Datum: 06.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 19:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
2 Bauleitplanung
2.1 Ortsabrundungssatzung Eschach Südost; Beratung des geänderten Entwurfes mit Billigungsbeschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2.2 Bebauungsplan Strandbad Weißensee; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2.3 32. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2.4 Bebauungsplan Weißensee Brand-Mühlbach und 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; Weiterführung des Verfahrens
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Formlose Bauvoranfrage: Neubau einer Wohnanlage mit TG, Rupprechtstraße 5, Fl. Nr. 586, Gemarkung Füssen
3.2.2 Formlose Bauvoranfrage: Terrassenüberdachung zum Eisenschmidt, Augsburger Straße 4, Fl. Nr. 484, Gemarkung Füssen
3.2.3 Formlose Bauvoranfrage: Neubau Wohnhaus, Josef-Lorch-Straße, Fl. Nr. 3054/16, Gemarkung Füssen
3.2.4 Formlose Bauvoranfrage: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit TG, sowie eines Einfamilienhauses, Vorderegger Weg, Fl. Nr. 434, Gemarkung Weißensee
3.3 Bauanträge
3.3.1 Umnutzung bestehende Cafèräume im OG in Gästezimmer, Tiroler Straße 31, Fl. Nr. 3097, Gemarkung Füssen
3.3.2 Containeranlage für Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Füssen, Augustenstraße 24 und Bgm.- Wallner-Straße 4, Fl. Nr. 1331 und 1331/8, Gemarkung Füssen
3.3.3 Umnutzung bestehendes Ladengeschäft zum Backshop mit Imbissecke und Eisverkauf, Luitpoldstraße, Fl. Nr. 615/1, Gemarkung Füssen
3.3.4 Neubau von 47 Garagen mit Servicetrakt und Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile und zwei E- Mobil- Ladeplätze, Seilerstraße 7, Fl. Nr. 1722, Gemarkung Füssen
3.3.5 Nutzungsänderung/ Umbau einer ehemaligen Scheune zu 3 Wohneinheiten mit 3 Garagen, Einbau einer Galerieebene im Wohnhausstil, Fl. Nr. 251, Gemarkung Weißensee
3.3.6 Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und Einrichtung einer Psychotherapeutischen Praxis, Untere Weidach 7, Fl. Nr. 1651, Gemarkung Füssen
3.3.7 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl. Nr. 53/3, Gemarkung Eschach
3.3.8 Nutzungsänderung: aus Weinstube im UG wird Lagerraum, aus Lagerflächen in EG und OG des instandgesetzten Stadels werden Gastraumflächen, Brotmarkt 9, Fl. Nr. 117, Gemarkung Füssen
3.3.9 Anbau Keller und Wohnraum im EG, Neubau einer Garage mit Schuppen, Frauensteinweg 46, Fl. Nr. 1650/7, Gemarkung Füssen
4 Widmung Abt-Oberleitner-Straße; Verlängerung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Fläche
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs- Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 01.06.2021
6 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der verkehrsberuhigte Bereich Ziegelbergweg wurde durch Verengung am Beginn und entsprechender Markierung verdeutlicht


Die Fahrradstraße Mariahilfer Straße ist durch drei ergänzende Markierungen noch mehr hervorgehoben worden
Die Tempo 30 ZONE Weidach wurde im nördlichen Bereich von der Weidachkurve bis zum neuen Beginn/Ende an der Abfahrt ins Weidach erweitert. Mit der Versetzung erfolgten weitere „30“ Piktogramme“.
Somit ist die unübersichtliche Grundstücksausfahrt mehr geschützt aber auch im Bereich der Weidachkurve/Radweg kreuzende Radfahrer sicherer


Der Parkplatz „Vilser“ in Hopfen am See wurde optimiert, die drei Busparkplätze beseitigt und somit von 40 auf 63 Pkw-Parkplätze erweitert


Am 1. Juli wurde die Ritterstraße wieder zwischen 10 und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt, Dauer bis einschl. 3. Oktober. Neben der Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ weisen heuer aus beiden Richtungen Zusatzzeichen „vernünftige Radfahrer steigen ab“ auf den stark von Fußgängern frequentierten Abschnitt hin.



An der Saloberstraße wurde (gestern, 5.7.21) auf Höhe des unteren Parkplatzes ein digitales Parkleitsystem installiert, welches die Anzahl der noch freien Parkplätze am Alatsee anzeigt.








Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wurden in der Ziegelwiesstraße einseitig, an der Königsstraße in Ziegelwiese beidseitig ein Haltverbot aufgestellt. Anwohner hatten sich über zugeparkte Straßen insbesondere an Wochenenden beschwert.

Ein Haltverbot für Wohnmobile von 22-8 Uhr gilt nun auch für die Parkplätze am Fischhausweg in Bad Faulenbach, wo die Übernachter ebenfalls zunahmen.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2
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2.1. Ortsabrundungssatzung Eschach Südost; Beratung des geänderten Entwurfes mit Billigungsbeschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Nach der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung des letzten Entwurfsstandes in der Zeit vom 07.10.2020 bis 09.11.2020 wurde in der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 08.12.2020 nach erfolgter Abwägung der Satzungsbeschluss gefasst. Mit Beschluss vom 02.02.2021 wurde der Satzungsbeschluss wieder aufgehoben und die Planung zur Überarbeitung an den Hochbauplaner und zur Anpassung an das Stadtplanungsbüro gegeben. Zweck der erneuten Überarbeitung war eine engere fachliche Abstimmung mit dem Denkmalschutz und der unteren Naturschutzbehörde.

Der nun vorliegende Entwurf sieht das Baufenster nach Norden abgerückt vom denkmalgeschützten Teil des benachbarten Bauernhofes vor. Das auf dem Grundstück festgestellte arten- und strukturreiche Dauergrünland genießt nach fachlicher Beurteilung Schutzstatus nach § 30 BNatSchG/ Art. 23 BayNatSchG. Seitens des Landratsamtes wurde in Aussicht gestellt, dass ein Antrag auf teilweise Verlegung des Streifens gem. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG genehmigt werden kann. Dies nimmt die vorliegende Fassung der Satzung auf. Der Eingriff der neuen Planung wurde neu bewertet. Der neu ermittelte Ausgleich wird weiter aus dem städtischen Ökokonto ausgeglichen.

Die zu erneuernde Trafostation wird im Benehmen mit dem EWR an die Nordseite der Garage gesetzt.

Auf Nachfrage von Frau Fröhlich, warum hier die Ausgleichsflächen der Stadt Füssen hinzugenommen wurden, erläutert der Vorsitzende, dass dieser Beschluss auf die vorangegangene Legislaturperiode zurückzuführen sei und  der neugefasste Beschluss , Ausgleichsflächen der Stadt Füssen nur dieser zugute zu kommen zu lassen, hier noch nicht greift.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen nimmt den geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung Eschach Südost zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird der neue Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Füssen nimmt den geänderten Entwurf der Einbeziehungssatzung Eschach Südost zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird der neue Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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2.2. Bebauungsplan Strandbad Weißensee; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Gegenüber der bereits gebilligten Planfassung muss nach Abstimmung mit den Stadtwerken der Standort des Vereinsstadels versetzt werden. Nach Abstimmung mit den Vereinen war zunächst angedacht, diesen nach Süden zu versetzen.

Der ursprüngliche nördliche Standort ist nach Mitteilung der Stadtwerke aufgrund der in dem Bereich im Untergrund neu erstellten Leitungsbauwerke technisch nicht möglich.


Am 01.07.2021 fand eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu statt. Von dort aus wurde der Standort aufgrund der Situierung in Bachnähe und den zu schützenden Grünbereichen abgelehnt. Als möglich erachtet wird die Lage östlich gegenüber, wobei die Randeingrünung zu erhalten sei:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zur bestandsorientierten Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes. Der Ausschuss nimmt den geänderten Vorentwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zur bestandsorientierten Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes. Der Ausschuss nimmt den geänderten Vorentwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.3. 32. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Entwurfes und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Für die 2017 / 2018 betriebene Änderung des Bebauungsplanes, mit dem ein Neubau des Strandbadgebäudes an anderer Stelle verfolgt wurde, war die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich eingeleitet worden.

Mit der neuen Aufstellung des Bebauungsplanes Weißensee Strandbad, wird nun eine weitgehend bestandsorientierte Lösung verfolgt. Soweit erforderlich wird auch hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt die Weiterführung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Weißensee - Strandbad. Ziel ist die bestandsorientierte Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes. Der Ausschuss nimmt den geänderten Vorentwurf zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt die Weiterführung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Weißensee - Strandbad. Ziel ist die bestandsorientierte Sicherung und Verbesserung des Strandbadbetriebes. Der Ausschuss nimmt den geänderten Vorentwurf zur Kenntnis und billigt diesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.4. Bebauungsplan Weißensee Brand-Mühlbach und 38. Änderung des Flächennutzungsplanes; Weiterführung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt

Am 26.11.2019 hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Brand-Mühlbach beschlossen, um die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu gewährleisten. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch.

In der Sitzung am 13.10.2020 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Vorentwürfe lagen in der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 öffentlich aus. Nähere Informationen siehe
https://stadt-fuessen.org/bebauungsplan-weissensee-brand-muehlbach

Aus dem Verfahren ergaben sich notwendige Änderungen mit teilweisen Reduzierungen der Planung. Auf der Grundlage der insoweit angepassten Planung versucht die Betreiberin, die notwendigen Ausgleichsflächen zu erbringen.

Wie zwischenzeitlich durch Beschluss des Stadtrates klargestellt wurde, erfolgt mit dem neuen Ökokonto grundsätzlich keine Bereitstellung von städtischen Flächen für private Maßnahmen mehr.

Die bisherigen Vorschläge der Betreiberin für Ausgleichsflächen wurden seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht akzeptiert. Sollte sich weiterhin keine dahingehende Lösung finden ist die Bauleitplanung nicht umsetzbar und muss eingestellt werden. Ein weiterer Vorschlag befindet sich derzeit in der Klärung. Die notwendige Zahl der Ökopunkte können danach wohl erbracht werden. Noch offen ist die Anerkennung der Art der Fläche.

Es stellt sich insoweit die Frage, ob für die Suche nach Flächen ein weiterer Zeitraum eingeräumt wird bzw. wenn ja wie lange.

Bei der vierten Änderung des Bebauungsplanes Weißensee See (Wohnhausneubau am Zwölferkopfweg) musste ebenfalls ein Ausgleich durch externe Flächen sogar außerhalb des Stadtgebietes erfolgen. Dort ergab sich mit der Verzögerung eine Zeitspanne zwischen den beiden Auslegungszeiträumen von ca. 14 Monaten. Dort wurden allerdings bauherrnseitig keine baulichen oder sonstigen Veränderungen vorgenommen.

Die Einstellung des Verfahrens führt dazu, dass
  • es bei einem nur teilweise genehmigten Umfang der Gebäude und Flächen bleibt,
  • der nicht genehmigte Umfang auch zukünftig nicht genehmigungsfähig sein wird und
  • dahingehend es zu einer Rückbauanordnung der Bauaufsichtsbehörde kommen wird;
  • in der Folge der Betrieb nicht wie bisher aufrecht zu erhalten, sondern u. U. einzustellen ist.


Die Ausschussmitglieder geben in einer kurzen Diskussion ihre Bedenken zu Protokoll. Herr Dr. Böhm sowie Erich Nieberle meinen, dass die Schwarzbauten und die Nichtbeachtung der Baugesetzte hier überwiegend sind, während im Gegensatz andere Ausschussmitglieder für die Erhaltung sind da hier ein wichtiges Angebot für Kinder geschaffen wurde. Nach der Diskussion wird der Beschluss gefasst die Entscheidung auf den 07.09.2021 zu vertagen. Hier soll dann eine endgültige Entscheidung auf Grundlage der Ergebnisse gefällt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt:

  1. Über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens soll in der Sitzung am 07.09.2021 entschieden werden.
  2. Bis dahin soll seitens der Betriebsinhaberin ein reduzierter Bebauungsvorschlag, sowie eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsfläche vorgelegt werden. Im Bebauungsplan wird der bebaubare Bereich entsprechend enger gefasst.
  3. In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist eine Vertragsstrafe für den Fall weiterer widerrechtlicher Ausführungen aufzunehmen.
  4. Im Vertrag soll zudem die weiter zu treffende Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Füssen über das Areal aufgenommen werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt:

  1. Über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens soll in der Sitzung am 07.09.2021 entschieden werden.
  2. Bis dahin soll seitens der Betriebsinhaberin ein reduzierter Bebauungsvorschlag, sowie eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsfläche vorgelegt werden. Im Bebauungsplan wird der bebaubare Bereich entsprechend enger gefasst.
  3. In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist eine Vertragsstrafe für den Fall weiterer widerrechtlicher Ausführungen aufzunehmen.
  4. Im Vertrag soll zudem die weiter zu treffende Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Füssen über das Areal aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Folgende Bauanträge wurden an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet:

1. Nutzungsänderung der Dachgeschosswohnung zur Ferienwohnung, Dr.- Samer-Straße 3,
Fl. Nr. 551, Gemarkung Füssen

2. Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung zu einer Ferienwohnung, Robert- Schmid-Straße 4, Fl. Nr. 1611/22, Gemarkung Füssen

3. Anbau eines Wintergartens, von-Freyberg-Straße 25c, Fl. Nr. 777/2, Gemarkung Füssen

4. Neubau eines Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen, Josef-Lorch-Straße, Fl. Nr. 3054/20

5. Nutzungsänderung: Wohnung in Ferienwohnung, Mariahilfer Straße 37, Fl. Nr. 982, Gemarkung Füssen

6. Neubau einer Fahrzeughalle auf dem Flurstück 1441 für gewerblichen Fuhrpark (Tektur), Moosangerweg 24, Fl. Nr. 1441, Gemarkung Füssen

7. Anbau Wintergarten mit Balkonen- Umnutzung Untergeschoss zu Ferienwohnung, Aggensteinweg 11a, Fl. Nr. 144/37, Gemarkung Hopfen am See

8. Umnutzung landw. Maschinenhalle zur gewerblichen Maschinen- und Lagerhalle + Einbau einer Wohnung + Bau Löschwasserbehälter, Uferstraße 42, Fl. Nr. 237, Gemarkung Hopfen am See

Beschlussvorschlag

Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Formlose Bauvoranfrage: Neubau einer Wohnanlage mit TG, Rupprechtstraße 5, Fl. Nr. 586, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Maximilian Eichstetter berichtet von dem Ergebnis der vorangegangen, nichtöffentlichen Ortsbesichtigung. Mit dem Neubau muss das bestehende Bräustüberl-Gebäude abgerissen werden. Die Neuplanung fügt sich nach der Art der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

Maß der baulichen Nutzung:
  • Unmittelbar in der Rupprechtstraße sind die Gebäude maximal dreigeschoßig zzgl. DG
  • Viergeschoßige Gebäude sind aber vorhanden: unmittelbar im westseitigen Anschluss (prägende Wirkung), sowie im westlichen Bereich des Ziegelangerweges (dortiges Bebauungsplangebiet).

Nachdem das Anwesen noch im Geltungsbereich der städtischen Baugestaltungssatzung liegt wurde dem Planer empfohlen, eine Alternative mit einem geneigten Dach (Sattel- oder Walmdach) gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zu finden, der drei Geschoße zzgl. einem Penthausgeschoß mit Flachdach beinhaltete.

Beim aktuellen Entwurf überzeugt die gestalterische Lösung noch nicht vollständig.

Ergebnis der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu:
Nach vorläufiger Einschätzung liegt die Wandhöhe über dem Maß der Nachbarbebauung. Sie ist deshalb auf das dortige Maß zu reduzieren. Andernfalls würde sich der Neubau nicht einfügen.

Dr. Martin Metzger erklärt seine Bedenken was die Zufahrt der Tiefgarage betrifft. Aufgrund der starken Frequentierung des Gehweges durch Schüler die ihren Schulweg vom Bahnhof aus hier haben, sieht er eine große Gefahrenquelle durch querende Autos.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten, geregelt bzw. beachtet werden, in Aussicht zu stellen:

1)        Vorlage eines Betriebskonzeptes, das beschreibt, ob die Wohnungen vermietet werden oder eine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgen soll, wer ggf. der Träger der Seniorenbetreuung sein soll. Die Vergabe der Wohnungen soll über ein Einheimischenmodell erfolgen.
2)        Bei einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist eine Übertragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen in Betracht zu ziehen.
3)        Die Einrichtung soll in wesentlichen Teilen der regionalen Versorgung dienen. Zweitwohnsitze bzw. vorläufig nicht dauerhaft genutzte Altersruhesitze sind auszuschließen.
4)        Die Fassaden sind so zu strukturieren, dass das noch zu eintönige Erscheinungsbild verbessert wird (Die Kontaktaufnahme mit der städtebaulichen Beraterin Frau Michler wird empfohlen).
5)        Eine Lösung mit Walmdach ist zu prüfen und vorzulegen.
6)        Reduzierung der Wandhöhe auf das Maß des westlichen Nachbargebäudes (Reduzierung um 98,5 cm)

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass folgende Punkte eingehalten, geregelt bzw. beachtet werden, in Aussicht zu stellen:

  1. Vorlage eines Betriebskonzeptes, das beschriebt, ob die Wohnungen vermietet werden oder eine Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum erfolgen soll, wer ggf. der Träger der Seniorenbetreuung sein soll.
  2. Bei einer Aufteilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum ist eine Übertragung eines z. B. 1/1000 Miteigentumsanteiles an die Stadt Füssen in Betracht zu ziehen.
  3. Die Einrichtung soll in wesentlichen Teilen der regionalen Versorgung dienen. Zweitwohnsitze bzw. vorläufig nicht dauerhaft genutzte Altersruhesitze sind auszuschließen.
  4. Die Fassaden sind so zu strukturieren, dass das noch zu eintönige Erscheinungsbild verbessert wird.
  5. Eine Lösung mit Walmdach ist zu prüfen und vorzulegen.
  6. Reduzierung der Wandhöhe auf das Maß des westlichen Nachbargebäudes (Reduzierung um 93cm)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.2.2. Formlose Bauvoranfrage: Terrassenüberdachung zum Eisenschmidt, Augsburger Straße 4, Fl. Nr. 484, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Die südseitige Biergartenfläche soll verbesserten wettergeschützten Nutzung eine Überdachung erhalten.

Es ist vorgesehen, diese in Stahl-Glas-Konstruktion auszuführen, um eine möglichst filigrane und transparente Gestaltung zu erhalten. Oberseitig ist eine aufrollbare Verschattung vorgesehen.
Es handelt sich um ein nach Osten geneigtes Pultdach mit nur minimaler Neigung um das Erscheinungsbild möglichst zurückhaltend zu gestalten. Zwangspunkte ist die Südfassade des Bestandsgebäudes mit den dortigen Fenstern bzw. der Eingangstür.

Mit der eingereichten Lösung wird aus Sicht der Verwaltung den Anforderungen aus der Baugestaltungssatzung in vertretbarer Form Rechnung getragen.

Die Überdachung reicht bis zur Grenze des städtischen Tourist-Info-Gebäudes. Anstelle einer Abstandsflächenübernahme sollte einer Abweichung von der BayBO zur Reduzierung der südseitigen Abstandsfläche auf Null zugestimmt werden, um Einschränkungen der Nutzung auf dem städtischen Grundstück zu vermeiden. Der wirtschaftliche Wert dieser Reduzierung, der einer Übernahme gleichkommt ist zu ermitteln und vom Bauherrn zu erstatten.

Ergebnis der Vorabstimmung mit dem LRA OAL:
Die Überdachung füge sich nicht ein wenn sie bis zur Grundstücksgrenze reicht. Die umliegende Bebauung sei durch eine offene Bauweise mit seitlichen Abständen geprägt. Diese seien auch hier einzuhalten. Die angedachte Verkürzung der Abstandsfläche sei daher kein geeignetes Mittel zur Lösung.

In einer Rücksprache mit dem Planer am 06.07.2021 hat sich ergeben, dass mit einer Umsetzung doch nicht zu rechnen sein wird und daher eine beschlussmäßige Behandlung nicht weiter notwendig ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Rücknahme des Antrages ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

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3.2.3. Formlose Bauvoranfrage: Neubau Wohnhaus, Josef-Lorch-Straße, Fl. Nr. 3054/16, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Maximilian Eichstetter berichtet von dem Vorhaben der Bebauung im Baugebiet Weidach, Josef-Lorch-Straße. Ziel ist die Entwicklung einer Planung, die ohne Abweichung vom Bebauungsplan im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann.
Anhand der eingereichten Pläne werden die Planungen vorgestellt und erläutert:

In vier Punkten bestehen dazu unterschiedliche Auffassungen.

  1. Dacheinschnitt
    Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen Dacheinschnitt über der Loggia, weil hier die Dachfläche ausgeschnitten wird. Auf die Nutzung unterhalb kommt es nicht an. Die Loggia als solche ist zulässig. Zur Erfüllung der Anforderung wäre eine Verglasung möglich, die auch z. B. ganz oder teilweise zum Öffnen zur Seite geschoben werden könnte.

  2. Vorbau
    Ansatz des Bebauungsplanes sind in erster Linie andere Arten von Vorbauten, wie z. Erker. Dennoch schließt der Begriff aus Sicht der Verwaltung nicht aus, dass das ganze Obergeschoß als Vorbau eingestuft wird wenn es auf ganzer Länge über die Flucht des EG ragt. Seitens des Unterzeichners wurde vorgeschlagen, zur optischen Veränderung an den Ecken im EG die Giebelwand vorzuziehen. Damit würden die Auskragung optisch an den Giebelseiten nicht in Erscheinung treten. Seitens des Architekten ist dies nicht erwünscht weil dies die Aussicht und die Begehbarkeit der Terrasse reduziert und diese vorgezogenen Elemente keine echte Funktion aufweisen. Es wird begründet, warum es sich nicht um einen Vorbau handle und diese Gestaltung sogar einer traditionellen Bauform entspreche.

  3. Pfeiler
    Die B-Plan-Satzung schließt ausdrücklich nur Balkonpfeiler aus. Vorliegend trägt die Stützkonstruktion das Vordach und keinen Balkon. Eine analoge Anwendung ist dennoch in Betracht zu ziehen. Es wurde vorgeschlagen, die Funktion als Rankhilfe und Sonnenschutzträger im Plan deutlicher darzustellen.

  4. Dachüberstand
    § 6 Abs. 10 Satz 2 der Bebauungsplansatzung: „Am Traufbereich ist ein Dachüberstand von 70 cm bis 1,30 m und am Ortgang von 70 cm bis 1,20 m zulässig, gemessen von der Außenwand horizontal bis Außenkante Dachkonstruktion (ohne Dachrinne).“
    Aus Sicht der Verwaltung ist dies so auszulegen, dass ein Dachüberstand notwendig und dieser nur in dem durch Maße festgelegten Rahmen zulässig ist.

Notwendig ist die Änderung der Baumstandorte im Bereich der Garagenzufahrt, die bei Belegung des Besucherstellplatzes nicht mehr nutzbar ist.

Ergebnis der Vorabstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu:
Die Auslegung der gestalterischen Vorgaben ist grundsätzlich durch die Stadt Füssen selbst vorzunehmen. Geteilt wird jedenfalls in eindeutiger Form die Auffassung wonach keine unzulässigen Pfeiler vorliegen und ein Vordach vorgeschrieben sei, das das entsprechende Maß einzuhalten hat.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Genehmigungsfreistellung des Antrages unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

  • Einbau einer öffenbaren Verglasung im Ausschnitt der Dachfläche
  • Seitliche Wandelemente an den zurückspringenden Gebäudeecken
    optional: EG- Ebene allseitig in derselben Flucht wie das OG
  • Zeichnerische Änderung zur Verdeutlichung der Funktion als Rankhilfe und Sonnenschutzträger
  • Einplanung eines Dachüberstandes an den Giebelseiten mit einer Tiefe von 70 cm
  • bis 1,20 m
  • Änderung der Baumstandorte im Bereich der Garagenzufahrt.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller nach Vorlage geänderter Pläne die dementsprechende Erklärung zu übermitteln. Das Einvernehmen zu Befreiungen vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Genehmigungsfreistellung des Antrages unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

  • Einbau einer öffenbaren Verglasung im Ausschnitt der Dachfläche
  • Seitliche Wandelemente an den zurückspringenden Gebäudeecken
    optional: EG- Ebene allseitig in derselben Flucht wie das OG
  • Zeichnerische Änderung zur Verdeutlichung der Funktion als Rankhilfe und Sonnenschutzträger
  • Einplanung eines Dachüberstandes an den Giebelseiten mit einer Tiefe von 70 cm
  • bis 1,20 m
  • Änderung der Baumstandorte im Bereich der Garagenzufahrt.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller nach Vorlage geänderter Pläne die dementsprechende Erklärung zu übermitteln. Das Einvernehmen zu Befreiungen vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Maximilian Eichstetter ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Herr 2. Bürgermeister Christian Schneider übernimmt die Abstimmung in Vertretung.

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3.2.4. Formlose Bauvoranfrage: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit TG, sowie eines Einfamilienhauses, Vorderegger Weg, Fl. Nr. 434, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

Armin Angeringer erklärt das vorangegangene Prozedere zu der formlosen Bauvoranfrage:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.02.2021 für den Bereich einen einfachen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Vorderegger Weg Ost“ aufzustellen. Ziel ist vorrangig die Entwicklung einer Wohnbebauung mit auf dem hängigen Gelände vertretbaren Gebäudegrößen und Wandhöhen. Mit dem Grundstückseigentümer sollen die Gespräche weitergeführt werden, um nach Möglichkeit eine abgestimmte Planung zu erreichen: Weiterverfolgt werden soll der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur zumindest teilweisen Übernahme der Planungskosten und Regelung der sozialgerechten Bodennutzung. Eine Veränderungssperre wurde zur Sicherung erlassen.

Es wurde nun ein deutlich reduzierter Entwurf vorgelegt, der aus Sicht der Verwaltung und nach erster Einschätzung des Landratsamtes Ostallgäu als vertretbare Lösung einzustufen ist. Es handelt sich um zwei Mehrfamilienhäuser mit je fünf Wohneinheiten und Tiefgarage, sowie ein Einfamilienhaus im nördlichen Bereich. Die Bebauung tritt hangseitig nur noch zweigeschoßig in Erscheinung. Die Giebellösungen im Dachbereich wurden in ihrer Breite deutlich reduziert und anders gelöst.

Dieser Bebauungsvorschlag stellt aus Sicht der Verwaltung eine vertretbare Grundlage für die Weiterführung im Rahmen der Bauleitplanung dar.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem vorgelegten Bebauungsvorschlag grundsätzlich zuzustimmen. Auf dieser Grundlage soll die Bauleitplanung weitergeführt werden. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Übernahme aller projektbezogenen Kosten beinhaltet. Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung sind entsprechend der dazu entwickelten Grundsätze aufzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem vorgelegten Bebauungsvorschlag grundsätzlich zuzustimmen. Auf dieser Grundlage soll die Bauleitplanung weitergeführt werden. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Übernahme aller projektbezogenen Kosten beinhaltet. Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung sind entsprechend der dazu entwickelten Grundsätze aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Maximillian Eichstetter nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Umnutzung bestehende Cafèräume im OG in Gästezimmer, Tiroler Straße 31, Fl. Nr. 3097, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert den eingegangenen Antrag auf Nutzungsänderung. Nach erster Einschätzung handelt es sich bei der geänderten Nutzung nicht um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben. Der Zulassung als sonstiges Vorhaben stehen öffentliche Belange jedenfalls insoweit entgegen als kein ausreichender Stellplatznachweis vorliegt.

Die Genehmigung aus 1991 weist insbesondere an der Ostseite andere Freiflächen aus als tatsächlich vorhanden.

Mit dem Landratsamt Ostallgäu ist abgestimmt, dass aufgrund der Differenzen keine Behandlung möglich ist. Stattdessen soll der Antrag zur Überarbeitung zurückgegeben werden. Ob die am Weg gelegenen Stellplatzflächen, die sich im städtischen Eigentum befinden, weiter bzw. erneut verpachtet werden ist nach entsprechenden Verhandlungen zu entscheiden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Rückgabe der Unterlagen zur Überarbeitung zur Kenntnis.  

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3.3.2. Containeranlage für Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule Füssen, Augustenstraße 24 und Bgm.- Wallner-Straße 4, Fl. Nr. 1331 und 1331/8, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Die Container sind während der Bauzeit als Interimslösung erforderlich und werden nach Fertigstellung wieder entfernt.

Beschlussvorschlag

  1. Erteilung Einvernehmen (Vorschlag).
  2. Keine Erteilung des Einvernehmens (Begründung notwendig).
  3. Keine Erteilung des Einvernehmens; Formulierung von Vorgaben, bei deren Erfüllung eine Zustimmung erfolgen kann.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

  1. Erteilung Einvernehmen (Vorschlag).
  2. Keine Erteilung des Einvernehmens (Begründung notwendig).
  3. Keine Erteilung des Einvernehmens; Formulierung von Vorgaben, bei deren Erfüllung eine Zustimmung erfolgen kann.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.3. Umnutzung bestehendes Ladengeschäft zum Backshop mit Imbissecke und Eisverkauf, Luitpoldstraße, Fl. Nr. 615/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert den eingegangenen Bauantrag.
Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Stellplätze werden ausreichend nachgewiesen.

Im Hinblick auf die Stadtentwicklung und die Ziele der Stadtsanierung ist aber festzuhalten:

Die Bebauung (ehemalige Tankstelle) ist nicht als zukunftsfähig einzustufen. Kurzfristig ist die geplante Nutzung zur Vermeidung eines Leerstandes zu begrüßen. Mittelfristig muss eine komplette Beseitigung und ein Ersatzbau entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes A 25 E und der Ziele des ISEK erfolgen. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung kann deshalb nur mit dieser Einschränkung und Befristung auf z. B. drei Jahre erfolgen.

Im Zuge des in der Entwicklung befindlichen Ausbauplanung der Straßenbereiche soll ein Ankauf der Teilfläche vor der Flucht der Stellplätze bzw. der Terrasse erfolgen, der sich im privaten Eigentum befindet, jedoch schon bisher wie der öffentliche Gehweg gepflastert ist und dementsprechend seit Jahren genutzt wird.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung. Dessen Bestimmungen sind vollständig einzuhalten.
Die neuen Fenster-/Tür-Elemente in Aluminium dürfen gemäß § 9 Abs. 4 keine hochglänzende Oberfläche erhalten. Eine Sprossenteilung wäre möglich und könnte gefordert werden, auch wenn der südseitige Bestand eine solche nicht aufweist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung kann aus den genannten Gründen nur mit Befristung auf maximal drei Jahre erfolgen; Miet- oder Pachtverträge sind ebenfalls auf diesen Zeitraum zu beschränken. In dieser Zeit ist eine Überplanung für einen genehmigungsfähigen Neubau zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zum Ankauf der o. g. Gehwegsflächen weiterzuführen. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung sind zu erfüllen. Eine Sprossenteilung im Tür- und Fensterbereich ist erforderlich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung kann aus den genannten Gründen nur mit Befristung auf maximal drei Jahre erfolgen; Miet- oder Pachtverträge sind ebenfalls auf diesen Zeitraum zu beschränken. In dieser Zeit ist eine Überplanung für einen genehmigungsfähigen Neubau zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen zum Ankauf der o. g. Gehwegsflächen weiterzuführen. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung sind zu erfüllen. Eine Sprossenteilung im Tür- und Fensterbereich ist erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.4. Neubau von 47 Garagen mit Servicetrakt und Ver- und Entsorgungsstation für Wohnmobile und zwei E- Mobil- Ladeplätze, Seilerstraße 7, Fl. Nr. 1722, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Ein farbliches Konzept liegt nur insoweit vor wie dies den Ansichtszeichnungen zu entnehmen ist.
Für eine straßenseitig abschirmende Bepflanzung der Stellplätze ist kein ausreichender Raum eingeplant. Immerhin ist entsprechend des Freiflächenplanes in den übrigen Randbereichen eine Bepflanzung vorgesehen, die über das hinausgeht, was in der Umgebung weitestgehend vorhanden ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.3.5. Nutzungsänderung/ Umbau einer ehemaligen Scheune zu 3 Wohneinheiten mit 3 Garagen, Einbau einer Galerieebene im Wohnhausstil, Fl. Nr. 251, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Die Nutzungsänderung wird gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Es gab bereits Vorgespräche mit Herrn Kreisbaumeister Lax hinsichtlich der Gestaltung; diese wurden soweit ersichtlich in der Planung wohl weitestgehend berücksichtigt.

Eine Klärung mit dem Landratsamt Ostallgäu am 01.07.2021 hat allerdings ergeben, dass die neue große Schleppgabe nicht genehmigungsfähig ist.

Die Widmung der Straße wird anzupassen sein.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Widmung der Straße ist anzupassen. Das Einvernehmen umfasst nicht die Gestaltung der geplanten Gaube (Größe und Lage in der Dachfläche).

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Widmung der Straße ist anzupassen. Das Einvernehmen umfasst nicht die Gestaltung der geplanten Gaube (Größe und Lage in der Dachfläche).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.6. Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und Einrichtung einer Psychotherapeutischen Praxis, Untere Weidach 7, Fl. Nr. 1651, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 23.06.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan mit Stellplatznachweis wurde nun nachgereicht.
Hinsichtlich der Lage und den Zufahrten sind Abweichungen gegenüber der Satzung festzustellen. Diese sind jedoch aufgrund der Bestandssituation des Gebäudes vertretbar.


Magnus Peresson bittet erneut nachträglich um die Änderung des Straßennamens in „Unteres Weidach“.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.7. Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl. Nr. 53/3, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Für den geplanten Wohnhausneubau erfolgt derzeit die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung Eschach Südost. Die Beratung des geänderten Entwurfs mit Billigungsbeschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist zur Behandlung in derselben Sitzung angesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass die Gebäudeplanung den Vorgaben der Satzung entspricht. Zu einer Genehmigung wird es erst nach dem weiteren Satzungsverfahren kommen. Die Unterlagen in Papierform berücksichtigen derzeit noch nicht die Einplanung der Trafostation mit Verlegung eines Besucherstellplatzes; dies ist noch zu ergänzen (erledigt am 06.07.2021).

Ein Freiflächenplan ist nachzureichen. Die freie Sichtachse auf den denkmalgeschützten Hof ist unbedingt  zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3.3.8. Nutzungsänderung: aus Weinstube im UG wird Lagerraum, aus Lagerflächen in EG und OG des instandgesetzten Stadels werden Gastraumflächen, Brotmarkt 9, Fl. Nr. 117, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.8

Sachverhalt

Die Gastraumnutzungen sind grundsätzlich zulässig. Ob ein notwendiger Abstand des Biergartens zum südlichen Grundstück weiter mit 4 m besteht ist von der Unteren Immissionschutzbehörde zu prüfen. Zu begrüßen ist die Sanierung und Einrichtung einer Nutzung im Stadelgebäude.

Nicht möglich ist nach Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde eine zusätzlich angefragte Hofüberdachung (nicht Gegenstand des aktuellen Antrages). Hier wird es bei mobilen Schirmen bleiben müssen.

Zum Stellplatznachweis ist die Angabe der 29 vorhandenen Stellplätze noch näher zu prüfen. Es wird sich hierbei überwiegend um einen nur rechnerischen Bestand handeln.

Nachzuweisen ist wie die alternierende Nutzung der Gastraumflächen sicherzustellen ist.
Nach § 3 Abs. 7 Satz 2 der Stellplatzsatzung kann dies grundsätzlich zugelassen werden.

Auszug aus der Baubeschreibung:


Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.
Die alternierende Nutzung der Gastraumflächen ist in geeigneter Form sicherzustellen. Eine stichhaltige Beschreibung ist dazu noch vorzulegen.
Fehlende Stellplätze sind ggf. abzulösen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.
Die alternierende Nutzung der Gastraumflächen ist in geeigneter Form sicherzustellen. Eine stichhaltige Beschreibung ist dazu noch vorzulegen.
Fehlende Stellplätze sind ggf. abzulösen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.9. Anbau Keller und Wohnraum im EG, Neubau einer Garage mit Schuppen, Frauensteinweg 46, Fl. Nr. 1650/7, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.3.9

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 10.06.2021.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:

Eine weiter notwendige Befreiung liegt hinsichtlich der Zahl der Vollgeschoße vor. Der Bebauungsplan setzt diese zwingend mit II fest. Der Anbau soll demgegenüber nur eingeschoßig erfolgen. Aufgrund von Präzedenzfällen und der Lage an der Grundstücksgrenze kann dies zugelassen werden. Der Anbau führt zu keiner wesentlichen Prägung des Gebäudes.

Zugelassen kann der Anbau an der Grenze aufgrund des Abstandsflächenrechts nur mit Zustimmung und Übernahme der Abstandsfläche durch den nördlichen Nachbarn. Seitens der Stadt Füssen ist dies aber nicht zu prüfen.

Bei der Ermittlung der GRZ wurde im Antrag die Garage unzutreffenderweise angerechnet. Ohne diese liegt der Wert nur bei 0,26. Dies liegt innerhalb der Größenordnung zahlreicher Präzedenzfälle. Gleiches gilt für die GFZ (0,42 statt 0,40).  


Einigen Mitgliedern ist der Anbau zu groß und sie geben ihre Bedenken für die Nachbarschaft    bekannt. Diese haben jedoch alle Pläne unterschrieben und scheinen keine Einwände gegen den Anbau zu haben.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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4. Widmung Abt-Oberleitner-Straße; Verlängerung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Fläche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Für die Anfahrbarkeit der Tiefgarage des im Bau befindlichen Mehrfamilienhauses auf Fl. Nr. 1544/7 ist eine Verlängerung der bisher als Ortsstraße gewidmeten Fläche der Abt-Oberleitner-Straße um ca. 25 m aus südlicher Richtung erforderlich. Eine Baustraße wurde hier bereits angelegt. Es handelt sich in diesem Abschnitt bis auf weiteres um einen reinen Anliegerverkehr. Bis zur endgültigen Errichtung der Straße hat der Bauherr die Verkehrssicherung für diesen nur durch ihn genutzten provisorischen Abschnitt zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die als Ortsstraße gewidmete Fläche auf dem Grundstück Fl:Nr. 1547/3 Gmkg. Füssen um folgenden Abschnitt zu verlängern:

Beginn: auf Höhe der Grundstücksgrenze zwischen den Fl.Nrn. 1544/12 und 1544/7
Ende:   auf Höhe der Grundstücksgrenze zwischen den Fl.Nrn. 1544 und 1536

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die als Ortsstraße gewidmete Fläche auf dem Grundstück Fl:Nr. 1547/3 Gmkg. Füssen um folgenden Abschnitt zu verlängern:

Beginn: auf Höhe der Grundstücksgrenze zwischen den Fl.Nrn. 1544/12 und 1544/7
Ende:   auf Höhe der Grundstücksgrenze zwischen den Fl.Nrn. 1544 und 1536

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs- Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 01.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung liegt dem Ausschuss zur Genehmigung vor.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss genehmigt die  öffentliche Niederschrift vom 01.06.2021

Beschluss

Der Ausschuss genehmigt die  öffentliche Niederschrift vom 01.06.2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Fröhlich enthält sich.

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6. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger bittet darum die Markierung, welche auf die Fahrradstraße hinweist, zu erneuern (Rupprechtstraße).

Weiterhin frägt er ob die Werbeanlage in der Augsburger Straße entfernt werden kann.
Maximilian Eichstetter erklärt, dass dies leider nicht möglich sei, da sich diese auf einem beweglichen Untergrund (Anhänger) befindet und somit 14 Tage stehen darf. Dann wird er vom Eigentümer verschoben und kann wieder 14 Tage stehen bleiben, wie schon geschehen.

Frau Fröhlich berichtet von den Anfragen der Anlieger in der Augsburger Straße, welche von Besuchern des Fahrradverleihs zugeparkt werden. Sie bittet darum hier eine rasche Lösung für die Anwohner zu finden.

Herr Dr. Böhm berichtet von den Beschwerden der Altstadtbewohner, die vermehrt durch parkende Autos zugeparkt werden. Die Ordnungsdienste würden nicht oft genug kontrollieren. Dem wird durch Bürgermeister Eichstetter widersprochen, der erklärt dass gerade im Stadtgebiet der kommunale Ordnungsdienst sehr präsent ist.

 

Datenstand vom 26.07.2021 10:51 Uhr