Datum: 06.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 19:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Stadtwerke Füssen: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen), Zeitraum: Januar - Mai 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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06.07.2022
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ö
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Bekanntgabe
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1 |
Sachverhalt
1) Wasserversorgung
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen derzeitigen Jahresgewinn von 183.826,54 € aus.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 734.200 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 8.100 € gesunken. Dies liegt an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Wassergebühren auf Grund des erneut geringeren Verbrauchs in 2021.
Aufwendungen:
Der Wareneinkauf (21.200 €) fiel für dieses Jahr gegenüber dem Vergleichszeitraum um 3.900 € höher aus. Dies liegt an fast täglich steigenden Einkaufspreisen für den Materialaufwand, sowie an einer aufwändigen Werkzeugreparatur. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (65.800 €) konnten bisher Einsparungen i.H.v. 32.300 € erreicht werden. Als große Posten können hier die Aufwendungen für Sanierung Leitungsnetz (-20.000 €), sowie andere Dienst- und Fremdleistungen (-7.900 €) genannt werden. Die Aufwendungen für Energiestoffe liegen derzeit noch mit 4.400 € unter dem Vorjahr, dies liegt hauptsächlich an noch nicht fälligen Abschlagszahlungen. Im weiteren Unterhalt gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen.
Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung für Mai 2022 steht noch aus, die Abschlagshöhe wurde im Zwischenbericht eingerechnet. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen (197.400 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 47.900 € konnten im Vergleich zum Vorjahr um 11.500 € kurzfristig gesenkt werden. Diese sind vor allem durch geringere Rechts- und Beratungskosten (-6.100 €) sowie durch den noch nicht verbuchten Abschlag für Verwaltungskostenbeiträge entstanden. Bei Letzteren wird es insgesamt auf Grund neuer und detaillierter Berechnungen seitens der Stadt zu einer wesentlichen Kostensteigerung für die Eigenbetriebe kommen.
Der Aufwand an Zinszahlungen von 10.700 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um
400 € geringer.
2) Abwasserbeseitigung
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen derzeitigen Jahresgewinn von 286.527,21 € aus.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.181.000 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 117.000 € gestiegen. Dies liegt trotz gesunkenem Vorjahresverbrauch an höher angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Abwassergebühren auf Grund des kalkulierten Gebührensatzes ab 2021 (Beschluss vom 25.11.2020, Gebühr alt 2,25 €/m³ neu 2,52 €/m³).
Aufwendungen:
Die Aufwendungen für bezogene Waren liegen annähernd wie im Vorjahr bei 700 €.
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 567.300 € sind um 305.500 € niedriger als im Vorjahresvergleich. Grund sind die im Vorjahr höher angesetzten ersten beiden Abschlagszahlungen der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband.
Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung für Mai 2022 steht noch aus, die Abschlagshöhe wurde im Zwischenbericht eingerechnet. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen (111.700 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 18.700 € fallen gegenüber dem Vorjahr um 13.500 € niedriger aus. Diese sind vor allem durch geringere Rechts- und Beratungskosten
(-8.300 €) sowie durch den noch nicht verbuchten Abschlag für Verwaltungskostenbeiträge entstanden. Bei Letzteren wird es wie bereits bei der Wasserversorgung erwähnt insgesamt zu einer wesentlichen Kostensteigerung für die Eigenbetriebe kommen.
Bei den sonstigen Zinsen u. ähnlichen Erträgen i.H.v. 600 € handelt es sich um einen Zinsertrag in 2021 der Varengold Bank AG (Auflösung der Passiven Rechnungsabgrenzung).
Der Aufwand an Zinszahlungen von 14.600 € fällt gegenüber dem Vergleichszeitraum um 3.500 € niedriger aus.
Die sonstigen Steuern (200 €) fallen im Vergleichszeitraum um 1.100 € geringer aus, da die Grundsteuerbuchung noch aussteht.
3) Parkierungsanlagen
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresverlust von 72.523,48 € aus.
Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 129.300 € sind im Vorjahresvergleich um 32.000 € gestiegen. Grund hierfür sind zum größten Teil die höheren Parkeinnahmen durch eine bessere Auslastung am Parkplatz An der Achmühle und eine kleine Steigerung in der Tiefgarage Sparkasse.
Im Einzelnen hierzu:
Die im Vergleichszeitraum verbuchten Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA Parking Deutschland GmbH grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresabschluss.
Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Jahres-Pachteinnahmen in Höhe von jetzt 123.413,52 € zu verzeichnen, eine Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes erfolgte in 2021. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von neu 633.360 € netto) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Fixpacht ist nach wie vor reduziert auf Grund der freien Mietfläche im Einkaufszentrum Theresienhof. Laut Pachtvertrag reduziert sich die Fixpacht, wenn einer der Ankermieter (bisher Fa. Charles Vögele, REWE, Rossmann) für eine Dauer von mindestens 6 Monaten seine jeweilige Mietfläche nicht betreibt (hier: Vögele). Eine zeitnahe Vermietung der Fläche durch den Betreiber des Theresienhofes ist dringend anzustreben.
Die Buchungen der Erlöse beim Parkplatz an der Achmühle beinhalten die Parkgebühren (APCOA) mit gerundet 32.100 € (Vorjahr 4.400 €). Die Erlöse aus dem Parkplatznutzungsrecht belaufen sich nach Verlängerung der Interimsvereinbarung mit dem Festspielhaus im Vergleichszeitraum auf 15.000 €.
Aufwendungen:
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze stieg um das Doppelte auf 52.600 €. Dies liegt zum größten Anteil an den gestiegenen Provisionszahlungen an APCOA für die Parkplatzbewirtschaftung (19.400 €), welche sich immer am Umsatz bemessen. In höheren Unterhaltsaufwendungen an den Parkplätzen Morisse und An der Achmühle resultieren 6.800 € der Steigerung.
Die Personalkosten werden in drei Abschlägen (Mai, August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung für Mai 2022 steht noch aus, die Abschlagshöhe wurde im Zwischenbericht eingerechnet. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen (100.000 €) sind anteilsmäßig laut AfA-Vorschau für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 5.500 € fallen um 200 € geringer aus. Sie beinhalten Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Rechts- und Beratungskosten.
Die Zinsen fallen mit rund 29.400 € um 1.400 € geringer aus als im Vorjahr.
Sonstige Steuern sind in den Vergleichszeiträumen nicht angefallen.
Diese Zwischenberichte sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.
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2. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung: Hochbehälter Enzensberg mit nachgelagertem Trink- und Abwassernetz einschließlich Löschwasserversorgung für den Ortsteil Hopfen am See;
Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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06.07.2022
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Die Neuerschließung im Ortsteil Hopfen am See mit dem Neubau des Hochbehälters am Enzensberg, dem nachgelagerten Trinkwasser- und Abwassernetz einschließlich der Löschwasserversorgung sowie Druckerhöhungsanlagen stellt ein anspruchsvolles Projekt dar. Während der letzten zweieinhalb Jahre wurde trotz der Corona Pandemie (Lockdown), der angespannten Haushaltslage bis hin zum Ausgabestopp (Haushaltskonsolidierung) und dem dauerhaften Personalmangel intensiv am Großprojekt gearbeitet.
Die folgende Tabelle zeigt den chronologischen Ablauf der bisherigen Tätigkeiten
2020
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17.02.2020
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Ermittlung Einwohnerwerte für Hopfen am See sowie Erst- und Zweitwohnsitzen/ Abstimmung FTM
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02.03.2020
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Vorbesprechung Zuwegung Gemeinde Rieden, EBM Streif und Waldkörperschaft Rieden
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05.03.2020
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Projektbesprechung mit Ing. Büro Schlegel, Fahrplan Umsetzung HB neu
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13.05.2020
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Fachklinik Enzensberg; Anforderung Brandschutzgutachten
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22.03.2020
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Erster Lockdown – Priorität Aufrechterhaltung Trinkwasserversorgung
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21.04.2020
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Besprechung mit OT Zuwegung HB Enzensberg Variantenabgleich mit Ing. Büro Schlegel
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15.05.2020
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Studie HB Enzensberg und vorgelagertes Rohrnetz; Angebotseingang
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28.05.2020
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Fachklinik Enzensberg; erneute Nachfrage bzgl. Übermittlung Brandschutzgutachten
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22.06.2020
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Erörterungsgespräch HB Enzensberg
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KW 29
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Baumstandorte; Vermessung und Auswertung
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07.07.2020
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Erörterungstermin Ing. Büro Schlegel, der SWF, Untere Naturschutz-behörde (Flächentausch/Ökokonto Stadt Füssen) sowie Büro Hofmann & Dietz (landschaftspflegerische Begleitung)
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06/2020
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Vorarbeit zur Rohrnetzberechnung
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10/2020
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Rohrnetzberechnung, Kalibrierung
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13.07.2020
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Baumstandorte; Beauftragung Ing. Büro Schlegel
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20.07.2020
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Beauftragung; landschaftspflegerische Begleitplanung durch Büro Hofmann & Dietz
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20.07.2020
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Besprechung Studienumfang HB Enzensberg und vorgelagertes Rohrnetz, sowie Baugrunduntersuchung im Versorgungsgebiet und Zuwegung mit Ing. Büro Schlegel
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22.07.2020
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Grundstücksabwicklung Neufville
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22.07.2020
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Baumstandorte; OT Vermessungstermin mit Ing. Büro Schlegel
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27.07.2020
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Studie HB Enzensberg und vorgelagertes Rohrnetz durch Ing. Büro Schlegel; Zusendung Erstschrift
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09/2020
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Studie HB Enzensberg und vorgelagertes Rohrnetz; 1. Korrektur
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20.08.2020
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Baugrunduntersuchung; LV Übermittlung durch Ing. Büro Schlegel
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15.10.2020
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Telefonat mit Ing. Büro Schlegel bzgl. Klärung Studie, Ausschreibung Bodengutachten und Bauzeitenplan
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21.10.2020
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Studie HB Enzensberg und vorgelagertes Rohrnetz; 2. Korrektur
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04.11.2020
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Machbarkeitsstudie HB Enzensberg und vorgelagertes Rohrnetz durch Ing. Büro Schlegel; Eingang
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09.12.2020
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Bodengutachten; Ausschreibung
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2021
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02/2021
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Baugrundgutachten; Vorabstimmung mit Geotechnikum
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11.02.2021
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Bodengutachten; Abstimmung Bohrpunkte Rohrnetz, OT mit Ing. Büro Schlegel
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04.03.2021
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OT Abstimmung Bohrpunkte Rohrnetz Hopfen am See
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20.04.2021
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Fachklinik Enzensberg; Übergabe Brandschutzgutachten
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20.04.2021
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Erörterungstermin im Schützenhaus; wegen HB Enzensberg neu sowie Vorgelagertes Rohrnezt Hopfen am See
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10.05. - 28.05.2021
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Baugrunduntersuchung Hopfen am See
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10.05.2021
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Generalentwässerungsplan Hopfen am See; Besprechungstermin mit Ing. Büro Mooser
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11.05.2021
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Generalsanierung Enzensberg; Erörterungsgespräch IB Klinger
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28.05.2021
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Grundstück Neufville; Tagung Familienstiftung bzgl. Schenkung des Grundstücks
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15.06.2021
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Generalentwässerungsplan Hopfen am See; Vorstellung und Beauftragung Ing. Büro Mooser im Werkausschuss
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24.08.2021
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Baugrunduntersuchung; Termin mit Ing. Büro Schlegel, weiteres Vorgehen, Abrechnung und Datengrundlage Geotechnikum
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25.08.2021
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Zuwegung HB Enzensberg, Besprechung
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10.09.2021
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Grundstück Neufville; Notartermin Schenkung
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20.09.2021
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Haushaltskonsolidierung Information Stadt Füssen / SWF; baldiger Ausgabenstopp
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23.09.2021
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Generalentwässerungsplan Hopfen am See; Besprechung mit Ing. Büro Mooser
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04.10.2021
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Rohrnetzanalyse; Vorstellung durch RBS Wave
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14.10.2021
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Klärung Nachträge der Nachbeauftragung /Geotechnikum (zahlreiche Folgetermine wegen Abrechnungsdifferenzen durchgeführt)
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18.10.2021
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Zuwegung HB Enzensberg über Gemarkung Rieden; Besprechung mit Gemeinde und Rechtlern aus Rieden
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2022
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27.01.2022
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Zuwegung HB Enzensberg über Gemarkung Rieden; Gesprächstermin Grundstücksverhandlungen Gemeinde Rieden
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02.02.2022
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Anfrage an KDZ-Oberland Vergabe HB Enzensberg Leistungsbilder
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04.02.2022
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Zuwegung HB Enzensberg über Gemarkung Rieden; OT mit Gemeinde Rieden
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15.02.2022
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Jour Fixe intern: HB Enzensberg neu Stadtwerke Füssen
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17.02.2022
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Notverbund Gemeinde Rieden; Gespräch intern, Vorstellung Möglichkeiten
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23.02.2022
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Jour Fixe intern: HB Enzensberg neu Stadtwerke Füssen
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15.03.2022
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Jour Fixe intern: HB Enzensberg neu Stadtwerke Füssen
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04.04.2022
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Fachklinik Enzensberg; Erörterungs- u. Sondierungsgespräch (Wasser, Abwasser, Löschwasser, Erweiterung)
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06.04.2022
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Generalentwässerungsplan; Ergebnisbesprechung mit Ing. Büro Mooser
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13.04.2022
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Gesamtsanierungskonzept inkl. Straßenausbau; Anfrage an Stadt Füssen
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12.05.2022
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Generalentwässerungsplan; Besprechung intern weiteres Vorgehen
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16.05.2022
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Gesamtsanierungskonzept inkl. Straßenausbau; Absage Stadt Füssen
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16.05. - 20.05.2022
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Zuwegung HB Enzensberg; Grundstücksverhandlungen Flächenbedarfsermittlung
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20.06.2022
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Fachklinik Enzensberg; OT Besprechung Alternativtrasse
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21.06.2022
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Strukturgutachten Bereich Hopfen wird vorgezogen; RBS Wave
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TO DO
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Strukturgutachten Bereich Hopfen; Beauftragung derzeit im Abschluss
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Strukturgutachten Bereich Hopfen; Zuarbeit (Einwohnerdaten, Verbrauchs-daten, Messdaten Pumpwerk usw.)
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Zuwegung HB Enzensberg über Gemarkung Rieden;
Finale Ergebnisabstimmung notwendig!
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Beauftragung Projektsteuerung extern bzgl. Vergabephase
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Anzumerken ist, dass zu o.g. Punkten unzählige Telefonate, Emails, Besprechungen intern und extern geführt wurden.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung aufgrund des fehlenden Projektsteuerers externe Unterstützung durch ein Ingenieurbüro anzufordern.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer und Herrn Weber zur Kenntnis.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung aufgrund des fehlenden Projektsteuerers externe Unterstützung durch ein Ingenieurbüro anzufordern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung: Vereinbarung Notverbund zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F.; hier: Wasserlieferungsvertrag über die gegenseitige Belieferung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser bei Störungen und in Notlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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06.07.2022
|
ö
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beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Die Wasserversorgung der Bürger*innen mit einwandfreiem Wasser in ausreichender Menge stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinden dar (Art. 83 Bayerische Verfassung und Art. 57 Bayerische Gemeindeordnung).
Durch den Klimawandel treten Wetterereignisse wie Dürren und Starkregenereignisse häufiger und extremer auf. Die Wasserressourcen in Deutschland geraten durch diese, sich zunehmend verschärfenden Bedingungen immer stärker unter Druck. Wasserressourcen werden knapper oder die Wasserqualität durch starke Niederschläge in Mitleidenschaft gezogen. Der BDEW, DVGW und VKU sprechen sich daher für die zeitnahe Umsetzung eines Maßnahmenbündels zur Beibehaltung einer hohen Versorgungssicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus.
Die Stadt Füssen und die Gemeinde Rieden a. F. betreiben zwei technisch und rechtlich getrennte Wasserversorgungsanlagen. Beide Gebietskörperschaften sind bereits seit längerem mit einer leitungsgebundenen Einrichtung verbunden. Die technische Anlage wurde mittlerweile technisch überholt und modernisiert. Restarbeiten finden im Jahr 2022 ihren Abschluss (Einbau Formstücke und Funkwasserzähler).
In den vergangenen Jahren versorgten sich beide Kommunen bereits bei einzelnen Störfällen oder ähnlichen Versorgungsengpässen mit Wasser. Die Parteien möchten nun die Bedingungen und Vorgaben mit einer schriftlichen Vereinbarung in der Form eines sog. Wasserlieferungsvertrags beschließen.
Mit dem sog. „zweiten Standbein“ soll nun ein dauerhaft angelegter Notverbund rechtlich abgesichert geschaffen werden. Mit dieser Einrichtung wird die Versorgungssicherheit beider Gemeinden erhöht und entspricht klar den Zielen der nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt den Wasserlieferungsvertrag zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F. in der vorgelegten Fassung abzuschließen.
Beschluss
Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt den Wasserlieferungsvertrag zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F. in der vorgelegten Fassung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung: Niedrigwasser - Konsequenzen, Risiken und rechtliche Nutzungskonkurrenz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
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06.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Sinkende Grundwasserstände durch niedrige Grundwasserneubildungsraten und Dürresommer sind auch in Bayern längst keine Seltenheit mehr. Der Klimawandel ist spürbar und bedroht auch die dauerhafte Sicherstellung der Wasserversorgung. Die bayerische Staatsregierung hat deshalb im letzten Jahr die Expertenkommission „Wasserversorgung in Bayern“, bestehend aus acht Professor*innen, einberufen. Auftrag der Kommission war es Empfehlungen, Handlungsoptionen und Lösungsansätze für eine sichere Wasserversorgung zu erarbeiten.
Der Bericht der Expertenkommission liegt nun vor und belegt deutlich die Auffassung des VBEW: Die leitungsgebundene Wasserversorgung in Bayern steht vor großen Aufgaben. „Das oberste Ziel der Wasserversorger ist es, für Bürger*innen und Wirtschaft weiterhin eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten. Dies auch künftig sicherzustellen ist ein Job für Profis und kann nicht mal so eben im Nebenamt mit erledigt werden,“ stellt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW mit Blick auf die teils sehr kleinteilige Wasserversorgungsstruktur in Bayern fest.
Wasser wird mancherorts knapp (werden).
Der Klimawandel wirkt sich unter anderem zunehmend auf die Niederschlagsmengen und -verteilung aus. Das hat Folgen für die Grundwasserneubildungsraten. Seit mehreren Jahren sind in einigen Regionen Bayerns sinkende Grundwasserpegelstände festzustellen. Die Experten-kommission postuliert, dass durch abnehmende Grundwasserneubildungsraten in wasserarmen Regionen Bayerns, mittelfristig Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise auch mit dem Ausbau und Neubau von Talsperren, erforderlich werden.
Die Wasserversorger müssen ihre Vorsorge- und Versorgungsstrategie daran ausrichten. Die strukturellen Bedingungen der Wasserversorgung in Bayern erschweren diese notwendigen Anpassungsmaßnahmen. Die besonders kleinteilige Wasserversorgungsstruktur in Bayern hat neben Vorteilen – wie der räumlichen Begrenzung von Schadensereignissen – aufgrund der ständig steigenden technischen und administrativen Anforderungen eben auch Nachteile. Es gilt daher, durch geeignete Formen der Kooperation (z. B. durch interkommunale Zusammenarbeit) die Vorteile der vorhandenen Struktur mit den Anforderungen an eine effiziente und zunehmend komplexere Wasserwirtschaft zu kombinieren.
Wasser geht uns alle an!
„Wir müssen die Versorgung mit Trinkwasser jetzt nachhaltig sichern, nicht nur für uns, sondern vor allem auch für künftige Generationen“, mahnt Detlef Fischer. Das gemeinsame Ziel muss eine nachhaltige Nutzung unserer Wasserressourcen sein, im privaten Bereich, aber vor allem auch in der Landwirtschaft und der Industrie. Dazu muss die Bevölkerung für den Wert des Wassers und einen sorgsamen Umgang mit dieser kostbaren Ressource verstärkt sensibilisiert werden. Das müsste doch auch ohne eine künstliche Verteuerung des Wassers hinzubekommen sein.
Die Information ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.
Diskussionsverlauf
Herr Schauer erläutert den Ausschuss Mitgliedern anhand einer Bildschirmpräsentation die möglichen Szenarien der Klimaentwicklung der letzten Jahre und gibt Ausblicke auf die zu erwartenden Problematiken in der Wasserversorgung. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.
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5. Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: Kanalsanierung Luitpoldstraße - Prinzregentenplatz W43; Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
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Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Durch die zunächst seitens der Stadt geplante Umbau- und Verbesserungsmaßnahme mit umfangreichen Straßenbauarbeiten in der Luitpoldstraße, Prinzregentenplatz und Kreisverkehr (W43), sollten in gleichem Zug auch die schadhaften Kanalleitungen und Haltungen saniert werden. Die Straßenbaumaßnahme der Stadt wurde mangels Liquidität vorerst gestoppt. Die vorliegenden Zustandsklassen der Kanalleitungen (überwiegend 0, 1, 2) lassen jedoch kein weiteres Aufschieben zu und erfordern ein unverzügliches Handeln. Der Start der Straßenbauarbeiten mit Vollsperrung war auf den 18.03.2022 vorgesehen. Gemäß Projektzeitenplan sollten Ende Oktober alle Arbeiten abgeschlossen sein. Auf Grund des festgesteckten Zeitplans musste von Seiten der Stadtwerke die Ausschreibung für die Sanierungsmaßnahme spätestens im Februar beauftragt werden. Die Kostenberechnung des Ing. Büros lag bei 287.000 €.
Für die Kanalsanierung (Inlinerverfahren, Schachtsanierung in geschlossener Bauweise) erfolgte die Ausschreibung nach VOB/A. Es wurden 8 Angebote abgegeben.
1.
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Bieter 1
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356.874,25 €
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2.
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Bieter 2 Aarsleff Rohrsanierung
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366.120,58 €
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3.
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Bieter 3
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386.044,01 €
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4.
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Bieter 4
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394.582,28 €
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5.
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Bieter 5
|
418.925,10 €
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6.
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Bieter 6
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421.258,18 €
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7.
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Bieter 7
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459.893,05 €
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8.
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Bieter 8
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536.297,75 €
|
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote empfahl das Ing. Büro, das Angebot des Bieters 1 zu beauftragen. Zum Zeitpunkt der Bindefrist für die Auftragsvergabe (09.05.2022) lag noch kein genehmigter Wirtschaftsplan (SWF) bzw. Haushalt 2022 für die Stadt Füssen vor. Es wurde daher eine Bindefristverlängerung beim Bieter 1 beantragt, der allerdings ablehnte. Somit wurde auf den zweiten Bieter, Firma Aarsleff Rohrsanierung zurückgegriffen, welche der Verlängerung zustimmte. Die Bindefristverlängerung läuft zum 30.06.2022 aus. Da der Haushalt zwischenzeitlich, mit Auflagen, genehmigt vorliegt, ist die Beauftragung an die Firma Aarsleff nun erfolgt. Die Maßnahme muss auf Grund des Schadensbildes unverzüglich durchgeführt werden. Die Durchführung findet im November/Dezember 2022, ggf. Restarbeiten in den Schächten je nach Witterung im Januar 2023 statt.
Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Betriebssatzung der Stadtwerke Füssen liegt die Zuständigkeit zur Bewilligung von erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen (überplanmäßigen Ausgaben) ab einem Betrag von 15.000 € beim Werkausschuss.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Wirtschaftsplan 2022 wurde für diese Maßnahme 260.000 Euro eingestellt. Die Erhöhung der Kosten von 106.000 € (ursächlich allgemeine Kostensteigerungen i.V.m. der Inflation) muss als überplanmäßige Ausgabe (Wirtschaftsplan AWB, FiBu-Konto 5909) bewilligt werden. Es liegt keine Gefährdung im Wirtschaftsplan vor, da eine Deckung durch Einsparungen bei den allgemeinen Unterhaltsaufwendungen für bezogene Leistungen vorgesehen ist. Diese können wegen des Fortschritts des Jahres und der erst jetzt vorliegenden Haushaltsgenehmigung mangels freier Kapazitäten externer Dienstleister teilweise nicht umgesetzt werden.
Minderausgaben i.H.v. 106.000 € bei Konten 5903, 5905, 5908, 5928, 5929
(verschied. Aufwendungen für bezogene Leistungen)
Mehrausgabe i.H.v. 106.000 € bei Konto 5909 (Sanierung Kanäle Baukosten)
Es handelt sich hierbei um eine Unterhaltsmaßnahme, daher ist keine Kreditaufnahme notwendig und möglich, die Finanzierung erfolgt über die Gebührenkalkulation nach KAG.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss bewilligt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 106.000,00 € für die Kanal-Sanierungsmaßnahme im W43. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den allgemeinen Unterhaltsaufwendungen für bezogene Leistungen.
Beschluss
Der Werkausschuss bewilligt die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 106.000,00 € für die Kanal-Sanierungsmaßnahme im W43. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den allgemeinen Unterhaltsaufwendungen für bezogene Leistungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: "Naturgefahren Starkregen" - Die Stadtwerke Füssen analysierten die Folgen des Starkregenereignisses vom 23.05.2022 im Zusammenhang mit dem Entwässerungsnetz der angeschlossenen Grundstücke in der Stadt Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
Bekanntgabe
|
6 |
Sachverhalt
Die Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW und die vielen anderen Starkregenereignisse quer durch Deutschland aus dem vergangenen Jahr sind noch vielen Menschen in Erinnerung. Wenn auch nicht mit dieser Wucht und den verheerenden Schäden traf die Stadt Füssen am 23.05.2022 in den Nachmittagsstunden bis hin zum frühen Abend ein markantes Starkregenereignis mit beträchtlichen Folgen und Sachschäden.
Vollgelaufene Keller und überflutete Straßen sorgten für zahlreiche Feuerwehr-Einsätze.
Was bedeutet Starkregen?
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet.
Der DWD warnt deswegen vor Starkregen in 3 Stufen (wenn voraussichtlich folgende Schwellenwerte überschritten werden):
- Regenmengen 15 bis 25 l/m² in 1 Stunde oder 20 bis 35 l/m² in 6 Stunden (Markante Wetterwarnung)
Regenmengen > 25 bis 40 l/m² in 1 Stunde oder > 35 l/m² bis 60 l/m² in 6 Stunden (Unwetterwarnung)
Regenmengen > 40 l/m² in 1 Stunde oder > 60 l/m² in 6 Stunden (Warnung vor extremem Unwetter)
Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Denn im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdoldungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Insbesondere die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.
Sachstandsbericht der Stadtwerke Füssen zum Kanalnetz nach dem 23.05.2022:
Am Rohrnetz (Schmutz- und Regenwasserkanäle) sowie den technischen Anlagen (Pumpstationen) wurden keine Schäden festgestellt und waren auch nicht von technischen Störungen betroffen.
In den darauffolgenden Tagen und Wochen folgten immer wieder Anrufe bzw. Anfragen betroffener Grundstückseigentümer. Dabei wurde entweder im Gespräch oder bei einem persönlichen Vor-Ort-Termin oftmals festgestellt, dass die Schäden aufgrund fehlender Rückstauverschlüssen (Klappen) entstanden sind bzw. durch fehlen dieser verstärkt wurden.
Die Stadtwerke Füssen betreiben aktive Aufklärungs- und Beratungsleistungen in Sachen Rückstauabsicherung und ggf. Austausch mit den Versicherungen. Zusätzlich sollte der Versicherungsumfang für das angeschlossene Grundstück an der Entwässerungseinrichtung überprüft werden. Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung ist zu empfehlen.
Musterbedingungen Elementar
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, welche entstehen können durch
a)
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Überschwemmung, Rückstau
|
b)
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Erdbeben
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c)
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Erdsenkung, Erdrutsch
|
d)
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Schneedruck, Lawinen
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e)
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Vulkanausbruch
|
Überschwemmung, Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Technische Möglichkeiten beispielhaft
Rückstauverschluss
Rückstau-Oberflächenentwässerung - Straßenentwässerungen Stadtgebiet:
Bei der Straßenentwässerung wird zwischen Oberflächenwasser und Bodenwasser unterschieden. Das gesammelte Wasser wird natürlichen oder künstlichen Gewässern, den Vorflutern, zugeführt.
Die Straßenentwässerung obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Bund/Land/Gemeinde)
Fall aus der Praxis nach Starkregenereignis:
Die Lautenmacherstraße ist nicht ausgebaut und nicht am leitungsgebundenen Straßenent-wässerungssystem angeschlossen. Die Entwässerung des Straßenkörpers (Provisorium) wird hier ausschließlich über Sickerschachtanlagen vollzogen.
Lautenmacherstraße Sickerschachtanlage-Straßenentwässerung, mit sichbarer
Feinsedimentsedimantationseintrag.
⬤
|
Wartung
|
⬤
|
Unterhalt
|
⬤
|
Regeneration der Anlage
|
⬤
|
Änderung der Entwässerungsobligenheit auf Stand der Technik
|
Froschenseestraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Weidachstraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Weidachstraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Weidachstraße 23.05.2022 – Starkniederschlag
Sedimenteintrag im Bereich der SSK-Analgen, durch unzureichende und vermischte Bankettanlagen / Verbesserung durch Rasenschotterung oder technisch geeignete Rand- entwässerungssysteme. Hagel entscheidend bei der Beeinflussung der Funktionstüchtigkeit des eingesetzten Oberflächenentwässerungssystems.
Hagel in Linsenstruktur / somit schnelle Verzahnung der Plättchen und Verschluss- und Verstopfung der SSK Entwässerungs-Systeme.
Die Information ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.
Diskussionsverlauf
Herr Schauer zeigt den Ausschuss-Mitgliedern den YouTube Film: „Tsunami from Heaven“ und zeigt auf, welche Möglichkeiten Hauseigentümern zum Schutz vor Starkregen zur Verfügung stehen. Herr Weber erklärt die Funktion der Sickerschächte und Rückstauklappen.
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7. Stadtwerke Füssen - Parkierungsanlagen: Anpassung der Parkgebühren für den Parkplatz Morisse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
Sachverhalt
Mit Nachtrag Nr. 5 zum bestehenden Pachtvertrag mit der Firma APCOA wurden nachfolgende Parkgebühren für den Parkplatz an der Morisse in 2017 neu festgesetzt.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Füssen und im Zusammenhang mit den gestiegenen Nebenkosten und des Verbraucherpreisindexes schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren anzupassen. Anzumerken sind auch die stark gesunkenen Frequenzen bedingt durch die Corona-Pandemie. Die Einnahmesituation muss sich dauerhaft wieder stabilisieren und verbessern. Dies ist aktuell nur durch Anpassung der Parkgebühren möglich.
Anzahl der geparkten Fahrzeuge
|
Umsatz SWF
|
Umsatz APCOA
|
2019
|
97.171
|
davon Busse 7.238
|
280.607,06 €
|
395.758,83 €
|
2020
|
76.873
|
davon Busse 1.917
|
188.170,74 €
|
279.828,64 €
|
2021
|
86.300
|
davon Busse 1.593
|
215.294,49 €
|
314.118,11 €
|
Taktung / Pkws
|
alt
|
neu
|
bis 30 Minuten
|
0,70
|
1,00
|
31. – 60. Minuten
|
0,80
|
1,00
|
jede weitere Stunde
|
1,50
|
2,00
|
Tagesmaximum
|
12,00
|
15,00
|
Taktung / Busse
|
alt
|
neu
|
bis 60 Minuten
|
5,00
|
7,00
|
bis 120 Minuten
|
10,00
|
12,00
|
bis 180 Minuten
|
15,00
|
20,00
|
Tagesmaximum
|
25,00
|
30,00
|
Alle Tarife verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt die Anpassung der Parkgebühren für den Parkplatz Morisse wie vorgetragen.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt die Anpassung der Parkgebühren für den Parkplatz Morisse wie vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Städtische Forggensee-Schifffahrt: Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV , Zeitraum: Januar - Mai 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
Bekanntgabe
|
8 |
Sachverhalt
Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2022 weist für den Zeitraum Januar bis Mai 2022 einen Jahresfehlbetrag von -73.450,37 € aus (Vergleichszeitraum 2021: 78.716,38 €). Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach Beendigung der Corona-Einschränkungen glücklicherweise termingerecht zum 01. Juni 2022 aufgenommen werden.
Erlöse:
Durch den jährlichen Saisonstart zum 01. Juni können noch keine wesentlichen Umsatzerlöse verzeichnet werden. Diese belaufen sich bis einschließlich Mai auf rund 1.400 €.
Aufwendungen:
Durch die jährlich notwendigen Vorbereitungen und Unterhaltsmaßnahmen an den Schiffen fallen bereits vor dem eigentlichen Schifffahrtsbetrieb Kosten an. Diese schwanken jährlich geringfügig.
Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen fallen im Vergleich zum Vorjahr mit 38.800 € um 2.600 € geringer aus.
Die Personalkosten werden in zwei Abschlägen (August und November) an die Stadt Füssen geleistet. Eine Verbuchung im Vergleichszeitraum fand daher noch nicht statt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Die Abschreibungen wurden anteilmäßig für fünf Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.
Geringfügige Minderausgaben von 1.200 € sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (19.000 €) zu verzeichnen.
Einsparungen konnten bei den Zinszahlungen in Höhe von 1.100 € erzielt werden.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2022 bisher keine an.
Zuverlässigere Vergleichszahlen werden erst im Herbst bei einem erneuten Zwischenbericht belegbar sein.
Letztlich spielt für den Umsatz der Schifffahrt in ganz großem Maße in diesem Jahr die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Tourismus neben den sonst üblichen Wetterrisiken eine entscheidende Rolle.
Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.
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9. Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen: Fahrplan- und Routenänderung ab Saison 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sachverhalt
Die Verlandung des Sees schreitet weiter voran. Dies ergaben die laufenden Messungen an den eigens hierfür angebrachten „Barkenstangen“ vor der Anlegestelle „Waltenhofen“. Seit Installation der Messstellen ist die Sedimenteansammlung erneut gewachsen. Der Eigenbetrieb führte am 01.02.2022 mit dem Wasserwirtschaftsamt Kempten und weiteren Beteiligten eine Begehung in einem geplanten Bereich für die angedachten neuen Schiffsrouten durch. Im Ergebnis hätte die groß angelegte Maßnahme allerdings zu erheblichen Kosten geführt.
Der Abtransport der Sedimente stellte zusätzlich eine große logistische und finanzielle Herausforderung dar. Des Weiteren liegt das Gebiet im Landschaftsschutzgebiet. Die Folge wäre ein langfristiges behördliches Genehmigungsverfahren mit weiteren Beteiligten (u. a. Bund Naturschutz).
Um eine schnelle Lösung für das sichere Anfahren der Anlegestelle „Waltenhofen“ zu erzielen, haben sich Vertreter der Schifffahrt und des Wasserwirtschaftsamt Kempten erneut am 28.02.2022 zu konstruktiven Gesprächen getroffen. Im Ergebnis und mit Zustimmung der Fachbehörde mussten deshalb vor Beginn der Saison 2022 verschiedene Bereiche im südlichen Teil des Sees (Hafeneinfahrt und die Anlegestellen „Waltenhofen“ sowie „Brunnen“) mechanisch bearbeitet werden. Finanziell unterstützt wurden die Maßnahmen zum Teil durch die Gemeinde Schwangau. Das technische Hilfswerk (THW) beteiligte sich uneigennützig bei der Bodenbewirtschaftung im betroffenen südlichen Bereich der Anlegestelle „Bootshafen“.
Die Anfahrt mit beiden Schiffen über eine sogenannte Nordschleife zur Anlegestelle in Waltenhofen erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Behörden (Landratsamt Ostallgäu und Wasserwirtschaftsamt Kempten) ab 2022 über eine leicht abgeänderte Route.
Da über die Änderung ein kleiner zeitlicher Nachteil entsteht, wird die Anlegestelle Dietringen in Roßhaupten nur noch einmal pro Rundfahrt angefahren.
Dies hat wirtschaftlich keinerlei Auswirkungen und gewinnt zusätzlich an Sicherheit, da diese Anlegestelle im „Hotspot“ von Badegästen, Segelclub und anderen Seenutzern liegt. Die eingesparte Fahrzeit für das An- und Ablegemanöver wird für die Nordschleife genutzt. Der Zeitvorteil soll auch die Aufenthaltsdauer zwischen der 1. und 2. sowie der 2. und 3. Rundfahrt in Füssen zu Gute kommen, um nach dem Ausstieg die „MS Füssen“ zu Reinigen und zu desinfizieren.
Nach der Saison 2022 wird ausgewertet, ob für die Saison 2023 weitere Anpassungen notwendig sind.
Die am 23.11.2021 im Werkausschuss behandelte ursprüngliche Routenänderung und dem damit verbundenen neuen Fahrplan wurde für die Saison 2022 somit nicht umgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt und den sich daraus ergebenden Vorteilen die Fahrplanroutenänderung ab der Saison 2022 auf dem Forggensee wie vorgeschlagen anzupassen.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt und den sich daraus ergebenden Vorteilen die Fahrplanroutenänderung ab der Saison 2022 auf dem Forggensee wie vorgeschlagen anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. Städtische Forggensee-Schifffahrt: Anlegestellen / Genehmigung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
10 |
Sachverhalt
Die Forggensee-Schifffahrt Füssen bedient 8 Anlegestellen am Forggensee. Das Landratsamt Ostallgäu erteilt die wasserrechtliche Genehmigung nach dem Bayerischen Wassergesetz für diese Anlagen.
Aktueller Stand der Anlegestellen
Bootshafen Füssen unbefristet
Dietringen 31.12.2027
Brunnen 31.12.2026
Festspielhaus 31.12.2022
Waltenhofen 31.12.2022
Osterreinen 31.12.2022
Tiefental 31.12.2022
Roßhaupten Kraftwerk 31.12.2022
Der Hochwasserliegeplatz wird ebenfalls als „Anlegestelle“ (intern) beim Landratsamt geführt und ist unbefristet 2021 genehmigt worden.
Die Anträge zur Verlängerung werden beim Landratsamt nach Absprache mit der Genehmigungsbehörde im August 2022 gestellt, eine Verlängerung wird bis Ende 2022 erteilt.
Die Dauer der Genehmigungen beträgt 10 Jahre.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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11. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 23.11.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
beschliessend
|
11 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 23.11.2021 an.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 23.11.2021.
Beschluss
Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 23.11.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Friedl nahm an der Abstimmung nicht teil.
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12. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Werkausschuss
|
Sitzung des Werkausschusses
|
06.07.2022
|
ö
|
Bekanntgabe
|
12 |
Sachverhalt
Gebührenkalkulation; hier Unterbrechung des Kalkulationszeitraumes
Herr Schulte bezieht sich auf das Sanierungskonzept der Stadt Füssen Bereich Wasser / Abwasser und spricht die maroden Leitungen an. Er erkundigt sich ob dies in die Gebührenkalkulation übernommen wird und ob es dadurch zu einer Neuberechnung kommen wird.
Herr Eichstetter verweist auf die Nichtöffentliche Sitzung und merkt an, dass solche Maßnahmen Bestandteil der Kalkulation sind. Sobald die internen Vorbereitungen getroffen wurden, wird die Öffentlichkeit bei gegebener Zeit informiert.
Datenstand vom 04.10.2024 08:59 Uhr