Datum: 24.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:27 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Haushaltskonsolidierung - KULTUR;
Konsolidierungsmöglichkeiten im Bereich der Kulturarbeit (Veranstaltungen, Museen, Stadtbibliothek, usw.) einschl. deren Auswirkungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2023
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Sachverhalt
Im Rahmen der Sitzung werden Konsolidierungsmöglichkeiten vorgestellt, die für das nächste Haushaltsjahr konkret vorgesehen sind, aber auch solche, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Füssen und deren Außendarstellung (Stadtmarketing) sind und deren Umsetzung mittel- oder langfristig denkbar wäre. Dafür bedarf es einer grundsätzlichen, zukunftsorientierten Zielsetzung durch das Gremium. Dabei wird auch aufgezeigt, welche (finanzielle, touristische und gesellschaftliche) Folgen eine deutliche Zäsur des Kulturangebotes hätte.
Veranstaltungen/Kulturmanagement:
Die Weiterführung eines Theaterangebots mit dem LTS in direkter Zusammenarbeit mit dem Festspielhaus wird derzeit geprüft.
Die Konzepte für die Kaisersaalkonzerte und das Festival vielsaitig werden verändert um dem Konsolidierungsauftrag kurzfristig Rechnung zu tragen. Da die Sachkosten für Veranstaltungen (Honorare, Nebenkosten, Werbung) bereits jetzt weitgehend durch Einnahmen gedeckt werden, können sich deutlich spürbare Konsolidierungsmöglichkeiten nur auf die Personalkosten beziehen und sind langfristig vorzubereiten. Die umfassenden Folgen von Personaleinsparungen werden in der Sitzung erläutert.
Optimierungsmöglichkeiten und Synergieeffekte durch die seit jeher enge Zusammenarbeit mit FTM wurden 2023 erweitert und werden weiterentwickelt.
Museen:
Schwerpunkt der Museumsarbeit ist die Einrichtung des neuen Depots im Rahmen eines LEADER-Projekts, das auch die Entwicklung und Umsetzung eines museumspädagogischen Konzepts fordert. Dieses Konzept soll kurz-, mittel- und langfristig zu einer stärkeren Wahrnehmung der Museen bei Einheimischen und Gästen führen und damit die Besucherzahlen steigern.
Auch hier werden die Sachkosten bereits jetzt größtenteils durch Einnahmen finanziert. Eine Reduzierung der Personalkosten hat u. a. die Reduzierung der Öffnungszeiten zur Folge.
Stadtbibliothek:
Bereits erfolgte Konsolidierungsmaßnahmen Bibliothek:
- Wegfall 20h-Stelle,
Wegfall Auszubildende.
Die Erhöhung der Bibliotheksgebühren führt zu Mehreinnahmen von ca. 2.000 Euro/Jahr;
Medienerwerbsetat auf Stand 2019 eingefroren trotz Kostensteigerung, dadurch Reduzierung des Neuerwerbs;
Veranstaltungen (Bittersüß, Lesungen, Kleinkunst) fallen komplett weg.
In der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 18.07.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die zur Planung und Umsetzung einer Open Library erforderlichen Schritte und baulichen Maßnahmen bzw. Anschaffungen und die damit verbundenen Kosten soweit zu ermitteln, dass die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheidungsreif ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Konsolidierungsmaßnahme, sondern um die Erweiterung des Serviceangebots der Stadtbibliothek und deren zeitgemäßer Weiterentwicklung, weshalb hier nicht weiter auf dieses Projekt eingegangen wird.
Auch in der Bibliothek sind deutlich spürbare Konsolidierungsmöglichkeiten nur bei der Reduzierung der Personalkosten zu sehen. Aufgrund der o.g. bereits umgesetzten Maßnahmen ist nach ausführlicher Prüfung festzustellen, dass bei einer weiteren Reduzierung des Personals der Betrieb der Open Library nicht möglich wäre.
Beschlussvorschlag
Das Kulturangebot der Stadt Füssen wirkt sich nicht nur direkt auf die Besucher aus, sondern ist als qualitatives Stadtmarketing und als Bildungsangebot zu betrachten, das für ein positives Image der Stadt eine bedeutende Rolle spielt und zur Daseinsfürsorge zählt.
Veranstaltungen:
Die Verwaltung wird beauftragt das Konzertangebot (Kaisersaalkonzerte und Festival vielsaitig) auf bestehendem Niveau weiter zu führen. Konzeptionelle Änderungen werden begrüßt, wenn sie der Qualitätssicherung und der wirtschaftlichen Verbesserung dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmen durch Erhöhung der Eintrittsgelder und Akquise von Drittmitteln zu stärken.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt Konzepte zur Verlagerung bzw. Verringerung von Personalkosten zu entwickeln. (Selbstverständlich unter der Berücksichtigung der natürlichen Fluktuation und der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.)
Museen:
Die Verwaltung wird beauftragt die konzeptionelle Museumsarbeit auf bestehendem Niveau fortzusetzen. Die Angebote sollen sich verstärkt an Kinder, Jugendliche und Familien wenden und zu einer stärkeren Wahrnehmung bei Einheimischen und Gästen führen und damit die Besucherzahlen steigern. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt die Einnahmen durch Drittmittelakquise zu stärken.
Die bestehenden Öffnungszeiten sollen beibehalten werden, wodurch die Reduzierung der Personalkosten nicht möglich ist.
Stadtbibliothek:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Öffnungszeiten der Stadtbibliothek beizubehalten Vorbehaltlich der Entscheidung zur Einrichtung einer Open Library im Rahmen der Haushaltsberatungen, sollen dadurch die Öffnungszeiten erweitert und die Einnahmen gestärkt werden.
Der Erhalt des Bibliotheksangebots schließt Einsparungen, die über die bereits getroffenen Maßnahmen hinausgehen, aus.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich fragt nach den Gründen für den Anstieg der Besucherzahlen im Museum. Decken sich die Besucherzahlen mit den Zahlen von Füssen Tourismus und Marketing, will sie wissen. Sie hoffe, dass dieser Trend anhalten werde.
Open Library ist nach ihrer Einschätzung keine Haushaltskonsolidierungsmaßnahme. 72.000 € würden den städtischen Haushalt belasten.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass in dem Betrag auch die Systemumstellung und neue Terminals enthalten sind, die ohnehin notwendig werden würden.
Dr. Anni Derday findet es sehr bedauerlich, dass am Kulturhaushalt gespart wird, aber der Haushalt müsse konsolidiert werden. Bei Veranstaltungen seien also nach dem Bericht von Frau Hager keine Einsparungen zu erwarten.
Karina Hager erklärt auf Nachfrage, dass bei den Veranstaltungen nur Sachkosten aber keine Personalkosten gefördert werden.
Nikolaus Schule möchte Veranstaltungen aus einem Topf machen. Füssen Tourismus und Marketing AöR und Stadt Füssen könnten doch gemeinsam Veranstaltungen durchführen. Außerdem könnte auch mit Frau Riegger zusammengearbeitet werden.
Erich Nieberle plädiert für ein klares Bekenntnis zu Füssen als Kulturstadt. Die Einsparungen in diesem Bereich seien nicht mehr akzeptabel.
Christian Schneider sieht die Entwicklung der Besucherzahlen sehr positiv. Jedoch erinnert er daran, dass den Musikkapellen die Zuschüsse gekürzt wurden. Auch diese leisten wertvolle Kulturarbeit. Die Personalsituation ist sehr angespannt. Er schlägt vor, die Veranstaltungen zurückzufahren und die Bibliothek und das Museum zu stärken.
Ilona Deckwerth betont, dass bei einer Veranstaltung im Museum auch städtisches Personal und kein Fremdpersonal tätig sein sollte.
Karina Hager weist nochmals darauf hin, dass hier kein willkürliches Programm erarbeitet werde, sondern dass dieses genau auf die Räumlichkeiten abgestimmt sei. Die Geschichte werde über die Konzerte transportiert.
Beschluss 1
Das Kulturangebot der Stadt Füssen wirkt sich nicht nur direkt auf die Besucher aus, sondern ist als qualitatives Stadtmarketing und als Bildungsangebot zu betrachten, das für ein positives Image der Stadt eine bedeutende Rolle spielt und zur Daseinsfürsorge zählt.
Veranstaltungen:
Die Verwaltung wird beauftragt das Konzertangebot (Kaisersaalkonzerte und Festival vielsaitig) auf bestehendem Niveau weiter zu führen. Konzeptionelle Änderungen werden begrüßt, wenn sie der Qualitätssicherung und der wirtschaftlichen Verbesserung dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmen durch Erhöhung der Eintrittsgelder und Akquise von Drittmitteln zu stärken.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt Konzepte zur Verlagerung bzw. Verringerung von Personalkosten zu entwickeln. (Selbstverständlich unter der Berücksichtigung der natürlichen Fluktuation und der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Beschluss 2
Museen:
Die Verwaltung wird beauftragt die konzeptionelle Museumsarbeit auf bestehendem Niveau fortzusetzen. Die Angebote sollen sich verstärkt an Kinder, Jugendliche und Familien wenden und zu einer stärkeren Wahrnehmung bei Einheimischen und Gästen führen und damit die Besucherzahlen steigern. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt die Einnahmen durch Drittmittelakquise zu stärken.
Die bestehenden Öffnungszeiten sollen beibehalten werden, wodurch die Reduzierung der Personalkosten nicht möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
Stadtbibliothek:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Öffnungszeiten der Stadtbibliothek beizubehalten Vorbehaltlich der Entscheidung zur Einrichtung einer Open Library im Rahmen der Haushaltsberatungen, sollen dadurch die Öffnungszeiten erweitert und die Einnahmen gestärkt werden.
Der Erhalt des Bibliotheksangebots schließt Einsparungen, die über die bereits getroffenen Maßnahmen hinausgehen, aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Dokumente
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2. Vorberatung des Haushalts 2024 sowie der Finanzplanung 2024 - 2027;
Investitionsmaßnahmen im Planungszeitraum
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Sachverhalt
Im Rahmen der Tagesordnung ist die erste Vorberatung des Haushalts für das kommende Jahr vorgesehen. Mangels belastbarer Zahlen für den Verwaltungshaushalt (die wichtigen Finanzgrundlagen wie die Kreisumlage, die staatlichen Zuweisungen wie Schlüsselzuweisung, die Einkommenssteuerbeteiligung usw.) ist vorgesehen, sich in dieser Sitzung vor allem mit dem 1. Entwurf des Vermögenshaushalts 2024 und hier im Schwerpunkt mit dem Investitionsprogramm, auch für den Finanzplanungszeitraum 2025 – 2027 zu befassen. Dazu wird im Rahmen der Beratung der 1. Entwurf vorgestellt und erläutert.
Diskussionsverlauf
Thomas Klöpf schlägt vor, alle Ansätze über 100.000 € jetzt zu behandeln und im weiteren Verlauf dann im HFSK-Ausschuss auch über die anderen Maßnahmen zu sprechen.
Aus den Reihen des Stadtrates wird darum gebeten, dass doch der Kämmerer die Maßnahmen aus seiner Sicht vorstellen und erläutern solle. Ilona Deckwerth merkt an, dass jedoch auch einmal über alles gesprochen werden müsse.
Der Kämmerer geht die angehängte Liste durch und beantwortet die gestellten Fragen.
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3. Kath. Pfarrkirchenstiftung "St. Walburga, Philippus und Jakobus" Weißensee;
Kommunale Baulast an der Pfarrkirche und Ablösung des Dotationsvertrages
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2023
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Sachverhalt
Bereits am 26.06.2018 wurde der Stadtrat über den Sachstand zur geplanten Ablösung der Baulast aus dem Dotationsvertrag mit der Pfarrei Weißensee informiert. Zwischen dem damaligen Ersten Bürgermeister und dem Bistum Augsburg, Bischöfliche Finanzkammer, Abteilung Kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde, Rechtsangelegenheiten, wurde folgende Lösung zur Bereinigung der Baulastverhältnisse verhandelt:
1.
Ablösung der städtischen Baulast aus dem Dotationsvertrag durch Zahlung einer Ablösesumme in Höhe von 100.00,00 € (50.000,00 € HHjahr 2019, 50.000,00 € HHjahr 2020).
2.
Zahlung einer endgültigen Summe in Höhe von 25.000,00 € für die Außensanierung des Pfarrhofes Weißensee. Die örtlich zuständige Katholische Pfarrkirchenstiftung führte damals diese Instandsetzung durch. Der Betrag wurde 2018 von der Stadt an die Pfarrkirchenstiftung bezahlt.
Aktuell steht wieder eine Kostenbeteiligung der Stadt an kirchlichen Einrichtungen in Weißensee an: Die statische Instandsetzung der Orgelempore in der Pfarrkirche in Weißensee schlägt mit geschätzten Kosten in Höhe von € 30.000,00 an. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine baulastrelevante Maßnahme, die von der Stadt Füssen durchzuführen wären. Die subsidiäre Baulast für die Pfarrkirche und den Pfarrhof in Weißensee durch die Stadt Füssen ergibt sich aus dem oben genannten Dotationsvertrag vom 25. August 1848, der aus rechtlicher Sicht schlicht nicht gekündigt werden kann.
Vor diesem Hintergrund und auch künftig anstehenden weiteren Baulast- und Zahlungsverpflichtung hat die Stadt die Verhandlungen mit der Kath. Pfarrkirchenstiftung bzw. der Diözese Augsburg neu aufgenommen. Dazu hat sich die Stadt im Vorfeld u.a. auch mit Herrn Pfarrer Deuring über die Wiederaufnahme dieser Gespräche mit dem Ziel der Ablösung der kommunalen Baulast an der Pfarrkirche bzw. dem Pfarrhof in Weißensee ausgetauscht.
Nach einem von uns beauftragten Rechtsgutachten des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands wird hierzu wie folgt Stellung:

Verträge über Kirchenbau/asten zwischen einer politischen Gemeinde und der Kirche sind a/s öffentlich-rechtliche Verträge i.S.d. §§ 54 ff. VwVfG zu qualifizieren. Könne auf Grund einer Rechtsänderung eine vertragliche Leistung, die vordem zulässig hätte erbracht werden dürfen, nunmehr rechtens nicht mehr erbracht werden, ist nachträglich ein rechtliches Erfüllungshindernis im Sinne nachträglicher rechtlicher Unmöglichkeit entstanden. Ein solches Erfüllungshindernis führt aus sich heraus zum Fortfall der Leistungspflicht, ohne dass es etwa einer Kündigung des Vertrages bedarf. Die WRV [Weimarer Reichsverfassung] verbiete fortbestehende finanzielle Leistungen der politischen Gemeinden an Kirchengemeinden nicht. Der Verfassungsgeber der Weimarer Reichsverfassung habe zwar überkommene gemeindliche Kirchenbau/asten in Art. 138 Abs. 2 WRV nicht eigens erwähnt. „Da sich aber, wie Art. 138 Abs. 1 WRV zeigt, der Weimarer Reichsverfassung kein generelles Verbot finanzieller Leistungen der öffentlichen Hand an die Kirchen entnehmen lässt, erfasst Art. 138 Abs. 2 WRV die bei seinem Inkrafttreten bestehenden vermögensrechtlichen Ansprüche und garantiert diese

Somit besteht die Baulastpflicht der Stadt Füssen in Rechtsnachfolge der ehemals selbständigen Gemeinde Weißensee für den Pfarrhof einerseits und die Pfarrkirche andererseits weiterhin fort.
Nach allgemeinem Baulastrecht, wie es auch bei Ablösung staatlicher Baulasten zur Anwendung gelangt, richtet sich die Ablösesumme regelmäßig nach dem sog. Baulastwert, der aus folgenden Einzelpositionen zusammengesetzt ist:
- Der bauliche Nachholbedarf (das ist der Betrag, der notwendig wäre, um das Gebäude in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen);
das Kapital, dessen Zinsertrag zur laufenden Unterhaltung des Gebäudes erforderlich ist
(Erhaltungsrücklage; die jährlichen Unterhaltskosten können im Durchschnitt mit etwa 1 % des Neubauwertes angesetzt werden);
- das Kapital, welches angelegt werden müsste um nach Ablauf der Stehdauer des jetzigen Gebäudes einen Ersatzbau zu finanzieren (Wiedererrichtungsrücklage).
Daher hat die Diözese im Jahr 2019 der Stadt Füssen die Ablösung der kommunalen Baulast am
Pfarrhof in Weißensee in Höhe von € 100.000,00 angeboten. Die Stadt Füssen konnte seinerzeit einer Ablösung für den Pfarrhof jedoch nicht nähertreten (vgl. Schreiben der Stadt Füssen vom 12. Dezember 2018 sowie unser Schreiben vom 19. Januar 2019).
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Füssen schlägt die Diözese, ohne Vorgriff auf die abschließende Entscheidung der Kirchenverwaltung, folgenden Kompromiss zur Ablösung der kommunalen Baulast am Pfarrhof und Realisierung der aktuell anstehenden Instandsetzungsmaßnahme an der Pfarrkirche in Weißensee vor:
- Deren Angebot zur Ablösung der kommunalen Baulast am Pfarrhof in Weißensee in Höhe von € 100.000,00 wird aufrechterhalten.
- Ein Teil der Ablösesumme (geschätzt € 30.000,00) wird für die Sanierung der Orgelempore in der Pfarrkirche verwendet. Damit kommt die Stadt Füssen im aktuellen Baufall ihrer weiterhin bestehenden Baulastverpflichtung an der Pfarrkirche in Weißensee nach.
Nun geht es darum, ob die Stadt diesem Ablösungsvertrag nachkommen und damit die Baulastverpflichtung für die Zukunft beenden möchte. Die notwendigen Zahlungen müssten entsprechend im Haushalt bzw. der Finanzplanung bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt das Angebot der Diözese Augsburg zur Ablösung des Dotationsvertrages an und beauftragt bzw. ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss des beiliegenden Ablösungsvertrages.
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend in der Haushalts- bzw. Investitionsplanung bereit zu stellen.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich führt aus, dass unterschieden werde zwischen Pfarrhof und Kirche. Laut Vertrag gebe es weiterhin Verpflichtungen für die Baulast der Kirche. Dem pflichtete auch Zweiter Bürgermeister Christian Schneider bei.
Die Verwaltung wurde gebeten, eine Entscheidung heute bis zur Klärung der Baulast der Kirche zurückzustellen. Ein Beschluss wurde dazu nicht gefasst.
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4. Kommunale Wärmeplanung Füssen
Fortschreibung des Energienutzungsplans (ENP)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2023
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 16.08. 2023 ist die Stadt Füssen verpflichtet, bis Mitte 2028 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) vorzulegen.
Damit die Wärme- und Kälteplanung funktioniert und die neuen Gesetzesanforderungen erfüllt werden können, ist die Fortschreibung des Energienutzungsplans unerlässlich.
Energienutzungsplan
Da die Verwaltung selbst weder über die personellen Ressourcen noch über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, die vorbeschriebene Planungsaufgabe selbst zu bearbeiten, wurde Mitte 2023 mit dem Institut für Energietechnik ein externer Dienstleister mit der Ausarbeitung des Energienutzungsplans beauftragt.
Der gesamte Planungsprozess wird derzeit in enger Abstimmung mit der Verwaltung durchgeführt.
Mit der Erstellung des Energienutzungsplans wird in der Stadt Füssen erstmals ab Mitte 2023 zielgerichtet die Energieinfrastruktur- und Bilanzdaten aufgenommen und räumlich verknüpft. Zudem werden die Potenziale in den Bereichen Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien aufgezeigt und verortet. Mit einer vollständigen Fertigstellung des kommunalen Energienutzungsplans ist Mitte 2024 zu rechnen.
Wärmeplanung
Die Erstellung des kommunalen Kälte- und Wärmeplans erfolgt auf dem jeweils aktuellen Kenntnisstand zu den Rahmenbedingungen des Energienutzungsplans.
Im Laufe der Jahre wird somit der Transformationspfad mit den notwendigen Schritten zur Zielerreichung der Energiewende immer weiter zu konkretisieren sein.
Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer
Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen.
Unter anderem erhält bspw. die kommunale Bauleitplanung wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.
Es wird dann auch zu entscheiden sein, inwieweit die Stadt Füssen bzw. die Stadtwerke eine operative Rolle beim Bau und Betrieb von Nahwärmenetzen übernehmen wollen und können. Andererseits bietet die Kommunale Wärmeplanung aber auch die Chance, mögliche Geschäftsfelder für private Netzbetreiber sichtbar zu machen.
Fortschreibung zum Wärmeplan
Bei der Fortschreibung des Energienutzungsplans hin zum Kälte- und Wärmeplan sollen aus Sicht der Verwaltung vorrangig folgende Bereiche bearbeitet werden, die sich im Wesentlichen wie folgt skizzieren;
- Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung,
- Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energiesparpotenzialen und lokalen Potenzialen
erneuerbarer Energien,
- Strategie und Maßnahmenkatalog,
- Beteiligung von Verwaltungseinheiten und allen weiteren relevanten Akteuren,
- Verstetigungsstrategie,
- Verstetigungsstrategie,
- Kommunikationsstrategie,
- Endredaktion und Druck des kommunalen Wärmeplans,
- Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung,
aufbauend auf den Ergebnissen aus dem Energienutzungsplans.
Kosten
Nach derzeitigem Richtpreisangebot wird von Kosten für die externe Dienstleistung von rd. 140.000 € ausgegangen (ohne Förderung). Zusätzlich sind ca. 5.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Ausgaben vorzusehen. Im konkreten Fall ergeben sich Gesamtkosten für die kommunale Wärmeplanung i.H. von rd. 145.000 EUR (Eigenanteil bei 100 % FQ -> 0,00 Euro).
Förderung Wärmeplanung
Momentan besteht noch die Chance, über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) 60%-100% der Kosten einer solchen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) gefördert zu bekommen. Gefördert wird die Erstellung durch fachkundige externe Dienstleister*innen. Der Bewilligungszeitraum durch den Projektträger ZUG liegt aktuell bei ca. 8 bis 10 Monaten bei der Förderung über die Kommunalrichtlinie.
Aufgrund des Windhundprinzips „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ muss ein Antrag so schnell wie möglich erfolgen!
Hier ein Auszug aus den Förderrichtlinien der Kommunalrichtlinie
- Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Anmerkung Eilentscheidung durch den Ersten Bürgermeister
Nach aktuellen Informationen reichen sehr viele Kommunen Anträge auf die o.g. Förderung beim Projektträger ZUG ein. Dies führt zu entsprechend längeren Prüfzeiten. Damit steigt auch das Risiko, dass eine Bewilligung der Förderung nicht mehr rechtzeitig erfolgt, bevor eine gesetzliche Frist greift, zudem sind die Fördermittel nur begrenzt verfügbar.
Dieser Umstand macht diese Eilentscheidung notwendig, daher wurde aufgrund der Dringlichkeit der Förderantrag bereits im auf dem Wege einer Eilentscheidung durch den Ersten Bürgermeister beantragt.
Geplanter Terminplan
Aufgrund von Prüfzeiten beim Projektträger, die aktuell mit einer Vorlaufzeit von mindestens 8 Monaten angegeben werden, könnte die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für das Stadtgebiet Füssen ab Mitte/Ende 2024 beginnen. Sobald eine gesetzliche Pflicht durch Bund bzw. Land greift, ist voraussichtlich keine Förderung über die KRL - 4.1.11 für die kWP mehr möglich.
Nächste Schritte
2023
- Bewerbung bei der Bundesgesellschaft ZUG (Projektträger) um Fördermittel aus dem
Programm „4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der Nationalen
Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Ausarbeitung des Energienutzungsplans
2024
- Fertigstellung des Energienutzungsplans (Mitte 2024)
- Fertigstellung erster Sanierungsfahrpläne für kommunale Gebäude und der Vorstudien zu
möglichen Nahwärmenetzen (Mitte 2024)
- ggf. Weiterführung von Schwerpunktprojekten, bspw. Aufbau eines Nahwärmenetzes
- Vorbehaltlich der Förderzusage, Ausschreibung der externen Dienstleistung für die kommunale
Wärmeplanung (Mitte 2024)
Personelle Kapazität
Derzeit werden die Themen bezüglich des Energienutzungsplans und Wärmplanung notdürftig im Zuständigkeitsbereich des technischen Bauamts abgewickelt.
Ergänzend zu der laufenden Weiterentwicklung und Fortschreibung zur Wärmplanung sind die künftig anstehenden Entwicklungsarbeiten mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu bewältigen. Zudem ist aufgrund verschiedener Entwicklungen (u.a. Verschärfung gesetzlicher Regelungen, komplexere Verfahren bei Ausschreibungen) die Arbeitsbelastung im Bereich des technischen Bauamts signifikant angestiegen, sodass zu überlegen ist, dass für das bestehende Aufgabenspektrum eine weitere Stelle geschaffen wird oder die Schnittstellenposition in einem anderen Fachbereich eigegliedert wird.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Fortschreibung des Energienutzungsplans in die Wege zu leiten und die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung vorzubereiten sowie einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2024/25 vorgemerkt werden.
- Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die notwendige externe Dienstleistung auszuschreiben.
- Die Eilentscheidung mit Datum vom 27.09.2023 des Bürgermeisters hinsichtlich der vorzeitigen Förderantragsstellung wird nachträglich genehmigt.
- Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der
Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Stadt Füssen.
Diskussionsverlauf
Dr. Christoph Böhm führt aus, dass je früher eine Gemeinde den Energienutzungsplan fertig habe, desto früher müssen die Hauseigentümer ihre Heizungen umrüsten.
Dem widerspricht Andreas Eggensberger, wenn die Stadt sage, sie stellt einen Energienutzungsplan auf, dann können die Bürger schieben.
Dr. Martin Metzger berichtet über gute Lösungen im Bereich Energienutzungsplan und Wärmeplanung. Hierzu jedoch brauche man allerdings die kommunale Wärmeplanung.
Beschluss
- Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Fortschreibung des Energienutzungsplans in die Wege zu leiten und die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung vorzubereiten sowie einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2024/25 vorgemerkt werden.
- Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die notwendige externe Dienstleistung auszuschreiben.
- Die Eilentscheidung mit Datum vom 27.09.2023 des Bürgermeisters hinsichtlich der vorzeitigen Förderantragsstellung wird nachträglich genehmigt.
- Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Beschlussfassung zum jeweiligen Haushalt der Stadt Füssen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Bekanntgaben & Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2023
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben liegen derzeit nicht vor.
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6. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. September 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2023
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26. September 2023 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26. September 2023 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26. September 2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Anträge, Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Sitzung des Stadtrates
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24.10.2023
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Bürgerbüro
Hans-Jörg Adam fragt, ob das Bürgerbüro jetzt wieder barrierefrei ist.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, die Rampe sei zwar noch nicht da, ab es könne geklingelt werden, dann kommt jemand oder es kann ein Termin vereinbart werden, der dann im ehem. Bürgerbüro stattfinden werde.
EDEKA-Neubau
Thomas Meiler beschwert sich, dass in Höhe EDEKA die Straße so eng sei, dass kein Bus durchkomme. Ihm habe man den Seitenspiegel abgefahren.
Bezüglich des Radweges erklärt Peter Hartung, die Radfahrer fahren einfach auf die Straße und Autos müssen eine Vollbremsung machen.
Kies
Dr. Christoph Böhm fragt nach dem Kies, der gestohlen und in Schwangau eingebaut wurde. Er war belastet.
Bürgermeister Maximilian Eichstetter berichtet, dass der Kies ausgetauscht wurde und ein Verfahren gegen die Baufirma laufe.
Datenstand vom 04.10.2024 08:27 Uhr