Datum: 31.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Zentraler Omnibusbahnhof Füssen (ZOB); Vorstellung der aktuellen Überlegungen und Planungen für eine funktionsgerechte Gestaltung und Ertüchtigung
3 Statusbericht: Blackout-Szenario für Füssen
4 Bundesstützpunkt Eishockey und Curling Füssen; Vorstellung des Energiemonitoring und Beschluss über die weitere Vorgehensweise
5 Tiroler Grundbesitz der Stadt Füssen; Vorstellung des Grundbesitzes und Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 und Ausblick auf bevorstehende Maßnahmen
6 Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung im Ortsteil Hopfen am See (OD Staatsstraße 2008)
7 Erlass der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose in der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung)
8 Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung)
9 Bekanntgaben und Informationen
9.1 Bürgerinfo "Blickpunkt Rathaus" wird fortgesetzt - ohne dass für die Stadt Kosten entstehen
9.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
10 Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 29. November und 13. Dezember 2022
11 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Harald Vauk dankt zunächst Bürgermeister Maximilian Eichstetter für die geleistete Arbeit und wünscht ihm viel Glück für seine weitere Arbeit.

Er habe heute eine Frage zur Finanzlage der Stadt Füssen:
Warum wurde trotz Erfüllung der Ausschreibungsauflagen der Zuschlag beim Anwesen Franziskanergasse nicht erteilt. Wie passt dieser Verzicht von 470.000 € zur angespannten Finanzlage der Stadt Füssen im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Finanzierungshilfen? Wer hat der Presse mitgeteilt, dass der gewünschte Betrag von 450.000 € ohne zusätzliche Forderung an die Stadt als Ausgleich nicht erreicht wurde? Ein solches Angebot lag von einer angrenzenden Einwohnerin vor.

Abschließend zur Gültigkeit der Aussage von Herrn Hartl in der Sitzung im Oktober hierzu:
Es ist der Verwaltung nicht zuzumuten, ohne Beabsichtigung eines Zuschlags auf ein Gebot eine Ausschreibung durchzuführen. Damals bezog es sich auf das Landratsamt, aber könne hier genauso angewandt werden.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt zum Mindestbieterpreis. Dieser lag bei 450.000 €, jedoch erhoffe sich die Stadt Füssen wesentlich mehr. Es handelt sich hierbei um das einzige Grundstück in einer derartigen Lage.

Die vorgelegten Projekte haben nicht dem städtebaulichen Ziel entsprochen und waren zu wenig aussagekräftig. Es waren drei Angebote, die nicht zum Zuge kamen aufgrund der strategischen Entwicklung.

Klaus Keller fragt, ob Lehrkräfte der Grundschule „besonders schützenwerte“ Wesen seien. Es gehe ihm um die Parkplätze. Die Bürger können nicht verstehen, warum Parkplätze an der Schule auch in den Ferien immer frei zu halten sind. 

Weiter fragt er, ob es richtig sei, dass städtische Mitarbeiter auf dem Morisseparkplatz einen günstigeren Tarif bezahlen als andere Bürger. 

Ein Stadtrat habe sinngemäß gesagt, um dem Landratsamt zu zeigen, dass wir sparwillig sind, müsse an der Gebühren- und Steuerschraube gedreht werden.
  
Für ihn sei unverständlich, wie die Stadt Füssen Gewerbegrundstücke verkaufen möchte, wenn diese teurer sind, als im Umland, die Gewerbesteuer höher ist als woanders und Wohnraum schwerer zu finden ist als woanders. Wie möchten sie das einem Handwerker schmackhaft machen. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter führt aus, die Stellplätze an der Grundschule sind laut Bauantrag nachzuweisen. Der vorhandene Schilderwald werde angepasst, wenn die Baumaßnahme fertig ist.

Ein Parkticket auf der Morisse koste 35,00 €, ein städtischer Tarif sei ihm nicht bekannt. 

Die Grundstückspreise seien aufgrund des Standortes so hoch. 

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2. Zentraler Omnibusbahnhof Füssen (ZOB); Vorstellung der aktuellen Überlegungen und Planungen für eine funktionsgerechte Gestaltung und Ertüchtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Gemäß dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2022 musste der bislang vorgesehene, qualitativ und gestalterisch hochwertige Ausbau des ZOB auf Grundlage des Planungswettbewerbs noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Für die Umsetzung dieses Entwurfs waren Kosten mit ca. 7,7 Mio. Euro geschätzt worden, die die Stadt derzeit für diese Maßnahme auch vor dem Hintergrund der beschlossenen Haushaltskonsolidierung nicht aufbringen kann.

Trotzdem sind die Verkehrsflächen am ZOB aktuell zu großen Teilen in desolatem Zustand. Die Anlagen sind dringend zu ertüchtigen, die einzelnen Elemente räumlich und funktional zu organisieren, auszugestalten und zu verbinden. Dies soll nun, wenn nicht in einer maximal hochwertigen Ausgestaltung, so in einer minimalen, aber angemessenen, nachhaltigen, funktions- und nutzungsbasierten Gestaltung erfolgen. 

Ziele der Nachhaltigkeit wie z.B. Reduzierung von Versiegelungen oder Versickerung von Oberflächenwasser sollen dabei beachtet und erfüllt werden. Zuwendungsmöglichkeiten durch staatliche Programme (ÖPNV) oder solche der Deutschen Bahn (Fahrradabstellanlagen) sollen in Anspruch genommen werden.

Eine Planungsskizze der zukünftigen Gesamtanlage ist durch das Büro Klinger Ingenieure bereits entworfen worden. Wünsche und Ansprüche des Busbetreibers sind abgefragt und darin bereits berücksichtigt worden. 

Für eine Nennung von Baukosten bestehen derzeit noch einige Unwägbarkeiten; so muss beispielsweise der Zustand von bestehenden Kanälen noch eruiert werden.

Ziel wäre 2023, den Gesamtentwurf für den Bereich ZOB als funktionierende und gestalterische Einheit fertigzustellen und den Ausbau in mehrere, finanzbestimmte Bauabschnitte zu gliedern. Für das Jahr 2023 bzw. wohl eher 2024 würde sich die Stadt den Ausbau des westlichen Teils mit Zufahrt von der Von-Freyberg-Straße und der Buswendeplatte vorstellen. 

Für die Jahre 2024/2025 stünden dann bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids unter anderem die Fahrradabstellanlagen auf dem Bauprogramm. Beschlüsse zum Planungsergebnis und baulichen Umsetzung werden zu gegebener Zeit durch den Stadtrat erfolgen.

Bisherige Kosten im Zusammenhang mit den Planungen für den Zentralen Omnibusbahnhof:

Bezeichnung
Ausgaben
Einnahmen
Eigenanteil
Bebauungsplanverfahren W 43 (gesamter Geltungsbereich)
170.201,76 €
66.000,00 € 
104.201,76 €
Städtebaulicher Realisierungs-wettbewerb mit Ideenteil
114.141,74 € 
73.200,00 € 
  40.941,74 €
Vorentwurfsplanungen
216.032,20 €
0,00 € 
216.032,20 €
Bedarfsplanung reduz. Ausbau
    5.771,50 €

    5.771,50 €
Eigenanteil Stadt Füssen gesamt
361.175,70 €
Chronologie der Planungen:

Der Wettbewerbssieger Büro Lohrer/Hochrein hatte die Planungen bis incl. Leistungsphase 3 ausgeführt; daraufhin wurden die Planungen durch die Stadt Füssen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dem Büro wurde angeboten, zur Kompensation eine abgespeckte ZOB-Version zu entwickeln, was abgelehnt wurde. 

Dem Wettbewerbssieger mussten keine Entschädigungszahlungen für die entgangenen Planungsleistungen /Gewinn ausbezahlt werden. 

Auch die Fachplanungen für einzelne Teilaspekte des ZOB wurden eingestellt. Dem Fachplaner für die Entwässerungsarbeiten, dem Ingenieurbüro Klinger war daraufhin erst einmal die Bedarfsplanung für eine reduzierte, funktionsbasierende Ertüchtigung des ZOB erteilt worden. Der Planungsvorschlag, der nachgehend vorgestellt wird, ist das Ergebnis dieser Planung.  

Der eigentliche Planungsauftrag an ein Planungsbüro mit Vergabe nach Vergaberichtlinien soll auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses zu dieser Planungs-Ideenskizze erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass die vorgestellte Planung weitergeführt und in sinnvollen Bauabschnitten ausgeführt werden soll. Mögliche Zuwendungen dazu sollen in Anspruch genommen werden. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Planungsauftrag nach den Vergabegrundsätzen und als Stufenvertrag zu vergeben und im Stadtrat bekanntzugeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel dazu sind in dem in Aufstellung befindlichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Ansatz in Höhe von 200.000 € zu berücksichtigen. 

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth erklärt, vor dem Hintergrund der schlechten Haushaltslage möchte sie die Planungen aufheben bis die Haushaltssituation besser geworden ist. 

Jürgen Doser möchte einen Spagat schaffen. Am ZOB treffen sich 90 % der Bevölkerung. Für ein Lehrschwimmbecken würde Frau Deckwerth auch diese Summe ausgeben. Der Stadtrat habe sehr viel Zeit in diese Planungen investiert. Er werde die Maßnahme unterstützen. 

Wolfgang Bader spricht die Fahrradparkplätze an, die die Bahn vorgeschlagen hat. Müssen diese gleich beantragt werden, um eine Förderung zu bekommen. Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass eine Förderung für die Fahrradparkplätze bereits beantragt sei. 

Weitere Stadträte sprechen sich ebenfalls für die Weiterführung der Planung  und der vorgestellten Bauabschnitte aus. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die vorgestellte Planung weitergeführt und in sinnvollen Bauabschnitten ausgeführt werden soll. Mögliche Zuwendungen dazu sollen in Anspruch genommen werden. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, den Planungsauftrag nach den Vergabegrundsätzen und als Stufenvertrag zu vergeben und im Stadtrat bekanntzugeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel dazu sind in dem in Aufstellung befindlichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Ansatz in Höhe von 200.000 € zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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3. Statusbericht: Blackout-Szenario für Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö Bekanntgabe 3

Sachverhalt

Herr Helmut Petermann als Vertreter des EWR informierte den Stadtrat bzw. die Verwaltung der Stadt Füssen, wie die EWR als Energieversorger und Netzbetreiber mit dem Thema umgehen werden.

Definiert werden im Vortrag die Begriffe „Blackout“ und „Energiemangellage“. Weiter wird erklärt, wie mit den beiden Szenarien umgegangen wird und welche Vorbereitungen die Stadt treffen müsste bzw. könnte (z.B, Krisenhandbuch).

Auf die Frage, welche Pläne es mit der Stadt gebe, antwortet Helmut Petermann (EWR), dass sich jeder selbst kümmern müsse.  Sicher gebe es batteriegepufferte Aggregate, die aber auch nicht endlos halten. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter ergänzt, dass in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Wasserversorgung 7 Stunden aufrecht erhalten werden könne. 

Einen sog. Leuchtturm könne jede Gemeinde selbst organisieren. In den meisten Fällen werden sie bei den Feuerwehren eingerichtet. 

Die Rettungsfahrzeuge könnten im Bauhof betankt werden. Hierfür stehe ein Dieseltank zur Verfügung.   Auch das EWR habe ein Treibstofflager. 

Für Wärmestuben etc. sei der Landkreis als Katastrophenschutzbehörde zuständig. 

Abschließend erklärt Helmut Petermann, dass die Energiemangellage für diesen Winter überstanden sei. Die Speicher sind gut gefüllt.

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4. Bundesstützpunkt Eishockey und Curling Füssen; Vorstellung des Energiemonitoring und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 26.07.2022 die energetische Durchleuchtung des Bundesstützpunkts Eishockey und Curling verbunden mit der Erarbeitung eines zukunftsfähigen Energieversorgungskonzepts für das Objekt.

Hierzu fand während des letzten halben Jahres ein Monitoring statt um zunächst Daten über Verbräuche und Abnehmer innerhalb der Gebäudekomplexe gewinnen zu können. Aufgrund fehlender Unterzähler war dieser Schritt notwendig geworden und wurde mit entsprechend Aufwand betrieben. 

Die mit dem Bauunterhalt beauftragten Planer und Projektsteuerer erarbeiteten auf dieser Basis Vorschläge für künftige energetische Konzepte. 

Die Planer Gerhard Dittrich, Ingenieurbüro Schötz, und Peter Bauer vom Büro IBKB Elektrotechnik werden dem Stadtrat die Ergebnisse vorstellen. Die Details sind den beigefügten schriftlichen Ausführungen sowie Energiekosten- und Verbrauchsdiagrammen zu entnehmen.

Zur Grundlastabdeckung sollte im Jahr 2023 die Realisierung eines BHKW erfolgen. Abhängig von den Förderzusagen wäre dann als nächster Schritt der Einbau einer Biomasseheizung auf Pelletsbasis zur Spitzenlastabdeckung sowie der Einbau einer Wärmepumpe angedacht.  Zudem sollte ein Standort für die Errichtung einer PV-Anlage mit 150 bis 200 kWp zur Stromeinspeisung ins BSP gesucht werden um den externen Strombezug verringern zu können.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die Ausführung zum Energieversorgungskonzept für den Bundesstützpunkt Eishockey und Curling zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt die Umsetzung der Maßnahmen vorzunehmen, Fördermittel zu beantragen und die Ausschreibungen unter Bezug auf die haushaltsrechtliche Situation sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu veranlassen. Der Einbau des Blockheizkraftwerkes soll für das Jahr 2023 angedacht und eingeplant werden. Abhängig von der Förder- und Haushaltssituation soll im Anschluss der Einbau einer Pelletsheizung sowie der Einbau einer Wärmepumpe erfolgen. 

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Projekts zu informieren, die jeweiligen Ausschreibungsergebnisse sind zur Beschlussfassung und Auftragsvergabe dem Stadtrat vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Dr. Martin Metzger nach der Größe der Anlage und wann sie sich amortisieren werden, erklärt  Herr Bauer, dass es sich um eine Fläche von 1.000 qm handle und dass die Amortisationszeit bei rund  5 – 12  Jahren liegen werde. 

Andreas Eggensberger könnte sich vorstellen, diese Angelegenheit mit in den Energiebeirat  zu nehmen und dort die Einzelheiten zu diskutieren. 

Herr Dittrich und Herr Bauer beantworten sodann noch einige Fragen der Stadträte.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführung zum Energieversorgungskonzept für den Bundesstützpunkt Eishockey und Curling zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt die Umsetzung der Maßnahmen vorzunehmen, Fördermittel zu beantragen und die Ausschreibungen unter Bezug auf die haushaltsrechtliche Situation sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu veranlassen. Der Einbau des Blockheizkraftwerkes soll für das Jahr 2023 angedacht und eingeplant werden. Abhängig von der Förder- und Haushaltssituation soll im Anschluss der Einbau einer Pelletsheizung sowie der Einbau einer Wärmepumpe erfolgen. 

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Projekts zu informieren, die jeweiligen Ausschreibungsergebnisse sind zur Beschlussfassung und Auftragsvergabe dem Stadtrat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Tiroler Grundbesitz der Stadt Füssen; Vorstellung des Grundbesitzes und Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 und Ausblick auf bevorstehende Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Der Verwalter der Tiroler Liegenschaften, Herr Ing. Thomas Wechner, informiert den Stadtrat über den Umfang und das Ausmaß des Tiroler Grundbesitzes und den damit verbundenen Aufgaben und Anforderungen. Darüber hinaus gab er die Abrechnung des Haushaltsjahres 2021 (Überschussrechnung erstellt durch Dr. Rhomberg Steuerberatungs-GmbH, Reutte) bekannt und erläuterte die einzelnen Positionen.

Abschließend berichtet er über die bevorstehenden Maßnahmenschwerpunkte.

Sowohl der Jahresabschluss 2021 als auch die Jahresplanung für 2023 sind im Ratsinformationssystem enthalten. Im Rahmen der Beratung werden beide detailliert vorgestellt und erläutert. Darauf wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 für den Tiroler Grundbesitz mit dem genannten Jahresergebnis fest. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Stadtrat erteilt Herrn Ing .Thomas Wechner für den Jahresabschluss 2021 die Entlastung.

  1. Die Jahresplanung für das laufende Jahr 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2021 für den Tiroler Grundbesitz mit dem genannten Jahresergebnis fest. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat erteilt Herrn Ing .Thomas Wechner für den Jahresabschluss 2021 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Die Jahresplanung für das laufende Jahr 2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bericht Tiroler Liegenschaften_31012023.pdf
Download Tiroler Grundbesitz_Gültige Abrechnung 2021.pdf
Download Tiroler Liegenschaften_Voranschlag 2023.pdf

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6. Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung im Ortsteil Hopfen am See (OD Staatsstraße 2008)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei einer größeren Verkehrsrunde am 29.07.2022 im Rathaus ging es u.a. auch um die Einrichtung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in der Uferstraße in Hopfen am See.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat den Spielraum der Gemeinden bei der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gemäß § 88 Abs. 3 Nr. 2 Zuständigkeitsverordnung erweitert. Mit Wirkung zum 1. Mai 2020 wurden die Maßgaben für den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch Gemeinden, Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen weitgehend flexibilisiert. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, entsprechend den örtlichen Verhältnissen, sich sowohl mobiler, teilstationärer als auch erstmals stationärer Einrichtungen der Geschwindigkeitsüberwachung zu bedienen. Soweit eine mobile oder teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachung zur Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus nicht ausreichend ist, dürfen – in Abstimmung mit der Polizei – jetzt auch stationäre Messanlagen errichtet werden. Voraussetzung ist, dass signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen (Beanstandungsquote um ca. 10 % oder mehr). Zu beachten ist, dass die Befugnis nur innerorts gilt, nicht aber für die Überwachung von Kraftfahrstraßen.

Im Weiteren wird auf die Ausführungen des als Anlage beigefügten Schreibens des BayStMI vom 15.04.2020 verwiesen.

Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der in der Stadt Füssen für die Überwachung des fließenden Verkehrs verantwortlich ist, hat im Zeitraum vom 22.11. bis 30.11.2022 zwei Verkehrserfassungen mit dem System TOPO der Firma RTB an der Uferstraße Höhe Hausnummern 2 und 34 durchgeführt; das Ergebnis dieser Messungen liegt als Anlage bei. An der Hausnummer 2 lag die Beanstandungsquote bei 14,8 % und an der Hausnummer 34 gar bei 25,1 %. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen wären demnach gegeben. Dies hat der Zweckverband KD Oberland in einer Besprechung am 15.12.2022 im Rathaus nochmals ausdrücklich bestätigt. 

Im Sommer fanden zuvor noch weitere Verkehrsmessungen an der Uferstraße statt. Spitze waren in zehn Tagen knapp 70.000 Fahrzeuge mit 42 % Übertretungen.

Stellungnahmen weiterer Fachbehörden und der Polizei:
Um die Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Hopfen am See zu regulieren stimmen die untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ostallgäu, das Staatliche Bauamt Kempten und die Polizeiinspektion Füssen der Installation von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen an den beiden Stellen an der Uferstraße zu (Mails/Stellungnahmen vom 21.12., 22.12. und 27.12.2022).




Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Errichtung von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit jeweils zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in Hopfen am See wie vorgetragen zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2023 oder 2024 einzuleiten und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung über die Haushaltsmittel vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich spricht sich gegen die Aufstellung der Verkehrsüberwachung aus. Vielmehr könnten doch die Verkehrsüberwacher blitzen. Außerdem werden sich die Leute an die Geschwindigkeit halten, wenn sie wissen, dass hier ein Gerät steht. Dann gebe es keine Einnahmen mehr. 

Für Andreas Eggensberger ist es sinnvoll, Hopfen sei ein Kurort und es werde oft zu schnell gefahren. 

Christoph Weisenbach betont, dass der Fokus auf der Verkehrssicherheit liege. Wie lange laufe der Vertrag mit dem Sofwareanbieter, wollte er wissen.

Der Vertrag könne jederzeit beendet werden, so Markus Gmeiner.

Ilona Deckwerth ist es zu teuer. Sie befürchtet, dass an der Stelle wo die Überwachung ist, die Geschwindigkeit eingehalten und sonst zu schnell gefahren werde.

Zweiter Bürgermeister Christian Schneider fragt, ob unbedingt zwei Messstationen aufgestellt werden müssen oder ob nicht erst einmal mit einer begonnen werden sollte.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in Hopfen am See aus Füssen kommend zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2023 oder 2024 einzuleiten und dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung über die Haushaltsmittel vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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7. Erlass der Dritten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose in der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

In den letzten Jahren wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten in der städtischen Obdachlosenunterkunft „Am Stieranger 5“ zum Abschluss gebracht. Im Innenbereich sind neben den beiden Dusch- und Toilettenräumen im Erdgeschoß und Obergeschoß nunmehr auch 19 von 22 Zimmer komplett saniert und alle 22 Zimmer mit einer Zentralheizung ausgestattet.

Im Erdgeschoß und Obergeschoß befinden sich jeweils 11 Zimmer mit einer Gesamtfläche von 277 qm. Darüber hinaus wurde im Erdgeschoß ein 10,34 qm großer Gemeinschaftsraum geschaffen, in dem auch eine Gemeinschaftsküche eingerichtet wurde.

Von den 22 Zimmern sind z.Zt. 11 Zimmer belegt; 9 Zimmer sind noch frei. 2 Zimmer mit einer Größe von jeweils 7,59 qm stehen ausnahmslos für Durchreisende zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen 14 Kellerräume zur Verfügung (belegt sind aktuell 10 Kellerräume).

Zu den Zimmergrößen:
4 Zimmer mit jeweils 7,59 qm
8 Zimmer mit jeweils 10,34 qm
5 Zimmer mit jeweils 12,43 qm
4 Zimmer mit jeweils 20,02 qm
1 Zimmer mit 22,77 qm

3 Bewohner wohnen bereits seit mehr als 5 Jahren in der Unterkunft, die restlichen weniger als 3 Jahre. Für 2 Bewohner übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Monatsgebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft, die restlichen Bewohner begleichen ihre Gebühr selber.

Da die Qualität der Wohnunterkunft durch die Sanierung und den neu eingerichteten Gemeinschaftsraum erheblich verbessert wurde (inkl. des Einbaus von Zentralheizungen), schlägt die Verwaltung eine deutliche Erhöhung der seit dem 01.08.2017 geltenden Monatsgebühr von 3,90 € pro Quadratmeter vor. In diesem Betrag sind auch die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Hausmeister und Reinigung enthalten sowie aktuell jeweils 1 Kellerraum für 10 Bewohner; darin nicht enthalten sind die Stromkosten, für die die Bewohner separat aufkommen müssen.

Gegenüberstellung Einnahmen Monatsgebühren nach dem jetzigen Belegungsstand (11 Zimmer) mit den Betriebskosten 2021:

Zimmergröße
Seit 01.08.2017
3,90 €/qm

6,00 €/qm

8,00 €/qm

10,00 €/qm

11,00 €/qm
 
12,00 €/qm
1 x 7,59 qm
29,60 €
45,54 €
60,72 €
75,90 €
83,49 €
91,08 €
4 x 10,34 qm
161,30 €
248,16 €
330,88 € 
413,60 €
454,96 €
496,32 €
3 x 12,43 qm
145,43 €
223,74 €
298,32 €
372,90 €
410,19 €
447,48 €
3 x 20,02 qm
234,23 €
360,36 €
480,48 €
600,60 €
660,66 €
720,72 €
Summe Monat 
570,56 €
877,80 €
1.170,40 €
1.463,00 €
1.609,33 €
1.755,60 €
Summe Jahr
   6.846,72 €
10.533,60 €    
14.044,80 €
17.556,00 €
19.311,60 €
21.067,20 €
Betriebskosten 
2021
Stadt Füssen
15.300,00 €






Vergleich mit den Obdachlosengebührensatzungen anderer Städte:

In anderen Städten gibt es große Unterschiede bei den Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte. So werden wie bei der Stadt Füssen pro Quadratmeter monatliche Pauschalgebühren ohne Nebenkosten verlangt, aber auch Monatsgebühren zzgl. weiterer Nebenkosten. Nicht bekannt ist jedoch der Zustand der Obdachlosenunterkünfte.

Zimmer:
 
Stadt
Gebühr pro Monat / qm
zzgl. Nebenkosten pro Monat
Stadt Kaiserslautern
2,55 €
Inklusive
Stadt Memmingen
4,50 €
Zzgl. Heizung
Stadt Sonthofen
4,80 €
2,50 € / qm
Stadt Immenstadt
5,35 €
Pauschalbetrag
Stadt Nürnberg
5,40 €
1,75 € / qm
Stadt Kaufbeuren
5,50 €
75,00 €
Stadt Oberhausen
5,95 €
Inklusive 
Stadt Friedrichshafen
7,86 €
3,66 € / qm
Stadt Dachau
8,00 €
Inklusive 
Stadt Hameln 
8,00 €
Inklusive 
Stadt Augsburg 
10,40 €
Inklusive 
Stadt Quedlinburg
11,93 €
Inklusive
Stadt Konstanz
12,00 €
Inklusive
Stadt Kempten
64,00 € pro Monat
106,00 €

Wohnung: 

Stadt
Gebühr pro Monat
zzgl. Nebenkosten pro Monat
Stadt Hannover
411,00 €
Inklusive 
Stadt Aschaffenburg
417,00 €
80,00 €
Stadt Grafing 
530,00 €
140,00 €


Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 empfohlen, die Gebühren auf monatlich 6,00 € anzuheben. 

Hierfür ist die Obdachlosengebührensatzung vom 05.02.1993, zuletzt geändert am 30.05.2017 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:


„Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme
der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen
(Obdachlosengebührensatzung)

Vom XX.XX.2023


Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Füssen folgende Satzung:


§ 1
Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen vom 05.02.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.05.2017, wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

§ 4
Gebühren

Für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ beträgt die monatliche Gebühr 6,00 €/qm. 


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. April 2023 in Kraft.


Füssen, den xx.xx.2023
STADT FÜSSEN




Maximilian Eichstetter
Erster Bürgermeister“

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 6,00 € pro Quadratmeter festzusetzen.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Gebühr beschließt der Stadtrat die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth appelliert an das Gremium, doch nicht von Menschen in Notlage hier so etwas zu verlangen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 6,00 € pro Quadratmeter festzusetzen.

Unter Berücksichtigung dieser neuen Gebühr beschließt der Stadtrat die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Kindergartengebühren für den Besuch des städt. Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See wurden zuletzt zum 1. Januar 2018 mit monatlichen Betreuungsgebühren ab 80 € bis 112 € und zum 1. Januar 2022 mit monatlichen Betreuungsgebühren ab 100 € bis 140 € erhöht.  

Mit Schreiben vom 17.08.2022 hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ostallgäu bezugnehmend auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022 darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen u.a. wesentlich mehr Einnahmen generieren muss. Hierbei muss auch die erneute Erhöhung der Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Nach dem Haushaltskonsolidierungskonzept verbleibt der Stadt allein bei den Kindertageseinrichtungen ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von rd. 2,5 Mio. Der Stadtrat hat hierzu wie oben erwähnt eine Erhöhung für den städtischen Kindergarten ab dem 1. Januar 2022 beschlossen, an die sich alle übrigen Träger angeschlossen haben, die allerdings nur zu einer Einnahmenerhöhung von 25.000 € jährlich, also gerade einmal 1 % des Defizitbetrages der Kindertageseinrichtungen führt. Das Defizit beim städt. Kindergarten Zwergenburg lag zuletzt 2021 bei ca. 100.000 €.

Aufgrund der Ausführungen des Landratsamtes Ostallgäu müssen wir dem Stadtrat eine weitere Gebührenerhöhung mit Inkrafttreten zum neuen Betreuungsjahr bzw. 1. September 2023 vorschlagen. 

Über die Gebührenerhöhung haben wir den Elternbeirat des städt. Kindergartens Zwergenburg bereits mit Schreiben vom 12.09.2022 informiert (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG – Informations- und Anhörungspflicht) und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 05.10.2022 lehnt der Elternbeirat jegliche Erhöhung ab; in einem zweiten Schreiben vom 11.10.2022 haben wir erneut Stellung genommen, auf die der Elternbeirat mit zweitem Antwortschreiben vom 27.10.2022 reagiert hat (alle Schreiben liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei). Auch ohne Zustimmung des Elternbeirats ist es rechtlich zulässig, die Gebühren zu erhöhen; das Gremium ist lediglich über die Stellungnahme des Elternbeirats zu informieren (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG). Entscheidungen des Trägers der Kindertageseinrichtung besitzen auch im Falle eines gegenteiligen Votums des Elternbeirats Rechtsgültigkeit. Der Träger kann seine Gebühren eigenverantwortlich festlegen.

Eine weitere Anpassung der Gebühren wird aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzepts als sachgerecht erachtet, auch vor dem Hintergrund des Landeszuschusses von 100 € zu den Betreuungsgebühren von Kindergartenkindern (seit 01.04.2019), welcher zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern führt. Darüber hinaus werden Betreuungskosten über § 16 a SGB II übernommen, sonstige Kosten wie z.B. Verpflegung, Ausflüge, Vereinsbeiträge über § 28 SGB II.

Auch die Leitungen und Träger der anderen Füssener Kindergärten wurden im letzten Jour fixe im Oktober 2022 über eine mögliche Gebührenerhöhung zum 1. September 2023 informiert und es wurde zugesichert, auch in ihren Einrichtungen die Gebühren lt. Stadtratsbeschluss zu erheben. 

Inzwischen hat auch der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau in seiner Sitzung am 5. Dezember 2022 die zweite Änderungssatzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens St. Tosso beschlossen (mit Inkrafttreten zum 1. September 2023). Ab dem neuen Betreuungsjahr sind in Schwangau für die Betreuung im Kindergarten wesentlich höhere monatliche Gebühren zu entrichten:

190,- € (4 bis 5 Stunden) – aktuell 90,- €
200,- € (5 bis 6 Stunden) – aktuell 100,- € 
210,- € (6 bis 7 Stunden) – aktuell 110,- € 
220,- € (7 bis 8 Stunden) – aktuell 120,- € 

Mit Mail vom 15. Dezember.2022 haben wir alle Leitungen und Träger der Füssener Kindertageseinrichtungen über die neuen Gebühren in Schwangau informiert und mitgeteilt, dass im Januar in den Stadtratsgremien über diesen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen wird. Es soll auf alle Fälle weiterhin gewährleistet sein, dass in allen Füssener Kindertageseinrichtungen wie bisher die gleichen Gebühren erhoben werden. 

In einer weiteren und abschließenden Besprechung mit allen Leiterinnen der Füssener Kindergärten und –krippen am 12. Januar 2023 hat man sich gemeinsam bei den Kindergärten auf eine Gebührenerhöhung auf 160,- € bei einer Betreuung bis 4 Stunden bis max. 220,- € bei einer Betreuung bis 10 Stunden verständigt (mit Gebührenschritten von 10,- € je Buchungsstunde).

Auch die Elternbeiträge in den Kinderkrippen sollen zum 1. September 2023 erhöht werden. Und zwar von aktuell 180,- € bis 288,- € auf 260,- € bis 350,- € (mit Gebührenschritten von 15,- € je Buchungsstunde). Mit dieser Erhöhung und Mehreinnahmen würde sich das Defizit in den 5 Kinderkrippen um rd. 76.000,- € reduzieren.


Zum Vergleich folgende Übersicht über die monatlichen Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2021/22 in den Städten/Gemeinden im Landkreis Ostallgäu bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden (Landkreisschnitt 87,15 €) (in Rotschrift die umliegenden Gemeinden im südlichen Landkreis (hier liegt der durchschnittliche Elternbeitrag bei 91,47 €):

Bad Wörishofen
131,00 €/ 71,00 €
 
Lamerdingen
129,00 €
4-5 Std
Aitrang
125,00 €
4-5 Std
Biessenhofen
120,00 €
4-5 Std
Ebenhofen
120,00 €
4-5 Std
Nesselwang
120,00 €/ 100,00 €
 
Ruderatshofen
120,00 €
4-5 Std
Beckstetten
114,60 €
4-5 Std
Rieden a. F.
110,00 €
4-5 Std
Buchenberg
109,60 €
 
Pfronten
105,00 €/ 96,00 €/ 95,00 €
4-5 Std
Rückholz
103,00 €
4-5 Std
Weinhausen
102,80 €
 
Bernbach
102,00 €
 
Unterthingau
100,49 €
4-5 Std
Eisenberg
100,00 €
4-5 Std
Hopferau
100,00 €
4-5 Std
Immenthal 
100,00 €
 
Irsee
100,00 €
4-5 Std
Obergünzburg Waldkindergarten
100,00 €
 
Schwangau 
90,00 €
4-5 Std 
Buchloe 
99,15 €/ 79,32 €
4-5 Std
Mauerstetten 
95,00 €
 
Bernbeuren
92,50 €
 
Zellerberg
91,00 €
4-5 Std
Ingenried
90,80 €
 
Baisweil Kiga 
90,00 €
 
Osterzell Kiga 
90,00 €
 
Gutenberg
88,45 €
4-5 Std
Bertoldshofen
88,00 €
4-5 Std
Geisenried
88,00 €
4-5 Std
Leuterschach
88,00 €/ 43,20 €
4-5 Std
Marktoberdorf
88,00 €
4-5 Std
Rieder
88,00 €
4-5 Std
Thalhofen
88,00 €
4-5 Std
Mauerstetten
85,50 €
 
Durach
85,00 €
 
Osterzell
85,00 €
4-5 Std
Westendorf
85,00 €
 
Waal
84,25 €
4-5 Std
Buching
84,00 €
 
Stöttwang
84,00 €
4-5 Std
Kaltental
83,00 €
4-5 Std
Trauchgau
83,00 €
 
Roßhaupten
82,00 €
 
Lechbruck am See
80,50 €
 
Pforzen
80,00 €
 
Seeg
80,00 €/ 60,00 €
 
Thalhofen Kiga 
77,00 €
 
Görisried
75,00 €
4-5 Std
Bidingen
74,00 €
 
Rettenbach am Auerberg
71,50 €
4-5 Std
Germaringen
69,00 €
 
Oy-Mittelberg
69,00 €
 
Ronsberg
68,50 €
 
Ebersbach
68,00 €
 
Günzach
68,00 €
4-5 Std
Obergünzburg
68,00 €
 
Baisweil
65,00 €
4-5 Std
Wiedergeltingen
64,00 €
 
Friesenried
63,00 €
 
Eggenthal
60,00 €
4-5 Std
Lengenwang
60,00 €
4-5 Std
Untrasried
60,00 €
 
Stötten am Auerberg
58,50 €
 
Wald
57,00 €
 


Monatliche Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2021/22 anderer Städte/Gemeinden (bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden):

Kempten
115,00/ 100,00/ 94,00/ 85,00

Lindau
110,00 €
4-5 Std
Oberstdorf
109,00 €

Mindelheim
104,00 €

Murnau
98,00 €
4-5 Std
Garmisch-Partenkirchen
87,00 €

Landsberg am Lech
87,00 €

Sonthofen
80,00 €

Kaufbeuren 
77,00/ 72,00/ 66,00 € 
 
Memmingen
75,00 €



Abschließende Informationen zum Anstellungsschlüssel:

Der Anstellungsschlüssel regelt die Personalerfordernisse bei der kindbezogenen Förderung. Gemäß § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG ist ein Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11 einzuhalten. Der Landesdurchschnitt bei den Kindergärten lag 2021 bei 1 : 9,39, im städt. Kindergarten Zwergenburg lag dieser 2021 bei 1 : 10,1 und  2022 bei 1 : 9.

Für die Anpassung der Betreuungsgebühren ist die Kindergartengebührensatzung vom 29.09.2021 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:


„Erste Satzung zur Änderung 
der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren 
für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See 
(Kindergartengebührensatzung)

Vom XX.XX.2023


Die Stadt Füssen erlässt aufgrund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:


§ 1 Änderungen

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) vom 29.09.2021 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:


§ 4
Höhe der Besuchsgebühr

(2) Die Gebühr beträgt monatlich pro Kind bei einer Betreuung in einer Kindergartengruppe zur vorwiegenden Betreuung von Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres

bei einer täglichen
Buchungszeit von                
mehr als 3 bis 4 Stunden        160,00 €        
mehr als 4 bis 5 Stunden        170,00 €        
mehr als 5 bis 6 Stunden        180,00 €        
mehr als 6 bis 7 Stunden        190,00 €        
mehr als 7 bis 8 Stunden        200,00 €        
mehr als 8 bis 9 Stunden        210,00 €        


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft.


Füssen, den XX.XX.2023
STADT FÜSSEN



Maximilian Eichstetter
Erster Bürgermeister“

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg (Kindergartengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf (mit Inkrafttreten zum 1. September 2023). Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

  1. Die Träger der anderen Füssener Kindergärten werden angehalten, sich ab dem 1. September 2023 den Gebühren des städtischen Kindergartens Zwergenburg anzuschließen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg (Kindergartengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf (mit Inkrafttreten zum 1. September 2023). Sollte der staatliche Elternbeitragszuschuss nicht mehr gewährt werden, wird die Angelegenheit erneut dem Stadtrat zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

  1. Die Träger der anderen Füssener Kindergärten werden angehalten, sich ab dem 1. September 2023 den Gebühren des städtischen Kindergartens Zwergenburg anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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9. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 9
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9.1. Bürgerinfo "Blickpunkt Rathaus" wird fortgesetzt - ohne dass für die Stadt Kosten entstehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

In der Sitzung am 6. Dezember 2021 hat der Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Herausgabe der Bürgerinfo „Blickpunkt Rathaus“ einzustellen. Hintergrund waren die damit verbundenen Fremdkosten in Höhe von durchschnittlich rund 6.000 Euro pro Jahr. 

Zwischenzeitlich hat sich der Allgäuer Zeitungsverlag (AZV) bereit erklärt, durch eine Änderung des Konzeptes und des Formates ohne Kostenbeteiligung der Stadt Füssen dieses von den Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsmedium weiterhin herausgeben zu können. Fremdkosten für diese regelmäßig erscheinende Bürgerinformation entstehen der Stadt so nicht mehr. 

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9.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 9.2

Sachverhalt

Stützmauersanierung in der Tiroler Straße

Für die Stützmauersanierung in der Tiroler Straße 7 - 13 wurden die Aufträge vergeben:

Die Baumeisterarbeiten wurden unter dem Vorbehalt der positiven Beurteilung der noch zu erstellenden Musterfläche an die Firma Ludwig Baur, Roßhaupten mit einer Auftragssumme von 298.614,50 Euro brutto zu vergeben. Insgesamt sind 4 Angebote eingegangen. Die Auftragssumme liegt um knapp 12 % über der Kostenberechnung.

Die Metallbauarbeiten zu einer Auftragssumme von 10.801,63 Euro brutto an die Firma Fa. Bischof aus Sonthofen zu vergeben. Hier sind 3 Angebote eingegangen. Die Auftragssumme liegt hier knapp 3 % unter der Summe der Kostenberechnung.

Die Regierung von Schwaben fördert die Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 87.000 Euro.

Der Bauzeitenplan sieht einen Start der Baumaßnahme (Bauanlauf) im März/April 2023 vor, die Fertigstellung ist für den Spätsommer/Herbst 2023 vorgesehen.


Verkauf des Anwesens „Floßergasse 22“ – Zuschlag wurde auf keines der eingegangenen Angebote erteilt!

In der Sitzung am 29. November 2022 hat sich der Stadtrat mit den im Zuge der öffentlichen Ausschreibung eingegangenen Angebote auf die Ausschreibung des Verkaufs des Grundstücks Fl.Nr. 287/1 der Gemarkung Füssen „Floßergasse 22“ befasst. Insgesamt sind drei Angebote eingegangen. Zwei davon lagen über dem vom Stadtrat in der Sitzung am 28. Juni 2022 beschlossenen Mindestverkaufspreis von 450.000 Euro, jedoch nicht mit dem passenden Städtebaulichen Konzept. Somit wurde ein Verkauf des Grundstücks an die Bewerber abgelehnt, da entsprechende Konzepte nicht aussagekräftig und/oder den Entwicklungszielen dienten.

Ein Zuschlag konnte somit auf keines der Angebote erteilt werden. Stattdessen wurde beschlossen, den Verkauf im Frühjahr 2023 nochmals auszuschreiben.

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10. Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 29. November und 13. Dezember 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 29. November und 13. Dezember 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29. November 2022 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 29. November 2022 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er an den genehmigten Sitzungen nicht teilgenommen hat.

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 31.01.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

PV-Anlage BSP

Bezugnehmend auf den vorherigen TOP möchte Dr. Martin Metzger versuchen, an eine bestehende Anlage anzuhängen wie z.B. die Realschule.

Hierzu weist Andreas Eggensberger auf ein neues Gesetz zur Direktvermarktung hin. Der Strom könne dann direkt vom Betreiber abgekauft werden. 

Datenstand vom 28.03.2023 16:35 Uhr