Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vorstellung der Rohrnetzberechnung der Stadtwerke Füssen (Wasserversorgung); hier: Ergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
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beschliessend
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Sachverhalt
Der Wasserversorger ist angehalten, ca. alle 10 Jahre eine Rohrnetzberechnung für bestehende Netze und eine Analyse zu erstellen. Ausschlaggebend hierfür sind z.B. Nachverdichtungen, Ausweisungen von Baugebieten u.a. auch die Zunahme der touristischen Nachfrage. Für das Wasserrohrnetz der Stadt Füssen (Netzlänge im Versorgungsgebiet ca. 123 km, 33 Versorgungsgebiete, 6 Druckzonen) werden nach DVGW-GW 303-1, dreißig bis vierzig flächendeckende Messungen im Netz durchgeführt.
Die Stadtwerke Füssen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie aus dem gesetzlich anzuwendenden WHG / TrinkwVo angehalten, ein für die Planung, Neubau und Unterhalt von wasserrechtlichen Anlagen fachlich geeignetes Unternehmen zur Grundlagenermittlungen des bestehenden sowie zu erweiternden Netzes heranzuziehen.
Die Firma RBS wave ist eine anerkannte Fachfirma im Bereich der Rohrnetzplanung, Analyse und Berechnung. Positive Erfahrungen im Ergebnis konnten u.a. die Bayerische Rieswasserversorgung, Stadtwerke Landshut, Gemeinde Marktoberdorf, Gemeinde Pfronten und der Markt Oberstdorf sammeln.
Die Rohrnetzberechnung,-kalibrierung und -analyse fand von Juni 2020 bis August 2021 statt. Herr Matthé, Firma RBS wave GmbH, stellt die Untersuchungsergebnisse den Mitgliedern des Werkausschusses vor.
Beschlussvorschlag
Die Ausführungen werden vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen
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2. Stadtwerke Füssen – Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2020;
Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
Gremium
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Sitzung
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Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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2 |
Sachverhalt
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigen-betriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses.
Im Lagebericht ist einzugehen auf:
- die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,
- die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,
- den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,
- die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,
- die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,
- den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.
- die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.
Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung war, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.
Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.
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3. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2020;
Feststellung und Erteilung der Entlastung;
Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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Sachverhalt
Stadtwerke Füssen Aktiva/Passiva Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2020 19.005.345,30 € - 751.736,97 €
Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.
Wasserversorgung
Bilanzsumme zum 31.12.2020 7.931.245,74 € - 92.771,60 €
Abwasserbeseitigung
Bilanzsumme zum 31.12.2020 8.169.577,69 € - 512.172,87 €
Parkierungsanlagen
Bilanzsumme zum 31.12.2020 4.165.248,83 € - 146.792,50 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von – 751.736,97 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige.
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.
Wasserversorgung
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.931.245,74 € (Vorjahr: 6.999.356,05 €).
Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 195.000 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist der stark gesunkene Wasserverbrauch -bedingt durch die Corona-Pandemie-, die Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von minus 172.000 €, welche sich auf Grund der Gebührennachkalkulation ergab und den geringeren Erlösen aus Nebengeschäften in Verbindung mit den eingeschränkten Bautätigkeiten (Neuanschlüsse, Reparaturen).
Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 102.200 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 92.771,60 €.
Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 287.700 € unter dem geplanten Ansatz von 1.757.800 €. Ursache ist hierbei u. a. die Rückstellung für Gebührenüberdeckung in Höhe von 172.000 €, welche die Erlöse schmälert. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 110.100 €, welche wiederum die Erlöse erhöht.
Der Wasserverbrauch im Jahr 2020 mit 1.045.296 m³ ist mit einer Minderung von 81.138 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen) konnten gegenüber dem Ansatz (30.000 €) verdoppelt werden (Erlös 2020 67.300 €).
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 89.400 €. Der Planansatz von zusammen 34.000 € konnte auf Grund weitaus höherer aktivierten Eigenleistungen überschritten werden.
Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 16.200 € aufgewendet. Der Planansatz von 59.000 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 471.600 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 326.900 € wurde der Mittelansatz für 2020 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten).
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 570.300 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 681.100 € ergab sich eine Einsparung von ca. 110.800 €, welche auf Minderungen im technischen und verwaltenden Bereich zurückzuführen ist (Mitarbeiterwechsel).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz von 175.100 € deutlich. Hervorzuheben wären die Rückstellungen für Prozesskosten (Derivate), Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den Schadensersatzansprüchen zum Wasserschutzgebietsverfahren sowie die erstmalige Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (vorher Abzug bei Personalkosten). Einsparungen konnten dagegen bei den Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen erzielt werden.
Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2020 insgesamt 24.000 € angefallen. Der Planansatz von 23.500 € wurde nahezu eingehalten.
Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2019 - 25.086,48 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2020 - 92.771,60 €
Verlustvortrag - 117.858,08 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von – 92.771,60 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.
Abwasserbeseitigung
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.169.577,69 € (Vorjahr: 8.296.890,98 €).
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.728.800 € und liegen mit rund 19.000 € unter den Erlösen des Vorjahres und fielen gegenüber dem Erfolgsplan um 275.500 € niedriger aus als geplant. Grund dafür sind zum größten Teil die gesunkenen Erlöse aus den Abwassergebühren und der Straßenentwässerung.
Bei den Aufwendungen erfolgte eine Erhöhung der Ausgaben in Höhe von rund 236.700 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von - 512.172,87 €.
Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 288.500 € unter dem geplanten Ansatz von 2.931.100 €. Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musst für 2020 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 268.100 € und erhöht die Erlöse.
Die Menge der eingeleiteten Abwässer mit 974.898 m³ ist gegenüber dem Jahr 2019 um 96.061 m³ gesunken.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 27.000 €. Der Planansatz wurde u. a. auf Grund der aktivierten Eigenleistung im Zusammenhang mit dem GIS-Aufbau/Erweiterung übertroffen.
Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.350.100 €. Gegenüber dem Planansatz entstanden damit Mehraufwendungen von insgesamt 103.600 €.
Die Umlage an den Abwasserzweckverband fiel gegenüber dem Planansatz um rund 203.300 € höher aus und betrug 1.893.300 €. Dafür wurden die ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt in fast allen Bereichen unterschritten.
Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 432.000 € um 13.300 € über dem Planansatz. Die Mehrung ergibt sich aus der Bildung von Rückstellung für Urlaub und Überstunden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 82.300 € gegenüber dem Ansatz von 90.700 € überschritten und beinhalten hauptsächlich die Rückstellung für Prozesskosten (43.200 € für Derivate) und die erstmalige Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (vorher Abzug bei Personalkosten).
Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 41.900 € und liegt mit 1.100 € über dem Planansatz.
Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2019 - 281.665,69 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2020 - 512.172,87 €
Verlustvortrag - 793.838,56 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 512.172,87 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.
Parkierungsanlagen
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.165.248,83 € (Vorjahr: 4.190.592,55 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 364.525,99 € aus dem Jahr 2005 verbucht werden.
Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 160.600 € niedriger aus als geplant. Bei den Aufwendungen konnten Minderausgaben in Höhe von 13.900 € generiert werden.
Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresfehlbetrag von
-146.792,50 € aus.
Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 387.200 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 163.800 € niedriger ausgefallen.
Die Umsätze im Einzelnen: Umsätze Planansatz
TG Sparkasse 116.774,39 € 155.000 €
Parkplatz an der Morisse 195.870,74 € 300.000 €
Parkplatz an der Achmühle 38.534,36 € 60.000 €
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim) 36.000,00 € 36.000 €
Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (198.000 €) musste nicht voll ausgeschöpft werden und wurde um rund 54.500 € deutlich unterschritten. Einsparungen konnte u. a. beim Unterhalt für bauliche Anlagen in der TG Sparkasse erzielt werden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mussten eine Ausgabesteigerung (39.100 €) gegenüber dem Ansatz verzeichnen. Mit 43.200 € an Rückstellung für Prozesskosten (Derivate) wird hier der stärkste Buchungsposten verzeichnet.
Bei den Zinsen sind Mehrausgaben in Höhe von ca. 1.600 € zu verbuchen.
Ergebnis:
Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2019 - 4.073.894,67 €
Verlustausgleich aus dem Jahr 2005 + 364.525,99 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2020 - 146.792,50 €
Verlustvortrag - 3.856.161,18 €
Der Jahresfehlbetrag 2020 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von – 146.792,50 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.
Bestätigung des Abschlussprüfers
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 21.09.2021 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung, eine angespannte Finanzlage sowie von der Rückstellungsbildung für Gebührenüberdeckung nach dem KAG geprägt.“
Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
Die Jahresfehlbeträge 2020 für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
- Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.
- Der vorgetragenen Behandlung der Jahresfehlbeträge 2020 der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.
- Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
- Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.
Beschluss 1
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der vorgetragenen Behandlung der Jahresfehlbeträge 2020 der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebs-verordnung öffentlich bekanntgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Städtische Forggensee-Schifffahrt – Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2020;
Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigen-betriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses.
Im Lagebericht ist einzugehen auf:
- die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,
- die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,
- den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,
- die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,
- die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,
- den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.
- die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.
Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung war, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.
Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.
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5. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2020;
Feststellung und Erteilung der Entlastung;
Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
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ö
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beschliessend
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5 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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14.12.2021
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ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt
Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach anfänglichen Bedenken auf Grund der Corona-Einschränkungen schließlich doch termingerecht zum 01. Juni 2020 aufgenommen werden. Allerdings mussten die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Die Forggensee-Schifffahrt erarbeitete mit Unterstützung des Verbandes der Bayerischen Fahrgastschifffahrt einen Schutz- und Hygieneplan für die Saison 2020 und ggf. folgender Jahre. Dazu zählt auch das Konzept zum sicheren Boarding (inkl. Parkplatzkonzept) auf dem Weg zu den Schiffen und auf den Schiffen selbst.
Statt der möglichen 420 Sitzplätze auf der MS Füssen konnten tatsächlich nur 128 davon belegt werden. Bei der MS Allgäu statt 200 nur 75 Sitzplätze. Dies bedeutete erhebliche Umsatzeinbußen. So mussten in allen Bereichen der Umsatzerlöse (Rundfahrten, Sonderfahrten und Bordgastronomie) gegenüber dem sehr erfolgreichen Jahr 2019 spürbare Einnahmeverluste verzeichnet werden. Die Forggensee-Schifffahrt schloss das Jahr 2020 somit gesamtwirtschaftlich mit einem negativen Ergebnis ab.
Aktiva/Passiva Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2020 628.737,07 € 118.533,74 €
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 628.737,07 € (Vorjahr: 571.536,77 €) ab.
Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 1.117.000 € des Wirtschaftsjahres standen 799.342,04 € Erlöse gegenüber.
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.117.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2020 beträgt 917.875,78 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresfehlbetrag für das Jahr 2020 in Höhe von 118.533,74 €.
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (-337.000 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (-111.000 €) nicht erzielt werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde ein Plus von 130.300,00 € verbucht. Hier konnte das nautische Personal in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen sinnvoll eingesetzt werden.
Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 199.000,00 € niedriger als geplant (Planansatz 1.117.000 €).
Durch Einsparungen beim Treibstoffverbrauch, dem Lebensmitteleinkauf, beim Unterhalt der Schiffe, geringeren Ausgaben beim Personalaufwand einschl. niedrigerer Altersvorsorge und Sozialabgaben bis hin zu reduzierter Werbe- und Insertionskosten sind Minderausgaben in fast allen Bereichen erzielt worden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen nach HGB für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 56.751,92 € verbucht.
Die Zinsbelastungen betrugen 11.350,36 € und entsprechen dem Planansatz in Höhe von 11.300 €.
Bestätigung des Abschlussprüfers
Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für das Jahr 2020 liegt somit noch keine Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers vor.
Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses:
Der Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von – 118.533,74 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen. Trotz einer damit verbundenen aktuellen negativen Eigenkapitalausstattung ist für das Unternehmen kurz-/mittelfristig mit einem betriebswirtschaftlichen Aufschwung zu rechnen. Das Stammkapital ist grundsätzlich zu erhöhen.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
- Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.
- Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.
- Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
- Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.
Beschluss 1
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung, mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2020 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Für das Wirtschaftsjahr 2020 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der überörtlichen Abschlussprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen)
Zeitraum: Januar - Oktober 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
1) Wasserversorgung
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresüberschuss von 5.910,94€ aus.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.214.800 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 113.400 € gesunken. Dies liegt an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Wassergebühren auf Grund des geringeren Verbrauchs in 2020 sowie niedrigeren Neuanschlusskosten- und Nebengeschäftserlösen.
Aufwendungen:
Der Wareneinkauf (33.400 €) fiel für dieses Jahr gegenüber dem Vergleichszeitraum um 16.100 € niedriger aus. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (222.300 €) mussten Mehrausgaben i.H.v. 16.600 € verbucht werden. Als große Posten können hier die Aufwendungen für die Organisationsuntersuchung, Ausgleichszahlungen im WSG, höhere Ausgaben f. Masken u. Antigen Tests aufgrund der Corona Pandemie sowie die Umlegung der Wasserleitung in der Alatseestraße (bisher 22.700 €) genannt werden. Im weiteren Unterhalt konnten bisher neben kleineren Mehrungen auch Minderungen bei den Aufwendungen erreicht werden, so z.B. bei den Energie- und Laborkosten sowie Unterhaltskosten im Leitungsnetz und Speicheranlagen.
Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden 2 Abschläge i.H.v. je 204.000 € gezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen (384.250 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 135.600 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 8.200 € gestiegen. Diese sind vor allem durch höhere Kfz-Reparaturen u. Wartung, Fortbildungskosten, Wartung an Heizungs- u. Lüftungsanlage im Betriebsgebäude, Software Lizenzen, Fachliteratur sowie Rechts- u. Beratungskosten in Verbindung mit der Abwicklung des Derivatesachverhaltes, Leistungen eines Ingenieur-Büros und daneben durch die verspätete Rechnungsstellung von Baumaßnahmen aus 2020 (periodenfremde Aufwendungen) entstanden. Außerdem gab es in diesem Kostenbereich sowohl höhere als auch niedrigere Ausgaben, was den Kostenrahmen relativ gleichbleibend hielt.
Der Aufwand an Zinszahlungen von 21.800 € ist fast identisch mit dem Vergleichszeitraum (21.900 €).
2) Abwasserbeseitigung
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresfehlbetrag von 36.053,50 € aus.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.826.200 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 70.800 € gestiegen. Zwar liegt ebenfalls wie bei der Wasserversorgung eine Verringerung von 125.000 € an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Abwassergebühren auf Grund des geringeren Verbrauchs in 2020. Dafür konnten 210.000 € aus dem Straßenentwässerungsanteil der Stadt Füssen als Erlöse verbucht werden.
Aufwendungen:
Die Aufwendungen für bezogene Waren sind ca. 1.000 € niedriger als im Vorjahresvergleich.
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 1.250.900 € sind ebenfalls niedriger als im Vergleichszeitraum 2020 (-158.300 €). Der größte Anteil resultiert aus den bisher niedrigeren Abschlagszahlungen an den Abwasserzweckverband Füssen (-144.000 €).
Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurden 2 Abschläge i. H. v. je 143.000 € gezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen (221.700 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H. v. 66.600 € fallen gegenüber dem Vorjahr um 21.500 € höher aus. Als große Posten können hier Ausgaben für Fortbildung, Software-Lizenzen sowie Rechts- u. Beratungskosten in Verbindung mit der Abwicklung des Derivatesachverhalts und daneben die Leistungen eines Ingenieur-Büros und BKPV f. Gebührenkalkulation genannt werden. Daneben sind durch die verspätete Rechnungsstellung von Baumaßnahmen aus 2020 periodenfremde Aufwendungen entstanden. Im weiteren Unterhalt gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen.
Der Aufwand an Zinszahlungen von 33.600 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 4.100 € geringer.
Bei den sonstigen Steuern (1.400 €) sind im Vergleichszeitraum 316 € weniger Kfz-Steuern angefallen.
3) Parkierungsanlagen
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresfehlbetrag von 204.557,71 € aus.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 247.200 € sind im Vorjahresvergleich um 19.400 € gestiegen.
Die im Vergleichszeitraum verbuchten Pachteinnahmen (zum 15.02./15.03/15.04. usw.) aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). In 2020 waren zum gleichen Zeitpunkt bereits zehn Abschlagszahlungen geleistet worden. Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils am Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen.
Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Jahres-Pachteinnahmen in Höhe von 113.016 € (ursprünglich 132.906 €) zu verzeichnen, eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von 580.000 € netto, Anpassung durch Verbraucherpreisindex-Klausel ab Juli 2021 folgt) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der ursprünglichen Fixpacht liegt an der immer noch freistehenden Mietfläche im Einkaufszentrum Theresienhof. Laut Pachtvertrag reduziert sich die Fixpacht, wenn einer der Ankermieter (bisher Fa. Charles Vögele, REWE, Rossmann) für eine Dauer von mindestens 6 Monaten seine jeweilige Mietfläche nicht betreibt.
Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ (28.900€, Vorjahr: 37.700€) ist die Abrechnung für Oktober noch nicht berücksichtigt; der Eingang wird Mitte November von Apcoa erwartet. Als Erlöse aus dem Parkplatznutzungsrecht lt. Interimsvereinbarung mit dem Festspielhaus sind 36.000 € für Januar – Dezember 2021 als Forderung eingestellt.
Aufwendungen:
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 30.900 € höher aus (134.000 €, Vorjahr 103.100 €). Dies liegt zum größten Anteil an den Kosten für die Erstellung des notwendigen Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH 3.500 €), zudem waren Wartungs- u. Reparaturarbeiten für die Tiefgarage Sparkasse notwendig (18.600 €), für den Unterhalt des Parkplatzes Achmühle wurden Kosten i.H.v. 8.200€ für Winterdienst/Grünpflegearbeiten/Reparatur Holzzaun/div. Spenglerarbeiten u. a. ausgegeben, ebenso schlagen Aufwendungen i. H. v. 6.900 € für den Parkplatz an der Morisse für Grünpflege//Instandsetzung- u. Ausbesserungsarbeiten zu buche. Bei den Provisionszahlungen an Apcoa für die Parkplatzbewirtschaftung ist die Zahlung für Oktober noch nicht berücksichtigt, da wir die Abrechnung für Oktober erst Mitte November erhalten werden (20.200 € Vorjahr: 26.400 €).
Für die Personalkosten wurden im Zwischenbericht 2021 zur besseren Vergleichbarkeit 10/12 des Ansatzes berücksichtigt (32 T€). Eine Verbuchung fand bisher noch nicht statt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen (188.200 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 16.400 € fallen um 12.300 € höher als im Vorjahr aus und beinhalten Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge, Fremdenverkehrsbeitrag, Fortbildungskosten sowie Rechts- und Beratungskosten. Letztgenannte schlagen alleine mit Aufwendungen i.H.v. 7.900 € für RA-Vergütungen für die Vertretung in Sachen Derivate und für Parkplatz-Nutzungsverträge zu Buche.
Die Zinsen fallen mit rund 85.450 € um 3.770 € geringer aus als im Vorjahr.
Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um die Grundsteuer für den Parkplatz Achmühle i. H.v. 764 €.
Beschlussvorschlag
Diese Zwischenberichte sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.
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7. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2021 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2021 einen Jahresfehlbetrag von -120.806,16 € aus (Vergleichszeitraum 2020:
-308.096,98 €).
Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach erneut anfänglichen Bedenken auf Grund der Corona-Einschränkungen schließlich doch termingerecht zum 01. Juni 2021 aufgenommen werden.
Allerdings mussten wie schon letzte Saison die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Hierzu wurde das bestehende Hygienekonzept weiterentwickelt und den wechselnden Vorgaben angepasst. Das Hygienekonzept hatte auch Auswirkungen auf den Fahrplan. So wurden mit der MS Füssen statt drei große Rundfahrten nun 4 Rundfahrten mit jeweils 1,5 Stunden angeboten. Auf der MS Allgäu wurden auf dem Sonnendeck Trennwände installiert. Somit konnten die rund 50 überdachten begehrten Plätze unseren Fahrgästen zusätzlich genutzt werden. Bei optimalen Wetterbedingungen konnten so mit allen Anpassungen täglich ca. 150 Sitzplätze mehr angeboten werden. Umsatzeinbußen müssen aber trotz Verbesserungsmaßnahmen auch für die zweite „Corona-Saison“ verzeichnet werden, da die Gästefrequenz teilweise noch verhalten war und das Wetter nicht immer die gewünschten Bedingungen lieferte.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 118.900 € gestiegen. Bei den Erlösen im Fahrkartenverkauf inkl. Gutscheine ist eine Steigerung von 108.000 € zu verzeichnen, in der Bordgastronomie sind ca. 5.600 € mehr Erlöse zu verbuchen.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Werbekostenzuschuss der Brauerei Schäffler in Höhe von 5.000 € (für 5 Jahre) enthalten.
Der jährliche Personalkostenausgleich von den Stadtwerken an die Schifffahrt für ausgeliehenes Personal in den Wintermonaten wird nach Ende des lfd. Jahres nach geleisteten Stunden berechnet und wird die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen.
Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs fallen im Vergleich zum Vorjahr bisher um 68.400 € geringer aus.
Im direkten Vergleich fiel der Wareneinkauf für dieses Jahr gegenüber dem Vergleichszeitraum um 13.100 € höher aus. Als großen Posten können hier die um 12.000€ höheren Aufwendungen für Energiestoffe (Treibstoffe) genannt werden. Beim Einkauf für Lebensmittel, Getränke und Souvenirs sind Mehrkosten von 1.100 € zu verbuchen. Auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind um 24.900 € gestiegen. Hier sind vor allem Mehrkosten für den Unterhalt der Motorschiffe (14.200 €) und die Organisationsuntersuchung durch die Firma KBK GmbH i. H. v. von 13.600 € zu nennen.
Die Personalkosten werden als Abschläge an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 320.000 € (Vergleichszeitrum 2020: 588.000 €) gezahlt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres. Im Zwischenbericht 2021 wurden zur besseren Vergleichbarkeit 10/12 des Ansatzes berücksichtigt (550 T€).
Im Vergleich zum Vorjahr liegt die Verringerung der bisherigen Aufwendungen auch an den um 68.300 € niedrigeren Abschreibungen. 25.000 € wurden anteilmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Geringere Mehrausgaben sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (58.600 €, Vorjahr 57.300 €) zu verzeichnen. Die Nebenkosten des Geldverkehrs sind im direkten Vorjahresvergleich um 1.200 € höher, das liegt vor allem an den Telecash Monats- u. Transaktionspauschalen, welche durch die Schaffung und Nutzung der Möglichkeit von EC-Zahlungen entstehen.
Durch das aktive Zinsmanagement konnten Einsparungen bei den Zinszahlungen in Höhe von 1.200 € erzielt werden.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2021 bisher keine an.
Letztlich spielt in ganz großem Maße erneut in diesem Jahr die Corona-Krise neben den sonst üblichen Risiken Wetter und Urlauberzustrom eine entscheidende Rolle.
Beschlussvorschlag
Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.
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8. Wirtschaftsplan 2022; Stadtwerke Füssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
14.12.2021
|
ö
|
beschliessend
|
7.1 |
zum Seitenanfang
8.1. Wirtschaftsplan 2022, Wasserversorgung;
hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
8.1 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
14.12.2021
|
ö
|
beschliessend
|
7.2 |
Sachverhalt
Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:
Erträge
|
1.979.300 €
|
Aufwendungen
|
2.029.300 €
|
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
|
|
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.723.700 € ab.
A. Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Lfd. Nr. 1 Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.120.000 m³ belaufen wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 78.000 € kalkuliert. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 70.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 95.300 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 von 1.979.300 €.
Lfd. Nr. 5 Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 38.500 € gesunken. Im Wesentlichen handelt es sich hier um niedrigere Aufwendungen für den Energiebezug (Strom), welche in 2021 sehr hoch veranschlagt waren und trotz Preissteigerungen so nicht zu erwarten sind, den Unterhalt der Quellwassergewinnung und Speicheranlagen. Die größten Ausgaben sind für die Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände und die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke im Jahr 2022 vorgesehen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2022 betragen insgesamt 499.500 €.
Lfd. Nr. 6 Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2021 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Wasserversorgung zu einer Stellenmehrung im technischen Bereich führte.
Lfd. Nr. 7 Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.
Lfd. Nr. 8 sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2021 um 78.700 €. Erwartet werden Mehrkosten für Rechts- und Beratungstätigkeiten sowie für Abschluss- und Prüfungskosten. Erstmalig in 2022 wird für Fremdleistungen/Fremdarbeiten unter dem Buchungskonto „6303“ ein Betrag von 70.000 € angesetzt. Wie jedes Jahr, werden handwerklich versierte Mitarbeiter der Forggensee-Schifffahrt im technischen Bereich der Stadtwerke eingesetzt. Im Wirtschaftsplan 2021 wurde der Betrag unter einem anderen Konto geplant und erklärt somit die hohe Differenz zum Vorjahr. Ansonsten konnten verschiedene Planansätze gekürzt werden, was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.
Lfd. Nr. 10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 6.700 € angehoben.
B. Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.723.700 € aus.
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1,2 Mio. für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 209.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 10.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 1.106.000 € auf Rohrnetzneubauten (u.a. Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg incl. Planungskosten, Bauplanungskosten HB Enzensberg, Strukturgutachten der technischen Anlagen, Rohrnetzerweiterung Geh- u. Radweg Kemptener Straße, Vorplanungskosten Neubaugebiete „Pitzfeld“ und „Weidach-Nord“, Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen und Zugänge der beiden Tiefbrunnen I und II in Alterschrofen). 10.000 € sind für einen weiteren Trinkbrunnen in einer Schule/Kindergarten eingeplant. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind insgesamt 105.500 € vorgesehen. Der größte Anteil ist mit der Neuanschaffung von Ultraschallwasserzähler zu verzeichnen. Verschiedene weitere Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung sind auch in diesem Jahr notwendig.
C. Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).
Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 1.200.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2022 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Finanzplan 2022 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 50.000.00 €.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8.2. Wirtschaftsplan 2022, Abwasserbeseitigung;
hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
8.2 |
Sachverhalt
Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:
Erträge
|
3.284.400 €
|
Aufwendungen
|
3.484.400 €
|
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
|
|
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 923.000 € ab.
A. Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Lfd. Nr. 1 Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.060.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.700.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 200.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften und sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 26.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (90.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.400 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 von 3.284.400 €.
Lfd. Nr. 5 Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2021 um 39.600 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird dem tatsächlichen Ergebnis 2020 angeglichen und erhöht sich gegenüber dem Planansatz in 2021 um 60.000 €. Die Ansätze für Kanalreinigungen und TV-Befahrungen wurden gegenüber dem Vorjahr gesenkt. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in diesem Jahr im Stadtgebiet Füssen sein (W 43). Wie bereits im Jahr 2021 sollen 3 weitere Pumpwerke untersucht und ggf. saniert werden (30.000 €). Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die Überwachung gewerblicher Einleiter mit Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters.
Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2022 betragen insgesamt 2.475.100 €.
Lfd. Nr. 6 Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2021 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Abwasserbeseitigung zu einer Stellenmehrung im technischen Bereich führte.
Lfd. Nr. 7 Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.
Lfd. Nr. 8 sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2021 um 24.800 €. Erwartet werden Mehrkosten für die Raumkosten, Rechts- und Beratungstätigkeiten sowie für Abschluss- und Prüfungskosten. Erstmalig in 2022 wird für Fremdleistungen/Fremdarbeiten unter dem Buchungskonto „6304“ ein Betrag von 30.000 € angesetzt. Wie jedes Jahr, werden handwerklich versierte Mitarbeiter der Forggensee-Schifffahrt im technischen Bereich der Stadtwerke eingesetzt. Im Wirtschaftsplan 2021 wurde der Betrag unter einem anderen Konto geplant und erklärt somit die hohe Differenz zum Vorjahr. Ansonsten wurden verschiedene Planansätze gekürzt, was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.
Lfd. Nr. 10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsenaufwendungen liegen rund 7.400 € niedriger als der Planansatz im Jahr 2021.
B. Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 923.000 € aus.
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 211.000 € zur Tilgung verwendet. Die weiteren Investitionen entfallen mit 135.000 € auf die Bestandsvermessungen des Kanalnetzes. 100.000 € sind für den allgemeinen Kanalbau angesetzt. Die größte Investition beinhaltet die Neuverlegung des Hauptkanals im „Stiftsweg“ (240.000 €). Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Enzensberg“, „Weidach-Nord“ und „Weißensee-Pitzfeld“ sind notwendig. Des Weiteren müssen im Zusammenhang mit der Schulhaussanierung in 2022 Finanzmittel für eine mögliche Kanalerweiterung eingestellt werden. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 16.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes.
C. Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).
Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 720.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2022 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Finanzplan 2022 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von – 200.000 €.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8.3. Wirtschaftsplan 2022, Parkierung;
hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
8.3 |
Stadtrat
|
Sitzung des Stadtrates
|
14.12.2021
|
ö
|
beschliessend
|
7.3 |
Sachverhalt
Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:
Erträge
|
421.000 €
|
Aufwendungen
|
583.900 €
|
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
|
-162.900 €
|
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 265.700 € ab.
A. Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Lfd. Nr. 1 Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzminderungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2021 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist weiterhin von der überregionalen Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Pachtzins von APCOA an die Verpächtergemeinschaft für die Tiefgarage Sparkasse erhöht sich auf Grund Wertsicherungsklausel. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2022 beträgt insgesamt 421.000 €.
Lfd. Nr. 5 Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 181.700 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (79.100 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzeinbußen gegenüber dem Ansatz 2020 gesenkt. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 30.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Brandschutzmaßnahme, Ertüchtigung Hebeanlage) erwartet. Mehrausgaben sind für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ notwendig. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Dachrinne, Pflaster, Platten, Treppenanlage etc.) führen zur Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr von 25.000 €.
Lfd. Nr. 6 Personalaufwand
Ein prozentualer Aufwand wird im Wirtschaftsplan 2022 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken.
Lfd. Nr. 7 Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.
Lfd. Nr. 8 sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich geringfügig gegenüber dem Vorjahr
(100 €).
Lfd. Nr. 10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 5.700 €.
B. Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 265.700 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 183.600 € zur Tilgung verwendet. Für Investitionen der Parkeinrichtungen werden 10.000 € angesetzt.
C. Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.
D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2022 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2007 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Wirtschaftsplan 2022; Städtische Forggensee Schifffahrt, hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
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ö
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beschliessend
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9 |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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14.12.2021
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt
Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2022 folgendes Ergebnis aus:
Erträge
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1.071.300,00 €
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Aufwendungen
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1.071.300,00 €
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Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
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0 €
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Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 118.500 € ab.
A. Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2020 und der Zwischenergebnisse 2021 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2022. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt, insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Lfd. Nr. 1 und 4 Umsatzerlöse
Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wurde nicht nur vom Zwischenergebnis 2021 ausgegangen. Die Umsatzerlöse stehen möglicherweise auch im Jahr 2022 noch im direktem Einfluss der Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Trotzdem wurden die Ansätze für die Umsatzerlöse beim Schiffsbetrieb und aus der Bordgastronomie entsprechend angehoben, mit der Erwartung auf einen positiven Verlauf. Ab dem Jahr 2022 gehen wir von einem ausgeglichenen Wirtschaftsplan aus. Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2022 beträgt 1.071.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 100.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.
Lfd. Nr. 5 Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 220.400 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr von 35.000 € (Vorjahr 35.000 €) belassen, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 53.500 € gegenüber dem Planungsjahr 2021, was hauptsächlich an dem erhöhten Treibstoffkosten und dem Wareneinsatz, was wiederrum ihre Ursache in der positiven Entwicklung der zu erwartenden steigenden Gästezahlen findet. Mehraufwendungen sind auch für die Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an den Anlegestellen notwendig, da diese in den vergangenen beiden Jahren Corona bedingt ausgespart werden mussten.
Lfd. Nr. 6 Personalaufwand
Die Forggensee-Schifffahrt haben verschiedene ausgewählte Mitarbeiterstellen durch die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management sachverständig und tarifgerecht bewerten lassen. Im nautischen Bereich entsprachen die bisherigen Eingruppierungen nicht mehr den tarifrechtlichen Anforderungen. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e. V. wurde ein tarifkonformes Entlohnungssystem erarbeitet. Ersatzlos gestrichen wurden dagegen die Provisionszahlungen, welche mit Nebenabreden vereinbart waren. Eine finanzielle Mehrbelastung für das Unternehmen durch die höheren Eingruppierungen muss in 2022 berücksichtigt werden.
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Die vertraglich geregelten Tarifänderungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2022 berücksichtigt.
Lfd. Nr. 7 Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.
Lfd. Nr. 8 sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (41.100 €). Mitunter wird für erbrachte Leistungen durch die Stadt Füssen der Verwaltungskostenbeitrag zunächst auf 30.000 € angehoben. Eine detailliertere Abrechnung soll künftig durch die Stadt berechnet werden.
Lfd. Nr. 10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 1.900 €.
B. Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 118.500 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 67.500 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 51.000 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Aufgrund der fortschreitenden Verlandung des Sees im südlichen Bereich müssen die Schiffsrouten angepasst werden. Besonders im Fokus steht hier die Anlegestelle
„Waltenhofen“. Um diese auch in Zukunft sicher und gefahrlos anfahren zu können, muss der Eigenbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten eine neue Fahrroute ab 2022 installieren. Hierzu sind im Vermögensplan inkl. den notwendigen Schifffahrtszeichen rund 32.000 € eingeplant. Eine Umbaumaßnahme am Betriebsgebäude (Büro für Betriebsleiter) ist vorgesehen (7.000 €) sowie ein neuer Außenbordmotor für die Arbeitsplätte (5.000 €). Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind in 2022 auch verschiedene Werkzeuge und sonstige Gegenstände zu erwerben.
C. Stellenübersicht
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da das Ergebnis der Betriebs- und Organisationsuntersuchung im Bereich der Verwaltung (Marketing) zu einer Stellenmehrung führte. Weiteres siehe auch unter A. lfd. Nr. 6).
D. Finanzplan 2022 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Beschluss
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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10. Neufestsetzung der Fahrpreise im Linienverkehr und bei den Sonder-/Charterfahrten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt
Die Fahrpreise im Linienverkehr und den Abendfahrten wurden letztmalig in 2017, die Charterfahrten in 2014 angepasst. Die Anpassung der Fahrkartenpreise ist angesichts der in allen Bereichen gestiegenen Kosten wegen der Corona Pandemie erforderlich und ein Ausgleich ist deshalb notwendiger denn je, um das aktuelle Leistungsangebot erhalten und weiter ausbauen sowie die Qualitätsstandards halten zu können. Es ist notwendig die Preise anzuheben, um die in der Vergangenheit aufgetretenen Verluste (2018, 2020 und die zu erwartenden Verluste in 2021) und Kosten zumindest teilweise ausgleichen zu können.
Im Übrigen erscheint eine Erhöhung durchaus vertretbar, da im Vergleich zu den Fahrpreisen der bayerischen Seenschifffahrten (Königssee, Tegernsee, Ammersee und Starnberger See) sowie anderen Mitbewerbern der Schifffahrt im bayerischen Raum, die Forggensee-Schifffahrt noch günstiger ist.
Die Werkleitung schlägt daher vor, die Fahrpreise wie folgt (ab der Saison 2022) zu erhöhen:
Große Rundfahrt – MS Füssen
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Alter Fahrpreis
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Neuer Fahrpreis 2022
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Erwachsene
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13,00 €
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16,00 €
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Kinder bis 14 Jahre
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6,50 €
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Neue Regelung Kinder bis 16 Jahren
|
Kinder bis 16 Jahre
|
Kinder mit 15 und 16 Jahren mussten den Erwachsenenpreis von 13,00 € bezahlen
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50 % Ermäßigung € 8,00 €
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(bis 4 Jahre frei)
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0 €
|
0 €
|
Familienkarte
(2 Erw. und ab 2 Ki)
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33,00 €
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39,00 €
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Seniorentag „Montag“
(ab 65 Jahren)
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10,00 €
|
12,00 €
|
Gruppen ab 20 Personen
|
1 € Ermäßigung
pro Person = 12,00 €
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2 € Ermäßigung
pro Person = 14,00 €
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Fahrräder
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2,00 €
|
3,00 €
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Kleine Rundfahrt – MS Allgäu
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Alter Fahrpreis
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Neuer Fahrpreis 2022
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Erwachsene
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9,00
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12,00 €
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Kinder bis 14 Jahre
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4,50
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Neue Regelung
Kinder bis 16 Jahren
|
Kinder bis 16 Jahre
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Kinder mit 15 und 16 Jahren mussten den Erwachsenenpreis von
9,00 € bezahlen
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50 % Ermäßigung € 6,00 €
|
(bis 4 Jahre frei)
|
0,00 €
|
0,00 €
|
Familienkarte
(2 Erw. und 2 Ki)
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23,00 €
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29,00 €
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Seniorentag „Montag“
(ab 65 Jahren)
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7,00 €
|
entfällt
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Gruppen ab 20 Personen
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1 € Ermäßigung pro Person = 8,00 €
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1 € Ermäßigung pro Person = 11,00 €
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Fahrräder
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2,00 €
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3,00 €
|
Die Preise für Teilstrecken werden analog zu obigen Preisen angehoben.
Die Gästekartenermäßigung von 1,00 € soll beibehalten werden. Diese Ermäßigung gilt nur für die Große oder Kleine Rundfahrt und nicht für Teilstrecken.
Abendfahrten
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Alter Fahrpreis
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Neuer Fahrpreis 2022
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König-Ludwig-Abendfahrt
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15,00 €
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18,00 €
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Abendfahrt mit Live-Musik
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15,00 €
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18,00 €
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Romantische Abendfahrt
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15,00 €
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18,00 €
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Charterfahrten
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Alter Fahrpreis
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Neuer Fahrpreis 2022
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MS Allgäu
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300,00 € netto
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400,00 € netto
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MS Füssen
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600,00 € netto
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800,00 € netto
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Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Neufestsetzung der Fahrpreise ab der Saison 2022.
Beschluss 1
Herr Adam stellt den Antrag, dass die Kindergrenze auf 6 Jahre angehoben werden soll.
Der Werkausschuss lehnt den Antrag ab. Die Städt. Forggensee-Schifffahrt soll für das kommende Jahr eine Berechnung aufstellen um verlässliche Zahlen zu erhalten, damit eine detaillierte Entscheidung gefällt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5
Beschluss 2
Der Werkausschuss beschließt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Neufestsetzung der Fahrpreise ab der Saison 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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11. Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen; Fahrplan - Routenänderung ab Saison 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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23.11.2021
|
ö
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beschliessend
|
11 |
Sachverhalt
Der Forggensee unterliegt wie viele andere Seen einer natürlichen Verlandung mit organischem Material (z.B. Wasser- und Sumpfpflanzen). Die Verlandung steht im Gegensatz zur Anlandung, bei der die Auffüllung durch von außen herantransportiertes, überwiegend anorganisches Material geschieht (z.B. „Lechkies“, Sandsedimente usw.). Der Forggensee ist besonders im südlichen Teil von diesen Auswirkungen betroffen. Bereits im Jahr 2015 (März) musste daher in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Kempten das östlich gelegene Anfahrtsgebiet zur besonders stark betroffenen Anlegestelle „Waltenhofen“ (Schwangau) mechanisch bearbeitet werden. Die witterungsabhängigen Arbeiten standen unter erheblichen Anstrengungen und Gefahren (Abräumgut musste mit Baggern am steil abfallenden Ufer außerhalb der Fahrrinne geschoben werden, hochsensible Bodeninstabilität, Einsatz von 20 m³ Bauholz usw.). Das Wasserwirtschaftsamt ging bereits damals von einer „einmalig-genehmigten“ Einzelaktion aus. Im Anschluss der Maßnahme wurden verschiedene Markierungsmessstellen eingerichtet. Innerhalb der letzten 5 Jahre schritt vor der Anlegestelle „Waltenhofen“ die Verlandung/Anlandung erneut so stark an, dass es bereits im Jahr 2019 zu Einschränkungen beim Navigieren der Schiffe kam. Ein gefahrloses Anfahren der Anlegestelle ist seit 2020 nicht mehr möglich.
Gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten wurde 2021 die Problematik bei verschiedenen Erörterungsterminen besprochen und nach Lösungen gesucht. Dabei wurde die bereits in früheren Jahren genutzte Schiffspassage Richtung Osten ins nahegelegene Flussbett des Lechs als zukunftsfähige und sinnvollste Antwort ausgearbeitet. Im Frühjahr 2022 findet hierzu ein finales Abstimmungstreffen vor Ort mit dem Wasserwirtschaftsamt statt. Das Landratsamt Ostallgäu (Untere Wasserrechtsbehörde) als zuständige Behörde für die Genehmigung zum Befahren des Forggensees mit unseren Fahrgastschiffen wird in das Verfahren miteingebunden sein.
Ziel ist es, die zweitbestfrequentierte Anlegestelle „Waltenhofen“ zukünftig sicher und gefahrlos anfahren zu können.
Aufgrund dieser Änderung muss der Fahrplan für die kleine und große Rundfahrt generell neu angepasst und abgestimmt werden. Folgende neue Routen für beide Schiffe würden sich wie folgt ergeben.
Siehe Power-Point-Präsentation!
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt und den sich daraus ergebenden Vorteilen die Fahrplanroutenänderung ab der Saison 2022 auf dem Forggensee wie vorgeschlagen anzupassen. Die Verwaltung der FSF wird zusätzlich beauftragt, die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren einzuleiten.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt und den sich daraus ergebenden Vorteilen die Fahrplanroutenänderung ab der Saison 2022 auf dem Forggensee wie vorgeschlagen anzupassen. Die Verwaltung der FSF wird zusätzlich beauftragt, die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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12. Trinkbrunnen; hier: Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
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beschliessend
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12 |
Sachverhalt
Trinkwasser ist ein unverzichtbares Lebensmittel. Öffentliche Trinkbrunnen an gut frequentierten Plätzen oder Wegen bieten die gute Möglichkeit, auf den Wert des Lebensmittels Leitungswasser sowie die Notwendigkeit des Trinkwasserschutzes hinzuweisen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4. RZWas 2021 ins Leben gerufen. Das Programm trat zum 01.06.2021 in Kraft und gilt vorläufig bis 31.12.2023.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Trinkbrunnen-Projekt. Es werden höchstens zwei Trinkbrunnen pro Gemeinde gefördert.
Voraussetzungen für das Förderprogramm sind, dass die Brunnen öffentlich zugänglich sein müssen (keine Schulen, Behörden, etc.), die Wasserentnahme kostenlos ist und die Installation einer besonders gestalteten Informationstafel verpflichtend ist.
Die Stadtwerke Füssen möchten an diesem Förderprogramm teilnehmen und möchten zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum installieren.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt die Teilnahme am Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen und befürwortet die Installation von zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt die Teilnahme am Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen und befürwortet die Installation von zwei Trinkbrunnen im öffentlichen Raum.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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13. Bekanntgaben und Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
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beschliessend
|
13 |
Sachverhalt
Neue EU-Trinkwasserrichtlinie aus Brüssel ab 21.01.2021 in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass die Trinkwasserverordnung geändert wird. Es ist eine wesentliche Verbesserung für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission. Diese soll bis 21. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden, welche weitreichende Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft zur Folge, so z.B.:
- Überwachung des Wassers von der Entnahmequelle bis zum Wasserhahn.
Parameter ergänzt, Grenzwerte angepasst und neue Vorgaben zu Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung eingeführt.
Substanzen mit schädlichen Wirkungen. Sie kommen hauptsächlich in synthetisch hergestellten Materialien (wie Pestiziden, Lösemitteln, Babyprodukten, Kunststoffflaschen, Spielzeug aus Kunststoff, Kosmetikbehältern etc.) vor, können aber auch natürlichen Ursprungs sein (z. B. Phytoestrogene). Einige endokrin wirksame Substanzen werden gezielt in der Medizin eingesetzt (z. B. Antibabypille).
- Information der Verbraucher
(Trinkwasserqualität, Versorgungssicherheit, wirtschaftlichen Aspekten)
- Öffentlichen Zugang zu Trinkwasser zu verbessern, und sicherstellen, dass an öffentlichen Plätzen Trinkwasserbrunnen bereitgestellt werden.
- Wettbewerbsrecht: Ziel ist die Vermeidung von Auseinandersetzungen zwischen Trinkwasser-versorger und Mineralwasserindustrie
Nationale Wasserstrategie, Bundesumweltministerium
Die Nationale Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums wurde beim 3. Nationalen Wasserforum am 8. Juni 2021 vorgestellt.
Sie gibt Antworten, wie wir im Jahre 2050 die Wasserversorgung für uns Menschen und für unsere Umwelt in ausreichender Menge und notwendiger Qualität sichern können (Wärme, Trockenheit und Wind). So auch die Wiederverwendung von Abwasser für Landwirtschaft und öffentlicher Raum (Speicherung des Wassers in den Böden) und auch der Grundwasserschutz (Wasserschutzgebiete)
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Ist das Wasser noch da und für wie lange?
Wie ist die Qualität aktuell und in der Zukunft?
Es geht um die Qualität und Quantität – Eine Zeitenwende ist notwendig um den „Schatz unter der Erde“ zu sichern
Expertenkommission Wasser , Bayern;
hier: Begutachtungspraxis zur Wasserentnahme
Auftrag der Expertenkommission (mit 8 unabhängige Professoren/innen)
war es, als unabhängiges wissenschaftliches Gremium das Thema Wasserversorgung aus dem Blickwinkel der Wissenschaft und der Praxis zu beleuchten.
Ein zentrales Ergebnis aus 10./2021 des Kommissionsberichts ist es, die Resilienz der verschiedenen Versorgungssysteme weiter zu stärken und damit ihre Fähigkeit zu verbessern, den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen. Dabei werden technische Lösungsansätze – wie etwa der Ausbau der Fernwasserversorgung – ebenso vorgeschlagen wie Maßnahmen für klimaresiliente Siedlungsstrukturen und in der Fläche, beispielsweise die Nutzung des Bodens als Wasserspeicher.
Möglicherweise wird ein „Wasserentnahme-Entgelt“ in Bayern, Thüringen und Hessen eingeführt.
Ein „Sturzflutmanagement“ sollte jede Gemeinde einrichten (siehe Ahrtal).
Wasserwerksnachbarschaften Ostallgäu;
Stadtwerke Füssen haben den Vorsitz mit Herrn Müller
Die Wasserwerksnachbarschaften - kurz WWN, sind als bayernweites Netzwerk der Trinkwasser-Versorger bekannt. Das Angebot der WWN richtet sich in erster Linie an das technische Personal der Wasserversorgungs-Unternehmen, wie zum Beispiel Wassermeister, Fachkräfte der Wasserversorgung, Wasserwarte und Facharbeiter. Durch Vorträge und den gemeinsamen Erfahrungs-Austausch sollen Fachkenntnisse vermittelt und grundlegende Fertigkeiten für die betriebliche Arbeit in der Praxis geübt werden.
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14. Genehmigung der Niederschrift vom 15.06.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
14 |
Sachverhalt
Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 15.06.2021.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 15.06.2021.
Beschluss
Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 15.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
23.11.2021
|
ö
|
beschliessend
|
15 |
Sachverhalt
Tiefgarage Sparkasse
Herr Schulte erkundigt sich, ob es möglich ist, die Parkgebühren Gebühren anders zu staffeln. Er regt eine minutengenaue Abrechnung einzuführen.
Herr Schneider merkt an, dass sich die Dauerparkkarten stets verteuert haben, gibt es dafür eine Deckelung?
Die letzte Erhöhung lag bei 10%. Herr Eichstetter und Herr Schauer teilen mit, dass dies in Kürze mit APCOA besprochen wird. Aktuell gibt es derzeit keine Möglichkeit, die Gebühren zu ändern.
Datenstand vom 04.10.2024 08:57 Uhr