Datum: 05.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
2 Verkehrsangelegenheiten; Parksonderausweise Hopfen a. S. und Bad Faulenbach 2022/2023
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14, zweite Änderung; Anpassung der Baufeldfläche im Bereich des Minigolfplatzes
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauvoranfrage:
4.2.1 Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 33 Wohneinheiten, Hiebelerstraße 1-11, Fl. Nr. 1066/4, Gemarkung Füssen
4.3 Bauanträge:
4.3.1 Nutzungsänderung von einem Kiosk (im EG) in eine Wettannahmestelle mit kurzer Verweildauer, Augsburger Straße 18, Fl. Nr. 1611/28, Gemarkung Füssen
4.3.2 Umnutzung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Faulenbachgässchen 7 1/2, Fl. Nr. 6/ 1, Gemarkung Füssen
4.3.3 Dachsanierung, Erweiterung des Ballraumes und der bestehenden Umkleidekabinen sowie Anbau von neuen Umkleidekabinen, Rotwandweg 15, Fl. Nr. 1684, Gemarkung Füssen
4.3.4 Anbau eines Maschinenstadels, Hopfener Straße 23, Fl. Nr. 276, Gemarkung Eschach
4.3.5 Neubau eines Werkstattgebäudes für Kleingewerbe und Büroeinheit, Betriebsleiterwohnung und zwei Appartements zu Beherbergungszwecken, Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1070/7, Gemarkung Füssen
4.3.6 Um.- u. Zubau mit energetischer Sanierung und Dachanhebung mit Photovoltaik und Solaranlage am Dach, Kreuzkopfstraße 4, Fl. Nr. 1640/1, Gemarkung Füssen
4.3.7 Antrag auf Erteilung einer Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, Anbringen von Photovoltaikmodulen, Prinzregentenplatz 2 und 4, Fl. Nrn. 526 und 521, Gemarkung Füssen
4.4 Werbeanlagen
4.4.1 Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Augsburger Straße, Fl. Nr. 1374/2, Gemarkung Füssen
4.4.2 Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Sebastianstraße, Fl. Nr. 439, Gemarkung Füssen
4.4.3 Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Kemptener Straße, Fl. Nr. 846/3, Gemarkung Füssen
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.09.2021
6 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben und Informationen vor.

zum Seitenanfang

2. Verkehrsangelegenheiten; Parksonderausweise Hopfen a. S. und Bad Faulenbach 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

In der Sitzung am 15. September 2020 hat sich der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss mit der Ausstellung/Ausgabe von Parksonderausweisen für Mitarbeiter*Innen und Gäste befasst. Vorrangig ging es dabei um Betriebe in Hopfen am See und Bad Faulenbach.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat damals die von der Verwaltung vorgeschlagene Parksonderausweisregelung (Jahresparkkarte) für das Jahr 2020 und 2021 wie folgt beschlossen:

Antragsteller wird insoweit entgegengekommen, dass diese max. zwei Parkausweise an öffentlichen Parkplätzen in Objektnähe erhalten. Hierfür wird eine Jahresparkkarte mit einer Gebühr von 360,00 €/Jahr vorgeschlagen. Die Regelung sollte sich ausschließlich auf Jahresparkkarten beschränken, keine Monats- oder Halbjahresregelungen. Die damalige Regelung wurde ausdrücklich auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt.

Die damalige Regelung hat sich bewährt; die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antragstellern auch künftig weiterhin so entgegen zu kommen. 

Antragsteller (Anwohner, Hotels, Gastronomie, Gewerbe usw.) können eine Jahresparkkarte erhalten. Hierfür wird eine Jahresparkkarte mit einer Gebühr von 360,00 €/Jahr vorgeschlagen. Monats- bzw. Halbjahreskarten werden auch künftig nicht ausgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Jahresparkkarte weiterhin auszustellen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschließt die Jahresparkkarte weiterhin auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 3
zum Seitenanfang

3.1. Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14, zweite Änderung; Anpassung der Baufeldfläche im Bereich des Minigolfplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Stadtrat behandelte in seiner Sitzung am 27.07.2021 den Vor-/Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes, der in erster Linie den neuen Fuß- und Radweg an der Uferstraße beinhaltet. Hinsichtlich der Baufeldflächen im Bereich des Minigolfplatzes weist die gebilligte Fassung unverändert folgende Inhalte auf:


Im Hinblick auf den Weiterbetrieb ist eine Verbesserung mit eigener WC-Anlage erforderlich. Eine Anpassung der Baufeldflächen ist insoweit geboten:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt die vorgestellte Änderung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. 

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Beratung wurde aus dem Gremium darauf hingewiesen, dass mit dem Bauleitplanverfahren noch keine Entscheidung darüber verbunden ist, dass die Stadt die WC-Anlage auf ihre Kosten errichtet oder betreibt. Gegenstand ist nur die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine solche Anlage.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt die vorgestellte Änderung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

1. Anbau von vier Balkonen, Marienstraße 16 ½ , Fl. Nr. 1613/7, Gemarkung Füssen

Die Ausschussmitglieder Dr. Christoph Böhm und Magnus Peresson bitten darum, dass Anträge, welche der Altstadtsatzung unterliegen, im Ausschuss behandelt und beraten werden sollen. Hier gehe es ja letztlich um Themen und Belange der Stadt, die entsprechend beraten und entschieden und nicht auf dem Verwaltungswege behandelt werden sollten.

Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass diesem Antrag auch eine denkmalschutzfachliche Erlaubnis beiliegt. Das Landratsamt als zuständige Baugenehmigungsbehörde werde hierzu das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege beteiligen und dieses entsprechend prüfen. Die fachliche Zuständigkeit hierfür liege nicht bei der Stadt. 

2.  Einbau eines Quergiebels in das best. Wohnhaus, Edelsbergstraße 4, Fl. Nr. 241/21, Gemarkung Weißensee

zum Seitenanfang

4.2. Bauvoranfrage:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.2
zum Seitenanfang

4.2.1. Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 33 Wohneinheiten, Hiebelerstraße 1-11, Fl. Nr. 1066/4, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt am 04.05.2021 die Weiterentwicklung des Projektes auf Grundlage der Variante 1 mit 4 Vollgeschossen und Flachdach. Die eingereichte Bauvoranfrage stellt 3 Wohngebäude mit jeweils 4 Vollgeschossen und Flachdach dar.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Von der Genehmigungsbehörde werden die 4 Geschosse kritisch gesehen, da sich in der Umliegenden Bebauung vorwiegend 3- geschossige Bauten + DG befinden. Für den 4-geschossigen Bau in der Kager Str. gibt es einen Bebauungsplan. 

Höhe der 3-geschossigen Bauten in der Umgebung         13,50  m bis Satteldach
Höhe Kagerstr. 1 (Bebauungsplan)                                13,00 m bis OK Flachd.        
Höhe Geplante Bebauung                                        13,00 m bis OK Flachd.                                
Im Wesentlichen fehlt der Verwaltung bei dem Bauantrag der Nachweis von 30 Stellplätze. Da keine Tiefgarage dargestellt ist, die bei mehr als fünf Wohnungen zu errichten ist, und insgesamt 63 Stellplätze nachzuweisen sind, fehlen nach Abzug der 33 dargestellten Stellplätze, 30 Stellplätze. Weiterhin ist aus dem Lageplan nicht klar erkennbar, wieviel Zufahrten auf dem Grundstück geplant sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Anspruch auf nur eine Zufahrt von max. 6m Breite besteht. 

Auch ist   die Fahrgassenbreite bei den im Plan dargestellten Stellplätzen mit 6 m erforderlich. Bei Vorlage des Bauantrages ist dann auch Auskunft über die Befestigungsart anzugeben.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, spätestens aber bei der Einreichung der Baueingabeplanung ist der Stellplatznachweis zu führen.  

  1. Des Weiteren soll bei der späteren Baueingabeplanung eine Regelung angestrebt werden, die eine Nutzung bzw. Vermietung der Wohnungen als Ferienwohnung ausschließt (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag / Verpflichtungserklärung / dingliche Sicherung). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.3. Bauanträge:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3
zum Seitenanfang

4.3.1. Nutzungsänderung von einem Kiosk (im EG) in eine Wettannahmestelle mit kurzer Verweildauer, Augsburger Straße 18, Fl. Nr. 1611/28, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Die Antragstellerin betreibt im Gebäude Augsburger Straße 20 ein Friseurgeschäft (Gewerbefläche 1) und eine Gaststätte (Gewerbefläche 2).

Im Vorbescheid, Az.: 40-6024.01-833/21 „Nutzungsänderung von einem Kiosk in eine Wett-Annahmestelle mit kurzer Verweildauer“ wurde ihr das Einvernehmen in Aussicht gestellt. Auf den Hinweis der Genehmigungsbehörde, dass um als Gewerbebetrieb und nicht als Vergnügungsstätte beurteilt werden zu können, die Wettannahmestelle keine Wettleidenschaft befördernden Aufenthaltsqualitäten in den Räumlichkeiten enthalten darf, wird noch einmal hingewiesen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Nutzungsänderung von einem Kiosk in eine Wettannahmestelle das Einvernehmen zu erteilen.

Dr. Martin Metzger macht auf die Stellplatzsituation aufmerksam. Diese darf sich durch die Nutzungsänderung nicht verschlechtern. Die Wettannahmestelle sollte zu Fuß aufgesucht werden, da ohnehin zu wenig Parkplätze am Gebäude vorhanden sind.

Ilona Deckwerth erklärt, dass sie der Nutzungsänderung nicht zustimmen kann, da das Wettbüro direkt am Schulweg liegt und sie die Schüler den Gefahren von Glückspiel ausgesetzt sieht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4.3.2. Umnutzung einer Wohnung zur Ferienwohnung, Faulenbachgässchen 7 1/2, Fl. Nr. 6/ 1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet und ist demzufolge nach GeschO im Ausschuss zu behandeln.

Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das als allgemeines Wohngebiet zu betrachten ist. Die Wohnung im EG ist genehmigt. Insgesamt sind zwei Wohnungen genehmigt.

Das Vorhaben bedarf einer Ausnahme gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauNVO.

Die Ausschussmitglieder erklären, dass an dieser Stelle die Zufahrt zum Gebäude nur über den vorbeiführenden Radweg möglich ist und ein frequentierter Verkehr durch suchende Touristen zu unterbinden sei. Des Weiteren wird im Beherbergungskonzept keine Bettenmehrung mehr gewünscht oder benötigt, so dass das Einvernehmen nicht erteilt werden kann.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass es sich beim Beherbergungskonzept um eine informelle Planung handelt, die erst durch Bauleitplanung oder durch städtebauliche Satzungen in verbindliches Baurecht umgesetzt werden müsse.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Christoph Weisenbach nimmt nicht an der Abstimmung teil.

zum Seitenanfang

4.3.3. Dachsanierung, Erweiterung des Ballraumes und der bestehenden Umkleidekabinen sowie Anbau von neuen Umkleidekabinen, Rotwandweg 15, Fl. Nr. 1684, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich im Wesentlichen um eine Verbesserung der Bestandssituation.  Die   Bebauung im Außenbereich wird von der Baugenehmigungsbehörde überprüft, wobei im Flächennutzungsplan eine Sportstätte vorgesehen ist.

Ilona Deckwerth macht darauf aufmerksam, dass die Toiletten barrierefrei gebaut werden sollten (Inklusion). Dieser Hinweis soll dem Bauherrn mitgeteilt werden.

Hingewiesen wird darauf, dass mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens noch keine eigentumsrechtliche Zustimmung verbunden ist. Dies müsse vertraglich gesondert geregelt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu  erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.3.4. Anbau eines Maschinenstadels, Hopfener Straße 23, Fl. Nr. 276, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.4

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 06.09.2021

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben liegt im sogenannten Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Baugrundstücks in angemessener Breite an der befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche Hopfener Straße. Aus Sicht der Verwaltung ist gegen das Bauvorhaben nichts einzuwenden.

Eine Privilegierung des Antragstellers wird über die Genehmigungsbehörde geprüft mit Stellungnahme vom Landwirtschaftsamt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.5. Neubau eines Werkstattgebäudes für Kleingewerbe und Büroeinheit, Betriebsleiterwohnung und zwei Appartements zu Beherbergungszwecken, Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1070/7, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.5

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung in einem Bereich der als GE-1 festgesetzt ist.

Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter. Zulässig ist eine Wohnung die dem Betrieb zuzuordnen ist.

Die Genehmigungsbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein funktionaler Zusammenhang zwischen Betrieb und der Notwendigkeit einer Wohnung gegeben sein muss, der eine ständige Anwesenheit voraussetzt. Aus diesem Grund ist eine Betriebsbeschreibung noch vorzulegen. 
Weitere Ausnahme im W20 sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Beantragt werden zwei Appartements zu Beherbergungszwecken. Auch dies wird von der Genehmigungsbehörde in einem Gewerbegebiet als nicht unkritisch gesehen.

Bisher wurden keine Ferienwohnungen oder ähnliches im Plangebiet genehmigt. 

Die Baugrenzen wurden vom Planer nicht richtig dargestellt. Der südliche Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze beträgt 3m. Der nördliche Abstand der Baugrenze beträgt 8 m. Die Baugrenzen sind in der Planung zu berichtigen und zu beachten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.6. Um.- u. Zubau mit energetischer Sanierung und Dachanhebung mit Photovoltaik und Solaranlage am Dach, Kreuzkopfstraße 4, Fl. Nr. 1640/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 4 – Weidach.

Es lag bereits eine formlose Bauvoranfrage vor. Die Überprüfung ergab eine Vielzahl an Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans O 4 – Weidach und von der Stellplatzsatzung der Stadt Füssen. 

Nach einem Besprechungstermin am 15.07 2021 und einem Ortstermin am 07.09.2021 wurden am 30.08.2021 Änderungspläne eingereicht.

„Geändert wurde das Dachgeschoss in seiner Gesamthöhe sowie das Stiegenhaus mit Satteldach, Parkbereiche für die PKWs unter dem Büro und das KG für den Schwimmbadbereich mit Technikzentrale, das KG ist überschüttet und nicht sichtbar. 

Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen wurden wie in den Feststellungen ersichtlich folgende gestellt wobei wir darauf hinweisen, dass bereits in der Baugenehmigung vom 04.12.2001 und einem Änderungsbescheid vom 20.02,2002 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes O4 gewährt wurden.

  1. Die zulässige GRZ von 0,20 auf 0,25
  2. Die zulässige GFZ von 0,40 auf 0,44 
  3. Die Firstrichtung des Anbaus gegenüber der Vorgabe um 90° gedreht
  4. Die Dachneigung mit 15° unterhalb des Mindestwertes von 23° liegen
  5. Der Anbau anstelle eines Satteldaches eine walmdachartige Abschrägung aufweisen darf

Isolierte Befreiung vom 09.07.2015 für die Einfriedung mit Fundamentmauer.

Der Bebauungsplan O4 setzt als Bauland ein „Allgemeines Wohngebiet“ fest, das vorwiegend dem Wohnen dient. 

In den Plänen ist im OG ein eigenständiges Büro (26,54 m²) mit WC dargestellt. 

Dafür ist eine Ausnahme erforderlich! Die Ausnahme wäre laut Festsetzung nicht zulässig. Sollte es sich bei der Büronutzung um eine Freiberufliche Nutzung handeln wäre diese nach §13 BauNVO aber möglich. Eine Beschreibung über die Nutzung der Räume ist noch nachzureichen.

Maß der baulichen Nutzung – GRZ und GFZ
In der Bebauungsplanzeichnung werden eine GRZ von 0.2 (BauNVO 1977) und eine GFZ von 0.4 vorgegeben.
Der Planer legt eine Berechnung vor indem die GRZ um 0,09 überschritten wird. Das entspricht einer Überschreitung um 45 %. 
Die GFZ wird um 0,07 überschritten. Das entspricht einer Überschreitung um 17,5 %

Weitere Befreiungen die beantragt werden:

Die überbaubaren Flächen werden in der Bebauungsplanzeichnung durch Baugrenzen dargestellt
Der Anbau mit Carport und Büro überschreitet die östliche Baugrenze um 5m.
Der Bauherr begründet seine Befreiung mit dem Hinweis, dass ein Gebäude im Weidach außerhalb der Baugrenze errichtet wird.

Sonstige Nebengebäude sind nur bis zu einer Gesamtfläche von 12 m² zulässig…

In der Luftaufnahme sind Nebengebäude zu erkennen, welche nicht genehmigt sind.

Auf den Hauptgebäuden sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 23-25° zu errichten…

Der Anbau mit Dachterrasse erhält ein Flachdach. Der Bauherr begründet dies unter anderem damit, dass keine städtebaulichen Spannungen ausgelöst werden und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Die Dacheindeckung hat mit Dachziegeln zu erfolgen. 

Es soll eine Solaranlage errichtet werden.

Kniestöcke sind bis zu einer Höhe von 0,50 m zugelassen.

Es soll ein Kniestock von ca. 1,22 m entstehen. Begründet wird dies mit Bildern von anderen Bauvorhaben in der Weidachstr. und Frauensteinweg sowie der Größe der Nutzer.

Dachfenster sind nur bis zu einer Glasfläche von 0,60 m² zulässig.

Es sollen 11 Dachfenster mit jeweils 0,95 m² errichtet werden.

Der Dachüberstand muss bei Satteldächern 0,70 bis 1,20 m betragen.

Der Anbau mit Dachterrasse erhält ein Flachdach mit Attika und geringem Dachüberstand.

Sind mehr als drei Stellplätze bzw. Garagen pro Baugrundstück nachzuweisen, so sind dies über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt anzuschließen. Je Grundstück besteht nur ein Anspruch auf eine Zufahrt von max. 6 m Breite.

Es entsteht eine zusätzliche Zufahrt für die Stellplätze 4 bis 7.
Weiter verweisen wir auf den räumlichen Stellplatznachweis. Die im Lageplan dargestellten Stellplätze 6 und 7 sind aus Sicht der Verwaltung nicht anfahrbar und sollten vom Bauherr überprüft werden. Auf Grund dessen würden dann 2 erforderliche Stellplätze fehlen.

Die Ausschussmitglieder machen ihren Unmut darüber deutlich, dass kein Vorschlag der vorangegangen Ortsbesichtigung in die Planung mit aufgenommen wurde.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.7. Antrag auf Erteilung einer Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften, Anbringen von Photovoltaikmodulen, Prinzregentenplatz 2 und 4, Fl. Nrn. 526 und 521, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

In der Sitzung am 07.09.2021 hat der Ausschuss beschlossen: 

Vorbehaltlich der noch fehlenden Beurteilung durch die Untere Denkmalschutzbehörde beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das kommunale Einvernehmen zu der beantragten Abweichung zu erteilen. Dem Ausschuss ist in der Sitzung am 05.10.2021 zu berichten, welches Ergebnis vorliegt. Ohne Ergebnis oder im Fall der Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt, danach den Bescheid über die isolierte Abweichung zu erteilen. 

Eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde liegt bislang nicht vor.

Im Rahmen eines Ortstermins mit den Vertretern der Denkmalpflege am 28.09.2021 in anderer Sache wurde die Planung erörtert. Bedenken wurden geäußert im Hinblick auf
  • die Aufbauhöhe in Verbindung mit der Entfernung zum Dachrand, 
  • die nicht rechtwinklige Ausführung und
  • die nicht maßstabsgetreue Plandarstellung.

Es wurde eine ergänzende Stellungnahme der ausführenden Firma eingeholt, die folgenden Aussagen enthält:

  • Die maximale Aufbauhöhe der PV-Anlage Oberkante Falz und Oberkante Modul beträgt 10 cm.
  • Die PV-Anlage wird so aufgebaut, dass wir einen Abstand zwischen Modul und Schneefang von 20 cm einhalten. Gesamtabstand von PV-Anlage zu Dachkante ca. 40-50 cm.
  • Eine rein quadratische Auslegung ist bei diesem Dach aus wirtschaftlicher-, sowie montagetechnischer Sicht nicht sinnvoll und umsetzbar.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Aufbauhöhe von 10 cm vertretbar, auch in Kombination mit einem Abstand von 40 bis 50 cm zum Dachrand. Bei konsequent rechtwinkliger Ausführung reduziert sich die Zahl der Module um ca. 40% (siehe Anlage im RIS). Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit sind damit glaubhaft. 
Eine gewisse Verbesserung der Form der jeweiligen Fläche erscheint noch erreichbar. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht vorliegt. Entsprechend des Beschlusses vom 07.09.2021 wird die Verwaltung beauftragt, den Bescheid über die - ohne Module auf dem Zwischenbau - beantragte Abweichung von der Baugestaltungssatzung zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Stellungnahme bzw. Beurteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht vorliegt. Entsprechend des Beschlusses vom 07.09.2021 wird die Verwaltung beauftragt, den Bescheid über die - ohne Module auf dem Zwischenbau - beantragte Abweichung von der Baugestaltungssatzung zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4.4. Werbeanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.4
zum Seitenanfang

4.4.1. Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Augsburger Straße, Fl. Nr. 1374/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.4.1

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte in der Summe drei Metallrahmen zur Aufhängung von großen Werbebannern für ihre Veranstaltungen wie Musicals und von DIN A1  Plakaten für ihre kleineren Veranstaltungen dauerhaft auf drei verschiedenen städtischen Grundstücken jeweils ungefähr an nördlichem, westlichem und östlichen Ortseingang platzieren. Siehe zwei weitere Bauanträge und Tagesordnungspunkte dazu. Die Größe eines Metallgestelles ist 4,50 m Breite und 4,00 m Höhe inkl. der Aufständerung. Der zu behängende Innenrahmen hat eine Größe von ca. 3,70 m Breite und 2,70 m Höhe. Die Metallstützen sollen in jeweils zwei ortsfeste Betonfundamente gesetzt werden. Siehe beigefügte technische Zeichnung und Lageplan.

Standort Augsburger Straße, Flnr. 1374/2 Gemarkung Füssen: am Verkehrskreisel

An diesem Standort am Verkehrskreisel am nördlichen Ende der Augsburger Straße (Flurstück FlNr. 1374/2 der Gemarkung Füssen), soll ein Metallrahmen parallel zum Straßenverlauf zwischen den vorhandenen Sträuchern mit deren Erhalt aufgestellt werden, so dass von Norden kommende Autofahrer auf das Großbanner zufahren und es gut sehen können. Die Einbetonierung muss auf dem städtischen Grundstück und nicht auf dem Bundesstraßengrundstück erfolgen.

Zu diesen und zu den weiteren Tagesordnungspunkten entwickelte sich nicht nur eine grundsätzliche Diskussion über die Standorte, sondern auch generell über die Zulassung solcher Werbeanlagen (einschl. der vertraglichen Sicherung).

Andreas Eggensberger beantragt sodann zu diesem und den weiteren ähnlichen Anträgen in den folgenden Tagesordnungspunkten über die Anbringung der Werbeanlagen nicht abzustimmen und die Tagesordnungspunkte (TOP 4.4.1. – 4.4.3.) abzusetzen.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Metallrahmens zur Aufhängung von großen Werbebannern zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen wie Musicals und zur Plakatierung ihrer kleineren Veranstaltungen an diesem Standort auf städtischem Flurstück Flnr. 1374/2 Gem. Füssen an der Augsburger Straße am Verkehrskreisel zwischen den vorhandenen Sträuchern wird erteilt unter der Voraussetzung, dass die Einbetonierung auf dem städtischen Grundstück erfolgt.

Beschluss

Dem Antrag von Andreas Eggensberger auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 4.4.1 – 4.4.3 von der Sitzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.4.2. Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Sebastianstraße, Fl. Nr. 439, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.4.2

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte in der Summe drei Metallrahmen zur Aufhängung von großen Werbebannern für ihre Veranstaltungen wie Musicals und von DIN A1 Plakaten für ihre kleineren Veranstaltungen dauerhaft auf drei verschiedenen städtischen Grundstücken jeweils ungefähr an nördlichem, westlichem und östlichen Ortseingang platzieren. Siehe zwei weitere Bauanträge und Tagesordnungspunkte dazu. Die Größe eines Metallgestelles ist 4,50 m Breite und 4,00 m Höhe inkl. der Aufständerung. Der zu behängende Innenrahmen hat eine Größe von ca. 3,70 m Breite und 2,70 m Höhe. Die Metallstützen sollen in jeweils zwei ortsfeste Betonfundamente gesetzt werden. Siehe beigefügte technische Zeichnung und Lageplan.

Standort Sebastianstraße, Flnr. 439: Grundsätzlich ist vor einer Einvernehmenserteilung zu prüfen, wie dieser Standort im Hinblick auf die vorhandene Werbeanlage (Sammelträger) für den Theresienhof wirkt. Außerdem ist bei der genauen Lage (Vermassung) am gewünschten Standort die Umgestaltung der Platzfläche zu berücksichtigen. Für die Umgestaltung liegt im Moment noch kein Konzept bei der Stadt vor, das eine ansprechende Platzgestaltung mit dem festen Aufstellort des Metallrahmens in Einklang bringt,. Deshalb kann eine Befürwortung des Bauantrages aus Sicht der Verwaltung nach derzeitigem Stand nicht erfolgen. 

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt (siehe TOP 4.4.1).

Beschlussvorschlag

Mangels einer fehlenden Überprüfung des Zusammenwirkens eines neuen Metallrahmens mit den Großbannern und der bestehenden Werbeanlage (Sammelträger) für den Theresienhof sowie fehlendem Konzept der Platzgestaltung wird das gemeindliche Einvernehmen zur ortsfesten Einbetonierung der Metallrahmen zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen wie Musicals und zur Plakatierung ihrer kleineren Veranstaltungen derzeit nicht erteilt. 

zum Seitenanfang

4.4.3. Errichtung von Metallrahmen zur Befestigung von Werbebannern, Kemptener Straße, Fl. Nr. 846/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 4.4.3

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte in der Summe drei Metallrahmen zur Aufhängung von großen Werbebannern für ihre Veranstaltungen wie Musicals und von DIN A1 Plakaten für ihre kleineren Veranstaltungen dauerhaft auf drei verschiedenen städtischen Grundstücken jeweils ungefähr an nördlichem, westlichem und östlichen Ortseingang platzieren. Siehe zwei weitere Bauanträge und Tagesordnungspunkte dazu. Die Größe eines Metallgestelles ist 4,50 m Breite und 4,00 m Höhe inkl. der Aufständerung. Der zu behängende Innenrahmen hat eine Größe von ca. 3,70 m Breite und 2,70 m Höhe. Die Metallstützen sollen in jeweils zwei ortsfeste Betonfundamente gesetzt werden. Siehe beigefügte technische Zeichnung und Lageplan.

Standort Kemptener Straße, Flnr. 846/3 Gemarkung Füssen: 

An diesem Standort am westlichen Ende des Flurstückes der Flnr. 846/3, Gemarkung Füssen, soll ein Metallrahmen schräg zum Straßenverlauf aufgestellt werden. Eine Errichtung eines Metallrahmens wird grundsätzlich möglich sein, aber der derzeit konkret eingezeichnete, vermasste Standort berücksichtigt offensichtlich noch nicht die angedachte Radwegeplanung in der Kemptener Straße. Dies ist wiederum Grundvoraussetzung für eine Einvernehmenserteilung. Zum aktuellen Plan kann damit kein Einvernehmen erteilt werden.

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt (siehe TOP 4.4.1).

Beschlussvorschlag

Wegen angedachter, aber noch nicht vorliegender Radwegeplanung in der Kemptener Straße kann das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Metallrahmens zur Aufhängung von großen Werbebannern für ihre Veranstaltungen wie Musicals und von Plakaten für ihre kleineren Veranstaltungen derzeit nicht erteilt werden, wird jedoch nach abgeschlossener Radwegeplanung in Aussicht gestellt.

zum Seitenanfang

5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 07.09.2021 an.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 07.09.2021.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 07.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth und Thomas Scheibel enthalten sich da sie in der Sitzung vom 07.09.2021 nicht anwesend waren.

zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.10.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger bittet um die Überprüfung der Fortführung des Fahrradweges auf dem sog. Palestrianaplatz da hier die Verkehrsführung für Radfahrer nicht deutlich ist. Der rote Fahrbahnstreifen sollte durchgezogen/verlängert werden. Dies sei auch ein wichtiger Hinweis für die abbiegenden Autofahrer.

Thomas Meiler bittet ebenso die Verkehrs-/ Radwegführung an der Ampel in der Theresienstraße zu überprüfen. Oft seien die Fahrradfahrer auf dem Fußgängerweg und wissen nicht das sie auf der Straße weiterfahren müssen. Jedoch wird betont, dass generell an dieser Stelle wenig Platz für die sichere Verkehrsführung ist und man ggf. eine einheitliche Lösung für alle Verkehrsbeteiligten erarbeiten sollte. 

Datenstand vom 29.12.2021 13:42 Uhr