Datum: 08.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung
1.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern; Stellungnahme zur Teilfortschreibung
2 Bauangelegenheiten
2.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3 Bauvoranfragen
3.1 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Pilgerschrofenweg 14, Fl.Nrn. 1655/3 und 1658, Gemarkung Füssen
3.2 Errichtung und Nutzung einer Steganlage und einer Aufbewahrungsbox, Im See 1, FlNr. 2837/3, 2837/4 und 2837/5 , Gemarkung Füssen
3.3 Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 27 Wohnungen und Tiefgaragen (Nachverdichtung im Bestand), Hiebelerstraße 1-11, Fl.Nr. 1066/4, Gemarkung Füssen
3.4 Erweiterung Gewerbebetrieb, Froschenseestraße 38, Fl. Nr. 987 und 985, Gemarkung Füssen
3.5 Anbau an ein Wohnhaus in Hopfen, Uferstraße 12, Fl. Nr. 215/7, Gemarkung Füssen
4 Bauanträge
4.1 Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Sebastianstraße 12, Fl. Nr. 269/17, Gemarkung Füssen
4.2 Errichtung Lebensmittelvollsortimentmarkt, Errichtung Stellplatzanlage, Hopfener Straße, Fl.Nrn. 1434,1435, Gemarkung Füssen
4.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses, Abt-Oberleitner-Straße, Fl. Nr. 1544/8 und 1544/12, Gemarkung Füssen
4.4 Umbau eines Zweifamilienhauses, Abstimmung neu eingereichter Pläne, Steigmühlenweg 12, Fl.Nr. 350/5, Gemarkung Weißensee
4.5 Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Nebenräumen, Ernestine-Deml-Straße, Fl. Nr. 1627/5, Gemarkung Füssen
4.6 Erweiterung des Wohnhauses und Änderung Garagendach, Im Moos 7, Fl. Nr. 1847/1 (ff), Gemarkung Füssen
4.7 Nutzungsänderungen 2. OG Ost 4 Wohnungen zu 4 Ferienwohnungen und Umbau Lagerräume 1. & 2. OG, sowie DG West zu Hostel, Reichenstraße 11, Fl. Nr. 78, Gemarkung Füssen
4.8 Tektur zum Bauantrag; 4 anstatt 3 neue Wohneinheiten, Errichtung einer kleinen Gaupe, Im Hof 1, Fl. Nr. 251, Gemarkung Weißensee
4.9 Nachträgliche Genehmigung: Anbau Bad im EG und Nutzungsänderung mit 2 Ferienwohnungen, Schlagsteinweg 4b, Fl. Nr. 1668/11, Gemarkung Füssen
4.10 Änderung (Dachgaube) zur Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung, Reichenstraße 14, Fl. Nr. 132/0 Gemarkung Füssen
4.11 Überarbeitete Planung (01.02.2022), Kreuzkopfstraße 4, Fl.Nr. 1640/1, Gemarkung Füssen
4.12 Neugestaltung Außenanlagen, Luitpoldstraße 1, Fl. Nr. 615/1, Gemarkung Füssen
4.13 Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis, Wiederherstellung eines Feuerwehraufstellbereichs und Zufahrt, Löschwasserentnahme, Fl. Nr. 350, Gemarkung Füssen
4.14 Neubau einer Produktionshalle, Nähe Wiedmar, Fl.Nr. 481/2, Gemarkung Weißensee
4.15 Errichtung eines Kiosk mit Behinderten-WC und 2 Stellplätzen, sowie eines kleinen Biergartens mit Wasserfläche,Luitpoldstraße 9 ,Fl.Nr. 41/1 Gmg. Füssen
4.16 Erweiterung des Café/Bistro "Seaside" in Hopfen am See: Neuplanung der Stellplätze nach Behandlung am 01.02.2022, Uferstraße 21, Fl. Nr. 181/11, Gemarkung Hopfen am See
5 Bekanntgaben und Informationen
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 01.02.2022
7 Anträge und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Maximilian Eichstetter eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenheit fest. Er bittet die Ausschussmitglieder um die Zustimmung, die Punkte 4.15 und 4.16 mit auf die Tagesordnung aufzunehmen. Dem wird einstimmig zugestimmt.

Es folgt sodann der Tagesordnungspunt 1.1.
Armin Angeringer erläutert den Ausschussmitgliedern die vorliegende Stellungnahme .

zum Seitenanfang

1.1. Landesentwicklungsprogramm Bayern; Stellungnahme zur Teilfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung in den Themenfeldern „Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen“, „Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt“ und „Für nachhaltige Mobilität“ beschlossen und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 1. April 2022 bei der obersten Landesplanungsbehörde in München ausgelegt.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs am Dienstsitz und im Internet sowie zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie per E-Mail oder auf dem Postweg bis einschließlich 1. April 2022. Näheres dazu siehe https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/ 
Der Bayer. Gemeindetag verfasste dazu am 22.02.2022 eine Stellungnahme und leitete diese mit der Empfehlung, sich dieser anzuschließen, an die Städte, Märkte und Gemeinden weiter. 
Auszug:

Anmerkung: Soweit ersichtlich sind auf frühere Stellungnahmen üblicherweise keine Antworten erfolgt, wie diese behandelt wurden und ob sie berücksichtigt wurden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 22.02.2022 inhaltlich anzuschließen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 22.02.2022 inhaltlich anzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 2
zum Seitenanfang

2.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Genehmigungsfreisteller:

Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Fischerweg, Fl.Nr. 222/10, Gemarkung Weißensee


Mit Einvernehmen weitergeleitet:

Errichtung von 2 Doppelhaushälften (DHH 1) mit Garagen und Stellplätzen, Weidachstraße 47, Fl.Nr. 6054/17, Gemarkung Füssen

Errichtung von 2 Doppelhaushälften (DHH 2) mit Garagen und Stellplätzen, Weidachstraße 47, Fl.Nr. 6054/17, Gemarkung Füssen

Errichtung von 3 Reihenhäusern (REH 3) mit Garagen und Stellplätzen, Weidachstraße 47, Fl.Nr. 6054/17, Gemarkung Füssen

Errichtung von 3 Reihenhäusern (RMH 4) mit Garagen und Stellplätzen, Weidachstraße 47, Fl.Nr. 6054/17, Gemarkung Füssen

Errichtung von 3 Reihenhäusern (REH 5) mit Garagen und Stellplätzen, Weidachstraße 47, Fl.Nr. 6054/17, Gemarkung Füssen 

Nutzungsänderung OG in 2 FW und DG in 1 WE, Erkenbollingen 26, Fl.Nr. 480, Gemarkung Eschach

Rückbau und Versetzen Carport, Nähe Abt-Oberleitner-Straße, Fl. Nr. 1546/2, Gemarkung Füssen

Nutzungsänderung Wohnung zu Ferienwohnung, Thanellerstraße 4, Fl. Nr. 241/4, Gemarkung Weißensee

Errichtung einer Wohnung in bestehendem Mehrfamilienwohnhaus, sowie Neubau eines Wintergartens, Augsburger Straße 3 ½, Füssen

Dachterrasse auf bestehender Garage, Faulenseeweg 5, Fl.Nr. 148/9, Gemarkung Hopfen am See

Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung Nr. 19/2.OG in eine Ferienwohnung, Thanellerstraße 1, Fl.Nr.241/4, Gemarkung Weißensee

Funktionsbühne an der Nordtribüne für TV-Kamera und Kommentatoren, Am Eisstadion 3, Füssen


Mit Versagung/Ablehnung des Einvernehmens weitergeleitet:

Nutzungsänderung einer Wohnung zu Ferienwohnung, Anhörung zur Ersetzung Einvernehmen durch LRA, Panoramaweg 7, Fl.Nr. 168/29, Gemarkung Hopfen

Umnutzung Wohnung 6 zur Ferienwohnung, Anhörung zur Ersetzung Einvernehmen durch LRA, Höhenstraße 47, Fl.Nr. 168/26, Gemarkung Hopfen am See


Umwandlung der bestehenden Wohnung in eine Ferienwohnung mit wechselnder Vermietung, Panoramaweg 1, Hopfen am See

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3
zum Seitenanfang

3.1. Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Pilgerschrofenweg 14, Fl.Nrn. 1655/3 und 1658, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

An der betroffenen Stelle befindet sich derzeit bereits ein Gebäude. Die Außenbereichssatzung zieht entsprechend der damaligen Vorgabe durch das LRA die Baugrenze unmittelbar um den Bestand. Der vermessungstechnisch eingemessene Grundriss des Hauptgebäudes beträgt nur 51 qm. Für eine familiengerechte Nutzung soll der Bestand nun durch einen etwas größeren Neubau mit EG + DG ersetzt werden. Die Planung weicht zudem von weiteren Festsetzungen ab. Der Neubau soll bewusst Gestaltungselemente wie ein traufseitig auskragendes Obergeschoß mit waagrechter Verschalung und eine auf 15° reduzierte Dachneigung erhalten. Dementsprechend ist nicht mit einer Eindeckung mit Dachziegeln zu rechnen, sondern mit einer Ausführung in Metall. Die vorgeschriebene naturrote Farbe ist dennoch grundsätzlich möglich. Für die Flachdachbereiche ist eine extensive Begrünung möglich. 

Dies greift jedoch nach bisheriger Einschätzung in die Grundzüge der Planung der Außenbereichssatzung ein. Das Vorhaben bedarf demzufolge einer zweiten Änderung der Satzung. Der Antragsteller ist bereit, die Kosten für dieses Verfahren auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zu übernehmen. 

Die Situierung der Garage wird dabei zu ändern sein. Das Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück befindet sich in einem Abstand von nur ca. 2,15 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze. Die Garage nach aktueller Planung liegt etwa vor der Hälfte der Südfassade des Nachbarhauses. Um hier auf Dauer ausreichende Belichtungsverhältnisse zu erhalten bzw. zu ermöglichen sollten hier mindestens 3 m eingehalten oder alternativ die Garage an die Westseite verlegt werden. Hierdurch könnte gleichzeitig das Maß der Grundstücksversiegelung reduziert werden, was der Vorgabe aus C.2 Satz 1 der Satzung Rechnung trägt. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Es wurde bestätigt, dass das Vorhaben ohne Änderung der Satzung und nur über Befreiungen nicht umsetzbar ist. Neben der Änderung der Lage der Garage ist zu prüfen, diese nur als Einzel- statt als Doppelgarage zu errichten.

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt grundsätzlich die Zustimmung zu dem beantragten Wohnhausneubau in Aussicht. Die Garage ist in ihrer Lage gemäß Variante 3 zu ändern. Ein Mindestabstand zum nördlich benachbarten Wohnhaus von mindestens 3 m ist einzuhalten.
  2. Unter dieser Voraussetzung wird beschlossen, eine zweite Änderung der Außenbereichssatzung einzuleiten. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson macht erneut auf die Bezeichnung „untere Weidach“ aufmerksam. Armin Angeringer erläutert daraufhin dass aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse der Kommunen (Schwangau und Füssen) keine Namensänderung ohne Zustimmung von der Gemeinde Schwangau möglich ist.

Beschluss

1.        Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt grundsätzlich die Zustimmung zu dem beantragten Wohnhausneubau in Aussicht. Die Garage ist in ihrer Lage gemäß Variante 3 zu ändern. Ein Mindestabstand zum nördlich benachbarten Wohnhaus von mindestens 3 m ist einzuhalten.
2.        Unter dieser Voraussetzung wird beschlossen, eine zweite Änderung der Außenbereichssatzung einzuleiten. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2. Errichtung und Nutzung einer Steganlage und einer Aufbewahrungsbox, Im See 1, FlNr. 2837/3, 2837/4 und 2837/5 , Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Es handelt sich hier um eine Maßnahme, die in einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren behandelt wird. Auch hier ist die Stadt Füssen zu einer Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Ostallgäu aufgefordert.

Nach gemeinsamer Besprechung wurde der Steg etwas weiter nach Nordosten gerückt, damit er nicht mehr direkt am Rand des Barockgartens zur freien Landschaft platziert ist. Eine Situierung südlich des Barockgartens scheidet wegen der Anlegestelle der Forggenseeschifffahrt aus. 

Das Vorhaben wird ergänzend wie folgt beschrieben:

1. Die Kunden der Sup Station können die Toiletten des Festspielhauses benützen.
2. Die Parkplätze werden über das Parkplatz Kontingent des Festspielhauses mit eingebunden.
3. Wir planen mit 20 Wasserfahrzeuge an der Sup Station.

Als Wasserfahrzeuge sind hier nach Auskunft des Antragstellers Tretboote vorgesehen. 

Das Festspielhaus befürwortet das Vorhaben. Es wird darauf hingewiesen, dass im betroffenen Bereich bereits eine private Freizeitnutzung durch Badegäste gegeben sei. 

Der Bebauungsplan sieht die Errichtung der geplanten Anlagen nicht vor; entsprechende Befreiungen sind erforderlich. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:

  • Es wurde zur Frage gestellt, ob seitens des Freistaates Bayern überhaupt ein Gestattungsvertrag für die (privatrechtliche) Nutzung des Sees besteht. Nach vorliegender Information soll dies erst im Rahmen des Verfahrens geklärt werden, wenn das WWA ohnehin seitens des LRAes zu beteiligen ist. 
  • Im weiteren Verfahren wird zu prüfen sein, ob die Box ggf. als isolierte Befreiung seitens der Stadt Füssen behandelt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich aber um ein gesamtheitliches Vorhaben. Bei der Box wird es sich um eine bauliche Anlage im 60 m-Bereich des Gewässers handeln, das ebenfalls wasserrechtlich zu behandeln ist (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 BayWG: „Genehmigungspflichtig sind Anlagen, die weniger als sechzig Meter von der Uferlinie entfernt sind.“ Das Prüfergebnis soll der Stadt Füssen dann zugeleitet werden. 
  • Bestätigt wurden die Anforderungen an nachzuweisende Stellplätze. Die angedachte zeitweise Doppelnutzung wurde noch nicht abschließend bewertet. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Verschieden Ausschussmitglieder machen auf die vorherrschende Gefahrensituation aufmerksam. Aufgrund der Lage und des Schiffsverkehrs sehen sie hier großes Gefahrenpotenial. Des Weiteren wird darauf hingewiesen das der Fischereiverein mit der Anbringung eines Steges und dem Verleih der SUPs nicht einverstanden ist. Zu nah sind die Laichgebiet der Fische in der Achmündung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

zum Seitenanfang

3.3. Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 27 Wohnungen und Tiefgaragen (Nachverdichtung im Bestand), Hiebelerstraße 1-11, Fl.Nr. 1066/4, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Die vormals behandelte und befürwortete Bebauung mit vier Geschoßebenen wurde durch das Landratsamt Ostallgäu nicht nach § 34 BauGB genehmigungsfähig eingestuft.

Dahingehend erfolgte nun eine Umplanung in drei dreigeschoßige Gebäude mit Flachdach. 
In Anbetracht der westseitig unmittelbar benachbart geplanten Kindertagesstätte ebenfalls mit Flachdach ist diese Lösung vertretbar; sie ist ohnehin nach § 34 BauGB zulässig. Die Planung fügt sich insoweit auch im Übrigen planungsrechtlich ein. 

Hinsichtlich des Verzichts auf Ferienwohnungen ist gemäß letztem Beschluss mit dem Bauantrag zumindest eine schriftliche Erklärung einzureichen. Auf die nur sehr eingeschränkte rechtliche Tragweite einer Erklärung ist seitens der Verwaltung hinzuweisen, da eine solche jederzeit im Rahmen eines späteren Antrages wieder geändert werden kann. Zumindest besteht für diesen Fall die Möglichkeit, beim Eintreten einer insoweit unerwünschten Entwicklung dies über einen Bebauungsplan zu steuern. Ein Rechtsanspruch auf Eintragung einer dinglichen Sicherung oder Abschluss eines städtebaulichen Vertrages besteht im Rahmen des § 34 BauGB nicht. 

Die insgesamt drei Zufahrten sind abweichend von der Stellplatzsatzung nicht optimal; eine vollständige Einhaltung wird gleichwohl nur schwer erreichbar sein; ob noch eine Verbesserung möglich ist sollte noch einmal überprüft werden. Die Einhaltung der übrigen Anforderungen ist im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Das Vorhaben wird sich in der nunmehrigen Fassung bauplanungsrechtlich einfügen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Möglichkeit einer Reduzierung der Ausfahrten auf die Straße ist zu prüfen. 

Mit dem Bauantrag ist

  1. die Einhaltung der übrigen Anforderungen der Stellplatzsatzung nachzuweisen; 
  2. ein Spielplatz von mindestens 60 Quadratmetern gemäß Spielplatzsatzung einzuplanen und anzulegen;
  3. zumindest eine schriftliche Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf Ferienwohnungen einzureichen und 
  4. eine verbesserte Fassadengestaltung z. B. mit farblichen Gliederungen vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Möglichkeit einer Reduzierung der Ausfahrten auf die Straße ist zu prüfen. 

Mit dem Bauantrag ist

  1. die Einhaltung der übrigen Anforderungen der Stellplatzsatzung nachzuweisen; 
  2. ein Spielplatz von mindestens 60 Quadratmetern gemäß Spielplatzsatzung einzuplanen und anzulegen;
  3. zumindest eine schriftliche Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf Ferienwohnungen einzureichen und 
  4. eine verbesserte Fassadengestaltung z. B. mit farblichen Gliederungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.4. Erweiterung Gewerbebetrieb, Froschenseestraße 38, Fl. Nr. 987 und 985, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Die Halle wurde 1999 ursprünglich als Erweiterung des im Außenbereich gelegenen Bestandsbetriebes genehmigt. 2014 fand eine Abtrennung der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Halle zu einem selbständigen Betrieb statt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde bei der Beratung im Ausschuss am 04.06.2013 bereits darauf hingewiesen, dass die Mehrheit des Ausschusses eine (weitere) Erweiterung des Betriebes auf keinen Fall für möglich erachtet. 

Nach vorläufiger Einschätzung ist von der Notwendigkeit einer Bauleitplanung auszugehen. In Anlehnung an die zukünftigen Kriterien zur Regelung der sozialgerechten Bodennutzung ist der dahingehende Erwerb der angrenzenden Grundstücksfläche in Betracht zu ziehen. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022:

Auf die evtl. anwendbare Regelung nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB wurde verwiesen. Danach kann der baulichen Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist als sonstigem Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widerspricht, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 ist.

Aus einem früheren Verfahren liegt aber u. U. eine Verpflichtungserklärung vor, die weitere Erweiterungen untersagt. Hintergrund ist, dass die Halle zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung bereits den Rahmen der maximal zulässigen Erweiterungen des ursprünglichen Gesamtbetriebs ausschöpfte.

Mit der Überplanung des Areals befasste sich das LRA zurückliegend bereits. Das Ergebnis der Prüfung wird von dort aus nachgereicht. 

Zur „Angemessenheit“ einer Erweiterung: 
Die Orientierung auf die vorhandene Bebauung bedeutet, dass sie nicht unverhältnismäßig sein und nicht zu einer erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigung von Außenbereichsbelangen führen darf. Erforderlich ist auch hier eine Einzelfallbeurteilung. Eine schematische Beurteilung nach bestimmten einheitlich geltenden Prozentsätzen würde dem nicht gerecht werden. Jedoch ist der Umfang der Erweiterung ein wichtiges Indiz für die Beurteilung der Angemessenheit der Erweiterung. (EZBK/Söfker, 128. EL Februar 2018, BauGB § 35 Rn. 162b, beck-online)

Beispiele aus der Rechtsprechung: 
Die Erweiterung in einem Umfang bis 25% noch angemessen nach VGH München Urt. v. 29.3.1985 – 26 B 82 A 2195, BRS 52 Nr. 92; ähnlich OVG Koblenz Urt. v. 25.4.1996 – 1 A 11103/95.OVG: angemessen im Regelfall 20 bis 25% Erweiterung; 
30% Erweiterung nicht mehr angemessen nach dem OVG Lüneburg Urt. v. 27.11.1981 – 5 A 38.80, BauR 1982, 361 = BRS 38 Nr. 103 = ZfBR 1982, 180
Nach dem OVG Schleswig Urt. v. 10.12.1998 – 1 L 135/97, BRS 62 Nr. 115 = NordÖR 1999, 367, ist die Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche um fast 42% bzw. die Erweiterung eines Seniorenheims mit 19 Appartements um 9 weitere nicht angemessen. Nach dem OVG Koblenz Urt. v. 22.5.2002 – 1 A 11346/01, Juris, kann die Erweiterung eines Campingplatzes um eine Fläche in der Größe von 21 bis 26% ohne zusätzliche Gebäude angemessen sein. Die Angemessenheit bei einer Verdoppelung eines Hotelkomplexes verneint von VGH München Beschl. v. 12.9.2006 – 1 ZB 05.2076, BeckRS 2009, 36538
Zur Unangemessenheit der Erweiterung einer Lagerhalle für Baustoffe, Schalungen und Gerüste von 237 qm um 125 qm [53%] s. VGH München, Beschl. v. 9.3.2000 – 14 ZB 98.3352.

Vorliegend geplant ist die Vergrößerung der bestehenden Werkhalle von ca. 292 qm um ca. 144 qm. Der Anteil liegt damit bei ca. 49 % und liegt damit entsprechend der Rechtsprechung nicht mehr im Rahmen der Angemessenheit eines Außenbereichsvorhabens. Demnach steht die Erweiterung im Widerspruch (zumindest) zu den öffentlichen Belangen Flächennutzungsplan und Verfestigung und Erweiterung der Splittersiedlung. 

Auch danach setzt das Vorhaben eine Bauleitplanung voraus. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen, da das Vorhaben bei Außenbereichslage nicht zulässig ist. Die Einleitung einer Bauleitplanung wird in Aussicht gestellt, soweit in Anlehnung an die diesbzgl. geplanten SoBoN-Richtlinien ein Erwerb der Restfläche durch die Stadt Füssen erfolgt. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen, da das Vorhaben bei Außenbereichslage nicht zulässig ist. Die Einleitung einer Bauleitplanung wird in Aussicht gestellt, soweit in Anlehnung an die diesbzgl. geplanten SoBoN-Richtlinien ein Erwerb der Restfläche durch die Stadt Füssen erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.5. Anbau an ein Wohnhaus in Hopfen, Uferstraße 12, Fl. Nr. 215/7, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Noch in der Klärung befindet sich die genaue Nutzung im Gebäude (Bestand / Genehmigung).
Gemäß Schreiben vom 03.03.2022 handelt es sich bisher und auch in Zukunft um eine familiengerechte Wohnung. Die Küche soll in den Anbaubereich verlegt werden (Darstellung dann im Bauantrag).

Von einer Zulässigkeit nach § 34 BauGB ist auszugehen. 

Seitens des LRAes OAL wurde dies im Rahmen der Vorabklärung bestätigt.

Die Genehmigungsfähigkeit wird von der Abstandsflächenübernahme durch das nördliche Grundstück abhängen; dies liegt nicht im Prüfbereich der Stadt Füssen. 

Nach diesem Ergebnis der Prüfung wird das Vorhaben und der einzureichende Bauantrag gemäß Geschäftsordnung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und das Einvernehmen erteilt. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Behandlung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Sebastianstraße 12, Fl. Nr. 269/17, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich über eine Ausnahme nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulassungsfähig. Das Beherbergungskonzept stuft Ferienwohnungen als im Altstadtgebiet unerwünscht ein. Mangels schon vorliegender Bauleitplanung wird derzeit eine Ablehnung noch nicht durchsetzbar sein. 

Seitens des Landratsamt Ostallgäu wurde dies im Rahmen der Vorabklärung bestätigt.

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet beinhaltet die Antragstellung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

4.2. Errichtung Lebensmittelvollsortimentmarkt, Errichtung Stellplatzanlage, Hopfener Straße, Fl.Nrn. 1434,1435, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich des Gebäudes und seiner Nutzung dem Bebauungsplan. 

Der Werbewürfel über dem Flachdach des Eingangs entspricht hinsichtlich seiner absoluten Größe der Festsetzung. Er steht in der Straßenansicht geringfügig über der - schräg verlaufenden - Kante des Dachfirsts. Lt. Satzung darf er „die festgesetzte Gebäudeoberkante nicht überragen“. Die in der Planzeichnung festgesetzte Höhe von max. 9,30 m wird eingehalten. Die technische Beschreibung der Werbeanlagen wurde am 03.03.2022 nachreicht. Die Lösung ist konform mit dem Bebauungsplan.

Vor dem Hintergrund der Forderung des Straßenbauamtes wegen der zu vergrößernden Breite des Radwegs lag zunächst nur ein Entwurf Freiflächengestaltungsplanes vor. Der Umfang der aus dem Bestand am Radwegrand zu erhaltenden Bäume wurde aktuell extern fachlich geprüft. Im Ergebnis müssen bzw. mussten schon aufgrund des derzeitigen Zustandes diverse Rückschnitte erfolgen. Nach Auskunft des Planers können vier als zu erhaltend festgesetzte Bäume nicht erhalten bleiben. Die Forderung des breiteren Radwegs ist dabei vorrangig dem öffentlichen Interesse zuzurechnen. Ein Ersatz wird an dieser Stelle am Rand des Baugrundstücks durch die neue Baumreihe geschaffen, die Richtung Kreuzungsbereich verlängert wird. Mit dieser wird jedenfalls ab einer entsprechenden Wuchsgröße eine völlig ausreichende Eingrünung erreicht. 


Hinweis: Freiflächengestaltungsplan mit Werbepylonen wurde am 25.02.2022 nachgereicht. Die Lösung kann befürwortet werden.
Am 03.03.2022 ging folgender Antrag ein:




Stellungnahme hierzu nach Abstimmung mit dem Vorhabenträger:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene siebte Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 07.12.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Vorhabenplanung sieht entsprechend der mehrfachen Beratungen zur Entwicklung des Vorhabens mit Bebauungsplan eine Zufahrt für Kunden nur an der Hopfener Straße dar. 

Für die gesamte Erschließung des neuen Edeka-Marktes wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bereits eine verkehrstechnische Untersuchung durch die VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH erarbeitet (Abschlussbericht Mai 2021), die auch dem Staatlichen Bauamt, Bereich Straßenbau, bekannt ist. Die in dieser Untersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs (Einhaltung Sichtdreiecke auf Radweg etc.) sind im Bebauungsplan enthalten und werden auch entsprechend umgesetzt. Zudem hat die Vorhabenträgerin im Rahmen des Durchführungsvertrages gegenüber der Stadt Füssen auch ihre Mitwirkung bei einer Verbreiterung des Geh- und Radweges zugesichert. So wird im aktuellen Freiflächengestaltungsplan zum geplanten Edeka-Markt auch bereits eine Verbreiterung des bislang ca. 2,75 m breiten Geh- und Radweges auf künftig 4,60 m dargestellt. Diese Verbreiterung soll im Zusammenhang mit der Umsetzung des Marktes realisiert werden. Damit können die bislang sehr beengten Verhältnisse auf diesem stark frequentierten, gegenläufigen Geh- und Radweg künftig entspannt und die Sicherheit für die einzelnen Verkehrsteilnehmer auf diesem Weg damit deutlich erhöht werden. Zudem wird damit auch die Übersichtlichkeit im Bereich der neuen Ein-/Ausfahrt zum Markt für die einzelnen Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert. 

An der Abt-Hafner-Straße weist das Grundstück nur einen sehr schmalen Bereich auf. Die Radwegquerung beträgt hier ca. 20 m Länge.
Die vorgeschlagene Verlegung der Ausfahrt in den Bereich der Abt.-Hafner-Straße ist verkehrstechnisch nicht möglich, da diese unmittelbar im Bereich des ohnehin schon stark frequentierten Knotenpunktes Abt.-Hafner-Straße / Hopfener Straße liegen würde. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre hierdurch nicht zu erwarten, vielmehr würde das Gefährdungspotenzial insbesondere für Fahrradfahrer an diesem Knotenpunkt dadurch weiter erhöht. 

Zudem tragen derartige Lösungen einer getrennten Ein- und Ausfahrt erfahrungsgemäß durch Suchverkehre, widerrechtlich Ein- oder Ausfahrende etc. eher zu einer Verschärfung eines Gefährungspotenzials bei. Aus den genannten Gründen stellt die gewählte Ein- und Ausfahrt des neuen Edeka-Marktes in Verbindung mit dem Ausbau des bestehenden Geh- und Radweges entlang der Hopfener Straße verkehrstechnisch die sinnvollste Lösung zu einer sicheren Bewältigung der einzelnen Verkehre in diesem Bereich dar, so dass an dieser auch weiterhin festgehalten wird. Durch eine entsprechende Markierung bzw. Beschilderung kann die Sicherheit im Rahmen der Umsetzung der Ein-/Ausfahrt ggf. noch weiter erhöht werden.

Hinsichtlich des Bebauungsplanes hätte dies eine komplette Überarbeitung angefangen vom verkehrstechnischen Gutachten, der Planzeichnung, der Begründung und der Vorhabenplanung einschließlich neuer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Folge. Die bisherige Planung ist dagegen mit den Behörden einschließlich des Staatlichen Bauamtes / Bereich Straßenbau abgestimmt. 

Ergänzend dazu weist der juristische Berater des Vorhabenträgers unter Bezug auf das uneingeschränkt einvernehmliche Entwicklungs- und Aufstellungsverfahren, das alle fachlichen Anforderungen z. T. aufwändig gutachterlich berücksichtigt hat, auf Folgendes hin:

Der Bebauungsplan einschließlich der Festsetzungen zum Geh- und Radweg sowie den Ein- und Ausfahrten zum Edeka-Markt wurde mehrfach im Bauausschuss behandelt. Der Satzungsbeschluss wurde gefasst. Eine Änderung des beschlossenen Bebauungsplans ist daher nicht mehr entschädigungslos durchführbar. Die Stadt würde sich auch tatsächlich schadensersatzpflichtig machen (§ 47 BauGB).

Eine Änderung wird seitens der Verwaltung aus diesen Gründen nicht vorgeschlagen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses, Abt-Oberleitner-Straße, Fl. Nr. 1544/8 und 1544/12, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Von der Zulässigkeit nach § 34 BauGB ist grundsätzlich auszugehen. Eine Grundstücksverschmelzung wird notwendig werden. Das Vorhaben kann umgesetzt werden, wenn die provisorischen Stellplätze nicht mehr dort notwendig sind. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022:

Problematisch hinsichtlich des Einfügens ist die Höhe und teilweise dreigeschossige Wirkung.
Dies ist unter Vergleich zu der zuletzt genehmigten Bebauung auf dem Nachbargrundstück (Haus Nr. 17) noch im Detail zu prüfen. Ergebnis: (Werte ohne Angaben in m)

Beantragtes Gebäude                Genehmigtes Nachbarhaus

Wandlänge:                                17,49                                20,61 (zzgl. Vorbauten EG/OG)
Quergiebelbreite in m und %:          8,49 (=49%)                        10,24 (=50%)
Quergiebeldach:                        Flachdach                        Satteldach
Firsthöhe:                                10,63                                10,65
Wandhöhe:                                  7,44                                  6,79
Kniestock OK/RD bis OK/FP                  0,73                                  1,30 (ca.)
Dachneigung:                                  28°                                  30°


Damit ist beim vorliegenden Antrag lediglich die Kniestockhöhe um ca. 57 cm und die traufseitige Wandhöhe um 65 cm größer. Die dreigeschossige Wirkung ist beim Quergiebel durch die Flachdachlösung etwas größer als beim genehmigten Nachbargebäude. In der Summe ist das Nachbargebäude dennoch nach den absoluten Maßen deutlich größer. Eine Reduzierung der Kniestockhöhe erscheint aufgrund dessen nicht zwingend geboten.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine Grundstücksverschmelzung ist notwendig. Das Vorhaben kann umgesetzt werden, wenn die provisorischen Stellplätze nicht mehr dort notwendig sind.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Eine Grundstücksverschmelzung ist notwendig. Das Vorhaben kann umgesetzt werden, wenn die provisorischen Stellplätze nicht mehr dort notwendig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.4. Umbau eines Zweifamilienhauses, Abstimmung neu eingereichter Pläne, Steigmühlenweg 12, Fl.Nr. 350/5, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.4

Sachverhalt

Um eine bessere Lösung zu erreichen wurde dem Antragsteller seitens des Unterzeichners ein eigener Vorschlag übermittelt. Aus statischen Gründen hält der Antragsteller diesen nicht für umsetzbar: „Aus Sicht der Statik wird das östliche Vordach zum Problem, da Fuß- und Mittelpfette durchtrennt werden. Bezüglich der Aufteilung des Innenraums im Dachgeschoß und der Belichtung durch Tageslicht, ist die ursprüngliche Planung vorteilshafter. Wir würden daher an der Position der Gaube mit Balkon festhalten wollen. Im Gegenzug würden wir auf die geplante Fensterverbreiterung im OG auf der Südseite verzichten. Wir haben die entsprechenden Pläne nochmals eingereicht.“ 

Dem Bauherrn wurde am 28.02.2022 ein Lösungsvorschlag unterbreitet, wie dies entgegen der statischen Bedenken lösbar sein sollte. An dem Vorschlag der Verwaltung wird daher festgehalten, zumal er bei angepasster Grundrissplanung keine Nachteile für die Belichtung mit sich bringt. Im Gegenteil ergibt sich mit der quergiebelartigen Lösung und der größeren Breite als die Mittelgaube durch die größere Breite eine bessere Raumnutzung und die Option einer zusätzlichen (z. B. Schlepp-) Gaube im südwestlichen Dachbereich.  

Seitens des Landratsamtes wird die eingereichte Lösung als zulässig eingestuft.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zur erneut eingereichten Planung zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zur erneut eingereichten Planung zu erteilen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.5. Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Nebenräumen, Ernestine-Deml-Straße, Fl. Nr. 1627/5, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Das Baugrundstück wird über das private Grundstück FlNr. 1627/7 erschlossen. Der Nachweis des Geh- und Fahrt- und Leitungsrechts liegt bislang nicht vor; dies ist nachzureichen.

Beantragt ist zudem die Errichtung einer abweichenden Dacheindeckung: „Prefadach in anthrazit“. 

Vorgaben lt. Bebauungsplan: Für sämtliche Gebäude (Ausnahme Garagengebäude) sind ausschließlich symmetrische Satteldächer zugelassen (§ 6 Abs. 4 Bebauungsplansatzung). Im Planeinschrieb ist DN 18° bis 24° eingetragen. Die Dacheindeckung hat in naturziegelroter oder brauner Farbe zu erfolgen (§ 6 Abs. 10 Bebauungsplansatzung).

Das Material ist insoweit nicht geregelt und eine Ausführung in Metall (Aluminium) zulässig. Eine Befreiung ist aber hinsichtlich der Farbe erforderlich. Die Befreiung wird wie folgt beantragt und begründet:


Die Abweichung wird als nicht geboten eingestuft.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der abweichenden Farbgebung mangels Notwendigkeit und aus städtebaulichen Gründen nicht zu erteilen. Dem Bauvorhaben an sich wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der abweichenden Farbgebung mangels Notwendigkeit und aus städtebaulichen Gründen nicht zu erteilen. Dem Bauvorhaben an sich wird zugestimmt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.6. Erweiterung des Wohnhauses und Änderung Garagendach, Im Moos 7, Fl. Nr. 1847/1 (ff), Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.6

Sachverhalt

Für das im Außenbereich gelegene Wohnhaus liegt eine Genehmigung vor. Der Umfang der Erweiterung wurde vorab mit dem Landratsamt abgestimmt. 

Nicht gesichert ist die wegemäßige Erschließung. Die Zufahrt liegt entgegen der Widmung tatsächlich nicht auf dem städtischen Grundstück sondern unmittelbar westlich daneben auf den angrenzenden privaten Grundstücken. Erkennbar wurde dies erst durch die heute mögliche Überlagerung von Lageplan und Luftbild. Der Antragsteller ist bereit, die Wegefläche auf seinem Grundstück an die Stadt Füssen abzutreten. Die Höhe der Entschädigung ist im weiteren näher festzulegen. Notwendig wird dies auch bei den weiteren Grundstücken im Wegeverlauf. Der geänderte Wegeverlauf ist dann neu zu widmen bzw. die bestehende Widmung zu ändern.

Bei der Neuvermessung sind die einzelnen Flurstücke des Baugrundstücks miteinander zu verschmelzen. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Die straßenmäßige Erschließung ist mit dem aktuellen Stand (noch) nicht gesichert.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass zur rechtlichen Sicherung der Zufahrt eine Abtretung der schon als Weg genutzten Flächen gegen angemessene Entschädigung an die Stadt Füssen erfolgt. Bei der Neuvermessung sind die einzelnen Flurstücke des Baugrundstücks miteinander zu verschmelzen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass zur rechtlichen Sicherung der Zufahrt eine Abtretung der schon als Weg genutzten Flächen gegen angemessene Entschädigung an die Stadt Füssen erfolgt. Bei der Neuvermessung sind die einzelnen Flurstücke des Baugrundstücks miteinander zu verschmelzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.7. Nutzungsänderungen 2. OG Ost 4 Wohnungen zu 4 Ferienwohnungen und Umbau Lagerräume 1. & 2. OG, sowie DG West zu Hostel, Reichenstraße 11, Fl. Nr. 78, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.7

Sachverhalt

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 6 Abs. 1 BauNVO zulässig. Das Beherbergungskonzept stuft Ferienwohnungen als im Altstadtgebiet unerwünscht ein. Mangels schon vorliegender Bauleitplanung wird derzeit eine Ablehnung noch nicht durchsetzbar sein. 

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet beinhaltet die Antragstellung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: das Vorhaben ist grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Ausführung der rückwärtigen Fluchttreppe ist im Detail seitens der Denkmalschutzbehörde zu bewerten.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger macht auf die Gefahr im Brandfall aufmerksam. Feriengäste wären aufgrund ihrer Unkenntnis der Umgebung im Brandfall höchst gefährdet. 
Generell möchten die Ausschussmitglieder keine weiteren Ferienwohnungen mehr in der Altstadt zulassen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 12

zum Seitenanfang

4.8. Tektur zum Bauantrag; 4 anstatt 3 neue Wohneinheiten, Errichtung einer kleinen Gaupe, Im Hof 1, Fl. Nr. 251, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.8

Sachverhalt

Die Erhöhung der Wohnungszahl und die geänderte Gaube – eine erste Lösung wurde seitens der Stadt Füssen abgelehnt - wurde nach vorliegender Information mit dem Landratsamt abgestimmt. Die geänderte Gaube ist deutlich kleiner. Trotzdem besser wäre ein größerer Abstand zur seitlichen Schnittlinie der Dachflächen.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Die Umplanung ist vorabgestimmt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.9. Nachträgliche Genehmigung: Anbau Bad im EG und Nutzungsänderung mit 2 Ferienwohnungen, Schlagsteinweg 4b, Fl. Nr. 1668/11, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.9

Sachverhalt

Die Ferienwohnungsnutzung wird aufgrund der Lage im WA über eine Ausnahme zulassungsbedürftig sein. Nach dem Beherbergungskonzept ist sie hier aber für die Zukunft unerwünscht und nach der geplanten Umsetzung steht der Bereich O 4 bei den Gebieten mit Prioritätsstufe 1 und dem angedachten Erlass einer Veränderungssperre. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Das Vorhaben wird als zulässig einzustufen sein. Die Gaube ist offensichtlich genehmigter Bestand.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Die Ausschussmitglieder möchten in ihrer nächsten Sitzung (Stadtrat am 29.03.2022) die Veränderungssperre im Weidach  O4 auf den Weg bringen um die Wohnungen  für die dauerhafte Nutzung zu belassen und eine Umwandlung in Ferienwohnungen nicht möglich zu machen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Doser nimmt nicht an der Abstimmung teil.

zum Seitenanfang

4.10. Änderung (Dachgaube) zur Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung, Reichenstraße 14, Fl. Nr. 132/0 Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.10

Sachverhalt

Der Dachausstieg als zweiter Rettungsweg wurde nach Ablehnung in der Sitzung am 07.09.2021 in eine schmale hochformatige Gaube geändert. Nicht geändert wurde aber die Ferienwohnungsnutzung. Die dafür notwendige Ablösung eines Stellplatzes muss nicht zugelassen werden. 

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Das Vorhaben wird grundsätzlich als zulässig einzustufen sein (Stellplatzablösung im Entscheidungsbereich der Stadt Füssen). 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der geplanten Gaube zu erteilen. Für die Nutzung als Ferienwohnung ist ein Stellplatz nachzuweisen; einer Ablösung wird nicht zugestimmt. In Aussicht gestellt wird die Zustimmung ausschließlich bei einer Umwandlung in eine dauergenutzte Wohnung.

Diskussionsverlauf

Die Ausschussmitglieder machen auch in diesem Fall deutlich, dass ihnen eine Nutzung als Ferienwohnung in der Altstadt nicht zusagt und die Wohnungen in einer dauerhaften Wohnnutzung  bleiben sollten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der geplanten Gaube zu erteilen. Für die Nutzung als Ferienwohnung ist ein Stellplatz nachzuweisen; einer Ablösung wird nicht zugestimmt. In Aussicht gestellt wird die Zustimmung ausschließlich bei einer Umwandlung in eine dauergenutzte Wohnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

4.11. Überarbeitete Planung (01.02.2022), Kreuzkopfstraße 4, Fl.Nr. 1640/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.11

Sachverhalt

Die bereits wiederholt behandelte Planung wurde nach Ablehnung in der letzten Sitzung nochmals verändert und verbessert. Dem nun eingereichten Stand kann nun aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Die Planung ist nun als grundsätzlich genehmigungsfähig einzustufen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.12. Neugestaltung Außenanlagen, Luitpoldstraße 1, Fl. Nr. 615/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.12

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde noch einmal weiter überarbeitet; die Abstimmung mit der städtebaulichen Beraterin läuft. Der südliche Parkplatz wurde vorgabegemäß in eine Längsanordnung geändert. Die entfallenden bzw. räumlich nicht nachweisbaren Stellplätze können im Interesse der Gestaltung und der Verkehrssicherheit abgelöst werden. Das pilzförmige frühere Tankstellendach soll abgerissen werden. Stattdessen sollen die beiden Platzbereiche eine Überdachung erhalten; vorgelegt wurden die beiden Varianten:

  1. Glasdach und
  2. Pergola

Ein Glasdach erscheint als die hochwertigere Lösung und sollte präferiert werden. Dennoch kann sich die Notwendigkeit eines Sonnenschutzes ergeben (notwendig: dezente Farbe). Die Einbeziehung des Pflasterbelags aus dem öffentlichen in den privaten Bereich wurde besprochen und für machbar erachtet. Welche Lösung seitens der Denkmalpflege befürwortet wird ist aktuell noch nicht bekannt.

Stellungnahme der städtebaulichen Beraterin: 

  • Es werden Bedenken hinsichtlich der Überdachung vorgetragen. Ein Glasdach oder Schiebedach mit Stoff führt bei mangelndem Unterhalt durch die Verschmutzung meist schnell dazu, dass es nicht gepflegt aussieht. 

  • Wenn eine neue Überdachung gebraucht wird, wird empfohlen, traditionell mit einer Austragung und Einblechung zu arbeiten oder tatsächlich das alte Dach von der Malerei zu befreien und dieses im Interesse der Nachhaltigkeit von Baustoffen noch zu nutzen. 

  • Das Pflaster des Gehweges weiter in den Bereich hineinzuziehen wird als positiv bewertet. 

Die Gesamtansicht von der Luitpoldstraße stellt dar, dass eine Lösung der großflächigen scheiben ohne Sprossenteilung mit der Befensterung bei der südlichen Gaststätte harmoniert. Generell sind im EG bei Schaufenstern und ähnlichen Elementen Sprossenteilungen nicht regelmäßig vertreten. 
Oberflächen bzw. Konstruktionen in Kunststoff sind wie bereits zurückliegend erörtert ausgeschlossen. 

Mit der Umplanung soll die Abtretung der schmalen Fläche an der Westseite zur Verbreiterung des öffentlichen Gehwegs erfolgen.   

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Es wird angeregt die Stellplätze gänzlich wegzulassen da dies für den Platz eine Aufwertung wäre. Jedoch wird diesem Vorschlag abgeraten da man befürchtet die PKWs hielten dann auf dem Gehsteig und gefährden somit Fußgänger.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4.13. Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis, Wiederherstellung eines Feuerwehraufstellbereichs und Zufahrt, Löschwasserentnahme, Fl. Nr. 350, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.13

Sachverhalt

Die bauliche Änderung ist nach vorliegender Information gemäß den Ergebnissen eines Brandschutzgutachtens erforderlich. 

Seitens der Feuerwehr wird gefordert, dass eine Mindestneigung der Fläche gemäß der Richtlinien der Flächen für die Feuerwehr nicht überschritten wird und am Lech eine Absturzsicherung angebracht wird (Geländer).

Da die Neigung der Aufstellfläche in der ersten Planung zu groß und das Geländer noch zu ergänzen war, wurde die Planung geändert und neu eingereicht. 

Aussage der Unteren Denkmalschutzbehörde: Unter der Annahme, dass das Geländer unmittelbar auf Höhe des Lechs, also unterhalb der Hochwasserschutzwand, errichtet werden soll und eine unauffällige Farbgebung in grau/anthrazit erhält, dürfte eine unmittelbare Beeinträchtigung der umliegenden Einzeldenkmäler entsprechend nicht zu erwarten sein.

Die (wieder /) herzustellende Eingrünung kann in dem aufzustellenden Bebauungsplan näher geregelt werden (Art, Umfang).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen bzw. die Zustimmung im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zum geänderten Antrag.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen bzw. die Zustimmung im denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zum geänderten Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Jahn war zur Abstimmung nicht anwesend

zum Seitenanfang

4.14. Neubau einer Produktionshalle, Nähe Wiedmar, Fl.Nr. 481/2, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.14

Sachverhalt

Nach Behandlung der Bauvoranfrage am 1.2.2022 ist nun der Bauantrag der Firma Berkmiller eingegangen. Maximilian Eichstetter erläutert nochmals das Vorhaben. Dieser Planung kann so zugestimmt werden und das Gebäude fügt sich  ein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.15. Errichtung eines Kiosk mit Behinderten-WC und 2 Stellplätzen, sowie eines kleinen Biergartens mit Wasserfläche,Luitpoldstraße 9 ,Fl.Nr. 41/1 Gmg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.15

Sachverhalt

Seitens des Planers wird gebeten, den Antrag trotz Nachreichung noch zu behandeln. Mit der Planung kann eine dringend notwendige Aufwertung der ungeordneten Rückbereichsfläche, die städtebaulich abträglich durch eine hohe geschlossene Einfriedung zur Luitpoldstraße abgegrenzt ist, erreicht werden. 

Eine Beurteilung durch die Denkmalpflege liegt aktuell noch nicht vor.

Städtebaulich und verkehrstechnisch nicht optimal ist die Lage der Stellplätze. Beim Rückwärtsausparken sind nur unzureichende Sichtbeziehungen auf den Gehweg vorhanden. Insbesondere für Kinder, die der Autofahrer beim Ausparken nicht rechtzeitig sehen kann, besteht hierdurch eine Gefährdung.

Insoweit besser wäre es, die Stellplätze abzulösen – was lt. Satzung aufgrund der Größe von >50 qm Gastraumfläche möglich wäre – und die Fläche attraktiv zu gestalten. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Peresson nimmt an der Abstimmung nicht teil.

zum Seitenanfang

4.16. Erweiterung des Café/Bistro "Seaside" in Hopfen am See: Neuplanung der Stellplätze nach Behandlung am 01.02.2022, Uferstraße 21, Fl. Nr. 181/11, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 4.16

Sachverhalt

Nach Ablehnung in der letzten Sitzung sollen die Stellplätze an der Bergstraße von drei auf zwei reduziert werden. Zwei weitere Stellplätze sollen südlich der Uferstraße angelegt werden. 


Die Planung der Umgestaltung im Rahmen des Radwegprojekts kann und muss hierbei berücksichtigt werden; eine dingliche Sicherung soll eingetragen werden.

Die Pläne im Detail sollen nach der grundsätzlichen Entscheidung nachgereicht werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen wie vorgetragen zu erteilen. Die Planung mit Umgestaltung im Rahmen des Radwegprojekts ist zu berücksichtigen und eine dingliche Sicherung ist einzutragen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen wie vorgetragen zu erteilen. Die Planung mit Umgestaltung im Rahmen des Radwegprojekts ist zu berücksichtigen und eine dingliche Sicherung ist einzutragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Errichtung von 3 Reihenhäusern und 2 Doppelhaushälften im Baugebiet O 65 an der Weidachstraße (Grundstück südlich der Kindertagesstätte) 

Der Bauantrag der BSG Allgäu wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt weitergeleitet.

Informationen zu den weiteren Schritten:

  • Baubeginn der ersten drei Reiheneigenheime sobald die Baugenehmigung vorliegt.
  • Bewerbungsverfahren und Verkaufsstart in Abstimmung mit der Stadt Füssen und dem Siedlungswerk.
  • Die Vergabe der Wohnungen/Eigenheime erfolgt nach einem Vergabemodell, mit dem vor allem die örtlichen Wohnraumversorgungsprobleme berücksichtigt werden sollen. Nähere Einzelheiten dazu werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
  • Die Verkaufspreise für die drei Reiheneigenheime werden sich voraussichtlich in einem Bereich von € 580.000 bis € 650.000 zzgl. Garage / Stellplatz bewegen.
  • Zu den Verkaufspreisen für die Doppelhaushälften ist derzeit aufgrund der aktuellen Entwicklungen leider noch keine Auskunft möglich, da diese beiden Häuser – je nach Baubeginn - möglicherweise erst im kommenden Jahr fertiggestellt werden können.



Nutzungsänderung einer Wohnung zu Ferienwohnung, Panoramaweg 7

Das kommunale Einvernehmen wurde in der Sitzung am 01.02.2022 nicht erteilt. 
Am 22.02.2022 hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und eine Veränderungssperre zu erlassen. Das Landratsamt Ostallgäu hat die Antragsteller nun am 04.03.2022 angeschrieben, dass das Vorhaben damit nicht mehr genehmigungsfähig ist und die Möglichkeit eingeräumt, sich zu der beabsichtigten Ablehnung zu äußern. 

Ausdrücklich bestätigt wurde, dass durch die geplante Nutzungsänderung dauergenutzter Wohnraum verloren gehen würde und eine Zulassung des Vorhabens die Durchführung der Bauleitplanung unmöglich machen bzw. zumindest wesentlich erschweren würde. 

Beschlussvorschlag

-

zum Seitenanfang

6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 01.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Niederschrift liegt zur Genehmigung vor.

Herr Weisenbach bittet um die Bearbeitung des TOP 1.5 aus der Sitzung vom 1.2.22. Ihm ist aufgefallen das im Beschluss nicht erwähnt wurde das die Verkehrssicherungspflicht auf den Bauwerber beim Tausch der Grundstücke übergeht und dass es sich um ein in der Bauleitplanung ausgezeichnetes Sondergebiet handelt. Die Verwaltung wird dies veranlassen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 01.02.2022.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 01.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 08.03.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Christoph Weisenbach macht den Vorschlag mit dem Gremium das renovierte Lorchhaus zu besichtigen. BGM Eichstetter befürwortet den Vorschlag.

Datenstand vom 04.04.2022 09:40 Uhr