Datum: 19.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Fortschreibung des SeniorInnenpolitischen Gesamtkonzepts für die Stadt Füssen; Vorstellung durch die AfA - Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH
3 Einstellung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens Brand-Mühlbach in Weißensee
4 Ideen- und Realisierungswettbewerb Ziegelwies Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses
5 Dammsicherheit Ober-und Mittersee; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und ggfs. weitere Veranlassungen
6 Vorbereitende Untersuchungen für das ehemalige Hanfwerkeareal in Füssen
6.1 Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Billigung der Voruntersuchung einschl. der darin enthaltenen Projektziele und der angedachten Maßnahmen sowie Prioritäten
6.2 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "ehemaliges Hanfwerkeareal" und Erlass einer Sanierungssatzung
7 Bekanntgaben und Informationen
7.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
7.2 Kostenfeststellung zur Alatseestraße
7.3 Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte Zwergenburg
8 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 21. und 28. September 2021
9 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Frage Bürgerin 1 – Modellvorhaben klimaangepasster Wohnungsbau Ziegelwies

Die Bürgerin fragt nach, warum gerade die Ziegelwies für das Pilotprojekt ausgewählt wurde, wären nicht andere Stadtteile sinnvoller gewesen? Die Bewohner sehen Probleme mit der Verschattung. Außerdem werde durch die Verdichtung auch die Biodiversität in Frage gestellt.

Herr Hartl erklärt den Zuhörern, dass dieses Wohnviertel das größte Potenzial für die verschiedenen Kriterien erfüllt, wie klimaangepasstes Bauen, Sanierungsaufwand, Bedarf an zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum, Flächenverfügbarkeit, Bestandserhalt der Gebäude aber auch Innenverdichtung und vieles mehr. Momentan liegt nur der Wettbewerb vor, zum heutigen Tagesordnungspunkt kann ein dementsprechender Beschluss zur Beauftragung der Verhandlungen mit dem Wettbewerbssieger gefasst werden. Dann erst beginnt die konkrete Planung, in die sicherlich die einzelnen Bedenken und/oder Anregungen einfließen werden. Der Siegerbeitrag wird sicherlich nicht das finale Ergebnis sein.

Frage Bürger 2 – Modellvorhaben klimaangepasster Wohnungsbau Ziegelwies:

Der Bürger möchte wissen, ob hier ernsthaft Alternativen geprüft wurden. Bisher kamen keine Informationen an den Bürger. Die Struktur wird vollkommen verändert. Der Punkt sollte näher erläutert werden.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass der Stadtrat heute erst über das Pilotprojekt informiert wird. Der Wettbewerbssieger steht zwar fest, die weiteren Planungen werden sich auf die nächsten eineinhalb Jahre hinziehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden auf jeden Fall in die weiteren Planungen einbezogen bzw. vorab informiert. Erfreulich ist, so der Bürgermeister weiter, dass nun definitiv keine Gebäude abgerissen werden. Damit konnte schon mal eine der größten Befürchtungen der Anwohner ausgeräumt werden. Eine Nachverdichtung im mittleren Bereich, barrierefrei und nach den Klimaschutzkriterien wird favorisiert.

Bürger 2 hakt nochmals nach: Gibt es Alternativen zum jetzigen Plan? Er wünscht sich zudem eine Bürgerbeteiligung.

Bürgermeister Eichstetter erläutert, dass die Alternativen auf diversen Grundstücken geprüft wurden und auch weiterhin werden. Auch in der Ziegelwies wurden mit insgesamt 19 Wettbewerbsbeiträgen eine Vielzahl von baulichen Alternativen aufgezeigt. Die heutige Sitzung dient der Information an den Stadtrat. Die weiteren Schritte werden somit erst angestoßen. Die Mieter selber wurden zum Informationsabend bereits eingeladen und dementsprechend schon vor dem Stadtrat informiert.  Eine Bürgerinformation für die Anlieger der Ziegelwies wird es dann zum entsprechenden Zeitpunkt geben.  Wie bereits erwähnt, war der erste Schritt, die Auslobung des Wettbewerbs gewesen. Alle weiteren Planungen erfolgen in den nächsten Monaten.

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2. Fortschreibung des SeniorInnenpolitischen Gesamtkonzepts für die Stadt Füssen; Vorstellung durch die AfA - Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 3. März 2020 hat der Stadtrat beschlossen, das SeniorInnenpolitische Gesamtkonzept für die Stadt Füssen aus dem Jahre 2011 fortzuschreiben. Dieses Konzept dient seitdem für den SeniorInnenbeirat und die Stadt Füssen im Wesentlichen die Grundlage für die Seniorenarbeit, musste aber, da sich in der Zwischenzeit vieles geändert hat, fortgeschrieben werden.

Mit der Fortschreibung wurde wie damals bei der Erstfassung die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH in München beauftragt. 

Im Rahmen der Fortschreibung wurden die jeweiligen Maßnahmen der Handlungsfelder von 2011 in zweifacher Hinsicht überprüft: Welche Maßnahmen konnten (in Teilen) umgesetzt werden und welche neue Themenfelder bzw. Maßnahmen kommen hinzu.

Der Haupttteil des Berichts enthält Maßnahmenempfehlungen zu den einzelnen Handlungsfeldern. Dabei wurden die Ergebnisse aus den folgenden Erhebungen mit einbezogen:

  • Anlage 1: Ergebnisse der BürgerInnenbefragung ab 55 Jahren
  • Anlage 2: Darstellung des Bestands in der Stadt Füssen
  • Anlage 3: Ergebnisse aus den Workshops mit den ExpertInnen der Seniorenarbeit
  • Anlage 4: Pflegebedarfsprognose für die Stadt Füssen

Die jeweiligen Ergebnisse wurden von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung analysiert und in diesem Zusammenhang konnten Aussagen über die Umsetzung der Maßnahmen aus dem SeniorInnenpolitischen Gesamtkonzept von 2011 getroffen werden, ebenso wurden die bestehenden Maßnahmen weiterentwickelt bzw. neue Maßnahmen formuliert. Eine weitere Quelle waren dabei auch die Konzeption für LeNA oder Ergebnisse aus dem SeniorInnenpolitischen Gesamtkonezpt des Landkreises Ostallgäu.

Der Bericht gliedert sich in folgende Handlungsfelder:

  1. Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung und Mobilität
  2. Wohnen zu Hause
  3. Präventive Angebote
  4. Gesellschaftliche Teilhabe
  5. Bürgerschaftliches Engagement
  6. Unterstützung pflegender Angehöriger
  7. Pflege und Betreuung
  8. Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
  9. Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung
  10. Hospiz- und Palliativversorgung

Information zu den entwickelten Maßnahmen:

Vor dem Hintergrund der künftigen Maßnahmenumsetzung wurden den jeweiligen Handlungsempfehlungen Stellen oder Institutionen zugeordnet. Es wurde dabei insbesondere zwischen Maßnahmen unterschieden, die in der Verantwortung der Stadtverwaltung, Akteure der Seniorenarbeit oder des SeniorInnenbeirats liegen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Verabschiedung der Fortschreibung des SeniorInnenpolitischen Gesamtkonzepts für die Stadt Füssen in der vorliegenden Form.

Dieses Konzept dient als Richtlinie für die weitere und künftige Entwicklung und Tätigkeit für die Stadt Füssen.

Die Verwaltung ist angehalten, in privat-/öffentlichen Bereichen dies mit umzusetzen.

Sollten hierzu Maßnahmen erforderlich sein, welche mit finanziellen Mitteln behaftet sind, müssen diese in die Haushaltsberatungen zur Entscheidung eingebracht werden.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Dr. Martin Metzger möchte von Frau Preuß wissen, wie genau die Zahlen ermittelt wurden und wie groß der Einzugsbereich ist.

Frau Preuß, von der AfA – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung GmbH erklärt, dass die Zahlen vom Statistischen Landesamt erstellt wurden. Die Plätze werden nicht nur für Füssen errechnet. Die Stadt hat natürlich auch ein großes Einzugsgebiet der umliegenden Gemeinden. Die Nachfrage ist da, die Belegung wird dann dementsprechend auch über die Nachbarkommunen erfolgen.

Ilona Deckwerth bedankt sich bei Frau Preuß und der Verwaltung für die Ausarbeitung und Fortschreibung des SeniorInnenpolitischen Gesamtprojekts für die Stadt Füssen.

Christian Schneider informiert sich, in wieweit die Förderungen auch für Privatpersonen gelten.

Frau Preuß erwidert, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, wie z. B. für Vereine. Grundsätzlich muss es eine Rechtsform dafür geben.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Verabschiedung der Fortschreibung des SeniorInnenpolitischen Gesamtkonzepts für die Stadt Füssen in der vorliegenden Form.

Dieses Konzept dient als Richtlinie für die weitere und künftige Entwicklung und Tätigkeit für die Stadt Füssen.

Die Verwaltung ist angehalten, in privat-/öffentlichen Bereichen dies mit umzusetzen.

Sollten hierzu Maßnahmen erforderlich sein, welche mit finanziellen Mitteln behaftet sind, müssen diese in die Haushaltsberatungen zur Entscheidung eingebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Einstellung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens Brand-Mühlbach in Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nördlich des Stadtteils Brand existiert eine Pony- und Pferderanch welche Reitunterricht - teilweise mit heilpädagogischen Elementen - anbietet. Der Bestand weist in Teilen nicht die notwendigen Baugenehmigungen auf. Für die Zukunft waren verschiedene betriebliche Erweiterungen angedacht. Zudem sollte die bestehende Reitanlage neu angelegt werden. Eine bessere Ordnung der Baulichkeiten und der Parkierung sollte zudem erreicht werden. 

Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. 

Beschluss des Stadtrats vom 26.11.2019 (Aufstellungsbeschluss) 

A) Bebauungsplanaufstellung:
  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

B) Flächennutzungsplan-Änderung:
  1. Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Verfahren

In der Sitzung am 13.10.2020 wurde den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“, sowie der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 im öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 
Die Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen ist erfolgt; entsprechende Abwägungsvorschläge wurden ausgearbeitet. Eine Behandlung in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 06.07.2021 führte zu folgendem Beschluss:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt:
 
  1. Über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens soll in der Sitzung am 07.09.2021 entschieden werden. 
  2. Bis dahin soll seitens der Betriebsinhaberin ein reduzierter Bebauungsvorschlag, sowie eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsfläche vorgelegt werden. Im Bebauungsplan wird der bebaubare Bereich entsprechend enger gefasst. 
  3. In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist eine Vertragsstrafe für den Fall weiterer widerrechtlicher Ausführungen aufzunehmen. 
  4. Im Vertrag soll zudem die weiter zu treffende Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Füssen über das Areal aufgenommen werden. 

Trotz des relativ kurzen Zeitraumes wurden die in den Punkten 2 bis 4 formulierten Vorgaben vollständig erfüllt. 

Die dementsprechend angepasste Planung, für die nach längerem Abstimmungsprozess schließlich eine Ausgleichslösung erreicht wurde, die von der Naturschutzbehörde anerkannt wird, wurde erarbeitet und eine von der Vorhabenträgerin bereits unterzeichnete Fassung eines städtebaulichen Vertrages, der die beschlossenen Punkte enthält, liegt vor. 

Antrag der Wählergruppe Füssen-Land vom 07.09.2021 (Nr. 653)

Die Behandlung in der Sitzung am 07.09.2021 wurde vorbereitet. Zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes wurde seitens der Wählergruppe Füssen-Land der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, das Verfahren einzustellen. Dieser Antrag wurde mit 7:4 Stimmen befürwortet.

Aufgrund eines Antrags der Fraktion Freie Wähler vom 10.09.2021 fand eine rechtliche Überprüfung statt. Im Ergebnis handelte es sich nicht um einen Geschäftsordnungsantrag, sondern um einen Antrag zur Entscheidung in der Sache. Über diesen hätte nicht ohne Beratung der ganzen Angelegenheit abgestimmt werden dürfen. Der Beschluss ist damit rechtlich nicht haltbar. 

Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 19.09.2021 (Nr. 654)

Nach dem Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 19.09.2021 (Nr. 654) soll eine Beratung und Entscheidung über den Bebauungsplan im Stadtrat erfolgen. Dies ist auch deswegen notwendig weil der Antrag Nr. 653 der Wählergruppe Füssen-Land unter anderem zum Gegenstand hat, den Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 26.11.2019 aufzuheben. Auch wenn dem Ausschuss mittlerweile nach der Neufassung der Geschäftsordnung ebenfalls die Befugnis übertragen wurde, Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, kann einen Stadtratsbeschluss ebenfalls nur dieses Gremium aufheben.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag von Füssen-Land zu folgen: das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen.

Diskussionsverlauf

Vor der Abstimmung gab es eine allgemeine Diskussion zum eingereichten Antrag der Fraktion Füssen - Land.  Christian Schneider gibt zu Verstehen, dass sich bis heute nichts an der Gesamtsituation verändert hat. 

Christine Fröhlich erläuterte ausführlich, dass die Abwägungen viel diskutiert wurden. Es gab zudem mehrere Ortsbesichtigungen in den vergangenen Jahren, das Landratsamt Ostallgäu war immer mit eingebunden. Wir wollen kein neues Verfahren, wir sollten hier weiter planen, schließlich sind der Verwaltung dadurch auch schon hohe Planungskosten entstanden. Wir behalten die Planungssicherheit, die Ranch bleibt somit erhalten, die Schwarzbauten müssen aber abgebaut werden. 

Wolfgang Bader bestätigt, dass auf dem Areal wichtiges Quellmoor zerstört wurde.

Magnus Peresson regte an, dass sich die Fraktionen doch nochmals kurz beraten sollten um hier zu einem Ergebnis zu kommen. Er schlug dazu vor, eine kurze Sitzungspause zu Machen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter unterbrach daraufhin die Sitzung mit Zustimmung des Stadtrates für ca. 15 Minuten.

Auf entsprechenden Antrag beschloss der der Stadtrat, eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag von Füssen-Land zu folgen: das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Es stimmten folgende Mitglieder des Stadtrates für den Beschluss: Herr Hans-Jörg Adam Herr Wolfgang Bader Herr Dr. Christoph Böhm Frau Ilona Deckwerth Herr Martin Dopfer Herr Bernhard Eggensberger Herr Erich Nieberle Herr Christian Schneider Herr Nikolaus Schulte Es stimmten folgende Mitglieder des Stadtrates gegen den Beschluss: Frau Dr. Anna Derday Herr Jügen Doser Herr Maximilian Eichstetter Frau Nicole Eikmeier Frau Christine Fröhlich Herr Simon Hartung Frau Barbara Henle Fau Anna-Verena Jahn Herr Thomas Meiler Herr Dr. Martin Metzger Herr Magnus Peresson Herr Thomas Scheibel Herr Bastian Schuhwerk Herr Chrisotph Weisenbach Der Antrag von Füssen-Land ist damit abgelehnt!

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4. Ideen- und Realisierungswettbewerb Ziegelwies Vorstellung des Wettbewerbsergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 23.03.2021 erfolgte die Auslobung des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs für das Plangebiet Ziegelwiesstraße 2-16 in Füssen. Es sollten gemäß der Auslobung Architektenteams ausgewählt werden, die die Leistungen zur Objekt- und Freianlagenplanung gem. HOAI erbringen.

Mittlerweile wurde die zweite Stufe des europaweit ausgeschriebenen Wettbewerbs, mit der Preisgerichtssitzung am 16.09.2021 abgeschlossen. 

Die durch das Preisgericht festgelegten Preisträger werden dem Stadtrat am 19.10.2021 durch das Büro Oberpriller vorgestellt.  

Beschlussvorschlag

Die Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs Ziegelwies im VgV-Verfahren werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem 1. Preisträger in das Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung einzutreten und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln.  

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich möchte wissen, ob die Mieter in der Zeit des Umbaus in ihren Wohnungen bleiben können?

Peter Hartl kann dies nicht klar bejaen. Es kommt auf den Umfang der Umbauten an, manche Wohnungen müssen entkernt werden. Einzelne Wohnungen erhalten einen Anbau, diese können dann zur kurzfristigen Umsiedlung verwendet werden. Für die betroffenen Mieter besteht selbstverständlich ein Vorrecht der Wohnungsauswahl. Als erstes gibt es eine Bestandsaufnahme der Objekte, erst im Anschluss können hierzu auch Entscheidungen getroffen werden.

Dr. Christoph Böhm entgegnet, dass das Projekt seiner Meinung nach überall in der Stadt besser angelegt worden wäre, als in der Ziegelwies.  Durch diese Bauten wird der alte Kern mit seiner Struktur zerstört. Es sind auch nur 60 Parkplätze vorgesehen, aber 60 Wohnungen.  Bei der Stellplatznachweisung muss der Stadtrat tätig werden.  Er sieht das ganze Ensemble zerstört, vor allem die Gärten der Bewohner.

Magnus Peresson schlägt vor, heute keinen Beschluss zu fassen. Er möchte einen Termin mit den Bewohnern der Ziegelwies, LfD und den Projektplanern gemeinsam planen.


Nikolaus Schulte verwies auf die Vorgaben zur Planung. Diese gaben vor, verdichtet zu bauen, Gebäude haben Bestand und Tiefgaragen sollten entstehen. Der energetische Aspekt spielt eine Vorreiterrolle. Der Auslobungstext wurde schließlich lange genug ausgearbeitet und umgesetzt.

Beschluss

Die Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs Ziegelwies im VgV-Verfahren werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem 1. Preisträger in das Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung einzutreten und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern zu verhandeln.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Bernhard Eggensberger nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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5. Dammsicherheit Ober-und Mittersee; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und ggfs. weitere Veranlassungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In einem Schreiben vom 03.07.2018 war die Stadt Füssen vom Landratsamt Ostallgäu über Beanstandungen und fehlende Sicherheitsnachweise bezüglich der Stauanlagen am Ober- und Mittersee in Bad Faulenbach informiert und zur Erbringung der Unterlagen aufgefordert worden.

Am 05.04.2019 hatte daraufhin der Stadtrat die Beauftragung des Ingenieurbüros Mooser, Kaufbeuren zur Prüfung und Erstellung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen beschlossen, nachdem vom Wasserwirtschaftsamt mit Bescheid vom 26.03.2019 eine Zustimmung zum Vorzeitigen Baubeginn (hier: Untersuchungsbeginn) erteilt worden war. 


Diese Sicherheitstechnische Untersuchungen sind nun abgeschlossen. Ingenieur Hr. Konter vom Büro Mooser stellt in einer Präsentation die Ergebnisse und die zu ergreifenden Maßnahmen vor. 

Die Details sind dem Vortrag zu entnehmen, hier die Kurzzusammenfassung der Ergebnisse:

Beide Dammanlagen

Das Hochwasserstauziel kommt bei beiden Dämmen bereichsweise über der bestehenden Dammkrone zu liegen. Deshalb ist bei beiden Dammbauwerken eine geeignete Hochwasserentlastung nachzurüsten, über welche das Wasser im Hochwasserfall gezielt abgeleitet werden kann, ohne die Standsicherheit der Dammbauwerke zu gefährden.   

Ertüchtigungsmaßnahmen am Damm Obersee

Die rechnerische Dammstandsicherheit des Dammes zwischen Obersee und Mittersee ist für den Hochwasserfall auf der Luftseite im zentralen Bereich mit geringeren Dammbreiten nicht oder nur bedingt gegeben. Entsprechend sind hier aus ingenieurtechnischer Sicht Sanierungsmaßnahmen vorzusehen.   
 
Hierzu ist in den relevanten Bereichen der Böschungsfuß mittels Flussbausteinen / Schotterböden zu ergänzen. Die gut durchlässigen Böden erhöhen durch die guten Scherparameter des Materials die Standsicherheit des Dammes und wirken am „luftseitigen“ Böschungsfuß auch als Dränageprisma, welches die Sickerlinie im Damm nach unten drückt. Als Material für das Dränageprisma bzw. für die Ergänzung des Dammes ist grobkörniges, gut durchlässiges Kiesmaterial (z.B. Kies der Körnung 16/120 mm) zu verwenden.  
 
Ertüchtigungsmaßnahmen am Damm Mittersee 

Die Berechnungen haben hier aufgezeigt, dass eine Gefährdung des Dammbauwerkes nur für die wasserseitige Böschung bzw. für die hier angeordnete Ufermauer besteht, wenn es zu einer Entleerung des Mittersees kommt. Allerdings liegen insbesondere zur Gründung der Ufermauer derzeit keine belastbaren Aussagen vor.

Ob hier also Sanierungsmaßnahmen der Ufermauer erforderlich werden, sollte hier ggf. im Zuge der Erstellung der Hochwasserentlastung noch einmal überprüft werden. In diesem Zusam-menhang wäre dann insbesondere die Gründung der Ufermauer näher zu untersuchen (z.B. mit-tels Baggerschürfen) falls keine Bauwerksunterlagen vorliegen.
 
Ansonsten könnte hier zur Erhöhung der wasserseitigen Standsicherheit, welche nur für den Fall eines entleerten Sees maßgeblich wird, entweder eine Anschüttung an der Ufermauer vorgesehen werden oder wäre die Ufermauer mittels Ankern oder Erdnägeln in den Erdkörper des Dammbauwerkes rück zu verankern. 
 
Auf der Luftseite des Dammes Mittersee wurde zudem ein Bewuchs mit Strauchwerk und Bäumen festgestellt, was für ein technisches Bauwerk nicht zulässig ist. Aufgrund der Breite des bestehenden Dammbauwerkes und der damit zusammenhängenden hohen Gesamtstandsicherheit des Dammbauwerkes könnte dies toleriert werden.  Durch den Umsturz eines Baumes bzw. dessen Entwurzelung entsteht zwar ein Schaden an der luftseitigen Böschung, welcher aber nicht dazu führen wird, dass dadurch die Gesamt-standsicherheit des Dammes gefährdet wird.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die technische Instandsetzung der Stauanlagen Ober- und Mittersee auf Basis der Untersuchungsergebnisse und des Sanierungsvorschlags weiterzuverfolgen und die erforderlichen Schritte mit Stellung eines wasserwirtschaftlichen Zuwendungsantrags und Einholung von Planungsangeboten zu veranlassen.
  
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die Beauftragung des wirtschaftlichsten Planungsangebots als Stufenvertrag durchzuführen und das zuständige Gremium durch eine Bekanntgabe zu informieren.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson erkundigt sich bei Herrn Konter, ob über den Faulenbach wirklich so hohe Wassermengen anfließen, waren die Faulenbacher Seen doch einst eine Treppe und in den letzten tausend Jahren sei hier kein Hochwasser in diesem Ausmaß   gemessen worden.

Dipl.-Ing. Konter verwies auf die DIN-Normen und deren Vorschriften, zudem gebe es über 200 m³ Wasser, das hier abläuft.  Die gestiegene Regenmenge und ein Jahrhunderthochwasser muss immer berücksichtigt werden, das kann man schon an den momentanen Überflutungsgebieten klar erkennen.

Dr. Martin Metzger frägt nach einer Alternative zum Betonbau für die Dammstütze. Gibt es hier Möglichkeiten einer Begrünung?

Dipl.-Ing. Konter fügt auch hier hinzu, dass ein Bewuchs mit der Zeit modert und dies zu Folge hat, den Damm noch brüchiger zu machen.

Bevor über Begrünung gesprochen werde, müssen die Ingenieure den Damm genau untersuchen.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die technische Instandsetzung der Stauanlagen Ober- und Mittersee auf Basis der Untersuchungsergebnisse und des Sanierungsvorschlags weiterzuverfolgen und die erforderlichen Schritte mit Stellung eines wasserwirtschaftlichen Zuwendungsantrags und Einholung von Planungsangeboten zu veranlassen.
  
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, die Beauftragung des wirtschaftlichsten Planungsangebots als Stufenvertrag durchzuführen und das zuständige Gremium durch eine Bekanntgabe zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Barbara Henle, Bernhard Eggensberger und Thomas Scheibel haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Vorbereitende Untersuchungen für das ehemalige Hanfwerkeareal in Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 6
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6.1. Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Billigung der Voruntersuchung einschl. der darin enthaltenen Projektziele und der angedachten Maßnahmen sowie Prioritäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Die vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das ehemalige Hanfwerkeareal in Füssen wurden im Jahr 2020 fertiggestellt und waren am 28. Januar 2020 im Stadtrat erstmals vorgestellt und am 28. April 2020 in derselben Fassung grundsätzlich gebilligt worden. 

Vorausgegangen war am 17. Juli 2019 eine gemeinsame Besprechung zur inhaltlichen Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, dem Landratsamt Ostallgäu, dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, der Stadt Füssen und dem Planungsteam f64-Architekten sowie dem Büro Stadt-Raum-Planung. Da bei der Voruntersuchung ein Privatareal untersucht wird, gab es dazu auch umfangreiche Abstimmungen mit dem Eigentümer. In der Sitzung am 28. Januar 2020 wurde der damalige Stadtrat dazu entsprechend vorinformiert. 

Die Regierung von Schwaben hat sich zu dem Entwurfsstand vom 28.01.2020 bereits per E-Mail vom 11. Juli 2019 grundsätzlich positiv geäußert. 

Im Sommer 2021 wurde sodann im Baugesetzbuch hierfür vorgeschriebene Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Daraufhin sind einige Stellungnahmen und Anregungen eingegangen, die überwiegend bereits bekannte Inhalte zum Gegenstand haben. Die einzelnen Stellungnahmen werden derzeit zusammengestellt, gegen- und miteinander abgewogen und sollen im Laufe der Woche ins Ratsinformationssystem eingestellt werden. 

Im Rahmen der Sitzung geht es darum, die Stellungnahmen abzuwägen und zu billigen, die Voruntersuchungen der ehemaligen Hanfwerke an sich abschließend zu billigen und die darin aufgestellten bzw. angedachten Projektziele und die Maßnahmen zu beschließen. 

Zu den Fragen bzw. Themen des Denkmalschutzes fanden bereits zwischen dem Eigentümer, der Stadt und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde Gespräche statt. Deren Stellungnahmen finden Sie in der Abwägungstabelle (im Laufe der kommenden Woche).

Ein wichtiger und ganz maßgeblicher Teil für die künftige Nutzung des Hanfwerkeareals wird die Zufahrtsituation darstellen. Dazu gibt es Aussagen in der „Feinuntersuchung Theresienbrücke“, deren Stand im September 2020 im Stadtrat vorgestellt wurde, und aus der fachlichen Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Kempten, die Sie sodann in der Abwägungstabelle genauso finden werden wie alle weiteren Stellungnahmen zu den verschiedenen Themengebieten (z.B. wasserwirtschaftliche, denkmalschutzfachliche Belange usw.).

Aufgrund städtebaulicher Missstände im Hanfwerkeareal“ wird der Stadt Füssen in den vorbereitenden Untersuchungen (VU) empfohlen, das „Ehemalige Hanfwerkeareal“ als Sanierungsgebiet durch Satzung zu beschließen (vereinfachtes Verfahren ohne Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156a BauGB). 

Dazu ist im nächsten Tagesordnungspunkt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehemaliges Hanfwerkeareal“ vorgesehen.

Im Weiteren wäre als einer der nächsten Schritte nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal angedacht. Natürlich kann dieser Schritt und auch die beschriebenen Maßnahmen in der VU nur in enger Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer und im Einvernehmen mit diesem erfolgen. 

Die Regierung von Schwaben hat die kommende Bauleitplanung bereits in ihr Raum-ordnungsprogramm aufgenommen.

Weitere vorbereitende Maßnahmen dann der Abschluss der städtebaulichen Verträge (z.B. Kostenübernahmevertrag und Durchführungsvertrag z.B. mit Vereinbarungen u.a. zur baulichen Entwicklung, öffentlicher Funktionen auf dem Areal, Durchwegung 'privater Flächen', Mobilitätskonzept usw.) sein.

Beschlussvorschlag

Unter Berücksichtigung der in der beiliegenden Zusammenstellung der Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange (TöB) gefassten Einzelbeschlüsse beschließt der Stadtrat die vom Stadtplanungsbüro StadtRaumPlanung in München und dem Büro f64-Architekten in Kempten erstellten ‚Vorbereitenden Untersuchungen – Areal der ehemaligen Hanfwerke Füssen‘, aus dem Jahr 2020 mit den darin enthaltenen grundlegenden Zielen und Maßnahmen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Eigentümer des Areals über die in den Voruntersuchungen aufgezeigte und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten weiteren Vorgehensweise, wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Aufstellung der notwendigen städtebaulichen Verträge dazu, ins Benehmen zu setzen. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm stellt fest, dass das LfD dem Besitzer eine Frist gesetzt hatte, den Kanal wieder zu öffnen, die Öffnung jedoch bis heute nicht erfolgt ist. Er erkundigt sich nach dem Grund des Nichteinhaltens.

Peter Hartl erklärt, dass dies eine Angelegenheit des Landratsamtes sei, dass noch einige Gespräche mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz anstehen. Durch eine Bauleitplanung möchte man der Fa. Glass die Möglichkeit geben, zielführend zu planen. Daraus müsse sich dann auch ergeben, ob und ggf. wie der ehemalige Mühlkanal wieder freigelegt werden muss. Die Behörde hat dem Unternehmen ein Zeitfenster eingerichtet. 

Beschluss

Unter Berücksichtigung der in der beiliegenden Zusammenstellung der Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange (TöB) gefassten Einzelbeschlüsse beschließt der Stadtrat die vom Stadtplanungsbüro StadtRaumPlanung in München und dem Büro f64-Architekten in Kempten erstellten ‚Vorbereitenden Untersuchungen – Areal der ehemaligen Hanfwerke Füssen‘, aus dem Jahr 2020 mit den darin enthaltenen grundlegenden Zielen und Maßnahmen.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Eigentümer des Areals über die in den Voruntersuchungen aufgezeigte und mit der Regierung von Schwaben abgestimmten weiteren Vorgehensweise, wie die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Aufstellung der notwendigen städtebaulichen Verträge dazu, ins Benehmen zu setzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne Bernhard Eggensberger

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6.2. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "ehemaliges Hanfwerkeareal" und Erlass einer Sanierungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zunächst auf die vorherige Beratung und Billigung der Vorbereitungen Untersuchungen für das „Ehemalige Hanfwerkeareal“ verwiesen. Sie ist in Füssen ist auch die Empfehlung, für dieses ein förmliches Sanierungsgebiet festzulegen und eine Sanierungssatzung zu beschließen.

Das ehemals industriell genutzte Gelände der früheren Hanfwerke soll als innerstädtisches Quartier entwickelt werden. Im Jahr 2019 wurde deshalb für den Bereich eine Vorbereitende  Untersuchung erarbeitet. Hier werden die städtebaulichen Mängel erhoben und Ziele zur Entwicklung der Fläche dargestellt. Die Ziele der Vorbereitenden Untersuchungen wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossen.

Städtebauliche Ziele im Sanierungsgebiet

Verschiedene städtebauliche Mängel machen eine Aufstellung des Sanierungsgebietes erforderlich. Die städtebaulichen Mängel sind in der Vorbereitenden Untersuchung im Einzelnen dargestellt. Zusammenfassend wurden folgende Ziele zur städtebaulichen Entwicklung festgelegt:

Nutzungen

  • Erhalt der bestehenden Nutzungsmischung auf dem Areal und Ergänzung des Nutzungsangebots durch Dienstleistungen, Wohnen sowie Kultur, Gastronomie und Veranstaltungsflächen. Vor allem Anordnung von Angeboten und Nutzungen, die einen starken räumlichen und ggf. inhaltlichen Bezug zur Altstadt haben.

  • Ermöglichen eines flexiblen und differenzierten Wohnraumangebots auf dem Areal zur Ergänzung des städtischen Wohnungsbestandes. Anordnung der Wohnflächen vorrangig im nördlichen, bezüglich Immissionen und Belichtung unproblematischen Abschnitt des Planungsgebiets.

  • Prüfung der Ansiedlung eines kleinflächigen Lebensmittelhandels. 

  • Entwicklung von Konzepten mit reduziertem Pkw-Verkehr.

Baulicher  Bestand

Erhalt bzw. Ergänzung der für die historische Industriearchitektur typischen Zeilenbauten in ihrer Proportion und städtebaulichen Ausprägung. Prüfen eines möglichen Erhalts und Sanierung von Teilen der vorhandenen Zeilenbauten und der für den Standort typischen Nebenbauwerke. Prüfung baulicher Ergänzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der ortsbildprägenden landschaftlichen und städtebaulichen Struktur bei baulichen Ergänzungen. Weiterführen der für die Industriearchitektur des frühen 20. Jahrhunderts typischen Bauweise.

Freiraum

  • Stärkung der stadträumlichen sowie fuß- und radverkehrlichen Anbindung zwischen Altstadt, Planungsgebiet und Lechfall. Schaffen einer öffentlich nutzbaren Promenade  entlang des Lechs mit Anbinden an das bestehende  Wegenetz.

  • Stärkung der landschaftlichen und topografischen Besonderheit bei der Gestaltung der Freibereiche. 

  • Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestandes in den Uferbereichen entlang des Lechs sowie am Hang zur B17. Sichtbarmachung der historischen Verläufe von Mühl und Fabrikkanal im Gelände, falls erforderlich und unter der Voraussetzung dass dieser auch mit Wasser gefüllt werden kann. Andernfalls nur durch örtlich anzubringende Dokumentation

  • Berücksichtigung des Charakters der historischen Bauweise und Nutzung in der Gestaltung der Freibereiche, Zonierung der Freibereiche entsprechend den unterschiedlichen Nutzungen.

Verkehr

  • Entwicklung eines Erschließungskonzepts, das die räumlichen Gegebenheiten des Planungsgebiets sowie die verkehrlichen und denkmalpflegerischen Belange im Zufahrtsbereich von der Bundesstraße berücksichtigt.

  • Ordnen des ruhenden Verkehrs innerhalb der räumlichen Gegebenheiten des Planungsgebiets.

  • Reduzierung des Stellplatzschlüssels im Untersuchungsgebiet. Entwicklung übergeordneter Parkierungskonzepte für Bereiche außerhalb des Untersuchungsgebiets.

  • Stärkung der ÖPNV-Anbindung, Entwicklung alternativer Mobilitätskonzepte und Prüfung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Mobilität ohne eigenes Auto.

Ein Sanierungsgebiet wird als Satzung förmlich festgelegt, wenn die Sanierung notwendig ist und im öffentlichen Interesse liegt. Die Notwendigkeit wird mit den VU nachgewiesen. Das Sanierungs-gebiet muss sich nicht mit dem Untersuchungsgebiet der VU decken.  Das dort vorgeschlagene Sanierungsgebiet umfasst demnach ein Gebiet von ca. 6,25 ha. Es soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und gestaltet werden.

Die rechtliche Wirkung der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets zeigt sich in der Mög-lichkeit der Anwendung der Vorschriften des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bis 164b BauGB) im Sanierungsgebiet. Bei den Vorschriften über städtebauliche Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um ein sachlich, räumlich und zeitlich begrenztes Sonderrecht.

Mit dem Erlass der Sanierungssatzung beginnt die eigentliche Durchführungsphase der Sanierung. Die Stadt übernimmt hiermit eine gesteigerte Verantwortung für deren Ablauf, vor allem die Verpflichtung zur zügigen Durchführung.

Mit dem Beschluss der Sanierungssatzung entscheidet die Stadt auch darüber, ob sie die Sanierung im umfassenden Verfahren (Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a) oder im vereinfachten Verfahren (ohne Anwendung dieser Vorschriften) durchführen wird. 

Der Unterschied des vereinfachten zum umfassenden Sanierungsverfahren besteht im Aus-schluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB:

  • Preisprüfung bei privaten Rechtsgeschäften § 153 Abs. 2 BauGB,
  • Bemessung des Kaufpreises beim Erwerb von Grundstücken durch die Stadt § 153 Abs. 3 BauGB und deren Veräußerung zum sanierungsbedingten Neuordnungswert § 153 Abs. 4 BauGB,
  • Erhebung und Bemessung des Ausgleichsbetrags § 154 BauGB.

Nach den Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB haben die Eigentümer für die ausschließlich durch die Sanierung verursachten Bodenwertsteigerungen ihrer Grundstücke einen entsprechenden Ausgleichsbetrag an die Stadt zu zahlen. Grundstücksgeschäfte unterliegen zudem in diesem Umfang einer Kontrolle und Wertbegrenzung. Im Gegenzug entfallen insoweit Erschließungsbeiträge. Ein eventuell erzielter Einnahmeüberschuss bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ist von der Stadt an die Grundstücks-eigentümer im Sanierungsgebiet zu verteilen.

Die Wahl des Sanierungsverfahrens ist gemäß der Sachlage der städtebaulichen Situation zunehmen. Das vereinfachte Verfahren ist dann zu wählen, wenn das umfassende Verfahren für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung der Sanierung voraussichtlich nicht erschwert wird. Im Rahmen der Wahl des Sanierungsverfahrens verfügt die Stadt über einen Beurteilungsspielraum.

Bei der Wahl des Sanierungsverfahrens ist insbesondere zu beachten:

  • die konkrete städtebauliche Situation im Sanierungsgebiet,
  • die angestrebten Ziele der Sanierung und damit die voraussichtlichen Maßnahmen und die beabsichtigte Entwicklung im Sanierungsgebiet,
  • die Durchführung der Sanierung
  • und die erwarteten Auswirkungen auf die Bodenpreise.

Maßgebliche Grundlage der Sanierungswahl ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Sanierungssatzung.

Das Sanierungsgebiet „Hanfwerkeareal" soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Vorschriften des § 144 Abs. 1 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben finden Anwendung, die Vorschriften  des § 144 Abs. 2 über Rechtsvorschriften finden keine Anwendung.

Verschiedene Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände werden auf privaten Grundstücken erfolgen. Mit der Festlegung einer Genehmigungspflicht für Vorhaben, die der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen behält sich die Stadt eine Einflussnahme auch bei privaten Vorhaben vor und erhält damit die Möglichkeit, die städtebauliche Entwicklung der Flächen im Sanierungsgebiet steuernd und beratend zu begleiten.

Modernisierungen, Instandsetzungen und Freiraumgestaltungen sind von dem Grundstückseigentümer selbst durchzuführen, wobei eine entsprechende Anreizförderung (z. B. kommunales Förderprogramm) diese Maßnahmen unterstützen kann.

Insgesamt beabsichtigen die Maßnahmen der Stadt Füssen initiierend und steuernd die im Sanierungsgebiet bestehenden wirtschaftlichen, historischen und funktionalen Potentiale zu unter-stützen.

Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften ist somit weder erforderlich noch würde die Durchführung der Sanierung durch sie voraussichtlich erleichtert werden. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften §§ 152 – 156a BauGB wird deshalb ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Auf der Grundlage der vorliegenden städtebaulichen Planung kann nun die Durchführung der Ordnungs- und Baumaßnahmen erfolgen.

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass bei einem umfassenden Sanierungsbedarf unter den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) die Möglichkeit besteht, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können (§§ 7h, 10f und 11a EStG). Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bezuschussung oder eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Füssen, der vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen werden muss.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt das im beiliegenden Lageplan abgegrenzte Gebiet als Sanierungsgebiet nach § 143 BauGB. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Im Weiteren beschließt der Stadtrat der Stadt Füssen für dieses Sanierungsgebiet die beiliegende Sanierungssatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt das im beiliegenden Lageplan abgegrenzte Gebiet als Sanierungsgebiet nach § 143 BauGB. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Im Weiteren beschließt der Stadtrat der Stadt Füssen für dieses Sanierungsgebiet die beiliegende Sanierungssatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne Stadtrat Berhard Eggensberger

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7. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 7
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7.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Ingenieurleistungen für den Radweglückenschluss in der Kemptner Straße

Mit den Ingenieurleistungen für den vom Stadtrat beschlossenen Radweglückenschluss in der Kemptner Straße (Nordseite vom Festplatz bis zum Autohaus Heuberger GmbH) wurde das Ingenieurbüro Klinger in Dietmannsried beauftragt.  Beauftragt werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 – 3 (d.h. bis zur Entwurfsplanung, mit der dann die entsprechenden Zuwendungsanträge gestellt werden können). Die weiteren Leistungen werden erst dann beauftragt, sobald die Förderzusage erteilt wurde. Die komplette Auftragssumme für alle Leistungsphasen beträgt vorläufig 38.000 €. Insgesamt lagen drei Angebote vor.

Planungsleistungen für Kindertagesstätte und pastorales Begegnungszentrum St. Gabriel

Der Stadtrat hat für die weitere Umsetzung des Neubaus des Kindergartens St. Gabriel und eines pastoralen Begegnungszentrums in Füssen West das Architekturbüro Harris+Kurrle sowie für die Frei- und Verkehrsanlagen das Büro Jetter Landschaftsarchitekten für die jeweiligen Objektplanungen für die Leistungsphase 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) beauftragt. Damit erfolgt nun die Entwurfsplanung des aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb hervorgegangenen Siegerbeitrages. Das vorläufige Honorar für die Leistungsphasen 2 und 3 beläuft sich auf rund 425.000 € gesamt. Die Kirchenstiftung beteiligt sich mit rund der Hälfte an den Kosten.

Vergabe von Projektsteuerleistungen

Für die umfangreichen und gewerke- und bauherrenübergreifenden Planungen für die Kindertagesstätte mit pastoralem Begegnungszentrum St. Gabriel im Füssener Westen und den Zentralen Omnibusbahnhof mit Von-Freyberg-Park hat der Stadtrat jeweils Projektsteuerungsleistungen beauftragt. Der Auftrag für beide Maßnahmen ging an das Büro EDR in Kempten. Die Auftragssumme für die Kindertagesstätte mit pastoralem Begegnungszentrum beträgt vorläufig 95.319 €, die für den ZOB/Von-Freyberg-Park 52.955 €.

Ersatzbeschaffungen für den Fuhrpark des städtischen Bauhofes

Im Fuhrpark des Bauhofes ist ein Unimog 1400 im Einsatz. Das Fahrzeug ist in die Jahre gekommen und aufgrund der Alterserscheinungen und bestehenden Mängel nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Der Stadtrat hat dazu in der letzten Sitzung der Ersatzbeschaffung eines Fendt 314 Vario mit Streugerät von der Firma BayWa aus Marktoberdorf für 133.000 € netto zugestimmt. Insgesamt lagen drei Angebote vor.

Des Weiteren ist ein Großflächenmäher John Deere 1445 im Einsatz. Das Fahrzeug wird aktuell für das Mähen der städtischen Flächen und Liegenschaften eingesetzt. Es werden ca. 40 Hektar mit diesem Rasenmäher gepflegt Der Mäher zeigt starke Alterserscheinungen, die hohen Wartungs- und Betriebskosten sowie die bestehenden Mängel zwingen zu einem Austausch. Der Stadtrat hat dem Austausch durch einen Amazone Profihopper 1500 bei der BayWa AG in Marktoberdorf für 64.216,86 € netto in der letzten Sitzung zugestimmt. 
Der bestehende Großflächenmäher John Deere 1445 wird über Zoll-Auktion verkauft. In dem Zuge werden ebenfalls die Altfahrzeuge Hansa und der ehemalige Traktor der Schulen über die Plattform Zoll-Auktion versteigert.

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7.2. Kostenfeststellung zur Alatseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Die Erneuerung bzw. teilweise Verlegung der Alatseestraße (auf Höhe des Gipsbruchweihers) ist mittlerweile bautechnisch fertiggestellt, abgenommen und kostenmäßig abgerechnet.


Die Schlussrechnung der beauftragten Firma Geiger schließt für den Straßenbau mit den Arbeiten für Wasserleitungen, welche Quell- und Brunnenleitungen betrifft, mit 342.341,09 €. Die Auftragssumme laut Ausschreibung lag bei 359.039,15 €.

Über den Auftrag bzw. die Schlussrechnung wurde zudem die Instandsetzung des Fußweges vom Fischhausweg zur Sprungschanze mit abgewickelt bzw. abgerechnet.

Insgesamt beliefen sich die Kosten für diese Maßnahme damit auf 433.549,23 Euro. Darin enthalten sind neben den Bauleistungen auch die gesamten Baunebenkosten (z.B. Ingenieur-, Vermessungsleistungen, geologischen Untersuchungen, Feldversuche, Echolotvermessung, FFH-Prüfung usw).

Aus dem diesjährigen Haushaltsansatz werden somit rund 80.000 € nicht verbraucht und können dem allgemeinen Haushalt zurückgegeben werden.

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7.3. Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte Zwergenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

In der Sitzung am 28. September 2021 hat der Stadtrat unter TOP 6 die Gebührenanpassung für die Kindertagesstätte Zwergenburg vorbehaltlich der noch durchzuführenden Beteiligung der Elternbeiräte beschlossen.  Entsprechend dem Beschluss wurde der Elternbeirat mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 über die beabsichtigte und vom Stadtrat beschlossene Gebührenerhebung und die damit verbundene Gebührensatzung informiert. Das Inkrafttreten wurde darin zum 1. Januar 2022 mitgeteilt. Die Beschlussbuchauszüge und die beiden Satzungen wurden dem Elternbeirat zur Kenntnis gegeben.

Daraufhin hat der Elternbeirat zur beschlossenen Gebührenerhöhung mit Schreiben vom 8. Oktober 2021 Stellung genommen. Zum Haushaltsdefizit wies dieser darauf hin, dass dieses ggf. im Jahr 2020 pandemiebedingt tatsächlich etwas höher gewesen sein kann, weil z.B. nur eine Handvoll Kinder in der Notbetreuung waren.

Zum Beitragszuschuss der Bayer. Staatsregierung wurde angemerkt, dass dieser jederzeit wieder zurückgenommen werden kann und sich die Stadt deshalb nicht auf diesen stützen sollte.

Angesichts der erst 2018 vorgenommenen Gebührenerhöhung, die bei einer Buchungszeit von 7-8 Stunden immerhin damals 24 % betrug, hält der Elternbeirat jetzt 4 Jahre später eine erneute Erhöhung um 25 % für unverhältnismäßig. Er schlug stattdessen eine Erhöhung um höchstens 10 % und die nachfolgende Staffelung vor:


Die Stellungnahme des Elternbeirates ist dem Stadtrat bekannt. Darauf wird verwiesen.

Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Anlass, den Beschluss vom 28. September 2021 nochmals zu überdenken, da sich an der defizitären Situation der Einrichtung nichts geändert hat. Das Defizit ist auch nicht nur pandemiebedingt, da dieses auch in den Jahren 2018 und 2019 (ohne Pandemie) jeweils knapp über 200.000 € betragen hat.

Wegen der Beschlussfassung in der letzten Sitzung ohne vorherige Beteiligung des Elternbeirates hat die SPD-Stadtratsfraktion per E-Mail vom 17. Oktober 2021 eine rechtsaufsichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch das Landratsamt Ostallgäu veranlasst (siehe Presseberichterstattung in der Allgäuer Zeitung und im Kreisboten). Das Ergebnis steht noch aus. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist, da Art. 14 BayKiBiG nicht ein Mitbestimmungs-, sondern nur ein Mitwirkungsrecht geregelt hat. Diese Mitwirkung ist nun nachträglich noch erfolgt. Ungeachtet dessen werden die Elternbeiräte künftig rechtzeitig vorher informiert.

Die beiden Satzungen werden nun ausgefertigt und bekanntgemacht, sodass sie dann zum 1. Januar 2022 in Kraft treten können.

Diskussionsverlauf

Frau Henle bedauert, dass die Erhöhung des Kindergartenbeitrags zum Jahresanfang stattfinden wird. Die Kostenaufstellung im Kindergarten wird aber über ein Kindergartenjahr gebucht und nicht über ein Geschäftsjahr. Die Personalkosten und deren Aufwand werden daraus errechnet. Das Resultat könnte eine Personalkürzung im laufenden Kindergartenjahr sein. 

Herr Nieberle möchte dies nochmals auf einen Tagesordnungspunkt setzen, da schließlich ein Antrag des Elternbeirats mit einer erneuten Kostenhinterfragung bestehe.

Herr Hartl verwies auf den bereits befassten Beschluss, zudem lässt die finanzielle Situation der Stadt Füssen keinen Spielraum. Die Eltern erhalten einen staatlichen Zuschuss, die Erhöhung ist daher minimal für die Eltern.

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8. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 21. und 28. September 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften der öffentlichen Sitzung vom 21. September 2021 und vom 28. September 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21. September 2021 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28. September 2021 wird genehmigt.

Diskussionsverlauf

Frau Deckwerth bittet, wie schon im Antrag, wieder auf ein Wortprotokoll bzw. einer detaillierten Ausfertigung der Niederschriften. Sie kann daher den Niederschriften nicht zustimmen.  

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21. September 2021 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28. September 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Bernhard Eggensberger und Nikolaus Schulte waren bei der Abstimmung nicht anwesend!

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Herr Weisenbach hat eine Bitte an den Bauhof, sich doch den Kiesweg an der Seinbrecherstraße anzuschauen, da sich hier doch einige Schlaglöcher befinden.

Das zweite Anliegen bezieht sich auf die Parkplätze des neuen Kindergartens im Weidach. Er bittet darum, Parkplätze für die Mitarbeiter auszuschildern.

Datenstand vom 15.11.2021 11:24 Uhr