Datum: 31.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sparkassensaal
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Depotplanung für die städtischen Museen; Projektidee "Schätze aus dem Museum St. Mang - Kultureller Bildungsort und Depot" (Leader-Förderprojekt)
3 Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle; Beratung und Festlegung der künftigen Einsparmöglichkeiten
4 Neubau einer Kindertagesstätte mit Pastoralem Begegnungszentrum Acht Seligkeiten; Änderungen des geplanten Bauumfangs
5 Erweiterung des Gewerbegebietes "Gewerbepark Allgäuer Land, BA 1"; Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan-Aufstellung mit integrierter Grünordnung und ggf. Änderung des Flächennutzungsplans")
6 Bekanntgaben und Informationen
7 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 29. März und 26. April 2022
8 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Fragen zur Bürgerfragestunde lagen nicht vor.

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2. Depotplanung für die städtischen Museen; Projektidee "Schätze aus dem Museum St. Mang - Kultureller Bildungsort und Depot" (Leader-Förderprojekt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der damalige Hauptverwaltungs- Finanz und Personalausschusses hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 folgenden Beschluss bezüglich der Planungen für die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots gefasst:

„Der Beauftragung der Planungen für das künftige Depot für das Museum der Stadt Füssen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, dazu den konkreten Bedarf zu prüfen und in Abstimmung mit der Bayer. Landesstelle für nichtstaatliche Museen Angebote für diese Planung einzuholen und dem Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Ebenfalls zugestimmt wird der für die Depotplanung notwendigen vollumfänglichen Inventarisierung des Sammlungsbestandes. […]

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen bzw. weiteren Fördergebern zu stellen. Nach Vorliegen des Mengengerüsts für das künftige Depot wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Immobilien bzw. einen Neubau hierfür zu prüfen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.“

Die Untersuchungen durch den beauftragten Depotplaner Dr. Rainer Tredt und die Verwaltung sowie die Rücksprache mit dem Restaurator der Landesstelle Dr. Wiessmann haben ergeben, dass die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots in der Spitalgasse 8 in unmittelbarer Nähe des Museums eine optimale Lösung darstellt. Andere Lösungen wie ein Neubau oder die Nutzung von anderen Liegenschaften haben sich als zu teuer oder konservatorisch nicht zufriedenstellend erwiesen.

Für die Nutzung der Räume ist eine Anmietung bei der Heilig-Geist Spitalstiftung erforderlich.

Die in der Spitalgasse 8 zur Verfügung stehende Fläche von 315 m² sichert eine sachgerechte Aufbewahrung der konservatorisch sensiblen Kulturgüter des Museums der Stadt Füssen für die kommenden Jahrzehnte. Weniger vergängliche Materialien wie z.B. Objekte aus Stein und gebranntem Ton können weiterhin im Depot Kleiner Kuhstall im Rathausgebäude (40 m²) verbleiben.


Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms LEADER können grundsätzlich innovative Projekte unterstützt werden. Diese müssen zu den Entwicklungs- und Handlungszielen beitragen und mit den im Ostallgäu und im Allgäu bestehenden relevanten Strategien und Konzepten übereinstimmen sowie den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Das beigefügte Projektkonzept "Einrichtung eines Depots für die Museen der Stadt Füssen; Projektidee "Schätze aus dem Museum der Stadt Füssen - Kultureller Bildungsort und Depot" wird von den zuständigen Stellen, der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) bergaufland Ostallgäu e. V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Kempten, als förderfähig angesehen.

Für die Umsetzung dieses Projekts wird eine LEADER-Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Nettokosten ab Herbst 2022 bis Herbst 2024 in Aussicht gestellt. Die Depoteinrichtung muss zur Erfüllung der innovativen Komponente mit einem museumspädagogischen Bildungsprogramm verknüpft sein, das die Kulturschätze aus dem Museumsdepot durch Führungen, Vorträge und Kurse vermittelt. Für diesen Zweck soll mobil einsetzbares Mobiliar angeschafft werden. Voraussetzung sind eine Zweckbindung der Depotausstattung über 15 Jahre und der museumspädagogischen Ausstattung über 5 Jahre.

Weitere Förderungsmöglichkeiten durch das Bayer. Landesamts für Denkmalpflege/Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen und den Bezirk Schwaben werden nach Möglichkeit ausgeschöpft.

Einmalige Kosten, gefördert mit LEADER-Mitteln mit 50 % ohne Umsatzsteuer:

Bezeichnung
Kosten in Euro
Eigenanteil in Euro
Ausstattung Depot
131.032
65.516
Mobile museumspädagogische Ausstattung
12.140
6.070
Konzept über ein museumspädagogisches Programm
11.000
5.500
Öffentlichkeitsarbeit
4.650
2.325
Einbruchmeldeanlage (nicht förderfähig)
20.000
20.000
Kosten netto
178.822
99.411
Kosten brutto
212.798
118.299

Die Baunebenkosten für das Depot belaufen sich auf rund 25.000 Euro.

Voraussichtliche jährliche Mietkosten:
(bei einer Miete von 6,50 €/qm und Nebenkosten von 2,00 € monatlich)                
Jährliche Miete und Nebenkosten 1. OG                                        16.187,40 €
Jährliche Miete und Nebenkosten 2. OG                                        16.014,00 €
Miete und Nebenkosten geschätzt gesamt:                                32.201,40 €

Zu diesen Kosten kommen noch Kosten des Eigentümers für die Gebäudehülle (Bauwerk, technische Ausstattung usw.), die aber im Wesentlichen mieterunabhängig sind. Aufgrund der derzeit dort in Arbeit befindlichen Vorplanung durch das Architekturbüro Harbich ist davon auszugehen, dass hierfür weitere rund 85.000 Euro anfallen werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots in der Spitalgasse 8, 1. und 2. OG und beauftragt die Verwaltung mit der Anmietung der vorgesehenen Räumlichkeiten bei der Heilig-Geist Spitalstiftung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe 212.798,18 € einzuplanen (vorbehaltlich einer LEADER-Förderung verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Füssen in Höhe von 118.299,09 €) und die Förderung des Projekts "Schätze aus dem Museum der Stadt Füssen - Kultureller Bildungsort und Depot" bei der LEADER-Bewilligungsstelle, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kempten zu beantragen. Darüber hinaus sollen Förderanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen und weiteren Fördergebern (z. B. Bezirk Schwaben) gestellt werden.

Der Stadtrat beschließt die Unterhaltung des Museumsdepots sowie des museumspädagogischen Programms bis zu dem Ende der Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für die Depotausstattung und 5 Jahren für die museumspädagogische Ausstattung.

Diskussionsverlauf

Folgende Frage kamen auf:

Ist die Stadt gebunden, für die nächsten 15 Jahre die Miete in der Spitalgasse 8 zu bezahlen? Hat man die Personalkosten für die nächsten 5 Jahre berücksichtigt?

Dr. Anton Englert informierte dazu darüber, dass 

  • Das vorhandene Personal nicht zuwendungsfähig ist, auch wenn es später das museumspädagogische Konzept bedient und
  • dass man bezüglich der geförderten Ausstattung und den Räumlichkeiten in den nächsten 15 Jahren gebunden ist.
  • Bezüglich der mobilen museumspädagogischen Ausstattung besteht eine 5-jährige Bindung.

Fragen nach der Geeignetheit der Räumlichkeiten beantwortete Dr. Anton Englert damit, dass das Gebäude aufgrund der nordseitigen Situierung gute Bedingungen für ein Depot bietet. Die Statik werde derzeit untersucht. Aufgrund der geplanten Nutzung sehe er wenig Probleme hinsichtlich der Statik. Die schweren Gegenstände bleiben ja in der Klosteranlage.

Der Stadtrat war sich anschließend in den Wortbeiträgen weitgehend einig, dass dieses Depot notwendig ist und kein Weg daran vorbeiführt. Die EU-Fördermittel, welche hierfür zur Verfügung stehen, müssen ausgenutzt werden. Es wurde auch vorgebracht, dass man sich auch in der Arbeitsgruppe Kultur einig war, dass ein externes Konzept erarbeitet werden muss, da dieses Depot „bitter nötig“ ist. Es wird davon ausgegangen, dass die Verwaltung die Kosten für das Depot ordentlich durchgerechnet hat und die Lösung am kostengünstigsten ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots in der Spitalgasse 8, 1. und 2. OG und beauftragt die Verwaltung mit der Anmietung der vorgesehenen Räumlichkeiten bei der Heilig-Geist Spitalstiftung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe 212.798,18 € einzuplanen (vorbehaltlich einer LEADER-Förderung verbleibt ein Eigenanteil der Stadt Füssen in Höhe von 118.299,09 €) und die Förderung des Projekts "Schätze aus dem Museum der Stadt Füssen - Kultureller Bildungsort und Depot" bei der LEADER-Bewilligungsstelle, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kempten zu beantragen. Darüber hinaus sollen Förderanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen und weiteren Fördergebern (z. B. Bezirk Schwaben) gestellt werden.

Der Stadtrat beschließt die Unterhaltung des Museumsdepots sowie des museumspädagogischen Programms bis zu dem Ende der Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für die Depotausstattung und 5 Jahren für die museumspädagogische Ausstattung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle; Beratung und Festlegung der künftigen Einsparmöglichkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

In der Vorstellung der Generalsanierungsmaßnahme der Grund- und Mittelschule vom 02.12.2021 wurden das Maßnahmenpaket 1 vorgestellt und nochmal bestätigt. Nun geht es um vorausschauendes Planungs- und Einsparpotential ohne die Qualität für die Schüler und Schülerinnen zu beeinträchtigen. Zudem müssen in 2022 die Weichen für das Maßnahme Paket 2 beschlossen werden. 


Die Planung ist sehr zukunftsorientiert und mit vielen großartigen Visionen versehen. Nachdem ein vollumfängliches Bild über wünschenswertes vorhanden ist, muss man sich nun auf das wichtige und sinnvolle im Kosten/Nutzen Verhältnis besinnen. 


  1. Raum- und Funktionsprogramm

Auf Grundlage eines Abstimmungsgespräches mit der Grund- und Mittelschule am 12.05.2022 und der Klausurtagung am 13.05.2022 sollen folgende Änderungen für die weitere Planung der Grund- und Mittelschulsanierung beschlossen werden. Auf die Präsentation in der Klausurtagung vom 13.05.2022 wird verwiesen. Sie ist im Ratsinformationssystem entsprechend einsehbar.

Da sich anhand aktueller bzw. fortgeschriebener Schülerzahlen gegenüber 2019 die  Schülerprognosen nicht unerheblich geändert haben soll für die weitere Planung die Klassenanzahl auf die folgenden Werte reduziert werden:

  • Grundschule: reduziert von bisher 21 auf 17 Klassen + 1 Puffer = d.h. neu 18 Klassen!
  • Mittelschule: reduziert von bisher 18 auf 16 Klassen + 1 Puffer = d.h. neu 17 Klassen!

Grundlage für diese (genauso wie für die bisherigen im Jahr 2019) bilden die aktuellen Schülerfortschreibungen bzw. –prognosen, Stand 21.10.2021!

Die anzahlmäßig zu viel geplanten Klassenzimmer werden auf die notwendige Anzahl reduziert. Die Anzahl der Erweiterung der Klassenzimmer soll nach den aktualisierten Prognosewerten geplant werden und nicht über das jeweilige zusätzliche Klassenzimmer in der Grund- und Mittelschule hinaus noch mehr Reserve berücksichtigt werden. Konkret bedeutet dies, keine weiteren Reserveräume zu dem bereits erweiterten Raumprogramm! 

Weiterhin soll mit dieser Anpassung geprüft werden, ob man bei der Einsparung von Klassenzimmern, eventuell die Verwaltung etwas verlagern und neue Baukörper dadurch einsparen kann? Raum G217 ist bereits als zusätzliche Reserve Raum eingeplant. Bedeutet in der Konsequenz 1 - 2 Klassenzimmer + Reserveraum = 3 Räume!

Diese drei Räume entsprechen bereits knapp 70% der kompletten Verwaltungsraumgröße in der Grundschule Die Verwaltung wird beauftragt, ob man sich dadurch ggf. einen neuen Querriegelbau einsparen. Massive Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten (Reinigung, Betreuung sanitäre Anlagen, Technik, usw.) im Millionenbereich.

Informatikraum

Ein Informatikraum könnte durch mobile Geräteklassensätze (bspw. Laptopwagen) reduziert werden. In Folge dessen und Einsparung der Klassenzimmer wie oben beschrieben können Geschossflächen in der aktuellen Planung reduziert werden, die zu einer deutlichen Einsparung der Entstehungskosten führen.

Zuvor soll aber überprüft werden, ob der vorgeschlagene Ersatzraum für den IT-Raum im UG Nord des Zwischenbaues größer geplant werden kann, so dass ein vollwertiger Ersatz für den entfallenden IT-Raum generiert werden kann. Herstellung des Tageslichtbezugs über Einbau/Vergrößerung des Lichtgrabens Nord. 

Die geplante Hausmeisterwerkstatt der Mittelschule soll aus kompensationsgründen entfallen. Die Hausmeister der Grund- und Mittelschule teilen sich zukünftig eine Werkstatt.

Pädagogisches Konzept

Das pädagogische Konzept der Grund- und Mittelschule und die damit verbundene Raumplanung sollen wie aktuell geplant erhalten bleiben. Die Mittelschule hält an ihrem pädagogischen Konzept fest, allerdings werden die bisher sehr offen geplanten Jahrgangsklassen auf die bisher vorhandenen Klassenzimmer mit Öffnung zu den Fluren reduziert. Da es durch die geplante Einsparung des 2. Geschosses in der Mittelschule nicht mehr möglich sein wird alle Jahrgangsklassen auf einer Etage zu unterrichten, wird vorgeschlagen jeweils 2 Jahrgangsklassen, z.B. siebte und achte Jahrgansstufe, zusammen auf einer Ebene zu unterrichten.

  1. Stellplatzbedarf und Parkierungskonzept / Entfall der Tiefgarage?

Nicht nur aufgrund der massiven Unterhaltskosten einer Tiefgarage, sondern auch die Sanierungskosten alle 25 Jahre soll die vorgesehenen Tiefgarage vollumfänglich gestrichen werden. 

Für den Entfall der Tiefgarage muss das Verkehrskonzept überarbeitet werden, um auch Parkierungsmöglichkeiten auf öffentlichem Grund wie z.B. In der Bildsaul, Augsburger Straße (Rücksprache dem Staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger) und der Bürgermeister-Wallner-Straße sowie der Hiltepoldstraße zu untersuchen. Hier wäre mit dem Landkreis zusammen eine gemeinsame Planung anzustreben, da auch der Landkreis für das Gymnasium eine Erweiterung mit voraussichtlich zusätzlichem Stellplatzbedarf plant. Eine Vorabstimmung mit dem Zuwendungsgeber ist ebenfalls notwendig, da nach der bisherigen Planung auch die Tiefgarage förderfähig ist.

In diesem Zuge sollte die potenzielle Änderung (Reduzierung) der Stellplatzanforderungen (Stellplatzschlüssel) über Fortschreibung bzw. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Füssen für Schulgebäude (Änderung der Anforderungen für Schulen und Festsetzung neuer Kennzahlen oder Entfall der Stellplatzanforderungen für Schulgebäude und Verweis auf die jeweils gültige Garagenstellplatzverordnung) bzw. über den Bebauungsplan erfolgen.

Zugleich sollen alle notwendigen Stellplätze für die Grund- und Mittelschule im Verkehrskonzept in der Bürgermeister-Wallner-Straße dargestellt werden. 

Wenn es einer weiteren Ausnahme der Stellplatzsatzung „Schulbau“ bedarf, ist diese umzusetzen. Die Bürgermeister-Wallner-Straße kann/soll zu einer Einbahnstraße umfunktioniert werden, um alle notwendigen Stellplätze unterzubringen. 

Das Verkehrsgutachten wird dahingehend neu auszuarbeiten und der Bebauungsplan N 73 E zu ändern sein. 

Auch sind weiterführende Gespräche mit dem Landkreis zu führen, ob die Stadt Füssen sich kostengünstig bei der oberirdischen Parkdecklösung am Gymnasium beteiligen kann oder ggf. auch umgekehrt. 


  1. Energiekonzept (ggf. gemeinsame Hackschnitzel-Heizungsanlage mit dem Landkreis Ostallgäu bezüglich des Gymnasiums) 

Das aktuelle Energiekonzept wurde überprüft und hat aufgrund des neuen Sachverhalt mit einer möglichen Synergie LK OAL neue Potentiale ergeben. Weniger Gasabhängigkeit, mehr Nachhaltigkeit. Abschließende interne Abstimmungsgespräche haben am 25.05.22 stattgefunden.

Ergebnisse und Empfehlung zum weiteren Vorgehen: 

Eine Kooperation mit dem LK OAL mit dem Neubau einer gemeinsamen Hackschnitzelnahwärmeversorgung soll angestrebt werden. Dazu müsste eine Kooperationsvereinbarung mit dem LK OAL geschlossen werden. Die Konditionen werden über den LK OAL vermutlich auf Basis des gegenwärtig sehr dynamischen Energieversorgungssektors erfolgen. Eine Nahwärmeleitung mit dem LK OAL ist weiterzuverfolgen und eine Leitung zum neuen Technik-/Heizungsraum (BA1) soll berücksichtigt werden. 

Der Standort der Zentrale sollte von der möglichen besten Zuwegung für die Hackschnitzellieferung gewählt werden. Somit kann das Heizungssystem auf das technisch minimale reduziert. 

Massive Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten (Betreuung technischer Anlagen, Technik, usw.).

Die künftige Kostensituation im Falle einer gemeinsamen Lösung wäre zu prüfen. Dies betrifft sowohl die einmaligen Investitionskosten aber auch die Kosten der laufenden Bewirtschaftung für ein dann gemeinsames Energiekonzept. Evtl. damit verbundene höhere Investitions- und Bewirtschaftungskosten sollten hinsichtlich der Kostentragungspflichten zwischen den Beteiligten frühzeitig geklärt werden. 


Die momentan geplante Anlagenkombination aus Grundwasserwärmepumpe und Spitzenlastgaskessel wird gestrichen.

Die Wärmepumpe ist weiterhin vorzusehen, um die Grundlast abzudecken.  

Der Spitzenlastgaskessel (140kW) kann aufgrund der Aufbereitungsküche entfallen und ist nicht weiter zu berücksichtigen.

Die separate, bisher geplante Kühlung wird nicht weiterverfolgt, sondern soll im Thema Lüftungsbau für die Zukunft vorgesehen werden, sobald die Technik sich dahingehend entwickelt hat und im Zuge der Klimaerwärmung mit wenig Aufwand nachgerüstet werden kann. Die Lüftungsanlage ist davon nicht betroffen, diese ist wichtig und notwendig. Auch die zukünftigen Lüftungsanlagen bringen Möglichkeiten zu Kühlungen. 

Der entscheidende Faktor ist Verschattung und dieser wird intensiv berücksichtigt. 

„Massive“ Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten (Betreuung technische Anlagen, Technik, usw.) im Millionenbereich.

  1. Toilettenanlagen Aula

Die Toilettenanlagen sind wie geplant ausreichend. Jedoch wird seitens der Hausmeister dringend gebeten, die Toilettenanlage „Aula“ zu überdenken und die Anzahl entgegen der AMEV zu reduzieren, da bei zu geringer Nutzung eher Schäden wie Austrocknung und Beeinträchtigung der Funktionalität zu erwarten sind.

Die AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) gibt Hinweise für verschiedene Bereiche der Technischen Gebäude-Ausrüstung oder Empfehlungen zur Versorgung und Ausstattung öffentlicher Gebäude. Die Verwaltung kann eine Reduzierung entgegen einer Richtlinie nicht empfehlen, da evtl. spätere Nachbesserungen auf Grund von Auflagen, z.B. durch den KUVB, nur schwer umsetzbar wären.  Es wird deshalb empfohlen, an der bisherigen Planung der Sanitäranlagen festzuhalten.

  1. Verpflegungskonzept Zubereitung/Ausgabe

Allgemein ist die Verpflegung der Schüler ein großes Thema, was die Sachaufwandsträger vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht vor Herausforderungen stellt. Allerdings ist zu betrachten, dass der Bedarf aktuell kontinuierlich steigt. Insbesondere in Verbindung mit dem Anspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule wird heute von bis 80 % Betreuungsquote ausgegangen. Diese Schüler müssen ihrem Lebensalter angemessen verpflegt werden. Wir sehen gegenwärtig in Studien, dass schlechte Ernährung, Bewegungsmangel etc. zu gravierenden Folgeschäden führt. Übergewichtigkeit bei Kindern ist ein zunehmendes Thema. Daher muss ‚gesamtgesellschaftlich‘ betrachtet, der Verpflegung, dem Bewusstsein für Ernährung, auch im Kontext wie Lebensmittel erzeugt, zielgerichtet genutzt (Müllvermeidung etc.) werden ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, auch ‚wenn es in der Kasse schmerzt‘. Es geht eben um die nachwachsende Generation und Kinder in der geistigen und körperlichen Entwicklung in einem sich ändernden sozialen Gefüge.

Im gegenwärtigen Konzept wird von einer sog. Zubereitungsküche ausgegangen, in der die oben beschriebenen Anforderungen umgesetzt werden können. Das bisher beschlossene Versorgungskonzept für eine Zubereitungsküche (Kosten ca. 155.000 € - 330.000 € Stand 2014), soll aus Kostengründen geändert werden. 

Zur weiteren Auswahl stehen eine 

  • Mischküche:        Hier werden zum Teil Halbfabrikate und auch Fertigerzeugnisse für die Zubereitung der Speisen genutzt. Der Name Mischküche bezieht sich darauf, dass Lebensmittel mit unterschiedlichem Fertigungsgrad verwendet werden. Darüber hinaus lässt sich die Mischküche wie folgt charakterisieren: - thermische Geräte, abgestimmt auf die Speisenerzeugnisse - einfachere Lagermöglichkeiten in Bezug auf räumliche Trennung der unterschiedlichen Lebensmittel geringerer Personaleinsatz an Fachkräften. (Kosten ca. 130.000 € - 280.000 € Stand 2014)

  • Regenerierküche/Aufbereitungsküche: Die Speisen gelangen küchenfertig, bereits vorgegart und gekühlt in die Regenerier- bzw. Aufbereitungsküche. Der Arbeitsprozess der Vorbereitung entfällt bei diesem Küchentyp komplett. Ausgangsware für die Aufbereitung können tiefgefrorene, gekühlte, pasteurisierte und sterilisierte Speisen (als Einzelportion oder als Mehrportion verpackt) sein. -  Eine Regenerier- bzw. Aufbereitungsküche ist wie folgt zu kennzeichnen: thermische Gerätetechnik nur für die Speisenerhitzung, geringerer Platzbedarf für die Zwischenlagerung der fertig angelieferten Speisen, geringerer Personaleinsatz, da die Vorbereitung und in Teilen die Speisenzubereitung entfallen. (Kosten ca. 85.000 € - 245.000 € Stand 2014)

  • Ausgabeküche: Die Speisen werden in einer Zentralküche zubereitet, von dort aus warm zur Schule transportiert und hier nur noch ausgegeben. Die Vorbereitung und Aufbereitung der Speisen entfällt komplett. Die kalten und heißen Speisen werden verzehrfertig in geeigneten kühlenden und wärmenden Behältnissen angeliefert und können direkt in der Ausgabe an die Schüler verteilt werden. Charakterisierend für die Ausgabeküche sind folgende Aspekte: keine thermischen Geräte vor Ort notwendig keine Vorbereitungs- und nur geringe Lagerflächen notwendig nur Personal für die Ausgabe notwendig geringer Zeitaufwand für das Küchenpersonal. (Kosten ca. 55.000 € - 140.000 € Stand 2014)

Hinweis: Die Kosten wurden aus Vergleichstabellen mit Stand 2014 herausgenommen um einen Anhaltspunkt für die weiteren Entscheidungen zu haben.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass im BA 1 die Räume für die Küche gebaut werden. Die Küchentechnik selbst, techn. Anlagen für die Küche und die Ausstattung aber noch nicht final geplant sind. 

Die Verwaltung wird beauftragt das Verpflegungskonzept gemeinsam mit dem Landratsamt zu besprechen/planen und hierzu Synergien zu nutzen. 

Das derzeit bestehende Mensagebäude des Gymnasiums wird in deren Umbauplänen vermutlich in ein Neukonzept/Abriss mit Neubau gewandelt. 

Beispiel zur Umsetzung, dies im Detail zu planen ist:
  • 1-6. Klasse Nutzung einer Aufbereitungsküche der Mensa Grund/Mittelschule
  • Ab der 7. Klasse gemeinsame Mensa/Küche im Gymnasiumareal. Die Inklusionsbetrachtung der Durchmischung stellt eine attraktive Sichtweise dar. 
  • Die Aufbereitung findet in der Mensa/Küche der Landkreisküche statt und versorgt die Grund/Mittelschulküche

Die Aufbereitungsküche der Grund/Mittelschule soll mit Erweiterungsmöglichkeit für finale Zubereitung vorgesehen werden; dadurch kann der Mensa/Küchenbereich kleiner dimensioniert werden. 

  • Massive Kosteneinsparung im Bau- und Unterhalt, sowie Personalkosten im Millionenbereich. 

Durch diese nachhaltigen und wirtschaftlich sinnvollen Reduzierungen werden wir uns nicht nur viele Baukosten, sondern vor allem auch massive Unterhaltskosten und Personalkosten in Millionenhöhe sparen und so langfristig für ein wirtschaftliches Kosten/Nutzen Verhältnis sorgen. 

  1. Ausstattungsstandards und lose Möblierung

Die momentan vorhandenen Möbel der Schule werden übernommen. Auf eine Neuanschaffung wird verzichtet. Bei zukünftigen Beschaffungen sollen die Möbel durch ergonomisch gestaltete Schulmöbel ersetzt werden.


  1. Freianlagen

Eine Besprechung alternativer Ansätze mit dem für das Objekt Freianlagen beauftragten Landschaftsarchitekturbüro IB Daeges u.a. bzgl. Geräteausstattung, Änderungen im Entwurf mit reduziertem Angebot, Reduktion der versiegelten Flächen, alternative Ansätze zur Fahrradparkierung, ggf. Reduktion der Überdachung Bushaltestelle, Entfall Verbindungsdach Mittelhof etc. soll erfolgen. Die „Schallschutzmauer“ zu den Nachbarn soll aus Kostengründen eingespart werden.

Mögliches Modell, ggf. mit begrüntem Dach. 

Freiflächenplanung IB Daeges _ Ausführungsplanung

Im Einzelnen wird zu den Freianlagen auf die beiliegende Stellungnahme des Ingenieurbüro Daeges vom 9. Mai 2022 verwiesen.

Zusammenfassend:

  • Die „finanziellen“ Auswirkungen auf das aktuell laufende Projekt mit potentieller Änderung des Förderantrages und evtl. Tektur des Förderbescheides sind aktuell noch nicht bekannt und müssen im Zuge der Änderungsplanung / Tekturplanung aufgezeigt werden. 

  • Änderungen gegenüber dem bisherigen Bauentwurf und der schulaufsichtlichen Genehmigung bzw. der daraus resultierenden baufachlichen Stellungnahme und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Zuwendungen sind im Vorfeld mit dem Zuwendungsgeber zu besprechen und das weitere Vorgehen (z.B. Änderung der baufachlichen Stellungnahme, Änderung der Zuwendungen usw.) vorab abzustimmen.

  • Sämtliche Planer, soweit sie von den Änderungen betroffen sind, sind aufzufordern, vorab ein Honorarangebot für die Wiederholungs- bzw. Änderungsplanung abzugeben.

  • Die Planunterlagen einschließlich Ausschreibungen sind wie vorab dargestellt zu bearbeiten und zu ändern.

  • Weiterhin ist der ggf. der Bebauungsplan entsprechend anzupassen bzw. zu ändern. 

  • Für den sich so ergebenden neuen Bauentwurf ist ein neuer Bauantrag bzw. ein Tekturantrag zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Angesichts der Haushaltssituation einerseits und der aktuellen Kostentwicklung (insbesondere auf dem Bausektor) beabsichtigt der Stadtrat mögliche Einsparpotenziale nochmals konkret auszuloten und dazu auch die bisherigen Beschlusslagen kritisch auf den Prüfstand zu stellen, ohne allerdings dadurch die Qualität für die Schülerinnen und Schüler zu beeinträchtigen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, vom Planerteam (f64-Architekten & Kling Consult sowie den betroffenen Fachplanern) einen Honorarvorschlag für die Untersuchung vor allem folgender Themen anzufordern:

  1. Raum- und Funktionsprogramm

  • Änderung des Raum- und Funktionsprogramms durch Reduzierung der Klassenanzahl im Grundschulbereich von bisher 21 auf 18 Klassen und im Mittelschulbereich von derzeit 18 auf 17 Klassen 
  • Das pädagogische Konzept der Grund- und Mittelschule und die damit verbundene Raumplanung sollen wie aktuell geplant erhalten bleiben. Die Mittelschule hält an ihrem pädagogischen Konzept fest, allerdings können die bisher sehr offen geplanten Jahrgangsklassen auf die bisher vorhandenen Klassenzimmer mit Öffnung zu den Fluren reduziert werden.
  • Es soll geprüft werden, ob ein Informatikraum durch mobilen Geräteeinsatz eingespart werden kann.
  • Insgesamt ist zu prüfen, ob und inwieweit sich durch diese Maßnahme das Raumprogramm und damit die Kubatur bzw. der umbaute Raum reduzieren lässt.

  1. Stellplatzbedarf und Parkierungskonzept / Tiefgarage

Das Stellplatz- bzw. Parkierungskonzept soll in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt (wegen der Augsburger Straße) im Hinblick auf einen möglicherweisen Wegfall der Tiefgarage überprüft werden. Die Überarbeitung/Aktualisierung soll entsprechende Lösungen darstellen, ob und wie z.B. die Bürgermeister-Wallner-Straße umfunktioniert werden kann, um dort und an anderen geeigneten Standorten ggf. alle notwendigen Stellplätze oberirdisch unterzubringen. 

Auch sind weiterführende Gespräche mit dem Landkreis zu führen, ob und wie die Stadt Füssen sich kostengünstig bei der oberirdischen Parkdecklösung am Gymnasium oder umgekehrt der Landkreis sich an der gemeinsamen Tiefgarage der Stadt Füssen beteiligen kann. 

Als Grundlage für diese Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Verkehrskonzeptes signalisiert der Stadtrat schon vorab Zustimmung, die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen für Schulgebäude der Garagenstellplatzverordnung anzupassen bzw. dies durch anderweitige Regelungen (z.B. Bauleitplanung, Ausnahmen, Befreiungen usw.) zuzulassen. Dies soll bei Bedarf auch für das Bauvorhaben des Landkreises für das Gymnasium entsprechend gelten.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bearbeitung des Verkehrs-/Parkierungskonzeptes ein entsprechendes Honorarangebot einzuholen – und dem Stadtrat zur Entscheidung mit der Gesamtüberplanung vorzulegen.

  1. Energiekonzept

Das Energiekonzept ist dahingehend zu überarbeiten/aktualisieren, ob und wie ggf. eine – wirtschaftlich nachhaltige - Kooperation z.B. mit einem gemeinsamen Nahwärmenetz mit dem Landkreis möglich ist. Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:

       Die Wärmepumpe für die Grundlast ist weiter voranzutreiben.
       Die Kühlungsanlage entfällt (Nachrüstung möglich)
       Durch die Aufbereitungsküche kann für die Spitzenlast der Gas-Brennwertkessel entfallen.
       An der Photovoltaikanlage (40kWp) wird festgehalten. 

  1. Toilettenanlage Aula

Eine Reduzierung der Urinal-Anlage im Kellergeschoss ist insbesondere aus Gründen der späteren Bewirtschaftung zu prüfen.

  1. Mittagsbetreuung – Betriebskonzept Küche

Hinsichtlich der Mittagsbetreuung bzw. des Betriebskonzeptes der Küche ist zu untersuchen, ob das bisherige Konzept aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Zubereitungsküche geändert werden kann bzw. welche Einsparungen damit ggf. verbunden sind. Dabei ist das künftige Verpflegungskonzept auch mit dem Landkreis Ostallgäu für dessen Schulen auf zusätzliche Synergien zu prüfen. Das Verpflegungskonzept ist ggf. sowohl hinsichtlich der investiven als auch der laufenden Betriebskosten mit dem Landkreis zu klären, falls Synergien im Rahmen der Untersuchung für möglich und sinnvoll erachtet werden.

Der Stadtrat kann sich durchaus vorstellen, die Küchenausstattung auf maximal 300 Essen auszulegen (Baugröße bleibt jedoch für potentielle Erweiterungen). Die Baugröße der Räumlichkeiten Küche/Aula/Mensa soll dabei aber bleiben. 

  1. Ausstattungsstandards und lose Möblierung

Die momentan vorhandenen Möbel der Schule sollen soweit möglich übernommen werden. Auf eine Neuanschaffung nur für den zusätzlichen Bedarf, der durch den Bestand nicht abgedeckt werden kann. Bei zukünftigen Beschaffungen sollen die Möbel durch ergonomisch gestaltete Schulmöbel ersetzt werden (z.B. mech. höhenverstellbare Tische).

Akustik/Schallschutzdecken sind wertvoll und sollten weiter eingeplant werden, jedoch mit der wirtschaftlichsten Variante. 

  1. Freianlagen

Die bisherige Freiflächenplanung soll vor allem hinsichtlich nachfolgender Ansätze mit dem Ziel, die Kosten deutlich zu reduzieren, überprüft und überarbeitet werden: 

  • Entfall des Verbindungsdaches 
  • Überdachung der Bushaltestellen zwingend notwendig (eventuell günstigere Version Landkreis Bushalte-Häuschen (12.000 €/Stck. abzgl. Förderung) nutzen).
  • Tartanfläche/-belag im Pausenbereich/Hof (GS) nicht gewünscht (schlecht zu reinigen, kein Winterdienst möglich, mehr Nachteile, als Vorteile)
  • Keine Berge/Hügel einplanen, besser ein paar Spielgeräte mehr, als aufwendige Beläge
  • Ausstattung der Fläche nördlich Sportfeld massiv reduzieren, aufgrund Mitbenutzung Pausenhof GS der Mittagsbetreuung. 
  • Überdachung der Fahrradparkanlagen zwingend notwendig 
  • Explizite Schallschutzmauer zu den Nachbarn wird aufgrund der Nutzungszeiten nicht weiterverfolgt. 
  • Die Überdachung der Fahrradparkplätze Ost könnte begrünt werden, jedoch ohne aufwendiger Mauer zu den Nachbarn.

Die Freianlagenplanung könnte auch eine eventuelle Reduzierung an der Ostseite liegenden Fahrradparkplätze beinhalten und die Verlagerung einiger Stellplätze auf die Nord-/Westseite. Dies jedoch im Detail zu prüfen.  

Zusammenfassend:

  • Die Verwaltung wird mit dem Planerteam beauftragt, rechtzeitig die notwendigen Vorabstimmungen mit dem Fördergeber durchzuführen und die Auswirkungen auf den aktuell laufenden BA_1 mit potenzieller Änderung des Förderantrags und evtl. der Tektur des Zuwendungsbescheides zu prüfen.

  • Änderungen gegenüber dem bisherigen Bauentwurf und der schulaufsichtlichen Genehmigung bzw. der daraus resultierenden baufachlichen Stellungnahme und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Zuwendungen sind im Vorfeld mit der Regierung von Schwaben zu besprechen und das weitere Vorgehen (z.B. Änderung der baufachlichen Stellungnahme, Änderung der Zuwendungen usw.) rechtzeitig vorab abzustimmen.

  • Sämtliche, von den zu untersuchenden Bereichen betroffenen Architekten, Ingenieure und Fachplaner, sind aufzufordern, vorab ein Honorarangebot für die Wiederholungs- bzw. Änderungsplanung abzugeben.

  • Zu untersuchen ist auch, ob und inwieweit ggf. der Bebauungsplan entsprechend anzupassen bzw. zu ändern ist – und welche Kosten hierfür anfallen. 

  • Für den sich durch die Änderungen ggf. ergebenden neuen Bauentwurf ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein neuer Bauantrag bzw. ein Tekturantrag notwendig wird.

  • Erst nach Vorliegen der entsprechenden Änderungsplanungen bis zum Entwurfsstadium einschl. der daraus resultierenden aktuellen Kosten und der draus sich ergebenden ggf. neuen Finanzierungssituation durch Änderungen bei den förderfähigen Kosten bzw. den Zuwendungen ist die Freigabe dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Die damit ggf. verbundene zeitliche Verzögerung wird durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.  Die dadurch ggf. zusätzlichen Kosten sind im Überarbeitungs-/Änderungsentwurf darzustellen.

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Diskussion wurden folgende Themen aufgeworfen:


Für die Hausmeister werden 1 – 2 Garagen benötigt, diese sollten Berücksichtigung finden.  Auch an die „mobilen Lehrkräfte“ sollte gedacht werden, welche z.B. erst zur 3. Stunde kommen und nach der 5. Stunde wieder an eine andere Schule fahren. Für diese sollten ausreichende Parkplätze vorhanden sein und mit eingeplant werden. Auf Nachfrage aus dem Gremium informierte Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter darüber, dass die Reduzierung der Parkplätze auf einen Schlüssel von 1,0 genauso mit den Lehrkräften besprochen wurde wie der Wegfall der Tiefgarage. Wichtig ist vor allem das oberirdische Parkkonzept mit einem entsprechenden Beschilderungskonzept für die Parkplätze ergänzt werde. Man muss beachten, dass die Mittelschule anders strukturiert ist als das Gymnasium. In der Mittelschule sind mehr Lehrer pro Klasse mitbeschäftigt. Es wird aber angemerkt, dass momentan keine Parkplätze vorhanden sind und somit, egal wie viele kommen sollte, der Zustand sich um 100% verbessert.  Man soll aber die Anwohner der umliegenden Straßen mitbedenken.

Dass Verwaltungsgebäude soll so platziert werden, dass die Eltern nicht durch die ganze Schule laufen müssen, um in das Sekretariat gelangen zu können. Hinterfragt wurde, ob die Reduzierung der Klassen und damit der Kubatur nicht widersprüchlich zur Ausweisung von Bauplätzen ist. Dazu wurde vom Bürgermeister darauf hingewiesen, dass nachträglich Räumlichkeiten geschaffen werden können, wenn der Bedarf entstehen sollte.

Viel Kritik von allen Seiten bekam das pädagogische Konzept im Vorfeld der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept von Leuten herausgearbeitet wird, die in diesem Bereich arbeiten. Dabei wird von ihnen auch auf das unterschiedliche Leistungsniveau der Kinder eingegangen. Zudem wird angemerkt, dass es wichtig ist, dass gleiche Jahrgangsstufen sich in demselben Stockwerk befinden. Durch die Umbauten bzw. Reduzierung ist dies nicht mehr überall der Fall.

Zum Thema Energiekonzept kam die Frage auf, wie der tatsächliche Stand bei der Zusammenarbeit der Stadt mit dem Landkreis ist. Das Konzept wird vom Stadtrat begrüßt und es ist erfreulich, dass nicht nur in Baukosten, sondern auch in Betriebskosten gerechnet wird. 

Zum Thema Toilettenanlagen wurde angemerkt, dass die Berechnung der Anzahl der Anlagen von Hr. Angeringer realistischer ist. Danach könne die zugrunde liegende AMEV noch weiter ausgelegt werden, sodass noch weniger Urinale benötigt werden. Momentan befinden sich acht Urinale in beiden Gebäuden. Es wurde vorgeschlagen, dass es sinnvoller wäre lieber weniger Anlagen zu bauen, die aber dafür dann reibungslos funktionieren.

Außerdem wurde nachgefragt, ob man die Zeitschienen einhalten kann. Dies wurde bejaht.

Beschluss 1

Angesichts der Haushaltssituation einerseits und der aktuellen Kostentwicklung (insbesondere auf dem Bausektor) beabsichtigt der Stadtrat mögliche Einsparpotenziale nochmals konkret auszuloten und dazu auch die bisherigen Beschlusslagen kritisch auf den Prüfstand zu stellen, ohne allerdings dadurch die Qualität für die Schülerinnen und Schüler zu beeinträchtigen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, vom Planerteam (f64-Architekten & Kling Consult sowie den betroffenen Fachplanern) einen Honorarvorschlag für die Untersuchung vor allem der nachfolgenden Themen bzw. Aufgabenstellungen anzufordern (siehe folgende Einzelbeschlüsse 1 – 7):

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Raum- und Funktionsprogramm

  • Änderung des Raum- und Funktionsprogramms durch Reduzierung der Klassenanzahl im Grundschulbereich von bisher 21 auf 18 Klassen und im Mittelschulbereich von derzeit 18 auf 17 Klassen 
  • Das pädagogische Konzept der Grund- und Mittelschule und die damit verbundene Raumplanung sollen wie aktuell geplant erhalten bleiben. Die Mittelschule hält an ihrem pädagogischen Konzept fest, allerdings können die bisher sehr offen geplanten Jahrgangsklassen auf die bisher vorhandenen Klassenzimmer mit Öffnung zu den Fluren reduziert werden.
  • Es soll geprüft werden, ob ein Informatikraum durch mobilen Geräteeinsatz eingespart werden kann.
  • Insgesamt ist zu prüfen, ob und inwieweit sich durch diese Maßnahme das Raumprogramm und damit die Kubatur bzw. der umbaute Raum reduzieren lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss 3

Stellplatzbedarf und Parkierungskonzept / Tiefgarage

Das Stellplatz- bzw. Parkierungskonzept soll in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt (wegen der Augsburger Straße) im Hinblick auf einen möglicherweisen Wegfall der Tiefgarage überprüft werden. Die Überarbeitung/Aktualisierung soll entsprechende Lösungen darstellen, ob und wie z.B. die Bürgermeister-Wallner-Straße umfunktioniert werden kann, um dort und an anderen geeigneten Standorten ggf. alle notwendigen Stellplätze oberirdisch unterzubringen. 

Auch sind weiterführende Gespräche mit dem Landkreis zu führen, ob und wie die Stadt Füssen sich kostengünstig bei der oberirdischen Parkdecklösung am Gymnasium oder umgekehrt der Landkreis sich an der gemeinsamen Tiefgarage der Stadt Füssen beteiligen kann. 

Als Grundlage für diese Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Verkehrskonzeptes signalisiert der Stadtrat schon vorab Zustimmung, die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen für Schulgebäude der Garagenstellplatzverordnung anzupassen bzw. dies durch anderweitige Regelungen (z.B. Bauleitplanung, Ausnahmen, Befreiungen usw.) zuzulassen. Dies soll bei Bedarf auch für das Bauvorhaben des Landkreises für das Gymnasium entsprechend gelten.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bearbeitung des Verkehrs-/Parkierungskonzeptes ein entsprechendes Honorarangebot einzuholen – und dem Stadtrat zur Entscheidung mit der Gesamtüberplanung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 4

Energiekonzept

Das Energiekonzept ist dahingehend zu überarbeiten/aktualisieren, ob und wie ggf. eine – wirtschaftlich nachhaltige - Kooperation z.B. mit einem gemeinsamen Nahwärmenetz mit dem Landkreis möglich ist. Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:

       Die Wärmepumpe für die Grundlast ist weiter voranzutreiben.
       Die Kühlungsanlage entfällt (Nachrüstung möglich)
       Durch die Aufbereitungsküche kann für die Spitzenlast der Gas-Brennwertkessel entfallen.
       An der Photovoltaikanlage (40kWp) wird festgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 5

Toilettenanlage Aula

Eine Reduzierung der gesamten Toiletten-/Urinal-Anlage im Kellergeschoss ist insbesondere aus Gründen der späteren Bewirtschaftung zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 6

Mittagsbetreuung – Betriebskonzept Küche

Hinsichtlich der Mittagsbetreuung bzw. des Betriebskonzeptes der Küche ist zu untersuchen, ob das bisherige Konzept aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Aufbereitungsküche geändert werden kann bzw. welche Einsparungen damit ggf. verbunden sind. Dabei ist das künftige Verpflegungskonzept auch mit dem Landkreis Ostallgäu für dessen Schulen auf zusätzliche Synergien zu prüfen. Das Verpflegungskonzept ist ggf. sowohl hinsichtlich der investiven als auch der laufenden Betriebskosten mit dem Landkreis zu klären, falls Synergien im Rahmen der Untersuchung für möglich und sinnvoll erachtet werden.

Der Stadtrat kann sich durchaus vorstellen, die Küchenausstattung auf maximal 300 Essen auszulegen (Baugröße bleibt jedoch für potentielle Erweiterungen). Die Baugröße der Räumlichkeiten Küche/Aula/Mensa soll dabei aber bleiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 7

Ausstattungsstandards und lose Möblierung

Die momentan vorhandenen Möbel der Schule sollen soweit möglich übernommen werden. Auf eine Neuanschaffung nur für den zusätzlichen Bedarf, der durch den Bestand nicht abgedeckt werden kann. Bei zukünftigen Beschaffungen sollen die Möbel durch ergonomisch gestaltete Schulmöbel ersetzt werden (z.B. mech. höhenverstellbare Tische).

Akustik/Schallschutzdecken sind wertvoll und sollten weiter eingeplant werden, jedoch mit der wirtschaftlichsten Variante. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 8

Freianlagen

Die bisherige Freiflächenplanung soll vor allem hinsichtlich nachfolgender Ansätze mit dem Ziel, die Kosten deutlich zu reduzieren, überprüft und überarbeitet werden: 

  • Entfall des Verbindungsdaches 
  • Überdachung der Bushaltestellen zwingend notwendig (eventuell günstigere Version Landkreis Bushalte-Häuschen (12.000 €/Stck. abzgl. Förderung) nutzen).
  • Tartanfläche/-belag im Pausenbereich/Hof (GS) nicht gewünscht (schlecht zu reinigen, kein Winterdienst möglich, mehr Nachteile, als Vorteile)
  • Keine Berge/Hügel einplanen, besser ein paar Spielgeräte mehr, als aufwendige Beläge
  • Ausstattung der Fläche nördlich Sportfeld massiv reduzieren, aufgrund Mitbenutzung Pausenhof GS der Mittagsbetreuung. 
  • Überdachung der Fahrradparkanlagen zwingend notwendig 
  • Explizite Schallschutzmauer zu den Nachbarn wird aufgrund der Nutzungszeiten nicht weiterverfolgt. 
  • Die Überdachung der Fahrradparkplätze Ost könnte begrünt werden, jedoch ohne aufwendiger Mauer zu den Nachbarn.

Die Freianlagenplanung könnte auch eine eventuelle Reduzierung an der Ostseite liegenden Fahrradparkplätze beinhalten und die Verlagerung einiger Stellplätze auf die Nord-/Westseite. Dies jedoch im Detail zu prüfen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss 9

Zusammenfassend zu den vorstehenden Beschlüssen 1 - 7:

  • Die Verwaltung wird mit dem Planerteam beauftragt, rechtzeitig die notwendigen Vorabstimmungen mit dem Fördergeber durchzuführen und die Auswirkungen auf den aktuell laufenden BA_1 mit potenzieller Änderung des Förderantrags und evtl. der Tektur des Zuwendungsbescheides zu prüfen.

  • Änderungen gegenüber dem bisherigen Bauentwurf und der schulaufsichtlichen Genehmigung bzw. der daraus resultierenden baufachlichen Stellungnahme und den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Zuwendungen sind im Vorfeld mit der Regierung von Schwaben zu besprechen und das weitere Vorgehen (z.B. Änderung der baufachlichen Stellungnahme, Änderung der Zuwendungen usw.) rechtzeitig vorab abzustimmen.

  • Sämtliche, von den zu untersuchenden Bereichen betroffenen Architekten, Ingenieure und Fachplaner, sind aufzufordern, vorab ein Honorarangebot für die Wiederholungs- bzw. Änderungsplanung abzugeben.

  • Zu untersuchen ist auch, ob und inwieweit ggf. der Bebauungsplan entsprechend anzupassen bzw. zu ändern ist – und welche Kosten hierfür anfallen. 

  • Für den sich durch die Änderungen ggf. ergebenden neuen Bauentwurf ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein neuer Bauantrag bzw. ein Tekturantrag notwendig wird.

  • Erst nach Vorliegen der entsprechenden Änderungsplanungen bis zum Entwurfsstadium (Tektur zum bisherigen Bauentwurf) einschl. der daraus resultierenden aktuellen Kosten und der draus sich ergebenden ggf. neuen Finanzierungssituation durch Änderungen bei den förderfähigen Kosten bzw. den Zuwendungen ist die Freigabe dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Die damit ggf. verbundene zeitliche Verzögerung wird durch den Stadtrat zur Kenntnis genommen.  Die dadurch ggf. zusätzlichen Kosten sind im Überarbeitungs-/Änderungsentwurf darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Kindertagesstätte mit Pastoralem Begegnungszentrum Acht Seligkeiten; Änderungen des geplanten Bauumfangs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf Grundlage der Klausurtagung am 13.05.2022 sollen folgende Punkte für die weitere Planung der Kindertagesstätte in Füssen West berücksichtigt werden:

  1. Entfall der Tiefgarage mit Nachweis der Stellplätze im öffentlichen Raum bzw. auf dem Kirchenareal. Eine potenzielle Änderung (Reduzierung) der Stellplatzanforderungen über Fortschreibung bzw. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Füssen muss noch geprüft werden.

  1. Die KITA-Flächen(Neubau) werden auf das Summenraumprogramm reduziert. Das bedeutet gegenüber der aktuellen Planung vor allem Einsparungen bei den Lagerräumen von ca. 33 m², bei den Küchen um 27 m² (Satelitenküche OG) und des zusätzlichen Speiseraums mit ca. 76 m². 

  1. Die Flächenunterschreitung beim Personalraum und Elternwarteraum um insgesamt 16 m² kann dagegen gerechnet werden.

Das mögliche Einsparpotential würde sich wie folgt darstellen:

  • Momentane Baukosten KITA gesamt 11.815.327,22 € gem. Zusammenstellung EDR v. 08.02.2022

  • Bei Reduzierung des Neubaus auf das Summenraumprogramm 742.929,00 € gem. Ansatz HK für Nov. 21 > 2.476,43 € x 300 qm BGF

  • Anteil KITA an UG BGZ KG 300 + 400 = 1.083.598,13 € gem. Berechnung EDR v. 08.02.22 > 48% des UG´s BGZ

Einsparpotential:

KG 300+400                         1.826.527,13 €
KG 200 anteilig                         73.061,09 € gem. Berechnung EDR v. 08.02.22 > 4% v. KG 300+400
KG 600 anteilig                          91.326,36 € gem. Berechnung EDR v. 08.02.22 > 5% v. KG 300+400

Einsparpotential KG 200-600 1.990.914,57 € ((ohne KG 500)

KG 700 anteilig                    509.076,86 € gem. Berechnung EDR v. 08.02.22 > 22,57% v. KG 300+400

Einsparpotential gesamt         2.499.991,43 €
Baukosten KITA                 9.315.335,79 € mit Einsparpotential

Anmerkungen:
  • Es handelt sich um eine grobe Abschätzung ohne Hinterlegung einer konkreten Planung
  • Ansatz Baukosten Nov. 2021
  • Keine Berücksichtigung der KGR 500        

Hinweise: 

Entwicklung des aktuellen Baupreisindex nach BKI (von Febr. 2021-Febr. 2022 17,3 % Kostensteigerung);

Der Baupreisindex ist eine wichtige Kennzahl im Bereich der Baukostenplanung, die die zeitliche Entwicklung der Baupreise aufzeigt – immer gebunden an regelmäßig festgelegte Basisjahre. 

Der Baupreisindex 2022 für den Neubau von Wohngebäuden insgesamt

1/2022 Februar 
138,1 
4/2021 November 
132,3 
3/2021 August 
129,6 
2/2021 Mai 
125,2
1/2021 Februar 
120,8 
4/2020 November 
115,6 
3/2020 August 
115,1
2/2020 Mai 
117,7
1/2020 Februar 
117,2 
4/2019 November 
115,7 
3/2019 August 
115,1 
2/2019 Mai 
114,3
1/2019 Februar 
113,4 
4/2018 November 
111,5 
3/2018 August
110,6 
2/2018 Mai 
109,2
1/2018 Februar
108,2 
4/2017 November 
106,4 
3/2017 August 
105,7 
2/2017 Mai 
104,9
1/2017 Februar 
104,0 
4/2016 November 
102,7 
3/2016 August 
102,4 
2/2016 Mai

1/2016 Februar 
101,2 
4/2015 November 
100,4 
3/2015 August 
100,2 

Für den zügigen Fortgang der Planungen wäre es nun erforderlich, die Fachplanungen zu beauftragen, damit die Leistungsphase 3, sprich die Entwurfsplanung als Grundlage für die weiteren konkreten Entscheidungen und Finanzierungsfragen zur Verfügung steht.

Als Ergebnis der VGV-Verfahren für den Neubau Kita St. Gabriel mit Pastoralem Begegnungszentrum würden wir die im Vergabeverfahren jeweils erstplatzierten Fachplaner gern beauftragen. 

Leistung
Beabsichtigt zu beauftragen
Vorl. Summe, Anmerkungen
Elektroplanung
Ing.-Büro Körbl & Feneberg
299.877 € 
Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS)
KTO-Enenieering
515.301 € 
Tragwerksplanung
Reisch-Ingeniere
284.229 € 
Brandschutzplaner
DAI München
21.154 € 
Bauphysik
Firma BZW
13.121 €

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Tiefgarage wie oben beschrieben entfallen zu lassen und in der Planung nicht mehr weiter zu berücksichtigen. Weitere Einsparungsmöglichkeiten sind gemeinsam mit der Kirche und der Diözese zu untersuchen.

Diskussionsverlauf

Es wird um intelligente Einsparungen gebeten, um nicht an der falschen Stelle zu viel Geld zu investieren.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Tiefgarage wie oben beschrieben entfallen zu lassen und in der Planung nicht mehr weiter zu berücksichtigen. Weitere Einsparungsmöglichkeiten sind gemeinsam mit der Kirche und der Diözese zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Erweiterung des Gewerbegebietes "Gewerbepark Allgäuer Land, BA 1"; Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan-Aufstellung mit integrierter Grünordnung und ggf. Änderung des Flächennutzungsplans")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Stadt Füssen verfügt aktuell über keine eigenen Gewerbeflächen. Die Anfragen nach Gewerbegrundstücken sind nach wie vor sehr hoch – und die vorhandene Bewerberliste lang. Westlich des „Gewerbeparks Allgäuer Land, BA 1“, direkt an der Anschlussstelle Füssen der BAB 7 befindet sich noch eine ca. 4,5 ha große Fläche, die im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche dargestellt ist. Knapp 2 Hektar dieser Fläche stehen im Eigentum der Stadt Füssen. Die restlichen Flächen stehen im Privatbesitz zweier Eigentümer.

Planbereich B des Gewerbeparks Allgäuer Land

Rot markiert: Erweiterungsfläche Gewerbepark Allgäuer Land

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Auch wenn im betroffenen Bereich die Untergrundverhältnisse nicht einfach sind, wird vorgeschlagen, den bestehenden Gewerbepark Allgäuer Land, BA 1 nun um den BA 2 zu erweitern, um hier dem vorhandenen Bedarf gerecht zu werden. Dazu ist zunächst erforderlich, für die besagte Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht für Gewerbeflächen zu schaffen. Im Zuge der Bauleitplanung ist dann die künftige Erschließung des Gebietes mit den Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation usw.) zu überplanen.

Alternative gewerblich nutzbare Flächen sind derzeit nur im Bereich Füssen-Nord, südlich der Achmühle ersichtlich. Bevor dort aber dieses Areal genutzt wird, sollte dieses ganzheitlich beplant werden und die künftige Nutzung definiert werden. Bis dahin sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Gewerbepark Allgäuer Land bis zum Verlauf der B 310 gewerblich zu nutzen und damit diese dort noch vorhandene bauliche Lücke zu schließen.

Weitere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung und Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1084, 1086, 1160, 1161, 1162, 1163, 1158 und 1163/1 der Gemarkung Füssen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für die Architektenleistungen für die Bauleitplanung einzuholen und die nötigen Untersuchungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung und Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1084, 1086, 1160, 1161, 1162, 1163, 1158 und 1163/1 der Gemarkung Füssen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für die Architektenleistungen für die Bauleitplanung einzuholen und die nötigen Untersuchungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Barbara Henle, Wolfgang Bader, Dr. Christoph Böhm und Erich Nieberle waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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6. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Informationen und Bekanntgaben lagen nicht vor.

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7. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 29. März und 26. April 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Genehmigung an stehen die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates vom 29. März 2022 und 26. April 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 29. März 2022 wird genehmigt.

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26. April 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 29. März 2022 wird genehmigt.

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26. April 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader, Dr. Christoph Böhm und Erich Nieberle waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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8. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.05.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Anmerkung, dass seit längerer Zeit Wohnmobile im öffentlichen Bereich stehen (Weidach, Realschule), wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt hier praktisch keine Handhabe habe.

Datenstand vom 13.07.2022 14:35 Uhr