Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:07 Uhr
Öffentliche Sitzung, 18:09 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Änderung der Tagesordnung - Antrag zu Geschäftsordnung
3 Antrag der Fraktion Füssen-Land vom 13. November 2022; Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks FlNr. 970/17
4 Fremdenverkehrsbeitrag; Beratung und Beschluss über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages
5 Familienstützpunkt Füssen; Jahresbericht der AWO Füssen-Schwangau
6 Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle
6.1 Vorstellung und Billigung des Verkehrskonzeptes
7 Vertretung der Stadt Füssen im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
8 Stadtwerke Füssen
8.1 Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung
8.2 Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2023; Wasserversorgung
8.3 Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2023; Abwasserbeseitigung
8.4 Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2023; Parkierung
9 Städtische Forggenseeschifffahrt
9.1 Städtische Forggenseeschifffahrt - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung
9.2 Städtische Forggenseeschifffahrt - Neufestsetzung der Fahrpreise im Linienverkehr, Abendfahrten und Charterfahrten
9.3 Städtische Forggenseeschifffahrt - Wirtschaftsplan 2023
10 Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
11 Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)
12 Antrag auf Änderung Bebauungsplan O 4 - Weidach Ost im Bereich östlich des Rohrkopfweges
13 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29. November 2022
14 Bekanntgaben und Informationen
14.1 Sanierung der Stauanlagen Eschacher Weiher: Abschluss und Baukosten
14.2 Anstehende Baumfällungen nach Abschluss der Baumkontrollen 2022
15 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Herr Helmut Keller, Borhochstraße, fragt, ob das Thema „Wohnbebauung am Dreitannenbichl“ ein wiederkehrendes Thema sei, ohne dass es eine Mehrheit gebe.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter hofft nicht, dass es alle zwei Monate behandelt werden müsse. Es wurde vor einiger Zeit abgesetzt und auf unbestimmte Zeit vertagt. 

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2. Änderung der Tagesordnung - Antrag zu Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Erich Nieberle stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag bzw. den Tagesordnungspunkt „Antrag der Fraktion Füssen-Land vom 13. November 2022; Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks FlNr. 970/17“ gleich zu Beginn der Sitzung zu behandeln. Der Erste Bürgermeister stellte daraufhin den Antrag zur Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Dem Geschäftsordnungsantrag von Erich Niebele stimmt der Stadtrat zu.
Der Tagesordnungspunkt „Dreitannenbichl“ wird jetzt behandelt. 

Beschluss

Dem Geschäftsordnungsantrag von Erich Niebele, den Tagesordnungspunkt „Wohnbebauung am Dreitannenbichl“ vorzuziehen und gleich als TOP 2 zu behandeln, wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

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3. Antrag der Fraktion Füssen-Land vom 13. November 2022; Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks FlNr. 970/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit beiliegendem Antrag der Fraktion Füssen Land vom 23. November 2022 beantragt die Fraktion, dass sich der Stadtrat in einer der nächsten öffentlichen Sitzung erneut mit der Thematik „Schaffung von Wohnraum auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 970/28 (1.337 qm) der Gemarkung Füssen (Am Dreitannenbichl) und ggf. einer Teilfläche des angrenzenden städtischen Grundstücks Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen befassen möge.

Wegen der Einzelheiten wird auf die umfangreichen Ausführungen im Antrag von Füssen Land und die darin aufgezeigten bisherigen Beratungen verwiesen.

Folgenden skizzenhaften Überlegungen lagen den damaligen Beratungen zu Grunde:



Auszug aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan:


Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Haushaltseinnahmen in Höhe von zirka 800.000 EUR (1.337 qm) bis zu 3.800.000 EUR (ca. 5.830 qm) aus Grundstücksverkäufen. Kosten des Notars trägt der Käufer/die Käuferin.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung der Stadt Füssen wird beauftragt, das städtische Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen unter folgenden Vermarktungsgrundlagen zum Verkauf anzubieten:

  • Mehrgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (max. Geschossanzahl und Gebäudehöhe entsprechend dem Mehrfamilienhaus Borhochstr. 6d)
  • Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen einschl. der entsprechenden Sicherung
  • Belegung von Wohnungen bzw. Drittverkäufen im Einvernehmen mit der Stadt Füssen unter Berücksichtigung der Vergaberegelungen (= Füssener Bezug)
  • Veräußerungspreis wenigstens 680,00 Euro / qm
  • Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren mit Wiederkaufsrecht (Rückfallklausel)
  • Bei einem herausragenden Konzept für bezahlbaren Wohnraum (obligatorisch für die Bevölkerung mit Wohnraumversorgungsproblemen) kann der Verkaufspreis um bis zu 15% gesenkt werden. 

Die Vergabe/Veräußerung ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Soweit erforderlich ist zur Sicherung der städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung von dauerhaften Wohnraum für die örtliche Bevölkerung ein Bebauungsplan aufzustellen (Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen).

  1. Der Stadtrat befürwortet eine zusätzliche Entwicklung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen zum Zwecke des Wohnungsbaus in Form von Reihenhäusern und / oder Doppelhaushälften in maßvoller Art und Weise unter Berücksichtigung der dortigen Topografie und der Umgebungsbebauung und unter Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Architektur- bzw. Stadtplanungsbüros mit der Erstellung einer detaillierten Planung zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte  führt aus, dass  in Füssen unbedingt verdichtet werden müsse. Die Stadt Füssen habe Grundstücke und überplane diese nicht. Das eine Grundstück  (im Bayernatlas sei es besser zu sehen) müsse in den Bebauungsplan mit aufgenommen und auch bebaut werden. Eine Hangbebauung ist kritischer zu sehen. Der Antrag von Füssen-Land gehe dahin, die Lücke zu schließen und hier mehrstöckig durch einen Bauträger zu bauen. 

Christine Fröhlich möchte nach dem vollumfänglichen Antrag von Füssen-Land auch eine Begründung dazu abgeben: Dem zur Beratung und Beschlussfassung vorliegenden  Antrag von Füssen-Land lehnt die Fraktion der Freien Wähler Füssen in dieser Form und mit diesem Inhalt
entschieden ab.

Zur Begründung:

Die 4-DIN A4 -Seiten umfassenden  Ausführungen sollen dem Gremium die rechtsaufsichtlichen 
und im Zuge der HH-Konsolidierung zwingend erforderlichen Beschlüsse zum Verkauf und Entwicklung der Grundstücke am Dreitannenbichl  verdeutlichen.
Es wird suggeriert, dass dem Gremium aufgrund der Sachlage im Prinzip keine andere Alternative als die geforderte Beschlussvorlage bleibt.

Sehr ausführlich wird allgemein die finanzielle Lage der Stadt Füssen beschrieben sowie die Notwendigkeit der Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen des HH-Konsolidierungskonzeptes betont, die u.a. den Verkauf der Grundstücke am Dreitannenbichl vorsehen. Allen Anwesenden ist dieser Sachverhalt hinreichend bekannt.

Der SR-Beschluss zum HH-Konsolidierungskonzept vom 28. Juni 2022 ist als Grundsatzerklärung zu verstehen und listet einen Maßnahmenkatalog auf, der zur Konsolidierung des Haushalts beitragen könnte.

Die einzelnen Maßnahmen müssen vom Stadtrat jedoch beschlussmäßig festgelegt werden, d.h.
je nach den Umständen besteht ein Handlungsspielraum und nicht alle Maßnahmen müssen sofort
umgesetzt werden. Nebenbei bemerkt wurde von den Antragsstellern aus dem Genehmigungsschreiben des Landratsamtes, falsch zitiert und eigenhändig um die Formulierung „möglichst zeitnah“ ergänzt.
  
Fakt ist, dass aktuell die Entscheidung zum Dreitannenbichl vertagt wurde, aus nachvollziehbaren und gut begründeten Überlegungen heraus und nicht, weil sich hier ein unentschlossener Stadtrat um eine Entscheidung drückt.
 
Zunächst bleibt einmal festzustellen, dass das Thema Dreitannenbichl im Grunde erst 2x und nicht 7x intensiv im Gesamtstadtrat beraten wurde und zwar am 28. Juni 2022 sowie am 26. Juli 2022 mit vorausgehendem Vor-Ort-Termin. Alle weiteren genannten Termine hatten eher informativen Charakter bzw. das Thema am Rande angesprochen.
 

Folgende Fragen sind noch offen:
  • Wie groß ist der landschaftliche Eingriff in die Umgebung? Hier widersprechen sich die Antragsteller selbst, indem sie einmal von einem geringen Eingriff und im nächsten Absatz von einem nicht unerheblichen Eingriff ausgehen. 
  • Wie sieht eine detaillierte Planung aus und was genau soll auf den Grundstücken entstehen?
  • Kann unter den vorgestellten Rahmenbedingungen überhaupt Wohnraum für Familien entstehen?
  • Ist die anstehende Bauleitplanung aktuell personell zu bewerkstelligen?
  • Soll an dem Willen der Bevölkerung vorbei geplant werden?
  • Wer sind die Kauf-/Bauinteressenten und an wen wollen wir ggfls. verkaufen?
  • Können andere HH-Konsolidierungsmaßnahmen zeitnaher umgesetzt werden?

Darüber bleibt festzustellen:
  • es könnten zwar Ferienwohnungen, aber keine Zweitwohnungen ausgeschlossen werden
  • es wird voraussichtlich kein bezahlbarer Wohnraum entstehen

Jürgen Doser bittet künftig die Anträge nicht in einem derartigen Amtsdeutsch zu formulieren. Er erinnert daran, dass die Stadt momentan die Baugebiete Weidach Nord und Pitzfeld  entwickelt. Hier werde bereits in Teilbereichen  gearbeitet, um zu einer späteren Zeit für die Einheimischen Grundstücke zu haben. Die Bürger  können derzeit nicht bauen, weil die Kosten zu hoch sind. 

Nikolaus Schulte   wirft ein, dass Weidach und Pitzfeld derzeit noch nicht bebaut werden können, auf dem Dreitannenbichl könne sofort gebaut werden. 

Thomas Scheibel findet die Idee Wohnraum zu schaffen sehr gut, aber derzeit sei die heftigste Baukostensteigerung. Im Weidach geben die Leute die Grundstücke zurück. Auch auf dem Dreitannenbichl könne kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Die Stadt habe genügend Projekte.

Erich Nieberle ist der Meinung, dass dringend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden müsse. Dieser sei jedoch an dieser Stelle nicht möglich. Hier gehe es um ein nachbarschaftliches Rücksichtnahmegebot. Für die Stadt gebe es andere Möglichkeiten. 

Martin Dopfer erklärt, dass es nicht um sozialen Wohnraum gehe, sondern um das eingerahmte Grundstück. Es sollte nicht höher als die Borhochstraße werden.

  

Beschluss 1

Die Verwaltung der Stadt Füssen wird beauftragt, das städtische Grundstück Fl.Nr. 970/28 der Gemarkung Füssen unter folgenden Vermarktungsgrundlagen zum Verkauf anzubieten:

  • Mehrgeschossiges Mehrfamilienwohnhaus (max. Geschossanzahl und Gebäudehöhe entsprechend dem Mehrfamilienhaus Borhochstr. 6d)
  • Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen einschl. der entsprechenden Sicherung
  • Belegung von Wohnungen bzw. Drittverkäufen im Einvernehmen mit der Stadt Füssen unter Berücksichtigung der Vergaberegelungen (= Füssener Bezug)
  • Veräußerungspreis wenigstens 680,00 Euro / qm
  • Bebauungsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren mit Wiederkaufsrecht (Rückfallklausel)
  • Bei einem herausragenden Konzept für bezahlbaren Wohnraum (obligatorisch für die Bevölkerung mit Wohnraumversorgungsproblemen) kann der Verkaufspreis um bis zu 15% gesenkt werden. 

Die Vergabe/Veräußerung ist dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Beschluss 2

Soweit erforderlich ist zur Sicherung der städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung von dauerhaften Wohnraum für die örtliche Bevölkerung ein Bebauungsplan aufzustellen (Ausschluss von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 11

Beschluss 3

Der Stadtrat befürwortet eine zusätzliche Entwicklung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 970/17 der Gemarkung Füssen zum Zwecke des Wohnungsbaus in Form von Reihenhäusern und / oder Doppelhaushälften in maßvoller Art und Weise unter Berücksichtigung der dortigen Topografie und der Umgebungsbebauung und unter Beachtung des Gebotes der Rücksichtnahme.

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Architektur- bzw. Stadtplanungsbüros mit der Erstellung einer detaillierten Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 19

Abstimmungsbemerkung
Der Beschlussantrag ist damit abgelehnt!

Dokumente
Download Antrag Füssen-Land Nr. 660 Wohnraum Dreitannenbichl.pdf

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4. Fremdenverkehrsbeitrag; Beratung und Beschluss über die 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Art. 6 und Art. 7 des KAG in Verbindung mit der städtischen Fremdenverkehrsbeitragssatzung den Fremdenverkehrsbeitrag.  Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Zur Deckung des städtischen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung kann von den selbständig Tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden. Die Stadt Füssen vereinnahmte 2019 von 1.076 Betrieben einen Fremdenverkehrsbeitrag von insgesamt 1.351.033,13 EUR. Der für die Berechnung herangezogene Beitragssatz liegt aktuell bei 6 %. Die letzte Erhöhung der Beitragssätze erfolgte zum 01.01.1993.

Die Firma Kubus wurde von der Stadt Füssen beauftragt eine Kalkulation für die Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für den Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2023 zu erstellen. Hierbei wurden die Kostenansätze der Jahre 2019 bis 2022 auf ihre Abgaben- und Umlagefähigkeit und deren Zuordnung zu dem Kur- oder Fremdenverkehrsbeitrag überprüft.  In Verbindung mit den festgestellten Umlageeinheiten wird die ausgleichsfähige Über- oder Unterdeckung berechnet. Diese kann das Kalkulationsergebnis beeinflussen. Anhand der tatsächlichen Entwicklung der Kosten 2019 bis 2022 und der Plandaten wird die Kalkulation für das Jahr 2023 erstellt. Die Kalkulation umfasst die Ermittlung des gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung, die Unterstützung bei der Prognose der Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum, die Ermittlung der umlagefähigen Kostenanteile unter Berücksichtigung der Vorgaben des KAGs und der aktuellen Rechtsprechung und die Ermittlung der Umlageeinheiten zur möglichst genauen Prognostizierung eines Fremdenverkehrsbeitrages. 

Der Fremdenverkehrsbeitrag darf nach Art. 6 Abs. 1 KAG nur zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung erhoben werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich zu deckende Aufwendungen im Bereich Fremdenverkehr auch durch den Kurbeitrag finanzieren können. Deshalb ist eine Gesamtbetrachtung der anfallenden Aufwendungen bei FTM und der Stadt Füssen vorzunehmen. Neben den kurbeitragsfähigen Aufwendungen erstreckt sich die Refinanzierung von Aufwendungen beim Fremdenverkehrsbeitrag auch auf allgemein den Fremdenverkehr fördernde Maßnahmen, wie Werbung, Verschönerung des Ortsbildes u. dgl.  Diese dürfen nur ausschließlich über den Fremdenverkehrsbeitrag refinanziert werden. 

Die vorläufige Kalkulation hat folgendes Ergebnis erbracht. Im Gesamtverhältnis zwischen FTM AöR und Stadt Füssen gibt es einen gebührenfähigen Aufwand in Höhe von ca. 4,7 Mio. EUR. Von dieser Summe werden knapp 2,9 Mio. EUR von FTM über den Kurbeitrag eingenommen weitere 1,8 Mio. EUR könnten von Seiten der Stadt Füssen über den Fremdenverkehrsbeitrag umgelegt werden. Im gebührenfähigen Aufwand sind keine Abschreibungen und Verzinsungen enthalten, da kein fortlaufendes Anlageverzeichnis geführt ist. 

Im Jahresschnitt nimmt die Stadt Füssen & FTM AöR aktuell ca. 1,3 Mio. EUR an Fremdenverkehrsbeitrag ein. Dies bedeutet eine Unterdeckung von 0,5 Mio. EUR. 

Die Firma Kubus erläutert die finale Kalkulation dem Stadtrat im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags. Der Beitragssatz soll ab 01.01.2023 8,25 % betragen. Die vorgestellte 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages wird genehmigt.
Der Kalkulationszeitraum wird auf zwei Jahre festgesetzt.
Die Verwaltung wird dazu beauftragt im Jahr 2024 eine Neukalkulation vorzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags. Der Beitragssatz soll ab 01.01.2023 7,0 % betragen. Die vorgestellte 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages wird genehmigt. Der Kalkulationszeitraum wird auf zwei Jahre festgesetzt.

Die Verwaltung wird dazu beauftragt im Jahr 2024 eine Neukalkulation vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Magnus Peresson hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download Entwurf - Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrag.pdf

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5. Familienstützpunkt Füssen; Jahresbericht der AWO Füssen-Schwangau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Füssen-Schwangau, Frau Protschka, gibt einen Jahresbericht über die Arbeit des Familienstützpunkts Füssen in den Räumen der neuen AWO-Kita in der Weidachstraße. Klara Heiserer und Viola Guggemos (Leitung des Familienstützpunkte) stellen ebenfalls ihre Projekte vor und Melanie Keck berichtet über den Willkommenstreff. 

Im Landkreis Ostallgäu gibt es seit vielen Jahren schon vier Familienstützpunkte; neben Füssen noch in den Städten Obergünzburg, Buchloe und Marktoberdorf.

Weitere Einzelheiten über die Präsentation des Familienstützpunkts Füssen, wie die verschiedenen Angebote der Familienbildung, die Unterstützung, die Aufgaben, die Veranstaltungen, die Inhalte und Ziele der wöchentlichen Treffen und ein Ausblick auf 2023 sind der beiliegenden pdf-Datei zu entnehmen.

Dokumente
Download StR 2022_12_13 FSP VorstellungStadtratFüssen.pdf

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6. Sanierung, Erweiterung und Neubau der Grund- und Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachturnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 6
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6.1. Vorstellung und Billigung des Verkehrskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Sachstandsbericht Baustelle zum 12.12.22

Bauarbeiten: 
  • Abrissarbeiten abgeschlossen
  • Aushub abgeschlossen 
  • Einrichtung Baustelle noch im Dezember 22, Kran aufbauen etc. 
  • Ab Januar/Februar (je Wetter), Beginn Bodenplatten (2.500m²) 

Förderungen und weiterer Ablauf Sanierung: 
POSITIVER Sachstand BEG Förderung: 
  • Pre Check erfolgreich!                                        
  • Energiestandard = positiv bestätigt  
  • Konzept nachhaltig = positiv bestätigt  
  • Kompakte Kubatur = positiv bestätigt  
  • Nachwachsende Rohstoffe = positiv bestätigt  
  • Dämmstandard werden erreicht = positiv bestätigt  
  • Statt Kies, kommt Substrat für zusätzliche Schwammwirkung Dach  = positiv bestätigt  
  • Aktuelle Prognose von BEG Förderung in Höhe von zirka 900.000-1.000.000€ „im greifbarer Nähe“! Umsetzung hat dann innerhalb 2 Jahren zu erfolgen. 

Weiterer Pre-Check BEG Bauteil 3 & 4 der MS: 
  • Energetische Sanierungsförderung liegt bei 50% = 4.000.000€ 
  • Voraussetzung ab Beantragung innerhalb 4 Jahren 
  • Keine zusätzliche Zertifizierung notwendig, somit KFW 40+ Standard 
  • Wurde über Fläche beantragt und nicht auf Raumaufteilung. Raumverschiebungen haben keinen Einfluss.  

Vorstellung und Billigung des Verkehrskonzeptes

Für die Weiterführung der geänderten Planung gemäß den letzten Beschlüssen ist auch die Weiterentwicklung des Verkehrskonzepts notwendig. Vom insoweit beauftragten Büro Daeges wurden dazu weitere Untersuchungen vorgenommen und unterschiedliche Varianten entwickelt. 
Fotodokumentation und Pläne siehe für angemeldete Nutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

  • Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Mittelschule (Hr. Vötterle/Fr. Jahn) wird klar die Variante 01 bevorzugt. 

  • Zudem liegt auch die Stellungnahme der Polizei vor (Siehe Anhang / RIS).
Kurzzusammenfassung Stellungnahme der Polizei: 
Die Thematik „Schulcampus“ ist und bleibt enorm komplex. Es ist nur in minimalen Ansätzen abschätzbar inwieweit Veränderungen des derzeitigen Verkehrskonzeptes negative oder positive Folgen - ausgehend vom Individualverkehr - auf die Situation vor Ort haben werden. Eine Veränderung der Verkehrswege, zum Beispiel durch Sperrung der Feistlestraße für den Individualverkehr, würde diesen sehr wahrscheinlich in die Augsburger Straße / Bgm.-Wallner- Straße verlagern.
Wünschenswert wäre eine Verlagerung des Individualverkehrs in alle Nebenstraßen.
Erkanntes Ziel sollte es sein, die Verkehrswege für den Individualverkehr unattraktiv (unter Einhaltung des geltenden Rechts) zu gestalten um diese Verlagerung zu erwirken.


V0 – Bestand 

Dr.-Enzinger-Str.: 
Die Dr.-Enzinger-Str. ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Jörg-Lederer-Str., Zollernstr. und Feistlestr. erschlossen, zudem sind die Parkplätze des Gymnasiums, der Berufsschule und der Erich-Kästner-Schule an die Dr.-Enzinger-Str. angebunden.  

Feistlestr.:
Die Feistlestr. ist als Fahrradstraße in zwei Richtungen mit Motorräder- und Autos frei und Tempo 30 km/h deklariert. Erschlossen werden die Straßen – Augustenstr., Hilteboldstr., Taxisweg, Dr.-Enzinger-Str. In der Straße befinden sich Bushaltestellen und zudem werden Abschnitte als Hol- und Bringbereich für Schüler genutzt.

Taxisweg:
Der Taxisweg ist ein Geh- und Radweg mit Anlieger (Lehrkräfte) und Anlieferung der Schule frei. Der Taxisweg verbindet fußläufig und mit dem Rad die Feistlestraße mit der Augsburgerstraße.

Hilteboldstr.:
Die Hilteboldstr. ist in zwei Richtungen befahrbar und teilweise als Zone mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h und verkehrsberuhigter Bereich versehen. Die Augustenstr., Feistlestr., Bürgermeister-Dr.-Moser-Straße und der Ziegelbergweg mit dem AWO Kinderhaus “Schatztruhe“ werden über besagte Straße erschlossen. Zudem wird die Straße teilweise als Hol- und Bringzone für Schüler genutzt.

Augustenstr.:
Die Augustenstr. ist als Fahrradstraße in zwei Richtungen mit Motorräder- und Autos frei und Tempo 30 km/h deklariert. Erschlossen werden die Straßen – Dr.-Samer-Straße, Rupprechtstr., Bürgermeister-Wallner-Str., Hilteboldstr. und Feistlestr. Zudem wird die Straße im Übergangsbereich zur Feistlestr. – Hilteboldstr. als Hol- und Bringzone für Schüler genutzt.

Bürgermeister-Wallner-Str.:
Die Bürgermeister-Wallner-Str. ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Straßen Augustenstr., An der Bildsaul und Augsburger Straße erschlossen. In der Straße befinden sich Bushaltestellen und zudem werden Abschnitte als Hol- und Bringbereich für Schüler genutzt. 

Augsburger Straße:
Die Bundesstraße B16 ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden diverse Straßen u.a.  die Bürgermeister-Wallner-Straße, der Taxisweg und die Dr.-Enzinger-Str. erschlossen. Innerhalb der Straße befinden sich Bushaltestellen und zudem werden Abschnitte als Hol- und Bringbereich für Schüler genutzt.

V1 – Beschlussfassung (erster Durchgang)

Dr.-Enzinger-Str.: 
Die Dr.-Enzinger-Str. ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Jörg-Lederer-Str., Zollernstr. und Feistlestr. erschlossen, zudem sind die Parkplätze des Gymnasiums, der Berufsschule und der Erich-Kästner-Schule an die Dr.-Enzinger-Str. angebunden. Am westlichen Straßenende wird ein Wendehammer zur Wendemöglichkeit vorgesehen. 


Feistlestr.:
Die Feistlestr. ist für den motorisierten Individualverkehr mit Ausnahme von Bussen gesperrt. Der neue Busbahnhof soll für alle Schulen zur öffentlichen Erschließung dienen. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der gesamten Feistlestraße unterbunden.

Taxisweg:
Der Taxisweg ist ein Geh- und Radweg mit Anlieferung der Schule frei, anderweitige motorisierte Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Der Taxisweg verbindet fußläufig und mit dem Rad die Feistlestraße mit der Augsburgerstraße. 

Hilteboldstr.:
Die Hilteboldstr. ist in zwei Richtungen befahrbar und in der gesamten Länge als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Die Augustenstr., Feistlestr., Bürgermeister-Dr.-Moser-Straße und der Ziegelbergweg mit dem AWO Kinderhaus “Schatztruhe“ werden über besagte Straße erschlossen. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der Hilteboldstr. unterbunden.

Augustenstr.:
Die Augustenstr. ist als Fahrradstraße in zwei Richtungen mit Motorräder- und Autos frei und Tempo 30 km/h bis zur Kreuzung Bürgermeister-Wallner-Straße deklariert, der nördliche Bereich wird als verkehrsberuhigter Bereich mit Anschluss an die Hilteboldstraße ausgewiesen. Erschlossen werden die Straßen – Dr.-Samer-Straße, Rupprechtstr., Bürgermeister-Wallner-Str., Hilteboldstr. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der Augustenstr. unterbunden.

Bürgermeister-Wallner-Str.:
Die Bürgermeister-Wallner-Str. ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden Augustenstr., An der Bildsaul und Augsburger Straße erschlossen.  In der Straße wird ein Abschnitt als Hol- und Bringbereich für Schüler vorgesehen. 

Augsburger Straße:
Die Bundesstraße B16 ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden diverse Straßen, u.a. die Bürgermeister-Wallner-Straße, der Taxisweg und die Dr.-Enzinger-Str erschlossen. Innerhalb der Straße befinden sich Bushaltestellen und zudem werden Abschnitte als Hol- und Bringbereich für Schüler genutzt.

V2 – Verkehrsberuhigter Bereich + Einbahnstraßen

Dr.-Enzinger-Str.: 
Die Dr.-Enzinger-Str. ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Jörg-Lederer-Str., Zollernstr. und Feistlestr. erschlossen, zudem sind die Parkplätze des Gymnasiums, der Berufsschule und der Erich-Kästner-Schule an die Dr.-Enzinger-Str. angebunden.  
Feistlestr.:
Die Feistlestr. ist als von Nord nach Süd laufende Einbahnstraße ausgebildet. Die Zufahrt von Süd nach Nord ist dem motorisierten Individualverkehr verboten, mit Ausnahme von Bussen. Der neue Busbahnhof soll für alle Schulen zur öffentlichen Erschließung dienen. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der gesamten Feistlestraße unterbunden.

Taxisweg:
Der Taxisweg ist ein Geh- und Radweg mit Anlieferung der Schule frei, anderweitige motorisierte Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Der Taxisweg verbindet fußläufig und mit dem Rad die Feistlestraße mit der Augsburgerstraße. 

Hilteboldstr.:
Die Hilteboldstr. ist in zwei Richtungen befahrbar und in der gesamten Länge als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Die Augustenstr., Feistlestr., Bürgermeister-Dr.-Moser-Straße und der Ziegelbergweg mit dem AWO Kinderhaus “Schatztruhe“ werden über besagte Straße erschlossen. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der Hilteboldstr. unterbunden.

Augustenstr.:
Die Augustenstr. ist als Fahrradstraße in zwei Richtungen mit Motorräder- und Autos frei und Tempo 30 km/h bis zur Kreuzung Bürgermeister-Wallner-Straße deklariert, der nördliche Bereich wird als verkehrsberuhigter Bereich mit Anschluss an die Hilteboldstraße ausgewiesen. Erschlossen werden die Straßen – Dr.-Samer-Straße, Rupprechtstr., Bürgermeister-Wallner-Str., Hilteboldstr. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der Augustenstr. unterbunden.

Bürgermeister-Wallner-Str.:
Die Bürgermeister-Wallner-Str. ist als Einbahnstraße mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Straßen An der Bildsaul und Augsburger Straße erschlossen. Die Zufahrt über die Augsburger Straße ist dem motorisierten Individualverkehr verboten. In der Straße wird ein Abschnitt als Hol- und Bringbereich für Schüler vorgesehen. 

Augsburger Straße:
Die Bundesstraße B16 ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden diverse Straßen, u.a.  die Bürgermeister-Wallner-Straße, der Taxisweg und die Dr.-Enzinger-Str. erschlossen. Innerhalb der Straße befinden sich Bushaltestellen und zudem werden Abschnitte als Hol- und Bringbereich für Schüler genutzt.

V3 – Erweiterter Verkehrsberuhigter Bereich + Einbahnstraßen

Dr.-Enzinger-Str.: 
Die Dr.-Enzinger-Str. ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Jörg-Lederer-Str., Zollernstr. und Feistlestr. erschlossen, zudem sind die Parkplätze des Gymnasiums, der Berufsschule und der Erich-Kästner-Schule an die Dr.-Enzinger-Str. angebunden. 

Feistlestr.:
Die Feistlestr. ist als von Nord nach Süd laufende Einbahnstraße und verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Die Zufahrt von Süd nach Nord ist dem motorisierten Individualverkehr verboten, mit Ausnahme von Bussen. Der neue Busbahnhof soll für alle Schulen zur öffentlichen Erschließung dienen. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der gesamten Feistlestraße unterbunden.

Taxisweg:
Der Taxisweg ist ein Geh- und Radweg mit Anlieferung der Schule frei, anderweitige motorisierte Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Der Taxisweg verbindet fußläufig und mit dem Rad die Feistlestraße mit der Augsburgerstraße. 

Hilteboldstr.:
Die Hilteboldstr. ist in zwei Richtungen befahrbar und in der gesamten Länge als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Die Augustenstr., Feistlestr., Bürgermeister-Dr.-Moser-Straße und der Ziegelbergweg mit dem AWO Kinderhaus “Schatztruhe“ werden über besagte Straße erschlossen. Der Hol- und Bringbereich für Schüler wird in der Hilteboldstr. unterbunden.

Augustenstr.:
Die Augustenstr. ist als Fahrradstraße in zwei Richtungen mit Motorräder- und Autos frei und Tempo 30 km/h bis zur Einmündung in die Bürgermeister-Wallner-Straße deklariert, der nördliche Bereich wird als verkehrsberuhigter Bereich mit Anschluss an die Bürgermeister-Wallner-Str. und Hilteboldstr. ausgewiesen. Erschlossen werden die Straßen – Dr.-Samer-Straße, Rupprechtstr., Bürgermeister-Wallner-Str., Hilteboldstr. und Feistlestr. Der Hol-und Bringbereich für Schüler wird in der Augustenstr. unterbunden.

Bürgermeister-Wallner-Str.:
Die Bürgermeister-Wallner-Str. ist als Einbahnstraße mit teilweise verkehrsberuhigtem Bereich ausgewiesen. Über besagte Straße werden die Straßen An der Bildsaul und Augsburger Straße erschlossen. Die Zufahrt über die Augsburger Straße ist dem motorisierten Individualverkehr verboten. In der Straße wird ein Abschnitt als Hol- und Bringbereich für Schüler vorgesehen. 

Augsburger Straße:
Die Bundesstraße B16 ist als Zweirichtungsverkehr mit max. Geschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Über besagte Straße werden diverse Straßen, u.a.  die Bürgermeister-Wallner-Straße, der Taxisweg und die Dr.-Enzinger-Str. erschlossen. Innerhalb der Straße befinden sich Bushaltestellen und zudem werden Abschnitte als Hol- und Bringbereich für Schüler genutzt.

Stellplätze und Kiss&Run

Stellplätze:
In der Hilteboldstraße befinden sich 7 Stellplätze, welche als einseitige Längsparker ausgewiesen werden können. Die 28 Stellplätze in der Bürgermeister-Wallner-Straße werden beidseitig als Längsparker angedacht. An der Bildsaul werden 14 Stellplätze als Längsparker und 10 Stück als Senkrechtparker eingeplant. 

Kiss&Run:
Die Kiss&Run-Zonen werden in der Bürgermeister-Wallner-Straße, Augsburger Straße und (inoffiziell) am Alpenfilmtheater vorgesehen. Eine K&R-Zone innerhalb der Hilteboldstr., der Feistlestraße und Augustenstraße ist nicht angedacht. 

B16 – Bestand
Fuß- und Raderschließung:
Zwischen der Lichtsignalanlage Kreuzung Augsburger Straße – Dr. Enzinger-Str. und der Kreuzung Augsburger Straße – Dr. Samer-Straße wird der südwestliche Gehweg in Teilbereichen als ‚Gemeinsamer Geh- und Radweg‘ und im nordwestlichen Bereich als ‚Getrennter Geh- und Radweg‘ deklariert. Zudem wird der Bereich sowohl von Nord nach Süd wie umgedreht durch die Fußgänger und Fahrradfahrer genutzt (Zweirichtungsverkehr). 

B16 - Querung
Fuß- und Raderschließung:
Zwischen der Lichtsignalanlage Kreuzung Augsburger Straße – Dr. Enzinger-Str. und der Kreuzung Augsburger Straße – Dr. Samer-Straße wird der westliche Gehweg als ‚Getrennter Geh- und Radweg‘ deklariert. Der Zweirichtungsverkehr wird durch die Querungsstelle in Verlängerung an den Taxisweg unterbunden.  

Stellplatz- bzw. Parkierungskonzept 
Das Stellplatz- bzw. Parkierungskonzept wurde wie folgt in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt (wegen der Augsburger Straße), der Schulleitung und der Polizeiinspektion überprüft, mit folgendem Ergebnis.  

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Baufortschritt zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat begrüßt die verschiedenen Ausarbeitungen „Verkehrskonzepte“ und favorisiert die Variante 01. Die Verwaltung wird beauftragt diese Variante 01 entsprechend im Detail ausarbeiten zu lassen, mit allen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen und voranzutreiben. 

  1. Der Stadtrat befürwortet das im Sachvortrag vorgestellte neue Stellplatz- bzw. Parkierungskonzept und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten und die Planung entsprechend voranzutreiben. 

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat nimmt den Baufortschritt zur Kenntnis.

  1. Der Stadtrat begrüßt die verschiedenen Ausarbeitungen „Verkehrskonzepte“ und favorisiert die Variante 01. Die Verwaltung wird beauftragt diese Variante 01 entsprechend im Detail ausarbeiten zu lassen, mit allen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen und voranzutreiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat befürwortet das im Sachvortrag vorgestellte neue Stellplatz- bzw. Parkierungskonzept und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten und die Planung entsprechend voranzutreiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Vertretung der Stadt Füssen im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Stadt Füssen ist Mitglied des Zweckverbandes Kommunale Dienste Oberland. Nach § 8 Abs. 1 der Verbandssatzung entsendet jedes Verbandsmitglied einen Vertreter in die Verbandsversammlung.

Vertreten wird die Stadt Füssen im Zweckverband durch den ersten Bürgermeister; im Verhinderungsfall durch seine beiden Stellvertreter (= sog „geborene Verbandsräte“). Dafür ist kein gesonderter Beschluss erforderlich.

Da nicht auszuschließen ist, dass aus den verschiedensten Gründen weder der erste noch einer der stellvertretende Bürgermeister an den Verbandssitzungen teilnehmen kann, sollte von der Möglichkeit der Bestellung eines „gekorenen Verbandsrates“ Gebrauch gemacht werden.

Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 2 KommZG ist es möglich, mit Zustimmung des ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister ein Mitglied des Stadtrates oder einen Bediensteten der Stadt Füssen als weiteren Verbandsrat zu entsenden. Der- oder diejenige würden dann die Stellvertretung der Stadt nur wahrnehmen, wenn der erste bzw. stellvertretende Bürgermeister verhindert ist.

Sowohl der erste als auch der zweite und dritte Bürgermeister müssen hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Mit Beschluss vom 24. September 2019 wurden zuletzt der damalige zweite Bürgermeister Nikolaus Schulte und im Falle seiner Verhinderung Peter Hartl als Vertreter der Stadt beschlossen.

Beschlussvorschlag

Mit Zustimmung des ersten,  zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt die Stadt Füssen neben den „geborenen Verbandsräten“ die jeweilige Fachbereichsleitung des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung (aktuell Herr Markus Gmeiner) als „gekorenen Verbandsrat“. Diese Vertretungsregelung greift nur dann, wenn der erste bzw. die stellvertretenden Bürgermeister verhindert sind.

Beschluss

Mit Zustimmung des ersten,  zweiten und dritten Bürgermeisters bestimmt die Stadt Füssen neben den „geborenen Verbandsräten“ die jeweilige Fachbereichsleitung des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung (aktuell Herr Markus Gmeiner) als „gekorenen Verbandsrat“. Diese Vertretungsregelung greift nur dann, wenn der erste bzw. die stellvertretenden Bürgermeister verhindert sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mathias Friedl, Dr. Martin Metzger und Nikoilaus Schulte haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Stadtwerke Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 8
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8.1. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva         Jahresfehlbetrag


Bilanzsumme zum 31.12.2021        18.227.322,99 €        - 518.457,41 €


Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.



Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2021        7.117.723,95 €         41.223,75 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2021        7.710.227,53 €        - 349.414,28 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2021         4.183.520,68 €        - 210.266,88 €



Der Jahresfehlbetrag 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von –518.457,41 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.



Wasserversorgung


Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.117.723,95 € (Vorjahr: 7.931.245,74 €). 
Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 68.600 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist der erneut gesunkene Wasserverbrauch, bedingt durch die Corona-Pandemie. Dagegen konnten die Ansätze bei den Nebengeschäften (Neuanschlüsse, Reparaturen) übertroffen werden. 
Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 93.600 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresgewinn in Höhe von 
41.223,75 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 121.200 € unter dem geplanten Ansatz von 1.795.000 €. Ursache ist hierbei u.a. der Rückgang beim Wasserverkauf. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 175.000 €, welche wiederum die Erlöse erhöht.
Der Wasserverbrauch im Jahr 2021 mit 1.019.803 m³ ist mit einer Minderung von 25.493 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. 
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen) konnten gegenüber dem Ansatz (30.000 €) stark verbessert werden (Erlös 2021 53.700 €).
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 71.800 €.  Der Planansatz von zusammen 43.000 € konnte auf Grund weitaus höherer aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen überschritten werden. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 31.700 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.500 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 477.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 310.700 € wurde der Mittelansatz für 2021 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei Fremdleistungen für das Chemie-Labor, den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten).
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 625.500 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 629.000 € ergab sich eine Einsparung von ca. 3.500 €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz von 184.500 € deutlich. Hervorzuheben wären die Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen, den periodenfremden Aufwendungen sowie die erneute Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (früher: Abzug bei Personalkosten). Einsparungen konnten dagegen bei den Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt 23.700 € angefallen. Der Planansatz von 35.700 € wurde somit weit unterschritten. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 117.858,08 €
Nachaktivierung von Kosten aus Neuausweis Wasserschutzgebiet        91.797,90 €
Jahresgewinn / Verwendung 2021         41.223,75 €

Gewinnvortrag        15.163,57 €


Der Jahresgewinn 2021 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 41.223,75 € ist gemäß Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorzutragen.



Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.710.227,53 € (Vorjahr: 8.169.577,69 €). 
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.959.500 € und liegen mit rund 230.700 € über den Erlösen des Vorjahres, fielen aber gegenüber dem Erfolgsplan um 416.500 € niedriger aus als geplant. Grund dafür sind zum einen die neu kalkulierte Abwassergebühr von 2,52 €/m³ ab 2021 (2020 2,25 €/m³) und dagegen zum größten Teil die gesunkenen Erlöse aus den Abwassergebühren (Einleitungsmenge).
Bei den Aufwendungen erfolgte eine Minderung der Ausgaben in Höhe von rund 137.700 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von – 349.414,28 €. 

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 397.200 € unter dem geplanten Ansatz von 3.056.000 €, was mit ein Grund für das negative Ergebnis ist. Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2021 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht die Erlöse.
Die Menge der eingeleiteten Abwässer mit 948.478 m³ ist gegenüber dem Jahr 2020 um 26.420 m³ erneut gesunken.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 24.600 €. Der Planansatz wurde u.a. auf Grund der aktivierten Eigenleistung im Zusammenhang mit dem GIS-Aufbau/Erweiterung übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.377.000 €. Trotz einer Rückstellung i.H.v. 350.000 € für die noch nicht endgültig abgerechnete Verbandsumlage 2021 an den Abwasserzweckverband Füssen, entstanden gegenüber dem Planansatz damit Minderaufwendungen von insgesamt 137.700 €. Die dafür ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt (u.a. Rohrbrüche) und anderen Dienstleistungen wurde in fast allen Bereichen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 432.900 € um 35.400 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus geringfügigen Einsparungen im Personalbereich. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 105.100 € gegenüber dem Ansatz von 98.200 € überschritten und beinhalten hauptsächlich die gestiegenen Verwaltungs-kostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen, der erneuten Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (früher: Abzug bei Personalkosten), den Rechts- und Prüfungskosten sowie periodenfremden Aufwendungen.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 35.700 € und liegt mit 7.700 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 793.838,56 €
Jahresverlust / Verwendung 2021                 - 349.414,28 €

Verlustvortrag        - 1.143.252,84 €


Der Jahresfehlbetrag 2021 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 349.414,28 € ist gemäß Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.



Parkierungsanlagen

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.183.520,68 € (Vorjahr: 4.165.248,83 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 364.525,00 € aus dem Jahr 2005 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 36.300 € niedriger aus als geplant. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 77.900 € generiert werden.

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresfehlbetrag von 
-210.266,88 € aus. 

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 419.800 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 46.200 € niedriger ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:                                                 Umsätze                Planansatz

                       TG Sparkasse        117.348,30 €        140.000 €
               Parkplatz an der Morisse        215.294,50 €                  240.000 €
               Parkplatz an der Achmühle         51.130,85 €                    50.000 €
               Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €        36.000 €


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (170.500 €) wurde um rund 12.200 € überschritten. Mehrausgaben mussten für Wartungs- und Installations-/Spenglerarbeiten im baulichen Unterhalt der Tiefgarage sowie für den Winterdienst einschließlich den Baum- und Grünpflegearbeiten für den Parkplatz „Achmühle“ aufgewendet werden.

Erstmalig wurde für den Parkierungsbereich ein Personalkostenaufwand verbucht. Der nur schwer zu prognostizierende Ansatz (32.300 €) wurde um rund 5.200 € überschritten. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mussten eine Ausgabesteigerung (51.200 €) gegenüber dem Ansatz (17.400 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Rechts- u. Prüfungs-kosten wurden in diesem Jahr zum ersten Mal Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen eingerechnet sowie innerbetrieblich ein Mietzuschuss einschl. Nebenkosten verbucht.

Bei den Zinsen sind Minderausgaben in Höhe von ca. 1.500 € zu verzeichnen. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 3.856.161,18 €
Nachaktivierung von Kosten neue Sprinkleranlage Tiefgarage        78.783,00 €
Verlustausgleich aus dem Jahr 2005         +   364.525,00 €
Jahresverlust / Verwendung 2021             -     210.266,88 €

Verlustvortrag        - 3.623.120,06 €        


Der Jahresverlust 2021 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von – 210.266,88 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.



Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Das satzungsgemäße Stammkapital des Eigenbetriebs von 2,4 Mio € ist durch Verluste der Vergangenheit nicht mehr vollständig vorhanden. Die Behandlung der Jahresverluste aus Vorjahren entspricht nicht § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV. Grundsätzlich wären diese Verluste aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen oder ausnahmsweise durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage zu tilgen."


Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       
       Die Jahresergebnisse 2021 für die Bereiche der Wasserversorgung (Gewinn), Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen (Verlust) sind gemäß § 8 Eigenbetriebs-verordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2021 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2021 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2022 gefasst.


Örtliche Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 24.11.2022 statt und wird wie folgt vom Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

Beschlussvorschlag

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2021 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2021 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2021 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2021 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Dr. Martin Metzger haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Dr. Martin Metzger haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

Unter Vorsitz von Zweitem Bürgermeister Schneider wird für das Wirtschaftsjahr 2021  gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister hat als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen. Wolfgang Bader und Dr. Martin Metzger haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Bürgermeister Eichstetter hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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8.2. Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2023; Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
       1.933.500 €
Aufwendungen
        2.019.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
            -86.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.240.700 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.100.000 m³ belaufen wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 80.000 € kalkuliert. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 60.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 85.500 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 von 1.933.500 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 62.000 € gesunken. Einsparungen sind in unterschiedlichen Bereichen zu erwarten (Fremdwasserbezug, Wareneinkauf, Wasseruntersuchungen u. a.). Die größten Ausgaben sind für den Unterhalt der Grundwassergewinnung (Noteinspeisung), der Speicheranlagen (Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände), Pumpanlagen (Leittechnik) und die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke im Jahr 2023 vorgesehen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023 betragen insgesamt 437.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2022 um 38.300 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem gestiegenen Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (100.000 €). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 7.900 € angehoben. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.240.700 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 800.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Alternativ wird die Finanzierung über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag nach KAG geprüft. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 187.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 574.000 € auf Rohrnetzneubauten (u.a. Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg-Kreuzhaldenweg, Fortführende Planungskosten HB Enzensberg (Hydraulik, Elektrotechnik, Bauwerk einschl. Druckzonen, Leitungsnetz und Pumpwerk), Elektrotechnische Anlagen (Brunnenanlage Alterschrofen), Bestandsaufnahme EMSR-Technik und Sanierungskonzept, Vorplanungskosten Neubaugebiete „Pitzfeld“ und „Weidach“. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind insgesamt 320.000 € vorgesehen. Der größte Anteil ist mit der Neuanschaffung von zwei Notstromaggregaten (Förderquote 50 %) und neuen Ultraschallwasserzähler zu verzeichnen. Verschiedene weitere Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung sind auch in diesem Jahr notwendig. 


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine nennenswerte personelle Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2023 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Finanzplan 2023 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 86.000.00 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Füssen, Bereich Wasserversorgung, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2022 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Wasserversorgung, für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8.3. Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2023; Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.460.400 €
Aufwendungen
3.215.400 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
            245.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.311.600 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.000.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.520.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 200.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften und sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 380.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (92.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.400 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 von 3.460.400 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022 um 399.700 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband soll nach Vorgaben des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in eine Betriebskosten- und Investitionsumlage verbucht werden. Dadurch sinkt ab 2023 der Aufwand für bezogene Leistungen um 500.000 € gegenüber der Vorjahrsplanung.  Die Investition wird im Ansatz 2023 als immaterieller Vermögensgegenstand im Vermögensplan dargestellt. Die Ansätze für Kanalreinigungen und TV-Befahrungen wurden gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in diesem Jahr im Kernstadtbereich I und II (Rest), Eschach – Anliegerweg, Theresienbrücke und als größte Ausgabe den Bauabschnitt II in Bad Faulenbach sein. Im Jahr 2023 sollen weitere Pumpwerke untersucht und ggf. saniert werden (35.000 €). Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Einführung einer Verfahrensdokumentation sowie eines Notfall- und Krisenmanagement. 
Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023 betragen insgesamt 2.075.400 €.


Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2022 um 59.900 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem gestiegenen Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (100.000 €). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 2.300 € angehoben. 


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.311.600 € aus. 
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 174.400 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 35.000 € auf die Bestandsvermessungen des Kanalnetzes und der Investitionskostenumlage an den AZV mit 640.000 €. 410.000 € sind für den Kanalbau angesetzt. Darunterfallen u. a. allgemeine Kanalbaumaßnahmen und die Aufweitung des Hauptkanals in der Sonnenstraße. Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Enzensberg“, „Weidach-Nord“, Weißensee-Pitzfeld“ und in der Bgm.-Wallner-Straße sind ebenfalls notwendig. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 45.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes einschließlich der IT-Ausstattung.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2023 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Finanzplan 2023 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresgewinn von 245.000 €. 


Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Füssen, Bereich Abwasserbeseitigung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2022 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Abwasserbeseitigung, für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Abwasserbeseitigung, für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8.4. Stadtwerke Füssen - Wirtschaftsplan 2023; Parkierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 8.4

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
621.000 €
Aufwendungen
631.900 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
-10.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 649.700 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2022 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist zu erwarten. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt insgesamt 621.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 218.000 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (90.000 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerungen gegenüber dem Ansatz 2021 erhöht. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 25.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Brandschutz- und Toilettentüren, allgemeine Wartungsarbeiten usw.) erwartet. Minderausgaben gegenüber dem Ansatz 2021 sind für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ vorgesehen. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Pflaster, Platten, Treppenanlage etc.) sind mit 24.000 € veranschlagt.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Ein prozentualer Aufwand wird im Wirtschaftsplan 2023 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr. Größte Ausgabenposten sind hier die bisher nicht angesetzten Verwaltungskosten gegenüber der Stadt, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Mietaufwendungen (einschl. der Nebenkosten) für Büroflächen im Betriebsgebäude. 

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen werden mit 115.100 € für das Jahr 2023 angesetzt. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 649.700 € aus. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 187.000 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine personelle Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.


D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2023 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2007 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Finanzplan 2023 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 10.000 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Füssen, Bereich Parkierung, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2022 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Parkierung, für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen, Bereich Parkierung, für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Städtische Forggenseeschifffahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 9
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9.1. Städtische Forggenseeschifffahrt - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2021 aufgenommen werden. Allerdings mussten erneut wie im Vorjahr die gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Die Forggensee-Schifffahrt verbesserte ihr Schutz- und Hygienekonzept aus der vergangenen Saison um den Gesundheitsschutz der Fahrgäste und Mitarbeiter/innen in den Vordergrund zu stellen. Neben einer manuellen Registrierung konnten die Fahrgäste über einen „QR-Code“ datenschutzkonform erfasst werden. Die Anlaufstelle für ankommende Schiffsgäste wurde näher an die Anlegestelle verlegt. Letzter Betriebstag in dieser Saison war der 15.10.2021. 
Statt der möglichen 420 Sitzplätze auf der MS Füssen konnten tatsächlich nur rund 150 davon belegt werden. Bei der MS Allgäu statt 200 nur ca. 90 Sitzplätze. Dies bedeutete erneut erhebliche Umsatzeinbußen. Die Forggensee-Schifffahrt schloss daher das Jahr 2021 gesamtwirtschaftlich mit einem negativen Ergebnis ab. 


       Aktiva/Passiva        Jahresverlust
       
Bilanzsumme zum 31.12.2021        751.712,14 €        187.711,50 €



Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 751.712,14 € (Vorjahr: 628.737,07 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 805.300 € des Wirtschaftsjahres standen tatsächliche Erlöse von 804.203,80 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 940.300 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2021 beträgt 991.915,30 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresverlust für das Jahr 2021 in Höhe von 187.711,50 €. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (-39.400 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (-8.300 €) nicht erzielt werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde ein Plus von 46.582,02 € verbucht. Hier konnte das nautische Personal in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen sinnvoll eingesetzt werden.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 51.600 € höher als geplant (Planansatz 940.300 €). 
Bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe und bezogene Waren wurden die Ansätze für Treibstoffe überzogen (Ansatz 22.000 € - Ergebnis 29.089,81 €). Ebenfalls bei den Aufwendungen für die Organisationsuntersuchung, für die im Jahr 2021 kein Budgetansatz vorgesehen war. Alle anderen Ansätze wurden im Allgemeinen eingehalten, teilweise sogar unterschritten.

Für Löhne und Gehälter sind 662.500 € veranschlagt worden. Einsparungen erfolgten hier mit rund 43.700 €. 

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 61.100 € mehr verbucht werden. Größter Anteil waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (Plus 54.200 €) sowie der Fremdenverkehrsbeitrag (Plus 5.300 €).

Die Zinsbelastungen betrugen 11.334,08 € und entsprechen auf Grund einer Zinszahlung aus Körperschaftsteuer an das Finanzamt nicht dem Planansatz in Höhe von 9.400 €.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für die Jahre 2019 – 2021 liegt nun das Prüfungsergebnis und die Bestätigung des Abschlussprüfers vor. 

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019 - 2021 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 18.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine ungenügende Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Bei der Beurteilung der Finanz- und Ertragslage ist zu berücksichtigen, dass die Jahre 2020 und 2021 in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona - Pandemie geprägt waren. Im Zuge der Corona - Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen und Auflagen kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu deutlichen Rückgängen der Fahrgastzahlen und damit der Umsatzerlöse. Dies beeinflusst die Ertragslage des Eigenbetriebs wesentlich."

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses: 

Der Jahresverlust 2021 in Höhe von – 187.711,50 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen. Trotz einer damit verbundenen aktuellen negativen Eigenkapitalausstattung ist für das Unternehmen kurz-/mittelfristig mit einem betriebswirtschaftlichen Aufschwung zu rechnen. Das Stammkapital ist grundsätzlich zu erhöhen.


Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2021 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2021 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2022 gefasst.


Örtliche Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 24.11.2022 statt und wird wie folgt vom Vertreter des Rechnungsprüfungsausschusses vorgetragen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

  1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen mit dem vorgetragenen Ergebnis fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der vorgetragenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 4

Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Erste Bürgermeister hat als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teilgenommen.

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9.2. Städtische Forggenseeschifffahrt - Neufestsetzung der Fahrpreise im Linienverkehr, Abendfahrten und Charterfahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Die Fahrpreise im Linienverkehr, den Abendfahrten und Charterfahrten wurden letztmalig im Herbst 2021 für die Saison 2022 angepasst. 

Die deutsche Wirtschaft erholt sich seit Jahresbeginn von den zurückliegenden Coronawellen. Die damit einhergehende Normalisierung der Ausgaben in den konsumnahen Dienstleistungsbereichen verlieh der Konjunktur einen kräftigen Schub. Allerdings bremsen die hohe Inflation, der Krieg in der Ukraine und die anhaltenden Lieferengpässe die wirtschaftliche Erholung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Für die neue Saison sehen wir uns wieder in allen Bereichen mit gestiegenen Preisen konfrontiert. Die Energie- bzw. Treibstoffkosten sind in den letzten Monaten unverhältnismäßig stark gestiegen, uns als Anbieter von Schifffahrten trifft diese Erhöhung von nahezu 166% im besonderen Maße und steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeiter lassen sich nicht weiter durch Einsparungen und Produktivitätssteigerung kompensieren. Angesichts dieser Umstände sind wir dazu gezwungen die Preissteigerung auf unsere Fahrkartenpreise umzulegen, um unsere Fahrten weiterhin kostendeckend anbieten zu können.

Außerdem erscheint eine Erhöhung wiederum vertretbar, da im Vergleich zu den Fahrpreisen der bayerischen Seenschifffahrten (Königssee, Tegernsee, Ammersee und Starnberger See) sowie anderen Mitbewerbern der Schifffahrt im bayerischen Raum, die Forggensee-Schifffahrt immer noch günstiger ist.

Die Werkleitung schlägt daher vor, die Fahrpreise wie folgt (ab der Saison 2023) zu erhöhen:

Die Preise für Fahrräder und Hunde von jeweils 3,00 € werden nicht erhöht. 
Teilstrecken werden analog zu obigen Preisen angehoben.
Die Gästekartenermäßigungen von 1,00 € pro Erwachsenen und 0,50 € pro Kind sollen beibehalten werden. Ausgenommen davon sind Familienkarten, Seniorentickets und Gruppenbuchungen, da hier bereits höhere Sonderrabatte gewährt werden. 
Gästekartenermäßigungen sind nur im Linienverkehr für die Große oder Kleine Rundfahrt gültig und nicht für Teilstrecken


Große Rundfahrt – MS Füssen

Alter Fahrpreis 2022
Neuer Fahrpreis 2023
Alternative 1
Alternative 2
Erwachsene
16,00 €
18,00 €


Erwachsene mit Gästekarte
15,00 €
17,00 €


Kinder (4 bis 16 Jahre)
50% Ermäßigung 8,00 €
50% Ermäßigung 9,00 €


Kinder mit Gästekarte
7,50 €
8,50 €


Familienkarte
(2 Erw. und ab 2 Ki.)
39,00 €
48,00 €
46,00 €
46,00 €
Seniorentag „Montag“ 
(ab 65 Jahren) 
12,00 €
14,00 €


Gruppen ab 20 Personen 
2 € Ermäßigung 
pro Person = 14,00 €
2 € Ermäßigung                  pro Person = 16,00 €



Kleine Rundfahrt – MS Allgäu

Alter Fahrpreis 2022
Neuer Fahrpreis 2023
Alternative 1
Alternative 2
Erwachsene
12,00 €
13,00 €


Erwachsene mit Gästekarte
11,00 €
12,00 €


Kinder (4 bis 16 Jahre)
50% Ermäßigung 6,00 €
50% Ermäßigung € 6,50 €


Kinder mit Gästekarte
5,50 €
6,00 €


Familienkarte
(2 Erw. und 2 Ki.)
29,00 €
34,00 €
33,00 €
33,00 €
Gruppen ab 20 Personen
1 € Ermäßigung pro Person = 11,00 €
1 € Ermäßigung pro Person = 12,00 €



Abendfahrten

Alter Fahrpreis 2022
Neuer Fahrpreis 2023
Alternative 1
Alternative 2
König-Ludwig-Abendfahrt
18,00 €
19,50 €
22,00 €
19,50 €
Abendfahrt mit Live-Musik
18,00 €
19,50 €
22,00 €
19,50 €
Romantische Abendfahrt
18,00 €
19,50 €
22,00 €
19,50 €



Charterfahrten pro Stunde

Alter Fahrpreis
Neuer Fahrpreis 2023
MS Allgäu
400,00 € netto
500,00 € netto
MS Füssen
800,00 € netto
900,00 € netto

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Fahrpreise unter der Berücksichtigung der Alternative 1 wie vorgeschlagen ab der Saison 2023 zu erhöhen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Fahrpreise unter der Berücksichtigung der Alternative 1 wie vorgeschlagen ab der Saison 2023 zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Thomas Meiler haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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9.3. Städtische Forggenseeschifffahrt - Wirtschaftsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 9.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.265.300,00 €
Aufwendungen
1.238.300,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
27.000,00 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 128.500 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1 und 4        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2022 aus. Preisanpassungen in allen Bereichen (Nautik/Gastronomie) sind hier fest eingeplant. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf im örtlichen Tourismus durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Forggensee-Schifffahrt sind daher nur schwer zu prognostizieren. 
Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt 1.265.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 70.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 219.500 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr erhöht, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 137.100 € gegenüber dem Planungsjahr 2022, was hauptsächlich an dem erhöhten Treibstoffkosten und dem Wareneinsatz, was wiederrum ihre Ursache in der positiven Entwicklung der zu erwartenden steigenden Gästezahlen findet. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt. 
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Die vertraglich geregelten Tarifänderungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2023 berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (13.400 €). Mitunter wird für erbrachte Leistungen durch die Stadt Füssen der Verwaltungskostenbeitrag erneut auf 30.000 € festgesetzt. Eine detailliertere Abrechnung soll künftig durch die Stadt berechnet werden.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 1.800 €. 


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 128.500 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 58.000 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 70.500 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Größte Investition ist hier die Überdachung mittels Sonnenschutz für die „MS Füssen“ (35.000 €). Mit der Anschaffung eines Kühlhauses in der Schiffshalle sollen mittel- und langfristig die Energiekosten gesenkt werden. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind in 2023 auch verschiedene Werkzeuge und sonstige Gegenstände zu erwerben.


C.         Stellenübersicht
Bis auf die Einstellung von verschiedenen Servicekräften aufgrund des gestiegenen Gastronomiebedarfs sind bei der Stellenübersicht keine personellen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Finanzplan 2023 ist die Vermögensrechnung ausgeglichen, in der Erfolgsrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 27.000.00 €. 

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss
Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2023 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen, wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2022 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Thomas Meiler haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Nach den Entscheidungen des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 22. November 2022, wird empfohlen die Straßenreinigungssatzung anzupassen. 

Das Straßenverzeichnis der Stadt Füssen wurde als Anlage zu § 2 Abs. 2 zur Satzung über die Straßenreinigung nach umfangreicher Überprüfung der Eingruppierungen in die zutreffenden Reinigungsklassen angepasst. Das erneuerte Straßenverzeichnis und der Entwurf für die neue Straßenreinigungssatzung sind als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Entwürfe der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2023. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegenden Entwürfe der Straßenreinigungssatzung und des Straßenverzeichnisses der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2023. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 2. Änderung Straßenreinigungssatzung_Straßenklassen.pdf
Download Straßenverzeichnis Anlage Straßenreinigungssatzung Stand Dez.2022.pdf

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11. Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Nach den Entscheidungen des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 22. November 2022, wird empfohlen die Straßenreinigungsgebührensatzung anzupassen. 

Bei den Straßenreinigungsgebühren ist eine Neukalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 notwendig, da der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Die Kalkulation wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Jahr 2022 durchgeführt.

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2023. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Füssen mit Wirkung zum 01.01.2023. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 2022-11-22 Präsentation Kalkulation Straßenreinigungsgebühr BKPV im HFSK-Ausschuss.pdf
Download 2. Änderung Straßenreinigungssatzung_Straßenklassen.pdf
Download Kalkulation_Straßenreinigung_Füssen-ST.pdf
Download Straßenreinigungsgebühren_2. Änderungssatzung zum 01.01.2023.pdf

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12. Antrag auf Änderung Bebauungsplan O 4 - Weidach Ost im Bereich östlich des Rohrkopfweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Es liegt der erneute Antrag der Eigentümer vor, den Bebauungsplan O 4 im Bereich von Flächen zu ändern, die östlich der Bebauung am Rohrkopfweg liegen. Die dort bisher festgesetzte Grünfläche soll als Wohnbauland für fünf private Bauplätze ausgewiesen werden. Die ehemalige Flur Nr. 1633 Gmkg. Füssen wurde bereits in Einzelgrundstücke à 660 qm und eine mögliche Wegefläche aufgeteilt 



Die Einhaltung der Abstände zum Landschaftsschutzgebiet sollen gewährleistet werden. Es soll eine öffentlich gewidmete Zufahrtsstraße hergestellt werden, die notwendige Fläche hierfür würde im Zuge der Planung von den Eigentümern auf die Stadt Füssen übergehen. 

Die Situation hinsichtlich abgelehnter ähnlicher Anträge im Weidach aus 2011 habe sich in den letzten 10 Jahren deutlich verändert (sowohl hinsichtlich 'verzahnter Bebauung' im Weidach wie auch 'Erhaltung der Grünflächen zu den angrenzenden Lechauen' - insbesondere auch im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Weidach Nord.
 
Es wird gebeten, in der Stadtratssitzung am 13.12.2022 dieses Thema erneut zu behandeln, um das Verfahren noch in vereinfachter Art gemäß § 13b BauGB durchführen zu können, da diese Regelung Ende des Jahres auslaufe. Für die weiteren notwendigen Schritte werde zeitnah ein bereits bezeichnetes geeignetes Büro beauftragt.

Nach § 13b BauGB genügt eine Berichtigung des Flächennutzungsplans; nach Auslaufen dieser Regelung wird (wieder) ein förmliches Änderungsverfahren notwendig.

§ 13b BauGB setzt voraus, dass das Plangebiet eine zu erwartende Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern aufweist. Die Art der baulichen Nutzung wird sich dahingehend auf eine Wohnnutzung beschränken. Es wird kein Vorhaben begründet, das die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfordert. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter oder Betroffenheit von Bereichen für Maßnahmen im Fall von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des BImSchG ist nicht gegeben. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 31.12.2024 zu fassen. Diese Vorhaben werden erfüllt.

Die Erschließung muss über die ca. 4 m breite Verbindung zum Rohrkopfweg erfolgen (Festsetzung als Verkehrsfläche erforderlich). 


Bebauungsplan O 4

Flächennutzungsplan mit Darstellung des Berichtigungs-/Änderungsbereiches 


Zum Antrag vom 02.01.2020 nahm das LRA wie folgt Stellung:

„Städtebau:
  • Die Darstellung des Flächennutzungsplans (FNP) weist für das vorgesehene Planungsareal Flächen für die Landwirtschaft aus. Eine übergeordnete Planungsabsicht zur Entwicklung von Wohnbauflächen in den sensiblen Grünzug zum östlich verlaufenden Lech hinein ist somit nicht ableitbar. 
  • In dem „Bebauungsplan 0 4 in Weidach“ ist der östliche Siedlungsrand klar ablesbar geglie-dert und über die Darstellung einer Umgrenzungslinie für Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes auch die Planungsabsicht zur Freihaltung der sensiblen Grün-bereiche eindeutig ausgedrückt. 
  • Aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes, mit den sich ergebenden Blickbeziehungen und Sichtachsen, ist möglichst von einer weiteren baulichen Verdichtung in den verbliebenen Grünbereich hinein abzusehen. 
  • Vor einer sehr problematischen Entwicklung in den Außenbereich wären vorrangig die Innen-entwicklungspotentiale, § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Sparsamen Umgang mit Grund und Boden, § 1a Abs. 2 BauGB, zu prüfen und entsprechend nachzuweisen. 
  • Der Planungsentwurf sieht eine eher unwirtschaftliche, „einhüftige“ Erschließung über einen Stichweg vor, der die Grundsätze des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wie vor beschrieben fraglich erscheinen lässt. 
  • Durch die geplante Baulandentwicklung würde ein Präzedenzfall geschaffen, der den Druck auf die weitere bauliche Verdichtung in den Grünzug hinein erhöht und somit eine städtebauliche Fehlentwicklung begünstigen würde.

Naturschutz:
  • Der geplante Bereich liegt im ABSP Schwerpunktgebiet ‚Lech und Halblech‘.
  • Direkt angrenzend befindet sich das LSG ‚Forggensee und benachbarte Seen‘.
  • Grundsätzlich wird eine weitere Verbauung der Lechaue aus hiesiger Sicht abgelehnt. 
  • Gemäß § 1 Abs. 6 BNatSchG sind Flussläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. Deshalb ist der noch vorhandene, zumeist ca. 130m breite Auenbereich am Lech in diesem Ausmaß zu erhalten.

Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass das vorgeschlagene Planungsareal aus städtebaulicher sowie naturschutzfachlicher Sicht nicht für eine sinnvolle bauliche Entwicklung geeignet erscheint.“


Auf Nachfrage wegen der erschließungstechnischen Situation hat der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Ostallgäu noch Folgendes mitgeteilt:

„Grundsätzlich sind Verkehrsflächen so anzulegen, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung der Haus-, Sperr- und Gewerbeabfälle im Rahmen der Einsammlungs- und Beförderungspflicht des Landkreises möglich ist. Die Grundlagen hierfür sind insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (GUV-Regel 2113 aus dem Jahr 2007). Demnach müssen die Grundstücke durch die Abfalltransportfahrzeuge in Vorwärtsrichtung uneingeschränkt angefahren werden können. Rückwärtsfahren (auch zum Wenden) ist generell verboten. Deshalb ist in Straßen, die in einer Sackgasse enden, ein Wendekreis mit 21 Meter Durchmesser erforderlich. Der Ausfahrradius von Wendeanlagen soll mindestens 10m betragen. Übrigens kommen diese Anlagen nicht nur Abfallsammelfahrzeugen zu Gute, sondern auch dem Winterdienst, der Straßenreinigung, Zulieferern von Heizöl und Pellets usw. Der geplante Wendebereich entspricht diesen Vorgaben nicht.

Wie Sie auch richtig erkannt haben, ergibt sich im vorliegenden Fall zusätzlich eine 90°-Kurve, die für Abfallsammelfahrzeuge zu eng ist. Hier müsste eine Ausweitung der Kurvengeometrie vorgenommen werden.

Uns ist bewusst, dass beides ist mit Baulandverlust verbunden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhalten der Vorgaben, das jeweilige beauftragte Entsorgungsunternehmen die Einfahrt in die Straße verweigern kann.

Alternativ zur Anfahrt der einzelnen Grundstücke können entlang der nächstliegenden Durchgangsstraße (nicht in der Stichstraße) Stellplätze für die Abfallbehältnisse sowie für die Bereitstellung sperriger Abfälle vorgesehen werden. Allerdings ist vorher abzuklären, ob und wo genug Raum für mindestens zwei Tonnengefäße (Rest- und Biomüll, evtl. zusätzlich auch noch die blaue Tonne) je Wohneinheit vorhanden ist. Zu bedenken ist auch, dass die Wegstrecke vom letzten Baugrundstück bis zum Rohrkopfweg mit über 100 m relativ lang ist.“


Zur weiteren Historie:

Mit Beschluss des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.05.2011 hat der Ausschuss anlässlich der Behandlung mehrerer Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes zwischen der als Bauland ausgewiesenen Fläche und dem Lechuferweg behandelt. Nur in einem mittleren Bereich wurde eine Änderung beschlossen. Eine Änderung im Bereich dieses Grundstücks wurde im Rahmen eines Antrages, der damals auch einen Teil der Fl.Nr. 1638 mit umfassen hätte sollen, auch vor dem Hintergrund der negativen Bewertung durch das LRA abgelehnt. 


Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode 2020 nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Beschluss vom 21.04.2020 (Abstimmungsergebnis: 13:0 Stimmen):

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans O 4 – Weidach Ost – östlich des Rohrkopfweges im Bereich des im privaten Eigentum liegenden Grundstücks Flur Nr. 1633 Gemarkung Füssen wird aus städtebaulichen und naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt.

An den grundlegenden Rahmenbedingungen hat sich nichts Entscheidendes verbessert. 
Im Gegenzug haben sich die Anforderungen an den Nachweis verschärft, dass alle Potenziale einer Entwicklung „Innen vor Außen“ ausgeschöpft wurden. 

Hinsichtlich der straßenmäßigen Anbindung des Gebiets ist die Verbindung über das nur 4 m breite und ca. 30 m lange Grundstück Fl.Nr. 1633/30 unzureichend, da hier nur eine einspurige Zufahrt möglich ist. Lösungen für eine Verbreiterung sind nicht absehbar.

Beschlussvorschlag

Variante 1)

Der Stadtrat beschließt die dritte Änderung des Bebauungsplanes O 4 - Weidach Ost im Bereich östlich des Rohrkopfweges. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit der Flur Nr.1633, 1633/30, 1633/34, 1633/35, 1633/36, 1633/37 und 1633/38 Gemarkung Füssen. 

Es soll im Anschluss an den bebauten Ortsbereich eine Wohnbaufläche mit fünf Bauplätzen entstehen. Das Plangebiet weist eine Größe von insgesamt 0,40 ha auf. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB. Auf die Umweltprüfung wird verzichtet. 

Die weitere Durchführung des Verfahrens setzt voraus, dass eine Regelung hinsichtlich der Grundstücke getroffen wird, die den geplanten Rahmenbedingungen zur sozialgerechten Bodennutzung entspricht.

Die projektbezogenen Kosten sind auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller zu übernehmen. 


Variante 2)

Der Stadtrat beschließt, unter Bezug auf die bisherige Beschlusslage und die insoweit nicht grundlegend geänderten Rahmenbedingungen ein Änderungsverfahren nicht einzuleiten. 

Diskussionsverlauf

Siegfried Schubert spricht Bezugsfälle aus dem Jahr 2011 an, wo man einige Anwohnern verboten hat zu bauen, da sie angeblich im Landschaftsschutzgebiet liegen. Sein Vorhaben liegt nicht darin.

Der Erste Bürgermeister Maximilian Eichstetter unterbindet daraufhin den Wortbeitrag von Herrn Schubert und fragt beim Gremium an, ob Herrn Schubert Rederecht erteilt werden solle.

Nachdem Herr Schubert ausführt, dass aus seiner Sicht der Sachverhalt unrichtig dargestellt wurde, stellt Nikolaus Schulte den Antrag, jetzt abzustimmen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, unter Bezug auf die bisherige Beschlusslage und die insoweit nicht grundlegend geänderten Rahmenbedingungen ein Änderungsverfahren nicht einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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13. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29. November 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Die Niederschrift konnte nicht genehmigt werden, da sie noch nicht fertig war. Die Genehmigung wird deshalb in der nächsten Sitzung nachgeholt.

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14. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 14
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14.1. Sanierung der Stauanlagen Eschacher Weiher: Abschluss und Baukosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö Bekanntgabe 14.1

Sachverhalt

Bekanntgabe

Die Stauanlagen beider Eschacher Weiher wurden auf Anordnung des Landratsamts und gemäß dem Beschluss des Stadtrats vom 20.10.2020 saniert.

Der Bauauftrag war öffentlich ausgeschrieben worden; der Zuschlag in Höhe von 234.250,48 € wurde an die Firma Heinz Heer, Pfronten erteilt.

Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen; zuletzt wurde eine wasserwirtschaftliche Abnahme durch einen Sachverständigen durchgeführt, der die fachgerechte Ausführung kontrolliert hat.  Die geprüfte Schlussrechnung der Baumaßnahme beträgt 226.390,73 € und liegt somit im Rahmen bzw. leicht unter der Auftragssumme. 

Diese Sanierungsmaßnahme ist gefördert durch den Freistaat Bayern bzw. das Wasserwirtschaftsamt (Förderquote 50% der zuwendungsfähigen Kosten zuzüglich 15%iger Planungspauschale).  Der entsprechende Zahlungsantrag wird Anfang 2023 eingereicht.

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14.2. Anstehende Baumfällungen nach Abschluss der Baumkontrollen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö Bekanntgabe 14.2

Sachverhalt

Bekanntgabe: 

Die Stadt Füssen lässt zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit regelmäßig die Bäume im öffentlichen Verkehrsraum begutachten. Die Baumkontrollen fürs Jahr 2022 wurden Ende November abgeschlossen. 

Das Ergebnis:

Im Siedlungsbereich der Stadt Füssen stehen derzeit ca. 2450 Einzelbäume und 189 Gehölzgruppen.

Neben 134 Baumpflegemaßnahmen wurden dabei 10 Fällungen von Einzelbäumen und weitere Fällungen von ca. 26 Bäumen in Gehölzgruppen / Wildhecken angeordnet. Fällungen betreffen in diesem Winter also nur 0,4 % der Einzelbäume.

Dabei handelt es sich vor allem um Eschen bzw. Fichten, die unter Pilzbefall (Eschentriebsterben) bzw. Dürre und Borkenkäferbefall leiden. Andere betroffene Baumarten sind Linde, Ahorn, Robinie, Pappel und Hainbuche.

Der größte dieser Bäume mit einer Höhe von 24m und einem Kronendurchmesser von ca. 14m steht im Baumgarten, im Hang gleich nach dem Tor.

Für die Einzelbäume werden an geeigneten Standorten Bäume nachgepflanzt. In Gehölzgruppen und Wildhecken schließen sich die Lücken in der Regel schnell durch vorhandenen Wildaufwuchs.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth gibt zu bedenken, dass die nachgepflanzten Bäume nur einen Bruchteil der Wirkung haben. Wenn man den Wert erhalten möchte, müssen mehr Bäume angepflanzt werden. 

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15. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.12.2022 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Müllkörbe vor Theresienhof

Christine Fröhlich führt aus, dass früher vor dem Theresienhof Müllkörbe der Firma REWE aufgestellt waren. Jetzt sei dort nur noch einer. Könnte man auf REWE einwirken um dort mehrere Abfalleimer aufzustellen, und die Einwegbecher usw. zu entsorgen. 

Flutlichtanlage Weidach – Skaterplatz

Christine Fröhlich fragt, ob beim Skaterplatz nicht die Zeiten für das Licht geändert werden können. Oftmals sei die Beleuchtung an und niemand fährt.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, die Beleuchtung laufe 30 Minuten. Man könnte sie auch auf 20 Minuten einstellen. 

Jahresabschluss

Zum Ende eines Jahres bedankt sich Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter beim Stadtrat für das Mittragen nichtpopulärer Entscheidungen. Eine  ausführliche Rede könne er aus Zeitgründen  jetzt nicht mehr halten. Er werde diese per Mail übersenden. 

Zweiter Bürgermeister Christian Schneider bedankt sich im Namen des Gremiums ebenfalls für die gute Zusammenarbeit. Ein Team könne nur funktionieren, wenn man sich abspreche. Er danke Bürgermeister Eichstetter dafür, dass er täglich auf der Baustelle bei der Schule sei, und so versuche einzusparen was einzusparen ist. 

Datenstand vom 04.01.2024 15:44 Uhr