Datum: 30.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:56 Uhr bis 19:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht über die Kulturarbeit der Stadt Füssen
2 Anträge von Trägern von Kindertageseinrichtungen auf den kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatzes im Bewilligungszeitraum Januar bis Mai 2021 für die Kindertageseinrichtungen
3 Finanzielle Zuwendung an die Sing- und Musikschule Pfronten e.V.
4 Bekanntgaben & Informationen
4.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
5 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Oktober 2021
6 Anträge, Anfragen

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1. Bericht über die Kulturarbeit der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Karina Hager gibt einen kurzen Bericht über die Kulturarbeit. In der Frühjahrssitzung werden dann noch weitere Einzelheiten folgen. Sie berichtet anhand einer Präsentation über die Kaisersaalkonzerte sowie das Festival vielsaitig. Der Termin für das nächste Festival vielsaitig wurde auf den 31.08. – 10.09.2022 festgelegt. 

Karina Hager beantwortet sodann die Fragen der Stadträte nach der Kostendeckung und der Preisgestaltung. Die Kulturarbeit sei auf hohem Niveau und sei nicht gang kostendeckend. Die Eintrittskarten liegen mit einem Preis von 30,00 € im Normalbereich, auch im Vergleich mit anderen Städten. Weiter wird vorgeschlagen etwas für das jüngere Publikum zu veranstalten, z.B. eine Rave-Party im Klosterhof. Um etwas Neues zu etablieren, wäre Planungssicherheit notwendig. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter bedankt sich beim gesamten Team für die geleistete Arbeit. 

Weiter berichtet Sabine Frey über die Bibliotheksarbeit, insbesondere über die Modernisierung der Stadtbibliothek und das Förderprojekt Wissens-Wandel (siehe auch hierzu die Präsentation).

Die Ausschussmitglieder bedanken sich für die gute Zusammenarbeit.

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2. Anträge von Trägern von Kindertageseinrichtungen auf den kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatzes im Bewilligungszeitraum Januar bis Mai 2021 für die Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nach den Richtlinien zur Gewährung eines Elternbeitragsersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 26. März 2021, Az. V3/6511-1/623 gewährt der Freistaat Bayern aus Anlass der Corona-Pandemie und insbesondere der damit verbundenen staatlich angeordneten Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen einen Ersatz von Elternbeiträgen (Beitragsersatz). Der Beitragsersatz wird in Form von Billigkeitsleistungen gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dieser Richtlinie die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, indem er sich an dem Beitragsersatz mit einer Pauschale beteiligt. Mit der Pauschale übernimmt der Freistaat einen durchschnittlichen Beitragsersatz in Höhe von 70 %, weitere 30 % könnten im Rahmen einer freiwilligen kommunalen Mitfinanzierung erfolgen. Der Beitragsersatz stellt eine wesentliche Maßnahme dar, um die Träger der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegestellen weiterhin darin zu unterstützen, bei Schließung der Einrichtungen eine Notbetreuung aufrechterhalten zu können, und stellt sicher, dass die gesamtgesellschaftlich unverzichtbare insitutionelle Kindertagesbetreuung von Kindern auch bei Öffnung der Einrichtungen fortgeführt werden kann. Durch die Anknüpfung an die BayKiBiG-Förderung wird gewährleistet, dass der Beitragsersatz nur für Angebote mit einem fest definierten und sichergestellten Qualitätsniveau geleistet wird.

Nach Ziffer 3 der Richtlinie setzt die Gewährung des Beitragsersatzes voraus, dass der Träger der Kindertageseinrichtung die Elternbeiträge im jeweiligen Monat (Januar, Februar und März 2021) für alle Kinder, die in diesem Monat an nicht mehr als fünf Tagen Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben, nicht erhoben oder grundsätzlich bis zum 30. September 2021 vollständig rückerstattet hat. Mit Einverständnis der Eltern kann auch eine Verrechnung der Elternbeiträge stattfinden. Der Elternbeitrag umfasst alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an die Träger der Kindertageseinrichtung leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden. Davon ausgenommen sind anteilige Aufwendungen für das Mittagessen, soweit dies tatsächlich in Anspruch genommen wurde.

Der ursprünglich in den Richtlinien festgesetzte Bewilligungszeitraum für den Beitragsersatz in den Kalendermonaten Januar, Februar und März 2021 wurde lt. Beschluss des Ministerrats vom 13. April 2021 um die Monate April und Mai 2021 verlängert, so dass der Beitragsersatz jetzt für fünf Monate gewährt wird.

Nach Ziffer 4 der Richtlinie beträgt der staatliche Beitragsersatz für Krippenkinder 240 € (der freiwillige kommunale Anteil des Elternbeitragsersatzes demzufolge 60 € je Krippenkind), für Kindergartenkinder zusätzlich zum Zuschuss um Elternbeitrag nach Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG in Höhe von 100 € weitere 35 € (der kommunale Anteil 15 € je Kindergartenkind) und für Hortkinder 70 € (der kommunale Anteil 30 € je Hortkind).

Im Sinne dieser Richtlinie handelt es sich bei Kindern in der Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zum Schuleintritt um Kindergartenkinder, bei jüngeren Kindern um Krippenkinder, ab dem Schuleintritt um Schulkinder.

Eine Verpflichtung zur kommunalen Mitfinanzierung besteht nicht. Der staatliche Anteil zum Beitragsersatz wird unabhängig von einer kommunalen Mitfinanzierung gewährt, maßgebend ist aber die umfassende Befreiung von der Zahlung eines Elternbeitrages nach Maßgabe der Ziffer 3 Satz 1 bis 4 der Richtlinie.

Bei der Stadt Füssen sind nunmehr acht Anträge vom Katholischen Dekanat Marktoberdorf  (5 kath. Kindertagesstätten in Füssen, Pfronten und Seeg) und von der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben e.V. (Kinderhort und 2 Kindertagesstätten in Füssen) eingegangen.

Die beiden Träger beantragen den kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatzes für die Kinder in ihren Einrichtungen ergänzend zum bereits über das KiBiGweb gestellten Antrag für den staatlichen Anteil des Elternbeitrages wie folgt (beantragt werden 60 € je Krippenkind, 15 € je Kindergartenkind und die AWO zusätzlich noch 30 € je Hortkind):

Kath. Dekanat Marktoberdorf         Kommunaler Anteil          6.345 €
AWO Bezirksverband Schwaben        Kommunaler Anteil        11.190 €
Insgesamt                                Kommunaler Anteil        17.535 € lt. Antragstellung

Gegenüberstellung der Höchstsätze der Elternbeiträge, des staatlichen Beitragsersatzes (BE) und dem evtl. noch fehlenden freiwilligen kommunalen Beitragsersatz (BE) bis zum max. Elternbeitrag:

Träger und 
Einrichtung
Max. 
Betreuungsstunden
Höchstsatz 
monatlicher 
Elternbeitrag
BE staatlicher Anteil
Vorschlag BE kommunaler 
Anteil
AWO Krippe
9-10 Stunden
305,- €
240,- € 
60,- € (20 %)
AWO Kindergarten
9-10 Stunden
136,- €
135,- €
-
AWO Kinderhort
5-6 Stunden
65,- €
70,- €
-
Kath. Krippe
8-9 Stunden
257,- €
240,- €
15,- € (5 %)
Kath. Kindergarten
8-9 Stunden
120,- €
135,- €
-


Da bei den Kindergarten- und Hortkindern der staatliche Anteil den Höchstsatz der monatlichen Elternbeiträge bereits abdeckt bzw. sogar übersteigt, schlägt die Verwaltung deshalb vor, nur für die Krippenkinder einen freiwilligen kommunalen Anteil des Elternbeitragsersatzes in Höhe von 60 € für die Kinder im AWO Kinderhaus Schatztruhe und 15 € für die Kinder in der Kath. Kinderkrippe St. Gabriel zu gewähren.

Dies entspricht auch dem 389. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, wonach der kommunale Anteil flexibel umgesetzt werden kann.

Gesamtübersicht des freiwilligen kommunalen Anteils des Elternbeitragsersatzes:

Einrichtung
Anzahl Kinder in den Monaten Januar bis Mai 2021
Kommunaler Anteil des Beitragsersatzes(BE)
AWO Kinderhaus Schatztruhe
34 Kinder
2.040,- € 
(60,- € je Kind)
Kath. Kinderkrippe St. Gabriel
52 Kinder
780,- € 
(15,- € je Kind)
Gesamt
86 Kinder
2.820,- €

Beschlussvorschlag

Der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben e.V. wird für den Bewilligungszeitraum Januar bis Mai 2021 ein freiwilliger kommunaler Anteil des Elternbeitragsersatzes in Höhe von 2.040,- € gewährt und dem katholischen Dekanat Marktoberdorf ein kommunaler Anteil in Höhe von 780 €.

Beschluss

Der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben e.V. wird für den Bewilligungszeitraum Januar bis Mai 2021 ein freiwilliger kommunaler Anteil des Elternbeitragsersatzes in Höhe von 2.040,- € gewährt und dem katholischen Dekanat Marktoberdorf ein kommunaler Anteil in Höhe von 780 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Finanzielle Zuwendung an die Sing- und Musikschule Pfronten e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.11.2021 beantragt die Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für 21 Kinder aus Füssen, Hopfen am See und Weißensee eine anteilige Übernahme der ungedeckten Kosten für das Abrechnungsjahr 2020.

Lt. Aufstellung beträgt das Gebührenaufkommen von Füssen 7.931,33 €. Bei einem Gesamtgebührenaufkommen 2020 in Höhe von 176.188,11 € errechnet sich ein Anteilssatz von 4,50 % am umzulegenden ungedeckten Bedarf von 80.000,- €. Hier errechnet sich für die Stadt Füssen ein Anteil in Höhe von 3.600,- €.

Die Abrechnung für die Jahre 2021 und 2022 (bis zum 31. Juli) liegt erst im 4. Quartal 2022 vor.
Für das Jahr 2021 ist jedoch von einem Gesamtgebührenaufkommen in Höhe von ca. 195.000,- € und einem ungedeckten Bedarf von ca. 85.000,- € auszugehen. Der Anteil der Stadt Füssen würde dann bei ca. 3.196,- € liegen; der Anteil für den Zeitraum von Januar bis Juli 2022 ist noch zu ermitteln.

Nach Vorliegen der genauen Abrechnung wird die Sing- und Musikschule Pfronten e.V. einen weiteren und letzten Antrag auf Kostenübernahme für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) stellen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Füssen bereits für die Jahre 2018 und 2019 eine anteilige Kostenübernahme von jeweils 1.203,- € getragen hat.

Bei einem Treffen am 11.11.2021 mit der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der Sing- und Musikschule Füssen e.V., der Stadt Füssen und den Gemeinden Seeg, Hopferau und Rückholz wurde vereinbart, dass zum Schuljahresbeginn 2022/23 die Verträge mit den Eltern dahingehend geändert werden, dass nicht mehr die Stadt Füssen und die betroffenen Gemeinden die anteiligen Kosten übernehmen sollen, sondern künftig ausschließlich die Eltern durch einen Auswärtigenzuschlag, so wie bei den anderen Sing- und Musikschulen in Bayern der Fall (u.a. auch Sing- und Musikschule Füssen e.V.).

Die Defizite für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) sollen deshalb noch über das prozentuale Beteiligungsmodell abgerechnet werden. 

Beschlussvorschlag

Für das Jahr 2020 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.600,- € (Anteil ungedeckte Kosten).

Eine letztmalige finanzielle Zuwendung für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist. streichen 

Diskussionsverlauf

Die Musikschule Pfronten sei sehr flexibel. Die Lehrer kommen beispielsweise nach Weißensee, um dort zu unterrichten. Es gebe Zweier- und Dreiergruppen. Die Zusammenarbeit mit der Musikschule Füssen sei nicht optimal. 

Die Frage von Christian Schneider, ob ein Kind in Pfronten statt in Füssen Gitarre lernen kann wird bejaht. Ein Antrag auf Erstattung sei von der Musikschule bez. Den Eltern zu stellen.  

Beschluss

Für das Jahr 2020 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.600,- € (Anteil ungedeckte Kosten).

Eine letztmalige finanzielle Zuwendung für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 4
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4.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Ersatzbeschaffung von zweier Eisaufbereitungsmaschinen

Beim Bundesstützpunkt (BSP) für Eishockey und Curling in Füssen sind zwei Eispflegemaschinen im Einsatz, die beide in die Jahre gekommen, dementsprechend sehr wartungsanfällig sind und eine davon kürzlich komplett ausgefallen ist. Behelfs- und überbrückungsweise wurde von der Firma AST in Reutte zur Aufrechterhaltung des Eisbetriebes eine Leihmaschine angemietet.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dazu in der letzten Sitzung der Ersatzbeschaffung zweier Eisaufbereitungsmaschinen Mammoth mit Zubehör zum Preis von insgesamt 266.114,50 € zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Abschluss des Wartungsvertrags und der entsprechenden Nutzungsvereinbarung.

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5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Oktober 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. Oktober 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 26. Oktober 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 26. Oktober 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 30.11.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Anträge liegen nicht vor. 

Datenstand vom 01.10.2024 15:41 Uhr