Datum: 06.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltskonsolidierung der Stadt Füssen; Vorstellung und Beratung von Konsolidierungsmaßnahmen und entsprechende Entscheidungen des Stadtrates zur Vorbereitung des Konsolidierungskonzeptes

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1. Haushaltskonsolidierung der Stadt Füssen; Vorstellung und Beratung von Konsolidierungsmaßnahmen und entsprechende Entscheidungen des Stadtrates zur Vorbereitung des Konsolidierungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

In der Sitzung am 13. Juli 2021 hat der Stadtrat der Stadt Füssen den diesjährigen Haushaltsplan als Satzung einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2022 – 2024 beschlossen. Der Haushaltsunterlagen wurden daraufhin der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Ostallgäu zur Genehmigung vorgelegt. Wegen der in der Haushaltssatzung und zur Maßnahmenfinanzierung vorgesehenen Kreditaufnahmen bedarf der Haushalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.

In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes beschlossen. Ein solches wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde schon mit Schreiben vom 2. Juli 2020 gefordert. Mit diesem Schreiben hat das Landratsamt damals die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 unter der Auflage eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes genehmigt. Dieses sollte damals dem Landratsamt noch bis 1. Dezember 2020 vorgelegt werden. Dies wurde damals im Hinblick auf den dann in der Sitzung am 24. November 2020 vom Stadtrat beschlossenen Nachtragshaushaltsplan nicht bearbeitet, geschweige denn erstellt. 

Mit E-Mail vom 17. November 2021 teilte nun das Landratsamt Ostallgäu zum diesjährigen Haushalt folgendes mit:

Bereits im Rahmen der am 01.06.2021 erfolgten Besprechung wurde von Seiten des Landratsamtes Ostallgäu dargelegt, dass eine Genehmigung des Haushalts 2021 unter dem Vorbehalt in Aussicht gestellt werden kann, dass das bereits mit der Haushaltsgenehmigung vom 02.07.2020 zum 01.12.2020 geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) zeitnah vorgelegt wird. Ein entsprechender Vorentwurf des HKK ging am 05.10.2021 bei uns ein. Aus unserer Sicht kann dieser Vorentwurf jedoch allenfalls als Basis angesehen werden, da noch keine bzw. nicht ausreichend konkret geplante Maßnahmen ausgearbeitet oder vom Stadtrat beschlossen wurden. Die Genehmigungspflicht und -fähigkeit des gemeindlichen Haushalts bestimmt sich nach Art. 61 ff. GO. Nach Art. 61 Abs. 1 GO hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden. Nach Art. 71 Abs. 2 GO bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung. Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen.

Die dauernde Leistungsfähigkeit kann als gesichert gelten, wenn die Gemeinde voraussichtlich in der Lage ist, ihren bestehenden Ausgabeverpflichtungen nachzukommen, ihr Vermögen pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und die Finanzierungs- und Folgekosten bevorstehender notwendiger Investitionen zu tragen. Investitionslasten, die zwangsläufig in späteren Jahren auf die Gemeinde zukommen, sind zu berücksichtigen. Anhand den von der Stadt Füssen für 2021 und Folgejahre vorgelegten Zahlen sehen wir die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Füssen mindestens als gefährdet, eher als nicht gegeben. Verdeutlicht wird dies u.a. durch eine erhebliche Nettoneuverschuldung im Finanzplanungszeitraum in Höhe von insgesamt rund 63 Mio. €, den Anstieg des Schuldenstandes bis zum Jahr 2024 auf ein Rekordniveau von knapp 115 Mio. € (ohne Stadtwerke) und damit dem 11,1-fachen des Landesdurchschnitts. Die Stadt Füssen wäre nach den vorgelegten Zahlen deutlich überschuldet und der Saldo der freien Finanzspannen weist in den nächsten zwei Jahren jeweils ein negatives Ergebnis auf. Das mit Haushaltsgenehmigung vom 02.07.2020 geforderte HKK liegt bis heute noch nicht vor und soll nach den letzten Meldungen erst im Frühjahr 2022 ausgearbeitet sein und vom Stadtrat beschlossen werden. 

Nach Nr. 3.6 der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern über das Kreditwesen der Kommunen vom 05.05.1983 in der Fassung vom 19.08.2019 (Az.: B4-1513-3-3) ist die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Regel zu versagen, wenn die Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet ist. Ausnahmen sind nur bei Vorliegen ganz besonderer Umstände zulässig. Eine Genehmigung des Haushalts mit der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von über 21,9 Mio. € kann daher aus den oben genannten Gründen, insbesondere ohne ein vollständig ausgearbeitetes und vom Stadtrat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept, derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.  

Neben der damit verbundenen Ablehnung des aktuellen Haushaltsentwurfs für 2020 hat dies auch zur Folge, dass angesichts der nicht gegebenen dauernden Leistungsfähigkeit zu den beantragten Zuwendungen für folgende Maßnahmen keine Baufreigabe oder gar eine Zuwendungsbewilligung bezüglich der Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfolgt ist:

  • Umbau der Verkehrsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 43 (Luitpoldstraße, Bahnhofstraße, Augustenstraße und Prinzregentenkreisel)
  • Dynamisches Parkleitsystem für Füssen, Hopfen am See und Weißensee
  • Digitales Verkehrskonzept Füssen und Schwangau

Über die Erwartungen und Ziele der Haushaltskonsolidierung hat sich das Landratsamt Ostallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde im oben genannten Schreiben vom 2. Juli 2020 recht eindeutig geäußert:

  1. Verbesserung der Einnahmesituation
  2. Stetiger Schuldenabbau
  3. Reduzierung des Defizits bei den öffentlichen Einrichtungen

Um diese Ziele zu erreichen, werden insbesondere folgende Maßnahmen seitens der Stadt erwartet:

  • Die Mindestzuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erreichen und eine freie Finanzspitze zu schaffen
  • Prüfung des kommunalen Vermögens auf deren weitere Notwendigkeit vor dem Hintergrund der kommunalen Aufgabenerfüllung und der Ertragssituation
  • Spürbarer Abbau der Verschuldung der Stadt
  • Reduzierung der disponiblen freiwilligen Leitungen auf das unbedingt notwendige Maß vor dem Focus, die Standortbedingungen der Stadt Füssen nicht zu schwächen (z.B. Kultur, Freizeit & Tourismus)
  • Deutliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades der kommunalen Einrichtungen (z.B. auch durch Optimierung der Bewirtschaftungskosten usw.)
  • Ganz langfristig keine weitere Nettoneuverschuldung der Stadt

Dazu bedarf es gemeinsamen Anstrengungen von Verwaltung und Politik, die sich vor allem auf folgende Themen fokussieren muss:

  • Überprüfung aller Bereiche des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts auf angemessene Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten
  • Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten und
  • das Verschieben von Ausgaben bzw. Maßnahmen auf spätere Jahre

Der notwendigen Durchführung von Sanierungsmaßnahmen sowie der Wahrnehmung gemeindlicher Pflichtaufgaben ist dabei in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen.  

Das Konsolidierungskonzept sollte den gesamten Finanzplanungszeitraum im Hinblick auf die erwartete Entwicklung der Haushaltslage kommender Jahre umfassen. Über alle im Konsolidierungskonzept enthaltenen Steuerungsmaßnahmen sind entsprechende Beschlüsse des hierfür zuständigen Gremiums zu fassen. Ausgenommen hiervon sind lediglich bereits umgesetzte Maßnahmen sowie Maßnahmen, über welche schon beschlossen wurde. Die entsprechenden Beschlüsse sind der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Dazu ist eine tabellarische Aufstellung zu erarbeiten und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen, aus welcher mögliche finanzielle Handlungsspielräume der Stadt Füssen hinsichtlich 

  • der Ausschöpfung aller bzw. bislang nicht genutzter Einnahmemöglichkeiten,
  • des Ausschöpfungsgrades der in Art. 62 Abs. 2 GO genannten Einnahmequellen 
und
  • die Ausschöpfung der Einsparmöglichkeiten

hervorgehen.

Dazu geht es nun um die konkrete Umsetzung. Dazu wurden seitens der Verwaltung alle Aufgabenbereiche untersucht und entsprechende Vorschläge unterbreitet, die sich in den laufenden Betrieb (Verwaltungshaushalt) und den investiven Bereich (Vermögenshaushalt und Investitions- bzw. Bauprogramm) unterteilen.

Wichtig für eine erfolgreiche und nachhaltige Haushaltskonsolidierung ist es, die Entwicklung kommunalen Handelns mit dem Ziel, mittelfristig und langfristig Schwerpunkte in den politischen Handlungsfeldern zu setzen, um dann die nur sehr begrenzt vorhandenen Finanzmittel zielgerichtet nach den gewünschten Prioritäten zu verteilen. 

Zunächst sollten Handlungsfelder bestimmt werden, die eine charakteristische Darstellung der individuellen Ausrichtung der Kommune widerspiegeln können, z.B. Bildung & Schule, Wohnen, attraktiver Gewerbe- und Wirtschaftstandort, Tourismusdestination, Kulturstadt, usw.. Für diese ausgewählten Handlungsfelder werden dann üblicherweise strategische Ziele definiert. Der folgende wichtige Schritt ist aufbauend auf einer Priorisierung der strategischen Ziele die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Zielerreichung.

Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor für die – vor allem nachhaltige – Haushaltskonsolidierung ist die (Neu)-Gestaltung des Verhältnisses zwischen Politik und Verwaltung. In einem komplexen Prozess, wie es die Phasen einer Haushaltskonsolidierung darstellen, ist die ursprüngliche Aufgabenteilung zwischen Politik und öffentlicher Dienstleistung insbesondere im Hinblick auf die Kommunikationsstrukturen zwischen Politik und Verwaltung nicht mehr geeignet.

Steht die Haushaltskonsolidierung auf der Tagesordnung, sehen die politischen Vertretungen die Aufgabe zum Sparen in der Regel zunächst bei der Verwaltung und erwarten demzufolge Vorschläge. Die Verwaltung hingegen wird dazu neigen, die üblichen Haushaltsansätze fortzuschreiben, um die Aufgabenfortsetzung zu verteidigen.

Ohne strategische Vorgaben bzw. Prioritätensetzung von Seiten der Politik wird es der Verwaltung
schwerlich gelingen, ein mehrheitsfähiges Konzept vorzulegen. Die Formulierung von Handlungsfeldern und Zielen, sowie die sich daraus ergebenden Prioritäten setzt eine umfassende
und tiefe Auseinandersetzung mit den Wünschen, den Gegebenheiten und dem Machbaren voraus. Dies birgt die Gefahr der Erkenntnis, dass viele (versprochenen) Wünsche nicht mehr erreichbar sein werden. Auch dies fördert nicht unbedingt ein motiviertes oder gar fraktionsübergreifendes Vorgehen der Gemeindevertreter.

Bei der Erarbeitung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes, das strategische Leitlinien und Ziele enthält und zudem beschreibt, welche Aufgaben und Leistungen wichtig und welche weniger
wichtig sind, ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Fraktionen der Gemeindevertretung auf der einen und der Verwaltung auf der anderen Seite unumgänglich. 

Grundsätzlich für beides, insbesondere aber für die investiven Maßnahmen gilt es, die für die Stadt Füssen künftig wichtigen und vorrangigen Handlungsfelder zu definieren. Diese sollten berücksichtigen, was die Ziele der Stadtpolitik künftig sein sollen und soll damit dem öffentlichen Handeln Orientierung und Richtung geben. Künftige Schlüsselprojekte (und darauf wird sich die Stadt künftig beschränken müssen) sollten daraus abgeleitet werden.

Mögliche Themenschwerpunkte aus Sicht der Verwaltung:

  • Schule und Bildung und Soziales, wie z.B.
  • Sanierung/Erweiterung/Modernisierung der Grund- und Mittelschule, 
  • Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes z.B. 
    • Kindertagesstäte mit Pastoralem Begegnungszentrum St. Gabriel, 
    • Kindertagesstätte Kinderglück, Hiebelerstraße, 
    • Oder alternativ Schaffung zusätzlicher Plätze durch Umnutzung AWO-Familienzentrum usw.
    • Erhalt, Optimierung und Ausbau der Seniorenbetreuung und –einrichtungen

  • Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, wie z.B.
    • Ausweisung und Erschließung einschl. der Vermarktung von Bauplätzen / Geschosswohnungsbau (Eigentum/Miete) vorrangig für Personen mit Wohnraumversorgungsproblemen
    • Wohnanlage Floßergasse 22
    • Modernisierung und Nachverdichtung Ziegelwies
    • Modernisierung und Nachverdichtung städtischer Wohnungsbestand (z.B. Weidachstr. 2, Oblisbergweg 10 – 16, usw.
    • Steuerung und Regulierung der Ferienwohnungs-/Zweitwohnungsnutzung

  • Umgang mit den städtischen Liegenschaften
      • Der Verkauf von Vermögen kann zwar kurzfristig (Kassen-)Kredite tilgen, oft bleibt es aber bei Einmaleffekten und vorhandene strukturelle Probleme werden nicht gelöst. Darüber hinaus kann ein Verkauf z.B. von Grundstücken die künftigen Entwicklungen der Kommune verhindern, zumindest dann, wenn der Veräußerung keine strategische Ausrichtung zugrunde liegt. 
      • Der Stadtrat sollte sich dazu sehr zeitnah mit diesem Thema beschäftigen und der Verwaltung eine Richtung vorgeben, wie künftig mit den städtischen Gebäuden (vor allem den Nicht-Wohngebäuden) umgegangen werden soll. Dort sollten auch die künftigen Sanierungsziele oder Standards, basierend auf der Untersuchung der Architektengemeinschaft Beck & Harbich aus 2017/18 definiert werden (z.B. 
        • Durchführung von dringlicher Sicherungsmaßnahmen bzw. substanzerhaltender Sanierungsmaßnahmen
        • Durchführung von Brandschutzmaßnahmen
        • Verpflichtende Maßnahmen zur Erreichung des EnEV-Standards
        • Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung eines neuzeitlichen Standards
        • Trägerschaft der Maßnahmen (z.B. bei touristisch genutzten Objekten, ausschließlich von Privaten genutzten Immobilien usw.)
      • Dabei darf das Konsolidierungsziel, die Ausgaben (vor allem wenn dies nicht unbedingt kommunale Aufgaben sind) zu reduzieren und zeitglich die Einnahmen nachhaltig zu verbessern. Die Entscheidung über An-/Verkauf von städt. Liegenschaften sollte neben einer reinen Renditeberechnung (harte Faktoren) immer auch in gewisser Weise die sog. weiche Faktoren berücksichtigen, wie z.B. Historische Bedeutung, Gestaltungsspielraum für nachfolgende Generationen, Grundstücksbevorratung; 

  • Verkehr und Mobilität
    • Straßenbaumaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der Gebrauchsfähigkeit rechtzeitig durchführen; die Prioritäten orientieren sich neben der Verkehrssicherheit vor allem an möglichen Einsparungen durch die gemeinsame Ausführung von übergeordneten Maßnahmen anderer Träger, anderen Tiefbaumaßnahmen wie Wasser, Abwasser, Telekommunikation bzw. sonstiger Ver- und Entsorgungsträger sowie die ggf. bestehende, zeitlich befristete besondere Fördermöglichkeit einzelner Maßnahmen; zu letzterem gehören auch Maßnahmen, die weitgehend aus Entgelten Dritter (z.B. Erschließungsbeiträge, Kostenerstattungen) finanziert werden können. Generell soll künftig mehr darauf geachtet werden, Straßen und Wege regelmäßig instand zu setzen, um so einen notwendigen Vollausbau zu vermeiden bzw. hinauszuschieben. Bei allen Straßenbaumaßnahmen sind zunächst immer einfachere Instandsetzung-/Sanierungsmaßnahmen wie Spritzdecken, Deckschichterneuerungen, Deckschichtverstärkungen (Oberbauverstärkungen) zu prüfen, auch wenn die Haltbarkeit dadurch eingeschränkt ist.
    • Umsetzung des digitalen Verkehrsleitsystems (digitale Ampelsteuerung) 
    • Umbau der Verkehrsanlagen im W 43 – Luitpold-, Bahnhofstraße, Prinzregentenkreisel)
    • Errichtung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB)
    • Proaktive Parkraumbewirtschaftung (einschl. eines Parkeitsystems)
    • Optimierung und Ausbau des Fahrradangebotes (z.B. Fahrradwege, Fahrradabstellmöglichkeiten, Wegweisung usw.)
    • Moderne Formen der Mobilität (z.B. durch Stadtbussysteme, E-Mobilität, Fahrräder usw.)
    • Verkehrsentlastung der Innenstadt

  • Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    • Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit der künftigen Stadtentwicklung (z.B. durch Bodenbevorratungspolitik)
    • Schwerpunkte für die künftige gewerbliche Nutzung entwickeln (z.B. Füssen-Nord, Moosangerweg, GE Allgäuer Land)
    • Entwicklungspotenzial der Morisse
    • Stadtplanung für die Bürgerinnen und Bürger, die Gäste und Besucher und nicht für den MiV
    • Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung (vor allem im Wohnbereich)
    • Entwicklungsmöglichkeiten der städtischen Bestattungseinrichtungen (Waldfriedhof)

  • Kinder, Jugend und Sport
    • Fertigstellung des Sport- und Freizeitangebotes im Weidach einschl. der Schaffung eines Parkangebotes abseits der bestehenden Wohnsiedlungen 
    • Erhalt und Sanierung der Turnhalle im Weidach
    • Sicherstellung einer angemessenen, bezahlbaren Jugendbetreuung einschl. der Prüfung des künftigen Standortes des Jugendhauses bzw. der Attraktivierung des Angebotes
    • Schaffung von Einrichtungen für die Freizeitbeschäftigung von Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (neben Spielplätzen evtl. auch Indoor-Sportanlagen usw.)
    • Sanierung/Modernisierung und Attraktivierung des Bundesstützpunktes unter ständiger Berücksichtigung der Erhebung wirtschaftlich angemessener Benutzungsgebühren
    • Freizeitmöglichkeiten für die Einheimischen (Mittersee, Obersee usw.)

  • Erhalt und bedarfsgerechter qualitativer Ausbau des Freizeit-, Tourismus- und Kulturangebotes
    • Erhalt und qualitativer Ausbau bzw. Optimierung der Standortfaktoren der Tourismus-Destination Füssen / Allgäu
    • Veranstaltungen & Einrichtungen gleichermaßen für Gäste und Einheimische, für Jung und Alt 
    • Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Stadtbild durch Grün- und Stadtgestaltungsmaßnahmen
    • Förderung der Kultur und Heimatpflege einschl. der Erhaltung, Optimierung der kulturellen bzw. gesellschaftlichen Angebote, insbesondere auch für Einheimische
    • Erhalt und Belebung der historischen, denkmalgeschützten Altstadt als historisches Erbe der Stadt Füssen
    • Aufwandorientierte Kalkulation und Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrages einschl. einer Aufwand- und Ertragszuordnung zwischen Stadt und FTM AöR

  • Digitalisierung, Breitband und Mobilfunk
    • Umsetzung der Möglichkeiten der Gigabit-Richtlinie zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Stadtgebiet

  • Förderung des Ehrenamts
Trotz aller notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen soll die notwendige, zielgerichtete Unterstützung von Vereinen und Ehrenamtlichen in einem (Mindest-)Maß erhalten bleiben!

  • Funktionsfähige Verwaltungen 
Oft hört man bei den Haushaltsdebatten aus den Reihen der Politik die pauschale Forderung nach einem Stellenabbau. Dass in den kommunalen Verwaltungen vereinzelt durchaus Konsolidierungspotentiale bei den Personalkosten vorhanden sind, kann nicht bestritten werden.

Der Aufbau der Verwaltung ist immer abhängig von den von der Politik vorgegebenen Aufgaben. Umso umfangreicher, vielseitiger und komplexer diese sind, umso größer ist der Personalbedarf. Dies gilt vor allem auch für den Bestand an Einrichtungen und Immobilien. Eine Stellenoptimierung bzw. eine Straffung des Verwaltungsapparates kann daher erst nach vollzogener Aufgabenkritik mit Zweck und Vollzugskritik, sowie der Ausschöpfung von Prozessen der Geschäftsprozessoptimierungen erfolgen. Zu berücksichtigen ist, dass bei Organisationsuntersuchungen zunächst Einsparpotentiale durch Überhänge und organisatorische Optimierungen aufgezeigt und diese summarisch dargestellt werden. Demgegenüber stehen aber oft beamten-, arbeits- und tarifrechtliche Gegebenheiten, die eine Eins-zu-Eins-Erreichung der summarisch belegten Einsparpotentiale erschweren oder gar unmöglich machen können. 

Bei der tatsächlichen Umsetzung wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob etwa eine Stellenanteilsreduzierung, eine Umsetzung, organisatorische Veränderungen oder Pensionierungseffekte für die gewünschte Personaleinsparung in Frage kommen. Größere Potentiale von Personaleinsparungen können demnach nur durch Standard- und Leistungsreduzierungen erzielt werden, die sich aufgrund einer sich ständig fortschreibenden Aufgabenkritik ableiten lassen.

Die Entscheidungen über Standard- und Leistungsreduzierungen müssen jedoch die zuständigen politischen Gremien mit Blick auf die künftigen Themenfelder treffen und diese gegenüber dem Bürger kommunizieren und vertreten. 

Bei der Stadt Füssen geht es hier weniger um einen aktiven Stellenabbau als vielmehr darum, künftig das für die Aufgabenerfüllung benötigte Personal gewinnen zu können. Aufgrund der Altersstruktur der Beschäftigten werden in den nächsten 5 Jahren eine Vielzahl von Beschäftigten in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Ob und wie diese Stellen qualitativ besetzt werden können, ist angesichts des Fachkräftemangels im Allgemeinen und im öffentlichen Dienst im Besonderen derzeit kaum absehbar. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik die Aufgabenkritik sehr ernst nehmen. Bereits jetzt sind mehrere Stellen nicht besetzt bzw. müssen Stellen oft mehrfach ausgeschrieben werden.

Ungeachtet dessen wird es wichtig und unerlässlich sein, die Hinweise und Anregungen aus den überörtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband aufzugreifen und soweit möglich und vertretbar auch umzusetzen. Gleiches gilt für die Hinweise aus den örtlichen Rechnungsprüfungen.

Zusammengefasst hat die Verwaltung unter den vorstehend zusammenfassend dargestellten Themen und Schwerpunkten die beiden tabellarischen Aufstellungen zur Ausschöpfung aller bzw. bislang nicht genutzter Einnahmemöglichkeiten, des Ausschöpfungsgrades der in Art. 62 Abs. 2 GO genannten Einnahmequellen sowie die Ausschöpfung der Einsparmöglichkeiten   erstellt und die Maßnahmen des Bauprogramms (Investitionsprogramm) entsprechend priorisiert. Darauf wird als Diskussionsgrundlage verwiesen.

In der Folge der gemäß den beiden Anlagen gefassten Konsolidierungsbeschlüssen werden diese nun in das textliche Konsolidierungskonzept integriert und – soweit noch erforderlich – durch weitere Beschlüsse entsprechend konkretisiert.

Datenstand vom 20.01.2022 15:50 Uhr