Datum: 05.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
2 Verkehrsangelegenheiten
2.1 Maßnahmen für den Radverkehr (Antrag Nr. 655 vom 03.03.2022)
2.1.1 Einmündung Augsburger Straße (B16)/ Robert-Schmid-Straße-Radstreifen
2.1.2 Kaiser-Maximilian-Platz; vorgezogene Aufstellfläche für den Radverkehr
2.1.3 Sebastianstraße/Einmündung Theresienstraße und Fortführung
2.1.4 Hopfener Straße/ Zu- und Ausfahrt neuer Edeka Markt (erledigt mit Beschluss vom 08.03.2022)
2.1.5 Kreisverkehr Ottostraße/ von-Freyberg-Straße: Antrag auf Schutzstreifen
2.1.6 Durchfahrt von-Freyberg-Park für Radfahrer attraktivieren- Antrag auf getrennten Radweg neben Fußweg
2.2 Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan N 74 – Ziegelbergweg Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Verfahrensbeschluss
3.2 Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss
3.3 Bebauungsplan Weißensee Oberkirch 1
3.3.1 Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung (Umsetzung Beherbergungskonzept)
3.3.2 Erlass einer Veränderungssperre
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
5 Bauvoranfragen
5.1 Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Bürogebäudes und Erstellung eines Parkdecks, Höhenstraße 60, Fl. Nr. 168, Hopfen am See
5.2 Bauvoranfrage: Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1084, Gemarkung Füssen
6 Bauanträge
6.1 Abbruch bestehende Garagen und Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 WE, Nähe Steigmühlenweg, Fl. Nr. 319/63, Gemarkung Weißensee
6.2 Erweiterung Maschinenhalle mit Anbau Pferdestall, Erweiterung Kälberboxen und Abkalbebuchten, Überdachung Zugang Milchkammer und Freilauf Kuhstall, Haagweg 10, Fl. Nr. 327, Gemarkung Hopfen am See
6.3 Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit zwei Wohnungen, Fischhausweg 1, Fl.Nr. 2752, Gemarkung Füssen
6.4 Neubau Carport und Geräteschuppen, Abt-Hafner-Straße 6, Fl. Nr. 1429/5, Gemarkung Füssen
7 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2022
8 Anträge und Anfragen

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Armin Angeringer erläutert folgende Sachverhalte:
Nutzungsänderung  Sebastianstraße 12 (Ferienwohnung), Schreiben Landratsamt Ostallgäu;
Ersetzung Einvernehmen: Gelegenheit zur erneuten Entscheidung und Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird erneut mit versagen des Einvernehmens an das Landratsamt Ostallgäu weitergeleitet. 


Nutzungsänderung  Panoramaweg 1 (Ferienwohnung), Schreiben Landratsamt Ostallgäu;
Einvernehmen nach Beschluss Bebauungsplanänderung und Erlass Veränderungssperre zulässigerweise verweigert; Vorhaben ist nicht mehr genehmigungsfähig; Empfehlung, den Bauantrag zurück zu nehmen. 


Finanzamt Kaufbeuren, Außenstelle Füssen: Hohes Schloss, Magnusplatz 10, Füssen;
Bauunterhaltsmaßnahmen 
Lange Stiege, Instandsetzung Dacheindeckung mit Wehrmauer, sowie Fassade 
Erlaubnis nach Art.6 i.V. mit Art. 11 Abs. 4 DSchG

Das staatliche Bauamt Kempten plant am Hohen Schloss zu Füssen eine Instandsetzung der Dacheindeckung mit der Wehrmauer sowie eine Instandsetzung der Ost- und Westfassade. 

Das Hohe Schloss liegt im Sanierungsgebiet Altstadt; die Festsetzungen der Baugestaltungs- und Sanierungssatzung sind zu berücksichtigen.
Nach Rückfrage der Stadtverwaltung Füssen beim Staatlichen Bauamt Kempten erfolgte über die Maßnahmen eine Vorabstimmung mit dem Denkmalschutzamt, dessen Empfehlungen bei der Instandsetzung gefolgt werden soll. 

Weitere Beschreibung der anvisierten Materialverwendung lt. Staatl. Bauamt

Es sollen bei der Dacheindeckung einteilige Mönch-Nonne Ziegel verwendet werden, welche bereits am Nord- und Südflügel des Schlosses verwendet wurden und Bestand sind.
Das Ableitblech sowie der Wasserspeicher sollen aus Kupferblech in dunklem Ton, wie ebenfalls bereits verwendet und Bestand sind, gearbeitet werden.
Der Rinnenkessel soll vergrößert werden, womit auch der Fußgängerbereich besser geschützt werden soll, weil nach der Maßnahme weniger Wasser auf dem Fußgängerbereich fließt (Verringerung der Eisbildung im Winter).
Für die Ost- und Westfassade wird angegeben, dass Putz in Mineralfarbtechnik in einem Ockerfarbton verwendet werden soll, welcher bereits am Fallturm und am Südbau verwendet wurde. 

Aus Sicht der Stadtverwaltung bestehen keine Bedenken gegenüber einer positiven Stellungnahme der Stadt Füssen für die beschriebenen Maßnahmen zur Erhaltung der Dächer und Mauern und somit zur Verbesserung der momentan sich unschön zeigenden Außenfassade des Hohen Schlosses.

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2. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2
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2.1. Maßnahmen für den Radverkehr (Antrag Nr. 655 vom 03.03.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Antrag und die Stellungnahme der Polizei Füssen ist der Anlage im RIS zu entnehmen. 
Diese wird in den einzelnen Punkten erläutert.

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2.1.1. Einmündung Augsburger Straße (B16)/ Robert-Schmid-Straße-Radstreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.1

Sachverhalt

Die „Gruppe radfahrender Stadträte“ hat sich in sechs aufgeführten Punkten Gedanken für eine sinnvolle und teilweise schnelle Verbesserungen mit Förderung der Infrastruktur für Radfahrer in Füssen gemacht.

Diese sollen nach Möglichkeit mit Beginn des Frühjahres und der Radsaison umgesetzt werden, da weiterhin ein sprunghafter Anstieg von Radfahrern erwartet wird und noch mehr Bürger zum Umstieg auf das Fahrrad gewonnen werden sollen.

Den, vom Kaiser-Maximilian-Platz die Augsburger Straße stadtauswärts radelnden Verkehrs-teilnehmern sollte gleich am Beginn der ersten Einmündung Robert-Schmid-Straße eine sicherere Anbindung an den Geh/Radweg beim Best Western Hotel angeboten werden.
Im Rahmen eines Ortstermins der beantragenden Stadträte, der PI und Stadtverwaltung Füssen sollte die Situation erörtert werden, da sich Details an Ort und Stelle klarer darstellen.

Nach Rücksprache mit der Polizei sind bisher keine Probleme für Radfahrer beim Einfädeln von der Augsburger Straße stadtauswärts auf den fortführenden Geh-/Radweg zu erkennen.

Da es sich um eine bundesstraßenbegleitende Maßnahme handelt ist das Staatliche Bauamt Kempten einzubeziehen.
Eine Rückversetzung des VZ 205 (Vorfahrt gewähren!) mit entsprechendem Zz „Radfahrer kreuzen“ an der Robert-Schmid-Straße in die Augsburger Straße wäre denkbar.

 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt einen Ortstermin der entsprechenden Institutionen anzuberaumen um die Situation zu prüfen und das Ergebnis in der nächst möglichen Sitzung bekannt zu geben.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt einen Ortstermin der entsprechenden Institutionen anzuberaumen um die Situation zu prüfen und das Ergebnis in der nächst möglichen Sitzung bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1.2. Kaiser-Maximilian-Platz; vorgezogene Aufstellfläche für den Radverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.2

Sachverhalt

Aufstellflächen für den Radverkehr an der Ampelanlage Kaiser-Maximilian-Platz wird vorge-schlagen und gefordert.

Die Zuständigkeit liegt hier zumindest an den beiden Bundesstraßen Augsburger- und Sebas-tianstraße beim Staatlichen Bauamt Kempten bzw. Landratsamt Ostallgäu und wurde 2016 aufgrund zu beengter Platzverhältnisse und zu erwartenden Verkehrssicherheitsproblemen abgelehnt.
Dies wird auch durch Herrn Stoll von der PI Füssen bestätigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuß schließt sich der Stellungnahme des Straßenbaulastträgers an.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuß schließt sich der Stellungnahme des Straßenbaulastträgers an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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2.1.3. Sebastianstraße/Einmündung Theresienstraße und Fortführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.3

Sachverhalt

Vorgeschlagen wird eine gemeinsame Lösung vor Ort, ggf. ein Grundstückserwerb zur Ver-breiterung des Geh-/Radweges in diesem Abschnitt, da es hier immer wieder zu unübersicht-lichen und teils gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt.

Der Gehweg auf der Nordseite der Sebastianstraße zwischen Einmündung Hochstift- und Theresienstraße wurde einst -wie der Abschnitt gegenüber- zwischen Stadtbleiche und Klos-terstraße- auf das ca. Doppelte verbreitert, um aus dem ursprünglichen Gehsteig einen ge-meinsamen Geh-/Radweg anbieten zu können.
Dieser fand seine Fortführung in die Theresienstraße hinein und wurde dort als gemeinsamer Geh-/Radweg fortgeführt.
Nachdem in einer Tempo 30 Zone jedoch kein eigenständiger Radweg notwendig ist wurde diese Regelung aufgehoben und nur noch zwischen Einmündung Sebastianstraße bis Einmündung Schulhausstraße/König-Ludwig-Promenade für Radfahrer aufrechterhalten, da hier die Radwegweisung in die Schulhausstraße zur Tourist Info bzw. in den für Radfahrer zulässigen Fußweg König-Ludwig-Promenade weiterführt.

Dr. Böhm macht den Vorschlag das sich auf Höhe Abzweigung in die König-Ludwig-Promenade befindliche Piktogramm zu entfernen um hier nicht für Verwirrung zu sorgen. Herr Schweinberg wird dies veranlassen.



Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuß beschließt, im Rahmen eines Ortstermins mögliche Verbesserungen anzuvisieren und diese zur nächsten Sitzung zu präsentieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuß beschließt, im Rahmen eines Ortstermins mögliche Verbesserungen anzuvisieren und diese zur nächsten Sitzung zu präsentieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1.4. Hopfener Straße/ Zu- und Ausfahrt neuer Edeka Markt (erledigt mit Beschluss vom 08.03.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.4

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan N 10 – Moosangerweg Ost, vorhabenbezogene siebte Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), jeweils in der Fassung vom 07.12.2021, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Vorhabenplanung sieht entsprechend der mehrfachen Beratungen zur Entwicklung des Vorhabens mit Bebauungsplan eine Zufahrt für Kunden nur an der Hopfener Straße dar. An der Abt-Hafner-Straße weist das Grundstück nur einen sehr schmalen Bereich auf. Eine Ausfahrt wäre dort nur im unmittelbaren und zeitweise stark frequentierten Einmündungsbereich der Straße möglich. Die Radwegquerung beträgt hier ca. 20 m Länge. Eine Führung der Ausfahrt in diesen Bereich wird hinsichtlich der Verkehrssicherheit nicht als Vorteil gesehen. Hinsichtlich des Bebauungsplanes hätte dies eine komplette Überarbeitung angefangen vom verkehrstechnischen Gutachten, der Planzeichnung, der Begründung und der Vorhabenplanung einschließlich neuer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Folge. Die bisherige Planung ist dagegen mit den Behörden einschließlich des Staatlichen Bauamtes / Bereich Straßenbau abgestimmt. 
Eine Änderung wurde seitens der Verwaltung aus diesen Gründen nicht vorgeschlagen. 

Der Ausschluss beschloss daher am 08.03.2022 mit 11:1 Stimmen, keine dahingehenden Änderungen mehr vorzunehmen und das kommunale Einvernehmen zu der Vorhabenplanung zu erteilen. Der Antrag wurde in dieser Form zur Genehmigung dem Landratsamt Ostallgäu zugeleitet. Eine Rücknahme eines einmal erteilten Einvernehmens ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Der Vorhabenträger ist bereit, die geplante Ausfahrt z. B. über Markierungen und Beschilderungen auch auf dem privaten Gelände zu optimieren. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Erläuterung zur Kenntnis und verzichtet aus den oben aufgeführten Gründen auf eine weitergehende Beschlussfassung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Erläuterung zur Kenntnis und verzichtet aus den oben aufgeführten Gründen auf eine weitergehende Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1.5. Kreisverkehr Ottostraße/ von-Freyberg-Straße: Antrag auf Schutzstreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.5

Sachverhalt

Im Antrag wird die Aufbringung eines Radfahr-Schutzstreifens im Kreisverkehr entlang der Kreisbahn am äußeren Bereich mit Symbolik vorgeschlagen.

Begründung: Mehrere Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern, deshalb Vorschlag Schutzstreifen als Aufmerksamkeitshinweis. Bei kleineren Kreisverkehren ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn wegen der annähernd gleichen Geschwindigkeiten von Radfahrern und Kraftfahrzeugen eine sichere Lösung.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen dürfen aus Sicherheitsgründen aus der Kreisfahrbahn nicht angelegt werden, womit dieser Punkt abzulehnen ist. Jedoch macht Thomas Meiler den Vorschlag, den Innenbereich des Kreisels so zu kennzeichnen, damit sich die Autos auf der Außenseite aufhalten und so eine weitere Unfallgefahr durch schneiden der Fahrradfahrer ausschließen lässt. Jedoch soll überprüft werden ob diese Anbringung rechtlich in Ordnung ist und Bestand hat (Martin Dopfer).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Anlegung eines Radfahrschutzstreifens Kreisverkehr aufgrund gesetzlicher Vorgaben abzulehnen.
Die Verwaltung wird prüfen ob die Anbringung einer Sperrfläche im Innenbereich des Kreisels zulässig ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Anlegung eines Radfahrschutzstreifens Kreisverkehr aufgrund gesetzlicher Vorgaben abzulehnen.
Die Verwaltung wird prüfen ob die Anbringung einer Sperrfläche im Innenbereich des Kreisels zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.1.6. Durchfahrt von-Freyberg-Park für Radfahrer attraktivieren- Antrag auf getrennten Radweg neben Fußweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.1.6

Sachverhalt

Im Antrag wird ein eigenständiger Radweg möglichst mit 2,50 m Breite neben dem Gehweg durch den von-Freyberg-Park vorgeschlagen. Hierdurch soll diese Verbindung eine attraktive Verbindung für Radfahrer herstellen und von der stark frequentierten Luitpoldstraße fernhalten, zumal die überörtliche Radwegführung bereits diese Route ausweist und hierdurch mehr Bedeutung erhalten würde.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuß befürwortet den Vorschlag und beschließt, diese Verbindung für den Radverkehr sobald möglich in die Planungen aufzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuß befürwortet den Vorschlag und beschließt, diese Verbindung für den Radverkehr sobald möglich in die Planungen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2.2. Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Jürgen Doser möchte erneut auf die Fahrbahnverengungen im Weidach hinweisen. Diese seien falsch positioniert und viel zu breit. Es bestehe hohes Unfallpotential, wenn Radfahrer daran vorbeifahren und der Gegenverkehr nicht anhalte. Er bittet erneut um eine Besichtigung und ggf. Berichtigung der Standorte. Ihm ist bereits aufgefallen, dass die „Inseln“ bald begrünt werden sollen.
Bürgermeister Eichstetter wird sich darum kümmern und einen weiteren Vororttermin anberaumen.

Dr. Martin Metzger berichtet das am Kreisel bei Deichmann und Campingplatz in der Abt-Hafner-Straße nach Bauarbeiten die Asphaltarbeiten noch nicht beendet seien. Es sei eine große Spurrille im Boden welche hohes Unfallpotential für Fahrradfahrer hat. Er bittet darum diese durch den Bauhof schließen zu lassen.

Herr Stoll von der PI Füssen macht auf die gefährliche Verkehrssituation bei der Ausfahrt der Bundeswehrkaserne aufmerksam. Er würde dies gern bei einer Ortsbegehung den Mitgliedern des Ausschusses erläutern und eine Lösung erarbeiten. Ggf. könnte die rote Markierung des Fahrradweges entfernt werden um die Radfahrer zum Anhalten zu bewegen.

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3
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3.1. Bebauungsplan N 74 – Ziegelbergweg Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 07.12.2021 den Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest (Stand der Planunterlagen: 07.12.2021) mit der Maßgabe, dass das beauftragte Planungsbüro die erforderlichen Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einarbeitet und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Der Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung lag in der Zeit vom Montag, 24.01.2022 bis Freitag, 25.02.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Parallel dazu standen die Unterlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschläge: 


  1. Folgende 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

    1. Regierung von Schwaben, Schreiben vom 02. Februar 2022
    2. Regionaler Planungsverband Allgäu, Schreiben vom 25. Februar 2022
    3. Landratsamt Ostallgäu – Untere Wasserrechtsbehörde, Schreiben vom 21. Januar 2022
    4. Landratsamt Ostallgäu – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 26. Januar 2022
    5. Landratsamt Ostallgäu – Kommunale Abfallwirtschaft, Schreiben vom 19. Januar 2022
    6. Landratsamt Ostallgäu – Kommunales Bauamt-Tiefbau, Schreiben vom 19. Januar 2022
    7. Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 25. Februar 2022
    8. Kreisheimatpfleger des Ostallgäus, Schreiben vom 25. Februar 2022
    9. Schwaben Netz GmbH, Schreiben vom 18. Februar 2022
    10. Elektrizitätswerke Reutte, Füssen, Schreiben vom 17. Januar 2022
    11. Deutsche Telekom, Schreiben vom 08. Februar 2022
    12. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kaufbeuren, Schreiben vom 28. Januar 2022
    13. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Marktoberdorf, vom 14. Januar 2022
    14. Freiwillige Feuerwehr Stadt Füssen, Schreiben vom 17. Januar 2022


  1. Folgende 2 Behörden (bzw. Abteilungen von Behörden) und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

    1. Landratsamt Ostallgäu - Bauplanungsrecht I Städtebau, Schreiben vom 21. Februar 2022


Es wird nochmals dringend auf die einzelnen Punkte der letzten Stellungnahme vom 11.11.2021 verwiesen, welche nur teilweise berücksichtigt wurden!

Landratsamt - Bauplanungsrecht I Städtebau, Schreiben vom 11. November 2021

Im vorliegenden Planentwurf sind keinerlei Aussagen zu möglichen Grünflächen und städtebaulich wirksamen Pflanzungen enthalten. Aufgrund der geplanten, hohen Dichte der Bebauung, in Verbindung mit den durch Tiefgaragen unterbauten Flächen, den notwendigen Hangsicherungen mit Höhenunterschieden von bis zu ca. 4,5 m sowie oberirdischen Stellflächen, verbleiben nur sehr wenige, nutzbare Restflächen.
Zu Sicherung einer minimalen stadträumlichen Qualität sowie der Berücksichtigung der Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB, sind in der weiteren Planung entsprechende Festsetzungen zur Freiflächengestaltung zu berücksichtigen.

Insbesondere aufgrund der südlich angrenzenden, kleinteiligen Bebauung sowie dem südwestlichen und westlichen Übergang in den Hangfußbereich zwischen Ziegelberg und Galgenbichel wird die geplante Höhenentwicklung mit 4 Vollgeschossen und einer zulässigen Höhe von 12,5 m städtebaulich kritisch gesehen.

Die Problematik wird durch die Festsetzung, dass die zulässige Höhe durch Dachaufbauten mit bis zu 3,0 m Höhe über 30% der zugehörigen Dachfläche (ca. 160 m2!) überschritten werden darf, verschärft. Somit wird, zumindest in Teilbereichen, ein 5-geschossig in Erscheinung tretendes Gebäude mit einer Höhe von bis zu ca. 15,5 m ermöglicht.
Durch die zulässigen Dachaufbauten wird zudem eine sehr inhomogene, sich nicht in den Kontext der umliegenden Bebauung einfügende, Dachlandschaft erzeugt.
Als Lösungsansatz könnte z.B. festgesetzt werden, dass das vierte Geschoss als zurückgesetztes Dachgeschoss auszubilden ist und auf den Dachflächen des obersten Geschosses keine weiteren Aufbauten/ Nutzungen zulässig sind. Vom Deckungsmaterial käme eine ortstypische Ziegeldeckung oder unter den Aspekten der Klimaanpassung ein begrüntes Flachdach in Frage.

Abwägung:
Die Anregung Festsetzungen zur Freiflächengestaltung in die Planung zu übernehmen, wird nicht berücksichtigt. Maßnahmen der Freiflächen- und Außenanlagengestaltung werden im Baugenehmigungsverfahren festgelegt.

Die kritische Betrachtung einer Bebauung mit 4 Vollgeschossen und 12.5 m Höhe zur südlich angrenzenden kleinteiligen Bebauung wird nicht geteilt. Die angesprochene südliche Bebauung befindet sich ca. 80 m entfernt, hier ist keine Beeinträchtigung zu erkennen. An der Planung wird festgehalten.

In Haus 2 wird das 4. Geschoss zurückversetzt. Darüber hinaus wird zur Klimaanpassung eine extensive Dachbegrünung auf beiden Flachdachgebäuden vorgesehen.
Die Beurteilung des LRA, dass durch die zulässigen Dachaufbauten zudem eine sehr inhomogene, sich nicht in den Kontext der umliegenden Bebauung einfügende, Dachlandschaft erzeugt wird, wird so nicht geteilt. Der vorliegende Entwurf wurde vom Bauamt, als auch vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beurteilt und in der vorliegenden Form beschlossen. An der Planung wird festgehalten.

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss zur Stellungnahme vom 11. November 2021 bleibt unverändert bestehen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Ja Stimmen: 13
Nein Stimmen: 0


    1. Landratsamt - Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 03. November 2021

Die Untere Immissionsschutzbehörde hat im November 2021 wie folgt Stellung genommen:

„Hinweis: Im westlichen Bereich des Grundstücks der Sonderpädagogischen Förderschule (FI. Nr. 1335) befindet sich darüber hinaus eine Sportanlage (Tartanplatz). Sofern die Nutzung nicht ausschließlich dem Schulbetrieb dient bzw. den dortigen Schülern vorbehalten ist, und dieser öffentlich genutzt werden kann (z.B. öffentlich zugänglich, keine Einzäunung, öffentliche Veranstaltungen o.a.) wären die Emissionen der außerschulischen Nutzung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung- 18. BlmSchV zu beurteilen und entsprechend zu berücksichtigen."

Der Vorhabenträger sollte den o.g. Hinweis nicht Eins-zu-eins in den Bebauungsplan übernehmen, sondern den Sachverhalt prüfen und ggf. eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag geben.
Mit dem Vorhaben rückt schutzbedürftige Wohnnutzung an die bestehende Sportanlage heran. Der Abstand beträgt gerade einmal 12 Meter. Aus immissionsschutzfachlicher Sicht wird die Vorlage einer schalltechnischen Untersuchung erforderlich. Es ist zu prüfen, ob man die Immissionsrichtwerte der 18. BlmSchV weiterhin einhalten kann.

Abwägung und Beschlussvorschlag:
Aus den vorhandenen Antragsunterlagen und den Bescheiden zur Genehmigung der Förderschule aus den Jahren 1993/1994 ergibt sich keine außerschulische Nutzung des Sportplatzes. Im Gegenteil ist die Notwendigkeit für den Schulbetrieb beschrieben und die Fläche liegt innerhalb eines lt. Plänen eingezäunten Bereiches. 
Von einer Nutzung für die Öffentlichkeit ist insoweit nicht auszugehen. Für eine Nutzung nach 22 Uhr liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor, zumal der Schulbetrieb ganz offensichtlich schon wesentlich früher endet. Die Sportanlage muss somit nicht weiter geprüft werden. Dies wurde vom Landratsamt so bestätigt. 

Der Hinweis im Textteil unter Ziffer 3.9 bleibt bestehen.
Ja Stimmen: 13
Nein Stimmen: 0


  1. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregung vorgebracht


  1. Anregung des Vorhabenträgers vom 17.03.2022

  1. Änderung der Satzung: Gestrichen wird der Satz unter 1.2.4, dass ein Abstand von 3 Meter zum seitlichen Rand des Gebäudes einzuhalten ist. Begründung: Dies war eine Anregung des LRAes, aber weder Wunsch der Stadt noch Beschluss. Ergänzt werden noch die Daten auf Seite 21 unter Verfahrensvermerke. 
  2. Änderung der Planzeichnung: von Haus 3 die Baugrenze um 2 Meter nach Süden zu vergrößern. Begründung: Bisher hat der Planer hier die Abstandsfläche von 3 Meter zu den Nachbargrundstücken angesetzt. Das Grundstück gehört jedoch dem zweiten Beteiligten des Vorhabenträgers und er wäre bereit es abzugeben. Das gibt die Möglichkeit dem nordwestlichen Anwohner etwas entgegen zu kommen und das Haus 3 ggf. 2 Meter von dort wegzuschieben.

Verfahrensvorschlag zu a):
Der Satz wird nicht gestrichen, sondern dahingehend präzisiert, dass sich der Abstand nur auf die Schmalseiten des Gebäudes (Ost- und Westseite) bezieht. An der Längsseite ist eine zumindest optisch wirksame Gliederung notwendig. Dies ist geplant; ein entsprechender Vorschlag liegt vor. 

Verfahrensvorschlag zu b):
Es wird klargestellt, dass mit dieser Baugrenzenerweiterung nicht eine Gebäudevergrößerung geplant ist; die bisher geplanten Werte für GRZ und GFZ bleiben insoweit gleich.
Ja Stimmen: 13
Nein Stimmen 0


  1. Hinweis des Vorhabenträgers vom 01.04.2022 

Wie schon beim Aufstellungsbeschluss am 07.09.2021 festgehalten („Ziel ist … c) in zweiter Reihe einem bis zu zweigeschossigen Gebäude, das als Ferienhaus genutzt werden kann“ und im Entwurf des städtebaulichen Vertrags Teil II enthalten soll das Haus 3 zur Einrichtung von Ferienwohnungen genutzt werden dürfen. Hintergrund: Das Gelände (Fels) beim Haus 3 lässt keinen Keller zu, daher ist ein Wohnhaus mit ganzjähriger Nutzung nicht wirklich umsetzbar. Hinzu kommen die eklatanten Baukostensteigerungen. Um die übrigen 28 dauergenutzten Wohnungen zu vertretbaren Preisen schaffen zu können, ist dies zwingend notwendig. Im Entwurf des Bebauungsplanes wurde dies bisher irrtümlich nicht berücksichtigt. Notwendig ist daher noch die dahingehende Anpassung in der Satzung und Begründung.

Verfahrensvorschlag:
Die primäre Zielsetzung der Baugebietsentwicklung liegt in der Schaffung einer größeren Zahl bezahlbarer Wohnungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs. Um an der Erreichung dieses Ziels weiter festzuhalten wird anerkannt, dass es aus den dargestellten Umständen vertretbar und geboten ist, Ferienwohnungen im Haus 3 zuzulassen. Satzung und Begründung werden noch entsprechend des Aufstellungsbeschlusses ergänzt.

Ja Stimmen: 12
Nein Stimmen: 1

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Abwägung wie vorgeschlagen. Der Bebauungsplan wird aufgrund der Stellungnahmen nicht geändert, die Vorschläge des Vorhabenträgers werden aber wie oben vorgeschlagen berücksichtigt.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt den dahingehend geänderten Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest, zu billigen. Auf dieser Grundlage ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der noch betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. 

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Abwägung wie vorgeschlagen. Der Bebauungsplan wird aufgrund der Stellungnahmen nicht geändert, die Vorschläge des Vorhabenträgers werden aber wie oben vorgeschlagen berücksichtigt.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt den dahingehend geänderten Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest, zu billigen. Auf dieser Grundlage ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der noch betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2. Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022 die Einleitung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West (Aufstellungsbeschluss). Der Bebauungsplan Oberkirch 3 – Pitzfeld West wird hinsichtlich des Grundstücks Flur. Nr. 452/1, Gemarkung Weißensee dahingehend geändert, dass eine Ferienwohnungsnutzung zugelassen wird, soweit die nach der Fläche überwiegende Nutzung als dauergenutztes Wohnen beibehalten bleibt.

Der Stadtrat billigte am 25.01.2022 den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West, zweite Änderung, lag in der Zeit vom Freitag, 18.02.2022 bis Freitag, 18.03.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Parallel dazu standen die Unterlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig beteiligt.

Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
Füssen Tourismus und Marketing, Landratsamt Ostallgäu, Regierung von Schwaben, Regionaler Planungsverband

Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

  1. Füssen Tourismus und Marketing, E-Mail vom 10.02.2022.
    Vielen Dank für die Informationen. Wir sind mit der Planung einverstanden.
  2. Landratsamt Ostallgäu, Staatliches Bauamt, E-Mail vom 16.03.2022.
    Bezüglich der Auslegung zum BPlan Oberkirch 3 – Pitzfeld West, 2. Änderung teilen wir Ihnen hiermit mit, dass von Seiten des Landratsamtes Ostallgäu diesbezüglich keine Äußerung erfolgt.
  3. Landratsamt Ostallgäu, kommunales Bauamt-Tiefbau, Formblatt vom 11.02.2022:
    Beim oben genannten Bebauungsplan ist keine Kreisstraße betroffen.
  4. Regierung von Schwaben, E-Mail vom 14.03.2022.
    Landesplanerische Belange stehen dem o.g. Bauleitplanvorhaben der Stadt Füssen nicht entgegen.
  5. Regionaler Planungsverband, E-Mail vom 14.03.2022.
    Dem oben genannten Vorhaben stehen regionalplanerische Belange nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine weitergehende Abwägung ist nicht erforderlich.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan und der Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis. Eine weitergehende Abwägung ist nicht erforderlich.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Oberkirch 3 – Pitzfeld West, bestehend aus dem Textteil mit Lageplan und der Begründung in der Fassung vom 05.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Bebauungsplan Weißensee Oberkirch 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung (Umsetzung Beherbergungskonzept)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Weißensee ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft. Der Bereich des Bebauungsplans Weißensee-Oberkirch 1 ist daher im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nur in Stufe 3 priorisiert. Jedoch ist eine Überplanung anlassbezogen im Einzelfall in Betracht zu ziehen, zumal die Entwicklungen vorrangig (nur) im Bestand realisiert werden sollen. Siehe Anhang 2, Auszüge!

Der Stadt Füssen liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch bestehender Garagen und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten am Steigmühlenweg vor. Das lässt die Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee-Oberkirch 1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee-Oberkirch 1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee-Oberkirch 1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee-Oberkirch 1 eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee-Oberkirch 1 eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 4
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4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Folgende Bauanträge wurden mit erteiltem Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA OAL weitergeleitet:

  • Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroeinheit und Betriebsleiterwohnung, Nähe Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1070/7, Gemarkung Füssen 

  • Anbau eines Wintergartens sowie 2 Schleppgauben und Neubau Carport, Frauensteinweg 15, Fl. Nr. 1665/4, Gemarkung Füssen

  • Neubau Wintergarten, Herkomerstraße 11 und 11a, Fl. Nr. 801/4, Gemarkung Füssen

Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Weiterleitungen ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

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5. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Bürogebäudes und Erstellung eines Parkdecks, Höhenstraße 60, Fl. Nr. 168, Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Eine Vorabstimmung mit dem LRA zu den Fragen, die mit dem Vorbescheid geklärt werden sollen, fand statt. Ergebnis: Den beantragten Befreiungen kann zugestimmt werden. Entscheidend ist, dass die Abweichungen hinsichtlich der Baugrenze, der teilweisen Lage innerhalb von Grünflächen und dem Umfang der Versiegelung nicht neu, sondern flächengleich bereits durch den Bestand gegeben sind. Der viergeschoßige Bau entspricht der Festsetzung weil dort bis zu fünfgeschoßige Gebäude als zulässig festgesetzt sind. Die Errichtung von Büroflächen für die Verwaltung ist keine Abweichung. Dass eine Klinik ein Verwaltungsgebäude benötigt, entspricht der Nutzungsart SO Klinik.

Hinsichtlich der Löschwasserversorgung läuft die Abstimmung mit den Stadtwerken; eine dahingehende Übernahme des alten Hochbehälters wurde als denkbare Lösung erachtet. Für eine Leitungsführung vom neuen Hochbehälter der öffentlichen Wasserversorgung talwärts über das Klinikareal wurde eine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert. 

Beim Stellplatznachweis ist aufgrund der dezentralen Lage regelmäßig anzunehmen, dass als Bedarf nicht der Mindestsatz (1 Stellplatz je 40 qm Bürofläche), sondern der Höchstsatz (1 Stellplatz je 30 qm) anzunehmen ist. Rechnerisch beträgt der Bedarf damit für die Büroflächen nicht 45 sondern 60 Stellplätze. Bei diesem Schlüssel bestehen dann nicht 37, sondern nur noch 22 überzählige Stellplätze. 

Für den Versammlungssaal mit 200 Plätzen besteht so lange kein Nachweisbedarf als er nur für klinikinterne Nutzungen verwendet wird. Bei Veranstaltungen mit externen Gästen wäre ggf. ein eigener Nachweis zu führen. Im Bauantrag ist dazu eine konkrete Angabe vorzulegen. Aufgrund des Überschusses an Stellplätzen mit der Änderungsplanung wäre dies sogar darstellbar. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Mit dem Bauantrag ist eine Nutzungsbeschreibung für den großen Saal vorzulegen und bei Bedarf ein Stellplatznachweis zu führen. Über den Hochbehälter und die Leitungsführungen sind die Gespräche im Interesse einer einvernehmlichen Lösung fortzuführen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Mit dem Bauantrag ist eine Nutzungsbeschreibung für den großen Saal vorzulegen und bei Bedarf ein Stellplatznachweis zu führen. Über den Hochbehälter und die Leitungsführungen sind die Gespräche im Interesse einer einvernehmlichen Lösung fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2. Bauvoranfrage: Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, Hiebelerstraße, Fl. Nr. 1084, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Mit der formlosen Anfrage, zu der noch keine weiteren Pläne oder Unterlagen vorliegen, möchte der Grundstückseigentümer zunächst nur eine Beurteilung durch den Ausschuss, ob die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in grundsätzlicher Form zugestimmt wird. 

Zu einem früher angefragten Hotelprojekt beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 02.02.2021 einstimmig die Versagung des kommunalen Einvernehmens.

Beherbergungskonzept:

In der Standortmatrix des Beherbergungskonzepts sind Wohnmobilstellplätze nicht aufgeführt.


Des Weiteren liegt der Bereich generell nicht in einem Eignungsraum nach dem Konzept:


Textlich beschrieben ist die Nutzung auf S. 109 insoweit bislang ergebnisoffen wie folgt:


Von Füssen Tourismus und Marketing liegt folgende Stellungnahme vor:

Marktentwicklung:
Der Trend zu Camping- und Wohnmobilurlaub wird laut Expertenprognosen auch 2022 fortdauern. Diese Urlaubsform hat sich deutlich aus der Billigschiene heraus entwickelt. Angesichts der zum Teil extrem hochpreisigen Ausstattungen und Wohnmobile geht es Campern und Wohnmobilisten nicht um einen kostengünstigen Urlaub, sondern um
  1. Freiheit und Unabhängigkeit
  2. Flexibilität
  3. Corona-bedingt: Sicherheit durch weitgehend autonome Gestaltung des unmittelbaren Urlaubsumfeldes

Chancen für Füssen:
  1. Ansprache einer von der Kaufkraft her nicht zu unterschätzenden Klientel
  2. adäquates Angebot vor allem in Bezug auf die touristischen Straßen Romantische Straße, Deutsche Alpenstraße und  Via Claudia Augusta
  3. Entlastung des Wohnmobildrucks, der in der Hauptsaison nicht ausreichend bedient werden kann und zu ungesteuertem Parken/Übernachten entlang der Bundesstraßen, auf Parkplätzen, in Wohngebieten oder auch in der freien Natur führt >> Notwendigkeit der Kanalisierung!

Risiken für Füssen:
  1. Mehr Gäste in einem Segment, das gemeinhin nicht den besten Ruf hat
  2. mehr Fahrzeugverkehr ohne Verlagerungsmöglichkeit auf den ÖPNV
  3. das Segment steht nicht für nachhaltigen Tourismus!
  4. problematischer Einzug des Kurbeitrags (Wohnmobilstellplätze i.d.R. personell schwach besetzt)

Standort Hiebelerstraße:
  1. von der Autobahn aus sehr gut und schnell erreichbar
  2. als touristischer Standort hinsichtlich der Aufenthaltsqualität indiskutabel; für Wohnmobilstellplätze nicht ungewöhnlich, da diese recht häufig in C-Lagen „abgeschoben“ werden
  3. Geschäfte (V-Markt) und Gastronomie fußläufig einigermaßen, Innenstadt fußläufig nur mit hohem Aufwand erreichbar; allerdings haben viele Wohnmobilisten Fahrräder dabei, sind auf diese Weise am Standort mobil
  4. schlechte Anbindung an den ÖPNV

Empfehlung:
Das Projekt könnte vor dem Hintergrund des Parkdrucks in der Hauptsaison entschieden werden. 
Zu prüfen sind weiterhin alternative und für die Stadt eventuell ertragreichere Nutzungen (Gewerbesteuer), falls diese vorliegen und für den Grundstückseigentümer in Frage kommen.

Der Bebauungsplan W 20 setzt das Grundstück in seiner rechtskräftigen Fassung als Grünfläche fest. Eine Bebauung scheidet danach aus.

Bereits eingeleitet wurde eine Änderung des Bebauungsplanes (sogenanntes ergänzendes Verfahren; dieses ist bislang durch die offene Weiterführung der Schäfflerstraße blockiert, wenn nicht die rechtskräftige Lösung mit der Kalkbrennerstraße fortgesetzt wird). Angedacht war danach eine Fläche als möglicher späterer Erschließungskorridor für das westlich hinterliegende Areal.
Der Korridor umfasst das Grundstück FlNr. 1086 und den südlichen Teil der FlNr. 1084. 
Insoweit wird sich eine evtl. bauliche Nutzung nur auf einen Teil dieses Grundstücks beschränken.  

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen nach bisherigem Stand Gewerbebetriebe aller Art allgemein zulässig sein und Beherbergungsbetriebe ausnahmsweise. Nach Rücksprache mit dem LRA OAL handelt es sich bei einem Wohnmobilplatz nicht um einen Beherbergungsbetrieb, sondern es wird von der Einstufung unter die Gewerbebetriebe aller Art auszugehen sein. Vor dem Hintergrund des Beherbergungskonzepts wird es insoweit in Frage zu stellen sein, ob Wohnmobilstellplätze zugelassen oder konkret beschränkt werden sollen. Für eine Beschränkung ist eine Anpassung der geplanten Festsetzung notwendig. 

Was aus Sicht der Abteilung Bauen & Planen ebenfalls gegen die Ansiedlung spricht ist die geringe Größe des Grundstücks mit 1.839 qm. Abzgl. der Erschließungsfläche verbleiben geschätzt ca. 1.200 bis 1.400 qm. Auf Teilen des Grundstücks ist eine notwendige Eingrünung einzuplanen. Um einen Mindestqualitätsstandard zu erreichen bedarf es entsprechender Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Die Zahl der möglichen Wohnmobilstandplätze wird unter Berücksichtigung der weiter notwendigen Zufahrtsflächen dahingehend sehr beschränkt sein. Zum Vergleich: der Kleinere der beiden Standplätze an der Abt-Hafner-Straße verfügt über 3.400 qm Grundstücksfläche. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Vorbehalten bleibt die ausschließende Festsetzung bei der Änderung des Bebauungsplanes.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Vorbehalten bleibt die ausschließende Festsetzung bei der Änderung des Bebauungsplanes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 6
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6.1. Abbruch bestehende Garagen und Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 WE, Nähe Steigmühlenweg, Fl. Nr. 319/63, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 6.1

Sachverhalt

Das Dachgeschoss darf die Vollgeschoßgrenze nicht überschreiten. Die Nachprüfung hat ergeben, dass dies eingehalten wird.

Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wird das Vorhaben dem Grunde nach für genehmigungsfähig eingestuft. 

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: 
Lt. Antrag handelt es sich um ein Wohnhaus. Gemäß Beherbergungskonzept ist Weißensee zwar grundsätzlich ein Eignungsgebiet für Ferienwohnungen. Dennoch sollte bei Neubauten dieser Art die mögliche spätere Umwandlung in Ferienwohnungen nicht weiter gefördert werden und dies über eine entsprechende Anpassung der Bauleitplanung gesteuert werden. 

Es werden Hinweise gegeben dass die offenstehende Tiefgarage in Betonbauweise nicht ins Landschaftsbild passe und der Bauherr bitte Sorge tragen soll diese einzugrünen bzw. einwachsen zu lassen.  .

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Eine mögliche Umwandlung in Ferienwohnungen ist jedoch im Wege der Bauleitplanung auszuschließen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Eine mögliche Umwandlung in Ferienwohnungen ist jedoch im Wege der Bauleitplanung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.2. Erweiterung Maschinenhalle mit Anbau Pferdestall, Erweiterung Kälberboxen und Abkalbebuchten, Überdachung Zugang Milchkammer und Freilauf Kuhstall, Haagweg 10, Fl. Nr. 327, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 6.2

Sachverhalt

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: 

Es handelt sich offensichtlich um ein privilegiertes Vorhaben, dem öffentliche Belange grundsätzlich nicht entgegen stehen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Andreas Eggensberger nimmt an der Abstimmung nicht teil.

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6.3. Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit zwei Wohnungen, Fischhausweg 1, Fl.Nr. 2752, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 6.3

Sachverhalt

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein.

Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde dies im Rahmen des Vorabstimmungstermins bestätigt.

Soweit die Planung im Widerspruch zur Baugestaltungssatzung steht wird einer entsprechenden Abweichung zugestimmt.

Herr Dr. Böhm macht auf die Einhaltung der Altstadtsatzung (welche auch für Faulenbach gilt) aufmerksam und plädiert für Sprossen in den Fenstern und das diese gefordert werden. Des Weiteren fallen ihm die liegenden Fenster ein, welche sich nicht in die Umgebung einfügen. 

Der Satzung nach § 22 BauGB würde eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum entgegenstehen. 
Dies ist dem Bauherrn bewusst.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum der Satzung nach § 22 BauGB entgegenstehen würde. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum der Satzung nach § 22 BauGB entgegenstehen würde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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6.4. Neubau Carport und Geräteschuppen, Abt-Hafner-Straße 6, Fl. Nr. 1429/5, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 6.4

Sachverhalt

Dem Vorhaben stehen keine weiteren Anforderungen entgegen. 
Seitens des Landratsamtes Ostallgäu wurde dies im Rahmen des Vorabstimmungstermins bestätigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 08.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Niederschrift liegt zur Genehmigung vor. Der Ausschuss hat keine Einwände zu der Niederschrift vom 08.03.2022

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss genehmigt die öffentliche Niederschrift vom 08.03.2022.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Deckwerth nimmt nicht an der Abstimmung teil.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.04.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Martin Dopfer möchte wissen ob im ehem. Kursanatorium Möst Parkplätze beantragt wurden? Ihm sei aufgefallen das dort gebaut wird und bittet um Überprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Dr. Christoph Böhm berichtet von der Anregung eines Bürgers, die Bänke an der Sparkasse am Kaiser-Maximilian-Platz, welche Richtung Straße stehen, zu entfernen, da  man dort aufgrund des Verkehrs nicht  sitzen könne. Bürgermeister Eichstetter entgegnet jedoch, dass diese nicht entfernt würden, sie dienen auch als Schutz vor dem direkten Zugang zur Straße, welcher gerade Kinder davon abhalte, direkt auf die Straße zu fahren.

Ebenso trägt Dr. Böhm die Anfrage eines Bürgers vor, die städtischen Gemälde im Rathaus und in der Sparkasse auszustellen und Bilderpaten zu akquirieren, die finanziell für die Erhaltung der Gemälde aufkommen. Bürgermeister Eichstetter meint, dass diese Anfrage an das Kulturamt gestellt werden muss.

Andreas Eggensberger erkundigt sich, warum Bäume am ehemaligen Kurhausareal gefällt wurden und ob es hierzu Informationen gibt. Die Anfrage trägt er für den Klimabeirat vor. Bürgermeister Eichstetter erklärt, dass er die Informationen von Thomas Baier erhalte.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, warum im Venetianerwinkel entlang der Bahnlinie abgerodet wurde. Bürgermeister Eichstetter wird der Angelegenheit nachgehen und verweist auf die Deutsche Bahn die dort die Verkehrssicherungspflicht hat.

Datenstand vom 26.04.2022 10:33 Uhr