Datum: 07.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 18:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
2 Bauleitplanung
2.1 Bebauungsplan N 74 – Ziegelbergweg Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen aus der verkürzten und beschränkten Beteiligung, Abwägung, Satzungsbeschluss
2.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, zweite Änderung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Satzungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauanträge
3.2.1 Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst, Uferstraße 1, 3a+ 3b, Fl.Nr. 35/4, Gemarkung Hopfen am See
3.2.2 Umnutzung Gästehaus zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Neue Vorhabensbezeichnung seit 31.05.2022: Umbau Gästezimmer zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Riedener Straße 9, Fl.Nr. 66, Gemarkung Hopfen am See
3.2.3 Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in drei Ferienwohnungen mit Balkonerweiterung, Pfrontener Straße 36, Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Weißensee
3.2.4 Neubau eines 35m- Schleuderbetonmastes inkl. Outdoor-Technik, Aufm Gsteig, Fl.Nr. 170, Gemarkung Eschach
3.2.5 Einbau einer zweiten Wohneinheit in bestehendes Einfamilienhaus, Untere Weidach 5, Fl.Nr. 1651/1, Gemarkung Füssen
3.2.6 Erneuerung Dachstuhl, Einbau einer Wohnung ins Dachgeschoss, Änderung Balkon an der Ostseite des Obergeschosses und Anbau Balkon im Dachgeschoss, Schreiben Landratsamt OAL vom 10.05.2022 bzgl. erneuter Abstimmung bzw. Ersetzung des kommunalen Einvernehmens, Keltensteinstraße 2, Fl.Nr. 762, Gemarkung Füssen
3.2.7 Nutzungsänderung der Wohnung im Erdgeschoss zur Ferienwohnung, Augsburger Straße 27, Fl.Nr. 1341, Gemarkung Füssen
4 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 03.05.2022
5 Anträge und Anfragen zu Verkehrs- und Bauangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Parkplätze Hopfen am See:
In Hopfen am See wurden für drei Hotels je 2 Parkplätze vertraglich an diese übergeben. Die Kennzeichnung erfolgte mit entsprechender Beschilderung und Markierung.


 
___________________________________________________________________


Geisterfahren Augustenstraße:
In der Augustenstraße kommt es immer wieder vor, das vor allem ortsfremde Gäste der anliegenden Beherbergungsbetriebe die Einbahnstraße nicht wahrnehmen und als „Geisterfahrer“ dann Richtung Prinzregentenplatz wieder ausfahren. Deshalb wurde ein Richtungspfeil zur Verdeutlichung markiert.



Bahnhof-/Von-Freyberg-Straße:
Der westliche Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße von der von-Freyberg-Straße wurde durch eine Trennmarkierung gekennzeichnet um die Einhaltung der Fahrspur zu verdeutlichen.



Für den Rad-/Fußgängerverkehr wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, so wurde gem. Antrag 655:
  • gem. Ergebnis eines Ortstermins vom 25.4.22 mit StBA Kempten, PI Füssen, Stadträten und Stadtverwaltung wurde für die nördliche Einmündung der Robert-Schmid-Straße ein wegweisender Schutzstreifen als Verbindung zum stadtauswärts führenden Radweg markiert.



  • in der Theresienstraße gem. Ortstermin die Markierung und Beschilderung neu geordnet sowie die Führung des Radverkehrs stadteinwärts vom Geh-/Radweg auf die Fahrbahn der Theresienstraße gekennzeichnet, von wo ein Schutzstreifen weiter in die dann beginnende Tempo 30 ZONE leitet. Folgen soll hier noch eine Verbreiterung der Bordsteinabsenkung zur Theresienstraße hin.




Radverkehr in der Hochstiftstraße:
In diesem Zuge wurde dem Radverkehr in der Hochstiftstraße die Möglichkeit gegeben, bergauf zur Pulverturmampel hin etwa 100 m vor der Ampel auf den hier 3 m breiten Gehweg zu wechseln, was in der Praxis bereits überwiegend praktiziert wird und der Verkehrssicherheit vor der Ampel dient.






Hopfener Dreieck:
Da es im Bereich des Hopfener Dreiecks immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt, wurde hier auf Bürgeranregung eine Verdeutlichung mittels Beschilderung und Markierung umgesetzt, um das unerlaubte
Radfahren auf dem Gehsteig zu verhindern und entsprechend zu leiten.





Radfahrer auf der falschen Straßenseite:
Eine der häufigsten Unfallursachen im Radverkehr ist das Befahren auf der falschen Straßenseite, in Füssen überwiegend auf den einzig als getrennter Geh-/Radweg ausgewiesenen entlang der Kemptener- und Augsburger Straße. 

Insbesondere an einmündenden Straßen sorgen hier „Geisterfahrer/-radler“ immer wieder für gefährliche Situationen und Unfälle, obwohl die Kennzeichnung durch wiederholte Richtungspfeile seitens der Stadt Füssen zusätzlich hervorgehoben wird. Aktuell wurde vom Waldfriedhof stadteinwärts die bestehende wegweisende Beschilderung diesbezüglich noch durch Markierung verdeutlicht und so noch deutlicher auf die Benutzung der richtigen Seite hingewiesen.



Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Radfahrer sich und andere hierdurch gefährden, da der aus dem Seitenstreifen in die Kemptener- bzw. Augsburger Straße einfahrende Verkehr nicht auf „Falschfahrer“ gefasst ist, zumal diese oft schnell und unvermittelt hinter einer Hecke o.ä. aufkreuzen und auch sich begegnende Radfahrer kommen auf Kollisionskurs bzw. eine Richtung muss auf den Gehweg ausweichen – Presseinfo-. Fotobeispiel Zalinger-/Kemptener Straße u.a.



!!! von rechts kommende Radfahrer fahren verboten stadteinwärts- Gefahrenpunkt!
In der Praxis leider tagtäglich vielfach zu beobachten. 

Gleichlautend ist immer wieder zu beobachten, dass die aus den Seitenstraßen einmündenden Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Sorgfaltspflicht/Vorfahrt des Radverkehrs oftmals unzureichend beachten.



Bade-/Spielplatz:
Da es lt. Füssen Tourismus & Marketing im Bereich Kiosk, Bade-/Spielplatz -insbesondere im Hochsommer- immer wieder zu Konflikten mit dem Radverkehr kommt, wird versucht durch eine alternative Radwegweisung diesen „Brennpunkt“ zu entschärfen indem um den Kiosk über die beiden Parkplätze und den Steg zur Ampel an der OAL 2521 und Alte Steige bzw. umgekehrt geleitet wird. Die ergänzende Markierung unter Wegfall eines Parkplatzes wurde aufgebracht.




Stadtradeln:
Auf Aktionen wie „mit dem Rad zur Arbeit (1.Mai bis 31. August), „Stadtradeln“ vom 26. Juni bis 16. Juli oder die „OAL-Radltour“ am So., 3. Juli mit Start/Ziel diesmal in Obergünzburg wird hingewiesen und zur Teilnahme appelliert.



Sperrung Ritterstraße im Sommer:
Ab Fr., 01. Juli bis einschl. 3. Oktober tritt wieder die jährliche Sperrung der Durchfahrt Ritterstraße täglich zwischen 10-18 h in Kraft, Radverkehr frei.

Das im Vorjahr beschlossene und erstmals angebrachte Zusatzzeichen „Vernünftige RadfahrerInnen steigen ab“ in Anlehnung an den seit Jahren in der Stadt Wangen bewährten Hinweis bleibt beibehalten. 



Der Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 2
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2.1. Bebauungsplan N 74 – Ziegelbergweg Nordwest; Behandlung der Stellungnahmen aus der verkürzten und beschränkten Beteiligung, Abwägung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (jeweils in der Fassung vom 07.09.2021) lag in der Zeit vom Mittwoch, 04.05.2022 bis Dienstag, 17.05.202 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Gleichzeitig standen die Unterlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in derselben Zeit beteiligt. 

Unterlagen siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).


  1. Folgende Behörde gab keine Stellungnahme ab:
    1. Landratsamt Ostallgäu – Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 13. Mai 2022


  1. Folgende Behörde (bzw. Abteilungen von Behörden) brachte eine Anregung vor:

    1. Landratsamt - Bauplanungsrecht I Städtebau, Schreiben vom 16. Mai 2022


Bauplanungsrecht/ Städtebau:
Auf den Inhalt der letzten Stellungnahme vom 11.11.2021 wird verwiesen!

Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des sog. Beherbergungskonzeptes die Entstehung weiterer Ferienwohnungen grundsätzlich verhindert werden soll, ist die Zulassung von Ferienwohnungen im Haus 3 ohne Einschränkungen ungewöhnlich.

Landratsamt - Bauplanungsrecht I Städtebau, Schreiben vom 11. November 2021

Im vorliegenden Planentwurf sind keinerlei Aussagen zu möglichen Grünflächen und städtebaulich wirksamen Pflanzungen enthalten. Aufgrund der geplanten, hohen Dichte der Bebauung, in Verbindung mit den durch Tiefgaragen unterbauten Flächen, den notwendigen Hangsicherungen mit Höhenunterschieden von bis zu ca. 4,5 m sowie oberirdischen Stellflächen, verbleiben nur sehr wenige, nutzbare Restflächen.
Zu Sicherung einer minimalen stadträumlichen Qualität sowie der Berücksichtigung der Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB, sind in der weiteren Planung entsprechende Festsetzungen zur Freiflächengestaltung zu berücksichtigen.

Insbesondere aufgrund der südlich angrenzenden, kleinteiligen Bebauung sowie dem südwestlichen und westlichen Übergang in den Hangfußbereich zwischen Ziegelberg und Galgenbichel wird die geplante Höhenentwicklung mit 4 Vollgeschossen und einer zulässigen
Höhe von 12,5 m städtebaulich kritisch gesehen.

Die Problematik wird durch die Festsetzung, dass die zulässige Höhe durch Dachaufbauten mit bis zu 3,0 m Höhe über 30% der zugehörigen Dachfläche (ca. 160 m2!) überschritten werden darf, verschärft. Somit wird, zumindest in Teilbereichen, ein 5-geschossig in Erscheinung tretendes Gebäude mit einer Höhe von bis zu ca. 15,5 m ermöglicht.
Durch die zulässigen Dachaufbauten wird zudem eine sehr inhomogene, sich nicht in den Kontext der umliegenden Bebauung einfügende, Dachlandschaft erzeugt.
Als Lösungsansatz könnte z.B. festgesetzt werden, dass das vierte Geschoss als zurückgesetztes Dachgeschoss auszubilden ist und auf den Dachflächen des obersten Geschosses keine weiteren Aufbauten/ Nutzungen zulässig sind. Vom Deckungsmaterial käme eine ortstypische Ziegeldeckung oder unter den Aspekten der Klimaanpassung ein begrüntes Flachdach in Frage.

Beschluss:
Die Anregung Festsetzungen zur Freiflächengestaltung in die Planung zu übernehmen, wird nicht berücksichtigt. Maßnahmen der Freiflächen- und Außenanlagengestaltung werden im Baugenehmigungsverfahren festgelegt.

Die kritische Betrachtung einer Bebauung mit 4 Vollgeschossen und 12.5 m Höhe zur südlich angrenzenden kleinteiligen Bebauung wird nicht geteilt. Die angesprochene südliche Bebauung befindet sich ca. 80 m entfernt, hier ist keine Beeinträchtigung zu erkennen. An der Planung wird festgehalten.

In Haus 2 wird das 4. Geschoss zurückversetzt. Darüber hinaus wird zur Klimaanpassung eine extensive Dachbegrünung auf beiden Flachdachgebäuden vorgesehen.
Die Beurteilung des LRA, dass durch die zulässigen Dachaufbauten zudem eine sehr inhomogene, sich nicht in den Kontext der umliegenden Bebauung einfügende, Dachlandschaft erzeugt wird, wird so nicht geteilt. Der vorliegende Entwurf wurde vom Bauamt, als auch vom Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beurteilt und in der vorliegenden Form beschlossen. An der Planung wird festgehalten.


Abwägungs- und Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zur Stellungnahme vom 11. November 2021 bleibt unverändert bestehen.
Der Beschluss, im Haus 3 ausnahmsweise Ferienwohnungen zuzulassen, ist im Stadtrat so gewollt und bleibt bestehen.


  1. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregung vorgebracht



  1. Anregungen des Vorhabenträgers


  1. Streichung im Plan der zum Abriss geplanten Gebäude, da Abriss bereits erfolgt ist
  2. Erweiterung der Signatur für Flächen für Stellplätze in den nördlichen Bereich vor Haus 1 (Möglichkeit zur Errichtung von 3 weiteren längs der Straße angeordneten Stellplätzen)
  3. Anpassung der westlichen Signatur zur Abgrenzung der Lage der Tiefgarage / Verschiebung nach Westen
  4. Spielplatz

Dr. Matin Metzger äußert seine Bedenken zur Anfahrt der drei Stellplätze in Fahrtrichtung,
da dort nicht gut gewendet werden kann. 

Armin Angeringer erläutert, wenn vorwärts hochgefahren wird und dann in die Einfahrtsfläche eingefahren wird, sollte ein Wenden möglich sein.


Nach Information des Vorhabenträgers können die nach der Spielplatzsatzung geforderten Flächen auf dem eigenen Areal untergebracht werden. Es sei jedoch auch vorstellbar, eine attraktivere Lösung dadurch zu schaffen, dass dieser teilweise als öffentlich benutzbar hergestellt wird (z. B. Trimm-dich-Pfad seitlich des öffentlichen Weges) oder zur Attraktivierung des Sportgeländes der Förderschule (z. B. Kletterwand). Dies sei über eine Ablösevereinbarung entsprechend der Spielplatzsatzung vorstellbar. 

  1. Anpassung Ziffer 1.2.4: Erhöhung von 3,20 m auf 3,40 m; dto. Nutzungsschablone GH von 12,50 auf 12,85 und 15,50 auf 15,85 erhöht.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, was bei einem Magerrasen die Flüssigkeit bindet.

Architekt Herr Lieb erläutert dies ausführlich. 

Begründung zu d): aufgrund des Starkregenereignisses vom 23.05.2022 und den damit verbundenen katastrophalen Folgen für die Nachbarbebauung wurde die Vorhabensplanung noch einmal angepasst. An diesem Tag wurde durch den Starkregen unter anderem die Gebäude am Ziegelbergweg regelrecht geflutet, insbesondere die Erich-Kästner-Schule, sowie das Areal beim „Wohnen im Park“ (vormaliges Hallenbad-Areal). 

Derzeit ist der Vorhabenträger im engen Austausch mit den Stadtwerken, dem Landratsamt sowie dem Wasserwirtschaftsamt. Die Intention ist möglichst viel an Retentionsfläche zu schaffen um im Wiederholungsfall die Kanalisation zumindest mit dem Dachwasser nicht zusätzlich zu belasten. 
Bei einer Dachfläche von über 800 m² könnte durch eine Erhöhung des Dachaufbaus eine nicht unerhebliche Retentionsfläche geschaffen werden, die bei Bedarf dazu beiträgt Schäden an den benachbarten Schulen zu reduzieren oder zu verhindern. 

Den exakten Dachaufbau muss das vom Vorhabenträger beauftragte Büro noch bestimmen. Bis zur Sitzung seien noch Regelquerschnitte etc. zu erwarten. 

Haus 3 bleibt unverändert, da hier kein Flachdach geplant ist. Ebenfalls begrünt werden sollen die Carports und die oberste Ebene der vorgesetzten Balkone. 

Die Hangwasserableitung erfolgt ggf. auch unter Inanspruchnahme einer kleinen hangseitigen Teilfläche. Mit der betroffenen Grundstückseigentümerin sei eine dahingehende Vorabstimmung erfolgt. Das LRA OAL wies darauf hin, dass eine solche Lösung nach vorläufiger Einschätzung in den Bebauungsplan aufzunehmen ist. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen wägt die öffentlich eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan N 74 – Ziegelbergweg Nordwest in der Fassung vom 18.05.2022 gegeneinander und untereinander gerecht ab und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.
Abstimmungsergebnis 8:2
Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes N 74 – Ziegelbergweg Nordwest (Stand der Planunterlagen: 18.05.2022) mit folgenden Korrekturen:

  1. Streichung im Plan der zum Abriss geplanten Gebäude, da der Abriss bereits erfolgt ist
  2. Erweiterung der Signatur für Flächen für Stellplätze in den nördlichen Bereich vor Haus 1 (Möglichkeit zur Errichtung von 3 weiteren längs der Straße angeordneten Stellplätzen)
  3. Anpassung der westlichen Signatur zur Abgrenzung der Lage der Tiefgarage / Verschiebung nach Westen
  4. Die teilweise Erfüllung der Herstellungsverpflichtung aus der Spielplatzsatzung, wonach im Weg der Ablöse öffentlich benutzbare Anlagen hergestellt werden (z. B. Trimm-dich-Pfad seitlich des öffentlichen Weges) oder zur Attraktivierung des Sportgeländes der Förderschule (z. B. Kletterwand) ist grundsätzlich vorstellbar. Zur abschließenden Entscheidung ist ein konkretes Konzept vorzulegen. Spielplatzflächen für Kleinkinder sind aber uneingeschränkt wohnhausnah auf dem privaten Gelände unterzubringen. Zu regeln ist dies im Rahmen der Baugenehmigungsplanung.
  5. Anpassung Ziffer 1.2.4: Erhöhung von 3,20 m auf 3,40 m; dto. Nutzungsschablone GH von 12,50 auf 12,85 und 15,50 auf 15,85 erhöht.

Abstimmungsergebnis 8:2
Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt den dahingehend geänderten Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest, zu billigen. Auf dieser Grundlage ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der noch betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. 


Abstimmungsergebnis 8:2
Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen wägt die öffentlich eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan N 74 – Ziegelbergweg Nordwest in der Fassung vom 18.05.2022 gegeneinander und untereinander gerecht ab und stimmt den Abwägungsvorschlägen zu.
Abstimmungsergebnis 8:2
Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes N 74 – Ziegelbergweg Nordwest (Stand der Planunterlagen: 18.05.2022) mit folgenden Korrekturen:

  1. Streichung im Plan der zum Abriss geplanten Gebäude, da der Abriss bereits erfolgt ist
  2. Erweiterung der Signatur für Flächen für Stellplätze in den nördlichen Bereich vor Haus 1 (Möglichkeit zur Errichtung von 3 weiteren längs der Straße angeordneten Stellplätzen)
  3. Anpassung der westlichen Signatur zur Abgrenzung der Lage der Tiefgarage / Verschiebung nach Westen
  4. Die teilweise Erfüllung der Herstellungsverpflichtung aus der Spielplatzsatzung, wonach im Weg der Ablöse öffentlich benutzbare Anlagen hergestellt werden (z. B. Trimm-dich-Pfad seitlich des öffentlichen Weges) oder zur Attraktivierung des Sportgeländes der Förderschule (z. B. Kletterwand) ist grundsätzlich vorstellbar. Zur abschließenden Entscheidung ist ein konkretes Konzept vorzulegen. Spielplatzflächen für Kleinkinder sind aber uneingeschränkt wohnhausnah auf dem privaten Gelände unterzubringen. Zu regeln ist dies im Rahmen der Baugenehmigungsplanung.
  5. Anpassung Ziffer 1.2.4: Erhöhung von 3,20 m auf 3,40 m; dto. Nutzungsschablone GH von 12,50 auf 12,85 und 15,50 auf 15,85 erhöht.

Abstimmungsergebnis 8:2
Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt den dahingehend geänderten Entwurf des Bebauungsplans N 74 – Ziegelbergweg Nordwest, zu billigen. Auf dieser Grundlage ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der noch betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. 


Abstimmungsergebnis 8:2
Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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2.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, zweite Änderung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Stadtteil Wiedmar West, zweite Änderung, bestehend aus Satzung und Begründung (jeweils in der Fassung vom 01.02.2022), lag in der Zeit von Donnerstag, 31.03.2022 bis Montag, 02.05.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Gleichzeitig standen die Unterlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in derselben Zeit beteiligt. 

Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sowie weitere Unterlagen siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).




                                                                                     Abstimmungsergebnis 11:0




Abstimmungsergebnis 11:0




Abstimmungsergebnis 11:0

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse
  2. Satzungsbeschluss

Beschluss

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse
  2. Satzungsbeschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte Anträge:
1.         Änderungsantrag Neubau Garagen-Bauabschnitt 2, Errichtung 1 Kleingarage,3 
Mittelgaragen und Lagerräume, Hiebelerstraße 32, Fl.Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen
2.         Neubau Garagen-Bauabschnitt 5, Errichtung 1 Kleingarage,3 Mittelgaragen und Lagerräume, Hiebelerstraße 32, Fl.Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen 
3.          Neubau Garagen-Bauabschnitt 6, Errichtung 1 Kleingarage,3 Mittelgaragen und Lager-
       räume, Hiebelerstraße 32, Fl.Nr. 1087/10, Gemarkung Füssen

Weitergeleitete Bauanträge unter der Erteilung des kommunalen Einvernehmens:
1.         Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Wiedmar, Fl.Nr. 481, Gemarkung
Weißensee
2.         Erneuerung von 2 Balkonen, nachdem Abbruch der morschen Bestandsbalkone, Am Anger 
       7, Fl.Nr. 2765, Gemarkung Füssen
Dr. Christoph Böhm möchte die Planunterlagen vorgezeigt bekommen.

Armin Angeringer zeigt diese dem Gremium und erläutert die Inhalte.

3.         Umbau ehem. Schwimmbad im Erdgeschoss zu einer Ferienwohnung, Ahornstraße 6, 
       Fl.Nrn. 183, 202 und 196, Gemarkung Weißensee
4.          Anbau eines Wintergartens sowie von 2 Schleppgauben und Neubau Carport, Frauen-
       steinweg 15, Fl.Nr. 1665/4, Gemarkung Füssen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Weiterleitungen und die Behandlung im Freistellungsverfahren ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis.

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3.2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Erstellung von Interimsparkplätzen für Kneipp-Sanatorium Möst, Uferstraße 1, 3a+ 3b, Fl.Nr. 35/4, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Über das Vorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung beraten.

Als Nutzungszeitraum der bereits in wesentlichen Teilen ausgeführten befestigten Flächen sind im Antrag 4 Jahre angegeben. Zur sicheren Fortführung der Nutzung in einer angepassten Form wurde eine Brandschutzbegutachtung in Auftrag gegeben. Notwendig wurde damit nach vorliegender Information die Herstellung einer befestigten Feuerwehrzufahrt von Südosten.

In dem Zuge wurden nach Wegfall der Fläche an der Seeseite der Uferstraße in dem Bereich über den hier schon vorhandenen Bestand hinaus ersatzweise Stellplätze angelegt.

Angedacht ist, in der Zwischenzeit durch eine Bauleitplanung die Grundlage für eine bauliche Erweiterung mit Tiefgarage in diesem Bereich zu schaffen. Eine dahingehende Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der letzten Wahlperiode vom Stadtrat bereits dem Grunde nach befürwortet. Insoweit ist bereits absehbar, dass es mittelfristig nicht bei den bisherigen Festsetzungen des bereits sehr alten, aber noch gültigen Bebauungsplanes bleiben wird, der hier Grünflächen festsetzt.

Nach der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wird davon auszugehen sein, dass die grundsätzliche Möglichkeit einer Genehmigung im Befreiungsweg besteht.

Einige Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, dass im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Ostallgäu eine Befristung auf max. 4 Jahre aufgenommen werden muss. Die Verwaltung wies darauf hin, dass jedoch das kommunale Einvernehmen nicht befristet erteilt werden kann. 

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung am 07.06.2022 zu verschieben. Zuvor sollte ein Ortstermin stattfinden; dies ist heute erfolgt.

Magnus Peresson teilt mit, dass der Eingang etwas bepflanzt wird, sodass der Ortseingang nach Hopfen ästhetisch schöner wirkt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt zu.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob es gekiest bleibt. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert anhand des Planes, wie die Flächen gestaltet werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Das Einvernehmen ist aber erteilt, wenn seitens des Landratsamtes Ostallgäu eine Befristung im Genehmigungsbescheid auf maximal vier Jahre mit Rückbauverpflichtung aufnimmt. 
Der Antragstellerin wird empfohlen, in der Zwischenzeit ein tragfähiges Konzept für eine weitergehende bauliche Entwicklung mit Tiefgarage zu entwickeln, dass über eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes mit Durchführungsvertrag zu sichern ist. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Das Einvernehmen ist aber erteilt, wenn seitens des Landratsamtes Ostallgäu eine Befristung im Genehmigungsbescheid auf maximal vier Jahre mit Rückbauverpflichtung aufnimmt. 
Der Antragstellerin wird empfohlen, in der Zwischenzeit ein tragfähiges Konzept für eine weitergehende bauliche Entwicklung mit Tiefgarage zu entwickeln, dass über eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes mit Durchführungsvertrag zu sichern ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2.2. Umnutzung Gästehaus zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Neue Vorhabensbezeichnung seit 31.05.2022: Umbau Gästezimmer zu Ferienwohnungen, Anbau Balkon im Dachgeschoss, Riedener Straße 9, Fl.Nr. 66, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 21.04.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Es lag der Schwerpunkt bereits zuvor in der touristischen Nutzung. Mit der beantragten Änderung entfällt allerdings auch die ursprünglich noch dauernutzbare Betriebsleiterwohnung. Offensichtlich wird diese nicht weiter benötigt. Nach dem Beherbergungskonzept liegt in der Riedener Straße kein Eignungsraum vor. Allerdings befinden sich hier schon verschiedene touristische Nutzungen. 

Baurechtlich wird ohne entgegengesetzte Bauleitplanung die Änderung zu genehmigen sein. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das Landratsamt ein nicht erteiltes Einvernehmen ersetzen. In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 28.04.2022 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt.

Mehrere Ausschussmitglieder sprachen sich bei der Beratung am 03.05.2022 gegen die Umnutzung aus und beauftragten die Verwaltung ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen, ob er sich nicht vorstellen könnte Mietwohnungen zu schaffen.

Die Fiktionsfrist endet am 13.06.2022; daher konnte dieser Tagesordnungspunkt auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 verschoben werden.

Der Planungs,- Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss mit 13:0 Stimmen, den Tagesordnungspunkt auf die PBUV-Sitzung am 07.06.2022 zu vertagen.

Am 12.05.2022 wurde mit dem Antragsteller das Ergebnis der Beratung besprochen und eine Änderung empfohlen. Der Antragsteller erläuterte, dass das Gebäude insgesamt sanierungsbedürftig sei. Mit der Ferienwohnungsnutzung werde die Finanzierung des Umbaus sichergestellt. Insoweit sei eine Änderung in dauergenutzte Wohnungen weder ganz noch teilweise gewünscht. 

Es wurde gebeten, dies auch schriftlich auszuführen um dies bei der nächsten Beratung am 07.06.2022 dem Ausschuss vortragen zu können. 

Dies erfolgte nicht. Stattdessen fand ein weiteres Gespräch mit dem Planer statt. Dort wurde vereinbart, die dauergenutzte Wohnung im UG beizubehalten und nur die Fremdenzimmer in Ferienwohnungen umzuwandeln. Ein dementsprechender Plan wurde nachgereicht. 

Eine Ablehnung und Umplanung wird nur durchzusetzen sein, wenn auch hier eine Bebauungsplanaufstellung beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen wird. Die Planänderung ist jedoch im Hinblick auf die städtebaulichen Ziele vertretbar, da die Dauerwohnnutzung im bisherigen Umfang beibehalten bleibt und der schon vorhandene touristisch genutzte Bereich des Hauses dahingehend attraktiviert wird.

Aus Sicht des LRAes ist dieser Nutzungsverteilung ebenfalls zuzustimmen.

Simon Hartung erläutert, dass es in diesem Fall eine Bettenminderung gibt, da aus kleinen Zimmern Ferienwohnungen werden und somit nichts dagegenspricht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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3.2.3. Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in drei Ferienwohnungen mit Balkonerweiterung, Pfrontener Straße 36, Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 03.05.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Über den Altbestand liegen der Verwaltung keine Genehmigungen vor und auch keine Anmeldung einer touristischen Nutzung bei FTM. 
Der Antrag bezeichnet das Gebäude als Wohnhaus, was auf eine zumindest überwiegende dauerhafte Wohnnutzung hindeutet. Nach der Gebäudestruktur handelt es sich um den Wohnteil eines früheren landwirtschaftlichen Hofes. 

Nach dem Beherbergungskonzept sollen neue Entwicklungen zur Ansiedlung von Ferienwohnungen in Weißensee, das als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft ist, vorrangig im Bestand realisiert werden. Aus der Zielsetzung, wonach die Angebote nur mit Bedacht und nach sorgfältiger Prüfung, sowie nur ausnahmsweise und nach Prüfraster realisiert werden sollen, lässt sich ableiten, dass die Umwandlung eines kompletten Gebäudes in eine touristische Nutzung nicht zielkonform ist, wenn dies zu einer vollständigen Aufgabe einer dort bisher vorhandenen Dauerwohnnutzung führt. Im vorliegenden Fall spricht für die Umwandlung, dass die räumliche Lage stark nachteilig hinsichtlich des Dauerwohnens ist:

  • Stark befahrene Staatsstraße grenzt südseitig ohne wirksamem Abstand an das Haus an.
  • Möglicher Gartenbereich nahezu nur nordseitig des Hauses;
  • Bei Ausweisung von Stellplätzen (bisher nicht vorhanden) nahezu kein Gartenbereich mehr möglich.
  • Westseitig ohne Abstand angebauter Gebäudeteil mit gewerblicher Nutzung.  

Nach der Art der baulichen Nutzung ist von einer planungsrechtlichen Zulässigkeit der Ferienwohnungen auszugehen. 

Die Stellplätze sollen auf der straßenabgewandten Seite nachgewiesen werden. Die dazu notwendige Zufahrt über das in Privateigentum stehende Nachbargrundstück muss über eine Eintragung im Grundbuch rechtlich gesichert sein. Ein entsprechender Nachweis wurde angefordert und am 19.05.2022 vorgelegt.

Aus Sicht des LRAes OAL ist das Vorhaben auch nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig. Eine Einvernehmensverweigerung wird nicht empfohlen.

Dr. Martin Metzger erläutert, dass auch dort dauergenutzter Wohnraum benötigt wird.

Martin Dopfer ist der gleichen Ansicht und sagt, dass die klare Linie der letzten Monate beibehalten werden sollte. Er erkundigt sich auch nach dem Ende der Fiktionsfrist.

Armin Angeringer teilt mit, dass eine Behandlung in der nächsten Sitzung (05.07.2022) möglich wäre und dass dort bei Bedarf eine Veränderungssperre veranlasst werden kann.

Auch weitere Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung (05.07.2022) zu verschieben.


Jürgen Doser nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung (05.07.2022) zu verschieben.


Jürgen Doser nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3.2.4. Neubau eines 35m- Schleuderbetonmastes inkl. Outdoor-Technik, Aufm Gsteig, Fl.Nr. 170, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.06.2021 wurde über eine Mehrzahl von Standorten von Mobilfunkanlagen zur Verbesserung der bereichsweise immer noch defizitären Versorgung beraten und zu dem jetzt antragsgegenständlichen Standort 1A westlich der B 16 

folgenden Beschluss gefasst:

„Im Hinblick auf das Bayer. Mobilfunkförderprogramm und für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber macht die Stadt Füssen auf die vorstehend geschilderten Suchkreisanfragen folgende Standortvorschläge im Sinne des Mobilfunkpakts Bayern:

Standortalternative „1A – B 16 – Nord“

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadt im Rahmen des Kommunalen Beteiligungsverfahrens die Standortalternative „1A“ dem Netzbetreiber Telekom und der DFMG vorschlägt. Nach positiver funktechnischer und wirtschaftlicher Prüfung durch die Telekom/DFMG soll die Standortalternative „1A“ realisiert werden.

Die Stadt ist bereit, das Grundstück Fl.Nr. 170 der Gemarkung Eschach für den Aufbau des Mastes gegen das übliche Mietentgelt zur Verfügung zu stellen. Die Stadt stellt als Zuwegung die städtischen Grundstücke Fl.Nr. 560/5 und 561/1 der Gemarkung Eschach zur Verfügung.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verhandlungen zu führen und den Mietvertrag final zu vereinbaren und abzuschließen.

Abstimmungsergebnis 21 : 1“

Weitere Plandarstellungen zur Visualisierung:



Der Bauantrag wurde nun eingereicht. 

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 03.05.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Grundstück Fl.Nr. 170 steht im Eigentum der Stadt Füssen. Eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung ist noch zu treffen. 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsschutzgebiets OAL – 14 „Forggensee und benachbarte Seen“.

Die Zufahrt erfolgt vom Einmündungsbereich der Straße aus Erkenbollingen in die B 16 über den parallel zur B 16 führenden Feldweg., der sich in städtischem Eigentum befindet.

Hinsichtlich einer kleinen Teilfläche der Zufahrt von ca. 22 qm, die sich im Eigentum des Bundes befindet und aber bereits jetzt mit dem Geh- und Radweg überbaut ist, liegt mittlerweile die Bestätigung vor, dass sie für den Bund entbehrlich ist und ein Ankauf durch die Stadt Füssen erfolgen kann. 

Das Vorhaben ist als Anlage öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Eine ausreichende Erschließung ist gesichert. Es ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies ist, soweit dies im Beurteilungsrahmen der Stadt Füssen liegt, der Fall. 

Aus Sicht des LRAes OAL ist das Vorhaben grundsätzlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2.5. Einbau einer zweiten Wohneinheit in bestehendes Einfamilienhaus, Untere Weidach 5, Fl.Nr. 1651/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 13.05.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: 

In der Außenbereichssatzung sind die Wohnungen zahlenmäßig nach der Ursprungsfassung nur unter Bezug auf den Bestand beschränkt. Mit der Änderung, mit der an der vorliegenden Stelle das Wohnhaus zugelassen wurde, wurde keine weitere Regelung getroffen, zumal eine konkrete Planung als Einfamilienhaus vorlag. Bei enger Auslegung der Satzung wäre damit die Einrichtung einer zweiten Wohnung nicht zulässig. 

Jedoch handelt es sich nicht um einen Bebauungsplan, sondern lediglich um eine Außenbereichssatzung mit ähnlichen Inhalten. Soweit die Satzung keine Regelungen trifft gelten die Bestimmungen das BauGB. 

Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist eine Erweiterung auf zwei Wohnungen zulässig, wenn
  • das Gebäude zulässigerweise errichtet wurde (Baugenehmigung liegt vor);
  • die Erweiterung angemessen ist (eine bauliche Vergrößerung erfolgt abgesehen von der neuen Außentreppe an der Ostseite nicht) und
  • das Gebäude wird nur vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie genutzt; hierüber liegen momentan noch keine Informationen vor. Eine Erklärung dazu ist noch notwendig (wurde angefordert).

In den ursprünglichen Plänen wurden für 2 WE satzungsabweichend nur drei Stellplätze nachgewiesen. Notwendig ist ein vierter Stellplatz; die Planergänzung ist zwischenzeitlich erfolgt. 

Der Vertreter des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 02.06.2022 mit, dass nach vorläufiger Einschätzung eine Genehmigung der zweiten Wohnung nach § 35 Abs. 2 BauGB auch ohne Nachweis der familienbezogenen Eigennutzung möglich erscheint, weil soweit ersichtlich keine weiteren öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. 

Magnus Peresson spricht zum wiederholten Male an, dass ein „s“ zu „Untere Weidach“ gehört. „Unteres Weidach“ wäre seiner Meinung nach die richtige Schreibweise. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass der größere Teil zur Gemarkung Schwangau gehört und er mit dem Bürgermeister in Schwangau diesbezüglich sprechen wird.

Christoph Weisenbach erklärt, dass eine Teilung des Hauses in zwei Wohneinheiten eine massive Gefahr für eine zukünftige Nutzung als Ferienwohnung darstellt. Deshalb wird er nicht zustimmen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisse wurde das Einvernehmen abgelehnt.


Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisse wurde das Einvernehmen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

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3.2.6. Erneuerung Dachstuhl, Einbau einer Wohnung ins Dachgeschoss, Änderung Balkon an der Ostseite des Obergeschosses und Anbau Balkon im Dachgeschoss, Schreiben Landratsamt OAL vom 10.05.2022 bzgl. erneuter Abstimmung bzw. Ersetzung des kommunalen Einvernehmens, Keltensteinstraße 2, Fl.Nr. 762, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 19.05.2022. 

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die baulichen Änderungen sind in der neu eingereichten Form insgesamt möglich und nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig.

Das Problem liegt nach wie vor im räumlichen Stellplatznachweis. Nach erster Ablehnung durch die Stadt Füssen teilte das LRA OAL mit, dass nach dortiger Prüfung durch die Untere Verkehrsbehörde den drei entgegen der Stellplatzsatzung ohne Abstand und senkrecht angeordneten Stellplätzen zugestimmt werden könne, wenn die danebenstehende Hecke, die ein Sichthindernis darstellt, auf eine Länge von 5 m beseitigt oder auf 70 cm Höhe zurückgeschnitten wird. Auf drei Bezugsfälle in der Umgebung wurde verwiesen. 

Zudem wurden auf dem Baugrundstück 1969 bereits zwei senkrechte Stellplätze genehmigt, die aber nicht errichtet wurden.

Es wird gebeten erneut zu entscheiden. Hierbei wurde angekündigt, das Einvernehmen zu ersetzen, wenn es weiterhin versagt werde, ohne dass tragfähige bauplanungsrechtliche Gründe vorliegen. 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bauplanungsrechtliche Gründe, die die Versagung nach § 36 BauGB rechtfertigen würden, jedenfalls nach der Umplanung nicht (mehr) vorliegen. Anders wird die Situation im Hinblick auf die Stellplatzsatzung beurteilt. Ein Anspruch auf Abweichung besteht zunächst nicht. 

Zwei senkrechte Stellplätze wurden lange vor dem Erlass der Stellplatzsatzung und zu einem Zeitpunkt genehmigt, wo die Sonnenstraße eine nur wesentlich geringere Verkehrsbelastung aufwies. Die Sonnenstraße ist mittlerweile eine Hauptverbindungsachse zwischen der Von-Freyberg- und der Kemptener Straße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h und Vorfahrtsberechtigung. Ein Rückschneiden der Hecke bringt eine Verbesserung der Sichtbeziehungen nur für den südlichen Stellplatz und auch nur in südliche Richtung. Bei vollständiger Belegung haben immer zwei der drei Stellplätze in eine Richtung keine ausreichende Sicht. Bei der starken Frequentierung der Straße und der Nutzung des Gehwegs durch radfahrende kleine Kinder ist eine ausreichende Verkehrssicherheit nicht gegeben. 

Die angegebenen Bezugsfälle können auch nicht als Zulassungsgrund herangezogen werden. Wie die Prüfung ergeben hat, lag die Genehmigung in zwei der drei Fälle vor dem Erlass der Stellplatzsatzung 2008; in dem genannten dritten Fall liegt für die Lösung keine Genehmigung vor. 

Möglichkeiten alternativer Lösungen bestehen (siehe RIS: 2 Stellplätze um 90° drehen, Ausfahrt über bestehende Garagenzufahrt; Vorteil: Reduzierung der Überfahrtsbreite über den Gehweg von ca. 13 auf 6 m bei besseren Sichtbeziehungen; dritter Stellplatz vor der Keltensteinstraße mit beidseitiger Sicht zum Gehweg). 

Seitens des LRAes OAL wird auch nach der Sitzungsvorbesprechung empfohlen, das Einvernehmen ohne Änderung zu erteilen.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, ob das Landratsamt dann auch jährlich die 70 cm Heckenhöhe kontrolliert und findet den Vorschlag von Armin Angeringer mit Drehung der Stellplätze um 90 Grad besser.

Auch weitere Ausschussmitglieder sprechen sich gegen die vorgelegte Stellplatzplanung aus.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Kein Einvernehmen wird erteilt im Hinblick auf die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung. Zur Begründung wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen. Es ist eine geänderte räumliche Anordnung vorzunehmen, die die Verkehrssicherheit besser berücksichtigt, z. B. wie im Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Kein Einvernehmen wird erteilt im Hinblick auf die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung. Zur Begründung wird auf die obenstehenden Ausführungen verwiesen. Es ist eine geänderte räumliche Anordnung vorzunehmen, die die Verkehrssicherheit besser berücksichtigt, z. B. wie im Vorschlag der Verwaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2.7. Nutzungsänderung der Wohnung im Erdgeschoss zur Ferienwohnung, Augsburger Straße 27, Fl.Nr. 1341, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 3.2.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 17.05.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Nach vorliegenden Erfahrungswerten erteilt das LRA die Genehmigung unter Ersetzung des Einvernehmens, falls die Stadt Füssen der Ausnahme vom Bebauungsplan für die Ferienwohnung nicht zustimmt. 

Um eine Ablehnung durchzusetzen wäre eine Änderung des Bebauungsplanes N 19 notwendig. Nach dem Umsetzungskonzept handelt es sich bisher hier nicht um einen vorrangig priorisierten Bereich.

Hinsichtlich der Wohnungsversorgung nachteilig ist es, wenn die dauerhafte Wohnnutzung in dem Gebäude wie beantragt komplett entfällt. 

Seitens des LRAes OAL wird das Vorhaben als bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig eingestuft; bei Verweigerung des Einvernehmens wird nach Anhörung mit der Ersetzung zu rechnen sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Gemäß Abstimmungsergebnis wurde das Einvernehmen abgelehnt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Gemäß Abstimmungsergebnis wurde das Einvernehmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 03.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 03.05.2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 03.05.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 03.05.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Anträge und Anfragen zu Verkehrs- und Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 07.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Aufsteller/Fahrbahnverengung in der Hochstiftstraße/Weidachstraße
Jürgen Doser erläutert, dass die Verkehrsinsel in der Weidachstraße zu breit ist und mindestens um einen Meter verkleinert werden sollte. Er bittet darum dies nochmal zu prüfen, damit durch die Fahrbahnverengung die Durchfahrt für Autos erschwert wird, aber nicht für Radfahrer.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass der Ortstermin zeitnah folgt. 

Dr. Martin Metzger berichtet, dass das gleiche Problem in der inneren Kemptener Straße besteht. Er schlägt vor die Fahrbahnverengung so zu gestalten, dass ein Autofahrer gezwungen ist anzuhalten und ein Radfahrer rechts noch durchkommt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass bei dem Ortstermin für die Prüfung der Fahrbahnverengung in der Hochstiftstraße/Weidachstraße auch die innere Kemptener Straße begutachtet werden kann.

Kennzeichnung der Geschwindigkeit in der Altstadt
Magnus Peresson erörtert, dass 95% aller Autofahrer nicht wissen wie schnell man in der Altstadt fahren darf und bittet um Prüfung, ob eine Kennzeichnung der Geschwindigkeit möglich ist. 

Thomas Meiler teilt aus seinen Praxiserfahrungen mit, dass fast keiner weiß wie schnell man in einer Spielstraße fahren darf. Die Geschwindigkeit beträgt zwischen 7 und 10 km/h. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bestätigt dieses Problem und lässt durch die Verkehrsbehörde prüfen, ob auf der Straße ein Zeichen angebracht werden kann.

Abdeckgitter Eisstadion
Dr. Christoph Böhm spricht nochmals das Abdeckgitter am Eisstadion an, ob dieses inzwischen geprüft wurde.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass dies aktuell noch in Klärung ist, ob die Möglichkeit besteht die Sprossen quer dazu zu schweißen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 23.06.2022 14:59 Uhr