Datum: 27.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:46 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung
2 Bürgerfragestunde
3 Geplantes Neubaugebiet O 75 Weidach-Nordost II
3.1 Erschließung des Baugebietes O 75 Weidach-Nordost II Künftige Erschließungsabschnitte und Zeitplan
3.2 Vermarktung der künftigen Baugrundstücke (Abschnitte, Verkaufsbedingungen und Vergaberegelungen)
4 Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich des B-Planes W43 Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz Änderung bei der Ausführung des Geländers
5 Ersatzbeschaffung Löschfahrzeug für die Feuerwehr Füssen-Stadt
6 Sanierung und Instandsetzung der Weidach-Turnhalle; Sachstands- bzw. Sanierungsbericht und weiteres Vorgehen
7 Turnhalle Weißensee; Weiteres Vorgehen (z.B. Heizungsmängel und Sanierung, Dachsanierung und künftige Nutzung)
8 1. Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle
9 Erlass einer Informationsfreiheitssatzung
10 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)
11 Jahresrechnung 2022 Stadt Füssen; Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
12 Bekanntgaben & Informationen
13 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23. Mai 2023
14 Anträge, Anfragen

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1. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Zu Beginn der Sitzung informierte der Erste Bürgermeister darüber, dass vor der Sitzung noch zwei Tagesordnungspunkte nachträglich ergänzt worden sind:

  • Im öffentlichen Teil der Erlass der Informationsfreiheitssatzung sowie die erste Änderung der Kostensatzung und
  • Im nichtöffentlichen Teil ein Tagesordnungspunkt der neue TOP 1. 

Ergänzend zu diesen Änderungen muss aktuell noch der im nichtöffentlichen Teil bisher noch unter TOP 4.1. vorgesehene Tagesordnungspunkt (Genehmigung eines Notarvertrages) bis zur nächsten Sitzung verschoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der oben vorgeschlagenen Änderung der Tagesordnung zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der oben vorgeschlagenen Änderung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Harald Vauk fragt, ob es rechtens sei, die Tagesordnung zu ergänzen, wenn nicht das gesamte Gremium anwesend ist und der Ergänzung einstimmig zustimme. 

Peter Hartl antwortet, dass die Ergänzungen bereits schriftlich erfolgt sind und darüber eine Abstimmung nicht mehr erforderlich gewesen sei. Die Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung ist innerhalb der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist und Form erfolgt.

Harald Vauk spricht weiter das Baugebiet Weidach Nordost 2 – 0 75 an. Vor einigen Monaten sei beschlossen worden, dort keine Nahwärmeplanung zu machen.  Er fordert den Stadtrat auf, diese Entscheidung nochmals zu überdenken mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Verfassungsgerichts. Der Stadtrat solle nochmals darüber nachdenken, ob der Beschluss des Verfassungsgerichts bindend sei.

Bürgermeister  Maximilian Eichstetter erinnert, dass es mehrere Gründe dafür gebe, es nicht zu machen. Es sei nicht wirtschaftlich und die Eigentumsverhältnisse lassen es nicht zu. Es war eine politische Entscheidung. Es gebe keinen Grund es nochmals zu diskutieren.

Jürgen Doser erklärt, dass hier Teilgebiete entwickelt werden. Der Stadtrat habe sich dagegen entschieden. 


Ruppert Mösmer spricht die Sanierung bzw. den Neubau der Grund- bzw. Mittelschule an. Bei einem ähnlichen Bauprojekt in Marktoberdorf, werden die Bürger besser informiert. Er bittet die Stadt um mehr Öffentlichkeitsarbeit.  

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, die Bürger bzw. Anlieger wurden mit eingebunden und informiert.  Gerne werde er die Presse nochmals involvieren. 


Herr Thurnhofer hat eine Frage zur Nahwärme, nämlich wie weit die diesbezügliche Planung in Füssen-West sei.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass ein Energienutzungsplan beauftragt  wurde und der Verbrauch  in Füssen West festgestellt wird. Außerdem wurden Gespräche mit Erdgas Schwaben und dem EWR usw. geführt. Derzeit werden alle Daten gesammelt. 

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3. Geplantes Neubaugebiet O 75 Weidach-Nordost II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 3
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3.1. Erschließung des Baugebietes O 75 Weidach-Nordost II Künftige Erschließungsabschnitte und Zeitplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Dem Stadtrat wurde in seiner Sitzung vom 28.03.2023 die Entwurfsplanung für die bauliche Erschließung des Baugebietes O75 vorgestellt. Das Konzept der Entwurfsplanung wurde weitgehend positiv aufgenommen, alle Anregungen sind geprüft worden und in die Ausführungsplanung, soweit umsetzbar, eingeflossen. Die Erschließungsplanung wurde daher im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans „O 75 Weidach-Nordost II“ und auf Grundlage der Entwurfsplanung fortgeführt.


Letzter Beschluss zum Vorhaben
https://ris.komuna.net/fuessen/Agendaitem.mvc/Details/41474668/16943
 

Des Weiteren hat sich mittlerweile auch die Arbeitsgruppe „sozialgerechte Bodennutzung“ des Stadtrates mit der Erschließung und Vermarktung zum Baugebiet beschäftigt.

Bauabschnitte
Es ist vorgesehen, die Erschließungsmaßnahme in drei Bauabschnitten durchzuführen. Folgende Leistungsstufen und Ausführungszeiten wurden unter Berücksichtigung der Finanzierung und bautechnischen Rahmenbedingungen festgelegt:

Ausbaustufen
Zeitrahmen
Leistung
1. Vorstufenausbau
2024-25
Der erste Bauabschnitt berücksichtigt alle erforderlichen Erschließungsmedien (Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser, Beleuchtung (Fundamente u. Stromversorgung), Verkehrsflächen, Energie) bis zum Anschluss an den vorhandenen Kanal in der Weidachstraße. Anschließend wird im ganzen Bereich die Frostschutzschicht eingebaut, die als Baustraße dient (ohne Asphaltdeckschicht).

2. Zwischenausbau
(2025-28)
Die fehlend ausgebauten Geh- und Parkflächen sowie die Grünstreifen, Stichwege und Fuß- und Radwege werden erst nach weitgehendem Abschluss der Wohnbauprojekte mit der Asphalt- Deckschicht fertiggestellt. Beziehungsweise wenn sich wirtschaftliche und effiziente Ausführungseinheiten für den weiteren Ausbau der Verkehrsanlagen ergeben (Zug um Zug mit dem Baufortschritt der Wohnbebauung).

3. Endausbau
2030
Finaler Endausbau mit allen noch anstehenden Leistungen wie bspw. Asphaltdeckschicht herstellen, Baumpflanzung, etc. (Fertigstellung der Erschließungsanlage).

Kosten der Gesamtmaßnahme
Ein gepreistes Leistungsverzeichnis kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden, da dieses nach der Empfehlung durch den Stadtrat zur Einleitung des Vergabeverfahrens im Detail noch ergänzend ausschreibungsreif erstellt wird.

Der Beschlussvorlage vom 28.10.2023 lag die dem Planungsstand entsprechende Kostenberechnung über rd. 3,96 Mill. € zugrunde. Für den ersten Bauabschnitt liegt eine Baukostenprognose in Höhe von ca. 2, 5 Mio. Euro vor.


Kosten 1. Bauabschnitt (Vorstufenausbau)
Die Herstellungskosten für die bautechnische Erschließung im 1. Bauabschnitt stellt sich folglich dar:

500.000 €
Baustraße
900.000 €
Schmutzwasserkanal
400.000 €
Regenwasserkanal
400.000 €
Wasserversorgung
265.000 €
Baunebenkosten
rd. 2,5 Mio.
Kostenprognose 1. Ausbaustufe

Kostenfortschreibung
Die Kostenkontrolle stellt sich wie folgt dar:

Zeitlicher Ablauf
Das geplante Zeitkonzept sieht folgende Eckpunkte vor:

Ende 2023
Freigabe der Ausführungsplanung durch den Stadtrat
Ende April 2024
Freigabe  der Vergabeunterlagen (nach Genehmigung des Haushalts)
Mai 2024
Angebotswertung und Vergabeempfehlung
Mai 2024
Auftragserteilung (Bauarbeiten)
Ende August 2024
Baubeginn
Mitte 2025
Fertigstellung des 1. Bauabschnittes

Je nach Baubeginn, Witterungsverlauf, evtl. Maßnahmen der Versorger, angeordneter Verkehrsführung und Leistungsfähigkeit der Baufirma dürfte die Bauzeit etwa 8 bis 10 Monate betragen. Ein Teil der Arbeiten könnte sich daher bis Mitte 2025 erstrecken.

Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss werden unverzüglich die Ausschreibungsunterlagen erstellt, danach wird ausgeschrieben mit dem Ziel, die Vergabe im Frühjahr 2024 beschließen zu können, um bis Mitte-Ende 2025 den 1. Bauabschnitt abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung des städtischen Anteils von rd. 1.1 Mio. EUR an der Maßnahme ist über die Erschließung vorgesehen. 

Im Wissen der zu erwartenden Kostenerhöhungen wurden die Haushaltsansätze auf der Haushaltstelle 6200.9510 entsprechend berücksichtigt.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan 2024 ff. bereitzustellen.


Kostenansatz (Schätzwert)
Betrag (investiv)
Haushaltsstelle
Gesamtkosten der Maßnahme
4,0 Mio. Euro
-------
Kosten zu Lasten der Stadt  Füssen
2,5 Mio. Euro
6200.9510
Kosten zu Lasten der Stadtwerke Füssen
---
---

Ausgaben im laufenden auf der Haushaltstelle 6200.9510 (Stadt Füssen)


Haushaltsjahr
2023
2024/25
2026/27
2032
Summe
Haushaltsansatz
 0,00 €
1,5 Mio. €
700 T. €
300 T. €
2,5 Mio. €
Investitionsausgaben
bis heute kassenwirksam
69.197,50 €
 


69.197,50 €
Erteilte Aufträge (Stand 15.5.2023)
(davon rd. 70.000 € beglichen)
rd. 82.000 €



82.000 €

Zur Info:
Das Ing. Büro Klinger wurde bis Leistungsphase 3 beauftragt. Der Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgte Ende März 2023. Die weitere Erschließungsplanung (Beauftragung LPH 4 - 9) ist derzeit ausgesetzt.

Beschlussvorschlag

Mit der im vorstehenden Sachvortrag vorgeschlagenen und im Arbeitskreis „Sozialgerechte Bodennutzung“ besprochenen abschnittsweisen Erschließung des geplanten Wohnbaugebietes O 75 – Weidach-Nordost 2 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen Schritte einschl. der Weiterbeauftragung des Ingenieurbüros Klinger mit den Leistungsphasen 5 – 9 der Erschließungsplanung in die Wege zu leiten.

Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens der Ausführung des 2. und 3. Abschnittes erfolgt eine gesonderte Entscheidung zu gegebener Zeit anhand des Fortschritts der Veräußerung der Bauplätze und der daraus resultierenden Bebauungsverpflichtungen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich erinnert an die Beratung im Fraktionsbeirat, ob nicht zuerst ein Baugebiet und dann erst das andere angegangen werden sollte, statt beide gleichzeitig. Wie viele Interessenten gebe es in zwei Jahren überhaupt noch, die ein Grundstück wollen. Sie schlägt vor, zuerst Pitzfeld und dann erst Weidach-Nord zu vermarkten. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass beim Baugebiet Pitzfeld etwas auf die Bremse getreten wurde. Der Bedarf an Wohnraum habe sich nicht geändert. Familiengrundstücke sollen etwas billiger und auch etwas kleiner werden. Eine Bewerbung kann nach Ausschreibung erfolgen. Außerdem müsse eine Finanzierungsbestätigung mit der Bewerbung eingereicht werden.

Dr. Anni Derday erklärt, dass im Investitionsprogramm gesehen werden konnte, was an Einnahmen komme. Attraktiver sei das Pitzfeld, deshalb sollte dieses vorrangig angegangen werden.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass in Weißensee evtl. der Kindergarten als Ersatz für die Kinderschule in diesem Gebiet gebaut werden sollte und es deshalb sicher teurer wird. Das Baugebiet Pitzfeld soll etwas langsamer angegangen werden. 

Beschluss

Mit der im vorstehenden Sachvortrag vorgeschlagenen und im Arbeitskreis „Sozialgerechte Bodennutzung“ besprochenen abschnittsweisen Erschließung des geplanten Wohnbaugebietes O 75 – Weidach-Nordost 2 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu erforderlichen Schritte einschl. der Weiterbeauftragung des Ingenieurbüros Klinger mit den Leistungsphasen 5 – 9 der Erschließungsplanung in die Wege zu leiten.

Hinsichtlich des zeitlichen Rahmens der Ausführung des 2. und 3. Abschnittes erfolgt eine gesonderte Entscheidung zu gegebener Zeit anhand des Fortschritts der Veräußerung der Bauplätze und der daraus resultierenden Bebauungsverpflichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3.2. Vermarktung der künftigen Baugrundstücke (Abschnitte, Verkaufsbedingungen und Vergaberegelungen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die Niederschrift über die letzte Sitzung des Arbeitskreises Sozialgerechte Bodennutzung des Stadtrates verwiesen. Zusammenfassend brachte diese Sitzung folgendes Ergebnis:



Einfamilienhäuser = Höchste Kategorie = Freier Markt 
= 680 € /m² incl. Erschließungskosten (! Achtung, beinhaltet Rückhalteflächen der Eigentümer) Bestpreisangebot! Rund 50,00 – 70,00 Euro aus diesem Verkaufspreis sollen zur Subventionierung der Parzellen der Kategorie 2 verwendet werden
Bedingungen u.a.: 
Füssener Bezug; Geburtsort, Arbeit o.ä.. Erstwohnsitz, keine Ferienwohnung
Ø-Grundstückspreis = 326.000 € (ca. 480 m²) + Grunderwerbskosten




Kettenhäuser = Zweite Kategorie = Familien 
= 450 € / m² (beinhaltet Rückhalteflächen der Eigentümer)
Bedingungen u.a.: 
Vereinszugehörigkeit, Kinder, Füssener Bezug; Geburtsort, Arbeit   o.ä. 
Kein Kriterium = Gehalt, Vermögen, etc…    
 Ø-Grundstückspreis = 121.000 € (ca. 270 m²) + Grunderwerbskosten



Doppelhaushälften / Zweifamilienhäuser = Dritte Kategorie = Familien 
= 550 € / m²  inkl. Erschließungskosten (! Achtung, beinhaltet Rückhalteflächen der Eigentümer)
Bedingungen u.a.:
Vereinszugehörigkeit, Kinder, Füssener Bezug; Geburtsort, Arbeit   o.ä.
Kein Kriterium = Gehalt, Vermögen, etc…             
Ø-Grundstückspreis = 269.000 € (ca. 490 m²) + Grunderwerbskosten




Mehrfamilienhäuser / Reihenhäuser = Vierte Kategorie = Unternehmer/Bauträger
Bauträger und/oder Unternehmer vor Ort als Mitarbeiterhäuser für Einheimische 
720 € / m² inkl. Erschließungskosten + Konzeptvergabe
Verkauf erfolgt pro Grundstück 2.827 m² (23 Wohneinheiten) /2.363 m² (21 Wohneinheiten) /2.218m² (19 Wohneinheiten) / 2.023 m2 (14 Wohneinheiten)
Grundstückspreis = 2,035 Mio.€ / 1.701 Mio.€ / 1.596 Mio.€ / 1.456 Mio. € + Grunderwerbskosten

Grundstücke bzw. Parzellen werden nur vergeben, wenn entsprechende Finanzierungsbestätigungen in einer noch zu definierenden Höhe vorgelegt werden (voraussichtlich mindestens 500.000 Euro). 

Angesprochen wurde noch das Thema der vertraglichen Bindungen bzw. von möglichen Belegungsrechte. Dazu wurde darauf hingewiesen, dass Bebauungsverpflichtungen immer möglich sind, dass aber zusätzliche Belegungsrechte wie z.B. Eigennutzung, schwieriger werden, je geringer die Stadt die Bauplätze subventioniert (z.B. kaum mehr möglich bei Kategorie 1 und 4).

Wenn man dies wollte, wäre ggf. noch der Verkauf auf Erbbaurechtsbasis möglich, wobei dabei der Erbbauzins für die gesamte Laufzeit kapitalisiert werden sollte. Ggf. sei auch denkbar, das Erbbaurecht nach einer bestimmten (Belegungs-)Zeit in Eigentum umzuwandeln. Letztlich bestand aber Einigkeit, dieses Finanzierungsmodell wegen der Schwierigkeiten bei der Belastung der Grundstücke nicht weiter zu verfolgen.

In zeitlicher Hinsicht bestand Einigkeit zu folgendem zeitlichen Vorgehen:

Empfehlung Vermarktung: 
Kategorie 4:                 ab sofort = Vergabe noch in 2023 
Kategorie 1 & 2         ab 2024 
Kategorie 3                 ab Frühjahr/Herbst 2025 (je nach Marktlage 2026)

Hinsichtlich der rechtlichen Qualität der Bauplatzvergabe wird auf Folgendes hingewiesen:

Bei der Veräußerung von Bauplätzen bzw. Grundstücken ohne Subventionierung (d. h. zum vollen Wert gemäß Art. 75 der Gemeindeordnung) handelt die Stadt Füssen privatrechtlich. Hier herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Bei der Vergabe von Bauplätzen ist das geltende Recht, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG sowie die europäischen Grundfreiheiten der Freizügigkeit, Art. 21, 45 und der Niederlassungsfreiheit, Art. 49 zu beachten. In Ausübung des ihres in Art. 28 Abs. 2 GG grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltungsrechtes darf eine Kommune städtebaulichen Zielen entsprechende und damit sachliche Gründe i. S. V. Art. 3 Abs. 1 GG aufweisende Vorzugsleistungen für Ortsansässigkeit nicht zur Bedingung gemacht werden. D. h. jede Bevorzugung Einheimischer muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren. 

Rechtfertigen lässt sich eine solche Bevorzugung Einheimischer nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses. Das städtebauliche Ziel ist es den ländlichen Raum unter besonderer Wahrung seiner Eigenart und gewachsenen Struktur als gleichwertigen Lebensraum zu erhalten und zu entwickeln. Ebenso stellt die Schaffung stabiler Quartiere mit einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur zur Integration neu hinzukommender BürgerInnen durch einen bestimmten Anteil von potenziellen Käufern mit Ortsbezug (§1 Abs. 5 und 6 BauGB) einen solchen Rechtfertigungsgrund dar. 

Bei der Veräußerung von subventionierten Baugrundstücken (d.h. Verkaufspreis unter Marktwert, dafür mit Belegungs- und Bindungspflichten) handelt die Stadt nicht mehr privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlich. Die Vergabeentscheidung stellt hier jeweils einen anfechtbaren Verwaltungsakt im Sinne des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) dar. Insofern gelten hier die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Um die Vergabe von Bauplätzen in einer angespannten Marktlage transparent, nachvollziehbar und rechtssicher zu gestalten, empfiehlt sich die Anwendung von gemeindespezifischen, objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Bauplatz-Vergaberichtlinien.

Sofern der Stadtrat das vorstehend beschriebene, im Arbeitskreis SoBon besprochene Verkaufsmodell beschließt, würde die Verwaltung darauf basierend ein Vergabemodell mit den verschiedenen Gebieten und Varianten vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen. Bis dahin dürften dann auch die notariellen Verträge über den Erwerb der Bauflächen beurkundet sein, sodass einem Ankauf nichts mehr im Wege steht.

Vergabe der Grundstücke für den Geschosswohnungsbau

Hier gilt es zu beraten und zu entscheiden, ob und wie die Vergabe erfolgen soll:

  • Direktvergabe
  • Konzeptvergabe

Hierzu schlägt die Verwaltung vor, für die Grundstücke ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung zu bringen, in dem in einer 1. Stufe die formale Prüfung und in der 2. Stufe dann die Prüfung des Konzeptes erfolgt und mit Punkten bewertet wird.

In der 1. Stufe würde z.B. geprüft werden, ob die Bewerbung die Anforderungen erfüllt. Dazu gehört z.B. ob 

  • die oben genannten Mindestpreise erreicht werden,
  • die Grundvoraussetzungen für den Verkauf (z.B. Bauverpflichtung, Wiederkaufsrecht, Finanzierungsbestätigung, usw.)
  • die Angebotsabgabe der Ausschreibung entsprach (Form und Frist, usw.)

In der Stufe 2 sollte dann ein Bebauungs- und Nutzungskonzept abverlangt werden. So könnten z.B. folgende aussagekräftigen Angaben verlangt werden:
  • Situierung der geplanten Gebäude (Darstellung im Lageplan)
  • Höhenentwicklung der Gebäude im Gelände (Schnitt)
  • Gebäude- und Fassadengestaltung
  • Stellplatznachweis für die Wohnungen und Besucher
  • Art und Weise der künftigen Nutzung (Miet- und/oder Eigentumswohnungen, Wohnflächen, Anzahl und Größe der geplanten Wohnungen, geförderter Wohnungsbau, usw.)
  • Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. ggf. notwendiger Abweichungen
  • Zudem könnten Aussagen zu folgenden Themen abverlangt werden:
    • Barrierefreiheit im Wohnungsbau
    • Energiekonzept bzw. Energiestandards
    • Finanzierungskonzept
    • Usw.

Die Verwaltung würde sodann eine Vergabematrix vorbereiten, in der die Kriterien zusam-en gefasst und mit max. Punkten belegt werden. Die Zusammenfassung in der Bewertungsmatrix enthält Aussagen zu den Grundzügen der Planung. Diese Zusammenfassung wird in die notarielle Beurkundung aufgenommen. Sollte die Bauplanung von diesen festgeschriebenen Grundzügen abweichen, steht der Gemeinde das vertragliche Wiederkaufrecht zu.

So würden in die Entscheidungsauswahl neben dem tatsächlichen Kaufpreis auch die bauliche Qualität bzw. das entsprechende Konzept einfließen.

Wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden, wäre bis zur Vergabe festzulegen. Denkbar wären folgende Ansätze:

  • Kaufpreis max.         30 – 50 %
  • Konzept max.                 50 – 70 %

Die Auswahl könnte ggf. durch ein zu bildendes Gremium erfolgen, das neben dem Bürgermeister aus den Vertretern der Fraktionen, einem Architekten, dem städtischen Bau- und Liegenschaftsamt bestehen könnte.

Beschlussvorschlag

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Vermarktung der künftigen Baugrundstücke im geplanten Neubaugebiet O 75 – Weidach-Nordost 2, insbesondere den im Sachvortrag aufgezeigten Vergabemodellen und dem Zeitplan besteht Einverständnis. 

Die Stadt Füssen verfolgt mit dem Ansiedlungsmodell das Ziel, 

  • einerseits nachhaltig eine gesunde und ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu sichern, zu erhalten sowie weiter zu entwickeln und 
  • gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu stärken und zu festigen. 

Ohne das Ansiedlungsmodell wäre die in der Stadt verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die Bebauung zu finanzieren. Das Modell dient dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf das Ansiedlungsmodell angewiesen, um auch zukünftig in der Stadt Füssen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein. Daneben will das Modell auch den Zuzug junger Familien und deren Eigentumsbildung fördern. Ziel ist es auch, gerade in den aktuell schwierigen Zeiten zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für weniger und durchschnittlich begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung, verfügbares Bauland bzw. Wohnungen anbieten zu können.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Vergabemodelle vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Vermarktung der künftigen Baugrundstücke im geplanten Neubaugebiet O 75 – Weidach-Nordost 2, insbesondere den im Sachvortrag aufgezeigten Vergabemodellen und dem Zeitplan besteht Einverständnis. 

Die Stadt Füssen verfolgt mit dem Ansiedlungsmodell das Ziel, 

  • einerseits nachhaltig eine gesunde und ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu sichern, zu erhalten sowie weiter zu entwickeln und 
  • gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu stärken und zu festigen. 

Ohne das Ansiedlungsmodell wäre die in der Stadt verwurzelte Bevölkerung zu großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die Bebauung zu finanzieren. Das Modell dient dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige Sesshaftigkeit in der Stadt zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Gerade junge Familien mit mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf das Ansiedlungsmodell angewiesen, um auch zukünftig in der Stadt Füssen bleiben zu können und nicht zum Wegzug gezwungen zu sein. Daneben will das Modell auch den Zuzug junger Familien und deren Eigentumsbildung fördern. Ziel ist es auch, gerade in den aktuell schwierigen Zeiten zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für weniger und durchschnittlich begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung, verfügbares Bauland bzw. Wohnungen anbieten zu können.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Details der Vergabemodelle vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich des B-Planes W43 Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz Änderung bei der Ausführung des Geländers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Ausführungsplanung für die Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz wurde mit der Beschlussvorlage am 28.02.2023 durch den Stadtrat beschlossen.
Das Technische Bauamt gingen bei der Beschlussfassung vom Februar 2023 und Oktober 2022 zugunsten der Geländer-Variante „Kettenpolleranlage“ davon aus, dass diese auf Grundlage der bestehenden Ausführungsplanung durch das Büro Steinbacher ohne weiteres umsetzbar sei. Nach vertiefter Prüfung und Einholung von Informationen, zeigte sich zwischenzeitlich jedoch, dass diese Variante eine Gefahrenstelle, insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen darstellt. Daher muss die Variantengegenüberstellung nochmals erfolgen und ein erneuter Stadtratsbeschluss getroffen werden.

Ausführungsbereich (ca. 85 m geplantes Geländer )
Planausschnitt; Ausführungsbereich Geländer/Absperrung zur Sicherung von Fußgängern

Anmerkung zum Abstand Geländer-Straßenraum
Der Abstand des Geländers ergibt sich aus der RASt 06 aus dem Sicherheitsraum. 50 cm sind die Regelbreite von Geländer bis Straßenraum (VK Bordstein). Eine Verringerung auf 25 cm ist nur möglich, wenn eine Geschwindigkeitsreduzierung vorliegt. Das ist im Projekt nicht der Fall, also müssen die 50 cm angesetzt werden.

Geplante Variante (Stand Ausführungsplanung, Februar 2023) 

Kettenpolleranlage (ohne Leitsystem)

Auf der Basis eines innerstätischen Gesamtkonzepts, sollte aus gestalterischen und städtebaulichen Gründen im Rahmen der beabsichtigten Ausschreibung, die Absperrung in Form von „Kettenpollern“ baulich umgesetzt werden. Da die Absperrpoller der Fa. Hess schon im näheren Umfeld (Kaiser-Max-Platz) verbaut und installiert wurden, sodass sich die geplanten Absperrpoller in das städtische Gesamtkonzept einfügen.

Auch die Stellungnahme vom 02.07.2021 des Landkreises beinhaltet ebenfalls keine, den Bau in geplanter Art unmöglich machenden Auflagen.

Die Ausführung von Kettenpoller ohne Bodenindikatoren ist aber mit der Zielsetzung eines blindengerechten Ausbaus nicht vereinbar!

Sicherstellung einer ungehinderten Fortbewegung
Kettenpoller sind aufgrund ihrer häufig grauen Farbgebung, ihrer geringeren Stärke und ihrem weiten Abstand der Kette zum Boden für sehbehinderte Menschen oftmals nicht erkennbar. Blinde Fußgänger können diese erst viel zu spät wahrnehmen, da die Kette dem Blindenlangstock keinen festen Widerstand bietet.

Ein Geländer sollte bis auf dem Boden herab reichen, der Abstand zwischen Boden und Unterkante des Geländers sollte nicht mehr als 15 cm betragen. Auf diese Weise kann die Unterkante des Geländers als Tastleiste zur Orientierung von blinden Stockgängern genutzt werden.

Im Interesse der Verkehrssicherheit sollten daher Absperrungen mit Ketten in Verbindung mit Pollern vermieden werden. Sie eignen sich nicht um Fahrbahnquerungen durch Fußgänger zu verhindern und erhöhen das Stolperrisiko.

Stellungnahme des LRA-OAL (Stand 15.06.23)
Die angedachte Poller-Lösung mit Ketten ist für blinde Menschen mit dem Langstock taktil nicht erfassbar und muss durch eine sichere Lösung, z.B. ein Geländer ersetzt werden.

Die Einrichtung eines Leitsystems auf dem Gehweg ist zwar machbar, aber hier nicht empfehlenswert, da wir ein hohes Verkehrs- und Fußgängeraufkommen haben, das zusätzlich zu den Mindestanforderungen von 2 x 60 cm Hindernis-/Gefahrenabstand und 30 cm Leitstreifen auf dem Gehweg einen Sicherheitsabstand von 50 cm zur Straße erfordert. Anderenfalls ist die Gefahr zu groß, dass bei einem hohen Fußgängeraufkommen behinderte Menschen ungewollt plötzlich auf die stark befahrene Straße geraten.

Hinzu kommt, dass der Kreisel einem Bogen entspricht, der aufgrund seiner Rundung für blinde Menschen mit dem Langstock nur schwer erfassbar ist. Ggf. müssten weitere Sicherheits-zuschläge oder sonstige absichernde Maßnahmen hinzu kommen, da beim Begehen der Rundungen ein Abweichen und Gegensteuern des blinden Menschen fast unvermeidbar ist.  

gez.
Alexander Zoller
Gleichstellung und Menschen mit Behinderung
Landratsamt Ostallgäu



Überarbeitete Varianten und Gestaltungsvorschläge

Auf Grundlage des neuen Kenntnisstandes und um eine möglichst optimale Lösung für das Bauvorhaben zu erreichen, wurden folglich weitere verschiedene Entwurfsvarianten entwickelt. Diese sollen nunmehr beraten und ggf. mit Änderungswünschen beschlossen werden.

1. Variantenvorschlag (Vorzugsvariante)
Füllstabgeländer mit vertikalen Rundrohren (Symbolbild)

Kostenschätzung Variante 1
Hierbei handelt es sich umeinen Schätzpreis aus Referenzprojekten, angenommener Wert ohne Berücksichtigung der relevanten Befestigungsausführung (Fundamente o. dgl.:

Rundrohrgeländer:         Brutto ca. 550 €/m (ohne Montage u. Fußpunkt-Geländerbefestigung)        

Technischen Beschreibung (Vorzugsvariante 1)
- Füllstabgeländer ähnlich RiZ Gel 4, jedoch mit vertikalen Rundrohren (ca. Ø 18 mm)
  „wirkt dadurch etwas gefälliger im städtischen Bereich“
- Stahlrohrpfosten (ca. Ø 75 mm)
- Stahlrohrrahmen (ca. Ø 35 mm)
- Höhe: ca. 1,00 m (ab Ok Gehweg)
- Montage: „aufgedübelt/versenkt“ nach RiZ Gel 14
- Material: Stahl
- Oberfläche: feuerverzinkt und pulverbeschichtet
- Farbe: DB 702 „Eisenglimmer“ (grau)         

Vorzugsvariante
Die Verwaltung empfiehlt, unabhängig der städtebaulichen Gestaltungsmöglichkeiten, Variante 1 weiter zu verfolgen, auch wird bei einer Variante mit Füllstäben und einer Geländerhöhe von etwa 1,0 m, die Gelegenheit zum leichten überspringen und somit die vorzeitige Überquerung der Straße erschwert.

Beschlussvorschlag

Die Gestaltungsänderung des Geländers im Zuge der Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz wird nach Variante 1 (= Füllstabgeländer mit vertikalen Rundrohren (Symbolbild)) zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße-Prinzregentenplatz werden in der Haushaltsstelle 6300.9508 zu den zu den bereits überplanmäßig bewilligten 50.000 € weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 €, insgesamt somit 450.000 €, bereitgestellt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 7920.9500 (ZOB Füssen).

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth bemängelt, dass hier der Einbau der Leitindikatoren für Blinde nicht vorgenommen werde. Aufgrund der unnatürlichen Wegeführung müsse ein Geländer angebracht werden. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, die Leitindikatoren können im Zuge des Bau des ZOB noch eingebaut werden.  Er erläutert den Aufwand und die Kosten für den Einbau. 

Für Dr. Christoph Böhm ist dieses Geländer mit Handlauf besser als Leitlführung.

Jürgen Doser schließt sich der Meinung von Dr. Böhm an. Gleichzeitig kritisiert er Ilona Deckwerth, die seit 10 Jahren immer die gleichen Aussagen machen.

Ilona Deckwerth erwidert, dass es schon Sinn habe. Wenn diese Maßnahme durchgeführt werde sollten auch die Leitführung für sehbehinderte Menschen mit hinein gelegt werden. 

Beschluss

Die Gestaltungsänderung des Geländers im Zuge der Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße – Prinzregentenplatz wird nach Variante 1 (= Füllstabgeländer mit vertikalen Rundrohren (Symbolbild)) zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung der Um- und Ausbaumaßnahme im Bereich Luitpoldstraße-Prinzregentenplatz werden in der Haushaltsstelle 6300.9508 zu den zu den bereits überplanmäßig bewilligten 50.000 € weitere überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 €, insgesamt somit 450.000 €, bereitgestellt.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 7920.9500 (ZOB Füssen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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5. Ersatzbeschaffung Löschfahrzeug für die Feuerwehr Füssen-Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Feuerwehren Füssen-Stadt, Weißensee und Hopfen am See haben gemeinsam einen 10-Jahresplan aufgestellt, in dem alle größeren Anschaffungen/Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge zusammengestellt wurden. In dieser Aufstellung wurden Zuschüsse (Landratsamt OAL, Regierung von Schwaben), Zustand, Entwicklung, Finanzen und Dringlichkeiten berücksichtigt.  

Herr Markus Barnsteiner (Kreisbrandrat) und Herr Josef Schmid (Regierung von Schwaben) befürworteten diese Ersatzbeschaffung und die aufgestellte Planung der Feuerwehren.  

Das TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) der Feuerwehr Füssen ist 22 Jahre alt. Für dieses Fahrzeug sollte ein LF20 (Löschfahrzeug) ersatzbeschafft werden. Das LF20 ist das erste Fahrzeug, dass im Grenz- oder Reinertshofer Tunnel für THL (technischen Hilfe Leistung), Brand und VU (Verkehrsunfall) zum Einsatz ausrückt. 

Beim TLF 16/25 ist die eingebaute Pumpe defekt, zu der keine Ersatzteile mehr hergestellt und beschafft werden können. Nach Vorgabe der Firma Rosenbauer (Hersteller) wurde so viel Hydrauliköl abgelassen, dass kein Hydrauliköl mehr ausläuft und ein Betrieb der Pumpe noch möglich ist.

Sollte die Pumpe einen weiteren Schaden davontragen, muss die Pumpe durch eine neue ausgetauscht werden, dass bei einem Fahrzeug von 22 Jahren nicht mehr wirtschaftlich ist.

Es muss von der Planung, EU-Ausschreibung, Auftragserteilung, Bauzeit bis hin zur Auslieferung mit einem zeitlichen Rahmen von drei Jahren gerechnet werden. Auslieferung wäre somit im Jahr 2026. Für die komplexe Planung des Sonderfahrzeugs und den europaweiten Ausschreibungsprozess ist die Hinzuziehung eines Fachbüros angeraten. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 8.000 EUR. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt einer Ersatzbeschaffung des TLF 16/25 zu. Die haushalterischen Voraussetzungen sind durch die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2024 zu schaffen und die notwendigen Haushaltsmittel  in den Folgejahren bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung  vorzubereiten und das Ausschreibungsergebnis nach Haushaltsgenehmigung 2024 dem Stadtrat zur Auftragsvergabe vorzulegen. Zur Unterstützung der Ausschreibung hat die Verwaltung ein geeignetes Ausschreibungsbüro heranzuziehen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich spricht das Fahrzeug mit Tunnelausrüstung an. Die umliegenden Gemeinden bzw. die Autobahndirektion profitieren ja auch davon. Sie fragt, ob hier nicht der Zweckverband oder auch die Autobahndirektion etwas dazu legen können. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagt eine Prüfung zu. 

In diesem Zusammenhang dankt Bürgermeister Maximilian Eichstetter der Füssener Feuerwehr und auch den umliegenden Feuerwehren für ihren Einsatz beim Großbrand in der  Augsburger Straße. In nur 7 Minuten sei die die Feuerwehr Füssen vor Ort gewesen. Die Zusammenarbeit der Wehren und der übrigen Hilfskräfte habe hervorragend geklappt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt einer Ersatzbeschaffung des TLF 16/25 zu. Die haushalterischen Voraussetzungen sind durch die Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2024 zu schaffen und die notwendigen Haushaltsmittel  in den Folgejahren bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung vorzubereiten und das Ausschreibungsergebnis nach Haushaltsgenehmigung 2024 dem Stadtrat zur Auftragsvergabe vorzulegen. Zur Unterstützung der Ausschreibung hat die Verwaltung ein geeignetes Ausschreibungsbüro heranzuziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Sanierung und Instandsetzung der Weidach-Turnhalle; Sachstands- bzw. Sanierungsbericht und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat beschlossen, die Weidach-Turnhalle zu sanieren bzw. in den wesentlichen Teilen instand zu setzen. Dafür wurde zunächst ein Budget in Höhe von 250.000 Euro bereitgestellt. Der Hauptnutzer der Halle, die Turn- und Sportgemeinschaft TSG Füssen e.V. hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, sich mit einem Zuschuss in Höhe von 125.000 Euro freiwillig an den Sanierungs-/Instandsetzungskosten zu beteiligen.

In der Sitzung am 8. November 2023 hat die für die Sanierung/Instandsetzung verantwortliche Fachbereich 14 – Gebäudemanagement den Stadtrat darüber informiert, dass das ursprüngliche Budget nicht ausreichend ist. Für den Haushalt 2023 wurde deshalb ein Mittelbedarf von 365.000,-€ angemeldet; eingeplant wurde jedoch nur ein Ansatz in Höhe von 250.000 Euro.

Bisher wurden vor allem diejenigen Maßnahmen durchgeführt, damit ein Schulsport nach den Vorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes durchgeführt werden kann.  Andernfalls wäre ein solcher dort – auch übergangsweise während den Baumaßnahmen an der Mittelschule – nicht möglich gewesen.

Bereits durchgeführte Baumaßnahmen:

  • Fenstertausch: 
Dieser war wichtig, weil die Fenster undicht waren und die Holzkonstruktion des Gebäudes Schaden nehmen würde bzw. teilweise schon angegriffen worden ist. 
  • Türentausch: 
Die bisherigen Türen entsprachen nicht mehr den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften; eine sichere Evakuierung des Gebäudes war nicht möglich (lt. IBKUR und KUVB)    
  • Hauselektrik: Wurden und wird überprüft und nach den VDE-Richtlinien erstellt/nachgerüstet/ installiert; 

Sämtliche Auflagen sind und werden noch ausgeführt.

Noch zu erledigende Maßnahmen:

  • Heizung/ Warmwasser Bereitung ändern: 
Asbesthaltige Heizkörper tauschen und in der Turnhalle die Heizung zeitgemäß umrüsten
  • Ostfassade sanieren: 
Diese Maßnahme kann verschoben werden 

Zum aktuellen Kostenstand und den zu erwartenden Kostenentwicklungen bei den noch ausstehenden Beauftragungen wird auf die beiliegende Zusammenstellung verwiesen.

Zusammenfassend sieht die finanzielle Situation derzeit wie folgt aus:

Je nach Ausführungsart und Standard kommen noch folgende Mittel, die darüber hinaus noch zusätzlich benötigt werden würden:


Der Stadtrat wird um entsprechende Entscheidung gebeten, um die Mittel im kommenden Haushaltsjahr 2024 bereit stellen zu können.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Sanierung der Weidach-Turnhalle mit Ausführung einer Fußbodenheizung komplett   m i t    Warmwasserboiler   u n d   Wasserleitungen und elektrischem Anschluss einschl. der Innenbeleuchtung weiterzuführen und sodann einstweilen abzuschließen. Die Sanierung der Ostfassade wird bis auf weiteres zurückgestellt. Die zusätzlichen Haushaltmittel in Höhe von ca. 32.000 Euro sind im kommenden Haushaltsjahr 2024 einzuplanen.

Alternativen:

Der Stadtrat beschließt, die Sanierung der Weidach-Turnhalle mit nachfolgenden Maßnahmen fortzuführen bzw. abzuschließen:

  1. Ausführung einer Fußbodenheizung komplett   m i t    Warmwasserboiler   u n d   Wasserleitungen und elektrischem Anschluss einschl. der Sanierung der Ostfassade und der Innenbeleuchtung. Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 112.000 Euro sind im Haushalt 2024 einzuplanen.

oder 

  1.        Ausführung einer Fußbodenheizung   m i t    Warmwasserboiler   o h n e   Wasserleitungen und elektrischem Anschluss einschl. der Innenbeleuchtung, aber ohne Ostfassade. Die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 11.000 Euro sind im kommenden Haushaltsjahr 2024 einzuplanen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Sanierung der Weidach-Turnhalle mit Ausführung einer Fußbodenheizung komplett   m i t    Warmwasserboiler   u n d   Wasserleitungen und elektrischem Anschluss einschl. der Innenbeleuchtung weiterzuführen und sodann einstweilen abzuschließen. Die Sanierung der Ostfassade wird bis auf weiteres zurückgestellt. Die zusätzlichen Haushaltmittel in Höhe von ca. 32.000 Euro sind im kommenden Haushaltsjahr 2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Turnhalle Weißensee; Weiteres Vorgehen (z.B. Heizungsmängel und Sanierung, Dachsanierung und künftige Nutzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Stadt Füssen ist Eigentümerin der Turnhalle in Weißensee. Sie trägt bisher auch die dort anfallenden laufenden Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten und erhält hierfür anteilige Nutzungsgebühren von den Nutzern der Halle. Hauptnutzer ist der SV Weißensee. Darüber hinaus nutzen auch andere Vereine wie z.B. die Freiwillige Feuerwehr Füssen diese Halle sporadisch. Neben der Vereinsnutzung erfolgt auch eine gewerbliche Nutzung.

Errichtet wurde die Turnhalle in den Jahren 1978 – 1980. Die Gesamtkosten beliefen sich damals laut Verwendungsnachweis auf 801.048,84 DM. An Zuwendungen wurden 360.000 DM, an Schuldendienstbeihilfen 35.000 DM gewährt.  Der Eigenanteil der Stadt Füssen betrug so 406.048,84 DM.

Die im Jahr 2022 verausgabten Bewirtschaftungskosten in Höhe von 20.861,52 € verteilten sich wie folgt:

Die – abgerechneten - Nutzungseinheiten haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr
Nutzer
Stunden
Gesamtstunden




2021
SV Weißensee
243,5 
297,50 Pandemiebedingt

Tanzschule Dartmann
54,5





2020
SV Weißensee
236,5
254,501

Ginatautas Bulotas
18,00





2019
FFW Füssen
20,0
581,00

SV Weißensee
535,5


Ginatautas Bulotas
25,5





2018
FFW Füssen
15,0
641,00

SV Weißensee
577,0


Ginatautas Bulotas
49,0





2017
FFW Füssen
5,5
655,50

SV Weißensee
650,0





2016
SV Weißensee
567,0
577,00

Reha-Sportverein
10,0


In und an dieser Halle stehen kurzfristig größere Instandsetzungen (z.B. Heizungsanlage, Dach) bzw. Sanierungen an.

Im Hinblick auf die anstehenden und vom FB 14 – Gebäudemanagement erstellten Instandsetzungen fand am 3. November 2022 in der Turnhalle eine Besprechung mit den Nutzern statt. Nachfolgende Maßnahmenvorschläge wurden besprochen:

  • Umbau Lüftung Rauchwarnmelder: soll wegen der Sicherheitsrelevanz umgesetzt werden

Die Maßnahmen wurden bereits umgesetzt!

  • Sanierung Heizungsanlage: Die Anregung, den Vorlauf der Heizung auf 70 Grad zu senken, ist nicht machbar, da sich die Heizung nicht mehr einstellen lässt. Es wird deshalb eine neue benötigt; Angebote dazu werden eingeholt. Die Kosten für den Heizungsumbau liegen lt. Angebot bei knapp 78.000 Euro, der Gastank für außen würde gemietet werden.

  • Schließanlage: Soll nicht realisiert werden, obwohl nicht bekannt ist, wieviel Schlüssel im Umlauf sind. Aufgrund der Sachwerte wird seitens des Gebäudemanagements empfohlen, ca. fünf Zylinder auszutauschen und der städtischen Schließanlage anzugleichen. Andernfalls stellt sich das Haftungsproblem, das nicht durch das Gebäudemanagement übernommen werden kann.

  • Kanalsanierung: Der Regenwasserkanal wurde 2018 schon saniert. 

  • Wasserrundell in Damen & Herren - Dusche nur Heißwasser darum abgestellt; Die Situation soll geprüft werden, da vorher nur kaltes Wasser kam. Dann ggf. wieder anschließen mit Kaltwasser!

Hier wurde ein Angebot angefordert, das noch ausständig ist.

  • Malerarbeiten innen und außen: NUR Schönheitsreparatur, ist nicht relevant und kann zurückgestellt werden

  • Fallrohre: Wird gestrichen, da bei der Durchsicht kein kaputtes Fallrohr gesehen wurde! Wurde 2021 von der Fa. Kamm repariert

  • Prallwand ausbessern Frau Stippler erklärte sich bereit, die arbeiten durch den Sportverein machen zu lassen; Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagte zu, das Material bezahle die Stadt Die Steckdosen müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt ebenfalls mit abgedeckt werden. Arbeiten: Abdecken der Steckdosen sowie die Befestigung der Fußbodenleisten

  • LED Beleuchtung: Fr. Stippler regte eine neue Beleuchtung an, da sehr viele Lampen defekt sind. Das Gebäudemanagement wies darauf hin, dass vor der Montage der LED-Beleuchtung das Dach saniert werden müsse. Vorschlag des Gebäudemanagements, da in der Mittelschule die LED Beleuchtung ausgebaut wurde könne, diese nach der Dachsanierung hier eingebaut werden, um höhere Kosten zu sparen. Einstimmig von den anwesenden bekräftigt

Die kaputten Röhren wurden ausgetauscht, sodass ein Betrieb möglich ist.

  • Dachsanierung: Das Dach hat einen fehlerhaften Aufbau (Dampfsperre und Dämmung nach anerkannten Richtlinien falsch eingebaut); außerdem muss mit dem Besitzer der PV-Anlage gesprochen werden. Dort besteht ein Schaden des Daches durch Fehlmontage; geprüft wird, ob ggf. ein Versicherungsfall vorliegt? Das Gebäudemanagement hat von Zimmerer-Firmen für die Versicherung Angebote eingeholt:

    • Angebot über 117.461,35 € für die Behebung der Beschädigungen durch die PV Anlage auf der Südfläche. 
    • Angebot über 84.391,63 € für die Sanierung der nördlichen Dachfläche. 

  • Fliesen rep. & Kleinreparaturen … übernimmt der Sportverein. Material bezahlt die Stadt Füssen und die Arbeit macht der Verein. 

Im Haushalt 2023 der Stadt Füssen wurden für die Instandsetzungen im Verwaltungshaushalt Mittel in Höhe von 205.300,00 € und im Vermögenshaushalt 54.000,00 € angemeldet, im Haushalt wurden 205.300,00 € im Verwaltungshaushalt eingestellt, die vorrangig für die Erneuerung der Heizungsanlage und für die Dachsanierung verwendet werden sollen, soweit die Versicherung diese Leistungen in Höhe von 117.461,35 € nicht abdeckt. Im aktuellen Entwurf des Investitionsprogramms sind aufgrund der Haushaltskonsolidierung keine Mittel für die Turnhalle eingestellt.

Bei der Bereitstellung und der Bewirtschaftung der Halle handelt es sich um ausschließliche freiwillige Leistungen der Stadt Füssen, nicht um sog. Pflichtaufgaben. Sie stehen deshalb im besonderen Fokus der Haushaltskonsolidierung einerseits und insbesondere beim Prüfungsmaßstab für die beantragte Stabilisierungshilfe.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Halle entweder

  1. an den SV Weißensee bzw. eine Vereinsgemeinschaft im Rahmen eines Erbbaurechts gerne auch kostenfrei (d.h. ohne Erbbauzins) zu übertragen, wenn damit die Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten komplett beim SV Weißensee verbleiben; dieser wäre dann künftig auch für den baulichen Unterhalt bzw. die anstehenden Sanierungen des Gebäudes zuständig; ggf. könnte für die anstehenden Sanierungen/Instandsetzungen auch noch ein geringer Investitionskostenzuschuss gewährt werden.

oder 

  1. an den SV Weißensee so zu verpachten, dass dieser die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten zu tragen hat. Gleichzeitig erhält der SV Weißensee die Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung der Halle bzw. des Sportplatzes. Es läge dann am SV Weißensee, durch entsprechende Nutzungen Einnahmen zu erzielen. Die Pachthöhe könnte symbolischer Natur sein (z.B. 500 Euro/Jahr), wenn die Stadt stattdessen hierfür keine Kosten zu tragen hat;

oder

  1. dem SV Weißensee bzw. anderen Vereinen Organisationen zur Nutzung zu überlassen und über eine Nutzungsvereinbarung künftig Nutzungsgebühren in der Höhe zu erheben, dass damit die laufenden Bewirtschaftungskosten weitgehend gedeckt werden können. Bei angenommenen durchschnittlichen Bewirtschaftungskosten von rund 23.000 Euro und aktuell rund 550 Nutzungsstunden / Jahr (vor Pandemiezeiten) würde dies einen Stundensatz von 42,00 Euro bedeuten (im Gegensatz zu aktuell 16,00 Euro/Stunde seit 1. Januar 2023). Ergänzend müsste eine anteilige Kostenbeteiligung an Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vereinbart werden.

Bezüglich der Heizung stellt sich die Situation aktuell so dar, dass die Heizung so wie sie aktuell ist, gemäß Anordnung des Landratsamts Ostallgäu vom 27. Dezember 2022 aus folgenden Gründen nicht mehr in Betrieb genommen werden darf:

  • Die Heizung inklusive Leck-Gerät für den Öltank sind defekt, die beantragten Gelder für eine neue Heizung wurden im Haushalt nicht genehmigt
  • Von der Versicherung bzw. dem Pächter der Dachfläche Herr Kunz für seine PV-Anlage haben wir noch keine Rückmeldung erhalten (hier sind die Gelder genehmigt im Haushalt) 
  • Der Sportverein hat die Rückmeldung gegeben, dass sie das Gebäude in diesem Zustand nicht komplett übernehmen möchten

In der Sitzung geht es deshalb nun um das weitere Vorgehen. Insbesondere darum, ob und wann welche Maßnahmen durchgeführt und die Mittel hierfür bereitgestellt werden sollen. Finanzmittel hierfür sind bisher nicht bereitgestellt.

In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Entscheidung über den künftigen Standort der vom Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschlossenen neuen Kindertagesstätte (anstelle der Kinderschule im Hotel Seespitz) zu berücksichtigen. Die Schulturnhalle bzw. angrenzend an diese wäre eine von 4 Standortalternativen, die aktuell geprüft werden. Die Entscheidung darüber wird der Stadtrat in der Sitzung im Juli treffen.

Ganz grundsätzlich gilt auch hier unser Haushaltskonsoliderungskonzept: Bevor weiteres Geld in diese freiwillige Aufgabe gesteckt wird, sollte mit den Vereinen die weitere Nutzung final geklärt werden. Insofern sollte jeder Beschluss unter diesen Vorbehalt gestellt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Heizanlage in 2023 durchzuführen und dazu die im Verwaltungshaushalt eingeplanten Mittel zur Finanzierung einzusetzen; die dort eingeplante Dachsanierung wird stattdessen in das folgende Haushaltsjahr verschoben. Heuer sollen am Dach nur die notwendigen Sofortmaßnahmen ausgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Thomas Klöpf weist auf die Haushaltskonsolidierung hin. Es werde immer alles geschoben und die Summen erhöht. Die Konsolidierung werde so nicht gelingen. 

Nikolaus Schulte erklärt, dass der Kämmerer recht habe. Wie konnte es überhaupt zu dem schlechten Zustand der städtischen Gebäude kommen?

Christian Schneider berichtet wieviele Jugendliche und auch Erwachsene dort Sport machen. Es müsse eine politische Entscheidung sein, was Anderes bleibe nicht übrig. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Heizanlage in 2023 durchzuführen und dazu die im Verwaltungshaushalt eingeplanten Mittel zur Finanzierung einzusetzen; die dort eingeplante Dachsanierung wird stattdessen in das folgende Haushaltsjahr verschoben. Heuer sollen am Dach nur die notwendigen Sofortmaßnahmen ausgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Am 23. März 2021 hat der Stadtrat die Grüngutgebührensatzung für die Grüngutannahmestelle Ehrwang beschlossen. Folgende Gebührenregelung wurde darin getroffen (§ 4):

„Die Gebühr für die Entsorgung von selbst angelieferten oder von beauftragten Dritten, angelieferten Abfällen beträgt für pflanzliche Abfälle zur Kompostierung je m3 8,00 Euro für Privatanlieferungen und 10,00 € für gewerbliche Anlieferungen. Soweit eine Verwiegung der angelieferten Abfälle nicht möglich ist, werden die Mengen von der Stadt Füssen oder deren Beauftragten nach Volumen geschätzt. 

Kleinmengen bis zu 1 m3 (lose) pro Anlieferer und Tag sind bei pflanzlichen Abfällen zur Kompostierung gebührenfrei (maximal eine Kleinmengenanlieferung pro Tag). Die gebührenfreie Kleinmengenregelung gilt nicht für gewerbliche Anlieferer.“

Um das Defizit zu minimieren bzw. abzubauen, wäre es erforderlich, die Gebührenregelung so zu ändern, dass entweder sowohl die Gebühren für die Privatanlieferung über 1 cbm als auch für die gewerbliche Anlieferung erhöht wird. Ein entsprechender Vorschlag wird bis zur Sitzung unterbreitet.

Dazu wären folgende Alternativen denkbar:

Erhöhung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der jetzigen Gebühr von 10,00 Euro / cbm auf künftig 18,00 Euro / cbm!

Erhöhung sowohl der Gebühr für die Privatanlieferung als auch die für die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm:
Anpassung der Gebühr für die Privatanlieferung von 8,00  Euro / cbm auf 12,00 Euro / cbm
Anpassung der Gebühr für die gewerbliche Anlieferung von 10,00 Euro / cbm auf 16,00 Euro /cbm

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dazu in der Sitzung am 18. Mai 2023 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:

„Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gebühren für die Grüngutanlieferung so zu ändern, dass die gewerbliche Anlieferung über 1 cbm künftig von 10,00 Euro / cbm auf 18,00 Euro / cbm erhöht wird. Die entsprechende Änderung der Gebührensatzung ist vorzubereiten.“

Nun geht es darum, diese Änderungs-Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Grüngutannahmestelle. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Änderung der Grüngutgebührensatzung.pdf

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9. Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die Beratung und die ausführliche Sitzungsvorlage zur Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 16. Mai 2023 verwiesen. Dieser hat damals mehrheitlich dem Stadtrat empfohlen, diese Satzung zu erlassen. 

Entsprechend der Anregung der FW-Fraktion wurde der Satzungsentwurf nochmals geringfügig angepasst.

Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt wird dann durch die 1. Änderung der Kostensatzung die Gebührenregelung dazu vorgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Informationsfreiheitssatzung (IFS). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Informationsfreiheitssatzung (IFS). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5

Dokumente
Download Informationsfreiheitssatzung_Entwurf 05-2023.pdf

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10. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Durch die Einführung der Informationsfreiheitssatzung sind die damit ggf. verbundenen Amtshandlungen nun in der kürzlich beschlossenen Kostensatzung zu ergänzen. Der entsprechende Satzungsentwurf liegt bei. Auf diesen wird verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Änderung Kostensatzung bzw. Kostenverzeichnis.pdf

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11. Jahresrechnung 2022 Stadt Füssen; Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Im Rahmen des Stabilisierungshilfeantrags 2023 sind dem Ministerium die abschließenden Zahlen des Jahres 2022 bis zum 30.06.2023 zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat den Feststellungsbeschluss für das Jahr 2022 zu fassen. Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist derzeit noch in Arbeit. Der Entlastungsbeschluss des Bürgermeisters sowie der Verwaltung wird im Rahmen der Behandlung des örtlichen Prüfberichts zu einem späteren Zeitpunkt im Stadtrat behandelt werden.

Der Stadtrat verabschiedete am 29.03.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2022. Das Landratsamt Ostallgäu genehmigte diese unter erheblichen Auflagen und aufschiebenden Bedingungen mit Schreiben vom 24.05.2022. Mit weiterem Schreiben vom 17.08.2022 genehmigte das Landratsamt die bis dahin an die aufschiebenden Bedingungen geknüpften Anforderungen zur Aufnahme der Hälfte des in der Haushaltssatzung vorgesehen Kreditvolumens i. H. v. ca. 9,4 Mio. EUR.

Die Energiepreisexplosionen in Folge des Ukraine-Konflikts, Bereinigungen der städtischen Haushaltsbücher i. H. v. ca. 2 Mio. EUR sowie wesentliche Veränderungen von Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt hatten zur Folge, dass mit Beschluss vom 27.09.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen wurde.  Der Nachtragshaushalt wurde durch das Landratsamt mit Schreiben vom 15.11.2022 genehmigt.

Unter Einbeziehung des Nachtragshaushalts betrug das Haushaltsvolumen im Jahr 2022
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben         39.850.400,00 €

im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben         33.964.800,00 €

Wie in der nachfolgenden Grafik ersichtlich schließt der Verwaltungsaushalt nun mit einem Ergebnis von ca. 43,1 Mio. € und der Vermögenshaushalt mit ca. 24,8 Mio. € ab. Das Gesamthaushaltsvolumen betrug 67.953.264,67 €. Dabei schloss der Verwaltungshaushalt positiver ab als erwartet. Hier konnten durch Mehreinnahmen aber auch den sehr stringenten Ausgabenstopp monetäre Überschüsse i. H. v. knapp 6,3 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hier war lediglich mit einem Zuführungsbetrag von ca. 1 Mio. € gerechnet worden. Positiv auf den Verwaltungshaushalt haben sich die wesentlich höher als erwarteten Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgewirkt. Hier wurden insbesondere die Nachzahlungen von Betrieben deutlich, die eine Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlungen im Rahmen der Corona-Hilfe-Regelungen in Anspruch nahmen. Auch konnte die Stadt Füssen einmalige und den Haushalt verbessernde Sondereffekte wie bspw. die Einnahme aus den Gewerbesteuerausfällen im Rahmen der Corona-Krise aus dem Jahr 2021 sowie die rückwirkende Berechnung von Verwaltungskostenbeiträge der Eigenbetriebe und die Annahme einer Erbschaft verbuchen. Nicht blenden lassen darf sich die Stadt vom guten Ergebnis des Verwaltungshaushalts unter dem Aspekt der vielen zurückgestellten Ausgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur. Die Ausgaben in Unterhaltungsaufwendungen nur in den notwendigsten und dringlichsten Bereichen trägt weiter nicht zum Substanzerhalt in die bereits marode Infrastruktur bei. 

Der Vermögenshaushalt lag weit unter seinem geplanten Volumen. Dies ist auf die Verschiebung von Maßnahmen, deren zeitliche Vorplanungsphase oder Streichung zurückzuführen. Zu nennen sind hier bspw. der Neubau zweier Kindertagesstätten für welche der Haushalt 2022 bereits Beträge vorsah und Grunderwerbs- sowie Erschließungskosten für Baugebiete, die ebenfalls wohl erst 2023/2024 zum Tragen kommen werden. Der Vermögenshaushalt schloss letztlich mit einem Überschuss von 306.954,11 € ab, welcher der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte.

Die hohe Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ermöglichte es der Stadt nicht den vollen und genehmigten Kreditaufnahmebetrag in Anspruch zu nehmen. Ursprünglich war ein Schuldenstand von 51,8 Mio. € zum 31.12.2022 vorgesehen. Nach Abschluss des Haushalts belief sich dieser nun auf einen Betrag von ca. 45,36 Mio. € im Kernhaushalt. 

Die offenen Forderungen der Stadt Füssen, die sogenannten Kassenreste, beliefen sich zum 31.12.2022 auf insgesamt 1.347.797,14 €. 

Der Allgemeinen Rücklage konnten durch den Überschuss des Gesamthaushalts Mittel i. H. v. ca. 306.900 € zugeführt werden. Der Rücklagenstand beträgt damit zum 31.12.2022 652.139,18 €.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wie oben dargestellt fest. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 43.106.140,19 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 24.847.708,48 € ab. 

Beschluss

Der Stadtrat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wie oben dargestellt fest. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 43.106.140,19 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von 24.847.708,48 € ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Bekanntgaben und Informationen lagen nicht vor.

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13. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23. Mai 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23. Mai 2023 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23. Mai 2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23. Mai 2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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14. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Hans-Jörg Adam berichtet, dass bei der Alatseestraße bis zur Hütte von Albert Müller der Teer blank liege und die Fahrbahn bei Hitze zu kleben beginnt. Hier müsse evtl. etwas Kies aufgeschüttet werden.

Wolfgang Bader bemängelt den fehlenden Glascontainer am Sportplatz. Für viele älter Menschen sei der Container am Bootshafen zu weit weg. Ilona Deckwerth schlägt vor, die Container könnten doch näher zur Bundesstraße gestellt werden. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, die Container wurden wegen der dort anstehenden Baumaßnahme zunächst vorübergehend entfernt. Ob diese wieder zurück kommen, sei noch offen. Weiter erklärt er, dass gem. Landratsamt die Container am Bootshafen in einem Radius von 800 m liegen, was ausreichend wäre. 

Weiter erklärt Wolfgang Bader, dass der Radverkehr immer mehr zunimmt. In Füssen brauche man unbedingt mehr Radabstellflächen. 

Wolfgang Bader erklärt als Jugendbeauftragter, ob nicht  das Floß im Weißensee wieder aufgebaut werden könnte. Das Floß könne aus rechtlichen Gründen  nicht wieder angebracht werden, da ansonsten eine Badeaufsicht notwendig sei.

In der Klosterstraße sei derzeit sehr viel Durchgangsverkehr. Evtl. zeigen die Navis diese Route. Außerdem sollten auch die Einheimischen nicht entgegen der Fahrtrichtung rausfahren. 

Andreas Eggensberger bittet, die Anlieger der Höhenstraße in Hopfen anzuschreiben, da deren Bäume bis in die Straße reichen.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagt zu, den Kommunalen Ordnungsdienst mit Überprüfung zu beauftragen. 

Thomas Scheibel spricht einen Siegeszug bei den Sporttagen vom Sportplatz bis zum Luitpoldkreisel an. Ist dieser in diesem Jahr untersagt?

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass die Polizei dies untersagt hat. Die Busse werden gleich am Sportplatz warten. 

Dr. Anni Derday äußert eine Bitte an die Stadtgärtnerei, die Beete in Bad Faulenbach müssten hergerichtet werden.

Barbara Henle berichtet, dass im Mittersee im Wasser Teppiche gelegt wurden. Diese seien sehr gut, jedoch leider zu kurz. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass diese erst nach der Saison anders gelegt werden können. 

Datenstand vom 17.11.2023 08:59 Uhr