Datum: 28.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:47 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umbau- und Erweiterungsmaßnahme Feuerwehrgerätehaus Hopfen am See; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung
2 Änderungsssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen
3 Antrag der Freien Wähler auf Aufnahme von zusätzlichen Konzepten zur Verbesserung der Verkehrssituation; * Radweganbindung Füssen - Weißensee * Radwegeführung Kemptner Straße von West nach Ost * Shuttlebus/Stadtbus
4 Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung)
5 Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens "Zwergenburg" in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung)
6 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens "Zwergenburg" in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung)
7 Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen
8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und Verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen
9 Verpachtung der Minigolfanlagen in Hopfen am See einschließlich der Errichtung einer barrierefreien erlebnisreichen Minigolfanlage
10 Bekanntgaben und Informationen
11 Anträge, Anfragen
11.1 Theresienhof

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1. Umbau- und Erweiterungsmaßnahme Feuerwehrgerätehaus Hopfen am See; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Feuerwehr Hopfen am See ist in veralteten, weder technisch noch energetisch auf dem heutigen Stand befindlichen Räumlichkeiten in der Riedener Straße 3 untergebracht. Da es in Hopfen keine in Frage kommenden alternativen Standorte gibt, bleibt nur der umfassende Umbau und die Erweiterung am jetzigen Standort.

Auf Grund der nicht unerheblichen Unfallgefahr besteht dringender Bedarf, am Standort des jetzigen Feuerwehrgerätehauses Hopfen einen technisch geeigneten Einstellplatz für das 3. Einsatzfahrzeug zu errichten, sowie die Räumlichkeiten für einen gefahrlosen Betrieb zu optimieren.

Terminstatus

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 8. September 2020 den Plänen zum Umbau und zur Erweiterung des Feuerwehrhauses in Hopfen zugestimmt und die Einleitung der nächsten Planungsschritte auf Grundlage der vorgestellten Variante A erteilt. 

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit die nächste Planungsphase, die Entwurfsplanung gemeinsam mit beauftragten Planungsbüros erarbeitet, somit konnten die Planungen in den Leistungsphasen 3 insoweit abgeschlossen werden.  

Die Entwurfsplanung und die damit einhergehende Kostenberechnung wird durch das Architekturbüro Babel-Rampp dem Stadtrat in der heutigen Sitzung vorgestellt. 

Kosten

Die Kosten für die oben beschriebenen Um- und Erweiterungsmaßnahme werden auf der Grundlage der aktualisierten Planung, gegliedert nach DIN 276, wie folgt kalkuliert:

KG 100
Grundstück

ohne Ansatz

KG 200
Herrichten und Erschließen

  22.860,44 €

KG 300
Bauwerk-Baukonstruktion

711.392,12 €

KG 400
Bauwerk-Technische Anlagen

253.645,12 €

KG 500
Außenanlagen u. Freiflächen

  54.740,00 €

KG 600
Ausstattung und Kunstwerke

  32.130,00 €

KG 700
Baunebenkosten (22%)
+
224.350,99 €






Gesamtkosten brutto KG 200-700 (gerundet)

1, 3 Millionen Euro
inkl. 19% MwSt.

(Kostenschätzung gemäß der Vorplanung (Lph2) vom 8.9.2020 rd. 995.000.- €/ brutto.)

Sachstand Vergabe von weiteren Ingenieurleistungen

Für die Planung der Neubau- u. Erweiterungsmaßnahme wurden neben den bereits beauftragten Architektenleistungen noch weitere (Fach-) Planungsleistungen vergeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Ingenieursleistungen für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung der Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik, sowie für die Tragwerksplanung und Energieberatung.

Da die jeweilige geschätzte Auftragssumme unter dem Schwellenwert für EU Vergaben und im Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters lagen, konnten die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 im vereinfachten Verfahren vergeben werden.

Folgende Architekten-, Fachplanungs- und Beratungsleistungen wurden/sind beauftragt: 

Freiberufliche Leistungen
Planungsauftrag
Kosten LPH 1-3 (brutto)



Architekturbüro
Babel-Rampp, Pfronten
23.479,88 €



HLS-Technik
Peter Galla, Buxheim
  8.275,40 €



Elektro-Technik
Körbl+Feneberg, Füssen
  6.865,75 €



Tragwerkplanung/ Brandschutz
Ingenieurbüro Herbert Haug, Wertach
  9.996,00 €



Energieberatung
Harald Gropper aus Pfronten
  6.753,25 €



Gesamtsumme (Planungsleistung bis LPH 3 gerundet)
  55.500.- €

In der nun zu treffenden Entscheidung geht es um die Billigung der Entwurfsplanung des beauftragten Architekturbüros Babel-Rampp in Pfronten. 

Für die weiteren Planungsschritte (vor allem hinsichtlich der technischen Ausrüstung) wären nun weitere Festlegungen vor allem hinsichtlich der künftigen Heizungsart nötig. 

Sofern die Maßnahme nicht zeitnah umgesetzt werden kann, weil z.B. organisatorische bzw. technische Details und die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt sind, könnten diese Details auch einer späteren Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung überlassen werden. Aufgrund der Haushaltskonsolidierungsberatungen wurde die Realisierung dieser Maßnahme schon mal im entsprechenden Entwurf auf 2025 verschoben. Ob und inwieweit die nunmehr rund 30 Jahre alte Heizungsanlagen bis dahin noch belassen werden kann, werden die nächsten Untersuchungen zeigen. 

Beschlussvorschlag

Die in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung mit Baukosten in Höhe von rd. 1.3 Mio. € inkl. 19% MwSt. gemäß der Kostenberechnung vom 13.07.2021 wird gebilligt und zugestimmt. 

Beschluss

Die in der Sitzung vorgestellten Entwurfsplanung mit Baukosten in Höhe von rd. 1.3 Mio. € inkl. 19% MwSt. gemäß der Kostenberechnung vom 13.07.2021 wird gebilligt und zugestimmt. 

Die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme FH Hopfen wird im Hinblick auf die angespannte Finanzlage bis auf Weiteres zurückgestellt, die Fortsetzung ist nach Klärung der oben genannten Aspekte vorgesehen bzw. bei Sicherstellung der Finanzierung.

Die Weiterführung der Maßnahme ist durch separate Beschlussfassung durch den Stadtrat freizugeben, mit dem Ziel, Kosteneinsparungen zu erzielen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Änderungsssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Kosten für die Aufwendungsersätze für Feuerwehreinsätze wurden neu kalkuliert und angepasst:

Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend:

  • Es wurde das neue Wechselladerfahrzeug (WLF) mit den Abrollbehältern (AB Wasser, AB THL schwer und AB Wasser) der FF Füssen neu aufgenommen.

  • Zudem haben wir die Löschgruppenfahrzeuge der FF Hopfen am See (LF 10) und FF Weißensee (LF 10/6) getrennt aufgeführt. Aufgrund der Kostenermittlung kamen wir zur unterschiedlichen Gebühren.

  • Bei den Arbeitsstundenkosten (Nr. 3) haben wir u.a. beim Wassersauer eine bzw. mehrere Ersatzbeschaffungen durchgeführt. Neuanschaffung im Vergleich zum Altgerät starker Preisanstieg, allerdings auch ein Wassersauger speziell für die Bedürfnisse der Feuerwehr.

  • Bei den Punkten 3.2.1 bis 3.2.4 wurde jetzt von einer Stundennutzung auf Tagespauschale umgestellt.

  • Bei den Personalkosten (Nr. 4) ergibt sich eine starke Veränderung bei den hauptberuflichen Gerätewarten. Sie nutzen bei ihrer täglich Arbeit Notebooks bzw. Tabletts (davor Karteikarten) und die Feuerwehrverwaltungssoftware MP-Feuer.

  • Neben der Tariferhöhung sind auch die Verwaltungskosten für einen Büroarbeitsplatz mit eingeflossen.

  • Bei den Leistungen der Atemschutzwerkstatt (Nr. 5) kommt es wegen erhöhtem Arbeitsaufwand und Dokumentationsaufwand teilweise zu einem starken Preisanstieg der einzelnen Leistungen.

  • Dasselbe gilt für die Bereitstellung der Schlauchwerkstatt (Nr. 6) 

  • Die Bereitstellung der Ausbildungsstätte (Nr. 7) ist eine Vorgabe bzw. Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband Ostallgäu e. V. Die Gebühren sind einheitlich in Abstimmung mit den Stützpunktfeuerwehren festgelegt worden.

  • Bei den sonstigen Dienstleistungen (Nr. 8) haben wir das Imprägnieren der Jacken und Hosen neu aufgenommen. Das Imprägnieren ist nicht nach jedem Waschgang erforderlich.

  • Beim sonstigen Kostenersatz (Nr. 9) haben wir den Betrag um 30,00 € erhöht. Diese Preiserhöhung ist u.a. der Personalkostenerhöhung (Nr. 4.2, 1,50/Stunden je Feuerwehrdienstleistenden) geschuldet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Antrag der Freien Wähler auf Aufnahme von zusätzlichen Konzepten zur Verbesserung der Verkehrssituation; * Radweganbindung Füssen - Weißensee * Radwegeführung Kemptner Straße von West nach Ost * Shuttlebus/Stadtbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf den beiliegenden Antrag der FW-Stadtratsfraktion verwiesen. Zu den einzelnen Punkten erfolgen sodann weitere Informationen im Rahmen der Sitzung. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Anregungen und Empfehlungen im Rahmen des Verkehrs- bzw. Mobilitätskonzeptes, welches im Rahmen der Erstellung des Integrierten Digitalen Entwicklungskonzeptes erarbeitet werden soll, zu behandeln. Dazu vorab folgende Hinweise:

  • Radweganbindung Füssen – Weißensee

Dieser Vorschlag bedarf nicht nur einer intensiven Prüfung und Begleitung durch das Staatliche Bauamt Kempten, da dieses der zuständige Straßenbaulastträger für die dortige Staatsstraße ist, sondern auch eine Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde. 

Alle Bereiche und Fläche die im Punkt 1 “Radweganbindung Füssen-Weißensee“ der Anfrage der Freien Wähler genannt bzw. überplant werden befinden sich sowohl im FFH-Gebiet “Alpenrandquellseen“ als auch im Landschaftsschutzgebiet. Die überwiegenden Flächen sind biotopkartiert und stehen unter strengem gesetzlichen Schutz als gesetzlich geschütztes Biotop oder/und Lebensraumtyp nach dem FFH-Regime. Einige Teilbereiche werden über das Landschaftspflegprogram oder über Vereinbarungen nach dem Vertragsnaturschutzprogramm naturschutzfachlich gefördert.

Der gegenwärtig bestehende Rad- und Rundwanderweg um den Weißensee besteht aus einer durchlässigen “wassergebundenen Decke“ und ist ca.3 – 3,5 m breit. Gegenwärtig sind die Randbereiche verkrautet bzw. vergrast, so dass eine “befahrbare/begehbar“ Breite von ca. 2,50 m besteht.

Wie bereits die Erfahrungen am Hopfensee aufzeigen ist für den Neubau eines Radweges mind. eine Breite von 3 m zu veranschlagen. Auch die Trennung der beiden Nutzungen Radweg/Fußweg benötigt jeweils eine Breite von 3 m also zusammen ca. 6 m. All diese Eingriffe führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der angrenzenden Biotope als auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes. Aus naturschutzfachlicher Sicht sieht die Untere Naturschutzbehörde die vorgebrachten Vorschläge äußerst kritisch, da bei den entsprechend erforderlichen Prüfungen nicht mit einem für das Vorhaben positiven Ergebnis zu rechnen ist.

Alternativen könnten ggf. sein:

  • Unterhalt des bestehenden Weges; Entkrauten der Bankette Wiederherstellung der ursprünglichen Wegebreite von 3m.

  • Bessere Beschilderung; beim Ortstermin konnte festgestellt werden, dass einige Radfahrer nach Verlassen des asphaltierten Radwegs nach der Autobahnüberfahrt/an der Bushaltestelle Orientierungsschwierigkeiten haben. Das dort vorhandene Radwegehinweisschild (zum Weißensee Rad –und Rundwanderweg) steht an einer unübersichtlichen Stelle und ist von Gebüschen eingewachsen.

  • So oder so stellt der bestehende Weißensee Rad –und Rundwanderweg für sportlich orientierte Radfahren wie z.B. Rennradfahrer keine Alternative dar, da deren gewünschte Durchschnittsgeschwindigkeiten auf einem kombinierten Rad- und Gehweg niemals erreicht werden kann. Sollte für diese Verkehrsteilnehmer-Gruppe ein entsprechender Weg geschaffen werden, so ist dies nur auf der Nordseite der Staatsstraße überhaupt denkbar.

  • Keine Alternative stellt die Asphaltierung des bestehenden Weges dar. Außerhalb von besiedelten Bereichen in der freien und ungestörten Natur wie sie der Weißensee darstellt, wird eine derartige Versiegelung im Sinne der LSG-Verordnung aus unserer fachlicher Sicht als eine Veränderung eingestuft, die geeignet ist, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Eine derartige Veränderung widerspricht der LSG-Verordnung

  • Radwegführung innere Kemptner Straße von West nach Ost

Die Innere Kemptner Straße ist nach den Empfehlungen des ISEK’s zur Umgestaltung vorgesehen. Diese Umgestaltung wurde bereits in den letzten Wochen und Monaten intensiv im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses zur Morisse diskutiert. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen gerade den Umbau dieses Straßenzuges als wichtig und vordringlich an. 

Zur Inneren Kemptner Straße wurden im Detail vor allem folgende Anregungen immer wieder angeführt:

       Umgestaltung zur „Champs Elysee von Füssen“
       Wochenmarkt, Märkte in der Mittelzone (Mehrfachnennung)
       durchgehende Märkte von der Innenstadt bis Morisse
       Mittelzone (ca. 10m) neu gestaltet: hochwertige Beläge, Bäume, Café (Mehrfachnennung)

Projektansatz Innere Kemptner Straße: 
Sofortmaßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung/ Zukunft Morisse 

  1. Verkehrsberuhigung Aktionswochenende mit der Arbeitskreis Innenstadt 
    • Temporäre Bespielung Donnerstag bis Sonntag - Markierung der Fahrgasse (3,5m),
    • Inszenierung der Mittzelzone (10 - 12m) - Donnerstag: Markt I Freitag: Kultur I Sa./ So.: Spiel, Begegnung, Café 
    • Vorbereitung mit Arbeitskreis Innenstadtentwicklung, interessierten Gastronomen und Kulturverein (gegründet in Folge des Morisse-Workshops) 

  1. Stadtbegrünung Temporäre Hochbeete auf der Inneren Kemptner Straße 
ab Frühjahr 2022 Innere Kemptner Straße 
ab 2023 z.B. auf der Morisse (als Einstieg in eine langfristige Partnerschaft mit Vereinen):
Mitwirkung bei der Gestaltung und gemeinschaftlichen Bewirtschaftung der künftigen Grünflächen

Ob und wie dann dieses Teilstück im Kontext mit den weiteren Verbindungen künftig im Detail umgebaut werden soll, müssen die weiteren Planungen ergeben. Vielfacher Wunsch aus der Bürgerbeteiligung ist zusammenfassend insbesondere, dass in dieser Straße die Aufenthaltsqualität erhöht wird und Freiräume für multifunktionelle Nutzungen entstehen (z.B. auch für Märkte, Veranstaltungen, Treffpunkte usw.).

Da sich dieser Umbau noch einige Zeit hinziehen wird, wäre durchaus denkbar, diese Anregung auf Radwegführung an der Südseite der Inneren Kemptner Straße vorab mit geringem Aufwand umzusetzen (z.B. Änderung der Fahrbahnmarkierung und entsprechende Verkehrsanordnung). Allerdings wird hierzu auf Folgendes hingewiesen:

  • Entlang der Südseite der Inneren Kemptner Straße befinden sich viele Grundstücksein- und Ausfahrten, die zwangsläufig ein gewisses, in der Innenstadt allerdings übliches Gefährdungspotential enthalten;
  • Der Radweg führt direkt auf die Luitpoldstraße zu, der für die Radfahrer ohnehin eine neuralgische Stelle darstellt (siehe Diskussionen zum Umbau der Verkehrsanlagen im Rahmen des W 43); verkehrstechnisch sollte der Radverkehr in der Luitpoldstraße eher reduziert wenn nicht gar abgestellt werden; die „Umleitung“ wäre über den Von-Freyberg-Park möglich. 

  • Shuttlebus / Stadtbuss

Die Füssener Verkehrsproblematik stand auch bei den Infotagen rund um die Entwicklung der Morisse im Vordergrund, die sich auch dort bei den Bürgerinnen und Bürgern als Dreh- und Angelpunkt zur Bebauung der Morisse herausstellte. Bei nahezu allen TeilnehmerInnen herrschte Einigkeit darüber, dass der Individualverkehr in der Innenstadt reduziert und differenzierte Lösungen für das Parken gefunden werden müssen. Unterschieden wird dabei zwischen dem touristischen Verkehr, der weit vor der Innenstadt abgefangen werden muss, der nach wie vor notwendigen Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem PKW für Kunden sowie dauerhafter Stellplätze für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen der Innenstadt (z.B. in einer TG unter der Morisse). Nahezu alle GesprächspartnerInnen halten ein attraktives Shuttleangebot von peripheren Stellplätzen in die Innenstadt und ggf. weiter zu den Schlössern für einen erfolgsversprechenden Ansatz.

Zusammenfassend wurden vor allem folgende Themen immer wieder angesprochen bzw. angeregt:

Verkehrsführung
  • Individualverkehr nach Hohenschwangau raus aus der Stadt
  • LKW-Verkehr um die Stadt führen

Touristenbusse
  • Ausschilderung bereits am Stadtrand
  • Dezentrale Anlaufstellen am Festspielhaus und Festwiese
  • Mobilitätshub (Festplatz?) mit ausreichend Toiletten, Stadtinfo, Standort Füssen-Tourismus, Umstieg in Shuttle

ÖPNV
  • Shuttle: Linienführung: Festplatz - Morisse - Festspielhaus - Pulverturm - Schlösser
  • Verkehrsplanung Umland mitdenken
  • Bus nach Faulenbach vs. kein Bus in Faulenbach

Die Details müssen in ein entsprechendes Konzept eingebettet werden. Darin sollen die Anregungen und Hinweise entsprechend bearbeitet und soweit möglich berücksichtigt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Anregungen der Fraktion der Freien Wähler zur Verbesserung der Verkehrssituation bzw. der Aufnahme von zusätzlichen Konzepten in die Verkehrsplanung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung entsprechend zu prüfen, ggf. Lösungs- bzw. Alternativmöglichkeiten und Vorschläge aufzuzeigen.

Die vorgeschlagene Radwegführung in der Kemptner Straße soll im Rahmen einer provisorischen Lösung bis zum Umbau der Kemptner Straße zeitnah realisiert werden. 

Mit Nachdruck weiterverfolgt werden soll ein zielgerichtetes Mobilitäts- und Verkehrskonzept mit dem Ziel, vor allem die Innenstadt von Füssen verkehrlich und mit den Mitteln der modernen Mobilität zu entlasten.

Beschluss

Die Anregungen der Fraktion der Freien Wähler zur Verbesserung der Verkehrssituation bzw. der Aufnahme von zusätzlichen Konzepten in die Verkehrsplanung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung entsprechend zu prüfen, ggf. Lösungs- bzw. Alternativmöglichkeiten und Vorschläge aufzuzeigen.

Evtl. Lösungsansätze sollen zunächst mit den Vertretern der Fraktionen erarbeitet werden, bevor sie dann über den Arbeitskreis Radverkehr in die Öffentlichkeit transportiert und dort diskutiert werden. In beiden Gremien sollen auch die vorgeschlagene Radwegführung ggf. sogar weitere Umbaumaßnahmen in der Kemptner Straße ggf. als vorgezogene Lösung bis zum Umbau der Kemptner Straße beraten werden.

Mit Nachdruck weiterverfolgt werden soll ein zielgerichtetes Mobilitäts- und Verkehrskonzept mit dem Ziel, vor allem die Innenstadt von Füssen verkehrlich und mit den Mitteln der modernen Mobilität zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die Nutzung der Standplätze und städtischen Markteinrichtungen für den Wochenmarkt denen der Stadt Kempten anzugleichen und von bisher 1,20 €/Tag je angefangener Meter Frontlänge auf 2,20 €/Tag je angefangenen Meter Frontlänge zu erhöhen.

Hierfür ist der Erlass einer Ersten Änderungssatzung erforderlich; diese soll zum 1. November 2021 in Kraft treten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung) wie vorgetragen; die Satzung tritt zum 1. November 2021 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte in der Stadt Füssen (Marktgebührensatzung) wie vorgetragen; die Satzung tritt zum 1. November 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens "Zwergenburg" in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt den Erlass einer Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Satzung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten; gleichzeitig tritt die Satzung für den Kindergarten Hopfen am See vom 20. Dezember 2002 außer Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

§ 4 Abs. 2 sei nicht als Ranking zu sehen. Abs. 5 müsse herausgenommen werden oder zumindest andersherum formuliert werden. Es gebe in Füssen Kindergärten, die behinderte Kinder integrieren. Eine ortsnahe Unterbringung von Kindern könne nicht mit aufgenommen werden, da es hierfür kein Recht gebe. Die Kinder müssen im Stadtgebiet untergebracht werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bernhard Eggensberger hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens "Zwergenburg" in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 30.05.2017 beschlossen, mit Wirkung zum 01.01.2018 die Kindergartengebühren im städt. Kindergarten Zwergenburg auf monatlich 80,- € (bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden) bis 120,- € (bei einer Buchung von 8-9 Stunden) zu erhöhen. Die Einführung einer von der Buchungszeit abhängigen Gebührenstaffelung war aufgrund des Inkrafttretens des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahre 2005 erforderlich und wurde erstmals für das Kindergartenjahr 2005/06 beschlossen.

Auch die kirchlichen und privaten Kindergärten haben damals die neuen Gebührenstaffelungen der Stadtratsbeschlüsse von 2005 und 2017 übernommen, so dass seit 2005 in allen Füssener Kindergärten die gleichen Gebühren erhoben werden.

Aufgrund des Defizits im städt. Kindergarten Zwergenburg (im Haushaltsjahr 2020 betrug dieses knapp 185.000,- €), aber auch aufgrund der Tatsache, dass die Eltern seit dem 1. April 2019 für ihr Kind ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung nur mehr einen um 100,- € ermäßigten Elternbeitrag zahlen, schlägt die Verwaltung vor, ab dem kommenden Haushaltsjahr im städtischen Kindergarten Zwergenburg die Benutzungsgebühren zu erhöhen und auch eine Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) zu erlassen.
 
Auf den Entwurf der Kindergartengebührensatzung wird verwiesen; dieser liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei. 

Auch alle fünf Träger der anderen kirchlichen und privaten Kindergärten in Füssen sowie die Leitung des städt. Kindergartens Zwergenburg haben den Vorschlag der Verwaltung auf eine Gebührenerhöhung lt. Gebührensatzung begrüßt. Damit wäre auch weiterhin gewährleistet, dass in allen Füssener Einrichtungen wie seit 2005 die gleichen Kindergartengebühren gelten.

Im Hinblick auf die kindbezogene Förderung nach Art. 19 Nr. 4 i.V.m. Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG sind die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten zu staffeln. Pro Stundenkategorie ist jeweils ein gesonderter Betrag festzusetzen. Gebührenschritte mit einer Steigerung von jeweils 10 Prozent erscheinen dabei als angemessen.

Vorschlag der Verwaltung für die neue monatliche Gebührenstaffelung lt. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens „Zwergenburg“ in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung):


3-4
Stunden
4-5
Stunden
5-6
Stunden
6-7
Stunden
7-8
Stunden
8-9
Stunden
100,- €
110,- €
120,- €
130,- €
140,- €
150,- €


Aufgrund des Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100,- €, den der Freistaat Bayern seit dem 1. April 2019 gewährt, hätten die Eltern künftig folgende monatlichen Elternbeiträge zu bezahlen:

Bei einer Buchung von
 
3-4 Stunden: wie bisher kein Beitrag
4-5 Stunden: 10,- € (bisher kein Beitrag)
5-6 Stunden: 20,- € (bisher kein Beitrag)
6-7 Stunden: 30,- € (bisher 4,- €)
7-8 Stunden: 40,- € (bisher 12,- €)
8-9 Stunden: 50,- € (bisher 20,- €)                

Übersicht Vergleich Einnahmen jährliche Elternbeiträge alt / neu (unter Berücksichtigung der Buchungen für das laufende Kindergartenjahr 2021/22):

Buchung
Kinder
Bei 80,- €
Einnahmen
Elternbeiträge
Bei 100,- €
Einnahmen Elternbeiträge
3-4 Stunden
7
80,- €
-
100,- €
-
4-5 Stunden
11
88,- €
-
110,- €
1.320,- €
5-6 Stunden
10
96,- €
-
120,- €
2.400,- €
6-7 Stunden
6
104,- €
288,- €
130,- €
2.160,- €
7-8 Stunden
4
112,- €
576,- €
140,- €
1.920,- €
Summe
38

864,- €

7.800,- €
Mehreinnahmen
6.936,- €

Übersicht der monatlichen Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2020/21 in den Städten/Gemeinden im Landkreis Ostallgäu bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden (Landkreisschnitt 83,- €); in Rotschrift die umliegenden Gemeinden im südlichen Landkreis (hier liegt der durchschnittliche Elternbeitrag bei 91,- €):

Lamerdingen                        117,- €
Aitrang                                114,- €
Bießenhofen                        109,- €
Ruderatshofen                109,- €
Beekstetten                        104,- €
Weinhausen                        103,- €
Bernbach                        102,- €
Rieden am Forggensee        100,- €
Nesselwang                        100,- €
Obergünzburg                        100,- € / 68,- €
Pfronten                        96,- € / 95,- €
Mauerstetten                        95,- € / 85,- €
Rückholz                        94,- €
Bernbeuren                        92,- €
Unterthingau                        91,- €
Schwangau                        91,- € / 82,- €
Hopferau                        91,- €
Irsee                                91,- €
Eisenberg                        90,- €
Osterzell                        90,- €
Westendorf                        85,- €
Buching                        84,- €
Zellerberg                        83,- €
Trauchgau                        82,- €
Roßhaupten                        82,- €
Günzach                         81,- € / 61,- €
Füssen, Stadt                        80,- €
Gutenberg                        80,- €
Lechbruck                        80,- €
Marktoberdorf, Stadt                80,- €
Bertoldshofen                        80,- €
Geisenried                        80,- €
Leuterschach                        80,- €
Rieder                                80,- €
Thalhofen                        80,- €
Pforzen                         80,- €
Buchloe, Stadt                79,- €
Osterzell                        77,- €
Waal                                77,- €
Stöttwang                        76,- €
Kaltental                        75,- €
Bidingen                        74,- €
Germaringen                        69,- €
Ebersbach                        68,- €
Ronsberg                        68,- €
Görisried                        68,- €
Rettenbach                        65,- €
Friesenried                        63,- €
Untrasried                        60,- €
Seeg                                 60,- €
Baiswail                        59,- €
Stötten                                58,- €
Wald                                57,- €
Lengenwang                        54,- €


Monatliche Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2020/21 anderer Städte/Gemeinden (bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden):

Garmisch-Partenkirchen        174,- €
Mindelheim                        100,- €
Murnau                        98,- €
Landsberg am Lech                95,- €
Lindau                                90,- €
Kempten                        85,- €
Memmingen                        83,- €
Sonthofen                        80,- €
Kaufbeuren                        67,- €
Oberstdorf                        65,- €        

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Es wird bemängelt, dass die Elternbeiräte nicht beteiligt wurden. Das Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz schreibt eine solche vor. 

Die erhöhten Beiträge wurden den anderen Kindergärten mitgeteilt und um Zustimmung gebeten. Die privaten Kindergärten haben zugestimmt. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der noch durchzuführenden Beteiligung der Elternbeiräte die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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7. Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Mittagsbetreuung (MB/VMB) an der Grundschule Füssen ist nach jetziger Rechtslage eine freiwillige Aufgabe der Kommune und soll die Erziehungsarbeit der Eltern und Schule unterstützen. Der Gesetzgeber beabsichtigt in den Jahren 2026 bis 2029 durch eine Gesetzesänderung für die einzelnen Jahrgangsstufen 1 bis 4 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen zu schaffen.  

Die Stadt Füssen betreibt die Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen als öffentliche Einrichtung an Schultagen von Schulende bis längstens 14 Uhr (ohne Verpflegung). Die verlängerte Mittagsbetreuung wird im Auftrag der Stadt Füssen in Trägerschaft der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. an Schultagen von Schulende bis längstens 16.30 Uhr angeboten; Schulkinder, die die Mittagsbetreuung über 13 Uhr hinaus besuchen, können an der Mittagsverpflegung der verlängerten Mittagsbetreuung teilnehmen. 

Für dieses Schuljahr sind 80 Kinder für die Mittagsbetreuung angemeldet und 54 Kinder für die verlängerte Mittagsbetreuung (davon 35 Kinder für 5 Tage/Woche, 9 Kinder für 4 Tage/Woche, 1 Kind für 3 Tage/Woche und 9 Kinder für 2 Tage/Woche).

In Abstimmung mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. schlägt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Benutzungssatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf vor.

Die Satzung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Benutzungssatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Benutzungssatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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8. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und Verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Gebühren für die Mittagsbetreuung (MB/VMB) an der Grundschule Füssen sind z.Zt. nicht hoheitlich durch Satzung festgelegt, sondern werden in privatrechtlichen Betreuungsverträgen vereinbart. Dies soll künftig jedoch durch eine Satzung geregelt werden.

In § 1 der zu erlassenden Satzung ist festgelegt, dass bei der Gebührenerhebung zwischen Benutzungsgebühren (Betreuungsgebühren) und sonstige Gebühren (Verpflegungsgeld/Materialgeld) zu unterscheiden ist.

Die Höhe der Gebühren soll sich nach der Anzahl der gebuchten Betreuungstage pro Woche richten. Für jeden angefangenen Monat wird folgende Gebühr erhoben:

Mittagsbetreuung (Betreuung bis 14 Uhr)
 
(bisher 20,00 € Materialgeld einmalig pro Schuljahr)

Betreuungstage
pro Woche
Betreuungsgebühr
pro Monat
zzgl. Materialgeld einmalig
pro Schuljahr
1-2 Tage
15,00 €
10,00 €
3-4 Tage
25,00 €
30,00 €
5 Tage
35,00 €
40,00 €

Verlängerte Mittagsbetreuung (Betreuung bis 16.30 Uhr)

(bisher 40,00 € Betreuungsgebühr pro Monat unabhängig von der Anzahl der Buchungstage).
Seit diesem Schuljahr werden Gebühren wie folgt erhoben:

Betreuungstage
pro Woche

Betreuungsgebühr
pro Monat
Inkl. Verpflegungsgeld
(Mittagessen)
pro Monat
2 Tage
30,00 €
58,00 €
3 Tage
40,00 €
83,00 €
4 Tage
50,00 €
105,00 €
5 Tage
60,00 €
127,00 €
          








Für die Ferienbetreuung wird die Gebühr gesondert festgesetzt:
(bisher 25,00 € bzw. 30,00 €)


Betreuungsgebühr 
pro Woche
Vormittagsbetreuung
                                                                30,00 €
Ganztagsbetreuung
                                                                35,00 €


In Abstimmung mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und der Kath. Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. schlägt die Verwaltung den Erlass einer Satzung über 
die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf vor.

Die Satzung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des der Mittagsbetreuung und Verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/Verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen (Gebührensatzung Mittagsbetreuung/verlängerte Mittagsbetreuung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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9. Verpachtung der Minigolfanlagen in Hopfen am See einschließlich der Errichtung einer barrierefreien erlebnisreichen Minigolfanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

In der nicht öffentlichen Stadtratssitzung am 27.04.2021 hat der Stadtrat der Maßnahme, eine barrierefreie Adventure Minigolfanlage zu errichten, prinzipiell zugestimmt. Der Stadtrat hat die Verwaltung damit beauftragt, eine entsprechende Pachtausschreibung vorzubereiten und vor Ausschreibung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.  

Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung auf der Homepage der Stadt Füssen zu veröffentlichen und in der Allgäuer Zeitung eine Anzeige aufzugeben.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat ist mit der Veröffentlichung der Ausschreibung gem. Anlage einverstanden und beauftragt die Verwaltung über oben genannte Medien zu veröffentlichen.

Beschluss

Der Stadtrat ist mit der Veröffentlichung der Ausschreibung gem. Anlage einverstanden und beauftragt die Verwaltung über oben genannte Medien zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Algen am Weißensee

Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass die Algen noch im Weißensee vorhanden und für Mensch und Tier gefährlich sind. Eingeschleppt wurden sie von Vögeln. 

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 11
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11.1. Theresienhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Leerstände
Dr. Anni Derday fragt, ob es eine Perspektive für die Leerstände im Theresienhof gebe. Die Toiletten seien in einem sehr schlechten Zustand.  Sie fragt ferner, ob die Abfalleimer vor dem Theresienhof abmontiert wurden?

Nikolaus Schulte antwortet, dass die Abfalleimer vorhanden sind und nur geleert wurden

Datenstand vom 14.10.2021 16:20 Uhr