Datum: 14.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Besetzung des Stadtrates der Stadt Füssen
2.1 Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Feststellung der Niederlegung des Ehrenamts als Stadtratsmitglied durch Herrn Bernhard Eggensberger und Entscheidung über die Listennachfolge
2.2 Vereidigung von Herrn Matthias Friedl als neues Mitglied des Stadtrates der Stadt Füssen
2.3 Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Füssen
3 Breitbandausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie; Sachstand der Markterkundung und Breitbandausbau mittels Glasfaser bis ins Haus für die förderfähigen Bereiche
4 Sportförderung der Stadt Füssen; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine
5 Machbarkeitsstudie Verkehrstunnel Innenstadt Füssen; Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und weiteres Vorgehen
6 "Demografiefeste Kommune“ Entwicklung einer Heimat- und Demografiestrategie für die Region Forggensee
7 Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2020; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den StadtratStadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2020;
7.1 Wirtschaftsplan 2022; Abwasserbeseitigung
7.2 Wirtschaftsplan 2022, Wasserversorgung;
7.3 Wirtschaftsplan 2022, Parkierung;
8 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2020; Feststellung und Erteilung der Entlastung;
9 Wirtschaftsplan 2022; Städtische Forggensee Schifffahrt, hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10 Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStG) und der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG); Bestellung einer weiteren Standesbeamtin im Standesamt Füssen (Standesamtsbezirk Füssen, Schwangau, Lechbruck am See)
11 Füssener Kurbetriebe GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Genehmigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
12 Jahresberichte der vom Stadtrat gebildeten Beiräte: Behindertenbeirat durch Barbara Henle Kinder- und Jugendbeirat durch Wolfgang Bader Beirat für Klima, Natur, Umwelt und Energie durch Andreas Eggensberger und SeniorInnenbeirat durch Ilona Deckwerth
13 Bekanntgaben & Informationen
13.1 Vergabe der SiGeKo-Leistungen der Grund- und Mittelschule Füssen und Schwangau
13.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
13.3 Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 – Wasserwirtschaft – des Regionalplans der Region Allgäu
14 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. November 2021
15 Anträge, Anfragen
15.1 Jahresabschluss

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Verkehrsplanung 
Herr Thurnhofer spricht die Machbarkeitsstudie für den Verkehrstunnel an. Er will wissen, wie weit die Planung fortgeschritten ist und wie hoch sind die Kosten dafür.

Bürgermeister Eichstetter antwortet, dass die Planung ca. 23.000 € netto gekostet hat.

Park & Right - Parkplatz
Herr Thurnhofer fragt, wer den Park & Right-Parkplatz hinter dem Bahnhof betreibt. Er sei immer voll belegt. Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass es sich um städtischen Grund handelt. Gegebenenfalls werde er mit dem Ordnungsdienst sprechen.

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2. Besetzung des Stadtrates der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 2
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2.1. Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Feststellung der Niederlegung des Ehrenamts als Stadtratsmitglied durch Herrn Bernhard Eggensberger und Entscheidung über die Listennachfolge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Mit beiliegendem Schreiben (ohne Datum) erklärt Herr Bernhard Eggensberger, das Amt als Stadtratsmitglied aus gesundheitlichen Gründen zum nächstmöglichen Zeitpunkt niederzulegen. Formell ist die Amtsniederlegung durch den Stadtrat festzustellen, gleichzeitig ist über die Listennachfolge zu entscheiden. Listennachfolger ist Herr Matthias Friedl, der bis zur Sitzung noch aufgefordert wird, zu erklären, ob er die Listennachfolge annimmt.

Beschlussvorschlag

Die Amtsniederlegung von Herrn Bernhard Eggensberger als Stadtratsmitglied des Stadtrats der Stadt Füssen wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

Als Listennachfolger rückt Herr Matthias Friedl auf dem Wahlvorschlag „Füssen-Land“ nach.

Beschluss

Die Amtsniederlegung von Herrn Bernhard Eggensberger als Stadtratsmitglied des Stadtrats der Stadt Füssen wird gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt.

Als Listennachfolger rückt Herr Matthias Friedl auf dem Wahlvorschlag „Füssen-Land“ nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2.2. Vereidigung von Herrn Matthias Friedl als neues Mitglied des Stadtrates der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Bernhard Eggensberger muss der entsprechende Listennachfolger als Stadtratsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i. V. m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) ).

Herr Matthias Friedl hat als Listennachfolger auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, das Stadtratsmandat anzunehmen und den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) zu leisten.

Der Erste Bürgermeister Maximilian Eichstetter vereidigt sodann Herrn Matthias Friedl als neues Mitglied des Stadtrats der Stadt Füssen. Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

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2.3. Neubesetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Bernhard Eggensberger aus dem Stadtrat der Stadt Füssen muss die Ausschussbesetzung neu geregelt werden. Bernhard Eggensberger war Mitglied in folgenden Ausschüssen:

  • Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  • Werkausschuss

Schließlich war er auch noch in der Arbeitsgruppe Schulbauausschuss als Mitglied vertreten.

Darüber hinaus war er stellvertretenden in folgenden Ausschüssen/Gremien vertreten:

  • Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss als 1. Vertreter von Christian Schneider und als 2. Vertreter von Nikolaus Schulte
  • Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing AöR als Vertreter von Christian Schneider
  • Arbeitsgruppe Beherbergungskonzept als Vertreter von Nikolaus Schulte

Nach Rücksprache mit der Fraktion von Füssen-Land soll die Nachbesetzung wie folgt erfolgen:

  • Mitglied des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses soll Matthias Friedl werden.
  • Mitglied im Werkausschuss soll Matthias Friedl werden.
  • Mitglied in der Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“ soll Matthias Friedl werden.
  • Die 1. Vertretung von Christian Schneider im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss soll Matthias Friedl; die 2. Vertretung von Nikolaus Schulte soll Matthias Friedl übernehmen.
  • Die Vertretung von Christian Schneider im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing AöR übernimmt Matthias Friedl.
  • Die Vertretung von Nikolaus Schulte in der Arbeitsgruppe Beherbergungskonzept soll Matthias Friedl übernehmen.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass sich auch im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing AöR noch folgende Änderungen ergeben haben, die vom Stadtrat der Vollständigkeit halber beschlossen werden müssten:


Der Verwaltungsrat von Füssen Tourismus und Marketing hat dazu am 01. Dezember 2021 dem Stadtrat die entsprechende Änderung empfohlen. Sie wurde durch das Ausscheiden des bisherigen Verwaltungsrates Wolfgang Sommer und dem „Nachrücken“ des ursprünglichen Vertreters Martin Hanauer erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt aufgrund der Listennachfolge von Matthias Friedl die vorstehend genannte Neubesetzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, des Werkausschusses, der Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“ und die Vertretungsregelungen für den Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss, des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing sowie für die Arbeitsgruppe Beherbergungskonzept.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt aufgrund der Listennachfolge von Matthias Friedl die vorstehend genannte Neubesetzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, des Werkausschusses, der Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“ und die Vertretungsregelungen für den Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss, des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Füssen Tourismus und Marketing sowie für die Arbeitsgruppe Beherbergungskonzept.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Breitbandausbau im Rahmen der Gigabit-Richtlinie; Sachstand der Markterkundung und Breitbandausbau mittels Glasfaser bis ins Haus für die förderfähigen Bereiche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird der Stadtrat über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus und der Möglichkeiten informiert, die die Gigabitrichtlinie des Bundes auch für die Stadt Füssen bzw. die Eigentümer und Gewerbetreibenden bietet. 

In der Sitzung am 8. September 2021 hat der Stadtrat das Ingenieurbüro Corwese mit den Beratungs– und Planungsleistungen bezüglich der Bayer. Gigabitrichtlinie beauftragt. Zwischenzeitlich hat der Bund dieses Förderinstrument mit der Gigabitrichtlinie des Bundes ergänzt, die gerade für die Kommunen im ländlichen Raum deutliche bessere Ausbau- und Förderbedingungen bietet.

Das Büro Corwese wird diese bzw. die Änderungen im Rahmen der Beratung vorstellen. Es wird auch aufzeigen, was dies konkret für die Stadt Füssen bedeutet und wie bzw. mit welchen Maßnahmen und welchen Kosten in welchen Schritten ein Ausbau in Füssen möglich ist.

Auf die beiliegende Präsentation wird dazu verwiesen. Diese erläutert Jürgen Schuster von der Firma Corwese im Einzelnen. Er beantwortet sodann die gestellten Fragen. 

Beschlussvorschlag

Die Stadt Füssen nimmt das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung zur Kenntnis und beschließt für die förderfähigen Bereiche im Gemeindegebiet das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau mittels Glasfaser in jedes Gebäude zu starten.

Auf Grund der deutlich besseren Fördersituation ist ein Wechsel in das Bundesförderverfahren zu veranlassen. Der Eigenanteil der Stadt Füssen beträgt 850.000 € und verteilt sich auf 4 Jahre.

Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung ist vorsorglich eine Deckelung der Aufwendungen auf 7 Millionen Euro vorzusehen.

Die Firma Corwese wird mit den weiteren Schritten und Planungen beauftragt.

Beschluss

Die Stadt Füssen nimmt das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung zur Kenntnis und beschließt für die förderfähigen Bereiche im Gemeindegebiet das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau mittels Glasfaser in jedes Gebäude zu starten.

Auf Grund der deutlich besseren Fördersituation ist ein Wechsel in das Bundesförderverfahren zu veranlassen. Der Eigenanteil der Stadt Füssen beträgt 850.000 € und verteilt sich auf 4 Jahre.

Bei der Veröffentlichung der Ausschreibung ist vorsorglich eine Deckelung der Aufwendungen auf 7 Millionen Euro vorzusehen.

Die Firma Corwese wird mit den weiteren Schritten und Planungen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Sportförderung der Stadt Füssen; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Nach Ziffer III und V der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen vom 29.06.2011 können Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

1. Übungsleiterzuschüsse (Ziffer III.1)
2. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (Ziffer III.2)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe (Ziffer III.3)
4. Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten (Ziffer III.4) 
5. Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen (Ziffer V)

Nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen Füssener Sport- und Schützenvereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe des Staatszuschusses und eine Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 30 v.H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 

Berechnung der Grundförderung je Jugendlicher:
30 v.H. aus 20.000,00 € = 6.000,00 € : 1.438 Jugendliche  = 4,17 € je Jugendlicher

Bei den Übungsleiterzuschüssen hat das Landratsamt Ostallgäu wie im vergangenen Jahr auch in diesem Jahr den Vereinen neben der Vereinspauschale zusätzlich einen „Sonderfonds Corona-Pandemie“ gewährt (doppelte Vereinspauschale).

Folgende Sport- und Schützenvereine haben entsprechend Zuschüsse nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien beantragt:


Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,17 € je Jgdl.
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss
in EUR
EV Füssen
279
1.163,43
12.122,58
TSG Füssen
323
1.346,91
6.360,28
Ski-Club Füssen
74
308,58
-
DAV Sektion Füssen
83
346,11
6.008,22
FC Füssen
194
808,98
6.931,58
Reha-Sportverein Füssen
-
-
2.205,74
TTC Füssen
105
437,85
2.427,30
Füssener Royal Bavarians
40
166,80
1.967,94
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
12
50,04
952,94
Segelclub Füssen-Forggensee
52
216,84
1.846,14
Luftsportverein Füssen
7
29,19
1.287,60
Reit- und Fahrverein Füssen
17
70,89
1.918,06
Schützengesellschaft Weißensee
2
8,34
-
Curling Club Füssen
25
104,25
2.249,82
TC Hopfen am See
9
37,53
-
1.Ruderclub Forggensee
4
16,68
1.519,02
SV Weißensee
205
854,85
-
Schachclub Füssen 2017
7
29,19
439,64

Summe

1.438

5.996,46

48.236,86


Bereits die nach den Sportförderungsrichtlinien zu gewährenden Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe von insgesamt 48.236,86 € übersteigen bereits deutlich den aufgrund der Haushaltskonsolidierung von der Verwaltung vorgeschlagenen um ca. 50 Prozent reduzierten Haushaltsansatz von 20.000,00 €. Grund hierfür ist der im Jahre 2021 vom Landratsamt Ostallgäu erneut gewährte „Sonderfonds Corona-Pandemie“ bei den Übungsleiterzuschüssen.

Aus diesem Grund kommen die Vereine zunächst in den Genuss einer Grundförderung in Höhe von 5.996,46 €.

Es wird vorgeschlagen, die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 14.003,54 € anteilig in gleicher Höhe den 14 Vereinen zu gewähren, die auch einen Übungsleiterzuschuss vom Landratsamt Ostallgäu erhalten haben, allerdings maximal in Höhe des Staatszuschusses. Eine Ausschüttung in Höhe des Staatszuschusses für alle Vereine ist aufgrund der Haushaltskonsolidierung in diesem Jahr allerdings nicht mehr möglich.

Berechnung:
14.003,54 € restliche Haushaltsmittel : 14 Vereine = 1.000,25 € Übungsleiterzuschuss pro Verein.

Folgende 8 Vereine haben auch sonstige Zuschüsse nach Ziffer III.3, 4 und V der Sportförderungsrichtlinien beantragt:

Verein
Kosten
Sonderförderung für Wettkämpfe
In EUR
Beantragter Zuschuss
in EUR
Kosten
Anmietung Sportstätten
In EUR
Beantragter Zuschuss
In EUR
Kosten Bau/Unterhalt vereinseigener Sportanlagen
In EUR
Beantragter Zuschuss
In EUR
EV Füssen
12.575,00
5.000,00
-
-
-
-
TSG Füssen
1.931,16
-
2.148,60
-
29.407,37
-
FC Füssen
-
-
-
-
Instandhaltung
-
Reha-Sportverein Füssen
-
-
866,37
--
-
-
Füssener Royal Bavarians
-
-
-
-
13.217,00
-
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
-
-
466,00
-
-

TC Hopfen am See
12.738,00
2.000,00
2.445,00
1.000,00
3.386,43
-
1.Ruderclub Forggensee
-
-
-
-
29.000,00
-

Aus haushaltsrechtlichen Gründen können auch in diesem Jahr keine sonstigen Zuschüsse mehr gewährt werden.

Die Verwaltung schlägt Gesamtzuschüsse wie folgt vor:

Verein

Jugendliche
0-17 Jahre

Grundförderung
(30/100)
= 4,17 €
Je Jugendlicher 
ÜL-Zuschuss
in EUR


Zuschüsse nach III.1 und III.2 SportFöR 
 in EUR
EV Füssen
279
1.163,43
1.000,25
2.163,68
TSG Füssen
323
1.346,91
1.000,25
2.347,16
Ski-Club Füssen
74
308,58
-
308,58
DAV Sektion Füssen
83
346,11
1.000,25
1.346,36
FC Füssen
194
808,98
1.000,25
1.809,23
Reha-Sportverein Füssen
-
-
1.000,25
1.000,25
TTC Füssen
105
437,85
1.000,25
1.438,10
Füssener Royal Bavarians
40
166,80
1.000,25
1.167,05
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
12
50,04
952,94
1.002,98
Segelclub Füssen-Forggensee
52
216,84
1.000,25
1.217,09
Luftsportverein Füssen
7
29,19
1.000,25
1.029,44
Reit- und Fahrverein Füssen
17
70,89
1.000,25
1.071,14
Schützengesellschaft Weißensee
2
8,34
-
8,34
Curling Club Füssen
25
104,25
1.000,25
1.104,50
TC Hopfen am See
9
37,53
-
37,53
1.Ruderclub Forggensee
4
16,68
1.000,25
1.016,93
SV Weißensee
205
854,85
-
854,85
Schachclub Füssen 2017
7
29,19
439,64
468,83

Summe

1.438

5.996,46

13.395,58

19.392,04


Die beiden einzigen Vereine ohne Übungsleiterzuschüsse und sehr geringer Grundförderung für Jugendliche sind die Schützengesellschaft Weißensee und der TC Hopfen am See. Aufgrund der sehr geringen Förderung wird der noch verbleibende Restbetrag von 607,96 € je zur Hälfte (303,98 €) an diese beiden Vereine ausgeschüttet (Schützengesellschaft Weißensee Förderung dann 312,32 € und TC Hopfen am See Förderung dann 341,51 €).  

Beschlussvorschlag

Es werden für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 19.392,04 € gewährt. 
Darüber hinaus erhalten die Schützengesellschaft Weißensee und der TC Hopfen am See einen weiteren sonstigen Zuschuss in Höhe von jeweils 303,98 € - Gesamtförderung somit 20.000,00 €.

Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen der Sportlerehrung.

Beschluss

Es werden für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 19.392,04 € gewährt. 

Darüber hinaus erhalten die Schützengesellschaft Weißensee und der TC Hopfen am See einen weiteren sonstigen Zuschuss in Höhe von jeweils 303,98 € - Gesamtförderung somit 20.000,00 €.

Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen der Sportlerehrung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Machbarkeitsstudie Verkehrstunnel Innenstadt Füssen; Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Ergebnisse der vom Stadtrat beauftragten Machbarkeitsuntersuchung für den Verkehrstunnel in der Innenstadt von Füssen liegen vor. Beauftragt damit war die Bernard-Gruppe ZT in Stuttgart. Im Rahmen der Beratungen wurden die Ergebnisse durch Bürgermeister Maximilian Eichstetter vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten und festgelegt. Dazu wird im Wesentlichen auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Die Machbarkeitsstudie wird nun an den Freistaat Bayern mit der Bitte um entsprechende Einplanung in die Straßeninfrastrukturprojekte übermittelt. 

Das Gesamtfinanzvolumen der für Bayern im jetzt vorliegenden Referentenentwurf des BVWP enthaltenen Straßenprojekte umfasst gut 17,1 Mrd. Euro, davon im Bereich:
       Laufende und fest disponierte Projekte (FD): 4,9 Mrd. Euro 
       Vordringlicher Bedarf (VB): 6,5 Mrd. Euro 
       Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*): 4,3 Mrd. Euro 
       Weiterer Bedarf (WB): 1,4 Mrd. Euro
       Bundesstraßen = 7,7 Mrd. Euro  (entspricht = 1% vom Budget für den Füssener Tunnel!)

Insgesamt steht im BVWP ein deutlich größeres Projektvolumen für die Straßeninfrastruktur als bisher zur Verfügung.  Der Anteil Bayerns an den bundesweiten Gesamtmaßnahmen für den Bereich Straße steigt von bisher 13,7 auf 16,9 %.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeitsstudie an den Freistaat Bayern mit der Bitte um vordringliche Einplanung in die künftigen Straßeninfrastrukturprojekte zu übermitteln.

Diskussionsverlauf

Mit dem unten stehenden Beschluss könne in die nächste Runde gegangen werden. Für die   Bundesstraße  wird sicherlich der Bund aufkommen, die  Kosten für  die oberirdische Straße liegen bei der Stadt. Das eigentliche Problem sind die Schlossbesucher, die von der Autobahn durch Füssen fahren müssen. Dies werde sicher nicht besser, sollte  Schloss Neuschwanstein Weltkulturerbe werden. Nun gebe es das Thema „der Tunnel geht nicht“ nicht mehr. Bis jedoch der Tunnel gebaut wird, werde es weiterhin noch Verkehr geben. Füssen dürfe sich nicht zurücklehnen.  

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Vorplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Machbarkeitsstudie an den Freistaat Bayern mit der Bitte um vordringliche Einplanung in die künftigen Straßeninfrastrukturprojekte zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. "Demografiefeste Kommune“ Entwicklung einer Heimat- und Demografiestrategie für die Region Forggensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Kommunen sind der Lebensmittelpunkt der Menschen. Sie spüren den demografischen Wandel auf vielfache Weise. Die Region Forggensee mit den sechs Anrainerkommunen Stadt Füssen, Halblech, Lechbruck am See, Rieden am Forggensee, Roßhaupten und Schwangau nimmt als eine von zehn Teilnehmern am Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“, das mit insgesamt über 1,2 Millionen Euro vom Bayerischen Heimatministerium unterstützt wird, teil. Dabei hatten sich über 100 Gemeinden für das Pilotprogramm beworben, was die Dringlichkeit des Themas Demografischer Wandel hervorhebt. Am 5. Oktober 2021 hat in der Allerheiligen-Hofkirche in München die Übergabe des Förderbescheids durch Finanz- und Heimatminister Albert Füracker stattgefunden. Die Gemeinde Schwangau wurde hierbei von Zweitem Bürgermeister Johann Stöger vertreten.

Die Region Forggensee möchte ihren Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit von Umweltschutz und Tourismus legen. Mit einer gemeinsamen Strategie und einem Maßnahmenkonzept sollen die Veränderungen der Landschaft, der Gewässer, der Lebensraumqualität sowie der Tourismuswirtschaft im Umfeld des Forggensees wieder in Einklang gebracht werden.

In vier Schritten soll eine maßgeschneiderte Heimat- und Demografiestrategie entwickelt werden, die auf die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort angepasst ist. Diese beinhalten die Analyse der Situation vor Ort, einen breiten Beteiligungsprozess, die Erarbeitung einer Demografie- und Heimatstrategie mit externer Beratung sowie einen Maßnahmenplan zur Umsetzung und Verstetigung. Die Kommunen werden während der vier Jahre vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat begleitet.

Für das Projekt wurden insgesamt 160.000 Euro als zuwendungsfähige Ausgaben festgesetzt, wovon bis zu 144.000 Euro durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gefördert werden, sodass bei den sechs Kommunen auf die gesamte Laufzeit gesehen ein Anteil von 16.000 Euro verbleibt. Bei einer gleichmäßigen Aufteilung der verbleibenden Kosten auf alle sechs Kommunen, würde somit ein jährlicher Maximalbetrag von 667 Euro pro Gemeinde verbleiben. Die genaue Kostenaufteilung unter den Kommunen wird noch in einer gemeinsamen Abstimmung festgelegt.

Derzeit läuft die Ausschreibung für die Erstellung einer „Stärken-Schwächen-Analyse“ (SWOT-Analyse), bei der die spezifischen Herausforderungen und Chancen der Region auf Basis demografischer Daten, unter Einbeziehung vorhandener Konzepte und Studien sowie durch Befragung von Verantwortlichen vor Ort ermittelt werden sollen. Hierfür soll ein geeignetes Forschungs- oder Beratungsinstitut beauftragt werden.

Die Erkenntnisse des Pilotprojekts sollen nach erfolgreichem Abschluss auch anderen bayerischen Kommunen zugänglich gemacht werden.

Zur Übergabe des Förderbescheids, sind die Bürgermeister mit Landrätin nach München gefahren. 


Weiteres Vorgehen: 
Programmablauf:

Lenkungsgruppen:

Zeitplanung: 
  • Treffen Q1 / I. Projektjahr fand in der KW 43 statt. 
  • Nächstes Treffen für April 2022 geplant


Rollen im Projekt:

  • Die Projektleitung übernimmt Frau Gerster von der Gemeinde Schwangau
  • Die Förderantragstellung und Zahlungsflüsse übernimmt/koordiniert die Stadt Füssen (Peter Hartl / Max Eichstetter)

  • Aufgaben aller Gemeinden im nächsten Schritt: 
    • Alle Gemeinden müssen einen konkreten Ansprechpartner der Verwaltung für Frau Gerster/Herrn Eichstetter nennen
    • Gemeinderatsinformation unter Bekanntgaben und/oder eigenen Tagesordnungspunkt an alle Gemeinderäte und BürgerInnen
    • Rückmeldung der Verwaltungen, auf welcher Sitzung (Termin) die Informationen bekannt gegeben werden
    • Alle Unterlagen die für die Analyse bereits vorhanden sind, bitte ich Sie vorzubereiten und entsprechend für die Agentur bereitzustellen. 
Beispiele siehe unter Punkt 3.1. im Anhang „Leistungsbeschreibung“
  • Vergabe der DEMOGRAFIE-ANALYSE an den wirtschaftlichsten Anbieter bis zu einem Rahmen von 20.000 €. 
Für 2022 sind dafür 40.000 € Förderungen budgetiert. Die Kommunen müssen sich für die Analyse 2.000 : 6 Kommunen teilen (333,33 €). 

Zur Demografie-Analyse liegt bereit ein Angebot der CIMA-Management und Beratung GmbH in Höhe von ca. 18.000 Euro vor, das vom zuständigen Ministerium bereits als angemessen betrachtet worden ist.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat befürwortet die Interkommunale Zusammenarbeit, um die Entwicklung einer Heimat- und Demografiestrategie für die Region Forggensee zu erstellen. Die Vergabe der Demografie-Analyse gilt als Ermächtigungsbeschluss in Abstimmung mit der Gemeinde Schwangau bis zu einem Budget von 20.000 €. Der Stadtrat ist nach Vergabe entsprechend zu informieren. Der Betrag ist entsprechend im Haushalt zu berücksichtigen. 

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet die Interkommunale Zusammenarbeit, um die Entwicklung einer Heimat- und Demografiestrategie für die Region Forggensee zu erstellen. Die Vergabe der Demografie-Analyse gilt als Ermächtigungsbeschluss in Abstimmung mit der Gemeinde Schwangau bis zu einem Budget von 20.000 €. Der Stadtrat ist nach Vergabe entsprechend zu informieren. Der Betrag ist entsprechend im Haushalt zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2020; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den StadtratStadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2020;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva         Jahresfehlbetrag


Bilanzsumme zum 31.12.2020        19.005.345,30 €        - 751.736,97 €

Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.

Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2020        7.931.245,74 €        - 92.771,60 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2020        8.169.577,69 €        - 512.172,87 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2020         4.165.248,83 €        - 146.792,50 €


Der Jahresfehlbetrag 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von – 751.736,97 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.

Wasserversorgung


Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.931.245,74 € (Vorjahr: 6.999.356,05 €). 

Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 195.000 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist der stark gesunkene Wasserverbrauch -bedingt durch die Corona-Pandemie-, die Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von minus 172.000 €, welche sich auf Grund der Gebührennachkalkulation ergab und den geringeren Erlösen aus Nebengeschäften in Verbindung mit den eingeschränkten Bautätigkeiten (Neuanschlüsse, Reparaturen). 
 
Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 102.200 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 92.771,60 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 287.700 € unter dem geplanten Ansatz von 1.757.800 €. Ursache ist hierbei u. a. die Rückstellung für Gebührenüberdeckung in Höhe von 172.000 €, welche die Erlöse schmälert. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 110.100 €, welche wiederum die Erlöse erhöht.
Der Wasserverbrauch im Jahr 2020 mit 1.045.296 m³ ist mit einer Minderung von 81.138 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. 
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen) konnten gegenüber dem Ansatz (30.000 €) verdoppelt werden (Erlös 2020 67.300 €).
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 89.400 €.  Der Planansatz von zusammen 34.000 € konnte auf Grund weitaus höherer aktivierten Eigenleistungen überschritten werden. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 16.200 € aufgewendet. Der Planansatz von 59.000 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 471.600 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 326.900 € wurde der Mittelansatz für 2020 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten).
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 570.300 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 681.100 € ergab sich eine Einsparung von ca. 110.800 €, welche auf Minderungen im technischen und verwaltenden Bereich zurückzuführen ist (Mitarbeiterwechsel).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz von 175.100 € deutlich. Hervorzuheben wären die Rückstellungen für Prozesskosten (Derivate), Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den Schadensersatzansprüchen zum Wasserschutzgebietsverfahren sowie die erstmalige Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (vorher Abzug bei Personalkosten). Einsparungen konnten dagegen bei den Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2020 insgesamt 24.000 € angefallen. Der Planansatz von 23.500 € wurde nahezu eingehalten. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2019        - 25.086,48 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2020        - 92.771,60 €

Verlustvortrag        -  117.858,08 €

Der Jahresfehlbetrag 2020 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von – 92.771,60 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.169.577,69 € (Vorjahr: 8.296.890,98 €). 

Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.728.800 € und liegen mit rund 19.000 € unter den Erlösen des Vorjahres und fielen gegenüber dem Erfolgsplan um 275.500 € niedriger aus als geplant. Grund dafür sind zum größten Teil die gesunkenen Erlöse aus den Abwassergebühren und der Straßenentwässerung.
Bei den Aufwendungen erfolgte eine Erhöhung der Ausgaben in Höhe von rund 236.700 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 512.172,87 €. 

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 288.500 € unter dem geplanten Ansatz von 2.931.100 €. Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musst für 2020 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 268.100 € und erhöht die Erlöse.

Die Menge der eingeleiteten Abwässer mit 974.898 m³ ist gegenüber dem Jahr 2019 um 96.061 m³ gesunken.

Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 27.000 €. Der Planansatz wurde u. a. auf Grund der aktivierten Eigenleistung im Zusammenhang mit dem GIS-Aufbau/Erweiterung übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.350.100 €. Gegenüber dem Planansatz entstanden damit Mehraufwendungen von insgesamt 103.600 €.

Die Umlage an den Abwasserzweckverband fiel gegenüber dem Planansatz um rund 203.300 € höher aus und betrug 1.893.300 €. Dafür wurden die ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt in fast allen Bereichen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 432.000 € um 13.300 € über dem Planansatz. Die Mehrung ergibt sich aus der Bildung von Rückstellung für Urlaub und Überstunden. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 82.300 € gegenüber dem Ansatz von 90.700 € überschritten und beinhalten hauptsächlich die Rückstellung für Prozesskosten (43.200 € für Derivate) und die erstmalige Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (vorher Abzug bei Personalkosten).

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 41.900 € und liegt mit 1.100 € über dem Planansatz. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2019        - 281.665,69 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2020                -   512.172,87 €

Verlustvortrag        - 793.838,56 €

Der Jahresfehlbetrag 2020 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 512.172,87 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Parkierungsanlagen

Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.165.248,83 € (Vorjahr: 4.190.592,55 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 364.525,99 € aus dem Jahr 2005 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 160.600 € niedriger aus als geplant. Bei den Aufwendungen konnten Minderausgaben in Höhe von 13.900 € generiert werden.

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresfehlbetrag von 
-146.792,50 € aus. 

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 387.200 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 163.800 € niedriger ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:                                                 Umsätze                Planansatz

                       TG Sparkasse        116.774,39 €        155.000 €
               Parkplatz an der Morisse        195.870,74 €                  300.000 €
               Parkplatz an der Achmühle         38.534,36 €                    60.000 €
               Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €        36.000 €


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (198.000 €) musste nicht voll ausgeschöpft werden und wurde um rund 54.500 € deutlich unterschritten. Einsparungen konnte u. a. beim Unterhalt für bauliche Anlagen in der TG Sparkasse erzielt werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mussten eine Ausgabesteigerung (39.100 €) gegenüber dem Ansatz verzeichnen. Mit 43.200 € an Rückstellung für Prozesskosten (Derivate) wird hier der stärkste Buchungsposten verzeichnet.

Bei den Zinsen sind Mehrausgaben in Höhe von ca. 1.600 € zu verbuchen. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2019        - 4.073.894,67 €
Verlustausgleich aus dem Jahr 2005        +   364.525,99 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2020           -     146.792,50 €

Verlustvortrag        - 3.856.161,18 €        

Der Jahresfehlbetrag 2020 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von – 146.792,50 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 21.09.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung, eine angespannte Finanzlage sowie von der Rückstellungsbildung für Gebührenüberdeckung nach dem KAG geprägt.“

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse        
       Die Jahresfehlbeträge 2020 für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2020 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2020 gefasst.


Örtliche Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 25.11.2021 statt und wird wie folgt vom Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

Beschlussvorschlag

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

    1. Der vorgetragenen Behandlung der Jahresfehlbeträge 2020 der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

    1. Der vorgetragenen Behandlung der Jahresfehlbeträge 2020 der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

    1. Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Zweiter Bürgermeister Schneider hatte den Vorsitz.

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7.1. Wirtschaftsplan 2022; Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 8
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.284.400 €
Aufwendungen
3.484.400 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
  • 200.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 923.000 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.060.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.700.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 200.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften und sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 26.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (90.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.400 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 von 3.284.400 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2021 um 39.600 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird dem tatsächlichen Ergebnis 2020 angeglichen und erhöht sich gegenüber dem Planansatz in 2021 um 60.000 €. Die Ansätze für Kanalreinigungen und TV-Befahrungen wurden gegenüber dem Vorjahr gesenkt. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in diesem Jahr im Stadtgebiet Füssen sein (W 43). Wie bereits im Jahr 2021 sollen 3 weitere Pumpwerke untersucht und ggf. saniert werden (30.000 €). Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die Überwachung gewerblicher Einleiter mit Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters. 
Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2022 betragen insgesamt 2.475.100 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2021 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Abwasserbeseitigung zu einer Stellenmehrung im technischen Bereich führte. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2021 um 24.800 €.  Erwartet werden Mehrkosten für die Raumkosten, Rechts- und Beratungstätigkeiten sowie für Abschluss- und Prüfungskosten. Erstmalig in 2022 wird für Fremdleistungen/Fremdarbeiten unter dem Buchungskonto „6304“ ein Betrag von 30.000 € angesetzt. Wie jedes Jahr, werden handwerklich versierte Mitarbeiter der Forggensee-Schifffahrt im technischen Bereich der Stadtwerke eingesetzt.  Im Wirtschaftsplan 2021 wurde der Betrag unter einem anderen Konto geplant und erklärt somit die hohe Differenz zum Vorjahr. Ansonsten wurden verschiedene Planansätze gekürzt, was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsenaufwendungen liegen rund 7.400 € niedriger als der Planansatz im Jahr 2021.


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 923.000 € aus. 
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 211.000 € zur Tilgung verwendet. Die weiteren Investitionen entfallen mit 135.000 € auf die Bestandsvermessungen des Kanalnetzes. 100.000 € sind für den allgemeinen Kanalbau angesetzt. Die größte Investition beinhaltet die Neuverlegung des Hauptkanals im „Stiftsweg“ (240.000 €). Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Enzensberg“, „Weidach-Nord“ und „Weißensee-Pitzfeld“ sind notwendig. Des Weiteren müssen im Zusammenhang mit der Schulhaussanierung in 2022 Finanzmittel für eine mögliche Kanalerweiterung eingestellt werden. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 16.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes.

C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).

Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 720.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2022 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Finanzielle Auswirkungen
Im Finanzplan 2022 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von – 200.000 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Füssen, Bereich Abwasserbeseitigung, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2021 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Abwasserbeseitigung, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Abwasserbeseitigung, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7.2. Wirtschaftsplan 2022, Wasserversorgung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 8.1
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.979.300 €
Aufwendungen
2.029.300 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
  • 50.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.723.700 € ab.

A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.120.000 m³ belaufen wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 78.000 € kalkuliert. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 70.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 95.300 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 von 1.979.300 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 38.500 € gesunken. Im Wesentlichen handelt es sich hier um niedrigere Aufwendungen für den Energiebezug (Strom), welche in 2021 sehr hoch veranschlagt waren und trotz Preissteigerungen so nicht zu erwarten sind, den Unterhalt der Quellwassergewinnung und Speicheranlagen. Die größten Ausgaben sind für die Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände und die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke im Jahr 2022 vorgesehen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2022 betragen insgesamt 499.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2021 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Wasserversorgung zu einer Stellenmehrung im technischen Bereich führte. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2021 um 78.700 €.  Erwartet werden Mehrkosten für Rechts- und Beratungstätigkeiten sowie für Abschluss- und Prüfungskosten. Erstmalig in 2022 wird für Fremdleistungen/Fremdarbeiten unter dem Buchungskonto „6303“ ein Betrag von 70.000 € angesetzt. Wie jedes Jahr, werden handwerklich versierte Mitarbeiter der Forggensee-Schifffahrt im technischen Bereich der Stadtwerke eingesetzt.  Im Wirtschaftsplan 2021 wurde der Betrag unter einem anderen Konto geplant und erklärt somit die hohe Differenz zum Vorjahr. Ansonsten konnten verschiedene Planansätze gekürzt werden, was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 6.700 € angehoben. 

B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.723.700 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,2 Mio. für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 209.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 10.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 1.106.000 € auf Rohrnetzneubauten (u.a. Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg incl. Planungskosten, Bauplanungskosten HB Enzensberg, Strukturgutachten der technischen Anlagen, Rohrnetzerweiterung Geh- u. Radweg Kemptener Straße, Vorplanungskosten Neubaugebiete „Pitzfeld“ und „Weidach-Nord“, Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen und Zugänge der beiden Tiefbrunnen I und II in Alterschrofen). 10.000 € sind für einen weiteren Trinkbrunnen in einer Schule/Kindergarten eingeplant. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind insgesamt 105.500 € vorgesehen. Der größte Anteil ist mit der Neuanschaffung von Ultraschallwasserzähler zu verzeichnen. Verschiedene weitere Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung sind auch in diesem Jahr notwendig. 

C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).

Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.200.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2022 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Finanzielle Auswirkungen
Im Finanzplan 2022 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von - 50.000.00 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Füssen, Bereich Wasserversorgung, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2021 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7.3. Wirtschaftsplan 2022, Parkierung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 8.3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
421.000 €
Aufwendungen
583.900 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
-162.900 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 265.700 € ab.

A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzminderungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2021 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist weiterhin von der überregionalen Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Pachtzins von APCOA an die Verpächtergemeinschaft für die Tiefgarage Sparkasse erhöht sich auf Grund Wertsicherungsklausel. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 beträgt insgesamt 421.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 181.700 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (79.100 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzeinbußen gegenüber dem Ansatz 2020 gesenkt. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 30.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Brandschutzmaßnahme, Ertüchtigung Hebeanlage) erwartet. Mehrausgaben sind für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ notwendig. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Dachrinne, Pflaster, Platten, Treppenanlage etc.) führen zur Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr von 25.000 €. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Ein prozentualer Aufwand wird im Wirtschaftsplan 2022 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich geringfügig gegenüber dem Vorjahr 
(100 €). 

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 5.700 €. 

B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 265.700 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 183.600 € zur Tilgung verwendet. Für Investitionen der Parkeinrichtungen werden 10.000 € angesetzt. 

C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.

D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2022 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2007 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen
Im Finanzplan 2022 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von - 162.900 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Füssen, Bereich Parkierungsanlagen, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2021 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Parkierungsanlagen, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke, Bereich Parkierungsanlagen, für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2020; Feststellung und Erteilung der Entlastung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach anfänglichen Bedenken auf Grund der Corona-Einschränkungen schließlich doch termingerecht zum 01. Juni 2020 aufgenommen werden. Allerdings mussten die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Die Forggensee-Schifffahrt erarbeitete mit Unterstützung des Verbandes der Bayerischen Fahrgastschifffahrt einen Schutz- und Hygieneplan für die Saison 2020 und ggf. folgender Jahre. Dazu zählt auch das Konzept zum sicheren Boarding (inkl. Parkplatzkonzept) auf dem Weg zu den Schiffen und auf den Schiffen selbst.

Statt der möglichen 420 Sitzplätze auf der MS Füssen konnten tatsächlich nur 128 davon belegt werden. Bei der MS Allgäu statt 200 nur 75 Sitzplätze. Dies bedeutete erhebliche Umsatzeinbußen. So mussten in allen Bereichen der Umsatzerlöse (Rundfahrten, Sonderfahrten und Bordgastronomie) gegenüber dem sehr erfolgreichen Jahr 2019 spürbare Einnahmeverluste verzeichnet werden.  Die Forggensee-Schifffahrt schloss das Jahr 2020 somit gesamtwirtschaftlich mit einem negativen Ergebnis ab. 

       Aktiva/Passiva                 Jahresfehlbetrag
       
Bilanzsumme zum 31.12.2020        628.737,07 €        118.533,74 €


Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 628.737,07 € (Vorjahr: 571.536,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.117.000 € des Wirtschaftsjahres standen 799.342,04 € Erlöse gegenüber. 

Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.117.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2020 beträgt 917.875,78 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresfehlbetrag für das Jahr 2020 in Höhe von 118.533,74 €. 

Umsatzerlöse und Erträge:

Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (-337.000 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (-111.000 €) nicht erzielt werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde ein Plus von 130.300,00 € verbucht. Hier konnte das nautische Personal in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen sinnvoll eingesetzt werden.

Aufwendungen:

Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 199.000,00 € niedriger als geplant (Planansatz 1.117.000 €). 

Durch Einsparungen beim Treibstoffverbrauch, dem Lebensmitteleinkauf, beim Unterhalt der Schiffe, geringeren Ausgaben beim Personalaufwand einschl. niedrigerer Altersvorsorge und Sozialabgaben bis hin zu reduzierter Werbe- und Insertionskosten sind Minderausgaben in fast allen Bereichen erzielt worden. 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen nach HGB für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 56.751,92 € verbucht.

Die Zinsbelastungen betrugen 11.350,36 € und entsprechen dem Planansatz in Höhe von 11.300 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für das Jahr 2020 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor. 

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von – 118.533,74 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen. Trotz einer damit verbundenen aktuellen negativen Eigenkapitalausstattung ist für das Unternehmen kurz-/mittelfristig mit einem betriebswirtschaftlichen Aufschwung zu rechnen. Das Stammkapital ist grundsätzlich zu erhöhen.

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2020 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2020 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2020 gefasst.

Örtliche Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 25.11.2021 statt und wird wie folgt vom Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Eichstetter hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Den Vorsitz hatte zweiter Bürgermeister Schneider.

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9. Wirtschaftsplan 2022; Städtische Forggensee Schifffahrt, hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 23.11.2021 ö beschliessend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.071.300,00 €
Aufwendungen
1.071.300,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 118.500 € ab.

A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Lfd. Nr. 1 und 4 Umsatzerlöse
Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wurde nicht nur vom Zwischenergebnis 2021 ausgegangen. Die Umsatzerlöse stehen möglicherweise auch im Jahr 2022 noch im direktem Einfluss der Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Trotzdem wurden die Ansätze für die Umsatzerlöse beim Schiffsbetrieb und aus der Bordgastronomie entsprechend angehoben, mit der Erwartung auf einen positiven Verlauf. Ab dem Jahr 2022 gehen wir von einem ausgeglichenen Wirtschaftsplan aus. Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2022 beträgt 1.071.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 100.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 220.400 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr von 35.000 € (Vorjahr 35.000 €) belassen, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 53.500 € gegenüber dem Planungsjahr 2021, was hauptsächlich an dem erhöhten Treibstoffkosten und dem Wareneinsatz, was wiederrum ihre Ursache in der positiven Entwicklung der zu erwartenden steigenden Gästezahlen findet. Mehraufwendungen sind auch für die Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an den Anlegestellen notwendig, da diese in den vergangenen beiden Jahren Corona bedingt ausgespart werden mussten. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Forggensee-Schifffahrt haben verschiedene ausgewählte Mitarbeiterstellen durch die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management sachverständig und tarifgerecht bewerten lassen. Im nautischen Bereich entsprachen die bisherigen Eingruppierungen nicht mehr den tarifrechtlichen Anforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. wurde ein tarifkonformes Entlohnungssystem erarbeitet. Ersatzlos gestrichen wurden dagegen die Provisionszahlungen, welche mit Nebenabreden vereinbart waren. Eine finanzielle Mehrbelastung für das Unternehmen durch die höheren Eingruppierungen muss in 2022 berücksichtigt werden. 

Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Die vertraglich geregelten Tarifänderungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2022 berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (41.100 €). Mitunter wird für erbrachte Leistungen durch die Stadt Füssen der Verwaltungskostenbeitrag zunächst auf 30.000 € angehoben. Eine detailliertere Abrechnung soll künftig durch die Stadt berechnet werden.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 1.900 €. 

B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 118.500 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 67.500 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 51.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Aufgrund der fortschreitenden Verlandung des Sees im südlichen Bereich müssen die Schiffsrouten angepasst werden. Besonders im Fokus steht hier die Anlegestelle 
„Waltenhofen“. Um diese auch in Zukunft sicher und gefahrlos anfahren zu können, muss der Eigenbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten eine neue Fahrroute ab 2022 installieren. Hierzu sind im Vermögensplan inkl. den notwendigen Schifffahrtszeichen rund 32.000 € eingeplant. Eine Umbaumaßnahme am Betriebsgebäude (Büro für Betriebsleiter) ist vorgesehen (7.000 €) sowie ein neuer Außenbordmotor für die Arbeitsplätte (5.000 €). Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind in 2022 auch verschiedene Werkzeuge und sonstige Gegenstände zu erwerben.

C.         Stellenübersicht
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Verwaltung (Marketing) zu einer Stellenmehrung führte. Weiteres siehe auch unter A. lfd. Nr. 6).

D. Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Finanzielle Auswirkungen
Im Finanzplan 2022 ist die Erfolgsrechnung sowie die Vermögensrechnung ausgeglichen. 


Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2022 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2021 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStG) und der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG); Bestellung einer weiteren Standesbeamtin im Standesamt Füssen (Standesamtsbezirk Füssen, Schwangau, Lechbruck am See)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zum 01.01.2022 wird Frau Annett Eisenmenger-Eckert als Ersatz für den verstorbenen Herrn Jürgen Tietz eingestellt. Frau Eisenmenger-Eckert hat bei ihren bisherigen kommunalen Arbeitgebern, neben der täglichen Arbeit im Gewerbeamt und Bürgerbüro, auch als Standesbeamtin gearbeitet. Sie ist damit fachlich sehr geeignet. Zudem kann die Stadt Füssen mit der nahtlosen Weiterbestellung von Frau Eisenmenger-Eckert die sonst notwendige zweiwöchige kostenpflichtige Ausbildung sparen. Die ist bei neu zu bestellenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten immer Pflicht.

Geplant ist, dass Frau Eisenmenger-Eckert als ergänzende Kraft im Standesamt tätig wird und  dadurch Herrn Andreas Rösel, der neue Führungsaufgaben übernommen hat, entlastet. Ihre weitere Tätigkeit wird sich zudem auf das verwaiste Gewerbeamt bzw. auch als ergänzende Kraft im Bürgerbüro der Stadt Füssen erstrecken. Hierbei bietet die vorhandene Ausbildung und Tätigkeit als Standesbeamtin die notwendige höhere fachliche Kompetenz in Fachfragen des Privatrechts. U.a. können ausländische Urkunden (Eheurkunden, Scheidungsurteile) schneller und fehlerfreier für die Bearbeitung ausgewertet werden. 

Die untere Aufsicht, Landratsamt Ostallgäu, hat im Vorfeld bei einer Besprechung die Zustimmung zur Bestellung zugesagt, da alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Die Ernennung wird wie üblich auf Widerruf ausgesprochen (§ 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 AVPStG).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Bestellung von Frau Annett Eisenmenger-Eckert mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zur Standesbeamtin auf Widerruf. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Bestellung von Frau Annett Eisenmenger-Eckert mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zur Standesbeamtin auf Widerruf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Füssener Kurbetriebe GmbH; Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Genehmigung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Beiliegend geben wir den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 mit Lagebericht der Füssener Kurbetriebe GmbH zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Jahresabschluss 2020 der Füssener Kurbetriebe GmbH sowie den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis.
  
Der Jahresabschluss 2020 der Füssener Kurbetriebe GmbH wird wie folgt festgestellt:

Bezeichnung
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Aktiva
  1. Anlagevermögen
920.286,08
920.286,08
  1. Umlaufvermögen
144.549,49
116.874,53
Aktiva
1.064.835,57
1.037.160,61



Passiva
  1. Eigenkapital
652.395,31
616.908,47
  1. Rückstellungen
12.158,12
20.432,49
  1. Verbindlichkeiten
400.282,14
399.819,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
129,46
88,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
400.152,68
399.730,94
davon gegenüber Gesellschaftern
350.000,00
330.000,00
Passiva
1.064.835,57
1.0307.160,61

  Der Jahresüberschuss i. H. v. 35.956,32 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Geschäftsführung der Füssener Kurbetriebe GmbH wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 29. November 2021 werden genehmigt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss 2020 der Füssener Kurbetriebe GmbH sowie den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zur Kenntnis.
  
Der Jahresabschluss 2020 der Füssener Kurbetriebe GmbH wird wie folgt festgestellt:

Bezeichnung
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Aktiva
  1. Anlagevermögen
920.286,08
920.286,08
  1. Umlaufvermögen
144.549,49
116.874,53
Aktiva
1.064.835,57
1.037.160,61



Passiva
  1. Eigenkapital
652.395,31
616.908,47
  1. Rückstellungen
12.158,12
20.432,49
  1. Verbindlichkeiten
400.282,14
399.819,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
129,46
88,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
400.152,68
399.730,94
davon gegenüber Gesellschaftern
350.000,00
330.000,00
Passiva
1.064.835,57
1.0307.160,61

Der Jahresüberschuss i. H. v. 35.956,32 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Der Geschäftsführung der Füssener Kurbetriebe GmbH wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 29. November 2021 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Jahresberichte der vom Stadtrat gebildeten Beiräte: Behindertenbeirat durch Barbara Henle Kinder- und Jugendbeirat durch Wolfgang Bader Beirat für Klima, Natur, Umwelt und Energie durch Andreas Eggensberger und SeniorInnenbeirat durch Ilona Deckwerth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Beirat für Menschen mit Behinderung
Barbara Henle berichtet für diesen Behindertenbeirat, dass sie bereits von Anfang an in diesem Beirat tätig war. Jetzt durfte sie den Vorsitzen übernehmen. Es habe bereits zwei Sitzungen gegeben, eine online und eine in Präsenz. Die erste Sitzung befasste sich mit der Pandemie. In der zweiten Sitzung wurde der Beirat umbenannt in Beirat für Menschen mit Behinderung. Manche Mütter beanstandeten, dass es für Ihre Kinder schwierig sei am Sport teilzunehmen. Lediglich bei der TSG könnten behinderte Kinder am Sport teilnehmen. Als Ausblick für die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung möchte sie bezüglich Teilhabemöglichkeiten weiterarbeiten. 

Zu diesem Thema führt Thomas Scheibel noch aus, dass auch ein barrierefreies Jugendhaus angesprochen wurde. 

Kinder- und Jugendbeirat
Wolfgang Bader erklärt, dass dieser Beirat bis auf ein Treffen pandemiebedingt nicht stattfinden konnte. Auch für sei die Sportinklusion und auch das Jugendhaus sehr wichtige Themen. Er plädiert für eine Verwirklichung am Skatepark. Zusammen mit dem Gymnasium werde derzeit ein kommunales Mitspracherecht geprüft. Im Januar werde ein vorläufiges Programm vorgelegt werden. Außerdem werde über ein Wahlrecht nachgedacht.

Thomas Scheibel erinnert an die Vogelnestschaukel im Freyberg-Garten. Bürgermeister Eichstetter sagt zu, dass diese repariert und dann wieder aufgehängt werde

Beirat für Klima, Natur, Umwelt und Energie
Anhand einer Powerpointpräsentation erklärt Andreas Eggensberger die einzelnen Beitratssitzungen. Darauf wird verwiesen.

Christine Fröhlich zeigt sich überrascht darüber, dass der Beirat Beschlüsse fassen könne und auch stimmberechtigte Mitglieder hat. Laut Andreas Eggensberger haben die Beschlüsse keine rechtliche Wirkung.

SeniorInnenbeitrat 
Ilona Deckwerth beschreibt anhand eine Präsentation die Arbeit des Seniorenbeitrates. Darauf wird ebenfalls verwiesen.

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13. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 13
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13.1. Vergabe der SiGeKo-Leistungen der Grund- und Mittelschule Füssen und Schwangau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 13.1

Sachverhalt

Für die Sanierung / Erweiterung der Grundschule Füssen-Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule einschl. des Neubaus der Dreifachsporthalle und der Tiefgarage läuft derzeit die Ausschreibung des ersten Maßnahmenpaketes (entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 21. September 2021). Dazu ist nun auch die Beauftragung der Koordnination der erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes notwendig. Der sog. SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. 

Mit den entsprechenden Leistungen wurden insgesamt 4 Büros angefragt. 3 Büros haben ein Angebot abgegeben, wobei ein Büro sein Angebot vor der Vergabe zurückgezogen hat. Wirtschaftlichster Bieter ist somit die Firma Secum GmbH mit der Auftragssumme von 40.222,- €. Im Rahmen der Zuständigkeit des Bürgermeisters wurde diese Firma mit den SiGeKo-Leistungen beauftragt.

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13.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 13.2

Sachverhalt

Wohnungsbauprojekt in der Ziegelwies

In der Sitzung am 16. November 2021 hat der Stadtrat die Bietergemeinschaft Kohlmayer Oberst Architekten und das Büro Markus Herthneck Landschaftsarchitekten als ersten Preisträger des durchgeführten Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Ziegelwies“ mit der Planung für die Modernisierungs- und Nachverdichtungsmaßnahmen im Plangebiet Ziegelwiesstraße 2-16 in Füssen beauftragt. Unter Berücksichtigung der Anregungen des Preisgerichts und der Bewertungskommission, war zunächst die Stufenbeauftragung bis Leistungsphase 3 HOAI einschl. Kostenberechnung basierend auf der üblicher Vertragsform vorgesehen. 

Aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen soll in der Ziegelwies nur mehr der vorhandene Wohnungsbestand modernisiert und ggf. der Vorschlag des Anbaus von jeweils 3 Wohnungen an zwei Gebäuden realisiert werden. Nicht mehr durch die Stadt geplant ist der Neubau der im Wettbewerb siegreichen drei Wohngebäude. Ggf. wird aber geprüft, ob hier ein Wohnbauunternehmen Interesse an der Realisierung hat.

Beauftragung der Ausschreibung und Ausführung des digitalen Parkraumkonzeptes „auf Eis“ gelegt!

Der Stadtrat hält das Projekt zwar für absolut sinnvoll und dringend notwendig, sah sich aber in der letzten Sitzung angesichts der Haushaltssituation und der auferlegten Haushaltskonsolidierung nicht in der Lage, dieses bei der derzeit in Aussicht stehenden Fördersituation zu realisieren. Angesichts der überregionalen Bedeutung sowohl der Region, auch und gerade angesichts der angrenzenden und zum Teil nicht auf Gemeindegebiet befindlichen Hotspots benötigt die Stadt hierfür zusätzliche finanzielle Unterstützung. Der Erste Bürgermeister wurde dazu beauftragt, mit den politisch Verantwortlichen in den Ministerien bzw. den Abgeordneten entsprechende Gespräche zu führen.

Planungsleistungen für die Erweiterung der Parkierungsanlage am Klinikareal

Das Architekturbüro f64-Architekten hat der Stadtrat gemäß deren Angebot vom 9. September 2021 mit den angebotenen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 mit den Planungsleistungen für die Erweiterung der Parkierungsanlage am Klinikareal mit der Errichtung eines Parkdecks beauftragt. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf ca. 35.000 Euro.

Anhand dieser weiteren Planungen sind dann zeitnah entsprechende Verhandlungen und Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat der Kliniken Ostallgäu bzw. dem Landkreis wegen der Finanzierung, Kostenbeteiligung, Maßnahmendurchführung und künftigen Betriebsformen zu führen.

Planungen für gemeinsame Sanitär-, Umkleideräume für TürkGücü und Royal Bavarians

Die Suche nach einer räumlichen Unterbringung der Sanitär-, Funktions- und Umkleideräume für die beiden Vereine Türk Gücü und Royal Bavarians soll gemeinsam gelöst werden. Dazu hat der Stadtrat das Architekturbüro f64-Architekten in der letzten Sitzung beauftragt, sofern sich die beiden Vereine dies vorstellen können. Zwischen dem Skate- und Bikepark soll so ein möglicher gemeinsamer Standort einerseits für die beiden Vereine geschaffen werden, der daneben auch noch ein (räumlich und finanziell abgespecktes) Jugendhaus berücksichtigt, auch wenn dieses dort noch nicht gebaut wird. 

Sofern diese erzielt werden kann, wird das Architekturbüro f64-Architekten auf der Grundlage des Angebotes vom 1. September 2021 mit der Beplanung des vorstehend beschriebenen Teilbereichs hinsichtlich der Schaffung von gemeinsamen Unterbringungsmöglichkeiten (Sanitärräume, Umkleiden, Funktionsräume) für TürkGücü und die Royal Bavarians aber auch der Option eines Jugendhauses an diesem Standort beauftragt. Neben dem konkreten bedarfsgerechten Standort umfasst der Planungsauftrag auch die Vorgaben zur Materialität, den Bau- und Gestaltungsformen des geplanten Gemeinschaftsprojektes soweit, das daraus dann der notwendige Bebauungsplan erstellt und das Verfahren eingeleitet werden kann.

Sanierung der Weidachsporthalle

Die Architektengemeinschaft Beck/Harbich wurde auf der Grundlage der vorhergehenden Ortsbesichtigung mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts dringend notwendige Sanierung der Weidachsporthalle beauftragt (vordringlich ist die Heizung, die Fenster und vor allem die Fassade). Das finanzielle Volumen dieses Maßnahmenpaketes wurde am 16. November 2021 auf insgesamt 250.000 € begrenzt. In der Haushaltskonsolidierungssitzung wurde dieses dann auf 275.000 Euro abgeändert. Die TSG Füssen e.V. beteiligt sich daran mit 100.000 Euro.

Die Beauftragung evtl. der weiteren Grundleistungen bzw. der konkreten Umsetzung bedürfen einer gesonderten Beauftragung durch den Stadtrat.

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13.3. Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 – Wasserwirtschaft – des Regionalplans der Region Allgäu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 13.3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Allgäu hat den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B I 3 Wasserwirtschaft des Regionalplanes der Region Allgäu beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung durchzuführen. 

Der Fortschreibungsentwurf samt erläuternden Materialien ist bis zum 31. Dezember 2021 unter https://www.region.allgaeu.org/regionalplan/wasserwirtschaft-fortschreibung/  in das Internet eingestellt und dort abrufbar.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Allgäu. Die Stellungnahme ist an den

Regionalen Planungsverband Allgäu
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren

oder an

rpv.allgaeu@kaufbeuren.de 

als dem Träger der Regionalplanung zu richten. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG). Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet.

Im Bereich der Stadt Füssen ist vom Regionalen Planungsverband in diesem Verfahren vorgesehen, dass die Gebiete um Weißensee-Thal, Benken, Roßmoos vom Vorbehaltsgebiet zum Vorranggebiet für die Wasserversorgung ausgewiesen werden sollen. Wenn die jeweilige Kommune bzw. andere Träger öffentlicher Belange keine (negative) Stellungnahme abgeben, wird der Fortschreibungsentwurf wohl umgesetzt werden. Neu ist in diesem Bereich, dass das Gebiet auf die Gemeinde Pfronten ausgedehnt wird. Neu ist auch das Wasservorranggebiet in Schwangau.

Die Fortschreibung liegt im Interesse der Stadt Füssen, die nachhaltige Wasserversorgung zu sichern. 

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14. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. November 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. November 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16. November 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 16. November 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 15
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15.1. Jahresabschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 15.1

Sachverhalt

Christian Schneider bedankt sich bei Bürgermeister Maximilian Eichstetter, es konnte viel voran gebracht werden, wie z.B. die Haushaltskonsolidierung. Die Stadt könne nur so stark sein wie ihr „Häuptling“. Man könne ihn jederzeit erreichen und erhalte auch immer eine Antwort. Er bittet ihn weiter so zu machen.

Dr. Christoph Böhm spricht das Baugebiet Weidach an und warnt davor übereilt vorzugehen. 

Bürgermeister Eichstetter bedankt sich für das bewegte Jahr. Es ist das zweite Kalenderjahr ohne Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkte usw. Es geht viel verloren. Der Stadtrat ist ein starkes Team. Die Beschlüsse sind nicht immer einstimmig, aber an sich wollen alle in die gleiche Richtung. Er dankte auch der Verwaltung für deren Arbeit.

Sodann zählt er einige durchgeführte Projekte auf:

  • Kita Weidach rechtzeitig und im Kostenrahmen fertiggestellt,
  • Flutlichtanlage beim Skatepark
  • Sanierung der Altseestraße
  • Oberseebad Sanierung und Eröffnung
  • Wasser und Abwasser haben wieder einige Meter machen können
  • Sanierung Grund- und Mittelschule
  • ZOB weiter geplant
  • Pläne für St. Gabriel weiter gebracht
  • Flachdachsanierung Eisstadion
  • Sommereis
  • Bereich Tourismus; der Mitterseepark wurde gestaltet.

Er sehe positiv in das Jahr 2022
Auch dankt allen für die geleistete Arbeit und wünscht Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Auch Peter Hartung dankt aus dem Gremium heraus für die geleistete Arbeit. Die Vorlagen seien sehr ausführlich und umfangreich. Er freue sich auf das nächste Jahr.

Datenstand vom 20.01.2022 14:56 Uhr