Datum: 03.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Schreiben Landratsamt vom 14.04.2022, Nutzungsänderung 2. OG Ost 4 Wohnungen zu 4 Ferienwohnungen& Umbau Lagerräume 1&2. OG, sowie DG West zu Hostel, Reichenstraße 11, Fl.Nr. 78, Gemarkung Füssen
1.2 Bebauungsplan N 8 - In der Bildsaul, vorhabensbezogene vierte Änderung, Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Verfahrensbeschluss
2 Bauleitplanung
2.1 Bebauungsplan Weißensee Strandbad, Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss
2.2 32. Änderung des Flächennutzungsplans, Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Feststellungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Planung eines Hauses im Garten des Bestandsgebäudes, König-Ludwig-Promenade 23, Fl.Nr. 1589, Gemarkung Füssen
3.3 Bauanträge
3.3.1 Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses, Hintere Gasse 13, Fl.Nr. 39, Gemarkung Füssen
3.3.2 Umnutzung bestehende Caferäume im Obergeschoss in Gästezimmer, Tiroler Straße 31, Fl.Nr. 3097, Gemarkung Füssen
3.3.3 Nutzungsänderung von Ladenräumen zu Feinkostladen mit Imbiss, Bahnhofstraße 1-3, Fl.Nr. 597, Gemarkung Füssen
3.3.4 Umnutzung Gästehaus zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Riedener Straße 9, Fl.Nr. 66, Gemarkung Hopfen am See
3.3.5 Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst, Uferstraße 1+3a+3b, Kneippweg 7+8, Fl.Nr. 35/4, Gemarkung Hopfen am See
3.3.6 Nutzungsänderung zu dem Bauantrag 401-10467/10 und dem Bauantrag 40-223/18, Hintere Gasse 17, Fl.Nr. 41, Gemarkung Füssen
3.3.7 Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in eine Wohnung und von Fremdenzimmern im Dachgeschoss zur Ferienwohnung, Kemptener Straße 15, Fl.Nr. 759/2, Gemarkung Füssen
3.3.8 Dachumbau Wohngebäude, Ahornstraße 10, Fl.Nr. 98/3, Gemarkung Weißensee
3.3.9 Umnutzungsantrag Touristinfo in Dorfladen, Uferstraße 21a, Fl.Nr. 183/3, Gemarkung Hopfen am See
4 Vorplatz Stadtbrunnen
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.04.2022
6 Anträge und Anfragen

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 1
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1.1. Schreiben Landratsamt vom 14.04.2022, Nutzungsänderung 2. OG Ost 4 Wohnungen zu 4 Ferienwohnungen& Umbau Lagerräume 1&2. OG, sowie DG West zu Hostel, Reichenstraße 11, Fl.Nr. 78, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Siehe Schreiben Landratsamt vom 14.04.2022 für angemeldete RIS Nutzer.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt dies zur Kenntnis. Es bleibt aber bei der bisherigen Entscheidung.

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1.2. Bebauungsplan N 8 - In der Bildsaul, vorhabensbezogene vierte Änderung, Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass die o.g. Bauleitplanung auf die nächste Sitzung am 07.06.2022 verschoben wird, da notwendige Unterlagen zur Abstimmung noch nicht eingegangen sind.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 2
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2.1. Bebauungsplan Weißensee Strandbad, Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 01.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils in der Fassung vom 01.02.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, jeweils die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der 32. Änderung des Flächennutzungsplans lagen in der Zeit Mittwoch, 02.03.2022 bis Montag, 04.04.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnten dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen standen zudem im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 



Abstimmungsergebnis 13 : 0

Armin Angeringer teilt noch mit, dass ein Lärmschutzgutachten zur Beurteilung der Immissionen durch den Betrieb durch Vereinsnutzung bisher noch nicht fertiggestellt werden konnte. Hier soll sich der Gutachter dann noch mit den Vereinen in Verbindung setzen. Andererseits wurde durch die Untere Immissionsschutzbehörde auch ohne das Gutachten kein Einwand vorgebracht. Aufgrund der geringen Zahl an Veranstaltungen können diese als seltene Ereignisse eingestuft werden, die im Rahmen einer jeweiligen Veranstaltungsgenehmigung behandelt werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt das Gremium abstimmen, ob das Lärmschutzgutachten verfahrenstechnisch impliziert werden soll. 
Abstimmungsergebnis 12 : 0

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung der Stellungnahmen
  2. Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Beschluss

  1. Abwägung der Stellungnahmen
  2. Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. 32. Änderung des Flächennutzungsplans, Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte am 01.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplans jeweils in der Fassung vom 01.02.2022. Die Verwaltung wurde beauftragt, jeweils die Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans Weißensee Strandbad und der 32. Änderung des Flächennutzungsplans lagen in der Zeit Mittwoch, 02.03.2022 bis Montag, 04.04.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnten dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen standen zudem im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 



Abstimmungsergebnis 13 : 0

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung der Stellungnahmen
  2. Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die 32. Änderung des Flächennutzungsplans fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Beschluss

  1. Abwägung der Stellungnahmen
  2. Der Planungs-, Bau,- Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die 32. Änderung des Flächennutzungsplans fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Folgende Bauanträge wurden mit erteiltem Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA OAL weitergeleitet:

1.         Nutzungsänderung Wohnung zu Ferienwohnung, Edelweißstraße 19, Fl.Nr. 452/1, Gemarkung Weißensee
2.        Tektur: Umnutzung Aufenthaltsräume im DG zur Wohnung und Errichtung einer Schleppgaube, Höhenstraße 47, Fl.Nr. 168/26, Gemarkung Hopfen am See
3.        Nutzungsänderung Lagerräume im KG in Ferienwohnung, Zimmer im DG in Ferienwohnung, Alte Steige 15, Fl.Nr. 511, Gemarkung Weißensee
4.        Anbau und Erweiterung Wohnhaus zum Zweifamilienhaus, Uferstraße 12, Fl.Nr. 215/7, Gemarkung Hopfen am See
5.        Ausbau Dachgeschoss mit Einbau 2 Dachgaupen, Gossenbrodstraße 8. Fl.Nr. 801/5, Gemarkung Füssen
6.        Hotel Filser-Erweiterung, Säulingstraße 3, Fl.Nr. 1592/3, Gemarkung Füssen
7.        Umbau Wohnung DG, Sägmüllerweg 1, Fl. Nr. 1518/3, Gemarkung Füssen


Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde behandelt:

1.         Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Vorderegger Weg, Fl. Nr. 434, Gemarkung 
       Weißensee
2.         Neubau Garagen- Bauabschnitt 4, Verbindungsbau für Haustechnik und Verwaltung, 
       Hiebelerstraße 32, Fl.Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen
3.        Änderungsantrag Neubau Garagen – Bauabschnitt 2, Errichtung 1 Kleingarage, 3 
       Mittelgaragen und Lagerräume, Hiebelerstraße 32, Fl.Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen


Folgender formlosen Anfrage/ isolierten Befreiung wurde bei der internen Prüfung zugestimmt:

1.        Neubau eines Carports mit Photovoltaikpaneelen, von-Freyberg-Straße 12, Fl.Nr. 941, 
       Gemarkung Füssen
2.         Antrag auf isolierte Befreiung, Anbau einer Doppelgarage, Dr.-Enzinger-Straße 7, Fl.Nr. 
       1338/1, Gemarkung Füssen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Weiterleitungen und die Behandlung im Freistellungsverfahren ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Planung eines Hauses im Garten des Bestandsgebäudes, König-Ludwig-Promenade 23, Fl.Nr. 1589, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 14.04.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Das Vorhaben steht an dieser Stelle im Widerspruch zu den Grundzügen der Bebauungsplanung, nachdem es sich nicht nur teilweise, sondern vollständig außerhalb der überbaubaren Flächen befindet. Für die Zulassung müsste damit der Bebauungsplan geändert werden. In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde dies bestätigt.

In diesem Zusammenhang käme es in Betracht, die Zulassung von Ferienwohnungen entsprechend des Beherbergungskonzepts zu beschränken. 

Zunächst ist es im Interesse der Wohnraumschaffung sinnvoll, Nachverdichtungspotentiale auch durch Änderung von Bebauungsplänen auszuschöpfen. Positiv ist die angegebene mögliche Nutzung für familieneigene Zwecke.

Eine Bebauungsplanänderung kommt aus Sicht der Abteilung Planen & Bauen aber aus folgenden Gründen für das konkret dargestellte Vorhaben nicht in Betracht:

  1. Vorliegend herrscht eine in dieser Reihe stark aufgelockerte Bebauungsstruktur, die für das Gebiet eine typische Prägung vermittelt. So weist auch das Bestandsgebäude einen dementsprechenden villenartigen Charakter mit großem Garten auf. Der Neubau würde diese Struktur nachhaltig verändern. An der südlichen Längsseite soll nur noch ein Abstand von 3 m erhalten bleiben. Eine solche Verdichtung ist an dieser Stelle gebietsunverträglich. 

  1. Nach der Beschreibung ist von zwei größeren familiengeeigneten Wohnungen auszugehen. Nach Satzung sind hierfür vier Stellplätze nachzuweisen. Die König-Ludwig-Promenade ist nicht als Zufahrt geeignet. Nach dem Planvorschlag soll die Zufahrt von der Säulingstraße aus und mit Durchfahrt durch die dort bestehende Garage erfolgen. Der dazu notwendige Zufahrtsbereich über das Parkplatzgrundstück des Hotels ist lt. Angabe über eine Dienstbarkeit gesichert. Aktuell nicht bekannt ist, ob diese Dienstbarkeit nicht nur die Stellplätze in der Garage, sondern auch solche einer bislang nicht zulässigen Bebauung im hinterliegenden Gartenbereich abdeckt. Für Besucherstellplätze ist eine notwendige Durchfahrt durch eine vorderliegende Garage aufgrund der fehlenden Erkennbarkeit keine vertretbare Lösung. Hinzu kommt, dass bei den beschriebenen Familiengrößen von zusammen mindestens neun Personen der Mindestnachweis zahlenmäßig zwar rechtlich erfüllt wird, aber faktisch auf Sicht hin von einem erheblichen Defizit auszugehen sein wird. Eine vertretbare Lösung ist bei den räumlichen Verhältnissen mit der unzureichenden Zufahrt nicht absehbar.

  1. Unschlüssig ist zudem die Argumentation, wonach der bisherige Ruhegarten durch die Hotelnutzung beeinträchtigt werde und die Parkplatznutzung des Hotels die Wohnruhe störe, andererseits eine Lösung durch die zusätzliche Bebauung gesehen wird. Mit dem zusätzlichen Wohnhaus wird weder das Bestandsgebäude von den Hotelbalkonen abgeschirmt, sondern der Ruhegarten deutlich reduziert und von der Lagemöglichkeit beschränkt. Weiter wird der Hotelparkplatz nicht abgeschirmt, sondern das Bestandsgebäude erhält auf den bisher „ruhigen“ Seiten und im Norden eine Zufahrt, die direkt an der Hausfassade entlanggeführt werden muss und im Osten zusätzliche Stellplätze. 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich gegen das Bauvorhaben aus.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht in Aussicht zu stellen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses, Hintere Gasse 13, Fl.Nr. 39, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Mit dem Umbau sollen die Wohnräume des 1. OG als in sich abgeschlossene Wohnung umgebaut werden. Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Zum Bestand wird eine Beschreibung vorgelegt, weshalb in den letzten Umbauplänen 1962 die Bezeichnung des südöstlichen Raumes als „Küche“ fehlt. Mit einer solchen Eintragung wäre das 1. OG unstrittig als zweite Wohnung einzustufen. Es wird ausdrücklich bestätigt, dass dieser Raum seit jeher als Küche genutzt wurde.

Hinsichtlich der Frage, ob ein zusätzlicher Stellplatznachweis wegen Einrichtung einer weiteren Wohnung geführt werden muss, ist dies bedeutend. Die Ausführungen sind ohne Zweifel schlüssig, zumal die Nutzungsbeschreibungen der übrigen Räume die Einrichtung von zwei Wohnungen nahelegen. Ob einer solchen Auslegung gefolgt werden kann bedarf noch der Abstimmung mit dem LRA.
In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die zusätzliche Nachweispflicht bestätigt.

Grundsätzlich ist bei vorhandenen Genehmigungen von deren Inhalten auszugehen. Ergebnis in diesem Fall wäre die Verpflichtung zum Nachweis von zwei zusätzlichen Stellplätzen bzw. deren Ablösung zu je 10.000 Euro (gesamt 20.000 Euro). Das Anwesen liegt zwar im Sanierungsgebiet. Der reduzierte Ansatz von je 1.000 Euro ist nach Satzung nicht einschlägig, da kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.   

Christoph Weisenbach teilt mit, dass die Stadt Füssen eine Satzung hat und die Satzung eingehalten werden soll. Es sollte kein Präzedenzfall geschaffen werden.

Dr. Martin Metzger findet es dem Antragsteller gegenüber unfair, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, es aber nicht so gewertet wird. Deshalb stellt er einen Antrag zur Geschäftsordnung es als Schaffung von zusätzlichen Wohnraum zu werten und dass somit 1.000 Euro pro Stellplatz fällig werden, anstatt den 10.000 Euro. 
Abstimmungsergebnis 6 : 6
Magnus Peresson nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung nicht teil. Siehe Abstimmungsergebnis, der Antrag hat aufgrund Stimmengleichheit keine Mehrheit und gilt als abgelehnt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Einer notwendigen Ablösung von zwei Stellplätzen wird zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Einer notwendigen Ablösung von zwei Stellplätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

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3.3.2. Umnutzung bestehende Caferäume im Obergeschoss in Gästezimmer, Tiroler Straße 31, Fl.Nr. 3097, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, allerdings handelt es sich um einen genehmigten Altbestand. Durch die Nutzungsänderung werden keine öffentlichen Belange zusätzlich und nachteilig betroffen. 

Die am Weg gelegenen Stellplätze waren bereits zum Nachweis bei einer früheren Genehmigung schon einmal an den damaligen Betriebsinhaber verpachtet. Der Vertrag ist ausgelaufen. Gemäß Beschluss vom 15.03.2022 wurde einer Neuvermietung zugestimmt. Der Vertrag ist abgeschlossen. Er ist jedoch bis zum 31.03.2037 befristet. Da danach ohne neuem Vertrag kein Stellplatznachweis mehr gegeben ist sollte die Baugenehmigung ebenfalls nur befristet erteilt werden. 

Eine Mietvertragslösung ist als Stellplatznachweis nach Satzung grundsätzlich nicht ausreichend. Einer Abweichung kann in diesem besonderen Fall nur deshalb zugestimmt werden, weil dies bei einer alten Genehmigung ebenfalls schon einmal aufgrund der besonderen Lage anerkannt wurde. Ein Präzedenzfall für andere Vorhaben kann daraus nicht abgeleitet werden.
In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die Notwendigkeit einer Sicherung durch Dienstbarkeit bestätigt. Die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Genehmigung wurde nicht gesehen. 

Die Gästezimmernutzung steht nach Auffassung der Verwaltung nicht im Widerspruch zum Beherbergungskonzept, sondern bietet sich an der Stelle dem Grunde nach an.  

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet die Zustimmung zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls. Soweit seitens des Landratsamtes Ostallgäu aber eine Sicherung durch Dienstbarkeit gefordert wird, wird die Verwaltung beauftragt, dahingehende weitere Verhandlungen zu führen und dies zur weiteren Beratung im HFSK-Ausschuss vorzulegen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Dies beinhaltet die Zustimmung zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls. Soweit seitens des Landratsamtes Ostallgäu aber eine Sicherung durch Dienstbarkeit gefordert wird, wird die Verwaltung beauftragt, dahingehende weitere Verhandlungen zu führen und dies zur weiteren Beratung im HFSK-Ausschuss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.3. Nutzungsänderung von Ladenräumen zu Feinkostladen mit Imbiss, Bahnhofstraße 1-3, Fl.Nr. 597, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 19.04.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist nach dem Bebauungsplan W 43 zulässig. Ein ausreichender Stellplatznachweis wird geführt. Sämtliche Stellplätze befinden sich in der Tiefgarage des Hotels mit weiteren Nutzungen. Die Besucherstellplätze können hier ebenfalls nachgewiesen werden, da die Tiefgarage öffentlich anfahrbar ist. 

Werbeanlagen sind im Antrag nicht dargestellt. Bei deren Errichtung ist die städt. Satzung zu beachten. Die Gestaltung hat sich harmonisch in das früher entwickelte Gesamtkonzept der Anlagen im Hotelkomplex zu integrieren. Soweit nach BayBO vorgeschrieben ist ein eigener Bauantrag zu stellen oder der vorhandene Antrag zu ergänzen. 

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.3.4. Umnutzung Gästehaus zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Riedener Straße 9, Fl.Nr. 66, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 21.04.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Es lag der Schwerpunkt bereits zuvor in der touristischen Nutzung. Mit der beantragten Änderung entfällt allerdings auch die ursprünglich noch dauernutzbare Betriebsleiterwohnung. Offensichtlich wird diese nicht weiter benötigt. Nach dem Beherbergungskonzept liegt in der Riedener Straße kein Eignungsraum vor. Allerdings befinden sich hier schon verschiedene touristische Nutzungen. 

Baurechtlich wird ohne entgegengesetzte Bauleitplanung die Änderung zu genehmigen sein. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das Landratsamt ein nicht erteiltes Einvernehmen ersetzen.

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt.

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich gegen die Umnutzung aus und beauftragen die Verwaltung ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen, ob er sich nicht vorstellen könnte Mietwohnungen zu schaffen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass die Fiktionsfrist am 13.06.2022 endet und dieser Tagesordnungspunkt daher auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 verschoben werden kann und bittet um Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Planungs,- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt ab den Tagesordnungspunkt auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 zu vertagen.

Beschluss

Der Planungs,- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt ab den Tagesordnungspunkt auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.5. Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst, Uferstraße 1+3a+3b, Kneippweg 7+8, Fl.Nr. 35/4, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Als Nutzungszeitraum der bereits in wesentlichen Teilen ausgeführten befestigten Flächen sind im Antrag 4 Jahre angegeben. Zur sicheren Fortführung der Nutzung in einer angepassten Form wurde eine Brandschutzbegutachtung in Auftrag gegeben. Notwendig wurde damit nach vorliegender Information die Herstellung einer befestigten Feuerwehrzufahrt von Südosten.
In dem Zuge wurden nach Wegfall der Fläche an der Seeseite der Uferstraße in dem Bereich über den hier schon vorhandenen Bestand hinaus ersatzweise Stellplätze angelegt.

Angedacht ist, in der Zwischenzeit durch eine Bauleitplanung die Grundlage für eine bauliche Erweiterung mit Tiefgarage in diesem Bereich zu schaffen. Eine dahingehende Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der letzten Wahlperiode vom Stadtrat bereits dem Grunde nach befürwortet. Insoweit ist bereits absehbar, dass es mittelfristig nicht bei den bisherigen Festsetzungen des bereits sehr alten, aber noch gültigen Bebauungsplanes bleiben wird, der hier Grünflächen festsetzt.

Nach der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wird davon auszugehen sein, dass die grundsätzliche Möglichkeit einer Genehmigung im Befreiungsweg besteht.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass im Genehmigungsbescheid klar die Befristung auf max. 4 Jahre aufgenommen werden muss. 

Jürgen Doser teilt mit, dass vor der Corona Pandemie Ortstermine stattgefunden haben und dies hier gut wäre, da es sich doch um das Einfahrtstor nach Hopfen handelt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des PBUV-Ausschusses am 07.06.2022 zu verschieben und dass davor ein Ortstermin stattfindet.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des PBUV-Ausschusses am 07.06.2022 zu verschieben und dass davor ein Ortstermin stattfindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.6. Nutzungsänderung zu dem Bauantrag 401-10467/10 und dem Bauantrag 40-223/18, Hintere Gasse 17, Fl.Nr. 41, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Die Nutzungen sind planabweichend bereits vorhanden. Der Antrag wurde nach Baukontrolle und Aufforderung durch das Landratsamt nun nachgereicht. 

Die touristische Nutzung ist nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig. 

Das Beherbergungskonzept stuft die Art der baulichen Nutzung (Pension und Ferienwohnungen) jedoch als in der Altstadt unerwünscht ein. Eine Bauleitplanung zur weiteren Sicherung wurde hier noch nicht eingeleitet. 

Der Erteilung der Baugenehmigung steht unabhängig davon für diesen Betrieb entgegen, dass gegenüber der vorher zulässigen Nutzung ein zusätzlicher Stellplatznachweis notwendig ist. Im Antrag liegt dazu bisher nichts vor. Eine Ablösung wurde in der Satzung für touristische Nutzungen bewusst ausgeschlossen. 

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die Notwendigkeit des Stellplatznachweises bestätigt. Anzudenken wäre ein räumlicher Nachweis auf der westseitigen Freifläche nach Grunderwerb und Verschmelzung. 

Martin Dopfer erkundigt sich, warum das Einvernehmen nicht verweigert wird.

Armin Angeringer erläutert, dass dafür bauplanungsrechtliche Gründe dagegensprechen müssen. 

Christoph Weisenbach möchte wissen was passiert, wenn es nicht geregelt werden kann.

Armin Angeringer teilt mit, dass es dann keine Genehmigung gibt und das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung aussprechen müsste.

Matthias Friedl berichtet, dass im Internet damit geworben wird, dass kostenlose Stellplätze zur Verfügung stehen.

Andreas Eggensberger sagt, dass der Ausschuss hier konsequent bleiben muss und eine touristische Nutzung ohne Stellplätze ablehnen muss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich zu erteilen. Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung durch Verzicht auf Stellplätze wird aber nicht zugestimmt. 

Magnus Peresson nimmt an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich zu erteilen. Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung durch Verzicht auf Stellplätze wird aber nicht zugestimmt. 

Magnus Peresson nicht an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3.3.7. Nutzungsänderung einer Tierarztpraxis in eine Wohnung und von Fremdenzimmern im Dachgeschoss zur Ferienwohnung, Kemptener Straße 15, Fl.Nr. 759/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.7

Sachverhalt

Ein Antrag für das Anwesen wurde vor einiger Zeit bereits mit Verweigerung des Einvernehmens an das Landratsamt weitergeleitet. Er wurde von dort aus nun mit geänderten Plänen der Stadt Füssen zur erneuten Entscheidung vorgelegt. 

Hauptablehnungsgrund war ursprünglich die Garage und ein weiterer Stellplatz, die sich ohne Abstand am stark frequentierten öffentlichen Geh- und Radweg befinden und dorthin keine ausreichenden Sichtbeziehungen aufweisen. 

Das Landratsamt fügte nun eine Stellungnahme der dortigen Unteren Verkehrsbehörde bei. Nach deren Beurteilung seien ausreichende Sichtwinkel vorhanden, zumal der Radweg ebenso wie die Straße einen Abstand aufweise. 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beurteilung nicht an, nachdem davon auszugehen ist, dass sich Kinder nicht an diese räumliche Unterscheidung halten. Damit verbleibt ein vermeidbares Risiko für die Verkehrssicherheit. 

Die geplanten Nutzungen sind nach ihrer Art im unbeplanten Innenbereich zulässig. 

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt. Im Fall der weiteren Ablehnung ist von der Ersetzung des Einvernehmens auszugehen.

Einige Ausschussmitglieder teilen die Auffassung der Verwaltung, dass die Ausfahrt direkt über den Fuß- und Radweg viel zu gefährlich sei.

Christoph Weisenbach erörtert, dass 3 Zufahrten errichtet werden anstatt 1 Zufahrt und dass das gegen die geltende Stellplatzsatzung spricht, auch die Planzeichnungen entsprechen nicht dem Bestand deshalb sprechen genug Punkte gegen eine Versagung des Einvernehmens.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter liest den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung und damit der nordseitigen Lage und Ausfahrt der Stellplätze ohne Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu einer Abweichung von der Stellplatzsatzung und damit der nordseitigen Lage und Ausfahrt der Stellplätze ohne Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.3.8. Dachumbau Wohngebäude, Ahornstraße 10, Fl.Nr. 98/3, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.8

Sachverhalt

Der Dachumbau ist nach § 34 BauGB grundsätzlich zulässig. Problem ist die gewerbliche Nutzung (Büros). 

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet gemäß § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. Zulässig sind gemäß § 3 Abs. 2 BauNVO Wohngebäude und Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. Ausnahmsweise können gemäß § 3 Abs. 3 BauNVO Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie sonstige Anlagen für soziale Zwecke etc. zugelassen werden.
Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind in den Baugebieten nach den §§ 2 bis 4 BauNVO Räume, in den Baugebieten nach den §§ 4a bis 9 BauNVO auch Gebäude zulässig (vgl. § 13 BauNVO). 

Da die Büronutzung nach § 3 BauNVO in einem reinen Wohngebiet weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig ist, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens darzulegen, dass das Gewerbe ähnlich einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Ein solcher Nachweis liegt bislang nicht vor.

Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich um einen Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke.

Dies spricht derzeit nicht für die notwendige freiberufliche Nutzung. 

Nach der nachgereichten Betriebsbeschreibung vom 11.10.2021 ist von keinen störenden Emissionen auszugehen, auch wenn eine freiberufliche Nutzung wohl nicht besteht.

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens aufgrund der nicht störenden Wirkung als denkbar erachtet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen ohne den Nachweis, dass es sich um eine im reinen Wohngebiet verträgliche freiberufliche Nutzung handelt, nicht zu erteilen. Ohne diesen Nachweis fügt sich die Nutzung nicht nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen ohne den Nachweis, dass es sich um eine im reinen Wohngebiet verträgliche freiberufliche Nutzung handelt, nicht zu erteilen. Ohne diesen Nachweis fügt sich die Nutzung nicht nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.9. Umnutzungsantrag Touristinfo in Dorfladen, Uferstraße 21a, Fl.Nr. 183/3, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 3.3.9

Sachverhalt

In 2021 stellte Andreas Eggensberger einen Antrag zur Prüfung eines Nahversorgers in Hopfen am See. 
Dieses Ansinnen wurde mit Füssen Tourismus und Marketing AöR besprochen. 

Im Herbst 2021 wurde die Ausschreibung durchgeführt. 
Die Vergabe ging an die Sennerei Lehern.  
Seitdem plant die Sennerei Lehern den Umbau und hat nun den Bauantrag vorgelegt. 

  • Der digitale Tourist Infopoint wurde bereits im Außenbereich montiert, sodass ein Umzug der TI Hopfen ins Haus Hopfensee vorbereitet ist. 
Auch im Haus Hopfensee steht alles bereit für einen mühelosen Umzug. 
  • Die Aus-/Umbaumaßnahmen für den Dorfladen sind für Winter 2022 angedacht und eingeplant. 
  • Die Verkaufsfläche beträgt zirka 52m² + Zubereitungsküche + Lager/Personalräume. 
  • Im Außenbereich gibt es Sitzgelegenheiten zum Verweilen. 
  • Der Zugang zu Infopoint und öffentlicher WC Anlage ist abgegrenzt und immer frei zugänglich.
  • Die Bushaltestelle wird zum Buscap und bringt somit 4 Kurzzeitparkplätze.  

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022: Das Vorhaben ist grundsätzlich zulässig. Für auf anderen Flurnummern gelegene Stellplätze ist gemäß Satzung eine Sicherung durch Dienstbarkeit erforderlich. 

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich wer den Umbau bezahlt und ob der Pächter eine normale Pacht zahlt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Kosten für die Umbauarbeiten der neue Pächter zahlt und zudem auch eine normale Pacht ohne irgendwelche Vergünstigungen verlangt wird.

Erich Nieberle spricht sich für den Dorfladen aus, dies ist eine gute Sache. Weiter erkundigt er sich ob damals zum Bau der Touristinfo irgendwelche Fördergelder geflossen sind und wenn ja ob da nichts zurück gezahlt werden muss bei Umnutzung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter entschuldigt in diesem Zusammenhang Herrn Fredlmeier, der heute auf einer Messe ist und deshalb nicht anwesend sein kann und liest den Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Umnutzungsantrag der TI Hopfen zu einem Dorfladen zu.  Kosten und Planung für den Umbau sind vom Pächter zu tragen.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt dem Umnutzungsantrag der TI Hopfen zu einem Dorfladen zu.  Kosten und Planung für den Umbau sind vom Pächter zu tragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Vorplatz Stadtbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Rahmen der Innenstadtaktivierung sollen Zug um Zug die Aufenthaltsqualitäten verbessert werden. 
In den Beratungen wurde festgehalten, dass man bei einem vor Ort Termin mit den betroffenen Einzelhändlern, Bauamt und Vertretern des Ausschusses einen vor Ort Termin am Vorplatz Stadtbrunnen durchführt.

Dieser wurde mit folgenden Ergebnissen durchgeführt: 
  • Gestaltungsvorschlag von Herrn Peresson (Siehe Skizze)
  • Alte historische Rathaussteine /-mauern aus dem Lager als Sitzplätze gestalten (keine Kosten)
  • Sobald die Steine gesetzt sind und etabliert, könnte man die Steine mit einer Holzauflage für Sitzkomfort erweitern
  • Wegweiser an übersichtliche Stelle versetzen
  • Mülleimer neu anordnen
  • Briefkasten versetzen 


Schritt 1: 
  • Schilderwald aufräumen.
  • Briefkasten versetzen.
  • 2 von 4 Radparkplätze zur Drogerie Müller verlagern. 


Schritt 2: 
Rathaus Steine platzieren und die beste Anordnung nach Vorschlag Hr. Peresson aussondieren. 
Nur eine Skizze, wird vor Ort dann optimal nach den Gegebenheiten justiert. 
 
Schritt 3: 
Ein durch Spenden generierter Trinkbrunnen, angebracht durch die Stadtwerke Füssen.
Positionierung wird nach Schritt 1 & 2 besprochen. 

Schritt 4: 
Nach Festlegung und Positionierung der Steine kann man diese beispielsweise mit einer Holzauflage versehen, um den Sitzkomfort zu erhöhen. 
Material liegt im Bauhof. 

Schritt 5: 
Behindertenparkplatz wird nach Positionierung der Steine neu angeordnet.
Entfällt nicht, nur neue Anordnung.

Beginn: 
Ab sofort, sukzessive und schrittweise bis zur optimalen Lösung. 

Kosten: 
Aktuell keine Material/Steinkosten, denn diese liegen seit Jahren/Jahrzehnten im Lager ohne Nutzung.  

Andreas Eggensberger erkundigt sich, ob auch ein Trinkbrunnen eingeplant ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht dies und erläutert, dass der Trinkbrunnen altstadtgerecht aussehen soll und durch den Lions Club gespendet wird.

Martin Dopfer ergänzt, dass der Trinkbrunnen möglichst weit weg von den Sitzbänken errichtet werden soll, da Kinder sonst mit dem Wasser alles nass spritzen können.

Dr. Martin Metzger frägt nach, ob der eine noch vorhandene Schwerbehindertenparkplatz bei der Umplanung bestehen bleibt und auch die Fahrradständer.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass wenn die Umrandung mit den Steinen fertig ist, geschaut wird an welcher Stelle der Schwerbehindertenparkplatz errichtet wird und auch ein Fahrradständer. 

Dr. Christoph Böhm sieht alle Arten von Brunnen kritisch, da das Wasser gezahlt werden muss, sowie weitere Unterhaltungs- Instandhaltungskosten anfallen werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass alle Kommunen zur Aufgabe haben, Trinkbrunnen zu errichten.

Jürgen Doser wirft noch ein, dass die Unterhaltungskosten bei einem Trinkbrunnen fast bei null liegen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Neuordnung und Herrichtung des Platzes zu.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt der Neuordnung und Herrichtung des Platzes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 05.04.2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.04.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 05.04.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.05.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Rinne am BLZ Vorplatz
Dr. Christoph Böhm erläutert, dass er in der damals noch im BLZ stattfindenden PBUV-ausschusssitzung (13.10.2020) er die Rinne ansprach, ob diese nicht geändert werden könne, da man sich dort leicht mit dem Fahrrad verhakt und dies gerade auch bei Kindern zu Unfällen führen kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass dies schon einmal vor Ort vom zuständigen Sachbearbeiter angeschaut wurde. Er wird aber nochmals nachfragen.

Wohnmobile Einfahrt Fischerbichl 
Thomas Meiler berichtet, dass nach wie vor zahlreiche Wohnmobile trotz Beschilderung in den Fischerbichl falsch abbiegen und   dann fast nicht mehr rauskommen, da es in dieser Straße nicht ausreichend Platz gibt zu wenden. Da es sich um eine Staatsstraße handelt sollte ein Gespräch mit dem Landratsamt geführt werden ob noch was gemacht werden kann, dass die Wohnmobilerfahrer dort nicht mehr falsch abbiegen.

Andreas Eggensberger   stimmt Herrn Meiler zu, dass hier nochmal nach einer Lösung gesucht werden sollte, evtl. eine andere Schilderlösung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt dies prüfen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Matthias Friedl ist ab dem nächsten Tagesordnungspunkt (nö-Sitzung) nicht mehr anwesend.

Datenstand vom 30.05.2022 14:51 Uhr