentierung durch Radfahrer. Ein Radweg führt an der Westseite nur bis an den Ortsrand und an der Südostseite nur ein kurzes Stück in die Ortschaft. Innerhalb der Ortslage wird der Radverkehr über die Staatsstraße 2008 geführt. Dort herrscht insbesondere während der Saisonzeiten ein erheblicher Durchgangs-, sowie Ziel- und Quellverkehr. An der Seeseite der Straße befinden sich in einer erheblichen Zahl Stellplätze, die wegen ihrer Anordnung senkrecht und ohne Abstand zur Straße aufgrund der stark eingeschränkten Sichtbeziehungen und der Rangierbewegungen eine potentielle Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund wurde eine solche Lösung in der seit 2008 geltenden Stellplatzsatzung ausgeschlossen. An der gegenüberliegenden Seite der Straße befinden sich über weite Bereiche öffentliche Längsparkplätze, welche hinsichtlich der Sicherheit des Radverkehrs ebenfalls nachteilig sind (Ein- und Ausparken, zur Straße öffnende Türen, ein- und aussteigende Personen). Viele Radfahrer nutzen den Gehweg an der Uferseite. Dieser ist jedoch wegen der zeitweise erheblichen Frequentierung nur für Fußgänger zugelassen. Als kombinierter Geh- und Radweg ist die Breite der Uferpromenade nicht ausreichend. 

Zur Verbesserung sollen daher die seeseitigen Parkplätze um 90° gedreht und ebenfalls in Längsrichtung angeordnet werden, sowie ebenfalls seeseitig ein Radweg für beide Richtungen angelegt werden. Mit der Änderung der Parkplätze ergibt sich eine zahlenmäßige Reduzierung um mehr als die Hälfte. 

Da ein entsprechender Bedarf gegeben ist sollen an der West- und an der Ostseite des Ortsbereiches Auffangparkplätze angelegt werden. Hierdurch soll auch eine Reduzierung des PKW-Verkehrs im Ortsbereich erreicht werden. 

Für einen Parkplatz an der Ostseite wurde ein Aufstellungsverfahren für den des Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 15 eingeleitet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand stehen der Umsetzung fachliche Hindernisse entgegen. Es wird deshalb untersucht, den Parkplatz vor dem Campingplatz mit weiteren Stellplätzen auszustatten. 

Wegen des Vorentwurfs des Bebauungsplans wird auf die Sitzungsunterlagen verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14 in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich zu ändern. Ziel ist die Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 15 – Parkplatz Hopfen Ost wird eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14 in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich zu ändern. Ziel ist die Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hopfen a. S. Nr. 15 – Parkplatz Hopfen Ost wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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4. Vorhabenbezogene vierte Änderung des Bebauungsplanes N 8 - In der Bildsaul für Projekt der Lebenshilfe Ostallgäu an der Bildhauer-Sturm-Straße; Vorstellung des Projekts, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Lebenshilfe Ostallgäu e.V. möchte auf dem Grundstück Flur Nr. 1363 Gemarkung Füssen ein Wohnheim für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen errichten. 

Das Grundstück liegt an der Westseite der Bildhauer-Sturm-Straße. Die Bebauung ist im östlichen Teil des Grundstücks geplant:

  • Zweigeschoßig
  • Flachdach mit möglicher Dachbegrünung
  • Umschlossener Innenhof

Details zum Projekt siehe Anlagen im Ratsinformationssystem (für angemeldete Nutzer). Zur Umsetzung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat begrüßt grundsätzlich die Ansiedlung der vorgestellten Einrichtung und beschließt, für den betroffenen Bereich eine Änderung des Bebauungsplanes N 8 – In der Bildsaul einzuleiten.

[Optional: Das Gebäude ist mit Satteldach auszuführen.] 

Diskussionsverlauf

Barbara Henle, als Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung, billigt diesen Vorschlag, den laut UN-Konvention für Menschen mit Behinderung sollen diese ein selbstbestimmtes Leben führen. Dieses wird dort gewährleistet.

Christoph Weisenbach findet den angedachten Mikrokosmos auf dem Dach gut, jedoch plädiert er und auch Magnus Peresson dafür, ein Satteldach zu fordern. Auch der Nutzungszweck müsse festgeschrieben werden. 

Dr. Martin Metzger plädiert für eine schöne Dachlandschaft in Kübeln und keine Magerwiese. Gräser und Kräuter sollen hier wachen, so Architekt Dipl.-Ing. Stadtmüller.

Ilona Deckwerth dankt für den schlüssigen Vortrag. Es wurde architektonisch gut gelöst. Die SPD trage die Planung mit. 

Für Andreas Eggensberger wäre eine PV-Anlage noch viel wichtiger.

Nach weiterer kurzer Beratung über die Dachform wird festgestellt, dass der Baukörper sehr gut ist. Die Dachform müsse allerdings leicht geneigt sein. 

Abschließend appelliert Dagmar Rothemund, dem Projekt zuzustimmen. Es sei für die Menschen vor Ort aber auch deren Einrichtung sehr wichtig. 

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt grundsätzlich die Ansiedlung der vorgestellten Einrichtung und beschließt, für den betroffenen Bereich eine Änderung des Bebauungsplanes N 8 – In der Bildsaul einzuleiten. Das Gebäude ist mit Satteldach auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Dynamisches Verkehrs- und Parkleitsystem Füssen & Schwangau; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter bzw. die vom Stadtrat mit dem Projekt beauftragte Bernard-Gruppe ZT in Stuttgart wird im Rahmen der Beratung den aktuellen Stand insbesondere des in Vorbereitung befindlichen dynamischen Verkehrsleitsystems und auch die seit der Sitzung am 27. April 2021 noch erfolgten Änderung des dynamischen Verkehrsleitsystems vorstellen.

Beschlussvorschlag

Der Entwurf sowohl des digitalen Verkehrsleitsystems als auch des digitalen Parkraumkonzeptes der Stadt Füssen wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf basierend die Zuwendungsanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. dem Finanzausgleichsgesetz zu stellen. Die Maßnahmen sollen nach Möglichkeit in den Jahren 2022 und 2023 realisiert werden.

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser weist darauf hin, dass auch die Nebenstraßen berücksichtigt werden müssen. 

Magnus Peresson hat heute nicht viel über Schwangau und wie es sich dort fortsetzt gehört. 

Peter Hartung fragt nach der Kosten-Nutzen-Relation. 

Dr. Anni Derday fragt, warum Bad Faulenbach nicht in das Parkleitsystem mit aufgenommen wurde. Es könnte dann angezeigt werden, wenn die Parkplätze voll sind. Kann das System managen, dass Faulenbach verkehrsfrei bleibt. Dies sei technisch möglich. 

Erich Nieberle fragt, ob so der ÖPNV beschleunigt werde. 

Frau Weidemann antwortet, dass die Phasen individuell eingestellt, verlängert oder auch mal getauscht werden können um so freie Fahrt für den ÖPNV zu ermöglichen. In Kempten gebe es dies bereits. Auch z.B. für die Feuerwehr sei das möglich.

Dr. Martin Metzger möchte die Kosten ermitteln. Sollte dann die Nutzung doch zu teuer sein, dürfe keiner beleidigt sein, wenn die Stadt es nicht macht. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erwidert, mit diesem Beschluss nur festgestellt werden soll, was es kosten wird. 

Dr. Anni Derday gefällt das Wort „gebilligt“ im Beschlussvorschlag nicht, besser wäre „zur Kenntnis“ genommen. 

Beschluss

Die Entwürfe sowohl des digitalen Verkehrsleitsystems als auch des digitalen Parkraumkonzeptes der Stadt Füssen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, darauf basierend die Zuwendungsanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. dem Finanzausgleichsgesetz zu stellen. Die Maßnahmen sollen nach Möglichkeit in den Jahren 2022 und 2023 realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Dr. Martin Metzger hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Änderung der Parkraumbewirtschaftung; Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 hat der damalige Stadtrat die Parkgebühren für die städtischen Parkflächen (ausgenommen diejenigen, die über APQOA bzw. die Stadtwerke Füssen bewirtschaftet werden) neu festgesetzt. Unverändert geblieben sind letztlich nur die innerstädtischen Parkflächen. Vorausgegangen waren zweimalige Beratungen im damaligen Haupt-, Finanz- und Personalausschuss. 

Die entsprechend neue Parkgebührenverordnung ist dann zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dazu wurden mehrere neue Automaten beschaffen. Soweit möglich und sinnvoll (z.B. weil neue Parkautomaten zu beschaffen waren) wurden auch die Zahlmöglichkeiten erweitert. Teilweise wurde die Möglichkeit geschaffen mit Karten die Parkgebühren zu bezahlen. Praktisch flächendeckend eingeführt wurde die Möglichkeit, die Parkgebühren über Mobiltelefone zu bezahlen (sog. „Handyparken“). Die Akzeptanz für diese neue Bezahlform war von Anfang an deutlich höher als prognostiziert und steigt weiter.

Zum 1. Januar 2021 wurde diese neue Parkgebührenverordnung das erste Mal geändert. Der Parkplatz am Schwedenweg wurde gebührenpflichtig. Dieser ist seither von der Parkraumgebührenverordnung erfasst.

Nun geht es darum, die Tagespauschale bei den beiden Parkplätzen in Hopfen am See (Campingplatz Hopfensee und Parkflächen Vilser) anzupassen: Derzeit gilt dort folgende Regelung:

bis zu 1 Stunde                         1,00 €
bis zu 2 Stunden                        2,00 €
bis zu 3 Stunden                        3,00 €
ab der 3. Stunde                        4,00 € (= Tagespauschale)

Dies bedeutet, dass ab einer Parkdauer von mehr als 3 Stunden die Tagespauschale von 8,00 € (anstatt bisher 4,00 €) zu bezahlen ist!

Diese Regelung soll nun an diejenige der Uferstraße angepasst werden, d.h. dass die Parkgebühren pro Stunde 1,00 € beträgt und ab der 8,00 € dieser Betrag als Tagespauschale zu entrichten ist. An der Uferstraße beträgt die Tagespauschale dann 9,00 Euro.

Da es bei den Parkflächen Vilser keine Busparkplätze mehr gibt, entfällt dort auch die bisherige Tagespauschale für Busse in Höhe von 10,00 €. Diese Änderung wird in der Verordnung berücksichtigt.

Die Parkgebühren bei den Parkflächen entlang der Uferstraße in Hopfen am See bleiben unverändert. Hier ist in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr für jede Stunde eine Gebühr von 1,00 € zu entrichten – max. 9,00 €.

Bei der damaligen Gebührenfestsetzung im Jahr 2019 wollte man die beiden Parkplätze außerhalb von Hopfen bewusst mit günstigeren Tarifen ausstatten. Damit wurde die Hoffnung verbunden, dass die Besucher nicht alle in die Uferstraße fahren und dort den zentralsten Parkplatz aufsuchen. Diese Intension würde nun aufgegeben.

Hingewiesen wird darauf, dass am Vilser-Parkplatz die Markierung optimiert wurde und dort nun anstatt von 40 nunmehr 63 Parkplätze zur Verfügung stehen. Busparkplätze (bisher 3) stehen nicht mehr zur Verfügung.

Im Zuge der Optimierung ist außerdem geplant, den Parkplatz beim Campingplatz Hopfensee so zu ertüchtigen, dass dort zusätzliche knapp 30 Parkplätze geschaffen werden können. Mit den bisher verpachteten Parkplätzen für den Betrieb Möst, dessen Pachtverhältnis gekündigt ist, stehen dort künftig knapp 60 Parkplätze zusätzlich zur Verfügung.

Noch ein Hinweis zum Parkplatz-Angebot in Hopfen am See:

Sofern der geplante Radweg-Lückenschluss entlang der Staatsstraße 2008 zur Realisierung kommt, wäre geplant am westlichen Ortseingang auf dem Grundstück Fl.Nr. 233 der Gemarkung Hopfen im Anschluss an die bestehenden Parkplätze rund 35 Parkplätze neu zu schaffen. Auch für diese sollte dann die Gebührenregelung wie für den Vilser- und den Campingplatzparkplatz gelten.

Parkgebührenregelung im Allgemeinen prüfen!

Die Verwaltung regt an, sich doch bei dieser Gelegenheit nochmals Gedanken über die Parkraumbewirtschaftung zu machen, vor allem darüber, ob die Gebührenpflicht und die Gebührenhöhe der der übrigen städtischen Parkplätze und Parkflächen so in Ordnung sind oder ob es in absehbarer Zeit evtl. weiterer Änderungen bedarf. In diesem Zusammenhang weisen wir auf eine evtl. Gebührenpflicht für den Parkplatz am Festspielhaus Neuschwanstein hin (dies sollte ursprünglich in der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung am 6. April 2021 behandelt werden), ebenso auch auf einen geplanten weiteren geplanten gebührenpflichtigen Parkplatz im Westen von Hopfen am See.

Gebührenpflicht in den Straßen westliche der Innenstadt!

Nicht der Gebührenpflicht unterworfen wurden damals die westlich an die Innenstadt angrenzenden Straßen wie die Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und die Rudolfstraße. Seitens der Verwaltung wurde angeregt, dort ggf. eine Parkzeitbeschränkung ähnlich wie in Teilen in der von-Freyberg-Straße anzuordnen, um dort die Dauerparker einzudämmen.

Ggf. – wurde damals auch noch angeregt -  könnte auch darüber nachgedacht werden, diese Zone in westlicher Richtung bis zur Herkommerstraße oder evtl. sogar bis zur Riebel-Brand-Straße/Hohenstaufenstraße auszuweiten. 


In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 15. Oktober 2019 wurde dazu aber das Problem der Anlieger bzw. der Verkehrsteilnehmer gesehen, die in der Innenstadt berufstätig sind und die dortigen Parkplätze dafür entsprechend nutzen. 

Nicht sinnvoll erschien damals und erscheint auch nach wie vor heute die schon damals diskutierte Möglichkeit der Ausgabe von Anwohnerausweisen. Rechtlich stellt sich die Situation dazu wie folgt dar:

Nach den vom Ministerium veröffentlichten Richtlinien zur Ausweisung von Bewohnerparkplätzen ist eine solche Anordnung nur zulässig, wo mangels privater Stellflächen und eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des Bereichs regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kfz zu finden. Diese Voraussetzungen liegen in den genannten Straßen zweifelsohne nicht vor.

Mit Bewohnern der Kirchstraße wurde in der Vergangenheit eine Kurzparkregelung bereits diskutiert, da die Straße (Einbahnstraße) i.d.R. ab dem frühen Morgen südseitig durch Dauerparker belegt ist.

Kurzzeitparkplätze würden jedoch den (Parksuch-)Verkehr und ständigen Wechsel in der Straße erhöhen, aus diesem Grund verzichteten die Anwohner wohl bisher auf einen solchen, zunächst angedachten Antrag.

Bisher gibt es in Füssen 3 Bewohnerparkbereiche:         
a) Bereich untere Altstadt mit Klosterstraße/Franziskanerplatz/Spital-/Floßergasse
b) „Kernstadt-Nord“ mit Bereich Karl-/Egerland-/Schlesierstraße
c) Schwangauer Straße

Eine Ausweitung auf ein Gebiet wie Kirch-/Glück-/Rudolfstraße entspräche nicht dem Ansinnen einer Bewohnerparkregelung und hätte aller Wahrscheinlichkeit weitere Bezugsfälle zur Folge, da sich die Verwaltung mit diesbezüglich Anfragen immer wieder konfrontiert sieht (innere Kemptener-/Luitpoldstraße u.a.).

Eine damit zwangsläufig verbundene Verlagerung in die ohnehin bereits stark beparkten Straßen westlich (Sonnen-/Rudolf-/Herkomer- o. Hohenstaufenstraße wurde in der damaligen Sitzung schon thematisiert.

Der Stadtrat wurde zu dieser Problematik über eine Anregung der Werbegemeinschaft „Wir in Füssen“ informiert, die sich gegen eine Parkzeitbeschränkung ausgesprochen hat, da dort viele in der Innenstadt Beschäftigte parken. Der Stadtrat hat von einer Änderung der derzeitigen Regelung in diesem Bereich bis auf weiteres abgesehen.

Parken von Wohnmobilen bzw. Camperbussen u.a.

Generell aber auch aufgrund der zunehmenden Nachfrage sollte darüber diskutiert werden, ob und wie ggf. mit dem Parken von Wohnmobilen bzw. dem Abstellen von sog. „Camping-Bussen“ umgegangen werden sollen.

  • Soll ein solches Parken zugelassen werden? 
  • Wenn ja, soll dann eine eigene Parkgebühr erhoben werden? 
  • Ggf. sogar eine eigene Nachtparkgebühr (zwischen 22:00 Uhr und  06:00 Uhr)?
  • Sollen die Parkplätze mit gesonderter Beschilderung/Tarifverzeichnissen versehen werden?
  • Ggf. mit dem Hinweis, wie dies in anderen Kommunen erfolgt, dass die Benutzer mit der zu entrichtenden Parkgebühr den Unterhalt der Parkplätze ermöglichen?
  • Sollen alle Parkplätze gebührenpflichtig werden, z.B. auch der Parkplatz beim Hotel & Restaurant Wiesbauer, da dieser mehr und mehr von Dauerparkern bzw. Kleinbussen, Camper usw. belegt ist?
  • Wie sieht es vorübergehend mit dem Parkplatz auf dem Festplatz aus? Soll dieser gebührenpflichtig werden?

Beschlussvorschlag

Der Erhöhung der Tagespauschale bei den beiden Parkplätzen Campingplatz Hopfensee und Vilser in Hopfen am See ab der 3. Stunde um jeweils einen weiteren Euro je Stunde bis zu max. 8,00 € (= Tagespauschale) wird zugestimmt.

Die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen tritt zum 1. September 2021 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Einige Mitglieder des Stadtrates plädieren dafür, dass das Parken auf den Parkplätzen am Ortsrand günstiger sein sollte als entlang der Uferstraße. Damit kann man auch eine gewisse Steuerung bzw. Einschränkung des Park-Such-Verkehrs erreichen. 

Erster Bürgermeister Eichstetter wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Regelung eine Sofortmaßnahme für die bevorstehende Feriensaison sei. Selbstverständlich sollten danach die  Parkgebühren insgesamt nochmals auf den Prüfstand. 

Peter Hartl gibt zu bedenken, dass die Gäste in diesem Sommer nicht mehr erreicht werden, weil  die Umstellung aus technischen Gründen bzw. wegen des Vorlaufs erst im Oktober erfolgen kann. 

Wolfgang Bader schlägt vor, die ersten zwei Stunden sollten an der Uferstraße 2 € kosten und auf den Parkplätzen draußen 1 €.

Jürgen Doser würde lieber alles durchgehen und keinen Schnellschuss machen.

Ilona Deckwerth ergänzt, dass hier kein Schnellschuss gemacht werden sollte. Es müsse die Gesamtheit betrachtet werden. Sie bittet den Tagesordnungspunkt zu vertagen. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor, die Parkgebühren für die Parkplätze Campingplatz Hopfensee und Vilser in Hopfen am See zu ändern, die Gebühren für die Uferstraße sind dann in einem Gesamtkonzept zu ändern.

Beschluss

Der Erhöhung der Tagespauschale bei den beiden Parkplätzen Campingplatz Hopfensee und Vilser in Hopfen am See wird zugestimmt. Für die ersten beiden Stunden wird eine Parkgebühr von 1,00 € erhoben, für jede weitere Stunde jeweils 1,00 € bis zu max. 8,00 € (= Tagespauschale).

Die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) der Stadt Füssen tritt zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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7. Verkehrsberuhigende Maßnahmen für den Ortsteil Bad Faulenbach; Antrag der Interessengemeinschaft (IG) Bad Faulenbach (Zufahrtsbeschränkung für Busse und Nachtparkverbot für Wohnmobile/Camper)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Seit Jahrzehnten ist das Thema der Verkehrsberuhigung in Füssen und Teilen der umliegenden Ortsteile (Hopfen am See, Bad Faulenbach) ein ganz wesentliches politisches Thema. Dies gilt in besonderem Maße auch für den Ortsteil Bad Faulenbach, welcher sich vor allem der touristischen Nutzung (Motto „Kneipp“ oder „Tal der Sinne“) verschrieben hat. Soll oder wie kann der Ortsteil verkehrlich beruhigt, besser geordnet oder sogar annähernd verkehrsfrei werden (ähnlich einer Fußgängerzone mit Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zu bestimmten Zeiten für die Anlieger)?

Stärker als in vielen anderen Städten sorgt die räumliche Verteilung von Beherbergungsangeboten und Zielen (Altstadt, Schlösser, Festspielhaus, Naturerlebnisraum…) im Stadtgebiet Füssens für ein erhöhtes Mobilitätserfordernis beim Aufenthalt. Dies führt unter anderem zu einer erhöhten PKW-Belastung und einem zunehmenden Parkraumdruck gerade in der Altstadt und den altstadtnahen Stadtteilen wie Bad Faulenbach. Die beengten Verkehrsverhältnisse dort stehen hierbei in einem besonderen Spannungsfeld zu den gewollten Erholungs- und Wohnumfeldqualitäten.

Bad Faulenbach ist seit dem Jahr 1938 anerkannter Kneippkurort und seit 1976 zudem noch Moorheilbad. Im Zusammenhang mit dem danach vorherrschenden Kurgebietscharakter besteht eine Anerkennung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern vom 15.06.1976 nach Art. 28 Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als Heilbad. Wertvollster »Bodenschatz« sind das eigene Moor. Im Flächennutzungsplan der Stadt Füssen wird der Ortsteil als Kurgebiet dargestellt.

Mit der Prädikatisierung geht eine Verpflichtung zum Vorhalten gesundheitsspezifischer Infrastruktur und zur Präsentation von Angeboten, welche die entsprechenden Heilmittel nutzen, einher. Zwar besitzen auch die Ortsteile Füssen und Hopfen Am See (Kneippkurorte) Prädikate aus dem Kur- und Gesundheitssegment, doch die Bündelung an Angeboten ist in Bad Faulenbach am größten. Gemäß strategischem Entwicklungskonzept 2018 soll Füssen sich als Kneippkurort - und möglichst später als Kneipp-Heilbad - moderner Prägung profilieren. In besonderer Weise wird bei der Erstellung von Angeboten auf die medizinische Kompetenz Wert gelegt, die Füssen von reinen Wellness-Anbietern abheben soll. Der Naturraum soll hierbei als Gesundheitszentrum in die Angebote eingebunden werden und die Angebote eine breite Öffentlichkeit ansprechen.

Durch die besondere naturräumliche Lage und das attraktive Angebot kommt es im Ortsteil Bad Faulenbach allerdings auch zunehmend zu städtebaulichen Problemen. Insbesondere die Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs (Tempoüberschreitungen, Parkraumdruck, Lärm und Verkehrssicherheit) stößt hierbei regelmäßig an ihre Grenzen und steht im Widerspruch zur angestrebten Nutzungsstruktur, die auch in Zukunft maßgeblich von einem durch Ruhe und Erholung geprägten Ambiente lebt. Trends, wie die Reduzierung der Aufenthaltsdauer sowie ein hoher Anteil an Tagesgästen, erhöhen hierbei den Anteil des An- und Abreiseverkehrs und verschärfen die Probleme zusätzlich. Zu den bereits umgesetzten begleitenden Maßnahmen gehören der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit Zufahrtsbeschränkungen für Schwerfahrzeuge und die Einstufung in die höchste Schutzkategorie nach den Verordnungen über den Lärm beim Bauen und bei ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten. Die straßenmäßige Erschließung ist nur über die nur einspurig befahrbare enge Felsschlucht möglich.
Ein weiteres Problem ist, dass durch die Schaffung von Wohneigentum und die Bildung von Zweitwohnungen der gewünschte Charakter als Gebiet mit Fremdenverkehrsfunktionen überformt wird. Eine Ausweitung des Zweitwohnungsbestandes hätte neben finanziellen (z.B. Rückgang von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteilen) auch strukturelle Auswirkungen in Form einer Verdrängung der touristischen Nutzungen mit städtebaulicher Verödung („Rollladensiedlung") zur Folge, was gerade im Hinblick auf die Altstadtnähe eine negative Beeinträchtigung der geordneten baulichen Entwicklung darstellen würde. Als Sicherungsmaßnahme wurde eine Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen nach § 22 BauGB für den Stadtteil Bad Faulenbach erlassen (Stadt Füssen 2019). Die Begründung oder Teilung von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz steht hierdurch unter Genehmigungsvorbehalt.

Langfristiges Ziel der städtebaulichen Planung ist die Aufrechterhaltung der Fremdenverkehrsfunktion Bad Faulenbachs, dem in diesem Zusammenhang unter Bezug auf die gesamtheitliche Entwicklung des Stadtbereichs und die unmittelbar benachbarte Lage zum Altstadtgebiet erhebliche Bedeutung zuzumessen ist.

Nun liegt der Stadt zur Verkehrssituation in Bad Faulenbach der beiliegende Antrag der Interessengemeinschaft Bad Faulenbach vor, der im Wesentlichen folgende Ziele beinhaltet:

  1. Die Zufahrt für Busse über 7,5 t soll untersagt werden. Ausnahmen in Einzelfällen werden auf Antrag durch die Stadt Füssen gestattet, soweit die Anzahl der Busse 20 im Jahr nicht überschreiten darf und die Zufahrt im Zeitfenster von 8.00 bis 20.00 Uhr statt zu finden hat.

  1. Erlass eines Nachtparkverbotes für Camper/Wohnmobile auf allen öffentlichen Flächen in ganz Bad Faulenbach oder – noch effektiver – eines Anfahrtsverbotes für Camper/Wohnmobile

Mittelfristig wäre im Rahmen dieses nunmehr vorliegenden Antrags gemeinsam mit den Bewohnern/Eigentümern und Nutzern in Bad Faulenbach zu prüfen, ob es möglich, sinnvoll oder realistisch ist, diesen Ort bzw. dieses Tal entsprechend seiner touristischen Prägung und Ausrichtung über den vorliegenden Antrag hinaus verkehrsarm bzw. verkehrsfrei zu machen. Ggf. wären dazu dann schon die entsprechenden Weichenstellungen möglich.

Nun aber zunächst zum eigentlichen Antrag der IG Bad Faulenbach:

Untersagung der Zufahrt für Busse über 7,5 to

Den im Antrag genannten Punkten kann uneingeschränkt zugestimmt werden.

Die Busproblematik bezog sich in der Vergangenheit im Grunde auf die existenziellen Bedürfnisse und die Abhängigkeit der Betreiber des Europarkhotels auf Busreisende - insbesondere aus dem asiatischen Raum.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde schon damals auf die große Problematik der engen Morisse-Felsschlucht im Gegenverkehr hingewiesen. Angedachte Varianten wie eine Ampelregelung wurden aufgrund der beengten Verhältnisse insbesondere von Bad Faulenbacher Seite her durch fehlende Aufstellfläche und Unübersichtlichkeit sowie fehlenden Straßenbreite für Begegnungsverkehr schnell wieder verworfen.

Befragungen anderer vergleichbarer Orte brachten zum Teil interessante Erkenntnisse. Vor allem wurde Unverständnis über einen seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagenen, seitens der Hotelleitung jedoch rigoros abgelehnten und nicht zu vereinbarenden Shuttleverkehr vom nahen Morisseparkplatz zum nur ca. 250 m entfernten Hotel zum Ausdruck gebracht. Dass dies -mit entsprechendem Willen- durchaus praktizierbar (gewesen) wäre zeigte eine kurzzeitige Probephase.

So meldete Oberstdorf damals, dass keine Buszufahrt in einige Täler zugelassen sind, sondern dies mit Kleinbussen/Fahrzeugen erfolgen muss, auch wenn dies mehrere Fahrten erfordert, was für die Betreffenden jedoch schnell zur Gewohnheit und akzeptiert wurde. Dies hat sich bewährt und eingespielt.

Bad Füssing beispielsweise lässt keine Busse in das Kurgebiet einfahren, da die Gäste vor allem Ruhe und Erholung suchen und Busverkehr nicht akzeptiert würde, andernfalls würden sich die Gäste schnell anderweitig orientieren, so die Aussagen dieser Orte.

Insbesondere bei Engpässen durch sich begegnende größere Fahrzeuge kommt es immer wieder zu erheblichen Behinderungen zumal sich das rückwärts Rangieren oftmals schwierig gestaltet.

Zieht man einen Notfall wie Brand oder lebensbedrohende Situationen in Bad Faulenbach in Betracht kann schon eine kurzzeitige Blockade des Verkehrs und damit verbundene Verzögerung fatale Folgen nach sich ziehen.

Nachtparkverbot für Camper und Wohnmobile

Nachdem sowohl für den gebührenpflichtigen Parkplatz am Gipsbruchfelsen als auch seit kurzem am Fischhausweg von 22:00 -  08:00 Uhr ein Haltverbot für Wohnmobile besteht, sollte sich dieser Punkt bereits erledigt haben.

Weitere öffentliche Parkplätze bestehen nur noch vor dem Hotel Ruchti an der Alatseestraße. Diese eignen sich aufgrund des begrenzten Platzes jedoch nicht zum Übernachten. Weitere öffentliche Parkplätze bestehen nicht.

Beschilderung Verkehrsberuhigter Bereich

Mit dem Straßenausbau Bad Faulenbachs und damit verbundener Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich war die Beschilderung anfangs bereits an der Morisse angebracht.

Nachdem von Bad Faulenbacher Seite moniert wurde, dass dieser Standort des Beginns eines verkehrsberuhigten Bereichs dort nicht wahrgenommen wird, erfolgte nach gemeinsamen Ortsbesichtigung eine Verlegung an die natürliche Verengung zum Beginn der Morisse-Felsschlucht hin. Vor dem Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs wurde zudem an der hierfür geeigneten Straßenverbreiterung eine Ausweichbucht in Form einer Haltelinie gekennzeichnet. Das Verkehrszeichen wurde nach der Felsschlucht auf Höhe Frühlingsgarten nochmal in Farbe aufmarkiert. Dies darf jedoch nicht wiederholt erfolgen, da das Verkehrszeichen den Beginn signalisiert.



Aus den Erfahrungen der Vergangenheit erscheint deshalb die Beschilderung des Beginns/Ende des verkehrsberuhigten Bereichs an der Felsschlucht der geeignete Standort, da zugleich eine natürliche Verengung gegeben ist. Ein evtl. zusätzlicher Blumentrog o.ä erscheint hingegen aufgrund der Gegebenheiten hier eher hinderlicher und nachteiliger.

Der Abschnitt vom Feneberg-Markt in Richtung Felsschlucht bzw. umgekehrt lässt eine Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h zu, was aufgrund der Kurve, Parkplatzzu/-ausfahrt Feneberg-Markt sowie nicht vorhandenem Gehsteig  doch recht schnell ist. Hier könne in der Tat in diesem Zusammenhang eine Reduzierung auf eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für diesen Abschnitt in beide Richtungen für mehr Sicherheit sorgen, was auch zur besseren Aufnahme des dann beginnenden verkehrsberuhigten Bereich führen könnte.



Ansonsten entspricht der Ausbau Bad Faulenbachs mit Aufpflasterungen, Einengungen durch eingebaute Verkehrsinseln und dergleichen einem mustergültigen verkehrsberuhigten Bereich.

Vor einigen Jahren hat die IG Bad Faulenbach zudem ein digitales Geschwindigkeitsmeßgerät beschafft, welches dauerhaft an der Alatseestraße auf die gefahrene Geschwindigkeit hinweist.

Auch befindet sich eine Radarmessstelle des Zweckverbandes Oberland an der Alatseestraße, wo sporadisch Kontrollen stattfinden.

Beschlussvorschlag

1.        Das Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t bleibt bestehen, die Zusatzzeichen werden entfernt.
Bei Bedarf sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen - wie bereits praktiziert - bei der Stadt Füssen zu beantragen.

2.        Das beantragte Nachtparkverbot ist bereits umgesetzt und bleibt bestehen.

3.        Eine Verlegung des Beginns/Ende des verkehrsberuhigten Bereichs in Richtung Kemptener Straße wird aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nicht für zielführend erachtet und nicht weiter verfolgt.
       
4.        Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergänzend zum 7,5 t - Verbot in Richtung Bad Faulenbach sowie vom Ende des verkehrsberuhigten Bereichs in Richtung Kemptener Straße erscheint aus Verkehrssicherheitsgründen für diesen Abschnitt ohne Gehweg sinnvoll und soll umgesetzt werden.

Beschluss

1.        Das Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t bleibt bestehen, die Zusatzzeichen werden entfernt.
Bei Bedarf sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen - wie bereits praktiziert - bei der Stadt Füssen zu beantragen.

2.        Das beantragte Nachtparkverbot ist bereits umgesetzt und bleibt bestehen.

3.        Eine Verlegung des Beginns/Ende des verkehrsberuhigten Bereichs in Richtung Kemptener Straße wird aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nicht für zielführend erachtet und nicht weiter verfolgt.
       
4.        Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergänzend zum 7,5 t - Verbot in Richtung Bad Faulenbach sowie vom Ende des verkehrsberuhigten Bereichs in Richtung Kemptener Straße erscheint aus Verkehrssicherheitsgründen für diesen Abschnitt ohne Gehweg sinnvoll und soll umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anna-Verena Jahn, Martin Dopfer und Simon Hartung haben wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Billigung des Beherbergungskonzeptes der Stadt Füssen einschl. deren Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 23. Februar 2021 wurde der Entwurf des durch die CIMA-Management und Beratung GmbH federführend erarbeiteten Beherbergungskonzeptes der Stadt Füssen vorgestellt und erläutert. Die Fraktionen wurden daraufhin gebeten, dieses zu besprechen, um es dann im Stadtrat billigen zu können. 

Ergänzend zur Vorstellung am 23. Februar 2021 wurden noch folgende Punkte im Beherbergungskonzept konkretisiert:

  • SO-Klassifizierung:
Zur Definition der Betriebstypen (Tabelle 7, maßgeblich auch für die Steuerung in der Bauleitplanung) wurden Glampingformate         (Baumhaus, Jute, Hausboot etc.) als Evolutionsformen des Campings mit aufgenommen;  die vorhandenen Hinweise, dass neben der Matrix die Regelungen nach BauNVO - wie in Tabelle 7 dargelegt – greifen, wurde         durch Klammerzusatz „u.a. freiere Regelung von Campingplätzen über SO-Gebiete durch den Plangeber“ ergänzt.

  • Schärfung der Verkehrsthematik
In den Teillagen Bad Faulenbach, Hopfen am See und Altstadt: Ergänzung des Ziels der Verkehrsberuhigung im Prüfraster (ergänzt in den Strategieempfehlungen (ebenfalls Steckbriefe), u.a. auch Vermeidung eines weiteren Ausbaus von Verkehrsangeboten; 
Ergänzung eines Halbsatzes bei den Zielen des Beherbergungskonzeptes und analog bei den Erläuterungen zum Ziel: Sicherung einer stadtverträglichen Verkehrsqualität und deutliche Verkehrsberuhigung in den touristischen Hot-Spots (Bad Faulenbach,         Altstadt und Hopfen am See); Ergänzung bei den Grundsätzen des Steuerungskonzeptes

  • Boardinghouses
Als Ausnahme ergänzt in den Teillagen Kemptener Straße, Füssen Nord und Hopfen am See mit klarem Bezug (Ausbildungs- und Berufszwecken dienen) und dem Hinweis, dass eine Realisierung nur erfolgt, wenn existierende Angebote den Bedarf nicht decken können; Ergänzung bei den Grundsätzen des Steuerungskonzeptes; Anpassung der Ansiedlungsmatrix

  • Garni:
       Reduzierung der Qualitätsniveaus von 4+ bis 5 auf 4 bis 5 Sterne in Matrix und Text

  • Weidach:
Ergänzung des demografischen Aspektes und des Risikos bei Nutzerwechsel in den Formulierungen im Steckbrief zur Teillage

  • Hanfwerke/ Magnus Park
Ergänzung der verkehrlichen und funktionalen Entlastungsfunktion (im Einzelfall prüfenswert) für die Berieche Altstadt und Bad Faulenbach im Steckbrief, in der Matrix und bei den inhaltlichen Steuerungsempfehlungen. Gilt nicht für die gesamte Teillage Ziegelwies, sondern nur für das direkte Umfeld Magnus Park;
Aufnahme der Teillage Magnus Park bei den Eignungsräumen (Karte und Text)



Durch die Billigung dieses Konzeptes  wird dieses in der Form einer sog. „informellen Planung“ ein sog. öffentlicher Belang, der bei allen laufenden und künftigen Bauleitplanverfahren abwägungsrelevant zu berücksichtigen ist. Es dient als Richtschnur für die weitere An-siedlungspolitik und bietet einen stadtweiten einheitlichen Bewertungsrahmen für Beherbergungsstätten jeglicher Art. Unmittelbare Rechtswirkungen entfaltet es alleine durch die Beschlussfassung aber noch nicht. Erst durch eine „Überführung“ in die Bauleitplanung erhält das Beherbergungskonzept auch eine verbindliche Wirkung außerhalb der Verwaltung. 

Das Beherbergungskonzept liefert mit den Zielen für die künftige Entwicklung, den städtebaulichen Begründungen auf Stadtteilebene – die in einer Standortmatrix zusammengefasst sind – einer Empfehlung für ein Prüfraster und der Ausweisung von Eignungsräumen (ausnahmsweise Zulässigkeit) die erforderlichen Argumentationsgrundlagen, um eine Begründung in der Bauleitplanung zu erleichtern. 

Darüber hinaus wird erwartet, dass allein durch den Beschluss des Beherbergungskonzeptes und den regelmäßigen Verweis bei allgemeinen und informellen Anfragen, die Nachfrage an ungeeigneten Standorten zurückgehen wird. 

Mit dem Beschluss des Beherbergungskonzeptes erhält die Stadt Füssen ein neues Instrumentarium, um die sehr dynamische Entwicklung des Beherbergungssektors in der Stadt in gewollte Bahnen zu steuern – ohne dabei gewollte Marktanpassungen gänzlich auszuschließen. Während in den Bereichen der Einzelhandelsentwicklung oder der Steuerung von Vergnügungsstätten städtebauliche Entwicklungskonzepte inzwischen deutschlandweit erprobt sind, ist der Einsatz dieses Instrumentes im Bereich des Beherbergungswesens noch neu (Modellcharakter). Aus diesem Grund sollte die Funktionalität in den kommenden Jahren überprüft und ggf. erforderliche Anpassungen durch eine (Teil-)Fortschreibung erfolgen. Um aktuelle Herausforderungen und Anpassungsbedarfe erfassen zu können, sollte das Konzept mindestens alle sieben bis zehn Jahre fortgeschrieben werden.

§ 1 Abs. 6 BauGB beinhaltet eine nicht abgeschlossene Liste von städtebaulich relevanten Inhalten, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten sind. Von diesen stehen zahlreiche in positiver wie negativer Wechselwirkung zu den touristischen Entwicklungen einer Kommune und können somit als Gründe für einen Ausschluss oder eine Eignung angeführt werden.

Die städtebaulichen Gründe, ihre Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die planerischen Begegnungsmöglichkeiten können in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept oder einer sonstigen städtebaulichen Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB behandelt werden. Durch Beschluss des Stadtrates entsteht zunächst nur eine verwaltungsinterne Selbstbindung, deren Belange jedoch bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind (Abwägungsrelevanz). 

Nur durch eine Überführung in die Bauleitplanung werden die Inhalte auch nach außen hin rechtsverbindlich. Die informellen Pläne dienen hierbei als Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage für die Bauleitplanung. 

Die Regelung von Beherbergungsbetrieben jeglicher Art durch Bebauungspläne muss aufgrund der erforderlichen Auseinandersetzung mit den lokalen städtebaulichen Erfordernissen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand vor allem anlassbezogen und in den besonders betroffenen Bereichen auf Basis einheitlicher städtebaulicher Bewertungskriterien erfolgen.

Wird ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst (§ 2 Abs. 1 BauGB), so kann die Stadt zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre (§ 14 BauGB) oder die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB) nutzen, um eine unerwünschte Änderung bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans zu verhindern. Das verschafft auch den nötigen Spielraum für anlassbezogene Planungen, wenn bereits ein Bauantrag gestellt worden ist.

Im Weiteren wäre nun vorgesehen, diese Inhalte Zug um Zug in die Bauleitplanung überzuführen, mit der Folge, dass geprüft wird, wo ggf.

  • bestehende Bauleitpläne geändert bzw. ergänzt,
  • neue Bebauungspläne aufgestellt

werden sollen. Wegen der damit verbundenen Folgen und der notwendigen städtebaulichen Begründung wird die Stadt dazu eine entsprechend versierte Anwaltskanzlei hinzuziehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Martin Dopfer und Simon Hartung haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.

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9. Quartiersentwicklung "Achmühle - Füssen-Nord"; Beratung und Entscheidung über die künftige Nutzung des Areals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Anlässlich der Klausursitzung am 16. November 2019, die von zwei Vertretern des „architekturforums allgäu“ begleitet wurde, hat diese dem Stadtrat empfohlen, vor einer weiteren Entwicklung des Areals im Norden Füssens (dem früheren Allgäuer Dorf) erst einmal die Grundlagenerhebungen zu veranlassen. Dazu gehöre vor allem die Prüfung bzw. Vorabschätzung, wie sich denn auf diesem potenziellen Siedlungsareal die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. die des Immissionsschutzes in Einklang bringen lassen bzw. wie sich die Situation dort überhaupt darstellt bzw. was dort letztlich überhaupt möglich ist.

Entsprechend dieser Beratung hat die Verwaltung zwischenzeitlich folgende Vorabschätzungen veranlasst:

  • Naturschutzfachliche Vorabschätzung durch das Büro für Landschafts-, Orts- und Freiraumplanung Partnerschaftsgesellschaft Wilhelm Daurer + Meinolf Hasse, Landschaftsarchitekten & Stadtplaner in Wiedergeltingen
und
  • Immissionsschutzfachliche Vorabschätzung durch das Büro Hils Consult GmbH, Ingenieurbüro für Bauphysik in Kaufbeuren

Beide Büros haben schon in der Sitzung am 23. Februar 2021 ihre Ergebnisse vorstellt. Darauf wird verwiesen. Die Fraktionen wurden damals gebeten, sich Gedanken zum weiteren Vorgehen zu machen.

Im Rahmen der Beratung soll nun entschieden werden, ob und wie dieses Areal ggf. weiterentwickelt werden soll. Die Verwaltung wird dazu entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Im gesamten Areal stehen derzeit 7,5 ha im städtischen Eigentum bzw. im Eigentum der Kinder- und Waisenhortstiftung. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1541 der Gemarkung Füssen befindet sich noch ein Gebäude, das im Herbst 2021/Frühjahr 2022 abgebrochen und die dortigen Altlasten entsorgt werden sollen.


Insgesamt bieten sich dort verschiedene Möglichkeiten einer städtebaulichen und infrastrukturellen Weiterentwicklung. In der Vergangenheit wurden dazu nicht nur touristische Nutzungen (z.B. das früher dort angedachte Allgäuer Dorf) sondern vor allem auch eine weitere Wohnbebauung zur Deckung des akuten Wohnraumbedarfs vor allem für sozialgerechten Wohnraum diskutiert bzw. angedacht. Ggfs. sollte eine solche allerdings auch mit entsprechenden gemischt bzw. gewerblich genutzten Einheiten kombiniert werden, die das Wohnen nicht unbedingt stören. Auch für touristische Nutzungen auf diesem Areal (z.B. modulhafte hochwertige Chalet-Dorf-Siedlungen) wird immer wieder nachgefragt.

Zwischenzeitlich hat sich die Stadt dem Ziel der vorrangigen Innenverdichtung verschrieben. An diesem sollte festgehalten werden. 

Die stetige Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in zentralen Lagen sowie die gesetzlichen Auflagen der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, fordern zunehmend kompakte Siedlungsstrukturen. In zentrumsnahen Lagen wurden in vielen Städten bereits erste Verdichtungsmaßnahmen durchgeführt.

Der Begriff „Nachverdichtung“ bezeichnet im Städtebau das Nutzen freier Flächen in bereits besiedelten Gebieten. Verdichtung kann auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden: durch die Nutzung von vorhandenen Baulücken, die zusätzliche Bebauung eines Grundstücks (rückwärtige Bebauung), die Aufstockung/Erweiterung eines Gebäudes, Ersatzbau oder durch die Zusammenlegung mehrerer Grundstücke. Vom Grundsatz her bietet die städtebauliche Verdichtung aus stadtplanerischer Sicht eine gute Maßnahme zur Schaffung von privaten und/oder städtischem Wohnraum, da die Gebiete bereits voll erschlossen und an die bestehende Infrastruktur angeknüpft sind.

Aktuelle Bauanträge zeigen aber auch immer wieder, dass eine Verdichtung nicht immer sinnvoll und mit der Nachbarschaft verträglich ist. Baurechtlich sind Bauanträge zwar oft mit den Festsetzungen aus dem bestehenden Bebauungsplänen vereinbar, fügen sich jedoch häufig in die bestehenden Strukturen nicht ein, da sie eine deutlich höhere Baumasse sowie Anzahl an Wohneinheiten aufweisen bzw. gerade bei gemischten Nutzungen (z.B. Wohnen, Gewerbe, Tourismus) auch immer wieder Nachbarschaftskonflikte hervorrufen (können). Die Folge ist oft eine Überformung des Gebietscharakters. 

Andererseits gibt es auch Gebiete, die sich potentiell für eine Verdichtung eignen und wo dieses auch sinnvoll ist. Dennoch soll eine ungesteuerte und willkürliche Verdichtung vermieden werden, sodass rechtzeitig Entwicklungsziele formuliert und das Baurecht ggf. entsprechend angepasst werden muss.

Um eine verträgliche Entwicklung zu sichern, soll die Verdichtung flächendeckend und behutsam gesteuert werden. Diese verträgliche Entwicklung ist im Bereich der Wohnbebauung innerörtlich unzweifelhaft leichter möglich als im gewerblichen Bereich, wo es deutlich häufiger zu Interessen- bzw. Nachbarschaftskonflikten kommt. 

Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im genannten Bereich keine ausschließliche Wohnbebauung zu realisieren, sondern dort verstärkt auf gemischt genutzte Einheiten (z.B. nicht störendes Gewerbe & Wohnen) zu setzen und die eigentliche Wohnbebauung eher innerstädtisch zu realisieren. Aus Sicht der Verwaltung sollte versucht werden, ob und inwieweit es möglich ist, dort neben Gewerbeeinheiten auch den Wohnungsbedarf der Beschäftigten und / oder Inhaber angemessen zu berücksichtigen.

Konzeptentwicklung mit Förderung durch staatliche Planungszuschüsse!

Um hier die Bedürfnisse und Anforderungen wirklich gezielt auszuloten bietet das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr das Instrument der sog. „Planungszuschüsse“ an. Solche „Planungszuschüsse“ des Landes dienen der Erarbeitung modellhafter städtebaulicher Untersuchungen und Planungen, die von allgemeinem Interesse sind. Die Zuschüsse werden an Gebietskörperschaften, Planungsverbände und Zweckverbände mit Planungsaufgaben sowie an Forschungsstellen vergeben.

Förderschwerpunkte sind im Besonderen energieeffiziente, flächensparende und verkehrsvermeidende Siedlungskonzepte sowie Konzepte zur interkommunalen Zusammenarbeit, innovative Formen der Bürgerbeteiligung und Strategien zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Förderung städtebaulicher Planungen in einer frühen Planungsphase bietet die Chance, mit vergleichsweise geringem Aufwand eine nachhaltige Ortsentwicklung der Gemeinden zu befördern.

Die Verwaltung würde sich gerne für dieses Areal um solche Planungszuschüsse bewerben. Im Falle einer Berücksichtigung würden die Planungskosten (städtebauliches Konzept) mit rund 50 % bezuschusst werden.

Zahlreiche Anfrage nach Gewerbegrundstücken – Ansiedlung durch Kriterien steuern!

Aktuell liegt bei der Stadt eine Vielzahl von Anfragen für eine gewerbliche Nutzungen im gesamten Stadtgebiet vor, die mangels Flächenverfügbarkeit nicht bedient werden können. Angesichts des begrenzten Flächenangebotes sollte die künftige Nutzung von Gewerbeflächen geleitet von den Bedürfnissen gezielt gesteuert werden. Dazu kann ein Kriterienkatalog dienen, der gemeinsam erstellt werden sollte (ähnlich der Vergaberegeln bei der Wohnbebauung). Dies würde auch die Transparenz beim folgenden Vergabeverfahren erhöhen. Letztlich können die Vergabekriterien so gestaltet werden, dass nur die gewollten Betriebe und Unternehmen angesiedelt werden.

Noch ein Hinweis zum städtebaulichen Konzept für das Areal Füssen-Nord:

Um eine verträgliche Entwicklung sowohl im Areal Füssen-Nord als auch im Hinblick auf die Innenverdichtung (z.B. mit Wohnraum) zu sichern, soll die Verdichtung flächendeckend und behutsam gesteuert werden. Zur Identifikation von Gebieten, in denen sich eine städtebauliche Verdichtung eignet, nicht geeignet oder sich nur mit Einschränkungen eignet, sollte die Stadt eine Untersuchung des Stadtgebiets einleiten.

Zur Sicherung einer angemessenen Verdichtung, die sich einerseits aus der Bereitstellung von Wohnraum mit sparsamen Flächenverbrauch ergibt und andererseits dem Stadtbild entsprechend verträgliche Strukturen sichern soll, sollte für die Stadt ein Konzept für die Nachverdichtung aufgestellt werden. Anhand einer Bestandsanalyse wird quartiersweise die vorhandene und prägende Verdichtung im Stadtgebiet ermittelt und unter Berücksichtigung der stadtstrukturellen Gegebenheiten ein Zielkonzept für die zukünftige Entwicklung erarbeitet.

Auch sollen Gebiete identifiziert werden, die sich nur bedingt für eine weitere Verdichtung eignen. Des Weiteren sollen Bereiche identifiziert werden, die intakte Strukturen aufweisen und sich für eine Verdichtung nicht eignen. Diese Strukturen müssen geschützt und erhalten werden.

Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Stadt insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Städtebauliche Verdichtungen sollen gebietsbezogen in einer dem Stadtbild und der Stadtstruktur verträglichen Art und Weise durchgeführt werden, um ungewollte Verdichtungen mit den daraus resultierenden Nachbarschaftskonflikten und negativen Veränderungen des Gebietscharakters vorzubeugen.

Zur Ermittlung der Nachverdichtungspotentiale in Füssen sollten die rechtskräftigen Bebauungspläne analysiert und mit der vorhandenen Siedlungs- und Bebauungsstruktur verglichen werden. Dies kann anhand der Auswertung des Luftbildes, der stichprobenartigen Ermittlung der realen Grundflächenzahl aus der amtlichen Liegenschaftskarte sowie der stichprobenhaften Ortsbefahrung zur Überprüfung bzw. Ermittlung fehlender Daten erfolgen. Nach der Ermittlung des IST-Zustandes werden die unterschiedlichen Verdichtungstypen herausgestellt und somit die Verdichtungspotentiale verdeutlicht. 

Zudem würden die der Stadt vorliegenden Daten über die Altersstruktur und die Baulücken ausgewertet. Anhand der Verdichtungspotentiale sowie der bestehenden Strukturen soll ein Zielkonzept zur städtebaulichen Verdichtung entwickelt werden, dass die unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Quartiere des Stadtgebiets berücksichtigt und differenzierte Zielsetzungen/Zielentwicklungen aufzeigt. Daraus würde sich dann zwangsläufig ergeben, ob und ggf. wo bzw. in welchen Bereichen (Gewerbe, Wohnen, usw.) im Füssener Norden noch weiteres Entwicklungspotenzial besteht.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an dem Ziel der vorrangigen Nachverdichtung insbesondere mit Wohnraum fest und verfolgt deshalb bis auf weiteres die ausschließliche Wohnbebauung auf dem Areal des Füssener Nordens nicht weiter. 

Stattdessen wir die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer städtebaulichen Planung  (städtebauliches Konzept, Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung) eine Planung für eine gemischte Nutzung des westlichen, an die B 16 angrenzenden Grundstücksteils als 1. Abschnitt planen zu lassen bzw. hierfür entsprechende Honorarangebote einholen zu lassen. In diesem Konzept soll sich auch eine Alternative für die Entwicklung des übrigen Bereichs wiederfinden.

Dieses Konzept soll zum einen energieeffiziente, flächensparende und verkehrsvermeidende Siedlungskonzepte, innovative Formen der Bürgerbeteiligung und Strategien zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels berücksichtigen. Es soll die Auswirkungen bzw. das Zusammenspiel mit den innerörtlichen Entwicklungsmöglichkeiten (z.B. Baulücken, Brachflächen, Vernetzung, Mobilitätsaspekte) im besonderen Maße berücksichtigen und so eine nachhaltige, flächen-, umwelt- und ressourcenschonende Entwicklung gewährleisten.

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, wegen der Bewilligung von Planungszuschüssen bei der Regierung von Schwaben bzw. direkt beim Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anzufragen.

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser erinnert an bereits vorhandene Planungen. Diese könnten die Grundlage bieten.

Erich Nieberle plädiert dafür Gewerbe und Wohnen beizubehalten. Für dieses Gebiet solle ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. 

Dr. Martin Metzger möchte derzeit keine Kosten auslösen.
 
Peter Hartl gibt zu bedenken, dass dieses Gebiet vermarktet werden müsse, nachdem dort Immobilien im Wert von rund 4,5 Mio. € mehr oder weniger brach liegen und vermarktet werden sollten. 

Peter Hartung weist darauf hin, dass es die letzten Flächen sind. Sie müssen in die Konsolidierung mit einfließen. 

Nikolaus Schulte erklärt, dass Gewerbeflächen dringend benötigt werden. Wohnungen gebe es genügend.

Dr. Christoph Böhm möchte es langsam angehen. Er würde Marktforschung betreiben. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor die Daten zusammen zu fassen und vorzulegen. 

Ilona Deckwerth bittet den ersten Absatz des Beschlusses wegzulassen, da er irreführend ist.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Ilona Deckwerth zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 22

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an dem Ziel der vorrangigen Nachverdichtung insbesondere mit Wohnraum fest und verfolgt deshalb bis auf weiteres die ausschließliche Wohnbebauung auf dem Areal des Füssener Nordens nicht weiter. 

Stattdessen wir die Verwaltung beauftragt, im Rahmen einer städtebaulichen Planung  (städtebauliches Konzept, Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung) eine Planung für eine gemischte Nutzung des westlichen, an die B 16 angrenzenden Grundstücksteils als 1. Abschnitt planen zu lassen bzw. hierfür entsprechende Honorarangebote einholen zu lassen. In diesem Konzept soll sich auch eine Alternative für die Entwicklung des übrigen Bereichs wiederfinden.

Dieses Konzept soll zum einen energieeffiziente, flächensparende und verkehrsvermeidende Siedlungskonzepte, innovative Formen der Bürgerbeteiligung und Strategien zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels berücksichtigen. Es soll die Auswirkungen bzw. das Zusammenspiel mit den innerörtlichen Entwicklungsmöglichkeiten (z.B. Baulücken, Brachflächen, Vernetzung, Mobilitätsaspekte) im besonderen Maße berücksichtigen und so eine nachhaltige, flächen-, umwelt- und ressourcenschonende Entwicklung gewährleisten.

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, wegen der Bewilligung von Planungszuschüssen bei der Regierung von Schwaben bzw. direkt beim Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anzufragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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10. Zusätzlicher Bedarfs-Bahnhalt Füssen-West; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen bezüglich des geplanten neuen Standorts "Froschenseestraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Auf die wiederholten Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt wird verwiesen. In der Sitzung am 18. Mai 2021 hat der Stadtrat zuletzt den Bürgermeister beauftragt,

  • am neu definierten Bahn-Halt Froschenseestraße festzuhalten
und 
  • über die Planungskosten mit dem Ministerium und der DB mit dem Ziel in Verhandlungen zu treten, diese so gering wie möglich zu halten. 

Die Verwaltung sollte den Stadtrat zeitnah über den Verhandlungsstand und eine Lösungsvariante zur Entscheidung vorlegen. Die Fragen der künftigen Nutzung / Ausgestaltung des Bahnhalts (z.B. Auswirkungen auf den Straßenverkehr, Bahnübergang usw.) sind in den Gesprächen zu klären.

Diese geforderten Gespräche mit dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und der Bahn sind aktuell im Gange. Dabei geht es auch darum, ob und in welcher Höhe sich ggf. die Stadt an den anteiligen Planungskosten für den bisher angedachten Standort beteiligen muss.  Darüber wird im Rahmen der Beratung entsprechend informiert. 

Sobald diesbezüglich Klarheit herrscht, erwartet das zuständige Ministerium und die Deutsche Bahn auch eine beschlussmäßige Entscheidung des Stadtrates, ob und welcher Standort nun weiterverfolgt werden soll und ob die Stadt bereit ist, dort ihre Maßnahmen (P + R-Parkplätze) zu realisieren.  Erst danach werden das Ministerium und die Bahn in die konkreten Planungen einsteigen.

Nähere und aktuellere Informationen erfolgen sodann im Rahmen der Beratung.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im Falle des geplanten Bahnhalts an der Froschenseestraße zusätzliche Kosten entstehen werden:

  • Grunderwerbskosten für den Erwerb der benötigten Fläche  in Höhe von ca. 100.000 €, wovon ggf. 50 % gefördert werden könnten;
  • Schaffung von Einrichtungen (P+R-Parkplätzen, Fahrradabstellplätze, E-Ladestation usw.) am neuen Bahnhalt, auch wenn diese wiederum zu 50 % bezuschusst werden könnten, und
  • Radweganbindung über den Bahnübergang an der Froschenseestraße, auch wenn den überwiegenden Teil die Bahn bzw. die BEG übernehmen würde; zumindest die Anpassungsmaßnahmen an die Radweganbindung blieben bei der Stadt!

Unter Berücksichtigung des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes  mag diese Maßnahme zwar für die künftige Entwicklung Füssen durchaus sinnvoll und wünschenswert sein, aber zweifelsohne nicht zwingend nötig!

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt nach wie vor, wenn der neue Bahnhalt nicht in der Mariahilfer Straße, sondern direkt am Bahnübergang der Froschenseestraße entsteht, da dies der deutlich zukunftsträchtigere Standort ist.

Gleichwohl stellt der Stadtrat fest, dass es der Stadt angesichts der bevorstehenden und unaufschiebbaren Pflichtaufgaben und angesichts des von der Rechtsaufsichtsbehörde schon im vergangenen Jahr geforderten Haushaltskonsolidierungskonzept nicht möglich ist, dieses Projekt die nächst 3 – 5 Jahre mitzufinanzieren.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt nach wie vor, wenn der neue Bahnhalt nicht in der Mariahilfer Straße, sondern direkt am Bahnübergang der Froschenseestraße entsteht, da dies der deutlich zukunftsträchtigere Standort ist.

Gleichwohl stellt der Stadtrat fest, dass es der Stadt angesichts der bevorstehenden und unaufschiebbaren Pflichtaufgaben und angesichts des von der Rechtsaufsichtsbehörde schon im vergangenen Jahr geforderten Haushaltskonsolidierungskonzept nicht möglich ist, dieses Projekt die nächst 3 – 5 Jahre mitzufinanzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader, Thomas Meiler und Christoph Weisenbach haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung nicht teilgenommen.

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11. Schanzenanlage in Bad Faulenbach; Situationsbericht und weiteres Vorgehen (Abbruch der Schanze K51)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Stadt Füssen ist Eigentümerin der Grundstücksflächen der Schanzenanlagen in Bad Faulenbach. Die große K51 Schanze wurde 2005 unter der Bauträgerschaft der Stadt Füssen durch den Ski-Club Füssen saniert. Die Bauträgerschaft der im Jahre 2006 erbauten kleinen K20 Schanze oblag alleine dem Ski-Club Füssen.

Aus personellen Gründen hat sich der örtliche Ski-Club seit gut drei Jahren komplett aus dem Skisprungsport und der Betreuung der Schanzenanlagen zurückgezogen. Er hat deshalb die beiden Nutzungsvereinbarungen über die Nutzung der Schanzenanlagen in Bad Faulenbach  gekündigt (Nutzungsvereinbarung vom 09.05.2006 mit der Stadt Füssen zum 31.12.2020 und Nutzungsvereinbarung vom 11.10.2014 mit der Stadt Füssen und dem Allgäuer Ski-Verband zum 31.12.2018).

Nach dem Rückzug des Ski-Clubs Füssen ist der Allgäuer Ski-Verband mit Kindern/Jugendlichen aus anderen Allgäuer Vereinen mittlerweile alleiniger Nutzer der Schanzenanlage.

Nach einer Bestandsaufnahme der Schanzanlagen in Bad Faulenbach haben sich Anfang diesen Jahres der Allgäuer Ski-Verband (ASV) gemeinsam mit den übergeordneten Verbänden Bayerischer Ski-Verband (BSV) und Deutscher Ski-Verband (DSV) über die zukünftige Ausrichtung und Nutzung der Schanzenanlagen abgestimmt.

Die K20 Schanze wurde in den vergangenen Jahren fortlaufend saniert und instandgehalten. Hier gibt es bis auf laufende, kleinere Arbeiten aktuell keinen Instandhaltungsrückstau und es ist eine sichere und ganzjährige Nutzung gewährleistet.

Die K51 Schanze ist leider nicht mehr in einem sicheren und sprungbereiten Zustand. Die Bausubstanz im Anlauf und teilweise auch im Aufsprunghang ist sehr marode und müsste zum Teil erneuert werden. Ebenso die Elektrik und das Bewässerungssystem. Hierzu liegt ein Angebot für dringend erforderliche und notwendigen Arbeiten für Holz durch eine örtliche Zimmerei in Höhe von rd. 23.000 € brutto vor.

Auf Grundlage dieses Angebots hat sich der ASV mit den anderen Allgäuer Skisprungvereinen abgestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie eine positive Entwicklung der Schanzenanlage in Bad Faulenbach sehen würden. Hauptpunkte waren hier die Nutzung und Betreuung durch einen örtlichen Verein und die Schaffung einer zeitgemäßen Aufstiegshilfe (Seillift).

Mit diesen Rückmeldungen ist der ASV in die Besprechungen mit dem BSV und DSV gegangen. Aus den Erfahrungswerten der übergeordneten Verbände hat sich für eine zukünftige Sicherstellung der Nutzbarkeit der großen Schanze in jedem Fall die Sanierung der K51 Schanze herausgestellt. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich inkl. der Schaffung einer Aufstiegshilfe auf ca. 100.000 bis 120.000 €. Da sowohl für den ASV, als auch den BSV und DSV die Schanzen in Bad Faulenbach als Nachwuchsstützpunkt im Ostallgäu sehr wichtig waren und weiterhin auch wichtig sind, wurde seitens der beteiligten Verbände Vorgespräche mit möglichen Fördergebern (öffentliche Institutionen) geführt und das Förderungspotential ausgelotet. Leider stellte sich hier heraus, dass mit der derzeitigen Konstellation (v.a. ohne örtlichen Verein und örtliche Nachwuchsarbeit) die Zukunftsfähigkeit der Sprunganlagen sehr kritisch gesehen wird. Eine Förderung wurde daher leider nicht in Aussicht gestellt.

Der ASV als z.Zt. einziger Nutzer der Schanzenanlage hat deshalb entschieden, die K51 Schanze in Bad Faulenbach nicht zu sanieren und nicht mehr auf dieser Schanze zu trainieren. Es ist deshalb zu entscheiden, ob die K51 Schanze in ihrem derzeitigen Zustand belassen bleiben (Verfall), oder ob sie rückgebaut werden soll. 

Auf Grund der möglichen Gefährdung und zur Vermeidung einer „Schanzen-Ruine“ in Bad Faulenbach wird ein Rückbau der K51 Schanze vorgeschlagen. Auch gab es in der Vergangenheit immer wieder Vandalismus an dieser Schanze v.a. im Anlaufbereich. Der ASV wird die noch teilweise intakte Anlaufspur (Keramikkacheln) und die Sommermatten an weitere Interessenten / Vereine in der Region anbieten, wenn die Nutznießer diese selbst rückbauen.

Die Holzkonstruktion und Verankerung sollte so gut wie möglich durch den Bauhof rückgebaut werden. Dies betrifft v.a. den Anlaufbereich, sowie den Aufsprunghang (Unterkonstruktion, Banden, etc.). Ggf. auch die zugehörigen Leitungen von Strom und Wasser, soweit diese oberflächig verlaufen. Der Bauhofleiter war bei der letzten Ortsbegehung mit vor Ort und ist über den Sachstand und die evtl. Bauhofleistungen informiert.

Die sanierte K20 Schanze soll aus Sicht des ASV mit der vorhandenen Infrastruktur (Materialcontainer, Umkleidecontainer, Bewässerung, Beleuchtung, Elektrik, etc.) bestehen bleiben. Sie soll das ganze Jahr über wie bisher als  Trainings- und Wettkampfstätte (wie z.B. Möbel Löffler Minitournee, Jugend trainiert für Olympia, etc.) dienen. 

Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag der Fachverbände ASV, BSV und DSV und des Ski-Clubs Füssen auf einen Rückbau der K51 Schanze an; darüber hinaus soll die sanierte und gut erhaltene K20 Schanze weiterhin in einem sicheren und sprungbereiten Zustand inkl. der vorhandenen Infrastruktur erhalten bleiben.

Weitere Informationen sind den beiliegenden Schreiben des Allgäuer Ski-Verbandes vom 26.04.2021 und des Ski-Clubs Füssen vom 16.05.2021 zu entnehmen. Beiliegend ferner auch die beiden Nutzungsvereinbarungen, die der Ski-Club Füssen wie eingangs erwähnt gekündigt hat.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Rückbau der K51 Schanze in Bad Faulenbach; dieser soll in erster Linie und soweit möglich durch den städtischen Bauhof erfolgen.

Die K20 Schanze soll weiterhin in einem sicheren und sprungbereiten Zustand inkl. der vorhandenen Infrastruktur erhalten bleiben und wie bisher unter Federführung des Allgäuer Ski-Verbandes (ASV) genutzt werden. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger fragt nach dem was reingesteckt und wie oft sie genutzt wurde.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Rückbau der K51 Schanze in Bad Faulenbach. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür entsprechende Angebote einzuholen und den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

Die K20 Schanze soll weiterhin in einem sicheren und sprungbereiten Zustand inkl. der vorhandenen Infrastruktur erhalten bleiben und wie bisher unter Federführung des Allgäuer Ski-Verbandes (ASV) genutzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Thomas Meiler und Christoph Weisenbach haben wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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12. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch Nachverdichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Stadtteil Ziegelwies; Statusbericht VgV-Verfahren zur Vergabe der Objektplanung Gebäude und Freianlagen und Einleiten des Vergabeverfahrens zur Wettbewerbsbetreuung für die Beauftragung weiterer Planungsleistungen im VGV - Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt

1. Statusbericht VGV-Verfahren

Die Wahl der besten Lösung von Planungsaufgabe gewährleisten in der Regel Planungswettbewerbe. Daraufhin wurde angesichts seiner Bedeutung und Qualität der Ideen- und Realisierungswettbewerb „Ziegelwies“ gemäß § 74 VgV im Verhandlungsverfahren mit               Teilnahmewettbewerb als dreistufiges Verfahren mit integriertem Planungswettbewerb ausgelobt.

Das VgV-Verfahren mit integrierten Ideen- und Realisierungswettbewerb findet im Zeitraum von März bis Oktober 2021 statt.
Es gliedert sich im Wesentlichen in die nachfolgenden Verfahrens- und Erarbeitungsschritte.

VgV-Verfahren/ Teilnahmewettbewerb
Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb
30.03.2021
Entscheidung über die Teilnahme - Verbindliche Zusagen 
17.05.2021
VgV-Verfahren/ nicht offener Planungswettbewerb
Ausgabe Wettbewerbsunterlagen
17.05.2021
Preisgerichtssitzung
16.09.2021
VgV-Verfahren/ Verhandlungsverfahren
Aufforderung Angebotsabgabe
17.09.2021
Verhandlungsgespräche
12.10.2021

Im Rahmen der Stufe 1 wurde die Teilnehmerzahl auf 25 Gesamtteilnehmer für das EU-weite Bewerbungsverfahren begrenzt.

Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit hinsichtlich Eignung und Kompetenz erfolgte durch Auswertung der eingereichten Unterlagen auf Basis von Zulassungskriterien. 

Die abschließende Prüfung am 10.5.2021 hat ergeben, dass 16 Bewerber die Zulassungs- und Eignungskriterien erfüllt haben.

Um keine Losentscheidung durchführen zu müssen, wurde unter Beachtung der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vom Auswahlgremium die Teilnehmerzahl auf 26 erhöht, somit konnten alle 16 Bewerber für die weiteren Verfahrensschritte zugelassen werden. Ziel war es die besten Planungsteams aus allen geeigneten Bewerbern auszuwählen.






Gesetzte Planungsbüros

  1. Beer Bembé Dellinger Architekten, München
  2. Bogevischs buero architekten u. stadtplaner GmbH, München
  3. F64 Architekten BDA, Kempten
  4. kunze seeholzer architektur&stadtplanung, München
  5. Landherr und Partner Architekten und Stadtplaner mbB, München
  6. marte.marte architekten, Feldkirch
  7. SOHO Architektur, Memmingen
  8. Stadtmüller Burkhardt Graf Architekten, Kaufbeuren
  9. Westner Schührer Zöhrer Architekten u. Stadtplaner, München
  10. wolf.sedat.architekten PartGmbB, Weikersheim

Planungsbüros die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählt wurden 
Die namentliche Benennung der 16 weiteren Teilnehmer, die über den Teilnehmerwettbewerb ermittelt wurden, ist nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) bis nach der Preisgerichtssitzung untersagt.

Bewertungskommission
Die Auftraggeberin behält sich unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln.

Daraufhin ist für den 12.10.2021 die Präsentation des erstplatzierten Planungsteams mit Ihren Vorplanungskonzepten und Honorarangeboten anberaumt, um die Aspekte der fachlich-inhaltlichen Angebotsdarstellung bewerten zu können. Dies ist Grundlage um einen Auftrag für die Objekt- und Freianlagenplanung zu vergeben. 

In Anlehnung an die bisher durchgeführten Wettbewerbsverfahren wird die Bildung einer Bewertungskommission vorgeschlagen, die sich aus Vertretern der Verwaltung und externen Beratern zusammensetzt. Die vorgeschlagene Kommission ist angehalten, den Architekten auszuwählen, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt. 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertungskommission wie folgt zusammenzusetzen:

  1. Maximilian Eichstetter (Erster Bürgermeister)
  2. Vertreter aus dem FB 30 oder FB 10
  3. Mitarbeiter des FB 31 - Hochbau 
  4. externer Berater mit der Qualifikation der Wettbewerbsteilnehmer
(Frau Michler - Stadtentwickler)

Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens wird das begleitende Büro oberprillerarchitekten ebenfalls beratend tätig sein.

2. Einleiten des EU-weiten Vergabeverfahrens zur Gewinnung geeigneter Fachplaner

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 23.03.2021 hat der Stadtrat den Auslobungstext zum Ideen- und Realisierungswettbewerb zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage den Wettbewerb durchzuführen.

Derzeit befindet sich der Wettbewerb im Rahmen der Auslobung in der Entwicklungsplanung zum Wettbewerbsentwurf.

Da sich die Bewerbergemeinschaften nur aus Objekt- und Freiflächenplaner zusammensetzen, müssen nach der Beauftragung der o. g. Planer noch weitere Fachplaner ausgeschrieben und beauftragt werden.

Da die drei Fachplanungen für die Heizungs-, Lüftungs- u. Sanitärplanung, sowie für die Tragwerks-  und Elektroplanung hinsichtlich der Honorierung für die Grundleistungen und der möglichen Optionen, wie bspw. eines Umbauzuschlag, voraussichtlich den Schwellenwert für EU-weite Verfahren von derzeit 214.000 €/ netto je Fachdisziplin übersteigen könnten und da auch die rechtlichen Maßstäbe für die Fördermittelvergabe, ob die gesamten Planungsleistungen für ein einheitliches Bauvorhaben als gleichartige Leistung anzusehen und dadurch für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind nicht geklärt ist, ist das Wettbewerbsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen.

Diese Ausschreibung bedingt sehr formelle Verfahrensschritte und verschiedene Zugangsberechtigungen zum EU-Vergabeportal. Um das Verfahren fehlerfrei und rechtssicher durchführen zu können sowie nicht unnötig Zeit zu verlieren ist es notwendig, dass ein Fachbüro mit der Begleitung der Wettbewerbsbetreuung beauftragt wird. Da das Verfahren gewisse Fristen vorsieht und nicht im Handumdrehen erledigt ist wird empfohlen, ein Fachbüro mit der Durchführung des formellen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Anschließend soll dann der weiterführende Planungsauftrag zur Wettbewerbsbetreuung an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.

Wahl der Verfahrensart
Die drei rechtlich selbstständigen Wettbewerbe sollen als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. 

1. Stufe: Auswahl der Planungsbüros
In der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand von zu Verfahrensbeginn festgelegten Auswahlkriterien aus allen eingehenden Teilnahmeanträgen Planungsbüros für das Verhandlungsverfahren, der zweiten Verfahrensstufe, ausgewählt.

2. Stufe: Verhandlungsverfahren  
In der zweiten Stufe, dem Verhandlungsverfahren, geben die ausgewählten Planungsbüros Honorarangebote ab und stellen sich in Verhandlungsgesprächen vor.

Anhand der für das Verhandlungsverfahren zu Verfahrensbeginn festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (Wertungsmatrix) erfolgt dann eine Wertung der Angebote und der Präsentationen der Büros durch ein Auswahlgremium.

Dem Planungsbüro, das die höchste Punktzahl erreicht, wird der Auftrag der jeweiligen Fachdisziplin übertragen. Erst durch Planungen und Angaben der Fachplaner kann das Architekturbüro eine entsprechende Kostenberechnung für die gesamte Baumaßnahme vorlegen, dies ist auch eine unabdingbare Voraussetzung, um die Förderbescheide rechtzeitig stellen zu können.

Zeitplan
Aufgrund der durch die Vergabeverordnung verbindlich vorgegebenen Fristen ist für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 Monaten auszugehen. Mit diesem Beschluss des Stadtrates kann im Falle einer entsprechenden Beauftragung ohne größeren Zeitverzug die Umsetzung angegangen werden. Der geplante Terminablauf zum Verfahren ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Kosten
Die Honorarkosten für die Verfahrensbetreuung können noch nicht verlässlich beziffert werden, da hierzu noch kein definierter Leistungsumfang bestimmt und ein darauf fußendes Angebot abgegeben wurde. Die Verwaltung rechnete mit Kosten von mind. 25.000.- € (brutto) für die Wettbewerbsbetreuung zur Vergabe der drei genannten Fachdisziplinen. Sobald hierzu Klarheit besteht, wird der Stadtrat informiert.

Beschlussvorschlag

1. Statusbericht:

  1. Der aktuelle Statusbericht zum VgV-Verfahren zur Vergabe der Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen wird zur Kenntnis genommen.

  1. Dem Vorschlag der Verwaltung über die Zusammensetzung der Bewertungskommission zur Bewertung der Planungsteams im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt.

2. Einleiten des Vergabeverfahrens:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und zur Durchführung des VgV-Verfahrens werden Angebote bei geeigneten Büros angefragt und beauftragt.

  1. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

  1. Zudem wird die Verwaltung mit der Durchführung der EU-weiten Fachplanerauswahlverfahren beauftragt, um das Planungsteam um die notwendigen Fachplanern (Tragwerk, Elektro, Heizung-Lüftung-Sanitär) zu ergänzen.

  1. Entsprechend der Beschlussfassung werden weitere Mittel im Haushalt 2022 ff. eingeplant.   

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm führt aus, Magnus Peresson und er stehen diesem Projekt sehr skeptisch gegenüber. Besser wäre es sofort anzufangen und kein Geld für Planungen auszugeben.

Beschluss

1. Statusbericht:

  1. Der aktuelle Statusbericht zum VgV-Verfahren zur Vergabe der Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen wird zur Kenntnis genommen.

  1. Dem Vorschlag der Verwaltung über die Zusammensetzung der Bewertungskommission zur Bewertung der Planungsteams im Verhandlungsverfahren wird zugestimmt.

2. Einleiten des Vergabeverfahrens:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und zur Durchführung des VgV-Verfahrens werden Angebote bei geeigneten Büros angefragt und beauftragt.

  1. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

  1. Zudem wird die Verwaltung mit der Durchführung der EU-weiten Fachplanerauswahlverfahren beauftragt, um das Planungsteam um die notwendigen Fachplanern (Tragwerk, Elektro, Heizung-Lüftung-Sanitär) zu ergänzen.

  1. Entsprechend der Beschlussfassung werden weitere Mittel im Haushalt 2022 ff. eingeplant.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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13. Dach- und Fassadensanierung Augsburger Straße 15 in Füssen (Altbau) Berichterstattung über den Planungsfortschritt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. Januar 2021 den Beschluss gefasst, die Dach- und Fassadensanierung des ehemaligen Landratsamtes in der Augsburger Straße 15 zu realisieren. Die Sanierung im Bereich des Dachs und der Fassade ist erforderlich, um eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes sicherstellen zu können.

Auf der Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze des Bayerischen Staatsministeriums wurde Anfang Februar das Büro Pfanzelt Architekten aus Lechbruck beauftragt, die Dach- und Fassadensanierung zu planen. Zusätzlich wurde für die statischen Untersuchungen das Ingenieurbüro Schütz aus Kempten beauftragt.  

Für die Planungsleistungen Objektplanung mit Nebenkosten entstehen voraussichtliche Gesamtkosten (LPH 1-8) in Höhe von rd. 62.000 € und für die Tragwerksplanung voraussichtliche 12.000 €. Die Endabrechnung erfolgt entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf der Grundlage der Kostenberechnung. In Bezug auf die notwendige Planungs- und Kostensicherheit erfolgte die Beauftragung bereits im Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters stufenweise, zunächst wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.

Projektvorbereitungsphase
Im März 2021 wurde mit der Bestandsuntersuchung begonnen und im Zuge der ersten Untersuchungen festgestellt, dass nicht nur ein grundlegender Sanierungsbedarf besteht, sondern auch gravierende konstruktive Mängel bestehen.

Die Bauzustandserfassung/Schadensanalyse ergab ein komplexes Schadensbild der Fassade und des Daches. Dazu gehören Putzbereiche, Faschen, Laibungen, Fensterbänke, Fenster, Dachhaut bzw. Dachkonstruktion.

Zeit/ Kosten
Nach aktuellem Stand verzögert/ verlängert sich Projektlaufzeit um rd. ein Jahr gegenüber dem angedachten Terminablauf, mit Umsetzung in 2021. Zudem zeichnete sich im Laufe der konkreten Planungen ab, dass der festgelegte bzw. geschätzte Kostenrahmen von rd. 400.000 € nicht ausreichend sein wird. Der FB 31- Hochbau weist darauf hin, dass es sich bei den Kostenangaben um einen geschätzten Kostenrahmen handelte, der auf keiner Planung und keine Bestandsuntersuchungen basierte.

Verkehrssicherungspflicht
Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten, damit keine Gefahren für Dritte ausgehen, wird bis zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme vom FB 23 (Gebäudemanagement) gewährleistet. 

Fazit
Der Gesamtzustand ist noch nicht zu beurteilen, dies ist auch ein Grund für die zeitliche Verschiebung. Die umfangreiche Sanierung des Dachtragwerkes und die ggf. eingeschränkte Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten, sowie die ersten Erkenntnisse aus der Bestandsuntersuchung wirken sich voraussichtlich negativ auf die Baukosten aus. 
Details zur technischen Ausführungen (Regeldetails für die Fußpunkte, etc. pp) werden derzeit vom Ingenieurbüro Dr. Schütz erarbeitet und bilden die Grundlage für die Ermittlung der Kosten am Tragwerk und der Gesamtkostenschätzung.

Das endgültige Planungskonzept wird dem Stadtrat in der Planungsschärfe einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung voraussichtlich im Oktober/November zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig erfolgt eine Präsentation der Untersuchungs- und Planungsergebnisse mit einem fixierten Bauzeitenplan durch das Büro Pfanzelt Architekten aus Lechbruck.

altes LRA 1908-1910


altes LRA


Hinweis zum anstehenden Haushaltskonsolidierungsprogramm:

Aktuell bzw. in den letzten Jahren seit 2010 hat die Stadt Füssen dieses Gewerbeobjekt  mit insgesamt rund 660.000 € aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Füssen bezuschusst, d.h. der jährliche Zuschussbedarf dort betrug im Durchschnitt 60.000 €. Darin noch nicht berücksichtigt sind bisher in der Kameralistik noch nicht erfasste betriebswirtschaftliche Kosten wie Abschreibung und Verzinsung, Personal- und Verwaltungskostenanteile u.a. Seit 2010 hat die Stadt Füssen in dieses Gebäude knapp 1.350.000 € in dieses Mietobjekt investiert (v.a. Brandschutz, Sanitär, teilweise Barrierefreiheit usw.).

Angesicht des anstehenden Investitionsbedarfs wird der Zuschussbedarf in den nächsten Jahren erheblich steigen, wenn es nicht gelingt, die Mieteinnahmen anzupassen. Seitens der Verwaltung wird deshalb angesichts des Haushaltskonsolidierungsprogramms darauf hingewiesen, dass darüber nachgedacht werden sollte, dieses Objekt abzustoßen, bevor irgendwelche weiteren Sanierungen durchgeführt werden sollen. Im Vorgriff darauf bzw. als Beratungsgrundlage wird derzeit eine Wertermittlung erstellt.

Beschlussvorschlag

Der aktuelle Sachstand einschl. der Vergaben der erforderlichen freiberuflichen Leistungen an das Architekturbüro Pfanzelt architekten, Brandach 39d aus 86983 Lechbruck am See und dem Ingenieurbüro Dr. Schütz Ingenieure, An der Stadtmauer 13 aus 87435 Kempten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Sobald die statische Überprüfung und Untersuchung abgeschlossen ist und die daraus resultierenden Baumaßnahmen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Kosten bekannt sind, ist dem Stadtrat diese Angelegenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Objektes zu prüfen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Diskussionsverlauf

Simon Hartung bittet darüber nachzudenken, ob dieses Gebäude behalten werden sollte. 

Peter Hartl antwortet, die Untersuchung müsse trotzdem gemacht werden, dann könne entschieden werden, ob verkauft wird. 

Dr. Christoph Böhm fragt, warum man ein Gutachten brauche, wenn die Stadt wisse, dass der Dachstuhl marode ist. Könnte nicht ein Zimmerer das überprüfen. Dazu wurde darauf hingewiesen, dass die Details und insbesondere die notwendigen Maßnahmen daraus abgeleitet werden müssen.

Beschluss

Der aktuelle Sachstand einschl. der Vergaben der erforderlichen freiberuflichen Leistungen an das Architekturbüro Pfanzelt architekten, Brandach 39d aus 86983 Lechbruck am See und dem Ingenieurbüro Dr. Schütz Ingenieure, An der Stadtmauer 13 aus 87435 Kempten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Sobald die statische Überprüfung und Untersuchung abgeschlossen ist und die daraus resultierenden Baumaßnahmen sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Kosten bekannt sind, ist dem Stadtrat diese Angelegenheit zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch Möglichkeiten der wirtschaftlichen Verwertung des Objektes zu prüfen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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14. Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes; Organisation, Vorgehensweise und Zeitplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Schon im vergangenen Jahr hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der haushaltsrechtlichen Würdigung des vom damaligen Ferienausschuss am 21. April 2020 beschlossenen Haushaltsplan-Entwurfs die Genehmigung des Haushaltsplans nur unter der Maßgabe erteilt, dass 

  • der Rechtsaufsichtbehörde ist spätestens bis zum 01.12.2020 ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel 
    • der Ausgabenminderung, 
    • der Einnahmenverbesserung, 
    • des stetigen und konsequenten Schuldenabbaus 
und 
    • dem Defizitabbau bei den öffentlichen Einrichtungen
vorzulegen ist;
  • die im Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeiteten einzelnen Maßnahmen jeweils vom Stadtrat beschlussmäßig festzulegen und konsequent umzusetzen sind;
  • im Hinblick auf die bestehende Überschuldung der Stadt gegebenenfalls erzielte Veräußerungserlöse und erwirtschaftete Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung zu verwenden sind
und
  • dass die Auswirkungen der Haushaltssanierung jeweils fortlaufend in der Finanzplanung darzustellen sind.

Im Rahmen der Haushaltsberatung hat der Stadtrat sodann auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler dann die Aufstellung eines Programms zur Haushaltskonsolidierung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Maßnahmen inklusive Zeitplan auszuarbeiten und dem Gremium zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Darüber hinaus, so der Beschluss weiter,  soll das im Entwurf vorliegende Bauprogramm abschließend bearbeitet und mit entsprechenden Priorisierungen versehen bis spätestens Ende des Jahres verabschiedet werden.

Wenn dieser straffe Zeitplan eingehalten werden soll, gilt es nun umgehend das weitere Vorgehen insbesondere hinsichtlich der Organisation dieses Prozesses und der Zeitplanung festzulegen. Nähere Informationen und entsprechende Vorschläge dazu erfolgen im Rahmen der Beratung.

Hierzu wären vor allem folgende Fragen zu klären:

  • Soll eine externe Begleitung des Konsolidierungsprozesses erfolgen (z.B. durch Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fachbüro usw.)?
  • Wie wird das  „Konsolidierungsgremium“ politisch gebildet? Aus welchen Mitgliedern setzt sich dieses zusammen? Übernimmt diese Aufgaben der Rechnungsprüfungsausschuss, ergänzt um den Ersten Bürgermeister und Kämmerer – oder der Haupt-, Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss?
oder alternativer Vorschlag: 
Erster Bürgermeister, Zweiter Bürgermeister, Dritter Bürgermeister, jeweils ein „Vertreter“ der  drei im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Kämmerer
  • Die Verwaltung wird ihrerseits eigene Vorschläge erarbeiten und dem Stadtrat bzw. dem Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen; dieses besteht aus dem Bürgermeister, 4 Abteilungsleitern, Werkleiter und Tourismusdirektor
  • Soll eine Bürgerbeteiligung stattfinden, ggf. sogar durch themenbezogene Bürgerforen
Hinweis: In diesem Fall ist der durch Beschluss des Stadtrates gesteckte Zeitplan bis Ende des Jahres nicht zu halten!
  • und vor allem: WAS SIND DIE ZIELE DES KONSOLIDIERUNGSKONZEPTES?
    • Die Hauptziele des Konsolidierungskonzeptes könnten z.B. sein:
  • Keine weitere Nettoneuverschuldung der Stadt
  • Spürbarer Abbau der Verschuldung der Stadt
  • Deutliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades der kommunalen Einrichtungen (z.B. auch durch Optimierung der Bewirtschaftungskosten usw.)
  • Reduzierung der disponiblen freiwilligen Leitungen auf das unbedingt notwendige Maß vor dem Focus, die Standortbedingungen der Stadt Füssen nicht zu schwächen (z.B. Kultur, Freizeit & Tourismus)
  • Prüfung des kommunalen Vermögens auf deren weitere Notwendigkeit vor dem Hintergrund der kommunalen Aufgabenerfüllung und der Ertragssituation
  • Die Mindestzuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu schaffen
 
Wenn diese Fragen beantwortet sind, könnten der zeitliche Ablauf und die Organisation wie folgt erfolgen:

Diskussionsverlauf

Das Konsolidierungskonzept soll der Rechnungsprüfungsausschuss übernehmen. Anstelle von Martin Dopfer wird Nikolaus Schulte dort für die Fraktion Füssen-Land Mitglied sein. 

Peter Hartung würde eine externe Begleitung begrüßen. Das würde den Prozess beschleunigen.

Auch Ilona Deckwerth befürwortet die Hilfe. So könne besser getrennt werden, wo politische Entscheidungen und wo eigene Entscheidungen getroffen werden. 

Eine Ausschreibung sei erforderlich. Peter Hartl würde Angebote für eine Begleitung einholen, aber schon jetzt selbst angehen. 

Beschluss

Das Konsolidierungskonzept soll durch den Rechnungsprüfungsausschuss umgesetzt werden. Für die Fraktion von Füssen-Land tritt Nikolaus Schulte an die Stelle von Martin Dopfer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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15. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 15
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15.1. Umbau, Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Füssen; Abschluss einer Maßnahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 15.1

Sachverhalt

Per E-Mail vom 22. Juli 2021 teilt uns die Regierung von Schwaben auf Anfrage mit, dass die baufachliche Prüfung der Unterlagen des Zuwendungsantrages ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Von den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 51.434.000 €uro konnten dabei rund 40.038.000 Euro als zuweisungsfähig anerkannt werden. Wir können der Stadt Füssen für das Vorhaben einen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat abgestimmten Fördersatz von 60 % in Aussicht stellen. Daraus errechnet sich eine vorläufige Zuweisung von rund 24.023.000 Euro, die wir der Stadt Füssen noch unverbindlich in Aussicht stellen können.

Da wir mit der Baumaßnahme schon im Frühjahr 2022 mit den Abbrucharbeiten beginnen wollen und die Bauarbeiten noch im Herbst/Winter 2021/22 ausgeschrieben und vergeben werden sollen, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich. Zu deren Vorbereitung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1.        Vereinbarung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Diese Maßnahmenvereinbarung stellt noch nicht die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar.

2.        Baubeginn

Gefordert wird die verbindliche Mitteilung des Baubeginns, der für die Mitteleinplanung und –bindung nötig ist. Diesen werden wir (trotz der unsicheren Konjunktur- und vor allem Preisentwicklung) für Sommer 2022 mitteilen. Hierfür sind auch die Haushaltsmittel eingeplant. 
 
3.        Aktueller Finanzierungsplan 

Die aufgrund der erhöhten Förderung sich ändernde Finanzierung ist mittels eines aktualisierten Finanzierungsplans vorzulegen. Sie stellt sich aktuell wie folgt dar:

Maßnahme
Betrag in Euro
Bemerkungen
Voraussichtliche Brutto-Projektkosten
51.433.985
Lt. Kostenberechnung ARGE F64/KLING CONSULT
Voraussichtliche FAG-Förderung
24.000.000
(bei 60 %, beantragt wurden 65 %)
BEG-Förderung Energieeffizienz
8.500.000

Verbleibender Anteil der Stadt Füssen
19.000.000 

Zzgl. Index-Steigerung 
3.000.000 




4.        Baugenehmigung

Die Baugenehmigung liegt vor und wir nachgereicht.

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15.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 15.2

Sachverhalt

Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Weidach

Für die Kindertagesstätte wurden weitere Vergaben getätigt:

  • Die Spielsachen für die dortigen Kinder wurden bei der Firma Dusyma Kindergartenbedarf GmbH aus 73614 Schorndorf zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 27.912,53 € beschafft. Die Beschaffung wurde beschränkt ausgeschrieben. Eingegangen ist nur dieses einzige Angebot.
  • Für die Schlosserarbeiten wurden ein Nachtragsangebot erforderlich. Die Beauftragung für das Gewerk Schlosserarbeiten erfolgte schon im Februar 2020 zum Angebotspreis von 126.160,23 € an die Firma Langhof Metallbau GmbH & Co KG aus 87637 Seeg. Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass Leistungen, aus technischen Gründen zur Ausführung kommen müssen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbar und deshalb nicht im Leistungsverzeichnis enthalten waren.
Entsprechend den neuen Anforderungen wurden von der Fa. Langhof zwei Nachtragsangebote erstellt und vorgelegt. Die geprüften Nachtragsangebote der Fa. Langhof betragen 13.036,69 € inkl. 19% MwSt. Sie wurden entsprechend beauftragt. 

Neue Grabgebührenkalkulation beauftragt

Ergänzend zum Beschluss des Stadtrates vom 20. Oktober 2020 wurde die Firma Weiher-Friedhofsexperten zusätzlich auch mit der Kalkulation der Friedhofsgebühren einschl. der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs (Benutzungs- bzw. Bestattungssatzung und Gebührensatzung zur Bestattungssatzung) zum Gesamtpreis in Höhe von knapp 14.000 € beauftragt.

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15.3. Interview mit Stadtratsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 15.3

Sachverhalt

Das bereits geplante Interview mit Beppo Montuori und Simon Doser, das zuletzt coronabedingt verschoben worden war, ist nun für den 21. September 2021, und zwar ca. 1 ½ Stunden vor der Stadtratssitzung geplant. Bitte deshalb bereits um 15:30 Uhr im Haus Hopfensee sein.

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16. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 16

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. Juni 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. Juni 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung und Thomas Scheibel haben wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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17. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17
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17.1. Fahradweg Lechfall - Walderlebniszentrum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17.1

Sachverhalt

Nikolaus Schulte führt aus, der Fahrradweg Lechfall – Walderlebniszentrum keinen Streifen zur Abgrenzung zur Fahrbahn habe. Außerdem handle es sich um einen Kiesweg, der zum Parkplatz runter gefährlich ist. Könnte er nicht oben entlang geführt werden?

Thomas Schweiger vom Straßenbauamt antwortet, dass es sich hier um einen Radweg mit Zweirichtungsverkehr handle. Aus diesem Grund gehe es nicht. Herr Schweinberg soll einen entsprechenden Antrag an das Straßenbauamt stellen.

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17.2. Abt-Hafner-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17.2

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger lobt die Straßenbaumaßnahme Abt-Hafner-Straße. Die Kante sei für Radfahrer perfekt. 

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17.3. Kleine Skisprungschanze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17.3

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger fragt, welche Verträge bei der kleinen Schanze laufen und wie ihr Zustand ist. 

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17.4. Kemptener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17.4

Sachverhalt

Jürgen Doser berichtet, dass große Lkws die Bäume in der Kemptener Straße berühren. Die Bäume müssten geschnitten werden.

Weiterhin bemängelt er den Beschluss, die Grünstreifen nicht mehr zu mähen. Es sehe mittlerweile sehr schlimm aus. Wenn Hunde hineinmachen, könne der Kot nicht mehr herausgenommen werden. Außerdem liege etlicher Müll drin. Die Grünstreifen müssen unbedingt wieder gemäht werden. 

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17.5. Spiegel am Krankenhaus-Lechuferweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17.5

Sachverhalt

Anna-Verena Jahn bittet einen Spiegel in der Nähe des Krankenhauses bzw. Lechuferweges aufzustellen, da die Leute, die vom Lechuferweg hochschießen, nicht zu sehen sind. 

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17.6. Alatseestraße beim Gipsbruchweiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschliessend 17.6

Sachverhalt

Dr. Christoph Böhm führt aus, dass die sanierte Alatseestraße in Höhe des Gipsbruchweihers sehr schön geworden ist. Allerdings bemängelt, dass die Bäume zu dicht nebeneinander stehen.

Datenstand vom 21.09.2021 07:56 Uhr