Datum: 20.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nachtragshaushalt 2022; Vorberatung des Entwurfs des Nachtragshaushalts 2022
2 Anpassung der Parkgebührenpflicht im Hinblick auf die künftige Umsatzsteuerpflicht ab dem 1. Januar 2023 und räumliche Ausweitung der Parkgebührenpflicht auf die Parkflächen beim Bundesstützpunkt und Festplatz; Vorberatung des Entwurfs der neu zu erlassenden Parkgebührenverordnung
3 Energieeinsparungen im Stadtgebiet Füssen; Bestätigung der Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land vom 03.08.2022
4 Neuerlass der Sondernutzungssatzung der Stadt Füssen
5 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS)
6 Neuerlass der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis (KVz); Vorberatung
7 Bekanntgaben & Informationen
7.1 Füssener Hütte bekommt neue Pächter
7.2 Fiktive Ausbaubeitragserstattung für die Verbesserung der Ortsstraße "Ziegelbergweg"
8 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juli 2022
9 Anträge, Anfragen
9.1 Lichtmasten Sport- bzw. Fußballplatz
9.2 Wirtschaftsbeirat

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1. Nachtragshaushalt 2022; Vorberatung des Entwurfs des Nachtragshaushalts 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Verwaltung bereitet derzeit den Nachtragshaushalt 2022 vor. Der Nachtrag wird keine neuen Projekte enthalten, sondern bezieht sich nur auf Kostenmehrungen in bestehenden Bereichen sowie Verschiebungen von Einnahme und Ausgabepositionen. Der Vorbericht wird derzeit erarbeitet und baldmöglichst nachgereicht. Bereits zur Verfügung gestellt werden können für den Vermögenshaushalt das aktualisierte Investitionsprogramm. Die Änderungen zur Ursprungsplanung sind farblich hervorgehoben. Für den Verwaltungshaushalt wird die Gruppierungsübersicht der Einnahmen und Ausgaben sowie der 1. Nachtrag mit allen geänderten Haushaltsstellen bereitgestellt. Ziel sollte es sein einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zu fassen um dann den Nachtragshaushalt in der kommenden Stadtratssitzung beschließen zu können.  

Die Stadt Füssen befindet sich trotz des verabschiedeten Haushaltskonsolidierungskonzepts weiter in einer finanziell sehr angespannten und bedrohlichen Haushaltslage. Aufgrund äußerlichen und internen Faktoren sind in Teilbereichen des Haushalts massive Verschiebungen und Veränderungen an den ursprünglich geplanten Ansätzen abzusehen. Die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen werden ihre Potentiale aufgrund der zunächst notwendigen Umsetzung erst im Jahr 2023 entfalten und können daher nur partiell bereits zur Entlastung des aktuellen Haushalts beitragen. Der Stadtrat und die Verwaltung haben alle Hebel und Energien in Bewegung zu setzen die Konsolidierungsmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen um Entlastungen für den städtischen Haushalt herbeizuführen. 

Zur ohnehin äußerst prekären Finanzlage der Stadt Füssen kommen nun die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die damit einhergehenden Energiekostenexplosionen hinzu, welche die Stadt mit Ihrer Vielzahl an Gebäuden und der bestehenden Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen mit voller Wucht treffen und den Verwaltungshaushalt weiter belasten. Die bereits seit der Corona Krise vorherrschende Rohstoffknappheit und damit einhergehende Preissteigerungen werden durch die Kriegsgeschehnisse weiter verschärft und belasten städtische Bau- und Unterhaltsmaßnahmen. Auch die Auswirkungen hieraus auf das städtische Großbauprojekt Neubau/Sanierung der Grund- und Mittelschule sind aktuell kaum absehbar. 

Für die Stadt wird sich aufgrund der hohen Verschuldung das Thema Zinsen wieder in den Vordergrund drängen. In den vergangenen Jahren fand dies aufgrund der Niedrigzinsphase kaum mehr Beachtung. Die Zinssteigerungen seit Jahresbeginn - auch im Bereich der Kommunaldarlehen - wurden in dieser Größenordnung nicht erwartet. Aufgrund der anstehenden geplanten Neuverschuldungen und einem voraussichtlichen Schuldenstand des Kernhaushalts von über 50 Mio. EUR zum Jahresende 2022 werden weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden um die Zinssteigerungen kompensieren zu können.

Im laufenden Jahr finden zudem Bereinigungen der städtischen Haushaltsbücher statt. Hier sind teils Forderungen in beträchtlicher Höhe aus früheren Jahren eingebucht, welche auf Grund von bspw. Unternehmensinsolvenzen abgeschrieben werden müssen und somit negative Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die allgemeine Bereinigung des städtischen Haushaltswesens wird hier noch weitere Zeit in Anspruch nehmen und auch Thema der künftigen Haushaltsjahre sein. Nach aktuellen Erkenntnissen werden sich die Bereinigungen der Kasseneinnahmereste im Jahr 2022 auf ca. 1,9 Mio. EUR belaufen.

Die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2021 konnten aufgrund des Personalengpasses erst nach Verabschiedung des Haushalts abgeschlossen werden. Der Verlustvortrag konnte sich hier Dank haushalterischer Korrekturen auf knapp 9 Mio. EUR verringern und liegt damit ca. 5 Mio. EUR unter dem in der Ursprungsplanung angenommenen Gesamtverlust aus Vorjahren. 

Der, im Haushalt 2022, geplante Veräußerungserlös der Augsburger Straße 15 mit veranschlagten 6,5 Mio. EUR ist derzeit nicht absehbar und mit einer Einnahme im Jahr 2022 kann nicht mehr gerechnet werden.

Die aufgezeigten erheblichen Änderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Haushalt machen einen Nachtrag gemäß Art. 68 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GO notwendig.

Der Schuldenstand wird sich auf dieser Grundlage voraussichtlich auf den Betrag von ca. 51,8 Mio. EUR zum Ende des Jahres 2022 belaufen.

Zusammenfassend erläuterte Stadtkämmerer Thomas Klöpf die finanzielle Situation aufgrund des Nachtragshaushalts anhand der beiliegenden Präsentation. Auf diese wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans und der Nachtragshaushalt zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung entsprechend dem Entwurf zu beschließen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass es bezüglich des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und dessen Umsetzung ein Monitoring innerhalb der Verwaltung geben werde. Außerdem informierte er darüber, dass es seitens der Aufsichtsbehörden, insbesondere der Regierung von Schwaben etwas seltsam anmute, wenn sich die Stadt Füssen angesichts der finanziellen Nöte mit Schreibweisen und vermeintlichen Kleinigkeiten wie einen jährlichen Pachtzins von 1.500 Euro „verzettele“. Er nahm damit auf die jüngste Berichterstattung in der Allgäuer Zeitung Bezug.

Zu den Stabilisierungshilfen wies er darauf hin, dass diese der Schuldentilgung dienen und deshalb auch wichtig und notwendig sind, auch wenn diese aktuell die Liquidität der Stadt Füssen aktuell nicht verbessern.  Natürlich reduzieren sie die Belastung der folgenden Jahre, dies umso mehr, angesichts des deutlich steigenden Zinsniveaus. Er stellte klar, dass die Stabilisierungshilfen grundsätzlich als Zuwendung gewährt werden, die nur dann zurückbezahlt werden müssen, wenn die Stadt die Konsolidierungsziele nicht erfüllt. Sie sind vor allem keine Kredite.

Christine Fröhlich spricht noch die Kassenkredite an. Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung sollten diese 1/6 des Volumens des Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. In Füssen sind diese mehr als doppelt so hoch.  

Stadtkämmerer Thomas Klöpf war froh diese Kassenkredite zu haben und sie seien auch bereits in Anspruch genommen worden. Eben wegen dieser notwendigen Inanspruchnahme in der haushaltslosen Zeit im vergangenen Jahr bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung in diesem Jahr sei diese Höhe auch nötig gewesen.

Nikolaus Schulte fragt, ob alle (bisher leider negativen) Überraschungen nun vorbei seien. Thomas Klöpf ist der Ansicht, dass es immer noch Überraschungen geben wird. Auch hinter den V-Konten sei noch keine Haken gemacht worden. 

Ilona Deckwerth spricht die Verkaufserlöse beim Verkauf der Eisenbahnsammlung aus. Hier sei ihrer Erinnerung deutlich mehr zu erwarten gewesen.  Ihrer Erinnerung zur Folge habe diese Sammlung einen Wert von mehr als 3 Millionen DM gehabt. 

Dem widerspricht Bürgermeister Maximilian Eichstetter. Im Vorfeld der Vermarktung der Sammlung haben Fachleute mit einem deutlich geringeren Ertrag gerechnet. Daraus resultierte auch der Haushaltsansatz von 50.000 Euro, der im Rahmen der Hashaltsberatungen am 29. März 2022 aus dem Gremium als zu positiv bewertet wurde. Umso erfreulicher sei es nun, dass hier mit 65.000 Euro mehr als geplant erzielt werden konnte.

Weiter bemängelt Ilona Deckwerth die Ausgaben beim Bundesstützpunkt (BSP). Es könnten nicht 3,4 Mio. ausgegeben werden. Hier müsse nochmals mit Bund und Land wegen höherer Zuschüsse verhandelt werden. 

Stadtkämmerer Thomas Klöpf weist darauf hin, dass alle Maßnahmen, die hier aufgeführt sind, auch bereits angestoßen sind. Es sind gegenüber den Haushaltsberatungen keine neuen oder zusätzlichen Maßnahmen enthalten.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, die Zuweisungen von Bund und Land seien zweckgebunden, wurden aber teilweise nicht verbaut; insofern hätte ein größerer Spielraum für Instandhaltungsmaßnahmen bestanden, der aber in den vergangenen Jahren nicht immer genutzt wurde.

Ilona Deckwerth erinnert dazu an ihre Anfrage aus den Haushaltsberatungen und bittet um diesbezüglich Zahlen, um diese auch inhaltlich prüfen zu können. Dem schloss sich auch Nikolaus Schulte an.

Nikolaus Schulte warnt davor, das BSP voreilig zu schließen. Dem Stadtrat werde ja immer wieder gesagt, dass in diesem Fall die Zuwendungen zumindest anteilig zurückbezahlt werden müssen.  Für ihn sei es deshalb zielführender, den Bundesstützpunkt einer einer energetischen Sanierung zu unterziehen und besser zu vermarkten bzw. zu versuchen, eine bessere Förderung zu erreichen.

Wolfgang Bader gibt Ilona Deckwerth insofern recht, dass nachverhandelt werden müsse, um mehr Geld zu erhalten. 

Simon Hartung wirft ein, dass der BSP ist heruntergekommen ist. Die Stadt müsse erst wieder Vertrauen zurückgewinnen. Derzeit sei die Auslastung enorm. Das Sommereis hat bereits im vergangenen Jahr ein Plus erwirtschafte. Ilona Deckwerth t entgegnet, dass die Eiskosten als Durchschnitt über das ganze Jahr gerechnet werden. Die realen Kosten des Sommereises seien höher. 

Stadtkämmerer Thomas Klöpf beantwortet sodann weitere Fragen zum Lückenschluss des Radweges Hopfen am See, dem Parkdeck beim Klinikum.

Christine Fröhlich bittet um die Gruppierungsübersicht, aus der auch die geplanten Ersatzdeckungsmittel ersichtlich sind. Außerdem erinnert sie wieder daran, doch die Unterlagen rechtzeitig bereit zu stellen. Im Übrigen bedankte sie sich für die gute und übersichtliche Darstellung der Situation im Vorbericht.

Nikolaus Schulte möchte sich in einem gesonderten Tagesordnungspunkt oder evtl. sogar in einer eigenen Sitzung mit dem BSP beschäftigen. Außerdem müsse über die städtischen Liegenschaften bzw. dem weiteren Umgang mit denselben gesprochen werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans und der Nachtragshaushalt zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung entsprechend dem Entwurf zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Dokumente
Download 2022-08-17 Genehmigung LRA Ostallgäu Kreditaufnahme Stadt FÜS wg Auflage HH 2022.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Gruppierungsübersicht Ausgaben Verwaltungshaushalt.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Gruppierungsübersicht Einnahmen Verwaltungshaushalt.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Nachtragshaushaltsplan Verwaltungshaushalt.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Nachtragshaushaltssatzung.pdf
Download 2022-09-10 Entwurf Stand der Schulden 2022.pdf
Download 2022-09-10 Investitionsprogramm Stadt Füssen 2022 Nachtragshaushalt Entwurf HFSK Sitzung am 20-09-2022.pdf
Download 2022-09-16 Entwurf Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan.pdf
Download 2022-09-16 Stellenplan - Übersicht 2022 nur Stadt Füssen.pdf
Download 2022-09-20 Nachtragshaushalt Vorstellung Entwurf im HFSK.pdf
Download 2022-09-20 Power Point Nachtragshaushalt Vorstellung Entwurf im HFSK am 20-09-2022.pdf

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2. Anpassung der Parkgebührenpflicht im Hinblick auf die künftige Umsatzsteuerpflicht ab dem 1. Januar 2023 und räumliche Ausweitung der Parkgebührenpflicht auf die Parkflächen beim Bundesstützpunkt und Festplatz; Vorberatung des Entwurfs der neu zu erlassenden Parkgebührenverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde unter anderem auch die räumliche Ausweitung der Parkgebührenpflicht auf die bisher zwei gebührenfreien Parkplätze Bundesstützpunkt und Festplatz sowie eine Änderung bei der Festsetzung der Parkgebühren bzw. der Taktung angesprochen. Bis zur Sitzung werden dazu entsprechende Vorschläge unterbreitet.

In diesem Zusammenhang gilt es auch Folgendes zu berücksichtigen:

Mit der Einführung der Umsatzbesteuerung für Kommunen zum 1. Januar 2023 werden die sog. „selbstständigen Parkplätze“, soweit sie bisher noch „steuerfrei“ waren, künftig steuerpflichtig. D.h. die Stadt muss die Besteuerung nicht nur in der entsprechenden Parkgebühren-Verordnung regeln, sondern auch bei der Gebührenbemessung entsprechend berücksichtigen. Schließlich muss die Stadt dann für die selbstständigen Parkplätze 19 % Steuer abführen. 

Die Parkierung wird darüber hinaus dann ein sog. „Betrieb gewerblicher Art (BgA)“ sein, mit der Folge, dass wir zumindest bei diesen Parkplätzen alle Anschaffungen und alle Aufwendungen steuerlich betrachten müssen. Das bedeutet, dass wir beim Ankauf die Vorsteuer ziehen können und alle Anschaffungen mit Steuer ausweisen müssen.

Neben der Umsatzsteuerpflicht entsteht für die Parkeinrichtung der Stadt aufgrund der Einnahmesituation auch eine Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht, die jeweils 15 % der steuerpflichtigen Aufwendungen ausmachen wird. Mit der Umsatzsteuerpflicht bedeutet dies eine – nur steuerlich bedingte – Erhöhung um 49 % gegenüber bisher (19 % Umsatzsteuer, 15 % Körperschafts- und 15 % Gewerbesteuer). Um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass wir künftig mehr denn je alle Kosten (z.B. alle tatsächlichen Verwaltungskosten) dort auch in voller Höhe verbuchen.

Welche Parkplätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes künftig konkret steuerpflichtig sind, wurde von der Finanzverwaltung und der uns beratenden Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei  geprüft und definiert. In jedem Fall werden dies die sog. „selbstständigen“ Parkplätze sein, wohl nicht die straßenbegleitenden bzw. „unselbstständigen“ Parkflächen. 
 
Folgende Parkplätze unterliegen wohl künftig der Steuerpflicht:

  • Parkplatz Bundesstützpunkt (neu ab 01.01.2023)
  • Parkplatz Festplatz (neu ab 01.01.2023)
  • Parkplatz Feneberg
  • Parkplatz Bootshafen
  • Parkplatz Bad Faulenbach Gipsbruchweiher
  • Parkplatz Hopfen am See Campingplatz
  • Parkplatz Alatsee (mit Ausnahme der Parkflächen entlang der Saloberstraße)
  • Parkplatz Weißensee Ost
  • Parkplatz Weißensee Strandbad

Auch die technischen Voraussetzungen an den Parkuhren bzw. beim Handyparken und die rechtlichen Anforderungen bei einer künftigen Steuerpflicht müssen entsprechend geschaffen werden.  Dieser Umstellungsaufwand wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen gibt es aktuell keine eindeutige Regelung hinsichtlich selbst- und unselbstständiger Parkplätze und daraus resultierenden Steuerpflichten. Die Kämmerei und die Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei empfehlen deshalb auf Grundlage der vorliegenden Einnahme- und Parkplatzsituation keine Differenzierung bei der Erhöhung der Parkgebühren nach steuerpflichtigen und steuerfreien Parkflächen sondern eine pauschale Gebührenerhöhung über alle Bereiche von 30 %. 

In der Anlage liegt ein Vorschlag für die Anpassung der Gebühren der einzelnen Parkplätze einerseits sowie die Erweiterung der Gebührenpflicht auf die Parkplätze beim Bundesstützpunkt und am Festplatz bei. 

Als weitere Anlage die Stellungnahme der Kämmerei (Deklarierung der städt. Parkflächen auf die Umsatzsteuerpflicht im Rahmen der Einführung des § 2b UStG) mit Gegenüberstellung Einnahmen gebührenpflichtiger Parkplätze steuerpflichtig/steuerfrei, Ausgaben für die Parkraumbewirtschaftung sowie Überschuss gebührenpflichtiger Parkplätze und das Ergebnis der Prüfung der städt. Parkflächen und Parkplätze.

Als Schlüssel für die Aufteilung des Vorsteuerabzugs wurde das prozentuale Verhältnis der steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen im Schnitt der Jahre 2020 und 2021 herangezogen. Der steuerpflichtige Anteil läge hiernach bei 51,65 %, der steuerfrei bei 48,35 %.

Wie bereits erwähnt wird eine gleichmäßige Erhöhung aller städt. Parkflächen um rund 30 % empfohlen. Um unrunde Beträge zu vermeiden, wird im beiliegenden Vorschlag für die neuen Parkgebühren entsprechend auf- und abgerundet, um den Zahlungsvorgang zu vereinfachen. Mit dieser Erhöhung wird die Steuerbelastung für den städt. Haushalt abgefedert und es entsteht ein Puffer für etwaige steuerliche Risiken aufgrund anderweitiger Rechtsauffassungen.

In Erwägung gezogen werden sollte ggf. noch, ob die Stadt ähnliche wie andere Kommunen insgesamt oder in Teilbereichen eine  Monats-, Halbjahres- und/oder Jahresparkkarte ausgibt, die entweder das Parken auf allen städtischen Parkplätzen dann ohne nochmaligen Zahlvorgang ermöglicht oder auf den entsprechend abgegrenzten. Als Beispiel könnte die vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss bereits (vor allem für Hopfen und Bad Faulenbach) beschlossene Jahressonderparkkarte bzw. -ausweis sein. Hierfür wären dann ggf. die Preise  einschl. einer möglichen Bearbeitungsgebühr festzulegen. Die Parkkarte wäre dann fahrzeugbezogen, um Missbrauch soweit möglich auszuschließen.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Hinblick auf die Einführung der Steuerpflicht die Parkgebühren wie im beiliegenden Tarifverzeichnis dargestellt anzupassen und die Parkgebührenverordnung der Stadt Füssen zum 1. Januar 2023 entsprechend zu ändern.
Für  Hopfen  am See gelte der Alternativvorschlag. 

Diskussionsverlauf

Peter Hartung schlägt vor, die Semmeltaste zu streichen. Über Parkster sei eine minutengenaue Abrechnung möglich.

Matthias Friedl fragt, warum die Parkgebühren nicht einheitlicher sind. An der Uferstraße und im Schwedenweg sei eine Stunde frei parken. Andernorts sollte nur eine halbe Stunde kostenlos geparkt werden, ähnlich der Semmeltaste.

Auf die Frage von Wolfgang Bader und Barbara Henle warum am Wochenende in der Altstadt keine Parkgebühren erhoben werden, wurde darüber informiert, dass dies in Anlehnung an die Ladenöffnungszeiten eingeführt wurde. Tatsächlich zeigen die Beobachtungen auch, dass sich die Frequenz mit Ausnahme der Inneren Kemptener und der Luitpoldstraße in Grenzen halte.

Peter Hartl ergänzt, dass in der Schwangauer Straße noch Parkuhren stehen, bei denen keine Gebührenänderung möglich sei. Die Verwaltung wird deshalb diesen Bereich künftig zu Anwohnerparkplätze machen.

 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, im Hinblick auf die Einführung der Steuerpflicht die Parkgebühren wie im beiliegenden Tarifverzeichnis dargestellt anzupassen und die Parkgebührenverordnung der Stadt Füssen zum 1. Januar 2023 entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage Tarifverzeichnis Parkgebühren ab 01012023 (002).pdf

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3. Energieeinsparungen im Stadtgebiet Füssen; Bestätigung der Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land vom 03.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Aufgrund der aktuellen Energiekrise haben einige Verbandsräte des Zweckverbandes Allgäuer Land gebeten, einen gemeinsamen Fahrplan für nach Möglichkeit alle zehn Mitgliedsgemeinden  festzulegen und kurzfristig zu einer Verbandsversammlung einzuladen; diese hat am 3. August 2022 stattgefunden, zu der auch Herr Helmut Petermann vom Elektrizitätswerk Reutte eingeladen wurde.

In der Verbandsversammlung hat Vorsitzender Eichstetter erklärt, dass allein in Füssen über 3000 Laternen installiert sind. Die Beleuchtung kostet der Stadt Füssen ca. 160.000 Euro im Jahr. Durch die Stromkostenerhöhung entstehen Mehrkosten von 90.000 Euro jährlich. Bei den Gaskosten rechnet man mit einer Verfünffachung der Ausgaben. Hier ist ein dringender Handlungsbedarf innerhalb der Zweckverbandskommunen ratsam. Er stellte die Frage an die Mitglieder des Zweckverbandes, welche Ideen und Anregungen zum Thema Energieeinsparungen in den jeweiligen Gemeinden besprochen wurden.

Nach kurzer Diskussionsrunde konnten sich die Verbandsräte auf Sofortmaßnahmen in den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Allgäuer Land einigen und folgende einstimmige Beschlüsse fassen:

Straßenbeleuchtung: 

  • Ausschaltung der möglichen Laternen bereits um 22 Uhr anstelle um 23 Uhr
  • Sicherheitsrelevante Stellen bleiben an 
  • Laternen, die über Nacht an bleiben, werden auf 25% gedimmt 
  • Laternen morgens schalten um 6 Uhr bis Sonnenaufgang gedimmt an 
  • Straßenzüge an denen beidseitig Laternen vorhanden sind, werden auf eine Seite reduziert
  • Dort wo technisch möglich, wird nur noch jede zweite Laterne eingeschaltet
  • Kirchenbeleuchtungen werden auch um 22 Uhr ausgeschaltet
Ausnahmen 1. Advent bis Heilig Drei Könige und Nacht-/Spätgottesdienste.
  • Weihnachtsbeleuchtungen werden ebenso um 22 Uhr abgeschaltet
Weihnachtsbeleuchtungen sind bereits auf sparsamste LED umgerüstet
Weihnachtsbeleuchtung wird reduziert auf 1. Advent bis „Heilig Drei Könige“.
  • Beleuchtung an kommunalen Gebäuden werden eingestellt
  • Umsetzung per sofort

Wichtig: Es wird so umgesetzt, dass es rechtlich, sicherheitsrechtlich, technisch und kommunalrechtlich möglich ist. Wichtig bzw. richtig bewusst werden diese Entscheidungen sicherlich erst in den Wintermonaten.

Auch wichtig: Nahezu jede Straße hat einen anderen Technikstand, ob Verkabelung, Steuergeräte oder Laterne, so dass es hier verschiedene, einzeln abgestimmte Entscheidungen seitens des EWR für jeden Straßenzug geben wird. 


Verwaltung & Schulen: 

  • Heizung wird in allen Verwaltungsgebäuden auf ein Minimum reduziert. 
  • Homeoffice für alle MitarbeiterInnen soweit möglich wieder aktivieren (Erfahrungen aus Corona Zeiten).
Die leeren Büroräume werden auf Frostschutzwärme heruntergefahren.
  • Die EU-Kommission empfiehlt in Schulen eine Temperatur von 19 Grad. 
Eine pauschale Temperatur sehen die Verbandsräte nicht, Einsparungen jedoch schon. 
Hier sind die Haustechniker (Hausmeister) vor Ort im Einzelnen Schulen gefragt, die Heizung sinnvoll in Abstimmung mit der Situation vor Ort zu regeln. 
Auch hier bestehen intensive Erfahrungen der Haustechniker aus der Corona Zeit. (Thema offene Fenster, heizt zum Fenster heraus etc.).

Auch der Landkreis Ostallgäu wurde über diese Beschlüsse in Kenntnis gesetzt, mit dem Ziel, dass der Landkreis wie auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ihren Gemeinden ebenso einen Konsens erreichen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss bestätigt für das Stadtgebiet Füssen die Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land vom 3. August 2022. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss bestätigt für das Stadtgebiet Füssen die Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allgäuer Land vom 3. August 2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neuerlass der Sondernutzungssatzung der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Eine Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Eine Sondernutzungserlaubnis wird erforderlich, wenn öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus benutzt wird. Durch diese gebührenpflichtige Erlaubnis wird eine Benutzung der Straße öffentlich-rechtlich gestattet. Zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören Straßen, Fuß-, Radwege, Plätze, Parkplätze usw. 

Die näheren Regelungen dazu trifft die Kommune in der Regel in der sog. Sondernutzungssatzung. Arten der Sondernutzung sind, z.B. Plakatierungen, Informationsstände, Straßencafés, Belegung durch Baustellen (Bauwagen, Gerüste, Kran, Container…). 

Die aktuelle Sondernutzungssatzung der Stadt Füssen stammt aus dem Jahr 2011. Die darin festgesetzten Gebühren für die Sondernutzung wurden seither nicht geändert, lediglich die Sondernutzung für Straßenmusik wurde im Jahr 2014 dort ergänzt.

Unter Berücksichtigung der Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums bzw. der aktuellen Rechtsprechung wurde der Inhalt der bisherigen Sondernutzungssatzung im beiliegenden Entwurf entsprechend aktualisiert. Die bisher in der Sondernutzungssatzung direkt enthaltenen Gebühren werden künftig in einer eigenen Gebührensatzung zusammengefasst. Die Gebührentatbestände wurden im Gegensatz zu bisher deutlich erweitert.

Die für Füssen, hier insbesondere für die Altstadt in der Sondernutzungssatzung bisher schon enthaltenen Regelungen hinsichtlich der Gestaltung wurden unverändert übernommen.

Hingewiesen wird noch darauf, dass sich in der Sondernutzungssatzung nicht diejenigen Gebühren wiederfinden, die sich aus der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ergeben. Allerdings werden auch hier die bisherigen Einzeltarife entsprechend angepasst. Künftig gelten für die Stadt Füssen die in der Anlage beiliegenden Tarife.

Nähere Informationen und Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den in der Anlage beiliegenden Entwurf der Sondernutzungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu beschließen. Die ebenfalls ab 1. Januar 2023 geltenden, sonstigen Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr auf der Grundlage der GebOSt des Bundes werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den in der Anlage beiliegenden Entwurf der Sondernutzungssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zu beschließen. Die ebenfalls ab 1. Januar 2023 geltenden, sonstigen Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr auf der Grundlage der GebOSt des Bundes werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gebühren Maßnahmen im Straßenverkehr nach GebOSt.pdf
Download Sondernnutzungssatzung 2023.pdf

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5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf den Tagesordnungspunkt über den (Neu-)Erlass der Sondernutzungssatzung wird verwiesen. Ergänzend dazu liegt der Entwurf der dazu gehörigen Gebührensatzung mit dem Gebührenverzeichnis bei. Darauf wird verwiesen. In diesem sind eine ganze Reihe von Gebührentatbeständen enthalten, die es so bisher in der Sondernutzungssatzung nicht gab und auch nicht berechnet wurden.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit Wirkung vom 1. Januar 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Sondernutzungsgebührensatzung 2023_Entwurf.pdf

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6. Neuerlass der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis (KVz); Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis datiert aus dem Jahr 2001. Das der Kostensatzung zugrundeliegende Kostenverzeichnis, in dem die Gebühren für die einzelnen Amtshandlungen festgelegt sind, wurde zwischenzeitlich dreimal geändert. Die 3. und letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2012.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit prüft die Verwaltung auch das vorhandene Stadtrecht auf deren Aktualität und Anpassungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Kostensatzung für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis mit dem dazugehörigen Kostenverzeichnis (KVerz) insgesamt neu zu erlassen. Als Grundlage dient – wie bisher auch – die amtliche Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums in der aktuellen Fassung. Eingearbeitet bzw. ergänzt wurde dieses Muster um die vom Bayer. Gemeindetag empfohlene Ergänzung insbesondere um die typischen verwaltungskostenpflichtigen Amtshandlungen im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und der Abwasserentsorgung.

Nicht mehr in der Kostensatzung bzw. im Kostenverzeichnis enthalten sind die Verwaltungsgebühren aus dem Bereich der Kulturpflege, hier insbesondere die für das Stadtarchiv bzw. die für die Stadtbibliothek, da diese ja zwischenzeitlich in eigenen Gebührensatzungen geregelt worden sind:

  • Gebührensatzung für das Stadtarchiv vom 22. Dezember 2010
  • Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bibliothek vom 1. April 2022
  • Gebührensatzung für die Benutzung der Museen vom 4. April 2022

Nähere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Neuerlass der im Entwurf beiliegenden Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Füssen mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Kostensatzung und -verzeichnis_Stand Januar 2023.pdf

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7. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 7
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7.1. Füssener Hütte bekommt neue Pächter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Aus familiären Gründen haben die bisherigen Pächter der Füssener Hütte um die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages gebeten. Bei der Suche nach neuen Pächtern wurde unser Tiroler Liegenschaftsverwalter Thomas Wechner sehr schnell fündig: Die neuen Pächter sind Felix Adam und Sara Niesporek. Sie übernehmen den bestehenden Pachtvertrag von Melanie und Matthias (Vertrag ist indexgesichert, die aktuelle Pacht liegt bei brutto 7.540,00 €). 

In der Woche nach dem Hüttenschluss findet die Übergabe zwischen den Pächtern statt. Sara Niesporek ist die Schwester vom Hüttenwirt von der Musauer Alm.

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7.2. Fiktive Ausbaubeitragserstattung für die Verbesserung der Ortsstraße "Ziegelbergweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Im Jahre 2016 – 2018 wurde die bereits erstmals hergestellte Ortsstraße „Ziegelbergweg“ erneuert bzw. ausgebaut. Dafür wollte die Stadt Ausbaubeiträge nach der bis dahin geltenden Ausbaubeitragssatzung (ABS) erheben. Im Jahr 2018 hat der Freistaat Bayern das Bayer. Kommunalabgabengesetz dahingehend geändert, dass den Kommunen das Recht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen entzogen wurde. Die Ausbaubeiträge wurden abgeschafft. 

Übergangsweise wurde durch die Regelungen in Art. 19 KAG den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, sich die fiktiven Ausbaubeiträge für solche „Übergangsmaßnahmen“ vom Freistaat Bayern erstatten zu lassen. Für den Ziegelbergweg wurde dieser Antrag gestellt. 


Betrag in Euro
Ausbaubeitragsfähiger Aufwand Ortsstraße Ziegelbergweg
1.087.695,23
./. satzungsmäßiger Gemeindeanteil nach der Ausbaubeitragssatzung
217.539,05
./. auf städtische Grundstücke entfallende Ausbaubeiträge
4.201,85
= Erstattungsbetrag (= durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes entgangener Ausbaubeitrag)
865.954,33

Mit Bescheid vom 29. August 2022 hat die Regierung von Schwaben auf den entsprechenden Antrag der Stadt einen Erstattungsbetrag in der oben genannten Höhe bewilligt. Der Betrag wird zum 30. September 2022 überwiesen.

Die Einnahmen waren bisher in der Haushaltsplanung erst für 2023 vorgesehen, sind aber nun im Nachtragshaushalt eingeplant.

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8. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19. Juli 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 19. Juli 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 19. Juli 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 19. Juli 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 9
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9.1. Lichtmasten Sport- bzw. Fußballplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam bemängelt, dass der Sportplatz im Weidach nur zu einem Drittel ausgeleuchtet ist.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass dies so vorgesehen ist, weil es darum ging, die 100 m – Bahn auzuleuchten und nicht den gesamten Platz. Bisher bzw. frühere wurden dort die benachbarten Wohngebäude angestrahlt. Natürlich können die Lichtmasten/Scheinwerfer nachjustiert werden.

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9.2. Wirtschaftsbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.09.2022 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Dr. Anni Derday spricht die Einladung zum Stadtrat bzw. die Tagesordnung an. Hierauf gebe es einen TOP „Bildung eines Wirtschaftsbeirates“. In der Sitzungsvorlage sind Namen aufgeführt. Damit sei die Fraktion der Freien Wähler nicht einverstanden. Erst müsse mal die grundsätzliche Diskussion über die Bildung eines solchen Beirates geführt werden, dann kann erst über Personen gesprochen werden. Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagte zu, diesen Punkt in die nichtöffentliche Beratung zu verlegen.

Datenstand vom 27.09.2022 09:45 Uhr