Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung
2 Bürgerfragestunde
3 Familienstützpunkt der AWO Füssen & Schwangau in Füssen; Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu und Mietvertrag mit der AWO Füssen & Schwangau für die Räumlichkeiten "Weidachstr. 49" in Füssen; Sachstand zum bisherigen Verhandlungsstand und weiteres Vorgehen
4 Bekanntgabe zu den Wirtschaftsplänen der Stadtwerke Füssen (Schuldenstände Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Parkierung)
5 Nachtrags-Wirtschaftspläne für 2023 der Stadtwerke Füssen
5.1 Nachtrags-Wirtschaftsplan für die Sparte Abwasserbeseitigung
5.2 Nachtrags-Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt
6 Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 sowie Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2026
7 Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See;
7.1 100% Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern (Staatliches Bauamt) und weiteres Vorgehen zu Planungen und Ausführung
7.2 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, zweite Änderung; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen; Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
8 Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren
9 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek; Anpassung des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Gebührensatzung)
10 Bekanntgaben und Informationen
11 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31. Januar 2023
12 Anträge, Anfragen

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1. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Auf die Frage des Bürgermeisters, ob mit der Tagesordnung Einverständnis besteht, bittet Ilona Deckwerth angesichts des zahlreich erschienenen Publikums den Tagesordnungspunkt 8 auf TOP 2 vorzuziehen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag von Ilona Deckwerth zu.

Beschluss

Mit der von Ilona Deckwerth beantragten Änderung der Reihenfolge der Tagesordnung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Jürgen Brecht spricht die Stellplätze bei der Kita im Weidach an. Laut Stellplatzsatzung müsste es je Gruppe 3 Stellplätze geben.  Ursprünglich wurden 4 ½ Gruppen und hierfür 15 Stellplätze  geplant, dann wurden es jedoch 6 ½ Gruppen . Hätten dann die Stellplätze nicht erhöht werden müssen.

Armin Angeringer erklärt, dass die Gruppenplanung damals schon höher war. Den genauen Sachverhalt werde Herr Brecht schriftlich erhalten.

Susanne Hassold fragt wo die Ausweichflächen für die Parkplätze in Hopfen liegen. Bürgermeister Maximilian Eichstetter verwies dazu auf den nächsten Tagesordnungspunkt.

Harald Vauk freut sich über die Kostenübernahme für den Radweg in Hopfen. In Hopfen fehlen heute schon sehr viele Parkplätze, da  sich die Gastronomie erweitert hat.  Er wollte wissen, ob im  Landschaftsschutzgebiet ein Parkplatz entsteht, 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Gastronomen Ihre Stellplätze nach Satzung nachweisen müssen. Um ausreichend Parkplätze zu haben, werden bestehende Parkplätze erweitert. 

Harald Vauk spricht den gefällten Baum an. Es wurde empfohlen, eine gleichwertigen Baum zu pflanzen. Dies sei leider nicht so. Der Baum ist viel kleiner.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter führt aus, dass es sich bei dem gepflanzten Baum um einen zwar kleineren aber höherwertigen Baum handle. Außerdem werde der Hotelier 2.000 € für eine Baumpflanzaktion spenden. 

Jürgen Brecht fragt welche Umsatzprovision bzw. Miete die Stadt für die Tesla-Ladestation erhalte und was das EWR für die beiden Parkplätze in der Spitalgasse bezahlen müsse.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass die Einnahmen höher als die anfallende Gewerbesteuer seien. Bezüglich der Parkplätze in der Spitalgasse sagt er eine Überprüfung zu.

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3. Familienstützpunkt der AWO Füssen & Schwangau in Füssen; Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Ostallgäu und Mietvertrag mit der AWO Füssen & Schwangau für die Räumlichkeiten "Weidachstr. 49" in Füssen; Sachstand zum bisherigen Verhandlungsstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nachdem der HFSK-Ausschuss in der Sitzung am 24. Januar 2023 die Verwaltung beauftragt hatte, mit der AWO Füssen und Schwangau dahingehend zu verhandeln, dass die vereinbarte mtl. Miete für den Familienstützpunkt spätestens ab 1. Januar 2024 von der Stadt Füssen und der AWO Füssen und Schwangau gemeinsam getragen und die Mietnebenkosten von der AWO künftig in voller Höhe zu tragen sind, fand ein entsprechendes Gespräch mit der AWO statt. An diesem Gespräch haben auch die beiden für die Familienstützpunkte zuständigen Vertreter des Landratsamts Ostallgäu, Herr Mohr und Frau Costian, teilgenommen.

Der HFSK-Ausschuss hatte in der Sitzung am 24. Januar 2023 die Verwaltung darüberhinaus beauftragt, den Mietvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 zu kündigen, sofern keine Einigung im Sinne des Beschlusses erzielt werden sollte. Im Hinblick auf die noch gültige Kooperationsvereinbarung, so der Beschluss weiter, bleibt es der AWO Füssen – Schwangau überlassen, andere Mieträume zu finden. Die Stadt ist dazu gerne auch bereit, eigene Räumlichkeiten anzubieten (z.B. Spitalgasse, wie vorher). Die Zustimmung, max. die Hälfte der dortigen Mietkosten zu übernehmen, wurde seitens der Stadt signalisiert. Gelingt dies ggf. bis Anfang Mai 2023 nicht, wurde die Verwaltung auch beauftragt, die Kooperationsvereinbarung und den Mietvertrag mit der AWO Füssen - Schwangau mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.


Entgegen der einseitig von der AWO Füssen – Schwangau veranlassten Presseinfo erbrachte das Gespräch folgendes „Ergebnis“:

Wie es zu so einem Artikel kommen konnte, erschließt sich der Verwaltung nicht, vor allem mit den Worten „die Stadt verzichtet weiterhin auf eine Miete…“. Diese Aussage wurde in dem Gespräch seitens der Stadt nicht getätigt.  

Für die AWO Füssen-Schwangau wurde von dort angeboten, dass sie maximal 500 € im Monat Nebenkosten zahlen kann. Wobei die 500 € nur eine Vorauszahlung ist, jedoch nicht die effektiven Zahlen darstellen. Hier hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Stadt auf die effektiven Nebenkosten abstellen muss und nicht nur auf einen Pauschalbetrag. 

Die Stadt hat zu dem „Angebot“ der AWO, mtl. die Nebenkosten mit einem Betrag von 500,00 Euro (vorbehaltlich deren Beschlussfassung) zu übernehmen, mitgeteilt, dass dieses Angebot dem Gremium vorgelegt wird, dass sich aber die Verwaltung nicht sicher ist, ob das ausreichen wird. Seitens der AWO wurde noch in Aussicht gestellt, zu versuchen, ob ggf. in den Folgejahren eine schrittweise Beteiligung an der Kaltmiete erzielt werden kann.

Entsprechend den letzten Beratungen im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss soll der Stadtrat nun beraten und entscheiden, wie mit dem Angebot der AWO Füssen-Schwangau umgegangen wird bzw. welche Beteiligung an der Kaltmiete und den Nebenkosten sich die Stadt erwartet, wenn das Mietverhältnis im bestehenden Gebäude Weidachstr. 49 fortgesetzt werden soll.

Vorstellbar wäre, dass eine schrittweise Beteiligung an der Kaltmiete zwischen 300 - 850 € (indexiert) in einem noch zu definierenden Zeitraum angestrebt wird.

Im Rahmen der Beratung wird auch die aktuelle Finanzierungssituation des Gebäudes (Investitions- und Raumkosten) des jetzigen Familienstützpunktes aufgezeigt und dargestellt. Diese stellte sich wie folgt dar:

Die Gesamtfinanzierung wurde damals wie folgt dargestellt: 
Zuweisung Art. 10 BayFAG                                         1.387.000 €         (28,0 %) 
Zuweisung „Kinderbetreuungsfinanzierung“                     842.000 €         (17,0 %) 
AWO –Eigenanteil                                                     647.616 €         (13,1 %) 
Eigenmittel                                                         2.071.978 €         (41,9 %) 
insgesamt                                                         4.948.593 €         (100 %)

Bis zum Jahr 2020 war zunächst geplant, dass der AWO – Bezirksverband Schwaben den Gebäudeteil des geplanten Familienzentrums als Teileigentum mit all den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten erwirbt. Darauf war auch die Planung ausgerichtet (d.h. abgeschlossene Räumlichkeiten, eigene bzw. getrennte Gebäudeinfrastruktur wie Heizung usw.). 

Dazu einigte man sich mit den Vertretern des Bezirksverbandes auf einen Kaufpreis in Höhe von 647.616 Euro (= 13,1 % der Gesamtkosten). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Landratsamtes Ostallgäu lag hierfür bereits vor (Anmerkung: die tatsächlichen Bau-Mehrkosten für diese Nutzung lagen deutlich höher (ca. 900.000 Euro).

Vertragspartner wäre in diesem Fall der AWO-Bezirksverband Schwaben gewesen, der seinerseits die Räumlichkeiten des Familienzentrums an den AWO-Ortsverein Füssen-Schwangau vermietet hätte. Danach hätte er AWO-Bezirksverband Schwaben vom Ortsverein eine monatliche Miete von 1.575,00 Euro verlangt. Der Ortsverein hätte dann seinerseits die Stadt Füssen bezüglich der Mietzahlung und unter Verweis auf die Kooperationsvereinbarung um entsprechende finanzielle Unterstützung gebeten

Letztlich kam es dazu aber nicht mehr, sondern es wurde ein Mietvertrag mit der AWO geschlossen, der zwar eine Mietzahlung in Höhe von 1.750 Euro monatlich zzgl. der Betriebskosten (Vorauszahlung monatlich jeweils 250,00 Euro für die Heizkosten und 250,00 Euro für die sonstigen Betriebskosten) vorsieht. Durch die geschlossene Kooperationsvereinbarung vom 7. April 2020 wurde aber der AWO als dem Träger der Einrichtung eine Unterstützung dahingehend gewährt, dass die Stadt auf die Miete verzichtet und dass die AWO lediglich die verbrauchsunabhängigen Mietnebenkosten trägt. Der Rest verbleibt bei der Stadt. 

Der Stadtrat hat dieser Vorgehensweise am 13. Juli 2021 zugestimmt. Die dieser Regelung zugrundeliegenden Mietverträge und Kooperationsvereinbarung sind jeweils jährlich kündbar.

In der Sitzung am 24. Januar 2023 hat der HFSK-Ausschuss folgendes beschlossen:

Die Stadt Füssen möchte sowohl an der Kooperationsvereinbarung zur Errichtung eines Familienstützpunktes in Füssen als auch an dem Mietverhältnis mit der AWO Füssen und Schwangau festhalten. Gleichzeitig ist die Stadt gehalten, städtische Einrichtungen und Gebäude, auch wenn diese teilweise der kommunalen Aufgabenerfüllung dienen, nicht praktisch unentgeltlich zu überlassen.

Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, mit der AWO Füssen und Schwangau dahingehend zu verhandeln, dass die vereinbarte mtl. Miete für den Familienstützpunkt spätestens ab 1. Januar 2023 von der Stadt Füssen und der AWO Füssen und Schwangau gemeinsam getragen wird. Die Mietnebenkosten sind in voller Höhe von der AWO Füssen und Schwangau zu tragen.

Sollte hier keine Einigung erzielt werden, wird die Verwaltung beauftragt, den Mietvertrag mit der AWO Füssen – Schwangau zu kündigen. Im Hinblick auf die noch gültige Kooperationsvereinbarung bleibt es der AWO Füssen – Schwangau überlassen, andere Mieträume zu finden. Die Zustimmung, max. die Hälfte der dortigen Mietkosten zu übernehmen, wird signalisiert. Gelingt dies ggf. bis Anfang Mai 2023 nicht, wird die Verwaltung auch beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Einrichtung und den Betrieb eines Familienstützpunktes in Füssen und hält deshalb bis auf Weiteres an der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis und dem AWO-Ortsverband Füssen und Schwangau fest. Allerdings soll das bestehende Mietverhältnis mit der AWO inhaltlich angepasst und hinsichtlich der Sach- und Raumkosten im Sinne der Kooperationsvereinbarung wie folgt konkretisiert werden:

Zur einfachen Umsetzung und als deutliches Zeichen   f ü r   ein Familienzentrum soll eine automatische Mieterhöhung in Stufen vereinbart werden. Dazu bleiben die aktuell im Mietvertrag vereinbarten Mietkonditionen wie gehabt: 

  • 1.750€ Kaltmiete netto monatlich 
  • 500 € Nebenkostenvorauszahlung monatlich
       2.250 € netto monatliche Miete und Nebenkosten 

Da in der Kooperationsvereinbarung eine angemessene Kostenteilung vereinbart wurde, müssen seitens des Trägers nur folgende Mietzahlungen tatsächlich geleistet werden: 

  • 2023/24 zahlt Träger 350 € Kaltmiete netto monatlich 
  • 2025 zahlt Träger 500 € Kaltmiete netto monatlich 
  • 2026 zahlt Träger 700 € Kaltmiete netto monatlich 

  • Die Nebenkosten sind nach Verbrauch/Abrechnung zu bezahlen (Vorauszahlung min. 500  € monatlich). 

Der neue Mietvertrag wird befristetet bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen; er verlängert sich danach nicht automatisch, sondern nur nach Vereinbarung.

Voraussetzung für diese geminderte Miete: 
Der jetzt laufende Mietvertrag wird durch beide Parteien einvernehmlich zum 01. März 2023 gekündigt bzw. aufgelöst und zu den obenstehenden Konditionen neu vereinbart.

Falls keine einvernehmliche Erneuerung und Zahlung zum 01. März 2023 zustande kommt, wird ab dem 1. Januar 2024 eine Kaltmiete netto in Höhe von 700 € erhoben. 

Diskussionsverlauf

Einführend erklärt Bürgermeister Eichstetter, dass der Familienstützpunkt für Füssen sehr wichtig sei und er unbedingt erhalten werden muss. Lediglich das Vertragsregelwerk müsse auf „richtige Beine“ gestellt werden.

Für Christine Fröhlich ist es nicht ganz so wie eben dargestellt. In § 29 Satz 2 ist eindeutig festgestellt, dass die AWO die Nebenkosten bezahlen müsse. Wenn die AWO nicht bezahlt hat, stelle sich die Frage warum hat sie nicht bezahlt. Es soll eine Vereinbarung geben, die dem Stadtrat jedoch nicht bekannt ist, in der geregelt wird, dass nichts bezahlt werden müsse. Wenn dies den Tatsachen entspricht, hat die AWO zurecht nicht bezahlt. Weiter gab es einen Stadtratsbeschluss mit dem die Miete erlassen wurde.

Peter Hartl führt aus, die Verbrauchsnebenkosten werden abgerechnet und die Verbrauchsunabhängigen Nebenkosten werden nicht abgerechnet. Die Aussage, die Kaltmiete und die Nebenkosten müssen nicht bezahlt werden galt nur für die Räume in der Spitalgasse. 

Wolfgang Bader spricht sich für den Familienstützpunkt aus. Er berichtet über einen seiner schwierigsten Termin, die Versammlung der TSG. Die Stadt könne es sich nicht leisten bei Haushaltskonsolidierung mit zweierlei Maß zu messen. Er schlägt eine gestaffelte Miete vor. Diesen Beitrag muß die AWO leisten und es müsse für beide Seiten wirtschaftlich sein. 

Für Babsi Henle stellt sich die Frage, warum ein Mietvertrag unterschrieben wird, wenn er nicht eingehalten werden kann. Weiter bemängelt sie, dass bei Flyern z.B.  immer die Kooperationspartner mit aufgeführt sind, hier leider nicht. Auch sie ist mit einer gestaffelten Miete eiverstanden. Der Familienstützpunkt müsse gehalten werden.

Ilona Deckwerth dankt Christine Fröhlich für ihre Ausführungen. So sehe man, dass alles Rechtens war. Die AWO ist eine Unterstützerin der Stadt Füssen. Ihr sei es zu verdanken, dass Füssen eine solche Einrichtung habe. Laut Aussage von Frau Protschka in der Dezembersitzung könne die AWO nicht mehr als 500 € bezahlen. Sollte das beschlossen werden, was im Beschlussvorschlag steht, könne der Familienstützpunkt nicht mehr gehalten werden. 

Nach weiterer kurzer Beratung erklärt Ilona Deckwerth, es handle sich um eine wichtige Einrichtung. Im gesamten Landkreis gebe es 4 Stützpunkte bei denen die Miete von der Gemeinde bezahlt werde. Insgesamt gehe es um eine Summe von 21.000 €. Sie plädiert dafür, die Miete  bei der Stadt zu belassen und nur 500 € an Nebenkosten zu verlangen.

Wolfgang Bader habe die Staffelmiete bereits im HFSK vorgeschlagen. Beide Parteien sollten an einen Tisch. 

Bürgermeister Eichstetter stellt nochmals klar, 900.000 € wurden investiert und Miet- und Nebenkosten betragen 30.000 im Jahr auf 30 Jahre. Eine Instandhaltung oder ähnliches sei noch nicht mit eingerechnet.

Thomas Scheibel möchte noch eine Inflationsklausel mit einbeziehen.

Bürgermeister Eichstetter widerspricht dem. Der Mietvertrag gelt nur bis 2026.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Einrichtung und den Betrieb eines Familienstützpunktes in Füssen und hält deshalb bis auf Weiteres an der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis und dem AWO-Ortsverband Füssen und Schwangau fest. Allerdings soll das bestehende Mietverhältnis mit der AWO inhaltlich angepasst und hinsichtlich der Sach- und Raumkosten im Sinne der Kooperationsvereinbarung wie folgt konkretisiert werden:

Zur einfachen Umsetzung und als deutliches Zeichen   f ü r   ein Familienzentrum soll eine automatische Mieterhöhung in Stufen vereinbart werden. Dazu bleiben die aktuell im Mietvertrag vereinbarten Mietkonditionen wie gehabt: 

  • 1.750€ Kaltmiete netto monatlich 
  • 500 € Nebenkostenvorauszahlung monatlich
       2.250 € netto monatliche Miete und Nebenkosten 

Da in der Kooperationsvereinbarung eine angemessene Kostenteilung vereinbart wurde, müssen seitens des Trägers nur folgende Mietzahlungen tatsächlich geleistet werden: 

  • 2023/24 zahlt Träger 350 € Kaltmiete netto monatlich 
  • 2025 zahlt Träger 500 € Kaltmiete netto monatlich 
  • 2026 zahlt Träger 700 € Kaltmiete netto monatlich 

  • Die Nebenkosten sind nach Verbrauch/Abrechnung zu bezahlen (Vorauszahlung min. 500  € monatlich). 

Der neue Mietvertrag wird befristetet bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen; er verlängert sich danach nicht automatisch, sondern nur nach Vereinbarung.

Voraussetzung für diese geminderte Miete: 
Der jetzt laufende Mietvertrag wird durch beide Parteien einvernehmlich zum 01. März 2023 gekündigt bzw. aufgelöst und zu den obenstehenden Konditionen neu vereinbart.

Falls keine einvernehmliche Erneuerung und Zahlung zum 01. März 2023 zustande kommt, wird ab dem 1. Januar 2024 eine Kaltmiete netto in Höhe von 700 € erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth gibt zur Kenntnis, dass Ihre Gegenstimme nicht gegen den Vertrag sei, sondern vielmehr weil sich die AWO Füssen dies nicht leisten könne und der Familienstützpunkt somit gefährdet sei.

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4. Bekanntgabe zu den Wirtschaftsplänen der Stadtwerke Füssen (Schuldenstände Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung und Parkierung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö Bekanntgabe 4

Sachverhalt

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Füssen –Wasser, Abwasser, Parkierung- für das Jahr 2023 wurden am 13.12.2022 vom Stadtrat beschlossen. Die Haushaltssatzung der Stadt Füssen für 2023 befindet sich noch in der Aufstellung.

Die Schuldenübersichten der Wirtschaftspläne wurden in der Vergangenheit auf Grund widersprüchlicher Kommunikation mit den Mitarbeitern der Kommunalaufsicht nicht korrekt aufgestellt. Der Schuldenstand wurde jährlich nach den Planwerten fortgeschrieben und nach den eingeplanten Kreditaufnahmen erhöht, auch wenn im entsprechenden Wirtschaftsjahr keine Kreditaufnahme erfolgte. Dies ist nach jüngster Rücksprache mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes zu bereinigen.

Dies stellt keinen notwendigen Änderungsgrund nach § 13 Abs. 2 EBV dar, ist aber dem Stadtrat entsprechend bekanntzugeben. 

Die Änderung betrifft ausschließlich die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und vermindert die fortgeschriebenen Planstände auf den tatsächlichen Stand. 


Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden im Wirtschaftsplan 2023:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die Berichtigung der Schuldenstände der Stadtwerke Füssen zur Kenntnis. 

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5. Nachtrags-Wirtschaftspläne für 2023 der Stadtwerke Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 5
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5.1. Nachtrags-Wirtschaftsplan für die Sparte Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Füssen –Abwasserbeseitigung- für das Jahr 2023 wurde am 13.12.2022 vom Stadtrat beschlossen. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Füssen steht noch aus.

Nach § 13 Abs. 2 Ziff. 2 EBV ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Kredite erforderlich werden.

Bisher eingeplante Kredite: 500 T€, mit diesem Nachtrag geplante Kredithöhe: 700 T€

Da die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) dahingehend geändert wurde, dass es künftig bei Auflösung oder Austritt eines Mitglieds des AZV zu einer (anteiligen) Abwicklung des Vermögens kommen soll („eine Auseinandersetzung findet statt“), kann die für die Investitionen des AZV zu leistende Investitionskostenumlage bei den einzelnen Mitgliedern ins Anlagevermögen gebucht und dort auch abgeschrieben werden. 

Sind die notwendigen Finanzmittel nicht verfügbar, kann hierfür ein Kredit auf dem Finanzmarkt aufgenommen werden. Ein hierfür benötigter Kredit wurde bei der Aufstellung des WiPlans AWB im Oktober 2022 nicht eingestellt, da zunächst die Entscheidung der Verbandssitzung und die Änderung der Verbandssatzung abgewartet wurde. Mit Bekanntmachung vom 15.12.2022 trat die 1. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes in Kraft.

Ein Großteil der Investitionskostenumlage umfasst die Tilgung der laufenden Kredite des AZV. Es handelt sich somit nicht um die eigentlichen Investitionskosten. Hierfür dürfen keine Kredite bei den Mitgliedsgemeinden aufgenommen werden. Diese sind aus anderen Finanzmitteln zu decken.
Daher wird nur zu einem Teil der Investitionskostenumlage ein Kredit i.H.v. 250 T€ eingeplant. Der Kredit wird nur in der Höhe der tatsächlichen Investitionen des AZV am Ende des Jahres 2023 aufgenommen.

Dies bewirkt eine Verminderung des Erfolgsplans sowie des Vermögensplans.

  1. Erfolgsplan

Änderungen im Erfolgsplan                                                                                                           

Für die Neuaufnahme eines Kredits steigen die Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 17.400 €.
Durch die Investitionen bei den immateriellen Vermögensgegenständen erhöhen sich die Abschreibungen zunächst um 3.300 €.

Der Erfolgsplan der Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Gewinn- und Verlustrechnung
Ansatz neu
Ansatz alt
Änderung
Erträge
3.460.400 €
3.460.400 €
0 €
Aufwendungen
3.236.100 €
3.215.400 €
+ 20.700 €
Jahresgewinn 
224.300 €
245.000 €
- 20.700 €

  1. Vermögensplan

Änderungen im Vermögensplan

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.282.400 € ab.

Durch die neu eingeplante Kreditaufnahme für Investitionen (langfristige Verbindlichkeit) in Höhe von insgesamt 700 T€ gegenüber bisher 500 T€ bedarf es keiner Aufnahme von kurzfristigen Verbindlichkeiten. 
 
Die Mittelverwendung im Vermögensplan erfolgt u. a. mit einer Summe von 210.800 € zur Tilgungsleistung. Weitere Mittel in Höhe von 695 T€ sind für Investitionen und Planungskosten im Kanalbau und 45 T€ für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen ist die oben erläuterte Investitionskostenumlage i.H.v. 250 T€ im Ansatz eingeplant. Die tatsächliche Höhe der Investitionen ist gegen Ende des Jahres durch den AZV zu ermitteln. 

Durch die höhere Kreditaufnahme und die gleichzeitige Reduzierung der Investitionen wird ein Überschuss im Vermögensplan ausgewiesen.

Vermögensplan
Ansatz neu
Ansatz alt
Änderung
Einnahmen
1.282.400 €
1.311.600 €
- 29.200 €
Ausgaben
1.282.400 €
1.311.600 €
- 29.200 €
Ergebnis ausgeglichen
0 €
0 €
0 €

C.         Stellenübersicht
Keine Änderungen


D. Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist nun eine Kreditaufnahme vorgesehen

Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.         

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Sparte Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Sparte Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth unde Dr. Martin Metzger haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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5.2. Nachtrags-Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt für das Jahr 2023 wurde am 13.12.2022 vom Stadtrat beschlossen. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Füssen steht noch aus.

Nach § 13 Abs. 2 Ziff. 2 EBV ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern, wenn zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Kredite erforderlich werden.

Bisher eingeplante Kredite: keine; mit diesem Nachtrag geplante Kredithöhe: 60.000 €

Auf Grund der allgemein steigenden Kosten sind für die notwendigen Investitionen statt bisher 57.000 € nunmehr 63.000 € zu veranschlagen. Die finanzielle Lage des Eigenbetriebs stellt sich wegen der ausgefallenen Saison 2018 und der letzten drei Pandemie-Jahre als unzureichend dar. Da liquide Mittel zur Kostendeckung der Investitionen kurzfristig nicht in voller Höhe vorhanden sind und die Eigenkapitalausstattung der Schifffahrt sich im negativen Bereich befindet, werden diese Kosten über einen Kleinkredit finanziert. 

Dies bewirkt eine Verminderung des Erfolgsplans sowie eine Erhöhung des Vermögensplans.

  1. Erfolgsplan

Änderungen im Erfolgsplan                                                                                                           

Für die Neuaufnahme des Kredits steigen die Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2.100 €. Durch die Investitionen im Sachanlagenbereich (hauptsächlich Überdachung/Sonnenschutz für MS Füssen) erhöhen sich die Abschreibungen um 12.000 €.

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2023 folgendes Ergebnis aus:

Gewinn- und Verlustrechnung
Ansatz neu
Ansatz alt
Änderung
Erträge
1.265.300 €
1.265.300 €
0 €
Aufwendungen
1.252.400 €
1.238.300 €
+ 14.100 €
Jahresgewinn 
12.900 €
27.000 €
- 14.100 €

  1. Vermögensplan

Änderungen im Vermögensplan

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 146.500 € ab.

Die neu eingeplante Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 60.000 € verringert die Aufnahme kurzfristiger Verbindlichkeiten. 
 
Die Mittelverwendung im Vermögensplan erfolgt u. a. mit einer Summe von 70.000 € zur Tilgungsleistung. Weitere Mittel in Höhe von 63.000 € sind für Investitionen vorgesehen. Größte Investition ist hier die Überdachung für die „MS Füssen“ (38.000 €). Hier muss dringend für unsere Gäste ein schattenspendendes Sonnendach auf dem Oberdeck errichtet werden, welches eine bessere Auslastung des Fahrgastschiffes und damit höheren Einnahmen bei schönstem Badewetter mit heißen Temperaturen, aber auch bei ggf. leichtem Regen gewährleistet. Diese Maßnahme war bereits vor zwei Jahren in der Planung und wurde auf Grund der Corona-Pandemie und den verminderten Einnahmen durch den von der Regierung erlassenen Maßnahmenkatalog (Abstandsregelungen, keine Vollauslastung der Schiffe erlaubt) nicht weiterverfolgt. 

Mit der Anschaffung eines energieeffizienten Kühlhauses in der Schiffshalle sollen mittel- und langfristig die Energiekosten gesenkt werden, da dieses mehrere kleine Kühltruhen ersetzen soll. 

Vermögensplan
Ansatz neu
Ansatz alt
Änderung
Einnahmen
146.500 €
128.500 €
+ 18.000 €
Ausgaben
146.500 €
128.500 €
+ 18.000 €
Ergebnis ausgeglichen
0 €
0 €
0 €

C.         Stellenübersicht
Keine Änderungen


D. Finanzplan 2023 nach § 17 EBV
Für den Finanzplan ist nun eine Kreditaufnahme vorgesehen

Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist. 

Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß § 8 der Eigenbetriebsverordnung mit Gewinnen der folgenden 5 Jahre zu verrechnen. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag ist aus Haushaltsmitteln der Stadt Füssen auszugleichen. Der bisher nicht getilgte Verlust aus dem Jahr 2018 (-546.778,65 €), welcher auf Grund der Staudammsanierung und damit der ausgefallenen Saison der FSF entstanden ist, beträgt zum 31.12.2021
-167.744,02 €. 

Das Ergebnis 2022 steht noch nicht fest.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Nachtrags-Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee–Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Fassung des beiliegenden Entwurfs. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth und Dr. Martin Metzger haben wegen kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023 sowie Finanzplanung für die Jahre 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen wurden am 22. November 2022, 24. Januar 2023 und 14. Februar 2023 im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss vorberaten. Der HFSK gab in seiner Sitzung am 14.02.2023 den Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zum Beschluss des Haushalts 2023. 

Im Nachgang zur Sitzung des HFSK fanden noch kleine Änderungen im Bereich des Vermögenshaushalts (Investitionsprogramm) statt. Diese betrafen die Einnahmeerhöhung aufgrund geänderter Fördersätze im Bereich des Neubaus der geplanten Kindertagesstätten sowie die Reduzierung der Ausgaben für das geplante Geschwindigkeitsmessgerät in Hopfen, da hier nach Beschluss des Stadtrats nur ein anstatt ursprünglich geplant zwei aufgebaut werden sollen. Die Änderungen haben zur Folge, dass die geplanten Kreditaufnahmen auf 9.960.400 EUR gesenkt wurden. In der dem HFSK bekannten Planung war noch eine Summe von 10.167.200 EUR veranschlagt.

Der Vorbericht wird derzeit noch an die Anforderungen der Stabilisierungshilfe angepasst und soll spätestens bis zum 22.02.2023 im Ratsinformationssystem zur Verfügung stehen. Alle anderen Unterlagen, eine zusammenfassende Präsentation sowie der Entwurf der Haushaltssatzung, Investitionsprogramm, Verwaltungshaushalt, Gruppierungsübersichten, Stellenplan und Finanzpläne stehen zur Information final zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2022 – 2026 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2023 als Satzungen.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Diskussionsverlauf

Für die CSU-Fraktion trägt Peter Hartung folgende Haushaltrede vor:

Haushaltsrede der CSU zum Haushalt 2023 der Stadt Füssen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Bürgerinnen,

Der 2. Haushalt nach einer haushaltslosen Zeit wird überschattet von heftigen internationalen und nationalen Ereignissen. Aufatmen nach der Coronakrise? – eher Schnappatmung!

Jahrestag der „Zeitenwende“; Ukrainekonflikt – angespannte Lage in Bachmut; EU legt Friedensplan für Serbien und Kosovo vor; Arbeitsmarktkrise - rettet Indien den deutschen Arbeitsmarkt?; Deutschland und die Streikwelle; Lieferengpässe ; Energiekrise – deutliche Preissteigerungen treffen die Wirtschaft und die privaten Haushalte; Bundesbank erwartet Rezession – andere Wirtschaftsforschungsinstitute sehen die Lage optimistischer; Zinsniveau steigt weiter; was macht die Inflation? - all diese Meldungen haben eines gemeinsam: Sie werfen Fragen nach der zukünftigen Entwicklung auf und machen es unmöglich, aufgrund Ihrer wechselseitigen Wirkungen präzise Voraussagen zu treffen !

Vor diesen Hintergründen, die auch maßgeblich die Überlegungen zur Haushaltsplanung beeinflussen, dürfen wir heute in dritter Beratung über den Haushalt debattieren und ich nehme es vorweg – Spannung haben wir im Tagesgeschäft m. E. mehr als genug - dem wir in der vorliegenden Fassung als CSU Fraktion zustimmen werden!

Einer der Schlüssel zur Konsolidierung die sich im Haushalt widerspiegeln sind die Stabilisierungshilfen, deren Auflagen umgesetzt und fortgeschrieben werden müssen. Kostendeckungsgrade müssen im Auge behalten werden, auch wenn der Begriff für viele Positionen im freiwilligen Bereich politisch unpassend ist, müssen wir bei den Haushaltsberatungen - aus meiner Sicht alleine aus Gründen der Effizienz - diese Begriffe verwenden.

Die Stabilisierungshilfen sind ein zusätzlicher Anreiz bei unseren Konsolidierungsbemühungen, das zu tun was längst hätte getan werden müssen! Wir möchten betonen, dass der Einstieg in ein integriertes Haushaltskonsolidierungsgesetz gelungen ist!

Wie beim Schlüsselthema Stabilisierungshilfen ist die ständige Überprüfung und Fortschreibung grundlegend für den Erfolg. Ein Ziel bei konsequenter Umsetzung dieser Methodik muss, abgesehen von unabwendbaren Ereignissen, ein geringerer Schuldenstand im Vergleich zum Plan und verringerte Ausgaben ohne deutliche Leistungseinbuße sein.

Auf der Einnahmenseite sehen wir eine relativ starke Steigerung der Einnahmen, die aus unserer Sicht solide prognostiziert ist. Trotz GewSt- Rückgang - auch bei der Einnahme der Grunderwerbsteuer scheint der Höhepunkt überschritten.

Die Entscheidungen zur Einnahmenerhöhung entfalten Ihre Wirkung!

Auf der Ausgabenseite zeigt sich, wie dringend die bereits gefassten Beschlüsse sind, da tarifliche Mitarbeitervergütungen den Großteil dieser Effekte wieder aufzehren. Im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Inflation ein wichtiger Automatismus, um weiterhin verlässlicher Arbeitgeber zu bleiben.

Wir begrüßen die stark reduzierte und dennoch nicht komplett gestrichene Investitionstätigkeit unserer Stadt. Grund hierfür ist, dass durch diese fortlaufende Investitionstätigkeit der Ausbruch aus der Spirale der laufend fällig werdenden unausweichlichen Reparaturen und Instandhaltungen auf lange Sicht unseren Haushalt entlasten. Als Beispiel hierfür sind die energetischen Investitionen und die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu nennen, die grundlegende Faktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit unserer Bürgerinnen und Unternehmen, als auch unserer Stadt sind. Eine weitere wichtige Position auf der Ausgabenseite sind unsere Finanzierungskosten. Aufgrund der aktuellen restriktiven Zinspolitik steigt diese Position stark, ist aber volkswirtschaftlich unumgänglich, um die Inflation und die daraus resultierende Lohn- Preisspirale im Griff zu behalten.

Zusammenfassend: Dieser Haushalt erfüllt den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich, trägt unseren aktuellen Herausforderungen Rechnung, ohne das Ziel der dauerhaften Konsolidierung aus den Augen zu verlieren, ohne die wichtigsten Aufgaben unserer Stadt zu stark zu vernachlässigen, bekräftigt aber auch, dass wir alle zusammen an allen sich daraus ergebenden Sachthemen weiterarbeiten müssen, auf die jeweiligen besonderen Herausforderungen reagieren und folgerichtige Konsequenzen ziehen müssen, um das Konsolidierungsziel zu erreichen. Herausfordernd und ansprechend? Definitiv, für dieses Gremium und unsere Verwaltung aber machbar! Wie im Haushaltskonsolidierungskonzept bereits dokumentiert, hoffen wir, dass das vorgesehene Monitoring von unserer Verwaltung zum nächsten Haushalt umgesetzt ist. Ein Instrument von großer Bedeutung als Erfolgsmessgröße unserer gemeinsamen Anstrengungen!

Ich möchte mich im Namen unserer Fraktion ganz herzlich für die Arbeit und den Einsatz bei unserer Kämmerei – insbesondere bei Herrn Thomas Klöpf und der gesamten Verwaltung bedanken! Außerdem bedanken wir uns bei den Kolleginnen des Stadtrats und freuen uns auf weiterhin konstruktive Debatten!

Peter Hartung
Fraktionsvorsitzender der CSU


Für die Fraktion der Freien Wähler hielt Christine Fröhliche folgende Haushaltsrede:

Zunächst geht unser Dank an unseren Kämmerer Thomas Klöpf und seinem ganzen Team für die Erstellung des Haushaltes 2023. Ihre Arbeit ist angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen nicht hoch genug zu bewerten und zu würdigen.

Der vorliegende HH-Entwurf erfüllt die Mindestanforderungen an einen ausgeglichenen HH. Die gesetzliche Mindestzuführung aus dem Verwaltungs-HH reicht, um die planmäßige Tilgung zu decken. Noch. Angesichts einer Nettoneuverschuldung von mehr als 5 Mio und einer aktuellen Zinsbelastung von über 1 Mio sehen wir in eine schwierige Zukunft. 

Umso mehr ist es wichtig, dass wir unseren eingeschlagenen Kurs der HH-Konsolidierung fortführen. Daran geknüpft ist die Genehmigung des Haushalts durch das Landratsamt Ostallgäu sowie der Erhalt einer jährlichen Stabilisierungshilfe.
Und ebenso Bedingung ist eine termingerechte Beschlussfassung zum Haushaltsplan durch den Stadtrat.

Die Fraktion der Freien Wähler wird deswegen dem HH-Entwurf 2023 zustimmen.
Nicht ohne jedoch – wie auch im Vorbericht eindringlich angemahnt – darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin immer noch Spielräume offen sind.
Wir sehen noch Einsparpotential bei den Ausgaben im Verwaltungs-HH und auch
bei den Investitionen finden sich Positionen, die sich nicht ausschließlich auf unabweisbare Maßnahmen beschränken. Allgemein ist festzustellen, dass trotz vieler in die Wege geleiteten Sparmaßnahmen die Ausgabendisziplin nach wie vor aufgrund politischer Profilierung und Gewichtung nicht konsequent angewendet wird. 
In Zukunft werden wir hier verstärkt den Finger in die Wunde legen.


Zum Abschluss möchten wir noch eine Anregung vorbringen. Beratungen zum HH
setzen voraus, dass über noch verhandelbare Positionen erörtert wird. Über bereits in die Wege geleitete oder fertiggestellte Maßnahmen muss nicht beraten werden. Deshalb bitten wir für die Zukunft, im HH-Entwurf alle Positionen, für die ein
Ermessensspielraum besteht, entsprechend zu kennzeichnen.


Vielen Dank.


Für die Fraktion Füssen-Land führt Nikolaus Schulte aus:

So einen frühen Haushalt habe er noch nie erlebt. Die Stadt sei aber euch getrieben von z.B. Stabilisierungshilfen und Haushaltskonsolidierung. Auf einmal müsse man sich auf das wesentliche beschränken.  In den Debatten war erschreckend, wie viele alte Sachen es gebe, Förderung an Firmen, negative Konten bei Stiftungen um nur einiges zu nennen. Ist eigentlich alles richtig zugeordnet was den Verwaltungshaushalt bzw. den Vermögenshaushalt betrifft. Der Stadtrat beschäftige sich mit der Vergangenheit und möchte verlässliche Zahlen. Ein Kompliment spricht er dem Kämmerer aus für die Haushaltskonsolidierung, die Stabilisierungshilfe und dass alles auf Stand gebracht wurde. Die Einnahmen sind ausgereizt. Die Ausgaben müsse man in den Griff bekommen, da keine Spielräume mehr vorhanden sind. Ebenso müssen die Deckungsbeiträge verbessert werden. Bezüglich des Gebäudemanagements möchte er eine Aufstellung, bei Planung müsse genau beschrieben werden, was geplant werden soll. Die Fraktion habe sich lange mit dem Haushalt beschäftigt. Sie stimmt dem Haushalt zu.

Er bittet jeweils einen der negativen Deckungsbeiträge im HFSK zu behandeln. Außerdem bittet er Investitionen farblich zu unterlegen, so sehe man wo noch Spielräume sind. Abschließend dankt er den Mitarbeitern. 


Wolfgang Bader führt für die Fraktion die Grünen aus:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

diesen Haushalt diskutieren wir – und verabschieden ihn möglicherweise - so früh wie noch nie, aber als Konsequenz der letzten Jahre müssen wir nur noch mehr in saure Äpfel beißen und vermehrt Kröten schlucken.

Wir müssen sparen, was in unserem Falle aber nicht heißt, Geld, das wir haben, nicht auszugeben, sondern Geld, welches wir nicht haben, auch nicht auszugeben.

Es wäre müßig, an dieser Stelle Zahlen oder Projekte zu nennen. Im demokratischen Prozess haben wir Vorhaben beschlossen, die jetzt angegangen werden und die uns Geld kosten. Praktisch jedes dieser Vorhaben wurde nochmals diskutiert, einiges wurde auf Eis gelegt, gestrichen oder auf Folgejahre verschoben. Und wenn diese mit unterschiedlichen Mehrheiten beschlossen wurden, müssen wir die Entscheidungen akzeptieren, auch wenn sie nicht der Ausrichtung der jeweiligen Gruppierung entsprechen. Wir dürfen nicht den Fehler machen, den Norbert Blüm einmal wunderbar passend beschrieb: „Wir wollen den Gürtel enger schnallen, aber jeder fummelt am Gürtel des Nachbarn herum.“

Wir haben Mieten erhöht, haben Grund- und Gewerbesteuer bearbeitet, haben Zuschüsse und Investitionen gestrichen … und nun ist es unsere Aufgabe weitere freiwilligen Leistungen zu überprüfen, wenn wir unsere Pflichtaufgaben auch zukünftig bewältigen wollen. Dies müssen wir baldmöglichst angehen, heilige Kühe darf es dabei keine geben, wir müssen unpopuläre Entscheidungen treffen, aber trotzdem darauf achten, dass wir unsere Heimatstadt nicht kaputt sparen (Bsp. Großbaustelle Schule), wir müssen darauf achten, dass unsere Kommune handlungsfähig und die Lebensqualität unserer Bürger erhalten bleibt. Wir dürfen den Blick auf die Menschen nicht verlieren, die auf die Unterstützung und die Angebote unserer Heimatstadt angewiesen sind. Alle Entscheidungen und Erhöhungen treffen unsere Mitbürger und Bewohner, allerdings unterschiedlich stark. Wenn unsere Familien mit Kindern besonders belastet werden, dann müssen wir noch genauer abwägen, denn unsere Zukunft, die wir nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen haben, hängt von eben diesen Kindern ab. 

Wir versuchen zu sparen und unseren Kindern weniger Schulden zu hinterlassen – richtig. Aber Sparen auf Kosten aller kommunaler Handlungsfähigkeit und Lebensqualität – falsch. Gemeinsam müssen wir unseren Konsolidierungsweg gehen, gemeinsam konstruktiv die erste heilige Kuh, und dann noch einige mehr, angehen. 

Letztes Jahr bat ich unseren Kämmerer an dieser Stelle, sich öfters einzumischen. Deshalb gilt mein Dank zuerst ihm und seinem ungläubigen, aber hilfreichen Gesichtsausdruck, wenn er manchmal unseren Diskussionen folgt. Das spart oft viele Worte.

Die Grünen werden, auch wenn sie bei manchen Entscheidungen im demokratischen Prozess überstimmt wurden, diesen akzeptieren und dem Haushalt vor allem in Bezug auf die bereits mehrfach erwähnte Handlungsfähigkeit der Kommune und zum Erhalt der Lebensqualität unserer Bürger zustimmen.

Ilona Deckwerth trägt folgende Haushaltsrede für die SPD-Fraktion vor. 

Überlegungen der SPD-Stadtratsfraktion zum Füssener Haushalt 2023
(es gilt das gesprochene Wort) 
Ausgangslage:
Die Stadt Füssen hat ein schwerwiegendes finanzielles Strukturproblem. Ihre Steuerkraft bewegt sich nun schon seit Jahrzehnten um ca. ein Drittel unter dem Durchschnitt in Bayern. Damit steht Füssen nicht alleine da, denn es handelt sich hier um ein Problem, wie es entlang des touristisch geprägten Alpenvorlandes bei sehr vielen Kommunen auftritt. Die schöne Landschaft und die gepflegten öffentlichen Räume täuschen über die Finanznot der Gemeinden und Städte hinweg, die daraus folgt, dass der Dienstleistungssektor überwiegt. Jeder von uns weiß aber, dass Löhne und Gehälter ebenso wie die unternehmerischen Einnahmen in Tourismus/ Gastronomie/Gesundheitswesen/Handel und Handwerk deutlich hinter denen im Bereich der Industrie zurück bleiben. Dass es anderen Kommunen ähnlich geht, hilft uns aber nicht weiter; dennoch will ich darauf hingewiesen haben. 
Eine weitere strukturelle Besonderheit, die den Haushalt unserer Stadt seit vielen Jahren belastet, sind die Kosten für den Bundesstützpunkt für Eishockey und Curling. Allein in den vergangenen neun Jahren musste die Stadt über neun Millionen Euro für Betriebskostenzuschüsse und Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln aufbringen, da die Zuschüsse aus Bund und Land immer niedriger ausgefallen sind, insbesondere im Vergleich zur Finanzierung dieser Einrichtung in den Anfangsjahren des damaligen Bundesleistungszentrums für Eishockey! Solche Aufwendungen haben andere Städte in unserer Region nicht! Auch das muss man endlich mal zur Kenntnis nehmen! Das Geld dafür hatten und haben wir aber nicht auf der hohen Kante! Wenn wir es aus dem laufenden Etat begleichen, fehlt es umso dringender an anderen Stellen, oder wir finanzieren das auf Pump und die Schuldenlast steigt. Wir müssen diesen Kostenpunkt also schnell und nachhaltig in den Griff bekommen, wenn eine Konsolidierung des städtischen Haushalts langfristig gelingen soll. Darum haben wir als SPD-Fraktion unsere Kontakte in den Landtag und in das Bundesinnenministerium genutzt, um mitzuhelfen, dass der BSP für die Stadt finanzierbar wird. Nach einem Treffen vor Weihnachten 2022 mit dem Landtagsabgeordneten und sport- und finanzpolitischen Sprecher der SPDLandtagsfraktion Harald Güller, an dem auch sein Kollege Pohl teilnahm, visieren wir ein weiteres Treffen mit den zuständigen Ansprechpart-nerInnen aus dem Bundesinnenministerium an, dass Harald Güller, MdL vermittelt. Es ist ein tolles sportliches Ereignis, dass uns der BSP mit der Curling-JuniorInnen-WM aktuell bietet, zugleich muss Füssen aber auch seine anderen Aufgaben für die Bevölkerung schultern können. 
Mit diesen beiden Punkten sind zwei maßgebliche Gründe für die städtische Finanznot benannt, allerdings muss auch festgehalten werden, dass die prekäre Finanzlage unserer Stadt durch bewusste Mehrheitsentschei-dungen dieses Stadtrats unnötig verschärft worden ist, während zugleich damit eine Schieflage zu Lasten sozialer und ehrenamtlicher Bereiche herbeigeführt wurde. 



Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Spannungsfeld von Einzelinteressen, Allgemeinwohl und Pflichtaufgaben der Stadt
Trotz der prekären Finanzsituation der Stadt leistet sich dieser Stadtrat mittels mehrerer Mehrheitsentscheidungen einen Verzicht auf dringend benötigte Einnahmen. Obwohl dies von der Kommunalaufsicht in ihren Haushaltsgenehmigungen wiederholt gefordert worden ist, wurden die von der Verwaltung durchwegs gut begründeten und nachvollziehbaren Vorschläge zu Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer, beim Fremdenverkehrsbeitrag oder auch beim Kurbeitrag durch Mehrheitsbeschlüsse der Höhe nach deutlich unterschritten. Je nach Lesart bedeutet das einen Einnahmeverzicht von ca. einer halben bis zu einer ganzen Million Euro pro Jahr
Während hier äußerst „großzügig“ auf dringend benötigte Einnahmen verzichtet wird, obwohl die daraus folgende individuelle Belastung keine unzumutbare Überforderung der Steuer- bzw. Abgabepflichtigen dargestellt hätte, muss an anderer Stelle umso heftiger gespart werden. Die für die Betroffenen äußerst schmerzhaften Einschnitte erzielen allerdings nur Bruchteile der eben genannten Summen, Beispiele: 
- ca. 50 000 Euro Mehreinnahmen durch ein flächendeckendes Streichen von freiwilligen Leistungen für die ehrenamtlichen Tätigkeiten in den Vereinen 
- Von 3,90 auf 6,00 Euro je Quadratmeter wurde die Nutzungsgebühr für die städtische Obdachlosenunterkunft erhöht, was Mehreinnahmen von ca. 3 500 Euro/Jahr erbringen soll 
Die Belastungen, die mit diesen Einsparmaßnahmen ausgelöst werden, sind immens. Die freiwillig erbrachten Leistungen von so vielen Ehrenamtlichen zum Wohle von Kindern, Jugendlichen und allen unseren Bürgerinnen und Bürgern werden aber dadurch unnötig erschwert und gefährdet, während das Einsparpotential wie schon gesagt minimal ist. 
Ein anderes Mittel, die städtischen Einnahmen zu vermehren, ist der Verkauf städtischer Werte, nämlich der von Immobilien: also Häusern oder Grundstücken. Das ist ein durchaus probates Mittel, Einnahmen zu erzielen; allerdings muss das im Rahmen einer guten Stadtentwicklungsplanung erfolgen. Die Planungen rund um ein neues Stadtviertel im Füssener Norden an der Achmühle, die einen enormen Impuls für die Wohnungs- und Gewerbeentwicklung sowie die damit verbundenen Einnahmen ermöglichen würden, sind auf Halde gelegt. Stattdessen scannt man die städtischen Immobilien danach, was schnellstmöglich verkauft werden kann ohne Rücksicht auf bisherige gewachsene Strukturen oder historische Bezüge. Ein markantes Beispiel sind dafür die Aktivitäten um den möglichen Verkauf eines städtischen Grundstückes am Dreitannenbichl. Wir lehnen dies ab und fordern einen sorgsameren Umgang mit dem städtischen Besitz! 
Wenn das Geld nicht reicht, müssen vor allem die Ausgaben genauestens überprüft werden. Ein gewichtiger Punkt ist der zu geringe Kostendeckungsgrad der öffentlichen Einrichtungen. Hier konnten mit der Erhöhung von Gebühren und der begonnenen Verbesserung der digitalen Aufgabenverwaltung erste Erfolge erzielt werden, aber diese wurden durch die explodierenden Inflationskosten großenteils aufgesogen. Der Stadtrat muss sich dringend dem langwierigen und mühevollen Prozess einer Aufgabenkritik stellen: was muss unsere Stadt leisten, was kann gemacht und worauf muss verzichtet werden, um Kosten zu sparen. Im Vergleich mit anderen Städten, der Größe und des Aufgabenspektrums von Füssen liegen unsere Personalkosten deutlich über dem Durchschnitt. 
Allerdings kann es bei der Diskussion um die Aufwendungen für öffentliche Einrichtungen nicht nur um die Frage von Defiziten gehen. Die Stadt hat Pflichtaufgaben für die Daseinsvorsorge zu tätigen, weshalb Kinderspielplätze und das Jugendhaus immer Ausgaben für die Kommune darstellen und eben nicht gewinnbringend betrieben werden können. Das gilt auch für die Kindertagesstätten. Während bundesweit die Debatte um eine kostenlose Bildung gerade auch im frühkindlichen Bereich stattfindet mit entsprechenden Zuschüssen durch den Bund, während anderswo wie in München die weitgehende Gebührenfreiheit gesichert und Defizite der Kita-Träger übernommen werden, müssen Eltern in Füssen mit einer drastischen Erhöhung der Kita-Gebühren klar kommen. Nun lässt sich alles mit der prekären Haushaltslage begründen. Warum aber hat die Stadt so viel weniger Geld für die Kindertagesstätten übrig und plant gleichzeitig 200 000 Euro für die Asphaltierung einer Wendeplatte am ZOB ein? Wäre es nicht gescheiter, die Geschwindigkeit der Busse beim Wenden herunterzufahren und Hecken zum benachbarten Grundstück zu pflanzen, um mit dem hier gesparten Geld die Kitagebühren wieder zu senken? 
Geld kann nur einmal ausgegeben werden und das, was man nicht hat, kostet dann auch noch Zinsen. Nichtsdestotrotz lässt dieser Stadtrat in seiner Mehrheit nicht ab von diversen Prestige-Vorhaben, die dem Stadtsäckel teuer zu stehen kommen. Ein Beispiel: Der sogenannte Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen. Diese Straße ist eine überörtliche, für deren Erhalt und Ausbau auch die übergeordnete Straßenbaubehörde zuständig ist und zwar sowohl finanziell als auch personell. Die Kosten für die eigenmächtigen Planungen der Stadt, weil man nicht auf die spätere Ausführung durch das Straßenbauamt warten wollte, summieren sich inzwischen auf über 200 000 Euro. Der in dieser Stadtratssitzung vorgelegte Plan wird weitere erhebliche Kosten für den städtischen Haushalt ergeben, denn die Stadt muss in Vorleistung für die Rechnungen gehen und für diese Zwischenfinanzierung Zinsen zahlen. Zudem muss sie die gesamten Planungsleistungen erbringen. „Nicht erstattet werden die Ausgaben bzw. die Aufwendungen des eigenen städtischen Personals. Diese verbleiben bei der Stadt.“ Da ist es ein schwacher Trost, dass der Staat möglicherweise die Baukosten zu 100 Prozent übernehmen wird, was er bei selbstverantwortlicher Durchführung ohnehin hätte tun müssen. Aber er spart sich nun ganz erhebliche Aufwendungen für Planung und Personal bis hin zu den wahrscheinlich aufwändigen Grundstücksverhandlungen! Das ist eine unverantwortliche und kaum zu kalkulierende Ausgabenpolitik, die hier von Ihnen, Herr Bürgermeister, noch forciert wird!
Im Zuge des Bebauungsplans W43 wird seitens einiger Fraktionen weiter auf den Ausbau am Luitpoldkreisel mit einer zusätzlichen Fahrspur gedrungen. Der Etat des Straßenbaus und Straßenunterhalts musste dazu von     350 000 auf 400 000 Euro angehoben werden, wobei selbst dann noch nicht klar ist, wieweit das Geld eigent-lich reichen wird. Für diese Baumaßnahme gibt es keinerlei Fördergelder, denn der Umbau zu einer autoge-rechten Durchfahrt durch die Innenstadt steht im Widerspruch zu jeglicher modernen und nachhaltigen Umwelt- und Verkehrspolitik. Dafür stellen wir Geld in den diesjährigen Haushalt ein. Auf unbestimmte Zeit in die Zukunft verschoben werden dagegen die Planungen und Bemühungen für den Erhalt des Rathausgebäudes. 200 000 Euro müssten dafür in den Haushalt eingeplant werden, damit weitere 800 000 Euro Fördergelder erzielt werden könnten. Damit würde die längst fällige Grundplanung einer Sanierung des gesamten Gebäude-komplexes erreicht werden, auf deren Basis dann erst weitere Fördergelder beantragt werden können. Es ist auch hier wieder eine Abwägung: Was ist dem Stadtrat wichtiger: der Erhalt wichtiger kulturhistorischer Gebäude oder ein autogerechter Straßenausbau durch die Innenstadt. Die Mehrheit des Stadtrats präferiert das letztere, weshalb sie aber auch die Verantwortung für dieses Versagen in der städtebaulichen Entwicklung trägt. 

Fazit 
Dieser Haushaltsentwurf ist sozial unausgewogen, schont die leistungsstarken Schultern und belastet dagegen Familien und einkommensschwächere MitbürgerInnen unverhältnismäßig. Es sind Projekte eingeplant, die unnötige Kosten verursachen und städteplanerisch von Nachteil sind, wie z.B. der eben genannte Umbau des Luitpoldkreisels. Andere zukunftsweisende Projekte wie die Entwicklung des Achmühlgebiets oder der Erhalt des Rathauses sind nicht oder zu wenig mit finanziellen Ressourcen unterlegt. Die Dauerüberbelastung der Verwaltung wird weiter vorangetrieben mit Prestigeobjekten wie beispielsweise dem Radwegebau in Hopfen, bei dem eigentlich das Straßenbauamt zuständig ist.
Nur weil Herr Bürgermeister Eichstetter trotz vieler Ankündigungen in den fast drei Jahren seiner Amtszeit keine entscheidende Stadt- und Projektentwicklung vorangebracht hat, muss nun irgendetwas gemacht werden. Wirklich zukunftsorientiertes Planen und Verwaltungshandeln wird dadurch massiv behindert. Es ist nicht zu erkennen, wie die finanzpolitische Handlungsfähigkeit der Kommune entscheidend verbessert werden kann. Im Gegenteil: wir steuern auf einen Schuldenberg von historischem Ausmaß zu und das in Zeiten steigender Zinsbelastungen bei gleichzeitigem Ausverkauf städtischer Preziosen. 
Die SPD-Fraktion kann den vorgelegten Haushalt daher nicht mittragen und lehnt ihn ab. 
Die SPD-Fraktion bedankt sich beim Hauptamtsleiter, Herrn Peter Hartl, und beim Kämmerer, Herrn Thomas Klöpf, sowie dem Team der Finanzverwaltung, wie auch bei der gesamten Stadtverwaltung für ihre engagierte Arbeit. 
                                                  Ilona Deckwerth und Erich Nieberle 
                                                               SPD-Stadtratsfraktion

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die vorgelegte Finanzplanung der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für die Jahre 2022 – 2026 als Grundlage für die Finanzwirtschaft.

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Haushaltssatzung sowie die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen (Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen und Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen) für das Haushaltsjahr 2023 als Satzungen.

Die Verwaltung wird ermächtigt Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Christoph Weisenbach hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 2023-02-16 Entwurf Haushaltssatzung Stadt Füssen 2023.pdf
Download 2023-02-16 Entwurf Investitionsprogramm Vermögenshaushalt Stadt Füssen 2023-2026.pdf
Download 2023-02-16 Präsentation Beschluss Haushalt 2023 Stadt Füssen im Stadtrat.pdf
Download 2023-02-20 Vorbericht Haushalt 2023 Stadt Füssen.pdf

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7. Radweglückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 7
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7.1. 100% Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern (Staatliches Bauamt) und weiteres Vorgehen zu Planungen und Ausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat im vergangenen Jahr die Bauleitplanung für die Realisierung des Radweglückenschlusses entlang der Ortsdurchfahrt Hopfen am See der Staatsstraße 2008 eingeleitet. Grundlage für die entsprechende Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros Klinger GmbH, die vom Stadtrat in der Sitzung am 22. Februar 2022 grundsätzlich gebilligt wurde.

Der ursprünglich von der Stadt für diese Maßnahme gestellte Zuwendungsantrag aus dem Radwege-Förderprogramm des Bundes „Stadt & Land“ wurde nicht bewilligt, weil die in diesem Fördertopf bereitgestellten Mittel schon vorzeitig erschöpft waren und bisher keine weitere Aufstockung erfolgt ist. Nur über dieses Förderprogramm wäre die maximale, vom Stadtrat auch geforderte Förderhöhe von 90 % überhaupt möglich gewesen. Alle anderen Fördertöpfe für Radwegebauten liegen (deutlich) darunter.

Mit beiliegendem Schreiben des Leiters Straßenbau des Staatlichen Bauamtes Kempten vom 14. Dezember 2022 würdigt nun das Staatliche Bauamt das Engagement der Stadt Füssen um die Verbesserung der Radwegesituation in Hopfen am See, in dem dieses der Stadt das Angebot unterbreitet hat, die Finanzierung des Radwegeprojekts zu übernehmen. Dazu informiert das Staatliche Bauamt in diesem Schreiben die Stadt wie folgt:

„… Da das Projekt nicht im staatlichen Radwegbauprogramm enthalten ist, kann das Staatliche Bauamt Kempten hierfür aktuell keine Kapazitäten bereitstellen. Um das Projekt dennoch voranzubringen, hat sich die Stadt diesem deshalb im Rahmen der Sonderbaulastregelung an Staatsstraßen angenommen.

Aus unseren vergangenen Gesprächen wissen wir, dass es der Stadt Füssen jedoch vsl. nicht möglich sein wird, das Projekt, wie angedacht, aus eigener Kraft mit Unterstützung durch die kommunale Sonderbaulastförderung zu realisieren.

Wir sind deshalb schon seit einiger Zeit mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Kontakt, um Möglichkeiten auszuloten, wie der Radweg dennoch zeitnah realisiert werden könnte. Eine günstige Haushaltssituation im kommenden Jahr eröffnet uns nun diesbezüglich einen unerwarteten Weg.

Wir können Ihnen daher anbieten, nach Vorliegen des Baurechtes die Finanzierung des Projektes in den Jahren 2023/2024 zu übernehmen. Hierzu zählt neben dem Bau des Radweges auch der Bau der Ausweichparkplätze in dem Umfang, wie sie durch den Bau des Radweges verdrängt werden (Folgemaßnahme) sowie der erforderliche Grunderwerb. Ebenso können wir die Kosten für notwendige Beauftragungen von Ingenieurbüros im Zuge der Bauvorbereitung und Bauausfüh-  rung übernehmen.

Auf Grund weiterhin sehr angespannter Personalkapazitäten ist hierfür jedoch Voraussetzung, dass die Stadt ihr Engagement fortführt sowie die Projektleitung und -steuerung auch im Rahmen der Bauvorbereitung und Bauausführung übernimmt. Das Beachten der Vergabevorschriften des Freistaats Bayern wäre hierbei natürlich obligatorisch.

Sofern dieser Vorschlag, auch in Ihrer Kenntnis des aktuellen Projektfortschrittes, für Sie interessant und gangbar ist, stehen wir Ihnen für die Abstimmung weiterer Details gerne zur Verfügung. Im Vorfeld der Realisierung wäre dann noch eine entsprechende Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Stadt Füssen und dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.“

In einem Besprechungstermin mit dem Staatlichen Bauamt wurde der Inhalt dieses Schreibens bzw. des damit verbundenen Finanzierungsangebotes nochmals im Detail erläutert und konkretisiert. Für die Stadt Füssen bedeutet dies, dass das Staatliche Bauamt die Finanzierung der Realisierung der Maßnahme ab der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) bis zur Fertigstellung und Abrechnung übernehmen würde. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stadt weiterhin die Projektleitung und –steuerung auch im Rahmen der dann anstehenden Bauvorbereitung und –ausführung übernehmen würde. D.h.

  • zunächst müsste die Stadt das Baurecht für diesen Radweg schaffen, d.h. den Bebauungsplan einschl. der Grünordnung und bis zum Satzungsbeschluss fortführen und die Flächennutzungsplan-Änderung abschließen,
  • die dafür ggf. nötigen Planungen (z.B. Entwurfsplanung für den geplanten Steg) bzw. sonstiger Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche Genehmigung für den Steg) veranlassen,
  • die Stadt müsste die weiteren Planungen (d.h. die Leistungsphasen 5 – 9) für die verschiedenen Gewerke (Verkehrsanlagen wie Radweg und Fahrbahnveränderungen, Parkplatz, landschaftsplanerische Leistungen wie die Steganlage bzw. sonstig notwendig werdende Detailplanungen beauftragen,
  • die Ausschreibungen der Bauleistungen und die Bauleitung bzw. die Bauüberwachung gemeinsam mit den beauftragen Architektur- bzw. Ingenieurbüros genauso 
  • wie die Objektbetreuung übernehmen.

Die hierfür anfallenden, aus den entsprechenden Verträgen und Aufträgen herrührenden Kosten würde das Staatliche Bauamt der Stadt dann Zug um Zug erstatten. Das Staatliche Bauamt würde zur Unterstützung des städtischen Personals auch die Kosten einer Projektsteuerung übernehmen. Nicht erstattet werden die Ausgaben bzw. die Aufwendungen des eigenen städtischen Personals. Diese verbleiben bei der Stadt. Ebenfalls nicht erstattet werden die bisher schon angefallenen Vorbereitungs- und Planungskosten. Die Kostenerstattung des Staatlichen Bauamtes beginnt mit der Ausführungsplanung. Die notwendigen Kosten des Grunderwerbs einschl. etwaiger Dienstbarkeiten – auch die bisher schon angefallenen – werden hingegen erstattet.

Die Finanzierungszusage des Staatlichen Bauamtes steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung. Aktuell gilt die Zusage für die Jahre 2023 und 2024, da in diesen beiden Haushalten die benötigten Mittel vom Freistaat Bayern bereitgestellt sind. Deshalb müsste der Baubeginn auch schon in 2023 erfolgen.

Der Stadtrat sollte nun darüber beraten und entscheiden, ob dieses besondere Angebot des Staatlichen Bauamtes zu den genannten Bedingungen angenommen wird. Sofern dies der Fall ist, müssten zeitnah die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden. Dies gilt insbesondere für folgende Maßnahmen:

  • Abschluss der Grundstücksangelegenheiten
  • Fertigstellung der Flächennutzungsplan-Änderung und der Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung Uferstraße Süd in Hopfen am See (= Schaffung von Baurecht)
  • Fertigstellung der Entwurfsplanung für die geplante Steganlage
  • Durchführung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren (für die Steganlage)
  • Ausschreibung und Vergabe der Ingenieur- und Architektenleistungen für die Bauausführung (Leistungsphasen 5 – 9)
  • Entscheidung über die Beauftragung eines Projektsteuerers
  • Sicherstellung der Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der Baukosten

Zum aktuellen Stand der Grundstücksverhandlungen und den weiteren Beauftragungen bzw. Vergaben wird – abhängig von der Entscheidung zu diesem Punkt - auf die Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.

Weitere Informationen erfolgen im Rahmen der Sitzung.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt das Angebot des Staatlichen Bauamtes in Kempten, nach Vorliegen des Baurechtes die Finanzierung des Projektes „Radwege-Lückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatstraße 2008 im Ortsteil Hopfen am See“ in den Jahren 2023/2024 zu übernehmen und nimmt dies gerne an.

Die Stadt Füssen ist dazu auch bereit, zur Realisierung des Radwegeprojektes sowohl die Projektleitung und -steuerung als auch die Bauvorbereitung und Bauausführung zu übernehmen.

Das Staatliche Bauamt wird hierzu gebeten, auf der Grundlage des Schreibens vom 14. Dezember 2022 eine Baudurchführungsvereinbarung zu übersenden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehend aufgezeigten, dafür nötigen weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich begrüßt die Zusage des Straßenbauamtes, möchte aber nicht so blauäugig sein. Gemäß ihrer Unterlagen wurden bereits 235.000 € ausgegeben. Sie erinnert sich, dass beschlossen wurde, die Bauleitplanung zu Ende zu führen. Sie fragt, ob das staatliche Bauamt wirklich 4,9 Mio € übernimmt. Sind in diesem Betrag die Rampen, Grünanlage oder z.B. der Fußweg includiert? Welche Kosten bleiben bei der Stadt?

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, es wurde ein Betrag festgelegt. Was das Straßenbauamt nicht bezahlt, werde gestrichten und nicht gebaut.

Dr. Martin Metzger ist es gewohnt, dass normalerweise ein Betrag X im Raum steht. Jetzt wird alles bezahlt, das ist super. 

Jürgen Doser begrüßt ebenfalls die Maßnahme. Hopfen bis Hopferau sei radwegetechnisch gut ausgebaut. Weißensee jedoch ist schlecht. Kann dann hier auch noch ausgebaut werden?

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, die Radwege können überall gebaut werden, wo sie erforderlich sind.

Andreas  Eggensberger betont, das Straßenbauamt baue nichts von selbst. Er und besonders der Bürgermeister haben sich sehr für dieses Projekt eingesetzt. Der Radweg müsse aus Sicherheitsgründen gebaut werden. 

Für Ilona Deckwerth stehe die Sicherheit im Verkehr außer Frage, jedoch habe sie Bedenken wegen der Kosten. Die Tätigkeiten des Bauamts könne sie nicht ersehen. Außerdem müsse die Stadt in Vorleistung gehen. Was heiße hier schnelle Zahlungen?

Nachdem Ilona Deckwerth weitere Einzelheiten hinterfragte stellte Dr. Martin Metzger den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte und Abstimmung. Er begründete dies mit der wertvollen Zeit, die durch die Ausführungen von Ilona Deckwerth verloren gehe. Schließlich müssten die meisten der Ratsmitglieder morgen wieder hart arbeiten und nicht – wie Ilona Deckwerth – „nur“ Kinder betreuen. Dies löste bei Christine Fröhlich Empörung aus, sodass sie vom Sitzungsleiter ein einschreiten und eine Entschuldigung vom Redner forderte. Auf Ermahnung des Ersten Bürgermeisters entschuldigte sich Dr. Martin Metzger wegen seiner Formulierung.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt das Angebot des Staatlichen Bauamtes in Kempten, nach Vorliegen des Baurechtes die Finanzierung des Projektes „Radwege-Lückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatstraße 2008 im Ortsteil Hopfen am See“ in den Jahren 2023/2024 zu übernehmen und nimmt dies gerne an.

Die Stadt Füssen ist dazu auch bereit, zur Realisierung des Radwegeprojektes sowohl die Projektleitung und -steuerung als auch die Bauvorbereitung und Bauausführung zu übernehmen.

Das Staatliche Bauamt wird hierzu gebeten, auf der Grundlage des Schreibens vom 14. Dezember 2022 eine Baudurchführungsvereinbarung zu übersenden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehend aufgezeigten, dafür nötigen weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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7.2. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14 – Uferstraße Süd, zweite Änderung; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen; Billigung des Bebauungsplanentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Der Stadtrat beschloss am 22.02.2022, den Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 14 zu ändern, um die Grundlage zur Errichtung eines neuen Radweges und die Einrichtung ersatzweiser Parkplätze zu schaffen. Der Stadtrat stimmte dem vorgestellten Vorentwurf zu.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung (jeweils in der Fassung vom 22.02.2022) lag in der Zeit vom Freitag, 18.03.2022 bis Dienstag, 19.04.2022 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Alternativ bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Im Rahmen eines Besprechungstermins mit dem Staatlichen Bauamt Kempten am 08.02.2023 wurde die Kostenübernahme des Radwegbaus incl. der Parkplätze, die maßnahmenbedingt umgebaut und neu angelegt werden müssen, sowie des Stegs vor der Fischerhütte (ohne Aussichtspavillon).

Ergebnisse aus Anliegergesprächen:

  1. der Radweg von Hopferau kommend muss zwingend bis zur Straße „Am Sonnenhang“ auf der linken Seite bleiben (entsprechend verbreitern, Baumbestand entfernen, reiner Radweg, keine Fußgänger). Querung erst auf Höhe „Am Sonnenhang“. 
  2. Parkplatz West: im Bebauungsplan so belassen; Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer (ggf. kleinere Ausführung)
  3. Längsparkplätze vor Uferstraße 9 und 31: Verlängerung zur Erhöhung der Anzahl um je 1- 2 
  4. Erhaltung aller Querparkplätze nördlich der Fischerhütte und in westlicher Verlängerung: ggf. anpassen.
  5. Im Hinblick auf den Verlauf seeseitig vor der Fischerhütte ist in Betracht zu ziehen, den Wegeverlauf weiter vom Gebäude abzurücken.

Hinweis: der nördlich der Uferstraße verlaufende Bereich liegt weitgehend nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes; hiervon ausgenommen ist lediglich ein ca. 100 m langer Abschnitt nördlich des Seehauses, wo sich aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse mit einem Radweg auf der Seeseite der Uferstraße ein gewisser Eingriff in den Straßenverlauf ergibt. 
Die Verlängerung des Radwegs nördlich der Straße wurde in den Anfängen der Planung im Rahmen der behördlichen Vorabstimmung zunächst verworfen.   

Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen siehe Anlage.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den Entwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr.14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten. Die Ergebnisse aus den Anliegergesprächen sind zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

  1. Stellungnahmen der Behörden und sonstige n Träger öffentlicher Belange 
Abwägung der Stellungnahmen, wie sie zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen wurden. Die Beteiligung erfolgte mit Schreiben vom 07.03.2022 und Termin zum 19.04.2022.
 
    1. Stellungnahmen ohne Einwände
 • Landratsamt OAL, SG 32 Komm. Abfallwirtschaft, mit Schreiben vom 31.03.2022
 • Landratsamt OAL, Komm. Bauamt, mit Schreiben vom 14.03.2022
 • Landratsamt OAL, Untere Immissionsschutzbehörde, mit Schreiben vom 28.03.2022
 • Landratsamt OAL, Bauplanungsrecht/Städtebau, mit Schreiben vom 13.04.2022
 • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kaufbeuren, mit Schreiben vom
   21.04.2022
 • Schwaben Netz GmbH, Augsburg, mit Schreiben vom 21.03.2022
 • Amt für Datenverarbeitung, Breitband und Vermessung, Marktoberdorf, mit Schreiben
   vom  15.03.2022
 • Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, mit Schreiben vom 31.03.2022
 • Freiwillige Feuerwehr, Füssen, mit E-Mail vom 09.03.2022
 • Gemeinde Hopferau, mit Schreiben vom 10.03.2022
 • Gemeinde Rieden a.F., mit Schreiben vom 29.03.2022
 • Gemeinde Schwangau, mit E-Mail vom 19.04.2022
 • Kreisheimatpfleger, Baudenkmale, mit Schreiben vom 02.04.2022 

    1. Stellungnahmen mit redaktionellen Ergänzungen und ohne Einwände
 
1.2.1 Landratsamt Ostallgäu, untere Bodenschutzbehörde, mit Schreiben vom 25.03.2022 Stellungnahme:
 (Fachliche Informationen und Empfehlungen) „Altlasten: Der vorliegende Bebauungsplan für das Gebiet "Hopfen am See - Uferstraße Süd", 2. Änderung, wurde in Bezug auf Altlasten und Altablagerungen überprüft. Nach den bei der Unteren Bodenschutzbehörde vorliegenden Unterlagen befinden sich im Geltungsbereich des Planes keine altlastverdächtigen Ablagerungen. Schutzgut Boden: Die Versiegelung des Bodens ist gering zu halten. Schadstoffbelasteter Boden und Aushub, der bei Bauarbeiten anfällt, ist entsprechend der abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hierüber sind Nachweise zu führen und dem Landratsamt auf Verlangen vorzulegen.“ Hinweis: redaktionelle Übernahme in die Begründung 

1.2.2 Landratsamt Ostallgäu, untere Wasserrechtsbehörde, mit Schreiben vom 15.04.2022 Stellungnahme:
 (Fachliche Informationen und Empfehlungen) „Die geplante Einleitung von Niederschlagswasser vom westlichen Parkplatz in den Rohrweiherbach ist wasserrechtlich und naturschutzfachlich genemigungspflichtig.“ Hinweis: redaktionelle Übernahme in die Begründung Seite 2 von 10 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu BBP HaS Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung Abwägung nach §§ 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB 

1.2.3 Deutsche Telekom, Kempten , Vorgang Nr. 2022213, mit Schreiben vom 05.04.2022 Stellungnahme:
 „Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind. Gegen eine Installation od. Errichtung einer Fahrradtrasse, wie im Begründungsteil er_läutert, bestehen grundsätzlich jedoch keine Einwände. Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bitten wir gesondert mit uns in Verbindung zu treten. Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei: E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de Fax: +49 391 580213737; Telefon: +49 251 788777701 Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten. Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, PTI 23 Gablinger Straße 2, D-86368 Gersthofen Diese Adresse bitten wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartentermi_nen zu verwenden.“ Hinweis: redaktionelle Übernahme in die Begründung erübrigt sich 

1.2.4 EWR GmbH, Reutte, mit Schreiben vom 15.03.2022 
Stellungnahme:
 „Unsere Stellungnahme vom 23.10.2018 hat weiterhin Gültigkeit.“ Hinweis: diese verweist auf Stellungnahme vom 20.8.20218, diese wiederum verweist auf Stellungnahme vom 01.09.2014: „keine Äußerung, keine Veranlassung“ 

1.2.5 Abwasserzweckverband, Füssen, mit Schreiben vom 19.04.2022
 Stellungnahme:
 „Alle vom Abwasserzweckverband Füssen geforderten Auflagen sind bereits im Bebauungsplan eingearbeitet (A planungsrechtliche Festsetzungen Punkt 2.5 und Punkt 4.3 Stauraumkanal). Der Kanalverlauf ist mit Schutzstreifen im Plan eingearbeitet.“ Hinweis: keine Änderungen erforderlich 

1.2.6 Landesamt für Umwelt, Augsburg, mit Schreiben vom 05.04.2022 
Stellungnahme:
 „Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). Seite 3 von 10 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu BBP HaS Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung Abwägung nach §§ 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB Die o.g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Ostallgäu (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde). Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Kempten wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.“ Hinweis: die angesprochenen Belange werden bei den von den jeweiligen Fachbehörden vorgetragenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. 

1.2.7 Kreisheimatpfleger, Bodendenkmale, mit Schreiben vom 19.04.2022
 Stellungnahme:
 „Das Plangebiet liegt in keinem bereits bekannten Bodendenkmal und es berührt auch kein solches. Allerdings gibt es in der näheren Umgebung mehrere Nachweise menschlicher Wirkungsstätten. Im heutigen Südschwaben gibt es nur wenige gesicherte Belege für den Aufenthalt von Menschen in der Alt- und Mittelsteinzeit. In der Gegend um den heutigen Hopfensee liegen gleich drei davon (siehe beigefügten Ausschnitt aus dem Bayern-Atlas). Dazu kommen namentliche Nennungen z.B. von 1146 des „Swigger von Hopfen", von 1553 von „Peter und Martin Vischer uffem Vischerbühel zu Hopften" und von 1574 des „Enderle Baur zum Vilser". Diese Gegend ist folglich schon recht früh auch urkundlich erwähnt. Zusammengefasst gibt es in der Nähe des Plangebietes Hinweise auf den Aufenthalt von Menschen, die ca. 10.000 Jahre in die Vergangenheit reichen! Auch wenn das Plangebiet in einer Uferzone liegt, die nicht zwangsläufig zur Besiedlung einlädt (Schwankung der Höhe des Wasserspiegels), so gibt es dazu auch Ausnahmen (z.B. Unteruhldingen am Bodensee). Daher sollte bei Bodeneingriffen vorsichtig vorgegangen werden, auch wenn sie Bereiche betreffen, die z.B. schon überbaut sind und nur gering_fügige neue Bodeneingriffe erfolgen sollten. Aus diesen Gründen könnte man den in den Planungsunterlagen dargestellten Umgang mit unvermutet auftretenden Bodendenkmälern etwas ausführlicher darstellen: Bodendenkmalpflege: Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der in den vergangenen Jahren durchgeführten amtlichen Inventarisationen weitere archäologische Denkmäler (z.B. Hügelgräber, Schanzen, Burgställe und Altstraßen) sich der Kenntnis des Denkmalamtes entziehen können. Solche neu aufgefundenen Objekte genießen Schutzstatus nach Art. 7 BayDSchG und sind gemäß Art. 8 BayDSchG unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Dienststelle Schwaben, Klosterberg.8, 86672 Thierhaupten) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf) anzuzeigen. Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Seite 4 von 10 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu BBP HaS Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung Abwägung nach §§ 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.“ Hinweis: die ausführlicheren Textbausteine zum Denkmalschutz werden in die Begründung übernommen. 
Anmerkung des Planers: Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten Informationen, die zur Kenntnis genommen wurden und ggf. redaktionell bzw. zur Klarstellung in die Planung eingefügt werde.

    1. Stellungnahmen zu den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen

 1.3.1 Regionaler Planungsverband Allgäu, Kaufbeuren, mit Schreiben vom 19.04.2022
 Stellungnahme:
 „gemäß RP 16 B 1 2.3.2.8 Abs. 1 (Z) sollen die Seen und Weiher des Alpenvorlandes und deren besonders wertvolle Ufer- und Flachwasserbereiche naturverträglich genutzt werden. Besonders sensible Bereiche sollen von Beeinträchtigungen durch intensive Erholungsnutzung freigehalten werden. Außerdem sind natürliche Verlandungsbereiche u.a. am Hopfensee möglichst zu erhalten (RP 16 B 1 2.3.2.8 Abs. 2 (G)). Welche Auswirkungen von dem Bauleitplanvorhaben im Hinblick auf eine naturverträgliche Nutzung des Hopfensees, die Freihaltung seiner besonders sensiblen Ufer- und Wasserbereiche sowie die Erhaltung seiner natürlichen Verlandungsbereiche ausgehen können, ist von der unteren Naturschutzbehörde zu beurteilen.“ 

1.3.2 Regierung von Schwaben, Augsburg, mit Schreiben 09.03.2022/E-Mail vom 21.03.2022 Stellungnahme:
 „Gemäß RP 16 B 1 2.3.2.8 Abs. 1 (Z) sollen die Seen und Weiher des Alpenvorlandes sowie der Bodensee und deren besonders wertvolle Ufer- und Flachwasserbereiche na_Seite 5 von 10 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu BBP HaS Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung Abwägung nach §§ 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB naturverträglich genutzt werden. Besonders sensible Bereiche sollen von Beeinträchtigungen durch intensive Erholungsnutzung freigehalten werden. Des Weiteren sind natürliche Verlandungsbereiche u.a. am Hopfensee möglichst zu erhalten (RP 16 B 1 2.3.2.8 Abs. 2 (G)). Ob das Bauleitplanvorhaben mit den genannten Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist bzw. ob und ggf. welche Anforderungen sich hieraus an die Planung ergeben, wird von den zuständigen Fachstellen zu beurteilen sein. Dem Landratsamt Ostallgäu haben wir eine Kopie dieser Stellungnahme übermittelt.“

Abwägung zu 1.3.1 und 1.3.2 :
 Die Erweiterung der Nutzung entlang des Uferbereiches erfolgt nur im erforderlichen Maße. Die Radwegführung unter der Maßgabe der möglichst strikten Trennung von Fußgängerbereichen und Radwegsflächen erfordert, auch aus Gründen gegenläufiger Eigentümerinteressen, Eingriffe in den Ufer- und Landschaftsschutzgebietsbereich. Für die Gestaltung und Umsetzung wird parallel zur Bauleitplanung bereits die Erschließungsplanung betrieben und im Besonderen auf die Abstimmung mit den Fachbehörden (Staatliches Bauamt, Wasserwirtschaftsamt, untere Naturschutzbehörde, Kreisbaumeister) geachtet. Zum Entwurf wird die fortgeschrittene Planung, mit einem ausführlichen Umweltbericht und einer eingriffsbezogenen Bewertung nach BayKompV versehen, in die Unterlagen zur Offenlegung der Entwurfsfassung integriert. 

(H. Rösel)
 Im Bereich des geplanten Steges beschränkt sich die bestehende Uferzone auf eine etwa 1,5 m breite Steinschüttung mit vereinzeltem ufertypischem Hochstaudenbewuchs und einer anschließenden Flachwasserzone ohne höhere Pflanzen. Die massive Vorbelastung durch den unmittelbar anschließenden, bekanntermaßen sehr stark frequentierten Uferweg reduziert den naturschutzfachlichen Wert zusätzlich sehr deutlich. 

Durch die in der Planung vorgesehene, dem Steg seeseitig vorgelagerten naturnahen Strukturen zum Schutz vor Eisgang entsteht zwischen der naturnahen Schutzkonstruktion und dem Steg eine rund 15 m breite, strukturreiche und naturnahe Verlandungszone, die sowohl ökologisch als auch landschaftsästhetisch eine deutliche Aufwertung des Seeufers darstellt und daher den Zielen des RP nicht entgegensteht. 

Abstimmungsergebnis: 22 : 1

1.4 Stellungnahmen mit weiteren Einwendungen : 
1.4.1 Landratsamt Ostallgäu, untere Naturschutzbehörde, mit Schreiben vom 28.03.2022/42- 1714.0_257/22IV-6101.1/2
Stellungnahme:
 „im Rahmen der zahlreichen Vorbesprechungen wurde mehrfach von uns auf die Thematik der gesetzlichen Verpflichtung der Vermeidung und Minimierung von Eingriffen (§15 BNatSchG) eingegangen. Im vorliegenden Fall möchten wir deshalb nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die beste und schlüssigste Variante eine gemeinsam nutzbare Verkehrsfläche entlang der Uferpromenade wäre. Sollte es aus anderen Fachbereichen die verbindliche rechtliche Verpflichtung geben, die beiden Nutzungen Geh- und Radweg zu trennen, so sollte zumindest Seite 6 von 10 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu BBP HaS Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung Abwägung nach §§ 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB auf den naturschutzfachlich nutzlosen Grünstreifen verzichtet werden (stattdessen bauliche Trennung durch unterschiedliche Beläge) um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Das Vorgehen, den Umweltbericht nur nachrichtlich zu übernehmen ohne diesen bezüglich des geplanten Radwegs mit Holzsteg zu überarbeiten lehnen wir ab. Die vorgelegten Unterlagen sind aus genannten Gründen nicht schlüssig und nachvollziehbar. Da durch den neu geplanten Radweg, sowie den Steg der in den Hopfensee hineinreicht, die Grundzüge der Planung erheblich berührt werden, sollten auch die Inhalte des Umweltberichtes insbesondere für die Schutzgüter Landschaft (Landschaftsschutzgebiet - LSG), Tiere und Pflanzen - biologische Vielfalt und Wasser überarbeitet und angepasst werden. Eine besondere Betrachtung und Abarbeitung der Belange des Landschaftsbildes ist schon allein aus Gründen der LSG-Verordnung notwendig, da für den geplanten Steg eine Befreiung nach der LSG-Verordnung notwendig werden wird. 

  1. Abarbeitung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände:
In den übersandten Unterlagen sind keinerlei Angaben über mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände beinhaltet. Der Hopfensee stellt einen überregional bedeutsamen Lebensraum für die heimische (Wasser-) Vogelwelt dar und hat erhebliche Bedeutung als Rastplatz für durchziehende Arten. Da sich die Planungen (Steg) auch direkt auf das Ufer in diesem Bereich und die Wasserfläche auswirken, ist zumindest eine Relevanzprüfung mit nachfolgender Abschichtung möglicher zu untersuchender Arten unverzichtbar. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die augenblicklich gültige Rechtsprechung hin, nach der ein Bebauungsplan unwirksam ist, wenn er aus rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist und die mit seinem Erlass gesetzte Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht erfüllen kann. Dies gilt auch für die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Setzt ein Bebauungsplan einzelne Vorhaben fest und überplant dabei z.B. geschützte Lebensstätten oder andere artenschutzrechtliche Verbotstatbestände in unzulässiger Weise, so dürfen für diese Vorhaben mangels Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben später keine Baugenehmigungen erteilt werden. Der Bebauungsplan ist dann nicht vollziehbar, und somit nichtig.
 
  1. Abarbeitung der Eingriffsregelung: 
Auch hier sind die vorliegenden Unterlagen nicht schlüssig. Der neu hinzugekommene Planungsgegenstand der 2. Änderung, der Radweg ist bis jetzt bei der Eingriffsregelung noch überhaupt nicht berücksichtigt. Auch der Hinweis auf die Abarbeitung anhand der Bayerischen Kompensationsverordnung ist inzwischen hinfällig. Am 15.12.2021 wurde ein neuer Leitfaden in Bayern eingeführt, der in Anlehnung an die Bayerische Kompensationsverordnung eine ebenso detaillierte Abarbeitung des Eingriffs zulässt. Auf Grund der bereits geschilderten Sachverhalte ist der neue Leitfaden hier nun zwingend anzuwenden. 

  1. Ausgleichsflächen
Die in den uns übersandten Unterlagen festgesetzten Ausgleichsflächen beziehen sich wohl noch auf die 1. Änderung und reichen nicht ansatzweise aus, um die nun neu hinzugekommenen Eingriffe (Radweg) zu kompensieren. Bis zur nächsten Verfahrensrunde sollten die darüber hinaus notwendigen Ausgleichsflächen zwingend mit uns abgesprochen sein.


  1. Pavillon auf dem Holzsteg 
Im Rahmen der Vorbesprechungen wurde für den geplanten Steg in den Hopfensee eine entsprechende Befreiung nach der LSG-Verordnung in Aussicht gestellt. Diese Zusage bezog sich jedoch ausdrücklich nur für den (Holz-) Steg. Nun mussten wir der Planung entnehmen, dass zusätzlich auch noch ein "Beobachtungs-Pavillon" gebaut werden soll. Diese Vorhaben würde die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild wortwörtlich in die 3. Dimension heben. Die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild wäre um ein vielfaches höher. Wir lehnen diesen Pavillon deshalb aus naturschutzfachlicher Sicht strikt ab und stellen klar, dass Befreiung aus der LSG-Verordnung für einen derartigen Pavillon nicht in Aussicht gestellt werden kann.“

Abwägung: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Steg-Konzept mit Pavillon kritisch bewertet wird. Nach weiteren Beratungen im Gremium und mit der Fachstelle wird auf den überdachten Bau verzichtet. Im Vorentwurfsstadium lag die Planung noch nicht ausreichend konkretisiert vor, um einen angemessenen Umweltbericht dafür zu erstellen, gleichwohl sollten die bereits bekannten Informationen im direkten Verbund mit den Unterlagen zur Verfügung stehen. Zum Entwurf wird die fortgeschrittene Planung, mit einem ausführlichen Umweltbericht und eingriffsbezogener Bewertung nach BayKompV versehen, in die Unterlagen zur Offenlegung der Entwurfsfassung integriert. Zusammen mit den Plänen zum Bauvorhaben des Radwegs werden damit im Detail die betrachteten Auswirkungen der Planung und die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation aufgeschlüsselt. Nach Rücksprache mit dem Erschließungplanungsbüro wird der „naturschutzfachlich nutzlose“ Grünstreifen beibehalten. Es handelt sich hier um eine bepflanzte Böschung (1:1,5), die zwischen dem Höhenniveau von Radweg und Fußweg vermittelt. Wie zu den Vorbesprechungen mit Herrn Schwaiger und Herrn Nothelfer besprochen wird dies so ausgeführt, da eine Lösung mit Stützwand Risiken für die Verkehrsteilnehmer und höhere Kosten mit sich bringt und die Lösung mit einer Böschung südlich der beiden Wege mehr Fläche in Anspruch nähme. (H. Rösel): Der Umweltbericht wird angepasst. Die Abarbeitung der Artenschutzproblematik erfolgt im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, die im weiteren Verfahren in enger Absprache mit der uNb erstellt wird. Für die Abarbeitung der Eingriffsregelung wurde auf Grund der besonderen Verhältnisse mit der uNb bereits eine Abarbeitung nach BayKompV bzw. nach deren Vorgaben vereinbart, was über die Vorgaben des neuen Leitfadens hinausgeht. Die Ermittlung von Kompensationsbedarf und Kompensationsumfang, also der benötigten Ausgleichsflächen, erfolgt im weiteren Verfahren, ebenfalls in enger Absprache mit der uNB. Der geplante Beobachtungspavillon würde der naturschutzfachlichen Bildung der Bevölkerung dienen und wird von der Stadt daher weiterhin als wünschenswert angesehen. Auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird vor der wesentlich höheren Hotelkulisse der Uferstraße nicht gesehen. Da die uNb diese Auffassung jedoch nicht teilt, wird auf den Pavillon verzichtet. 

Abstimmungsergebnis: 21 : 0 
Wolfgang Bader und Christian Schneider haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

1.4.2 Wasserwirtschaftsamt, Kempten, mit E-Mail vom 31.03.2022 

Stellungnahme:
 „aus Sicht des Wasserwirtschaftsamts Kempten bestehen keine grundsätzlichen Einwände zu o.g. Vorhaben, wenn nachfolgende fachlichen Hinweise und Vorgaben beachtet werden. Seite 8 von 10 Stadt Füssen Landkreis Ostallgäu BBP HaS Nr. 14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung Abwägung nach §§ 3 (1) i. V. m. 4 (1) BauGB Gegen den Steg entlang der Fischerhütte bestehen grundsätzlich keine Einwände. Bei der Planung sind Eisschub, Hochwasser, Ökologie etc. zu beachten. Die Planung ist mit WWA abzustimmen, außerdem ist eine Anlagengenehmigung beim LRA OAL zu beantragen. Sollten sich Fragen ergeben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“ Abwägung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Planung zur Anlagengenehmigung, die mit dem WWA vorabgestimmt wird, beachtet. In der Begründung erfolgt eine Ergänzung um die Hinweise in der Stellungnahme.

Abstimmungsergebnis: 21 : 0
Wolfgang Bader und Christian Schneider haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.


1.4.3 Staatliches Bauamt, Kempten, mit Schreiben vom 24.03.2022
 
Stellungnahme:
 „In Bezug auf die Staatsstraße 2008 ergeben sich offensichtlich keine Änderungen. Auf die Einhaltung der Sichtdreiecke wird in den Planunterlagen entsprechend hingewiesen. Ansonsten erhalten wir unsere bisherigen Stellungnahmen wir aufrecht.“ Abwägung: Entlang des Strandbades ist eine leichte Verlegung der St 2008 vorgesehen, um die Normbreiten der Verkehrswege einhalten zu können. Soweit die Planung Auswirkungen auf die St 2008 hat, wurde dies mit dem zu diesem Zeitpunkt zuständigen Vertreter des Staatlichen Bauamtes – Bereich Straßenbau – abgestimmt. Bei der der Fortführung der Bauentwurfsplanung wird dies entsprechend fortgesetzt. Soweit Vorgaben im Bebauungsplan festsetzungsfähig sind, wird dies erfüllt. Bei gesonderten Terminen mit dem Straßenbauamt wurde die Planung nochmals beraten und die Zustimmung dieser Fachstelle zum Verkehrswegekonzept nochmals gesichert. 

Abstimmungsergebnis: 20 : 1
Wolfgang Bader und Christian Schneider haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 
  1. Stellungnahmen der Öffentlichkeit

 Abwägung der Stellungnahmen, wie sie zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragen wurden. Die Beteiligung durch öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 18.03.2022 bis 19.04.2022. 

2.1 Es sind keine Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen. 

  1. Billigungsbeschluss 
Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den Entwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr.14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten. 

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den Entwurf des Bebauungsplans Hopfen am See Nr.14 - Uferstraße Süd, zweite Änderung, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Christian Schneider haben wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Zuvor sind die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten. Die Ergebnisse aus den Anliegergesprächen sind zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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8. Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren soll neu erlassen werden. Hintergrund ist die Anpassung der Kostenersätze für die Sicherheitswachen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Stadt Füssen. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download Feuerwehraufwendungs- u. Kostenersatzsatzung - Entwurf f. HFSK-Ausschuss (2023-xx-xx) mit Anlage Neufassung 01.pdf

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9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek; Anpassung des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Gebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Um die Stadtbibliothek bestmöglich zu unterstützen verzichten die Mitglieder des Fördervereins der Stadtbibliothek „LeseZeichen e. V.“ seit Januar 2023 auf ermäßigte Benutzungsgebühren. Das Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek (Anlage zu § 3 der Gebührensatzung) muss entsprechend angepasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Anpassung des bisher gültigen Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Bibliothekssatzung) entsprechend beiliegender 5. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung und des Gebührenverzeichnisses der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. 


Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Anpassung des bisher gültigen Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Bibliothekssatzung) entsprechend beiliegender 5. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung und des Gebührenverzeichnisses der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. 


Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 1. Anderungssatzung zur Gebührensatzung für die Bibliothek vom 01042022.pdf

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10. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Die ursprünglich für den 21. März 2023 geplante Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses entfällt. Stattdessen findet an diesem Tag eine Sitzung des Stadtrates mit dem Schwerpunkt-Thema „1. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes“ statt. Die nächste Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses findet voraussichtlich erst am 18. April 2023 statt. Wir bitten um Beachtung.

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11. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31. Januar 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31. Januar 2023 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 31. Januar 2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 31. Januar 2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.02.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam spricht den Grünstreifen bei Kita im Weidach an. Er bittet hier aufzukiesen. Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass hier im Frühjahr asphaltiert werde. 

Jürgen Doser fragt, wann das Baustellenschild beim Festplatz wieder entfernt werde, da durch das Schild die Straße verengt werde. Bürgermeister Maximilian Eichstetter sichert zu, das Baustellenschild entfernen zu lassen.

Dr. Christoph Böhm spricht die Renovierungskosten von 60 Mio. € an. Was soll renoviert werden. 
Peter Hartl bittet diese Zahl mit Vorsicht zu genießen.

Nikolaus Schulte stellt fest, dass in der Fußgängerzone nicht auf die derzeit stattfindende Weltmeisterschaft hingewiesen werde.

Datenstand vom 17.11.2023 09:19 Uhr