Datum: 05.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:13 Uhr bis 18:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung; Ergänzung der Tagesordnung um Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten
2 Bekanntgaben und Informationen zu Verkehrs- und Bauangelegenheiten
3 Verkehrsangelegenheiten
3.1 Parkplatz für Schwerbehinderte am Brotmarkt
3.2 Parkgebührenpflicht für Parkplatz Mariahilfer Straße neben Spielplatz
3.3 Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten
4 Bauleitplanung
4.1 Außenbereichssatzung Pilgerschrofenweg Ost - zweite Änderung und Erweiterung, Billigung Entwurf und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
4.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4- Bebele nördlich der Ringstraße, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Satzungsbeschluss
5 Bauangelegenheiten
5.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
5.2 Bauvoranfragen
5.2.1 formlose Bauvoranfrage wegen einer Tiny-Haus-Siedlung, Oberdeusch, Fl.Nrn. 920, 949, 950, 952 und 985/4, Gemarkung Weißensee
5.2.2 formlose Bauvoranfrage, Bau einer Photovoltaikanlage, Pitzfeld, Fl.Nrn. 355 und 350/17, Gemarkung Weißensee
5.2.3 Ladesäulen, Kemptener Straße, Fl.Nr. 740/1
5.3 Bauanträge
5.3.1 Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in drei Ferienwohnungen mit Balkonerweiterung, Pfrontener Straße 36, Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Weißensee
5.3.2 Errichtung einer neuen Wohneinheit im Dachgeschoss mit Einbau von 2 Gauben, Anbau einer Außentreppe, Simpert-Kramer-Str. 43, Fl.Nr. 288/40, Gemarkung Weißensee
5.3.3 Tektur Neubau eines Einfamilienhauses als Wiederaufbau, Errichtung einer PKW-Garage mit Zufahrt im KG, Hubmannsegg 1, Fl.Nr.290, Gemarkung Weißensee
5.3.4 Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit 15 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage mit 23 Stellplätzen, Borhochstraße 1 Fl.Nr. 978/3, Gemarkung Füssen
5.3.5 Nutzungsänderung bestehender Schuppen in Fahrradverleih und Anbau Garage, Nähe Schwangauer Straße, Fl.Nr. 409/2, Gemarkung Füssen
5.3.6 Ausbau Dachgeschoss in 2 Wohneinheiten und Untergeschoss in 1 Wohneinheit, Weidachstraße 43, Fl.Nr. 305/7, Gemarkung Füssen
5.3.7 Nutzungsänderung der Altenteilerwohnung zur Ferienwohnung und Anbau einer Außentreppe, Häusern 97, Fl.Nr. 390, Gemarkung Eschach
5.3.8 Abbruch eines Holzschuppens, Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes sowie Errichtung einer Garage, Drehergasse 5, Fl.Nrn. 201 und 198/2, Gemarkung Füssen
5.3.9 Nutzungsänderung Wohnungen Erdgeschoss und Obergeschoss in 2 Ferienwohnungen, Kemptener Straße 13 1/2, Fl.Nr. 759/5, Gemarkung Füssen
6 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.06.2022
7 Anträge und Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Antrag zur Geschäftsordnung; Ergänzung der Tagesordnung um Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Vorsitzender Maximilian Eichstetter möchte den Tagesordnungspunkt Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten als TOP 3.3 auf der Tagesordnung ergänzen und lässt dies abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zu ergänzen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Tagesordnungspunkt zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bekanntgaben und Informationen zu Verkehrs- und Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Anfrage nach einer vorgezogenen Linksabbiegespur von der B16 (Sebastianstraße) in die Hochstiftstraße (Weidach) wurde vom Staatlichen Bauamt Kempten abgelehnt.

Die, während der Baumaßnahme Kemptener Straße 8 provisorisch nach W verlegte Bushaltestelle wurde wieder an die ursprüngliche Busbucht am Moriseekreisverkehr zurückversetzt. Mit der noch abzuschließenden Fertigstellung der Oberschicht wird das Haltestellenschild dann endgültig fest integriert.

Nach einem Ortstermin sollen die probeweise errichteten Verkehrsinseln in der Weidachstraße verschmälert werden, die südliche der beiden beim neuen Kindergarten wird zudem etwas weiter nach Süden verschoben.
Aus Verkehrssicherheitsgründen wurden auch die Blumentöpfe in der inneren Kemptener Straße etwas umplatziert.

Straßensperrungen im Zuge der 30. Füssener Sporttage (Radrennen Do. 14.7., 18-21 h Staatsstraße 2008 zwischen Füssen und Hopfen am See) incl. Abt-Hafner-Straße beim Sportstudio.
Am Fr., 15.7.22, ab 18 h Altstadtlauf im Rahmen der Sporttage über Schrannengasse – Reichenstraße - Huter-/Franziskaner- und Drehergasse, zusätzlich Kinderläufe über Brunnengasse.

Füssener Laufwochenende mit Kinder-, Citylauf, Halbmarathon am Sa., 23.7. und Marathon am So., 24.7.22 mit Sperrung der inneren Kemptener Straße und Umleitung über Ottostraße.
An diesem Wochenende auch „Limitless“ Event am Skatepark mit Ausweisung eines Großteils der Parkplätze am Schwedenweg für schwerbehinderte Personen.

Open Air Konzerte am 23., 29.,30. und 31.7. u.a. mit Haltverboten und Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sowie Gefahrzeichen „Fußgänger kreuzen“ im Umfeld Festspielhaus an der B 16 und B 310.


Stadtfest vom 30.7. - 31.7.  


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 3
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3.1. Parkplatz für Schwerbehinderte am Brotmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Im Zuge der Umgestaltung des Vorplatzes bei Sport Keller wird ein zusätzlicher Parkplatz für schwerbehinderte Personen mit entsprechender Parkberechtigung innerhalb der Altstadt gesucht.
Die früher am Rathaus eingerichteten beiden Plätze entsprachen aufgrund der Neigung nicht der Norm. Der bei Sport Keller ausgewiesene Parkplatz ist während der jährlichen Sperrung der Ritterstraße zwischen 10:00 und 18:00 Uhr nicht anfahrbar. Alle weiteren Standorte in der Altstadt scheiden aus Platzgründen o.ä. aus, so dass zumindest versuchsweise die Ausweisung am Brotmarkt vor dem Weltladen eine Alternative sein könnte.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss beschließt am gekennzeichneten Platz nördlich des Lautenmacherbrunnens zunächst probeweise einen Parkplatz für schwerbehinderte Personen auszuweisen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss beschließt am gekennzeichneten Platz nördlich des Lautenmacherbrunnens zunächst probeweise einen Parkplatz für schwerbehinderte Personen auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2. Parkgebührenpflicht für Parkplatz Mariahilfer Straße neben Spielplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Parkplatz zwischen Mariahilfer Straße und Spielplatz (Fl.Nr. 960/4) wird überwiegend von Bewohnern der anliegenden Häuser seit Jahren kostenlos genutzt, für welche dies einfacher ist als die Tiefgaragen zu nutzen.
 
Die Stadt Füssen beabsichtigt für die ca. 15 Parkplätze eine Gebührenpflicht einzuführen.
Ein Parkautomat erscheint hier nicht sinnvoll, vielmehr bietet sich eine Parkregelung mit entsprechendem Jahressonderparkausweis -welcher nur von Anwohnern beantragt werden kann- an.



Thomas Scheibel macht auf Mütter mit Kindern aufmerksam, die keine Anwohner sind, 
die den Spielplatz besuchen möchten und denen dadurch 15 Parkplätze weniger zur Verfügung stehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, dass es genug Parkplätze an der Straße gibt und es sich hierbei nur um die städtischen Stellplätze neben dem Spielplatz handelt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt für den Parkplatz zwischen Mariahilfer Straße und Spielplatz eine Gebührenpflicht mit Sonderausweis für Anwohner 360,00 €/Jahr.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt für den Parkplatz zwischen Mariahilfer Straße und Spielplatz eine Gebührenpflicht mit Sonderausweis für Anwohner 360,00 €/Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3.3. Anträge und Anfragen zu Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Informationen an den Rettungsdienst bezüglich Straßensperrungen
Dr. Martin Metzger teilt den Gremiumsmitgliedern mit, dass die Weitergabe der Information über gesperrte Straßen, von der Stadt Füssen an den Rettungsdienst nicht funktioniert.
Notärzte erhalten diese Information größtenteils nur über Mundpropaganda. Viele Sperrungen sind selbst mit dem Fahrrad schwer überquerbar. Inzwischen gab es einen Wechsel beim Wachleiter in Füssen. Somit dient diese Information nur der Optimierung.   

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass der Nachfolger der Stadt Füssen nicht mitgeteilt wurde. Er ergänzt, dass diese Information natürlich sehr wichtig ist und bittet um Mitteilung der neuen E-Mail-Adresse, damit alle Sperrungen dieser Woche nachgereicht werden können.

Anbringung eines Piktogramms in der inneren Kemptener Straße (Höhe Feneberg)
Thomas Meiler berichtet, dass der Radweg am Morissekreisel zwischen der Morisse und der Kemptener Straße auf dem Bereich vom Feneberg, ausschließlich von Fußgängern genutzt wird und deswegen die Anbringung eines Piktogramms „Radweg“ sinnvoll ist. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu und erteilt den Auftrag an die betreffende Abteilung.

Kontrolle durch den kommunalen Ordnungsdienst (KOD)
Christoph Weisenbach bittet um Kontrolle der Parkplätze Höhe Hotel Hirsch in der Theresienstraße, durch den kommunalen Ordnungsdienst. Da die gleichen vier Autos sowohl mittags, als auch zwischen 18.00 Uhr und 18.30 Uhr schon seit Wochen auf denselben Parkplätzen stehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt dies überprüfen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 4
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4.1. Außenbereichssatzung Pilgerschrofenweg Ost - zweite Änderung und Erweiterung, Billigung Entwurf und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 08.03.2022 beschloss der Ausschuss nach Durchführung einer Ortsbesichtigung:

1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt grundsätzlich die Zustimmung zu dem beantragten Wohnhausneubau in Aussicht. Die Garage ist in ihrer Lage gemäß Variante 3 zu ändern. Ein Mindestabstand zum nördlich benachbarten Wohnhaus von mindestens 3 m ist einzuhalten.
2. Unter dieser Voraussetzung wird beschlossen, eine zweite Änderung der Außenbereichssatzung einzuleiten. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen.

Ein dementsprechender Entwurf der Änderung wurde zwischenzeitlich erarbeitet. 
Unterlagen siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf der zweiten Änderung der Außenbereichssatzung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Entwurf der zweiten Änderung der Außenbereichssatzung und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 4- Bebele nördlich der Ringstraße, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit von Donnerstag, 05.05.2022 bis Montag, 07.06.2022 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten des Rathauses von jedermann eingesehen werden. Zudem standen die Unterlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der gleichen Zeit beteiligt. 

Unterlagen einschließlich der Vorhabenplanung siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Stellungnahmen und Abwägung mit Verfahrensvorschlägen:









           


Abstimmungsergebnis          11:0

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Diskussion und Abstimmung nicht teil. 
                 
         






         


Abstimmungsergebnis        11:0
       
Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Diskussion und Abstimmung nicht teil. 

Anna Jahn ist ab der nächsten Stellungnahme anwesend.







     



Abstimmungsergebnis       12:0    

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Diskussion und Abstimmung nicht teil. 

         

                     
  



Abstimmungsergebnis          12:0 
Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Diskussion und Abstimmung nicht teil. 




Abstimmungsergebnis           12:0

Andreas Eggensberger nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Diskussion und Abstimmung nicht teil. 

 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse
  2. Satzungsbeschluss s. o.

Beschluss

  1. Abwägung siehe Einzelbeschlüsse
  2. Satzungsbeschluss s. o.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5
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5.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte, bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

1.  Neubau eines Carports mit Photovoltaikpaneelen, von-Freyberg-Straße 12, Fl.Nr. 941, Gemarkung 
     Füssen
2.  Nutzungsänderung Teilbereich ehem. Stall in Garage mit Anbau und Anhebung Dachkonstruktion,
     Wiedmar 22, Fl.Nr. 487/3

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.2
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5.2.1. formlose Bauvoranfrage wegen einer Tiny-Haus-Siedlung, Oberdeusch, Fl.Nrn. 920, 949, 950, 952 und 985/4, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.2.1

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 09.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das im Außenbereich gelegene, nicht privilegierte Vorhaben ist planungsrechtlich derzeit nicht zulässig. Eine Bauleitplanung wäre notwendig. Diese wird aber nach vorläufiger Einschätzung aufgrund des entgegenstehenden Anbindegebotes nach dem Landesentwicklungsprogramm nicht möglich sein. 

Sollte sich dies im weiteren Verfahren bestätigen wäre zu prüfen, ob eine Entwicklung an anderer Stelle möglich ist. Hinsichtlich der Versorgung mit dauergenutztem Wohnraum können Tiny-Häuser einen positiven Beitrag darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Grundstücks- und Baupreise. 

Der Vertreter des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.22 mit, dass nach vorläufiger Einschätzung eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Tiny-Häusern, soweit diese in einer örtlich angepassten Form und zum Zweck des Dauerwohnens ausgeführt werden. Der vorgeschlagene Standort ist auf Grund des Anbindegebotes nicht geeignet. Da dies rechtlich in diesem Bereich nicht umsetzbar ist, soll geprüft werden, wo dies an anderer Stelle möglich sein könnte.  

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Tiny-Häusern, soweit diese in einer örtlich angepassten Form und zum Zweck des Dauerwohnens ausgeführt werden. Der vorgeschlagene Standort ist auf Grund des Anbindegebotes nicht geeignet. Da dies rechtlich in diesem Bereich nicht umsetzbar ist, soll geprüft werden, wo dies an anderer Stelle möglich sein könnte.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2.2. formlose Bauvoranfrage, Bau einer Photovoltaikanlage, Pitzfeld, Fl.Nrn. 355 und 350/17, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.2.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 09.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Anlage würde nach der Anfrage sechs hintereinanderliegende Elementreihen mit je ca. 75 m Länge umfassen, in der Summe damit eine Fläche von ca. 2.100 qm. 

Die Fläche liegt im Außenbereich. Eine Zulässigkeit wird sich auch im Wege der Bauleitplanung nicht herstellen lassen, da der Bereich fast vollflächig als Biotop kartiert ist. Die von Antragsteller vertretene Auffassung, wonach der Biotopcharakter nicht gestört werde, was nicht näher begründet wird, wird nicht geteilt. 

Laut Dr. Martin Metzger sollte man sich genau anschauen wo man in die Fläche geht.
Es sollten Flächen bevorzugt werden die sehr schwer anderweitig zu nutzen sind und sehr viel Emission haben z.B. an Autobahnen. Jedoch bei Flächen die auch eine andere bzw. wichtigere Nutzung zugeführt werden kann, sollte man sehr zurückhaltend unterstützen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt ihm zu.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen wegen der zu erwartenden Beeinträchtigung des Biotops und der damit fehlenden planungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich nicht in Aussicht zu stellen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen wegen der zu erwartenden Beeinträchtigung des Biotops und der damit fehlenden planungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich nicht in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.2.3. Ladesäulen, Kemptener Straße, Fl.Nr. 740/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.2.3

Sachverhalt

Es liegt die Anfrage zur Errichtung von Ladesäulen auf dem o. a. Grundstück vor. Eine Teilfläche von ca. 680 qm soll zu diesem Zweck angepachtet werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist über eine Befreiung vom Bebauungsplan gegeben. 

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, ob man den Nutzflächenverträgen nachgegangen ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter entgegnet, dass alles geregelt wurde.

Jürgen Doser hakt nach, ob gewährleistet ist, dass durch die Errichtung der Ladestationen auch andere Betriebe, in der Kemptener Straße, noch genügend Kapazitäten für die Energieversorgung zur Verfügung stehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sieht an diesem Standort keine Problematik.
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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5.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3
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5.3.1. Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in drei Ferienwohnungen mit Balkonerweiterung, Pfrontener Straße 36, Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.1

Sachverhalt

Über den Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung am 07.06.2022 beraten.

Über den Altbestand liegen der Verwaltung keine Genehmigungen vor und auch keine Anmeldung einer touristischen Nutzung bei FTM. 
Der Antrag bezeichnet das Gebäude als Wohnhaus, was auf eine zumindest überwiegende dauerhafte Wohnnutzung hindeutet. Nach der Gebäudestruktur handelt es sich um den Wohnteil eines früheren landwirtschaftlichen Hofes. 
Nach dem Beherbergungskonzept sollen neue Entwicklungen zur Ansiedlung von Ferienwohnungen in Weißensee, das als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft ist, vorrangig im Bestand realisiert werden. Aus der Zielsetzung, wonach die Angebote nur mit Bedacht und nach sorgfältiger Prüfung, sowie nur ausnahmsweise und nach Prüfraster realisiert werden sollen, lässt sich ableiten, dass die Umwandlung eines kompletten Gebäudes in eine touristische Nutzung nicht zielkonform ist, wenn dies zu einer vollständigen Aufgabe einer dort bisher vorhandenen Dauerwohnnutzung führt. Im vorliegenden Fall spricht für die Umwandlung, dass die räumliche Lage stark nachteilig hinsichtlich des Dauerwohnens ist: 

- Stark befahrene Staatsstraße grenzt südseitig ohne wirksamem Abstand an das Haus an. 
- Möglicher Gartenbereich nahezu nur nordseitig des Hauses; 
- Bei Ausweisung von Stellplätzen (bisher nicht vorhanden) nahezu kein Gartenbereich mehr möglich. 
- Westseitig ohne Abstand angebauter Gebäudeteil mit gewerblicher Nutzung. 

Nach der Art der baulichen Nutzung ist von einer planungsrechtlichen Zulässigkeit der Ferienwohnungen auszugehen. 
Die Stellplätze sollen auf der straßenabgewandten Seite nachgewiesen werden. Die dazu notwendige Zufahrt über das in Privateigentum stehende Nachbargrundstück muss über eine Eintragung im Grundbuch rechtlich gesichert sein. Ein entsprechender Nachweis wurde angefordert und am 19.05.2022 vorgelegt. 
Aus Sicht des LRAes OAL ist das Vorhaben auch nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig. Eine Einvernehmensverweigerung wird nicht empfohlen.

Der PBUV fasste in der letzten Sitzung am 07.06.2022 zunächst keinen Beschluss. Seitens der Verwaltung fand ein Gespräch mit dem Bauherrn statt, bei dem die geäußerten Bedenken gegen die Ferienwohnungsnutzung und die städtebaulichen Ziele hinsichtlich der Sicherung der Dauerwohnnutzung erläutert wurden. Auf die Möglichkeit, dies ggf. im Wege der Bauleitplanung zu sichern, wurde hingewiesen. 

Der Bauherr wollte sich zunächst einer Änderung des Antrages mit der die Umwandlung in Ferienwohnungen ganz oder teilweise nicht weiterverfolgt wird, nicht anschließen. U. a. wurde auf die hohen anfallenden Sanierungskosten verwiesen. Eine schriftliche Begründung soll noch nachgereicht werden. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Dem Stadtrat wird empfohlen, in der Sitzung am 26.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen. Ziel der Planung soll sein, das dauergenutzte Wohnen in dem betroffenen Bereich zu sichern.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Dem Stadtrat wird empfohlen, in der Sitzung am 26.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen. Ziel der Planung soll sein, das dauergenutzte Wohnen in dem betroffenen Bereich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.2. Errichtung einer neuen Wohneinheit im Dachgeschoss mit Einbau von 2 Gauben, Anbau einer Außentreppe, Simpert-Kramer-Str. 43, Fl.Nr. 288/40, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.2

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 13.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Bei der neuen Wohnung soll es sich ausdrücklich um eine dauergenutzte Wohnung und keine Ferienwohnung handeln. Die straßenseitige Gaube weist mit 5,63 m eine erhebliche Breite auf. Dieses Maß ist nur durch den architektonischen Bezug auf den Gebäudevorsprung im EG und OG vertretbar (insofern kein allgemeingültiger Präzedenzfall für andere Vorhaben). Die rückseitige Gaube ist mit 4,635 m ebenfalls sehr breit; bezogen auf die Wandlänge der Haushälfte mit 11,99 m sind dies ca. 38,7 %. Soweit sich die vorläufige Nachrechnung bestätigen sollte, dass entgegen der Angabe im Antrag doch ein Vollgeschoß ergeben sollte, ist die Größe dieser Gaube entsprechend zu reduzieren (wird noch geprüft).

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine allgemein gültige Regelung für alle bei Befreiung vom Bebauungsplan für eine dritte Wohnung von der Stadt angestrebt werden sollte. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ist der Ansicht, dass durch die Genehmigung der Gauben auch andere einen Antrag für den Bau von Gauben stellen werden (Schaffung eines Präzedenzfalles). Aber im Zuge der Nachverdichtung ist dies positiv anzusehen, da dadurch dauerhaft genutzter Wohnraum geschaffen werden kann.

Jürgen Doser schließt sich dem an und ist der Meinung, dass es nur begrüßt werden kann, wenn von Privaten Wohnungen erzeugt und vermietet werden. Da es bei Privaten meist schneller geht als bei staatlichen Institutionen die auf ihre Zuschüsse warten müssen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, soweit das DG trotz der Gaubenbreiten kein Vollgeschoß wird. Andernfalls ist die Breite der ostseitigen Gaube entsprechend zu reduzieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, soweit das DG trotz der Gaubenbreiten kein Vollgeschoß wird. Andernfalls ist die Breite der ostseitigen Gaube entsprechend zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.3. Tektur Neubau eines Einfamilienhauses als Wiederaufbau, Errichtung einer PKW-Garage mit Zufahrt im KG, Hubmannsegg 1, Fl.Nr.290, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.3

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 10.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Für die teilweise Nutzung der KG-Ebene als PKW-Garagen liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Nach dieser hätte allerdings die Zufahrt über einen Parklift erfolgen sollen. Ohne Überdachung der Liftanlage erschien dieses Vorhaben bereits fraglich. 

In der aktuellen Tektur ist der Lift nicht mehr vorhanden, sondern die Zufahrt soll über eine ostseitige Zuwegung erfolgen. Diese weist eine Länge von ca. 35 m auf. Der Eingriff in das Gelände und die Gestaltung der notwendigen Verbauung ist nur ansatzweise im Längsschnitt und der Ostansicht dargestellt. Zur Beurteilung ist dies unzureichend, da das Vorhaben immerhin im Außenbereich liegt. Eine konkrete Bewertung, ob eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu befürchten ist, ist mit diesem Planumfang nicht möglich. Es sind ausreichende Pläne nachzuliefern, die den Eingriff in das Gelände hinsichtlich der Höhen auf vollständiger Länge und die Maßnahmen zur Verbauung und Begrünung eindeutig beschreiben.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass das Landratsamt bedenken hat, dass der halbe Hang abgetragen wird. Aus diesem Grund werden detailliertere Planunterlagen benötigt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nach derzeitigem Stand des Antrages nicht zu erteilen. Die vorliegenden Pläne belegen nicht, dass keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 BauGB zu befürchten ist. Es sind ausreichende Pläne nachzuliefern, die den Eingriff in das Gelände hinsichtlich der Höhen auf vollständiger Länge und die Maßnahmen zur Verbauung und Begrünung eindeutig beschreiben und die Vertretbarkeit an der geplanten Stelle belegen. Der Ausschuss behält sich vor, dies nach Ergänzung im Rahmen einer Ortsbesichtigung abschließend zu beurteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nach derzeitigem Stand des Antrages nicht zu erteilen. Die vorliegenden Pläne belegen nicht, dass keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 BauGB zu befürchten ist. Es sind ausreichende Pläne nachzuliefern, die den Eingriff in das Gelände hinsichtlich der Höhen auf vollständiger Länge und die Maßnahmen zur Verbauung und Begrünung eindeutig beschreiben und die Vertretbarkeit an der geplanten Stelle belegen. Der Ausschuss behält sich vor, dies nach Ergänzung im Rahmen einer Ortsbesichtigung abschließend zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.4. Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit 15 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage mit 23 Stellplätzen, Borhochstraße 1 Fl.Nr. 978/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.4

Sachverhalt

Mit Bauvorbescheid des LRAes OAL vom 22.02.2022 wurde die Zulässigkeit des Vorhabens bestätigt, das zunächst als Voranfrage eingereicht wurde. Dies beinhaltete die Nutzung mit 15 Wohneinheiten, 23 Tiefgaragenstellplätzen und eine Gebäudelänge von 55,085 m. Auf die Anregung, die Spielplatzflächen anders zu situieren als nur an der Nordseite wurde nicht eingegangen; die Lage und Größe wurde demzufolge im Bauantrag beibehalten. Ebenso nicht verändert wurde die Zahl der Wohneinheiten, der Stellplätze in der TG (23) und im offenen Parkdeck im EG (7) für Besucher, sowie der Fahrradstellfläche an der Ostseite. 

Änderungen gegenüber der Bauvoranfrage:

  1. Reduzierung der Gebäudelänge von 55,085 m auf 54,835 m
  2. Reduzierung der Gebäudebreite von 10 m auf 9,74 m
  3. Vergrößerung der Firsthöhe von 10,12 m auf 10,66 m 
    Dies resultiert aus der Vergrößerung der lichten Raumhöhen von 2,40 m auf 2,43 in EG und 1. OG bzw. 2,41 m im 2. OG; über dem 2. OG wird zudem eine Geschoßdecke eingezogen, über der die Dämmschicht und ein nicht ausbaufähiger Dachraum liegt (keine Aufdachdämmung mehr).
  4. In der Südansicht sind die Dacheinschnitte über den Loggien zugunsten einer durchlaufenden Trauflinie entfallen. Die Fensterteilungen wurden vereinheitlicht. 
  5. Wie im genehmigten Vorbescheid sind zwei der Besucherstellplätze in der TG situiert. Dies konnte zu dem Zeitpunkt zugelassen werden, weil kein Tor eingezeichnet war und diese damit satzungskonform frei anfahrbar waren. Dies ändert sich mit dem Bauantrag, der die komplette TG mit einem unten liegenden Tor abschließt. Die freie Anfahrbarkeit ist damit entgegen der Stellplatzsatzung nicht mehr gegeben. Eine Begründung für diese Abweichung liegt nicht vor, womit diese auch nicht zugelassen werden sollte. 

Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich auch mit den Änderungen nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung ein, weshalb insoweit das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen ist.

Wie die BVA enthält der Antrag keine Hinweise auf eine Ferienwohnnutzung. Nicht auszuschließen ist jedoch eine Entwicklung wie beim Neubau in der Birkstraße 3, wo die Käufer der Wohnungen die Anträge auf Nutzungsänderung stellten. Für diesen Fall muss eine bauleitplanerische Regulierung (Aufstellung Bebauungsplan, Sicherung durch Veränderungssperre) ausdrücklich vorbehalten werden. Der Bauträger wird hierüber informiert.

Die Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass bezogen auf die umliegende Bebauung sowie bei Überprüfung der GRZ ein Einfügen des 
Vorhabens noch überprüft werden muss.


Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert die Befürchtung, es könnten Ferienwohnungen einziehen, da es keinen Bebauungsplan gibt. Er schlägt vor nach Eingang eines Bauantrages, eine Veränderungssperre zu erlassen.

Andreas Linder teilt mit, dass der Bauherr bereits darauf hingewiesen wurde, dass eine Veränderungssperre erlassen wird, sollte er einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu der Abweichung von der Stellplatzsatzung, wonach die in der TG liegenden beiden Besucherstellplätze aufgrund der Lage des Tors nicht mehr frei anfahrbar sind. Der Bauträger wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei ggf. folgenden Anträgen über eine städtebaulich unerwünschte Umnutzung in Ferienwohnungen eine bauleitplanerische Regulierung (Aufstellung Bebauungsplan, Sicherung durch Veränderungssperre) vorbehalten bleibt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht zu erteilen. Keine Zustimmung wird erteilt zu der Abweichung von der Stellplatzsatzung, wonach die in der TG liegenden beiden Besucherstellplätze aufgrund der Lage des Tors nicht mehr frei anfahrbar sind. Der Bauträger wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei ggf. folgenden Anträgen über eine städtebaulich unerwünschte Umnutzung in Ferienwohnungen eine bauleitplanerische Regulierung (Aufstellung Bebauungsplan, Sicherung durch Veränderungssperre) vorbehalten bleibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.5. Nutzungsänderung bestehender Schuppen in Fahrradverleih und Anbau Garage, Nähe Schwangauer Straße, Fl.Nr. 409/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.5

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 15.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die anzubauende Garage ist hinsichtlich der notwendigen Übereinstimmung mit der Baugestaltungssatzung gleich dem Bestand zu überdachen; das Tor und die Außenwand sind diesem ebenfalls anzupassen. 

Das Gebäude befindet sich auf einem Hinterliegergrundstück, das nicht an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Für eine dem Wohnhaus zugeordnete Garage war dies noch möglich; für die neu geplante gewerbliche Nutzung ist dies jedoch nicht mehr ausreichend, da die Lösung nach BayBO mit Sicherung der Zuwegung über eine Dienstbarkeit nur für Wohnwege = Wohnnutzungen gilt. Derzeit ist die Erschließung im Hinblick auf eine gesicherte Zufahrt damit nicht gegeben. Gelöst werden kann dies z. B. über eine Verschmelzung der beiden Grundstücke zu einer Flurnummer, die dann an der Schwangauer Straße anliegt. 

Beide Punkte wurden dem Planer bereits zur Umsetzung mitgeteilt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass beide Grundstücke verschmelzt werden müssen um die Genehmigung zu erhalten.

Dr. Christoph Böhm verdeutlicht, dass die Zweckbarkeit nicht gegeben ist und somit kein Einvernehmen erteilt werden kann, solange die restlichen Grundlagen fehlen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht dies und verweist auf den Beschlussvorschlag.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Das Einvernehmen wird erteilt, wenn die Änderung der Garage wie beschrieben und die geänderte Vermessung vorgelegt wird. Eine nochmalige Behandlung im Ausschuss ist danach nicht erforderlich.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Das Einvernehmen wird erteilt, wenn die Änderung der Garage wie beschrieben und die geänderte Vermessung vorgelegt wird. Eine nochmalige Behandlung im Ausschuss ist danach nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.6. Ausbau Dachgeschoss in 2 Wohneinheiten und Untergeschoss in 1 Wohneinheit, Weidachstraße 43, Fl.Nr. 305/7, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.6

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 09.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Im Antrag bisheriger Fassung ist hinsichtlich der Nutzungsart der Wohnungen keine Angabe vorhanden. Lt. Werbung im Internet werden aber im Gebäude bereits drei Ferienwohnungen angeboten. Der Planer wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass bei geplanter Beibehaltung diese im Antrag dementsprechend zu beschreiben sind. 

Für dauergenutzte Wohnungen wäre der Antrag zahlenmäßig unzureichend; bei drei Ferienwohnungen genügt die im Plan dargestellte Zahl. Im Bestand genehmigt sind für zwei Wohnungen gemäß den damaligen Anforderungen drei Stellplätze (zwei in der Garage + ein Besucherstellplatz im Bereich der Garagenzufahrt. Der tatsächliche Bestand weicht hiervon bereits ab. Statt einem frei anfahrbaren Stellplatz wurden drei senkrecht zu der Garagenzufahrt angelegt, sowie drei weitere in der Südostecke senkrecht zur Weidachstraße. Diese Änderung war nicht verfahrensfrei, da sie im Widerspruch zum Bebauungsplan und ab 2008 auch teilweise im Widerspruch zur Stellplatzsatzung standen. Die zusätzlichen Wohnungen wären ebenfalls schon vor ihrer Einrichtung genehmigungspflichtig gewesen. Nach den Luftbildern waren die nördlichen Stellplätze schon 2006 vorhanden und die südöstlichen spätestens 2009. 

Die Überschreitung der GRZ ist bisher weder berechnungstechnisch ermittelt noch beantragt oder begründet. Der Planer hat zugesagt, dies nachzureichen. 

Weiter noch nicht geklärt ist die fehlende Übereinstimmung zwischen den Ansichten Ost und den Grundrissen. 1994 wurde abweichend vom Ansichtsplan nur ein Quergiebel mit geringerer Breite als gezeichnet genehmigt. Im Grundriss war diese Reduzierung dargestellt. Beim neuen Antrag wurde dieser Unterschied offensichtlich nicht erkannt. Der Planer wird nachprüfen, welche Breite errichtet wurde und die Pläne anpassen.

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass der Antragsteller im Antragsverfahren erklären soll, ob es sich um dauergenutzte Wohnungen handelt oder es sich um Errichtung von Ferienwohnungen handelt.   

Dr. Christoph Böhm möchte wissen ob der Antrag dem Gremium vorgelegt werden muss, da dieser nicht vollständig ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erklärt, dass man durch die Fiktionsfrist von acht Wochen und der Sommerpause im August, den Antrag in dieser Sitzung bereits verhandeln muss.

Dr. Martin Metzger bittet um genauere Anzeichnung der Stellplätze.

Andreas Linder hebt hervor, dass die Parkplätze ohne Genehmigung erstellt worden sind.

Christoph Weisenbach macht auf die Veränderungssperre im Weidach aufmerksam und bittet um die Auflösung der drei Ferienwohnungen.

Thomas Scheibel schlägt vor, dass man den Antragstellern gleich mitteilen soll, dass eine Abweichung von der Stellplatzordnung nicht möglich ist.

Martin Dopfer unterstreicht, dass lediglich zwei Wohnungen genehmigt wurden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, dass zwei dauerhaft genutzte Mietwohnungen genehmigt wurden, aktuell jedoch drei Ferienwohnungen genutzt werden. Er beauftragt Füssen Tourismus mit der Streichung der Ferienwohnungen und verweist auf die bestehende Veränderungssperre.

Dr. Martin Metzger vertritt den Standpunkt, dass wenn der Antragsteller zwei Wohnungen genehmigt bekommen hat, jeglicher Vertrauensvorschuss verspielt wurde. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, auch nicht zu Befreiungen und Abweichungen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, auch nicht zu Befreiungen und Abweichungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.7. Nutzungsänderung der Altenteilerwohnung zur Ferienwohnung und Anbau einer Außentreppe, Häusern 97, Fl.Nr. 390, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.7

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 15.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Ferienwohnungsnutzung wird im Hinblick auf die Außenbereichslage von der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung bauplanungsrechtlich „mitgezogen“. Damit ist sie ebenfalls zulässig und führt nicht zu einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange. 

Nach dem Beherbergungskonzept erscheint die Einrichtung aufgrund des moderaten Umbaus im Bestand und der Beibehaltung der Dauerwohnnutzung vertretbar. 

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine Umnutzung eines Austraghauses in eine Ferienwohnung nicht Genehmigungsfähig ist. 

Andreas Eggensberger möchte wissen, ob das Landratsamt die Privilegierung prüft.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu.

Andreas Linder teilt mit, dass grundsätzlich das Landratsamt die Privilegierung prüft. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Siehe Abstimmungsergebnis. Der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

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5.3.8. Abbruch eines Holzschuppens, Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes sowie Errichtung einer Garage, Drehergasse 5, Fl.Nrn. 201 und 198/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.8

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 20.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Änderung wurde mit der Verwaltung vorbesprochen und nach vorliegender Information mit den Vertretern der Denkmalpflege abgestimmt. 

Der Vertreterin des LRAes OAL teilte im Rahmen der Sitzungsvorbesprechung am 30.06.2022 mit, dass eine _Zustimmung zum Vorhaben nur unter der Voraussetzung   erfolgen kann, das vom BLFD eine positive Stellungnahme abgegeben wird.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob eine Genehmigung zur Nutzung einer Ferienwohnung vorliegt.

Andreas Linder erklärt, dass die Wohnung seit 2013 als Ferienwohnung genutzt wird, baurechtlich aber keine Genehmigung vorliegt.

Dr. Martin Metzger äußert sich positiv für die Genehmigung der Anträge, bis auf den Antrag auf Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung dieser sollte abgelehnt werden.

Magnus Peresson erkundigt sich, ob die Stellplätze ausreichen.

Andreas Linder bestätigt dies.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob die Fenster so wie sie sind erhalten geblieben sind. Denn sollte das nicht der Fall sein, besteht keine Möglichkeit zur Erteilung einer Genehmigung. 

Andreas Linder weist darauf hin, dass es diese Auflage gibt und dies vom Landratsamt/ Landesamt für Denkmalpflege geprüft wird. 
  
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu und fügt hinzu, dass das kommunale Einvernehmen nur erteilt werden kann, wenn das Landratsamt/ Landesamt für Denkmalpflege zustimmt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nur zu erteilen, wenn die Zustimmung vom Landratsamt / Landesamt für Denkmalpflege vorliegt. Die Nutzungsänderung zur Ferienwohnung wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5.3.9. Nutzungsänderung Wohnungen Erdgeschoss und Obergeschoss in 2 Ferienwohnungen, Kemptener Straße 13 1/2, Fl.Nr. 759/5, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 5.3.9

Sachverhalt

Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 20.06.2022.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Nach den Grundrissplänen sind bisher offensichtlich in den drei Etagen EG / OG 1 und 2 jeweils eine Wohnung und somit insgesamt drei Wohnungen vorhanden. Mit dem Bauantrag sollen nun zwei der drei Wohnungen als Ferienwohnungen genehmigt werden. Damit ändert sich der Schwerpunkt der Haushälfte offensichtlich von Dauerwohnen in eine touristische Nutzung (ohne Ladenanbau EG/Westseite und DG, für das keine Informationen vorliegen). 

Nach dem Beherbergungskonzept ist das Vorhaben nicht zu begrüßen. 

Aufgrund der Lage in einem WA (allgemeines Wohngebiet) und der unbeplanten Lage wird das Vorhaben nach § 34 BauGB ausnahmsweise zulässig sein. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das LRA OAL ein nicht erteiltes Einvernehmen ersetzen.

Eine Verhinderung wäre nur im Wege der Bauleitplanung erfolgversprechend, wobei die Abgrenzung des Gebietes festzulegen und im Zweifelsfall städtebaulich zu begründen wäre. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Dem Stadtrat wird empfohlen, in der Sitzung am 26.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen. Ziel der Planung soll sein, das dauergenutzte Wohnen in dem betroffenen Bereich zu sichern.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Dem Stadtrat wird empfohlen, in der Sitzung am 26.07.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und den Erlass einer Veränderungssperre zu beschließen. Ziel der Planung soll sein, das dauergenutzte Wohnen in dem betroffenen Bereich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 07.06.2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.06.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 07.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.07.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zukünftiger Umgang mit Architekten bei Nichteinhaltung der Gestaltungssatzung
Magnus Peresson erkundigt sich, wie zukünftig mit Architekten umgegangen wird, die sich nicht an die Gestaltungssatzung der Stadt Füssen halten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, dass Architekten Auftragnehmer sind und dem Bauherr folgeleisten müssen der den Auftrag erteilt.  

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 

Datenstand vom 03.08.2022 14:15 Uhr