Datum: 22.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:47 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag des Trägervereins Montessori Füssen e.V. vom 17.05.2021 auf Fortführung der Bezuschussung für die Montessori-Grundschule Füssen
2 BSP Eishockey & Curling; Austausch von Ventilatoren in der Arena
3 Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Füssen
4 Künftige Nutzung des Festplatzes in der Kemptner Straße
5 Bekanntgaben & Informationen
5.1 Bekanntgabe der Vergabe der Flutlichtbeleuchtung Rasenplatz 04 im Weidach
5.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse bzw. Vergaben
6 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2021
7 Anträge, Anfragen

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1. Antrag des Trägervereins Montessori Füssen e.V. vom 17.05.2021 auf Fortführung der Bezuschussung für die Montessori-Grundschule Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.05.2021 (s. Anlage) hat der Trägerverein Montessori Füssen e.V. die Fortführung der bisherigen Bezuschussung des Schulaufwands der Montessori-Grundschule Füssen in Höhe von 650 € pro Füssener Kind für das kommende Schuljahr 2021/2022 beantragt.

Im kommenden Schuljahr werden 21 Füssener Kinder die Montessori-Grundschule besuchen, was einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 13.650 € ergeben würde.

Auf Antragstellung des Trägervereins gewährt die Stadt Füssen seit dem Gründungsjahr 2014 freiwillige Zuschüsse wie folgt:

2014        5.000 €
2015        5.000 €
2016        5.000 €
2017        5.000 €

Seit dem Jahr 2018 gewährt die Stadt Füssen pro Füssener Kind und Schuljahr einen Betrag in Höhe von 650 € (lt. HFP-Beschluss vom 13.03.2018).

2018        9.100 € für 14 Füssener Kinder        
2019        8.450 € für 13 Füssener Kinder
2020        8.450 € für 13 Füssener Kinder

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt die Fortführung der Bezuschussung des Schulaufwandes der Montessori-Grundschule für das kommende Schuljahr 2021/2022 als freiwillige Leistung in Höhe von 650 € pro Füssener Kind.

Beschluss

Der Ausschuss beschließt die Fortführung der Bezuschussung des Schulaufwandes der Montessori-Grundschule für das kommende Schuljahr 2021/2022 als freiwillige Leistung in Höhe von 650 € pro Füssener Kind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nikolaus Schulte war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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2. BSP Eishockey & Curling; Austausch von Ventilatoren in der Arena

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Bundesstützpunkt Eishockey & Curling wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen der Austausch von Ventilatorien in der Arena vorgeschlagen.

  • Spielstätte Arena        
  • Austausch der Ventilatoren mit Keilriemenantrieb für das Lüftungsgerät Arena Leistung 140.000 m³/h
  • 4 Ventilatoren für Zu- und Abluft
  • sowie das Lüftungsgerät

  • Mannschaftsräume/Kabinen
  • 2 Ventilatoren für Zu- und Abluft

Gründe:                
  • Die Ventilatoren sind altersbedingt (Baujahr 1990) und wegen der hohen jährlichen Betriebslaufzeiten von 5400 h/p.a. verschlissen
  • Instandhaltungskosten betragen für beide Anlagen 13.100,00 €/p.a.
  • Betriebskosten betragen 39.270,00 €/p.a.
  • Hygienisch sind die Lüftungsgeräte nach heutiger Sicht wegen des Gummiriemenabriebs bedenklich.

Maßnahme:
  • Die Ventilatoren und die Riemenantriebe sollten gegen hocheffiziente Ventilatoren mit Direktantrieb ausgetauscht werden

Vorteile:                
  • Minderung der Kosten
    • Instandhaltungskosten um 12.200,00 €/p.a.
    • Betriebskosten um 7.600,00 €/a
  • Der Invest amortisiert sich nach Berechnungen des Ing. Büros Güttinger in ca. 3,6 Jahren

Kosten:
Die voraussichtlichen Kosten für den Austausch der Ventilatoren für die Lüftungsanlagen in der Arena stellen sich wie folgt dar:

Maßnahme
Kosten
Austausch Ventilatoren Anlage Mannschaftsräume
15.000,00 €
Austausch Ventilatoren Anlage Arena
96.550,00 €
Aufschaltung MSR seitig inkl. Verkabelung
11.800,00 €
Gesamtkosten
123.350,00 €

Alle Kosten gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


In der Zwischenzeit hat sich im Rahmen einer Überprüfung herausgestellt, dass die Betriebssicherheit und Leistung, der Hygienestandart und vor allem der Brandschutz der raumlufttechnischen Anlagen im Bundesstützpunkt  noch weniger als bisher bekannt gewährleistet und sichergestellt sind! Insbesondere befinden sich extreme Schmutzablagerungen an den Rotationswärmetauschern sowohl in der Lüftungsanlagen der Arena als auch in den Entfeuchtungsanlagen der Arena und der Halle 1/Curling. Außerdem liegen Beschädigungen wahrscheinlich durch Überhitzung vor. Dies hat auch Auswirkungen auf die Ventilatoren. Vor weiteren Prüfungen, wie diese Mängel behoben werden können, sollte der Austausch der Ventilatoren nicht erfolgen!

Beschlussvorschlag

Der Austausch der Ventilatoren wird zurückgestellt, bis der Zustand der raumlufttechnischen Anlagen abschließend geprüft und die Betriebssicherheit, der Hygienestandart und vor allem der Brandschutz dieser Anlagen gewährleistet sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen (z.B. ein Sanierungs-/Instandsetzungskonzept) umgehend in die Wege zu leiten.

Beschluss

Der Austausch der Ventilatoren wird zurückgestellt, bis der Zustand der raumlufttechnischen Anlagen abschließend geprüft und die Betriebssicherheit, der Hygienestandart und vor allem der Brandschutz dieser Anlagen gewährleistet ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Maßnahmen (z.B. ein Sanierungs-/Instandsetzungskonzept) umgehend in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nikolaus Schulte war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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3. Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Kommunale Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten künftig eine Entgeltumwandlung für das Fahrradleasing anbieten. Das ermöglicht der neue Tarifvertrag TV-Fahrradleasing.

Am 25. Oktober 2020 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion in der TVöD-Tarifrunde 2020 darauf geeinigt, dass die Entgeltumwandlung für Fahrräder und e-Bikes ermöglicht wird, um die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Die Redaktionsverhandlungen zu dieser Tarifeinigung wurden am 11. März 2021 abgeschlossen.


Neuer TV-Fahrradleasing als Grundlage der Entgeltumwandlung für TVöD-Beschäftigte

Der neue Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) tritt rückwirkend zum 1. März 2021 in Kraft. Er gilt für ungekündigte Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.


TVöD-Arbeitgeber entscheidet über Möglichkeit des Fahrradleasings

Der TV-Fahrradleasing schafft die Grundlage dafür, dass die Beschäftigten künftig einen Teil ihres monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können. Es ist aber zunächst eine Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt die Möglichkeit des Fahrradleasings eröffnen will. Die Beschäftigten haben keinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing. Wenn ein Arbeitgeber aber ein Angebot zum Fahrradleasing macht, muss er dies allen Beschäftigten ermöglichen.

Vertragsbeziehungen beim Fahrradleasing

Leasingnehmer ist der Arbeitgeber. Er schließt einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber, also einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen. Zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist dann ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung notwendig. Aus dem Angebot des Leasinggebers können die Beschäftigten ein Fahrrad im Wert von bis zu 7.000 Euro/brutto auswählen.

Weiterhin ist eine Dienstvereinbarung zur Nutzung des Leasingfahrrads erforderlich.

Für das Fahrradleasing gibt es mittlerweile unzählige Anbieter, z. B.

Lt. Internetseite von Bikeleasing nehmen folgende Füssener Fahrradhändler daran teil:
  • Michael Dodl - Mikes Bikes
  • Ludwig Alletsee - Ski Sport Luggi
  • Zacherl Johannes und Müller Albert GbR
  • Multicycle GmbH & Co. KG - CUBE Store Füssen

Bei BusinessBike sind es folgende Füssener Fahrradhändler:
  • Ludwig Alletsee - Ski Sport Luggi
  • Zacherl Johannes und Müller Albert GbR
  • Multicycle GmbH & Co. KG - CUBE Store Füssen

Bei Jobrad sind es folgende Füssen Fahrradhändler:
  • Michael Dodl - Mikes Bikes
  • Ludwig Alletsee - Ski Sport Luggi
  • Zacherl Johannes und Müller Albert GbR
  • Multicycle GmbH & Co. KG - CUBE Store Füssen

Es müssen folgende Verträge bzw. Vereinbarungen geschlossen werden:
  • Vertrag mit Fahrradleasing-Firma
  • Dienstvereinbarung
  • Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Stadt Füssen
  • Nebenabrede zum Arbeitsvertrag

Die Umsetzung/Abwicklung des Fahrradleasing erfolgt vollständig durch die Personalverwaltung.

Ein Video, das die Vor- und Nachteile des Fahrradleasing übersichtlich und doch detailliert erklärt, ist unter folgender Adresse von ver.di abrufbar: (https://bawue.verdi.de/++co++0716cbfa-309e-11e7-8ff2-525400423e78)

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Einführung eines Fahrradleasing’s bei der Stadt Füssen. Er beauftragt die Verwaltung einen Vertrag mit einem geeigneten Leasinggeber abzuschließen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Einführung eines Fahrradleasing’s bei der Stadt Füssen. Er beauftragt die Verwaltung einen Vertrag mit einem geeigneten Leasinggeber abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Künftige Nutzung des Festplatzes in der Kemptner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Festplatz der Stadt Füssen in der Kemptner Straße wird derzeit sehr unterschiedlich und vielfältig genutzt. Gerade an den Wochenenden ist dieser sehr stark auch von parkenden Autos, Wohnmobilen und vor allem Lkw’s belegt.


Die dort installierte, kostenfreie WC-Anlage tut ihr Übriges dazu, dass die Frequenz eher zunimmt. Auch die Bushaltestelle dort ist förderlich.

So finden derzeit dort üblicherweise folgende Nutzungen statt:

  • Volksfest
  • Zirkus
  • Flohmärkte
  • Open-Air-Veranstaltungen
  • Auto-Kino
  • Altglas-Container
  • Parkende Lkw
  • Parkende Pkw
  • Abfallablagerungen im südlichen Bereich
  • temporärer Zwischenlagerplatz für die Stadt Füssen (z.B. Schnee, Aushubmaterial usw.)

In der Beratung geht es darum, wie dieser Platz künftig genutzt werden soll bzw. welche Nutzungen dort ausgeschlossen werden sollen. Außerdem sollte darüber beraten werden, ob dieses Gelände ggf. künftig gebührenpflichtig werden soll.

Entscheidend hinsichtlich der künftigen Nutzungsüberlegungen wird sein, wie sich die Stadt Füssen zum Thema Mobilität aufstellen will. Wenn angestrebt wird, die Dauerparker vom Stadtinneren fern zu halten und die innerstädtischen Parkplätze vor allem für die Besuche der Innenstadt, den dortigen Handel, den Geschäften, den Betrieben und Dienstleistern „offen“ zu halten, bedarf es dazu zusätzlicher Parkplätze einerseits, vor allem aber andererseits Maßnahmen zur Steuerung der Parkplatznutzung. Konkret könnte dies bedeuten, dass das Dauerparken in den innerstädtischen Parkplätzen umso mehr „verteuert“ wird, umso innenstadtnäher der Parkplatz liegt. Ergänzend bzw. parallel dazu sollten die außerhalb liegenden Parkplätze günstiger sein und mit zusätzlichen Busangeboten (Busticket in der Parkgebühr enthalten, Leihfahrräder, usw.) versehen werden (eng getaktete Stadtbusse, ähnlich wie in Oberstdorf und anderen Orten). In diesem Fall würde zwangsläufig auch der Festplatz als Parkplatz zur Disposition stehen. Aus städtischer Sicht wäre folgendes Szenario denkbar:

  • Multifunktionale Nutzung als Festplatz (z.B. Volksfest, Flohmärkte, Open-Air-Veranstaltungen, Zirkus usw.); evtl. können Flohmärkte wie der Wochenmarkt künftig auch in der Inneren Kemptner Straße bzw. der Morisse stattfinden?
  • Schaffung eines Großparkplatzes für Pkw und Busse, der auch auf den Festplatz ausgedehnt werden kann, wenn und soweit dort keine Veranstaltungen stattfinden. Ergänzt werden sollte dieser mit einem entsprechenden „E-Ladesäulen-Park“.
  • Errichtung eines begrenzten Wohnmobil-Angebotes 

Bis zur Realisierung eines solchen Areals, die sinnvollerweise in ein Mobilitätskonzept eingebunden werden sollte, sollte beraten und entschieden werden, ob wir dort das Parken für Pkw, Busse, LkW ermöglichen wollen, und ob wir dort ggf. welche Gebühren dafür erheben wollen (z.B. Wohnmobile, Lkw, Busse)?

Weitere Informationen erfolgten im Rahmen der Beratung.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte regt eine Prüfung an, ob die Toiletten weiterhin gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen.

Christine Fröhlich begrüßt die Planung, findet eine Asphaltierung nicht zwingend notwendig. Ist aber der Meinung, dass LKW`s hier nicht parken dürfen.

Bastian Schuhwerk frägt nach, wie es generell geregelt wird, wenn ein Fest stattfindet. Verweist man die Wohnmobile des Platzes? Peter Hartl erklärte den Mitgliedern des Ausschusses, dass vor und nach einer Veranstaltung bereits digital auf die Parkplatzsperrung hingewiesen werden müsse.

Peter Hartung würde die LKW`s nicht grundsätzlich ausschließen, das Verkehrsaufkommen der LKW`s steigt stetig.

Zweiter Bürgermeister Christian Schneider stellt die Frage in den Raum, ob die Stadt dann nicht in Konkurrenz steht zu den privaten Anbietern. Zudem würde er die Parkmöglichkeit auch für die Brummifahrer zulassen.

Thomas Meiler pflichtet bei, warum sollte was geändert werden, es hat doch bisher alles gut funktioniert, auch er sieht es als Konkurrenz zum Privatanbieter.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass der Parkplatz in einer Testphase 2 Wochen gesperrt wurde. Es parkten in diesem Zeitraum nur 2 LKW`s an Seitenstraßen und das waren zudem einheimische Kennzeichen.

Christine Fröhlich sieht hier keine Konkurrenz, es gibt definitiv einen Parkplatzmangel in Füssen, der Bedarf ist weit höher. Ein solches Angebot ist ein Qualitätsmerkmal für Füssen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss kann sich folgendes Szenario hinsichtlicher künftigen Nutzung des Festplatzes vorstellen:

  • Multifunktionale Nutzung als Festplatz (z.B. Volksfest, Flohmärkte, Open-Air-Veranstaltungen, Zirkus usw.); evtl. können Flohmärkte wie der Wochenmarkt künftig auch in der Inneren Kemptner Straße bzw. der Morisse stattfinden?
  • Schaffung eines Großparkplatzes für Pkw und Busse und ggf. auch LkW‘s, der auch auf den Festplatz ausgedehnt werden kann, wenn und soweit dort keine Veranstaltungen stattfinden. Ergänzt werden sollte dieser mit einem entsprechenden „E-Ladesäulen-Park“.
  • Errichtung eines begrenzten Wohnmobil-Angebotes 

Die Realisierung eines solchen Areals soll in ein Mobilitätskonzept eingebunden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 5
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5.1. Bekanntgabe der Vergabe der Flutlichtbeleuchtung Rasenplatz 04 im Weidach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Am 10.03.2020 hatte der Stadtrat Modifizierungen in der Lage und Ausrichtung der Baseballanlage beschlossen. Im Zuge der Verschiebung des Jugendspielfelds nach Westen sind auch die Flutlichtanlagen zu verändern.
Die erforderlichen Erd- und Fundamentierungsarbeiten werden im Auftrag Sportplatzbauarbeiten abgewickelt.
Die weiteren Leistungen für die Herstellung der Flutlichtanlage waren durch den Elektrofachplaner zusammengestellt worden.
Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung, zu der zuverlässige, leistungsstarke und geeignete Firmen am 23.04.2021 zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden; die Bekanntgabe der Ausschreibung war am 15.04.2021 veröffentlicht worden.

 
Folgende Firmen waren zur Teilnahme an der Beschränkten Ausschreibung aufgefordert worden:


Zur Submission am 04.05.2021 lag nur ein Angebot eines Bieters vor.
Die Angebotsprüfung ergab keine Änderung.


Das abgegebene Angebot liegt 12% unter der Kostenberechnung.
Der Planer empfiehlt die Beauftragung des Angebots der Elektrizitätswerke Reutte, Füssen in Höhe von 84.161,79€ brutto.

Die Bindefrist endet am 04.06.2021.Die Ausführung der Leistungen muss mit den zurzeit laufenden Sportplatz- und Landschaftsbau arbeiten eng koordiniert und in den Ablauf integriert werden, so dass aufgrund mehrwöchiger Lieferfristen eine zeitnahe Bestellung und deshalb dringende Beauftragung erfolgen muss.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
In den Haushaltsansätzen Vermögenshaushalt 2021 sind 545.000€ auf der Haushaltsstelle 5603.9501 angesetzt. Es sind allerdings im Sportplatzbau Kosten in Höhe von ca. 25.000 € für ua. Pflasterweg, Baustraße nicht enthalten, so dass die ursprünglichen Kosten in Höhe von ca. 560.000 € erreicht werden.



Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dass die Bauleistungen für den Sport- und Freizeitpark Weidach, Bauteil 3 an den Bieter EWR, Füssen beauftragt werden sollen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse bzw. Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Anschaffung von Lehrerdienstgeräten für die Grund- und Mittelschule

In der Sitzung am 20. April 2021 hat der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss die Fa. Cancom GmbH, Scheppach den Auftrag für die Beschaffung der brutto 40.911,01 € erteilt. Insgesamt wurden 4 Angebote abgegeben. Die Beschaffung wird über das Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte SoLD) mit 40.000 € gefördert.

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6. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20. April 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20. April 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.06.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Anträge und Anfragen  lagen nicht vor.

Datenstand vom 12.07.2021 14:50 Uhr