Datum: 01.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
2 Umbau der Verkehrsanlagen im Bereich des Bebauungsplans W 43 (Luitpold-, Bahnhof-, Augustenstraße und Prinzregentenkreisel); Ergänzende Beratung und Entscheidung über die Varianten der künftigen Oberflächengestaltung
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße, Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss
3.2 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 - Uferstraße Süd, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
3.3 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung (Radweg); Bericht über den Stand der Planung, Beschlussfassung
3.4 Bebauungsplan Weißensee - See, vierte Änderung; Behandlung und Billigung des Entwurfes, Verfahrensbeschluss
3.5 Bebauungsplan Weißensee- See, fünfte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauanträge
4.2.1 Erweiterung der Terrasse des Restaurants "Seehaus" am Hopfensee, Uferstraße 39, Fl.Nrn. 48/18, 48/27 und 48/21, Gemarkung Eschach
4.2.2 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Am Sonnenhang, Fl.Nr. 224/3, Gemarkung Hopfen am See
4.2.3 Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung, Ferdinand-Benz-Weg 5a, Fl.Nr. 72/16, Gemarkung Hopfen am See
4.2.4 Erweiterung des Café/ Bistro "Seaside", Uferstraße 21, Fl.Nr. 181/11, Gemarkung Hopfen am See
4.2.5 Neubau eines Doppelhauses und zwei Einzelgaragen, Josef-Lorch-Straße, Fl.Nr. 3054/20, Gemarkung Füssen
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs,- Bau,- Umwelt,- und Verkehrsausschusses vom 04.05.2021
6 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Bordsteinabsenkung
Antwort auf Antrag/Nachfrage von Herrn Dr. Metzger in der letzten PBUV-Sitzung:
„Wann denn die Bordsteinabsenkung des Radwegs aufgrund des Bürgerantrags aus mehreren Bürgerversammlungen kommt?“

Im Anhang die Umsetzung aus der letzten Woche.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich bei Herrn Gmeiner/ Herrn Schweinberg und dem Bauhof für die großartige und schnelle Umsetzung seit dem letzten PBUV-Ausschuss!
„Wieder ein kleines Stück „Rad“ freundlicher“

Dr. Martin Metzger bedankt sich, dass man das Thema so schnell in Angriff genommen hat, die Lösung ist aber nur mittelgut.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2. Umbau der Verkehrsanlagen im Bereich des Bebauungsplans W 43 (Luitpold-, Bahnhof-, Augustenstraße und Prinzregentenkreisel); Ergänzende Beratung und Entscheidung über die Varianten der künftigen Oberflächengestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2021 folgenden Beschluss gefasst.
Für die Bauarbeiten im Bereich des W43 (Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße) wird das Pflastermaterial der ausgelegten Musterfläche 6 (Kusser Granitwerke GmbH, Dreiburgenstr. 5, 894529 Aicha vorm Wald) eingebaut. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Bauentwurf sollen von diesem Material nochmals verschiedene Musterflächen hinsichtlich den möglichen Bearbeitungsformen aufgelegt werden.

Die ergänzenden Musterflächen 7, 8 und 9 zur Auswahl der möglichen Oberflächenbearbeitung liegen hiermit vor.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Bearbeitungsformen sowie preisliche Auswirkungen sind der Anlage des Ing. Büro Steinbacher zu entnehmen.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich bei Frau Steinbacher noch was handgestockt genau bedeutet.

Frau Steinbacher erläutert, dass es ein gewisser Spitz ist mit dem auf die Fläche geklopft wird. Hierbei handelt es sich um komplette Handarbeit.

Magnus Peresson findet, dass es toll vorgestellt wurde und eine gute Basis darstellt. Es ist zukunftsweisend und nachhaltig.

Auch weitere Ausschussmitglieder sprechen sich durchweg positiv aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert noch, dass auch besprochen wurde eine historische Karte in den Boden einzulassen, sodass jeder weiß ab hier beginnt der Zugang in den Altstadtkern. Und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Bereich des W43 (Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße) folgende Oberflächenbearbeitungen zu verlegen

1.   Bereiche außerhalb des historischen Stadtgrundrisses (Gehwege Bahnhofstraße und
      Augustenstraße beidseitig und Gehwege Nordseite der Luitpoldstraße mit Prinz-
      regentenplatz)

Musterfläche 7:
FLÄCHE: Fürstensteiner Granit allseitig diamantgesägt und dann sandgestrahlt; Kanten durch Strahlen leicht gerundet
BORD/ RINNE: Weishäupl allseitig diamantgesägt und dann sandgestrahlt; Kanten durch Strahlen leicht gerundet


2.   Bereiche innerhalb bzw. entlang des historischen Stadtgrundrisses (Gehwege Südseite
      der Luitpoldstraße und dem Prinzregentenplatz)


Variante Konzept 2: Akzentuierung
Musterfläche 9:
FLÄCHE: Fürstensteiner Granit Oberseite geflammt und eingesägt; Nebenseiten und Unterseiten sandgestrahlt; Kanten durch Strahlen leicht gerundet
= Mehrpreis Bodenbelag „geflammt und eingesägt“: 30,50 €/m² Netto, ca. 36 €/m² Brutto
      BORD/ RINNE: Fürstensteiner allseitig diamantgesägt und dann sandgestrahlt; Kanten durch
     Strahlen leicht gerundet.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt im Bereich des W43 (Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße) folgende Oberflächenbearbeitungen zu verlegen

1.   Bereiche außerhalb des historischen Stadtgrundrisses (Gehwege Bahnhofstraße und
      Augustenstraße beidseitig und Gehwege Nordseite der Luitpoldstraße mit Prinz-
      regentenplatz)

Musterfläche 7:
FLÄCHE: Fürstensteiner Granit allseitig diamantgesägt und dann sandgestrahlt; Kanten durch Strahlen leicht gerundet
BORD/ RINNE: Weishäupl allseitig diamantgesägt und dann sandgestrahlt; Kanten durch Strahlen leicht gerundet


2.   Bereiche innerhalb bzw. entlang des historischen Stadtgrundrisses (Gehwege Südseite
      der Luitpoldstraße und dem Prinzregentenplatz)


Variante Konzept 2: Akzentuierung
Musterfläche 9:
FLÄCHE: Fürstensteiner Granit Oberseite geflammt und eingesägt; Nebenseiten und Unterseiten sandgestrahlt; Kanten durch Strahlen leicht gerundet
= Mehrpreis Bodenbelag „geflammt und eingesägt“: 30,50 €/m² Netto, ca. 36 €/m² Brutto
      BORD/ RINNE: Fürstensteiner allseitig diamantgesägt und dann sandgestrahlt; Kanten durch
     Strahlen leicht gerundet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3
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3.1. Bebauungsplan W 40 - Kemptener Straße, Behandlung der Stellungnahmen und Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss am 29.09.2020 in öffentlicher Sitzung die (Neu-) Aufstellung des Bebauungsplans W 40 – Kemptener Straße. Ziel ist die Ansiedlung von Handelsmärkten mit nicht innenstadtschädlichen Sortimenten, vorwiegend Lebensmittel. Der Stadtrat beschloss am 23.02.2021 in öffentlicher Sitzung die Billigung des Vorentwurfs in der Fassung vom 19.02.2020 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 19.03.2021 bis 30.04.2021 als frühzeitige Beteiligung öffentlich aus; die Bebauungsplanunterlagen standen gleichzeitig im Internet zur Einsichtnahme zu Verfügung. Ebenfalls in der gleichen Zeit wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt.

Zu den Bestandteilen der Beteiligung gehörten bereits eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung, ein Verkehrsgutachten, eine Auswirkungsanalyse zur städtebaulichen Verträglichkeit, sowie ein Schallgutachten.

1. Es wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.




Beschluss:
Der Baumfallbereich ist im Bebauungsplanentwurf bereits planlich gekennzeichnet. In den Hinweisen der Satzung wird nun noch ergänzt, dass in diesem Bereich entweder eine Nutzungsbeschränkung oder eine bauliche Verstärkung notwendig ist. Die privatrechtliche Haftungsausschlusserklärung kann nicht im Bebauungsplan, sondern nur im städtebaulichen Vertrag erfolgen.

Abstimmungsergebnis 11 : 0

(Dr. Martin Metzger und Martin Dopfer nehmen aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil)

Beschluss:
Im Bebauungsplan wird an geeigneter Stelle ein Planzeichen für eine Trafostation eingefügt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Beschluss:
Bereits jetzt sind Drogeriemärkte im gegenständlichen Bebauungsplanentwurf ausgeschlossen. In einem Sondergebiet ist lediglich eine Positiv-Liste der erlaubten Nutzungen notwendig, nicht aufgeführte Nutzungen sind automatisch ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass die IHK Schwaben unterm Strich recht hat.

Beschluss:
Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, Konkurrenzschutz für bestehende Betriebe zu gewährleisten vielmehr ist marktwirtschaftlicher Wettbewerb auch qualitätsgleicher Betriebe zuzulassen, wenn nicht städtebauliche oder landesplanerische Belange massiv beeinträchtigt werden. Das vom Büro Markt und Standort erstellte Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2018 wurde 2020 vom gleichen Büro um ein Gutachten ergänzt, welches die gegenständliche Amsiedlung städtebaulich für verträglich hält. Auch die Regierung von Schwaben kommt in ihrer landesplanerischen Stellungnahme vom 15 April 2021 zum gleichen Ergebnis. Die Regierung konstatiert ebenfalls das Vorhandensein eines fußläufigen Einzugsbereichs und wertet auch die Versorgung der 500 Soldaten in der gegenüberliegenden Allgäu-Kaserne als positiv. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis 11 : 2


Beschluss:
Der Passus in der Begründung wird um die Bodendenkmalpflege ergänzt und die Hinweise entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Erich Nieberle teilt mit, dass der Kreisbaumeister recht hat und man nur dagegen sein kann. 

Beschluss:
Die Grundzüge der Planung wurden ausführlich im Stadtrat hinterfragt und auch die Themenschwerpunkte „Wohnen“ und mögliche Obergeschossnutzungen ausführlich diskutiert. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis 10 : 3



Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und an den Bauwerber weitergeleitet.




Beschluss:
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden dahingehend ergänzt, dass Nachtanlieferungen nicht zulässig sind.
Die Anforderung von R´w = 40 dB wird für den Bauteil B = Baufenster B auch für den nördlichsten Teil der Westseite festgesetzt.
Im Bebauungsplan wird in den schalltechnischen Festsetzungen der Terminus „Bauteil“ durch „Baufenster“ ersetzt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Beschluss:
Der Vorhabenträger hat bereits ein Baugrund-/Bodengutachten in Auftrag gegeben. Die Niederschlagswasserbeseitigung wird im Zuge der Entwässerungsgenehmigung geregelt.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Einwände werden nicht erhoben. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.



Beschluss:
Die Regierung von Schwaben kommt in ihrer landesplanerischen Stellungnahme vom 15 April 2021 zum Ergebnis, dass das Projekt raumverträglich ist. An der Planung wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis 13 : 0



Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Informationsfluss und Kontaktaufnahme werden gewährleistet.



Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ein Brandschutzkonzept wird im Zuge des Bauantrages erstellt werden und an die Stadtwerke übermittelt.

 

Dr. Martin Metzger frägt nach, ob es nicht versickert werden muss. So ist es doch festgelegt.

Armin Angeringer teilt mit, das dies Teil der Vorhabensplanung wird.

Herr Gehring erläutert weiter, dass versickert werden soll, sofern es möglich ist. Das Gutachten dazu ist aktuell aber noch nicht da. Deshalb kann dazu noch keine Aussage getroffen werden.

Beschluss:
Der Vorhabenträger hat bereits ein Baugrund-/Bodengutachten in Auftrag gegeben. Die Niederschlagswasserbeseitigung wird gemäß dem Gutachten und im Zuge des Entwässerungseingabeplans geregelt werden. Auch die Grundwassersituation wird im Zuge dieses Gutachtens eruiert werden. Der Bau von Kellern ist nicht geplant.

Abstimmungsergebnis 13 : 0


5. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

6. Vorsitzender Maximilian Eichstetter verliest den Verfahrensbeschluss zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße“ (Stand der Planunterlagen: 12.05.2021) mit der Maßgabe, dass das Architekturbüro Meier die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße “ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße“ (Stand der Planunterlagen: 12.05.2021) mit der Maßgabe, dass das Architekturbüro Meier die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes „W 40 - Kemptener Straße “ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 - Uferstraße Süd, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Das Verfahren beinhaltet die Ergänzung um die Kiosknutzung beim Bootsverleih.

Der Entwurf lag in der Zeit vom 26.03.2021 bis 26.04.2021 öffentlich aus; die Bebauungsplan-unterlagen standen gleichzeitig im Internet zur Einsichtnahme zu Verfügung. Ebenfalls in der gleichen Zeit wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Ergebnis mit Abwägungsvorschlägen siehe Anlage.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass mit der Festsetzung als Kiosk keine Nutzung als Freischankfläche (Biergarten) verbunden ist.


 Abstimmungsergebnis 13 : 0

 
Abstimmungsergebnis 13 : 0




 Abstimmungsergebnis 13 : 0

 

 

Abstimmungsergebnis 13 : 0


Danach verliest Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Satzungsbeschluss.
 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, erste Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.

Beschluss

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, erste Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung (Radweg); Bericht über den Stand der Planung, Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Der geplante Radweg im Bereich der Uferpromenade befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14. In diesem Zusammenhang sollen die senkrecht an der Uferstraße gelegenen ca. 97 Stellplätze aus Gründen der Verkehrssicherheit so weit als möglich um 90° gedreht werden. Nach Zählungen waren zeitweise ca. 500 Radfahrer pro Stunde in dem Bereich unterwegs! Die geplante Radwegtrasse verläuft dabei in großen Teilen im Bereich der bereits befestigten Stellplatzflächen. Für die wegfallenden Stellplätze soll im westlichen Bereich ein teilweiser Ersatz innerhalb des Plangebietes geschaffen werden.

Ein weiterer Ersatz ist an der Ostseite geplant (wegen räumlicher Trennung eigenes Verfahren).

Die Planung für den Bau des Radweges verläuft bereits parallel, da der Förderantrag bis August bzw. alsbald im Herbst eingereicht werden soll.

In der Sitzung erfolgt ein Bericht über den Stand der Planung. Soweit erforderlich soll dies mit der Entscheidung über Einzelfragen verbunden werden.

Als räumlich schwierig stellt sich die gedachte Lösung im Bereich der Gaststätte „Fischerhütte“ dar. Hier besteht ein genehmigter baurechtlicher Nachweis von 39 Stellplätzen auf dem Grundstück. Wenn diese ebenfalls in Längsstellplätze umgewandelt werden entfallen auf dem Grundstück eine Reihe dieser Stellplätze. Sie müssten dann aber

  1. auf dem Grundstück an anderer Stelle angelegt werden; ausreichende Flächen stehen jedoch nicht zur Verfügung, oder
  2. auf benachbarten Grundstücken, was eine geeignete Fläche und die Sicherung im Grundbuch voraussetzen würde.

Nach derzeitigem Stand werden an der Fischerhütte die nachgewiesenen 39 Stellplätze in bisheriger Form beizubehalten sein. Anderenfalls müsste die Stadt Füssen die Änderung hier zudem in einem Baugenehmigungsverfahren abwickeln. In einem Vorgespräch mit dem Landratsamt Ostallgäu am 01.06.2021 wurde dies bestätigt. Für den Radweg ist für diesen Bereich eine bestmögliche Trassierung zu entwickeln.

Eine räumliche Engstelle besteht auch entlang des neuen Strandbadgebäudes. Hier ist eine Trennung zwischen Fuß- und Radweg nicht möglich, sondern eine Mischfläche vorzusehen.

Für die bisherigen Bushaltestellen werden im Benehmen mit dem Staatlichen Bauamt – Bereich Straßenbau und der RVA Buscaplösungen entwickelt.

Der Fußweg („Promenade“) soll in verbesserter Form an geeigneten Stellen barrierefrei erreicht werden können. Ein Teil der neuen Längsstellplätze soll mit einer Breite von 3,50 m für mobilitätseingeschränkte Menschen und Familien mit Kinderwagen errichtet werden.

In der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 werden diese Flächen neu festgesetzt. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet ist parallel dazu eine entsprechende Grünordnungsplanung erforderlich. Der zusätzliche Eingriff mit Versiegelung ist zu ermitteln, bewerten und ggf. auszugleichen.

Nach weiterer konzeptioneller Festlegung erfolgt in einer der kommenden Sitzungen der formale Beschluss zur Aufstellung und Billigung des Vor-/Entwurfes.  

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich bei abtplan für die schnelle Bearbeitung. Die 39 Stellplätze an der Fischerhütte gehören zur damaligen Genehmigung dazu und deshalb ist es an dieser Stelle komplexer zu planen.

Armin Angeringer teilt mit, dass es vor dem Gebäude der Fischerhütte zu einer Mischfunktion zwischen Fußgängern und Radfahrern kommen wird.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich gegen die Mischfunktion zwischen Fußgängern und Radfahrern an der Fischerhütte aus, da es eine große Gefahrenquelle darstellt.

Andreas Eggensberger muss dem wiedersprechen, da die Fahrräder aktuell auf der Straße fahren und mit den Autos eine viel größere Gefahrenquelle besteht. Außerdem kann er aus persönlicher Erfahrung mitteilen, dass wenn ein Bus vom Enzensberg oben wieder die Höhenstraße runtergefahren kommt das Buscap nicht angefahren werden kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass deshalb ein vor Ort Termin mit Bus geplant ist um dies zu prüfen.

Dr. Christoph Böhm ist der Meinung, dass der Verkehr nie ganz aus Hopfen rauszubekommen ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, dass mit einzelnen Gastronomen/ Hoteliers schon Gespräche geführt. Es ist geplant ein Shuttle einzurichten, der die Gäste vom Auffangparkplatz abholt und ins Hotel fährt.
 
Nach eingehender Diskussion formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis vom Stand der Planung und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung folgender Änderungen: Entflechtung des Fuß- und Radweges so gut wie möglich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis vom Stand der Planung und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung folgender Änderungen: Entflechtung des Fuß- und Radweges so gut wie möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3.4. Bebauungsplan Weißensee - See, vierte Änderung; Behandlung und Billigung des Entwurfes, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Nach Billigung des Vorentwurfs durch den Stadtrat wurde die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet. Der Vorentwurf lag in der Zeit vom 16.03.2020 bis 16.04.2020 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss behandelte in seiner Sitzung am 28.04.2020 die Abwägung der Stellungnahmen. Nach eingehender Beratung wurde der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veranlassen.

Vor der Einleitung der Beteiligung teilte jedoch das Landratsamt Ostallgäu mit, dass die Weiterführung in der angedachten Form nicht möglich sei. Hinsichtlich des Eingriffs in eine schützenswerte Fläche wurde ein Ausgleich in anderer Form erforderlich. Die Entwicklung einer solchen Lösung war zeitaufwändig. Nun liegt ein Vorschlag vor, der nach Vorinformation Aussicht auf Befürwortung durch die Untere Naturschutzbehörde hat. Näheres ist im anstehenden Beteiligungsverfahren zu klären. Auf die im Ratsinformationssystem eingestellten Unterlagen wird verwiesen. Der Ausgleich erfolgt über zwei Flächen in anderen Gemeinden. Im Bebauungsplan wird dies näher dargelegt.

Magnus Peresson ist empört darüber, dass Ausgleichsflächen für ein Grundstück in Füssen in Eisenberg und Landsberg nachgewiesen werden dürfen.

Herr Haag von abtplan erläutert kurz warum dies möglich ist, die Ausgleichsflächen außerhalb von Füssen nachzuweisen. Es ist in dem Fall nicht an den Ort gebunden, sondern die Ausgleichsflächen können innerhalb von Deutschland nachgewiesen werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, dass dies an der unteren Naturschutzbehörde liege. Ob die Ausgleichsflächen anerkannt werden ist aber noch nicht final durch das Landratsamt bestätigt. Das Thema wurde in mehreren PBUV-Sitzungen, sowie auch schon im Gesamtstadtrat behandelt und immer befürwortet dieses Vorhaben weiter zu unterstützen.

Thomas Scheibel trägt den einstimmigen Beschluss vom 04.05.2021 vor.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.5. Bebauungsplan Weißensee- See, fünfte Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 06.04.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung, und beschloss diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB über den regulären Zeitraum öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Dies erfolgte in der Zeit von Freitag, 16.04.2021 bis Montag, 17.05.2021

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen siehe Anlage im RIS.

In einem Vorgespräch mit dem Landratsamt Ostallgäu am 01.06.2021 wurde von dort aus darauf hingewiesen, dass zu den wesentlichen Vorgaben der Ausschluss einer dreigeschossigen Wirkung an der Talseite gehört, insbesondere durch Festsetzung einer maximalen Wandhöhe von max. 6,5 m über dem natürlichen Gelände. In der Satzung ist dies unter 8.1 bisher anders geregelt:

Wandhöhe = Als Maß für die Wandhöhe gilt die senkrechte Entfernung von Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoss bis Oberkante Dachhaut an der Traufseite, gemessen in der Verlängerung der Außenwand. Die OK FFB darf maximal auf 799,75 m ü NN liegen.
Firsthöhe = Als Maß für die Firsthöhe gilt die senkrechte Entfernung von Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) im Erdgeschoss bis Oberkante First. Die OK FFB darf maximal auf 799,75 m ü NN liegen. 

Das Landratsamt Ostallgäu sieht es als nicht eindeutig genug geregelt, wie weit das Gebäude im Bereich der KG-Ebene aus dem Boden heraussteht.

Zudem wurde empfohlen, einen Ausschluss oder eine Begrenzung auf maximal eine Ferienwohnung festzusetzen (bisher Festsetzung als WR ohne weitere Differenzierung).

Magnus Peresson möchte wissen, wie viel höher das geplante Gebäude zu dem Bestandsgebäude daneben wird.

Herr Haag erläutert, dass man sich am Bestand orientiert hat.

Armin Angeringer erörtert, dass man sonst der Vorgabe vom Landratsamt nachkommen sollte und eine Wandhöhe vom 6,5m.

Herr Haag sagt, dass diese Vorgabe vom Landratsamt weder dem Entwurf entspreche, noch mit den Bauherren abgestimmt wurde. Weiter sollte das Gebäude nicht absichtlich ins Gelände gedrückt werden.

Armin Angeringer schildert, dass dann eine Geländemodellierung gemacht werden muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter liest die Abwägungen zur Abstimmung vor:



Abstimmungsergebnis 12 : 0


 

Abstimmungsergebnis 10 : 2
   

Abstimmungsergebnis 12 : 0


 Ferienwohnungsnutzung darf max. 30 % der Nutzungsart ausmachen.

Abstimmungsergebnis 11 : 1

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung und weitere Abstimmungen siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Weißensee – See, 5. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.

Beschluss

  1. Abwägung und weitere Abstimmungen siehe Einzelbeschlüsse.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Weißensee – See, 5. Änderung, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.06.2021, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert die Ausschussmitglieder über die im Genehmigungs-
freistellungsverfahren behandelten bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge.

1        Erstellung eines Carports, Schrundenweg 3, Fl.Nr. 3117/11, Gemarkung Füssen
2        Neubau eines Einfamilienhauses, Nähe Paul-Mertin-Straße, Fl. Nr. 1623/54, Gemarkung Füssen
3        Isolierte Befreiung Errichtung eines Stadels zur Unterstellung eines Skidoo, Weidachstraße 80, Fl.Nr. 2830, Gemarkung Füssen
4        Verwaltungsgebäude Bauhof Füssen, Nutzungsänderung von zwei Wohnungen im OG zu Aufenthaltsraum, Umkleiden und Sanitärräumen, Nutzungsänderung des Aufenthaltsraums im EG zu Büroräumen, Kemptener Straße 97, Fl. Nr. 1718, Gemarkung Füssen
5        Einbau einer Schleppgaube, Keltensteinstraße 14, Fl. Nr. 763/2, Gemarkung Füssen        
6        Neubau Trafostation, Saloberstraße 15, Fl. Nr. 1180/10, Gemarkung Füssen
7        Nutzungsänderung von einem Kiosk in eine Wettannahmestelle mit kurzer Verweildauer, Augsburger Straße 20, Gemarkung Füssen

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Dr. Martin Metzger ist ab dem nächsten Tagesordnungspunkt abwesend.

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4.2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.2
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4.2.1. Erweiterung der Terrasse des Restaurants "Seehaus" am Hopfensee, Uferstraße 39, Fl.Nrn. 48/18, 48/27 und 48/21, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 12.05.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die ca. 160 qm große Terrasse soll an der Westseite um ca. 38 qm erweitert werden. Die Befreiung hinsichtlich der Lage außerhalb der überbaubaren Fläche wurde begründet. Stellplätze können in ausreichender Zahl nachgewiesen werden. Die ursprünglich an dieser Stelle geplante Bepflanzung ist ersatzweise an anderer geeigneter Stelle vorzunehmen.

Das Landratsamt Ostallgäu teilte im Vorgespräch am 01.06.2021 mit, dass die Vergrößerung nicht ohne Änderung des Bebauungsplanes zulässig sei. Die Terrassenfläche sei mit max. 166 qm klar begrenzt. Die Erweiterung stelle einen Eingriff in die Grundzüge der Planung dar, zumal die Baugrenze überschritten wird.

Jürgen Doser spricht an, dass zu diesem Gebäude eine gewisse Vorgeschichte bestehe. Es wurden Baugrenzen gesetzt, die größer ausgefallen und man ist immer ans Maximum gegangen. Der heutigen Erweiterung kann in seinen Augen nicht mehr zugestimmt werden und deshalb wird er dagegen stimmen.

Andreas Eggensberger teilt mit, dass er es als Gastronom verstehen kann aber durch die Erweiterung der Terrasse wird die Nutzung der Badestelle noch schlechter. Weiter führt er aus, dass am Steg ein Schild steht „Badestelle darf nicht benutzt werden“ was hat es damit auf sich.

Bernhard Eggensberger ergänzt, dass die Prämisse war, dass das Strandbad erhalten bleibt. Ohne Nutzung des Steges ist das nicht gut. Wäre ein Fehler den heutigen Antrag zu befürworten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass der Steg der Stadt Füssen gehöre und dieser ohne eine Badeaufsicht/ Bademeister nicht benutzt werden darf. Der Pächter hatte nach einem Bademeister gesucht ob sich hier inzwischen einer finden ließ ist nicht bekannt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu versagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.2. Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Am Sonnenhang, Fl.Nr. 224/3, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 20.04.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben fügt sich in den unbeplanten Innenbereich ein (§ 34 BauGB). Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wurde 2013 eine Bebauung mit einem noch größeren Baukörper und mit bis zu drei Geschoßen zzgl. Dachgeschoß als genehmigungsfähig eingestuft, zumal westlich und südlich benachbart ebenfalls deutlich größere Gebäude vorhanden sind. Der Neubau stellt insoweit einen städtebaulich verträglichen Übergang zwischen der großen Bebauung an der Westseite und den kleineren Häusern in der östlichen Fortsetzung dar.

Im Vorgespräch am 01.06.2021 bestätigte das LRA OAL die grundsätzliche Zulässigkeit aufgrund der Einfügung.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Dr. Christoph Böhm nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Dr. Christoph Böhm nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund kurzer Abwesenheit nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4.2.3. Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung, Ferdinand-Benz-Weg 5a, Fl.Nr. 72/16, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.2.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 18.05.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Im vorliegenden Fall ist das Gebiet zwar als WA (allgemeines Wohngebiet) im Bebauungsplan ausgewiesen; dieser schließt jedoch Ferienwohnungen aus. Im Antrag wird nun näher dargelegt, dass die Wohnung dem Wohnungsmarkt nicht zu Verfügung steht, weil sie den auswärts wohnenden Kindern bei auch längeren Besuchsaufenthalten zur Verfügung stehen soll. In der verbleibenden Zeit soll eine Nutzung als Ferienwohnung möglich sein. Auch seien in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits Ferienwohnungen und Fremdenzimmer vorhanden.

Stellplätze stehen ausreichend zur Verfügung.

Für die Nutzung ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. In dem Änderungsbereich für die vier Bauplätze wurden bisher keine solchen Befreiungen beantragt oder zugelassen. Die genannten Vorbildfälle liegen möglicherweise in der Nähe, aber nicht in diesem Bebauungsplanbereich.

Die Begründung der Abweichung ist zwar schlüssig und aufgrund der nur vier Bauplätze in dem unmittelbaren Geltungsbereich sind städtebauliche Auswirkungen bei einer Zulassung überschaubar. Durch die Lage gegenüber dem Bauhofgebäude sind durch die Nutzung zu erwartende Störungen in Relation sehr gering.

Dennoch ist die Entstehung eines Präzedenzfalles jedoch absehbar.

Weiter zu betrachten ist die Folgewirkung im Rahmen der Entscheidung, wo aufbauend auf das Beherbergungskonzept zukünftig welche planerischen Maßnahmen eingeleitet werden und wie sie begründet werden.

Im Vorgespräch am 01.06.2021 bestätigte das Landratsamt Ostallgäu, dass die Ferienwohnung aufgrund der Abweichung nicht zugelassen werden sollte.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2.4. Erweiterung des Café/ Bistro "Seaside", Uferstraße 21, Fl.Nr. 181/11, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.2.4

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 19.05.2021 (einsehbar für angemeldete Nutzer im RIS).

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die geplante Nutzungserweiterung ist gemäß der Art der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB zulässig.

Zum Maß der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass das Grundstück sehr weitgehend versiegelt ist; eine nähere Umgebungsanalyse hat aber ergeben, dass dies auch bei weiteren Grundstücken in der Nähe der Fall ist, z. B. bei folgenden Haus- und Flurnummern: 18 (181/2), 15 (215/2), 10 (215/5), 23 (182), 24 (182/7), 25 (182/6) und 27(182/4).

Regelungsbedarf besteht hinsichtlich des Stellplatznachweises

  1. hinsichtlich des noch offenen räumliches Nachweises aus der ursprünglichen Genehmigung zum Umbau mit Aufstockung und Erweiterung. Zwei insoweit fehlende Stellplätze wurden in einem Ablösungsvertrag erfasst, dessen Zahlungssumme bislang durch Bürgschaft hinterlegt ist; dem wurde zugestimmt, weil ein räumlicher Nachweis insoweit an der Südseite der Straße geplant war. Mit Beschluss vom 04.12.2012 stimmte der Ausschuss der Anlegung von vier Stellplätzen zu. Zwei von ihnen sollten dem Wochenendhaus an der Uferpromenade dienen.


Die Errichtung ist nach weiterer Beantragung erst möglich seit dem Inkrafttreten des Bebau-ungsplans 2019; erfolgt ist sie bislang nicht. Mit dem bisherigen Stand der Radwegplanung ist dies in senkrechter Form nicht mehr möglich bzw. nicht mehr gewünscht (Prüfung der Anlegung in evtl. geänderter Form in Längsrichtung);

  1. hinsichtlich der Nutzung des Behindertenstellplatzes P7, der per Dienstbarkeit dem Gebäude der Tourist-Information zugeordnet ist (Doppelnutzung) und

  2. hinsichtlich der Stellplätze P8 bis P11, die sich im städtischen Eigentum befinden und ebenfalls der Tourist-Information zugeordnet sind;

  3. hinsichtlich des Nachweisdefizits im Übrigen gemäß Feststellungen (siehe RIS).

Im Vorgespräch am 01.06.2021 bestätigte das Landratsamt Ostallgäu, dass die Erweiterung nach § 34 BauGB dem Grunde nach zulässig sein wird. Die nicht nachgewiesenen Stellplätze stehen der Genehmigung wie geplant aber entgegen. Es wurde bestätigt, dass die für das TI-Gebäude nachgewiesenen Stellplätze aktuell nicht der anderen Nutzung zugeordnet werden können. Eine Ablösung ist in Betracht zu ziehen.

Andreas Eggensberger findet es eine Aufwertung für das Seaside. Nur die vorgelegte Stellplatzberechnung ist in seinen Augen nicht richtig. Er kommt auf insgesamt 17 benötigte Stellplätze und somit sind noch 6 zusätzliche nachzuweisen.

Armin Angeringer stimmt der Berechnung zu und legt noch den Plan auf, indem ersichtlich ist, wo 4 Stellplätze entstehen sollen. Außerdem teilt er mit, dass es einen Ablösevertrag über 2 Stellplätze gibt.

Bernhard Eggensberger spricht an, dass von den 4 aufgezeigten Stellplätzen nur 2 fürs Seaside zur Verfügung stehen und die anderen 2 den Seebesitzern gehören. Trotzdem ist das Bauvorhaben zu begrüßen, auch, dass diesmal erst der Antrag gestellt wird und dann umgebaut wird.

Christoph Weisenbach ist der Meinung, dass wir die Stellplätze nicht hergeben sollte, da diese für die Tourist Info/ Dorfladen gebraucht werden. Die Stellplätze sollen auf eigener Fläche nachgewiesen werden.


 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, soweit hinsichtlich des Stellplatznachweises eine Klärung erreicht wird.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, soweit hinsichtlich des Stellplatznachweises eine Klärung erreicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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4.2.5. Neubau eines Doppelhauses und zwei Einzelgaragen, Josef-Lorch-Straße, Fl.Nr. 3054/20, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 4.2.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 17.05.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Die Planung ist aufgrund umfangreicher Abweichungen von dem neu erstellten Bebauungsplan und der Stellplatzsatzung in derzeitiger Form nicht genehmigungsfähig. Es ist entweder eine grundsätzliche Umplanung bzw. Rücknahme des Antrages erforderlich. Dies wurde den Bauwerbern bereits schriftlich mitgeteilt.

Am 31.05.2021 fand nochmals eine telefonische Abstimmung statt. Die Bauherren erklärten die Rücknahme des Antrages um eine Umplanung vorzunehmen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs,- Bau,- Umwelt,- und Verkehrsausschusses vom 04.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 04.05.2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.05.2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.06.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Uferstraße, Pachtvertrag Weitblick e.V.
Martin Dopfer möchte wissen was daraus geworden ist.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass es dazu schon 2 Termine gab und es verschiedene Pachtverträge gibt und wird dies näher in der nichtöffentlichen Sitzung erläutern.

Ortstermin Weidachstraße 15
Christoph Weisenbach erkundigt sich, ob die Dienstbarkeitsbestellung inzwischen vorliegt. Der Baustopp hat nicht lange gewirkt und es wurde inzwischen schon wieder weitergemacht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass am Freitag dazu ein Termin mit dem Bauherrn stattfindet.

Kanal Kloster
Dr. Christoph Böhm erörtert die laufende Planung im Kloster Kanal. Die Niederschläge werden immer sintflutartiger und das ganze Wasser kommt im Kreuzgang raus. Dies sollte geprüft werden.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter macht aufmerksam, dass die Anregung schon aus der letzten Stadtratssitzung mitgenommen wurde, die Zeit zur Bearbeitung aber bisher zu kurz war.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Dr. Martin Metzger ist ab der nichtöffentlichen Sitzung wieder anwesend.
 

Datenstand vom 12.07.2021 10:00 Uhr