Datum: 21.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:26 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung
2 Bürgerfragestunde
3 Sanierung, Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Füssen - Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule Füssen einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle und einer Tiefgarage; Vorstellung der Werkplanung einschl. geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf Grundlage der neuen BEG Förderung einschließlich deren Kosten; Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe des 1. Teils der Bauleistungen
4 Sanierung/Modernisierung der städtischen Wohnimmobilien; Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Schaffung von evtl. zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum
5 Abbruch des städtischen Gebäudes "Augsburger Straße 73" (sog. "Hirschvogel-Anwesen"); Sachstand und beabsichtigte bzw. notwendige Maßnahmen und Durchführungsbeschluss
6 Besetzung des Beirates für Klima, Umwelt, Natur- und Energie mit namentlich festgelegten Vertretern und Stellvertretern aus anerkannten Verbänden, Vereinen und Institutionen
7 Bekanntgaben und Informationen
7.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
8 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 27. Juli 2021
9 Anträge, Anfragen
9.1 Fangnetz Baseballer

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1. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Dr. Christoph Böhm beantragt zu Beginn der Sitzung, aufgrund der Fülle der Tagesordnung den TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung auf die nächste Stadtratssitzung (TOP 1 nö.) zu vertagen. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6 der nichtöffentlichen Sitzung wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6 der nichtöffentlichen Sitzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit abgelehnt!

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2. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen von Bürgern vor.

Erneuerung des Titels „Fairtrade-Stadt“

Frau Brenner überreicht Bürgermeister Eichstetter die Urkunde des Vereins Transfair, in der bestätigt wird, dass Füssen weitere zwei Jahre Fairtrade-Stadt ist. Der Titel wurde zum vierten Mal verliehen. Frau Brenner zählt einige Projekte, wie z.B. Füssen Schokolade, den Becher für Coffee to go , Babylätzchen usw., die in Füssen verwirklicht wurden, auf. Die Erich-Kästner-Schule stehe in den Startlöchern Fairtrade-Schule zu werden. 

Sie wünsche sich vom Stadtrat Beschlüsse zum Erhalt des Titels sowie faire Beschaffung durch die Verwaltung. Die Steuerungsgruppe sollte dem Stadtmarketing unterstellt werden und die Leitung somit bei der Stadt liegen. Fairtrade-Kommunen tragen zum Klimaschutz bei und erweitern auch das Tourismusangebot. Insgesamt wünschen sie sich mehr Sichtbarkeit, eine eigene Rubrik im „Blickpunkt Rathaus“ und mehr öffentliche Wahrnehmung. Außerdem wäre ein guter Beschluss, die Geschenkkörbe im Weltladen machen zu lassen, bzw. zumindest zwei Artikel von hier mit einzupacken. 

Abschließend weist sie auf einen neuen Kaffee mit Füssen-Foto und die bereits bekannte Füssen-Schokolade hin. 

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3. Sanierung, Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Füssen - Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule Füssen einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle und einer Tiefgarage; Vorstellung der Werkplanung einschl. geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf Grundlage der neuen BEG Förderung einschließlich deren Kosten; Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe des 1. Teils der Bauleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung wird das Planungsteam die Werkplanung einschl. geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf der Grundlage der neuen BEG-Förderung (anstelle der früheren KFW-Förderung) vorstellen und die Kostenentwicklung dazu erläutern. Anschließend ist vorgesehen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, das 1. Paket der Bauleistungen ausschreiben und vergeben zu dürfen (Ermächtigungsbeschluss).

Sanierung Grund- und Mittelschule: Vorstellung geplanter energetischer Änderungen am Gebäude auf Grundlage der neuen BEG Förderung einschließlich deren Kosten.

Gemäß Stadtratsbeschluss wurde für die zu sanierenden Bestandsbauten der KfW70-Standard festgelegt. Für sämtliche Neubauten wurde der KfW55-Standard festgelegt. Für die vorauss. zu erwartende KfW-Förderung wurden ca. brutto 1,9 Mio EUR prognostiziert. 

Mit dem 01.07.21 wurde die neue BEG-Förderung eingeführt, welche die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA unter einem Dach vereint. Die Förderung nach BEG generiert deutlich höhere Fördersummen als die ehemalige KfW-Förderung. Mit der vorhandenen Planung wird der EG70-Standard (ehemals KfW70) für die Sanierung bzw. EG55-Standard (ehemals KfW55) für den Neubau erreicht. Für die vorauss. zu erwartende BEG-Förderung werden ca. brutto 7,1 Mio EUR prognostiziert. 

Durch Erreichen eines höheren Dämmstandards im Bauteil Fußboden UG Bestand Mittelschule BT3 + BT4 sowie der Pfosten-Riegel-Fassade Neubau EG Mensa/Aula/Sporthalle kann der höhere EG55-Standard (ehemals KfW55) für die Sanierung bzw. EG40-Standard (ehemals KfW40) für den Neubau erreicht werden. Die prognostizierte BEG-Förderung würde sich durch die genannten Maßnahmen um ca. brutto 1,3 Mio EUR erhöhen, insgesamt ca. brutto 8,4 Mio EUR. Die für die Änderungen veranschlagten zusätzlichen Kosten belaufen sich auf brutto 183.760 EUR. Durch die Erhöhung des Dämmstandards werden nicht nur höhere Förderbeträge generiert, sondern auch die Qualität der Gebäudehülle verbessert sowie langfristig Energiekosten gesenkt.

Vorstellung der Werkplanung in Auszügen 

Dem Stadtrat soll der Fortschritt der Werkplanung berichtet werden.

Beschluss für Änderung Ausschreibungsterminplan

Die zuletzt beschlossene Terminplanung sieht vor, einen Großteil der Baumaßnahmen (u.a. Rohbaugewerke, HLS, Elektro, Außenanlagen...) jeweils in einem zusammenhängenden Los, über die gesamte Bauzeit von über 6 Jahren (5 Bauabschnitte) auszuschreiben. Hierdurch sollte für die Stadt Füssen größtmögliche Kostensicherheit erreicht werden. Aufgrund der Situation im Baugewerbe (Kostensteigerungen, Materialknappheit etc. ) wird die beschriebene Vorgehensweise sowohl von Verwaltungs- als auch Planerseite mittlerweile sehr kritisch betrachtet. Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund der langen Laufzeiten der Arbeiten teilweise sehr schwierig wird, wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse zu erzielen. Der Bauzeitenplan wird überarbeitet, die weiterhin geplanten 5 Bauabschnitte werden in 3 Maßnahmenpakete gebündelt. 

Analog dazu werden die 3 Maßnahmenpakete in 3 Ausschreibungspaketen zusammengefasst, um möglichst wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse zu erzielen. Die größtmögliche Kostensicherheit wird für den Bauherrn ebenfalls gewährleistet, da innerhalb der genannten Ausschreibungspakete jeweils ca. 75% der Baumaßnahmen vor dem jeweiligen Baubeginn vergeben werden. Durch die Überarbeitung und Optimierung von Bauzeitenplan und Ausschreibungsterminplan kann die Dauer der gesamten Baumaßnahmen um ca. 6 Monate verkürzt werden, und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme zu Beginn des Schuljahres 2028/29 erreicht werden.

Beschlussvorschlag

Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen des Gesamtauszahlungsbudgets und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, zunächst alle Aufträge des vorgestellten Maßnahmenpaketes 1 auf Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze nach § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Sollte das wirtschaftlichste Angebot um 20 % und mehr über der Kostenermittlung im bepreisten Leistungsverzeichnis liegen, obliegt die Entscheidung über die Beauftragung oder Nichtbeauftragung bzw. Aufhebung der Ausschreibung dem Stadtrat.

Der Stadtrat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die getroffenen Vergabeentscheidungen des Ersten Bürgermeisters informiert.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die auszugsweise vorgestellte, zusammen mit dem Schulbauausschuss erarbeitete Werkplanung zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Ebenfalls zugestimmt wird der vorgestellten, zum 1. Januar 2021 eingeführten BEG-Förderung für energieeffizienten Gebäude. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge zu stellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Bauzeit Änderungen der Förderrichtlinien mit Auswirkungen auf die BEG-Förderung möglich sind.  Schließlich wird auch zugestimmt, dass der höhere EG55-Standard (ehemals KfW55) für die Sanierung bzw. EG40-Standard (ehemals KfW40) für den Neubau erreicht werden soll. Die dafür voraussichtlich zusätzlich anfallenden Kosten werden zur Kenntnis genommen.

Zur Gewährleistung der sach- und fristgerechten Durchführung wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, im Rahmen des Gesamtauszahlungsbudgets und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, zunächst alle Aufträge des vorgestellten Maßnahmenpaketes 1 auf Grundlage der verbindlichen Vergabegrundsätze nach § 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Sollte das wirtschaftlichste Angebot um 20 % und mehr über der Kostenermittlung im bepreisten Leistungsverzeichnis liegen, obliegt die Entscheidung über die Beauftragung oder Nichtbeauftragung bzw. Aufhebung der Ausschreibung dem Stadtrat.

Der Stadtrat wird in der jeweils nächsten Sitzung über die getroffenen Vergabeentscheidungen des Ersten Bürgermeisters informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Sanierung/Modernisierung der städtischen Wohnimmobilien; Weiteres Vorgehen hinsichtlich der Schaffung von evtl. zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Stadt Füssen ist geprägt von einem bestehenden dringenden Bedarf nach zusätzlichen Wohnraum. Nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger händeringend und leider oft vergebens nach Wohnraum für die Familien bzw. für eine Ansiedlung suchen. Nein: Oft und gerade sind es Unternehmen, die nichts dringender brauchen, als verfügbaren Wohnraum für deren Beschäftigten und Mitarbeiter. Entsprechende An- und Nachfragen sind deshalb auf der Tagesordnung. 
 
Obwohl gerade in und um Füssen auf dem Wohnungssektor rege Tätigkeit herrscht, sind oft die dort angebotenen Wohnungen für die überwiegende Mehrheit der Wohnungssuchenden schlicht und einfach nicht bezahlbar. Deshalb ist es umso wichtiger, künftig auch wieder verstärkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 
 
Dies wiederum ist vor allem eine ganz wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand, und hier insbesondere auch der Stadt Füssen.  
 
Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates hat die Stadt Füssen bereits im Jahr 2016 die Architektengemeinschaft Harbich und Beck aus Füssen beauftragt, die städtischen Immobilien hinsichtlich des baulichen Zustandes, des Instandsetzungs- bzw. Sanierungsaufwandes einschl. der damit verbundenen Kosten zu untersuchen und zugleich notwendige Pflichtmaßnahmen genauso aufzuzeigen wie ggf. empfohlene Modernisierungsmaßnahmen. Neben dem Sanierungsaufwand wurde bei den Gebäuden zumindest teilweise auch aufgezeigt, welche Entwicklungsmöglichkeiten dort bestehen würden. Aufgrund dieser Untersuchungen geht es nun in den nächsten Schritten darum, festzulegen, wie mit diesen Liegenschaften umgegangen werden soll. Dazu gilt es, eine Reihe von Fragen zu beantworten: 
 
  • Kann und will die Stadt die städtischen Wohngebäude im Eigentum behalten und z.B. dort weiterhin sozialverträglichen Wohnraum anbieten? 
  • Welchen (energetischen) Standards sollen die Liegenschaften bei künftigen Maßnahmen (z.B. Sanierung) zugrunde gelegt werden? 
  • Wenn ja, wie sollen diese Liegenschaften saniert werden? Welcher Standard soll erreicht werden? Sollen nur die zwingend notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden oder sollen die Gebäude auf den heutigen Stand modernisiert werden. 
  • Soll das Angebot an Wohnraum beispielsweise durch Nachverdichtung erhöht werden? 
 
Allein die Untersuchung der städtischen Liegenschaften hat gezeigt, dass der notwendige, in den nächsten Jahren anfallende Sanierungsbedarf enorm ist. Wenn man dann noch die sinnvollen, den heutigen Standards entsprechenden Modernisierungsaufwand einbezieht, geht es hier immerhin um rund 10 Millionen Euro in den nächsten Jahren. Darin noch nicht enthalten sind mögliche Aufwendungen für die evtl. geplante bzw. in den genannten Untersuchungen angesprochene Erweiterung der Wohnanlagen um zusätzliche Wohnungen.

Aktueller Wohnungsbestand der Stadt Füssen:


Lfd. Nr. Wohnimmobilie 
Bemerkungen 
1. 
Floßergasse 2 
Leerstehend, komplett sanierungsbedürftig 
2. 
Oblisbergstr. 10, 12, 14 und 16 
2 Wohngebäude mit je 8 Wohneinheiten, d. h. insgesamt 16 Wohnungen 
3. 
Weidachstr. 2 
       Wohngebäude         mit         insgesamt         
Wohnungen 
4.
Weidachstr. 80
Wohnhaus, 4 Zimmer
5.1.
Ziegelwiesstr. 2, 4 und 6 
       Wohngebäude         mit         jeweils         
Wohneinheiten, insgesamt 9 Wohnungen 
5.2.
Ziegelwiesstr. 8 und 10 
2 Wohngebäude mit je 3 Wohneinheiten, d.h. insgesamt 6 Wohnungen 
5.3.
Ziegelwiesstr. 12 und 14 
2 Wohngebäude mit je 3 Wohneinheiten, d.h. insgesamt 6 Wohnungen 
5.4.
Ziegelwiesstr. 16 
1 Wohngebäude mit 6 Wohnungen 
6.
Mariahilfer Str. 33
1 Wohnung
7.
Florianstr. 4 FFW-Haus
1 Wohnung
8.
Lechhalde 3, Rathaus
3 Wohnungen
9.
Von-Freyberg-Str. 2
Vermietet an Lebenshilfe Ostallgäu e.V.
10.
Kemptner Str. 41
1 Doppelhaushälfte
11.
Schwedenweg 2
1 Wohnung (Weidach-Turnhalle)
12.
Spitalgasse 6 – 8
10 Wohnungen
13.
Höhenstr. 14, Haus Hopfensee
1 Wohnung
14.
Höhenstr. 12, KiGa Zwergenburg
1 Wohnung
15.
Schlagsteinweg 4
1 Doppelhaushälfte
16.
Seeweg 4, Dorfladen
2 Wohnungen
 
Insgesamt geht es damit um einen Wohnungsbestand von 70 Wohnungen. Hinzu kommen noch die 9 in der Floßergasse 22 derzeit in Planung befindlichen Wohnungen, die aus dem Realisierungswettbewerb resultieren.

Noch ausständig ist das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs „Modernisierung und bestandsorientierte Nachverdichtung Ziegelwies“ (Nrn. 5.1 – 5.4 der obigen Aufstellung). Ob und inwieweit sich daraus ggf. zusätzliche Wohnungen ergeben werden, bleibt noch abzuwarten. Ziel des Wettbewerbs war es jedenfalls konkret.

Finanzierungsmöglichkeiten prüfen!

Die beiden oben genannten Projekte Floßergasse und Ziegelwies wurden zumindest bisher (d.h. die konzeptionelle Vorbereitung in Form der Realisierungswettbewerbe) über das Kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern gefördert. Auch die Umsetzung selbst kann darüber gefördert werden.

Mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden dabei, selbst Wohnraum zu planen und zu bauen. Mit dem Programm sollen Wohngebäude gefördert werden, die langfristig nutzbar sind und dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen. Projekte mit deutlich abgesenkten Standards werden nicht angestrebt. 
 
Das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.  Es läuft aktuell zum 31. Dezember 2023 aus. In den Genuss der Förderung können Kommunen noch kommen, wenn diese bis zum genannten Termin einen Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn in den Händen haben. D.h. bis dahin müsste eine Planung mit belastbaren Kosten vorliegen.

Förderfähig sind sowohl Modernisierungen von bestehenden Wohnräumen aber auch der Neubau von Wohnungen. Die Förderung beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuwendung und 60 % als zinsverbilligtes Darlehen.

Weitere Fördermöglichkeiten bestehen für energetische Sanierungen/Modernisierungen

Im Rahmen des Klimaschutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.


Ergebnis der Untersuchungen

Von der Architektengemeinschaft Harbich und Beck wurden bei weitem nicht alle städtischen Wohnimmobilien untersucht. Vielmehr beschränkte sich diese auf die nachfolgend aufgeführten Immobilien. Nicht mehr aufgeführt sind die Anwesen „ehem. Lorchhaus“, das ja über eine umfassende Sanierung einem anderen, teils öffentlichen Zweck zugeführt werden soll (z.B. Allgäuer Heimatwerk) und die Wohngebäude in der Ziegelwiesstraße, wofür ja der bereits angesprochene Realisierungswettbewerb im Gange ist.

Zusammenfassend kann zu den untersuchten Gebäuden folgendes festgehalten werden:

  • Weidachstraße 2

Das Gebäude wurde 1990 komplett saniert und ist in einem guten Zustand. Mängel liegen bei ein paar Fenstern (Schimmelbildung) und im Dach vor, insbesondere bei den Gauben. Das gesamte Dach sollte saniert werden. 
 
Über den Eingang werden zwei Wohnungen im EG erschlossen. Eine barrierefreie Erschließung über den Hauseingang ist wirtschaftlich nicht möglich, theoretisch aber von der Gartenseite. Aufgrund der großzügigen Zimmerzuschnitte wäre ein barrierefreier Umbau möglich. 
 
Die fehlende Dämmung der untersten und obersten Decke muss laut EnEV ergänzt werden. Im Vorfeld sollte aber über die weitere Entwicklung des Gebäudes entschieden werden. 
 
Auf dem Grundstück kann auch zusätzlicher Wohnraum über den Ausbau des Dachbodens oder Anbauten geschaffen werden. Dies unter u.U. auch mit einem neuen Aufzug mit der Möglichkeit, barrierefreie Wohnungen über mehrere Ebenen schaffen zu können. Diese Option sollte planerisch und baurechtlich auf jeden Fall näher untersucht werden. Belange des Brandschutzes müssen dabei parallel untersucht werden, da Änderungen der Gebäudeklasse Auswirkungen auf die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Holzdecken und Holztreppen haben.

  • Oblisbergweg 10 – 16

Der Massivbau bringt eine gute Bausubstanz mit sich, Ertüchtigungen des Brandschutzes sind nur in geringem Umfang zu erwarten, müssen aber noch eigens geprüft werden. Die Stadt besitzt hier eine gute Immobilie. Je Eingang werden zwei Wohnungen im EG erschlossen. Eine barrierefreie Erschließung über den Hauseingang ist wirtschaftlich nicht möglich, theoretisch aber von der Gartenseite. Aufgrund der kleinen Zimmerzuschnitte – insbesondere Bäder – ist ein barrierefreier Umbau nur über eine Änderung der Grundrisse möglich. 
 
Die Liegenschaft eignet sich für eine Sanierung auch im höheren Qualitätssegment, daher sollte auch eine Dämmung der untersten und obersten Decke angestrebt werden. Auch eine komplette Sanierung der Elektrik und Haustechnik mit Zentralheizung wird dringend empfohlen. Ob auch ein Vollwärmeschutz und der Austausch der Balkone (Kältebrücken) wirtschaftlich sinnvoll ist, muss näher überprüft werden. 
 
Auch hier kann auf dem Grundstück auch zusätzlicher Wohnraum über eine Aufstockung oder Anbauten geschaffen werden. Dies unter u.U. auch mit einem neuen Aufzug mit der Möglichkeit, barrierefreie Wohnungen über mehrere Ebenen schaffen zu können. Diese Option sollte planerisch und baurechtlich auf jeden Fall näher untersucht werden.

Wie geht es mit den Gebäuden weiter?

Wenn zur Sicherstellung eines weiterhin bezahlbaren Wohnraums für die entsprechend darauf angewiesenen Bevölkerungsgruppen der kommunale Wohnungsbestand in den Händen der Stadt bleiben soll, wäre nun zu beraten und entscheiden, wie mit diesen Immobilien hinsichtlich des Gebäudezustand und/oder evtl. möglicher zusätzlicher Wohnräume (z.B. durch Erweiterung/Ausbau) umgegangen werden soll.

Vorrangig geht es darum, ob diese Gebäude im Bestand saniert und wenn ja, mit welchem Standard diese saniert werden sollen oder ob zusätzlich zur Sanierung auch versucht werden soll, die aufgezeigten Entwicklungsmöglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum zu nutzen.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Verwaltung mit den Objekten in der Floßergasse und der Ziegelwies eine Vielzahl von Projekten des bezahlbaren Wohnraums zu bearbeiten hat und deshalb auch die personellen Ressourcen diesbezüglich an ihre Grenzen stoßen. Deshalb gilt: Nur dann, wenn bei den Immobilien eine Förderung über das KommWFP angestrebt wird, sollten die Maßnahmen vorzeitig angegangen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt auch im Hinblick auf anstehende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen am Wohnungsbestand der Stadt Füssen festzuhalten, um dort bezahlbaren Wohnraum vor allem für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen. Im städtischen Wohnungsbestand besteht hierzu die Möglichkeit.

Um diesen Bestand wirtschaftlich und sparsam zu modernisieren und soweit möglich, sinnvoll und bau- und wohnungsrechtlich vertretbar auszubauen bzw. nachzuverdichten, wird die Verwaltung beauftragt, basierend auf der Untersuchung der Architektengemeinschaft Beck & Harbich ein Konzept zu erstellen, wie die Wohnungen instandgesetzt, saniert bzw. modernisiert und ggf. dort gleichzeitig zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Gegenstand der Prüfung soll vor allem auch sein, wie der Wohnungsbestand im Hinblick auf die Maßnahmen zur Klimaanpassung energetisch saniert werden kann.

Ziel dieser Maßnahmen soll sein, nach Möglichkeit noch Fördermöglichkeiten aus dem aktuell geltenden Kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) zu nutzen.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, Honorarangebote von Architektur- bzw. Ingenieurbüros für folgende Immobilieneinzuholen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen:

  • Oblisbergweg 10, 12, 14 und 16
  • Weidachstr. 2

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt auch im Hinblick auf anstehende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen am Wohnungsbestand der Stadt Füssen festzuhalten, um dort bezahlbaren Wohnraum vor allem für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen. Im städtischen Wohnungsbestand besteht hierzu die Möglichkeit.

Um diesen Bestand wirtschaftlich und sparsam zu modernisieren und soweit möglich, sinnvoll und bau- und wohnungsrechtlich vertretbar auszubauen bzw. nachzuverdichten, wird die Verwaltung beauftragt, basierend auf der Untersuchung der Architektengemeinschaft Beck & Harbich ein Konzept zu erstellen, wie die Wohnungen instandgesetzt, saniert bzw. modernisiert und ggf. dort gleichzeitig zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Gegenstand der Prüfung soll vor allem auch sein, wie der Wohnungsbestand im Hinblick auf die Maßnahmen zur Klimaanpassung energetisch saniert werden kann.

Ziel dieser Maßnahmen soll sein, nach Möglichkeit noch Fördermöglichkeiten aus dem aktuell geltenden Kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) zu nutzen.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, Honorarangebote von Architektur- bzw. Ingenieurbüros für folgende Immobilieneinzuholen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen:

  • Oblisbergweg 10, 12, 14 und 16
  • Weidachstr. 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Abbruch des städtischen Gebäudes "Augsburger Straße 73" (sog. "Hirschvogel-Anwesen"); Sachstand und beabsichtigte bzw. notwendige Maßnahmen und Durchführungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Stadt Füssen ist seit 2013 Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 1541 der Gemarkung Füssen (Augsburger Str. 73). Das Gebäude auf dem 6.791 m2 großen Grundstücks steht seit dem vergangenen Jahr leer. Der Mietvertrag des bis dahin dort eingemieteten Gewerbes, ein Kfz-Handwerksbetrieb, wurde wegen des baufälligen Zustandes des Gebäudes gekündigt. Etwaige Anfragen auf Anmietung seither aus den gleichen Gründen abgelehnt. 

Die dortigen Gebäude sind nicht nur baufällig, es sind auch – nicht unerhebliche -  Bodenbelastungen aus den Vornutzungen zu erwarten. Deshalb aber auch im Hinblick auf die geplante kurz- bzw. mittelfristige Nutzung des gesamten dortigen Areals sollte der Abriss und die Entsorgung nun zügig geschehen.

Im Stadtrat wurden bereits 200.000,00 € für den Abriss der Gebäude und die zu erwartenden Entsorgung in den Haushaltsplan-Entwurf für 2021 eingestellt. 

Die Verwaltung hat das Architekturbüro Martin + Brenner in Füssen mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Maßnahme, insbesondere der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses beauftragt.

Sofern der Stadtrat den Abbruch freigibt, sollte als nächsten die Beprobung der Flächen beauftragt werden, um ggf. festzustellen, ob und welche Bodenverunreinigungen vorliegen und wie diese ggf. in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde am Landratsamt Ostallgäu und dem Wasserwirtschaftsamt Kempten beseitigt werden können bzw. müssen.

Beschlussvorschlag

Aus Gründen der Verkehrssicherheit beschließt der Stadtrat der Stadt Füssen den Abbruch des Anwesens „Augsburger Straße 73“ und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Ausschreibung der Maßnahme einschl. der ggf. notwendigen Altlastenentsorgung.

Beschluss

Aus Gründen der Verkehrssicherheit beschließt der Stadtrat der Stadt Füssen den Abbruch des Anwesens „Augsburger Straße 73“ und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Ausschreibung der Maßnahme einschl. der ggf. notwendigen Altlastenentsorgung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Besetzung des Beirates für Klima, Umwelt, Natur- und Energie mit namentlich festgelegten Vertretern und Stellvertretern aus anerkannten Verbänden, Vereinen und Institutionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die beiden Vorsitzenden des Beirates für Klima, Umwelt, Natur und Energie beantragen die Besetzung dieses Beirates festzulegen. Im beiliegenden Antrag wird beantragt, zusätzlich zu den bereits gewählten Stadträten folgende Verbände, Vereine bzw. Institutionen in den Beirat zu berufen:

  • Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Ortsgruppe Füssen
  • Baumfreunde Füssen
  • Greenpeace e.V. Ortsgruppe Füssen
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V. – Ortsgruppe Füssen
  • Förderverein Nationalpark Ammergebirge e.V.
  • Tourismusverein Füssen e.V. – Arbeitsgruppe Klimaverbund Hotels 
  • Mittelschule Füssen
  • Realschule Füssen
  • Gymnasium Füssen
  • ….

Begründet wir dieser Antrag damit, dass die Erfahrungen aus dem Wirtschafts- und Marketingausschuss zeigen, dass der Stadtrat von der beratenden Vorarbeit eines Fachbeirates profitieren kann und sich auf dessen Expertise berufen kann. Ähnlich könnte es beim Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie sein. Die festgelegten Verbände, Vereine bzw. Institutionen können als vorberatendes Gremium ihre Expertise einbringen und dem Stadtrat einen beschlussvorschlag unterbreiten. Dies kann dem Stadtrat Zeit ersparen und er kann sich auf eine fundierte Beratung stützen.

Beschlussvorschlag

In den Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie werden zusätzlich zu den bereits gewählten Stadträten folgende Verbände, Vereine bzw. Institutionen berufen:

       Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Ortsgruppe Füssen
       Baumfreunde Füssen
       Greenpeace e.V. Ortsgruppe Füssen
       Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V. – Ortsgruppe Füssen
       Förderverein Nationalpark Ammergebirge e.V.
       Tourismusverein Füssen e.V. – Arbeitsgruppe Klimaverbund Hotels 
       Mittelschule Füssen
       Realschule Füssen
       Gymnasium Füssen
       ….

Jeder Verein Verband bzw. Institution entsendet jeweils einen Vertreter. 

Diskussionsverlauf

Der Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie sei sehr positiv zu sehen und müsse ein offenes Gremium bleiben und auch Gäste müssen dazu kommen dürfen. Die Erich-Kästner-Schule sollte noch mit aufgenommen werden. 

Peter Hartung bittet um Streichung des Fördervereins Nationalpark Ammergebirge e.V., da er nicht in der Gemarkung Füssen liege. 

Thomas Scheibel spricht sich dafür aus, das Jugendhaus mit aufzunehmen. Sie haben einen anderen Zugang zu den Jugendlichen. Evtl. könnte auch die Initiatoren von Fridays for future mal eingeladen werden. 

Andreas Eggensberger stellt nach kurzer Beratung den Antrag zur Geschäftsordnung gesondert darüber abzustimmen, ob der Förderverein Nationalpark Ammergebirge beim Klima und Umweltbeirat dabei sein soll. 

Angeregt wurde schließlich auch noch, auch das Jugendhaus themenbezogen mit in die Beiratsarbeit einzubinden.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass der Förderverein Nationalpark Ammergebirge ein Mitglied des Beirats für Klima, Umwelt, Natur und Energie werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Beschluss 2

In den Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie werden zusätzlich zu den bereits gewählten Stadträten folgende Verbände, Vereine bzw. Institutionen berufen:

       Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Ortsgruppe Füssen
       Baumfreunde Füssen
       Greenpeace e.V. Ortsgruppe Füssen
       Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e.V. – Ortsgruppe Füssen
       Förderverein Nationalpark Ammergebirge e.V.
       Tourismusverein Füssen e.V. – Arbeitsgruppe Klimaverbund Hotels 
       Füssener Schulen

Jeder Verein Verband bzw. Institution entsendet jeweils einen Vertreter. Der Beirat für Klima, Umwelt, Natur und Energie soll ein offenes Gremium sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 7
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7.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Planungsauftrag für die Architektenleistungen für neue Bauflächen in Weißensee und Eschach 

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung hat der Stadtrat das Architektur- und Städtebaubüro Dipl.-Ing. Franz Arnold in Memmingen mit der Erstellung von Bauleitplänen für mögliche Bauflächen in Weißensee – Oberkirch bzw. in Eschach beauftragt. Grundlage bildet dessen Honorarangebot vom 3. Mai 2021.

Ertüchtigung der Stauanlagen am Eschacher Weiher

Die Bauarbeiten für die Ertüchtigung der Stauanlagen am Eschacher Weiher wurde an die Firma Heinz Heer in Pfronten-Kappel mit einer Angebotssumme in Höhe von 234.250,48 Euro beauftragt.  Die Kostenberechnung des beauftragten Ingenieurbüros Mooser aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis lautete auf € 272.786,51 brutto. Sie wurde damit unterschritten. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit 135.000 € vom Wasserwirtschaftsamt bezuschusst.

Spielsachen für die Kindertagesstätte Weidach

Den Auftrag für die Lieferung der Spielsachen erhielt die Firma Dusyma Kindergartenbedarf GmbH, Haubersbronner Straße 40, 73614 Schorndorf, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 27.912,53 €. Die Kostenschätzung belief sich auf 25.500,96 Euro.  Auf die öffentliche Ausschreibung wurde nur dieses einzige Angebot abgegeben.

Friedhofsgebührenkalkulation beauftragt

Im Rahmen des Konzepts für den städtischen Waldfriedhof bzw. den Friedhof in Hopfen am See hat der Stadtrat die Firma Weiher-Friedhofsexperten zusätzlich auch mit der Kalkulation der Friedhofsgebühren einschl. der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs (Benutzungs- bzw. Bestattungssatzung und Gebührensatzung zur Bestattungssatzung) beauftragt.
 

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8. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 27. Juli 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 27. Juli 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 27. Juli 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 27. Juli 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 9
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9.1. Fangnetz Baseballer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam berichtet, dass in letzter Zeit immer wieder einmal Bälle übers Netz des Baseballplatzes auf den Hauptplatz des FC Füssen gefallen sind. Es wäre nicht auszudenken, wenn dort gerade ein Fußballspiel stattfinden würden. Er bittet dies zu überprüfen.

Datenstand vom 16.06.2022 07:50 Uhr