Datum: 04.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schützenhaus, Weißensee-Roßmoos
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
2 Bauleitplanung
2.1 Bebauungsplan See, vierte Änderung und Erweiterung; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2.2 39. Änderung des Flächennutzungsplans; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2.3 Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, achte Änderung; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Neubau von 47 Garagen mit Servicetrakt und Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile, Seilerstraße 7, Fl. Nr. 1722, Gemarkung Füssen
3.2.2 Anbau mit Flachdach, Geiselsteinweg 17, Fl. Nr. 3061, Gemarkung Füssen
3.2.3 Bauvoranfrage: Wohnungsbauvorhaben Hiebelerstraße Füssen; Abstimmung über mögliche Planungsvariante
3.3 Bauanträge
3.3.1 Nutzungsänderung in ein Gästehaus, Ehrwanger Straße 22, Fl. Nr. 4121 und 4117, Gemarkung Füssen
3.3.2 Nutzungsänderung der Wohnungen 14 und 22 in Ferienwohnungen, Birkstraße 3, Fl. Nr. 832, Gemarkung Füssen, Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt Ostallgäu zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
3.3.3 Nutzungsänderung ehem. Gästehaus, Weidachstraße 15
3.3.4 Energetische Sanierung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Einbau einer Schleppgaube in der Dachgeschosswohnung, Rupprechtstraße 10, Fl. Nr. 586/19, Gemarkung Füssen, Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
3.3.5 Nutzungsänderung: Laden EG in FeWo und WE 1. + 2. OG in FeWo, Herkomerstraße 11, Fl. Nr. 801/4, Gemarkung Füssen
3.3.6 Neubau von zwei Dreifamilienhäusern mit Garagen, Bildhauer-Sturm-Straße 14a, Fl. Nr. 1368/25, Gemarkung Füssen
3.3.7 Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses, Ferdinand-Benz-Weg, Fl. Nr. 72/15, Gemarkung Hopfen am See
3.3.8 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Panoramaweg 21a, Fl. Nr. 170/7, Gemarkung Hopfen am See
3.3.9 Neubau Kleingaragen, Hiebelerstraße 32, Fl. Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen
3.3.10 Einbau von zwei Schleppgauben bei einem bestehenden Wohnhaus, Faulenbachgäßchen 7 ½ Fl. Nr. 6/1, Gemarkung Füssen, erneute Vorlage der Planungen
4 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs,- Bau,- Umwelt,- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2021
5 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet von dem Vorhaben der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Hopfen auswärts. An der St 2008 besteht auf Höhe Fischerbichl bis Ortseingang Hopfen am See eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h. Ein Bürger schlug vor, diese Geschwindigkeitsbegrenzung auch in die andere Richtung anzubringen, da am Ortsende Hopfen am See Richtung Füssen oftmals stark beschleunigt wird und die spät einsehbare Einmündung Fischerbichl einen Gefahrenpunkt darstellt.
Die Stadt Füssen unterstützte den Antrag, ebenso die Unfallkommission im Rahmen eines Ortstermins, woraufhin das Landratsamt die 70 km/h Begrenzung zwischen Hopfen am See und Fischerbichl anordnete und Anfang April entsprechend beschilderte.



Des Weiteren berichtet Armin Angeringer, dass wie in der letzten Sitzung darauf hingewiesen wurde, der verkehrsberuhigte Bereich Ziegelbergweg durch eine Art „Torwirkung“ mit Blumentrögen verdeutlicht sowie ein weiteres Hindernis in dieser Form im Einmündungsbereich Ziegelbergweg/Bürgermeister-Dr.-Moser-Straße aufgestellt wurde.

Armin Angeringer berichtet von der Zurückweisung des gestellten Antrags auf Berufungszulassung im Vorderegger Weg. Somit behält die Widmung seine Rechtsgültigkeit und der Weg gilt als rechtlich gesichert.

Weiter berichtet der Leiter des Bauamtes dass der Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Ostallgäu für die Sanierung der Grund- und Mittelschule eingegangen ist. Die Sanierungsarbeiten sind mit Beginn des Schuljahres 22/23 geplant.

Der Ausschuss nimmt die Bekanntgaben zur Kenntnis.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 2
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2.1. Bebauungsplan See, vierte Änderung und Erweiterung; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Zur Errichtung eines Wohnhauses am Zwölferkopfweg wurde 2020 ein Änderungsverfahren eingeleitet. Es fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung am 28.04.2020 behandelt.

Als problematisch stellte sich jedoch die Beschaffenheit der Fläche dar, auf dem das Wohnhaus errichtet werden soll, nachdem hier schützenswerte Pflanzenarten vorgefunden wurden. Seit dieser Zeit läuft die Klärung, ob eine Bebaubarkeit überhaupt möglich ist oder welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Dahingehend wurde nun ein Vorschlag entwickelt, der einen Ausgleich u. a. auf Flächen in anderen Gemeinden beinhaltet.

Nach vorliegender Information ist eine Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt, womit auf dieser Grundlage die Planung weiterverfolgt werden kann.

Bis zur bzw. in der Sitzung soll dies näher dargelegt werden um die weitere Verfahrensweise zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Nachweis von Ausgleichsflächen auf Flächen in anderen Gemeindegebieten grundsätzlich zuzustimmen, soweit dies aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für möglich erachtet wird, die betroffenen Gemeinden dies nicht ablehnen und die notwendigen rechtlichen Sicherungen im Verfahren vorgelegt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Nachweis von Ausgleichsflächen auf Flächen in anderen Gemeindegebieten grundsätzlich zuzustimmen, soweit dies aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für möglich erachtet wird, die betroffenen Gemeinden dies nicht ablehnen und die notwendigen rechtlichen Sicherungen im Verfahren vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dopfer und Herr Eggensberger Bernhard sind noch nicht anwesend.

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2.2. 39. Änderung des Flächennutzungsplans; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Zur Errichtung eines Wohnhauses am Zwölferkopfweg wurde 2020 ein Änderungsverfahren eingeleitet. Es fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung am 28.04.2020 behandelt.

Als problematisch stellte sich jedoch die Beschaffenheit der Fläche dar, auf dem das Wohnhaus errichtet werden soll, nachdem hier schützenswerte Pflanzenarten vorgefunden wurden. Seit dieser Zeit läuft die Klärung, ob eine Bebaubarkeit überhaupt möglich ist oder welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich sind. Dahingehend wurde nun ein Vorschlag entwickelt, der einen Ausgleich u. a. auf Flächen in anderen Gemeinden beinhaltet.

Bis zur bzw. in der Sitzung soll dies näher dargelegt werden um die weitere Verfahrensweise zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Nachweis von Ausgleichsflächen auf Flächen in anderen Gemeindegebieten grundsätzlich zuzustimmen, soweit dies aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für möglich erachtet wird, die betroffenen Gemeinden dies nicht ablehnen und die notwendigen rechtlichen Sicherungen im Verfahren vorgelegt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Nachweis von Ausgleichsflächen auf Flächen in anderen Gemeindegebieten grundsätzlich zuzustimmen, soweit dies aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde für möglich erachtet wird, die betroffenen Gemeinden dies nicht ablehnen und die notwendigen rechtlichen Sicherungen im Verfahren vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dopfer und Herr Eggensberger Bernhard sind noch nicht da.

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2.3. Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, achte Änderung; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 24.11.2020 hat der Stadtrat der geplanten Attraktivitätssteigerung und Vergrößerung der Verkaufsfläche des ALDI-Marktes vor dem Hintergrund der vorliegenden gutachterlichen Auswirkungsanalyse vorab grundsätzlich zugestimmt (16:6 Stimmen).

Die bestehende Filiale mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 976 m² sieht eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf ca. 1.180 m² vor (+ ca. 200 m²). Mit dem Vorhaben ist keine Veränderung der Sortimentszusammensetzung verbunden. Durch die Verkaufsflächenerweiterung wird eine verbesserte Präsentation der Waren und eine optimierte Kundenfreundlichkeit (z. B. Verbreiterung der Gänge) angestrebt. Baulich wird die bestehende ALDI-Filiale nicht verändert bzw. vergrößert. Eine Erweiterung des Stellplatzangebotes ist nicht erforderlich.

Nach weiteren Abstimmungen beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 02.02.2021 die Einleitung einer siebten Änderung des Bebauungsplanes N 10 - Moosangerweg Ost. Mit dieser soll insbesondere auf dem Grundstück Fl.Nr. 1439/1 Gmkg. Füssen die beantragte Vergrößerung der Verkaufsfläche verbunden mit einer Attraktivierung des Ladengeschäfts zugelassen werden. Die Abwicklung des Verfahrens im Wege einer vorhabenbezogenen Änderung mit städtebaulichem Vertrag ist zu prüfen. In dieser Hinsicht wurde das kommunale Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt (Abstimmungsergebnis: 11:2 Stimmen).

Die Inhalte des städtebaulichen Vertrages wurden zwischenzeitlich abgestimmt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nun vor. Es handelt sich um eine vorhabenbezogene Änderung; die Vorhabensplanung ist somit Bestandteil des Verfahrens.

Aufgrund der geplanten Größe der Verkaufsfläche muss das bisherige Gewerbegebiet (GE) in ein Sondergebiet verändert werden. Mit dieser Änderung wird der Parkplatzbereich vollständig einbezogen. Um die mit der sechsten Änderung des Bebauungsplanes geregelte neue Abgrenzung zum GE3 beizubehalten, mit der die Errichtung eines zusätzlichen Einkaufsmarktes im Parkplatzbereich vermieden werden sollte wird nun die Baugrenze im Sondergebiet  (SO) direkt um den aktuellen Gebäudebestand gezogen. Damit ist trotz der anderen Gebietsart im Parkplatzbereich weiterhin kein zusätzlicher Markt zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Martin Dopfer und Herr Eggensberger Bernhard sind noch nicht anwesend.

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

1. Neubau eines Pools und Erweiterung der Terrasse, Ernestine-Deml-Straße 14,
 Fl. Nr. 1627/6, Gemarkung Füssen

2. Grundstückstausch Fl. Nr. 1623/54- Tektur zur Eingabe vom 18.09.2020, Paul-Mertin-Straße, Gemarkung Füssen

3. Tekturplan zum genehmigten Verfahren, Aktenzeichen: 40-00673/18, Änderungen Tiefgarage/Kellergeschoss, Dachgauben in ihrer Lage geändert, Appartements in Haus 1 + 2 zusammengelegt, Kemptener Straße 32, Fl. Nr. 809, Gemarkung Füssen

4. Nutzungsänderung Direktorenwohnung in Ferienwohnung, Kapellenberg 2, Fl. Nr. 2787, Gemarkung Füssen


Der Ausschuss nimmt die von der Verwaltung weitergeleiteten Bauanträge zur Kenntnis.

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Neubau von 47 Garagen mit Servicetrakt und Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile, Seilerstraße 7, Fl. Nr. 1722, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert anhand eines eingereichten Planes und Bilder das in der Seilerstraße geplante Vorhaben. Dem Antrag liegt ein näher dargelegtes Konzept zugrunde, das den gewerblichen Charakter schlüssig begründet. Gleichzeitig lässt das Konzept erwarten, dass ein adäquater optischer Rahmen trotz der Aufteilung in Teileigentum beibehalten bleibt.

Allerdings sind die Außenwände als Alu-Paneele trotz der Lage im Gewerbegebiet nicht unkritisch. Vor oder mit der Einreichung des Bauantrages wäre insoweit zumindest die Abstimmung eines farblichen Konzeptes geboten.  

Die Einfügung in die umliegende Bebauung ist hinsichtlich der Art der Nutzung gegeben. Beim Maß der baulichen Nutzung ist zu berücksichtigen, dass lt. Angabe eine GRZ von 0,76 vorliegt. Der Wert beinhaltet die Stellplätze und Zufahrten. Im angrenzenden Bebauungsplan W 2 beträgt die Grenze 0,6 – jedoch nur für die Hauptgebäude und ohne Stellplätze und Zufahrten. Inclusive der versiegelten Nebenflächen ist der Anteil bei den direkt östlich benachbarten Betriebsarealen noch deutlich höher. Diese Areale sind in großen Teilen geprägt durch einfach gestaltete Zweckbauten ohne besonderen optischen Anspruch.

Aus Sicht des Landratsamt Ostallgäu wird sich das Vorhaben nach erster Einschätzung einfügen und zulässig sein.


Die Ausschussmitglieder erklären dass ihnen das Projekt generell nicht zusage, da man befürchte zu viel Fläche zu versiegeln. Es müsste  im Genehmigungsverfahren darauf geachtet werden dass die Begrünung eingehalten wird und entsprechend Bäume und Sträucher an die vorgesehenen Flächen gepflanzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Vor oder mit der Einreichung des Bauantrages ist die Abstimmung eines farblichen Konzeptes erforderlich. Die Außenanlagen sind durch eine ausreichende Eingrünung wie in den Visualisierungen dargestellt zu gestalten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Vor oder mit der Einreichung des Bauantrages ist die Abstimmung eines farblichen Konzeptes erforderlich. Die Außenanlagen sind durch eine ausreichende Eingrünung wie in den Visualisierungen dargestellt zu gestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Herr Bernhard Eggensberger ist noch nicht anwesend.

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3.2.2. Anbau mit Flachdach, Geiselsteinweg 17, Fl. Nr. 3061, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Der Leiter des Stadtbauamtes Armin Angeringer erläutert das Vorhaben:
Bei dem bestehenden Wohnhaus handelt es sich um das westliche Eckhaus eines Dreispänners (Reihenhaus). Diese Bebauung ist zweigeschoßig zzgl. Dachgeschoß und mit Satteldächern versehen. Der westseitige Anbau ist ebenfalls zweigeschoßig geplant, aber mit Flachdach. Offen ist noch die evtl. Errichtung einer Dachterrasse; diese macht dann eine Absturzsicherung erforderlich, die sich auf die sichtbare Höhe zusätzlich auswirkt. Es handelt sich noch um eine formlose Anfrage, mit der die Planung vorab abgestimmt werden soll.

Das Anwesen befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Dieser ist – ebenso wie der nördlich angrenzende Bebauungsplanbereich – durch Satteldächer geprägt. Flachdächer finden sich nur bei Nebengebäuden wie Garagen, die jedoch durchgängig nur eingeschoßig sind. Zweigeschoßige Hauptgebäude mit Flachdächern sind in der näheren Umgebung nicht ersichtlich. Allerdings wurde 2017 am Frauensteinweg 28 ein ebenfalls zweigeschoßiger Flachdachanbau an einem Satteldachgebäude mit Einvernehmen des Ausschusses (Beschluss vom 04.04.2017, Ergebnis 10:0 Stimmen) und Befreiung vom Bebauungsplan O 4 genehmigt. Dieser Anbau ist hinsichtlich der Fläche jedoch deutlich kleiner.
 
Nach der Vorabstimmung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu fügt sich die Planung nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. Dennoch wären Lösungen ohne Dachterrasse oder mit Satteldach und evtl. Loggia trotzdem besser.

Aufgrund der geplanten Größe hätte der Anbau eine prägende Wirkung mit potentiell nachteiligen Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Umgebung. Aus diesem Grund sollte der Antragstellerin empfohlen werden, die Planung zu ändern.
Dr. Böhm möchte wissen, warum sich das Gebäude einfügt wenn alle anderen Gebäude anders aussehen. Herr Angeringer erklärt darauf hin, dass es sich  nach Ansicht des Gesetzgebers  um das Einfügen in das Orts und Straßenbild handele, und hier das Maß der Einfügung sehr weit interpretierbar sei.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Antragstellerin, die Planung zu überarbeiten und hinsichtlich des Daches eine geänderte Lösung zu suchen. Es wird empfohlen das Vorhaben mit einem Satteldach zu planen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Antragstellerin, die Planung zu überarbeiten und hinsichtlich des Daches eine geänderte Lösung zu suchen. Es wird empfohlen das Vorhaben mit einem Satteldach zu planen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2.3. Bauvoranfrage: Wohnungsbauvorhaben Hiebelerstraße Füssen; Abstimmung über mögliche Planungsvariante

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Armin Angeringer berichtet, dass die vorläufige Planung zu dem Vorhaben zur Abstimmung eingegangen ist. Der Bauherr möchte wissen, für welche Art der Bebauung die Stadt Füssen sich entscheidet um hier die weiteren Planungen vornehmen zu können. Mit den beiden Varianten soll zunächst in erster Linie geklärt werden, welche der beiden Dachformen befürwortet wird.

Variante 1:        vier Geschoßebenen mit drei „Normalgeschoßen“ und einem „Penthouse“-Geschoß
(= 4 Vollgeschoße mit Flachdach)
Die Gestaltung ist angelehnt an die Bebauung in westlicher Fortsetzung.

Variante 2:        vier Geschoßebenen mit drei „Normalgeschoßen“ und einem Dachgeschoß
(= 3 Vollgeschoße mit Satteldach)
Die Gestaltung ist angelehnt an die Bebauung in östlicher Fortsetzung.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt die Weiterentwicklung des Projekts auf Grundlage der Variante 1 mit 4 Vollgeschossen und Flachdach.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt die Weiterentwicklung des Projekts auf Grundlage der Variante 1 mit 4 Vollgeschossen und Flachdach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3
zum Seitenanfang

3.3.1. Nutzungsänderung in ein Gästehaus, Ehrwanger Straße 22, Fl. Nr. 4121 und 4117, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Nach vorliegender Beschreibung ist die Umsetzung bereits vor einigen Jahren erfolgt und soll nun nachgenehmigt werden. Hausakten, die den genehmigten Bestand näher beschreiben liegen soweit ersichtlich nicht vor. Aus Nachforschungen des Landratsamtes Ostallgäu sich ergeben:

Das Grundstück ist mit drei Gebäuden bebaut und wird unter der Bezeichnung „Ferienanlage Ehrwang“ geführt. Aus […] ergibt sich, dass nur für das Nebengebäude, das als Boots- und PKW-Halle, sowie zur Unterbringung weiterer Gerätschaften dient, Baugenehmigungen aus dem Jahr 1961 bis 1964 vorliegen. Für das Haus Nr. 24 liegt abgesehen von einer Baugenehmigung aus dem Jahr 2005 für einen Vorbau für einen Personenaufzug die ursprüngliche Genehmigung nicht vor. Gleiches gilt für das Haus Nr. 20 […]. Die Gebäude wurden vermutlich damals von der BAWAG (Bayer. Wasserkraft AG) in Zusammenhang mit der Errichtung des Forggensees als Stausee gebaut.

Der Bereich wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform von der Gemeinde Rieden a. F. übernommen.

Dem Antrag über weitere Informationen hinsichtlich festgelegter Konditionen wurde stattgegeben und der Tagesordnungspunkt abgesetzt. Ergebnis der Prüfung:

  • Beim Erwerb der Flur Nr. 3044 gab es im Vertrag keinen Bezug zum dem hier antragsgegenständlichen Anwesen. Regelungen über eine Nachzahlung betreffen ausschließlich die evtl. Weiterveräußerung der Flur Nr. 3044.

  • Für das Grundstück Flur Nr. 4121 wurde 1991 eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit folgenden Inhalts eingetragen:

„Der […] Eigentümer von FlNr. 4121 ist zugunsten der Stadt Füssen auf unbeschränkte Zeit verpflichtet, das neu herzustellende Ferienheim [Anm. = Haus Nr. 20], nicht aber auch den bereits vorhandenen bestehenbleibenden Gebäudebestand auf FlNr. 4121, niemals für andere Zwecke als für den Zweck eines Erholungsheims mit dauernd wechselnder Belegung durch Erholungssuchende zu nutzen. Die Benützung des Ferienheims als Dauerwohnsitz ist somit unzulässig.“

Das antragsgegenständliche Haus Nr. 20 ist damit nicht von dieser Beschränkung betroffen. Über weitere Eintragungen liegen keine Informationen vor.

Hinsichtlich der Zulässigkeit wird davon auszugehen sein, dass es sich insgesamt um eine zulässigerweise vorhandene Freizeitanlage handelt und der angegebene Nutzungszweck von der Prägung des Areals umfasst wird. Eine bauliche Veränderung ist mit diesem Antrag nicht weiter geplant.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3.3.2. Nutzungsänderung der Wohnungen 14 und 22 in Ferienwohnungen, Birkstraße 3, Fl. Nr. 832, Gemarkung Füssen, Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt Ostallgäu zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Dem Bauamt liegt das Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu vor, welches erläutert dass das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt wird, da rechtlich den Belangen des Bauherren nichts entgegensteht die Wohnungen von dauergenutzt auf Ferienwohnung umnutzen zu lassen.
Nach einer Rücksprache mit einem Vertreter des Bauträgers ist dieser nicht für die Umwandlung verantwortlich. Im Gegenteil seien die Käufer darauf hingewiesen worden, dass in solchen Fällen mit Problemen zu rechnen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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3.3.3. Nutzungsänderung ehem. Gästehaus, Weidachstraße 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Die nun vorliegende Lösung ist mit ihren sechs senkrecht an der Straße liegenden Stellplätzen ungünstiger als die ursprüngliche Lösung mit nur drei Stellplätzen hier (wie Bestand) und mit den restlichen Stellplätzen in der Tiefgarage.  

Herr Angeringer erläutert ein weiteres Mal die Situation um den Antrag des Bauherrn. Der Ausschuss hat bisher das Einvernehmen zu der Anordnung der Stellplätze nicht erteilt, da diese laut vorangegangenen Diskussionen nicht der Satzung (Stellplatz) der Stadt Füssen entspricht. Die Stadt Füssen möchte den Nachweis in der Tiefgarage, das Landratsamt nur oberirdische Stellplätze genehmigen. Nun hat das Landratsamt den Antrag erneut zur Beschlussfassung mit Einvernehmen zurückgegeben. Sollte das Einvernehmen nicht erteilt werden, wird dies durch das Landratsamt ersetzt.

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Stellplatzanordnung und auf Vorschlag von Herrn Doser hin die Situation vor Ort besser beurteilen zu können, wird von dem Vorsitzenden entschieden den TOP auf die Sitzung des Stadtrates am 18.05.2021 mit vorangehendem Ortstermin zu behandeln.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der aktuell vorliegenden Planung nicht, dagegen aber für folgende Lösung zu erteilen:

-        für die Pension nur drei Stellplätze senkrecht zur Straße
(statt sieben wie ursprünglich geplant oder sechs Stellplätze gemäß letztem vorliegenden Plan).
Begründung: die senkrechten Stellplätze weichen von der Stellplatzsatzung ab und sind in der größeren Zahl aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr vertretbar;
-        stattdessen werden die weiteren Stellplätze wie schon vorher geplant in der Tiefgarage nachgewiesen.
Es besteht Einverständnis, dass die Dienstbarkeiten, die dazu notwendig sind, nach der Sitzung nachgereicht werden. Weiter ist die praktische Benutzbarkeit nach der Genehmigung über eine ausreichende Beschilderung sicher zu stellen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Stadtrates am 18. Mai 2021 zu behandeln und einen Vororttermin vor der Sitzung zu machen um sich ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen zu können.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Stadtrates am 18. Mai 2021 zu behandeln und einen Vororttermin vor der Sitzung zu machen um sich ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.4. Energetische Sanierung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Einbau einer Schleppgaube in der Dachgeschosswohnung, Rupprechtstraße 10, Fl. Nr. 586/19, Gemarkung Füssen, Abstimmung über Anhörung durch das Landratsamt zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Siehe Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu.

Über den Antrag zur Errichtung der straßenseitigen Gaube wurde am 05.07.2016 im Ausschuss beraten. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt und die Verwaltung beauftragt, sich mit dem Bauwerber auf eine vernünftige Größenordnung zu einigen. Auch der Vorschlag von Herrn Stadtrat Peresson könne weiterverfolgt werden. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung bezüglich der seitlichen Verglasung sind einzuhalten. Soweit nach Prüfung durch das Landratsamt Ostallgäu die Nutzungen im Gebäude einer neuen Genehmigung bedürfen wird hierfür das Einvernehmen erteilt. Die notwendigen Stellplätze sind hierfür nachzuweisen.

Es fanden bis Oktober 2016 weitere Versuche statt, eine dahingehende Einigung zu erzielen. Dies ist nicht gelungen. Seit dieser Zeit befand sich der Antrag beim Landratsamt und eine Gaube wurde in abgewandelter Form eingebaut.

Am 01.04.2021 wurde über das Landratsamt eine geänderte Planfassung vorgelegt. Mit dieser würde die ursprünglich beantragte Breite von 3,7 m auf 3,4 m und die Höhe von 2,35 m auf 2,07 m reduziert.
Die Gaubenbreite beträgt lt. Zeichnung 48 % der Gebäudebreite, soweit die Breite nach Westansicht zugrunde gelegt wird. Auffällig ist, dass die Maße nicht übereinstimmen, weil nach der Grundrisszeichnung DG die Gebäudebreite mit knapp 7,4 m eingezeichnet ist.

Allerdings ist festzustellen, dass der neue Plan die tatsächliche Bauausführung nach wie vor nicht korrekt darstellt. So sind die Seitenwände tatsächlich breiter und ist die Höhe über den Fenstern größer.

Verbessert wurde die Gestaltung durch den Verzicht von Seitenfenstern, die Aufbringung eines Walmdaches und die Sprossenteilung der Fenster wie beim Bestand.

Von Seiten des Landratsamtes wurde bei der Vorbesprechung darauf hingewiesen, dass die Anforderungen der Gestaltungssatzung im Hinblick auf die „zurückhaltende“ Ausführung und ähnlich formulierte Regelungen rechtlich problematisch sind.

Beschlussvorschlag

Die Stadt Füssen weist darauf hin, dass die vorgelegten Pläne nicht der tatsächlichen Bauausführung entsprechen und demzufolge nicht als Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens geeignet sind. Eine Überarbeitung ist geboten. Weiter geht die Stadt Füssen mangels anderer Erkenntnisse davon aus, dass für die Einrichtung einer Wohnung in das Dachgeschoß keine vormaligen Genehmigungen vorhanden sind. Damit ist die Wohnung Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und es ist ein Stellplatznachweis zu erbringen.

Beschluss

Die Stadt Füssen weist darauf hin, dass die vorgelegten Pläne nicht der tatsächlichen Bauausführung entsprechen und demzufolge nicht als Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens geeignet sind. Eine Überarbeitung ist geboten. Weiter geht die Stadt Füssen mangels anderer Erkenntnisse davon aus, dass für die Einrichtung einer Wohnung in das Dachgeschoß keine vormaligen Genehmigungen vorhanden sind. Damit ist die Wohnung Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und es ist ein Stellplatznachweis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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3.3.5. Nutzungsänderung: Laden EG in FeWo und WE 1. + 2. OG in FeWo, Herkomerstraße 11, Fl. Nr. 801/4, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Armin Angeringer erklärt, dass die genehmigte Ladenfläche im EG zuletzt als Friseursalon genutzt wurde. Die Beibehaltung einer Ladennutzung wäre infrastrukturell einer Ferienwohnungsnutzung vorzuziehen. Die Umwandlung dauergenutzter Wohnungen in Ferienwohnungen ist städtebaulich ebenfalls nicht zu begrüßen.

Trotz der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Ferienwohnungen wird eine Ablehnung nach den bisherigen Erfahrungswerten nicht durchsetzbar sein. Hinzu kommt, dass in der Umgebung bereits Ferienwohnungen genehmigt wurden.

Die eingereichte Planung war hinsichtlich des ursprünglich eingereichten Stellplatznachweis zunächst nicht genehmigungsfähig. Nun wurde ein Plan nachgereicht, der in räumlicher Hinsicht ausreichende Größen aufweist. Nach diesem liegen nun drei Stellplätze der Westseite des Grundstücks. Sie müssen durch den bestehenden Carport hindurch angefahren werden. Technisch und rechtlich ist dies möglich, so dass das Vorhaben als zulässig einzustufen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3.3.6. Neubau von zwei Dreifamilienhäusern mit Garagen, Bildhauer-Sturm-Straße 14a, Fl. Nr. 1368/25, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Armin Angeringer berichte, dass in einer früheren Genehmigung für ein Siebenfamilienhaus mit Tiefgarage bereits Befreiungen in erheblichem Umfang genehmigt wurde.

Auch bei der neuen Planung handelt es sich um einen westseitigen Anbau an den viergeschoßigen Bestandsbau. Anders als die ursprüngliche Planung handelt es sich nun bei dem Anbau.

Eine Tiefgarage ist nicht mehr geplant, da unterstellt wird, es handle sich um zwei zusammengebaute aber technisch getrennte Baukörper mit je drei Wohnungen. Eine Tiefgarage ist nach Stellplatzsatzung bei Objekten mit mehr als fünf Wohneinheiten vorgeschrieben. Die gesamtheitliche Planung und der bauliche Zusammenhang sprechen zwar zunächst dafür, das Vorhaben als ein Objekt zu betrachten. Allerdings ist eine durchgehende bauliche Trennung der beiden Hälften vorhanden und die geplante Aufteilung in zwei Grundstücke.

Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu wird das Vorhaben auch ohne Tiefgarage und wie geplant genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass eine Errichtung von dauergenutzten Mietwohnungen entsteht.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass eine Errichtung von dauergenutzten Mietwohnungen entsteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.7. Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses, Ferdinand-Benz-Weg, Fl. Nr. 72/15, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Armin Angeringer erklärt das Vorhaben und den geplanten Baukörper. Er erklärt auch, dass der Sicherheitsabstand vom Pool zu den unterliegenden Leitungen gesichert werden muss. Dies wurden von den Stadtwerken mitgeteilt. Eine genaue Messung wird noch erfolgen.
Zu den Punkten der Auswertung:

  • Auf dem Grundstück liegen Höhenunterschiede von ca. 2,5 m vor. Die Geländeveränderungen lt. Antrag sind noch vertretbar. Zu den Nachbargrundstücken ergeben sich keine Höhenversprünge. Die Höhendifferenz soll dazu genutzt werden, die Garage mit geringem Gefälle unter den Hausgrundriss zu setzen. Im Bereich der Tore ergibt sich dadurch eine größere Wandhöhe, soweit die Höhe der Garage auf das nach hinten versetzte Wohnhaus angerechnet wird. Nur unmittelbar auf das Wohnhaus bezogen werden die Wandhöhen eingehalten.

  • Mit dem im Bebauungsplan geregelten Verhältnis von Gebäudebreite zu –länge sollten längsgestreckte Baukörper erreicht und quadratische Formen verhindert werden. Das Verhältnis „soll annähernd 1:1,5 betragen“. Mit 1:2,02 wird sogar eine noch länglichere Form erreicht. Allerdings liegt die Länge auch über der festgesetzten Grenze von 14 m. Die baugrenze und die Werte für GRZ und GFZ werden dennoch eingehalten. Eine Störung für ein dahinterliegendes Gebäude besteht nicht weil dort keine Bebauung mehr möglich ist.

  • Ein giebelseitiger Balkon wurde im Gebiet bereits in einem Fall befürwortet. Die Eigentümerin der angrenzenden unbebauten Fläche hat die Pläne unterschrieben.

  • Ein frei anfahrbarer Besucherstellplatz ist räumlich problemlos nachweisbar (wird nachgereicht).

  • Der südseitige Quergiebel soll voraussichtlich bereits aus statischen Gründen eine Abstützung erhalten, die auch die Ansicht harmonischer erscheinen lassen wird.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.8. Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Panoramaweg 21a, Fl. Nr. 170/7, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.8

Sachverhalt

Das ehemalige Gesamtgrundstück wurde anlässlich einer vormals genehmigten Doppelhausbebauung bereits in zwei Hälften geteilt. Die damalige Genehmigung enthielt bereits umfangreiche Abweichungen vom Bebauungsplan (Doppel- statt Einzelhaus, Wandhöhen, Baugrenzen.

Die aktuell beantragten Befreiungen wurden näher begründet. Ein Widerkehr wurde bereits im Baugebiet zugelassen. Dessen Breite beträgt 5,5 m. Dies sind 38% der Gebäudelänge (14,5 m). Der Balkon soll je hälftig der Wohnung an der Westseite sowie dem kleinen Appartement an der Ostseite zugeordnet werden.  


Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür den Befreiungen und dem Vorhaben aufgrund der topographischen Lage zuzustimmen und das Einvernehmen im Beschluss zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen aufgrund der topographischen Lage zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen aufgrund der topographischen Lage zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.3.9. Neubau Kleingaragen, Hiebelerstraße 32, Fl. Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.9

Sachverhalt

Bürgermeister Eichstetter berichtet von dem Vorgang:
Der zur Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereichte Antrag wird/wurde übergeleitet zur Behandlung im Genehmigungsverfahren.
Armin Angeringer erläutert dann anhand der eingereichten Pläne das Vorhaben.

Es handelt sich um ein Vorhaben im Gewerbepark Allgäuer Land. Die Entscheidung über das kommunale Einvernehmen trifft der Zweckverband Allgäuer Land (ZVAL). Die Zuständigkeit der Stadt Füssen beschränkt sich auf die Beurteilung nach der Stellplatzsatzung. Zudem kann der Ausschuss eine Empfehlung zur Behandlung in der Verbandsversammlung treffen.

Bei der Garagennutzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend dargelegt, dass es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Städtebaulich wird diese Nutzung nicht begrüßt. Entwicklungsziel war ursprünglich, hier Betriebe in engeren Sinn anzusiedeln, u. a. mit Arbeitsplätzen. Dies ist hier nicht absehbar.

Andererseits dient das Vorhaben der Deckung eines tatsächlichen Bedarfs. Im Gegensatz zu einem zeitgleichen ähnlichen Projekt an der Seilerstraße bei welchem ein Verkauf in Teileigentum erfolgen soll, soll hier nach vorliegender Information eine Vermietung erfolgen. Die Suche nach einem alternativen Standort führte zu keinem einvernehmlichen Ergebnis.

Eine Bebauungsplanänderung wäre in Betracht zu ziehen, jedoch stellt sich der zu formulierende Ausschluss als relativ schwierig dar; es müsste eine städtebauliche Rechtfertigung und ein positives Planungsziel vorliegen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3.3.10. Einbau von zwei Schleppgauben bei einem bestehenden Wohnhaus, Faulenbachgäßchen 7 ½ Fl. Nr. 6/1, Gemarkung Füssen, erneute Vorlage der Planungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 3.3.10

Sachverhalt

In der Sitzung am 06.04.2021 wurde im Rahmen der ersten Beratung folgender Beschluss gefasst:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung zu nehmen und in der Mai-Sitzung (04.05.2021) nochmals zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt o.g. Punkte mit der Bauherrin und der Planerin anzusprechen und eine gestaltungssatzungskonforme Lösung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis 12 : 0

Wie in der Sitzung erörtert wurde von der Planerin eine Lösung mit Widerkehren statt Schleppgauben zeichnerisch entworfen. Das Ergebnis belegte aber, dass diese Lösung keine Verbesserung darstellt. Es wurden daher die Schleppgauben überarbeitet, die Seitenfenster entfernt und in allen Fenstern des Hauses – mit Ausnahme sehr kleiner Fenster wie beim WC und an der Garage – die in der Baugestaltungssatzung geforderte Sprossenteilung aufgenommen.

Am 27.04.2021 wurde der Verwaltung der auf den 21.04.2021 datierte Planvorschlag übergeben. Dieser beinhaltet zwei kleine Schleppgauben in der Flucht über den Fenstern im Obergeschoß statt einer größeren Schleppgaube. Diese Lösung entspricht der Vorgabe nach einer zurückhaltenden Gaubengröße lt. Satzung besser. Sie wird aber von den Bauherren nicht befürwortet. Das sehr schmale Haus weist mit der vorhandenen Dachneigung im Dachgeschoß eine ausreichende Höhe bisher nur im mittleren Bereich auf. Nur mit der zusammenhängenden etwas breiteren Gaube wird eine deutliche Verbesserung der Nutzbarkeit erreicht.

Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu ist die zuletzt beantragte Lösung mit zusammenhängender Dachgaube grundsätzlich genehmigungsfähig. Auf die rechtliche Problematik unbestimmter Rechtsbegriffe wie „zurückhaltend“ wurde hingewiesen. Wenn die Breite wie hier von einem Drittel der Wandlänge eingehalten werde spricht dies für die Einhaltung dieser Vorgabe.


Die Ausschussmitglieder erörtern die Lage und Ansicht des Gebäudes und welche Gaube für die Ansicht am besten geeignet sei.  Des Weiteren wird festgelegt, dass bei einer Umplanung der Antrag und die Pläne der Bauherrin direkt mit Einvernehmen an das Landratsamt weitergeleitet wird. Sollten die Pläne nicht geändert werden, wird das Einvernehmen durch den Ausschuss nicht erteilt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn die Frontansicht (wie durch die Mitglieder des PBUV Magnus Peresson und Dr. Christoph Böhm) vorgeschlagen im Plan geändert wird. Die Nordseite kann wie geplant bestehen bleiben. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung (im Besonderen §7 Satz 1 Altstadtsatzung) über die Ausführung der Oberflächen von Außenwänden sind einzuhalten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn die Frontansicht (wie durch die Mitglieder des PBUV Peresson und Böhm) vorgeschlagen im Plan geändert wird. Die Rück (Nordseite) kann wie geplant bestehen bleiben. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung (im Besonderen §7 Satz 1 Altstadtsatzung) über die Ausführung der Oberflächen von Außenwänden sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs,- Bau,- Umwelt,- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 06.04.2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.04.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 4. Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.05.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Herr Dr. Metzger macht ein weiteres Mal auf die Kante am Fahrradweg Richtung Hopfen aufmerksam. Diese befindet sich auf Höhe der Abt- Hafner- Straße und solle doch bitte abgesenkt werden.  Bürgermeister Eichstetter wird sich dies am Folgetag mit dem Bauhof ansehen und ggf. veranlassen.

Andreas Eggensberger bittet um Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn welcher momentan in der Bergstraße baut. Es solle ein weiterer Stellplatz errichtet werden da dieser generell den städtischen nutze und durch die Kurvenlage eine schwere Einsicht auf die Straße zur Folge hätte.

Datenstand vom 09.07.2021 09:40 Uhr