Datum: 15.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Füssen - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2021; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
2 Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
3 Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen) Zeitraum: Januar - Oktober 2022
4 Wirtschaftsplan 2023, Stadtwerke Füssen
4.1 Wirtschaftsplan 2023, Wasserversorgung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
4.2 Wirtschaftsplan 2023, Abwasserbeseitigung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
4.3 Wirtschaftsplan 2023, Parkierung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
5 Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung: Sachstandsbericht Leitungsnetz und technische Anlagen
6 Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: Sachstandsbericht Leitungsnetz und technische Anlagen
7 Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung; Vollzug der Wassergesetze; Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG)
8 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2021; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV
9 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
10 Städtische Forggenseeschifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2022
11 Städtische Forggenseeschifffahrt - Neufestsetzung der Fahrpreise im Linienverkehr, Abendfahrten und Charterfahrten
12 Wirtschaftsplan 2023, Städtische Forggenseeschifffahrt; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
13 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Fahrplanänderung Saison 2023
14 Bekanntgaben
15 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2022
16 Anträge und Anfragen

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1. Stadtwerke Füssen - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2021; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 1

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Im Lagebericht ist einzugehen auf:


  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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2. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva         Jahresfehlbetrag


Bilanzsumme zum 31.12.2021        18.227.322,99 €        - 518.457,41 €


Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.



Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2021        7.117.723,95 €         41.223,75 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2021        7.710.227,53 €        - 349.414,28 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2021         4.183.520,68 €        - 210.266,88 €



Der Jahresfehlbetrag 2021 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von –518.457,41 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige. 
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.



Wasserversorgung


Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.117.723,95 € (Vorjahr: 7.931.245,74 €). 
Die Summe der Erlöse und Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 68.600 € niedriger aus als geplant. Grund dafür ist der erneut gesunkene Wasserverbrauch, bedingt durch die Corona-Pandemie. Dagegen konnten die Ansätze bei den Nebengeschäften (Neuanschlüsse, Reparaturen) übertroffen werden. 
Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 93.600 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresgewinn in Höhe von 
41.223,75 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 121.200 € unter dem geplanten Ansatz von 1.795.000 €. Ursache ist hierbei u.a. der Rückgang beim Wasserverkauf. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 175.000 €, welche wiederum die Erlöse erhöht.
Der Wasserverbrauch im Jahr 2021 mit 1.019.803 m³ ist mit einer Minderung von 25.493 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. 
Die Einnahmen aus Nebengeschäften (Reparaturmaßnahmen) konnten gegenüber dem Ansatz (30.000 €) stark verbessert werden (Erlös 2021 53.700 €).
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 71.800 €.  Der Planansatz von zusammen 43.000 € konnte auf Grund weitaus höherer aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen überschritten werden. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 31.700 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.500 € wurde weit unterschritten.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen war ein Planansatz von 477.500 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 310.700 € wurde der Mittelansatz für 2021 ebenfalls nicht ausgeschöpft. Bei Fremdleistungen für das Chemie-Labor, den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, Speicheranlagen und geplante Sanierungen von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. Erwähnenswert sind zusätzliche Einsparungen bei den Energiestoffen (Stromkosten).
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 625.500 €. Gegenüber dem Plan-ansatz von 629.000 € ergab sich eine Einsparung von ca. 3.500 €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überstiegen den Planansatz von 184.500 € deutlich. Hervorzuheben wären die Verwaltungskostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen, den periodenfremden Aufwendungen sowie die erneute Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (früher: Abzug bei Personalkosten). Einsparungen konnten dagegen bei den Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt 23.700 € angefallen. Der Planansatz von 35.700 € wurde somit weit unterschritten. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 117.858,08 €
Nachaktivierung von Kosten aus Neuausweis Wasserschutzgebiet        91.797,90 €
Jahresgewinn / Verwendung 2021         41.223,75 €

Gewinnvortrag        15.163,57 €


Der Jahresgewinn 2021 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 41.223,75 € ist gemäß Eigenbetriebsverordnung auf neue Rechnung vorzutragen.


Abwasserbeseitigung

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.710.227,53 € (Vorjahr: 8.169.577,69 €). 
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.959.500 € und liegen mit rund 230.700 € über den Erlösen des Vorjahres, fielen aber gegenüber dem Erfolgsplan um 416.500 € niedriger aus als geplant. Grund dafür sind zum einen die neu kalkulierte Abwassergebühr von 2,52 €/m³ ab 2021 (2020 2,25 €/m³) und dagegen zum größten Teil die gesunkenen Erlöse aus den Abwassergebühren (Einleitungsmenge).
Bei den Aufwendungen erfolgte eine Minderung der Ausgaben in Höhe von rund 137.700 € gegenüber Ansatz. Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2021 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von – 349.414,28 €. 

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Abwassergebühren lagen um rund 397.200 € unter dem geplanten Ansatz von 3.056.000 €, was mit ein Grund für das negative Ergebnis ist. Eine Rückstellung für Gebührenüberdeckung musste für 2021 nicht gebildet werden. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2017-2020 beträgt 268.400 € und erhöht die Erlöse.
Die Menge der eingeleiteten Abwässer mit 948.478 m³ ist gegenüber dem Jahr 2020 um 26.420 m³ erneut gesunken.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 24.600 €. Der Planansatz wurde u.a. auf Grund der aktivierten Eigenleistung im Zusammenhang mit dem GIS-Aufbau/Erweiterung übertroffen.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 2.377.000 €. Trotz einer Rückstellung i.H.v. 350.000 € für die noch nicht endgültig abgerechnete Verbandsumlage 2021 an den Abwasserzweckverband Füssen, entstanden gegenüber dem Planansatz damit Minderaufwendungen von insgesamt 137.700 €. Die dafür ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetzunterhalt (u.a. Rohrbrüche) und anderen Dienstleistungen wurde in fast allen Bereichen unterschritten.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 432.900 € um 35.400 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus geringfügigen Einsparungen im Personalbereich. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 105.100 € gegenüber dem Ansatz von 98.200 € überschritten und beinhalten hauptsächlich die gestiegenen Verwaltungs-kostenbeiträge gegenüber der Stadt Füssen, der erneuten Verbuchung der Fremdleistungen der Schifffahrtsmitarbeiter unter den anderen betrieblichen Aufwendungen (früher: Abzug bei Personalkosten), den Rechts- und Prüfungskosten sowie periodenfremden Aufwendungen.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 35.700 € und liegt mit 7.700 € unter dem Planansatz. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 793.838,56 €
Jahresverlust / Verwendung 2021                 - 349.414,28 €

Verlustvortrag        - 1.143.252,84 €

Der Jahresfehlbetrag 2021 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von – 349.414,28 € ist gemäß Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Parkierungsanlagen

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.183.520,68 € (Vorjahr: 4.165.248,83 €). Es konnte ein Verlustausgleich durch die Stadt Füssen in Höhe von 364.525,00 € aus dem Jahr 2005 verbucht werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erlöse und Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 36.300 € niedriger aus als geplant. Bei den Aufwendungen mussten Mehrausgaben in Höhe von 77.900 € generiert werden.

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresfehlbetrag von 
-210.266,88 € aus. 

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 419.800 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 46.200 € niedriger ausgefallen. 

Die Umsätze im Einzelnen:                                                 Umsätze                Planansatz

                       TG Sparkasse        117.348,30 €        140.000 €
               Parkplatz an der Morisse        215.294,50 €                  240.000 €
               Parkplatz an der Achmühle         51.130,85 €                    50.000 €
               Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €        36.000 €


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (170.500 €) wurde um rund 12.200 € überschritten. Mehrausgaben mussten für Wartungs- und Installations-/Spenglerarbeiten im baulichen Unterhalt der Tiefgarage sowie für den Winterdienst einschließlich den Baum- und Grünpflegearbeiten für den Parkplatz „Achmühle“ aufgewendet werden.

Erstmalig wurde für den Parkierungsbereich ein Personalkostenaufwand verbucht. Der nur schwer zu prognostizierende Ansatz (32.300 €) wurde um rund 5.200 € überschritten. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mussten eine Ausgabesteigerung (51.200 €) gegenüber dem Ansatz (17.400 €) verzeichnen. Neben gestiegenen Rechts- u. Prüfungs-kosten wurden in diesem Jahr zum ersten Mal Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen eingerechnet sowie innerbetrieblich ein Mietzuschuss einschl. Nebenkosten verbucht.

Bei den Zinsen sind Minderausgaben in Höhe von ca. 1.500 € zu verzeichnen. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2020        - 3.856.161,18 €
Nachaktivierung von Kosten neue Sprinkleranlage Tiefgarage        78.783,00 €
Verlustausgleich aus dem Jahr 2005         +   364.525,00 €
Jahresverlust / Verwendung 2021             -     210.266,88 €

Verlustvortrag        - 3.623.120,06 €        


Der Jahresverlust 2021 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von – 210.266,88 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Das satzungsgemäße Stammkapital des Eigenbetriebs von 2,4 Mio € ist durch Verluste der Vergangenheit nicht mehr vollständig vorhanden. Die Behandlung der Jahresverluste aus Vorjahren entspricht nicht § 8 Abs. 2 Satz 3 EBV. Grundsätzlich wären diese Verluste aus Haushaltsmitteln der Stadt auszugleichen oder ausnahmsweise durch Abbuchung aus der allgemeinen Rücklage zu tilgen."


Finanzielle Auswirkungen und Verwendung der Jahresergebnisse
       
Die Jahresergebnisse 2021 für die Bereiche der Wasserversorgung (Gewinn), Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen (Verlust) sind gemäß § 8 Eigenbetriebs-verordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2021 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2021 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte erkundigt sich nach der Ursache für die Absenkungen im Pflaster des Kaiser-Maximilian-Platzes und wer hierfür letztlich für die Kosten aufkommen muss. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläutert, dass der Grund für die Setzungen Holzbohlen sind, welche bei der Errichtung der Sparkassen Tiefgarage im Jahre 1990 in den Boden befestigt wurden. Diese hätten ursprünglich dazu gedient, den Bau gegen die Straße und bestehende Häuser hin abzustützen. Diese Balken wurden nie entfernt und sind inzwischen morsch und geben nach. Dadurch sackt der Boden unter dem Kaiser-Maximilian-Platz stellenweise ab und es bilden sich die Löcher und Vertiefungen. 

Thomas Scheibel erklärte den Ausschuss Mitgliedern, dass die Tiefgarage damals im „Berliner Verbau“ errichtet worden sei. Dabei sei es üblich, mit Bohlen die Baugrube ab zu stützen. Die Holzbohlen werden nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt, was am Kaiser-Maximilian-Platz nicht geschehen sei.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter weist darauf hin, dass die Stadt Füssen nicht der Verursacher dieser Schäden ist, daher muss man sich bzgl. der Kostenübernahme mit der Sparkasse Allgäu und den Versicherungen an einen Tisch setzen. Hier müsse geklärt werden, wer für die Sanierung aufkommen muss. Aufgrund des bevorstehenden Winters, soll sich der Bauhof die Sache anschauen und provisorisch tätig werden.
 

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgetragenen Behandlung des Jahresgewinns 2021 der Wasserversorgung und der Jahresverluste 2021 der Abwasserbeseitigung und der Parkierungsanlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Parkierungsanlagen) Zeitraum: Januar - Oktober 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 3

Sachverhalt

1)  Wasserversorgung

Das Zwischenergebnis für den o.a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 218.900,13 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 1.174.900 -€ sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 42.800 € gesunken. Dies liegt an niedriger angesetzten Vorauszahlungsbeträgen für die Wassergebühren auf Grund des geringeren Verbrauchs in 2021 sowie niedrigeren Neuanschlusskosten- und Nebengeschäftserlösen.

Aufwendungen
Der Wareneinkauf (49.200 €) fiel für dieses Jahr gegenüber dem Vergleichszeitraum um 15.800 € höher aus. Hier machen sich die allgemeinen Preissteigerungen stark bemerkbar. Durch eine geringere Inanspruchnahme von Dienst- und Fremdleitungen konnten bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (171.500 €) Minderausgaben i.H.v. 50.800 € erzielt werden.

Die Personalkosten werden in Abschlägen an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurde ein Abschlag i.H.v. 230.000 € gezahlt. Weitere Abschlagszahlungen i.H.v. 460.000 € sind eingeplant. Die endgültige Abrechnung erfolgt zum Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen (394.750 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. 86.000 € sind im Vergleich zum Vorjahr um 43.000 € gesunken. Das ist unter anderem durch die Senkung der Reinigungskosten im Betriebsgebäude durch den Einsatz von eigenem Personal (4.600 €; Vorjahr 12.000 €) und der Rechts- und Beratungskosten (6.900 €; Vorjahr 15.800 €) entstanden. Der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt wird künftig in einer Summe zum Jahresende abgerechnet, eine Abschlagszahlung wie in den Vorjahren wurde nicht mehr verbucht.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 20.400 € ist im Vorjahresvergleich (21.800 €) leicht gesunken.


2)  Abwasserbeseitigung

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresgewinn von 107.156,21 € aus

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 2.001.600 € sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um rund 270.800 € gestiegen. Es konnten 177.500 € aus dem Straßenentwässerungsanteil der Stadt Füssen als Erlöse verbucht werden.


Aufwendungen: 
Die Aufwendungen für bezogene Waren sind im Vorjahresvergleich fast identisch.
Die bezogenen Leistungen i.H.v. 1.427.400 € sind im Vergleichszeitraum 2021 um 176.600 € gestiegen, was an den höheren Abschlagszahlungen der Verbandsumlage in den Abwasserzweckverband Füssen liegt. 

Die Personalkosten werden in Abschlägen an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurde ein Abschlag i.H.v. 182.000 € gezahlt. Weitere Abschläge i. H. v. 364.000 € sind eingeplant. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen (223.300 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H. v. 33.400 € fallen gegenüber dem Vorjahr um 29.600 € niedriger aus. Im weiteren Unterhalt gab es sowohl höhere als auch geringere Aufwendungen. Die größten Einsparungen konnten wie bei der Wasserversorgung in den Bereichen Reinigung, Rechts- und Beratungskosten sowie die nicht mehr zu buchende Abschlagszahlung für Verwaltungskostenbeiträge erreicht werden.

Der Aufwand an Zinszahlungen von 25.700 € ist gegenüber dem Vergleichszeitraum um 7.900 € gesunken.

Bei den sonstigen Steuern sind zum Vergleichszeitraum 500 € weniger Grundsteuer angefallen.


3)   Parkierungsanlagen

Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresverlust von 173.730,94 € aus. 

Erlöse:
Die Umsatzerlöse i.H.v. 287.200 € sind im Vorjahresvergleich um 26.300 € gestiegen.

Die im Vergleichszeitraum verbuchten monatlichen Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA grundsätzlich immer gleich hoch (7.700 € mtl). Die endgültige Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach den vereinbarten Umsatzpachtschwellen. Hier ist nach den bisher vorliegenden Zahlen mit einer Nachzahlung von ca. 140.000 € zu rechnen.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Pachteinnahmen in Höhe von mtl. 10.284,46 € zu verzeichnen. Eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung (ab Überschreitung der Gesamtumsatzgrenze von 633.360 € netto, Anpassung durch Verbraucherpreisindex-Klausel ab Juli 2021) ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres. Die Minderung der ursprünglichen Fixpacht liegt an der immer noch freistehenden Mietfläche im Einkaufszentrum Theresienhof. Laut Pachtvertrag reduziert sich die Fixpacht, wenn einer der Ankermieter (bisher Fa. Charles Vögele, REWE, Rossmann) für eine Dauer von mindestens 6 Monaten seine jeweilige Mietfläche nicht betreibt. 


Bei den Erlösen des Parkplatzes „An der Achmühle“ ist eine Erhöhung von 42.500 € zu verzeichnen (85.000€, Vorjahr: 42.500 €), die Abrechnung für Oktober ist noch nicht berücksichtigt; der Eingang wird Mitte November von Apcoa erwartet.

Aufwendungen: 
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen für den Unterhalt der Parkplätze fällt um 8.800 € höher aus (152.400 €, Vorjahr 143.600 €). Das liegt vor allem an den höheren Provisionszahlungen an Apcoa (erlösabhängig) und dem preisindexgestützten Erbpachtzins.

Für die Personalkosten wurde an die Stadt Füssen eine Abschlagszahlung i.H.v. 9.500 € geleistet. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres. 

Die Abschreibungen (200.200 €) sind anteilsmäßig für zehn Monate berücksichtigt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 17.200 € fallen um 800 € höher aus und beinhalten Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge, Fremdenverkehrsbeitrag, Fortbildungskosten sowie Rechts- und Beratungskosten. 

Bei den Zinszahlungen konnten Einsparungen in Höhe von 4.700 € erzielt werden.

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich wie im Vorjahr um die Grundsteuer für den Parkplatz Achmühle i.H.v. rund 800 €.



Diese Zwischenberichte dienen der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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4. Wirtschaftsplan 2023, Stadtwerke Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 4
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4.1. Wirtschaftsplan 2023, Wasserversorgung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
       1.933.500 €
Aufwendungen
        2.019.500 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
            -86.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.240.700 € ab.

A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.100.000 m³ belaufen wird (1 m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 80.000 € kalkuliert. Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 60.000 € veranschlagt. Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 85.500 € vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017 - 2020 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 von 1.933.500 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 62.000 € gesunken. Einsparungen sind in unterschiedlichen Bereichen zu erwarten (Fremdwasserbezug, Wareneinkauf, Wasseruntersuchungen u. a.). Die größten Ausgaben sind für den Unterhalt der Grundwassergewinnung (Noteinspeisung), der Speicheranlagen (Sanierung der Elektro-Anlagen im Hochbehälter Lände), Pumpanlagen (Leittechnik) und die Sanierung der Leitungen unter der Theresienbrücke im Jahr 2023 vorgesehen. Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023 betragen insgesamt 437.500 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2022 um 38.300 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem gestiegenen Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (100.000 €). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Fahrzeug-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 7.900 € angehoben. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.240.700 € aus. 
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 800.000 € für verschiedene notwendige Investitionen im Rohrnetzbau vorgesehen. Alternativ wird die Finanzierung über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag nach KAG geprüft. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 100.000 € angesetzt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 187.700 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 574.000 € auf Rohrnetzneubauten (u.a. Wasserversorgung Weißensee/Vorderegg-Kreuzhaldenweg, Fortführende Planungskosten HB Enzensberg (Hydraulik, Elektrotechnik, Bauwerk einschl. Druckzonen, Leitungsnetz und Pumpwerk), Elektrotechnische Anlagen (Brunnenanlage Alterschrofen), Bestandsaufnahme EMSR-Technik und Sanierungskonzept, Vorplanungskosten Neubaugebiete „Pitzfeld“ und „Weidach“. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind insgesamt 320.000 € vorgesehen. Der größte Anteil ist mit der Neuanschaffung von zwei Notstromaggregaten (Förderquote 50 %) und neuen Ultraschallwasserzähler zu verzeichnen. Verschiedene weitere Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung sind auch in diesem Jahr notwendig. 


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine nennenswerte personelle Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2023 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Helmut Schauer wies darauf hin, dass derzeit die Finanzierung über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag nach KAG geprüft wird. Dabei muss beachtet werden, dass mit der zulässigen Geschossfläche vor allem in Gebieten ohne Bebauungsplan die Umsetzung eine Angriffsfläche für Widersprüche bis hin zu Klagen bietet. Es müsse minutiös begründet werden, wodurch den Bürgern Verbesserungen entstehen. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläuterte die Vorteile des Verbesserungsbeitrages und erklärte, dass hier auch die Eigentümer von Zweitwohnungen mit herangezogen werden können. Lege man die Investitionen nur auf die Gebühren um, würden die Bürger mit Zweitwohnsitz, wegen ihres geringen Verbrauchs, kaum belastet. 

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob von einer solchen „Zwangsgebühr“ auch Grundstückseigentümer betroffen seien, deren Flächen noch gar nicht bebaut sind. 

Werkleiter Helmut Schauer informierte, dass der Verbesserungsbeitrag erhoben werden darf, wenn das Grundstück voll erschlossen ist und Baurecht besteht. Er wies die Titulierung als „Zwangsgebühr“ zurück und verwies auf das KAG (Kommunalabgabengesetz). 

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Thomas Meiler ist ab 17.19 Uhr anwesend, Stimmberechtigt 12 Mitglieder.

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4.2. Wirtschaftsplan 2023, Abwasserbeseitigung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
3.460.400 €
Aufwendungen
3.215.400 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
            245.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.311.600 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von rund 1.000.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,52 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.520.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 200.000 € veranschlagt.
Die Erlöse aus Nebengeschäften und sonstigen betrieblichen Erträgen werden mit 380.000 € angesetzt. Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse (92.000 €) sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2017-2020 in Höhe von 268.400 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 von 3.460.400 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022 um 399.700 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband soll nach Vorgaben des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in eine Betriebskosten- und Investitionsumlage verbucht werden. Dadurch sinkt ab 2023 der Aufwand für bezogene Leistungen um 500.000 € gegenüber der Vorjahrsplanung.  Die Investition wird im Ansatz 2023 als immaterieller Vermögensgegenstand im Vermögensplan dargestellt. Die Ansätze für Kanalreinigungen und TV-Befahrungen wurden gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in diesem Jahr im Kernstadtbereich I und II (Rest), Eschach – Anliegerweg, Theresienbrücke und als größte Ausgabe den Bauabschnitt II in Bad Faulenbach sein. Im Jahr 2023 sollen weitere Pumpwerke untersucht und ggf. saniert werden (35.000 €). Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Einführung einer Verfahrensdokumentation sowie eines Notfall- und Krisenmanagement. 
Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023 betragen insgesamt 2.075.400 €.


Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen in diesem Bereich steigen gegenüber 2022 um 59.900 €.  Der größte Anteil ist hier mit dem gestiegenen Verwaltungskostenanteil gegenüber der Stadt zu erwarten (100.000 €). Ansonsten konnten zahlreiche Planansätze gekürzt werden (Raum-, Werbe- und Reisekosten) was insgesamt dennoch zu einer Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen werden auf Grund von Planinvestitionen, welche durch Kredite finanziert werden müssen, um rund 2.300 € angehoben. 


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.311.600 € aus. 
Herstellungsbeiträge sind mit 150.000 € veranschlagt. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 174.400 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 35.000 € auf die Bestandsvermessungen des Kanalnetzes und der Investitionskostenumlage an den AZV mit 640.000 €. 410.000 € sind für den Kanalbau angesetzt. Darunterfallen u. a. allgemeine Kanalbaumaßnahmen und die Aufweitung des Hauptkanals in der Sonnenstraße. Planungskosten für die Neuerschließungen im Bereich „Enzensberg“, „Weidach-Nord“, Weißensee-Pitzfeld“ und in der Bgm.-Wallner-Straße sind ebenfalls notwendig. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 45.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes einschließlich der IT-Ausstattung.


C.        Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2023 laut Vermögensplan. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.3. Wirtschaftsplan 2023, Parkierung; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
621.000 €
Aufwendungen
631.900 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
-10.000 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 649.700 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2022 aus. Eine bessere Auslastung unserer Parkplätze ist zu erwarten. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Parkierungseinrichtungen der Stadtwerke Füssen sind daher nur schwer zu prognostizieren. Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt insgesamt 621.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie Fremdleistungen müssen 218.000 € eingeplant werden. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (90.000 €). Die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“ wurde aufgrund der erwarteten Umsatzsteigerungen gegenüber dem Ansatz 2021 erhöht. Unterhaltsaufwendungen für die Tiefgarage „Sparkasse“ werden i.H.v. 25.000 € für bauliche sowie technische Anlagen (Brandschutz- und Toilettentüren, allgemeine Wartungsarbeiten usw.) erwartet. Minderausgaben gegenüber dem Ansatz 2021 sind für den Unterhalt Parkplatz „Achmühle“ vorgesehen. Winterdienst, die Pflege der Anlage (Grün- und Baumschnitt) und allgemeine Maßnahmen (Pflaster, Platten, Treppenanlage etc.) sind mit 24.000 € veranschlagt.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Ein prozentualer Aufwand wird im Wirtschaftsplan 2023 angesetzt. Grund hierfür ist eine differenzierte und gerechtere Aufteilung der Personalkosten im technischen und kaufmännischen Bereich bei den Stadtwerken. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr. Größte Ausgabenposten sind hier die bisher nicht angesetzten Verwaltungskosten gegenüber der Stadt, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Mietaufwendungen (einschl. der Nebenkosten) für Büroflächen im Betriebsgebäude. 

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen werden mit 115.100 € für das Jahr 2023 angesetzt. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 649.700 € aus. Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 187.000 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 7.200 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. 


C.         Stellenübersicht
Bei der Stellenübersicht ist keine personelle Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand), die sich im Ergebnis auswirkt.


D. Finanzplan nach § 17 EBV
Für den Finanzplan 2023 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen. Da dies in der Vergangenheit nicht immer umgesetzt wurde, werden nun die noch offenen Verluste seit dem Jahr 2007 sukzessive durch die Stadt ausgeglichen. Die entsprechenden Beträge sind im Finanzplan/Vermögensrechnung dargestellt.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm informiert sich über die Parkplatzregelung am Festspielhaus und erläuterte, dass nach seiner Beobachtung, die vereinbarte Ampelregelung nicht umgesetzt werde. Er regt an, die Einhaltung der Vereinbarung nochmals mit dem Festspielhaus Füssen anzugehen. 

Nikolaus Schulte wies darauf hin, dass man die monatlichen Zahlungen für das Parkplatznutzungsrecht erhöhen könne. Aus seiner Sicht ist es verständlich, dass die Theatergäste zunächst versuchen, direkt vor dem Festspielhaus zu parken, da die Parkgebühren gleich hoch sind. Am Festspielhaus Parkplatz müsse laut Nikolaus Schulte eine Schranke aufgebaut werden. 

Christine Fröhlich erläuterte, dass bei der Genehmigung für die Parkplätze, versprochen wurde, diese lediglich für die Tagegäste der Gastronomie im Festspielhaus zu nutzen. Derzeit machen sich die zwei Parkplätze Konkurrenz. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erläuterte die Historie des Parkplatzes an der Achmühle und teilte mit, dass weitere Gespräche und Maßnahmen getroffen werden müssen, um den Parkplatz Achmühle, dem direkten Parkplatz am Festspielhaus vorzuziehen.  

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen – für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung: Sachstandsbericht Leitungsnetz und technische Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 5

Sachverhalt

Substanz- und Werterhalt der Wasserinfrastruktur müssen aktiv und zielgerichtet durch die Kommunen und Wasserversorger umgesetzt werden. Die Wasserversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Das reibungslose Funktionieren der Trinkwasserversorgung und der Substanzerhaltung einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur sind Grundlage dafür, dass Städte und Gemeinden funktionieren. 
Im Vergleich zu anderen Infrastrukturen ist die Wasserinfrastruktur sehr langlebig. Trotzdem sind eine kontinuierliche Instandhaltung der Netze und Anlagen sowie Erneuerung der Infrastruktur maßgebliche Faktoren für die langfristige Versorgungssicherheit. 
Die Stadtwerke Füssen unterhalten ein Leitungsnetz von 176 km einschließlich der Grundstücksanschlüsse (Stand 2021). Neben der Wassergewinnung mit der Brunnenanlage „Alterschrofen“ bestehen noch vier Pumpwerke bzw. Druckerhöhungsanlagen. Insgesamt sechs Hochbehälter mit mehr als 6.000 m³ Fassungsvolumen decken den Wasserverbrauch der Stadt. 
Nach dem DVGW – Regelwerk „W 403“ orientiert sich der Betrachtungszeitraum an dem Zeitrahmen der technischen Nutzungsdauer bei einer erwarteten Zustandsentwicklung des Rohrleitungsnetzes. Bei einer beispielsweisen Nutzungsdauer von 50 bzw. 100 Jahren beträgt die Rohrnetzerneuerungsrate zwischen 2 und 1 Prozent. Die tatsächliche Erneuerungsrate in der öffentlichen Wasserversorgung beträgt in der Bundesrepublik unter 1 Prozent. Die Betreiber von Versorgungsnetzen gehen also von einer Nutzungsdauer der heute gebauten Versorgungsnetze von mehr als 100 Jahren aus. Trotzdem können risikobehaftete innere und äußere Einflüsse wie Bodenbeschaffenheit, Druckstöße, Verkehrsbelastung oder auch alterungsbedingter Verschleiß erhebliche Schäden an Rohrleitungen und infolgedessen Leckagen oder Rohrbrüche verursachen.
Die Stadtwerke Füssen haben hierzu ein Strukturgutachten in Auftrag gegeben um damit das gesamt Versorgungsnetz der Stadt Füssen einschließlich der Ortsteile Weißensee und Hopfen am See einer vorausschauenden und langfristigen Investitionsplanung zu unterziehen.

Darstellung vergangener Rohrleitungsbaumaßnahmen inkl. Grundstücksanschlüsse.

Hierzu findet ein Vortrag von Herrn Weber statt. 

Diskussionsverlauf

Herr Weber erläutert den Ausschuss Mitgliedern anhand einer Bildschirmpräsentation den aktuellen Sachstand zum Leitungsnetz und technischen Anlagen. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Der Werkausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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6. Stadtwerke Füssen - Abwasserbeseitigung: Sachstandsbericht Leitungsnetz und technische Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 6

Sachverhalt

Öffentliche Kanalnetze sind häufig die größten Anlagewerte von Städten und Gemeinden. Um dieses Vermögen auch für die Zukunft zu erhalten, besteht Handlungsbedarf. Die Abwasserbeseitigung als Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden ist kostendeckend zu betreiben und über Beiträge und Gebühren von Bürgern und Betrieben zu finanzieren. Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasseranlagen gehört auch die Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen. Die Stadtwerke Füssen unterhält im Stadtgebiet einschl. den Ortsteilen Weißensee und Hopfen am See ein 156 km großes Leitungsnetz (Stand 2021). Diese werden unterteilt in Misch-, Schmutz-, und Regenwasserkanäle einschließlich der Anschlusskanäle (Hausanschlüsse). Daneben bestehen 1 Rückhaltebecken, 2 Regenüberlaufbecken, 4 Stauraumkanäle, 1 Regenwasserklärbecken und 8 Pumpwerke.
Die Kanäle haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer von rund 50 bis 100 Jahren. Trotz ihrer relativen hohen Lebensdauer sind sowohl Beton-, als auch Kunststoffkanäle irgendwann auszutauschen. Die Nutzungsdauer der bestehenden Abwasseranlagen wirkt sich wesentlich auf den aktuellen und zukünftigen Sanierungsbedarf und die hierfür aufzubringenden Finanzmittel aus. Die Nutzungsdauer de Abwasseranlagen wird beeinflusst durch:
Alter des Kanalnetzes – Zustand des Kanalnetzes – Funktionale Änderungen – Qualität der Planung und Ausführung – physikalische und chemische Alterung – Netzunterhaltung – hydraulische Belastungen.
Beim Austausch und der Sanierung gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten (offener Bauweise oder Inlinersanierung). 
Die Stadtwerke Füssen untersuchen und klassifizieren aus Vorsorgegründen und aufgrund gesetzlicher Anforderungen das Kanalnetz. Eine vorausschauende Kanalinstandhaltung besteht aus einer Bestandsaufnahme, Zustandserfassung, Zustandsbeurteilung, Sanierungskonzept, Objektplanung und Bauausführung. 

Darstellung vergangener Kanalsanierungsmaßnahmen. 

Hierzu findet ein Vortrag von Herrn Weber statt. 

Diskussionsverlauf

Herr Weber erläutert den Ausschuss Mitgliedern anhand einer Bildschirmpräsentation den aktuellen Sachstand zum Leitungsnetz und technischen Anlagen. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Der Werkausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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7. Stadtwerke Füssen - Wasserversorgung; Vollzug der Wassergesetze; Notbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Trinkwassernotversorgung in Deutschland beruht auf dem am 24.08.1965 beschlossenen Wassersicherstellungsgesetz (WasSG). Dieses regelt u. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit dem lebensnotwendigen Bedarf an Trinkwasser.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes liegt nun mittlerweile mehr als 50 Jahre zurück. Aktuell ist vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein neues Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung erstellt worden. Im Rahmen dieser Konzeption wurde festgelegt, dass durch unterschiedliche präventive Maßnahmen die Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung sicherzustellen ist.
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen, besteht die Aufgabe den bestehenden Notbrunnen in Füssen, Weidach nach dem WasSG zu überprüfen und die Funktionstüchtigkeit bzw. den Sanierungsbedarf abzuklären. Die Aufgaben des Inhabers und deren Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Verpflichtungsbescheid

Die Stadtwerke Füssen können sich hier fachlich technisch beratend einbringen. Die gesamte Brunnenanlage/ muss einer umfassenden technischen Generalinspektion unterzogen werden.

Brunnenanlage:
  • Demontage Brunnenkopf
  • Brunnenpumpe ziehen
  • TV- Untersuchung / Zustandskontrolle des Fassung Sperrohrschacht
  • ggf. Regeneration durch Fachfirma
  • Probennahme und Trinkwasseranalyse Groß
  • Pumpeneinbau / Inbetriebnahme

Brunnenpumpen-Überprüfung im WILO Werk:
  • Montiere und Ersatzpumpe technische Überprüfung ggf. technische Überholung oder Ersatzbeschaffung

E-Schaltanlage:
  • Kabelverteiler u. Schaltanlage wechseln auf Stand der Technik 2022
  • Hausanschluss für Not- und Wasserversorgung 
  • Großverteiler 5 Liter entkoppeln und in E- Station neu einbinden
  • Notstromanschluss-Extern vorsehen

Stromersatzgerätschaft:
  • Katastrophenfall -100 KVA- Bund-Förderung? Antragstellung LFU?
  • Dieselbevorratungstank 3500 ltr.
  • Umwelt-Auffangwanne-Stromersatzgerätschaft incl. Tankbehälter (Angebot liegt für SWF-Gerätschaften vor/Ableitungsmöglichkeit!)

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt, die Ertüchtigung/Wiederherstellung eines funktionsfähigen Notbrunnens in Füssen, Weidach umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll zwischen der Stadt Füssen und den Stadtwerken Füssen erfolgen (Katastrophenschutz – Wasserversorgung).

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt, die Ertüchtigung/Wiederherstellung eines funktionsfähigen Notbrunnens in Füssen, Weidach umzusetzen. Die Zusammenarbeit soll zwischen der Stadt Füssen und den Stadtwerken Füssen erfolgen (Katastrophenschutz – Wasserversorgung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Schuhwerk war während der Abstimmung nicht anwesend.

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8. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht mit Anhang über das Wirtschaftsjahr 2021; Behandlung und Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 8

Sachverhalt

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht finden neben §§ 24 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung, die nach dem Dritten Buch (Erster und Zweiter Abschnitt) für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften, gelten. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses. 

Im Lagebericht ist einzugehen auf:


  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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9. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2021; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht zum 01. Juni 2021 aufgenommen werden. Allerdings mussten erneut wie im Vorjahr die gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Die Forggensee-Schifffahrt verbesserte ihr Schutz- und Hygienekonzept aus der vergangenen Saison um den Gesundheitsschutz der Fahrgäste und Mitarbeiter/innen in den Vordergrund zu stellen. Neben einer manuellen Registrierung konnten die Fahrgäste über einen „QR-Code“ datenschutzkonform erfasst werden. Die Anlaufstelle für ankommende Schiffsgäste wurde näher an die Anlegestelle verlegt. Letzter Betriebstag in dieser Saison war der 15.10.2021. 
Statt der möglichen 420 Sitzplätze auf der MS Füssen konnten tatsächlich nur rund 150 davon belegt werden. Bei der MS Allgäu statt 200 nur ca. 90 Sitzplätze. Dies bedeutete erneut erhebliche Umsatzeinbußen. Die Forggensee-Schifffahrt schloss daher das Jahr 2021 gesamtwirtschaftlich mit einem negativen Ergebnis ab. 


       Aktiva/Passiva        Jahresverlust
       
Bilanzsumme zum 31.12.2021        751.712,14 €        187.711,50 €



Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 751.712,14 € (Vorjahr: 628.737,07 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 805.300 € des Wirtschaftsjahres standen tatsächliche Erlöse von 804.203,80 € gegenüber. 
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 940.300 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2021 beträgt 991.915,30 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresverlust für das Jahr 2021 in Höhe von 187.711,50 €. 

Im Einzelnen:
Umsatzerlöse und Erträge:
Die geplanten Ansätze konnten sowohl bei den Schifffahrtserlösen (-39.400 €) als auch bei dem Betrieb der Bordgastronomie (-8.300 €) nicht erzielt werden. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde ein Plus von 46.582,02 € verbucht. Hier konnte das nautische Personal in den Wintermonaten im technischen Bereich der Stadtwerke Füssen sinnvoll eingesetzt werden.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis um rund 51.600 € höher als geplant (Planansatz 940.300 €). 
Bei den Aufwendungen für Betriebsstoffe und bezogene Waren wurden die Ansätze für Treibstoffe überzogen (Ansatz 22.000 € - Ergebnis 29.089,81 €). Ebenfalls bei den Aufwendungen für die Organisationsuntersuchung, für die im Jahr 2021 kein Budgetansatz vorgesehen war. Alle anderen Ansätze wurden im Allgemeinen eingehalten, teilweise sogar unterschritten.

Für Löhne und Gehälter sind 662.500 € veranschlagt worden. Einsparungen erfolgten hier mit rund 43.700 €. 

Für sonstige betriebliche Aufwendungen mussten rund 61.100 € mehr verbucht werden. Größter Anteil waren die gestiegenen Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt Füssen (Plus 54.200 €) sowie der Fremdenverkehrsbeitrag (Plus 5.300 €).

Die Zinsbelastungen betrugen 11.334,08 € und entsprechen auf Grund einer Zinszahlung aus Körperschaftsteuer an das Finanzamt nicht dem Planansatz in Höhe von 9.400 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers

Bei der Regierung von Schwaben wurde am 21.07.2011 die Freistellung des Eigenbetriebs „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ von der jährlichen Abschlussprüfungspflicht gem. § 5 Abs. 2 KommPrV beantragt. Die Genehmigung wurde bis zum Jahr 2022 mit jeweils 3-jährigen Prüfungsintervallen gewährt. Der letzte Prüfungszeitraum war 2016 – 2018. Für die Jahre 2019 – 2021 liegt nun das Prüfungsergebnis und die Bestätigung des Abschlussprüfers vor. 

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2019 - 2021 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 18.10.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine ungenügende Eigenkapitalausstattung und eine angespannte Finanzlage geprägt. Bei der Beurteilung der Finanz- und Ertragslage ist zu berücksichtigen, dass die Jahre 2020 und 2021 in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona - Pandemie geprägt waren. Im Zuge der Corona - Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen und Auflagen kam es in den Jahren 2020 und 2021 zu deutlichen Rückgängen der Fahrgastzahlen und damit der Umsatzerlöse. Dies beeinflusst die Ertragslage des Eigenbetriebs wesentlich."

Finanzielle Auswirkungen und Verwendung des Jahresergebnisses: 

Der Jahresverlust 2021 in Höhe von – 187.711,50 € ist gemäß § 8 Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen. Trotz einer damit verbundenen aktuellen negativen Eigenkapitalausstattung ist für das Unternehmen kurz-/mittelfristig mit einem betriebswirtschaftlichen Aufschwung zu rechnen. Das Stammkapital ist grundsätzlich zu erhöhen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresverlustes 2021 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt mit dem vorgetragenen Ergebnis fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresverlustes 2021 wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.


Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Städtische Forggenseeschifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr gem. § 19. EBV, Zeitraum: Januar - Oktober 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 10

Sachverhalt

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2022 weist für den Zeitraum Januar bis Oktober 2022 einen Jahresgewinn von 471.358,01 € aus.

Der Schifffahrtsbetrieb konnte nach Beendigung der Corona-Einschränkungen glücklicherweise termingerecht zum 01. Juni 2022 aufgenommen werden. Die Kapazitäten der Fahrgastschiffe durfte wieder voll ausgeschöpft werden. 

Erlöse:                
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich um 445.500 € gestiegen. Bei den Erlösen im Fahrkartenverkauf inkl. Gutscheine ist eine Steigerung von 336.000 € zu verzeichnen, in der Bordgastronomie sind ca. 113.700 € mehr Erlöse zu verbuchen. 
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Werbekostenzuschuss der Brauerei Schäffler in Höhe von 1.000 € (für 4 Jahre) enthalten.
Der jährliche Personalkostenausgleich von den Stadtwerken an die Schifffahrt für ausgeliehenes Personal in den Wintermonaten wird nach Ende des lfd. Jahres nach geleisteten Stunden berechnet und wird die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen.

Aufwendungen:
Die gesamten Aufwendungen des laufenden Betriebs fallen im Vergleich zum Vorjahr bisher um 141.600 € höher aus. Im Einzelnen: 
Der Wareneinkauf erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um 88.100 €. Als großen Posten müssen hier die um 46.000 € höheren Aufwendungen für Energiestoffe (Treibstoffe) genannt werden. Beim Einkauf für Lebensmittel, Getränke und Souvenirs sind Mehrkosten von 42.100 € zu verbuchen, was auf Grund höherer Gästezahlen beruht. Hingegen sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 13.900 € gesunken.

Die Personalkosten werden als Abschläge an die Stadt Füssen geleistet. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 330.000 € gezahlt. Die 2. Abschlagszahlung in gleicher Höhe wird im November geleistet. Eine endgültige Abrechnung erfolgt zum Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen wurden anteilig mit 29.200 € angesetzt. Die tatsächliche Abschreibung wird mit dem Jahresabschluss erstellt.

Geringfügig niedrigere Ausgaben sind bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (54.900 €, Vorjahr 57.100 €) zu verzeichnen. Hier konnten hauptsächlich Einsparungen bei den Werbe- und Insertionskosten erreicht werden. 

Die Nebenkosten des Geldverkehrs sind im direkten Vorjahresvergleich um 700 € höher, das liegt vor allem an den Telecash Monats- u. Transaktionspauschalen, welche durch die Schaffung und Nutzung der Möglichkeit von EC-Zahlungen entstehen.

Bei den Zinszahlungen konnten Einsparungen in Höhe von 1.400 € erzielt werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Jahr 2022 bisher keine an.



Dieser Zwischenbericht dient der vorgeschriebenen Berichterstattung nach § 19 EBV und ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Schauer zur Kenntnis.

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11. Städtische Forggenseeschifffahrt - Neufestsetzung der Fahrpreise im Linienverkehr, Abendfahrten und Charterfahrten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Die Fahrpreise im Linienverkehr, den Abendfahrten und Charterfahrten wurden letztmalig im Herbst 2021 für die Saison 2022 angepasst. 

Die deutsche Wirtschaft erholt sich seit Jahresbeginn von den zurückliegenden Coronawellen. Die damit einhergehende Normalisierung der Ausgaben in den konsumnahen Dienstleistungsbereichen verlieh der Konjunktur einen kräftigen Schub. Allerdings bremsen die hohe Inflation, der Krieg in der Ukraine und die anhaltenden Lieferengpässe die wirtschaftliche Erholung in nahezu allen Wirtschaftsbereichen.
Für die neue Saison sehen wir uns wieder in allen Bereichen mit gestiegenen Preisen konfrontiert. Die Energie- bzw. Treibstoffkosten sind in den letzten Monaten unverhältnismäßig stark gestiegen, uns als Anbieter von Schifffahrten trifft diese Erhöhung von nahezu 166% im besonderen Maße und steigende Personalkosten für qualifizierte Mitarbeiter lassen sich nicht weiter durch Einsparungen und Produktivitätssteigerung kompensieren. Angesichts dieser Umstände sind wir dazu gezwungen die Preissteigerung auf unsere Fahrkartenpreise umzulegen, um unsere Fahrten weiterhin kostendeckend anbieten zu können.

Außerdem erscheint eine Erhöhung wiederum vertretbar, da im Vergleich zu den Fahrpreisen der bayerischen Seenschifffahrten (Königssee, Tegernsee, Ammersee und Starnberger See) sowie anderen Mitbewerbern der Schifffahrt im bayerischen Raum, die Forggensee-Schifffahrt immer noch günstiger ist.

Große Rundfahrt – MS Füssen

Alter Fahrpreis 2022
Neuer Fahrpreis 2023
Erwachsene
16,00 €
18,00 €
Erwachsene mit Gästekarte
15,00 €
17,00 €
Kinder (4 bis 16 Jahre)
50% Ermäßigung 8,00 €
50% Ermäßigung 9,00 €
Kinder mit Gästekarte
7,50 €
8,50 €
Familienkarte
(2 Erw. und ab 2 Ki.)
39,00 €
48,00 €
Seniorentag „Montag“ 
(ab 65 Jahren) 
12,00 €
14,00 €
Gruppen ab 20 Personen 
2 € Ermäßigung 
pro Person = 14,00 €
2 € Ermäßigung                  pro Person = 16,00 €











Kleine Rundfahrt – MS Allgäu

Alter Fahrpreis 2022
Neuer Fahrpreis 2023
Erwachsene
12,00 €
13,00 €
Erwachsene mit Gästekarte
11,00 €
12,00 €
Kinder (4 bis 16 Jahre)
50% Ermäßigung 6,00 €
50% Ermäßigung € 6,50 €
Kinder mit Gästekarte
5,50 €
6,00 €
Familienkarte
(2 Erw. und 2 Ki.)
29,00 €
34,00 €
Gruppen ab 20 Personen
1 € Ermäßigung pro Person = 11,00 €
1 € Ermäßigung pro Person = 12,00 €

Die Preise für Fahrräder und Hunde von jeweils 3,00 € werden nicht erhöht. 
Teilstrecken werden analog zu obigen Preisen angehoben.
Die Gästekartenermäßigungen von 1,00 € pro Erwachsenen und 0,50 € pro Kind sollen beibehalten werden. Ausgenommen davon sind Familienkarten, Seniorentickets und Gruppenbuchungen, da hier bereits höhere Sonderrabatte gewährt werden. 
Gästekartenermäßigungen sind nur im Linienverkehr für die Große oder Kleine Rundfahrt gültig und nicht für Teilstrecken

Abendfahrten

Alter Fahrpreis
Neuer Fahrpreis 2023
König-Ludwig-Abendfahrt
18,00 €
19,50 €
Abendfahrt mit Live-Musik
18,00 €
19,50 €
Romantische Abendfahrt
18,00 €
19,50 €

Charterfahrten pro Stunde

Alter Fahrpreis
Neuer Fahrpreis 2023
MS Allgäu
400,00 € netto
450,00 € netto
MS Füssen
800,00 € netto
850,00 € netto

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt, die Fahrpreise wie vorgeschlagen ab der Saison 2023 zu erhöhen.

Diskussionsverlauf

Barbara Henle schlug vor, die Preise für die Abendfahrten zu erhöhen und im Gegenzug den Preis für die Familienkarte ggf. zu senken. 

Werkleiter Helmut Schauer erläuterte die Berechnung der Preise anhand einer Preiskalkulation.  

Ilona Deckwerth regte an, bei dem Fahrpreis für Erwachsene mehr zu verlangen, um die Familienkarte deutlich unter 44 EUR anbieten zu können. Sie findet es nicht gut, dass die Familienkarte um 25 % erhöht werden soll.  

Thomas Scheibel wies darauf hin, dass man Kinder bis 6 Jahre kostenfrei mitfahren lassen könne. 

Für Nicole Eikmeier wäre eine Preiserhöhung der Abendfahrten mit Live-Musik vertretbar, da man hier bereit sei mehr zu bezahlen. 

Thomas Meiler erkundigte sich nach der Aktualität der Kalkulation und wollte wissen ob hier die steigende Inflation und die allgemeinen Preissteigerungen mit einkalkuliert wurden. Er wies darauf hin, dass die neuen Preise bereits zum Beginn der Saison 2023 wieder veraltet sein werden. 

Eine Beschließung der Preise im Frühjahr 2023 findet Nikolaus Schulte sinnvoller. 

Werkleiter Helmut Schauer erklärt, dass die Preise frühzeitig aktualisiert werden müssen. Diese werden u.a. für Marketing Planungen (z.B. Flyer) und auch für Buchungen von Charterfahrten (z.B. Hochzeiten) benötigt. Die 50 Sonderfahrten, welche die Städt. Forggensee-Schifffahrt anbietet, sind bereits komplett ausgebucht. Daher können die Preise nicht erst im Frühjahr 2023 beschlossen werden.

Nikolaus Schulte erkundigte sich nach warum nur 50 Sonderfahrten erlaubt sind und ob man dies erhöhen könne. 

Werkleiter Helmut Schauer, erläuterte dass die Städt. Forggensee-Schifffahrt nicht beliebig viele Sonderfahrten veranstalten dürfen. Lediglich die 50 Sonderfahrten sind vom Landratsamt Ostallgäu genehmigt. Dazu zählen Abendfahrten genauso, wie Hochzeiten und andere Feierlichkeiten. 

Für Christine Fröhlich ist das Zahlenwerk nicht ausführlich genug um über die einzelnen Preise zu diskutieren. U.a. möchte sie die Anzahl der verkauften Familienkarten wissen. Hier müssen die Excel Dateien besser ausgearbeitet werden. 

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor, die Preise zu beschließen, jedoch mit der Ergänzung in der nächsten Stadtratssitzung ausgearbeitete Berechnungen und Zahlenmaterial vorzulegen. 

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt, die Fahrpreise wie vorgeschlagen ab der Saison 2023 zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadtratssitzung verschiedene Aufstellungen und Rechenmodelle vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Wirtschaftsplan 2023, Städtische Forggenseeschifffahrt; hier: Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
1.265.300,00 €
Aufwendungen
1.238.300,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)
27.000,00 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 128.500 € ab.


A.        Erfolgsplan
Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2021 und der Zwischenergebnisse 2022 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2023. Bekannte Risiken der künftigen Entwicklung wurden berücksichtigt.

Lfd. Nr. 1 und 4        Umsatzerlöse
Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von Umsatzsteigerungen gegenüber den Ansätzen aus dem Jahr 2022 aus. Preisanpassungen in allen Bereichen (Nautik/Gastronomie) sind hier fest eingeplant. Die Erlöse können bei einem positiven Verlauf im örtlichen Tourismus durchaus noch gesteigert werden, ebenso aber auch stark nach unten gehen. Die wirtschaftliche Lage und deren Auswirkungen auf die Forggensee-Schifffahrt sind daher nur schwer zu prognostizieren. 
Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2023 beträgt 1.265.300 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. 70.000 € beinhalten den Personalkostenersatz für die Mitarbeiter der FSF, welche zum Teil in den Wintermonaten bei der SWF beschäftigt werden.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Bei den geplanten Aufwendungen für bezogene Waren handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für die Bordgastronomie (insgesamt 219.500 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr erhöht, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt erhöhen wir den Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 137.100 € gegenüber dem Planungsjahr 2022, was hauptsächlich an dem erhöhten Treibstoffkosten und dem Wareneinsatz, was wiederrum ihre Ursache in der positiven Entwicklung der zu erwartenden steigenden Gästezahlen findet. 

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand
Die Personalkosten sind gegenüber 2022 gestiegen, da ab 2023 mit starken Einkommenserhöhungen gerechnet werden muss. Der bestehende Tarifvertrag endet am 31.12.2022. Neue Verhandlungen finden derzeit zwischen den Tarifparteien statt. 
Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Die vertraglich geregelten Tarifänderungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2023 berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen
Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr (13.400 €). Mitunter wird für erbrachte Leistungen durch die Stadt Füssen der Verwaltungskostenbeitrag erneut auf 30.000 € festgesetzt. Eine detailliertere Abrechnung soll künftig durch die Stadt berechnet werden.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 1.800 €. 


B.        Vermögensplan
Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 128.500 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 58.000 € zur Tilgung verwendet. Weitere Mittel in Höhe von 70.500 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Größte Investition ist hier die Überdachung mittels Sonnenschutz für die „MS Füssen“ (35.000 €). Mit der Anschaffung eines Kühlhauses in der Schiffshalle sollen mittel- und langfristig die Energiekosten gesenkt werden. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind in 2023 auch verschiedene Werkzeuge und sonstige Gegenstände zu erwerben.


C.         Stellenübersicht
Bis auf die Einstellung von verschiedenen Servicekräften aufgrund des gestiegenen Gastronomiebedarfs sind bei der Stellenübersicht keine personellen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


D. Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Fahrplanänderung Saison 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Der Werkausschuss hat im Juli 2022 aufgrund der fortschreitenden Verlandung des Sees eine Fahrplanroutenänderung ab der Saison 2022 beschlossen. Im Mittelpunkt stand hier die Anfahrt mit den beiden Schiffen über eine sog. „Nordschleife“ im Flussbett zur Anlegestelle in Waltenhofen. Mit der Änderung entstand nun ein kleiner zeitlicher Nachteil beim Anfahren von verschiedenen Anlegestellen von ca. 5 Minuten durch die Schiffe. Wie im Juli bereits vorgeschlagen, soll nach einer Auswertung in der Praxis der geringe Zeitverlust in beiden Fahrplänen ab 2023 angepasst werden (siehe Anlage).

„Große Rundfahrt“ mit der „MS Füssen“:
Bisher bestand ein sog. „Herbstfahrplan“ für die „MS Füssen“ (ab Oktober eines jeden Jahres). Dabei wurde die erste Fahrt (10.00 Uhr) aus unterschiedlichen Gründen gestrichen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre setzt das geänderte Nutzungsverhalten der Fahrgäste bereits Ende September ein. Die Schifffahrt schlägt deshalb vor, die erste große Rundfahrt bereits ab dem 25.09.2023 zu stornieren. Neben Kraftstoffersparnis von ca. 2.000 Liter GTL innerhalb der 3 Wochen, einer effektiveren Auslastung der beiden anderen Fahrten (12.30 Uhr und 15.00 Uhr) profitiert auch die kleine Rundfahrt mit der „MS Allgäu“ von dieser Änderung. Zusätzlich können somit Personalkosten in allen Bereichen eingespart werden (Service, Nautik).

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss beschließt aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt und den sich daraus ergebenden Vorteilen die Fahrplanänderung ab der Saison 2023 auf dem Forggensee wie vorgeschlagen anzupassen. 

Beschluss

Der Werkausschuss beschließt aufgrund dem vorgetragenen Sachverhalt und den sich daraus ergebenden Vorteilen die Fahrplanänderung ab der Saison 2023 auf dem Forggensee wie vorgeschlagen anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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14. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 14

Sachverhalt

Vereinbarung „Notverbund“ zwischen der Stadt Füssen und der Gemeinde Rieden a. F.
Hier: Wasserlieferungsvertrag über die gegenseitige Belieferung mit Trink-, Brauch- und Lösch-wasser bei Störungen und in Notlagen

Die Stadt Füssen und die Gemeinde Rieden a. F. betreiben zwei technisch und rechtlich getrennte Wasserversorgungsanlagen. Beide Gebietskörperschaften sind bereits seit längerem mit einer leitungsgebundenen Einrichtung verbunden. Die technische Anlage wurde mittlerweile technisch überholt und modernisiert. Restarbeiten finden im Jahr 2022 ihren Abschluss (Einbau Formstücke und Funkwasserzähler). In den vergangenen Jahren versorgten sich beide Kommunen bereits bei einzelnen Störfällen oder ähnlichen Versorgungsengpässen mit Wasser. Die Parteien möchten nun die Bedingungen und Vorgaben mit einer schriftlichen Vereinbarung in der Form eines sog. Wasserlieferungsvertrags beschließen. 
Mit dem sog. „zweiten Standbein“ soll nun ein dauerhaft angelegter Notverbund rechtlich abgesichert geschaffen werden. Mit dieser Einrichtung wird die Versorgungssicherheit beider Gemeinden erhöht und entspricht klar den Zielen der nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums. Der Beschluss wurde im WA Juli 2022 gefasst.

Hinweis: Der Wasserlieferungsvertrag wurde nun von beiden Parteien unterzeichnet und ist somit rechtsgültig.


Notstromversorgung Pumpwerk „Alte Steige“
Um das Pumpwerk „Alte Steige“ notversorgen zu können, wurde ein Angebot beim EWR für eine Noteinspeisung eingeholt. Die Kosten liegen bei 4.470,16 € netto. Im Wirtschaftsplan waren die Kosten für die elektrotechnischen Anlagen und Zugänge für die Brunnenanlage geplant. Im weitesten Sinne gehören hier auch die Pumpwerke hinzu. Auf Grund der geringen Summe wurde die Vergabe an das EWR erteilt.



Zählerablesung 2022
Auch in diesem Jahr werden die Stadtwerke Füssen die kontaktlose Zählerablesung durchführen. Die Anschreiben werden am 25. November 2022 versandt. Die Eigentümer können bis zum 31. Dezember 2022 die Ablesung vornehmen und sich für eine der drei Rückmelde Möglichkeiten entscheiden.

Muster Zählerablesekarte zur Ansicht: 

Anwesen mit mechanischen Wasserzählern:



Am 25.11.2022 werden die Ablesekarten an die Eigentümer versandt, welche keinen Funkzähler eingebaut haben. Die Karten können ausgefüllt und portofrei zurückgesandt werden. Die Übermittlung des Zählerstandes ist auch 
bequem online oder mit dem Smartphone über den QR-Code möglich.

Aus Datenschutzgründen befinden sich auf der Karte ab sofort personalisierte Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Diese müssen nur bei der Zählerstandabgabe über die Homepage angegeben werden. Auf unserer 
Internetseite steht ein Leitfaden zur Verfügung. Bei der Übertragung des Zählerstandes per QR Code, sind keine Zugangsdaten erforderlich. 


Anwesen mit digitalen Funkwasserzählern:





Für Anwesen, die bereits einen Funkzähler eingebaut haben, ist keine Ablesung notwendig. Der Zählerstand wird per Funksignal übertragen 
Diese Anwesen erhalten keine Ablesekarte

Spätestens am 10. Januar 2023 müssen den Stadtwerken Füssen alle Angaben vorliegen. Anderenfalls wird für die Erstellung der Jahresabrechnung der Zählerstand zum 31. Dezember 2022 geschätzt. Die Schätzung erfolgt auf Basis des Vorjahresverbrauchs.

Schachtsanierungen W 43 in der KW 48 und 49 („Restarbeiten“)
Nach der Inlinersanierung im Innenstadtbereich (W 43) der vergangenen Wochen müssen jetzt abschließend noch Restarbeiten an den Schächten durchgeführt werden. In diesem Zeitraum kommt es zu unterschiedlichen Verkehrseinschränkungen. Die größten Einschränkungen wird es in den Bereichen KM-Platz und PR-Platz geben. Hier wird es notwendig sein, den Verkehr umzuleiten. Straßenverkehrsbehörde (Stadt/Bauhof) und andere werden wie üblich informiert. Es wird versucht die Beeinträchtigungen im Verkehr auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Energiesektor 
Stufe 1 - Soforthilfe
Stufe 2 - Gas-, Wärme- und Strompreisbremse

Nach bisherigen Informationen unseres Steuerbüros müssten wir als sog. „KMU“ (Kleines- und Mittleres Unternehmen) von der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse profitieren. Es ist derzeit noch nicht klar erkennbar, ob wir tatsächlich ein KMU sind, da noch zu wenige Informationen vom Bund vorliegen. 

Die Stufe 1 – Soforthilfe wird lt. Rücksprache mit dem EWR im Dezember umgesetzt, d. h. es fällt keine Abschlagszahlung für Gas (Betriebsgebäude) an. Wie die Kosten vom Bund an das EWR fließen ist unklar. Es muss für die Dezember Abschlagszahlung kein Antrag gestellt werden. 
Anfang nächsten Jahres sollte es mehr Infos bezgl. Der Stufe 2 (Energiebremsen) geben.

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15. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 06.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö beschliessend 15

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 06.07.2022.

Beschluss

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 06.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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16. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 15.11.2022 ö Bekanntgabe 16
Datenstand vom 26.07.2023 15:11 Uhr