Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vorstellung des neuen Beschilderungskonzepts für den Sportpark
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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10.05.2022
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Herr Oliver Blaum, Füssen, stellte das von ihm entworfene neue Beschilderungskonzept für den Sportpark vor. Dieses Konzept ist auch mit den auf dem Sportpark ansässigen Füssener Sportvereinen abgesprochen.
Das Beschilderungskonzept beinhaltet ein Wegeleit- und Orientierungssystem sowie auch die Beschilderungen an den Eingangsbereichen zu den einzelnen Sport- und Freizeitanlagen, an den Sport- und Freizeitanlagen selbst und weitere Benutzungs- und Verhaltensregeln.
Zum Sportpark gehören
- Turnhalle, Sportplatz, Laufbahn und Mehrzweckplatz (Hartplatz)
Skate/Bikepark, Soccerbox und Spielplatz
LVM Fußballpark
Baseballfeld
Wegen der Einzelheiten wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen. Die Kosten für dieses Beschilderungskonzept einschl. der Anschaffung der Schilder bezifferte er auf rund 8.000 Euro, ohne die Errichtung der Schilder durch den Bauhof.
Er beantwortete die Fragen aus dem Gremium, wie z.B. die geplante Anbringung der Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten sowie die Errichtung der Beschilderung durch den städtischen Bauhof.
Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter dankte Herrn Blaum für das sehr gelungene Beschilderungskonzept.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und befürwortet das vorgestellte neue Beschilderungskonzept.
Der Bezeichnung „Sportpark“ für das gesamte Areal wird zugestimmt.
Beschluss
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und befürwortet das vorgestellte neue Beschilderungskonzept.
Der Bezeichnung „Sportpark“ für das gesamte Areal wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Festsetzung von Maschinen- und Fahrzeugstunden-Sätzen für den städtischen Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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10.05.2022
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Bereits bei den überörtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband in den Jahren 2012 (für die Jahre 2004 – 2009) und 2015 (für die Jahre 2010 – 2014) wurde eine ordnungsgemäße und kostendeckende Verrechnung von Bauhofleistungen (Fuhrpark, Maschinen und Geräte sowie der Arbeitskräfte/MitarbeiterInnen) angemahnt. Auch in der Organisationsuntersuchung des Bauhofes wurde diese thematisiert und deren Einführung und Umsetzung mit regelmäßiger Anpassung empfohlen. Erfolgt ist dies bisher nicht bzw. nur teilweise.
Eine Stundensatzermittlung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wird von der Verwaltung aktuell durchgeführt. Die Kämmerei bildet nach den Tätigkeitsbereichen Hilfsarbeiter, Kraftfahrer und Facharbeiter getrennte Verrechnungssätze. Die durchschnittlichen Lohnkosten eines Referenzmitarbeiters werden bei der Ermittlung um einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % ergänzt und die Summe davon wird durch eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit dividiert. Diese Berechnung ist annähernd deckungsgleich mit der von der KBK GmbH empfohlenen Kalkulationsmethode im für Personalstundensätze. Das praktizierte Verfahren kann gegebenenfalls um Vorschläge aus der Organisationsuntersuchung ergänzt werden.
Personalstundensatz
Die klassische Betriebswirtschaftslehre sieht folgende Berechnungsmethode für die Stundensatzberechnung / Produktkalkulation vor.
Bruttolohn (inkl. sämtlicher Zulagen)
+ Arbeitgeberanteile
+ Freiwillige Leistungen
= Gesamte Lohnkosten
Mitarbeiter, welche keine produktiven Aufgaben verrichten, beispielsweise die Baubetriebshofleitung oder Büromitarbeiter, werden mittels eines Gemeinkostenzuschlags in den Personalverrechnungssatz mit einberechnet. Dieser Gemeinkostenzuschlagssatz enthält zusätzlich noch die Arbeiten der Werkstattmitarbeiter und anderen Mitarbeitern, welche ebenfalls keine „produktiven“ Arbeiten verrichten.
Maschinenstundensätze wurden von der Verwaltung aktuell noch nicht ermittelt. Gleichwohl wurden bisher schon Verrechnungssätze in Ansatz gebracht, welche jedoch nicht auf dem aktuellen Datenmaterial aufbauen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Kalkulation der Maschinenstundensätze unerlässlich, da die Stundensätze anderer Bauhöfe bzw. Betriebe nicht den tatsächlichen Werten im Baubetriebshof entsprechen. Besonders bei neuen Maschinen besteht damit die Gefahr, dass die Stundensätze zu gering angesetzt werden. Folgende Stundenverrechnungssätze für Fahrzeuge und Maschinen sollten ermittelt werden:
Verrechnungssatz 1: Fahrzeuge und Großgeräte
Verrechnungssatz 2: Kleinfahrzeuge und mittleres Gerät
Verrechnungssatz 3: Kleingerät (Pauschalierung)
Bei der Berechnung der Stundensätze müssen folgende Kostenfaktoren berücksichtigt werden:
- Jährliche Abschreibungen
Unterhalts- und Betriebskosten (hier eignen sich die Vorjahreswerte aus Steuer und Versicherung, Kraft – und Schmierstoffe)
Kalkulatorische Kosten für Hallen und Baubetriebshofgebäude
sowie Opportunitätskosten
Diese Summe dividiert durch die jährlichen Betriebsstunden/ Kilometerleistungen ergibt den Maschinenstundensatz für die einzelnen Gruppen. Dieses aufwendige Verfahren wird in der Verwaltungspraxis selten durchgeführt. Eine etwas ungenauere, aber für die Praxis ausreichende Berechnungsmethode besteht darin, die jährliche Abschreibung um einen pauschalen Gemeinkostensatz für Unterhaltung und Betrieb inkl. kalkulatorischer Gebäudekosten zu erhöhen. Diese Summe, dividiert durch die jährlichen Betriebsstunden oder Kilometerleistungen der Maschinen, ergibt dann den Maschinenstundensatz.
Es ist erforderlich, die Maschinenstundensätze jährlich zu überprüfen, da sich wesentliche Parameter der Stundensätze wie Unterhalts- und Betriebskosten jährlich in signifikanter Höhe ändern können.
Da die Grundlagen für die exakte Berechnung der Maschinen- und Fahrzeugkosten noch nicht ermittelt sind, wurden die Kosten einstweilen annähernd ermittelt. Es wird vorgeschlagen, diese bis auf Weiteres wie folgt anzusetzen:
Fahrzeugart
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Kosten / Stunde inkl. Fahrer
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Kehrmaschine groß
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98,00 €
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Kehrmaschine klein
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74,00 €
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Unkrautbesen
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70,00 €
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Radlader
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68,00 €
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Unimog
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64,00 €
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Traktor
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58,91 €
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LKW Kipper m. Kran
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58,00 €
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LKW Kipper o. Kran
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54,00 €
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Pick-up
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45,00 €
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PKW / Caddy
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43,00 €
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Piaggio
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43,00 €
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Pritsche
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43,00 €
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Anhänger
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15,00 €
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Markierungsgerät, zzgl. Farbmittel
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58,00 €
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Großflächenmäher
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66,00 €
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Bagger, zzgl. 10,00 Euro/Tag Versicherung
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66,00 €
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Schneefräse
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78,00 €
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Schmalspurgerät BOKI
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55,00 €
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Hebebühne ohne Zugfahrzeug und Bediener
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180,00 €
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Thermobox für den Transport von Asphalt
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160,00 €
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Personalkosten Abfallentsorgung
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42,00 €
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Personalkosten Kraftfahrer
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48,00 €
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Personalkosten Facharbeiter (Schreiner/Zimmerer)
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45,00 €
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Personalkosten sonstige Facharbeiter
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39,00 €
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Gerätepauschale pro Tag (Bsp. Motorsäge, Laubbläser, usw.)
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12,00 €
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Fahrzeuge können nur inklusive Mitarbeiter beauftragt werden.
- Dienstleistungen
Für Dienstleistungen, die z. B. vom Baubetriebshof erbracht werden, werden die vom Personalamt für das jeweilige Jahr ermittelten Durchschnittslöhne verrechnet, 2022 sind dies im Bereich Baubetriebshof 45,00 Euro für die Kraftfahrer, 42,00 Euro für die Facharbeiter und 39,00 € für die übrigen Mitarbeiter. Dieser Betrag wird jedes Jahr fortgeschrieben.
- Lieferung von Material
Wird seitens der Stadt Material bereitgestellt, so sind die der Stadt zuletzt in Rechnung gestellten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu verrechnen. Zusätzlich werden zu diesen Beträgen 25 % Gemeinkostenzuschlag erhoben.
- Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen
Die unten aufgeführten Ansätze für den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wie Anschaffungspreis, Lagerhaltung, Reparatur usw. berechnet. Es handelt sich hierbei um einen Stundensatz, der den notwendigen Kraftstoff und die Personalkosten enthält.
- Ausleihen von Geräten
Die unten aufgeführten Ansätze für das Ausleihen von Geräten sind unter den gleichen Gesichtspunkten kalkuliert wie die Fahrzeuge und Maschinen. Die Ansätze beziehen sich auf das Ausleihen pro Tag. Sie gelten für die Abholung und Rückgabe beim Baubetriebshof. Wird der Transport von der Stadt durchgeführt, werden die Löhne der Bediensteten und die Fahrzeuge zusätzlich in Rechnung gestellt. Beim Ausleihen des Podiums wird der Abhol- und Rückgabetag zusammen als 1 Tag gerechnet.
- Sonstige Bauhofleistungen
Folgende Leistungen des Bauhofs werden wie nachstehend erfasst verrechnet:
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Mietpreis pro Tag
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Tätigkeit
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Zusammen-setzung Kosten
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Ca. Kosten
mit Lieferung/ Transport wie gewohnt
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Bemer-kungen
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Marktstände (35 Stück)
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30 €/Stück/Tag
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Entnahme aus Lager und wieder Einlagerung 1Std.
Aufbau/Abbau 2 Mitarbeiter je 0,5 Std.
Transport Füssen Stadt je Transport 0,5 Std.
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107,00 €
39,00 €
46,50 €
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192,50 €
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Blockhäuser (5 Stück)
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40 €/Stück/Tag
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Entnahme aus Lager mit Transport und Aufstellung 1,5 Std.
Abbau Einlagerung mit Transport 1 Std.
Für den Transport wird benötigt 2 Mitarbeiter(LKW, Radlader)
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300,00 €
200,00 €
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500,00 €
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Hütten (19 Stück)
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35 €/Stück/Tag
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Entnahme aus Lager mit Aufbau/Demontage mit Einlagerung
4 Mitarbeiter 1,0 Std. mit Radlader 1,0 Std.
Transport und Aufbau vor Ort 1,5 Std.
Rücktransport 1,0 Std.
Für den Transport wird benötigt LKW und Radlader
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224,00 €
300,00 €
200,00 €
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724,00 €
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Variable Bühne
- 2m x 5m bis max.
- 6m x 10 m
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30,00 €
60,00 €
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Transport und Montage nur nach Aufwand, da Einzelteile
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Bühnenpodeste
20 Stück a 2 x 1 m
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10€ /Stück/WE
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Entnahme und Einlagerung im Bauhof 1,0 Std.
Transport mit LKW
Abladen/Aufladen vor Ort mit dem Radlader 1,0 Std.
Abladen/Aufladen Händisch, nach Aufwand 2 Mitarbeiter
Aufbau/ Abbau nach Aufwand 2 Mitarbeiter
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39,00 €
46,50 €
107,00 €
78,00 €
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251,00 €
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Absperrgitter
60 Stück
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5,00 €/Stück/Tag
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Entnahme und Einlagerung im Bauhof 0,5 Std.
Transport mit LKW
Abladen/Aufladen vor Ort mit dem Radlader 1,0 Std.
Abladen/Aufladen Händisch, nach Aufwand 2 Mitarbeiter
Aufbau/ Abbau nach Aufwand 2 Mitarbeiter
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19,50 €
46,50 €
107,00 €
78,00 €
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251,00 €
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Bauzaun 3500x2000
Stück
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4,83€/Stück/Tag
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Entnahme und Einlagerung im Bauhof 0,5 Std.
Transport mit LKW
Abladen/Aufladen vor Ort mit dem Radlader 1,0 Std.
Abladen/Aufladen Händisch, nach Aufwand 2 Mitarbeiter
Aufbau/ Abbau nach Aufwand 2 Mitarbeiter
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19,50 €
46,50 €
107,00 €
78,00 €
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251,00 €
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Abfallbehältnisse Tonne (ohne Müllbeutel + Selbstentsorgung des Mülls)
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3,00 €
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Transport mit Piaggo 0,75 Std. je Transport
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61,50 €
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61,50 €
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Max. 3 Tage am Stück ausleihbar
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Überspannungen aufstellen (incl. FW-Drehleiter für 3 Standorte)
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650,00 €
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ENTFÄLLT
Kein Material vorhanden, bzw. altes Defekt
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Kabelschutzbrücken
(35 Stück)
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5€/Stück/Tag
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Entnahme und Einlagerung im Bauhof 0,5 Std.
Transport mit Piaggo/PKW mit Anhänger
Abladen/Aufladen vor Ort mit dem Radlader 1,0 Std.
Abladen/Aufladen Händisch, nach Aufwand 1 Mitarbeiter
Aufbau/ Abbau nach Aufwand 1 Mitarbeiter
Verlegung nach Aufwand 1 Mitarbeiter
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19,50 €
21,50 € / 29,00 €
107,00 €
78,00 €
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226,00 € / 233,50 €
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Gebührenermäßigungen
- Der gesamte, der Stadt entstandene Aufwand (d.h. nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Personal-, Sach- und Betriebskosten einschl. der Gemeinkosten und kalkulatorische Kosten) wird berechnet.
- Leistungen für Gewerbetreibende und Nachbarkommunen (interkommunale Kooperation) sind grundsätzlich möglich. Leistungen für Private sind in der Regel nicht möglich, jedoch im Einzelfall zu prüfen.
- Die Stadt gewährt als städtische Förderung einen 20%igen Abzug des ermittelten Aufwands für eingetragene Vereine aus dem Gemeindegebiet der Stadt Füssen.
- Sonstige, insbesondere soziale Organisationen, die der Allgemeinheit dienen, z. B. Arbeiterwohlfahrt, Heimat für Heimatlose aber auch kirchliche Einrichtungen erhalten ebenfalls den 20%igen Abzug. Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich bzw. sinnvoll. Die Verwaltung wird ermächtigt, Einzelfallentscheidungen zu treffen, z. B. Nichtverrechnung der Kosten für Fahnenüberlassung
Die Stadt unterstützt die örtlichen Vereine bei ihren Jubiläumsveranstaltungen durch Leistungen des Baubetriebshofes. Die Leistungen des Baubetriebshofes werden wie zu folgenden Obergrenzen gewährt:
- bei 25-, 50- und 75-jährigem Jubiläum bis zu 500 €
- bei 100-, 125-, und 150-jährigem Jubiläum bis zu 750 €
- bei 150-, 175-, 200-jährigem Jubiläum (usw. jeweils durch 25 teilbar) bis zu 1000 €.
Zu den Leistungen des Bauhofes gehören auch die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Personal-, Sach- und Betriebskosten einschl. der Verwaltungskostenanteile (sog. „Vollkosten“). Diese fließen in die vorstehend genannten Wertgrenzen-Ermittlung entsprechend ein. Bis diese sog. „Vollkosten“ ermittelt sind (Kosten- und Leistungsrechnung) werden für die Berechnung der Obergrenzen die jeweils gültigen Stunden- und Maschinensätze des Baubetriebshofes angesetzt. Der bisherige allgemeine 20%ige Vereinsrabatt bleibt bei der Berechnung der Obergrenze unberücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, bis zur Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung für die Leistungen des städtischen Bauhofes die oben genannten Gebühren, Kosten bzw. Auslagen zu erheben.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, bis zur Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung für die Leistungen des städtischen Bauhofes die oben genannten Gebühren, Kosten bzw. Auslagen zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bundesstützpunkt Eishockey und Curling;
Neufestsetzung der Nutzungsgebühren für den Bundesstützpunkt (Eismieten)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Über den Leiter des Bundesstützpunktes wurde im Sommer des vergangenen Jahres neue Nutzungsgebühren für die Eiszeiten ermittelt und probeweise schon angesetzt. Nun geht es darum, diese auch entsprechend zu beschließen.
Aus der vorstehenden Aufstellung ist auch ersichtlich, wie sich die Preise für die Eisnutzung in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Künftig wäre geplant, die Preise jährlich anzupassen (z.B. 10 % Erhöhung).
Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf dem Energiesektor und den damit verbundenen massiven Preisanstiegen wird ab 1. Juni 2022 ein Energiekostenzuschlag von 10,00 € auf jede Gebühr erhoben, bis eine nachhaltige Entspannung am Energiemarkt einsetzt. Sommereis ist in der Beschlussvorlage ja bereits in den betroffenen Kategorien dargestellt.
Die pauschale jährliche Erhöhung von 10 % sollte sich auch an den Preisen der Mitbewerber in der Region orientieren. Hier sollten wir einen Beschluss erzielen, der uns mehr Gestaltungsspielraum lässt.
Bisher wird der Bundesstützpunkt weitgehend privatrechtlich geführt. Im Rahmen der Beratung wird auch darüber beraten werden, ob dies so beibehalten werden soll oder ob nicht eher eine öffentlich-rechtliche Organisationsform mit Benutzungssatzung und Gebührensatzung erlassen werden soll.
Beschlussvorschlag
Die vorstehende Entwicklung der Nutzungsgebühren für den Bundesstützpunkt wird zur Kenntnis genommen und die aktuelle Gebührenfestsetzung gebilligt. Gebilligt wird auch die jährliche Anpassung der Gebühren, deren Höhe sich an den Preisen der Mitbewerber in der Region orientieren soll.
Diskussionsverlauf
Peter Hartung hatte ein paar Fragen zu der Tabelle:
- Wieso wird das Eisstock-Schießen pro Person berechnen?
Wieso werden Senioren unterteilt in Top-Liga und Ausland?
Wie viel Stunden aus DEB/BEV-Kontingent (Nachwuchs)?
Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagte zu, diese Fragen zu klären.
Beschluss
Die vorstehende Entwicklung der Nutzungsgebühren für den Bundesstützpunkt wird zur Kenntnis genommen und die aktuelle Gebührenfestsetzung gebilligt. Gebilligt wird auch die jährliche Anpassung der Gebühren, deren Höhe sich an den Preisen der Mitbewerber in der Region orientieren soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Bekanntgaben & Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
10.05.2022
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Bekanntgaben und Informationen lagen nicht vor.
zum Seitenanfang
5. Genehmigung der Niederschrift vom 15.03.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
10.05.2022
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Kultur- und Sozialausschusses vom 15. März 2022 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Kultur- und Sozialausschusses vom 15. März 2022 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Kultur- und Sozialausschusses vom 15. März 2022 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Anträge, Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
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Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
|
10.05.2022
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Anfragen lagen nicht vor.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich: Ich bin letztens an der von-Freyberg-Villa vorbeigefahren, wobei mir aufgefallen ist, dass der Putz vom Sockel welcher vor kurzen geweißelt wurde, abblättert. Gibt es hierfür noch eine Gewährleistung?
Datenstand vom 01.10.2024 16:01 Uhr