Datum: 15.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im Bereich Enzensberg
1.1 Vorstellung der notwendigen Maßnahmen und Beschluss zur Durchführung; hier: Bereich Enzensberg
1.2 Generalentwässerungsplan für den Bereich Enzensberg; hier: Vorstellung der Inhalte und Beauftragung der Ingenieurleistungen
2 Vorstellung der Masterarbeit: „Entwicklung eines unterstützenden Konzepts für die Reduzierung der Wasserverluste des Versorgungsbetriebes der Stadtwerke Füssen unter Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit und Kosten“
3 Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 19 EBV; Zeitraum: Januar bis April 2021
4 Städt. Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 19 WBV; Zeitraum: Januar bis April 2021
5 Bekanntgaben & Informationen
6 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 25.11.2020
7 Anträge, Anfragen

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1. Sanierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im Bereich Enzensberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 1
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1.1. Vorstellung der notwendigen Maßnahmen und Beschluss zur Durchführung; hier: Bereich Enzensberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Am 20.04.2021 fand ein 1. Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der Stadtwerke, der Stadt Füssen (Bauverwaltung), verschiedenen Ingenieurbüros, weiteren Spartenträgern wie der EWR, der Telekom- und Gassparte u. a. sowie der Fachklinik Enzensberg statt. Bei diesem Gespräch wurde erstmalig über die notwendigen Ausbauarbeiten für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und den Straßenausbau informiert. Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Hochbehälters wird das nachgelagerte Rohrnetz der Wasserversorgung optimiert bzw. saniert. Die bestehende Abwasserbeseitigung, besonders die Regenwasserableitung muss in Teilen neu erschlossen werden. Die Stadtwerke Füssen führen derzeit erste „Sondierungsgespräche“ mit einem Planungsbüro durch. Es handelt sich um eine finanziell-organisatorisch weitreichende notwendige Ausbaumaßnahme.

Von Seiten der SWF ist eine zügige Umsetzung der Maßnahmen in der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung vorgesehen. Die Ausschreibung der Fachplanung des Hochbehälters soll zeitnah erfolgen. Die Reihenfolge und Priorisierung der Bauabschnitte am Enzensberg werden vom Kanal vorgegeben. Wasserleitungsbau, Straßenbau und Medienverlegung können dann entsprechend dieser Abschnitte erfolgen.

Vortrag: Technischer Leiter, Michael Weber.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beauftragt die Stadtwerke Füssen mit der Umsetzung und Koordinierung sowie die Erstellung der Planungen für die Ausbaumaßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am Enzensberg.

Diskussionsverlauf

Herr Weber erläutert anhand der der Bildschirmpräsentation den Ausschussmitgliedern die Zukunftspläne der Stadtwerke Füssen, dieser Vortrag liegt dem Protokoll bei.

Beschluss

Der Werkausschuss beauftragt die Stadtwerke Füssen mit der Umsetzung und Koordinierung sowie die Erstellung der Planungen für die Ausbaumaßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung am Enzensberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Generalentwässerungsplan für den Bereich Enzensberg; hier: Vorstellung der Inhalte und Beauftragung der Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Die Stadtwerken Füssen untersuchen derzeit den Zustand der Kanäle im Bereich Enzensberg. Der Zustand der Schmutz- und Regenwasserkanäle erweist sich als mangelhaft. Vor der Eingemeindung wurden Kanäle nicht gemäß anerkannter Regeln der Technik gebaut. Kanäle verlaufen zum Teil auf Privatgrund und haben eine zu geringe Überdeckung. Abschnittweise konnten bestehenden Kanäle nicht untersucht werden, weil es keine Schächte gibt oder Einstieg/ Kamerainspektion aus anderen Gründen nicht möglich waren. Es besteht Handlungsbedarf, um den Abtransport des Schmutz- und Regenwassers und die Entwässerung vor Ort (Grundstücksanschlüsse) auf einen sachgemäßen, sicheren Stand zu bringen. 

Vor einer Sanierung des Abwassernetzes wird empfohlen im Gebiet einen Gesamtplan der Entwässerung zu beauftragen, da die Randbedingungen der Dimensionierung des Teilnetzes nicht bekannt sind. Eine Planung der Sanierung und der Neubau von Kanälen kann nur auf Grundlage eines Gesamtentwässerungsplans für den Bereich Enzensberg erfolgen.
Die aktuelle Situation und die zukünftige Entwicklung am Enzensberg sind für das Entwässerungskonzept mit einzubeziehen.

Hierzu findet ein Fachvortrag der Mooser Ingenieure statt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beauftragt die Stadtwerke Füssen für den Bereich Enzensberg einen Generalentwässerungsplan zu erstellen und hiermit die Ingenieurleistungen zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Herr Mooser erläutert anhand der der Bildschirmpräsentation den Ausschussmitgliedern die Zukunftspläne der Stadtwerke Füssen, dieser Vortrag liegt dem Protokoll bei. 
Die Kostenschätzung für das angegebene städt. Netz (ohne AZV) liegt grob bei 130.000 €. 

Beschluss

Der Werkausschuss beauftragt die Stadtwerke Füssen für den Bereich Enzensberg einen Generalentwässerungsplan zu erstellen und hiermit die Ingenieurleistungen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Masterarbeit: „Entwicklung eines unterstützenden Konzepts für die Reduzierung der Wasserverluste des Versorgungsbetriebes der Stadtwerke Füssen unter Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit und Kosten“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Frau Lena Prestel, die von 01.10.2020 -  31.03.2021 ein Praktikum bei den Stadtwerken Füssen absolvierte, trägt mit Unterstützung von Dennis Müller ihre Masterarbeit vor. 

In der Masterarbeit beschreibt Frau Prestel, wie die Wasserverlustrate wirtschaftlich und effizient gesenkt werden kann. Um das Zeitmanagement der Personaleinteilung wesentlich besser takten zu können wurde außerdem dargelegt, wie die Wasserversorgung der Stadt Füssen für die Zukunft in Druckzonen eingeteilt werden kann. Des Weiteren erstellte Frau Prestel eine Flurkarte für die Bodenbeschaffenheiten im Versorgungsgebiet der Stadt Füssen um die Materialauswahl besser treffen zu können und somit der Korrosion entgegen zu wirken.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Vorstellung der Masterarbeit: „Entwicklung eines unterstützenden Konzepts für die Reduzierung der Wasserverluste des Versorgungsbetriebes der Stadtwerke Füssen unter Einbeziehung der Wirtschaftlichkeit und Kosten“ zur Kenntnis. Der Vortrag liegt dem Protokoll bei.

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3. Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 19 EBV; Zeitraum: Januar bis April 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Wasserversorgung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresüberschuss von 106.404,92 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 398.500 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 38.800 € gesunken. Dies liegt an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Wassergebühren auf Grund des geringeren Verbrauchs in 2020. 

Aufwendungen: 
Der Wareneinkauf (10.800 €) fiel für dieses Jahr gegenüber dem Vergleichszeitraum um 4.200 € höher aus. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (73.900 €) mussten Mehrausgaben i.H.v. 29.800 € verbucht werden. Als große Posten können hier die Aufwendungen für Energiestoffe (Strom 2.100 €), Umlegung der Wasserleitung in der Alatseestraße (bisher 14.300 €), höhere Entschädigungszahlung an den WAF um rund 9.000 € sowie andere Dienst- und Fremdleistungen (Aufwand für das BOH 2.300 €) genannt werden. Im weiteren Unterhalt gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen.

Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung im Vergleichszeitraum fand daher noch nicht statt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen (153.700 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für vier Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 43.400 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 7.900 € gestiegen. Diese sind vor allem durch erhöhten Reinigungsbedarf im Betriebsgebäude auf Grund der Hygienemaßnahmen wegen Corona, Wartung im Gebäudeunterhalt, einer Anpassung der Sachversicherungen für unsere Anlagen sowie Rechts- und Beratungskosten in Verbindung mit der Abwicklung des Derivatesachverhalts und daneben durch Leistungen eines Ingenieur-Büros entstanden. 

Der Aufwand an Zinszahlungen von 10.000 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 200 € geringer.


Abwasserbeseitigung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresfehlbetrag von 43.833,84 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 529.700 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 60.500 € gesunken. Dies liegt an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Abwassergebühren auf Grund des geringeren Verbrauchs in 2020. 

Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren liegen annähernd wie im Vorjahr bei 600 €. 
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 446.100 € schlagen mit 14.000 € höher zu Buche. Dieses Jahr wurden bereits Stromvorauszahlungen, sowie etwas mehr Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt und für Spülungen verbucht. Zudem fielen Fremdleistungen für die Erstellung des notwendigen BOHs an. Den größten Anteil an den Aufwendungen trägt die Verbandsumlage an den AZV mit 407.500 €.

Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung im Vergleichszeitraum fand daher noch nicht statt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen (88.700 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für vier Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 22.100 € fallen gegenüber dem Vorjahr um 5.800 € höher aus. Hier sind höhere Ausgaben für die Betriebsgebäude-Reinigung auf Grund der Corona-Pandemie, den Rechts- u. Beratungskosten und GIS-Aufwand enthalten.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 16.000 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 1.200 € geringer.

Bei den sonstigen Steuern (200 €) sind im Vergleichszeitraum um 1.400 € geringere Kfz-Steuern sowie die noch nicht verbuchte Grundsteuer angefallen.









Parkierungsanlagen

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresüberschuss von 5.569,23 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 139.600 € sind im Vorjahresvergleich um 25.800 € zurückgegangen. Grund hierfür sind die verminderten Parkeinnahmen auf Grund der Corona-Krise ab März 2020. Den höchsten Umsatzrückgang hat der Parkplatz An der Achmühle mit 18.100 € zu verzeichnen. 

Die im Vergleichszeitraum verbuchten Pachteinnahmen (zum 15.2./15.03.u.15.04.) aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl).  In 2020 waren zum gleichen Zeitpunkt bereits vier Abschlagszahlungen geleistet worden. Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils am Jahresende.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Jahres-Pachteinnahmen in Höhe von 113.016 € (ursprünglich 132.906 €) zu verzeichnen, eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von 580.000 € netto) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der ursprünglichen Fixpacht liegt an der freigewordenen Mietfläche im Einkaufszentrum Theresienhof. Laut Pachtvertrag reduziert sich die Fixpacht, wenn einer der Ankermieter (bisher Fa. Charles Vögele, REWE, Rossmann) für eine Dauer von mindestens 6 Monaten seine jeweilige Mietfläche nicht betreibt (hier: Vögele). 

Die Buchungen der Erlöse beim Parkplatz an der Achmühle beinhalten dieses Jahr nur die Parkgebühren (APCOA) mit gerundet 3.500 € (Vorjahr 21.600 €) Ein Ertrag aus dem Parkplatznutzungsrecht lt. Interimsvereinbarung (mit dem Festspielhaus) kann auf Grund der Corona-Krise und der noch ausstehenden Verlängerung der Vereinbarung bisher nicht verzeichnet werden. 


Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 5.900 € niedriger aus (24.600 €, Vorjahr 30.500 €). Dies liegt zum größten Anteil an den geringeren Provisionszahlungen an Apcoa für die Parkplatzbewirtschaftung, auf Grund der verminderten Auslastung des Parkplatzes.

Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung im Vergleichszeitraum fand daher noch nicht statt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen (75.300 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für vier Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 5.600 € fallen um 2.900 € höher als im Vorjahr aus und beinhalten Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge, Fremdenverkehrsbeitrag (1.000 €, keine Verbuchung in 2020 in diesem Zeitraum), Fortbildungskosten und Rechts- und Beratungskosten. Letztgenannte schlagen alleine mit Aufwendungen i.H.v. 1.500 € für RA-Vergütungen für die Vertretung in Sachen Derivate zu Buche.

Die Zinsen fallen mit rund 28.500 € um 1.200 € geringer aus als im Vorjahr.

Sonstige Steuern sind in den Vergleichszeiträumen nicht angefallen.

Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der ausführlichen Erläuterung von Herrn Weber wird nicht näher auf die bereits übersandten Sitzungsvorlagen eingegangen. Die jeweiligen Statistiken der Wasserversorgung,  Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen werden der Niederschrift beigefügt. Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis.

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4. Städt. Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 19 WBV; Zeitraum: Januar bis April 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2021 weist für den Zeitraum Januar bis April 2021 einen Jahresfehlbetrag von -50.901,77 € aus (Vergleichszeitraum 2020: 72.072,17 €). 

Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach erneut anfänglichen Bedenken auf Grund der Corona-Einschränkungen schließlich doch termingerecht zum 01. Juni 2021 aufgenommen werden. 
Allerdings müssen wie schon letzte Saison die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Hierzu wurde das bestehende Hygienekonzept weiterentwickelt und den Vorgaben angepasst. Auswirkungen hat das Hygienekonzept auch auf den Fahrplan. So werden mit der MS Füssen statt drei große Rundfahrten nun 4 Rundfahrten mit jeweils 1,5 Stunden angeboten. Auf der MS Allgäu wurde auf dem Sonnendeck Trennwände installiert. Somit können die Rund 50 überdachten begehrten Plätze unseren Fahrgästen zusätzlich angeboten werden. Bei optimalen Wetterbedingungen können wir mit allen Anpassungen täglich ca. 150 Sitzplätze mehr anbieten. Umsatzeinbußen werden aber trotz Verbesserungsmaßnahmen auch für die zweite „Corona-Saison“ erwartet. 

Erlöse:                
Der Schifffahrtsbetrieb wird termingerecht zum 01. Juni 2021 aufgenommen, somit sind noch keine wesentlichen Umsatzerlöse zu verzeichnen.

Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich fast identisch (+ 70,70 €).

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs fallen im Vergleich zum Vorjahr um 21.000 € geringer aus.

Im einzelnen direkten Vergleich liegt es an den um 23.000 € niedrigeren Abschreibungen

Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Juni, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung im Vergleichszeitraum fand daher noch nicht statt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.   

Die Abschreibungen wurden anteilmäßig für vier Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Minderausgaben sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (15.400 €, Vorjahr 18.800 €) zu verzeichnen. Diese sind hauptsächlich bei den Werbe und Insertionskosten entstanden.

Durch das aktive Zinsmanagement konnten Einsparungen bei den Zinszahlungen in Höhe von 330 € erzielt werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2021 bisher keine an.

Zuverlässigere Vergleichszahlen werden erst im Herbst bei einem erneuten Zwischenbericht belegbar sein.
Letztlich spielt in ganz großem Maße erneut in diesem Jahr die Corona-Krise neben den sonst üblichen Risiken Wetter und Urlauberzustrom eine entscheidende Rolle.

Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt den Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2021 zur Kenntnis.

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5. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö Bekanntgabe 5

Sachverhalt

Öffentliche Bekanntgaben

Corona-Überbrückungshilfe I, II, III. und Nov./Dez. Hilfe
Die Antwort der Steuerkanzlei vor. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Die Forggensee-Schifffahrt waren von der Schließung nicht betroffen. 

Die Stadtwerke werden mit ihren 3 Sparten als ein Unternehmen zusammengefasst. Eine Einzelbetrachtung (z. B. nur der Parkierungszweig) ist nicht möglich. Somit ist der notwendige Umsatzrückgang um 80 % nicht gegeben und eine staatliche finanzielle Unterstützung leider für beide Eigenbetriebe ausgeschlossen.

Genehmigungsbescheide MS Füssen und MS Allgäu
Das Landratsamt Ostallgäu hat für beide Fahrgastschiffe die Genehmigung bis 31.12.2030 erteilt und sichert somit von offizieller Seite den Fahrbetrieb.

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6. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 25.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 25. November 2020 an.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 25.11.2020.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 25.11.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.06.2021 ö beschliessend 7
Datenstand vom 27.06.2022 10:24 Uhr