Datum: 13.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:39 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2024
2 Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Pfronten über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Pfronten
3 Bekanntgaben & Informationen
3.1 Neubau der Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Weidach; Informationen zum aktuellen Fertigstellungstermin
3.2 Neubau einer Wohnanlage - Floßergasse 22 in Füssen Vergaben von Fachplanerleistungen
3.3 Vergabe des Teilabbruchs am Mitterseegebäude
3.4 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3.5 Stadtratsmitglieder als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl
4 Umbau der Verkehrsanlagen in der Luitpold-, Bahnhof-, Augustenstraße und des Prinzregentenkreisels (Bebauungsplan W 43); Antrag auf Errichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Luitpoldstraße
5 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 18. Mai 2021 und 29. Juni 2021
6 Anträge, Anfragen

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1. Haushaltssatzung und Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Auf die Vorberatung des Haushaltsentwurfs im Hauptverwaltungs-, Finanz- und Sozial- und Kulturausschuss am 30. März (Verwaltungshaushalt) und am 20. April 2021 (Vermögenshaushalt) wird verwiesen.

Die entsprechend aktualisierten Unterlagen wurden bereits mit der Sitzungsladung für die Stadtratssitzung am 29. Juni 2021 versandt. Darauf wird verwiesen.

Entsprechend der Beratungen in den genannten Sitzungen wird nun vorgeschlagen, den Haushalt 2021 in der aktuell vorliegenden Fassung zu verabschieden.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schickte der Beratung folgende Hinweise zu bereits laufenden Haushaltsoptimierungen voraus:

  • Die Liegenschaften der Stadt wurden und werden Zug um Zug optimiert und dort nicht nur die Einnahmesituation verbessert, sondern diese auch mehr und mehr wirtschaftlicher und hier vor allem energieeffizienter geführt. So wurden leerstehende Wohnungen vermietet (ca. 35.000 € / Jahr), die Mieten angepasst (ca. 40.000 € pro Jahr wie z.B. FTM AöR, Obersee-Kiosk, Flori’s Radlstadl, Cafe Genusswelt usw.).
  • Kostenträchtige Immobilien wie der Bundesstützpunkt werden gezielt auf Energieeinsparungsmöglichkeiten untersucht und sich bietende Ansätze realisiert, z.B. LED-Umstellung bei der Beleuchtung, Energie-Contracting durch Bau und Betrieb eines BHKW gemeinsam mit dem FFW-Haus Füssen (jährliche Ersparnis alleine ca. 100.000 €),  Überarbeitung der Nutzungsgebühren im BSP, Anpassung der Eiszeiten, evtl. Ausweitung auf eine großzügigere Sommereiszeit, usw.
  • Im Haus Hopfensee wurde ebenfalls durch eine (teilweise) LED-Umrüstung Einsparungen bei den Energiekosten der Weg gebahnt.
  • Die Zweitwohnungssteuer wurde deutlich erhöht.
  • Im Bauhof werden bisher oft kostenfrei erbrachte Leistungen leistungs- und kostengerecht verrechnet; dazu wurden die tatsächlichen Kosten des Fuhrparks erhoben.
  • Fördermöglichkeiten werden nach Kräften ausgeschöpft, neue Förderquellen erschlossen und ggf. Maßnahmen daraufhin angepasst.
  • Durch ein aktives Kreditmanagement werden die Zins- und Tilgungsleistungen ständig überprüft und angepasst; trotz höherer Verschuldung kann damit erreicht werden, dass die Zinszahlungen in 2021 niedriger wird als im Vorjahr. Natürlich kommt der Stadt da auch die günstige Zinskonstellation zu Gute.
  • Die Schweizer-Franken-Darlehen wurden umgeschuldet und werden Zug um Zug getilgt.
  • Auch bei der Parkraumbewirtschaftung werde nicht nur an der Gebührenschraube gedreht, sondern durch Kündigung der externen Dienstleistungen auch an den Ausgaben zu sparen. Leider gehe dies aus vertraglichen Gründen erst ab 2027.
  • Einsparungen konnten auch bei den externen Beratungskosten erzielt werden. Der Ansatz dort konnte seit 2017/18 um die Hälfte reduziert werden, trotz der Rechtsberatungskosten für die Swap-Geschäfte.
  • Schließlich sind auch beim Personal aktuell viele Stellen nicht besetzt, was auch zu Einsparungen führt.

Ungeachtet dessen, so der Bürgermeister weiter, dürfe nicht übersehen werden, dass die Stadt derzeit mit einem erheblichen Sanierungsstau zu kämpfen bzw. diesen zu bewältigen hat. Das hat die Rechtsaufsichtsbehörde schon bei der Würdigung des letztjährigen Haushalts erkannt, in dem es festgestellt hat, „dass nicht zu verkennen ist, dass ein Großteil der Ausgaben auf Pflichtaufgaben und für aufgestauten Sanierungsbedarf anfällt“.

Alleine bei den Liegenschaften stehen hier in den nächsten Jahren ca. 14 Millionen Euro, bei den Straßen, Wegen und Plätzen rund 30 Millionen Euro an. Ganz zu schweigen von der Sanierung/Erweiterung der Grund- und Mittelschule, für die der vorhergehende Stadtrat schon eine Summe von 52 Millionen Euro freigegeben hat.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2020 – 2024 in der Fassung vom 16.06.2021 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung vom 16.06.2021.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.


Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich eröffnete für die Fraktion der Freien Wähler den Reigen der Haushaltsreden. Sie bedankte sich zunächst für die neue digitale Aufbereitung des Haushalts im webbasierten System IKVS, das gerade für die Stadträte sehr hilfreich sei. Bevor sie auf den eigentlichen Haushalt einging, kritisierte sie sowohl die verspätete Vorlage des Haushalts („so spät wie noch nie“) als auch das Prozedere der Vorberatung (insbesondere hinsichtlich der separaten Behandlung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, den bis zur Sitzungsladung fehlenden Vorbericht als Grundlage sowie die Haushaltsunterlagen).

Zum Haushalt selbst zog sie das Fazit, dass die Stadt Füssen extrem überschuldet ist.  Zusammenfassend machte sie dies vor allem an zwei Punkten fest: So liege eine Überschuldung vor, wenn der Schuldenstand größer ist als die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes der vergangenen drei Jahre – in Füssen übertreffe der Schuldenstand diese Kennzahl um 100 Prozent. Der andere Punkt: Die Zins- und Tilgungsleistungen für Schulden dürften nicht mehr als sechs Prozent der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen. In Füssen liegen sie bei sieben Prozent.

Die Frage nach einem ausgeglichenen Haushalt, so Christine Fröhlich weiter, lässt sich an der Pflichtzuführung zum Vermögenshaushalt ablesen. Diese soll mindestens die ordentliche Tilgung von Krediten abdecken.  Normalerweise wird die Pflichtzuführung im Verwaltungshaushalt aus den laufenden Einnahmen nach Abzug der laufenden Ausgaben erwirtschaftet. Mit 738.000 Euro Zuführung liegt die Stadt Füssen weit unter der Pflichtzuführung von 2,1 Mio. Im Vorbericht zum Haushaltsentwurf werden diese 738.000 Euro sogar als „freie Finanzspanne“ bezeichnet und die erforderliche Mindestzuführung wird mit sogenannten Ersatzdeckungsmitteln aus dem VermHH verrechnet. Das sind z.B. Einnahmen aus Fördermitteln für Investitionen oder Grundstücksverkäufen. Gemäß der kommunalen Haushaltsverordnung sind Ersatzdeckungsmittel zwar zulässig, aber eher als Ausnahmefall anzuwenden. Fragwürdig erscheint uns, die Ersatzdeckungsmittel zu 100% der ordentlichen Kredittilgung zuzuschreiben und dann den Überschuss aus dem VerwHH als „freie Finanzspanne“ zu bezeichnen. Eine solche Vorgehensweise ist für die Darstellung der realen Situation irreführend.

Den FWF sei „bewusst, dass im vorliegenden Haushaltsentwurf viele Altlasten stecken, dass jahrelanger Sanierungsstau aufgearbeitet werden muss und dass das umfangreiche Investitionsprogramm zum Teil auf Beschlüssen aus der Vorperiode basiert. Aber auch aktuell wurden viele neue Projekte angestoßen. Zwar sei jede Maßnahme für sich gesehen sinnvoll, doch insgesamt überstiegen die Projekte den finanziellen Spielraum der Kommune. Daher müsse vieles intensiver auf den Prüfstand gestellt werden – freiwillige Leistungen ebenso wie Pflichtaufgaben. Sie vermisse jedweden finanziellen Spielraum für die Kommune.

Vor diesem Hintergrund erneuerte Christine Fröhlich für die Freien Wähler deren jahrelange Forderung nach einem konkreten Programm zur Haushaltskonsolidierung. Flankierend dazu muss endlich eine Entscheidung über die Priorisierung anstehender Maßnahmen, wie sie im Rahmen des Bauprogramms bereits im Entwurf vorliegt, getroffen werden. Die Fraktion der Freien Wähler beantragt dazu, heute einen entsprechenden Beschluss zu fassen, der insbesondere einen Zeitrahmen für die Umsetzung vorgibt. Sie unterbreitete dazu den im Beschluss enthaltenen Vorschlag zum Haushaltskonsolidierungskonzept und beantragte hierüber eine Abstimmung.

Sie beendete ihre Ausführungen mit dem Dank an Kämmerer Marcus Eckert und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Erstellung des Haushalts. Vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht und des noch zu fassenden Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung stellte sie die Zustimmung für die Fraktion der Freien Wähler zum Haushalt 2021 in Aussicht.

Niko Schulte (Fraktion Füssen-Land) bereitet vor allem der geringe Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt, über den sozusagen der laufende Betrieb der Stadt finanziert wird, „Kopfzerbrechen“: Denn bei einem Volumen von über 37 Millionen Euro beträgt der Überschuss gerade mal 782 500 Euro (im Jahr 2018 waren es fast 4,6  Millionen). Das sei „verdammt wenig“. Damit kann weder die Tilgung von Krediten komplett bezahlt werden, geschweige denn, dass die notwendigen Investitionen finanziert werden könnten.

Die Stadt müsse schnell an der Kosten- oder der Einnahmeschraube drehen, „am besten beides“. Für die Wählergruppe verwies Niko Schulte auf die Steigerung der Personalkosten um eine auf zehn Millionen Euro. Und auf Projekte wie die Sanierung des Oberseebades: Dies finanziere man nur durch neue Schulden, „auf Dauer können wir uns das nicht leisten“.

Das Konsolidierungskonzept für die Finanzen müsse man jetzt unbedingt anpacken, genauso wie die Vorberatungen für den Haushalt 2022. Angesichts der vielen Projekte, für die die Stadt nicht ausreichend Personal habe, müsse man festlegen, was angepackt werden könne – und was nicht

Kritik kam auch von Ilona Deckwerth für die SPD-Fraktion: „Die bloße Addition der Kosten von Wunschprojekten“ führe zu einer immensen Neuverschuldung von insgesamt 30 Millionen Euro. Das sei in etwa die Summe, um die man in den zurückliegenden zwölf Jahren den Schuldenberg reduziert habe. Die Schuld daran trage der Stadtrat, der immer neue Projekte beschließe – ohne sich Gedanken um die Priorität zu machen. Sie sieht die große Gefahr, dass die Stadt mittelfristig die Handlungsfähigkeit aufgrund der ungeheuren Schuldenlast verliere, die aufgrund der weiteren Ausgabenverpflichtungen in den nächsten Jahren noch enorm weiter steigen wird. Sie verwies auf den Entwurf des Bauprogramms: Der Inhalt dieses Programms kann bei einer bisher durchschnittlichen Investitionshöhe von jährlich ca. 5 Millionen Euro erst in 36 Jahren abgearbeitet werden, übersteigt damit die finanziellen Kapazitäten um ein Vielfaches und ist mangels personeller Ressourcen auch nicht zu bearbeiten.

Man müsse jetzt an jede einzelne Position der für die nächsten Jahre vorgesehenen Investitionsliste ran, die sich auf 178 Millionen Euro belaufe. Einen genauen finanzpolitischen Rahmen forderte Ilona Deckwerth. Dies erfordert politische Debatten, die so bisher nicht geführt wurden. Und dafür müssten Projekte gestrichen oder geschoben werden. Allein dafür wäre eine zweitägige Klausurtagung des Stadtrates dringend von Nöten.

„Unnötige Ausgaben“ sah sie im aktuellen Etat etwa beim Radwegebau am Hopfensee (das Straßenbauamt würde in ein paar Jahren selbst tätig werden) oder bei der Machbarkeitsstudie für das Tunnel-Projekt aber auch beim („rückwärtsgewandten“) Umbau der Verkehrsanlagen im Zusammenhang mit dem W 43 (Luitpold-, Bahnhofs-, Augustenstraße und Luitpoldkreisel).

Dringend nötig ist die Reduktion auf das Wesentliche, damit die Maßnahmen zum einen finanziell bewältigt werden können und zum anderen damit die Verwaltung die Arbeit auch leisten kann und nicht unnötig überfordert wird.

Für die SPD-Fraktion sieht Ilona Deckwerth drei Schwerpunkte im Sinne einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Politik für eine vielfältige und inklusive Stadtgesellschaft:

  • Sanierung der Grund- und Mittelschule:
  • Bezahlbaren Wohnraum schaffen (z.B. durch stadteigene Immobilien erhalten und sanieren)  
  • Infrastruktur der Stadt sichern und weiterentwickeln, damit die Kommune  handlungsfähig bleibt
  • die Verwaltung personell ausreichend besetzen, damit diese ihre Arbeit für die Stadt  bewältigen kann;
  • die Stadtwerke als zentralen Akteur für die Infrastruktur der Stadt sichern und stärken.

Mit dem Dank an den Kämmerer Marcus Eckert und seinem Team sowie der gesamten Verwaltung und der Ankündigung, dass die SPD-Fraktion den Haushalt ablehnt, schloss sie ihre Ausführung.

Wolfgang Bader wies für die Fraktion der GRÜNEN wies zu Beginn seiner Ausführungen darauf hin, dass vor allem durch die Corona-Pandemie ein außergewöhnliches Jahr vorliegt.  Deren Auswirkungen werden wir nicht nur in vielen Bereichen des täglichen Lebens, sondern auch bei unserem Haushalt noch über Jahre spüren. Er kritisierte, dass der Haushalt heuer „so spät wie noch nie“ verabschiedet werde. Daher wäre es in vielen Bereichen kontraproduktiv, „jetzt noch an den Stellschrauben zu drehen“. Denn viele Vorhaben seien schon angelaufen.

Außerdem gab er zu bedenken, dass dieses Gremium all diese Dinge, die wir heute (vielleicht) diskutieren mit mehr oder weniger großen Mehrheiten beschlossen haben, und dies zum Wohle unserer Stadt und unserer Bürger.

Die Personalkosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und hinken unseren Einnahmen hinterher. Dennoch darf an dieser Stelle nicht gespart werden, wenn unsere Kommune die Aufgaben, die die Zukunft bringt und die auch die nachfolgenden Generationen betreffen, qualitativ hochwertig und nachhaltig bearbeiten soll. Die Einrichtung der Stelle im Bereich Klimamanagement (die übrigens nahezu vollständig bezuschusst wird) wäre daher ein Schritt in die richtige Richtung.

„Unser Bürgermeister ist motiviert, versteht zu begeistern und geht mit Riesenschritten und einer wahnsinnigen Geschwindigkeit voran, um Füssen für alle Generationen von Einwohnern und unsere Gäste noch lebenswerter zu machen“, lobte Wolfgang Bader. Aber wie „lange können wir uns diese Geschwindigkeit noch leisten?“, wollte er wissen. Daher lautete seine Bitte an den Kämmerer, „öfters auf die Bremse zu treten und die Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen, bevor jemand anderes die Notbremse zieht“. Man müsse nicht alle Großprojekte sofort verwirklichen, sondern den Haushalt konsolidieren.

Dazu müsse man insbesondere die freiwilligen Leistungen überprüfen, „auch wenn es uns Sympathien in der Öffentlichkeit kosten wird“. Da die Wahlen noch weit weg seien, sollte man keine Angst vor unpopulären, aber wichtigen Entscheidungen haben. Je länger er den Haushalt genauer studiere, desto mehr drängt sich das Gefühl auf, dass wir jeden Euro zwei-, wenn nicht sogar dreimal umdrehen sollten, bevor wir in ausgeben.

Wolfgang Bader schloss seine Ausführungen mit der Ankündigung, dass die  GRÜNEN dem vorliegenden Haushalt 2021, der erfreulicherweise einige Punkte in Richtung Klima- und Umweltschutz enthält, zustimmen werden.

Für den kurzfristig verhinderten Fraktionsvorsitzenden Peter Hartung sprach dessen Stellvertreter
Andreas Eggensberger für die CSU-Fraktion, der auf einen „innovativen Haushalt in angespannter Einnahmensituation“ verwies.

Die vielen Investitionen seien bei der überschaubaren Zinsbelastung zu stemmen. Ohnehin seien die meisten Projekte bereits vor Amtsantritt von Maximilian Eichstetter beschlossen worden, wandte er sich an Ilona Deckwerth (SPD): Die CSU-Fraktion sei verwundert, „dass die aufgenommene Neuverschuldung der Verwaltung und dem Bürgermeister angekreidet wird“. Denn zum Ende der vergangenen Legislaturperiode wurden Baumaßnahmen von 50 bis 60 Millionen Euro beschlossen, „die wir heute schultern müssen“. Dazu komme der Sanierungsstau bei den
städtischen Liegenschaften.

Die von der SPD lobend erwähnte positive Schuldentilgung der vergangenen zwölf Jahre sei hauptsächlich durch den „Verkauf von Tafelsilber“ bewerkstelligt worden, kritisierte Eggensberger: Das Füssener Kurhaus wurde beispielsweise verkauft, „ohne dass effektiv Vermögen geschaffen werden konnte“.

Besondere Erwähnung verdient nach Ansicht von Andreas Eggensberger, dass die Verwaltung im vergangenen Jahr deutlich effizienter geworden ist und dies Spielraum für laufende Kosten ermöglicht. Die CSU-Fraktion wird nach den Worten von Andreas Eggensberger diesem Haushalt 2021 zustimmen.

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Programms zur Haushaltskonsolidierung und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Maßnahmen inklusive Zeitplan auszuarbeiten und dem Gremium zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus soll das im Entwurf vorliegende Bauprogramm abschließend bearbeitet und mit entsprechenden Priorisierungen versehen spätestens Ende des Jahres verabschiedet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2020 – 2024 in der Fassung vom 16.06.2021 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung vom 16.06.2021.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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2. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Pfronten über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Pfronten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Pfronten ist an die Stadt Füssen herangetreten, ob der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Füssen nicht auch in  Pfronten den ruhenden Verkehr mit überwachen kann (so wie seit 2012 in Seeg und seit 1. Juni 2021 in Rieden der Fall).

In der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Pfronten am 20. Mai 2021 wurde nunmehr der Beschluss gefasst, das kommunale Einvernehmen zur Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Pfronten zu erteilen. Seitens der Gemeinde Pfronten ist für dieses Jahr zunächst einmal vorgesehen, den ruhenden Verkehr auf dem öffentlichen Parkplatz an der Breitenbergbahn zu überwachen.

Voraussetzung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Pfronten analog der Zweckvereinbarung mit den Gemeinden Seeg und Rieden. Nach Beschlussfassung in den beiden Gremien muss die Zweckvereinbarung nach § 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt werden. Ein Entwurf dieser Zweckvereinbarung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Der kommunale Ordnungsdienst sieht sich in der Lage, die Überwachung in Pfronten bzw. in diesem Jahr den Parkplatz an der Breitenbergbahn durchzuführen und stimmt diesem zu.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Pfronten und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Pfronten durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass mit der Gemeinde Pfronten und mit Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu eine Zweckvereinbarung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs auf dem Gemeindegebiet Pfronten durch die Stadt Füssen lt. beiliegendem Entwurf abgeschlossen wird. Diese Zweckvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3
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3.1. Neubau der Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Weidach; Informationen zum aktuellen Fertigstellungstermin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Mit Vorlage im Stadtrat vom 18. Mai 2021 wurde zuletzt über den geplanten Fertigstellungstermin am 03.09.2021 für den Neubau der Kita im Weidach informiert. Dieser Termin basierte auf der vom Architekturbüro Babel-Rampp überarbeiteten Bauablaufplanung von März 2021. Dieser Bauablaufplan wurde im Wesentlichen bis Mitte Mai eingehalten.

Projektverzögerung
Eigentlich hätte die neue Kindertagesstätte im Weidach wie o. e. am 3. September eröffnen sollen, doch weil der Bau im Innenbereich (ohne vollständige Fertigstellung der Außenanlage) voraussichtlich nicht rechtzeitig fertig wird, muss dieser Termin verschoben werden.

Verzögerungen entstanden aufgrund unvorhergesehener und nicht kalkulierter Ereignisse während des weiteren Bauablaufs. Vordergründig sind die ehrgeizige und sehr komplexe Verzahnung im Zusammenspiel der unterschiedlichen Gewerke und Firmen zu nennen, dabei gab’s einzelne kleinere Unstimmigkeiten im Bauablauf.

Die Folge ist ein Dominoeffekt, eine Firma hängt, die nächste kann nicht mehr termingerecht anschließen, dies wirkt sich dann schlussendlich bremsend auf den Projektfortschritt und die Termineinhaltung aus. Der von Beginn an auf „Kante genähte“ Bauzeitenplan ist somit hinfällig.

Aufgrund das auch der der zukünftige Träger eine ausreichende Vorlaufzeit benötigt, um alles planen und organisieren zu können, hat das beauftragte Planungsbüro Babel-Rampp angeregt, die Stadt Füssen sollte dem Ganzen einfach einen zeitlichen Puffer geben, dass weitere Zielkonflikte zufriedenstellend gelöst werden können.

Daraufhin entschloss sich die Verwaltung nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem begleitenden Architekturbüro und dem zukünftigen Träger der Kita, den Fertigstellungstermin auf 13. September 2021 zu verschieben, der allen Beteiligten mehr Planungssicherheit gibt.

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3.2. Neubau einer Wohnanlage - Floßergasse 22 in Füssen Vergaben von Fachplanerleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 27.04.2021 das Büro Studio Rauch Architektur aus München als ersten Preisträger des durchgeführten Realisierungswettbewerbs „Floßergasse“ mit der Planung für den Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück Floßergasse 22 in Füssen beauftragt. Die Beauftragung zur Objektplanung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen Baufreigabebeschluss. Gleichzeitig hat der Stadtrat am 27.04.2021 die Verwaltung mit der Durchführung der Fachplanerauswahlverfahren beauftragt, um das Planungsteam aus Objekt- und Fachplanern zusammenzustellen.

Um den weiteren zügigen Planungsfortgang und ebenfalls die Antragstellung auf Fördermittel (KommWFP) bei der Regierung von Schwaben zu stellen ist es nun notwendig, dass die Beauftragung der weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen erfolgt. Diese sind u.a. als Zulieferer der Gewerkkosten, welche zwingender Bestandteil des Zuwendungsantrages sind.

Eine getrennte Berechnung des Auftragswertes nach Fachdisziplinen und Prüfung, ob der EU-
Schwellenwert (VgV = 214.000,- EUR netto) überschritten wird, führt im Ergebnis dazu, dass keine der nachfolgend aufgeführten, erforderlichen Planungs- und beratende Leistungen EU-weit auszuschreiben ist.

EU - Unterschwellenbereich
Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen spricht viel dafür, dass im Gegensatz zu der bisher üblichen Vorgehensweise, ob die anstehenden Fachdisziplinen national oder europaweit zu vergeben sind, eine Aufsummierung der Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen vorzunehmen ist und deren Summe (und nicht die jeweiligen Entgelte der einzelnen Fachdisziplinen jeweils getrennt) mit dem EU-Schwellenwert zu vergleichen ist. Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen EU-weit auszuschreiben wären.

Die Europäische Kommission hat hierüber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Eine abschließende rechtliche Würdigung ist derzeit aber noch ausstehend!

Dementsprechend wurde im Rahmen nach den verbindlichen Vergabegrundsätzen des Bayerischen Staatsministerium (§ 31 Abs. 2 KommHV-Kameralistik) mehrere geeignete Ingenieurbüros im EU - Unterschwellenbereich zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungs- und Beratungsleistungen angefragt.

Getätigte Vergaben
Die Vergaben der Planungs- und Beratungsleistungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters und ergeben sich wie folgt:

Tragwerksplanung
Die Ausschreibung der Tragwerksplanung erfolgte über die Zentrale Vergabestelle KDZ Oberland.
Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die Angebotseröffnung fand am 21.05.2021 statt. Zu diesem Termin lag lediglich ein Angebot vor. Aufgrund formaler Gründe konnte das Angebot nicht gewertet werden, somit musste die Ausschreibung aufgehoben werden, da kein wertbares Angebot vorliegt.

Anschließend wurde die erneute Ausschreibung durch den FB 31-Hochbau direkt eingeleitet. Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zwei Büros haben aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Geiger – Fischer aus 86199 Augsburg vergeben.

Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär
Die Ausschreibung der Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär erfolgte über die Zentrale Vergabestelle KDZ Oberland. Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die Angebotseröffnung fand am 21.05.2021 statt. Zu diesem Termin lagen zwei Angebote vor.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die die Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär an das Ingenieurbüro Hirdina aus 87488 Betzigau vergeben.

Fachplanung Elektrotechnik
Die Ausschreibung der der Fachplanung Elektrotechnik erfolgte über die Zentrale Vergabestelle KDZ Oberland. Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Die Angebotseröffnung fand am 21.05.2021 statt. Zu diesem Termin lagen zwei Angebote vor.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die die Fachplanung für Elektrotechnik an das Ingenieurbüro Rebholz aus 86154 Augsburg vergeben.

Bauphysik – Schallschutz – Energiebilanzierung
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung Bauphysik an das Ingenieurbüro hils consult gmbh aus 86916 Kaufering vergeben.

Baulicher Brandschutz – Brandschutzkonzept
Es wurden drei Büros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung Brandschutzplanung an das Büro PYRIT Brandschutz Sachverständigen GmbH aus 87439 Kempten vergeben.

Geotechnik – Baugrunduntersuchungen
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung Geotechnik an das Ingenieurbüro BLASY + MADER GMBH aus 82279 Eching am Ammersee vergeben.

Kosten
Mit der Beauftragung der zum jetzigen Stand notwendigen Planungs- und Beratungsleistungen werden folgende Honorarkosten in den Leistungsphasen 1-3 HOAI anfallen:

Planungsdisziplin (Auftragnehmer)        Vorläufige Honorare gerundet
       
Objektplaner (Architekt - Studio Rauch)
52.000.- €
Freianlagenplanung (Architektin - M. Maier)
16.000.- €
Tragwerksplanung – Statik (Geiger-Fischer)
14.500.- €
Planung Heizung – Lüftung – Sanitär (Hirdina)
17.000.- €
Planung Elektrotechnik (Rebholz)
11.000.- €
Bauphysik - Schallschutz - Energiebilanzierung (Hils Consult)
8.000.- €
Baulicher Brandschutz - Brandschutzkonzept (Pyrit)
5.500.- €
Geotechnik – Baugrunduntersuchungen (Blasy + Mader)
5.000.- €
       
Summe inkl. 19% MwSt. der Leistungsphasen 1-3        rd. 129.000.- €

Die Honorarkosten wurden auf Grundlage der im Realisierungswettbewerb genannten anrechenbaren Kosten ermittelt. Durch zusätzliche Leistungen oder notwendige Umplanungen können sich weitere Honorarkosten ergeben.

Das tatsächliche Honorar ermittelt sich aus dem noch zu fassenden Stadtratsbeschluss zur Entwurfsplanung, Abschluss der Leistungsphase 3, und der daraus resultierenden Kostenberechnung.

Grobterminplan
Nach Beschluss vom 27. April 2021 konnte nun das vorläufige Planerteam zusammengestellt werden. Die Vorentwurfsplanung könnte demnach bis Oktober/ November 2021 vorliegen, sodass Ende 2021 die Entwurfsplanung und ein Baufreigabebeschluss durch den Stadtrat erfolgen könnte.

Nach der Schaffung des Baurechts, dem Vorliegen der Baugenehmigung, der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und der Ausschreibung könnte dann Mitte 2022 ein Baubeginn erfolgen.

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3.3. Vergabe des Teilabbruchs am Mitterseegebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates am 27. April 2021 wurde der Teilabbruch des Mitterseegebäudes beschränkt öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt wurden 6 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eingegangen ist ein Angebot der Firma Josef Scheibel GmbH & Co. KG. Das Angebot der Firma beläuft sich auf 60.086,43 €. Es liegt damit um ca. 8 % über der Kostenschätzung des Architekturbüros Dietz & Hofmann in Höhe von 55.338,57 €.

Die Kosten für den WC-Abbruch belaufen sich auf ca. 23.150,19 €. Die Kosten für die Umkleiden auf ca. 30.486,63 €. Hinzu kommen noch die Angebotspreise für Stundenlohnarbeiten, welche momentan noch nicht feststehen.

Die Firma Scheibel wurde mit den Abbrucharbeiten beauftragt, damit diese parallel zu den dortigen Bauarbeiten am Mitterseepark ausgeführt werden können.

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3.4. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Zur Fertigstellung der Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Weidach wurden folgende Aufträge erteilt:


Gewerk (Anzahl Angebote) 
Wirtschaftlichster Bieter

Kosten-berechnung
Auftrags-summe
inkl. 19% MwSt.
Auftragnehmer
Ab-weichung
Prozent

Schreinerarbei. - Einbaumöbel (1)

83.204,80 €
105.672,95 €
Schreinerei Sailer, Schrobenhausen
27%

Gastroküche (5)

59.500,00 €
51.699,55 €
Fa. RS Gastroservice, Kaufbeuren
-13,11%

Schließanlage (2)

29.750,00 €
 28.608,79 €
Firma Barthmann, Marktoberdorf
-4%

Außenanlagen (2)

227.949,02 €
187.357,82 €
Firma Scheibel, Füssen
-18%

Landschaftsgärt. Arbeiten (2)

65.450,00 €
  60.316,70 €
Firma Grünbau-Allgäu, Marktoberdorf
-8%

Lose Möblierung (1)

96.985,00 €
82.825,51 €
Firma Resch, Aigen-Schläg-Österreich
-15%

Bauendreinigung (2)

5.950,00 €
6.794,16 €
Firma Sen Group, Augsburg
14%

Küchenutensilien (4)


17.616,93 €
11.851,46 €
Firma Chefs Culinar, Zusmarshausen
-32,73%

Flucht- und Rettungswegeplan (1)

5.800,00 €
6.093,00 €
IB Rasso Rehle, Marktoberdorf
5%
Innenraumplanung (1)

30.000,00 €
28.438,13.- €
Architekturbüro Babel-Rampp
-5%

Mit dem Umsetzungsbeschluss 2018 wurde der Startschuss zur Umsetzung des Bauvorhabens Neubau einer Kindertagesstätte im Weidach gegeben. Veranschlagt im Haushalt wurden nach einer der vorgelegten Kostenberechnung dafür rund 5,0 Mill. €.

Am 26.01.2021 wurde des Weiteren in der Stadtratssitzung der Kostensteigerung von ca. 334.000.- € zugestimmt. Für den Neubau ist somit eine Bausumme von rund 5,334 Mill. € beschlossen.

Die Gesamtkostenprognose beläuft sich auf rd. 5,25 Mio. €, womit der Gesamtkostenansatz in der Kostenberechnung von rd. 5,0 Mio. € derzeit um rd. 250.000 € überschritten ist, respektive um rund 6 %.

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3.5. Stadtratsmitglieder als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Das städtische Wahlamt beabsichtigt, die Stadtratsmitglieder als ehrenamtliche Wahlhelfer einzuteilen. Sollte jemand an der Ausübung dieses Ehrenamts verhindert sein, wird um kurzfristige Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse gebeten: roesel@fuessen.de.

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4. Umbau der Verkehrsanlagen in der Luitpold-, Bahnhof-, Augustenstraße und des Prinzregentenkreisels (Bebauungsplan W 43); Antrag auf Errichtung eines Fahrradschutzstreifens in der Luitpoldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die erste Änderung des Bebauungsplanes W 43 trat mit dem Tag der Bekanntmachung am 24.06.2021 in Kraft. Die Entwurfsplanung für die Straßenbaumaßnahmen wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.06.2021 mehrheitlich gebilligt.

Herr Dr. Martin Metzger hat am Mittwoch nach der Stadtratssitzung angekündigt, einen entsprechenden Antrag an den Stadtrat zu stellen, der dann (auch im Hinblick auf den Termin für die Zuwendungsanträge) in der Sitzung behandelt und entschieden werden sollte. Der auf den 01.07.2021 datierte Antrag wurde nach Eingang am 06.07.2021 per E-Mail nachgereicht.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan W 43 in der nun rechtsverbindlichen Fassung der ersten Änderung weist – bezogen auf den nunmehr vorliegenden Antrag - insbesondere folgende Inhalte auf:

  1. Planzeichnung:

Die Fahrbahn- und Gehwegbreiten sind – auch in der Luitpoldstraße - differenziert und mit Maßangaben an verschiedenen Stellen festgesetzt. Dies trägt dem Entwicklungsziel einer durchgängigen Fahrbahnbreite von 6,50 m bei zwei gegenläufigen Fahrspuren Rechnung. Die reduzierte Breite von 6,0 m in der Bahnhofstraße war nur aufgrund der dortigen Beschränkung auf 20 km/h möglich.

Auszüge aus der Planzeichnung:

Auf Höhe der Luitpoldstr. 2:

















Vor dem Kreisverkehr am Prinzregentenplatz:

















Ab dem Kreisverkehr Richtung Kaiser-Maximilian-Platz:


















In dementsprechender Folge baute der Ausbauplan in seiner beschlossenen Fassung auf diesen Vorgaben auf. Die Zeichenerklärung stellt klar, dass es sich hierbei um verbindliche Festsetzungen handelt:



  1. Satzung


Mit dieser „Öffnungsklausel“ wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bebauungsplan die grundsätzliche Funktion als Bauleitplan erfüllt, aber hinsichtlich des Detaillierungsgrades einen Ausführungsplan nicht ersetzen kann und soll. Dennoch ist bei Abänderungen danach zu differenzieren, was aus entsprechenden Gründen und nach dem Abwägungsprozess zu den bewusst geplanten Details gehört und an welcher Stelle Änderungen möglich sind ohne in diese Inhalte einzugreifen. Es ist davon auszugehen, dass Eingriffe in die Grundzüge der Planung von dieser Regelung nicht abgedeckt sind.

Eine Breitenreduzierung des Gehweges in dem gesamten Abschnitt der nördlichen Luitpoldstraße mit der Einplanung eines Fahrradschutzstreifens würde aus Sicht der Verwaltung einen Eingriff in die Grundzüge der Planung darstellen, sofern die Differenzbreite nicht nur völlig untergeordnet ist. Hierbei zu berücksichtigen ist u. a. der Umstand, dass der ostseitige Gehweg wie auf Höhe des Anwesens Luitpoldstraße 2 eine ausreichende Breite im Hinblick auf die Länge des Abschnitts nur unter Anrechnung der auf Privatgrund liegenden Fläche hat.

Allerdings geht der Antrag von der Beibehaltung der Fahrbahnbreite von 6,50 m aus, innerhalb der der Schutzstreifen einzurichten ist.

  1. Schalltechnische Begutachtung

Die Inhalte des Bebauungsplanes sind nach bisherigem Stand auf die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung abgestimmt. Explizit wurde dabei die Lageverschiebung der Straßenachse im Bereich der Bahnhofstraße im Verfahren neu untersucht. Mit einer Breitenreduzierung des Gehwegs würde sich die Straßenachse in Richtung der Bebauung auf dieser Seite verschieben. Ob dies zu anderen Erkenntnissen und Anforderungen im Bereich des Schallschutzes führt wäre dann neu zu untersuchen.

Soweit lt. Antrag die Achse nicht verschoben werden muss wird nicht von der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen auszugehen sein.


Ergebnis:

Die o. g. Erkenntnisse führen zu weitergehenden Untersuchungen und machen nach vorläufiger Erkenntnis eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, wenn sich die Straßenachse verschiebt oder ihre Breite vergrößert. In der Folge wäre der bisherige Zeitplan hinfällig und mit einer Verschiebung der Baumaßnahme um ein Jahr zu rechnen.

Aus Sicht der Verwaltung ist ein Fahrradschutzstreifen aus folgenden Gründen kritisch zu sehen:

  1. Die Erfahrung zeigt, dass ein großer Teil der Fahrzeugführer nicht Kenntnis davon hat, dass der Schutzstreifen bei nicht durchgezogener Linienführung befahrbar ist. Viele fahren daher auch ohne einen Radfahrer zu überholen links neben der Markierung im Bereich der Gegenfahrbahn.

  1. Der seitliche Schutzabstand von 1,5 m eines überholenden PKW zu einem Radfahrer kann bei Gegenverkehr aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht eingehalten werden.

  1. Es liegt ein relativ hoher Anteil Schwerlastverkehr mit entsprechend breiteren Fahrzeugen in beiden Richtungen vor und in Kombination dazu relativ viele Radfahrer. Soweit der Schwerlastverkehr in den 5,10 m breiten gegenläufigen Raum verwiesen wird ist mit einer tendenziellen Absenkung der Durchschnittsgeschwindigkeit zu rechnen. Der ohnehin fördertechnisch schwierige Nachweis der Verbesserung des Verkehrsflusses wird damit voraussichtlich zusätzlich erschwert.

  1. Wie im Radroutenkonzept als Anlage zum ISEK dargestellt besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, die räumlich begrenzte und verkehrlich, insbesondere mit Lkw- und Busverkehr, stark belastete Trasse der Luitpoldstraße im Radverkehr zu meiden. Ggf. sollte geprüft werden, ob die Routenführung diesbezüglich noch besser beschildert und markiert werden kann.

Zwischenzeitlich liegt auch eine Äußerung des Staatlichen Bauamts Kempten zu dem Vorschlag eines einseitigen Schutzstreifens vor:

E-Mail vom 13. Juni 2021, H. Schweiger:

„Schutzstreifen für Radfahrer stellen eine Verkehrsführung dar, die immer beliebter wird und dort wo die Rahmenbedingungen passen auch sicher einsetzbar sind.

Im Verkehrsgutachten zum W43 wird ausgesagt, dass in der überwiegenden Verkehrszeit eher niedrige Geschwindigkeiten in der Luitpoldstraße vorherrschen und somit ein Radfahrer ohne nennenswerte Probleme im Verkehr „mitschwimmen“ kann. Die Anlage von Radfahrschutzstreifen wird weder empfohlen noch gefordert. In der Simulation der Verkehrsabläufe sind die Radler mit integriert und passen sich dem fließenden Verkehr an. Somit sehe ich im Moment keine Notwendigkeit für einen Schutzstreifen, zumal dieser aufgrund der vorgegebenen Fahrbahnbreiten nur einseitig möglich wäre. Eine weitere Verschmälerung der Gehwege ist aus fördertechnischen Gründen nicht möglich.

Bei den vorherrschenden Verkehrsstärken und Schwerlastanteilen teile ich Ihre Einschätzung, dass die gesamte Fahrbahnbreite dem Kfz-Verkehr ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen sollte.

Ein wichtiges Förderziel stellt auch die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dar. Dies wird erreicht durch eine konstante Fahrbahnbreite und die Bypass-Lösung mit doppelter Aufstellfläche im Kreisverkehr. Dadurch sollen die Rückstaulängen halbiert werden.

Somit darf ich davon ausgehen, dass die jetzige Lösung für Radler und Kfz gleichermaßen flüssig und sicher zu befahren ist. Im Kreisverkehr wäre ein Schutzstreifen zudem nicht zulässig, auf der Luitpoldstraße verbliebe bei einseitigen Schutzstreifen noch eine Restfahrbahnbreite von 5,00 Meter und die Länge wäre zudem sehr eingeschränkt.

In der Gesamtschau kann ich hier keinen Schutzstreifen empfehlen, was auch die Meinung der Unfallkommission wiedergibt. 

Da ohnehin keine Mittelmarkierung erfolgen soll, könnte man auch im Nachhinein noch über eine solche Lösung nachdenken, wenn es Probleme gäbe.“

Wegen der Einzelheiten der vorgestellten und untersuchten Möglichkeiten wird auf die beiliegende Präsentation des beauftragten Planungsbüros Steinbacher Consult GmbH & Co. KG verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt an der in der Sitzung am 29. Juni 2021 gebilligten Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen Luitpoldstraße, Augustenstraße und Bahnhofstraße einschl. des Luitpoldkreisels festzuhalten.

Wenngleich unbestritten ist, dass es Ziel der baulichen Umbaumaßnahmen ist und auch künftig sein muss, die Befahrbarkeit für Radfahrer zu verbessern, kann dies nicht zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer, hier insbesondere der Fußgänger und vor allem nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.

So sehr der vorliegende Antrag dem Grunde nach begrüßt wird, schließt sich der Stadtrat der Empfehlung des beauftragten Ingenieurbüros bzw. des Staatlichen Bauamts an und verzichtet wegen der fehlenden Verkehrsbreiten einerseits und der vorhandenen Verkehrsstärken sowie Schwerlastanteile andererseits, aber auch die vielfältigen anderweitigen Radwegmöglichkeiten in diesem Bereich auf die Errichtung / Markierung eines Fahrradschutzstreifens.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger moniert die Erläuterungen von Herrn Standl, wir gehen ins letzte Jahrtausend zurück und schlägt technisch mögliche Lösungen vor, die die Fördermöglichkeiten seiner Ansicht nach nicht in Frage stellen. Für den Freizeitradler sind Alternativen erträglich aber nicht für den beruflichen Fahrradpendler. Der derzeitige Verkehr ist sehr gefährlich, der PKW-Verkehr steigt stetig sowie genauso wie der der Radler. Mit Schutzstreifen kann dies verändert werden.

Wolfgang Bader bestätigt, dass eine Stadt in Bayern auf die Tempo-30-Zone zurückgeht und erkundigt sich, ob dann auch die Fördergelder zurückgezahlt werden müssen?

Dipl.-Ing. Standl von Steinbacher Consult erklärt, dass die Fördergelder nicht zurückgezahlt werden müssen, die Stadt bekomme allenfalls keine neuen. Die Problematik entsteht durch den überaus hohen Anteil an Schwerlastverkehr. Der müsste ausgegliedert werden.

Der Lkw oder der Bus, der in eine Richtung fährt, verdrängt automatisch das gegenüber fahrende Auto auf den Schutzstreifen und nutzt den Schutzstreifen des Radlers. Begegnen sich jeweils zwei LkW‘s auf gleicher Höhe, besteht höchste Lebensgefahr für Radler.

Christine Fröhlich merkt an, dass die Diskussion um eine 30-Zone ohnehin indiskutabel ist, im Durchschnitt wird die Luitpoldstraße mit ca. 10 km/h passiert. Sie sieht im Schutzstreifen eine psychologische Wirkung. Die Fahrbahnbreite ändert sich nicht, sie wird aber anders von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Die österreichische Nachbargemeinde Reutte hat Piktogramme eingezeichnet und schlägt dies auch für Füssen vor.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt an der in der Sitzung am 29. Juni 2021 gebilligten Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen Luitpoldstraße, Augustenstraße und Bahnhofstraße einschl. des Luitpoldkreisels festzuhalten.

Wenngleich unbestritten ist, dass es Ziel der baulichen Umbaumaßnahmen ist und auch künftig sein muss, die Befahrbarkeit für Radfahrer zu verbessern, kann dies nicht zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer, hier insbesondere der Fußgänger und vor allem nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen.

So sehr der vorliegende Antrag dem Grunde nach begrüßt wird, schließt sich der Stadtrat der Empfehlung des beauftragten Ingenieurbüros bzw. des Staatlichen Bauamts an und verzichtet wegen der fehlenden Verkehrsbreiten einerseits und der vorhandenen Verkehrsstärken sowie Schwerlastanteile andererseits, aber auch die vielfältigen anderweitigen Radwegmöglichkeiten in diesem Bereich auf die Errichtung / Markierung eines Fahrradschutzstreifens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

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5. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 18. Mai 2021 und 29. Juni 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen vom 18. Mai und vom 29. Juni 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 18. Mai 2021 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29. Juni 2021 wird genehmigt.

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 18. Mai 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Niederschrift vom 18. Mai 2021

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29. Juni 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Dr. Christoph Böhm stimmte nicht ab, da er an der Stadtratssitzung am 29. Juni 2021 nicht anwesend war.

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6. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Magnus Peresson erkundigt sich, welches Gremium für die Ehrungen um die kommunalen Verdienste zuständig ist.

Der Erste Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass die Anregungen hierzu zum einen aus der Bevölkerung kommen und zum anderen aufgrund der langjährigen Tätigkeiten im Stadtrat/Kreisrat entschieden wird. Normalerweise nimmt der Landkreis die Ehrungen vor, aber aufgrund der Coronasituation wurde dies den Städten und Gemeinden dieses Jahr übertragen. Die Liste kann in nichtöffentlicher Runde verschickt werden. Nähere Infos dazu erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung.

Dr. Martin Metzger verwies darauf, dass verschiedene Mülleimer in der Stadt überfüllt waren, man sollte hier öfter kontrollieren. Herr Eichstetter verweist in diesem Fall auf die Mängelmelder-App. Hier werden alle Meldungen  in die einzelnen  Fachabteilungen geleitet und schnellstmöglich bearbeitet.

Datenstand vom 03.08.2021 10:00 Uhr