Datum: 25.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sparkassensaal, Kaiser-Maximilian-Platz 3
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle; Festlegung der künftigen Einsparpotentiale
3 Ausbau der Verkehrsanlagen Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße einschließlich Prinzregentenplatz mit Kreisverkehr im Bereich des B-Planes W43 -Konkretisierender Projektbeschluss für die neue Projektausrichtung -Vorstellung der geänderten Entwurfsplanung
4 Bebauungsplan W 80 - Gewerbedreieck Allgäuer Land; Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
5 Umweltfreundliche, klimagerechte und energiesparende Straßenbeleuchtung; Vorstellung erster Überlegungen und Ansatzpunkte und weiteres Vorgehen
6 Erschließung des Baugebiets Weidach Nordost II O75 Festlegung der Straßenleuchten
7 Endausbau im Baugebiet O 53 - Weidach Nordost; Resterschließung der Rudibert-Ettelt-, Paul-Mertin- und Ernestine-Deml-Straße; Einleitung aller für den Bauablauf notwendigen Schritte
8 Erarbeitung eines Energiekonzeptes; Erstellung eines ganzheitlichen Energienutzungsplans mit vorgezogener Betrachtung von Teilaspekten (z.B. Bundesstützpunkt, FFW-Haus Füssen, Bauhof, Rathaus und Baugebiete)
9 Neuerlass der Sondernutzungssatzung der Stadt Füssen
10 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS)
11 Neuerlass der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis (KVz);
12 Bekanntgaben & Informationen
12.1 Geschenk mit Herz
13 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. September 2022
14 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Harald Vauk möchte etwas über den Mobilfunk wissen. Im Oktober 2020 war er auf einem Vortrag von Herr Dr. Niessen, worin er den Mobilfunk ZVAL vorgestellt hat. Er möchte wissen, wieso beim letzten Vertragsabschluss seitens der Stadt eine andere Firma mit der Beratung der Stadt beauftragt worden ist, obwohl es für den ZVAL bereits ein Mobilfunkkonzept gibt, bei welchem nicht nur die Stadt Füssen zahlen würde, sondern die Kosten unten den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden würde. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass dies immer wieder Thema ist. Er habe dazu schon in der damaligen Sitzung ausführlich informiert Er erklärt, dass die Kommune als einzelne wenig Mitspracherecht hat. Gerade deswegen ist es wichtig, dass die Stadt das bisschen, was wir haben, im Hinblick auf die künftigen Standorte auch nutzt. 

Andreas Eggensberger fügt hinzu, dass der Klimabeirat sich mit dem Thema  kontinuierlich auseinandersetzt.

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2. Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle; Festlegung der künftigen Einsparpotentiale

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Allgemeine Info zum Sachstand der Baumaßnahmen:
 
  •        Containeranlage in Betrieb
  •        Provisorien für den Bauzustand in MS umgesetzt
  •        Totalabbruch des Verwaltungstraktes der Mittelschule in Verzug
  •        Containeranlage in Betrieb
  •        Brunnenanlage fertiggestellt
  •        Provisorien für den Bauzustand in MS umgesetzt
  • 30% der Bau- und Planungsleistungen sind ausgeschrieben und vergeben.

In der Sitzung vom 31.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt diverse Einsparmaßnahmen zu prüfen.

01 Änderungsentscheidung Entfall Kühlung

Kühlung kann wie im Mai vorgetragen entfallen und jederzeit nachgerüstet werden.  
Hier ist eine unmittelbare Entscheidung erforderlich, um entsprechend geändertes HLS-Leistungsverzeichnis fristgerecht versenden zu können...

Beschlussvorschlag: 
Der Stadtrat beschließt, die Kühlungsanlage derzeit nicht einzuplanen. Eine Nachrüstung ist in späteren Jahren möglich. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einsparung 59. 900 € + laufender Unterhalt. 

02 Änderungsentscheidung Reduzierung Toilettenanlage

Eine Reduzierung der Toilettenanlagen insbesondere aus Gründen der späteren Bewirtschaftung wurde geprüft. 

Änderungsantrag Reduzierung Anzahl Sanitärgegenstände im gesamten Gebäude gemäß neuer Auslegung: Ohne Qualitätseinbußen ergibt dies eine Reduzierung um -16 Stk. WCs, -7 Stk. Urinale, -2 Stk. WTs) 

Hier ist eine unmittelbare Entscheidung erforderlich, um entsprechend geändertes HLS-Leistungsverzeichnis fristgerecht versenden zu können.

Beschlussvorschlag: 
Der Stadtrat beschließt, die Toilettenanlage wie vorgeschlagen zu reduzieren.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Einsparung Sanitärausstattung 32.600 € + Installation + laufender Unterhalt (Reinigung, Wartung, etc.).

Ilona Deckwerth erklärt, wieso sie dafür stimmt.

Hans-Jörg Adam möchte wissen, ob man das Ausschreibungspacket vorziehen kann. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter verneint dies.

Anna-Verena Jahn erklärt, dass sie dagegen stimmen wird. Man darf nicht nur schauen wie viele Klasse man hat, sondern muss auch auf die Fachbereiche achten. Sie berichtet, dass momentan eine Klasse in der Schülerbücherei unterrichtet wird. Allein im Fachbereich Religion braucht man 7 Klassenzimmer auf einmal. Wolfgang Bader bestätigt, dass die Situation gerade sehr schwierig ist an der Schule.

Nikolaus Schulte fragt sich, wie man trotz Förderung das alles finanzieren möchte.

Thomas Klöpf stimmt zu, dass der Verwaltungshaushalt nichts abwirft und wir auch keine Cent übrighaben. Er erklärt, dass die nächsten Jahre alles über Kredit laufen wird. Die Einsparungen der Haushaltskonsolidierung sind auch wieder so gut wie aufgebraucht. Dies sollte bei jeder Entscheidung klar sein.

Christine Fröhlich möchte wissen, ob die Haushaltslage zu einem Baustopp führen kann.

Thomas Klöpf gibt an, dass der Bauabschnitt 2 besprochen werden muss, da jeder weiß, wie es momentan finanziell aussieht. Bauabschnitt 1 ist ja bereits beauftragt.

Abschließen sagt Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter, dass man mit der Regierung von Schwaben noch sprechen muss über die künftigen Schülerzahlen, davon hängst letztlich das Raumprogramm ab. Insofern ist es nun gut und wichtig, die Planung bis dahin so flexibel wie möglich zu gestalten. Die Mensa und die Aula sind schon fixiert, auch wenn diese noch nicht gebaut sind.

03 Änderungsentscheidung Bauablauf Querbauten

Um höchste Flexibilität bis 2025 in der Raumplanung zu gewinnen, können die beiden Querbauten, Querbau 1 (Q1) und Querbau 3(Q3) zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden.
 

Änderungsantrag zur Anpassung des geplanten Bauablaufs zur Errichtung der Querbauten Nord (Q1, Q2) und des Entfalls der vorgezogenen Sanierung von BT3 UG gemäß unseren erfolgten Abstimmungsterminen mit der MS.
 
Ob & wenn sich ein Mehr-/Minderbedarf bis Ende 2024/ Mitte 2025 ergibt, ist man immer noch flexibel aufgestellt, um diese einzuplanen. 

Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, die Querbauten wie vorgeschlagen im Bauzeitenplan neu anzuordnen.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Verschiebung der Umsetzung und 2025 dann final, ob Einsparung oder Umsetzung. 

04 Anlage Mehr- Minderkosten HLS

Verpflegungskonzeptes ist mit Herrn Stöckle (LK OAL) abgestimmt. Er sieht eine Aufbereitungsküche als zielführend. Wie bereits in der Sitzung vom Mai vorgestellt, Baugröße bleibt, Ausstattung in reduzierter Form als Aufbereitung. 

Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, eine Aufbereitungsküche einzuplanen.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Einsparung zirka 370.000 € + laufender Unterhalt (Reinigung, Wartung, Betrieb, usw.)

05 Entfall Tiefgarage (TG) – Beauftragung Stellplatz- und Parkierungskonzept 
Stellplatz- und Parkierungskonzept wurde Ende September in großem Abstimmungskreis diskutiert und für eine weitere Planung ohne Tiefgarage die Grundlage geschaffen. Alternativen wurden diskutiert, Anregungen aufgenommen und man kam zur Auffassung, dass die Erstellung eines Stellplatz- und Parkierungskonzept ohne Tiefgarage möglich ist. 

Hierzu benötigt es nun einen konkreten Auftrag des Stadtrats.

Teilnehmer waren: 
Herr Eichstetter, Erster Bürgermeister
Herr Bader, Dritter Bürgermeister
Herr Linder, Bauamt- Planung Schulen
Herr Schweinberg, Verkehrsbehörde
Herr Stöckle + Mitarbeiter, LRA Marktoberdorf. Bauamt
Herr Meusburger, F 64 Architekten
Herr Müller, F 64 Architekten
Herr Leube, F 64 Architekten
Herr Schneider + Mitarbeiter, Fa. Daeges
Herr Koch, RVA 
Herr Eisele, Straßenbauamt KE
Herr Vötterle, Rektor Mitttelschule Füssen
Frau Jahn, Stv. Rektorin & Stadträtin Füssen 
Frau Mattner-Riegger, Rektorin Grundschule Füssen
Herr Heidbüchel, Polizei Füssen
Herr Thomas Meiler, PHK a. D. & Stadtrat                         

Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Stellplatz- und Parkierungskonzept ohne Tiefgarage zu erarbeiten. Die Tiefgarage entfällt somit. 

Als Grundlage für diese Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Verkehrskonzeptes beschließt der Stadtrat, die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen für Schulgebäude der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) anzupassen bzw. dies durch anderweitige Regelungen (z.B. Bauleitplanung, Ausnahmen, Befreiungen usw.) zuzulassen. Dies soll auch für ein mögliches Bauvorhaben des Landkreises OAL für das Gymnasium entsprechend gelten.

Ein Kostenvolumen zur Herstellung neuer Parkplätze wird mit einem maximal 200.000 € Budget freigegeben. Alle weiteren Parkplätze bestehen bereits und können mit wenigen Mitteln (Markierungen, Beschilderungen) umgesetzt werden. 

Das fertige Stellplatz- und Parkierungskonzept ist dem Stadtrat zur Entscheidung und Freigabe vorzulegen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Einsparung zirka 1.242.500 € auf Berechnungsgrundlage 2019 + Indexsteigerung 28% (442.400 €) + laufender Unterhalt (Reinigung, Wartung, Betrieb, usw.)
Abzgl. max. 200.000 € Neugestaltung Parkplätze


Christine Fröhlich ist verwundert, da die Errichtung einer Tiefgarage von Beginn der Planung ein Dauerthema war. Seitens der Planer und der Verwaltung wurde dabei immer gesagt, dass an der Stellplatzsatzung keinen Weg vorbei führt und die Stadt daran gebunden sei. Sie findet es deshalb nun merkwürdig, dass zunächst eine Tiefgarage geplant wurde und nun offensichtlich doch darauf verzichtet werden könne.

06 Anzahl Klassenzimmer 

  1. Förderantrag/B-Plan/Prognose RvS 2019: 
Grundschulbereich 21   
Mittelschulbereich 18 

  1. Prognose RvS 2020 wäre folgendes Raumprogramm erforderlich: 
Grundschulbereich von bisher 21 auf 18 Klassen  
Mittelschulbereich von derzeit 18 auf 17 Klassen 

  1. Verwaltung wurde in 05/22 beauftragt zur Prüfung der Prognosen: 
Änderung des Raum- und Funktionsprogramms durch Reduzierung der Klassenanzahl im 
Nach den vorliegenden Unterschieden hat die Verwaltung ein externes Gutachten erstellen lassen: 
Grundschulbereich von bisher 21 auf 18 Klassen  
Mittelschulbereich von derzeit 18 auf 17 Klassen 

  1. Neue Prognose RvS 2021/2022 (vom Gespräch 01.07.2022): 
Grundschulbereich 23, davon 3 bzw. 4 Klassen in Schwangau = 17 Klassen in Füssen 
Mittelschulbereich 14  (Schuljahr 2022 = 16 Klassen real in 2022 = Abweichung Prognose = +2 Klassen SOLL vs. IST)

Aufgrund der neuen Reduzierung und dem SOLL vs. IST Zustand beauftragte die Verwaltung ein externes Gutachten, um alle Einflüsse wie zukünftige Wohnbebauung etc.  zu berücksichtigen, um einen einigermaßen realistischen Wert für die weitere Planung und Diskussion mit der RvS zu generieren. 

  1. Externes Gutachten Dr. Buba (14.10.2022): 
Zunächst wird vorausgeschickt, dass aufgrund der aktuellen Geburten zwischenzeitlich die Schülerfortschreibung 2022/23 und folgende sowohl für die Grund- als auch die Mittelschule erfolgt ist. Diese ergibt folgende Zahlen:

Grundschule Füssen und Schwangau

Jahrgangsstufe / Schuljahr
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
  1. Jahrgangsstufe
130
159
146
148
143
159
  1. Jahrgangsstufe
134
130
159
146
148
143
  1. Jahrgangsstufe
134
134
130
159
146
148
  1. Jahrgangsstufe
144
134
134
130
159
146
Schüler gesamt
542
557
569
583
596
596
Klassen
23
23
23
23
24
24
Davon in Füssen
16
16
16
16
17
17

Anton-Sturm-Mittelschule Füssen

Jahrgangsstufe / Schuljahr
2022/23
2023/24
2024/25
2025/26
2026/27
2027/28
Regelbereich
  1. Jahrgangsstufe
38
54
53
52
54
62
  1. Jahrgangsstufe
47
43
54
53
52
54
  1. Jahrgangsstufe
27
38
31
40
39
37
  1. Jahrgangsstufe
44
34
41
34
43
42
  1. Jahrgangsstufe
37
53
39
46
39
48
Schüler gesamt
193
222
218
225
227
243
Klassen
9
11
12
12
12
12
Deutschklassen
Schülerzahlen
43
18
17
18
18
17
Klassen
2
1
1
1
1
1
M-Bereich
M 7
14
16
14
16
16
17
M 8
17
16
18
16
18
18
M 9
16
20
19
21
19
21
M 10
36
19
23
22
24
22
Schülerzahlen M-Bereich
83
71
74
75
77
78
Klassen im M – Bereich
5
4
4
4
4
4
Klassen gesamt
16
16
17
17
17
17

Damit werden bis zum Schuljahr 2027/28 für die 

Grundschule 17 Klassen und die 
Mittelschule 17 Klassen 

benötigt. Ein evtl. Puffer für unvorhergesehenes (z.B. zusätzliche Flüchtlingskinder usw.) ist darin nicht enthalten!

Die vom Stadtrat beauftragte und vom BASIS-Institut Dr. Buba in Kooperation mit der Universität Bamberg erstellte Bevölkerungsprognose kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahlen der Kinder im Grundschulbereich deutlich steigen werden. Die Prognose geht für die Kinder der 1. bis 4. Klasse davon aus, dass die Schülerzahlen deutlich steigen wird. In dem Prognosemodell wurden die Bevölkerungsentwicklung unter Berücksichtigung der Veränderung der Entwicklungsparameter (insbes. wegen Ausweisung von Baugebieten, Schaffung von zusätzlichem Wohnraum usw.) entsprechend berücksichtigt und hochgerechnet.

Betrachtet wurde nur der Gemeindebereich der Stadt Füssen, nicht die zum Schulsprengel der Mittelschule gehörenden Gemeinden Eisenberg bzw. Roßhaupten/Rieden. Gleiches gilt im Grundschulbereich auch für die Kinder aus Schwangau. Von dort wurde uns aber ebenfalls aufgrund der Bedarfsplanung des BASIS-Instituts Dr. Buba mitgeteilt, dass auch aus Schwangau mit einer deutlichen Zunahme der Schülerzahlen zu rechnen ist. 

Insofern wäre es ganz wichtig, möglichst flexibel zu bleiben.

  1. Aufgrund der unterschiedlichen Prognosen muss nun eine neue Abstimmung mit RvS erfolgen, wie man weiter plant (daher auch die Q1/Q3 Verschiebung, um flexibel zu bleiben).

  • Das pädagogische Konzept der Grund- und Mittelschule sollen wie aktuell geplant erhalten bleiben. 
  • Die Mittelschule hält an ihrem pädagogischen Konzept fest, allerdings können die bisher sehr offen geplanten Jahrgangsklassen auf die bisher vorhandenen Klassenzimmer mit Öffnung zu den Fluren reduziert werden.
  • Es soll weiterhin geprüft werden, ob ein Informatikraum durch mobilen Geräteeinsatz eingespart werden kann.
  • Insgesamt ist zu prüfen, ob und inwieweit sich durch diese Maßnahme das Raumprogramm und damit die Kubatur bzw. der umbaute Raum reduzieren lässt.

Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, die weiteren Abstimmungen mit der Schulaufsicht und der RvS mit den neuen externen Schülerprognosen voranzutreiben und die Ergebnisse zeitnah zu präsentieren, um dann die weitere Planung daraufhin anzupassen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Noch keine. 

07 Lose Möblierung  

Die momentan vorhandenen Möbel der Schule sollen soweit möglich übernommen werden. Auf eine Neuanschaffung nur für den zusätzlichen Bedarf, der durch den Bestand nicht abgedeckt werden kann. Bei zukünftigen Beschaffungen sollen die Möbel durch ergonomisch gestaltete Schulmöbel ersetzt werden (z.B. mech. höhenverstellbare Tische).

Akustik/Schallschutzdecken sind wertvoll und sollten weiter eingeplant werden, jedoch mit der wirtschaftlichsten Variante.

Eine konkrete Möblierungsliste wurde durch die Hausmeister erarbeitet und mit den Schulleitungen abgestimmt. 

Beschlussvorschlag: 
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der erstellten Möblierungsliste die noch notwendigen Neuanschaffungen zu eruieren.  

Der fertige Möblierungs-/Neuanschaffungsplan ist dem Stadtrat zur Entscheidung und Freigabe vorzulegen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Einsparung Anschaffung diverser loser Möbelstücke. 
Einsparung 362.800 €.

08 Freianlagen
Wie bereits im Mai 2022 vorgestellt, sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden. Die bisherige Freiflächenplanung soll vor allem hinsichtlich nachfolgender Ansätze mit dem Ziel, die Kosten deutlich zu reduzieren und entsprechend umgesetzt werden. 
  • Entfall des Verbindungsdaches 
  • Überdachung der Bushaltestellen zwingend notwendig (eventuell günstigere Version Landkreis Bushalte-Häuschen (12.000 €/Stck. abzgl. Förderung) nutzen).
  • Tartanfläche/-belag im Pausenbereich/Hof (GS) nicht gewünscht (schlecht zu reinigen, kein Winterdienst möglich, mehr Nachteile, als Vorteile)
  • Keine Berge/Hügel einplanen, besser ein paar Spielgeräte mehr, als aufwendige Beläge
  • Ausstattung der Fläche nördlich Sportfeld massiv reduzieren, aufgrund Mitbenutzung Pausenhof GS der Mittagsbetreuung. 
  • Überdachung der Fahrradparkanlagen zwingend notwendig 
  • Explizite Schallschutzmauer zu den Nachbarn wird aufgrund der Nutzungszeiten nicht weiterverfolgt. 
  • Die Überdachung der Fahrradparkplätze Ost könnte begrünt werden, jedoch ohne aufwendiger Mauer zu den Nachbarn.
  • Die Freianlagenplanung könnte auch eine eventuelle Reduzierung an der Ostseite liegenden Fahrradparkplätze beinhalten und die Verlagerung einiger Stellplätze auf die Nord-/Westseite. Dies wird noch im Detail geprüft.  

Um ein Planungsziel festzulegen, wird das Budget für die Freianlagen Mittelschule auf maximal 600.000 € festgesetzt. Das gleiche gilt für die Grundschule, dass Budget auf 600.000 € für die Freianlagen festzulegen. 

Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Freianlagen zu überplanen und mit einem maximalen Budget von jeweils 600.000 € Grund- und 600.000 € Mittelschule festzusetzen. Der fertige Freianlagenplan ist dem Stadtrat zur Entscheidung und Freigabe vorzulegen. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einsparung 1.420.600 €.

Beschluss 1

01 Änderungsentscheidung Entfall Kühlung

Der Stadtrat beschließt, die Kühlungsanlage derzeit nicht einzuplanen. Eine Nachrüstung ist in späteren Jahren möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

02 Änderungsentscheidung Reduzierung Toilettenanlage

Der Stadtrat beschließt, die Toilettenanlage wie vorgeschlagen zu reduzieren.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

03 Änderungsentscheidung Bauablauf Querbauten

Der Stadtrat beschließt, die Querbauten wie vorgeschlagen im Bauzeitenplan neu anzuordnen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 4

04 Anlage Mehr- Minderkosten HLS

Der Stadtrat beschließt, eine Aufbereitungsküche einzuplanen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 5

05 Entfall Tiefgarage (TG) – Beauftragung Stellplatz- und Parkierungskonzept 
              
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Stellplatz- und Parkierungskonzept ohne Tiefgarage zu erarbeiten. Die Tiefgarage entfällt somit. 

Als Grundlage für diese Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Verkehrskonzeptes beschließt der Stadtrat, die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen für Schulgebäude der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) anzupassen bzw. dies durch anderweitige Regelungen (z.B. Bauleitplanung, Ausnahmen, Befreiungen usw.) zuzulassen. Dies soll auch für ein mögliches Bauvorhaben des Landkreises OAL für das Gymnasium entsprechend gelten.

Ein Kostenvolumen zur Herstellung neuer Parkplätze wird mit einem maximal 200.000 € Budget freigegeben. Alle weiteren Parkplätze bestehen bereits und können mit wenigen Mitteln (Markierungen, Beschilderungen) umgesetzt werden. 

Das fertige Stellplatz- und Parkierungskonzept ist dem Stadtrat zur Entscheidung und Freigabe vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 6

  1. Anzahl Klassenzimmer 

Der Stadtrat beschließt, die weiteren Abstimmungen mit der Schulaufsicht und der RvS mit den neuen externen Schülerprognosen voranzutreiben und die Ergebnisse zeitnah zu präsentieren, um dann die weitere Planung daraufhin anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 7

07 Lose Möblierung  

Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der erstellten Möblierungsliste die noch notwendigen Neuanschaffungen zu eruieren.  

Der fertige Möblierungs-/Neuanschaffungsplan ist dem Stadtrat zur Entscheidung und Freigabe vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 8

08 Freianlagen

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Freianlagen zu überplanen und mit einem maximalen Budget von jeweils 600.000 € Grund- und 600.000 € Mittelschule festzusetzen. Der fertige Freianlagenplan ist dem Stadtrat zur Entscheidung und Freigabe vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Verkehrsanlagen Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße einschließlich Prinzregentenplatz mit Kreisverkehr im Bereich des B-Planes W43 -Konkretisierender Projektbeschluss für die neue Projektausrichtung -Vorstellung der geänderten Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Bau-Leistungen für die Gesamtmaßnahme (Straßen-, Tiefbauarbeiten, Lichtsignal- u. absenkbare Polleranlage) wurden erstmalig Mitte Januar 2022 ausgeschrieben. Aufgrund des hohen Angebotspreises, der mit 55 % deutlich über der bisherigen Kostenberechnung lag und angesichts der Kostenprognose die zusätzlichen Finanzmittel erfordern würde, beschloss der Stadtrat in gleicher Sitzung, die Maßnahme nicht mehr wie ursprünglich geplant und vom Stadtrat am 29. Juni 2022 beschlossen, durchzuführen.

Des Weiteren hat sich der Stadtrat für die Weiterverfolgung der konkreten Planungsvariante in der Form einer Teilrealisierung ausgesprochen. Die sogenannte Minimalvariante beinhaltet die Verkleinerung des Innendurchmessers am Kreisel und die bauliche Umsetzung der Lichtsignalanlage mit Geländer im Bereich Luitpoldstraße.

Nachdem zur damaligen Beschlussvorlage noch keine näheren Planungsdetails zu den Alternativvarianten hinsichtlich konkreter Kosten, Fördermöglichkeiten und des zeitlichen Ablaufs vorlagen, wurde mittlerweile die Planung durch das Ing. Büro Steinbacher - Consult an den geänderten Planungsumfang und an die örtlichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten angepasst, mit dem generellen Ziel, deutlich Kosten zu reduzieren.

Durch den Stadtrat soll mit diesem Beschluss die vorliegende Entwurfsplanung bestätigt werden, so dass die weiteren Planungen und die Realisierung der Bauarbeiten auf ordnungsgemäß Grundlage durchgeführt werden können.

Die Pläne sind der Beschlussvorlage digital beigefügt und werden in der Sitzung durch das Büro Steinbacher - Consult näher erläutert.

Zielsetzung der bisherigen Planung

Die Neugestaltung der Straßenabschnitte bezog sich auf eine vorausschauende Verkehrsentwicklungsplanung. Ferner sollte durch die Verbreiterung des Luitpoldkreisels und den Ausbau der Luitpoldstraße auf zwei Fahrspuren, mehr Verkehrsteilnehmer auf der Straße durch das Nadelöhr gelangen. Schritt für Schritt sollten die Flächen im Bereich im B-Plan W43, vom ZOB bis zum Beginn der Fußgängerzone, durchgängig einheitlich gestaltet werden. Die Erreichung dieser Ziele wurde aufbauend auf zwei Säulen konzipiert:

  1. wurden durch den B-Plan W43 die Voraussetzung geschaffen, die vorschriftlichen städtebaulichen Ziele und Maßnahmen verbindlich umzusetzen, 
  2. sollten mit Hilfe von Fördermitteln die öffentlichen Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung in einem ersten Schritt umgesetzt werden.


Zielsetzung der modifizierten Planung (Minimalvariante)
- Verkehrssicherer Straßenzustand für alle Verkehrsteilnehmer,
- funktionale Aufwertung durch Beseitigung der Zwischenlösungen (LSA u. Geländer), 
- Vergrößerung kritischer Ein- u. Ausfahrradien,
- Wirtschaftliche Werterhaltung des Anlagevermögens „Straße“,
- Kosteneinsparungen und Verringerungen der Bauzeit.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat erteilt eine grundsätzliche Zustimmung zur Fortführung der Planung. Nachfolgende Maßnahmen im Bereich des B-Planes W43 sollen im Jahr 2023 baulich umgesetzt werden (ausführliche Erläuterung gemäß beigefügter Anlagen):

  • Umsetzung der Fußgängerampel in der Luitpoldstraße,
  • Verkleinerung der Mittelinsel des Kreisverkehrs einschließlich Rückbau des Parkplatzes vor dem Hotel Schlosskrone (Prinzregentenplatz 2-4),
  • Geländer mit der Ausführungsvariante als herausnehmbare Straßenpoller mit Kettendurchführung.

b) Der Stadtrat beschließt in Abhängigkeit der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen weitere notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 260 Tsd. Euro für die Haushaltsjahre 2023ff. bereitzustellen.

c) Die auszuführenden Arbeiten sind entsprechend der vorgestellten Planung auszuschreiben.

d) Der Vergabe von weiteren erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Steinbacher - Consult aus Neusäß (Objektplanung) und an das Ingenieurbüro Mooser aus Kaufbeuren (Lichtsignalplanung) wird zugestimmt.

e)  Die Kostenfortschreibung zum Gesamtprojekt wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich bemerkt, dass die Stadt mit dieser Minimallösung die lange erhofften Fördermittel verliert und letztlich nur eine Teillösung erhält. Sie möchte wissen, ob die doppelte Fahrspur zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird und wenn wir den „Bauch“ von der Luitpoldstraße in den Kreisverkehrsplatz (auf Höhe Hotel Sonne/Luitpoldstr. 1) wegnehmen, ob dieser dann gefördert wird. Denn diese Maßnahme sei aus ihrer Sicht dringend nötig, um den Verkehrsfluss dort zu verbessern.

Peter Hartl erklärt, dass es nur eine Förderung gibt, wenn die Gesamtsituation erheblich verbessert wird. Jedoch ist dies dort nicht (mehr) der Fall.  

Christine Fröhlich möchte wissen, ob man die Förderung auch bekommt, wenn man die Maßnahmen im ganzen Block macht. Peter Hartl antwortet darauf, dass die Bewilligungsbescheide für diese Maßnahme im Ganzen schon vorliegen.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Minimallösung derzeit ca. 10 % der Gesamtkosten ausmache. Es muss aber einem bewusst sein, dass solch ein Großprojekt momentan nicht in Frage kommt und man froh sein sollte, wenn der Kreisel ggf. mit der Beseitigung des sog. „Bauch“ gemacht werden kann.

Christine Fröhlich findet, dass die Verkehrsführung vergessen wird, wenn man das jetzt nicht macht.  Außerdem soll der einzelne Parkplatz vor dem Hotel Schlosskrone mitgemacht werden, wobei ein Grünstreifen drauf soll.  Peter Hartl gibt zu bedenken, dass ein Großteil der Förderung auf den Randstreifen entfallen wäre. 

Dr. Martin Metzger findet, wenn man so viel Geld für den Platz der Busse in die Hand nimmt, sollte man auch den Radfahrern Platz machen.  Denn diese müssen auch unterstützt werden. Er möchte, dass dies geprüft wird. Dazu müsste in seinen Augen unbedingt der Oberflurhydrant vor dem Hotel Schlosskrone entfernt (oder durch einen Unterflurhydranten ersetzt) werden.

Ilona Deckwerth beantragt, die Ampelanlage in der Luitpoldstraße endgültig direkt am Kreisverkehrsplatz zu errichten.

In der anschließenden Abstimmung über diesen Geschäftsordnungsantrag stimmen 3 für und 19 gegen den Antrag auf Frau Deckwerth, der damit abgelehnt ist.


Andreas Eggensberger findet, dass es momentan kein Problem an der Seite vom Hotel Sonne gibt, sondern eher aus der Bahnhofsstraße heraus. Die Busse überfahren dort immer mit dem Hinterrad den Gehsteig, sodass es dort oft zu einer gefährlichen Situation mit den Fußgängern kommt.

Martin Dopfer bat darum, die Poller vor dem Anwesen Luitpoldstraße 1 in der gleichen Art und Weise auszuführen, wie die geplanten vor dem Hotel Luitpoldpark. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagte dies zu.

Dr. Anna Derday fasst zusammen, dass dieses Projekt vor vielen Jahren beschlossen wurde. Das Material und die Baustelle sind bereits da. Sie stellt den Antrag, dass geprüft werden soll, was es kostet, wenn eine dritte Spur mitgemacht und der nach der jetzigen Minimallösung verbleibende „Bauch“ beseitigt bzw. abgeflacht wird.

Er ließ sodann über den entsprechenden Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Derday abstimmen. Deren Antrag wurde daraufhin mit 18:4 Stimmen angenommen.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter informiert, dass die dritte Spur bereits automatisch durch die Verkleinerung des Radius des Kreisverkehrs entsteht und man somit von Haus aus nebeneinander bzw. parallel fahren kann. Die Kosten für die Beseitigung des „Bauches“ werde er entsprechend prüfen lassen.

Simon Hartung fragt an, ob man die Spuren auch gleich so im Kreisverkehr markiert. Er findet, dies würde Sinn machen, damit sich jeder gleich richtig einordnet. 

Thomas Meiler greift den Beitrag von Dr. Martin Metzger wegen des Fahrradverkehrs auf und schlägt daraufhin vor, dass man sich z.B. im Kreis der „radfahrenden Stadträte“ mal zusammensetzt und sich darüber unterhält und ggf. eine Lösung findet.

Beschluss

  1. Der Stadtrat erteilt eine grundsätzliche Zustimmung zur Fortführung der Planung. Nachfolgende Maßnahmen im Bereich des B-Planes W 43 sollen im Jahr 2023 baulich umgesetzt werden (ausführliche Erläuterung gemäß beigefügter Anlagen):

  • Umsetzung der Fußgängerampel in der Luitpoldstraße,
  • Verkleinerung der Mittelinsel des Kreisverkehrs einschließlich Rückbau des Parkplatzes vor dem Hotel Schlosskrone (Prinzregentenplatz 2-4),
  • Geländer mit der Ausführungsvariante als herausnehmbare Straßenpoller mit Kettendurchführung.

Der Antrag auf Verbreiterung des südlichen Einfahrtsbereichs in den Kreisverkehrsplatz von Frau Dr. Anni Derday (Beseitigung des Bauches) ist ergänzend zu prüfen.

b) Der Stadtrat beschließt in Abhängigkeit der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen weitere notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 260 Tsd. Euro für die Haushaltsjahre 2023ff. bereitzustellen.

c) Die auszuführenden Arbeiten sind entsprechend der vorgestellten Planung auszuschreiben.

d) Der Vergabe von weiteren erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Steinbacher - Consult aus Neusäß (Objektplanung) und an das Ingenieurbüro Mooser aus Kaufbeuren (Lichtsignalplanung) wird zugestimmt.

e)  Die Kostenfortschreibung zum Gesamtprojekt wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Dokumente
Download 4_Präsentation_W43_Minimalvariante.pdf

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4. Bebauungsplan W 80 - Gewerbedreieck Allgäuer Land; Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss am 31.05.2022 einstimmig die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung und Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1084, 1086, 1160, 1161, 1162, 1163, 1158 und 1163/1 der Gemarkung Füssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote für die Architektenleistungen für die Bauleitplanung einzuholen und die nötigen Untersuchungen (z.B. Vermessung, Bodenuntersuchung usw.) zu beauftragen.

Die Baugrunduntersuchung wurde bereits beauftragt (Kosten ca. 8.600 Euro brutto).
Vom ebenfalls zwischenzeitlich beauftragten Büro abtplan wurde ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet.

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. 

Inhalte der Planung

  • Art der Nutzung: Gewerbegebiet
  • Ausschlüsse: zentrenrelevanten Sortimente, Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen), Beherbergungsnutzungen, Wohnmobilstellplätze 
  • Verdichtete Bebauung (GRZ 0,8; GFZ 1,6; maximal viergeschoßige Bebauung; maximale Gebäudehöhen: 16 m)

Erschließung

  • Flächensparende Stichstraße mit Wendehammer 
  • Mittige Lage im Gebiet und Anbindung an die Hiebelerstraße
  • Einseitiger, baulich getrennter Geh- und Radweg (Breite 3 m) 
  • Trenngrün zur möglichen Oberflächenwasserversickerung über Rigolensystem und zur Baumbepflanzung
  • Für die Planung ist eine Teilfläche des an der Hiebelerstraße liegenden Grundstücks Flur Nr. 1084 erforderlich. Dahingehende Vorgespräche wurden bereits geführt. Dieses Grundstück ist im bisher rechtskräftigen Bebauungsplan W 20 als Grünfläche festgesetzt. Der nicht für die Straßentrasse benötigte größere Teil dieses Grundstücks kann mit dem Bebauungsplan W 80 als Gewerbegebiet festgesetzt werden, um eine schlüssige Arrondierung des Baugebiets entlang der Hiebelerstraße zu erreichen. 

Kanal des Abwasserzweckverbandes

Der Stauraumkanal durchquert im Bestand das Plangebiet in Ost-West-Richtung. Die Trasse darf nicht überbaut werden und benötigt einen seitlichen Schutzraum. Insoweit ergibt sich ein nicht überbaubarer Korridor mit einer Breite von 6 – 8 m. Eine sinnvolle Kombination mit der öffentlichen Straße ist nicht möglich. Eine Verlegung der Leitung in den Randbereich des Plangebietes ist weiter zu prüfen. Ein dahingehend sinnvoller Verlauf ist in der Planzeichnung dargestellt. Ob die Verlegung auch hinsichtlich ihrer Kosten vertretbar ist ist weiter zu prüfen. Beim Bau der Steinbrecherstraße wurde aufgrund der hohen Kosten bereits von einer Verlegung abgesehen. Die Trasse ist in ihrem Verlauf einschließlich des Schutzstreifens im Grundbuch zu sichern (Festsetzung als mit Leitungsrecht zu belegende Fläche in der Planzeichnung). 

Überbaubare Grundstücksflächen

  • Die Baugrenzen wurden nur an die Randseiten gelegt, um bedarfsgerechte Innenaufteilungen zu ermöglichen. 
  • Parallel zur B 310 ist der Verlauf durch die anbaufreie Zone im Abstand von 20 m zur Fahrbahnkante vorgegeben.
  • Es besteht daneben eine Anbaubeschränkungszone mit einer Tiefe von 40 m zur Fahrbahnkante. Dieser erweiterte Bereich erstreckt sich wie beim W 20 in das Baugebiet. Er schließt aber eine Bebauung nicht aus, sondern Bauten in diesem Bereich benötigen eine Zustimmung durch die Straßenbaubehörde. Die Zustimmung darf nur versagt oder mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, soweit dies insbesondere wegen der Sicherheit des Verkehrs nötig ist (§ 9 Abs. 3 FStrG). 

Ausgleichsflächen

Dazu gibt es aktuell noch keine Ermittlung, sondern dies ist Aufgabe in der weiteren Planung. Ein Ausgleich wird aber notwendig werden. Möglicher Lösungsansatz:

  • Flächen der Stadt Füssen: Ausgleich über städtisches Ökokonto
  • Flächen der privaten Grundstückseigentümer: Nachweis auf den überplanten eigenen Flächen

Im Flächennutzungsplan befindet sich entlang der Kemptener Straße und der B 310 eine randseitige Eingrünung. Ob diese als sinnvolle Ausgleichsfläche in Betracht kommt ist im weiteren Verfahren zu prüfen. 

Umlegungsverfahren

Zur Erschließung und Entwicklung des Baugebietes kann ein Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) erforderlich werden. Innerhalb des Gebietes befinden sich zwei in Privateigentum stehende Grundstücke, die das Areal in nord-südlicher Längsrichtung durchschneiden und eine sinnvolle Entwicklung derzeit ausschließen. Die bisherigen Gespräche zu Änderungen der Grundstückszuschnitte haben zumindest in einem Fall bisher zu keinen ausreichenden Lösungen geführt. Nach § 45 Satz 1 BauGB können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dies ist insoweit ähnlich einem Flurbereinigungsverfahren. Aufgrund der bisherigen Außenbereichslage ist für die Umlegung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (§ 45 Satz 2 Nr. 1 BauGB).  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung 
  1. mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und
  2. mit der weiteren Vorbereitung des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB. 

Diskussionsverlauf

Auf die Nachfrage, ob zwischenzeitlich eine Einigung mit den Eigentümern erzielt werden konnte, wurde der Stadtrat darüber informiert, dass dies bezüglich einem Eigentümer noch nicht der Fall ist, dass hierzu aber natürlich noch Gespräche stattfinden werden.

Beschluss

Der Stadtrat billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung 
  1. mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und
  2. mit der weiteren Vorbereitung des Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff. BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022-10-14 BBP W 80 - Gewerbedreieck VorE Planzeichnung.pdf
Download 2022-10-20 BBP W 80 Gewerbedreieck V Satzung Begründung UWB.pdf

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5. Umweltfreundliche, klimagerechte und energiesparende Straßenbeleuchtung; Vorstellung erster Überlegungen und Ansatzpunkte und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die hohen Energiepreise aber auch die zwingend notwendigen Veränderungen zu einem besseren Klimaschutz zwingen auch die Kommunen dazu, sich mit dem bisherigen Stromverbrauch und möglichen Einsparpotentialen zu beschäftigen. Für die Stadt Füssen bedeutet dies auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung, auch die Straßenbeleuchtung ins Visier zu nehmen. 

Dazu zunächst ein paar rechtliche Hinweise zur Beleuchtungspflicht:

Gibt es eine allgemeine Beleuchtungspflicht? 

Art. 51 Abs 1 Satz 1 BayStrWG formuliert wie folgt. „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“. Eine generelle Pflicht besteht nach dem Gesetzeswortlaut also grundsätzlich einmal nicht. Und außerhalb geschlossener Ortschaften schon gar nicht. Im Gegenteil: hier verbietet sich aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung einer Beleuchtung von Geh- und/oder Radwegen!  

Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen sind entscheidend. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gilt aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder selbst eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen. 

Einsparmöglichkeiten

Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von z.B. 22:00 bis 5:00 Uhr wird in den Wohngebieten mit Blick auf die vorgenannten Gegebenheiten in aller Regel unproblematisch sein. Ob und inwieweit hier ausnahmsweise eine Beleuchtung notwendig ist, ist im Einzelfall zu ermitteln. Wie oben bereits erwähnt, ist das Thema Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung nicht neu. Bereits vor rund 20 Jahren hat man sich in vielen Gemeinden nicht nur mit einer Nachtabschaltung befasst, sondern auch technisch umgerüstet, also z. B. die Leuchtmittel ausgetauscht (Natriumdampfhochdrucklampen statt Quecksilberdampfleuchten). Dies hatte zugleich positive Auswirkungen auf den Insekten-Artenschutz.

Was ist weiter zu beachten?

Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liegt im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig ist, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten Dies ist nicht möglich, da sich die Schaltstellen zu 99,9 % innerhalb der Trafostationen befinden und diese durch Laien nicht betreten werden dürfen. Kann aber im Not – und Krisenfall durch unsere Leitwarte über einen EIN-Befahl geschalten werden.

Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe (vgl. Z. 394, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO) angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt). 

Zusammenfassend stellt sich die Situation bei der Straßenbeleuchtung rechtlich ähnlich dar wie beim Winterdienst; es gibt weder eine allgemeine Beleuchtungs- noch eine allgemeine Winterdienstpflicht!

Weihnachtsbeleuchtung

Informativ wird noch darauf hingewiesen, dass auch die Weihnachtsbeleuchtung in diesem Jahr wie folgt angepasst wird:

  1. Die bisherigen großen Weihnachtsbäume werden mit den Bäumen am Kaiser-Maximilians-Platz, am Stadtbrunnen, in Weißensee, in Hopfen am See und in Füssen – West im  Wesentlichen beibehalten. Nicht mehr aufgestellt werden die Weihnachtsbäume am Schrannenplatz, im Venetianerwinkel und in Bad Faulenbach. Diese Vorgehensweise entspricht auch dem Stadtratsbeschluss vom 16. November 2021. Der Weihnachtsbaum in Füssen-West bleibt bestehen, weil dort eine Patenschaft von EWR Reute besteht, wonach diese die Kosten hierfür übernehmen. Daran will EWR Reutte festhalten.

Zum Weihnachtsbaum am Kaiser-Maximilians-Platz in Füssen und zu dem in Hopfen am See wird mit FTM geklärt, ob FTM dort die Kosten für diesen Baum der Stadt erstattet. Die Kosten hierfür betragen grob folgende
    • Weihnachtsbaum am Kaiser-Maximilians-Platz =         1.800 Euro
    • Weihnachtsbaum in Hopfen am See =                 1.300 Euro

Die Kosten für die regelmäßige Kontrolle, Instandhaltung und Wartung während der Standzeiten sind darin nur mit pauschal 100,00 Euro/je Baum angesetzt. Die Kostenzusage liegt bereits vor.

Der Weihnachtsbaum in Weißensee wird von den Weißensee’en selbst aufgestellt!

  1. Die Weihnachtsbeleuchtung an den Randbereichen wird eingestellt. Konkret bedeutet dies, dass 
    • die großen, beleuchteten Sterne vom Kreisverkehrsplatz der Morisse bis zum Felsdurchbruch nach Bad Faulenbach entfallen (der Stern an Durchbruch/Stegübergang bleibt erhalten),
    • der Morisse-Kreisel nur mehr an der Ostseite, d.h. am Eingang in die Altstadt mit großen beleuchteten Sternen versehen wird (die kleinen Bäumchen im Keisel bleiben erhalten; die westlich am Kreisverkehr angebrachten großen Sterne entfallen),
    • die großen beleuchteten Sterne entlang der Luitpoldstraße (beginnend vom südlich vom Luitpoldkreisel bis zur Einmündung in die Ritterstraße) entfallen ersatzlos.
    • schließlich ebenfalls nicht mehr errichtet werden die großen beleuchteten Sterne vom Lila Haus ortsauswärts bis zur Einfahrt in die Theresienstraße.
  1. Alle übrigen Beleuchtungselemente in der Innenstadt wie z.B. die kleinen Weihnachtsbäume, die kleinen Sterne in der Fußgängerzone, die Überspannungen und die großen beleuchteten Sterne östlich vom Luitpoldkreisel bis auf Höhe des Durchgangs in die Innenstadt auf Höhe des Hotels Hirsch/Lila Haus) bleiben erhalten.
  2. Die Beleuchtung wird – wo es für das EWR Reutte technisch bzw. wegen der Schaltung mit den Straßenlampen einschl. aus Verkehrssicherheitsgründen möglich ist – um 22:00 Uhr abgeschaltet.

Stromverbrauch und Stromkosten in Füssen

Der jährliche Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung bei der Stadt Füssen lag zuletzt konstant bei ca. 680.000 kwh. Der bisher vereinbarte fixe Arbeitspreis lag bis 2021 bei 5,279 ct/kWh. Unter Berücksichtigung der Vertriebs- und Netzkosten lagen die Gesamtkosten für die Straßenbeleuchtung im Jahr 2021 bei 160.000 Euro.

Aktuell liegt der fixe Arbeitspreis in 2022 bei 15,999 ct/kwh (gegenüber 5,279 ct/kwh in 2021). Vergleichsweise würde dies für 2022 bedeuten, dass die Kosten der Straßenbeleuchtung bei angenommenen gleichbleibendem Stromverbrauch bei rund 250.000 Euro liegen.

Grundlage für diese Preise ist der aktuelle, noch bis zum 31. Dezember 2022 laufende Energieliefervertrag Straßenbeleuchtung (Vertrieb und Netz). Danach erfolgt die Preisermittlung über den tagesaktuellen Strom Spotmarkt. 

Angesichts der zu erwartenden Energiekostenentwicklung werden für das Jahr 2023 die Kosten der Straßenbeleuchtung wohl zwischen 300.000 und 400.000 Euro jährlich eingeplant werden müssen, wenn der Verbrauch nicht deutlich reduziert werden kann. 

Ziel sollte es sein, den Verbrauch kurz- bzw. spätestens mittelfristig auf die Hälfte gegenüber bisher zu reduzieren.

Trotz örtlich begrenzter Maßnahmen hat sich der Verbrauch bisher noch nicht wesentlich reduziert (trotz teilweiser Umstellung auf LED). Gründe für Schwankungen, die aktuell bei ca.10% liegen, werden derzeit eruiert. 

Bei einer Reduzierung der Leistung der Beleuchtung von angenommenen durchschnittlichen 80 W pro Leuchtmittel auf 30 W wären wir kommendes Jahr bei einer geschätzten Einsparung von mindestens 150.000 € angelangt, bei 100% Umstellungsrate auf LED. Zusätzliche Einsparungen in sonstigen verbrauchsabhängigen Umlagen sind noch nicht eingerechnet.

Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung, was bisher beleuchtungstechnisch veranlasst wurde bzw. was aktuell bis zur Sitzung untersucht bzw. vorbereitet wird:

  • Die Nacht - Schaltzeit ist im gesamten Versorgungsgebiet von 23:00 Uhr auf 22:00 Uhr zurückgesetzt worden. Kosten für eine individuelle Programmierung entstehen deshalb der Kommune keine. 

  • Die Möglichkeit, in gewissen Bereichen jede 2. Leuchte auszuschalten, wäre momentan die einfachste, schnellste und effektivste Maßnahme, um Energie einzusparen. Diese Variante muss natürlich mit der Stadt für jede Straße eigens festgelegt werden. 

  • Ein flexibles Dimmen der Leuchten ist nur bei den neueren Modellen (ab etwa 2015/16) möglich. Bei den älteren Leuchten kann man teilweise ab 22:00 Uhr starr auf eine Reduzierung von 30 % herunterfahren.

  • Die Stadt könnte ebenfalls prüfen, welche Leuchten ab 06:00 Uhr bis Morgendämmerung überhaupt wieder hochgefahren werden müssten.

  • In Abstimmung mit dem EWR Reutte wurde die Beleuchtung des Hohen Schlosses, der Stadtmauer und die an der Nordseite der Kemptner Straße ausgeschaltet. In der Augsburger Straße wird nur noch die östliche Seite beleuchtet. Der Uferweg am Weißensee ist nur noch von Abenddämmerung bis 22:00 Uhr beleuchtet. Der Fußweg in Bad Faulenbach vom Schwärzerweg über die Tennisanlage bis zur Einmündung an der Alatseestraße ist komplett aus. Es wurden die gesamten Kirchen – Anstrahlungen, nach Rücksprache mit dem Pfarramt Füssen, abgeschaltet. Zugleich wird gerade geprüft, wie die Beleuchtung des Musical – Parkplatzes Achmühle geregelt werden könnte. 

  • Bei einer Überprüfung der Maststandpunkte und der Masthöhen wurde festgestellt, dass ca. 80 % der Bestandsanlagen für die sog. Blockformleuchte (Muster hat Baier Thomas als Bild) geeignet wäre. Im Stadtgebiet und in Hopfen bzw. Weißensee wären 30 % für die Glockenform, wenn diese gewünscht wird, geeignet. Die Kosten für die Umrüstung werden EWR Reutte gerade ermittelt und dürften bis zur Sitzung vorliegen.

  • Eine Amortisation dieser Kosten ist beim derzeitigen volatilen Strompreis nur schwer vorhersehbar.

  • Ein Umstellungszeitraum für den Umbau von NAV auf LED hängt natürlich von den Lieferzeiten der Hersteller und dem verfügbaren Budget der Stadt Füssen ab.

Weitere Informationen erfolgen dann im Rahmen der Beratung, zu der auch ein Vertreter vom EWR Reutte anwesend sein wird.

Die Stadt Füssen war in den vergangenen Jahren nicht untätig, was die Verbesserung der Straßenbeleuchtung anbetrifft. So wurde schon vor rund 20 Jahren die frühere HQL-(Quecksilberdampf-Hochdruck-)Beleuchtung auf NAV-Licht umgestellt. Seit 2015 wurden Zug um Zug einzelne Straßenzüge mit LED-Licht ausgestattet. 

Ungeachtet dessen besteht aufgrund der Energiepreise mehr denn je die Notwendigkeit Energie einzusparen und somit den CO2-Ausstoß zu verringern. Aber damit nicht genug: Auch der Schutz der Artenvielfalt wird in Zukunft immer wichtiger. So spielt die Lichtverschmutzung beim Insektensterben eine nicht unwesentliche Rolle. 

Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung eines Straßenbeleuchtungskonzeptes:

  • Konsequente Umstellung auf LED-Licht

Die Stadt Füssen hat im Jahr 2015 begonnen, die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage Schritt für Schritt auf eine LED-Beleuchtung umzustellen. Damit verbunden ist nicht nur eine (deutliche) Reduzierung des Stromverbrauchs, sondern auch des jährlichen Wartungsaufwandes. Dadurch entstehen zusätzliche Kosteneinsparungen. Außerdem wird dadurch durch die Lichtverschmutzung und das Streulicht verringert, was nicht zu Letzt auch dem Insektenschutz zu Gute kommt. Diese Umstellung sollte nun zeitnah fortgeführt und komplett durchgeführt werden. 

Je nach Fortbestand der bisherigen Lampen (umso mehr außer Betrieb gestellt werden, umso geringer wird der dafür zu erwartende Aufwand) sind hierfür nach aktuellem Angebot der EWR Reutte Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro zu erwarten. Daran würde sich nach dem aktuell geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag die EWR Reutte mit 50 % beteiligen, sodass ein Anteil von rund 1,5 Millionen bei der Stadt verbleiben würde. Zeitlich wäre wünschenswert, die Umstellung in den nächsten 10 Jahren, nach Möglichkeit noch schneller evtl. schon bis 2030, abzuschließen. Die Energieeinsparung ist erheblich. Aktuell verbrauchen die meisten Lampen 70 Watt (teilweise auch mehr), künftig würden diese von Haus aus auf 30 W reduziert (evtl. Halbnachtschaltungen, zeitweises Ausschalten jeder 2. Lampe sind darin noch nicht berücksichtigt). 

  • Schaltzeiten – Verkürzung der Brenndauer

Generell sollten alle Lampen dahingehend geprüft werden, ob die Schaltzeiten geändert und die Brenndauer verkürzt werden könnte. Folgendes Szenario wäre denkbar:

    • Brenndauer grundsätzlich nur bis 22:00 Uhr 
    • Ggf. abhängig von der Verkehrsbedeutung und dem Verkehrsaufkommen könnte schon ab 20:00 Uhr die Leuchtstärke entsprechend herunter gedimmt werden (wo dies technisch möglich ist)!  Nur mit Kosten möglich, da hier ein weiteres PROM generiert und in den Schaltstationen eingebaut werden müsste.
    • In Anlieger- und Erschließungsstraßen ab 22:00 sollte geprüft werden, dort entweder ab 22:00 Uhr komplett auf eine Straßenbeleuchtung zu verzichten (z.B. in reinen Anliegerstraße) bzw. alternativ wenigstens nur mehr jede 2. Lampe mit (deutlich) reduzierter Brennleistung; ab 06:00 Uhr bis zur Dämmerung sollte die Beleuchtung aus Verkehrssicherheitsgründen wieder an geschaltet werden (Berufsverkehr, Schul- und Kindergartenkinder) 
    • Darüber hinaus wäre ggf. zu prüfen (ggf. Befragung der Anwohner), an welchen Leuchten oder eine "follow-me"-Dimmung durch Bewegungsmelder bzw. „mitwanderndes Licht“ umgesetzt werden kann. Einzelne Lichtpunkte oder Gruppen lassen sich evtl. bedarfsorientiert digital schalten oder dimmen, um das Beleuchtungsniveau den tatsächlichen Erfordernissen anzupassen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Bei höherem Verkehrsaufkommen, an Stellen mit erhöhter Unfallgefahr oder bei ungünstigen Witterungsbedingungen wird das Beleuchtungsniveau angehoben, in Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen gesenkt. Diese Lösung ist bei bestehenden Leuchten nur bedingt und mit großem technischem Aufwand möglich. Da hier die Leuchten technisch und Software – mäßig nachgerüstet werden müssten. Bei einer Neuerrichtung könnte man die Komponenten bereits im Herstellerwerk einbauen lassen.

  • Verkürzung Brenndauer im gesamten EWR-Versorgungsgebiet
Wenn die Brenndauer im gesamten (evtl. deutschen) Versorgungsgebiet gleich verkürzt werden könnte, kann auf eigene technische Anlagen / Programmierung an den jeweiligen Trafos verzichtet werden. Somit wäre eine nochmalige Kostenreduzierung möglich (das EWR betreut auf deutschem Gebiet immerhin die 10 Gemeinden von Halblech bis Rückholz).

  • Reduzierung der Leistung

Momentan haben die meisten Lampen eine Leistung von 70 W (oder mehr, z.B. weil mehr Leuchtmittel darin verbaut sind); LED-Lampen im Vergleich liegen bei durchschnittlich 30 W, weshalb hier ein deutliches Einsparungspotential liegt. Bis zur LED-Umstellung sollte geprüft werden, ob die Lampenleistungen entsprechend reduziert werden können, wenn nicht Halbnachtschaltungen oder eine Außerbetriebnahme von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr erfolgen sollen.

    • Beleuchtung entlang der Hiebelerstraße (aktuell beidseitige Beleuchtung: künftig nur einseitig)
    • Steinbrecherstraße (LED-Beleuchtung mit 3 Beleuchtungskörper je Lampe): Reduzierung von 1 – 2 Beleuchtungskörper, ab 22:00 Uhr komplett aus!  

Reduzierung der Beleuchtungsstärke /-fläche
Für Fußgänger reicht auch eine einseitige Beleuchtung des Gehwegs; der Fußgänger hat jederzeit die Möglichkeit, die beleuchtete Seite zu wählen. Die Beleuchtungsstärke wäre ggf. neu zu berechnen; Mindestanforderungen wären herzustellen; durch asymmetrisch strahlende Leuchten kann Fehl-/Streulicht vermieden oder zumindest stark verringert werden.

  • Überprüfung des räumlichen Beleuchtungsumfangs

Generell sollte nur dort wirklich beleuchtet werden, wo eine gesetzliche Beleuchtungspflicht besteht (z.B. weil die Verkehrssicherheit eine solche erfordert). Im Außenbereich besteht eine solche – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen – grundsätzlich nicht.

Folgende Straßenbeleuchtungen könnten entweder (teil-)eingestellt bzw. müssten zumindest entsprechend geändert werden:

  • Parkplatz Morisse Stromkosten ab 22 Uhr abschalten. Nur noch 1 Laterne jeweils am Kassenautomat auf 20% gedimmt zur Orientierung und Sicherheit. 
  • Straße bzw. Fußweg ab Hotel Ruchti bis zur Waldwirtschaft ab 22 aus.
  • Fußweg von Bad Faulenbach bis zur Theresienbrücke ab 22 Uhr nur jede zweite Lampe
  • Beleuchtung des Weißensee-Fuß- und Radweges komplett einstellen (von Moos/Hub bis zum Strandbad) bis 22 Uhr 
  • Beleuchtung Wörther Straße (wurde erst 2020 auf LED umgestellt) bis 22 Uhr;
  • Radweg von Floßergasse bis zur Lechbrücke (Lechradweg) bis 22 Uhr  
  • Radweg von Lechbrücke bis zum Klinik/Skate- und Bikepark bis 22 Uhr 
  • Beleuchtung des Promenadenweges bis 22 Uhr  
  • Beleuchtung vom Bootshaften bis zur Einmündung in die B 16 (zumindest Beleuchtungsumfang bzw. –stärke reduzieren) bis 22 Uhr, dann nur jede 2., Fußweg nach FSH Vorstellung, 00.00Uhr (evtl. technisch nicht möglich) aus. 
  • Radweg vom Hirschvogel bis zum Festspielhaus/Achmühle bis 00.00 Uhr (evtl. technisch nicht möglich)
  • Abwasserzweckverband/Wertstoffhof/Grüngutannahme und Gärtnerei nur jede zweite bis 22 Uhr, ab 22 Uhr nur noch eine Laterne vor Wertstoffhof (Sicherheit). 
  • Achmühle-Parkplatz (wer trägt die Kosten: Stadt, Stadtwerke bzw. Apcoa?) bis 22 Uhr, dann gedimmt bis 00.00 Uhr, dann aus. Wird noch abgeklärt
  • Parkplatz Haus Hopfensee (wer trägt die Kosten: Stadt oder Pächter?), ab 22 Uhr aus. Wird noch abgeklärt 
  • GVS Hopfen am See am Ortsende Richtung Heidelsbuch, eine Laterne gedimmt ab 22 Uhr, Rest ausschalten 
  • Beleuchtung der Uferpromenade in Hopfen am See bis 22 Uhr  
  • Radweg vom Campingplatz-Parkplatz bis Einmündung Fischerbichl bis 22 Uhr 

Ggf. wäre auch zu überlegen, ob nicht Beleuchtungen an Fuß- und Radwegen, sofern diese aufrechterhalten werden sollen, kurz- und mittelfristig mit Solarlampen ersetzt werden könnten, sodass diese nur mehr mit Sonnenstrom „bedient“ werden.  Möglich, allerdings in der Anschaffung wesentlich teurer. Günstige Modelle sind sehr temperaturempfindlich (Batterie).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den bisherigen Änderungen der Straßenbeleuchtungsanlage zustimmend Kenntnis und billigt inhaltlich das vorstehend beschriebene Straßenbeleuchtungskonzept.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Energieversorger EWR Reutte die Maßnahmen im Detail zu prüfen und im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichem umzusetzen. 

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte an der Bergstraße in Hopfen am See die Laternen in der Früh für die Schulkinder wieder eingeschaltet haben, da es dort oft zu gefährlichen Situationen kommt, wenn die Kinder nicht gesehen werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den bisherigen Änderungen der Straßenbeleuchtungsanlage zustimmend Kenntnis und billigt inhaltlich das vorstehend beschriebene Straßenbeleuchtungskonzept.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Energieversorger EWR Reutte die Maßnahmen im Detail zu prüfen und im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichem umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Erschließung des Baugebiets Weidach Nordost II O75 Festlegung der Straßenleuchten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Für die zukünftige Ausgestaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet O75 im Weidach und als Grundlage für die individuelle Lichtberechnung muss festgelegt werden, welche Straßenlaterne, insbesondere welcher Leuchtkopf eingebaut werden soll. 
Bei der Auswahl sollte auch bedacht werden, dass man sich quasi langfristig über die kommenden Jahre oder gar Jahrzehnte auf einen einheitlichen Typ festlegt. Im Folgenden werden die empfohlenen Straßenlaternen genannt und kurz beschrieben.

Generell sollte eine Leuchte der Straßenbeleuchtung, wenn sie optimal geplant wurde, nur den Straßenraum und das dazugehörige Umfeld z.B. Gehwege, Parkzonen usw. beleuchten, denn nur für diesen Bereich sind die Kommunen durch die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. 

Die Anlagenbestandteile der öffentlichen Straßenbeleuchtung umfassen technische und dekorative Leuchten, in erster Linie in Form von
- Kofferleuchten und
- Horizontalleuchte auch Pilzleuchte genannt.

Kofferleuchte
Kofferleuchten strahlen nach unten, um eine gute Ausleuchtung des Gehweges bzw. Straßen-bereichs zu erzielen. Im ersten Moment kann der Eindruck entstehen, dass die Leuchten dunkler abstrahlen, weil Fassaden, Bäume etc. nicht mehr angestrahlt werden. Die Leuchten sind bezüglich des Abstrahlwinkels aber so gewählt, dass die öffentlichen Flächen erhellt, also keine rückwärtigen Bereiche angestrahlt werden.
Technisch machbar sei der Einsatz von Kofferleuchten – die im Stadtgebiet vorwiegend an Hauptstraßen stehen – auch in Wohngebieten. „Aber das muss auch gewollt werden.“

Horizontalleuchte
Die Horizontalleuchten werden auch "Pilzleuchten" genannt, da die Lichtquelle exakt an der Spitze des Mastes sitzt. Gedacht sind sie zur Ausleuchtung von Plätzen aller Art. Dagegen sind sie für die Ausleuchtung einer Straße denkbar ungeeignet. Da sich das Licht über die Straße hinaus verteilt.

Der nach der Bewertung der Beleuchtung, nämlich nach dem Kriterium Leuchtdichte oder horizontale und vertikale Beleuchtungsstärke, stehen zwei verschiedene Straßenlaternen zur Auswahl. Beide Leuchten können mit Nachtabschaltung, Nachtabsenkung und intelligenten bedarfsgerechten Steuerungssystemen ausgestattet werden.




Alle zwei Leuchten sind hinsichtlich der Qualität wohl annähernd ähnlich hochwertig einzuordnen. Die Muster wurden dabei bewusst in Abstimmung mit dem Vertragspartner, den Elektrizitätswerke Reutte, vom gleichen Hersteller gewählt, damit die Wartungs- und Instandhaltungskosten möglichst gering gehalten werden können und die Ersatzteilbeschaffung durch den namhaften Hersteller über viele Jahre gesichert ist.  

I. Variante (Kofferleuchte)

Streetlight SL 11 micro Kofferleuchte
Hersteller:
Siteco

Modell:
Streetlight SL 11 micro

Farbtemperatur:
3000K

Leuchtmittel:
mit High Power LED

Lichtfarbe:
neutralweiß

Abstrahlwinkel:
direkt asymmetrisch

Gehäusematerial:
Aluminium-Druckguss

Nachlieferfähigkeit:
Lagerhaltung

Herstellergarantie:
5 Jahre

Lebensdauer:
100.000 h bei UT = 25°C

Lichtemission:
Lichtemission: 0% bei 0° Nei.

Farbe:
Eisenglimmer (DB 702)

Richtpreisangebot:
rd. 435.- Euro (inkl. MwSt.)

oder

II. Variante (Pilzleuchte)

Citylight Pilzleuchte
Hersteller:
Siteco

Modell:
City-Light Plus

Farbtemperatur:
3000K

Leuchtmittel:
weiße Hochleistungs-LED ́s

Lichtfarbe:
neutralweiß

Abstrahlwinkel:
breit strahlend

Gehäusematerial:
Aluminium-Druckguss

Nachlieferfähigkeit:
Lagerhaltung

Herstellergarantie:
10 Jahre

Lebensdauer:
100.000 h bei UT = 25°C

Lichtemission:
< 3%

Farbe:
Eisenglimmer (DB 702)

Richtpreisangebot:
rd. 920.- Euro (inkl. MwSt.)

Fazit
Unter Betrachtung aller hier aufgeführten Fakten stellt sich die Kofferleuchte Siteco Streetlight SL 11 micro als nachhaltigste und geeignetest Lösung dar, auch wenn der architektonische Aspekt für eine Pilzleuchte spricht. Im Gegensatz zur sogenannten Pilzleuchte, mit  ihrer unkontrollierten Leuchtkraft. Da die Blendwirkung nicht so sehr von der Art der Leuchtquelle aus, sondern von der Beschaffenheit der Straßenlampe ausgeht und aufgrund der „schlechten“ Erfahrungen im Neubaugebiet O 53, empfielt das techische Bauamt wegen der Blendwirkung Lampen zu verwenden, die nur nach unten leuchten und nicht blenden. Der o. g. Typ „Kofferleuchte“ bietet eine verlässliche Lichtqualität und ein ansprechendes, städtisches Gesamtbild, die nur nach unten strahlen. Zudem stellt die Kofferleuchten für die herkömmliche Anwendung noch immer die insgesamt wirtschaftlichere Lösung dar.


Kosten
Derzeit besteht ein Kooperationsvertrag mit den Elektrizitätswerke Reutte (ewr). Demnach beträgt der Gesamtkostenanteil für die Stadt Füssen im Bereich der Straßenbeleuchtung 50%.

Nach derzeitigem Planungsstand sind für das Neubaugebiet „Weidach Nordost II O75“ rd. 30 Stk.  Straßenleuchten geplant. Somit stellt sich die Kostenkalkulation für die genannten „Leuchtköpfe“ folglich dar:

Lampentyp
(ohne Mast, Fundament usw.)
Kosten à
(Leuchtkopf)
Anzahl
Gesamt-kosten
(inkl. MwSt.)
Kostenanteil Stadt Füssen
(50% Stadt Füssen/ ewr)





 Siteco Citylight Pilzleuchte
920.- Euro
30 Stk.
27.600.- Euro
13.800.- Euro





 Streetlight SL 11 micro
435.- Euro
30 Stk.
13.050.- Euro
  6.525.- Euro
*Streetlight SL 11 mini (optional)
585.- Euro








Differenz



   7.275.- Euro (inkl. MwSt.)
*Sollte die Lichtberechnung ergeben, dass das Model Siteco micro nicht ausreichend ist, muss evtl. auf das nächstgrößere Modell Siteco mini zurückgegriffen werden.

Nicht Berücksichtigt sind die Kosten für Fundament, Mast und der notwendigen Arbeitszeit für die Installation- und Montagearbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem als LED-Standardleuchte vorgeschlagenen Modell Stieco Streetlight SL 11 micro als Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Weidach Nordost II O75“ zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem als LED-Standardleuchte vorgeschlagenen Modell Stieco Streetlight SL 11 micro als Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Weidach Nordost II O75“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Endausbau im Baugebiet O 53 - Weidach Nordost; Resterschließung der Rudibert-Ettelt-, Paul-Mertin- und Ernestine-Deml-Straße; Einleitung aller für den Bauablauf notwendigen Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

In den Jahren 2015/16 wurden die Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets O53 im Weidach ausgeführt. Aufgrund der sich anschließenden privaten Bautätigkeiten wurde der Asphaltdeckbelag zunächst nicht eingebaut. Der Ausbau erfolgte dabei nur provisorisch mit einer bündigen Tragschicht und ohne Anpflanzungen.

Da mittlerweile alle Ver- und Entsorgungsleitungen zu den Baugrundstücken verlegt sind und die privaten Bautätigkeiten mittlerweile weitgehend abgeschlossen sind, ist nun beabsichtigt den Endausbau durchführen zu lassen. Der Endausbau beinhaltet neben der Herstellung der endgültigen Asphaltdeckschicht auf den neuen Erschließungsstraßen noch die Anpflanzungen von standortgerechten Bäumen.

Technische Notwendigkeit
Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, keine Ermüdungserscheinungen an der bestehenden Asphalttragschicht zu verursachen, wenn die abdichtenden Asphalt-Deckschicht nicht zeitnah aufgebracht wird. So kann es bei noch längerem abwarten möglich sein, dass die die Asphalt-Tragschicht teilweise oder ganz erneuert werden muss. Aus bautechnischer Sicht ist die Asphalt-Deckschicht nach etwa 4 bis 5 Jahren aufzubringen, um die Dauerhaftigkeit der Straßenzüge gewährleisten zu können.

Ferner bildet der notarielle beurkundetet Kaufvertrag der Eigentümer die weitere Grundlage zum Endausbau, nach Punkt 7 des Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer (Stadt Füssen), dass die Verschleißschicht (Asphalt-Deckschicht) bis spätestens zum 31.12.2019 aufgebracht sein muss.

Erschließungs- und Herstellungsbeiträge
Die Grundstückseigentümer, die die Baugrundstücke von der Stadt Füssen erwarben, haben ihre Erschließungsbeiträge bezüglich der Gesamtanlage bereits beim Kauf vertraglich abgelöst. Von diesen Eigentümern können also nach endgültiger Herstellung der Straßen des Baugebiets keine Beiträge mehr erhoben oder nachgefordert werden. 

Kosten
Eine erste Kostenprognose für die bauliche Umsetzung (ohne Planung) hat einen Betrag von rd. 120 T€ brutto ergeben, dabei handelte es sich um eine „erste Zahl", da zum jetzigen Zeitpunkt eine Vielzahl an Faktoren noch nicht bekannt sind, welche sich auf die Kosten auswirken können.

Vergabe von Ingenieurleistungen
Auf Grund der vorhandenen Vorkenntnisse und der bereits erbrachten Leistungen bei der grundhaften Erschließungsplanung im Bereich des Baugebietes O53 im Weidach, schlägt die Verwaltung hierfür eine Beauftragung des Büros Klinger aus Dietmannsried vor.

Daneben dürfen gemäß den verbindlichen Vergabegrundsätzen des Bayerischen Staatsministeriums Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen bis zu einem voraussichtlicher Auftragswert von 50 T€ an nur einen geeigneten Bewerber vergeben werden.
Das Honorar für die Ingenieursleistung wird entsprechend der Kostenprognose und des vorliegenden Angebotes auf rd. 20 T€ brutto geschätzt.

Gegenstand für die Realisierung der Resterschließung sind die erforderlichen Planungsleistungen des Leistungsbilds Objektplanung für Verkehrsanlagen nebst weiterer Besonderer Leistungen. Die Kernpunkte stellen sich wie folgt dar:
 
- Grundlagenermittlung, 
- Erarbeiten der Ausführungsplanung, 
- Kostenanschlag, 
- Erstellen eines Terminplans,
- Erstellen der Ausschreibungsunterlagen, 
- Mitwirken bei der Vergabe,
- Örtliche Bauleitung mit Überwachung des Baustellenbetriebes.

Baulicher Leistungsumfang – Kosten
- Wohnstraßen (Asphalt abfräsen und beseitigen, Asphaltdeckschicht aufbringen),
rd. 2.300 m²
- Granitgroßsteinpflaster (Pflaster/ öffentlich),
rd. 1.700 m²
(Überwachung der Mängelbeseitigung, Mangel aus dem Vorstufenausbau 2015)
- Grünflächen und Vegetation (Baumbepflanzung-öffentlich),
rd. 18 Bäume
- Kleinarbeiten und Sonstiges (Angleichungsarbeiten etc.).


Die voraussichtlichen Baukosten wurden anhand von z.Zt. marktüblichen Pauschalwerten auf der Grundlage von Erfahrungswerten überschläglich auf rd. 110 T€ brutto geschätzt.
 
Diese vorläufige Kostenannahme dient nur der ersten Kostenorientierung. Im Rahmen der anschließenden Planung wird eine detaillierte Kostenberechnung unter Berücksichtigung der dann vorliegenden genaueren Massen und weiteren preisbildenden Faktoren erstellt.

Bindungen für Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

Für die Vegetationsbereiche im Baugebiet liegt nunmehr eine Bepflanzungsempfehlung vor. Dabei wurden auch die Aspekte Klimawandel, Trockenstressphasen, Streusalz, geschlossene Pflasterung, Absonderung von Honigtau u. Harz, Pflegeaufwand, Kronenbreite usw. bei der Auswahl berücksichtigt. Bei der Grüngestaltung ist es des Weiteren sinnvoll, dass nur eine einzige Art Bäume gepflanzt werden, weil das später die Pflege erleichtert und Kosten spart. 
Ferner ist beabsichtigt, die Bepflanzung in Eigenleistung durch die Stadtgärtnerei vorzunehmen. Die Gesamtkosten für die Lieferung der Pflanzen zuzüglich, Substrate, Pflanzmaterial und Arbeitszeit werden derzeit auf rd. 15 bis 20.000 € brutto geschätzt (ohne Eigenleistung). 

Welche Baumart wird gepflanzt? (Empfehlung des technischen Bauamtes)
Amelanchier arborea 'Robin Hill' - Felsenbirne
Höhe: 5-8 m
Breite: 3-5 m 
Frucht: Die Früchte sind essbar „Felsenbirnen sind keine Birnen“
Kosten: Die Pflanzkosten incl. der Anwachspflege in den ersten drei Jahren, betragen bei der genannten Baumart im Durchschnitt in befestigten Verkehrsflächen 1.000.-  bis 2.000.- €. Die Herstellungskosten variieren sehr stark in Abhängigkeit zur Bauausführung insbesondere dem Substrateinbau.
 
Fazit
Die Felsenbirne ist ein überaus stadtklimafestes Gehölz mit hoher Trockentoleranz und außerordentlicher Frosthärte. Sie verträgt in gewissem Grade Versiegelung und ist relativ unempfindlich gegenüber Luftverschmutzung, Streusalz sowie Stürmen. Als Straßenbaum ist Felsenbirne gut geeignet, der Fruchtfall kann mitunter als störend empfunden werden. 

Da jede planerische Lösung Vor- und Nachteile hat und sich unterschiedlich auf die
vielfältigen privaten und öffentlichen Belange auswirkt, die allen Interessen uneingeschränkt gerecht wird, gibt es nicht!  Entscheidend ist vielmehr, welche Art an welchem Standort welche Funktion (besser oder überhaupt) erfüllen kann und dies zu einem vertretbaren Umsetzungs-ergebnis führt.

Um die Haushaltsausgaben so gering wie möglich zu halten, soll die die komplette Organisation der Anpflanzungen durch die städtische Gärtnerei erledigt. Dies beinhaltet die Erstpflanzung ebenso wie die Baumpflege und Baumschnitt.

Ist-Zustand Baumängel

Im Baugebiet O 53 liegt auch sechs Jahre nach Erschließung noch einiges im Argen. Über die Rechtstreitigkeiten in Bezug auf die mangelhaften Granitsteine im Bereich der Straßenpflasterung wurde in der Vergangenheit schon mehrmals in den Gremien berichtet. Es ist nicht das einzige Problem gut sechs Jahre nach der Erschließung. Zum Beispiel die Sache mit der Straßenbeleuchtung, die "nicht gut ausgeführt" ist. Ein leidiges Thema sind auch die Kanalhaltungen für die Anwesen Rudibert-Ettelt-Straße 10 und 12. Nicht nur die Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit stellt einen Mangel dar, sondern auch einen wirtschaftlichen Minderwert.

Die bis dato festgestellten Mängel Stellen sich wie folgt dar:

Straßenleuchten

Wegen erhöhter Lichtimmissionen durch die Straßenlaternen vor einigen Anwesen im Neubaugebiet O 53 beantragten betroffene Eigentümer Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Abschattung an den Leuchtköpfen.

Nach einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die erhöhten Lichtimmissionen vor den betroffenen Anwesen zutreffend sind. Daraufhin wurden bei zwei Straßenlaternen eine Blendungsbegrenzung durch eine halbseitige Abdeckung im Lampenschirm und bei vier weiteren Straßenlaternen ein außenliegender Kupferrahmen angebracht, der bis über die unterkante des Lampenschirms führt. Die Kosten in Höhe von rd. 180.- € für den Kupferrahmen wurden von den jeweils betroffenen Eigentümern übernommen.

Nach einer weiteren Ortsbesichtigung wurde von den Eigentümern der betroffenen Anwesen mittgeteilt, dass die Abschirmung mit dem Kupferrahmen als „ideale Lösung“ betrachtet werden kann. In der weiteren Nachbarschaft wurde diese Maßnahme wiederum als „nicht zielführend“ bewertet. 

Fazit
Straßenleuchten sollten voll abgeschirmt sein, sonst beleuchten sie zu viel Fläche die nicht beleuchtet werden soll (z.B. Hausfassaden mit Fenstern, was von den Bewohnern als störend empfunden wird) oder sie blenden gar. Straßenlampen sollten nicht viel heller als unbedingt notwendig sein und ggfls. die DIN EN 13201 nicht um ein Vielfaches übertreffen.

Seitens des technischen Bauamtes wird darauf hingewiesen, dass nach Möglichkeit immer ein gesamter Straßenzug bzw. ein gesamtes Baugebiet und weitgehendst das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich der ausgewählten Straßenlaternen und Lampenköpfen betrachtet werden sollte, so dass ein einheitliches Licht- und Erscheinungsbild erzeugt wird. 

Angesichts der im Zuge der vorbereitenden Planungsleistungen lautet die zur Entscheidung bringende Frage:

Sollen alle Lampenschirme mit einem „Kupferrahmen“ nachgerüstet werden, oder soll der Status quo beibehalten werden? Inwieweit weitere Beschwerden im Zuge der vollständigen Bebauung eingehen, kann nicht prognostiziert werden, bis jetzt ist nur bekannt, dass ein Anwohner keinen „Kupferabschirmung“ möchte.

Alternative

Die vom technischen Bauamt angestrebte Verbesserungsvariante die Straßenbeleuchtung mit einer intelligenten Nachtabsenkung auszustatten, wird derzeit vom Vertragspartner Elektrizitätswerke Reutte AG (ewr) geprüft und sollte bei Machbarkeit vollflächig (rd. 30 Laternen) umgesetzt werden. Es wird angestrebt die vorhandenen Straßenlaternen im Baugebiet O 53 in den Nachtstunden, bspw. zwischen 23:00 bis 5:00 Uhr auf 30% der maximalen Beleuchtungsstärke abzusenken. Ist die Helligkeit unzureichend, kann die Helligkeit der Straßenbeleuchtung durch ein Lichtgutachten überprüft und optimiert werden.

 
Variante Grundausführung

innenliegende Abschirmung 2x

Kupferrahmen 4x

Pflasterbelag

Bei den Erschließungsarbeiten im Baugebiet Weidach O53 sind im Straßenbereich ca. 1.700 m² Granitflächenpflaster verbaut worden. Die Pflasterflächen wurden in den Einmündungsbereichen, Kurven und am Hauptplatz angeordnet.

Am 01.10.2015 wurde erstmalig vom technischen Bauamt bei einem Ortstermin festgestellt, dass offensichtlich ein Teil der Granitsteine mit intensiver Gelbfärbung in den Flächenpflasterungen, nicht die erforderliche Druckfestigkeit aufweisen.



Bestandfoto 2016


Bestandfoto 2016


Bestandfoto 2018

Zustand im Jahr 2018

2018 weisen nicht nur vereinzelte Steine Probleme auf, wie zum damaligen Zeitpunkt (2016) von der beauftragten Firma Strabag und dem Baustofflieferanten (E. Raiss GmbH aus Krumbach) angeführt, vielmehr ist nun bei einem Großteil der Granitsteine eine zu geringe Druckfestigkeit, eine zu hohe Wasseraufnahme und eine glattpolierte Oberflächenstruktur festzustellen. 

Fazit
Seitens der Verwaltung muss festgestellt werden, dass nur eine punktuelle Sanierung der Pflasterflächen wohl nicht zielführend und auch nicht wirtschaftlich erscheint, sondern dass nur ein kompletter Rückbau der Flächen mit Wiederherstellung, mit neuen DIN gerechten Pflastersteinen, zielführend ist.

Der Kostenaufwand für die fachgerechte Herstellung und Sanierung der Pflasterbereiche wird derzeit auf rd. 400 T€ geschätzt. 


Grundstückentwässerung Rudibert-Ettelt-Straße 10 und 12

Im Bereich der o. g. Anwesen konnte aufgrund des bestehenden Stauraumkanales kein Abwasserkanal in der öffentlichen Anliegerstraße verlegt werden, stattdessen musste die Entwässerungsleitung innerhalb der Grundstücke verlegt werden. 

Haus Nr. 10 entwässert demnach über das Grundstück Haus Nr. 12 in den öffentlichen Kanal. Des Weiteren wurde aufgrund der obengenannten Rahmenbedingungen, der Kanal mit einem Gefälle von nur 0,5 % und in einer Tiefe von nur 1 m bis zur Rohrsohle geplant und verlegt. Erfahrungsgemäß, vorwiegend in frostreichen Wintermonaten, wird daher das häusliche Schmutzwasser von der Entwässerungsanlage (Freispiegelentwässerung) nicht vollständig abgeleitet und es kommt somit zu regelmäßigen Verstopfungen bei den privaten Wohnhäusern Rudibert-Ettelt-Straße 10 u. 12. Bis dato konnte die Problematik nur mit regelmäßigen Kanalspülungen beseitigt werden.

Fazit
In dem Kanalabschnitt vor den beiden Grundstücken Rudibert-Ettelt-Straße 10 u. 12 gibt es 2 Senken (Bestandfeststellung/TV Kanalinspektion), in denen sich das Abwasser bzw. auch darin enthaltene feste Bestandteile sammeln und zu immer wiederkehrenden Verstopfungen führen. Eine normale Fließgeschwindigkeit erfordert ein 1,5 bis 2%iges Gefälle, um diese sich negativ auswirkende Differenz (Senke) ausgleichen zu können.

Eine weitere, für das Einfrieren des Kanals begünstigende Komponente ist die nur ca. 90 cm dicke Überdeckung über dem Kanalrohr, die vermutlich nicht die erforderliche Isolation bei Minustemperaturen bewerkstelligt.

Für die derzeitige Situation alleinig Abhilfe schaffend wäre…?

Eventuell die Installation eines Pumpenschachts mit 1-2 Pumpen, die den Kanalinhalt weiter befördern sollen (Kosten? „sehr aufwändige Umsetzung; -vollständig fertiggestellten Bestand,        -Zaunanlage, -Pflaster, usw.“). Weitere Details zum weiteren Vorgehen erfolgen durch die Stadtwerke Füssen.

Weiteres Vorgehen zur Resterschließung

Nach dem formalen Vergabebeschluss durch den Stadtrat wird die Beauftragung des Vorgeschlagenen Ingenieurbüros Klinger aus Dietmannsried noch dieses Jahr erfolgen. In der mittelfristigen Finanzplanung wurden die Mittel für das Jahr 2023 angemeldet und es kann somit ein Auftrag in 2022 mit Fälligkeit 2023 erteilt werden. Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll nach Inkrafttreten des Haushaltes 2023 oder des Nachtraghaushaltes 2022 durchgeführt werden. Beginn der Bauarbeiten soll Anfang/Mitte 2023 erfolgen, mit einer Fertigstellung wäre dann bis spätestens Ende September 2023 zu rechnen. Damit die Anwohner in der Stadtverwaltung einen direkten Ansprechpartner haben, werden die betroffenen Anwohner voraussichtlich bis Ende des Jahres 2022 vorab informiert.

Beschlussvorschlag

Die Ausführungen zum aktuellen Projektstand werden zur Kenntnis genommen. Der Planung und baulichen Umsetzung für den Endausbau „O53 – Weidach Nordost I“ wird zugestimmt.

Das Ingenieurbüro Klinger aus Dietmannsried wird mit den weiteren benötigten Ingenieurleistungen, wie in der Beschlussvorlage dargestellt, beauftragt.

Die jeweiligen Arbeiten für die Baumaßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Erste Bürgermeister ermächtigt und beauftragt.

Die entsprechenden Finanzmittel werden für den Haushalt 2023 auf der HHSt. 8891.9580 bereitgestellt. Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll nach Inkrafttreten des Haushaltes 2023 oder bei Inkrafttreten des Nachtragshaushalts 2022 durchgeführt werden.

Beschluss

Die Ausführungen zum aktuellen Projektstand werden zur Kenntnis genommen. Der Planung und baulichen Umsetzung für den Endausbau „O53 – Weidach Nordost I“ wird zugestimmt.

Das Ingenieurbüro Klinger aus Dietmannsried wird mit den weiteren benötigten Ingenieurleistungen, wie in der Beschlussvorlage dargestellt, beauftragt.

Die jeweiligen Arbeiten für die Baumaßnahme sind nach entsprechender Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird der Erste Bürgermeister ermächtigt und beauftragt.

Die entsprechenden Finanzmittel werden für den Haushalt 2023 auf der HHSt. 8891.9580 bereitgestellt. Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll nach Inkrafttreten des Haushaltes 2023 oder bei Inkrafttreten des Nachtragshaushalts 2022 durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Erarbeitung eines Energiekonzeptes; Erstellung eines ganzheitlichen Energienutzungsplans mit vorgezogener Betrachtung von Teilaspekten (z.B. Bundesstützpunkt, FFW-Haus Füssen, Bauhof, Rathaus und Baugebiete)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Energiewende ist auch mit dem Atomausstieg noch lange nicht abgeschlossen. Das „2 Grad Ziel“ in Bezug auf die globale Erderwärmung kann nur bei annähernder CO2-Freiheit des gesamten Energiesektors erreicht werden. Neben dem Strom sind die Wärme und der Verkehr zu betrachten.

Die „großen“ politischen Ziele werden vor Ort umgesetzt und lassen viele Handlungsspielräume. Die Gemeinde hat Steuerungsmöglichkeiten in puncto Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit, Wirtschaftlichkeit und örtlicher Wertschöpfung.

Der Energienutzungsplan vermittelt der Gemeinde eine ganzheitliche Betrachtung im Sinne des „Energie-3-Sprungs“ (1. Energiebedarf senken, 2. Energieeffizienz steigern, 3. Erneuerbare Energien ausbauen) und ermöglicht eine systematische Herangehensweise.

Der Freistaat Bayern fördert kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, die Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien/KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) erstellen lassen. Die Studien sollen insbesondere anbieterneutrale Machbarkeitsbetrachtungen in technischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht, als Grundlage für geplante Investitionen, enthalten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Diese Förderlinie unterstützt folgende Zielsetzungen:

  • Erstellung von Energiekonzepten (durch fachkundige Dritte) zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Erstellung von Energienutzungsplänen (durch fachkundige Dritte). Das Ziel ist die Gewinnung einer Entscheidungsgrundlage für Investitionen zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien/KWK.
  • Umsetzung von Maßnahmen, die in einem nach diesem Programm geförderten kommunalen Energienutzungsplan vorgeschlagen werden.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, sowie kirchliche und andere Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • Gefördert werden Energiekonzepte, erstellt durch fachkundige Dritte, zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien/KWK.

Was ist ein Energienutzungsplan?

Der Energienutzungsplan bildet die Klammer um alle in der Gemeinde relevanten Energiethemen und stellt sicher, dass diese von der Gemeinde in einer systematischen Form angegangen werden. Im Mittelpunkt steht die Betrachtung des Wärmesektors. Die Erstellung des Energienutzungsplans
erfolgt in sechs aufeinanderfolgenden Phasen:


Grundlage der Planungen ist die Erfassung der energetischen Ausgangssituation in der Gemeinde. Neben der vorhandenen Energieinfrastruktur werden die derzeitige Endenergiebilanz, die Primärenergiebilanz und die CO2-Bilanz abgebildet. Dabei ist die Erstellung eines detaillierten Wärmekatasters der zentrale Bestandteil des Energienutzungsplans. Die Potenziale zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung werden ermittelt. Z.B. werden quantifizierte Gebäudesanierungspotentiale differenziert nach der Baualtersstruktur und Typologie der Gebäude berechnet.

Daraus lassen sich Gebiete ableiten, in denen die energetische Sanierung forciert werden soll. Das Ausbaupotenzial an erneuerbaren Energien wird in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren vor Ort untersucht (z. B. Forstamt, etc.).

Im Zuge des Energienutzungsplans sind erste Projekte eines Maßnahmenkatalogs detailliert zu prüfen. Die Schwerpunktsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Kommune. Als Bestandteil des Maßnahmenplans werden 5-10 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die auch wirtschaftlich zu bewerten sind. Typische Beispiele sind Wärmenetze (für die geplanten Baugebiete), energetische Sanierungen z.B. im Bundesstützpunkt, der Grund- und Mittelschule usw., die Versorgung mittels BHKW von Einzelobjekten und die Modernisierung der Straßenbeleuchtung.

Auf Basis der bis dato erhaltenen Ergebnisse sind die für die Umsetzung des Energienutzungsplans wichtigen Fragestellungen gemeinsam mit den relevanten Akteuren vor Ort
zu diskutieren und für dabei auftretende Problemstellungen Lösungsansätze aufzuzeigen.

Die zukünftige Energiestrategie wird entwickelt. Die Reduktionspotenziale durch Energieeffizienzsteigerung und den Ausbau erneuerbarer Energien in den einzelnen Verbrauchergruppen werden erarbeitet und quantitative Umsetzungsziele mit der Gemeinde vereinbart.

Empfehlung: Der Energienutzungsplan als „Wärmeplan“!

Der Löwenanteil (54 Prozent) des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf die Wärme, überwiegend Raum- und Prozesswärme. Zukunftsszenarien für 2050 fordern aus Klimaschutzgründen drastische Reduzierung des Wärmenergiebedarfs und möglichst hohen Anteil der regenerativen Energien.

Der Wärmesektor ist daher im Umbruch: Gas und Öl können auch bei effizientester Nutzung nur noch eine Nebenrolle spielen. Anteil der Wärmenetze muss steigen, um wirtschaftlichen und großvolumigen Einsatz der erneuerbaren Energien zu ermöglichen.

Wirtschaftliche Wärmenetze bedürfen einer Wärmeplanung: Ihr Einsatz ist im Gesamtzusammenhang mit der wärmetechnischen Gebäudesanierung und Einzelhausfeuerungen
zu sehen. Gesucht ist die kosteneffizienteste Lösung für eine weitgehend CO2-freie Wärmeversorgung!

Anders als Strom ist Wärme aus technischen Gründen ein lokales Thema. Der gemeindliche Energienutzungsplan ist daher das geeignete Instrument für die Wärmeplanung.

Beispiel Dänemark: Dort gibt es bereits seit 40 Jahren eine verbindliche kommunale Wärmeplanung. Resultat: 60 Prozent des dänischen Wärmebedarfs werden leitungsgebunden gedeckt (Deutschland: gut 10 Prozent).

Wie könnte es weitergehen?

Ein Energienutzungsplan wird durch ein geeignetes Fachbüro erarbeitet. Unser kommunaler Spitzenverband stellt dazu den Kommunen eine Leistungsbeschreibung zur Verfügung, die den Kommunen hilft, den gewünschten Qualitätsstandard zu erzielen (siehe Anlage).

Aus haushaltsrechtlichen Gründen und auch als Voraussetzung für eine Förderung sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Auch hier unterstützt der Bayer. Gemeindetag seine Mitglieder. Er führt eine Liste mit Fachbüros, die sich verpflichtet haben, Energienutzungspläne nach den vom Gemeindetag empfohlenen Qualitätsstandards anzubieten. Es wird empfohlen bei der Bieterauswahl fachliche Beratung hinzuzuziehen.

Energienutzungspläne erhalten eine Förderung von 70 Prozent über das Programm BayINVENT des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, Förderschwerpunkt Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne, Antragstelle ist Bayern Innovativ, Abteilung ITZB; http://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/energiefoerderung 

Die Gesamtkosten für einen Energienutzungsplan sind pauschal und ohne ein konkretes Angebot mit rund 75.000 € zu veranschlagen. Abzüglich der 70 %-igen Förderung verbleibt bei der Stadt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von 55.000 €. 

Wegen der Dringlichkeit wäre für Füssen folgende Vorgehensweise vorstellbar:

Variante 1: 
Fokus auf die kurzfristig benötigte Lösung am Eisstadion + städtische Liegenschaften in der Nähe zum Eisstadion (z.B. Bauhof, FFW-Haus, Rathaus usw.). Ergänzt werden könnte bzw. sollte diese Variante 1 um die Energie- vor allem Wärmeversorgung der neu geplanten Siedlungsgebiete (Weidach-Nord O 75 und Weißensee-Oberkirch-Pitzfeld). Dies könnte über einen Teil-Energienutzungsplan realisiert werden, der mit bis zu 70% durch das StMWi gefördert wird. 

Variante 2: 
Betrachtung des gesamten Stadtgebietes unter dem Hintergrund zukünftiger Wärmeleitplanungen 
Diese Gesamtbetrachtung wäre über einen Gesamtenergienutzungsplan realisierbar, ebenfalls mit bis zu 70% durch das StMWi förderfähig.

Auch wenn es mittelfristig absolut sinnvoll ist, eine nachhaltige, sichere und systematische Entwicklung eines Energie-Konzepts zu erarbeiten, ist eine zeitnahe Teilumsetzung aufgrund der Aktualität und vor allem der hohen Steigerungen in allen Wirtschaftsbereichen unbedingt erstrebenswert.  Ideal wäre, wenn die die Anlage (Versorgung BSP / Rathaus) bis spätestens Ende 2024 laufen könnte. 

Daher die Einleitung der konkreten Planung in Form einer Beauftragung der Voruntersuchung / Vorstudie sinnvoll:

Konkreter Vorschlag dazu:

  • Auftrag einer Vorstudie (Dietmayer) 
  • Ermittlung der technischen Randbedingungen (Leistungen und Wärmeverbräuche der potentiellen Abnehmer, Netzlänge, Anzahl der Abnehmer, Platzbedarfe,                          mögliche Standorte für die Heizzentrale etc.) 
  • Ermittlung der wirtschaftlichen Randbedingungen (Berechnung der Investitionskosten, Berechnung der möglichen Zuschüsse und Förderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Ermittlung des möglichen Wärmepreises. 
  • Fortführung des Projektes

Eckdaten Anlage:
  • - Planung bis Mitte/Ende 2023
  • - Umsetzung ab Mitte/Ende 2023
  • - Energiezentrale (Seilerstraße)
  • - Hackschnitzelkessel (2x400 kW Wärmeleistung)
  • - rd. 5000 m³ naturbelassene Hackschnitzel/ Jahr (benötigter Brennstoff)
  • - rd. 2500 m³+X aus städtischem Wald
  • - Wärmeerzeugung v. rd. 2,5 Mill. KWh/a
  • - Gesamtkosten sehr grobe Schätzung rd. 3,5 Mill. mit Tiefbauarbeiten ohne Förderung

Noch ein abschließender Hinweis:

Die Stadt Füssen hat zwar mit der eza im Jahr 2014 ein Energiekonzept bzw. ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, das bis heute als Grundlage dient. Allerdienst ist dieses weder hinsichtlich der damaligen Ausgangslage noch mit der Zielrichtung einem Energienutzungsplan vergleichbar. Dies vor allem auch, weil damals von einer Energiewende wie wir sie heute erleben allenfalls in fernen Zukunftsszenarien die Rede war. Der Focus des damaligen Konzeptes lag deshalb auch der Zeit entsprechend auf Klimaschutzmaßnahmen und vor allem auf Energieeffizienzmaßnahmen an städtischen Immobilien bzw. für die Öffentlichkeit.

Nun geht es im Energienutzungsplan darum, Füssen vom aktuellen Gas- und Strommarkt durch den Ausbau und die Förderung regenerativer bzw. erneuerbarer Energiequellen zukunftsfähig zu machen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung eines Energiekonzeptes entsprechend dem vorstehenden Vorschlag. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu entsprechende Angebote einzuholen, die Finanzierung (Förderung) entsprechend abzuklären und dem Stadtrat die eingegangenen Angebote zur endgültigen Beauftragung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger findet es gut, nicht nur, weil es kostengünstig ist, sondern weil es auch längst Zeit wurde.

Wolfgang Bader stimmt Dr. Martin Metzger zu.  Er erinnert an seinen früheren Vorschlag, einen  Klimamanager einzustellen, welcher auch für 3 Jahre vom Staat finanziert wird. Dieser würde der Stadt zuarbeiten.  Nikolaus Schulte ist gegen den Vorschlag von Wolfgang Bader. Er würde extern jemanden mit diesen Leistungen beauftragen wollen.

Christine Fröhlich möchte wissen, wie der zeitliche Rahmen ist und man mit Ergebnissen rechnen kann. Außerdem ist auch eigentlich kein Geld da für solch ein Projekt.

Peter Hartl antwortet, dass es voraussichtlich Ende 2023 fertig sein wird. Man muss Angebote einholen und Förderanträge stellen. Momentan ist es auch schwierig, einen Klimamanager zu finden.

Erich Nieberle unterstützt den Vorschlag von einem Klimamanager und meint man sollte trotz des schwierigen Arbeitsmarkts probieren, ob man jemanden findet.

Andreas Eggensberger findet, dass man bei den aktuellen Daten keine Klimamanager braucht. Sie werden sich aber im Klimabeirat darüber Gedanken machen. Er unterstützt den Beschlussvorschlag.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter regt an, eine Klimamanager für mehrere Gemeinden bzw. für die Zweckverbandskommunen auszuloten, da die Probleme der Kommunen meistens die gleichen sind.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erarbeitung eines Energiekonzeptes entsprechend dem vorstehenden Vorschlag. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu entsprechende Angebote einzuholen, die Finanzierung (Förderung) entsprechend abzuklären und dem Stadtrat die eingegangenen Angebote zur endgültigen Beauftragung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung nahm an der Abstimmung nicht teil.

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9. Neuerlass der Sondernutzungssatzung der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Eine Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Eine Sondernutzungserlaubnis wird erforderlich, wenn öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Durch diese gebührenpflichtige Erlaubnis wird eine Benutzung der Straße öffentlich-rechtlich gestattet. Zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören Straßen, Fuß-, Radwege, Plätze, Parkplätze usw. 

Die näheren Regelungen dazu trifft die Kommune in der Regel in der sog. Sondernutzungssatzung. Arten der Sondernutzung sind, z.B. Plakatierungen, Informationsstände, Straßencafés, Belegung durch Baustellen (Bauwagen, Gerüste, Kran, Container…). 

Die aktuelle Sondernutzungssatzung der Stadt Füssen stammt aus dem Jahr 2011. Die darin festgesetzten Gebühren für die Sondernutzung wurden seither nicht geändert, lediglich die Sondernutzung für Straßenmusik wurde im Jahr 2014 dort ergänzt.

Unter Berücksichtigung der Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums bzw. der aktuellen Rechtsprechung wurde der Inhalt der bisherigen Sondernutzungssatzung im beiliegenden Entwurf entsprechend aktualisiert. Die bisher in der Sondernutzungssatzung direkt enthaltenen Gebühren werden künftig in einer eigenen Gebührensatzung zusammengefasst. Die Gebührentatbestände wurden im Gegensatz zu bisher deutlich erweitert.

Die für Füssen, hier insbesondere für die Altstadt in der Sondernutzungssatzung bisher schon enthaltenen Regelungen hinsichtlich der Gestaltung wurden unverändert übernommen.

Hingewiesen wird noch darauf, dass sich in der Sondernutzungssatzung nicht diejenigen Gebühren wiederfinden, die sich aus der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergeben. Allerdings werden auch hier die bisherigen Einzeltarife entsprechend angepasst. Künftig gelten für die Stadt Füssen die in der Anlage beiliegenden Tarife.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den in der Anlage beiliegenden Entwurf der Sondernutzungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu beschließen. Die ebenfalls ab 1. Januar 2023 geltenden, sonstigen Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr auf der Grundlage der GebOSt des Bundes werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den in der Anlage beiliegenden Entwurf der Sondernutzungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu beschließen. Die ebenfalls ab 1. Januar 2023 geltenden, sonstigen Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr auf der Grundlage der GebOSt des Bundes werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung nahm an der Abstimmung nicht teil.

Dokumente
Download Gebühren Maßnahmen im Straßenverkehr nach GebOSt.pdf
Download Sondernnutzungssatzung 2023.pdf

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10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Auf den Tagesordnungspunkt über den (Neu-)Erlass der Sondernutzungssatzung wird verwiesen. Ergänzend dazu liegt der Entwurf der dazu gehörigen Gebührensatzung mit dem Gebührenverzeichnis bei. Darauf wird verwiesen.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Erlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Erlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung nahm an der Abstimmung nicht teil.

Dokumente
Download Sondernutzungsgebührensatzung 2023_Entwurf.pdf

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11. Neuerlass der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis (KVz);

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis datiert aus dem Jahr 2001. Das der Kostensatzung zugrundeliegende Kostenverzeichnis, in dem die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen festgelegt sind, wurde zwischenzeitlich dreimal geändert. Die 3. und letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2012.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit prüft die Verwaltung auch das vorhandene Stadtrecht auf deren Aktualität und Anpassungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Kostensatzung für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis mit dem dazugehörigen Kostenverzeichnis (KVerz) insgesamt neu zu erlassen. Als Grundlage dient – wie bisher auch – die amtliche Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums in der aktuellen Fassung. Eingearbeitet bzw. ergänzt wurde dieses Muster um die vom Bayer. Gemeindetag empfohlene Ergänzung insbesondere um die typischen verwaltungskostenpflichtigen Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und der Abwasserentsorgung.

Nicht mehr in der Kostensatzung bzw. im Kostenverzeichnis enthalten sind die Verwaltungsgebühren aus dem Bereich der Kulturpflege, hier insbesondere die für das Stadtarchiv bzw. die für die Stadtbibliothek, da diese ja zwischenzeitlich in eigenen Gebührensatzungen geregelt worden sind:

  • Gebührensatzung für das Stadtarchiv vom 22. Dezember 2010
  • Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliothek vom 1. April 2022
  • Gebührensatzung für die Benutzung der Museen vom 4. April 2022

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. September 2022 dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung nahm an der Abstimmung nicht teil.

Dokumente
Download Kostensatzung und -verzeichnis_Stand Januar 2023.pdf

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12. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 12
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12.1. Geschenk mit Herz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 12.1

Sachverhalt

Lejla Sinanovic (Auszubildende 2. Lehrjahr) und Anjali Schmid (Auszubildende 1. Lehrjahr) stellten das Projekt „Geschenk mit Herz“ dem Stadtrat vor.

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13. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. September 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27. September 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 27. September 2022 wird genehmigt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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14. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.10.2022 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Andreas Eggensberger informierte den Stadtrat über einen Antrag aus dem Klimabeirat: Es wurde ein Baum entlang der Uferpromenade in Hopfen am See illegal gefällt. Dieser soll in selber Qualität und Größe wiederhergestellt werden. Dieser Meinung ist auch Dr. Martin Metzger.

Wolfgang Bader bringt an, dass die Lechhalde sehr oft zugeparkt ist. Meistens direkt nach der Kirche. Er bittet dies öfter zu kontrollieren.

Nikolaus Schulte möchte den momentanen Sachstand der Ponyranch wissen. Außerdem möchte er wissen, wie weit der Verkauf vom alten Landratsamt ist und wann die ersten Gespräch über den Verkauf der Immobilien geführt werden. Er fordert ein Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt Kempten, da er eine Lösung finden möchte, falls es mal im Grenztunnel brennen sollte bzw. dieser aus anderen Gründen längerfristig gesperrt werden müsse. Die Umleitungssituation ist für die Anwohner der Tiroler und der Schwangauer Straße unerträglich. Am dramatischten an dieser ist aber, dass die Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen, weil die Rettungswege versperrt sind. Außerdem hat die Gruppierung Füssen Land eine Umfrage unter den Mitgliedern gemacht; diese sind alle für den Radweg in Hopfen am See. Wenn man Geld dafür hat, sollte man dies auch durchziehen und so den Willen der Bürgerinnen und Bürger auch ernst nehmen.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter meint, dass wir gerne ein Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt organisieren können.  Bezüglich den Liegenschaften ist für den 08. November 2022 eine nichtöffentliche Stadtratssitzung vorgesehen. Hierfür wird eine Einladung noch folgen. Bezüglich der Ponyranch gibt es weitere Gespräche, da die Eigentümerin einen Reitplatz will, welcher nicht realisierbar ist.

Peter Hartl ergänzt, dass das alte Landratsamt nicht ausgeschrieben wurde, da ja spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen klar geworden ist, dass im Stadtrat ein Verkauf keine mehrheitliche Zustimmung finden wird. Nur auszuschreiben, um den Preis auszuloten ist weder der Verwaltung noch den Interessenten zuzumuten.

Anna-Verena Jahn möchte wissen, wer den Nikolausmarkt organisiert. Dies macht die Werbegemeinschaft Gemeinsam-Wir. Außerdem klagt sie weiter über die Taubenplage in der Innenstadt. In letzter Zeit gab es auch öfter eine Art von Abc-Alarm. Sie möchte gerne wissen was das war.

Christine Fröhlich möchte wissen, wie die Bürgerversammlung beworben wird, da die Stadt keine Anzeigen mehr macht und die älteren Leute teilweise kein Internet haben. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter gibt an, dass die Werbung über Sozial Media läuft wie z.B. Instagram, Facebook, Homepage etc. Außerdem wird dieses Jahr die Versammlung wieder digital und als präsent stattfinden.

Thomas Scheibel möchte wissen, wie lang die Straßen in der Innenstadt (Luitpoldstraße, usw.) noch gesperrt sein werden.  Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Fertigstellung eigentlich am 28.10.2022 geplant gewesen wäre. Dies hat leider nicht geklappt. Einen neuen Termin gibt es noch nicht, er schätzt aber die darauffolgende Woche.

Datenstand vom 05.01.2023 07:34 Uhr